1916 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1916 18:00:01 GMT) scan diff

E 6 @ Die zuständige Behörde oder die von ihr beauftragien Personen

befugt, zur Ermittluyg rihtiger Angaben über die Ernteflächen G bla e der zur Tiaade Verpflichteten zu betreten und Messungen

, auch binsihtlih der Größe der landwirtschaftlihen Güter oder einzelner Grundstücke Auskunft von den Gerithts- oder Steuer- behörden einzuholen.

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Die Landeszentralbebörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- führurg dieser Vekordnuna. N i f

Dem Kaiserlichen Statistishen Amte sind die Ausführungs- beftimmungen bis zum 25. Mai 1916 einzufenden.

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Dem Kaiserlichen Statistishen Amte ist eine nad Bezirken ber unteren Verwaltungsbebörden gegltederte Zufammerstellung der Er- gebnisse (Muster 11)*) bis zum 15. Juli 1916 einzusenden.

8&9

Betriebsinbaber oder Stellvertreter von Betrieb8inbabern, die vorfäylich die Anaab»n, zu denen fie auf Grund dieser Verordnung und der Ausführungsbestimmungen der Landeszentralbehörden ver- pflibtet sind, niht oder wissentlich unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Gefänaris bis zu sechs Monaten oder mit Geld- strafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

Betriebsinbaber oder Stellvertreter von Betrtebsinbabern, die fahrlässig die Angaben, zu denen sie auf Grund dieser Verordnung und der Aausführungsbestimmungen der Lande8zentralbehörden ver- pflibtet sind, ni&t oder unrichtig oder unvollständig machen, werden mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

S 10 Die durch Bundesratsbes{chluß vom 1. Mat 1911 vorgeschriebene Anbauerhebung kommt für das laufende Jahr in Wegfall. 8 11 a g Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in raît.

Berlin, den 18. Mai 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü.

*®) Die Muster sind hier nicht mitabgedruckt.

Hirten

Bekanntmachung

über die Gründung einer Reichsstelle für Gemüse und Obst.

Vom 18. Mai 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesezbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

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Es wird eine Reichsstelle für Gemüse und Obst mit einer Ver- waltungsabteilung und einer Geshästsabteilung gebildet. Die Auf- sicht führt der Reichskanzler.

Die Verwaltung8abteilung ist eine Behörde. Der Vorsitzende, die stellvertretenden BVorfitzenden und die Mitglieder werden von dem Reich:kanzler ernanut. ?

Der Verwaltung3abteiluna wird ein Beirat beigegeben. Der Rolhtkanzler bestimmt das Nähere über seine Zusammenseßung und bestellt die Mitglieder. á

; S Die Ges@(äftsobteilung ift eine Gesellshast mit bes{ränkter

ing- ‘Die Gefellhaft erhält einen Aufsichtsrat; den Vorsig in.

Vorsigende der Verwaltungsabteilung.

/ Gia 8&4 : E NRettstelle hat die Aufgabe, die Er:eugung, die Verwertung und die Haltbarmackur g von Gemüse und Obft zu fördern.

Dabei hat bie Verwaltungsabteilung die Verwa! tungsangelegen-

beiten zu erledigen. Die Geschä!tsabteilung hat nah den grundsäg- Tliden Arweisungen der Verwaltungeabt ilung die erforterlihen Ge- ätte du: chzufübhren und für die recktzeitige Abnahme, Bezoblung, Unterbringvna und Verwertung des ongekauften Gemüses und Obstes zu sorgen: Sié hat Abnabmestellen einzurichten.

Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.

&5

Die Geschäftsabteilung mat bekarnt, wehe Sorten Gemüse und Obst fie erwerben will, unter welhen Bedingungen und bei welchen Abnabmeftellen.

Wer foldes Gemüse oder Otft zu den bekanrtgemaGten Bes dingungen abgeben will, kann es bei der Neicsfelle (Geshöäfts- abteilung) anmelden. Die Gescäftsabteilung hat die arngemciteten Mengen nach Mafgabe der bekanntgegebenen Bedingungen dur thre Nbnabmestellen abiunehmen.

Hat die Reicbt stelle (GesŒ@äftkabteilung) fe bereit erklärt, Ge- müse und Otft au ohne vorherige Anmeltuna abzunebmen, fo kann derartiges Gemüse und Obst den bekanntgegebenen Abnabmestellen obne meiteres zugesandt werden. Ab}. 2 Say 2 gilt entsprechend.

