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Ea Ü U O Vet iten az
1 Die Preise für Soda dirier die in nachstehender Uebersicht auf- geführten Beträge nit übersteigen.
A. Kalzinierte Soda (Ammoniaksoda, Leblancsoda, Sodapulver) 1) Bei Abgabe von 50 bis 500 Kilogramm für 100 Kilogramm MNeingewiht frei Haus etn- E E n «ch6 40,00. Mort 2) Bet Abgabe von geringeren Mengen als 50 Kilogramm für 1 Kilogramm enlQlieblid Verpackung . für Kilogramm einschließli Verpackung . B, Krisftall- und Feinfoda. ) Bei Abgabe durch den. Hersteller (Fabrilpreis) a. Kristalljoda: / für 100 Kilozaramm Reingewicht fret Haus einsließlich Sack . Gee . Feinsoda: | für 100 Kilogramm Reingewicht frei Haus einschließli Verpackung L M ai A 11. în PaFungen zu je F oder 1 Kilogramm ) Bein Weiterderkauf in Mengen von 60 Kilo- gramm und darüber a. Kriflallsoda: R für 100 Kilogramm Reingewicht frei Haus etns{licßlid Sadt . Feintoda: S für 100 Kilogramm Reingewicht frei Haus eine Vexpackung L. T A . + i
0,20 0,10
T1. t Patungen zu je F oder 1 Kilogramm
3) Beim Verkaufe von gertngeren Mengen als 50 Kilogramm Kristall- und Feinsoda:
für 1 Kilogramm eins{ließlih Verpa@ung
für 4 Kilogramm etn\chlth Verpafing
S 9
O 4 0,08
Y 4
Soweit Hersteller von Kristall- und Feinsoda unmlttelbar an Selbstverbtav(èr odèr unter Ausschaltung des Großhandels an den Kleinhändel liefern, finden die im § 1 B2 festgesezten Höthstprelfe Anwendung.
& 8
Hérsteller von Kristall- und Féinsoda dürfen gewerbmäßig kleinere Mengén als 100 Kilogramm ni{cht abgeben.
Soweit Feinsoda în vers(lofsenen PaEckungen an die Verbraucher abgegeben wird, müssen die Packungen je F oder 1 Kilogramm (bei Füllung) enthalten. —
S 4
Der Nelébskanzler kann die festgesetzten Preise ändern sowie Hö@bstyreise für alle sodahaltigen Wascbmittel festfezen. Er kann Nusnahtièn von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
Die Landeszentralbehörden oder die von thnen bestimmten Bes hörden können für thre Gebtete oder Teile derselben die in S§ 1, 2 bestimmten Preise herabietzen. :
B - -
Die in dieser Verocdnung oder auf Grund derselben festgeseßten Preise sind Höchstpreise tm Sinne des Gefeyzes, betreffend Döchit- preise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung. vom 17. Dezember 1914 (Reihs-Gesetbl. S. 516) in Verbindung mkt det Bekanntmaung vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gefegbl. S. 25) Und vom 23. März 1916 (Reihs-Gesetbl. S. 183).
S 6 : :
Wer den Bestimmungen des & 3 Abs. 1 oder Abs. 2 zuwider- handelt, wird mit Getängsnis bis zu sechs Monaten oder mit Geld- flrafe bis 21 fünfzehuhundert Maik bestraft.
S7
Die Varorduung tritt mit dem Tage der Verkündung, die Vor- {rift des §-3-Abj, 2 jedoch erst mit dem 15. Juni 1916 in Kraft.
Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Netchskangzler.
Berlin, den 26. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
P
Dr. Helfferich. Bekanntmachung über Montanwachs. Vom 26. Mai 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesezbl. S. folgende Verordnung erlassen:
Die Eigentümer von rohem und raffintertem .Montanwahs find
vervflitet, das Montanwachs der KrtegefchmietölGefellschaft m. b. H.
in Berlin auf deren Verlangen käuflih zu überläffen. Kommt eine Ginigung über den Preis nicht zustande, fo
von der böberen Verwaltungösbebörde endgültig festgesegt.
