1916 / 166 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.

(Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Wareuproben.)

Allgemeines. Der Detrag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem etrag einer A angegebenen Währung in E

f wie bei Postaufträgen siehe Adresse des

Bestimmungsland (Spalte Meist Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis i

aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und E D Dai ATSI PURIE H F'AEIE: M" E M R N A E,

Meistbetrag

aben N bteilung E. Post- bsenders in lateinischer

Bestimmungsland einer

Nachnahme Porto

| Einschreib-

Bemerkungen Bestimmungsland

gebühr

Schrift auf der Vorder- oder Nückseite deutli gezogene Betrag nah Abzug der tarifmäßigen dem Absender dur Postanweisung übermittelt.

niedergeshrieben sein. Jm Vereinsverkehr wird der ein ostanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10

Meistbetrag Tarif

einer Einschreib- Nachnahme Porto gebühr

Bemerkungen

Deutschland (Neichspostgeb. Bayern

uüd Württemberg) . 800 Marl

(Nahnahmen auch auf lichen Briefsendungen zulässig.)

Belgien (nur nach den bet den Post- Das anstalten zu erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien,

die am Briefverkehr teilnehmen) . Porto für die

betreffenden

800 Mark

Sendungen.

Chile (nur bestimmte Orte) . 530 Pesos

Dänemark mit Faröer und Jsland

(nicht au Grönland). « « « » 720 Kron.

Dänische Antillen . 1000 Fr.

20 Pfg. (Wird nur bei | karten mitNachhnahme eingeschrieb. ewöhn- Nab send. erhob.)

Zu Deutschland:

Briefe und Post- || Luxemburg. . « « « « + -

Ï 800 Mark

Zu Oesterreich- Ungaruz:

auch unfrankiert zu-

ad N eo H lässig.

nahme-

Der Nachnahmever- fehr nah der Bukowina

480 Guld. ist eingestellt und nach

ugleich mit dem Portotwird 10-5 Vor-

ceigegebübr erboben. stimmte Orte)

Niederländisch Guyaua (nur be-

Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande

480 Guld. bis auf weiteres Be-

Uebermittlung des eingezogenen Betrags

Niederländisch Judien (nur be- Das

s{ränkungen unter- worfen. Nähere Aus-

480 Guld. kunst erteilen die Post-

gewöhnliche Ad

anweisungsgebühr. Norwegen . . . . 5

¿ 720 Kron.

Porto für die anstalten.

Herzegowina und Liechtenstein

Oesterreich-Ungarn mit Bosnien-

betreffenden

1000 Kron. | Sendungen

Rumänien (nur bestimmte Orte)

1000 Lei

Schweden

720 Kron.

Schweiz . .

1000 Fr.

Türkei (nur bestimmte Orte), « « 12000 Piaster

B. Briefe und Kästchen mit Wertaugabe.

Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) eingeliefert werden und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Oesterreih-Ungarn mit Liechten- stein) nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten. Wertkästchen dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besißende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Subaber sau- tende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Cg, deren Einführung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden. Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der

ESNRREZEMEST? V I: R L C P E E N E D Ot R T R I R IRE I A T PIROSE R WEREA A ear K Kn na E E D

Benénnüng déx Länder

Sendung müssen, soweit sie überhaupt zulüssig sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buch- staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Aus\schabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. erlangt Absender Bescheinigung über nd der Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen NRüdtschein“ (avis de réception) zu \chreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum ge Mek werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags niht bedecken, Wert- sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. Wertbriefe

unterliegen (ausgenommen in Deutshlans uns im Verkehr mil Bosnien - Herzegowina, Luxemburg und E Ta mit Liechtenstein) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgeseBt. 2 E sind ber Wert- fästhen nit erforderlih. Ueber die Vorschriften hinsihtlich der Beschaffenheit der Versiegelung 2c. der Wertkästhen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft, Jm Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Wertkästhen die Zahlung der Zollbeträge dura u Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten usfunsft.

S R P P S E; TICEE PEME N. B D V sf E O C N SA B, fLGL VBUC Ä R D ONS A. V E L eti R ZERA ACE K e

Porto für Wertkästchen

Meistbetrag

der Bersicherungs8-

; Wertbriefe Bertfä gebühr für Wertangabe ef Wertkästchen je 240 4

Pf. E Pf.