S6

Metricbe, die fch mit der Haltkarmechurg von Gemüse und Obst bes%äitigen, haben Mengen, die ihnen die Gesckäf!sabteilung mit Zu- flimwung ber Verwaltuvrgécbteilung zur Verarbeitung zuweist, nach deren Anweisung zu verarbeiten. Sie haben die zugewiesenen Vorräte und die daraus hergestellien Erzeugnisse pfleglih ‘zu behandeln Kommt der Inhaber oder Leiter des Betriebs diesen Verpflibtungen

nit nah, fo kann die zufländige Bebörte tie erforderlihen Arbetten-

auf Kosten und mit den Mitteln des Betriebs bdurh ‘einen Drin

vornebmen lassen. : | : : Die Reichsstelle (Verwaltungéabteilung) kann die Vergütung für die Verarbeitung und Aufbewahrung festfeßtzen. 8 7 Die Landeszentralbebörten elassen die ersorderliten Aus- führungsbestimmurgen. Sie bestimmen inébesondere, wer als zu-

ftändige Behörde anzusehen ist.

S8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verköndung in Kraft. Der Reicsfkanrzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 18. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrü ck. Bekanntmachung über Aenderungen der Verordnung zur Entlastung der Gerichte vom 9 September 1915 (Neihs-Geseßbl. S. 562). Vom 18. Mai 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reihs-Gesepbl. S. 327) folgende - Verórdnung erlassen: P: y Artikel 1 Die Verordnung zur Entlasiurg der Gerichte vom 9, September 1915 (Reicks Geseyt1 S. 562) wird nie folgt geärtert: e 1. Die §5 1 bis 12 (Mahrverfahren vor den Landgerichien) trerben aufatboben. 11. Per § 16 Nr. 2 wird cestiicen. Boisczust als § 14a eingefügt:

Statt vessen wird folgente

Die Frist für den Widerspruch wird von dem Gericht in dem Zahlungsbefehle bestimmt; sie is den Vorschriften über die Einlafsun frist entsprehend zu bemessen.

Der § 19 wird aufgehoben. Der § 20 Abs. 1 erhält folgende Le:

Vie Zulässigkeit der Berufuna ist, wenn die Berufung aus\{ließlich etnen Anspruch betrifft, der die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstande bat, durch einen den Betrag von fünfzig Mark übersteigenden Wert des Beschwerde- gegenstandes bedingt. Als ein Anspru, welcher die Zablung einer Geldsumme zum Gegenstande hat, gilt auch der Ans\pruch aus einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Nentensculd.

. Der § 22 erhält folgende Fassung: Im Falle des § 99 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung unterliegt die Entscheidung einer sofortigen Beschwerde nur, wenn die Beschwerdesumme den Betrag von fünfzig Mark

übersteigt. A W-

Diese Verordnung tritt mit dem 22. Mai 1916 in Kraft.

Nechtsf\treitigkeiten vor den Landgerichten, in denen die Klageschrift vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung etngereiht ift, unterliegen den bishertaen Vorschriften über das Mahnverfahren vor den Land- aerichten. Jt im Verfahren vor den Amtsgerichten die Klage oder das Gesuch) um Erlaß des Zahlungsbefehls vor tem Inkrafttreten diefer Verordnung angebra®bt, jo bemißt fich die Frist für den Wider- spruh nach den bisherigen Vorsriften.

Die Kosteaerstaitung auf Grund der vor dem Inkrafttreten diefer Berordnung verkündeten Entscheidungen rihtet ih nach den bisherigen Vorschriften. Das gleiche gilt für die Kostenerslattung auf Grund anderer Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangen find.

Die Zulässigkeit der Berufung und der Beschwerde gegen die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verkündeten Ent|heidungen rihtet fih nah den bisberigen Vorschriftea. Das gleiche gilt für die Zulässigkeit der Beschwerde gegen andere Gntscheidungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangen sind.

Berlin, den 18. Mai 1916.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Lisco.

———_

BeaetauntmacGUnü über den Verkehr mit Verbrauchszucker.

Vom 19. Mai 1916.

_ Auf Grund des § 20 der Verordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 261) wird folgendes bestimmi : i

Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Saß 3 der Ver- ordnung über den Verkehr mit Verbrauchszucker vom 10. April 1916 tritt mit dem 20. Mai 1916 in Kraft.

Berlin, den 19. Mai 1916. Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Kauß.

BerbanntmaGun Auf Grund des § 2 der Kaiserlihen Verordnung vom

Nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:

1)- Von der Zgiste der z ‘Ziffer 1 der B(Kanntmachu 1916 werden / gestrichen : j zu 2) Waldwolle und Nohrwelle, Nr. 28 p des Statistischen Waren-

verzeihnisses; zu 4) Spargel (Nr. 33 g); ¿u 8) grüner“ Tée zu 10) Algengras (Nr. 68 a); Seegras (Nr. 68 4); zu 11) Holimebl (\ auch Bekanntmahung vom 28. März 1916) und Holzwolle; zu 12) Korkholz und Korkabfälle (f. auch Bekanntmahung vom 2. April 1916); zu 15) Seggen und Swkilfrohr ; zu 31) Färbzucker ; 2) Die Freigabe von Echlünden (zu 28) wird auf getrocknete S(lünde beschränkt ; 3) Freigegeben wird die Ausfuhr von Gänseleberpasteten (in Teig, Terrinen, Ble{dosen usw.). Berlin, den 20. Mai 1916. Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Kaußt.

vom | 16. Februar

N

eau ma Pun q

Dem Händler Pätau, Amstinckstraße 17, ist wegen Zu- widerhandlung gegen die Vorschriften gegen übermäßige Preissteigerung sowie mehrerer Verstöße gegen das Höchsipreisge|eß der fernere Handel mit Gemüse und anderen Lebensmitteln auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverläsfiger Perfonen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.

