1916 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Königreich Gzeenbes

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Oberjustizrat und vortragenden Rat im ahuiserium rit\{ch in Berlin den Charakter als Wirk- Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtoerordnetenversamm!ung in Zoppot getroffenen Wahl den dortigen Magistratsassessor Theodor Thurmann als besoldetèn Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Zoppot für

die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei der Verlegung des Hilper- stieler Weges in der Gemarkung der Stadt Braubach.

Vom 3. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffénd ein vereinfachtes Enteignungsver fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Gelebsamml. S. 159), 27. März 1915 (Géseßsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesepsamml. S. 141) wird bestimmt, daß dieses Verfahren bei dem von der Stadtgemeinde Braubach auszuführenden, durch Erlaß dés Staatsministeriums vom 16. März d. J. mit dem Enteignungsreht ausgestatteten Unternehmen zur Verlegung a N CneleL Weges in der Gemarkung der Stadt Braubach

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Berlin, den 3. Juni 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lenße. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent-

eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher

Anlagen in der Gemarkung der Gemeinde Sielow bei Cottbus.

Vom 3. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend éin vereinfachtes Enteignungsoverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) wird be- stimmt, daß das vereinfachte Verfahren bei dem von der Stadtgemeinde Cottbus auszuführenden, durch Erlaß des Staatsministeriums vom 24. Mai d. J. mit dem Enteignungs-

ausgestatteten Unternehmen / der Errichtung öffentlicher n in der G-markung der Gemeinde Sielow stattfindet. Juni 1916. :

_ Das Staatsministerium. _ von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lenße. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung Fürstenwalde.

Vom 6. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten - Verordnuna, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsve1 fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Geseßsamml. ‘S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Verfahren ‘bei den Enteignungen für das von der Stadtgemeinde Fürstenwalde auszuführende, durch Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Mai d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestattete Unternehmen der Errichtung “ernt Anlagen in der Gemarkung Fürstenwalde s\tatt-

ndet.

Berlin, den 6. Juni 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lengze. von Loebell. Helfferich.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend - Anwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei demBau des zweiten Gleises auf der Staatsbahnstrecke Bartenstein—Heilsberg.

Vom 6. Juni 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von. Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 eta S. 57) - und vom 2. September 1915 esezsamml.- S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Eñteignungsverfahren - nah ‘den Vorschriften, dieser Verordnung bei dem Bau des zweilen Gleises auf der Staatsbahnstrecke

# Bartenstein— Heilsberg, zu deren Ausführung das Recht zur ¿ Eutziehung/ und zur dauernden Beschränkung des Grundeigen-

tums durch den Allerhöchsten Erlaß ‘vom 28. Juli ‘1911 P. S.“ 161)“ verliehen “worten ist, / Anwendung

‘7 Berlin, den 6.: Juni ‘1916.* Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz, Freiherr von Schorlemer. Lengze. von Loebell. Helfferich.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Lehrer Dipl.-Jng. August Weiß und Dipl.-Jng. Carl Ritter sind zu Oberlehrern an der Maschinenbau- un: Hüttenschule in Gleiwiß ernannt worden. ;

Anordnung der Landeszentralbehörde.

Auf Grund der 88 12 und 15 der Verordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Verso rgungs- regelung vom 25. September/4. November v. J. (RGBl. S. 607, 728) wird nachstehendes bestimmt:

I. In denjenigen Läden und offenen Verkau*éestellen, in denen Eier, die von der Z-ntraleink zufsgeselschaft in Berlin geliefert worden sind, feilgeboten werden, dürfen auch Eter, die niht von der Zentral- einkaufszesell|chaft geliefert worden sind, niht zu einem höheren Preise verkauft werden, als wie ihn der Gemeindevorttand oder der Vorstand

des Kreisfommunalverbandes für die von der Zentraleinkaufsgesel-

schaft geliefeiten Eier festgeseßt hat.

IT.

In denjenigen Läden und offenen Verkaufsstellen, in denen Eter, die von der Zentraleinkaufsgesellshaft geliefert find, feilgeboten werden, ist dies dem Publikum durch etnen auch von der Straße aus gut sihtbaren Anschlag im Laden bekannt zu geben. Ein Abdruck dieser Anordnung ist im Laden oder in der Verkaufsstelle aufzuhängen.

ITT. Zuwiderhandlungen gegen d'ese Anordnung werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 4 bestraft.

IV. Diese Anordnung tritt am 23. Juni 1916 in Kraft.

Berlin, den 17. Juni 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dr. Göpper t.

Liste der im Etatsjahr 1915 für kraftlos erklärten Staatsschuldverschreibungen. i

I. Konsolidierte 4prozentige Staatsanleihe:

von 1913. Unkündbar bis zum 1. April 1935: Lit. C Nr. 1280926 über 1000 6.

