1916 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

E D —_—_—-

Ste R

A S L 7 E t;

a E Pi LRFES R R S

- : Lai

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- L ; angelegenheiten.

Bekanntmachung,

betreffendDiplomprüfungfürdenmittlerenBibliotheks- : Ÿ diensi usw.

Die nächsle Prüfung findet Montag, den 9. Oktober 1916, und an den eaen Tagen în der Königlichen Bibliothek zu Berlin statt.

Ges um Zulassung fiad nebst den erforderlihen Papteren (Mtinisterialerlaß vom 24. März 1916 § 5) spätestens am 11. Sep- tember 1916 dew unterzeihneten Vorsigenden der Prüfungskommission, Berlin NW. 7, Unter den Linden 38, einzureichen.

Die Prüfung erfolgt nach a: Â inistertalerlaß vom 24. März 1916; doch werden auv \solhe Bewerber zugelassen, die den Bedingungen In § 4 des Erlasses vom 10. August 1909 genügen. -

Berlin, den 8. Juli 1916.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission. Paalzow.

Ministerium des Junern.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Max Richter aus Walden- burg i. Schl. ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Ver- Oa des Kreisarztbezirks Kreis Münsterberg beauftragt

orden.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bikanntmahung über die Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel ‘vom 23. September 1915 haben wir dem Arttsten Wilhelm Leipzig, hier, Gobbinstraße 1, den Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuverlä|sigkeit des Handeltreibenden untersagt.

Görliy, den 8. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Viebeg.

Bekanntmachung.

Die gegen den Meßgermeister Heinrih Töllner, Dester- holz;straße Nr. 76 in Dortmund, am 25. März d. I. von uns er- lassene Verfügung, betreffend Untersaguna des Handels mit Nahrungsmitteln Fleish- und Wurstwaren aller Art sowie Fette —, haben wir wieder aufgehoben.

Dortmund, den 5. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Shwarz.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Karl Callmann, Herne, Bahnhofstraße, geboren am 11. August 1860, is auf Grund der Bundesrats- L zur Fernhaltung unzuverläisiger Perfoacn vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Nahrungsmitteln jéder Art untersagt worden.

Herne, den 8. Juli 1916.

Die Stadtpolizeiverwaltung. Der Erste Bürgermeister. J. V.: Lampe.

Bekanntmachung. E

Gemäß § 1 Abs, 1-.und_2 der Verordnung des Bundesrats vom . September 1916 ( Bl, S. 609) lbe die Fernhaltuñng un-

uverlässiger Personen vom Handel der Ehefrau Bruno : enshau, vet n eD Momme : e am 14. Mai

1877 in Dortmund, zurzeit Düsfeldorf, Corneltusstraße 90 wohn-

haft; dle Ausübung des Handels mit Gegenständen dés

täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genu ß-

mitteln für das gesamte Reich2gebiet verboten worden. Düsseldorf, den 10.-Juli 1916: i

- Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemannn.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Vetordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässizer Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 (RGBIl. S. 603) ist der Handelsfrau Frau Peter Belgo, Gertrud geb. Biesgen, ageboien am 17. Februar 1879 in Mülheim-Ruhr-Speldorf, zurzeit sseldo rf, Marktstraße 11 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Butter für das gesamte Neihsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

__ Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß §8.1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unmzüverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 (NGBIl. S. 603) ist a. der Ehefrau Abraham Kantorowits\h, Dina geborene Neumann, geboren am 1. Januar 1880 in Lodz in Rußland, zurzeit Düsseldorf, Scharnhorst-

\traße 4 wohnhaft, b. dem Kausmann Abraham Kantorowit\ch,

geboren am’ 30. März 1875 in Gora in Rußland, zurzeit ebenfalls Düsseld orf, Sharnhorststraßze 4 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins- besondere mit Nahrungs- und Genußmitteln sowie mit Gegenständen des Kriegöbedarfs verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

__ Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Bundesratsverordnung zur Fern- ßaältung uüunzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) iit dem Kaufmann M oriy Fränkenhuis, geborer am 8. Oktober 1880 in Enschede (Holland), zurzeit Düû \s\el- dorf, Remscheiderstraße l wobnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln für das gesammte Reihsgebiet verboten worden. i

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung

¿ F: 1 Abs. 1 und 2 - der Verordnung des Bundesrats zur unzithe! 1 Porsauen pam Handel vom 23. September ‘aeb. S{dön, aeboren am 16. Oktober 1862 in Düsseldorf, au Duff [vorf, Marktstcaße 11 wohnhast, die Ausübung des Handels mit Butter- für das gesamte Reichsgebiet ver- boten worden. / - ; Düsseldorf, den 10. Juli 1916. : Dié Polizeiverwaltung / Der Oberbürgermeister, “J, V,: Dr, Thelemann,

Handelsfrau Frau Josef Graf,

|

Bekanntma@Gung-

Gemäß: § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 93. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernha!tung unzu- verlässiger Personen vom Handel ist ter Ehefrau-Siegmund Koopmann, Jetha geborene Biermann, geboren am 6. Junt 1870 in Micheljeld, Kceis Ruhrort, zurzeit Düsseldorf, Mittel- straße 3 wohnhaft, die Ausübung des Handels mtt Gegen- ständen des täglichen Bédarfs sowie mit Gegenständen ors Kriegsbedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Jult 1916.

Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I. BV.: Dr. T helemann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesêrats zur Fernhaltuna unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tembec 1915 (RGBl. S. €03) i] a. dem Milchändler Adam Reuter, geboren am 25. Februar 1869 in Bodenhard, zurzeit M eo Mettmannerstraße 61 wohnhaft, b. der Milch-

ändlerin Adam Neuter, Margarethe geb. Klumb, aeboren am 18. September 1863 in Budenbach, zurzeit Düsseldorf, Mettmanner- straße 61 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln für das gesamte Reichögebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 10. Juli 1916.

Die’ Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Buntesrats zur Fernbaltung unzuverläs\iger Pecsonen vom Handel vom 23. September 1915 (RHBl. S. 603) ist dem Kaufmann Heinrich Naden, geboren am 17. Juli 1863 tn Mülheim a. d. Nuhr, zurzeit Düssel - dorf, Steinstraße 71 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegen ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln jowie mit Gegenständen des Kriegs- bedarfs für das gesamte Reihsgebiet verboten worden.

Düsselrorf, den 10. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. I. W.: Dr. Thelemann.

Bekanntmachung.

Dem am 2. März 1873 zu Richtenberg, Krets Franzkurg in Pommern, geborenen, zurzeit Düsseldorf, Yorkstraße 11 wohnhaften Kaufmann Hugo Misch ist gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernbaltung unuvzrlässiger Personen vem Handel vom 23. September 1915 (RGVl. S. 603) durch meine Verfügung vom 20. Juni 1916 nicht nur der Handel mit Butter, sondern mit sämtlihen Nahrungs- und Genußmitteln, insbesondere mit Butter, untersagt worden. :

Düsseldorf, den 11. Juli 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberkürgermeister. J. V.: Dr. Thelemaun.

Victamlsiches. Deutsches R ei ch.

Preußen. Berlin, 13. Juli 1916.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Voll- sibung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll- und Steuerwesen, die vereiniaten Ausschüsse für Rechnung swesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen Sißungen.

Der Königlich chwedische Gesandte Graf Taube ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übérnommen.

Der Kubanische Gesandte de Agiiero y Betancourt ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt- chaft wieder übernommen.

Gestern is eine neue Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Flachs- und Hanfstroh Nr. W. IIXk. 2300/6. 16 KRA, er- schienen. Durch diese werden, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, die gesamten Mengen des im Reiche angebauten Flachses und Hanfes des Jahres 1916 mit der Trennung vom Boden sowie alle vorhandenen alten Bestände und eiwa noch zur Ein- fair nah Deutschland gelangendes Flachs- und Hanfstroh be- chlagnahmt. Es bleibt jedoch das Rösten des Strohs und das Aus3arbeiten der M ern im eigenen Betriebe gestattet. Ein Verkauf der beshlagnahmten Gegenstände ist nur an die Kriegsflachsbau - Gesellschaft m. b. H., Berlin W. 56 (Markarafenstraße 36), oder an solche Personen gestattet, die einen \{riftlihen Ausweis der Kriegs - Rohstoff - Abteilung des Königlih Preußischen Kriegsministeriums zur Berechti- gung des Ankaufs der beschlagnahmten Gegenstände erhalten haben. Die Bekannimachung enthält gleichzeitig die Vor- rift, daß die Besiyer von Flachs- und Hansfstcoh ihre Be- stände früherer Ernte am 1. August 1916 der Kriegs-Rohstoff- Abteilung des Königlih Preußischen Kriegsministeriums zu melden haben und daß über die beshlagnahmten Vorräte alter und neuer Ernte ein Lagerbuch zu führen ist.

Der Wortlaut, der Bekanntmachung, die noch verschiedene S enthält, ist bei den Polizeibehörden ein- zusehen. ; 1s

Gestern ist ferner eine Bekanntmachung, . betreffend Be - \chlagnahme und Bestandserhebung der Fahrrad- bereifungen (Einschränkung des Fahrradverkehr s), veröffentliht worden. Durch diese Bekanntmachung werden laut Mitteilung des „W. T. B.“ die Beweggründe er- sihtlih, die zu dem “in - fast allen Deutschen Reichs vor einiger Zeit ergangenen Verbot der Benußung der Fahrräder zu“ Vergnügungszwecken geführt haben. Denn dié Bekanntmachung veschlagnahmt alle niht zur gewerbsmäßigen Weitèrveräußerung vorhandenen Fahrraddecken und Fahrradscläuche, die sih im Ge- brauch befinden oder für den Gebrauch bestimmt sind. Nur für

