1916 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Sie können den Gemeinten die Regelung für den Bezirk ter Gemeinde übertragen. Gemeinden, die nach der letzten Volkszählung cas zehntaufend Cinwohucr hatten, können die U.bectiagung

n.

Der Ne!chsk mzler, die Lande#zentralbebörden oder die von thnen bestimmten Stellen können die Kommunalverbände und Gemeinten zur Regelung anhalten ; fie könn:n sie für die Zwecke der Regelung vereinigen und den Ve:bänden die Befugnisse aus den 88 8 bts 17

j ggnz oder tetlweise übertragen. Sie fönnen die Negelung für thren Beztrk oder Teile ihres Beztrks selbst vornehmen ; die S8 8 bis 17 finden entsprehende Anwendung. Soweit nah diejen Vorschriften die Regelung für einen größeren Bezirk erfolgt, ruhen die Befugnisse der zu diesem Bezirke gehörenden Behörden.

Die auf Grund dieser Vorschriften getroffenen Bestimmungen finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen, der Vèarineverwaltung und denjenigen Personen, die von diesen Verwal- tungen mit Butter versorgt werden.

8 8 19 Für jeden Bundesstaat oder für mehrere Bundesstaaten gemeinsam ist bis zum 12. August 1916 eine Landesverteilungsstelle einzurichten, der der Ausgleich innerhalb ihres Bezirks obliegt. Dte Landeszentral- behörden können für einzelne Teile ihrer Bezirke Bezirkeverteilungs- stellen einriten.

Die vorhandenen Verteilungs\tellen bleiben bestehen.

8 20 Die Kowmunalverbände haben laufend den in dem Verteilungs- plane 6) festgeseßten Uebershuß sowie etwa sich ergebende weitere Vebershüfse an die zuständige Verteilungsstelle oder die von dieser bestimmten Personen oder Stellen nach deren Anwetsungen in guter Beschaffenheit zu liefern. 1

8 2

Die Landesperteilungsstellen 19) haben laufend den nah dem Vertetlunasplane 6) auf thren Bezirk entfallenden Vebershuß an Speisefett sowte etwa \ch ergebende wettere Veber\shösse in guter Be- schaffenheit nah den Weisungen der Reichsstelle zu liefern. Liefert die Landesvertetlungsstelle niht rechtzeitig, so kann die Reichsstelle die ihr zustehenden Mengen in den von ihr zu bestimmenden Betrieben abfordern. Die 88 10, 11 finden entsprechende Anwendung. Der Anspruch der Reichsstelle auf Ueberlassung geht dem des Kom-

munalverbandes vor. 22

S Ueber Streltigkeiten, die sich zwishen den Betetligten aus der Durchführung der §8 10, 13 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde. Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Dur(- führung der §§ 20, 21 ergeben, entscheidet endgültig ein Schiedsgericht. Das Näbere über die Errichtung von Schiedögerichten und das Ver- fahren bestimmt der Reichskanzler,

S253 Die Verteilungsstellen und Kommunalverbände haben der Neihs- stelle auf Verlangen Auskunft zu erteilen und ihren Anordnungen Folge zu leisten. Die Reichs\telle ist befugt, mit den Verteilungsstellen und den Kommunalverbänden unmittelbar zu verkehren.

8 24

Die Vorschriften über die Be|hlagnahme und Ablieferung der Speisefette finden keine Anwendung auf pflanzlibe und ttertsche Oele und Fette, soweit sie vom Kriegsaus\husse für pflanzlihe und tierishe Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin aufgebracht werden, sowie auf ausländisches Schmalz (Schweineschmalz). Hinsichtlih der Auf-

: ees dieser Speisciette verbleibt es bei den bisherigen Vor- risten.

Die im Abs. 1 Saß 1 genannten Vorschriften finden ferner keine Anwendung auf ausländische Butter. Der Retchskanzler ist ermächtigt, über ausländishe Butter besondere Bestimmungen zu erlassen. Wer den von thm exlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Ge- fängnis bis. zu, fech8 Mo) taten oder mit Geldstrafe bls zu fünfzehn-

ie L TSrelavorschriften

Plane eo Dér Reichskanzler is ermähtigt, Grundpreise für Speisefette

festzuseßen. Der Grundpreis ist der Verkauf im Großhandel fordern kann.

8 26 Die Grundpreise sind für das Reichsgebiet maßgebend, soweit nit gemäß § 27 abweichende Bestimmungen getroffen werden,

Preis, den der Hersleller belm frei Berlin einschließlich Verpackung

S 27

Zur Berüksichtlgung der besonderen Marktverbältnisse in den verschtedenen Wirtschaf1sgebieten können die Landeszentralbehörden mit Zustimmung des Reichskanzlers für ihren Bezirk oder Teile ihres Bezirkes Abweichungen von den Grundpreisen anordnen.

