1916 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

R I Artikel 111 G ee dem & 75 des Reidhostempelgeseyes werden folgende Vor-

_IX. Warenumsäzze. j (Tarifnummer 10) _, Wer im Inland ein 5 Teer es Sidtana cet Le i A aats den Se: i ungen anzumelden, die er ufe ahre für die im Betriebe seiner inländischen Niederlaffung lteferten Waren - erhalten Hat der Betrieb nicht bis zum lufse bestanden, so hat die Anmeldung binnen gl bei Beendigung des Be- triebs zu Kfolgen. Von später . Hur nah § 83a zu entrichten. Nah kann die Frist von dreißig Tagen auf Antrag verlängert werden. erbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forst- Viehzucht;, M iere und des Gartenbaues sowie der b. Dem eines stehenden. Gewerbes steht der Gewerbebetrieb im Umherziehen und der Wanderlagerbetrieb gleich, wenn der Gewerbetreibende im Inland. wohnt und die Waren im Inland abgesegt sind, Die Gewerbemäßigkeit einer Unternehmung wird nicht ur ausgeschlossen, daß fie von einer öffentlihen Körper- \caft oder daß sie von einem Verein etner Gesellschaft oder einer Ge- nossenschaft die nur an die eigenen Mitglieder liefern, betrieben wird. | Lis die Anmeldungen kann ein besonderes Muster vorgeschrieben

8 77

Mit der Anmeldung is die Abgabe gleihzeitig bet der Steuer- V Se M N i Gesamtbetrag ker Äabl ibundert n êtnem re der Gesamtbetrag der Zahlungen zwethunderkt- tausend Mark überstiegen, fo sind au die für das folgende Kalender- a tg werdende Steuer nah näherer Bestimmung des Bundes-

rats viertelsährlich abs{chlägige Zahlungen zu leisten. R kann vorschreiben, daß die Abgabe durch Ver- Lt t tempelzeihen zu den einzureihenden Anmeldungen zua Dié Abgabepfli®t tritt mit dem Ablauf des Zeitraums, für den die Abgabe zu entrichten ist, ohne Rücksiht auf die Anmeldung ein.

i i 78 _ Beläuft i der Gesamtbetrag der Zahlungen (8 76) auf nicht mehr als dreitausend Mark, so besteht eine Ve1 pflichtung“ zur An- meldung und eine Abgabepflicht nicht.

8 79

Ist der Betriebsinhaber nicht imstande, den tatsählihen Gesamt- betrag der Zahlüngen anzugeben, weil für seinen Betrieb eine geregelte Buch ters o ht stattfindet und thm au fonstige Unterlagen für die: genaue: Berechnung des Gesamtbetrags fehlen, so hat er unter Versicherung dieser Tatsachen den von ihm geschäßten Gesamtbetrag

der Zahlungen anzugeben und danach die Steuer zu entrichten. rägt die Steuerstele Bedenken, den geshäßten Betrag als rihtig anzunehmen, und fsihren die Verhondlungen mit dem Steuer- pflihtigen nicht zu einer CGinigung, so ist sie berechtigt, ihrerseits eine Gips vorzunehmen und dana die Steuer zu erheben, sofern sie dem ( teuerpflitigen binnen drei Monaten na Einreichung der An- meldung von ‘deren Beanstandung Kenntnis gibt. Der Steuer- vflidtice ist zur: Auskunft über die für die Schäßung erheblichen tat- Ee E hältnisse und zur Vorlegung der fich hierauf beziehenden

- Swhriftftücke verpflichtet. |

er die

80 er die von ihr vorgenommene S{hätzung 79) hat die Seueestelle dem Steuerpfl'chtigen einen Bescheid zu erteilen. Gegen den Bescheid ist nur die Verwaltungöbeshwerde zulässig. Die Beshwerde hat keine aufshiebende Wirkung.

R

Dex. Steu e it berechtiat, an Stelle der in dem Steuer- itraum (§76 Ab! 1)’ erfolgtén Zählungen“ in der Anmeldüng den Gesamtbetrag des Entgelts für die in seinem Betriebe während dieses

Zeitraums erfolgten Lieferungen ohne Rücksiht auf die Bezahlung anzugeben und hanah die Steuer zu entrichten. Ist von diesem Rechte einmal Gébrauh gemacht, so kann er hiervon nur mit Genehmigung der Direktivbehörde und unter den von dieser feslzuseßenden Be- dingungen für einen folgenden Steuerzeitraum abweichen.

8 82 j

Die Reih3-, Staats- und Gemeindebehörden sind verpflichtet, den Behörden für die Erhebung der nah vorstehenden Vorschriften zu entrichtenden Abgabe auf Ersuhen aus Büchern, Akten, Urkunden usw. Auskunft über die den Warenumsaß der Steuerpflichtigen betreffenden Verhältnisse zu erteilen oder Einsicht în solhe Bücher, Akten, gb usw. zu gestatten, die einen Aufschluß hierüber zu geben vermögen.