II. Konsolidierte 31/4 (vormals 4)prozentige Staatsanleihe:

von 1876/79: Lit. B Nr. 15224 über 2000 4, Lit. B Nr. 15817 über 2000 4, Lit. C Nr. 5636 über 1000 4, Lit. C Nr. 19873 über 1000 46, Lit. C Nr. 34839 über 1000 6, Lit. C Nr. 45820 über 1000 46, Lit. E Nr. 376 über 300 4, Lit. E Nr. 12204 über 300 /(, Lit. E Nr. 42245 bis 42248 über je 300 4, Lit. E Nr. 55102 über 300 41, Lit. E Nr. 55693 über 300 6, Lit. E Nr. 72087 über 300 46, Lit. E Nr. 78240 über 300 4, Lit. F Nr. 23334 über 200 M, Lit. F Nr. 51177 über 200 M, Lit. F Nr. 82803 über 200 6; 1880: Lit. B Nr. 83247 über 2000 #6, Lit. B Nr. 86515

300- . 81714 über 300 #, Lit. E h, 4,335 46, Lf E Nr. 144879 über 300 Æ,

Lit Nr ‘üher 308 A, Lit. E Nr. 145798 über 300 M6, . E Nr. 175123 über 300 M, Lit. E Nr. 175881 über 300 6, Lit. E Nr. 200555 über 300 4, Lit. E Nr. 219758 liber 300 /6, Lit. E Nr. 219759 über 300 M, Lit. E Nr. 237233 über 300 M, Lit. E Nr. 248146 über 300 , Lit. E Nr. 321507 über 300 #, Lit. L Nr. 366571 über 300 M4, Lit. F Nr. 109917 über 200 A, Lit. F Nr. 122158 über 200 M :

von 1881 : Lit. D Nr. 198211 über 500 16, Lit. E Ne. 484618 über 300 M;

von 1882: Lit. D Nr. 237335 über 500 (6, Lit. D Nr. 240603

: Über 500/14, Lit. D “Nr. 2406014; über 500 #6, Lit. D Nr. 254084 über 500 4, Lit. D Nr. 305770 über 500 J, Lit. D Nr. 316119 über 500 M, Lit. D Nr. 370987 über 500 6, Lit. E Nr. 522894 über 300 M4, Lit. E Nr. 561037 über 300 MÆ, Lit. E Nr. 633174 über . 300 #,. Lit. F Nr. 202089 über 200 MÆ, Lit. F Nr. 224698 über 200 M; 1883: Lit. C Nr. 389978 über 1000 46, Lit. C Nr. 397994 über 1000 4, Lit. E Nr. 666854 über 300 46, Lit. E Nr. 743014 über 300 #6, Lit. F Nr. 266247 über =200 6, Lit. F Nr. 266791 über 200 #, Lit. F Nr. 279668 über 200 4, Lit. H Nr. 12750 über 150 (6; 1884: Lit. A Nr. 158474 über 5000 6, Lit B Nr. 335748 über 2000 4, Lit. B Nr. 357425 über 2000 6, Lit. B Nr. 376279 über 2000 4, Lit. C Nr. 589246 über 1000 6, Lit. D Nr. 511833 über 500 6, Lit. D Nr. 563596 über 200 #, Lit. D Nr. 570375 über 500 6, Lit. D Nr. 623739 über 500 46, Lit. D Nr. 664687 über 500 46, Lit. E Nr. 757532 über 300 4, Lit. E Nr. 861145 über 300 Æ, Lit. F ‘Nr. 292847 übèr 200 1, Lit. F Nr. 310916 über 200 (6, Lit. F Nr. 318870 über 200 4, Lit. Nr. 326516 über 200 #, Lit. H- Nr. 65496 “über 150 M6, Lit. H-Nr. 71083 über 150 4, Lit. H Nr. 79078 über 150 4, Lit. H Ne. 95170 über 15046. 1885: Lit. G Nr. 32267 über 600 4/6, Lit. G Nr. 32270 über 600 46, Lit. D Nr. 679705 über 500 4, Lit. E Nr. 905572 über 300 4, Lit. E Nr. 911252 über 300 44, Lit. 1E Nr. 1008146 über 300 #, Lit. E Nr. 1101270 über 300 6, Lit. E Nr. 1103143 über 300 4, Lit. E ‘Nr. 1112113 über 300 #4, Lit. E Nr. 1125012 über 300 6, Lit. E Nr. 1165925 über 300 1, Lit. H Nr. 126507 über 150 4;

von 1894: Lit. C Nr. 713737 über 1000 46.