bestimmte Fälle wird der ‘ustándige Militärbefehlshaber die 1

Sizung die unverrückbaren Pn Teilen des |

erfreuen. möge, und shlo freuc g P

Erlaubnis zur weiteren Benußung der beshlagnahmten Oi ten d Diese Erlaubnis wird nur solchen

ersonen erteilt werden, die das Fahrrad in Ermangelung anderer zweckdienliher Verkehrsmiltel als Beförderung zur Arbeitsstelle oder zur Ausübung ihres im allgemeinen Interesse notwendigen Berufes oder Gewerbes oder zur Beförderung von Waren zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes, oder infolge ihres körperlichen Zustandes benötigen. Die Bekanntmachung führt bestimmte Fälle an, in denen die Vorausseßungen für die Erteilung der Erlaubnis \tets als gegeben angesehen werden, und in denen die Erlaubnis ohne weiteres zu erteilen ist. Die Personen, welhen die Verwendung der Fahrradbereifungen weiter gestattet ist, dürfen sie jedoh nur zu dem bei Erteilung der Erlaubnis bestimmten Zwecke gebrauchen.

Um eine Erlaubnis zur weiteren Benußung der Fahrrad- bereifungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der für den Wohnort des Antragsiellers zuständigen Polizeibehörde unter Beifügung der vorgeschriebenen Radfahrkarte auf einem amtlichen Vordruck zu stellen. Dieser Antrag wird von der Polizeibehörde an die. Militärbehörde weitergegeben ‘werden. Im Ls der Genehmigung des Untrages erhält der Antragsteller seine Radfahrkarte mit einem entsprechenden Vermerk versehen zurück. Falls der Antragsteller abschlägig beschieden wird, verbleibt die Radfahrkarte bei der Polizei- behörde. Es muß dringend empfohlen werden, beabsichtigte Anträge unverzüglich zu stellen, da die Bekanntmachung bereits mit Beginn des 12. August 1916 in Kraft tritt und nach diesem Tage die Benußung der Fahrradbereifungen ohne die besondere Erlaubnis des Militärbefehlshabers strafbar ijt.

Für den Ankauf der beschlagnahmten Fahrraddecken und Schläuche, die nicht mehr benußt werden dürfen, werden kom- munale Sammelstellen eingerichtet und bekanntgegeben werden. Die Veräußerung der be\{hlagnahmten Fahrraddecen ist nur noch an eine derartige Sammelstelle für Fahrrad- bereifungen zulässig, die in der Bekanntmachung näher bezeich- nete Preise für Decken und Schläuche zahlen wird. _Soweit die beschlagnahmten Fahrradbereifungen bis zum 15. Sep- tember 1916 niht an eine Sammelstelle abgeliefert sind, sind sie, sofern sie niht weiter benußt werdén dürfen, bis zum 1. Oktober 1916 an die für ihren Lagerort zuständige Ortsbehörde anzumelden; sie werden sodann enteignet werden. Es darf aber angenommen werden, daß der größte Teil der Besißer von beshlagnahmten Fahrradbereifungen diese freiwillig an die Sammelstellen veräußern wird, die au zur Entgegennahme von Fahrradbereifungen ermächtigt sind, die unentgelilich zur Verfügung gestellt werden. :

Durch die getroffenen Maßnahmen wird es nicht nur möglich sein, den Verbrauch von Gummi zur Herstellung von Fahrradbereifungen einzuschränken, sondern vor allem werden die ganzen zur Ablieferung gelangenden Fahrradbereifungen nah einer entsprehenden Bearbeitung für diejenigen wieder als neue Bereifungen Verwendung finden können, denen die Erlaubnis zur weiteren Benußung von Fahrradbereifungen erteilt ist. 2

Die Bekanntmachung enthält eine Anzahl von Einzel- bestimmungen. Jhre Kenntnis is für alle Personen wichtig, die einen Antrag auf Weiterbenugung von Fahrradbereifungen stellen wollen. Der Wortlaut“ ist bei ‘den Polizeibehörden einzusehen.

