1916 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

roargl-v Farina

den Hauptmann und Kompagniehef im Jägerbataillon von Arta (1. Schlesischen) Nr. 5 Andreas von Brandt,

den Oberst und Kommandeur der 12. Feldartilleriebrigade

iherrn g von Steinaecer, den va ogt or Freiherrn Haubold von Scleinit, z. Zt. reslau,

den Rittmeister a. D. Freiherrn Wilhelm von Richthofen in Breslau-Heerbeutel,

den Rittmeister und Eskadronchef im Ulanenregiment (West- preußischen) Nr. 1 Albrecht von Trotha,

den Hauptmann-im Feldartillerieregiment von Peucker (1. Schle- ischen) Nr. 6 Otto von Saenger,

den Rittmeister der Reserve des Ulanenregiments Prinz August von Württemberg (Posenschen) Nr. 10, Rittergutsbesißzer auf Sponsberg, Kreis Trebniß, Freiherrn Rudolf von Schlichting,

den Rittmeister im Ulanenregiment (Westpreußischen) Nr. 1 Harry von Hedemann,

estenberg-Packis ch, den Major im 7. Thüringischen Jnfanterieregiment Nr. 96

den Festenber im Füsilierregiment Nr. 38 Friedrih von

Franz voñ Gersdorff, dert Oberleutnant der Reserve des Magdeburgischen Husaren- regiments Nr. 10, Rittérgutsbesißer Gottlob von Na- thusius auf Hundisburg, Kreis Neuhaldensleben, dew Hauptmann der Landwehr, Rittergutsbesißer Curt von Byern auf Zabakuck bei Genthin, den Hauptmann und Adjutanten einer JInfanteriebrigade Oswald von Schierbrandt, den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesißer Ernst von Bose auf Ober Frankleben, Kreis Merseburg, : den M à. D. Dr. jur. Heino von Christen auf erleshausen, Kreis Heiligenstadt, den Haupimann im Generalstabe der Armee Freiherrn Hans- Heinrich. von Ny und Gohlau, den Kreisarzt und Medizinalrat Dr. med. Leopold von Jngers- leben in Quedlinburg, den Hauptmann der Landwehrjäger T, Rittergutsbesißer Otto von ano auf Polliy in der Altmark, den Fideikommißbesißzer Freiherrn Hans von Werthern- Wiehe auf Wiehe, Kreis Eckartsberga, dert Hauptmann im Anhaltischen Jnfanterieregiment Nr. 93 Freiherrn Raimund von Gleichen genannt von Ruß- wurm, den Häuptmant der Reserve des Jnfanterieregiments Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischen) Nt. 27, Fabrikbesißer Hans von Stoephasius in Groißsch, den Hauptmann im 8, Thüringischen Jufanterieregiment Nr. 153’ Friß von Burgs dorff, den R der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 71 Siegfried von Kunow, den Major a. D. und Postdirektor Leopold Schach von Witténau in Kalbe an der Saale, ; den Major im 7. Thüringishen Jnfanterieregiment Nr. 96 Marcel von Nappard, den Sau tmann der Landwehr Victor von Stechow in Zamburg, den Major a. D. Karl von Oven in Düneberg, Bezirk Hamburg, den Hauptmann und Kompagniechef im Jnfanterieregiment Ham burg (2. Hanseatischen) Nr. 76 Curt von Zimmermann, den Hauptmann im Jnfanterieregiment Graf Bose (1. Thü- ringischen) Nr. 31 Kurt von Lösece, den Korvettenkapitän a. D. Hugo von Rosenberg in Kiel, den Haupimann im Jufanterieregiment Graf Bose (1. Thü- ringischen) Nr. 31 Herbert von Westernhagen, den Meno Freiherrn Walter von Seckendorff in iel, den Rittmeister und Eskadronchef im 2. Hannoverschen Dra- gonerregiment Nr. 16 Rudolf von Pape, den D im Feldartillerieregiment Nr. 83 Karl von pell, den Landrat Carl von Frese in Emden, Ostfriesland, den Rittmeister und Eskadronchef im Oldenburgischen Dra- gonerregiment Nr. 19 Ernst-August von Frese, den Oberleutnant der Reserve des Königsulanenregiments (1. Hannoverschen) Nr. 13 Kurt Freiherrn Knigge, den Hauptmann im Jnfanterieregiment Graf Bülow von Denne- wiß (6. Westfälischen) Nr. 55 Alfred Wilhelm von Rosen- berg-Gruszczynski, den Prinzen Moriß zu Shaumburg-Lippe in Bückeburg, den Major und Abteilungskommandeur in einem Feldartillerie- regiment, Gustav von Vangerow, den Hauptmann und Führer der Maschinengewehrabteilung Nr. 3 Leo von Pogrell, | den Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier Louis von Vigny in Koblenz, den Rittmeister im 2. Rheinischèn Husarenregiment Nr. 9 Hañs-Eckart von Byern, den Hauptmann im Jnfanterieregiment Nr. 136 Eduard von Westernhagen, i den Militärintendanturrat, Hauptmann der Landwehr Kurt von Zeddelmann, den Rittmeister im Jägerregiment zu Pferde Nr. 3 Ernst von Cochenhausen, den Hauptmann im 1. Lothringischen Jnfanterieregiment Nr. 130 Freiherrn Hans Ludolf von Uslar-Gleichen, den Riitmeister im Ulanenregiment. König Wilhelm T. (2, Württembergischen) Nr. 20 Freiherrn Eberhard von Gemmingen-Hornberg, den Großherzoglih badishen Kammerherrn, Oberamimann und Vorstand des Großherzoglich badischen Bezirksamts Adels- E Freiherrn Wernher von Rotberg zu Freiburg in aden, den Hauptmann der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 50, Großherzoglih badishen Amktsrichter Dr. jur. Siegfried von Kirchenheim in Mannheim, den Hauptmann im Generalstabe Kurt von Specht, den Riltmeister im Ulanenregiment König Karl (1. Württem- bergishen) Nr. 19 Freiherrn Dietrich - Max von Süß- find-Schwendi, den Rittmeister der Reserve des Dragonerregiments Nr. 25, Gutsbesißer Freiherrn Ernst von Woellwarth- Lauter burg,

