1916 / 173 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Verordnung “tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Juli 1916. (Siegel.) Wilhelm. von Capelle.

Bekanntmachung

über die Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgeseßz und dem Geseze, betreffend Kaufmannsgerichte.

Vom 20. Juli 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmén usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Die Amtsdauer der Beisißer der Gewerbegerichte und der Kaufmannsgerichte wird, soweit sie vor dem 31. Dezember 1917 abläuft, bis zu diesem Tage verlängert.

Berlin, den 20. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Detranntmaqhung,

betreffendAenderung derAusführungsbestimmungen

zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für

Petroleum und die Verteilung der Petroleum- bestände vom 1. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 350).

Vom 283. Juli 1916.

Auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung über die Höchst- preise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbejtände vom 8. Juli 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 420) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 350) wird bestimmt, daß im § 1 der Bekanntmachung, betreffend Dg Sf nungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleumbestände vom 1. Mai 1916 E O S. 350) als Zeitpunkt der Beendigung des Absaßverbots an die Stelle des 31. August 1916 der 20. August 1916 tritt.

Berlin, den 23. Juli 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Karl Friedenberg in Nürnberg, Celtig- plaß 5 (Geschäftsräume: Pillenreutherstraße 23 und Peter Henlein- straße 77) wurde gewäß §1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel der Han del mitLebensmitteln aller Art, insbesondere mit Salatölersay, und die Vermittlung eines folhen Handels untersagt.

Nürnberg, den 14. Jult 1916.

Stadtmagistrat. Bräutigam.

Bekanutma Gu na

Dem E Geotg Bürck, Gänsemarkt 52, wird auf Grund von § 2, Absay 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die Wiederaufnabme seines Handelsbetriebes, nahdem seit der Untersagung 3 Monate verflossen sind, gestattet. Hamburg, den 24. Juli 1916. Die Deputation für Handel, S{{ffahrt und Gewerbe. Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 166 des Neichs-Geseßblatts enthält unter __ Nr. 5338 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Prisenordnung vom 830. September 1909 (Reichs-Geseßbl. 1914 S. 275, 441, 481, 509; 1915 S. 227; 1916 &. 437), vom 22. Juli 1916, unter Nr. 5339 eine Bekanntmachung über die Wahlen nah dem Gewerbegerichtsgeseß und dem Geseße, betreffend Kauf- mannsgerichte, vom 20. Juli 1916, und untex Nr. 5340 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführüngsbestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der Petroleum- bestände vom 1. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 350), vom 23. Juli 1916. Berlin W. 9, den 25. Juli 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landeshauptmann der Provinz Ostpreußen von Berg in Königsberg i. Pr. zum Oberpräsidenten der Provinz Ost- preußéèn zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsminijterium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Weßlar getroffenen Wahl den ‘Apothekenbesißger Siegmund Hiepe daselbst als un- besoldeten Beigeordneten der Siadt Weßlar auf fernere ses Jahre bestätigt.

Allerhöchster Erlaß,

betreffend Bau und Betrieb der in dem Geseße vom 17. April 1916 (Geseßsamml. S. 39) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw.

Vom 8. Juli 1916.

Auf Jhren Bericht vom 29. Juni d. J. bestimme J zur Ausführung des Eisenbahnanleihegeseßes vom 17. April d. J., daß die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs der Haupteisenbahn von Losheim nah Sankt Vith der Eisen- ftion in Cöln übertragen wird. Die Leitung des Baues Hâupteisenbahn von Neuwied nah Coblenz und weiter

nach Bengel dieser Haupteisenbahn is der Eisenbahndirektion in Saarbrücken, die Leitung des Betriebs der Teilstrecke von Neuwied -bis Coblenz der Haupteisenbahn Neuwied—Coblenz— Bengel sowie der Verbindungsbahn zwischen der rechts- und linksrheinishen Eisenbahn bei Remagen der Eisenbahndirektion in Cöln zu übertragen.