Hamburg, den 19. Mat 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.

Justus Strandes.

Bean maQuqg

Auf Grund der Verordnung, betreffend bie zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom * 26. 11. 1914 (RGBl. S. 487) i} für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

203. Lifte. Ländli her Grundbestßh. Kreis Forbach. Gemeinde Barst.

S@{loß (Villa) mit Gartenhaus und Aerland (2,57 ha) des Stefan Berschneider, Rentner, die Erben und Witwe Christine geb. Weiße, ohne Gewerbe, die Erben in aufgelöster Gütergemein (Map des alten Nets (Verwalter: Notar Schlih in Pütt- ingen).

Straßburg, den 16, Mai 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. ch3, 2, WITTMAT.,

Konigreich Preußen. "“ /;,

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium die von dem Provinziallandtoae der Provinz Westpreußen am 28, März d. J, vollzogene Wiederwahl des Landeshauptmanns Freiherrn

Senfft von Pilsach auf zwölf Jahre bestätigt.

Ä31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr von® Verp flegungs-, Streu- und Futtermitteln, bringe ich#

Ausfuhr. freigegebenen Waren nah

Justizministerium.

Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Voigt in Sn a. O. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. i

Jn der Liste der Rechtsanwälte find gelösht: der Rechts- anwalt, Justizrat Gumpert bei den Landgerichten T, Il und 111 in Berlin und der Rechtsanwalt, Justizrat Sternberg in Berlin-Wilmersdorf bei dem Amtsgericht in Charlottenburg.

_ Der Gerichtsassessor Dr. Robert Rosenthal is in die Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Wiesbaden ein- getragen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister Blell ist von Potsdam an das Oberpräsidium (Hauptbauberatungsamt) in Königsberg L Mot: DÉTIEBE,

Etatsmäßige Stellen als Negierungsbaumeister sind ver: liehen: den Reaierungsbaumeistern des Hochbaufahs Ewald Friß in Berlin (Geschäftsbereih des Polizeipräsidiums), Kachel in Sigmaringen diesem unter Versetzung an die Regierung in- Arnsberg —, Volkmann in Graudenz, Kaß baum in Saarbrücken, Karl Becker in Hann. Münden, Brandstaedter in Lyck und Wilhelm Lange in Stallupönen.

Ministerium der geistlihen und Unterrichtsä angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der katholisch - theologischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Paul Karge und

dem zurzeit an der Universität in Konstantinopel tätigen Privatdozenten in der philofophishen Fakultät der Universität Ae Erich Obst ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

BelanntmacchG una.

Auf Grund der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (Neilhs-Gesepbl. S. 603) und der Bundesratsverordnung über die Errichtung von Preisprüfungestellen und die Versorgungsregelung vom 295. September 1915/4. November 1915 (Reichs-Gesepbl. S. 607 und 728) wird hiermit zur ôffentlihen Kenntnis gebracht. daß seitens der unterzeihneten Behörde dem Kaufmann Paul Metßner in Gelsentirhen, Hüttenstraße 24, der Handelsbet rich mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden tis, da Tat- sachen vorltegen, die die Uazuverlässigkett des Genannten tn bezuz auf den Handelsbetrieb dartun.

Gelsenkirchen, den 17. Mat 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

VeranntmacGu a

_Den Cheleuten. Josef Köhler, geboren am 6. November 1867 zu Heddernheim, und Marte geb. Helfrich, geboren am Jl. Januar 1869 zu Stellberg, wohnhaft zu Frankfurt a. M.- Heddernheim, Nistergafse 10, Geschäftslokal daselbt, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des tägltchen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugntssen, Hetiz- und Leuchtstoffen, sowie jeglihe mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem folchen Handel wegen Unzuverlässigkeit tn bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 18. Mai 1916.

Der Polizeipräsident. In Vertretung: von Klenck.

BeranntmacmUn g.

Auf Grund des § 4 des Geseges über den Belagerunaszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässizer Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 habe ich dem Kaufmann Theodor Ruhl in Neuerburg (Eifel) den Einkauf von Eichenrinde untersagt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Koblenz, den 16. Mai 1916.

Der stellvertretende kommandierende General des VIII. Armeekocps. von Pl oeg, General der Infanterte.

BelannETmaG Ung

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszusland vom 4. Juni 1851 in Lerbtndung mit § 1 der BékälintutaVing zur Fernhaltung unzuverlässiger Per)onen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 habe ich dem Hotelter Edmund Hansen tn Prüm den Einkauf von Eichenrinde untersagt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Koblenz, den 16. Mai 1916. Der stellvertretende kommandierende General des VIIT. Armeekotps.

vou Ploet, General der Infanterie.