den Hauptmann im 2. Würiternbergischen Feldartillerieregiment en 9 P ,

rinzregent Luitpold von Bayern Freiherrn Bruno von König, : den Rittmeister im 2. Badishen Dragonerregiment Nr. 21 Grafen Carl von Wedel,

den g und Batterieführer im Feldartillerieregiment r. 60 Bodo von Bülow,

den Rittergutsbesißer Carl-Friedrih von Pen, auf Cremmelin bei M lentort in Mectlenburg,

den Oberstleutnant a. D. und Rittergutsbesizer Grafen Constantin von Blücher auf Gotthun in Mecklenburg,

den Major beim Stabe des 2. Großherzoglih Mecklenburgischen Dragonerregiments Nr. 18 Ebechard von Puttkamer,

den Rittmeister a. D. und Nittergutsbesißger Carl August Di 48 E auf Möllenbeck bei Blankensee in Meklenburg- Streliß,

den Großherzoglih mecklenburgischen Kammerherrn, Fidei- lommißbesißer Joachim von Stralen dorff auf Gamehl bei Kartlow in Mecklenburg Schwerin,

den Leutnant der Reserve des 1. Pomtnerschen Feldartillerie- regiments Nr. 2, Rittergutspächter Arndt - Heinrich von Derben in Bäbeliß bei Behren-Lübchin, Mecklenburg- Schwerin,

den Hauptmann im Feldartillerieregiment Nr. 47 Freiherrn L Rudolf Hermann Marschall von Bieber- tein,

den Hauptmann im Leibgardeinfanterieregiment (1. Groß- herzoglich Hessischen) Nr. 115 Dr. jur. Grafen Constantin von Koenigs8dorff,

den Rittmeister im Husarenregiment Landgraf Friedri I. von Hessen-Homburg (2. Kurhessishen) Nr. 14 Albrecht RNRiedesel Freiherrn zu Eisenbach,

den Hauptmann im 1, Kurhessishen Feldartillerieregiment Nr. 11 Siegfried von Schaumberg,

den Major und Kommandeur des 1. Königlih Sächsischen Ulanenregiments Nr. 17 „Kaiser Franz Josef von Oester- reih, König von Ungarn“ Ernst-August von der Wense,

den Rittergutspächter Freiherrn Carl von Walden fels in Mißlareuth im Vogtlande,

den Major beim Stabe des Karabinierregiments, Besitzer des Rittergutes Gleidingen in Hannover, Godert von Reden,

den Hauptmann im Königlih Sächsischen 13. Jnfanterieregiment Nr. 178 Cuno von Pros,

den Königlih Sächfischen Regierungsassessor Bernhard von Schönberg in Großenhain,

den Rittmeister a. D. Rudolf von Lücken in Dresden,

den Kapitëênieutnant z. D., Königlich bayerischen Kammerherrn Freiherrn Moriß von Nostit, z. Zt. Neu Bülk,

den Major der Reserve a. D., Rittergutsbesißer Gotthard Freiherrn Truchseß von Weßtzhausen auf Bündorf in Unterfranken,

den Hauptmann a. D. Alfred von Hake in München.