8 83 Die im § 76 bezeihneten Gewerbetreibenden haben thre Bücher und die in ihcem Gewerbebetrieb empfangenen Empfangsbekenntn!isse fünf Jahre lang, vom Schlusse des Jahres ab, in welchem die Abgabe entrihtet ist, aufzubewahren.

a

Wird für eine Warenlteferung im Betrage von mehr als ein-

Hundert Mark, die niht im Betrieb eines inländishen Gewerbes 76) erfolgt, im Fnland ahlung geleistet, so hat der Empfänger der Zahlung binnen zwei Wochen ein \{hriftliches Empfangébckenntnis zu ia oh und mit eins vom Tausend des Betrags der Zahlung zu ver- teuern. Die Vorschriften der Tarifnummer 10 finden entsprehende An- wendung. Befreit sind Zahlungen für Waren, die im Wege der Qwangsvollstreckung übertragen werden. Bet Teilzahluyrgen ist ein bersteuertes Empfangsbekenntnis über den Gesamtbetrag der bezahlten Shuld bet der leyten Teilzahlung zu erteilen.

JIf\t die Entrichtung der Afgabe von dem Empfänger der Zahlung unterlassen worden, so ist die Abgabe vom Empfänger des Empfangs- bekenntnt}es binneri zwei Wochen nach dem Tage des Empfanges und Ie eEe vor der weiteren Aushändigung des Empfangsbekenntnisses zu en en.

Unterblelbt die Ausstellung des Empfangsbekenntnisses, obglei Stng a 90 dazu bestand, so tritt die Steuerpfliht mit der

ahlung ein.

8 83 þ

Die Verpflichtung zur Abgabenentrihtung im Falle des § 83a wird erfüllt durch Verwendung von Vordruckéen, die vor dem Ge- brauche vorshriftömäßig abgestempelt sind, oder von Stempelmarken nach näherer Anordnung des Bundesrats.

Dem Bundesrate \teht die Bestimmung darüber zu, ob und unter welchèn Voraussetzungen die Abgabe ohne Verwendung von Stempel- zeichen entrichtet werden kann.

8 83e é

Wer den 88 76, 77, 79 Abs. 1, 81, 83a zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zählungen oder Lieferungen 81) wissentlih untiGtge An¡aben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welhe dem zwaniig Kann

achen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleichkommt. der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldst'afé von einbundertfünfzig Mark bis dreißigtausend Mark ein.

Wer der Vorschrift des § 83 zuwiderhandelt, ist mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark zu bestrafen.

, 8 83d Werden Empfangsbekenntnisse gerihtl'ch oder notariell aufge- nommen, so wird für fe dur A în 8 Ls a angeordnete Stempel- abgabe die Erhebung ‘der in den Laudesgeseyen für gerihtlihe oder notarielle Aufnahmen und Beglaubigungen etwa vorge]chriebenen Ab- gaben nit ausgeschlossen. Ke iutalne

i Artike

Im § 110 Say 1 des Reichöstempelgesetzes sind vor den Worten „der Nechtsweg“-die Worte einzuschalten: „soweit |ch aus 80 nlchts anderes ergibt". G R R

76 : hendes Gewerbe betreibt, hat der Steuer- |

Maa Desttmenund des Bundetats

leisten, so tit der

Fe ¿ Í dd attet: , c Abs. 1°. E:

ü 2 Dem § 115 Abs. 1 des Reichsftempelgesezes werden folgende or Qristes 2 j : E

«Die Gr “der in den 88 76 bis 81 angeordneten Ab-

Ge kann ‘von der Beta Abds den Gemeindebehörden

egen Vergütung übertragen werden. Die Vergütung hat der Bundesstaat aus der ibn nah § 122 Abs. 1 zuitehenden Ec-

bebungs- und Verwaltungskostenvergütung zu gewähren. Die

Landesregierung erläßt. die zur Regelung des Geschäftsverkehrs „mit der Gemeindebehörde und den Steuerbehörden erforder- lichen besonderen Bestimmungen.“ i IV. 1. An die Stelle des aufgehobenen § 116 Abs. 2 Say 2 des Reichsstempélgesezes tritt folgende Vorschrisr: „Jnwteweit die im & 76 bezeichneten Personen und Gesellshaften der Prüfung in bezug auf die Abgabenentri{chtung nah Tarifnummer 10 und nach §§ 76 ff. unterliegen, béstimmt der Bundesrat. * 2. Im § 116 Abs. 4 wird das Wort „Geschäfte® durch das Wort „Rechtovorgänge“ ersetzt. i V. Sm 8 122 Abs. 1 des Reichsstempelgeseßes werden am Schlusse die Worte „aus der Neichskasse gewährt“ durch die Worte

erseßt: y «und von der jährlihen Einnahme, welhe dur bare Ein- zahlung der in Tarifnummer 10 angeordneten Abgabe gemäß & 76 bis 81 erzielt wird, der Betrag von zehn vom Hundert aus der Retchskafse gewährt.“

Artikel V

Dieses Geseg tritt mit dem 1. Oktober 1916 in Kraft.

