1916 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

don Oberkalkulatoren bei der Reïhshauptbank Steinkohl, Sauer und Emil Jaekel sowie den Geheimen Registratoren

aager, Ostwaldt und Emil Kunze sämilih in Berlin den rakter als Rechnungsrat zu verleihen.

eren

Ausführungs8bestimmungen

zu der Verordnung des Bundesrats über Nun es Verkehrs mit Branntwein vom 15. April 191 (Reichs-Geseß bl. S. 279).

Vom 22. April 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundes8rats über Regelung des Verkehrs mit Branntwein vom 15. April 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 279) wird folgendes bestimmt :

Zu Abs{nitt 1 der Verordnung (Netichsbranntwelnstelle)

8&1 Die Neichsbranr.!roeinstelle besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vo: sitzenden vnd fünf Mitgliedern. Der Sig if Berlin. Zuscriften find zu richten: An die Reichsbranntweinstelle in Berlin W 9, Schellingstraße 14/15.

ER-

Die laufenden Geschäfte der Ret(hshranntwelinstelle erledigt der Vor sigende oder cin Stellvertreter : rh A

Entscheidungen, die nach der Verordnung vom 15. April 1916 der Reichsbranntwetnstelle zu#ehen, find nah Stimmenmehrheit der an- wesenden Mitglieder zu tri ffen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

In duivgenden Fällen trifft der Vorstßende oder sein Stellvertreter die Entscheidung selbständig; sie tft bei nächster Gelegenheit den Mit- gliedern bekanntzugeben.

&LZ Der Beirat besteht aus Negierungsvertretern und Vertretern der beteiligten Gewerbe. Der Vorsitzende der Neihsbranntweinstelle beruft den Beirat und leitet seine Beratungen. Ta Ÿ Das Amt des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der Mitglieder der Neichsbranntweinstelle ist etn Chrenamt. S 5 Die Ueberführung von Branntwein in etn Zollaus\{lußgebiet (Freihaten), etnen Freibezirk oder ein Zollager ift nur mit Genehmtgung der Spiritus-Zentrale zulässig. Zu Abschnitt 11 der Verordnung (Branntwetnerzeugung) 86 Die Direftivbehörden baben der Neibsbranntweinstelle bis zum 15. Mai 1916 ein Verzeichnis aller in ihrem Geschäftsbereiche licgen- den Brennereien zu übersenden, die am 17. April 1916 în Betrieb ewesen find oder den Betrteb nah dem 16 April 1916 aufgenommen Läden. Sn dem Verzeichnis niht berücksihtiate Brennereten, die in dem Betriebsjahr 1915/16 nah dem 16. April den Betrieb auf- nehmen, find in den ersten fünf Tagen des auf dte Betriebs8aufnahme folgenden Monats der Reihsbranntweinstelle nambaft zu madhen. Kleinbrennereten {ind in die Verzeichntsse nur infowett aufge nehmen, als ihre Erzeugung zehn Hektoliter Alkohol im Betriebejahr nicht übersteigt. Brennereien, deren Erzeugung nah § 21 Ab}. 1 der Verordnung deren Vorschriften nicht unterliegt, find von der Auf- nahme ausgeschlossen. E Auf Ersuchèn der Reihsbranntweinstelle find dieser auch andere Brennereien und nah dem Branntweinsteuergeseß und den Aus- führungsbesttmmungen anmeldepflichtige Betriebe mitzuteilen und näbere Auskünfte über die Brennereien und die anderen anmelde-

pflichtigen Betriebe zu geben.

ú Die Auskunft nad § 7 der Verordnung ift nur auf besondere Aufforderung der Spiritus-Zentrale zu erstatten. Diese übersendet den Brennereten zu diesem Zwecke einen Frageboaen. Der Frage- bogen {ft binnen etner Woche wahrb-ritsgemäß aufgefüllt zurückzusenden. Die Pflicht zur Lieferung des Branntweins ijt von der Zusendung des Fragebogens nicht abhängig.

des Einkaufspreises und des Bestimmungsorts R nah der im Ausland eriGu Verladung Anzeige zu erstatten, auch alle sonst handelsüblihen Mitteilungen an die Sptritus- Zentrale weiter zu leiten und die erforderlihen Auskünfte zu erteilen. hat den Etngang des Brauntweins und dessen Lai unverzüglich der Sptiritus- Zentrale anzuzeigen. Die Anzeigen und M tteilungen erfolgen telegrapbish und sind {riftli zu bestätigen. Als Einführender im Sinne dieser Bestimmungen gilt, wer nah Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rehnung be- rechtigt ist, Befindet sich der Verfügungsberechitgte niht im Inland, fo tritt an seine Stelle der Empfänger. 8 14

Mer aus dem Ausland Branntwein einführt, bat ihn an die Spiritus-Zentrale zu lUefern. Er hat ihn bis zur Abnahme dur die Spicttus- Zentrale mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu versichern und auf Abruf nah den Anweisungen der Spkuitus- Zentrale zu verladen, Die Spiritus- Zentrale hat fich binnen dret Tagen nah Empfang der Anzeige von der Einfubr zu erklären, ob se den Branntwein übernehmen will. Soweit die Spiritus-Zentrale die Abnahme ablehnt oder sich binnen der angegebenen Frit nit e:klärt, erlischt die Lieferungspflicht.