TIT.- Konsol idierte 8!/¿prozentige Staatsanleihe: ‘von 1886: Lit. B Nr. 43135 über 2000 16, Lit. E Nr. 41920 über 300 M; j : von 1887, 1888: Lit. B Nr. 56519 über 2000 M, Lit. C Nr. 130518 über 1000 4, Lit. D Nr. 109758 über 500: Æ, Lit E Nr. 100901 über 300 46, Lit. E Nr.,113874* über: 300 4, Lit. E :Nr.: 170516 über 300 M, E Le 170517 über/300 M, Lit. F *Nr. 45018 “über 1889: Lit. C Nr. 172366 über 1000 46, Lit. C Nr. 207808 über 1000 4, Lit. E Nr. 251378 über 300 M, Lit. E

Lit. E Nr. ‘302879 über 300 4, Lit. F Nr: 96848 über

200 M, Lit. & Nr. 7406 über 150 6;

über 2000 ‘#6, Lit. C Nx. 148700 über 1000 6, Lit. D | i 107 igten e 500 46, Lit E Nr. 118608 |

Nr. 273122 über 300 6, Lit. E Nr. 292807 über 300 6,

von 1890: Lit. C Nr. 315455 über 1000 46, Lit. C Nr. 363635 über 1000 4, Lit. D Nr. 405616 über 500 4, Lit. D Nr. 429164 über 500 46, Lit. D Nr. 524132 über 500 6, Lit. F Nr. 178391 über 200 6, Lit. F Nr. 199564 über 200 4, Lit. F Nr. 216190 über 200 4;

von 1892, 1893, 1895: Lit. C Nr. 420770 über 1000 M, Lit. E Nr. 646052 über 300 46, Lit. F Nr. 232954 über 200 M, Lit. F Nr. 237983 über 200 M; Î von 1905, 1906: Lit. C Nr. 808299 über 1000 46, Lit. D Nr. 809902 über 500 6, Lit. D Nr. 817818 über 500 #6, Lit. D Nr. 823490 über 500 46, Lit. F Nr. 437526 über

200 M; IV. Konsolidierte 3prozentige Staatsanleihe:

von 1891: Lit. D Nr. 32438 über 500 4;

von 1892—1894: Lit. C Nr. 86521 über 1000 4;

von 1895, 1896, 1898: Lit. E Nr. 138294 über 300 M, Lit. E Nr. 168641 über 309 M4:

von 1900, 1901, 1902: Lit. D Nr. 287600 über 500 M.

Berlin, den 19. April 1916.

Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere. Haas. Rammow. Lübe.

Bekanntmach{Gung.

Dem Fleishermetster Paul Kluß in Hangelsberg wird wegen Unzuverlässigkeit tm Handel mit Fleisch jeder Art auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vorma 23. September 1915 Neichs-Geseyblatt Seite 603 der Ein- und Verkauf von Fleisch auf die Dauer von 3 Monaten, und zwar vom 20. Juni 1916 ab, verboten.

Seelow, den 17. Juni 1916.

Der Landrat J. V.: Für ft.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundeëkralsverordnung zur Fernhaltung un- zuverlässizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NRGBI. S. 603) in Verbindung mit den dazu eraanaenen Aus- sührungsbestimmungen vom 27. September 1915 (HMBl. S. 246) ist dem Schankwirt Hermann Berg in Stralsund, Wasser- straße Nr. 55, jeder Handel mit Heringen verboten worden.

Stralsund, 15. Junt 1916. i Bürgermeister und Nat. Grono o.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der BekanntmaGung zur Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. S-ptember 1915 (NGBIl. S. 603) haben wir der Schlesishen Reklamegesell schaft m. b. H. Verwertung von Reklameneuheiten und Nekflamepatenten tin Görlitz, Moltkeftraße 20, den Handel mit Leben3mitteln feder Art, intbesondere die Vermitte- [lung derartiger Handelsges@äfte vom heutigen Toge ab wegen Unzuve:lässigkeit des Handelstreibenden in bezug auf den Handels- betrieb untersagt.

Görltg, den 15. Juni 1916. us _ Die Poltzeiverwaltung. Viebeg.