Zugleich bestimme Jch, daß das Recht zur Enteignung und dauernden Beschränkung des Grundeigentums, das zur Bauausführung nah den von Jhnen festzustellenden Plänen aorvena s ist, nah den geseßzlihen Bestimmungen Anwendung nden soll:

1. für die Haupteisenbahn von Losheim nah Sankt Vith und von Neuwied nach Coblenz und weiter auf dem

bindungs8bahn zwischen der rechts- und linksrheinischen Eisenbahn bei Remagen, i in die zweiten Gleise auf den Strecken Volmarstein— orhalle, Bartenstein—Miswalde und Riesenburg— Czersk sowie die dritten und. vierten Gleise auf den Strecken Czersk—Koniß und Bengel—Ehrang, soweit das Enteignungsrecht bei ihnen nit bereits nah den eltenden geseßlichen Bestimmungen oder einem früheren landes- Bércien Erlasse Plat greift. ih Dieser Erlaß ist durch die Geseßsammlung zu .veröffent- en. Großes Hauptquartier, den 8. Juli 1916. Wilhelm.

von Breitenba ch. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfahten Ent-

eignungsverfahrens bei der Herstellung der Stark-

stromleitung von dem Kraftwerke Vereinigte Ville

nach Troisdorf (Oberlar) durch das Rheinisch-We st-

fälishe Elektrizitätswerk, Aktiengesellshaft in Essen a. R.

Vom 11. Juli 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren zur Be- schaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Gefeßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. Sep- tember 1915 (Geseßsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung der Starkstromleitung (100 000 Voltleitung) von dem Kraftwerk auf der Braunkohlen- grube Vereinigte Ville im Landkreise Cöln bis zu der bei Troisdorf (Oberlar) im Siegkreise zu errichtenden Haupt- Schalt- und Umformungsstelle Anwendung findet, nahdem dem Rheinish-Westfälischen Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen an der Ruhr, das Enteignungsreht für den Bau der gedachten Leitung durch den auf Grund Allerhöchster Er- mächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 30. Juni 1916 verliehen worden ist,

Berlin, den 11. Juli 1916.

Das Staatsministerium. __ von Breiten ba ch. Beseler. Sydow. Freiherr von Schorlemer. von Loebell. Helfferich.

Bekanntmachung,

Aus der Karl Haase-Stiftung für die akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin ist dur Beschluß des Kuratoriums dieser Stiftung dem Studierenden der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste Bild- hauer Joachim Kars ch aus Breslau cin Sttpendium von 1000 46 für das Jahr 1. Oktober 1916/17 verliehen worden.

Charlottenburg, den 25. Juli 1916.

Der Vorsißende des Kuratoriums der Karl Haase - Sliftung. A. Kampf, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule j für die bildanden Künste.

Bekanntmachung.

Wir haben dem Kausmann Robert Herrmann, Pregeltor 1, wieder den Handel mit Metallen, aber erst vom 1. August d. J. ab, gestattet.

Insterburg, den 20. Juli 1916.

Die Stadtpolizeiverwaltung. Brettschneider.

BektanntmacchG ung

Auf Grund dès § 1 der Bekanntmachung des Neichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Kaufmann Walter Schulz tn Allenstein i. O stpr., Kaiserstraße Nr. 30, der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie die Vermittlung eines derartigen Handels wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Allenstein, den 20. Juli 1916.

Die Stadtpoltizeiverwaltung. G. Zülch,

Bekanntmachung.

Der Händlerin Maria Anziutti in Bochum, Alleestraße 99, ift auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs8- und Futter- mitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden.

Bochum, den 20. Juli 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: Werther, NRegkerungsafsessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesezes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung nit § 1 der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Perforen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 (NGBl. S. 603) habe ih dem Kaufmann Konstantin Esser in Côln den Handel mit Eichenrinde untersagt. Cöln, den 21. Juli 1916.

Der Gouverneur der Festung Cöln: von Zastrow, Generalleutnant.

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dem ri Mosel Bengel ie der Verbindu L TUESE ter E eb R LGRSE G e Remagen und ferner des Betriebs der Teilstrede von Coblenz

rechten Moselufer näch Bengel sowie für die Ver-'

Bekanntmachung.

Dem Meygermeister Christian Löhr in Westerburg hahe ch auf Grund der Bekanntmahung des Bundesrats vom 23. S: y, tember 1915 (RGBI. v. 1915 S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverlä)siger Personen vom Händel, und der dazu vom Hering Minister für Handel und Gewerbe erlafsenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 den Handel mit Fletisch und Fleis. waren vom 21. Juli 1916 ab wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt.

Westerburg, den 21. Juli 1916. Der Landrat. J. V.: Hecking.