den Oberstabsarzt, Referenten im Königlich bayerischen Kriegs- ministerium Dr. Friedrih von Ammon in München,

den Königlich bayerishen Kämmerer, Hauptmann im 8. Königlich Bayerischen Jnfantérieregiment Freiherrn Rudolf von Reittenstein,

den Königlich bayerishen Hauptmann der Landwehr Grafen Haupt zu Pappenheim, z. Zt. Berlin,

den Tai Emilius Leopold van Limburg-Stirum im Haag,

den Fontfbeer Fran? Lodewy?k Willem van Schuylen bur ch van Wisch in Silöolde, Provinz Gelderland, Schloß Schuylenburch,

den Hauptmann im Königlich Niederländischen 9. Jnfanterie- regiment Jotkheer Carél Marius Storm van's Gravesande,

den Advokaten Dr. jur. Jonkheer Johan Willem Schorer in Bloemendaal,

den Jonkheer Pierre Adrien Neuchlin,

den Jonkheer Jan Louis Anne Martens Tiel van Seven- hoven in Utrecht,

den Grafen Louis Gaspard Adrien van Limburg-Stirum in Arnheim,

den Grundbesißer Grafen Leopold van Limburg-Stirum van Noordwyk in Offem Noordwyk: Binnen,

den Arzt Dr. med. Jonkheer Jean Marie Antoine Gevers Leuven in Ede in Holland,

den Dr. jur. Jonkheer Jacob Petrus Hoost Graafland, Woassergraaf in Warnsveld in Holland,

den Grundbesißer Jonkheer Wigbold Albert Willem van Schuylenburch in Terborg-Schloß Wisch,

den Marineoffizier a. D. Baron Emile van Heerdt tot Eversberg in Bloemendaal,

den K. u. K. österreih-ungarishen Kämmerer, Hauptmann und Generalstabshef beim K. u. K. Distciktskommando in Budapest Dr. pol. Ludwig Szilägyhi von Piskárkos,

den Major z. D. im Königlih Schwedischen Leibgarderegi- ment zu Fuß Nr. 2 „Göôta“ Adolf Einar Theodor von Adlerstrahle in Stockholm,

nah Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag

des Ordensstatihalters Grafen von Wartensleben, Exzellenz,

auf Carow, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen.

Die Allerhöchste Kabineltsorder datiert vom 29. Juli 1916.

Deutsches Reich.

Von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Puerto Monit (Chile) ist der Landwirt Ernst Junge zum Konsularagenten in Ancud, an Stelle des Kausmanns Julius Hornickel, be- stellt worden. /

Bekanntmachung über Frühkäufe von Tabak. Vom 7. August 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseybl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

81 Kaufverträge über Nobtabak inländischer Ernte aus dem Ernte- jahr 1916 sind nichtig. Dies gilt ouch für Verträge, die vor Jn- frafttreten dieser Verordnung ges{lossen sind. 82 Wer yach dim 10. Avgust 15316 über Nohtcebak inländisler Ernte aus dem Erntejahr 1916 Kausverträge |chltßt oder vermittelt oder sich zum Abschluÿ oder zur Vermittlung so!er Ve't1äge erbtetet oder verpflichtet, wird mit Gefängnis bis zu cinem Jahre cder mit Geldsirafe bis zu zehntausend Mcak bestraft.

83 Die Berordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimwt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung nber Rohtabak. Bom 7. August 1916. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirts en Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs Eepbl S folgende Verorduung erlassen :

. 327)

: 1 Der Abschluß von Kaufoeeträgeo über Rohtabäk sowte die Ver-

äußerung und der Erwerb von Rohtabak sind, auch soweit es um L Erfüllung von Verträgen f Ld a S

handelt, die vor dzm Inkrafttretzn diesec Verordnung geschlossen siand, verboten.