S #4

+ OS

“Bekanntmachung. Dem Maschinenfabrikanten Wilhelm Sw({lote in Hildesheim, Hannoversche Straße 16, ist auf Grund der Bekannt- machung des Bundesrats zur Fernh")|tung unzuver!ässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 und der dazu vom Herrxa Minifter für Hantel und Gew-rbe erlassenen Ausfübrun(sbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Metailen wegen Unzuverlässizkeit in bezug auf diesen Handel untersagt. Hildesheim, den 13. Funt 1916. Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11511 eine Verordnung, betreffend das Jnkrafttreten des Geseßes vom 30. April 1913, vom 9. Juni 1916, unter

Nr. 11512 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Verlegung des Hilperstieler Weges in der Gemarkung der Stadt Braubach, vom 3. Juni 1916, unter

Nr. 11513 einen Erlaß des Staatsministeriums, hbe- treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Errichtung öffentlicher Anlagen in der Gemarkung der Gemeinde Sielow bei Cottbus, vom 3. Juni 1916, unter

Nr. 11514 einen Erlaß des Staatsministeriuins, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Errichtung öffentliher Anlagen in der Gemarkung Fürsten- walde, vom 6. Juni 1916, und unter

Nr. 11515 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau des zweiten Gleises- auf ‘der Staatsbahnstrecke Barten- stein— Heilsberg, vom 6. Juni 1916.

Berlin W. 9, den 19. Juni 1916.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtkliczes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Juni 1916.

Der Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sißungen.

Kessel, -verordúet' in ‘einer Békanntmachung vom“ héutigen- Lose für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin, daß die in seiner Bekanntmachung vom 28. Januar d. J. festgeseßten Kleinhandelshöchstpreise für Mehl auf den Verkauf ausländischen Mehls keine Anwendung finden.

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Der Oberbefehlshaber „inden Marken, Generaloberst von F l M: Offiziere uvd “Mannschaftèn, wähtend dés: Dievstis und “é

Ueber gleihmäßige Behandlung deutscher Feld- webelleutnants und französischer Sous-Lieutenants als Offiziere meldet „W. T. B.“:

Vor einigen Monaten find die in teutsher Gefangenschaft be- findlichen, aus dem Unteroffiztersstande hervorcegangenen Sous- Lieutenants aus Offiziers!agern in Mannschaftslagern überiührt worden, wo sie als Untero!fiziere behandelt worden sind. Di-se Maßnahme war von der deutschen Regieru: g als Wegenmaßregel für die unwürdige Behandlung der triegsgefangenen deutshen Feldwebelleutnants in Frankrei ergr:ffcn worden. j

Da nunmehr die französishe Negieruna die KFeldwebelleutnants in Offizierslagern untergebradt und ihnen sür die Zukunft eine ihrem Offiztersrange ent\prechzade Behandlung zug sichert hat, sind auch die in Manns@haftsiagern untergebcachten kriegogetangenen französischen Sous-Lieutenants au8nahms1os wieder in Offizierslager überführt

worden,

Jm Freislaat San Domingo ist durch ein in der amt- sihen Zeitung vom 8. März 1916 veröffentlichtes Gese vom 92, Februar 1916 ein Ausschuß für Forderungen

egen den Staat (Comisión de Reclamaciones contra el Estado) mit dem Siße in der Hauptstadt zur Prüfung solher Forderungen eingeseßt worden. Der § 1 dieses Gesegzes besiimmt eine von seiner Verkündung an laufende Frist von 4 Monaten für die im Lande sich aufhaltenden Beteiligten und eine solche von 6 Monaten e dieim Auslande lebenden, innerhalb deren sie dem Ausschuß alle Urkunden, Zahlungsversprechen (pagarés), Schecks, Wechsel, Rechnungen über Lieferungen, Kriegsausgaben, Entschädigungen, Beihilfen für Kriegsshäden, Anerkennungs- bescheinigungen der Finanzbuchhalterei, Schuldverschreibungen und sonstigen Forderungen sowie Reklamationen gegen den Staat, zu unterbreiten haben, unter Beifügung der Belege oder Angaben, die zur Begründung dienen können. Nach Ablauf dieser Fristen soll keine Forderung oder Reklamation gegen den Staat mehr berücksichtigt werden.

Der heutigen Nummer des „Reih3- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1020 und 1021 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 559. Verlustliste der preußischen Armee, die 274. Verlustliste der bayerishen Armee, die 403. und 404. Verlustliste der württembergischen Armee und die 80, Marineverlustliste.

Oesterreich-Ungarn.

Um für die Bevölkerung den Genuß des Kaffees sicer- zustellen, und andererseits, um den Kaffeepreis möglichst niedrig und stelig zu halten, werden, wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, durch eine Ministerialverordnung die vorhandenen Kaffeevorräte gesperrt und wird einer vom Ministerium des Junern legitimierten Kriegshilfszentrale das Verfligungs- reht über die Kaffeevorräte eingeräumt. Dieser Zentrale wird der seinerzeit von der Staatsverwaltung erworbene Valorisations- lafsee zum Selbsikostenpreise überwiesen, der zu dem Klein- handelspreise von 8 Kronen für das Kilogramm in Verkehr zu bringen ist. Jm Juteresse einer möglichst sparsamen Ver- wendung und Streckung* der vorhandenen Vorräte wird eine Kaffeekärté eingeführt. “Der Kaffeezentrale wird es möglich sein, auch ‘anderen von ihr erworbenen Kaffee zu dem oben ge- nannten Preise in Verkehr zu seßen.