BEranutmaGuÊna

Dem Wein- und Zigarrenhändler Adam Sachs in Saar, brüden IIIl, Nathausplag Nr. 2, habe ich auf Grund des § 1 der Bundedsratsverordnung vom 23. September 1915 (RGB[, S. 603) den Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.

Saarbrücken, den 20. Jult 1916.

Der Königliche Polizcidirektor. J. V.: Sommer, Negicrungsassessor.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11525 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Geseße vom 17. April 1916 (Geseßsamml.

1916, und unter

Nr. 11 526 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung der Starkstromleitung von dem Kraftwerke Ver- einigte Ville nah Troisdorf (Oberlar) durch das Rheinisch Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. R, vom. 11. Juli 1916.

Berlin W. 9, den 24. Juli 1916.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtlichßes.

Deutsches Reich.

Preufen. Berlin, 25. Juli 1916.

Jn der am 24. Juli unter dem Vorsiß des Staatsministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich abgehaltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Brotgetreide, für Gerste und für Hafer, vom 23. Juli 1915 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangt der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Ein- fuhr von Fohlen. Ueber die Vorlage, betreffend einen dritten Nachtrag zu den Bestimmungen über die Verwendung der Reichsmittel, die zur Unterstüßung von Gemeinden auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege bereitgestellt sind, wurde Beschluß. gefaßt. :

Am 18. Juli 1916 verschied hierselbst im 87. Lebensjahre der Präsident des Bundesamts für das Heimatwesen a. D., Wirkliche Geheime Nat Gustav Adolf Weymann, Ritter des Eisernen Kreuzes von 1870/71.

Weymann trat nah beendetem Studium der Rechte am 16. April 1852 in den preußischen Justizdienst. Er verfolgte die rihterlihe Laufbahn, in der er zuleßt als Stadtgerichtsrat in Berlin und Hilfsarbeiter beim Kammergericht tätig wal, Gm Sale 180 murode ur Qilfslelilung in das damalige RNeichskanzleramt einberufen und hier 1874 zum Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter, 1877 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat und 1882 zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. Jm Jahre 1889 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundes- amts für das Heimatwesen. Daneben war er in den Jahren 1887 bis 1902 Präsident des Kuratoriums der Physikalisch- Technischen Reichsanstalt und in den Jahren 1886 bis 1889 Vorsißender des Oberseeamts. Durch Allerhöchstes Patent vom 13. April 1891 ist ihm der Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rats erster Klasse und durh Allerhöchstes Patent vom 1. April 1901 der Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz verliehen. Nach mehr als 50 jähriger Dienstzeit wurde ihm unter Verleihung des Königlichen Kronenordens L. Klasse der Abschied in Gnaden erteilt.

Der nunmehr in ehrwürdigem Alter Entschlafene hat während eines Zeitraums von dreißig Jahren dem Reiche an hervorragender Stelle in unermüdlicher Pflichterfüllung wert- volle Dienste geleistet. Neben seiner amtlichen Tätigkeit hat er in umfassender Weise kirhlichhen und Wohlfahrtseinrichtungen opferbereite Mitarbeit gewidmet. Sein Undenken wird stets in hohen Ehren gehalten werden.

Der Eisenbahndirektionspräsident Nüdlin ist mit Urlaub von hier abgereist.

Durch die Bundesratsverordnung über den Ver- kehr mit Delfrüchten und daraus gewonnenen Pro- dukten vom 15. Juli 1915 find bekanntlich die aus Raps, NRübsen, Hederih und Ravision, Dotter, Mohn, Lein und Hanf der inländishen Ernte gewonnenen Früchte (Oelfrüchte) be- shlagnahmt und an den Krieasaus\huß für Dele und Felte, Berlin NW. 7 (Unter den Linden 68a) zu liefern. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, mußte der Kriegsaus\{uß für Oele und Fette verschiedentlih feststellen, daß in landwirt- schaftlichen Kreisen Unklarheit darüber besteht, ob die Bundes- ratsverordnung vom 15. Juli 1915 auch für die Früchte der Ernte 1916 gültig ist. Demgegenüber ist festzustellen, daß die Verordnung nach wie vor Geltung hat und nur in folgenden Punkten die Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Oelfrüchten und daraus gewonnenen Produkten vom 15. Juli 1915 (Reichs-Gesegbl. S. 438) durch die Bekanntmachung vom 26. Juni 1916 geändert worden ist,

1) Zu den beshlagnahmten Oelsfaaten treten Senf und Sonnen- blumensamen hinzu.