82 Der Reichskanzler kann voa der Vorschrift im § 1 Auz3nahmen zulassen und die etwa erforderlichen Sichecunz8maßregeln tcefen. Er tann diese Befugnisse einer von thm zu bezeihnenden Stelle übertragen.

S:3 Wer der Vorschrift im § 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis ket M einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark estratt.

8 4 Die Vorschriften dieser Vérordnung finden keine Anwendung auf Verträge über Rohtabak inländischer Ecnte aus dem Ecntejahr 1916 sowie auf Verträge. über orieatalishen und thm gleichartigen Tabak.

c

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Berkündung in Kraft. Der Neichskanzler bestimmt dèn Zeitpunkt ‘des Atßerkcafttreten3.

Berlin, den 7. August 1916.

Der Stelloertreter des Reichskanzlers. Dkr. Helfféêrich.

VektanntmaGung,

betreffend Ausnahmen von der Bekanntmachung über Rohtabak.

Vom 7. August 1916.

Auf Grund von § 2 der Bekanntmachung über Rohtabak vom 7. August 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 920) bestimme ich:

Die Rohtabakausfuhr-Prüfungsstelle in Bremen wird er- mächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften im § 1 der Ver- ordnung zuzulassen, wenn durch eine Bescheinigung der Deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakfabrikaten in Minden i. Westfalen nahgewiesen ist, daß der Bezug von Rohtabak zur Fortführung des Betriebs erforderlich ist.

Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

Bekanntmachung wegen Einfuhr von Tabak. Vom 7. August 1916.

Auf Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrliher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs- Gesezbl. S. 111) bestimme ich:

S1

Die Einfubr von Tabak und Tabakerzeugnissen über die Grenzen des Deutschen Neichs wird bis auf wetteres verboten. Dies gilt nicht für orientalischen und ihm gleihartigen Tabak.

Die Vorshhriften der Bekanntmahung vom 26. Februar 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 49 vom 26. Februar 1916) finden auf die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugntssen keine Anwendung.

i 83 __ Die Hauptzol’ämter und die von ihnen zu bestimmenden Zoll- siellen werden ermächtigt, die Einfuhr in folgenden Fällen zu gestatten : 1. für Tabak und Tabakerzeugnisse, die nah Auswets der Be- gleitpapizre vor dem 7. August 1916 im Ausland zur Be- förderung nach Deutschland mit der Bahn oder im Post- verkehr aufgegeben worden find ; . für überseeishen Rohtabak, der vor dem- 7. August 1916 in Europa eingetroffen und von einer tn Deutschland ansässigen Firma gekauft ist. Diese Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des für den Abfsendeort zuständigen deutschen Konsu!s nachzuweisen ; : 3, für Tabak und Tabakerzeugnisse, soweit sie als Verzehrungs- gegenstände von Reisenden und Fuhrleuten zollfret find.

S 4 | 2 5 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in

Kraft. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Béetanntm&cGUng über Aenderung der Preise für Kraftfuttermittel. Vom 5. August 1916.

Auf Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit L A i 28. Juni: 1915 j e Kraftfuttermitteln vom 5 Tauf 1916 (Reichs-Geseßbl. S.399,

489) und vom 16. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 168) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 402) wird bestimmt:

Artikel 1

Im § 1 der Bekanntmachung über die Preise und sonstigen Vergütungen für Kraftfuttermittel vem 19, August 1915 (Neichs- Gesegbl. S. 504), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 6. Ja- nuar 1916 und vom 26. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 2, 197),

werden folaende Aenderungen vorgenommen: 1. In Nr. 51 wird der Preis von „240 Mark" erhöht auf

300 Mark“.

2. Im Say 2 der Anmerkung zu Nr. 51 werden die in Abgang zu bringenden Beträge von „4,36 Mark“ und „3,00 Mark“ auf „4,45 Mark“ und 3,75 Mark“ erhöht.

Artikel 11

Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Krast. Die bisherigen Preise bletben für die Lieferung maßgebend, sowett die Bersandverfügung der Bezugsvereinigung dem Lieferungs- pflihtigen vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist.

Berlin, den 5. August 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J. V.: von Braun.