Großbritannien nund Jrkland.

König Georg hat bei seinem jüngsten Besuch der großen Flotte bei der Parade der Mannschaften verschiedener Schiffe nach einer „Reutermeldung“ folgende A nsprache gehalten:

„Ihr habt 1jatt zwei Jabre in mustcrhaster Geduld auf die Ge- legenheit gewar!et, der telntli-n Flotte in einer Schlacht zu be- gegnen. Ich verstehe wohl, w'e ang'eiferd diese Zeit war und wte groß die Giletckterurg fein mußte, als ibr am 31. Mat hörtet, daß der Feind gesichtet nuide. Ungünsliges Wetter und tie etutretende“ Dunk-lheit verhinderten ein vellsftändtges Ergebnis, - das ihr alle ernwa’tet hattet; aber ‘ihr habt alles geticin, wos unter’ den Umständen mö-l!ch war. Jhr 1riebt den Feind in seine Häfen und brabtet ihm schr |chwere Lersuste bet. Ihr tügtet den glorreiden Traditionen der britishen Flotte ein neues Blatt hinzu. Mehr konntet ihr nicht tun und ih danke euch jür eure vorzügliche Leistung.“

Der König sandte zum Schluß seines Besuches an den Oberstfommandierenden der großen Flotte folgendes Tele- gramm:

„Ih bin dankbar dafü:, die Gelegenhett zu haben, Sie vad die

| große Flotte zu dem Ergebnis der jüngsten Schlat tn der Nordsee

zu beglüdwünschen. Ich versicherte den Mannschasten aller Rang- Uassen, daß der Name der britishen Flotte in den Augen threr Landsleute nie böber dastand, deren Stolz und deren Vertrauen auf ihre Leistungen unvermindert sind. Alles Glück und alles Gute! Degen Ihre künftigen Bemühun,en mit vollem Erfolge gesegnet weiden. * : Jtalien. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret des Reichs- verwesers, durch das weitere 400 Millionen Lire für Kriegs8zwece ausgeworfen werden.

Griechenlan».

Wie der „Matin“ meldet, hat am Sonnabend die Ent- lássung der demobilgemachten Truppen in Athen

begonnen. Schweden.

_ Nach einer Meldung von „Karlskrona Tidningen“' wird in Südschweden eine Adresse an die \{wedische Regierung vorbereitet, in der die Notwendigkeit der Errichtung dauernder Küstenbefestigungen bei Helsingborg betont wird. Die militärischen Kreise seien schon längst von der Zweckmäßigkeit solher Festungsanlagen überzeugt, da diese den ganzen Sund Vet e könnten, der bei Helsirgborg nur vier Kilometer reit ist. Norwegen.

Jm gestrigen Staatsrat wurde eine Geseßvorla ge: ein- gebracht, betreffend die pflichtgemäße “Enthaltsam!keit während des “Dienstes für“ gewisse näher bezeichnete «Personen.

- Das Gefeß verpfl chtet „W. L. B.* zufolge Peictäiperlonen,

borher zur Enthältiamkeit ven alkoholischen Getränken. Weiter um- pft die Ges: vorlage Passagiere befördernde Eisenbahnbheamte, Straßen- bahn- und Kraftwagentührer, die gegen Bezab"ung fahren. Dem König wird die Ausdehnung des' Gesetzes auf Offiztere und Mann- schaften der Passagtersdiffe anbeimgcst:llt. Das Gesetz bestimmt, was als Dientit aufzufassen ist, und segt Geldslrafen und Ge}ängnis- sirafen für Uebertretungen fest.

F*Stünden-

Amerika.

_ Nach Melduug des „Reutershen Bureaus“ hat der Prä- sident Wilson die Miliz aller Einzelstaaten für den Dienst an der mexikanishen Grenze aufgeboten. Die Miliz wird je nah den Bedürfnissen an die Grenze geschickt werden. Man beabsichtigt keinen weiteren Einmarsch in Meriko, außer zur Verfolgung der Banditen, die auf amerikanishem Boden Verbrechen begehen. Gleichzeitig mit der Mobilifierung der Miliz hat das Marinedepartement weitere Kriegsschiffe zum Schuße der Amerikaner nach den beiden merikan ischen Küsten geschickt. :

Wie „W. T. B.“ aus Ottawa meldet, beträgt die Zahl der Kanadier, die in überseeischem Heeresdienst stehen, 340 009 Mann.