Sind die Preise am Orte der Niederlassung oder des Sitzes des A airs andere als an dem des Käufers, so sind die ersteren maßgebend.

8 28 Der Reichskanzler kann Vorschriften über die Prets\tellung für den Weiterverkauf im Großhandel und im Kleinhandel erlassen.

8 29 Die Kommunalverbände sind verpfli{tet, Höchsiprelse für den Kleinhandel mit Speisefetten unter Berücksichtigung der besonderen örtlihen Verhältnisse feshuseßen. Die Höchitprei)e müssen sich inner- halb der von dem Reichékanzler festgeseßten Grenzen 28) halten. B Preisprüfungsstellen bestehen, sind diese vor Festsetzung zu r

en.

Soweit die Regelung des Ve:kehrs und Verbrauhs von Spelse- A nah § 18 dur die Gemeinden erfolgt, haben diese die Preise estzuseßzen.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be- örden Fönnen KRommunalverbände und Gemeinden zur gemetnsamen Festseßung von Höchstpreisen vereinigen. Ste tönnen die Höchstpreise selbst festsezen.

8 30 Als Kleinhandel im Sinne dieser Vorschriften gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 5 Kilo- gramm zum Gegenstande hat.

& 31

Der Reichskanzler ist ermächtigt, über die Preise für den Groß-

und Kleinhandel mit ausländi|cher Butter besondere Bestimmungen zu erlassen. “j

S Die auf Grund dieser Verordnung festgeseßten Preise find Höchst- preise im Sin#e des Geseyes, betreffend Höch12preise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Geseybl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Seseybl. S. 25) und vom 23. März 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 183). /

IV. Nebergangs- und Shlußvorschriften

§ 33

Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- führung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß dle den Kommunalverbänden und Gemeinden in den 88 8 bis 18, 29 über- tragenen Anordnungen durch deren Vorstand erfolgen. Ste be- stimmen, wer als Kommunalverband, als höhere Verwaltungsbehörde, e gn oiae Behörde, als Gemelnde und als deren Vorstand an- zusehen ist.

8 34 Die zuständige Behörde kann Molkereien und Geschäfte, deren Unternehmer oder Leiter sich in Befolgung der Pflichten, die ihnen durch diefe Verordnung oder die dazu ergangenen Ausführungsbestim-

Gegen dte Verfügung ist Besbwerde zuläisig. Ueber die Be- {werde enti\heidet die höhere Verwal'ungtbehöcoe endgültig. Die Beschwerde hat keine aufscizbende Wirkung.

35 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntaufend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 1. wer unkefugt beshlagnabmte Vorräte oder Vorräte, deren Veberlassurg nah § 13 verlangt worden ist, beiseiteshafft, abgibt, beschädigt, zerstört, verbraucht, verarbeitet oder sonst verwendet ; . wer unbefugt Vorräte der in Nr. 1 genannten Art ver- kauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbs- geschäft über sie abschließt, « wer den ihm nah den 88 12, 17 Abs. 1 Nr. 2 obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandelt, « wer den auf Grund der 88 10, 13, 14, 15, 16, 17 Abs. 1 Nr. 1, § 18 getroffenen Anordnungen zuwiderhandelt.

8 36 Vorräte, die der Verkehrs- oder Verbrauchsregelung entzogen werden, können ohne Entschädigung zugunsten des Kommunal verbandes, in dessen Bezirke sie ih befinden, enteignet werden. § 10 Abs. 2 und § 22 Say 1 finden entsprehende Anwendung.

S 30 Soweit in den Bundesstaaten bereits eine Verkehrs- und Ver- brauhsregelung durchgeführt ijt, verbleibt es bei dieser bis zum 12. August 1916.

8 38 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 4

8

Die Vorschriften der Verordnung über die Reaelung der Butter- preise vom 22. Oktober 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 689) treten alsbald, die Vorschriften der Verordnungen über den Verkehr mit Butter vom 8. Dezember 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 807) und über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Fettversorgung vom 8. Juni 1916 (Reths-Geseßbl. S. 447) treten mit dem 12. August 1916 außer Kraft.

Die auf Grund der Verordnung vom 22. Oktober 1915 festgeseßten Preise bleiben bis auf weiteres in Kraft. Die Vorschrift im § 32 findet auf sie Anwendung.

Die auf Grund des § 11 der Verordnung vom 22. Oktober 1915 erlassenen Bestimmungen bleiben in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nah § 24 Abs. 2 Say 3 bestraft.