J
wird er
Mit-Gesängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer den Vorschristen des § 1 Abs. 1
zuwider handelt.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außetkrafttretens. Berlin, den 26. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
BektanntmacPch ung, betreffend Erhöhung der Géjamtmenge des auf die Kaliwerksbesiger für das Kalenderjahr 1916 ent- fallenden Abjages von Kalisalzen, gemäß, §7 Absay 2 des Gesezes über den Absay von Kali- salzen vom 25. Mai 1910 (Reichs-Geseyblatt Seite 775). Die Verteilungsstelle sür die Kaliündustrie hat auf Grund des & 7 Absay 2 des Gejeges über den Absaß von Kälisalzen vom 25. Mai 1910 (Reichs-Geseßblatt Seite 775) bejchlosjen, die festgeseßte Gesamtmenge des aus. die Kaliwertsbesißer für das Kalenderjahr 1916 entfállenden Absazes von Kalijalzen für das Ausland in nachstehenden Gruppen, wie folgt, zu er- höhen: P Ausland. Düngesalze mit 20—22 Proz. K,0 auf 350 000 dz reines Kali, Düngéjalze mit 30—32 Proz. K,0 auf 45 000 dz reines Kali. Berlin, den 27. Mai 1916. Der Vorsizende der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. : E D: Wale.
Bekanntmachung. Dur Beschluß des Kreisausshufses vom 16. Mai 1916 ift F\aak Wertheim zu Rüddingshausen als unzuverlässige Person bis auf weiteres vom Handel mit Vieh ausgeschlossen roorden. Gi ßen, den-22. Mai 1916. Guoßkezouudes Kreisumt Gießin. J. B.:
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Langermann.
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| über die Beteiligung Bremens an den Kosten eines Yhein
| Schaganweisungen ausgegeben werden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 106
des Mr d ima énthält unter
Nr. 5213 eine Bekannimachung gur Aenderung der Be- kanntmachung über die Bereitung von Balware vom 31. März 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 204), vom 26. Mai 1916, unter
Nr. 5214 eine Bekanntmachung der Fassung der Bekannt- machung über die Bereitung von Baclkware, vom 26. Mai 1916, und unter
Nr. 5215 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Soda, vom 26. Mai 1916.
Berlin W. 9, den 27. Mali 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 107 des Reichs8-Geseyblatts enthält unter Nr. 5216 eine Bekanntmachung über Montanwachs, vom
26. Mai 1916. Berlin W. 9, den 27. Mai 1916. Kaiserliches Postzeitung8amlt. Krüer.
Königreich Preusen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Polizeipräsidenten Dr. von Jagow in Berlin zum Präsidenten der Regierung in Breslau,
den Polizeipräsidenten von Oppen in Polizeipräfidenten in Berlin und
den Landrat und kommissarishen Polizeidirektor von Miquel in Saarbrücken zum Polizeipräsidenten in Breslau zu ernennen.
Breslau zum
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle in Pritzwalk berufenen Oberpfarrer O briceatis, bisher in Vetschau, und den in die Oberpfarrstelle. in Putliy berufenen bisherigen Diakonus M erke daselbst zu Superintendenten zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung S einer Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Rybnik getroffenen Wahl den Maagistratsassessor Dr. Hans Lukaschek in Breslau als Bürger-
meister der Stadt Rybnik auf eine Amtszeit von zwölf Jahren bestätigt.
Geleß,;
betreffend die Bereitstellung weiterer Staatsmittel
für die durch Geseß vom 1. April 1905 angeordneten Wasserstraßenbauten. Wilhelm, Gottes Gnaden Preußen 2c., verordnen, mit Zusti wt nPubeibden pHäujer des Landiags
Wir von König von
der Monarchie, was gt: S 1.
Die Staatsreateruvg wird unter Abänderung des § 1 des Geseyzes, beireFend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen, vom 1. April 1905 (Gescßsamml1. S. 179) ermähtigt, .