2) Die Bestimmung der Bundesratsyerordnung vom 15. Juli 1915, daß Saatgut aus anerkannten Saatgutwirtshaften der Be-

schlagnahme nicht unterliege, ist aufgehoben, also auch die Besiger

S. 39) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien usw., vom 8. Juli *

erkannten Saatgutwirtshaften müssen ihre Oelfrühte dem gausschuß ablietern. E i : 4) Die Bestimmung, vas Vorräte, welhe in der Hand eines mers 10 kg nit übersteigen, und Mohnvorräte, sowett sie in ? Gquswirtshast dis einzelnen zur Herstellung von Nahrungs- „sn erforderli sind, der Beschlagnahme nicht unterliegen, ist ge- 7, worden. Demgegenüber ist vielmehr bestimmt worden, daß wqudwirte" bis zu 30 kg Delfaaten zur Herstellung von Nahrungs- ln in threr Etgenwirtschaft zurückhalten dürfen. Die so zurück- ‘lienen Mengen von Oelsaaten dürfen von den Oelmüblen nur " Vorlegung etnes Erlaubnissheins, welchen die Ortsbehörden ystelen, zur Verarbeitung angenommen werden. 4) Der Preis von Mohnsaat ist von 80 auf 85 #6 für 100 kg ht worden. Der Preis für Sonnenblumenkerne is auf 45 H E, fir Senfsaat auf 90 „# für 100 kg festgeseßt worden. 5) Durh die DEI main vom 26. Juni 1916 {s beretts 4 bestimmt worden, daß für Velfrüchte aus der Grnte 1917 die

jt gültigen Preise um "/« erhöht werden, 6)

Das für die Verrehnung" maßgebende Gewicht ist dasjenige, [hes dur vereidigte Verwteger auf den Empfangsstationen fest- (lt wird, soweit Lieferungen in ganzen Wagenladungen in Frage inen, Bei Aufgabe von Stückgut ist das von Beauftragten des

q, bet der Lieferung auf der Dezimalwage festgestellte Gewicht

afgebend,

dge! Landwirte oder Vereinigungen von Landwirten, welche \elbst- gnnene Oelfrüchte abliefern, haben das Net, auf Antrag für den ¿nén Bedarf auf je 100 kg abgelieferter Oelfrüchte die käufliche verlassung von bis zu 35 kg ODelkuchen von der Bezugsvereinigung j Deutschen Landwirte zu beanspruchen.

Hele, Oelkuchen und Oelmehle, die aus den den Erzeugern lassenen Mengen entfallen, verbleiben den Erzeugern. Jm brigen ist die Bundesratsverordnung vom 15. Juli 1915 un- ändert geblieben.

Ylle Oelsaaten sind daher mit Ausnahme der durch die brordnung für den eigenen Gebrauch freigegebenen Mengen m Kriegsaus\{huß oder den von ihm ernannten Kom- ssionären abzuliefern.

Der § 10 der Bundesratsverordnung vom 15. Juli 1915 hält die Strafbestimmungen für die gegen die Verord- ing Verstoßenden. Danah wird mit Gefängnis bis zu Monaten und mit Geldstrafe bis 1500 46 bestraft:

1) Wer Borräte, zu deren Lieferung er nah § 1 verpflichtet ift, seite haft, zerstört, verarbeitet, verbrauht oder an einen anderen ; den Kriegs8ausshuß liefert.

9) Wer eine ihm nah § 2 Abs. 1 obliegende Anzeige nicht in r geseßten Frist erstattet oder wer wissentlich unvollständige oder rihtige Angaben mat.

5) Wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen handlung 3 Abs. 2) zuwiderhandelt.

4) Wer den nah § 9 erlassenen Ausführung9bestimmungen zu- derhandelt.

Jn der Bundesratsverordnung vom 26. Juni 1916 werden je obengenannten Strafen noh ausgedehnt auf:

h) Wer ohne Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnis\{eins vlfrühte zur Verarbeitung annimmt.

