1916 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

PL 4 A f E Si

: in l L, in Heme i. W, Voelfi Joseph, ekretär in Flensburg, Wornath, ax, amit, San, Hier f

, Wrobbel, Karl, dsbek, Wulfes, Heinrich, rikarbeiter in Alfeld, Séswesier Mathilde Bere“ i E le

erlohn, Schwester Kreszenz gelein in chen, E Irie Bols-

dinger in l bei ; Konzertsängerih Me ean in Tan

a. M.,

Schwester Auguste Brinkmann in Sieker Danteas Biele- feld, Schwester Johanna Brinkop in Gotha, hwester Marthe Christeinicke in Berli öneberg, e ter Els- beth Daub in Celle, Schwester Antonie Dennerl nen, Schwester Katharina Dirnberger in S hweter Diakonisse Bertha Dröge in Rotenburg i. Hann.,, Schwester Margarete Eberbach in Bärmen, Schwester Käte gert in Gotha, s aria in Altenwald, Landkreis Saarbrüen, Schwester Grete Friedrih in München, er Anna Fus in München, Schwester Jda Gillwald t. Eylau, reis Rosenberg, W.-Pr., Diakonisse Elisabeth Greßtmann

in Neuhaus a. Oste, Schwester Margarete Günther in Alt- stedt, Ls - Weimar, Schwester Eugenie Gyger in Kempten, Bayern, Schwester Hilde Hachmeister- in Lehe, Schwester Agnes Herbrechtsmeyer in Bad Essen, Kreis Wittlage, Schwester Emma Fe in Guntersdorf, Hessen- Nassau, Schwester Herta Heuser in Aachen, Schwester Else Hunsdiecker in Cöln- Klettenberg, Schwester Elfriede dd in Neu Fieß, Kreis Berent, Schwester Käte „anßen in Hannover, Schwester Therese Klier in München, orau Großkaufmann Martha Koch, geborene von Windckler, in Aleppo, Schwester Dorothea Konrad in Mainz, Diakonisse Emma Krämer in Witten, Schwester Lydia Kühle in München, Schwester Jda Lemke in Berlin - Weißensee, Schwester Margarete Leppert in München, Schwester Maria Löffl in München, Diakonisse Hedwig Marks in Culmsee, Landkreis Thorn, Diakonisse Martha Milews ki in Oldenburg, Großh., Schwester Marie Luise von Montan in Aachen, Schwester Bertha Müller in Wiesbaden, Schwester Klara Müller in Cohem, Schwester Hildegard Müller in Darm- stadt, Schwester Marie Müller in Oldenburg, Großh., Schwester Maria Münch in Bremen, Schwester Anna Nitschke in Berlin, Schwester Anna Pfaller in München, Freifrau Antonia von Pilars de Pilar, geborene Frein von Oer, Hofdame Jhrer Hoheit der Herzogin Marie Antoinette von Mecklenburg, in Ludwigslust, Schwester Thekla Pöhnert in Dresden, Schwester Marie Rauscher in München, Schwester por ey Reßmann in Darmstadt, Schwester Margarete Reuther in Wiesbaden, Schwester Elise Rüppel in Altona, Schwester Anna Sabiel in Mai- burg, Kreis Bersenbrück, Schwester ‘Sdede Schäfer

s

in München, Schwester Margarethe S {ents n München, Schwester Eva Schekat in Pasfallen -bèi:T Schwester Babeite Scheuerlein in München, Diakonisse Emma Schmidt in Witten, Schwester Elisabeth Stahr in Berlin, Schwester Agathe Stö cker in München, Hilfsshwester Lonny Thewalt in Berlin-Wilmersdorf, Diakonisse Maria Warnken in Rotenburg i. Hann., Köchin Emma Wehringer in Schwabmünchen, Bayern, Schwester Mariette Wiener in Darmstadt, Schwester Elsbeth Wittsto ck in Berlin-Schöneberg und Schwester Anna Zerhusen in Lohne, Oldenburg.

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Auf Grund des 2 der Bundesratsverordnung über die Bestellung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft vom 3. August 1916 (Reichs-Gesegzbl. S. 885) ernenne ich:

den Bundesratsbevollmächtigten der Freien und Hansestadt Hamburg, Senator Dr. Sthamer zum Reichskommissar für Uebergangswirischaft und

den vortragenden Rat im Königlich preußischen Ministerium der öffentlihen Arbeiten, Geheimen Regierungsrat Goldkuhle zum Mitarbeiter und Stellvertreter des Reichskommissars sür Uebergangswirtschaft.

Berlin, den 3. August 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

BVezanntmüucchunch«.

Nach § 2 der Verordnung vom 5. August 1916, Reichs- Gesepbl. S. 911 unterliegt der Absay von Obstkonserven und Marmeladen 10) unserer Genehmigung.