Wertbriefe und

BsomexbUnaé t E = Eilbestellung zulässig. N = Nachnahme zuläsfig. L =- Einführung ausländischer Lottertelose

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg) .

1a) Belgien (nur Wertkästhen nah Antwerpen zulässig) 2) Bosnien-Herzegowina . « «ooooo

3) Bulgarien E 4) Däuemark mit Faröer, Grönland, Island

5) Luxemburg . « « « « E 6) Niederlande. « « « «5° E

7) Norwegen « « o a. o ¡ L

8) Oesterreich-Ungarn mit Liechtenstein . e (Der Geldbriefverkehr nah der Bukowina ist ein-

Lestellé und nach Galizien, Dalmatien, Käruten und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän- fungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest uud nach einer Auzahl Orte in Dalmatien, im Küsten- lande, in Ungarn und Tirol dürfen zur Zeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nähere Aus- Funft erteilen dié Postanstalten.)

S C t s ea o e ole o

10) Schweden

11) Schweiz

12) Türkei: türkishe Postanstalten

Allgemeines. Zu Postanweisungen nah dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französfisher Sprache) in Anwendung. Auszufüllen is es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreihungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge- wöhnliche Postanweisungs-Gebühr und erforderlichen Falls die Gebühr

Benennung der Länder

nur als Pakete zulässig

bis 75 Kilometer bis 31. Juli 20 „Z, dom 1. August ab 25 s, über 75 Kilometer Dis L 409 vom 1. August ab 30 , ohne Unter- schied des Gewichts unzulässig 65 F ohne Unter- schied des Gewichts

8000 6 60

ränkt L 80 8 unbesGrär wie für

Einschreibbrief 8000 6 leichen 60 8 20 000 6 ewichts 80 4 A j c 7 d 4d T C, unbeschränkt 1 60 16 Kästchen. „wte wie Deuts{land | wie Deutschland Deutschland jetzige Taxe (vom 1. August ab auch die erhöhte deutsche Inlandtaxæe)

unbeschränkt

20 000 M4 unbeschränkt

je 250 16

: 2 wie für

unbeschränkt Einschretbbrief S

unbeschränkt | gleichen Gewichts 8 8000 6 20

2

unbeschränkt | | 12

C. Postantweisungen.

für den Auszahlungsscein, b. bie Gebühr für dus Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphisGe Post- anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszuftellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollaxs 2c.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents 2c.)

9 für je 300 M6, mindestens 10 -Z

8 dt.-öst.: wiebet 1), bosn.: 4/5 4 für

wie Deutschland

\ 8 über Saßniß, 1/12 üb. Dänemark.

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zuläsfig mit 10 „4 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. CEilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber- bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 4 ein\schließlich oder von Ablieferungsscheinen über Ee nach Postorten 25 , nah Orten ohne Postanstalt 60 Z. N bis 800 #Æ# (Vorzeige- gebühr 10 „§ wird zugleih mit dem Porto erhoben).

la) E; N bis 800 . Nüdscheine nit zulässig.

2) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g, Ünfrankierte Briefe zulässig mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen RNüdschein Frankierungs- zwang. L verboten. L nah Postorten.

3) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

4) E nur nah Postorten, jedoch mit Aus\{luß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen. Wertkästhen nah Grönland, Island nicht zulässig. L verboten.

5) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 4; L verboten.

6) E; N bis 480 Gulden.

7) E nah bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.

8) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 4 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein, Nachnahmebriefe und Cilbriefe Frankierungszwang. E; N bis 1000 Kronen. L verboten.

9) N bis 1000 Lei. L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten.

10) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

11) E; N bis 1000 Franken.

12) Nur nah bestimmten Orten. Schriftlißhe Mitteilungen in Wert-

briefen sind verboten.

jeder für fich umgerechnet und sich ergebende Bruchteilé jeve8mal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Scrift- liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am Schlusse angegeben.