8 15

Die Spiritus. Zentrale seßt den Uebernahmepreis für den über- nommenen Branniwein fest. Gegen die Fenseßzung ist binnen vierzehn Tagen Beschwerde an den Vorsitßenden der Nethsbranntweln- stelle zulässig, der endgültig entscheidet. Erfolut die eau nicht fretn illig, so finden die Vorschriften tm § 5 Abs. 2 der Ver- ordnung entsprehende Anwendung,

8 16

Die Abnahme hat auf Verlangen des zur Ueberlassung Ver- pilichteten |pätestens binnen vierzehn Tagen von dem Tage ab zu er- folgen, an dem der Spiritus. Zentrale das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme innerhalb der Frist nit, so geht die Gefahr des Unter- ganges und der Ver|chlechterung auf die Spiritus-Zentrale über, und der Kaufpreis ist von diesem Zeitpunkt ab mit eins vom Hundert über dem jeweiligen Diskontsaß der Neichabank zu verzinsen. Die Zahlung erfolgt spätestens vierzehn Tage nah Abnahme,

8 17

Streitigkeiten, die fch zwishen dem Beteiligten und der Spiritus- Zentrale über Lieferung, Behandlung, Aufbewahrung, Versicherung und Etgentumêübergayg ergeben, entscheidet dec Vorsigende der Reichs- branntwetnftelle endgültig.

8 18

Mit Gefängnis bis zu ses Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntaufend Mark wird bestraft, wer den Bestimmungen des S 13 und des § 14 Say 1 zuwtiderhandelt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die in den & 13 und 14 fest- gesetzte Anzeige- und Lieferungäpfliht kann nebea der Strafe der Branntwein, auf den si die \trafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, obne Unterschied, ob er dem Täter gehört®oder nicht.

Sc(lußbestimmungen S 19

Wer zur Lieferung von Branntwein an die Spiritus-Zentrale verpflichtet ist, bat obne Rücksicht auf die eadgültige Festsegung des Preises zu Uefern.

8 20

Soweit in der Verordnung oder in diesen Ausführungsbestim- mungen eine Beshwerdefrist festgesetzt ist, beginnt ihr Lauf mit dem Tage des Zugangs der angefohtenen Festseßung.

E G »_# D , der von der Spîritus- Zentrale be- im Bestellsein angegebenen Zwecken

Es ist verbote: zogen wird, zu zu verwenden.

Die Vors&hriften der Ver ohne Nülsicht auf die Menge des hergestellten und au! i pfli&tigen Brauntweins keine Anwenduna auf Branntwein, der aus8- \&lte glich avs Obst, Beeren ‘odyr, Rúckständen davon, aus Wetn, Wöinhefe, Most, Wurzeln Hs davon . gewonnen ist. Vok den Vorschriften der VeroWkuang wird ferner unver|\hnittener Arrak und Rum auszenommen.

& 23

Die Vors@riften der Verordnung finden keine Anwerdung auf Branntwein, der noch dem 16. April 1916 aus anderen als den im Stoffen in Kieinbrennereien innerhalb einer Jahres-

Zu Abschnitt 11, Ill und V der Vero

8&8

Die tm § 3 der Verordnung *estgesezte Absay- und Vergällungs- beschränkung fowie die im § 10 Abi. 1 und im § 11 Abs. 1 der Ver- ordnung vorge\chrtebene Lieferungs- und Anzeigepfl cht bezieht fi nicht auf Branntwein, der bis zum 16. April 1916 unvollitändtg vers» gällt worden ist oder tefsen unvollftändiage Vergällung bis zum 30. April 1916 beantragt und bis zum 10. Mai 1916 erfolgt ift (8 21 Abs. 3 der Verordnung). Ist die unvollständige Vergaällung ntt bis zum 10. Mai 1916 erfolat, fo unterliegt der Branntwein der Absat- und Vergällungdbeshrä: kung; er ist naGträglih anzu- melden.

Zu Abschnitt Ill der Verordnung (Branntweinbestände) 8&9

Von der Lieferungs- und Anzeigevflidt nah dsten §8 10 und 11 der Verordnung ist außer dem im § 10 Abs. 2 der Verordnung be- zeichneten Branntwein auh folcher Branntwein ausgenommen, der nach & 29 der Branntweinjteuer-Befretung8ordnung ohne Vergällung fteuerjrei abgelafsen ist.

y 7, {3 Lj

S1

Die Anzeige na § 11 der Verordnung über unversteuerten und unverzoliten Branntwein ist der Spiritus-Zentrale nach dem bei- efügten Muster A *) ohne besondere Aufforderuna zu erftatten. Die Anlettung auf dem Muster ist zu beahten. Die Steuerst:lle hat dem zur Anzeige Verpfl'hteten auf Verlangen Auskunft über die in dessen Gewahriam befindlihen Branntweinmengen nah den amtlichen Büchern und Abfertigungspapieren zu geben.