Den Verkauf von Obstkonserven (Kompottfrüchten, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchten, kandierten Früchten, Gelees, Fruchtsäften, Fruchtsirupen, Objtkraui, Dörr- obst) im Sinne des §8 10 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Ausnahme von Marmeladen geben wir bis auf weiteres frei.

Den Verkauf von Marmeladen Sorte Il, Ill, IV und V geben wir bis auf weiteres zu den vom Reichs- fanzler festgeseßten Höchstpreisen und Bedingungen Bekannt- machung vom 14. Dezember 1915, Reichs-Geseybl. S. 817 frei.

Zur Herstellung von Marmelade Sorte T werden wir demnächst eine beschränkte Menge Zucker den Fabriken zur Verfügung stellen,

Die Preise für 50 kg Marmelade Sorte I dürfen nachstehende Säße nicht übersteigen:

L Herstell dpreise einshließlich Verpackung in Ge- fäßen S0 bis einschließli T L I METORNRa

Erdbeer - Marmelade für 50 kg . .

imbeer - ohannisbeer-

Heidelbeer- Stachelbeer- Pflaumen- oder

Bet Lieferung einshließlich Verpackung in anderen als 10 bis

15 ka-Derpacungen dürfen folgende Zuschläge genomwen werden : 1) Vervackung in Fässern oder son en Gefäßen über 15 kg für 50 kg Ce Li ,

i ¿Lilsit,

Die Herfiellerpreise für Marmelade Sorte I treten am 15, August a Kleinhandelspreis e dürfen für 0,5 kg die folgenden

1916 in IL. Die Säge nitt übersteigen

1) beïm Verkauf von pfundweise ausgew Erdbeer dgs Mee kg

mbeer - L ohannishbeer- Heidelbeer- Stachelbeer- Pflaumen- oder

bon 0,60 ks und in Hartpappdosen

Kg 4 1 50 D S: D: M S Q S .

5) bet y

) Es in Gläfern bon ungefähr 0,50 kg

» 16,—

s. . * . .

Ware für: gewiht .. 4

Zwetschen- , La

10 dis ciGIRRA 15 La M n : Erdbeer - Marm R

Hlimbeer-

Faser: Kirsch- beer

Heidelbeer-

Stachelbeer-

Pflaumen- oder Zwetscken- w v E

3) beim Verkauf în Gefäßen von

in Blecheimern oder oufikies Gefäßen de für 05 kg Bruttogewiht . . M I

ú «(6 qu O bis einsch{ließlich 10 kg für:

Erdbeer - Marmelade für 0,5 kg Bruttogewiht . . # 1,20

imbeer- Z ä Iohannisbeer- Kir

eidelbeer- tachelbeer- Pflaumen- oder Zwetschen- „, u:

L LUTL

4) damn Verkauf in Gefäßen von 2,

- wu 6. B 1,20 e o 1,—

1,—

0,95

0,87

« Z 0,58 90 kg für:

dbeer - Marmelade für 0,5 kg Bruttogewiht , . #4 1,25

imbeer- z L . s 1,25

ohanutsbeer-

etdelbeer-

tahelbeer- Pflaumen- odex

Zwetschen»-

T U

1,05 1,05 1,

0,92 0,63

o œ

o

o o

5) beim Verkauf in Blecheimern und Blehdofen von 1 kg, in Blehdosen von 0,50 kg und in Hartpappdosen von 0,50 kg füc:

Erdbeer - Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht z 0 S V ¿0 v7 AOSO

Himbeer- « - vas A Kirsh- L Heidelbeer- Stachelbeer- Pflaumens oder Zwetschen

#

% Uan

s

e s

6) beim Verkauf in Gläsern vön win efähr 05 kg Inhalt für:

Erdbeer - Marmelave für das

meer - - ags

tr\ch-

etdelbeer-

tachelbeer-

Pflaumen- oder 3 wetschen- œ o

Die Kletnhandelspreise für Marmelade Sorte 1

ΠS

æ w w e e g e

e «s S 1,35

“2 U 1,15 1,10 L102 « 0,73

las

treten am

15, August 1916 in Kraft; soweit noch Vorräte von Marmelade der Sorte 1 am 15. August 1916 vorhanden find, dürfen diese bis zum 1, September 1916 zu den seitherigen Preisen abgeseßt werden. Rhabarbermarmelade darf vom 15, August 1916 ab als Marme- lade der Sorte 1 nicht mehr hergestellt und vom 1. September 1916

ab als Marmelade der Sorte 1 nit

mehr in den Verkehr gebracht

werden. Von den Herstellern darf Rhabarber nur zur Herstellung von Marmelade der Sorten 111, 1V und V verwendet werden.

Vorstehende Preise sind nah Anhörung der Sachver- ständigen-Kommission sowie mit Zustimmung des Bevolls-

mächtigten des Reichskanzlers festg

eseßt worden.