Bekanntmachung zur Durchführung der Verorduung über Gerste,

Vom 5. August 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die bi fer tung eines Krieasernährungsamtis vom 22. Mai 1916 ( s:Geseßbl. S. 402) wird als die nah 8 20 Abs. 1 der 1e a i Betti E A e Ernte 1916 vom 6. Juli

e ebl. S. 8 uständige Stelle die Reichs- 1916 (Neichs-@ bestimmt. G E E Berlin, den 5. August 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Bekanntmachung

über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerlihe Bevölkerung.

Vom 7. August 1916.

Auf Grund des § 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerlihe Bevölkerung vom 10. Juni 1916 (Reichs- Geseßbl, S. 463) bringe ih folgendes zur öffentlichen Kenntnis:

In dem Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekannt- machung vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gesepbl. S. 468), auf welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk: und Strickwaren für die bürger- liche Bevölkerung mit Ausnahme der 88 7, 10, 14, 15 und 20 leine Anwendung finden, ist zu streichen:

34. Woll- und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18, 25)

bis zu Längen von 2 Metern. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter de-s Reichskanzlers. Dr. Helfferich. -

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißung vom 12. Juli 1916 entschieden :

Der Aktiengesellschaft Kaliwerke Friedrichshall in Sehnde wird vom 1. Juli 1916 ab für ihren Schacht 11 eite endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,9222 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungs- ziffer gemäß 8 12 Absay 2 des Geseßzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das vierte Jahr nah An- treffen des Kalilagers, d. h. bis zum 31. März 1917, um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird.

Berlin, den 2. August 1916

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante,

__ Vorstehende Entscheidung ist den Kal iw erken Friedri ch3s- hall, Akt.-Ges. in Sehnde, am 7. August 1916 zugestellt

worden. J Mi Ui:

Königreich Preußen. Finanzministerium.

Bei der Preußischen _Hentralgenossenschaftskasse ist der Buchhalter Leppeck zum Assintenten des genossenschafistechnischen Bankinspektors ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Wronke, Hundeshagen und Zirke mit dem Amtssiz in Zirke ist zum 1. Oktober 1916 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 31. August 1916 eingehen.

BektanntmaGaundá.

Auf Grund der-Bundesratsve-rordnung vom 23. Septemker 1915, betreffend Fer nhaltung unzuverlä!sig?er Personen vom Handel (R &HBl. S. 603), in Verbinduno mit Ziffer 1 der Ausführungebestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem hier, Jahrstraße 14, wohnhaften Hermanu Lindenberg und dessen Ehefrau Johanna, geb. Kaplan, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leder und Lederabfällen sowie mit sonstigen Gegenständen des Kriegsbedarfs und des täglihen Bedarfs wegen Unzuver- läfsigkeit in bezug auf diesen Handelsdetrieb untersag t.

Berlin, den 7. August 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lehmann.

BuranntmaqGund

Das Bäckereigeshäft des Bäckermeisters Friedrich Homeister hler, Lindenstraße 44, is auf Grund des § 1 der Bekannmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ges{lossen worden. Dem In- haber ist der Fortbetrieb des Geschäfts bis auf weiteres untersagt worden.

Eisleben, ben 7. August 1916, Die Polizeiverwaltung. F. V.: Dr. Fübhr.

Nichtamtliches.

Deutsches Meich,

Preußen. Berlin, 9. August 1916.

„Die Kaiserlich deutshe Regierung hat den neutralen Mächten, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, [aae Oere über die Behandlung von Gegen- tänden und Stoffen der Krankenpflege durch die Tage tfräfte der kriegführenden Staaten über- mittelt: s

Durch eine hohherz)ge Anregung Selner Mal} stät des Könlc s von Spanten sind die gltrungtn g Ra tI Lenden Siaatin zu einer Erörterung der rage veranlaßt worden, ob nicht die der

nkenpflege dienenden Gegenslänte und Etoffe nah Maßgabe ciner

R E N

¡wischen ihnen fesizustellenden Lifte unbedingt als Freigut zu begandeln seten. Eine gleihe Anregung itt von der Negicrung der Vereinigten Staaten von Amerika ausgegangen.