NVordruke für die Anzeige find bei der Spiritus-Zentrale kostenlos erhältlich. & 11 Die Anzeige nah § 16 der Verordnung über versteuerten oder verzollten Branntwein ift ohne besondere Ausforderurg nah dem bei- gefügten Muster B*) zu erstatten. Die Anleitung auf dem Muster ist zu beachiea. Die Anmeldung hat sih au auf verarbeiteten zum Genusse bestimmten oder bazu geeigneten Branntwein zu erstreden. Branntweinmengen, die insgesamt niht mehr als 10 Hektoliter Nikohol enthalten, find von der Anmeldung?- und Lieferungépflicht auëgenommen. Ijt der Bestand größer, so find die geiamten Mengen anzuzeigen; doh ist eine Teilmenge, die nidt mehr als 10 Hektoliter Alkohol enthält, von der Lieferungtpfliht ausgenommen. Vordrudcke für die Anzeigen find bei der Spiritus-Zentrale kostenlos erhältlih. S 12 Fn den Fällen der §8 13 und 18 der Verordnung ift

der Preis, falls feine Beschwerde eingeht, binnen ¡wet Wochen nach Ablauf de Beschwerdefrist zu zahlen. Erfolgt die Zablung nidt binnen einem Monat vom Tage der endgültigen Preitfestseßung ab, so find vom Tage der Endaültigkeit ab Zinsen in Höhe von eins vom Hundert

über vem Diskontsay der Reihsbank zu zahlen.

Zu AbschGnitt 1V der Verordnung (Einfuhr aus dem Auéland) & 13

Mer aus dem Ausland Branniwein in Fässern oder Kesselwager einfüzrt, Ust verpfl'chtet, der Spiritus-Zentrale unter Angabe von Art und Menge 1unlichst in Litern Alfohol —, der Umischließungsatt,

*) Die Muster sind hier nit mit abgedrudckt.

& 22 genarnten Stoffen eizeuaung von niht mehr als 10 Hektoliter A!kohol gewonnen ift.

Die M-ehrerz-ugung solcher Kleinbrennereten unte:liegt den Vor- \hriften der 88 3 und 5 bis 9 der Verordnung. Etne Verlegung der dur diese Vorschriften begründeten Verpflihtungen ist nah F 24 der Verordnung strafbar.

Die Spiritus- Zentrale kann die Abnahme der Mehrerzeugung fol(er Kieinbrennezeien abl hnen.

8 24

Für den na dem 16. April 1916 bergestellten Branntwein find in den Avfertigungtpaptieren Vermerke über die Vergällungëöpflicht nit mehr zu machen und in den Abnahme-, Laaer- und Retintgungê- büchern die Spalten, soweit sie ch auf die Vorschriften über die Vergällungspflicht gründen, niht mehr auszufüllen.

Wird in einer Brennerei nah dem 16. April 1916 Branntwein abgencmmen, so ist gegebenentalls nah den Bejitimwungrn des § 145 Abî. 2 der Brennereiordnung festzustellen, welhe Alkoholmenge vor dem 17. April und welwe Menge nah dem 16. Apzil 1916 erzeugt ist. Als Tag der Erzeugung gilt der Tag, an dem der Abtrieb der Maische usw. erfolgt ift

Für die vor dem 17. April 1916 hergestellten Alkobolmengen ifi die bisherige Unterscheidung binsihtlih der Vergällungépflicht in alien Nbfertigungépapieren und Büchern festzuhalten; sie ist aber für die weitere steuerlihe Behandlung ohne Bedeutung. Vergällungs8vflichtiger Branntwein unterliegt nicht weiter dem Zwange der vollständigen Vergällung: bei vollständiger Vergällung vergällungsfreien Brannt- weins findet die Ausfertigung von Vergällungtshetinen oder die An- reibung in etnem Ausgleihsbuhe niht mehr statt. Im Falle der vollständigen Vergällurng if die Betriéhsauflage stets zu dem in der erordnung vom 7. Oktober 1915 (Reichs. Geseßbl. S. 637) in Ziffer V unter a, ß vorgesehenen Saße von 0,23 Mark für das Liter Alkohol zu vergüten. & 25

Der Vorsigende der Reichsbranntweinsielle wird ermäthtigt, gemäß § 22 der Verordnung von den Vorschriften derselben Aus- nahmen zuzulafsen.

S 26

__ Der Vorsigende der Reichsbranntweinstelle wird mit ter nah § 4 der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkvrannt- weinerzeugung, vom 31. März 1915 (Reichs-Gesegbl. S. 203) dem Reichskanzler zustehenden Zulassung von Ausnahmen von den Bor- schritten dieser Bekanntmachung betraut. Berlin, den 22. April 1916. ; Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

Artikel 1

Die Durchfuhr von Käse über die Grenzen des Deut «R b i v L daahnen vou dem Verb : O e Zulassung von Ausnahmen von dem Ver d bletbt vori, O Es ; Artikel 11

Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft, Berlin, den 25. April 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kauß.

Bekanntmachung,

betreffend die Anmeldung des Vermögens von landes flüchtigen Personen aus Elsaß-Lothringen,

Vom 8. April 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23, Mr 1916, betreffend Sperre und Anmeldung des Vermögens von landesflüchtigen Personen (Reichs - Geseßbl. S. 18), wird folgendes bestimmt:

Artikel 1.