Immer wieder wird die Wahrnehmung gemaci, daß Deutsche in Gesprächen, Briefen und dgl. Tat- sachen mitteilen oder Urteile aussprechen, deren Ver- breitung unsere Kriegsinteressen empfindlich gu schädigen geeignet ist. Diese Mitteilsamkeit beruht zumeist nicht auf böser Absicht oder auf dem Mangel an vaterländischer Gesinnung, sondern auf unbedahter Sorglosigkeit, vielfach freilih auch auf einer gewissen Eitelkeit. Es ist vaterländische Pflicht eines Jeden, in Aeußerungen, die unsere Kriegs- interessen berühren können, Unbekannten gegenüber, slrengste Zurückhaltung zu üben. Vor allem gilt dieses bei einem Ausf- enthalt im Ausland, und zwar gegenüber Jedermann. Der feindliche Nachrichtendienst forscht namentlich deutsche Staats- angehörige, die sich auf Reisen vorübergehend im Ausland auf- halten, über deutsche militärishe und wirtschaftliche Ver- hältnisse aus. Er benußt dazu Mittelspersonen der verschiedensten Nationalität, die sich dem Auszuforschenden gesellschaftlich nähern und ihm unter Vortäuschung deutsch:freundliher Ge- sinnung die ihnen wünschenswerten Mitteilungen zu entlocken suchen. So wird gesprächsweise gefragt, ob und seit wann der Verwandté oder Bekannte, auf den die Rede gekommen war, militärisch einberufen ist, in welhem Alter er sleht, welchem Truppenteil er angehört, wo sich der Truppenteil befindet oder befunden hat u. dgl. Es muß deshalb Grundsaß sein, im Ausland über militärishe Dinge, die sich auf die Gegenwart oder jüngste Vergangenheit beziehen, überhaupt nicht zu E ebensowenig über wirlschaftliche Verhältnisse in Deutschland, da auch nur die geringste Klage über Er- \{hwerungen, die der Krieg naturgemäß mit sih brachte, den Feind in seiner irrigen Annahme bestärkt, daß er uns wirk- \chaftlih erdrosseln könne.

Der heutigen Numni;er des „Reihs- und Staatsanzeigers" liegt die Ausgabe 1044 der Deutschen Verlu stlisten bei. Sie enthält die 21. Verlustliste der Kaiserlichen Schußtruppen, die 579. Verlustliste der preußischen Armee, die 301. Verlust- liste der sächsishen Armee und die 418. Verlustliste der würtiem- bergischen Armee.

Bayern.

Jn der Kammer der Reichsräte, die gestern die leßte Sigzung der Tagung abhielt, verlas. der Minister des Jnnern, Dr. Freiherr ‘von Soden, die Allerhöchste Botschaft, wonach der gegenwärtige Landtag bis auf weiteres ver- tagt wird. Der Präsident Fürst Fugger loß die mit _ einer Ansprache, in der er betonte, NReichsratskammer auch in der - Kriegstagung einer staatgerhaltenben gelynvin Politik auf hristlich-monarchischer Grundlage fest im 2 h behalten habe: üund bestrebt gewesen sei, des Landes bestes

daß die

Wohl: zu fördern, Er sprach die Hoffnung aus, daß beim Wiederzusammentritt: das. Land sih eines ehrenvollen Friedens

genommenen H eine Majestät den König.

die Sizung, mit einem lebhaft auf-

4 S C TUE,

m ungarischen Abgeordnetenhause ergriff im Laufe der Debatte \über die Kriegsgewinnsteuer der Finanzminister Teleszky das Wort, um Mitteilungen über die bisherigen Kriegskosten zu machen. Der Minister sagte laut Bericht des „W. T. B.“:

Der Krieg kostete in den abgelaufenen 23 Monaten dem ungarishen Staat monailich durchschnittiich 450 bis 470 Millionen Kronen. Dieje Summe ist natürli im Laufe des Krieges gestiegen. Ste war im Anfang klelner und bewegt sh heute ¿wishen 560 bis 600 Millionen. Dieses Kriegserfordernis {ließt natürlih in erster Linie die Bedürfnisse der Armee ia ih; in weiter Linie die in sehr großem Maßsiabe durchgeführte Untecstüßung der Kamilienmitglieder der im Kriege Bcfindlichen; drittens die Unterstüßung der im Auslande befiadlihen Landsleute, was gleihfalls bedeutende Summen ausmat, ferner die Deckung des Zinsener*fordernisses der bisher durchgeführten Kreditoperationen und hließlih die Kriegsuntersiüßung der im öffentlichen Dienste stehenden Angeitellten. Was die laufenden Einnahmen ur d Ausgaben des Staates betrifft, so haben sich die Einnahmen troy des Krieges sehr günstig gestaltet, so daß aus ihnen die laufenden Ausgaben, ja fogar die Kriegsunterslüßung dec Beamten gcd: ckt werden konnte. Die Kriegsausgaben mußten natürlich dur Kiediteperationen gedeckt werden. Hterzu dienten in erst-r Linie die vier Kriegsarleihen. Die dur diese Anleihen nicht gedeckten Beträge aber wurden teils durch bei einzelnen Finaozinstituten aufgenommene Konto- forrentanleihen, teils durch Schauscheine, teils durch -Inansyruch- nahme dec ODesterreiisch-Ungarischen Bank gedeckt. Diese Daten kónnen jedermann davon üûb-rzeugen, daß einerseits uasere Krieg8ausgaben sehr bedeutend find, andererseits aber, daß, wenn man die sehr bedeutende militättche Kraftentfalturg des Staates in Be- trat zieht, sie mit dea Krieasausgaben der übrigen Staaten im Verhältnis stehen, ja daß fie ih gegenüber den Kriegtausgaben der Entente, - soweit wir darüb:r unter1rittet sind, entih eden günstiger gestalten, und daß unsere Au2gaben au im eotsprechenden Verhältnis zu den Ausgaben unseres großen Bundesgenossen Deutschland stehen. Diese Angaben können das Ha2us überzeugen, daß wic eine schr be- deutende Sleigerung unserer staatiihen Eianahmen in der Zukunft brauchen, um diese Autgaben ertragen zu können, und daß die Steuers vorlagen, welche die Regierung vorlegte und welche wenigstens die Deckung der Zinserfordernisse der Kriegsanlciben im Rahmen der laufenden Einnahmen bezwecken, unbedingt notwendig find.