Die in den 88 76 bis 81 des Neichsstempelgeseßes in der Fassung dieses Gesetzes angeordnete Abzabe ist erstmalig für die in die Zeit vom Inkrafttreten dieses Gesezes bis zum 31. Dezember 1916 fallenden Zahlungen zu entrichten.

Sind für Leferungen aus Verträgen, die yor dem Inkrafttreten dieses Geseßes ab losen sind, Zahlungen nach diesem Zeitpunkt zu bnehmer mangels abweihender Vereinbarung ver- pflichtet, dem Lieferer einen Zuschlag zum Preise in Höhe der auf diefe Zahlungen entfallenden Steuer zu leisten. Dieser Preiszuschlag bildet keinen Grund zur Vertragsaufhebung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 26. Juni 1916.

(Siegel) Wilhelm. von Bethmann Hollweg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vont 26, November 1914 (RGBI. S. 487), vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) ist weiter für folgende Besißungen die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden:

Anwesen Hs. Nr. 81 in Neuburg a. K., bestehend aus den Pl. Nrn. 101 a, 101 b, 440, 568, 688 und 265, den Privatiers- eheleuten Viktor und Olga Talént in Neuburg a. K. gehörig (Verwalter: Bürgermeister Xaver Mayer in Neuburg a. K.),

Anwesen Hs. Nr. 23 in Grubweg, bestehend aus den Pl. Nrn. 224 und 225, dem Franzosen Roger de Brecey gehörig (Verwalter: Bürgermeister Josef Haas in Grubweg), O

Grundbesiß des Chemikers William Doae Hutchinson in Höhen- ried, bestehend aus den Pl. Nrn. 12-863!/.4 und 12 861!/;; der

teuergemeinde München Siktion V11 (Verwalter: Stadt- \&retär Josef. Gerhardt in München), P

Grundbesiß der Fabrikbesißzerswitwe Alice Stridinger in Bourne- mouth, bestehend aus den Pl. Nrn. 1756 und 1759 der Steuer- gemeinde Bishofswiesen (Verwalter: Schnißschuldirektor August Kiendl in Berchtesgaden),

Anwesen Hs. Nr. 147 am Gioßtegernseerberg in Tegernsee, bestebend aus den Pl. Nrn. 944, 945a, 945b, 946, 962, 965, 970, 9834, der Miß Gertrud Mary Hall in Clifton gehörig (Ver- walter : K. Rentamtmann Finanzrat Bedall in Miesbach),

. Anwesen Hs. Nr. 143 in Baiersdorf, bestehend aus den Pl. Nen. 208 und 209, den russisWen Staatsangehörigen Adolf und Pauline Bügeleisen in Bater8dorf gehörig (Verwalier : Kaufmann Benjamin Kohn tin Baiersdorf).

München, den 23. Juni 1916. Königliches Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Ministerialrat Knözinger.

Königreich Preußen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrat August Rasch in Magdeburg aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat, dem Vorstande des Militärbauamts Straßburg i. Els. T1, Baurat Neumann aus demselbën Anlaß den Charakter als Geheimer Baurat uñd dem Steuersekretär Ausscheiden aus dem nungsrat zu verleihen.

inkernagel in Saarlouis bei seinem taatsdienst den Charakter als Rech-

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Kreisschulinspektors Dr. Joseph Wolko in Königshütte zum Direktor der Cecilienschule (Lyzeum) daselbst durh das Staatsministerium bestätigt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung R Der Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 RGWI. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs- anzlers über das in Deutschland befindlihe Vermögen der Firma Schwob Frères & Cie. in La Chaux-de-Fonds die B eld angeordnet. (Verwalter: Bankier Richard J. Frank in Berlin, Französishe Strapye 16.)

Berlin, den 30. Juni 1916.

Der Minister Ar andel und Gewerbe. J. A.: Lusensk y.

Ministerium der geistlihen und Untéerrichts- angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten ist der Regierungssekretär Hermann Wahn- shäffe zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden. |

gang d" aver [Den seglerung il nacolgende Ver:

einbárung abg sen worden :

Die Reifezeugnisse der Gymnasialkurse bei den

Fee chulen in Bayern (humanistishe und

reale Kurse) sind als gleihberechtigt mit den Da en _

er

elten die Reifezeugnisse der Studienanstalten (Kurse der D iatialea, c een und Oberrealschulrihtung) in

höheren Mäd der Studienanstalten in Preußen anzusehen.

Preußen als gleichberechtigt im Königreih Bayern. Berlin, den 13. Juni 1916.

Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.

Bekanntmachung. |

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betreffend Fernhaltung unzuverlä\siger Personen vom Handel (RGBl, S. 603), Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn ‘Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September

1915 habe ich dem Kaufmann Isidor Koen (in Firma Jenny |

Koen) tn Berlin - Wilmersdorf, Duisburgerstraße 17, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere auch mit Futtermitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt, Berlin, den 29. Juni 1916. Der Poltzeipräsident. I. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs, Gesey- blatt S. 603) ist dem Händler Oskar Janowzski und der Händlerin Johanna Janowski, geb. Niesebed, hierselbst der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs von heute ab untersagt worden.