Das Vermögen der landesflüchtigen Personen ars [saße Lothringen, die auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reichs- und Stagts, angehörtgkeitägesezes vom 22. Jult 1913 (Reihs.Geseßbl. S. 583) der deutschen Staatsangehörtgkeit verlustig erklärt worden sind, if anzumelden,

Artikel 2.

Auf die Anmeldung finden die Bestimmungen der §8 1 big 3 6, 7 und 12 der Verordnuna des Bundeôrats über die Unmeldung des im Jaland befindlichen Vermögens von Angebdtigen feindlier Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reth. Geseybl. S. 633) und die dazu vom Reichskanzler erlassenen Vorschriften der Bekanntmatun vom 10. Oktober 1915 (Retchs-Gesepbl. S. 653) Artikel 2 big 4 8 und 10 bis 12 entspre@ende Anwendung. |

Artikel 3.

Mafßgebend für die Anmeldung i}, vorbehaltlid besonderer An, ordnung auf Grund des § 7 der Verordnung vom 7. Oktober 1915 der Stand am 1. Apul 1916, |

Artikel 4.

Die Anmeldung hat binnen 2 Monaten nah dem Tage, q welchem die Namen der landet flüchtigen Personen amtlich bekannt gemacht worden sind, oder sowelt dies vor dem 1. April 1916 ge \{hehen ist, bis zum 31. Mai 1916 zu erfolgen; dem Anmeldcpflichtigen kann auf feinen Antrag eine Nachfrist gewährt werden.

Artikel b,

Dte Anmeldungen sind an das Mitnistertum für Elsaß-Lothringen einzusenden. Die erforderlihen Anmeldebogen können bei der Kanzlei des Ministeriums angefordert werden.

Straßburg, den 8. April 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Der Staatssekretär: Graf von Roedern.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlihen Professor Dr. Oswald Bumke in Rostock zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fu kultät der Universität in Breslau und

burg, zum Superintendenten zu ernennen.

Ministerium des Königlihen Hauses. Bekanntmachun i.

Im Jagdschlosse Klein Glienicke bei Potsdam hat a heutigen Tage die Kriegstrauung Seiner Königlicet Hoheit des Prinzen Friedrih Sigismund von Preußen mit Jhrer Hochfürstlihen Durchlaucht der Prinzessin Marie Luise zu Schaumburg-Lippe f Gegenwart der nächsten Angehörigen des hohen Brautpaart stattgefunden. j

Seine Majestät der Kaiser und König waren dur den Aufenthalt im Felde an der Teilnahme verhindert.

Berlin, den 27. April 1916.

Der Minister des Königlichen Hauses. Graf zu Eulenburg.

Finanzministerium. Königlich Preußische Generallotteriedirektion Bekanntmachung. j Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur ò. Klas der 7. Preußisch - Süddeutshen (233. Königl Preußischen) Klassenlotterie sind nach deu §8 5, 6 und? des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Loje Wf der 4. Klasse bis zum 2. Mai d. J.,, Abends 6 Uhr, Verlust des Anrecht s einzulösen. : Die Ziehung der 5. Klafse dieser Lotterie wird 0 6. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale d Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. s Die Einschüttung der Freilosnummer- und der Gewin röllchen erfolgt am 5. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr. Berlin, den 27. April 1916. Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Strauß. Ulrih. Gramms.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Daniel owski in Mensauth f das Ephoralamt der Diözese Passenheim übertragen wordel.

BekaauantmaMGung,

Auf Grund der Bundesratsverordnung yom 283. September 194 betreffend Fernbaltung unzuverläsfiger Per!’ onen vom Handel (REA

BektanntmaGunung über die DuUr@MWsuhr von e, Bom 25. April 1916. Nuf Grund des 8 6 der Verordnung des Bundesrats über

S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 ‘oer Yus{ührungébestimmu des Herrn Ministers für Handel uy), Gewerbe vom 27. Sevi 1915 hake ich dem Händley und Fleischer Theo Krot ofil und seiner Ehefrau - Emma, in Zaborze, 25 straße 2, den Handel mit Pleish- und Wurstwaren Unzuverlässigkeit untersagt.

Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs-Gesegbl. S. 31) und des

11. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 159) wird folgendes be-

timmt:

8 10 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse vom

Hindenburg D, S,, dey 26. April 1916. Der König e Laubrat, Suermondt.

den Pfarrer Danielowski in Mensguth, Kreis Ortes

hs Auickzeisenb i C 10 4 M dni qus Natcieeisenbahnamt hat unterm 18. d. M. einige Nun

Iu) ey _- 3 ins gh » | 2 erhetlicheren Fehldetrog als der vorjährige abschlieye

Bekanntmahung.

L 51 der Bekanntmachung des Bundbesrats ; j G iffiger Piponen vom Handel pom 2 Cu

Va S. 603) dem Fräulei M P cöln-Lindenthal, Klofterstraf athilde

den 22. April 1916. Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenaner.

Bekanntmachung.