BDeEekranntmaGuu a,

Auf Grund des § 4 des Geseßes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. Sey- tember 1915 habe ich der Firma J. Schimmels, Schuh- und Lederhandlung in Bitburg den Einkauf von Eichenrinde untersagt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. :

Koblenz, den 17. Mai 1916.

Der stellvertretende kommandierende General des V11T. Armeekoups, von Ploet, General der Infanterie.

D:ELanntma Pu q

__ Lem Kaufmann Walter Etsheid in Saarbrüden 111, Karcer straße 18, habe ich ouf Grund des § 1 der Bundesral1s- vero1dnung vcm 23 9, 1915 NGBl. S. 603 den Handel mit Lebensmiiteln und allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.

Saarbrücken, den 17. Mai 1916,

Der Königliche Polizeidirektor. F, V.: Sommer.

_-

Ab gereist:

“Some Exzellenz der Vizepräsident des Evangelischen Ober- firhenrats, Oberhofprediger D. Dryander in dienstlichem Auftrage zu den Truppen an der Ostfront.

erden.

Nichtamtliches,

Dentsches Reich, Preußen. Berlin, 20. Mai 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König ist nah ner Meldung des „W. T. B.“ heute vormittag hier ein-

etroffen. A

Nach einer Reutermeldung hat der englische Staatssekretär ¿s Auswärtigen Amts Grey im Unterhaus mitgeteilt, der Patikan habe in Deutschland Vorstellungen erhoben, um eutschland zum Aufgeben des Unterseebotfrieges zu bewegen. ‘ierzu reibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“:

Diese Mitteilung entspricht nicht den Tatsahen. Vielmehr hat er Papst, wie wir von zuständiger Seite hören, Deutschland und en Vereinigten Staaten feine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben,

der Streitfrage zwischen den beiden Megierungen zu vermitteln. eine Majestät der Kaiser hat dem Papst unter Hinweis auf die nzwischen bereiis an Umerifa erteilte Antwort für die guten M sichten gedankt. E

Es häufen sich Beschwerden darüber, daß die Namen er aus Kamerun nah Spanien überführten Deutschen noch immer nicht veröffentliht seien. Daß der Grund für die Verzögerung der von vielen ersehnten Nachrichten, y wird amtlicherseits hierzu durch „W. T. B.“ bemerkt, nicht n einem mangelnden Interesse der zustätdigen Behörden, ondern in der Unterbindung der postalishen Verkehrswege au telegraphischen) durch die feindlichen Mächte zu suchen ift, { eigentlih selbstverständlich, soll aber doch, um den vielen inbegründeten Klagen zu begegnen, ausdrücklich hervorgehoben Heute. ging von der Botschaft in Madrid fol endes Telegramm ein : | Bei 5000 etngeborenen Truppen auf Fernando-Po zurütblieben d) Offiziere, 53 Unteroffiztere, 1 Gefreiter, 6 Gouvernementébeamte, } Aerzte; außerdem zurückblieben nicht trantportfähige Kranke: Offizter, 5 Unteroffiziere und 2 Soldaten, die später nah Spanten hebraht werden. Namen noch niht erhältlihch, folgen päter.“

Auch aus diesem Telegramm geht wieder hervor, daß erade die Uebermittlung der Namen offenbar immer wieder uf Schwierigkeiten stößt. Nach Auskunft einer vor kurzem us Kamerun in Deutschland eingetroffenen Dame kann jedoch (lgemein gesagt werden, daß die Verluste an deutschen Menschenleben in Kamerun verhältnismäßig gering waren und n der Hauptsache bereits bekannt sind, sodaß Meldungen veiterer Todesfälle kaum noch zu erwarten sein dürften. Auch leht fest, daß die nah Spanien überführten sowie die in Fernando-Po Zurückgebliebenen fich im allgemeinen wohl jefinden. :

Sobald namentliche Lisien eingehen, werden alle Ange- hörigen, auch ohne besondere Anfrage, unverzüglich amtlich jenachrihtigt werden. Auch werden die Listen im amt- ihen Kolonialblatt und in der amtlihen Verlustliste des Friegsministeriums veröffentliht; in welcher Nummer dieser mtlichen Blätter die Bekanntgabe erfolgt, wird außerdem in jer gesamten Tagespresse mitgeteilt werden.

Det“ heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ legt die Ausgabe 987 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 535. Verlustliste der preußischen Armee, die 68. Verlustliste der bayerischen Armee, die 284. Verlustliste der sächsishen Armee und die 387. Verlustliste der würitem- bergischen Armee.

Großbritannien und Jrland. Der Premierminister As8quith is gestern von Jrland ah London zurückgekehrt.