1) für Herstellung eines S@iffahrtkanals vom Rhein zur Weser und Nebenanlagen auéscueßlih Kanalisierung der Lippe von Wesel bis Datteln und von Hamm bis Lippstadt
statt 206 150 000 „Æ die Summe von 239590 000 4, 9) für VerbeFerung der Wasserstraße zwi)hen Oder und Weichsel sowie der Wartbe von der Mündung der Neye bis Posen statt 21 175 000 é die Summe von 23 936 000 #, im ganzen ftatt 227 325 000 6 die Summe von 263 625 000 M, also zusammen 36 200 000 (Sechsunddreißig Milllonen zwet- hunderttausend) Mark mehr, zu verwenden, S 2.
Zur Deckung der im § 1 erwähnten, jedoch um den nah Artikel 11 § 1 des Staatësveitrages zwishen Preußen und Bremen Weser- fanals vom 29. März 1906 (Geseysamml. S, 227) zu leistenden Beitrag Bremens vermtnderten Mehraufwendungen sind Staatöschuld- verschreibungen auszugeben.
An Stelle ter S@huldvershreibungen können vorübergehend Der Källigkeitstermin ist in den Swhagzanwetsungen anzugeben. Die Staatöregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaßanweisungen durch Ausgabe von neuen Shaganwetsungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlien Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. j
Sthagantweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schaßanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt- verwaltung dèr Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen S(huldpapiere darf niht vor dem Zeit- punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schaß- anweisungen ‘aufhört. -
Waun, dur- welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welhem Zinsfuß, zu welhea Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schaßanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus- gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leibe die Voijscbriften des Geieyes vom 19. Dezember 1869 (Gesey- samm]. S, 1197), des Geseßes vom 8. März 1897 (Gesepsamml. S. 43) und des Gesezes vom 3. Mai 1903 (Geseyjamml. S. 155) zur Anwendung. Ln
)
Hinter §4 Absatz 3 des Geseyes vom 1. April 1905 (Geseßsamml. S. 179) ift folgende Bestimmung einzufügen :
Bei Berechnung der aufgewendeien Betxiebs- und Unterhaltungs- kosten wird ein biéher zur Unterhaltung der frceten Flußsirecken der Unteren Brahe und der Neye verausgabter Betrag von fünfundachtzig- tauserd (85000) Mark abgefeßt.
§4 E
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister. / |
Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckiem Königlichen Jnjiegel.
Gegeben Großes Hauptguartier, den 8. Mai 1916.
Wilhelm R. Delbrück. Beseler. von Trott zu Solz. Lenße. von Loébell.
Helfferich.
von Bethmann Hollweg.
von Breitenbach. Sydow.
Freiherr von Scchorlemer. von Jagow.
Geseh, betreffend die Dienstvergehen der Beamten der Orl1s-, Land- und Jnnungskrankenkassen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: i 8 L. Auf dle Dlenslvergehen der vei den Orts-, Land- und JInnungs- ea alen angestellten Beamten, denen nach § 359 Abs. 4 dir Retchoversicherung8ordnung die Rechte und Pflichten der gemelndlichen Beamten (Kommunalbeamten) übertragen werden, finden dle Vor- shriften des Geseyes, betreffend die Vienstvergehen der m{t1ihter- lihen Beamten, die Versegung derselben auf eine andere Skelle oder in den Ruhestand, vom 21, Juli 1862 (Geseßsamml. S. 465) mit nachstehenden Aenderungen Anwtndung. S B, Oirdnungsstrafen sinb: 1) Warnung, 2) Vetwelts, 3) Geldbuße. a2
Die Befugnis, Ordnungsslrasen zu verhängen, seht innerhalb des Umfanges des den Provinztalbebdrden beigelegten Drbnvngsstrafrehts {evo nicht über 90 4 hinaus, bel Kassen, die dex Aufsicht etnes staat. ichen Versicherungsamts unterstellt sind, dem Landrat als Vötsigenden des Krei9aus\chusses, bei Kassen, über welche die Aufsicht von elnem gemeindlihen Versiherungsamt g:führt wird, dem Bürgermeister Gamaludaugrdeden zu.