__— Laut Meldung der „Belgrader Nachrichten“ ist der militärishe Generalgouvern eur Serbiens seiner Stelle enthoben worden und ist bis zu neuerliher Wiederverwenduiüg auf Urlaub gegangen. Auch in der Person des Generalstabs3- hefs des Gouverneurs wird demnächst eine Aenderung ein- treten. Der Gouverneur verabschiedete fich von seinen Uflter- gebenen in einem Gouvernementsbefehl, in dem er erklärt, daß er mit stolzer Befriedigung auf die bisherige Wirksamkeit des militärischen Gouvernements und auf die bis jeßt erreichten Ziele zurückbliden könne. Die s{hweren Schäden, die vier Kriegs8jahre dem Lande verursacht hätten, seien zum großen Teile beseitigl. Auf. dem ganzen Gebiete des Gouvernements gebe es feinen Noistand. Die Bevölkecung sei ruhig und zu- frieden und gedenke mit Dankbarkeit der Gerechtigkeit und Für- sorge der militärishen Verwaltung.

Großbritannien und Jrland.

Die französischen Minister Ribot und Thomas und der

russische Minister Bark sind gestern in Londoa eingetroffen.

‘Der’ Premierminister Asquith teilte gestern im Unterhause mit, daß die Fragen bezüglih des Wahlrechts und der Eintragung der Wähler, die von dem Kabinett beraten worden seien und für die eine unbestrittene Lösung nicht gefunden sei, an den Ausschuß des Hauses zurückoerwiesen würden. Er fügie hinzu, daß die Dauer des gegen- wärtigen Parlaments, die unter gewöhnlichen Umsiänden am 30. September beendigt sein würde, selbstverständlich v er- längert werden müsse. Der Staats)ekretär des Janern Samuel brachte zur Kenntnis, daß der Ausschuß, der die Anklagen gegen die irishen Gefangenen untersucht hätte, die Freilassung von 460 von ihnen empfehle, weil sie verführt worden seien und {hon drei Monate sich in Haft befänden.

In Ecwiderung der vorgestern im Oberhause gehaltenen Rede Lansdownes hat Redmond eine Kundgebung erlassen, in der er einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge sagt:

_Er betrachte die Nede als etne grobe Beleidigung Irlands, fie laufe auf eiae Kriegserklärung an das irische Volk und die An- kündigung etner Politik der Unterdrü@ung hinaus. Wenn die Rede die Haltung der Regierung gegen Irland darstelle, so würde es mit allen Hoffnungen auf eine Verständigung zu Ende sein. Er sehe fn der Nede die wohlüberlegte Absicht, die Lerhandlungen zum Scheitern zu bringen.

Das unionistishe Kriegskomitee hat nach einer Meldung des „Rotterdamschen Courant“ vorgesiern die Be- dingungen besprochen, unter denen die Soldaten in Meso- potamien kämpfen mußten. Die Mitteilungen darüber machten großen Eindruck auf das Komitee und es beschloß, von der Regierung zu verlangen, daß in dieser Sache eine Untersuchung eingeleitet oder eine öffentlihe Debatte darüber gestattet werde. Die „Times“ unterstüßen die Haltung des Komitees und erheben Einspruch dagegen, daß das Los und die Leiden der mesopotamischen Armee der Vergangenheit über- antwortet werden sollen.

_ —, Die Verlustlisten vom 10. und 11. Juli verzeichnen die Namen von 421 bezw. 179 Offizieren.

Nußland.

Der Kaiser Nikolaus hat vorgestern im Kaiserlichen Quartier den Präsidenten der Reihsduma Rodsjanko in beinahe dreistündiger Audienz empfangen. /

___— Nach den Ergebnissen der Wahlen zum Finn- ländischen Landtag werden, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, die Sozialdemokraten 103 Sige, die Alt-Finnländer 33, die Jung-Finnländer 22, die Schweden 21, die Agrarpartei 19 und die Arbeiterpartei 1 erhalten.

Ì Ftalien. Auf Befehl des italienishen Krieg8ministers ist, wie „W. T. B.“ meldet, die beurlaubie dritte Kategorie des Jahrgangs 1879 auf den 14. Juli wieder unter die

Waffen gerufen. Niederlande.