Die deute Negterung hat ih daraufhin sowobl ter \pznishen wie der amerikani\chen Regierung gegenüber grundsäglih bereit er- klärt, die auts{ließlid zur Vflege von Kranken und Verwundeten dienenden Gegenstäade und Stoffe, wie sie in der von der spantshen Regierung vorgeschlagenen Liste enthalten sind, als unter die #Freiliste der Londoner Seekriegêrechts2 klärung fallend zu behandeln und dem- zufolge ihre freie Beförderung jur See zu gewährleisten. Sie hat weiter erklärt, daß bereits vor dem Kriege die auf sol&e Gegen- stände und Stoffe sich beziehenden Besttmn.ungen des Artikels 29 Nr. 1 der Londoner Ecklärung in die deutshe Prif: nordnung pom 30. September 1909 (Re-eihs.Gesezbl. 1914 S. 275) unter Ziffer 28 Nr. 1 aufgenommen worden sind; auh hat si? von der in der Londcner Erklärung vorgesehenen Befugnis, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege im Falle eigenen militätishen Bedarfs anzu*ordern, bieber niemals Gebraub gemaht. Die deutshe Ne- gierung hat aber zvgletch Hervorgehoben, daß sie eine folhe Ver- pflichtung nur unter dem Vorbehalt ver Gegenseitigkeit übernehmen könne und fic daber nicht mehr für gebunden halten würde, wenn England die Beförderung der erwähnten Gegenstände und Stoffe von einem neutralen Lande nah Deutschland verhindern sollte.

Inzwischen {t allgemein bekannt geworden, daß die britise Regierung, die nah Mitteilung der spanischen und der amerikantschen Regierung u:sprünglih die Vorschläge der beiden Regierungen äân- genommen hatte, fch glei{wohl mit ihnen tin vollen Widerspruch geseßt hat. So bat sie felbst dem amerikanischen Roten Kreuz die Versendung von Gegenständen und Stoffen der Krankenpflege an das deutsche Note Kreuz untersagt. Vergeblich hat der frühere Präsident der Vereinigten Staaten, Herr Taft, gegen die Haltung der britischen Regterung Protest erhoben; nah englishen Meldungen ist au dieser Protest ablehnend beantwortet werden __ Untér diesen Umständen ist DeutsGland nit mehr in der Lage, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege, die in den Bereich der deutschen Seeïtreitkräfte gelangen, wie bisher ohne weiteres frei passieren zu lassen. Die deutschen Seestreitkrätte werden vielmehr die Weisung erhalten, in Zukunft von. dem ihnen zustehenden Rechte auf Anforderung der in der spanischen Liste aufgeführten Gegenstände und Stoffe: im Falle etgenen militärishen Bedarfs Gebrauh zu maten.

Berlin, den 28, Juli 19186.

Aus dem Bericht der Zentral-Auskunstsstelle für Aus- wanderer für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1916 ist - von besonderem Jnteresse, daß die Kriegstätigkeit der Zentralausfunftsstelle, der befanntlich zum Zwecke der Aus- Funft8erteiluna, Nachforschung und Bearbeitung von Freilassungs- anträgen durch Erlaß des Reichskanzlers vom 30. September 1914 behördlicher Charakter als eine dem Auswätigen Amt angegliederte „Reihskommission“ zuerkannt wurde, aroße Ausdehnung angenommen hat. Die amlilihe Vermißten- nahforschung nah Zivilpersonen bildet nunmehr die Haupttätigkeit der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, während die Bearbeitung der eigentlichen Auskunftserteilung an Auswanderungs lustige sich naturgemäß nur in be- scheidenen Grenen hält. Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben sich Personen, die über den Ver- bleib und das Wohlergehen ihrer Angehörigen im feindlichen Ausland behördlicherseits Auskunft wünschen, an die Zentral- Auskunftsstelle für Auswanderer, Berlin W. 35 (Am Karlsbad“ 10), zu wenden und dabei möglichst genaue Angaben über die Person und, die leßte Auslandsadresse des Gesuchten zu machen. Auch werden durch die Neichskommission Anträge bearbeitet, die darauf hinzielen, kranken oder invaliden Neichs- deutschen in Feindesland die Nlüickkehr nah Deutschland zu er- möglichen. Die bearbeiteten Anträge auf Nachforshung und Freilassung usw. werden dem Auswärtigen Amt übermittelt, das daraufhin das Erforderliche veranlaßt und bas Ergebnis der unternommenen Schritte zur Weiterleitung an die Antrag- steller der Neichskommission zustellt. Bei Nachforshung im neutralen Ausland find die betreffenden Kaiserlich deutschen Konsulate zuständig. Es ist natürli, daß die Jnanspruhnahme der Zentral- Auskunftsstelle, die anfangs bis zu 250 Personen allein mündlich an einem Tage beschieden hatte, im Verlaufe der weiteren Kriegs- monate infolge der besseren Postverbindungen geringer wurde. Doch war auch weiterhin noh gewaltige Arbeit zu leisten. Gibt doch der Bericht für die Zeit von September 1914 bis März 1916, also für 19 Monate, niht weniger als 117 547 mündliche und schriftliche Anfragen an, das sind durchschnittlich monatlich mehr als 6000. Jnsgesamt mußten 21 935 Anträge durch Einzelnachforschungên erledigt werden, worunter allein 13992 auf Rußland entfielen. Von Anträgen auf Entlassung von Zivilgefangenen nah der Heimat, die auf Grund des zwischen der deutshen und den feindlichen Rezierungen qe- troffenen Abkommens unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wurden 2673 bearbeitet. Eine besondere Arbeit ist unter anderem aus der Weiterleitung der Briefsendungen pon deutschen Zivilgefangenen in Frankreich entstanden. Die Zahl der durch die Zentral-Auskunftsstelle hindurchgegangenen Briefe und Karten betrug vom November 1914 bis zum März 1916 nicht weniger als 131 498 Stück, also monatlich nahezu 8000. Der anfangs auch zu dem Arbeitsfeld der Reichskommission gehörige GeldübermweisungSdienst wurde schließlich wegen Ueberbürdung dieser Stelle am 31. Dezember 1915 von der Zentral-Auskunfts- stelle abgetrennt. (T. B.)