Meistbetrag einer Postanweisung

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

1) Deutschland (Neichspostgebiet, Bayern, Württemberg)

2) Belgieu . ¿« 3) Bulgarien . « « « « « O ao aud eid

5) Chinat Amoi, Futshau, Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Schanghat, Stwatau, Tientsin, Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

6) Costa Nieca (nur San José). E C e E qiie

8) Dänemark mit Island und Faröer «

800 „6

800 „M 500 Zeva 530 Pesos

20 S für je 40 20 S für je 40 4. 20 § für je 40 4.

800 M 100 Currency - Dollars

720 Kronen

bis 5 4: 10 4; über 5—100 4: 20 4; über 100 bis 200 4: 30 4; über 200—400 4: 40 S; über 400 bis 600 M4: 50 4; über 600 4: 60 „S.

800 H ; mindestens 20 „S.

10 S für je 20 4; mindestens 20 4. 8) K

1) Mark und Pfenntkg.

2) Mark und Pfennig.

3) Leva und Stotinki (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erigen).

4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 1 6 54 4).

5) Mark und Pfennig.

5 Mark und Pfennig.

7) Currency - Dollars und Cents (Umrech- nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

ronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

Benennung der Lände

Meistbetrag einer Postanweisung

(vom Absender zu entrichten)

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

9) Dänische Antilleu S D

10) Ecuador (nur nah Guayaquil und Quito) . L E O ea 12) Kanalzoune von Panama (wie Philippinen). E s ofs v ee é a

E 6 ae a e A s ¿

15) Niederländische Kolonien (Indien, Guyana) . 4 é 16) Norwegen s . . * . . . . . s . . s E e . . «

17) Oesterreich-Ungarn mit Bosnien -Herzegowina und Liechtenstein. 11 r Bukowina ist eingestellé und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres erteilen die

Postanweisungsverkehr rack

Beschrönkungen unterworfen. Nähere Auskunft

T o s «aa E L ara S.

18) Peru ® . . , . s . . . - - . . . 2 « . s o

O o o A S

20) Rumänien . .

21) Rußland (nah allen ‘Orten im Gebiete des Generalgouvernements Warschau

und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost) „...

99) Salvador 23) Schweden

24) Schweiz

25) Siam R 0 J E

e

28) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai !), Porto Nico ?),

S U o o o mo o

E Eilbestellung zulässig. Bemerkungen ; M e 1 S T Telegraphishe Postanweisung zulässig.

Provinzen Antwerpen, Brabant, Hennegau, Lüttich, Limburg, Luxemburg und Namur, ferner nach Aalst, Audenarde, Brügge, Sottegem. M nicht zulässig. 3) T; M nicht zulässig. Zur Auszahlung

wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. 4) Nur nah | bestimmten Orten. L. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische | i: ) | gebühr (25 „, nach Ungarn 50 4) vom Absender im voraus zu entrichten.

Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nah dem Tageskurs.

6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nah dem Tageskurs. 7) Nur | nah bestimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den | Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor- |

namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) E im Drts- bestellbezirk, jedo nicht nah Island und Faröer. T, jedo telegraphische

Yum Posts{beckverkehr wirs jedermann zugelassen, Anmel 5 dungen zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postsheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 # ge- halten werden. Dem Konto werden die durh Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckonto A Be- träge gutgeshriebenz Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben,

Gent und |

20 S für je 40 4.

30 „F für je 20 M. 20 S für je 40 4.

1000 Franken

200 800

800 „6

600 4: 80 S. 480 Gulden

480 Gulden 720 Kronen

20 S für je 40 #4.

(Der

E 1000 Kronen A 390 Sol de Plata

100 Dollars 1000 Let L 800

20 S für je 40 4.

20 S für je 40 46.

800 720 Kronen

1000 Frank. od. Rappen

800 4000 Piastey

200 Pesos

20 S für je 40 4.

20 „S für je 40 4.