In der Königlihen Untersuchungskommission ver den Aufstand in Jrland las der Unterstaatssekretär ir Matthew Nathan eine Erklärung vor, in der die rbeit der Leute geschildert wird, die Redmond und der rischen Parlamentspartei feindlih gegenüberstanden und die ogenannten irishen Freiwilligen organisterten. r

Von den 180 000 natîionali1tishen Freiwilligen, die ursprünglich istiert hätten, erklärte Nathan dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, ätten sich nur 11 000 an die unloyalen irishen Freiwilligen ange» lossen. Die Zahl der letzteren sei beim Beginn des Krieges auf 5 200 geshäßt worden, wovon fich wentger als 3000 in Dublin be- änden. Die sogenannte Bürgerarmee, die in Dublin ungefähr 000 Mann stark gewejen fet, müsse man ncch hinzurechnen. Dte führer der Bürgerarmcee seien für gewaltsames Auftreten ewesen und seien ‘dabei von den irischen republikanischen Führern, einer fkleinen Gruppe von Männern, von denen inige bereits wegen der Dynamitanshläge von 1883 zu Zucht- jausstrafen verurteilt worden wären, unterstüßt worden. Diese Männer seien mit größter Heimlichkeit vorgegangen und hätten mit iner Organisation in Amerika, die sie mit Geld versorgt babe, in inger Verbindung gesianden. Es sei nach dem Scptember 1914 un- nöglih gewesen, herautzufinden, wie das Geld nah Irland gekommen , Es sei für die Veröffentlichung aufrührerisGer Blätter und die Verbreitung solher Schriften sowie zwr Bezahlung der heimlih herumretsenden Organisatoren der irisWen Freiwilligen v-rwendet borden. Ueber die’ Art, wie die Freiwilligen in den Besig von Waffen gelangt seten, teilte Nathan mit, daß viele Woffen 18 militärischéèn Einrichtungen gestobl-n, andere von beurlaubten Soldaten gekauft worden seien. Eine Menge Mevolver fet don Reisenden im Gepäck verborgen mitgèbracht. ie Munition habe tan fi auf ähnlihe Weise vershaft, aber die Munittonsvorräte eten nit groß gewesen. Geaen Ende des Jahres 1914 sei aus dem

EBiderstand der trischen Freiwill'gen aegen die Bemühungen Nedmonds

ind seiner Partei, Jrland mit dem Recht des Retchs in eine Linie zu dringen, bereits hervorgegangen, daß die Organtfation unloyal sei. Bon da an wäre fle {haf beobehtet worden. Die Waffeneinfubr ei streng geregelt, und es sei viel getan, um die Verbreitung auf- Veender Literatur zu verhindern.

Jm Unterhause führte in der Debatte über den Uftdienst der Abgeordnete Joynson Hicks laut Bericht des V. T. B.“ aus:

Alle Maßregeln zur Verteidigung Londons gegen Lusftanagriffe eten erft seit dem leßten Januar ergriffen worden. Wenn nichts ge- ehen wäre, so hätte man Balfour längst an einem Laternenvfahl ufgehängt. Es set zwar niht möglich, die ganze Ofküsfie zu schügen, iber etwa 60 Geschüße mit Scheinwer}ern, die zwi\chen Wab. und der Lhemse aufzeskellt wären, könnten deutsche. Lufichisfe- verhindern, die üste zu überflieaen. Weshalb set dieser Plan, den der frühere Kom- mandant’ der artilleristishen Verteidigung Londons befürwortet hobe, \cht ausgeführt worden ? In den östlid-n Grafschaften sei das Ab- vehrgefchüßkors noch immer mit denselben alten Geschügen und taximfanonen bewaffnet. Seit der leyten Debatte im Unterhaus abe man neue Gescbüge gesandt, aker es fehle an der Munition, die egen Zppeline wirtfam sei, vor allem abx sel eine U.beilegenheit

des Luftdienstes an der Front nôtig, um die deutshe Aufklärung zu verhindern.

___ Der Parlamentssekretär im Kriegsamt Tennant erwiderte, das Benachrichtigungssystem über drohende Luftangriffe sei jezt über das ganze Land vollendet.

Frankreich.

Die Zurücégestellten aus den Jahreskkassen 1915 bis 1917 sowie die ehemaligen Befreiten der Jahres klassen 1915 bis 1917, die von den jeßigen Unter- suchungsktommissionen für tauglih erflärt worden find, werden,

T. B.“ mitteilt, untec denselben Sonderbestimmungen

; ‘arags wie „W. T

für Ernährung, Unterbringung und Ausbildung wie die Jahres-

flasse 1917 Mitte Juli eingezogen.

Niederlande.