Greifswald, den 30. Zuni 1916. Der Magistrat. Dr. Gerding.

Berichtigung.

In der in Nr. 144 d. Bl. veröffentlihten Bekanntmaßung des Landrats des Kreises Danziger Höhe niuß die Unterschrift nicht „von Meyer* sondern „von Unger“ heißen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich,

Preußen. Berlin, 3. Juli 1916. Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Voll- sißung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen eine Sizung.

__ Nach Mitteilung von deutschen, in der Schweiz inter- nierten Kriegsgefangenen . werden ihren Angehörigen, , wenn sie zu ihrem Besuh nah der Schweiz reisen wollen, in

den Heimatsorten vielfah Schwierigkeiten bereitet. Deshalb wird durch „W. T. B.“ darauf hingewiesen, daß die Ange- hörigen der Jnternierten diese jederzeit besuchen können. Als Ausweis für die Reise ist ein Auslandspaß er- forderlich und genügend. Die Angehörigen (Eltern, Ge- schwister, Ehefrau und Verlobte) der Jnternierten werden auf den deutshen Bahnen zum halben Fahrpreis be- fördert und erhalten die Fahrkarten von den Fahrkarten- ausgaben auf Grund des vorgeschriebenen Ausweises der Orts- polizeibehörde, der den Namen des Reisenden, Anfangs- und Endstation der Reise, Reiseweg und die mit Stempel und Unterschrift der Ortpolizeibehörde versehene Bescheinigung ent- halten muß, daß die Reisenden Angehörige in der Schweiz internierter deutscher Krieqsteilnehmer sind. Auch entferntere: Verwandte erlangen diese eem igung, wenn der Au?- weis die polizeiliche Bescheinigung enthält, daß die nächsten Angehörigen nicht mehr leben oder aus Alters-, Gesundheits- oder ähnlichen Rücksichten nicht reisefähig sind.

Die Vierteljahrsanmeldung der Bestände und voraussicht- lihen Erzeugung von Kraftfuttermitteln hat laut Bundesratsverordnung bis zum 5. Juli 1916 zu erfolgen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, versendet auf Anforderung die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin W. (Gen- thiner Straße 34) Anmeldebogen hierzu.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 1034 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthält die 570. Verlustliste der preußischen Armee und die 276. Verlustliste der bayerishen Armee.

Vayern. N Die Abgeordnetenkammer hat den kürzlich von der Regierung vorgelegten Geseßentwurf über die Verlängerung der laufenden Landtagswahlzeit um ein Jahr ein- is angenommen. Bei der Beratung des M ilitäretats in

er vorgestrigen Sigung brachte der Abg. Dr. Quidde die von der Militärbehörde über - ihn verhängte Brieftktontrolle zur |

Sprache. Laut Bericht des „W. T. B.* führte Dr. Qutidde aus, bei der Beantwortung einer ähnlihen Interpellation von Dr. Sueßheim

habe der Kriegsminister erklärt, daß der Jnlandsbriefverkehr der |

militärischen Kontrolle niht unterliege; das treffe niht zu. Die Ver- oung des Briefgeheimnisses sei besonders bedenklih, wenn man die

Korrespondenz eines Abgeordneten kontrolliere, an den sh viele Leute |

in Vertrauen auf seine Vershwiegenheit wendeten. Der Staatsrat on alle handle es fch um ganz spezfelle E einzelnen, die sh samt und sonders als Ausfluß von Sonderanordnungen darstellten, die das Kriegsministerium gegen- über Dr. Quidde im Interesse der Landesverteidigung und der öffentlichen SiWherheit auf Gründ. des Krîfegszustands- gelevez zu treffen g'êwungen gewesen sei. Dr. Que h Flugschrift in einer Auflage von 28 000 Stück herstellen la Mute nah den während “des Krieies im gänzen d estimmungen wegen ihres Inhalts bes(laanahmt werdén. Weiterverbreitung sei im Reich wie in

rc

Speidel erwider'e in Vertretung des Kriegsministers, in diesem. | Eingriffe gegenüber |

abe eine Reiche geltenden

ayern auf Grund des @e- M èr der Ansicht sei,

bén Be | verboten. Ferner habe Dr. Quidde er der deut|den Pazifistenbewegung eine mit den Kriegsver- 477% durchaus unvereinbare Agitationstätigkeit entwickelt, sodaß m im Interesse der öffentlihen Sicherheit jede weitere pazifistische Merbetätigkeit habe verboten werden müssen. Troßdem habe Quidde unter Anwendung einer Dedckadresse dies Verbot zu umgehên versucht ; ein in Frank-utt verfaßtes und, von Quidde ‘mit unterschriebenes pazifistishes Rundschreiben sei im April auch tin Bayern versandt worden. Unter diesen Umständen sei eine Ueberwahung der Korrespondenz Quiddes notwendig. Eine Ueberwachung der Inlands- post figde nicht statt. Ausnaymswéise Eingriffe gegen einzelne fönnten notwendig werden, und daß dabei aus Privatkorre\pondenz eóffaet werden müsse, set niht zu umgehen. Die Schuld trage der, fee einen Befehlshaber zwinge, zum Schuße der wichtigsten vater- ländischn Fnteressen derartige Maßnahmen zu treffen. Dr. Quidde erflärte, daß seine ganze Propagandatätigkeit aufgehört habe, als sie ihm verboten worden sei ; die zweite Flugschrift jei ohne sein Wissen gedruckt und verbreitet. Staatsrat von Speidel saqte noh, die Hriefbeshlagnahme set eine Maßnahme, zu der die Militärbehörde ch nur ungern entshließe und die nur da stattfinde, wo sie nah lrer Ueberzeugung zwingende Gründe habe. Ihre Bekanntgabe set deshalb unmögli, weil dadurch die Bekämpfung dieses Treibens un- möglih werden würde.