U

Jn Anerkennung der Belastung, die durh hohe Früh- rtoffelpreise für die minderbemittelte Bevölkerung leicht {stehen kann, hat sih das Ne ich, wie durh „W. T. B.“ itgeteilt wird, bereit erklärt, den Gemeinden, die diese artoffeln Minderbemittelten und Kriegerangehörigen zum

leinhandel3preise von 9 .Z für das Pfund zugänglich machen,

Kn Drittel des sich hieraus ergebenden Schadens

1 erstatten, falls die übrigen beiden Drittel von den Non und den Gemeinden zu gleichen Anteilen getragen erden.

Das durch Bundesratsbeshluß vom 24. Juli 1916 er- sene Einfuhrverbot für Fohlen im Alter bis zu !), Jahren soll verhindern, daß Aufkäufer im Auslande durch ohtreiben der Preise die Landwirtschaft shädigen. Wie durch V. T. B.“ mitgeteilt wird, kann das Königlich preußische andwirtschaftsministerium Ausnahmen von dem Verbot lossen und wird auf dieser Grundlage die Einfuhr regeln.

Um der Gefahr einer Ausbeutung der Kriegs- eshädigten durch private Unternehmer und einer den birtlichen Juteressen der Kriegsbeschädiglen nit entsprehenden Verufsberatung vorzubeugen, bestimmt der Oberbefehlshaber

den Marken, Generaloberst von Kessel, wie „W. T. B.“ eldet, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Vrandenburg auf Grund des des Gesetzes über den Be- igerungszustand folgendes:

I. Es ist verboten: L

1) die ôffentlihe Ankündigung privater Lehrgänge, welhe zum Zwedcke der Berufsbtldung Kriegsbeshädigter eingerihtet oder bestimmt und von der zuständigen Provinzialstelle für die Kriegsbeschädigtenfürsorge (für die Stadt Berlin dem Magistratskommissar für die Kriegsbeshädigtenfürforge, für die Provinz Brandenburg dem Landesdirektor) nicht aus- drücklih anerkannt und zugelassen sind; jede mündlihe oder \{chr1ftliche Aufforderung an Kriegs8- veshädigte zur Teilnahme an privaten Lehrgängen der zu 1 genannten Art; : jedes einem Krieasbeshädigten geltende öffentllche oder persönliche (\chriftlihe oder mündliche) Angebot zum Ver- trieb von Waren jeglicher Art; : Kriegsbeschädigten Werkzeuge, Maschinen, Musikinstrumente oder andere dem Erwerbe dienende Gegenstände gegen Sicherheitsleistung oder auf AbschlaFs8zahlung zum Kauf

ohne vorherige ausdrücklihe Aufforderung des Käufers an-,

zubieten. _TI. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu inem Jahre, beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft lder Geldstrafe bis zu 1500 1 bestraft.

_ Der heutigen Nummer des „NReichs- und Staatsanzeiger3“ legen die Ausgaben 1063 und 1064 der Deutschen Ver lust- listen bei. Sie enthalten die 589. Verlustliste der preußischen, die _282. Verlustliste der bayerischen, die 307. Verlusiliste der îdhsishen und die 426. Verlustiliste der württembergischen Armee.

Großbritannien und Frland.

Im Unterhause legte der Premierminister Asquith die Freditforderung über 450000000 P fund Sterling dor, mit der die gesamten Kriegskredite seit Beginn des Krieges uf 2839 Millionen Pfund Sterling kommen.

In der Begründung der Vorlage führte Asquith laut Bertcht 8 M, T. B.“ aus, die Sroeng der täglichen Ketegökosten auf 050 000 Pfund Sterling für die Zeit vom 21, Mai dis zum

erwarten.