8 40 Der Reichskanzler kann Uebergangsvorshristen erlassen.

ü 8 41

Der NReichekan¡ler kann die Bewirtschaftung von Mil und Käse der Reichs\telle für Speisefette übertragen und den Verkehr mit diesen Erzeugnissen regeln. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhand- lungen mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit etner dieser Strafen bestraft, und daß neben der Strafe die Erzeugnisse, auf die si die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, etn- gezogen werden.

8 42 Die Vorschriften über die Beschlagnahme und die Ablieferung des Uebershusses (§8 8 bis 16, 20, 21) treten mit dem 12. August 1916, die übrigen Bors&rifien mit dem Taae der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer- kcafttretens. Berlin, den 20. Zuli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

Bekanntmaqchung, bes effend Durchführung des Verbots der Einfuhr l __ entbehrliher Gegenstände. 1

Auf Grund des 8 1 der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 111) bestimme ich folgendes:

Der Einfuhr von Gegenständen, deren Einfuhr über die Grenzen des Deutschen Reichs auf Grund der bezeichneten Verordnung vom 25. Februar 1916 verboten ist, wird die Durchfuhr solcher Gegenstände über die Grenzen des Deutschen Reichs nah den mit diesem zollgeeinten Gebieten gleich- gestellt.

Berlin, den 22. Juli 1916.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Helfferich.

Bekanntmachun g

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs- kanzlexs zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohnhaften. Kaufmann Ernst Zirken bah aus Naguhn (Anhalt) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs im vollen Umfang untersagt.

Stuttgart, den 17. Iult 1916.

Königliche Stadtdirektion. Dr. Shwammberger.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Neichs- kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBIl. S. 603) wurde dem in Stuttgart- Untertürkheim wohnhaften, am 1. Mai 1890 Movominsk, Gouvernement Warschau, geborenen Trödelhändler Moses Gold- berg der Handel mit Altwaren des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.

Stuttgart, den 18. Juli 1916.

Köntgliche Stadtdirektion. Dr. Shwammberger.

BekañüntmaGun d.

Dem Milbhändler H. Hamm, Lenaustr. 6, wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der fernere Handel mit Mil ch und anderen Gegenstäuden des täglichen Bedarfs untersagt.

Hamburg, den 21. Juli 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 163 des Reichs8-Geseßzblatts enthält unter Nr. 5334 eine Bekanntmachung über Speisefelte, vom 20. Juli 1916, Nummer 164 unter

Nr. 5335 eine Bekanntmachung wegen Verwendung von Süßstoff zur Bierbereitung, vom 20. Juli 1916. Berlin W. 9, den 21. Juli 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberlandesgerichtspräsidenten, Wirklichen Geheimen

Oberjustizrat Dr. Spahn in Frankfurt a. M. zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Buchhalter bei der Staats\chuldentilgungskasse Bee e, dem Buchhalter bei der Kontrolle der Staatspapiere Ler ow, dem Buchhalter bei der Staatsschuldentilgungskasse Turi, den Buchhaltern bei der Seehandlung (Preußis hen Staats- bank) Keue und Crone sowie dem Buchhalter bei der Preußischen Zentralgenossenschaftska\sse Helm den Charakter als Nechnungsrat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts, angelegenheiten.

Der bisherige Seminarlehrer Max Neumann aus Tarnowiß O. S. ist zum Kreisschulinspektor in Lubliniß und

der bisherige Seminarlehrer Otto Rusche aus Neuruppin zum Kreisschulinspektor in Rathenow ernannt worden.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität. VBelannlimaMcchuUtn4.

Das Verzeichnis der Vorlesungen an der hiesigen Unsversität für das am 16. Oktober 1916 beginnende Winterhalbjahr 1916/17 ist von heute ab bei dem Oberpedell im Universitätsgebäude füc 90 S, bei Zusendung für 70 4 zu haben.

Berlin, den 21. Juli 1916.

Der Rektor: von Wilamowitz-Möllendorff.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstel len bei den Königlichen Kreiskassen in Grimmen, Regierungsbezirk Stralsund, Samter, Regie- rungsbezirk Posen, und Freystadt, Regierungsbezirk Liegniß, sind zu besetzen. :

Bekanntmachung;

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bündesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Gemüsebändlerin Martha Knodcke, geb. Kappler, hier, Turmstraße 63, durch Verfügung bom heutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitteln wteder gestattet.

Berlin, den 21. Jult 1916.

Der Polizeipräsident. J. V,: von Nönne.