Das Marinem inisterium teilt {laut Meldung des „W. T. B.“ mit, daß die Besprehungen des Kapitänleutnants Canters in Berlin über die Ursache des Unterganges der „Tubantia“ zu keinem endgültigen Ergebnis geführt haben. Nach der Untersuchung einiger Metallstüce, die in den Booten der „Tubantia“ gefunden worden waren, gab die devische Admiralität zu, daß die Metallstücke Teile eines deutschen Torpedos sind, der zur Bewaffnung eines deutshen Untersee- bootes gehörte. Der Kommandant dieses Unterseebootes erklärte, daß dieses Torpedo niht am 16. März auf die „Tubantia“, fondern am 6. März auf ein britishes Kriegsschiff} abgefeuert worden sei, aber sein Ziel verfehlt habe. Die holländische Regierung wird auf eine eingehende Untersuhung dringen, um in die „Tubantia“‘-Angelegenheit volle Klarheit zu bringen.

Die Marinebehörde wird eine Untersuchung über den Unfall des Dampfers „Batavier V“ einleiten, sobald der Teil der Besaßung, der sich jeßt noch in England befindet, nah Holland zurückgekehrt ist.

Schweden. Jn der Ersten Kammer standen gestern die von Pro fejjor Steffens wegen der Alandsinseln gestellten Anfragen auf der Tagesordnung.

Der Minisier des Aeußern Wallenberg erklärte unter Hin- weis auf seine inzwishen in der Zweiten Kammer gemachten Mit- teilungen, wie „W. T. B.* berichtet, daß es die Regterung für ihre Pflicht halte, mit uraüfhörliher Aufmerksamkeit diese Frage zu ver- folgen und auf diesem wie auf anderen Gebieten die Rechte und Interessen Shwedens wahrzunehmen. Was die Maßnahmen Schwedens in dieser Frage anlange, fo kóane aus leicht begreifliten Gründen jeßt auf Etnzelheiten nicht eingegangen werden. Darauf gab Professor Steffens seinen Dank und gleichzeitig seiner Zufriedenheit mit der einstimmigen kräftigen Zustimmung jämtlicher Parteiführer Aus- drud. Die Aufmerksamkeit sei, so fuhr er fort, auf die Frage ge- lenkt, und diese ernsihast erörtert worden, was die Interpellation kauptsächlich bezweckt habe. Er hob hervor, daß die Alands- befestigungen nicht auf irgendeine Absiht Rußlands und Englands hindeuteten, Schweden anzugreifen, sondern eine Drohung läge darin, daß diefe Mächte durh die Krtiegslage gezwungen werden könnten, einen für Schweden gefährlichen Gebrauch davon zu mahen. Mit der Fraae von Krieg oder Frieden für Schweden habe die Interpellation feinen unmltielbaren Zu- fammenbang, fondern nur mit den Bedingurgen, unter denen es den Frieden wahren könne. Steffen erklärte sih weiter bereit, die Erklärurg des Ministers des Auswärtigen als Ausdruck des festen Entschlusses der Regierung aufzufassen, hier wie auf anderen Gebieten die Interessen Schwedens wahrzunehmen. Hjärne (Moderaterpartei) stellte fest, alle müßten unabhäncig von threr Parteistellung mit Zu- friedenbeit die Erklärung des Ministers des Auewärtigen wie die Einigkeitsbekundung des Reichätaas tin diefer Frage begrüßen. Auch dem Interpellanten gebühre Dank, weil er daz seinige getan habe, im die s{chæwüle Parteiluft zu reinigen.

Norwegen. Die Zweite Kammer hat gestern tie Einführung der Sommerzeit in Norwegen einstimmig angenommen.

Griechenlandy.

Das „RNeutersche Bureau“ erfährt, daß die Streitfrage | ma en G T M | bei den Unterstützungen abgezogen.

| das tiefe zu

zwischen den Verbündeten und der griehishen Regierung wegen des Transportes der serbishen Armee in be- friedigender Weise erledigt worden sei. Die Serben werden auf dem Seewege transportiert werden.

Amerika. Jm amerikanischen Senat brachte der Senator Kern. eine Refolution ein, in der der Staatssekretär

Wohlbefinden der amerikanischen Bürger

_— n

und Schritte zu tun, um ihr Leben und ihr Eigentum ficher- |

zustellen. Auf 2 i l e te! dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten überwiesen.

Tremont Tempel in Boston, einem Bollwerk der demotratischen Jren, eine Versammlung abgehalten „W. T. B.“ meldet, Entschließungen annahm, die England aussprechen. Die Entschließungen brandmarken di amerikanishen Blätter, die durch ihre britishen Propaganda der britishen Regierung bei ihrem Ver-

5

Dublin begangen worden seien und noch in dieser Stunde be

gangen würden.

worden. Jn der Thronrede wird nah dem Bericht des „Reuterschen Bureaus“ auf die große Wichtigkeit der Geseße verwiesen, die während der beendeten Sißzung angenommen sind, da sie wesentlih zum Siege beitragen würden. Ferner wird die Aufmerksamkeit auf die heftigen Kämpfe an der West front gelenkt, wo man den Kanadiern die Verteidigung wichtiger Stellungen anvertraut habe. Jm ganzen Lande sei der Aufruf, dem Reiche in seiner Not beizustehen, mamhaft beantwortet worden. Fast 170 000 Mann seien bereits über die See geschickt und weitere 140 000 Mann würden in Kanada ausgebildet, um die nötigen Verstärkungen zu liefern. Während

der. ersten, vier Monate dieses Jahres „hätten sih , mehr-Re-

fruten gemeldet, * als* in irgendelnem früheren. Zeitabschnitt“ des Krieges. Asien.