¿ §51 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern- © mnzuverläffiger Personen vom Handel vom 23. September 98! S 603) i dem Mortg Wollmann in Cöln, ernring 20, wohnhaft, der Handel mit Nahrungsmitteln Ic! untersagt worden.

se den E April 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Bekanntmachung.

i § 1 der Bekanntmachung des Bundesrat mzuverläffiger Personea vom Handel vom 23 f 6.603) int der Milhhändlerin Katha Mlheim, Holmweiderfiraße 79 g wohnhaft, mtersagt worden. n, den 22. April 1916,

Der Oberbürgermeister. F. V, :

Nichtamtliches, Deutsches Reich.

; S Berlin, 27. April 1916.

Kaiser und König Be k erwaltung der Neichs- im Jahre 19 von dem Geheimen Zivilkabinett Majestät, wie die „Norddeutshe Allgemeine Zeitung“ t has nachstehende Antwortschreiben ergangen:

; Grofes Daubtgquartier, den 2, April 1916.

er Exzellenz beehre ich mich auf Allerböchsten Befehl ganz | mitzutztlen, Seine Majestät der Kaijer und König von idt Gurer Grjellenz vom 31. v. M. utd dem vorgelegten M t % Í bo ry: tyr V - r ; ; C p F lungsberiit ihébanf für das Jahr 1915 mit Interesse friedigung Kenntnis zu nebmen gaecrußt baben. Seine Majestät ber die deveutu und erfolgreihe Tätigkeit der Keichs- vie mm der Fegr:iden Durdführung bes Srieges einen wesent- til hat, auferorbentlich erfreut und lafien Eure Exzellenz vem Kefchébanfkdirektorium erneut Allerböchstihren Dank

Befanntmachung des Reichskanzlers vom hril 1916 über Druckpapier sind die zu den vorge- m Melvrengen über den Verbrauch an unbedrucktem, jenglaitem, Holzhaltigem Maschinendrucpapier erforder-

von der Kriegswirtshaftsstelle für das

iungsgewerbe G. m. b. H., Berlin C. 2

I), Fernspreher: Zentrum 10 976, 10977,

- Kontingent Berlin, anzufordern. Die Auf- der Bestände hat am 4. Mai 1916,+ Abends „jn erfolgen. -Zu dieser Bestandsaufnahme find alle | Firmen usw. (insbesondere gewerbsmäßige Erzeuger,

Verleger, Druder, Lagerhalter), die unbedrudcktes,

3, bolzhaltiges Maschinendruckpapier am 4. Mai

S Uhr, in Gewahrsam haben, verpflichtet.

lit Müctt auf die Strafen, die bei Unterlasjung der riemen Meldungen angedroht find, wird empfohlen, m Betracht kommenden Vordrucke von der Kriegs- iele rehtzeitig zu beschaffen und diese in sftilen sHriftlich oder telephonisch um Auskunft zu i,

-

Ungen: 2er ?

-

!mmern Ta und Tb in Anlage C zur tehroertehrSordnung verfügt. Das Nähere geht t Vefrmntmahung in Nr. 78 des Reichs-Gesezblattes L 1. M Hervor.

’! jeutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ie Tutcobe 954 der Deutschen Verlustlisten bei. ¿ die 515. Verlustliste der preußischen Armee und die

è der sächsishen Armee.

Elsaß-Lothringen. für Elsaß-Lothringen ist gestern nach- Statthalterpalais in Strayburg

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Îr Am] P halters Dr. von

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Z tthalt F) Kaiserlichen Stat P erérnet worden. V ier Beriht des „W. T. B.* wies der Statthalier in Tage darauf bin, wie Gewaltiges seit der legten Prien sei, wie im Often unsere beldenbaften Truppen m zie Grenzen des Reiches hinaus den Kampf in ns Zand getragen und im Südosten Europas durch 7 der Donau und Niederwerfung Serbiens die Brücke 7ziblagen baben. Während dort diese weltgeshicht- nie sich abspielten; bielt hier im Westen die eherne Wserer tapferen Streiter den Heeren zweter Großmächte un- i ftand. Im Schupe dieser Mauer, deren füdlichster Teil n Srenzbeztrke unseres Landes zieht, hade Elsaß-Lothringen Ærgagmen Jabre unter der unmittelbaren Ginwirkung des wt Jjeftanden, dessen wudtiger Schritt in so manchen Fluren Ârftn der engeren Heimat {were Spuren hinterlassen babe. Die fegirungwifsewobl, welh'hode Anforderungenan dieAutdauer then Mut der Bewohner dieser Landesteile gestellt werden. Le mit wärmster Teilnabme derer, die in jenem Srenzstreisen = anter dem Feuer feindlicher Granaten Haus und Hof ufen müssen. Sie wisse aber au, daß es für die Be- Wer bart geprüften Bezirke in den abgelaufenen Monaten „„etot der Stunde geben tone: sich einzuordnen in den M Krieges, „der innerhalb der Volksgemeinschast dem einen “aas tzs Kämpfen und rasiloses Vorwärtsfiürmen bestimmtz, u dagegen s{weigendes Ausharren und unerschütterliches W E festen Verirauen auf den endlien Sieg. O mde S üdergehend erklärte dann der Statthalter, daß tros r Zutücckhaltung bei den Ausgadeansägen der Gniîwurf mil