Nichkamlliches;

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 22. Zuli 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an das Präsidium der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen, z. H. des Staatsministers und Ministers des Jnnern von Loebell, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Handschreiben gerichtet:

Ich habe aus der Veeldung vom 2. Iunt d. J. mit Befriedigung ersehen, taß die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen dank der begeisterten Op}terwilligkeit des deutschen Volkes in erfreulihem Wachsen begriffen is und ihre volle Tätig- keit begonnen hat. Indem Ich der Bitte um Uebernabme des Protektorats über die Stiftung hiermit gern entsprehe, wünsche Ic der für tas Vaterland bedeulungsvollen Arbeit der Stiftung von Herzen Gottes Segen.

Großes Hauptquartter, den 18, Juli 1916.

Wilhelm l. K,

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll- und Steuer- wesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sizungen.

Troß aller deutschen Vorstellungen wollte si die französische Regierung bis vor einiger Zeit nicht dazu entschließen, der schlechten Behandlung fkriegsgefangener deutscher Offiziere in französishen Lagern ernstlih abzuhelfen. Daher wurden einer Anzahl von kriegsgefangenen französischen Offizieren in Deutschland die bisher genossenen Vergünstigungen entzogen. Mehrere deutshe Offizierlaaer wurden möglichst ähnlich eingerichtet, wie die s{chlechten Offizierlager in Frank reih, unter denen besonders St. Angeau, Clergour-Sedières, Caussade, Mons par le Puy, Fougères, Fort Barraux, Notre Dame de Mougères zu nennen sind.

Diese Maßregel beginnt jeßt, wie durch „W. T. B.“ mit- geteilt wird, die gewollte Wirkung zu üben. Nach soeben ein- gehenden Nachrichten sind die Lager Clergour-Sedières und Caussade aufgehoben. Jn St. Angeau wurden, wie die dort internierten deutschen Öffiziere schreiben, Verbesserungen ein- geführt. Besonders behandelt ein neuer Kommandant die Offiziere in wohlwollender und standesgemäßer Weise. Aller- dings fehlt hier noch immer eine Badeeinrichtung und die Aus- übung von Musik ist nah wie vor verboten,

__ Auf diese besseren Nachrichten aus St. Angeau hin hat die Heeresverwaltung in einem der für französische Öffiziere eingerichteten Sonderlager, Vöhrenbach, die Aufhebung der dort angeordneten Beschränkungen verfügt, soweit sie in St. Angeau ebenfalls beseitigt sind. Auf diesem Wege wird sie fortfahren, falls weitere Nachrichten aus St. Angeau eine zunehmende Besserung erkennen lassen. Auch in den übrigen Sonderlagern werden Erleichterungen eintreten, sobald die aus den jeßt noch mangelhaften französischen Offizierslagern ein- laufenden Berichte dieses rechtferligen.

Dem Verwaltung8aus\huß der auf Anregung des Reichs-

Troccknungswesen sind, wie T. B.“ mitteilt, in- zwischen noch folgende Herren beigetreten : Professor Dr. Parow vom Znstitut für Gärungsgewerbe, Oekonomierat Dr. Albert, Münchenhof, Professor cheler, Weihenstephan, Direktor Maus von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. Der

mungen und Anordnungen auferlegt sind, unzuverlässig erwei en, [ließen oder durch Beauftragte führen lassen. | l

Ausshuß umfaßt - nunmehr Vertreter der Landwirtschaft, des

| gegeben

amts des Jnnern eingerichteten Pala e Ur Das § [4 W

Trockmunagsgewerbes, der Wissenschaft und der Jndustrie. Für die Geschäftsführung der Zentralstelle wurde der bisherige Leiter der maschinen-technischwen Abteilungen des Bundes der Landwirte, Eisen er, gewonnen, der auf dem Gebiete der Trocknung mehrfach heroorgetreten ist.

Auf Veranlassung des Königlih preußishen Kriegs- ministeriums is zur Abnahme, Bezahlung und Verwertung der diesjährigen Nesselernte die gemeinnüßige Nesselfaser-Ver- wertungs-G. m. b. H., Berlin W. 66 (Wilhelmstraße 91) ge- bildet worden. Als Preis für 100 kg sorgfältig getrockneter blatifreier Stengel werden 14,— #6 an die Sammler gezahlt werden. Das Sammeln selbst ist in Preußen durch das Land- wirtschaftsministerium organisfiert und geschieht unter Leitung der Königlichen Landräte. Das genannte Ministerium hat die anderen Bundesregierungen zu gleihem Vorgehen aufgefordert. Um eine unmittelbare Lieferung der Nessel von den Sammlern an die Verwertungsgesellschaft zu erreichen, ist ein Verbot des Aufkaufs von Nesselstengeln durch Händler usw. in Aussicht genommen.