Der Militäretat wurde \{ließlich mit den Stimmen auch der Sozialdemokraten angenommen.

Sachsen.

Seine Majestät der König hat nah einer Meldung det „Sächsishen Staatszeitung“ den bisherigen ersten Mini- terialrat im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimrat und Königlihen Kammerherrn von L Drzewiecki, zum außerordentlihen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe sowie an den Großherzoglih mecklenburgishen Höfen ernannt.

Oesterreich-Ungarn.

Das ungarische Amtsblatt veröffentliht eine Negierungs- verordnung, wonach Getreide zum Haus- und Wirtschasts- bedarf unmittelbar vom Erzeuger nur gegen behördliche Einkaufszeugnisse bis zum 15. Oftober 1916 eingekauft werden kann. Die Zeugnisse lauten vom 16. August 1916 bis 15. August 1917. Der A wird für den Tag und den Kopf bei den mit schwerer körperliher Arbeit Beschäftigten mit 300 und 400 Gramm, bei den übrigen mit 240 Gramm Mehl berechnet. Diejenigen, die keine Einkaufszeugnisse er- halten, haben ihren Mehlbedarf zwecks einer behördlihen Ver- pflegung dem Gemeindevorstand anzumelden. Auf Grund von einlaufenden Verzeichnissen wird die Regierung den Getreide- bedarf der einzelnen Stadtgemeinden feststellen. Die Erzeuger haben ihre den Haus- und Wirtschaftsbetrieb übersteigenden Getreidebestände bei der Behörde anzumelden.

Großbritannien und Jrland.

Der Präsident des Handelsamts hat einen Aus\{chuß ein- geseßzt, der die besten Mittel für die Bedürfnisse der britischen Firmen nah dem Kriege prüfen soll. Wie das „Reutersche Bureau“ mitteilt, handelt es sich dabei um finanzielle Er- leihterungen für den Handel im Hinblick auf die Finanzierung umfangreicher überseeisher Verträge und die Vor- bereitung eines sich bis ins einzelne erstreckenden Planes dafür.

Sir Roger Casement hat,’ obiger Quelle zufolge, gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Der „Nieuwe Notterdamsche Courant“ meldet, daß in England und in Jrland eine Bittschrift um Begnadigung Casements unter- zeichnet wird.

Bei der Beratung des Etats für das Ministerium des Tunern im Unterhause verlangte Joynson Hicks mit Be- rufung auf die Blätter „Daily Mail“ und „John Bull“ die Jnternierung sämtlicher Deutschen.

Der Minisier Samuel sagte in seiner Erwiderung laut Bericht des „W. T. B.“, die öffentlihe Meinung sei in dieser Hinsicht in grober und shamloser Weise irregeführt worden. Er erzäblte den Fall von einem. englishen Bäcker bet London, der vor dem Tribunal tür die Befreiung seines Sohnes vem Kriegsdienst plädierte, weil er dessen Hilfe brauche, wenn sein Geschäft nicht von der deutschen Kon- kurrenz ruintert werden jollte. Das Tribunal gewährte die Befreiung, obwohl alle Deutschen in der Nachbarschaft interniert waren, und *obwohl ter Sohn ein Varietékünstler und kcin Bäcker war. Samuel sagte weiter, er könne augenblicklih niht sagen, was mit den Internierten Deutschen nad dem Kriege geschehen würde, aber er wisse niht, woraus Joynson Hicks {chlö}se, daß sie nach dem Kriege thr Geshätrt würden wieder aufnehmen und ihre Konkurrenz gegen englische Geschäftstreibende fortseßen dürfen.

Der Gewerkschaftskongreß in London hat dem Rotterdamshen Courant“ zufolge einstimmig eine Ent- \hließung angenommen, in der die Regierung aufgefordert wird, sofort Schritte zu unternehmen, um die Preise für Nahrungsmittel und Brennstoffe festzuseßen, damit

eine Ausbeutung des Arbeiterstandes verhindert werde.

Frankreich.

Der russische Finanzminister Bark ist mit dem Chef des russischen Generalstabes nah kurzem Aufenthalt in England in Paris eingetroffen. Wie „W. T. B.“ meldet, werden sie im Laufe der nächsten Woche der Finanzkonferenz der Ver- bündeten beiwohnen, zu. der auch die Finanzminister Mac Kenna und Carcano erwartet werden.