Die Kammer verhandelte gestern über den Geseßentwurf, betreffend den Landsturm. E

Laut Bericht des „W. T. B.“ erklärte der Kriegsminister Bosborn im Laufe der Debatte, je mehr Frieden®gedanken bei den krtegführenden Parteien an Boden gewönnen, testo vorsihtiger müsse Holland sein,

und es müsse seine Armee stets bereit halten, um alle Versuche ‘einer

Verletzung der ho ändischen Integrität zurückzuweisen. Der Minister des Innern Dr. Cort van der Linden sagte, der Kciea habe nie so gewütet wie gerade j:bt, und dieser Umfland könne allerlei Gefahren mit ih bringen. Der wirt schafi!lihe Drud, der auf. Hclland. aus-

geubt werde, nehme zu. Er würde es für unverantwortlihh halten, jeßt

zu einer Verminderung der bewaffaeten Mackt zu schreiten, und die MNegierung würde jede Stimme gegen den Geseßentwurf als ein gegen fie gerihtetes Mißtrauen3votum betraten.

Ein Antrag auf sofortige Beurlaubung der drei ältesten Jahrgänge der Landwehr wurde mit großer Mehrheit ab- gelehnt. Das Landsturmgesez wurde sodann ohne Abstimmung

angenommen. Velgien.

Das britische Auswärtige Amt veröffentliht durh das „Reutershe Bureau“ Auszüge aus einer Denkschrift, in der behauptet wird, daß durch Verordnungen des General- gouverneurs Freiherrn von- Bissing belgische Arbeiter ge- zwungen würden, entgegen den Bestimmungen des Haager Abkommens, für die deutsche Armee zu arbeiten. Da die Denkschrift niht in ihrem vollen Jnhalte veröffentlicht ist, sondern nur einzelne Stellen aus dem Zusammenhange heraus angeführt werden, so ist ein genaueres Eingehen auf sie nicht möglich. Es kann sich daher hier nur darum handeln, den Sachverhalt in großen Zügen darzustellen und die Dinge ins richtige Licht zu setzen.

Nach dzm „Woiff\chen Telegraphenbureau" hat der General- gouverneur in Belgien am 14. und 15. August 1915 zwei Verordnungen gegen die Arbeit: verwre'gerung erlassen. Die erste Verordnung sollte die Durchjührung der im öffentlichen Interisse erforderliGßen Arbeiten sicherstellen, die andere Verordnung Verordnung gegen die Arbeits- icheu sollte fiästige und arbeitsfähtge Personen zwingen, etne Arbeit anzunehmen, ohne die sie der öffentlichen oder privaten Unter- stügung anhetmfielen. Es ist aber unter den erwähnten Voraus- segungen niht ein Zwang zur Arbeit {lechthin eingeführt worden, sondern nur ein Zwang zu solchen Arbeiten, die der beruflichen Tätigkeit des Betreffenden oder seinem Leistungsvermögen entsvrecen, und nur dann, wenn ein hinreihender Grund zur Arbeittverweige1ung nlht vorliegt. Als hinrelSend is aber aus- drückiih jeder auf dem Völkerreht beruhende Grund bezeichnet worden. Jn betden Verordnungen ist auch derjenige mit Strafe bedroht, der wissentlih der unberehtigten Acbeitsverweige- rung Vorschub leistet. Nach diesen Verordnungen ist somit nicht nur die Arbeitsverweigerung, die nah vöôlkerrechilihen Grundsäßen berechtigt ist, sondern auch die Unt-rstützung von Arbeitecn, die ein auf dem Völker- recht berubendes Recht zur Arbeitsverweigerung haben, straflos. Die Verordnung, betreffend die A:beits\heu, bat unter dem 15. Mai 1916 eine Abänderung erfahren. Es sind nômlih die Militärgerichte statt der belgishen Gerichte für zuständig erkiärt worten, und es ist an die Stelle dec in allen Ländern als besonders harte Maßregel ange|ehenen Ueberweisung an das Arbeitshaus die zwangsweise Abschiebung zur Arbeitsstelle getreten, wo von dem Beir:ffenden nur eine seinem Leistungévermögen entspcebende Arbeit verlangt wird. :

Man fiebt, daß es sh um Verordnungen handelt, die im öffent- lichen Inte:esse und zur Steuérung der auch von belgisher Seite vielfa auf das lebhafteste beklagten mißbräuchlichen Inanspruhnahme der Armenunterstühung durh gesunde und arbeitsfähige Personen erlassen sind. Aus diesen durhaus sachgemäßen und aus gesunden gesetgeberischen Erwägungen entsprungenen ‘Maßnahmen macht die englishe Denkschrift eine \chreiende Völkerrechtéverleßung. Die Denlk- {rit muß zugeben, daß der Woritlaut der Verordnungen, die aus- drücklih jeden auf dem Völkerreht beruhenden Wetgerungkgrund als strafausschließend anerk.nnen, die Beschuldigüig widerlegt. Sie hilft sch daher mit der Behauptung, daß die deutschen Militärgerihte die Schußklauseln der Verordnungen nicht pflihtmäßig anwendeten und das Neht beugter. Dieser gegen die deutscken Militärgerichte erhobene 2 mvß auf das \chäârfste zurückzewtesen wérden. Er richtet sih übrigens von selbst. Denn er ist begründet auf“ dem 19. Bericht des belgishen Untersuhungeaus- {chu}ses, aus dem eine Reihe angeblicher Vorkommnisse Lp H wird. Der 19. Bericht der belgishen Kommission, die übrigens {on aus fhrea früheren Berichten niht nur in Deut]{hland, sondern au dem neutralen Ausland sattsam als unglaubwürdig bekannt ge- worden ift, ist aber am 6. August 1915 erilenen, also zu einer Zeit, da die in Rede stehenden Verordnungen noh garnicht erlassen waren.