Die chinesishe Regierung hat nah einer Meldung der „St Petersburger Telegraphenagentur“ Einspruch gegen das Verhalten eines japanischen Regimentskommandeurs ers hoben, der den Kommandeur einer chinesischen Division über-

| daß das in Zukunft zu vermeitien ist.

| Bundesregierungen | reichenden Unterstüßung der Familien der in den Heeretdtenst cin» aufaefordert | setretenen Mannschaften in den Lieferungsverbänden und Gemeinden wird, eine Untersuhung anzustellen über die Sicherheit und das | Q 4 O l

in. Frland, |

die in den von der Revolution betroffenen Gebieten wohnen, |

Zum Gedächtnis der hingerichteten Jren ist im | notwendige Zahl von Kalorien empfangen.

& , , j Mir worden, die, me | r. l n nh für | einen sofortigen Abbruch aller diplomatishen Beziehungen zu |

reden wollte, vor den Revolutionären zu kapitulieren und die Unabhängigkeit Schantungs zu erklären, damit -die Unruhen ein Ende nähmen.

Auf der in Tokio tagenden Konferenz der Gouverneure stellte der Premierminister Graf Okuma obiger Quelle zufolge die Uebereinstimmung Japans mit den Ententemächten fest und sagte, die japanishe Regierung wünsche eine Festigung der freundschaftlihen Beziehungen zu China. Bezüglih der wirtshaftlihen Lage Japans erklärte

Graf Okuma, daß die Regierung alle Hemmnisse entfernt habe ;

die Wege zu wirtschaftlicher und finanzieller Selbständigkeit seien jezt gebahnt. Das Vertrauen zu Japans Kraft habe im Jn- und Auslande eine ungeahnte Höhe erreicht.

Afrika. Wie der „Temps“ meldet, Gebietes von Ued Ras nah einem Telegramm des Generals Jordana völlig unterworfen. Die Straße zwischen Tanger und Tetuan über Fondak sei für den Verkehr frei. Man messe dem Siege Naisulis über feinen unversöhnlichen Feind Abd el Kerim große Bedeutung bei. 16000 Mann spanischer Truppen sind in diefem Gebiet zusammengezogen, die jeßt eine Vereinigung mit den Truppen bei Larrash an- streben.

sind die Kabylen“ des

PYarlamentsbericht.*)

__ Der Bericht über die gestrige Sizung des Reichstags findet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (51.) Sißzung des Reich3tags3, welcher der Staatssekretär des Reichsschaßamts, Staatsminister Dr. Helfferich beiwohnte, wurde die Spezialberatung des Etats sür das Reichsamt des Jnnern fortgesest und die allge- meine Besprechung bei dem ersten Au3gabeititel „Gehalt des Staatsf\ekretärs“ wieder aufgenommen. Nach kurzer Ge- \häftsordnungsdebatte wurde beschlossen, aus der Diskussion di Frage der Kriegerheimstätten, die von den Abgg. Giesberts un? Gothein entgegen dem bei Beginn der Beratungen gefaßter Beschlusse schon erörtert worden ist, auszuschalten und ge meinsam mit den Anträgen zur Wohnungsfrage zu erörtern.

Eingegangen ist noch ein Antrag der Nationalliberalen, den Reichskanzler zu ersuchen, einen Geseßentwurf vorzulegen, durch den die Leistungen der für die Kriegszeit eingerichteten Reichswochenhilfe zu Regelleistungen der Krankenvoersfiherung gemacht werden.