Jtalien.

Das Amtsblatt enthält ein Dekret des Reichsverwesers, wonach, der Schaßminister zur Ausgabe weiterer 500 Mil- lionen Lire Schaßscheine ermächtigt wird.

Jn der vorgestrigen Sizung der Deputierten- Tammer lenkte der Radikale Gasparotto die Aufmerksam- leit auf die Leiden der italienischen Gefangenen in Desterreih-Ungarn und auf die Behandlung der gtenisen Verwundeten durch den Feind, obwohl sich die italienishen Soldaten keiner Ausschreitungen \{uldig gemacht hätten. Der Sozialist Ma ffi unterbrah den Redner, Indem er dessen leßte Behauptung bestritt. Die Kammer erhob . energisch und lärmend dagegen Einspruh. Da der Lärm im Saale andauerte, unterbrah der Präsident die Sißung. Bei ihrer Wiederaufnahme forderte er Maffi auf, eine Worte zurückzunehmen. Da dieser fortfuhr zu sprechen, o rief ihn der Präsident zweimal zur Ordnung und drohte, eine N ung gzu beantragen. Maffi erklärte, daß er niemals beabsichtigt habe, die italienishe Armee in ihrer Ge- samtheit zu Ema, Der Präsident erklärte darauf, daß

Maffi seine Worte zurückgezogen habe.

_ Auf Anfragen verschiedener Redner erklärte der Minister- präsident Boselli, nähdem er die Menschlichkeit und Tapfer- keit der italienishen Armee gerühmt hatte, laut Bericht der „Agenzia Stefani“: j

Die Regierung erhoffe von der Eintracht aller Bürger den Sieg und den Ruhm Italiens. Das Ministerium werde “alle gegenwärtigen Probleme in den Kreis seiner Betätigung ziehen. Die Regierung

werde in genügender Weise für die Bedürfnisse der aus den Grenz- -

gebieten geflüchteten Personen sorgen. Die Zensur sei eine dur die außerordentlihen Umstände auferlegte vorübergebende ‘Maßregel. Ste werde in den engen Grenzen der Notwendigkeiten der nationalen Verteidi- gung aufcehterhalten werden. Was die auswärtige Politik betreffe, jo habe der Minister des Auswärtigen, wenn er auh nicht piel in der Kammer spreche, ein tiefes Gefühl für die Würde und Interessen des Landes. Was die Art beträfe, in der die Mitnisterkrije gelöst worden set, so entsprähe die gegenwärtige Regterung etnem außergewöhnlihen Augenblick und sei der Ausdruck der mit Necht von jedermann gewünschten Eintraht. Alle Parteien, die den Krieg gewollt hätten, seien in der Regierung vertreten. Die Kontroll- Tommissionen, von denen einige Redner gespro@en hätten und gegen die der Minister immer gewesen jei, wären überflüssig. Die Regterung werde indessen nicht verfehlen, aus der Tätigkeit aller zuständigen und gutgesinnten Männer im Parlament und im Lande Nugen zu ziehen. ie werde für die Eintracht und den Burgfcteden eintreten in der Ueberzeugung, daß dieser die Voraus- seßung dafür sei, daß das Vaterländ stark und groß sei. Der Mèinisterpräsident drückte sein Vertrauen darauf aus, daß die Kammer thm ihre Unterstüßung gewähren werde, indem sie für die Tages- ordnung Teso Dari und Genossen stimme, die die Erklärungen der Regierung gutheißt und die provisorishen Zwölftel annimmt.

Die Tagesordnung Teso Dari wurde mit dem Aus- druck des Vertrauens in namentlicher Abstimmung mit 391 von 450 Stimmen angenommen. Die Mitteilung des Ergeb- nisses der Abstimmung wurde mit lebhaftem Beifall auf- genommen, worauf die Sißung aufgehoben wurde.

Gestern hielt die Kammer eine Sißung ab, in der über die vorläufigen Budgetzwöl ftel bis zum 31. Dezember d. J. debat- tiert wurde. Der Kriegsminister, der Finanzminister, der Schaß- minister und der Ministerpräsidéènt nahmen das Wort, um den verschiedenen Rednern- zu antworten. Man nahm einstimmig eine von der Regierung angenommene Tagesordnung Luzzatti an, wonach die Regierung, solange die Geseßentwürfe für die Unterstüßung der Kriegsbeschädigten noh nicht Gese geworden sind, die nötigen Maßnahmen zugunsten dieser -Kriegsbeschädigten zu treffen habe und die nötigen Vollmachten dazu erhalte. Eine sozialistishe Tagesordnung, wonach der vorläufige Etat auf die kürzeste Zeit zu beschränken sei, wurde auf Wunsh der Re- gierung abgelehnt. Die vorläufigen Budgetzwölftel wurden in geheimer Abstimmung mit 317 gegen 30 Stimmen bewilligt. Die Kammer vertagte sich sodann auf unbestimmte Zeit für die Sommerferien.

Schweden.