Da die Sammlung der Stengel zur Vermehrung unserer Faserrohstoffe dienen soll, so liegt die weitestgehende Unter- slißung der genannten Gesellschaft im vaterländischen Jnteresse.

—-

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Au3gaben 1059 und 1060 dec Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 7. Liste der aus Rußland zurück-

| gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 587. Verlustliste

der preußischen Armee, die 281. Verlustliste der bayerischen

| Armee, die 306. Verlustliste der sächsishen und die 424. Ver- | lustliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und Jrland.

(Gestern abend ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge ein zweiter Ergänzungskredit von 450 Millionen

Pfund Sterling für Kriegszwecke amtlih bekanntgegeben

worden. Damit steigt die Gesamtsumme der für das Fahr

1916/17 angeforderten Beträge auf 1050 Millionen.

Zu der Mitteilung des Kanzlers der Schaßkammer McKenna im Unterhause, daß die täglichen Kriegskosten seit einiger Zeit über 6 Millionen Pfund Sterling betrügen, meldet das - „Reutersche Bureau“ ausführlih, daß McKenna geantwortet habe, daß die frühere Schäßung von 5 Millionen Pfund täglih eine Schäßung der Gesamtausgaben und nicht nur der Unkosten für den Krieg gewesen sei; folglich bezögen sh die 6 Millionen Pfund täglih auf die gesamten Geldaus- gänge der leßten Zeit. Diese Mitteilung, so bemerkt Reuter, war nicht, wie man angedeutet hat, eine überraschende An- fündigung, die zufällig im Laufe der Debatte gemacht worden ist, sondern eine Erinnerung an die Höhe der wöchentlih veröffentlihten Ausgaben des Schaßamts. Während der leßten sieben Wochen hätten die Gesamt- ausgaben des Schaßamts rund 300 Millionen Pfund betragen. Die tatsächlichen Ausgaben für diesen Zeitraum hätten etwas über 6G Millionen Pfund täglih betragen. Die unvorher- gesehenen Ursachen, die die Unkosten zu dieser Höhe an- shwellen ließen, seièn besonders die Höhe der an die Regie- rung verkauften amerikanischen Wertpapiere zur Regeluna des Wechselkurses und dann der Umfang der an die Verbündeten gewährten Vorschüsse gewesen. Das Zusammenlreffen dieser beiden Ursachen habe schneller, als man früher angenommen hätte, zur Erschöpfung der Anleihemittel aus dem Kriegs- anleihegeseß geführt.

Die Admiralität erklärt in einem Schreiben an den Bergmannsverband von Südwales, daß die Kohlenerzeugung im vereinigten Königreih seit dem Kriege um 35 Millionen Tonnen zurückgegangen ist, während der Bedarf um mehr als 20 Millionen Tonnen gestiegen ist.

Der ausführende Ausschuß der Bergleute von Großbritannien veröffentliht eine Entschließung, in der er sich, wie „W. T. B.“ meldet, scharf dagegen wendet, daß das Handelsamt den Forderungen der Zechenbesißer nach- und den Vertragspreis für Kohlen beträchtlich erhöht hat. Der Präsident des Verbandes Smillie erklärt, die Bergleute kennten die ungeheuren Gewinne der Zechenbesißzer. Bei vielen Gruben hätte der Wert der Anteile in den leßten zwei Jahren sich verdoppelt und es wäre nicht zu verwundern, wenn die Bergleute sih weigern würden, mit der Förderung von Kohlen fortzufahren.

Telegramme des Oberbefehlshabers in Jrland, Generals Maxwell, betonen obiger Quelle zufolge, daß die Sinn-

| seiners den Aufstand damit begonnen hätten, daß sie Soldaten

und Schußleute kaltblütig niedershossen. Da die meisten Auf- ländischen keine Uniform gehabt hätten und da von Haus zu Haus gekämpft worden sei, wäre es natürlich möglich, daß einige Unschuldige erschossen worden seien. Klagen gegen die Haltung der Truppen seien durch die Beweisaufnahme niht bestätigt worden. Maxwell legt Nachdruck auf die Tat- sache, daß die Zurückziehung der unbewaffneten Dubliner haupt- städtischen Polizei um zu verhindern, daß sie erbarmungslos niedergeschossen würde die \{chlimmsten Elemente, die Tie Aufständischen bewaffnet hätten, losgelassen haben würde. General Maxwell hebt endlih noch hervor, daß Artillerie nur gegen Barrikaden und stark befestigte Häuser angewandt

worden sei. Nußland.