22. Juli sei im wesentlihen auf die Ausgaben für Armee, KXlolte .und Munition zurückzusühren. Die Ausgaben für- dte Flotte hielten sich auf der früheren Höhe, und etne be- trächtlihe Erhöhung sei in der nächsten Zukunft nicht zu Die Ausgahen für die Armee hätten thren Höhepunkt im November 1915 erreicht, würden aber im Jult 1916 wohl noch höher steigen und diesen Stand tn der nächsten Zukunft beibehalten, wenn niht eine große Veränderung in der Politik vor- genommen würde. Die Ausgaben für Munition hätten einen Höhepunkt erreicht und würden vielleicht noch höher steigen. Die Darlehen an die Verbündeten und die Dominions be- trügen im Tagesdurhschnitt 132 000 Pfund Sterling und für die Zeit vom 1. April bis zum 22. Juli 157 Millionen. Churchill be- mängelte, daß Asquith ketnen Ueberblik über die milträrische Lage gegeben habe. Der Kriegsminister Lloyd George bemerkte, daß es unmögli fet, fich rwoährend der Mitte der Schlacht über die mili- tärishen Aussichten zu verbreiten; diese seten aber gut. Die engli- \{hen Generale wären mehr als befriedigt von den erzielten Fort- schritten. Die neuen Bürgerarmeen drängten den gewaltigen Feind zurü, der seine geistigen Kräfte während zweier Menschenalter der Kriegswisser schast gewidmet habe. Was sih auch tn dieser oder auch einer anderen Schlacht ereignen mödge, er habe keinen Zweifel und hege volles Vertrauen, daß der Sieg gesicert jei. Ein Umstand babe ihm und den leitenden Männern Besorgnis eingeflößt. Sie hätten zwar gewußt, daß die Ausrüstung in einer Zeitdauer geliefert worden sel, fin der feine Armee der Welt vorher ausgerüstet worden sei, die Frage set aber gewesen, ob Leute mit nur einer sech8monatigen Ausbildungs- zeit die Ausrüslung anzuwenden wüßten und imstande wären, die vorzüglichen Geshüße in solher Weise zu be- dienen, daß fie kleine Ziele auf dret oder vier Meilen Enifernung treffen könnten. Und dies hätten fie getan. Jeßt sei bewiesen, daß die englishen Soldaten ihre gesamten Geistes- und Willenskräfste aufgeboten hätten, um ihre Geschicklichkeit so zu vervollkommnen, daß sie den Sieg für thr Land erstreiten könnten. Dies set es, was thm Vertrauen einflöße. Dte Ueberzahl und alle anderen Hilfsquellen seten auf ihrer Seite. Die einzige Besorgnis sei gewesen, daß die Jahre der Ausbildung und Vorbereitung auf seiten etner großen Militärmaht nicht zu überwinden gewesen wären. Die britishen Soldaten hätten aber gezeigt, daß dies niht so set und daß britishe Gewandtheit in der Erschlteßung von Hilfsquellen und geistige Beweglichkeit in wentgen Monaten imstande sein würden, etnem Gegner den Steg zu entreißen, der zu einem Zeitpunkt unüber- windltch erschienen wäre. Die Lehren dieser Schlacht seien, daß die Gngländer mit allem Hilfsmaterial, da3 ihnen zu Gebote stehe, gegen den Feind drücken müßten, und dann würde der Sieg ihnen gehören. Das Haus seßte die Debatte übec die irishe Frage fort. Im Laufe der Verhandlungen sagte Ned mond, wenn die Bill über den irishen Ausgleih in einigen Einzelheiten von den zwischen den beiden irischen Parteien und Lloyd George vereinbarten Be- dingungen abwiche, würden fh die Nattonalisten der ganzen Bill widersezen. Der Krieg8minister Lloyd George erwiderte, da die Unionisten auf einer Abänderung bezüglich der Teilnahme der Iationa- listen am Reihsparlament nah Herstellung von Homerule bestanden bätten, könne er die Bill nur einbringen, wenn die Nattonaliflen diese Nbänderung annähmen. (Dagegen erhoben die Nationalisten lauten Wider- spruch.) Lloyd George drückte sein tiefes Bedauern darüber aus, daß das Bemühen der Regierung, den Ausgleich sicherzustellen, ohne Erfolg gewesen sei. Carson betonte nachdrüdlih die Notwendigkeit einer Einigung zwischen dea Nationaltsten und den Ulsterleuten und drückte den lebhaften Wunsh aus, den Aus8gleih in seiner ursprünglichen Gestalt durchzusegen. Er qab dabet unumwunden zu verstehen, daß er der Abänderung, gegen die fich die Nationalisien auflehnten, wentg Bedeutung beilege. Die leßte Verlustliste enthält die Namen von 230 Offizieren.

» Frankreich.

Die Deputiertenkammer besprach gestern die Vor- \chläge über die parlamentarische Kontrolle der Armee. Nach einer kurzen Rede des Ministerpräsidenten Briand nahm die Kammer einen Vorschlag des Vorsitzenden des Heeres- ausschusses der Kammer an, alle Vorschläge diesem Ausschuß zu überweisen.