Abg. Schtele (dk.): Auh meine politishen Freunde wollen der Freude und der Genuatuung Ausdruck geben, daß bisher die wirtschaftliche Kraft und Leistunasfähigkeit unseres Vaterlandes nicht hat ershüttert werden können. Auf dem Gebiete der BVolks2rnährung, über die wir uns in den nächsten Tagen näher unterhalten werden, find ja Schwierigkeiten, aber nicht unüberwindbare Schwierigkeiten, vorhanden. Die Bedürfnisse des Heeres konnten dank der Letitungs- und Entwicklungsfähigkeit unserer Indusirie befriedigt werden. Das Unternehmertum in Stadt und Land und die gefamte Arbeiterschaft haben das ihrige dazu beigetragen. Auf dem Gebiete der fozialen Fürsorge hot das Reich das Seine getan. Die foziale Ent widlung hat ftets Schriti gehalten mit der wirtischaftlihen Entwid- lung im Lande. Wir können mit Stolz sagen, daß wir hierin positiv an erster Stelle in der Welt marschieren. Das Reich hat es stets als eine befondere Ebrentflidt anerifannut, auf tem Gebiet der Soztalyoliti? nit zu erlahmen. Wenn au Schädkgungen auf manchen wirt\chaft- lihen Gebieten zu beflagen find, fo laffen fle fb doch nit vergletden mit den {weren Opfern und Verlusten an Gesundhett und an blühenden Menschenleben- an den Fronten tm’'Dstenm und Wésten: Darum ift es Aufzabe aller Zurückgebliebenen; für die Famtlien der Kriegstetl- nehmer und für die Hinterbliebenen der gefallenen Helden aufs wärmste zu sorgen. In diesem Sinne habeæx wir im vorigen Jahre in bezug auf die Familienunter#üßzung Verbesserungen ange- regt. Leider bercs{cht an manchen bvebördlidhen Stellen immer noch eine schematische Auffassung über die Bedürfntisfrage. An manchen Stellen werden ersparnishalber sogar Steuerrüccktflände Das find Mißgriffe, die auf beklagen find. Es gtbt Ueferunggverbände, dte nur teilweise Unterstüßungen leisten und die die. Uriaubsgelder ab- ziehen. Die Reichsregierung follte immer twkédèr darauf hinweisen,

i Wir. stellen. uns. auf. den Boden der Nefolutton der Kommission, die den Reichskanzler ersucht, bet den dahin zu: wirken, daß zum Zweck# einer aus-

Bedarfsfäßz

famisien unter Berücksichtiguvg der herrschenden Teuerung die zur Gr- näßtung, Bekleidung und Wohrung erforderliße Unterftüßung chert wird und von diesen Ledarfsfäßen nur abgewichen werden foll, wenn e Gründe geltend aemacht werden Fönnen. Den Famtlten muß ein beflimmtes Eristenzminimum gefichert werden, foviel Nahrungsmittel, daß fie die zum Leben3unterhalt i Wo es am Platze ift, sollte die Unterftüßung in Form von Lebensmitteln gegeben werden. stellen uns ferner auch auf den Boden der Nefolutton, die verlangt, daß, wenn die den Familien der Kriegsteilnehmer ge» währte Unterstüßung durch den Tod der Mutter eine Verringerung erleidet, der auf die Mutter entfallende Unterstützungsbetrag

wenn - besondere Dafur

D die | an die Perfon ausgezahlt werde, welhe mit dem Unterhalt und der Unterstüßung der | r- | Beschäftigung, der jugendliGen Arbeiter anbelangt, fo stimmen wir brechen von Dublin geholfen haben, und fordern die ameri- | ebenfalls für die von der Fommiifion vorgeihlagenen Refolutionen. kanishe Regierung auf, durch den Botschafter in London Engz- | land ihren tiefsten Abscheu zum Ausdruck zu bringen über die | F auen Verbrechen gegen Menschlichkeit, Moral und Religion, die in | wirilich im Kueve ibren Mann gestanden. | Frauen, | der Pflege P l Das kanadishe Parlament is gestern vertagt | Wenn aber in der Kommiisionsresolution die Beseitigung der Frauen» : i | arbeit unter bestimmten Bedingungen „unwitteibar* na dem Kriege

Erziehung der hinterbliebenen Ktnder beauftragt ist. Was die

F Ti aDtoiuti

Wir wünschen, daß die Sonntagsarbeit auf die 1 unserer

dringenden Fälle beschränkt wird. Die Leistungen im Kriege find auf das Höchste zu bewerten; fie haben Wir wüni\chcen, daß die soweit es irgend angängig ist, ihrem nalürlichen Beruf, threr Familie, ihrer Kinder, zurücckgegeben werden.

verlangt wird, so ist uns dies do bedenklich, Die Arbeiten nach dem Kriege werten so gewaitig fein, daß wir niht sagen können, daß wir die Frauen-. und RKinderarbeit glei wieder beseitigen können. Die Frage der Kriegswochendilfe wünschen wir generell geregelt wu sehen. Die Wochenhilte muß gewährt werden, wenn nit nach- gewiesen ist, daß der Ehemann in der Lage ift, nicht alleia- für i, fondern auch für die ganze Familie: den Unterhalt aufzubringen. Das Verbot der Nachtardeit in Bälkereien ift cine Kriegömaßnahme und als folhe zu behandeln. Auf den Beschluß des Reichstags vom 27. August v. J, die Regierung um eine Denkschrift über diese Frage zu ersuchen, bat die Regierung mitgeteilt, daß Bes sprehungen mit den beteiligten Kreisen über- ein dauerndes: Verbot der . Nachtarbeit in... Bäckereien... stattgefunden haben, aber uod) nicht adgescblossen selen, Ju jeyigen Stadium können: wie schon aus praîltischen Gründen keinen Beichluß fassen; es fragt ich doch, ob die kleinen Bäcckereien auf dem Lande gezwungen werden können, am Tage zu baden. (Schluß des. Blattes.)

) Que ULAQ