Der Kassenvyorstand ist befugt, Warnung und Verweis, gegen untere Kassenbeamte auch Geldstrafe bis zu neun Märk zu verhängen. Die zuständigen Minister oder dle von lhnen zu ermächllgenden Behörden beslkimmen nah Anhörung des Kassenvorflandes, wer als untexer Kassenbeamter im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist.
Gegen die Strafverfügung findet innerbalh zwet My@chen die Be. {werde beim Bezi:ksaus\husse, gegen den auf die Beschwerde ergehen- den Beschluß des Bezuirlsaus|\husses innerhalb zwet Wochen die Be. {werde beim Provinzialrate statt, Der Beschluß des Proyinzialrats ist endgültig.
Bei Kassen, die der Aufsicht des Versicherungsamta Berlin unte: stehen, entscheidet in erster Instanz der Bezirksauss{chuß in Berlin : in zwelter Instanz tritt an die Stelle des Provlnzialrats der Ministe: für Handel und Gewerbe, : i;
Bezirksaus\{huß und Provlnztalrat bes{lteßen auf Grund münd- lier Verhandlung. Die Oeffentlichkeit ist ausges{chlo}sen; in geetgneten Fällen kann auf Antrag oder von Amts wegen die Vesfentlichkeit zugelassen werden.
8 4.
In dem Verfahren auf Entfernung aus dem Amte verfügt der Negierungöpräsident, bei Kassen, die der Aufficht des Versicherungs- amts Berlin unterstehen, der Oberpräsident die Einleitung des Ver- fahrens; er ernennt den Untersuchungskommissar und den Vertreter der Staatsanwaltschaft für die erste Instanz.
Als ODisziplinarbehörden entscheiden kn erster öInskanz der Bezirksauss{uß, in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht ; den Vertreter der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren vor dem Ober- verwaltungêgeriht ernennt der Minister für Handel und Gewerbe.
Die Entscheiduna ergeht auf Grund mündlicher Verhandlung. Das Gutachten des Diszipltnarhofes ist nicht einzuholen.
In dem vorsichend für die Gutfêrnung aus dem Amt vor- geschriebenen Verfahren ist gegebenenfalls auch über dié Tatsache der Dienstunfähigkeit zu entscheiden. i ° A
Der Bezirksaus\huß kann das Verfahren mit Rücksiht auf den Ausfall dex Voruntersuchung durch Be\luß einstellen und in dem Be» {luß zugleich eine Ordnungöstrafe im Umfang des'dén Provinzialbehördrn betgelegten Ordnungsstrafrechts festseyen, Gegen den Beschluß steht innérhalb 2 Wochen dem Vertreter der Staatsanwaltschast und, sofern etne Ordnungostrafe festgesetzt ist, auch dem Angeschuldigten die Be- {werde hetm Mintster für Handel und Gewerbe zu.
Nn Gebühren kommen die für das Verwaltungestreitverfahren vor- geschriebenen Pauschbeträge, im Falle der Einstellung des WVer- fahrens unter Festseßung einer Ordnungösstrafe jedo nur zur Hältte in Ansaß.
S Di
Für die Dienslvergehen der von Kassenverbänden tm Sinne det & 406 der Neichöversiherungsordnung angestellten Beamten, denen dic Nechte und Pflichten der gemeindlihen Beamten übertragen werder gelten die vorstehenden Vorschriften entsprechend.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnjtegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 11. Mai 1916. (Ti S) Wilhelm ß.
vou Bethmann Hollweg. Delbrücck. Beséler. Sydon von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lengte. von Loebell. von Jagow. Helfferich.
Der Stadtgemeinde Cottbus wird hierdurch Necht verliehen, die zu öffentlihen Aulagen erforderlichen in der Gemarkung der Gemeinde Sielow belegenen Grund flähen nah Maßgabe des überreichten Planes, soweit nötig im Wege der Enteignung auf Grund des Geseßzes 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) zu erwerben.
Berlin, den 24. Mai 1916.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestä:
des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten.