Der Minister des Aeußern Sasonow und der {hwedische Gesandte General Brandström haben einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge das russi\ ch- hwedishe Abkommen über den Betrieb der russi\ch- shwedischen Bahn auf der Brücke über den Torneaelf unterzeichnet.

Das Ministerium des Aeußern hat durch Vermittlung der amerikanischen und der spanischen Botschaft in St. Peters- burg der türkishen Regierung mitgeteilt, daß von nun an die Haager Konvention von 1907, betreffend Anwendung der Grundsäße der Genfer Konvention im Seekriege, auf türkische Hospitalschiffe nicht angewendet werden wird.

Der „Rußkoje Slowo“ meldet, daß wenige Tage nah dem Kronrat im Hauptquartier der Landwirtschaftsminister Naumow seine Demission überreicht habe, die vom Kaiser angenommen worden sei.

Blättermeldungen zufolge ist das Reichsratsmitglied Trepow, der früher Generalgouverneur in Kiew und zuleßt

Vorsitzender eines besonderen Ausschusses zum Kampfe gegen die deutsche Vorherrschaft war, zum Generalgouverneur der eroberten Gebiete in Galizien und in der Buko- wina, und an seiner Stelle das NRNeichsratsmitglied Stichinskij zum Vorsißenden des Ausschusses zum Kampfe gegen die deutsche Vorherrschafst ernannt worden.

Der Ministerpräfident Stürmer hat in einem an den Vorsißenden des Ernährungsrats gerichteten Schreiben darauf hingewiesen, daß in den Gouvernements Orenburg und Samara sowie in den Gebieten Turgai und Ural eine Mißernte und Hungersnot zu erwarten sei. Um dieser vorzubeugen, müßten beizeiten entsprehende Maßnahmen getroffen werden.

Ftalien.

Das „Amtsblatt“ veröffentliht den Erlaß, wonach die Anordnungen des Erlasses vom 24. Juni 1915, wodurch Ve r- käufe, Zessionen und Eigentumsübertragungen irgendwelcher Art an und mit österreichish-ungarischen Staats- angehörigen verboten werden, auch auf Staatsangehörige und Schußbefohlene aller feindlihen Staaten und der den verbündeten Staaten feindlihen Länder ausgedehnt werden. Der Erlaß ordnet in gleicher. Weise an, daß im Wege der Vergeltung und nach Ermessen des Justizministeriums auch auf alle feindlichen oder den Verbündeten feindlichen Staaten die Anordnungen des Erlasses vom 24. Juni 1915 ausgedehnt werden fönnen, wonach den österreichisch- ungarischen Staatsangehörigen oder Gesellshaften die An- strengung und Durchführung gerichtlicher Verfahren verboten wird. Schließlih ordnet der Erlaß an, daß die Befugnisse, wonach der Justizminister unter Umständen Maßnahmen gegen Staatsangehörige oder Gesellschaften feindlicher Länder treffen kann, ihm in gleicher Weise auh gegen Staatsangehörige und Gesellschaften der den Verbündeten feindlicher Länder eingeräumt werden.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ begab sich vorgestern abend ein gewaltiger Zug unter Führung des Deputierten Barzilai zum Kapitol, um dort eine Gedächtnis- feier für Battisti zu veranstalten. Vom Balkon des Senats- palastes hielt der Bürgermeister Fürst Colonna an die Menge eine Rede, in der er Battini feierte. Schließlich wurde eine Tagesordnung angenommen, in der gefordert wird, daß die nationale Regierung auf die österreichisch-deutshe Heraus- forderung mit einer Kriegserklärung an Deutschland, der Jnternierung aller Feinde und der Beschlagnahme ihrer Güter antworte, und die versichert, daß es mehr als je der un- erschütterlihe Wille Jtaliens sei, den Krieg bis zum Siege fortzuseßen. Während die große Glocke des Kapitols läutete, löste sih der Zug auf unter den Rufen: Tod Oesterreich, Krieg Deutschland!

Eine Korrespondenz des „Giornale d’Jtalia“ aus Tri- polis gibt zu, daß die Jtaliener fih dort in derselben Lage befinden wie im November 1911, also bei Beginn des Tripoliskrieges. Nur ein Unterschied sei vorhanden. Damals hätten die Jtaliener angegriffen, jeßt seien sie auf die Ver- teidigung angewiesen. Jn Ostitripolitanien seien fast alle Araber im Aufstand. Dieser Aufstand habe Jtalien das mühsam eroberte Tripolitanien wieder entrissen. Mit dem Zustand in der Cyrenaika wolle man sich nicht beschäftigen. Hierzu bemerkt das „W. T. B.“, der Artikel scheine auf die im türkischen Generalstabsberiht erwähnte Niederlage der Ftaliener vorberFiten zu wollen, die in der italienischen Presse noch nicht veröffentliht worden sei.