20 S für je 40 4. 20 S für je 40 6

20 S für je 40 S.

100 Dollars 20 S für je 40 4.

| Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Schriftlihe Mitteilung auf dem Abschnitt. | | zahlung in der Landeswährung nah vem Tageskurse. Innerhalb desselben | Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr |

1) E (Tarif f. unter A.) T, auch nach dem Orts- und Land- | bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zuläfsig nach allen Orten in den |

Briefpost. T nach den Faröer nur nach bestimmten Orten. 9) E. 10) Aus-

als 400 6 eingezahlt werden. 11) Nur nach best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 13) E; T. 14) E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur nah bestimmten Orten. 16) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nah kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten rößeren Postort und von da mit der Post nah dem Bestimmungsort be- fördert. 17) E (in Bosnien-Herzegowina nur nah Postorten) Eilbestell-

T (in Bosnien-Herzegowina nur im Ortsbestellbezirk). M nah Ungarn und

nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. 19) Wie Vereinigte | Staaten von Amerika, erster Saß. M nicht zuläsfig. 20) Nur nach be-

stimmten Orten. T; M nicht zulässig. 21) Auszahlung in der Lande8wäh- rung nach dens Verhältnisse von 150 46 = 100 Rubel. M nicht zulässig. 22) Auszahlung in Salvador nah dem Kurse 4 46= Peso Gold. E nur

D. Postscheckverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen dur Ueberweisung auf ein anderes Postshecktkonto oder durh Scheck jederzeit verfügen. i j E

Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 M4... 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; für Veberweisungen bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck (Höchst-

bis 100 6: 20 S; über 100—200 M: 30 -; über 200 bis 400 4: 40 §; über 400—600 4: 60 S§; über

10 § für je 20 4; mindestens 20 S

20 S für je 40 4 bis New York; Gebühr ab New York bei den Postanstalten zu erfragen.

bis 5 M: 10 S; über 5—100 #: 20 S; über 100 bis 200 6: 30 4; über 200—400 4: 40 S; über 400—600 4: 50 S; über 600 4: 60 „S.

9) Fr. und Ct. E bei den Postanstalten zu erfragen).

10) Mark und Pfennig.

11) Mark und Pfennig.

13) Mark und Pfennig.

14) und 16) Gulden und Cents (Umrech- nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). e

16) Kronen und Oere (Umrehnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

17) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).

18) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de Plata = 2 Æ A4), A

19) Doll. und Cts. (Umrehnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

20) Li und Bani (100 Lei = 82 4 40 S).

21) Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten Fes Postanstalt ift der Poitort anzugeben, von dem der Betrag abgeholt werden soll. In der Aufschrift auf den Postanweisungen nach dem Generalgouvernement Warschau muß stets der Name des Kreises angegeben werden. ;

22) Mark und Pfennig. :

23) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu lie ves

24) Fr. und Ct. a reti g: a0 tinis bet den Postanstalten zu erfragen).

25) Mark und Pfennig. J

26) Piaster und Para (Umre{hnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erra

27) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 #4 40 4).

28). Doll. und. Cts. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

nach der Hauptstadt San Salvador. 23) E nah allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best: Orten. 24) E; T. 25) Nur na bestimmten Orten. E. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 26) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten Orten. 27) Nur

| nach bestimmten Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in der Auf=-

schrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die Anfangsbuch- staben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfärtgeks; ‘bei Empfängern weiblichen Ges{lechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; b. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungstàg können angégeben werden. M nit zuläfsig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn möglich, au des Kreises (county) hinzuzufügen.

) Nur nach Honolulu.

2) Nur nah Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Juan.

3) Nur Pago Pago auf Tutuila.

bete 20 000 74) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 7% bes au34 auzahlenden Betrags.

Die Briefe der Kontoinhaber an die Postshekämter kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge« \chriebener Briefumschläge 5 Pf., vom 1. August- ab 7*/; Pf. Porto.

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge sind îm Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entkprehenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes ugelassen. Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweihende Währung, insbesonders die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be- trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu- geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein- gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post- aufträge jéweilig innegehalten wird. Dieses Umwvandlungs- verhältnis if}, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „Meistbetrag““ angegeben ist, bei den Postanstalten zu erfragen. ¿

Das Postauftragsformular (für den Verkehr na Ländern ein fsolhes mit Vordruck in deutscher und Sprache) ibe h aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und- NAbrechnungsformulax). Beide Teile sind dem Vordruck entsprehend

fremden

ranzösischer |

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien is nur der T. Teil auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechselusw. in vershlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (nach Chile an das Postamt in Valparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be- trag wird abzüglih der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs-

ebühr (siehe folgenden Absaß) dem Absender des Postauftrags mittels

\ostanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, welhe von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungs8pflihtigen zugunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein- gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein- ziehungs8gebühr durh die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ift.

Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver-

kehre mit einigen Ländern zugelassen, folche Zins- usw. Scheine jedo, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom. Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der Aullnes Einschreibenz Postauftrag nah (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist (Chile 2c.) mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer, Bureau do Poste ä es ea am 44 (Name der Postanitalt) zu ver- sehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2c des Absenders.

Schriftlihe Mitteilungen auf dem Formulare, welbhe fich_ nit auf .den Postauftrag felbst Laziebèa, find unzuläsfig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent- haltene Wertpapiere zurüdziehen fowie irrtümlihe Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelö]t noch zurüdck- oder nahgesandt worden sind. Postaufträge rnüssén frankiert werden. Die Gebühr ift dieselbe wie für cinen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kömmt eine Gebühr nit zur Erbebung.

Meistbetrag eines Postauftrags3

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Meistibetrag eines Poftauftrags

Benennung der Länder

D Pla a o vab go 800 2) Belgien (nur nah Orteu im Gebiet des Generalgouverne- ments in Belgien, die am Brief- verkehr mit Deutschland teil-

nehmen) aon aaa oe

3) Chile ooooooo e000

800 é

530 Pes. (Gold (66 Pet L 100 %

4) Dänemark mit Faröer u.

Island (nicht a. Grönland) 720 Kronen

Bemerkungen.

f Webselproteste sowie Zins- und Dividendenschetne usw. zu- lässig. Gebühr 30, vom 1. August ab 35 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhebung durch Post bis 800 4 zulässig. Gebühr bei Wechseln bis 500 4 einschließlich 1 46, bei Wechseln über 500 é 1 46 50 Pf., dazu für Nücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30, vom 1. August ab 35 Pf. (im Orts- und Nachbarortsverkehr 25, vom 1. August ab 28 Pf.).

2) Wechselproteste, sowie Zinsscheine usw. zulässig, Mehrere

5) Dänische Antillen . « « «- « 1000 Franken (125 Franken = 100 Æ)

800 480 Gulden

6) Luxemburg «o.

Guyana 100 Fl. = 168 A,

7) Niederlande, Niederl.- |) Guyana Niederländisch-Indien 100 Fl, = 167 4

Judien, Niederl.-Guyana

11

8) Norwegen ao eva 720 Kronen Quittungen usw. zulässig, jedo müssen alle Anlagen zur gleih- zeitigen Einziehung von demselben Zahlungspflichtigen bestimmt sein. 3) Nur nah bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins- und Dividendenscheine zulässig. 4) und 5) Zins- und Dividendenscheine usw. ul ; fremde Lotterie- lose, Prämien-Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausges{lossen. 6) Wechsel- proteste werden vermittelt. Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. 7) Nah Niederländish-Indien und Guyana nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nag bestimmten Orten, 9) Bei Auf-

ea O

9) Oesterr.-UngarnmitBosnien- Herzegowina u. Liechtenstein. Der Postauftragsverkchr nach der Bukowina ist ein- gestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küsteu- land bis auf weiteres -Be- \chräukungen | unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten „s... 1000 Kronen

720 Kronen

Si « «eno na H 1000 Franken oder Rappen.

trägen naß Ungarn find Namen mit lateinishen Bucbstaben zu \hreiben. Zins- und Dividendenscheine usw. zulässig. Meisigewicht 250 g. 10) Wehselproteste werden vermittelt. Zins+ und Dividenden- scheine, abgelaufene Wertpapiere zuläsfig. 11) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausge){lossen. Postaufträge mit Ver- merke „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. i mit Vermerke „Zur Schuldbetreibung" werden an besondere

ämter weitergegeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur betreibung“ sind auf die zu protestierenden usw, Anlagen zu Jeyen.

und Dividendenschcine usw. find zuläsfig.

R ree D ia E E dig n Eta D