Den Domänenpächtern Ziegler in Grimniß, Linben- berg in Buchholz, Regierungsbezirk Potsdam, Eick in Siem wehr und Froelich in Wilhelmshof, Regierungsbezirk Steitin ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann verlieyen worben
Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die zwang® weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 99, Dezember 1914 (Reichs-Geseybl. S. 556) is das 10 Wiesbaden, Thomaestraße 7, gelegene Hausgrundstüci De! englishen Staatsangehöriaen Gebrüber Charles und Will Howie zwangsweise unter Verwaltung gestellt und der Ban beamte Kurt Ackermann in Wiesbaden, Wilhelmstraße 6), zum Verwalter ernannt worden.
Berlin, den 26, Mai 1916.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Graf von Keyserling k,
Evangelischer ODberkirhenrat. Dem Superintendenten Obricatis in Pripwáäll 1j! d Ephoralamt der Didzese Pripwalf unv 4 | B dem Superintendenten Merke in Putliy das Ephoralan? dex Diözese Putliy übertragen worden.
i
Breslau, den 24. Mai 1916.
Nuf Grund der Bundesêratsverordnung
Bekanntmachung,
cischermetsler Wilhelm Eksenträger in Kz
; i, Pr., Königstraße 40 wohnhaft, ist dur s Pahteghi in len Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Kern- ing unzuverläfsizer Personen vom Handel vom 23. September die weitere Ausübung des Handels mit Fleish und ischwaren untersagt worden, ;
Königsberg i. Pr., den 25. Mat 1916, Der Polizeipräsident. von W ehrs,
Bekanntmachung,
Auf Grund der Bundesratsyerordnung vom 23, September 191? Fend die Fernhaitung unzuverlässigec Personen (RGBL S. 603) Ferbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn sters für Handel ‘und Gewerbe vom 27. September 1915 baben deim Paar M T ELCo hier, Hospitalstraße 10 iesen Handelsbetrieb untersagt, rlässigkeit in bezug Finsterwalde N. L, den 25, Mat 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Sulz.
Bekanntmachung,
Dem Kaufmann Edvard Jacob, geboren am 28, ©
zu Bréslau, is auf Grund des 8 1 bj. 1 der Std dnung vom 23. Séptember 1915 über die Fernbaltung un- lässiger Personen voin Handel (KGBIl. S. 603) die Herstellung der Handel mit Seife, Setifenpvulvern und anderen haltigen oder fettlosen Waschmitteln wegen Un- [ässigkeit untersagt worden.
ENreflau, den 24. Mat 1916,
Der Polizeipräsident.
yon Dp pen.
Wet anntm a chuiun a,
Oen Kaufleuten Isaak Witkowski, geboren am 10. Fes
1866 zu Schroda, und Hermann Blum, geboren am anuar 1874 zu Kauendorf, Kreis Neisse, beide in Breslau haft, ist auf Grund des § 1 Abs. 1 der Bundedsratsverordnung 93. September 1915 über die Fernhaltung unzuverläsfiger pnen vom Handel NGBIl. S. 603 — der Handel mtt feund Seifenpulver und anderen fetthaltigen oder losen Waschmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt en.
Der Polizeipräsident. von Oppen.
Bekanntmachung.
5 vem 23. September betreffend dle Fernhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel, r Frau Anna Krüger tn Halle (Saale), Wittestraße 5, uf wetteres der Handel mit Käse untersagt worden.
Galle, den 23. Mai 1916.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Wurm.
Bekáanntmach ung.
uf Grund der Bundesratsverordnung voin 23. September betreffend Fernhaltung unzuyverläsfiger Perjonen vom Handel Nl, S. 603), und der Ausflihrungsbêstimmungen des Herrn sters für Handel und Gewerbé vom 27. September 1915 wird )ändler Franz NRentemeister, Recklinghausen, Oer- Nr. 47a, der Gin- und Verkauf von Lebensmitteln Unzuverlässigkeit untersagt. Ausgenommen und gestattet der Eierhandel.
Recklinghausen, den 15. Mai 1916.