Niederlande. Von der nah London entsandten Kommission von Reedern,

die über die Zukunft der niederländishen Fischerei

mit der enalischen Regierung verhandeln soll, sind gestern sehr ernste Berichte über die Forderungen, die England an die niederländischen Fischereiunternehmer stellt, eingelaufen. Für gestern abend wurde eine allgemeine Versammlung der Reeder- vereinigung nah dem Haag zur Beratung über die Lage ein- berufen.

Der Dampfer „Besoeki“ hat auf der Fahrt von Noiterdam nah Ostindien seine Post in England zurück- lassen müssen.

Schweden.

Die \schwedische Regierung hat nah einer Meldung des

„Schwedischen Telegraphenbureaus“ den shwedishen Gesandten in St. Petersburg beauftragt, anläßlich des Torpedie- rungsversuches, den ein russishes Unterseeboot am 19. Juli auf s{hwedishem Gebiet gegen den deutshen Dampfer „Elbe“ unternommen hatte, bei der russishen Regierung Ein- spruch zu erheben. Der deutsche Gesandte in Stockholm hat dem Minister des Auswärtigen mitgeteilt, daß die Kaperung des englishen Dampfers „Adam“ innerhalb der {hwedischen Hoheitsgewässer nicht auf Befehl der deutsGzen Marinebehörde geschehen sei und daß das aufgebrahte Schiff unverzüglich zurücerstattet worden sei. Wie die „Nationaltidende“ meldet, wurde der „Adam“ vorgestern jemillag an derselben Stelle abgeliefert, wo er aufgebrahtMvorden war. Er wurde von deutschen Kriegsschiffen begleitet, die sich alsbald wieder in internationale Gewässer zurückzogen.

Bulgarien.

Die Sobranje hat gestern mit einer beträchtlichen Mehr- heit den ersten Paragraphen des Staatshaushalts an- genommen. Wie „W. T. B.“ meldet, stimmten außer den Regierungsparteien- dafür die Nationalpaxtei, die durch die Rede ihres Führers Todorow der Lage eine entscheidende Wendung gegeben hatte, ferner einige Anhänger Genadiews, Agrarier und Demokraten. Andere Angehörige der demo- fratishen Partei gaben der weitverbreiteten Mißstimmung über die Haltung ihrer Führer Malinow und Liaptschew wegen deren Fernbleibens von der Abstimmung Ausdru. Die Ab- stimmung wird als ein großer Erfolg für die Re- gierung angesehen, da sie noch nie eine so große Mehrheit erzielt habe.

Amerika,

Der amerikanishe Senat hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge die Marinevorlage angenommen, die ein Bauprogramm für drei Jahre vorsieht, darunter vier Dreadnoughts und vier Schlachtkreuzer, die sofort gebaut werden sollen. Dieses Geseß erfordert an Ausgaben für das erste Jahr 315 800 000 Dollar, um 45 800 000 Dollar mehr, als in dem vom Repräsentantenhause angenommenen

Geseß vorgesehen war,

Der Senator O'Corman hat den Präsidenten Wilson ersucht, daß der amerikanische Botschäfter in ge in informeller Weise dafür ins Mittel lege, daß das Todes- urteil gegen Casement in eine mildere Strafe ver- wandelt werde. Der Präsident erwiderte, er werde alle ge- eigneten Schritte tun.

Dem „Daily Telegraph“ ( meldet, daß in den Vereinigten Staaten eme Age Tee wegung gegen England, das versuche, den Hande mit dem Feinde zu behindern, im Gange sei. Die ganze ameri- kanische Presse erhebe gegen diesen Versuch Einspruch und ver- lange von Wilson, daß er die schärfste Note, die jemals 42 ihm zur Verteidigung amerikanischer Jnteressen verfaßt worden sei, nah London sende.

wird aus New York ge-

Kriegsnachrihten.