Asien.

_ „Daily Mail“ meldet aus Tientsin: Japanische Ver- stärkungen find in Peking und Schanhaikwau an- gekommen. „Reuter“ erfährt, daß die Verstärkung der japa- nischen Garnisonen in Nordchina eine Vorsichtsmaßregel sei, zu der man wegen Yuanschikais Tod gegriffen habe, um die japanische Kolonie und die Ausländer zu s{hüßen. Die neuen Truppentontingente seien ungefähr 600 Mann stark und für Peking und Tientsin bestimmt. Japan habe diese Ver- eide auf Vorschlag einiger Ententegesandten in Peking geschickt.

PVarlamentsbericht.*)

Die beutige (10.) Sißung des Herrenhauses cröffnete der Präsident Graf von Arnim-Boigenburg mit der Mit- teilung, daß am 27, v. M. das Mitglied des Hauses Ge- heimer Kommerzienrat Haniel gestorben ist; das Haus ehrte dessen Andenken durch Erheben von den Plägten.

Auf der Tagesordnung stand zunächst die Vereidigung des neuberufenen Mitgliedes Herrn von Unruh. Die Ver- eidigung wurde in der durch die Verfassung vorgeschriebenen feierlihen Form vollzogen.

Daun folgte der Bericht der Finanzkommission über den Geseuentwurf, betreffend die Erhöhung der Zuschläge zur Einkommensteuer und zur Ergänzungs steuer.

Die Kommission hatte am 8. Juni. die Vorlage wie ste vom Abgeordnetenhause in abgeänderter Fassung an das Herren- haus gelangt war, beraten und beschlossen, im 8 2 die Ne- gierungêvorlage insofern wieder herzustellen, als die Zuschläge für die Kriegsdauer, niht für ein Jahr, wie das Abgeordneten- haus beschlossen hatte, bewilligt werden sollen. ‘Am 8. Jud J: hatte das Herrenhaus den Geseßentwurf an die Finanzkommission zur schriftlichen Berichterstattung zurücoerwiesen.

_ Berichterstatter Graf von der Schulenburg-Giünthal: Der schriftlihe Bericht wird dea Herren inzwischen zugeaangen fein. Daraus werden Sie erfehen baben, daß über die Höbe der von der Regierung geforderten Zuschläge, über die Art, wie die notwendige Summe aufgebracht werden ol), und über die Staffelung des Zu- s{lages zwishen dem Abgeordnetenhaus und hrer Finanz- kommission volles Etnverstäodnis geherricht hat. Anders verbäit es fich mit der Zeitdauer, jür welhe die Zus)äge gewährt werden sollen. Die Staatsregierung erbat die Ermächtigung, die Zuschläge erheben zu düifen für die Kri-asdauer, genauer für tie Zeit vom 1. April 1916 bis zum Beginu desjenigen Etatésjahrea, für das ein na® Alsch!uß des Friedens mit den europäischen Großmächten aufgesteliter Staatshaushalt in Kraft tritt Das Abgeordnetenhaus glaubte dem nit zustimmen zu dürfen, sondern diese Zuschläge für ein Jahr bewilligen zu \ollen. Jhre Kommission har einstimmig beichlessen, die Zustläge für die Kriegédauer zu bewilligen und unter Abändeiung der Beichlüsse des Abgeordnetenhauses die Regierungsvorlage wiederbherzustelen. Namens der Finanzkowmission habe id Ihnen zu ewpfehlen, der Wieder- herstellung der Regierungérorlage die Genehmigung zu erteilen.

Herr von Becker beantragt, den Gesetzentwurf ohne Verhandlung nah dem Beschlusse der Kommission anzunehmen. Das Haus beschließt einstimmig dementsprechend. -

._ Die Finanzkommission s{lägt dani, noch * folgende Re- solution vor: M N e d die Köatglie Staatsregierung zu ersuhèn, mit allem Nahdruck

im Bundesrat darauf hinzuwirken, Paß“ bet der - EUschließung

neuer Einnahmequellen für das Reih" jeder weit-re Eingriff der

MNeichs8gescgebung auf dem Gebiete der direkten Besteuerung von

Vermögen oder Einkommen vermteden wird und daß den Bundes-

iaaten die Möglichkeit, au in Zukunft thren wichtizen kulturellen

Bufgaben gereht zu werden, unge!chmälert erbalten bleibt.

Diese Refolution wird auf Antrag von Herrn von Beer ebenfalls ohne Verhandlung mit großer Mehrheit angenommen.

(Schluß des Blattes.)

*) Ohne Gewähr.

Kriegsnaÿrihten.