Die Ortspoltzeibehörde. Der Oberbürgermeistèr. J. V.: Dr. Baur.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung
berlässiger Personen vom Handel vom 23. Septembèr 1919 Bl. S. 603) ist dem Mebgermeister Carl Beuels, ge- i am 9. April 1869 in M „Gladbach, zurzeit wohnhaft Düssel-
Ratherkreuzweg 52, die Ausübung des Handels mit rungs- und Genußmitteln, insbesondere des Handels mit i\ch und Wurstwaren, für das gesamte Reihs8gebtet boten worden.
üsseldorf, den 25. Mat 1916. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
Bekanntmachung.
emäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesra!s zur Fern- ng unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September (RGB1. S. 603) ist dem Rudolf Kremser und der Firma dolf Kremser in Würzburg, Semmelstraße 22, z. Zk. in , Hotel Monopol wohnhaft, der Handel mit Nahrungs- Futtermitteln aller Art sowie mit Gegenständen des
egöbedarfs untersagt worden.
dln, den 22. Mai 1916. Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.
G Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhalkung berlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1919 Bl, S. 603) in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs- mungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom ). 15 ist der Frau des Wilhelm Merzbach, Anna Maria Wald, tn Rondorf bet Cöln der Handel mit Milch ersagt worden.
Æ# Côln, den 24. Mai 1916.
Der Königliche Landrat. Mintkten.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 reußishen Geseßsammlung enthält unter Nr. 11 506 das Fischereigesez, vom 11. Mai 1916, und
Nr. 11 507 das Geseg, betreffend Abänderung und Er- ung einer Bestimmung der Generalsynodalordnung vom „Januar 1876, vom 11. Mai 1916. Berlin W. 9, den 27. Mai 1916.
Königliches Gesezsammlungsamlt. Krüer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Mai 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen vorgestern nahmittag, wie „W, T. B.“ meldet, die Vorträge des Reichskanzlers Dr. von Bethmann Hollweg und des Chefs pes Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats Dr. von Valentini
gegen.
Vorgestern abend haben die tür kishen Parlamentarier Berlin verlassen, um sich zunächst nah München zu begeben und damn in Essen, Bremen, Hamburg und Dresden Besuche abzustatten. N
_Am 26. Mai hat die erste Vorstandssizuna des neuen Krie gsernährungsamts stattgefunden. Wie durch W. T. B.“ mitgeteilt wird, wurde in der Sißung- die Ge- shäftsordnung des neuen Amtes festgestellt und eine Reihe der dringendsten Fragen der Lebensmittelversorgung beraten. Jns- besondere wurde die Frage der Ausfuhrverbote wie sie in den verschiedenen Bundesstaaten und Landesteilen bestehen, besprochen und eine einheitlihe Behandlung dieser Angelegenheit in Angriff genommen. Jn den beiden nächsten Wochen werden in umfang- reicher Weise Verhandlungen mit Vertretern aus den Kreisen der Landwirtschaft, der Jndustrie, des Handels und der Konsumenten- organisationen sowie mit großen Städten stattfinden, um die Wünsche und Bedürfnisse der betreffenden Kreise kennen zu lernen. Eingehender wurde weiterhin die Frage der Massen- ernährung in den großen Städten beraten. Morgen wird der Vorstand erneut zusammentreten.
__ Auf Anregung des Reichsamts des Jnnern ist am 26. Mai eine Zentralstelle für das Troccknungswesen errichtet worden. Die Zentralstelle, deren Geschäftsräume sich in Berlin W. 9 (Köthener Straße 38) befinden, foll, wie dur „W. T. B.“ mitgeteilt wird, eine Auskunsftsstelle für alle Fragen auf dem Gebiete der Trocknung von Nahrungs- und Futtermitteln sein. Sie sfoll die Aufgabe haben, mit allen geeigneten Mitteln für die Ausbreitung der Trocknung land- wirtschaftliher Erzeugnisse und aller Stoffe, die für Nahrungs- und Futterzwecke in Frage kommen, zu wirken.