Nach einer Meldung des „Schwedischen Telegramm- Bureaus“ haben die Untersuchungen ergeben, daß der deutsche Dampfer „Ems“ am 19. Juni in \chwedischem Hoheitsgebiet von einem englischen Unterseeboot durch Beschießung versenkt worden ist. Der \s{chwedishe Ge- sandte in London hat einen Einspruch seiner Regierung da-

gegen überreicht. Türkei,

Der Senator Scherif Ali Haidar ist zum Emir von Mekka ernannt worden.

_ Griechenland.

Der englische Gesandte Elliot erklärte, wie das Pariser „Journal“ meldet, dem Ministerpräsidenten Zaimis bei einem Besuche, die Verbandsmächte hätten durch eine gemeinsame Note die allgemeine alsbaldige Demobilisation verlangt; sie seien daher der Meinung, daß sie nicht bis zum 31. August ver- \hleppt werden dürfe, und shlügen ihre Beendigung bis Ende Juli vor. Zaimis wies in seiner Anwort darauf hin, daß Griechenland, dem an rascher Démobilisierung gelegen sei, niht genügend Kohlen und Transportmittel habe, um die Heimbeförderung zu bewältigen. Tags darauf teilte Elliot dem Minister- präsidenten mit, daß die Verbündeten Griechenland die Demo- bilisation erleichtern würden, worauf der König einwilligte, daß die leßten Reservistenklassen bis zum 31. Juli entlassen werden sollen. Dem „Temps“ zufolge wird die griechische Demobilisalion sogar hon am 18. Juli beendigt sein.

Die Neuwahlen zur Kammer werden im Sep- tember stattfinden.

Am vergangenen Mittwoch haben in Athen und zahl- reichen anderen Städten Griechenlands Kundgebungen |tatt- gefunden, an deren Spiße die entlassenen Reservisten standen. Zu besonders lebhaften Kundgebungen kam es, wie der „Temps“ meldet, in Korinth, wo die Volksmassen die Hauptstraßen durchzogen unter Rufen: „Nieder mit Venizelos, dem Vaterlandsverräter und Söldling des Auslandes!“ Geschäftshäusern, deren Jnhaber als Venizelisten gelten, wurden die Scheiben eingeworfen. Aehnliche Kündgebungen werden aus Nauplia, Tripolis und Argos gemeldet. Venizelos selbst war Gegenstand einer feindseligen Kundgebung der Reservisten, die ihm „Verräter“ und „Söldling“ zuriefen.

Numänien. Der griechische Geschäftsträger Rhangabé ist gestern in Bukarest eingetroffen. Der bulgarishe Gesandte Radew ist nah mehrwöchiger Abwesenheit wieder dort angekommen.

Bulgarien. Die deutschen Abgeordneten trafen vargestern in Plovdiv (Philippopel) ein, wo sie mit besonderer Herzlichkeit empfangen wurden. Mittags erfolgte die Weiterfahrt nach

‘Tschirpan, Miahilowo und Stara Zagora.

Amerika.

Das U 1E Stett M des Aeußern wendet sih einer Meldung des „Reutershen Bureaus“ zufolge in einer Denkschrift an den amerikanischen Staatssekretär Lansing gegen den anmaßenden Ton der Note der Vereinigten Staaten. Es erklärt, daß die Vereinigten Staaten kein Recht haben, Truppen in Mexiko zu unterhalten. Jhre Anwesenheit ermuntere räuberishe Ueberfälle an der Grenze und trage niht dazu bei, sie zu verhindern. Die Denkschrist wirft dem amerikanischen Kommandänten böse Absichten vor. '

Asien.

Nach einem Pekinger Telegramm déêr „St. Petersburger Telegraphenagentur“ stellen Edikte Ks Präsidenten die pro- visorishè Ens des ersten Jahres der chinesi- hen Republik wiedèr her. Alle Neuerungen der leyten

, Douai, Bapaume, Péronne und Nesle dur si A und englisches Feuer sowie Fliegerbomben zahlreiche ei

T Ce E:

E

Verfassung sind abgeschafft; die in diesem Zeitraum einò gegangenen Verträge werden aufrehterhalten. Der Zusammen-

tritt des ersten Parlaments ist ‘auf den 1. August anberaumt

worden. i Afrika. : i Nach Meldungen des „Temps“ aus Tanger sind in der

Gegend von Fes und Taza unter der Leitung des Rebellen *

Sidi Raho neue Unruhen ausgebrochen. Die Aufständischea leisteten in dem schwierigen Gelände lebhaften Widerstand. Die

Stellung von Tarzout im Abschnitt von Guigou wurde ange- - Truppen Auch zwishen Mogador

griffen und mußte energish verteidigt werden, wozu aus Meknes herangezogen wurden. s Agadir mußten die französishen Truppen Streifzüge unter- nehmen.

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 1. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegs3schauplat.

Die an vielen Stellen auch nachts wiederholten engli \ch- französishen Erkundungs8vorstöße sind überall abge- wiesen, Gefangene und Material blieben mehrfach in unserer Hand. Die Vorstöße wurden durch starkes Feuer, durch Gas- angriffe oder Sprengungen eingeleitet.