Jun Lyon ist vorgestern ein Kongreß des Bundes der deutsch-feindlihen Vereinigungen Südost- frankreichs eröffnet worden, der, wie „W. T. B berichtet, u. a. die Frage eines Zusammenschlusses der Jndustriellen und Kaufleute besprah, um gegen die wirtschaftliche Vorherrschast Deutschlands den Kampf aufzunehmen.

Die Einberufung der Jahres klasse 1888 hat dem „Petit Journal“ zufolge ziemliche Erregung, besonders in der Landbevölkerung wegen der Gefährdung der Feldarbeit und des Weinbaues, hervorgerufen.

Nuß:lanD.

Gestern hat in Warschau unter lebhafter Anteilnahme der Bevölkerung die feierlihe Eröffnungssißung : ersten Stadtverordnetenversammlung stattgefunden, die auf Grund der von den deutschen Behörden verliehenen Stadt- ordnung gewählt worden ist. Der festlich ausgestattete Sizungssaal des alten Rathauses, des früheren Sißes der russischen Polizei, bot ein prächhtiges Bild. Als Vertreter der deutschen Behörden wohnten, wie „W. T. B.“ berichtet, der Feier- lichkeit Graf Kwilecki und Bürgermeister Dr. Sahm bei; der von den deutschen Reichsbehörden eingeseßte Magistrat war durch den Stadtpräsidenten Fürsten Lubomirsîi und den Bürgermeister Drzewiecki vertreten. Fürst Lubomir ski begrüßte die Ver- sammlung mit einer Ansprache, in der er der lebhaften Freude darüber Ausdruck gab, daß der Rathaussaal seinen rehtmäßiaen Besißern zurückgegeben worden sei. Er rechne bei der Er- füllung seiner schweren Pflichten auf den weisen Rat vnd die wohlwollende Hilfe der Stadtverordneten. Dann fuhr er fort:

„Wir werden unershütterlich die Interessen Warschaus hüten und gemeinsam die Verantwortung tragen, wobet uns das Ziel vor- \{weben wird, am Aufs{wung und an der Entwicklung zu arbeiten, einen ehernen Mittelpunkt nationaler Kultur zu schaffen, der weit ins Land hinausstrable und als Beispiel und als Muster diene.“

Jn einer längeren Rede gab dann der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Rektor der Unjverhität Dr. Drudzins ki, einen geschichtlichen Rückblick über die frühere Verwaltungs8periode der Stadt Warschau. Die Wortführer der verschiedenen Parteien verlasen programmatische Erklä- rungen. Für den national - polnishen Block \prach Dr. Babinski. Er legte den Hauptwert darauf, daß die Stadtverwaltung alle Kräfte anstrengen werde, die wirtschaft- lihe Kultur Warschaus zu heben, um auf der Grund- lage der bürgerlihen Gleichberechtigung die Not, die der Krieg gebracht habe, zu mildern. Jn seinem Schlußwort de- tonte der Vorsißende Dr. Brudzin ski, daß dieser denkwürdige Tag von größter Bedeutung für die Geschi@e Polens sein werde, dies gehe auch aus den Zuschriften und Adressen, die den Stadtverordneten von vielen polnischen Orten und Ver- bänden zugegangen seien, hervor. Die Verlesung der Adresse der Stadt Warschau wurde mit lebhaftem Beifall begrüßt. Mit dem Rufe: „Es lebe Polen!“ {loß der Vorsizende die Sihung,

der"

Ftalien.

Vorgeslern hat der Reichsverweser än Dekret unter- zeichnet, durch das die Grenzmaßnahmen gegen Jtaliener und Ausländer verschärft werden, Jn der Regel ist danach feindlichen Staatsangehörigen und Bürgern von Staaten, mit denen die diplomatischen Beziehungen abgebrochen sind, dér Zutritt nah Jtalien verboten. Ausnahmen können unter Ér- mächtigung des Ministers dés Junern erfolgen.

Niederlande.

Auch der Vorstand des Christlihen Seemanns- verbandes hat in einem Schreiben an den englishen Ge- sandten im Haag gegen das Festhalten der nieder- ländishen Heringsflotte Einspruch erhoben und sich zugleich an den niederländischen Gesandten in London gewandt und um dessen Unterstützung geb«tzn.

Dänemark.

Die Regierung hat, wie „W. T. B.“ mitteilt, einen Gesetz- entwurf über Verlängerung der Jagdzeit vorgelegt, um zur Milderung der Fleischnot auf diese Weise beizutragen.