__ Der Kriegsaus\schuß für Kaffee, Tee und deren Ersaßmittel Zweigniederlassung Hamburg macht bekannt, daß in der vorgestrigen Anzeige über die Eröffnung der Zweigniederlassung die Fernsprechanschlüsse unrichtig an- gegeben sind. Es muß in der Bekanntmachung richtig heißen:
pr
Gruppe 4 Nummer 5970, 5971 und 5972.
Nr. 1 des 15. Jahrgangs der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsihtsamts für Privatversicherung bringt ein Rundschreiben, betreffend Erleichterungen für die Rechnungslegung. Hieran schließe fi Mitteilungen über die inzwischen erfolaten Neuzulassungen und über Ge- nehmigungen von Geschäftsplan- und Bestandsänderungen in- und ausländischer Unternehmungen, ferner über die Unter- sagung des Geschäftsbetriebs einer inländischen Gesellschaft. Die Nachweisung über die Bestellung von Hauptbevoll- mächtigten beziehungsweise von Vertretern, die nah der Be- kanntmachung, betreffend die Ueberwachung ausländischer Unter- nehmungen vom 22. Oktober 1914 (NReichs-Geseßbl. S. 447), für solhe Unternehmungen bestellt sind, wird ergänzt. Sodann wird eine Liste der Mitglieder des Versicherungs- beirats unter Angabe der Verteilung der Mitglieder auf die einzelnen Versicherungsgruppen gegeben.
Nach einem zum Abdruck gebrachten Beschlusse hält das Amt eine Beschränkung in der Deckung des Kriegsrisikos in der Lebensversicherung für den Fall der Verseßung der Versicherten in einen einem größeren Risiko ausgeseßten Truppenteil für unzulässig.
Von den sich anschließenden zwei Senatsentscheidungen behandelt die erste die Verpflichtung des Versicherers, in der Feuerversiherung den Versicherten bei un- vollständigen Kündigungsvorlagen unverzüglich auf ihre Mängel aufmerksam zu machen. Durch die zweite Entscheidung wurde die Genehmigung zur Aufnahme eines neuen Versicherungszweigs, der von vornherein in seiner G in Nückversicherung gegeben werden sollte, versagt.
Jn dem Abschnitte „Sonstiges“ wird auf die an der Handelshochschule Berlin und an dem Jnsftitut für Versicherungs- wissenschaften der Universität Leipzig für das Sommerhalbjahr 1916 angekündigten Vorlesungen über Versicherungswissenschaft hingewiesen. Jm Anhange werden 20 auf dem Gebiete des Versicherungsrehts ergangene Gèrichtsurteile mitgeteilt.
Der heutigen Nummer des „Neihs- und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 996 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 542. Verlustliste der preußishen Armee, die 286. Verlustliste der sähsishen Armee und “ die 392. Verlust- liste der württembergishen Armee.
Bayern.
Die türkischen Parlamentarier trafen gestern morgen in München ein und wurden auf dem Bahnhof vom Staatsrat von Hirschberg namens der bayerischen Staatsregierung und der ebenfalls anwesenden Vertreter der Kammer der Abgeorde- neten und der städtischen Behörden mit einer Ansprache be- grüßt, auf die der Vizepräsident der osmanischen Kammer Hussein Djahid Bei in türkischer Sprache erwiderte. Am Vore mittag wurde die türkishe Abordnung von Seiner Majestät dem König in der Residenz in einstündiger Audienz empfangen.
— Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg traf heute vormittag mit den Herren seiner Begleitung in München ein und wurde vom Legationsrat im Ministerium des Aeußern Freiherrn von Stengel und dem preußischen Gesandten, Bot- schafter Freiherrn von Schoen empfangen.
Lippe. Seine Hochfürstlihe Durchlaucht Leopold vollendet morgen sein 45. Lebensjahr.
Für st
der
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnaÿrihhten. Großes Hauptquartier, 28. Mai. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschaupla ß.
Deutsche Erkundungsabteilungen drangen Nachts an mehreren Stellen der Front in die feindlichen Linien: in der Champagne brachten sie etwa 100 Franzosen als Ge- fangene ein.