Heute früh hat si beiderseits der Somme die Gefechts- tätigkeit erhebl'ch gesteigert.

Nordöstlih von Reims und nördlich von Le Mesnil scheiterten kleinere Unternehmungen der feindlichen Jnfanterie.

Westlih der Maas fanden örtlihe Jnfanteriekämpfe statt. Auf dem Ostufer versuchte der Feind unsere Stellungen auf der „Kalten Erde“ am und im Panzerwerk Thiaumont wiederzunehmen, indem er, ähnlih wie am 22. und 23. Mai gegen den Douaumont, jtarke Massen zum

Sturm anseßzte. Ebenso wie damals hat er auf Grund un- -

wesentlicher örtliher Anfangsderfolge die Wiedereroberung des Werkes in seiner amtlichen Veröffentlihung von heute nact voreilig gemeldet. Jn Wirklichkeit ist sein Angriff überall unter schwersten Verlusten gescheitert. Seine- an einzelnen Stellen bis in unsere Linien vorgeprellten Leute wurden gefangen; insbesondere haben das ehemalige Panzer- werk nur Gefangene betreten.

Deutsche Patrouillenunternehmungen nördlich des Waldes von Parroy und westlich von Senones waren erfolgreich.

Seine Majestät der Kaiser hat dem Leutnant Wintgens, der gestern südwestlih von Château-Salins einen französischen Doppeldecker abschoß, in Anerkennung der hervor=- ragenden Leistungen im Luftkampf, den Orden Pour le mérite verliehen.

Durch Geschüßfeuer wurden ein feindlihes Flugzeug bei Bras, durch Maschinengewehrfeuer ein anderes in Gegend des Werkes Thiaumont außer Gefecht gesetzt.

Feindlihe Geschwaderangriffe auf Lille ver- ursahten keine militärischen Verluste, wohl aber haben sie, besonders in der Kirche St. Sauveur, erhebliche Opfer unter der Bevölkerung telorberk die an Toten und Ver- wundeten 50 übersteigen. Ebenso wurden in '

L «S

Franzö Einwohner getötet oder verwundet.

Oestlicher Kriegsschauplaßt. Heeresgruppe des Generals von Linsingen.

_Westlih von Kolki, südwestli® von Sokul und bei Wiczyny wurden russische Stelüngen genommen. Westlich und südwestlich von Luck sind für uns erfolgreiche Kämpfe im Gange. An Gefangenen haben die Russen hier gestern 15 Offiziere 1365 Mann, seit dem 26. Juni 26 Offiziere 3165 Maun eingebüßt. i

Bei der

Armee des Generals Grafen von Bothmer hat der Feind vergebliche südöstlich von Tlumacz geführte Kavallerieattacken mit \chweren Verlusten bezahlen müssen.

Balkan-Kriegs [l Nichts Neues. pa LE Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 2. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegs\schauplaß.

In einer Breite von etwa 40 km begann gestern der seit vielen Monaten mit unbeschränkten Mitteln vorbereitete große english-französishe Massenangriff nah siebentägiger stärkster Artillerie- und Gasvorwirkung auf beiden Ufern der Somme sowie des Ancre-Baches. Von Gomme- court bis in Gegend von La Boiselle errang der Feind keine nennenswerten Vorteile, erlitt äber sehr \chwere Ver- luste. Dagegen gelang es ihm, in die vordersten Linien der beiden an die Somme stoßenden Divisionsabschnitte-an einzelnen Stellen einzudringen, sodaß vorgezogen wurde, diese Divisionen aus den völlig zershossenen vordersten Gräben in. die zwischen erster und zweiter Stellung liegende Riegelstelung zurückzu- nehmen. Das in der vordersten Linie fest eingebäute, übrigens unbrauchbar gemachte Material ging hierbei, wie stets in solchem Fall, verloren. L E f

__ Jn Verbindung mit dieser großen Kampfhandlung standen vielfache Artilleriefeuerüberfälle sowie mehrfache kleinere An- griffsunternehmungen auf den Anschlußfronten und auch westlich und südöstlih von Tahure; sie scheiterten überall.

Links der Maas wurden an der Der Ga Französische Grabenstüdé genommen und ein franzötisher Handgranat angriff abgeschlagen. Destlih der Maas hat der Gegner unter erneutem starken Kräfteeinsaß gestern mehrmals und

heute in der Frühe die deutschen Linien auf der Bihe Ralté l

Erde“ besonders beim Panzerwerk" Thiaumont ange- griffen und mußte im Sperrfeuer unter größten Vexlustën wieder umkehren. : E

Der gegnerishe Flugdienst entwickèlie große Unsere Geschwader stellten den Feind “an vielen Stellen Kampf und haben ihm \chwere Vérlusté beigebracht: sind, vorwiegend in Gegend der angegriffenen Front und Maas gebiet, 15 feindliche Flugzeugè abgesch osse davon 8 englische, 3 französische in unseren Obe! i dant Freiherr von Althaus hat seinen siebenten Gegner

den, Städten

naten-