Ebenso unbegründet wie der von der Denkschrift erhobene Vorwurf der Völkerrehtsverlegung ist die damit zusammen- hängende Behauptung, daß deulscherseits die in dem Schrift- wechsel zwishen dem Freiherrn v. d. Lancken und dem Gesandten einer neutralen Macht in Brüssel nieder- gelegten Vereinbarungen über die ungestörte Betätigung der belgishen Unterstüßungs kommission nicht ein- gehalten worden seien.

Dänemark.

Die dänische Generalpostdirektion meldet, daß auf den dänishen Amerikadampfern „Frederic VIII.“ und „Oscar I1I.“, ‘ersterer auf der Ausfahrt, leßterer auf der Heimreise, die gesamte Brief- und Paketpost von den Engländern in Kirkwall beshlagnahmxi wurde. Von der

norwegischen Postverwaltung ist in Kopenhagen die Nachricht -

eingegangen, daß auf dem norwegischen Paketdampfer „Bergensfjord“ auf der Reise von New York nah Bergen von den britischen Behörden in Kirkwall*43 nah Dänemark bestimmte Posisäcke beschlagnahmt wurden.

Bulgarien.

Jn der Sobranje stand gestern die zweite Lesung des Budgets auf der Tagesordnung.

Im Laufe der Debatte kritisierte der Agrarter Tor laklow , wie „W. T. B.“ berichtet, die gesamte Innenpolitik der Regierung und erklärte, ec werde nux ein Budgetzwölftel statt der von der Regierung geforderten sech8 bewilligen. Er forderte zahlreihe Aenderungen der Wirtschaftsmaßnahmen. Der Demokratenführer Malinow erklärte, alle Parteten müßten die Regierung unterstüyen. Er werde deshalb die Kredite bewilligen, verlange jedoch, daß erst dann die zweite Lesung des Budgets geschlessen und darüber abgestimmt werde, wenn ein neues Geseyß über die Schaffung einer Zentralstelle für Lebenömittelversorgung oingebracht und an- genommen set. Ec forderte deshald Aufshub der Budgetberatung. Der Ministerpräsident Nadoslawow dankte Malinow für die Be- reitwilligkeit, das Budget zu bewilligen, und erklärte, daß auch er die Mängel des bisherigen Gesezes über Nahrungömittelversorgung an- erkenne und noh in dieser Session ein Gesey einbringen werde. Mit einem Aufschub der Budgetberatu"gen sei er nicht einverstanden, denn das würde einen Ausdruck des Mißtrauens der Kammer gegen die Negierung vorstellen. :

Nachdem Tontschew die Kammer aufgefordert hatte, für das Budget zu stimmen, wurde der Antrag Torlakow gegen die Stimmen der Agrarier und Anhänger Genadiews abge- lehnt, desgleichen der Antrag Malinow, betreffend Aufschub der Budgetberatung, gegen einige Demokraten, Narodniaken und Agrarier. Darauf fand die Abstimmung über die Re- gierungsvorlage, für die die Regierungsparteien stimmten, statt. Der Präsident erklärte das Budget für angenommen, wogegen - die Agrarier und Genadiewisten stürmishen Einspruch erhoben. Unter - allgemeinem Lärm wurde die Sizung auf Freitag vertagt. Die Abspaltung der Genadiewisten macht die Stellung des Ministers Apostolow, des Vertreters dieser Gruppe im Ministerium, unmöglich. Die Stellung Nadoslawows, dessen äußere Polilik bei der ganzen Debatte außer Spiel blieb, ist nicht gefährdet. E

- Ä

i i

Die britische und die französische Botschaft in Washington Mah nach einer Meldung 101 euterschen Bureaus “- beim Staatsdepartement wegen des Unterseeboots „Deutsch- land“ Vorstellungen erhoben. Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß Unterseeschiffe shon durch Gestalt t und ie sie sih den enen E

Bauart, durch d i Untersuchungen, liche Handelsschiffe unterliegen, entziehen können, aus der Ktasse der Handelsschiffe ausscheiden und daß sie, )

nicht im Einklang mit den Erfordernissen der völkerréchtlichen Vorschriften gebaut sind, als außerhalb des Völkerrechts stehend und als feindliche Kriegsschiffe betrahtet werden müssen, die vernichtet werden können, sobald sie in Sicht kommen.