Westlih der Maas griff der Feind unsere Stellungen am Südwesthange des „Toten Mann“ und am Dorfe Cumières an; er wurde überall unter großen Ver- lusten abgeshlagen. ODestlih des Flusses herrschte heftiger Artilleriekampf.
Oestlicher Kriegsschauplaß. Keine Aenderungen. Ein russisches Flugzeug wurde in der Gegend von Slonim im Luftkampf abgeschossen. Die Jnsassen — zwei russische Offiziere — sind gefangen.
Balkan-Kriegsschauplaß. Es hat sich nichts Wesentliches ereignet. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 29. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegs schauplaß.
Feindlihe Monitore, die fih der Küste näherten, wurden durh Artilleriefeuer vertrieben. /
Den Flugplaß bei Furnes bewarfen deutsche Flieger er- folgreih mit Bomben.
Auf beiden Ufern der Maas dauert der Artillerie- kampf mit unverminderter Heftigkeit an. Zwei s{chwähliche französische Angriffe gegen das Dorf Cumières wurden mühelos abgewiesen.
j Oestlicher und Balkan-Kriegsschauplaߧ. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.
Wien, 27. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplaß. Nichts Neues.
Jtalienischer Kriegs8schauplaߧ.
Das zur Befestigungsgruppe von Arsiero gehörende Panzerwerk Casa Ratti, die Straßensperre unmittelbar südwestlih von Barcarola is in unserer Hand. Leutnant Albin Mlaker des Sappeurbataillons Nr. 14 drang mit seinen Leuten ungeachtet des heftigen beiderseitigen Feuers in das Werk ein, nahm die feindlichen Sappeure, die es sprengen wollten, gefangen und erbeutete so drei unversehrte shwere Panzerhaubißen und zwei leihte Geschüge.
Nördlih von Atiago bemächtigten fsih unsere Truppen des Monte Moschicce, auf dem Grenzrücken südlich des Suganertales drañgen sie bis auf die Cima Maora vor.
Die Zahl der im Angriffsraum erbeuteten Geshüte hat sich auf 284 erhöht.
Am Monte Sief und Krn wurden feindliche Angriffe abgeschlagen.
Südöstlicher Kriegs\chauplat.
Bei Feras versuchten die Jtaliener, die im Nordufer der Vojusa liegenden Ortschaften zu brandschaßen: sie wurden durch unsere Patrouillen vertrieben.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnani.
Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Amilih wird gemeldet: Russischer Kriegss{auplaßt. Nichts von Bedeutung. Jtalienischer KrieagsschauplaL. _ Unsere Truppen bemächtigten sich des Panzerwerkes G ornolo (westlih von Arsiero) und im befestigten Raum von Asiago der beständigen Talsperre Val d’ Assa (südwestlih des Monte Juterrotto).
Südöstlicher Kriegss{auplaß. An der unteren Vojusa Geplänkel mit italienischen Va- trouillen. Die Lage ist unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Fäldmarschaleutnant.
Sofia, 28. Mai. (W. T. B.) Amllicher Bericht vom 27. Mai. Heute sind Abteilungen unserer im Struimatale operierenden Truppen aus ihren Stellungeu vorgedrungen. Sie haben den Südausgang des Engpasses von Nuvel sowie die anstoßenden Höhen östlih und westlih des Strumaflusses beseßkt.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 2W. Mai. (W. T. B) Das Haupt- quartier teilt mit: Su Ur u can feine t Une U _ An der Kaukasusfront auf dem reten Flügel Gefechte zwischen Erkundungsabteilungen ; ein ea Anariff einer feindlichen Kompagnie auf unsere vorgeschobenen Posten scheiterte, und wir machten einige Gefangene. Jin Zentrum ieben wir ci cinen
Ruhe. Auf dem linken Flügel vertr Gegenangriff den Feind, welcher einen Teil unserer stellungen beseßt hatte, und erbeuteten cine und Pionierwerkzeuge.
Ai in die Halbinsel Gallipoli Tlugzeug floh in der Richtung auf Jmbros, Flieger erschien.
_ Ein in der Umgebung von Keusten und Ada etfhie Torpedovoot wurde dur Feuer vertrieben, Zivei Þ
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