0 h (C U

Der heutigen Numn.er des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1089 und 1090 der Deutschen Verlu s- listen bei, Sie enthallen die 602. preußishe und die 286. bayerische Verlusiliste.

Großbritannien nud JFrland,

Der Präsident des Unterrichtsamts Henderson ist zurück getreten, da es ihm, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, un möglich ist, die Pflichten eines Unterrichtsministers und seine mit der Arbeiterpartei zusammenhängenden Aufgaben gleich- zeitig zu erfüllen.

Das Unterhaus hat vorgestern dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge ein von dem Kriegsminister Lloyd George eingebrachtes Gesez angenommen, durch das eine gemischte Militär- und Zivilkommission eingeseßt wird, um die im Kriegsamt herrshenden Mißstände zu unter-

fuchen. Frankreich,

Der Nationalrat der sozialistishen Partei hat mit 1820 gegen 1075 Stimmen die Priorität für einen vom Minister Sembat unterstüßten Qn ßantraa Renaudel an genommen. Dieser weist, wie „W. T. B.“ meldet, die Richlung Zimmerwald e Kieathal als gefährlich zurückt, erklär

jede These, die nicht enishieden das Necht des angegriffeneit Landes, sich zu verteidigen, proklamiert, für anlisozial und betont im weiteren die Notwendigkeit, von der Regierung Erklärungen zu erhalten, in denen der Wille, einen auf der Wieder- herstellung des 1871 verlezten Rechtes gegründeten dauerhaften Frieden zu erlangen, bekräftigt wird.

MNußland.

Die Presse veröffentlicht einen halbamilichen Bericht über die Verlegung der shwedischen Neutralität. Der Bericht bespricht nach einer Meldung der „Schwedischen Telegraphen- agentur“’ zuerst die Versenkuna des Dampfers „Syria“. Die Untersuchung der russischen Regierung habe ergeben, daß die „Syria“ in s{hwedishen Gewässern versenkt worden sei, doch habe der russische Befehlshaber geglaubt, in internationalen Gewässern zu sein. Die russishe Regierung habe ihr Bedauern über das Vorkommnis ausgedrückt und den Befehlshaber bestraft. Wegen der gekaperten deutschen Dampfer „Worms“ und „Lissabon“ hätten die russischen Behörden eine Untersuchung angestellt, aus der ih indessen niht ergeben habe, daß die Aufbringung auf shwedischem Gebiete erfolgt sei. Die Frage werde deshalb einem rusfischen Prisengericht unterbreitet werden. Die s{hwedische Regierung werde Gelegenheit erhalten, diesem Gericht alle Einzelheiten des Ereignisses vorzulegen. Dies beweise, so sagen die russischen Zeitungen, daß die russische Negierung bemüht sei, die schwedische Neutralität streng zu ahten. Sämtliche russischen Behörden hätten hierüber bestimmte Weisungen erhalten.

cFtalien.