Kriegsnaqrithten.

Großes Hauptquartier, 12. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Kriegs schauplaß.

Die am 10. Juli, Nachmiitags, eingeleiteten Kämpfe beiderseits der Straße Bapaume—Albert, in Contal- maison und im Walde von Mamey sowie neue Gefechte am Wäldchen von Trônes und südlich davon werden mit erbitterter Heftigkeit fortgeseßt. Südlich der Somme haben die Franzosen bei einem groß angelegten Angriff auf der Front Belloy—Soyecourt eine empfind- lihe Schlappe erlitten, der Angriff ist in unserèm Feuer vollkommen zusammengebrochen, ebenso fluteten schwächere, gegen La Maifonnette—Barleux angeseßte Kräfte unter großen Verlusten in die AusgangS§- stellung zurü. ¿ : A

An mehreren Stellen der Champagne-Front, so östlich und südöstlich von Reims und norowestlich von Massiges, ferner nordwestlih von Flirey wurden franzöfische Teilangriffe abgeschlagen. i /

Im Maas3gebiet spielten sich links des Flusses nur kleinere Kämpfe ab. Rechts des Flusses haben wir unsere Stellungen näher an die Werke von Souville und Laufée herangeshoben und dabei 39 Offiziere und 2106 Mann zu Gefangenen gemacht. Starke Gegenangriffe wurden glatt abgewiesen. :

Deutsche Patrouillenunternehmungen südwestlich _von Dixmude, südwestlih von Cerny (Aisnegebiet) und östlich von Pfettershausen hatten Erfola. : l

Ein englisher Doppeldecker wurde bei Athies (südlih von Péronne) in unseren Linien zur Landung ge- zwungen, ein feindlihes Flugzeug stürzte bei Soyecourt, eins in unserem Abwehrfeuer bei Chattan=- court ab. Bei Dombasle (westlich der Maas) wurde ein Fesselballon dur unsere Flieger a geshossen.

Oestlicher Kriegsschauplay.

Ein Uebergangsversuch s{hwächerer russisher Kräfte über die Düna westlich von Friedrichstadt und Angriffe. \üdlih des Narocz-Sees wurden dereitell

An der Stochod-Front..ist die Lage im allgemeinen un- verändert. Russishe Abteilungen, die such bei Janowka auf dem linken Ufer festzuseßen versuhten, wurden angegriffen ; kein Mann von ihnen ist auf das Südufer entkommen. Hier und an der Bahn Kowel—Rowno wurden gestern noch über 800 Mann gefangen genommen; die Ausbeute der beiden lezten Tage am Stochod beträgt außer einer Anzahl Offiziere 1932 Mann und 12 Maschinengewehre. E

Unsere Fliegergeshwader haben ihre E östlih des Stochod fortgeseßt; ein feindlicher Fessel- ballon wurde abgeschossen.

Valkankriegs\chauplaß.

Keine wesentlichen Ereignisse. Oberste Heeresleitung.

Großes Hauptquartier, 13. Juli. - (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß. i

Nördlih der Somme gelang es den Engländern, sih in Contalmaison festzusepen. Das Artilleriefeuer wird mit großer Heftigkeit fortgeseßt. Südlich der Somme haben auch gestern die Franzosen mit ihren Angriffen, die mehr- mals beiderseits von Barleux, sowie bei und westlich von Estrées angeseßt wurden, keinen Erfolg gehabt; sie mußten meist {hon in unserem wirkungsvollen Sperrfeuer unter {hwersten Blutopfern umkehren.

Oestlih der Maas war der Artilleriekampf noch lebhaft. Die gewonnenen Junfanteriestellungen wurden vers bessert. Die Gefangenenzahl erhöht sich um 17 Offiziere 243 Mann auf 56 Offiziere 2349 Mann.

Bei Frelinghien, am Känal von La Bassée, an der Höhe La Fille Morte, östlich von Badonviller und bei Hirzbach gelangen deutsche Patrouillenunternehmungen.

A von Soissons wurde ein französisher Doppel- deder in unseren Linien zur Landung gezwüngen. :

Oestliher Kriegs\chauplaßÿ. Bei der i Armee des Generals Grafen von Bothmer

wurden durch umfassenden Gegenstoß deutscher Truppen bei und nördlich von Olesza (nordwestlich von Buczac) ein- gedrungene Russen zurücckgeworfen und. dabei über 400 Gefangene “gemacht.

Balkankriegsschauplagt. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 12. Juli. (W. T. B.) Amilih wird gemeldet: Russischer Kriegsschäu He Die Lage erfuhr auch g ern Fein U Auf der Höhe Hordie südö unsere Truppen sieben russische Vor Auch ° l Angriffe des Feindes. Die am Stochod k

am unteren Stochod scheiterten