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ße 43, wo E cit Nahrung®8mitteln aller Act Stra

Die ; Auggaben rot starken Mißverbältnisses zwischen Einnahmen und wa@senden Mehrberarf {e ckgang der Steuererträge und dem Hud G ehr E e S C io, Eine Erhöhung der Deckung eines Teiles der zu rad po-Mgru e a L E die L dur _ den Kriegsaushruch utecbeaceua en f ften Steuern werde, sobald es Zeit und Umstände erlauben zu Snde geführt werden müssen. Zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel sei ei ite UReen Serarrans rer Prvcopigg img cor „tine weitere Crhôöhurg der {webenden Schuld Diiloramataias s s ubrigen g den Krieg bedingten I ATHOTgE aÿme egierun vorigen Zahre im Betrage von 15 Millionen bewiliicie Mit L m à 25 Millionen Mark. Der Statthalter {loß mit den Worten : (20 6 e Jos der zuversihtlihen Hoffnung hin, daß die Vertretung des ei gn der Regierung einig ist indem Willen, in diefer chicksals|chweren 2:1 alle Kräfte des Landes dem Dienst unseres gemeinsamen gröf Baterlandes zu weihen, daß S} 7 i pETeN da h , daß Ste mit ihr voller Dank und Bewunde- jr Zed Velden aufblicken, die unser Land beschirmen, daß Sie pi Ar vg e R E freudiaem Stolze der Soldaten unseres Landes f Lu e in Dst und West in den Yteiben unjerer Heere käwpfen, befe in j el die Treue zu Kaiser und Reih mit ibrem Blute zu Rede. s (it einem lebhaft aufgenommenen Kaiserhoch {loß die J Ge r , , P

es g0) der Eröffnungsfeierlichkeit begannen sofort dieSizungen pie G tammern des Landtags. In der Ersten Kammer Bes er Präsident Dr. Höffel eine von patriotischem T N eR getragene Ansprache, in der er der gewaltigen Zalen Des Heeres gedachte, insbesondere auch der im Felde E oe elsaß-lothringishen Brüder, und sagte:

Ld ins E Me ens dank der Organisation im Innern dürfte iten Vewißheit einem fiegreihen Ausgang des Krieges S Le en. Die beste Kraft der Daheimgebliebenen sei dem kampf gegen die {weren Folgen des Krieges gewidmet. Industrie und Landwirtschaft lieferten die Waffen für die Berteidigung. Die in der Heimat gebliebenen Arbeitskräfte seien aufs höchste angespannt. Dank gebühre auch den waderen Frauen und Jungfrauen zu Hause E überall volles Verständnis für den Ernst der Zeit gezeigt En E hätten sich der im Felde stehenden Männer Br 6 erwiejien, Durh ihre Arbeitsleistung set der deutsche )oden fruhtbringend bestellt. Die Lebensmittelversorgung sei bei weiser Einteilung gesichert. In der staatlihen Politif seien neue Leitgedanken maßgebend, Ein weitverzweigtes Svstem von Organi- sations- und Verteilungsmaßnahmen verbürge den Erfolg. Man habe gelernt, gemeinwirtschaftlich zu denken und fich a!s Werkzeug und Vrgan der gesamten deutshen Volkswirtschaft zu fühlen. Das Aus- land erfenne mit erstaunliher Ginmüttgkeit die Vort'efflihkeit der deutschen Organisation an. Dank dieser Organisation gingen aub im Krieg die Werke des Friedens weiter, do seien, wozu auch die elsaß- lothringische Bevölkerung stets bereit sei, unermündlihe Arbeit und Otngebung erforderli. „Des Vaterlandes Kraft und Wohlfahrt“ \{chloß Dr. Höffel, „werden das Ziel urserer Arbeit sein.“ j __ Die Zweite Kammer schritt zunächst zur Wahl des Präsidiums. Der Abgeordnete Dr. Ricklin (Zentrum) wurde wieder zum Präsidenten, der Abgeordnete Jung (Lothringer) zum Ersten und der Abgeordnete Böhle (Sozialdemokrat) zum Zweiten Vizepräsidenten gewählt. Nach kurzer Unterbrehung der Sizung hielt Dr. Ricklin eine Ansprache, in der er ausführte:

: Leider habe das vzflofsene Jahr der Welt ben ersehnten Frieden nicht gebracht. Immer neue Opfer an Gut und Blut fordere der shrecklihe Krieg. Im Felde kämpfe unser beldenbaftes Heer mit ungebrochener Kraft und mit immer neu belebendem Mute gegen einen ¡ablenmäßig weit überlegenen Feind für den sicheren end- guittgen Sieg. In der Heimat unterziebe \sih das deutshe Volk, in dem festen Willen durhzuhalten, in Ergebenheit allen wirtschaft- lichen Beschränkungen und verwirklihe durch äußerste Anspannung ungeahnte Erfolge, welche die Bewunderung der Welt in nit ge- ringz-rem Maße erregen als die glänzenden Waffentaten unserer Armee. Die elsaß-lothringisde Bevölkerung sei sh der Pflichten, die fie gegenüber dem in Krieg8not getatenen Vaterlande babe, voll bewußt und erfülle diese mit der hingebendsten Gewissen- baftigkeit. Daß gerade im elsaß-lothringishen Volke tie Friedens- sebnsucht besonders mäwtig set, sei begreiflih. Im weiteren Vér- laufe seiner Rede gedahte Dr. Nicklin mit warmen Worten seiner 40 000 Landeleute, die infolge der kriegertshen Ereignifse ihre Wohn- tâtten baben verlassen müfsen, nur das Notdürftigste aus denselben rettend, und versicherte, daß alles getan werde, um thnen ibr herbes Los ersprießlih zu gestalten. Zum S{hlusse gab der Präsident der Hoffnung Auêdruck, daß das Neih es als Chrenvflikt erathte, die materiellen Schäden zu heilen. Mit den moralishea Leiden müsse sih das Volk selbft abfinden. _ Es folgte hierauf die erste Lesung des Etais, bei der der Staatssekretär Graf von Roedern einen furzen Ueberblick über die rehnerishen Ergebnisse des Rechnungsjahres 1914 gab und auf die voraussichtlihen Ergebnisse des nunmehr ab- geschlossenen Rehnungsjahres 1915 hinwies.

Der, rein rehnerisch betrahtet, verhäliniemäßig nitt bobe Febl[- betrag des Jahres 1914 ist, so führte der Staatssekretär aus, mit 3 800 000 Æ in den dieéjährigen Gtat aufaencmmen. In diesem hat eine stärkere Anpafsung an die Kriegsvertältntsse stattgefunden. Die Ginnabmeansäße find wesentlich gekürzt. Andererseits fornten noch verschiedene Au3gabeposten, vor allem übertragbare Unter- baltungéfond8, auffallen, da Ersparnisse der beiden vergangenen Jahre es erlaubten, von einer weiteren Durchführung dieser Fonds abzuseßen. Die Erböbung der fortlaufenden Ausgaben auf 80 Miliionen gegenüber 75 Millionen im Vorjahre rührt in erster Linte von dèm erhöhten Lar eva für die \chwebende Schuld ber, die in der vorschußweisen Zablung der auf die Staatékafsen über- nommenen Familienunterfiüßungen begründet ist, derentwegen, ab- gesehen von der Defizitanleibe von rund 15 Millionen, die Er- mächtigung zur Erböbung der \chwebenden Schuld von €0 auf 131 Milltonen erbeten wird, Von dem im vorigen Jahre zur Verfügurg gestellten Kriegshilfsfonts von 15 Millionen find bisßer nur 5 Millionen ausgeaeben. Seine Erhöhung auf 25 Millionen ersheint mit Rücksiht auf möglihe Bedürfnisse geboten. Der Staait sekretär begründete sodann die Notwendigkeit, den Ertrag der direkten Steuern um rund 25% zu fteigern; die Negicrung \chiägt dem Landtag dazu ein etwas komvliziertes, aber die Leistungéfähiakeit berüctsihtigendes System in Anlehnung an die bis- berigen Tarife vor. Der Staatésekretär kündigte weiter eine Denk- {rift über wirtshaftlide Maßnahmen an, in der alle Kriegs wohlfabrtsmaßnahmen der Regierung näher dargelegt werden, und teilte mit, daß auch in diefem Jahre aus allen Teilen des Deutschen Neiches Gaben für die gis{chädigten Teile Elsaß. Lothringens zusammen- aeflcfsen seien, die nunmehr über zwei Millionen Mark betrügen. Auch der reihen Eaben für die sonstige Kriegswohlfahrtepflege wurde dankbar gedacht. Zum Sch{hluß wies der Staatssekretär auf die zer- \hossenen Orte und die Gräber im Lande, aber auch auf den guten Stand ter Wintersaaten und der Wiesen bin und betonte das fcfste Vertrauen auf den weiteren Shuß durch das Heer, die Hoffnung auf die materielle Hilfe des Reiches fur die Kriegsschätden und die Gewiß- beit, daß nach dem Kriege neues kräftiges Leben in Landwirtschaft, Handel und Industrie Elsaß - Lothringens erblüben und fo die wichtigste Grundlage jeder ftaatlihen Finan¡wirtshaft erhalten bleiben

werde.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnathrichten,

Großes Hauptquartier, 26. April. (W. T. B.)

/ Westliher Kriegsschauplat.

_ Südlich des Kánols von La Bassée wurde der Angriff stärkerer englisher Abteilungen gegen von uns beseßte Sprengtrichter nah heftigem Nahkampf A lagen. Der Minenfriea wird von beiden Seiten mit Lebhaftigkeit fort- gesezt. Westlih von Givenchy-en-Gohelle beseßten wir die Trichter zweier gleichzeitig gesprengter deutsher und englischer Stollen, machten einige Gefangene und erbeuteten ein Maschinengewehr.