Großes Hauptquartier, 21. Juli. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß. i |

Der gestern gemeldete englische Angriff in der Gend von Fromelles am 19. Juli ist, wie sich heraus- gestellt hat, von zwei starken Divisionen geführt worden. Die tapfere bayerische Division, auf deren einen Frontabschnitt er stieß, zählte mehr als 2000 Leichen des Feindes 1m Bor- gelände und hat bisher 481 Gefangene (darunter 10 Offiziere) sowie 16 Maschinengewehre abgeliefert. A

Auf beiden Ufern der Somme holten die Feinde gestern, wie erwartet wurde, zu einem Hauptschlage aus. Er ist gescheitert. i : a Angriffe wurden nah kräftigster Vorbereitung auf einer Front von nahezu 40 km von südlih Pozières bis westlich Vermandovillers in zahlreichen Wellen angeseßt. Mehr als 17 Dioisionen mit über 200000 Mann nahmen daran teil. Das kärglihe Ergebnis für den Gegner ist, daß die erste Linie einer deutschen Division in etwa 3 km Breile südlich von Harde- court aus dem vordersten in den 800 m da- hinter liegenden nächsten Graben gedrüdt wurde und daß feindlihe Abteilungen in das vorspringende Wäldchen nordwestlih von Vermandovillers eindrangen. Aus per gesamten übrigen Front zerschellten die wütenden An- läufe an der todesmutigen Pflichttreue uriser Truppen U Mex außerordentlihen Verlusten für die Feinde. Auch der im Grabenkrieg überrashende Einsaß englischer Reiterei zu Pferde konnte daran natürlich nihts ändern. Es sind bisher 17 Offiziere und rund 1200 Mann gefangen ge- nommen worden. N A

Von der übrig en Front sind Ereignisse von besonderer Bedeutung nicht zu berichien. Die Artillerie- und _Minen- werfertätigkeit war südlich des Kanals von La Bassée und nordwestlih von Lens sowie in den Argonnen und beider- seits der Maas zeitweise gesteigert. Nördlich von Ven- dresse (Aisnegebiet) gingen kleine französische Abteilungen nah ergebnisloser Sprengung vor und wurden abgewiesen; der Trichter wurde von uns beseßt.

Ein im Luftkampf abgeschossenes feindliä lu liegt zertrümmert südlich von Pozières, ein anes ist-nord- östlih von Bapaume in unsere Hände gefallen. *-

Oestlicher Kriegsschauplaß. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. |

Südöstlichh von Riga raffte si der Feind nur zu einem \{hwächlihen Angriffsversuh auf, der im Keime erstickt wurde. Russische Versuche, beiderseits von Friedrichstadt über die Düna zu seßen, wurden verhindert ; nördlih von Dweten hat eine fleine Abteilung das Westufer erreicht. Nordöstlich von Smorgon sind vorgeschobene Feldwachen überlegenem feind- lichen Angriff ausgewichen.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen : Leopold von Bayern.

Die Lage ist unverändert.

Heeres agruppe des Generals von Linsingen.

Nachdem zwishen Werben und Korsow russishe An- griffe zum Stehen gebraht waren, wurde der nah Werben vorspringende Bogen vor erwarteten umfassenden Angriffen zurückgenommen.

Armee des Generals Grafen von Bothmer. Abgesehen von kleinen Vorfeldkämpfen keine Ereignijje.

Balkan- Kriegs8schauplaßÿ. Nichts Neues.

Von enaglisch-französisher Seite werden in leiht zu dur- schauender Absicht die merkwürdigsten Fabeln über deutsche Verluste im Sommegebiet zu verbreiten gesuht. So wird von Poldhu in alle Welt gefunkt, aus einem gefundenen Schriftstück ginge hervor, daß ein Bataillon des 119. Reserve- regiments von seinem Bestande von 1100 Mann 960 verlor, während zwei andere Bataillone desselben Regiments mehr als die Hälfte ihres effektiven Bestandes einbüßten. Zur Kenn- zeichnung solcher Ausstreuungen und zur Beruhigung der \hwäbischen Heimat des Regiments wird bemerkt, daß seine Gesamtverluste in den lezten Wochen bis gestern glücklicher- weise wenig über 500 Mann, also eiwa ein Viertel der eng- lishen Angabe, betragen, so beklagenswert auch dies an sich schon ist. Oberste Heeresleitung.

Wien, 21. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplaß.

Auf der Höhe Capul in der Bukowina wurden neuer- liche russishe Vorstöße abgeschlagen. Die Höhen nörd- lih des Prislop-Passes sind gesäubert. Die Kämpfe bei Tataromw dauern fort. Bei Jamna südwestlich von Delatyn brachen mehrere russishe Angriffe zusammen. Jm Mündungswinkel der Lipa griff der Feind nah mehrtägiger Artillerievorbereitung an. Sein Vorstoß über Werben wurde aufgefangen, doch nahmen wir unsere vorspringende Stellung vor neuerlih drohender Umfassung in die Gegend von Beresteczko zurü. Weiter nördlih keine Aenderung

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| der Lage,

Fluggzeug