Schweden.

Jm Anschluß an das gestern mitgeteilte verschärfie Verbot gegen den Aufenthalt fremder Unterseeboote in shwedishem Gebiete ist eine Generalorder erlassen worden, worin einer Meldung des „Schwedischen Telegrammbureaus“ zufolge be- fohlen wird, unmittelbar fremde Unterseeboote anzu- greifen, die sih in shwedishen Gewässern befinden und nicht als neutrale oder Handelsunterscebote erkannt werden.

Nortvegen.

Das Storthing hat gestern eine Vorlage des Kon- stitutionskomitees, betreffend die Aufhebung des Ordens- wesens, verworfen.

Türkei.

Auf Grund eines in der leßten Parlamentssession ge- nehmigten Geseßes sind für Kleinasien drei Wirtschafts- direktoren mit den Sißen in Smyrna, Brussa und Eskischehir ernannt worden, die Handel, Jndustrie und Ackerbau organi- sieren, das Land in bezug auf die Erzeugungsfraft studieren und die Gründung von einheitlichen Produktionsgesellschaften

betreiben sollen. E Rumänien.

Der französishe Gesandte Graf Skt. Aulaire ist in Bukarest angekommen. Bulgarien.

Die Sobranje hat nach einer Meldung des „W. D: B das dreimonatige Budgetprovisorium in dritter Lesung, ferner den Gesetzentwurf, betreffend die Lebensmittel- versorgung der Bevölkerung und der Armee sowie die Regelung der Ein- und Ausfuhr, angenommen. Um dem Ausschuß die nötige Zeit zum Studium des Entwurfs zu geben, hat sih das Haus bis 1. August vertagi.

Amerika.

Die amerikanische Regierung hat dem „Vaderland“ zufolge den niederländischen Vorschlag in Erwägung ge- zogen, gemeinsam gegen bestimmte Blockadema þ- regeln der Verbündeten, namentlich gegen das Anhalten. der Briefpost, vorzugehen. Wie gemeldet wird, sieht sich die amerikanishe Regierung in der Lage, den niederländischen Standpunkt anzunehmen.

Australien.

Die „Times“ melden aus Melbourne, daß die Bundes- regierung infolge der andauernden Unruhe in der Arbeiter- schaft, die hauptsächlich durch die beständig steigenden Lebens- mittelpreise verursacht wird, die Preise für Lebensmittel sowie für Arbeitsleistungen und für die Fracht der Kühien- \chiffahrt festsezen wird.

Kriegsnachrihhten. Wien, 24. Juli. (W. T. B.) Amtilih wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplaß.

Die Lage ist unverändert. Auf den Höhen nördlich ¿des Prislopsattels und bei Lobaczewka in Wolhynien wurden russische Angriffe abgeshlagen. Jn Oft- galizien südlich des Dnjester wurde das Annähern feind- licher Abteilungen durch Artilleriefeuer vereitelt. Nördlich des Drjester vollführten unsere Vortruppen mit Erfolg nächtliche UNeberfälle.

Jtalienischer Kriegsschaupla§b.

Gegen unsere Stellungen südlih des Val Sugana und jene im Raumè von Paneveggio und Pellegrino seßte der Feind seine heftigen Angriffe ohne jeden Erfolg fort. In den Morgenstunden gingen mehrere italienische Bataillone von C. Mäora entlang des Grenzkamînes zweimal zum Ans ariffe vor, jedesmal mußte der Gegner unter s{chwersten Verlusten zurückflüchten. Jm Gebiete. des Monte Zebio scheiterten im Laufe des Vormitiags vier Vor- stt öße, Nachmittags wiederholten die Jtaliener noch zweimal den Vorßoß gegen den Nordflügel unserer Front; sie wurden wieder unter den größten Verlusten zurückgeschlagen. Auf den Höhen nördlich und südlich von Paneveagio wurden drei Angriffe abgewiesen. Während der Nacht brachen noch je ein Angriff gegen Fedaja und die Höhen südlih Pelle- arino im Feuer zusammen. An der Kärntner- und Js\onzofront keine Ereignisse von Belang.

Südöstlicher Kriegsschauplaß.

Nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generaljiades. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, W. Juli. (W. T. B) Vericht des Hauptquartiers. Auf den verschiedenen Fronten nichts von Bes deutung.