Großes Hauptquartier, 19. Juni. (W. T. B.) Oestlicher Kriegsschauplaß. _ Südlich der ‘belgisch-französischen Grenze bis zur Somme hielt die lebhafte Gefechtstätigkeit an.

Ein französischer Handgranatenangriff bei Chavonne (östlich von Vailly) rourde abgewiesen.

Eine deutsche Sprengung auf der Höhe „La fille morte“ (Argonnen) hatte guten Erfolg.

Jm Maasgebiet lebtenzdie Feuerkämpfe erst gegen Abend merklich auf. Nachts erreichten sie am „Toten Mann“ und westlich davon sowie im Frontabschnitt vom Thiaumont- Walde bis zur Feste Vaux große Heftigkeit. Wie nachträglich aemeldet wird, ist in der Nacht zum 18. Juni am Thiaumont- Walde“ ein feindlicher Vorstoß abgewiesen worden; weitere Angriffsversuhe wurden gestern durch Feuer vereitelt. Jn den Kämpfen der leßten beiden Tâge sind hier rund 100 Franzosen gefangen genommen. Mehrfache nächtliche

Angriffsunternehmungen des Gegners: im: Fumin- ‘Walde’ wurden im Handgranuatenkampf jedesmal*gla tt ab?’

‘geschlagen. Je fein? en gtif her-Döôppèldecker ist? bei? Lens und

#

nördlich von Arras nah Luftkampf -abgestürzt, zwei der Jn- sassen sind tot; ein französisches Flugzeug wurde westlich der Argonnen abgeschossen.

Ein deutsches Fliegergeshwader hat die Bahnhofs- und militärischen Fabrikanlagen von Baccarat und Raon-l’Etape angegriffen.

B.

Oesilicher Kriegs\chauplag. . Auf dem nördlihen Teile der Front keine be: [ARD etn Ereignisse. Auf die mit Militärtransporten bes egte Eisenbahnstreckde Ljachewitshi—Luniniec wurden zahlreiche Bomben abgeworfen. : Bei der Heeresgruppe des Generals von Linsingen wurden am Styr westlich" von Kolki und am Stochod in

Gegend der Bahn Kowel—Rowno russishe Angriffe, zum

Teil durch erfolgreiche Gegenstöße, zurückgeworfen. Nord- westlich von Luck stehen unsere Truppen in für uns günstigem Kampf, die Gefangenenzahl und die Beute hat sich erhöht. Südwestlich von Luck greifen die Russen in Richtung auf Gorochow an. :

_… Vei der Armee des Generals Grafen von Bothmer ist die Lage unverändert.

Balkan-Kriegsschauplaz. | Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 19. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Russischer Kriegs\chauplag.

__Jn der nördlihen Bukowina und in Ostgalizien leine besonderen Ereignisse. f

Nordöstlich von Lopus8zno griff der Feind mit großer Ueberlegenheit unsere Stellungen an. Das bewährte Jn- fanterieregiment Nr. 44 schlug, unterstüßt von vor trefflicher Artilleriewirkung, die neun Glieder tiefen Sturmkolonnen ohne Einsaß von Reseroen zurück. Der Feind erlitt \chwere Verluste. Auch ein in diesem Raume versuchter Nacht- anguff scheiterte. Bei Gorochow und Lokaczy wiesen wir starke russishe Gegenangriffe ab. Am oberen Stochod wurde Naum gewonnen.

JItalienisher Kriegsschauplas.

Gestern abend wiederholte sich das sehr kräftige Feuer der Jtaliener gegen unsere Stellungen zwischen dem Meere. und dem Monte dei Sei Busi. Ein Versu des Feindes, bei Selz“ vorzugehen, wurde sofort vereitelt. Jm Nordabschnitt der Hochfläche von Doberdo kam es zu lebhaften Minenwerfer- und Handgranatenkämpfen.

An der Dolomitenfront scheiterte ein feindlicher Nachk- angriff bei NRufreddo.

An der Front zwischen Brenta und Astico wiesen unsere Truppen wieder zahlreihe Vorstöße der Jtaliener, darunter cinen starken Angriff nördlich Monte Meletta, ab. Südlich des Bujibollo wurde der nächste Höhenrücken erobert. Dret feindliche Gegenstöße mißlangen. Jn diesen Kämpfen wurden über 700 Jtaliener, darunter 25 Offiziere, ge- fangen genommen, 7 Maschinengewehre und ein Minenwerfer erbeutet.

Südöstlicher Kriegs\{chauplagt. Y L der unteren Vojusa in den lezten Tagen Geschüßz- ämpfe. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Felömarschalleutnani.

Der Krieg zur See.