Erfolgreiche Patrouillenmunternehmungen unsererseits fanden

SOn Vailly uns TLENAE statt.

in ermwarteier französischer Teilangriff gegen den

Wald südwestlich von Vil le6RT -Bois wurde f b geschla gen, Es sind 60 Franzosen gefangen genommen unt ein Maschinen- gewehr erbeutet.

Auf der Höhe von Vauquois, nordöstlich von Avocourt und östlich von „Toter Mann“ waren Kämpfe mit Hand- granaten im Gange. Angriffsabfihten des Feindes gegen unsere Gräben zwischen „Toter Mann“ und Cauretteswäldchen wurden erfannt und durch Feuer gegen die bereitgestellten Truppen vereitelt. s __ Oestlich der Maas entwitelten die beiderseitigen Ar- tillerien sehr lebhafte Tätigkeit.

__ Nordöstlih von Celles (Vogesen) brate uns ein sorg- fältig vorbereiteter Angriff in Besitz der ersten und zweiten französischen Linie auf und vor der Höhe 542. Bis in den dritten Graben vorgedrungene fleinere Abteilunacn sprengten dort zahlreihe Unterftände. An unverwundeten Ge- sangenen find 84 Mann, an Beute 2 Maschinengewehre und ein Minenwerfer eingebracht. j

Abgesehen von anderen Fliégerunternehmungen belegte eins unserer Fluazeuggeshwader östlich von Clermont den fran- zölishen Flughafen Brocourt und den star? belegten Ort Jubécourt mit einer großen Zahl von Bomben. Zwei feindlihe Flugzeuge find über Fleury (süblih von Douau- mont) und westlich davon im Luftkampf abgeschossen.

_ Deutsche Heeresluft\chiffe haben Nachts die eng- lishen Befestigungs- und Hafenanlagen von London, Colchester (Blaek Water) und Ramsgate sowie den französishen Hafen und die großen englischen Aus- bildungslager von Etaples angegriffen.

Oestlicher Kriegsschauplas. An der Front keine wesentlichen Ereignife.

Ein deutsches Flugzeuggeschwader warf ausgiebi Mes F ugzeugge} rf außsgiebi Bomben auf die Flugpläßze von Dünaburg. G

Balkan-Kriegs\chauplas. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 27. April (W. T. B.). Westlicher Kriegs\chauplas.

(2= t, .. , . . z Südöftlih von Ypern nahmen wir die englischen Stellungen unter kräftiges Feuer, defsen gute Wirkung dur Patrouillen festgestellt wurde. Südlih von St. Eloi wurde ein stärkerer feindlicher-Handgranatenangriff durch Feuer zum Scheitern gebracht. 2 Jm Abschnitt Givenchy - en - Gohelle - Neuville St. Vaast \prengien wir mit Erfolg mehrere Minen, ent- rissen in anschließenden Handgranatenkämpfen bei Givenhy dem Gegner ein Stück seines Grabens und wiesen Gegen- angriffe ab. i

Englische ergebnislos. ha Jm Maasgebiet ist es neben heftigen Artillerie- lampsen nur linîs des Flufßes zu JInianterietätigkeit ge- tommen; mit Handgranaten vorgehende französische Abteilungen wurden zurüdcktgeshlagen. Ï Deutsche Patrouillenunternehmungen an mehreren Stellen der Front, jo in Gegend nordöstlih von Armentières und zwischen Vailly und Craonne waren erfolgreich.

“i T

N Enc B N 64 ck f; Vorstöße nördlih der Somme blieben

,__Im Lufttampf vurde je ein feindlihes Flugzeug bei Sou ez und füdlih von Tahure, durch Abwehrgeshügze ein drittes südlich von Parroy abgeschossen. Die Bahnlinie im

Tati, Q L E f , G Ï . P Noblette-Tal südlih von Suippes wurde durch ein deutsches

C

Slugzeuggeshwader ausgiebig mit Bomben belegt.

e lam ein Luftschiffangriff gegen die Hafen- und Bahnanlagen von Margate an der eng lischen Ostküste zur Ausführung. i

Oestlicher Kriegsschaupla §. Die Lage ist unverändert.

_Eins unserer Luftshiffe warf auf die Werke, sowie die Hafen- und Bahnanlagen von Dünamünde Bomben ab.

i : Balkan-Kriegsschauplagz. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Amilich wird gemeldet: Russischer und südöftliher Kriegss{hauplagz. Keine besonderen Ereigniffe.

Jtalienisher Krieg8shauplag. Am Südwestrande der Hohfläche von Doberdo kem es wieder zu heftigen Kämpfen. Oestlih Selz war es dem Feinde gelungen, in größerer Frontbreite in unsere Stellung einzudringen, als er aber den Angriff fortsetzen wollte, schritten unsere Truppen zum Gegenangriff, jagten ihn bis in ihre alten Gräben zurü und vertrieben ihn au aus diejen in erbitteriem Handaemenge. Somit find au hier alle unsere ursprünglichen Stellungen in unjerem Besig. Einhundertdreißig Jtaliener wurden gefangen genommen. Das

Artilleriefeuer war an vielen Pen 5 : Front sehr lebhaft. Punkten der küsten ländischen

Et i f AÚRNE CA E E S G EM R C7