Die Negierung hat dem „Secolo“ zufolge ein Dekret er- lassen, das die Bebauung aller Ländereien zur Pflicht macht. Die Präfekten sind, falls ein Besißer dem Dekret nicht nahkommt, ermächtigt, die Ländereien den Gemeinden zur Be- bauung zur Verfügung zu stellen.

Dänemark.

Nach einer Meldung der dänischen Postverwaltung ist die Brief- und Paketpost des dänishen Amerikadampfers „Frederik VIIT.“ auf der Reise von New York nah Kopen- hagen von den Engländern in Kirkwall veschlagnahmt worden.

Türkei.

Jm Amtsblatt wird eine Gesetz esverordnung ver- öffentlicht, wodurch das Finanzministerium ermächtigt wird, bei der deutshen Regierung einen Vorschuß von 29 Millionen Pfund aufzunehmen. Hiervon sollen 20 479 000 Pfund in in Gold rückzahlbaren deutschen Schayß- scheinen flüssig gemacht und der Verwaltung der türkischen öffentlichen Schuld übergeben werden, wogegen Kassenscheine im gleichen Betrage ausgegeben werden sollen. Das Finanz- ministerium wird weiter ermächtigt, von diesen Kassenscheinen fünf Millionen Pfund der deutschen Regierung in Kostantinopel als Darlehen zur Verfügung zu stellen.

Amerika.

Jm amerikanis{chèn Nepräsentantenhause hat das Kongrefk- mitglied Gallivan aus Massachusetts einen Antrag ein- gebracht, in dem er, wie „W. T. B.“ meldet, den Abbru h der diplomatishen Beziehungen zu England fordert, weil England sih geweigert habe, Thomas Hughes Kelly und „Fosephh Smith, zwei amerikanische Bürger, denen Unter- stüßung8gelder für die leidenden Jren anvertraut waren, landen zu lassen. Der Antrag erklärt, daß in Anbetracht dessen, daß die Männer Pässe und ein persönliches Schreiben des Staate- jekretärs Lansing besaßen, die Haltung Englands beleidigend sei.

Kriegsnahhrichten. Großes Hauptquartier, 8. August. (W. Westlicher Kriegsschaupla t.

Südlich des Kanals von La Bassée bis in die Gegend von Lo0s herrschte lebhafte Feuertätiakeit. i 7 Zwischen Thiepval und der Somme, befonders bei Pozières, bei Bazentin-le-Petit und südlich von Maurepas seßte der Feind seine heftigen Angriffe fort. Sie führten an einzelnen Stellen zu erbitterten Nahkämpfen, die im wesentlichen zu unseren Gunsten entschieden find, nur an einzelnen Stellen, so bei Pozièr id öftlih v Hem, wird noch gekämpft.

Südlih der Somme wurden Handgranatenabteilungen bei Estres gewiesen.

Jm Maasgebiet war der Artilleriekaz Flusses sehr lebhaft. früheren Werkes Thiaumont brachen griffe in unserem Feuer vollkommen zusam: südlih wurden Angriff3absihten im Keime erstigt

5 E C Fn D Í hundert Gefangene sind einagecbrat.

E. S ovndidete att s Icordwettlich, wett

Ein englisches Flu in unsere Hand. Oesiliher Krieas\GHaup! Front des Generalfeldmarschalls von indenburg. Am Serwetish- Abschnitt uz von murde Die Feuertätigkeit gestern lebhafter : feindliche Einzclanariffe wurden abgeschlagen. S Wiederholte Bemühungen der Stochod) Boden zu gewinnen, bl erlitt \schwere Verluste. WesUlih von Luck sind im Gange.

_ Nordwesilià von Zalocze sird feindlie Angriffe gescheitert. Südlih von Zalocze wurde im Verein mät Truppen der Armee des Generals Grafen von Bothmer dem russishen Vordringen dmch Geaernangrif Halt geboten; dier find 9 Dffiere, üder 700 Mann QTfARngen genommen, 5 Masihinengewehre erbeutet. H Front des Feldmarsthälleutnants Erzherzogs Carl.

Südlih des Dujestr find starke reiche Kelfte argen di Linie Tlumacz— Ottynia zum Angriff vothegangen. Die verbündeten Truppen haden vorbereitete vù@wläirtige Stellungen bezogen. :