Die Seeschlacht vor dem Skagerrak nach der Darstellung englischer Gefangener.

Nachdem vor einigen Tagen in großen Zügen ein vor- läufiges Bild von dem Verlauf der Schlacht vor dem Skagerrak auf Grund deutscher Berichte gegeben worden ist, kann nunmehr ganz unabhängig davon eine Schilderung der Schlacht nach den Eindrücken und den Aussagen der während und nach der Schlacht gemachten englischen Gefangenen (insgesamt 177) gegeben werden. i |

Danach * haben an der S@&latht- teilgenommen- die Aufklärungs- stretifrärte unter-Vizeadmtral Veatty * und. das Gro2 der englischen

Flo'‘te unter Admiral Felitcce. Zu ‘den Mufklärungsftreitkräftenge-

hörten“ die 6 Schlachtkreizer: „Lion® (Flaaschif), „Queen Mary“, „Princéß-RNoyal*, „Tiger“ als 1. Division, - „Indefatigable“, „New Zealand“ (Flagazchiff) als 11. Divißon.

„Vie 1. Divisioa war vollständig zur Stelle, zur 17. Division gehö'te eigontlih neh die , Australia“. Die Angaben über ten Grund ter Äbwesenbett diefes Schiffes lauten sebr gehetmnisvoll. Außer- dem waren Beatty untersteüt 4 oter fâmilihe 5 fchnellen Linien- ch ffe der . Queen CGiizabeih*" - Klasse, eine große Zahl fkleirer moderner Kreuzer, von denen 13 übereinstimmend von den Gefangenen nazentlid aufgeführt werden, und 2 Flotillen von TIorbedoborts- S darun!ér die allecneueften, mit zusammen etwa 40 Zer- löcexn.

Das Gros9, das an der S{hlact teilnabm, seßte sih zusammen u 3 Lintenschiffögefhwadern zu je 6—8 Schiffen, alles Groß ampf

me, 1 besonderen Geshwader aus 3 der neuesten UAniensiffe der

„Reval Sovereian* -Klasse,

1 Divtsion Schlachtkreuzer: „Invircible“, „Indomitable“ und

e Inflexible*, 1 Panzerkreuzergeschwader zu 6 Sthifen, mindestens 10 kleinen Kreuzern,

4 Fiottillen mit 80 bis 100 Zerstörern.

Die vorstehend genannten Streitkräfte waren am 30. Mat aus bershiedenen Häfen der evglifGen Ofùfüste rah Oftèn autgelaufen. Das Sros ter Flotte helte auf dem Marie eticaë mebr na Norden aus als die Au!klärurgéstrettfkräfte. Die daber füdlicher als das Gres stehenden Schiffe des Admtra!s Beaîty sitreten diz deutschen S@lockt- keuzer zverst. Zu dreser Zeit am Nacmiitag des 31. Mat fubren die Shlahlfkreuzer Admirai Beattys n zwei Folornen mit öftlihem Kars. Am weitesten westilch standen die vier SBiffe der f. DiviKon, „Lion®, „Prirceß Royal“, „Queen Mary* und „Tiger“, an Ballberd— voraus vor diesen die zwer Schiffe der 11. Divifion, „New Zezalaänd® A E und vor diesen wieder die kleinen Kreuzer und

erftörer.

As Beatty die deutshßen Aufklärungéfireitkräfte in ölili@er Ritung sihtete, formierte er mit seinen 6 Sclachtkreuzeru Kiel» linte und givg auf Südosikure. Die 13. Torpedodcottfottiße unter Fübrung des kfeinen Kreuzers . Champion* stand vor der Sviîte, die übrigen etnen Kreuzec und Torpedoboote am Schluß der Livie.

Dies „Queen Elizabeth*-Schiffe, welche dis * dabin in einiger Ente

fexnang nordwestlih von Beaitys SchlaStkreuzern gestanden hatten, atogen». gléidfalls - auf Südojifurs und suGten Anicluk on die Bevor N (MNAeT A ¿UeG ¿ié bax: den Deritden : 23 Seemkeilen, auf. Zwischen 5 up r, wurde don: den Deuts das dée ai ete 15e CRENMEA Dae V Hes ns E R Kurz vor 6 Ubr erfolgte auf ter „Queen Mary® eins gewalt Detonation mitischifs an der Backbord)cite, das Vorsckif sank rahdem ncch zwet wettere Exploîionen vorangegangen waren. das Schif versank, erfolgte etne vierte besonders dere

Der ganz» Vóörgang dauerte nicht länger als 5 diz 10 Auf der „Queen Mary* befanden sch üder vierzehrbhundert T Y unter ihnea auch ein japanischer Prinz, weler Marinoatitats

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