Berlin, Kochstr. 6, 14. August 1916. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.

Hartwi

Q.

ter vas ante n E P

Bekanntm

achung

Durh Verfügung des eters der Artneeabteilung

Gaede vom 14. April 1915 ift der Geshä

firma Meyer u. Schauenberg \chlossen worden.

tsbetrieb der Spedition8- in Mülhausen i. Elf. ge-

Es ist verboten, den Jnbabern oder Angestellten der Firma die

Pellanemung von Gütern zu übertrage Wer die

n.

sem Verbot zuwiderhandelt oder zur Uebertretung auf-

fordert oder anrehzt, wird mit Gefängnis bis zu einem Fahr bestraft. (S 9b des preußischen Gesezes über den Belagerungszustand vom

4. Juni 1851). Mülhausen, den 6. August 1916.

Der Kaiserliche Kreisdirektor und Polizeipräsident. Dall.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König häben Allergnädigst geruht:

dem Bureauvorsteher im Justizministerium, Rechnungsrat Paul Lucas in Berlin-Lichterfelde und dem Rechnungsrat im

Cin ta Münchenber

in Berlin den Charakter als

eheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Finanzmini

sterium.

Auf Grund von Fier 4 des Artikels 1V des Gese

vom 12. Juni 1916

mengenverkäufer (§8 6 der Tabakzollord

es er Erhöhung® der Tabakabgaben at

ng) und Kleinhändler

der Herr fue (f 6 (Reichsshaßamt) bestimmt, daß Klein-

A LD, .) für den von ihnen in einschließli

20. i zollten Tabak auf

r Zeit vom 16. Mai nung ver- t werdén,

eigene

oll erstere jedoch nur bezüglich Mengen, die sie nah ihrem

Sonderbuche (§8 6 Abs. 3 T.-Z.-O

im Kleinmengenverkauf abgeseßt haben. Ich èrfudda die Zolle iern e von der Nachzollerhebung

sehen. Die Abstandn Taba e a

durch einen ähnlichen Vermerk, w auf dem Muster vorschreibt, zu be

.) in der angegebenen Zeit

mit Weisung zu ver-

a ordnung

ihn der Anleitung Al g

in Kyri

An sämtliche Oberzolldirektionen (eins{l. Erfurt).

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse §, Regierungsbezirk Potsdam, ist zu besezen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Zu Baugemwerkschuloberlehrern sind ernannt worden die Baugewerkschullehrer, ereMhir 8 Dipl.-Jng. Schmid e u und Negierungsbaumeister Dipl.-Jng. Schwager

Ministerium des Fnnern.

Der am 3. Juli 1 eborene August Wiedlewsky in Vlissingen ist durch B luß des min 1s Fand Ministers des Junern vom 12. August 1916 auf Grund des 8 27 Abs. 1 des Reichs- und S Ls vom 22. Juli 1913 der preußishen Staatsangehörigfkeit für verlustig erklärt worden.

Tagesordnung

der 66. Sißung des Bezirkseisenbahnrats für die Cisenbahndtrektionsbezirke Hannover und Münster am 20. September 1916, Vormittags 104 Uhr, in Hanndvér. Aenderungen in der Zusammenseßung des Ver R apdgburats. Ersatwahlen zum ständigen Aut\husse des ezirkgeisenbahnra1s. Wahl zweier M ieder des Landeseisenbahnrats. Berufung des \tän ver Ausschusses des Bejzirkseisenbahnrats. Zelt und Ort der nächsten Sigzung. Vannover, den 8. August 1916.

Königliche Eisenbahndirektion. Wesener.

Bekanntmachung,

Den Milchhändlern Wilhelm Brand, Osnabrüeck, Spindelstraße 13, Mathias Bergmann, ebenda, Jburger- straße 113, Heinri Steins, ebenda, Wersenerstraße 12, Christian Lemgo, ebenda, FJohannismauer 69, ist der Mil h - handel sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteili ung an einem solchen Handel durch Beschluß der Stelle für die Zulassung zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln auf Grund der Bundes- rat9verordnung: über die Fernhaltung Eee Personen ‘vout Handel vom 23. September 1915 und des § 4 Abs. 2 der Bundes- ratsverordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Zuni 1916 wegen Un- I r in bezug auf diesen Gewerbebetrieb vom 17. d. M. ab untersagt.

Osnabrüd, den 12. August 1916.

Der Vorsigende der Stelle für die Zulassung zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln. L eP man n.

Bekanntmachung.

Dem Vtkehbhändler Wilhelm Achilles in Hatteh- dórf, Kreis Grafschaft Schaumburg, ist der Handel mit Ferkeln und Läuferschweinen auf Grund der Verordnung zur Fern- haltun aiuveezässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBI. S. 603) untersag t.

Rinteln, den 3. August 1916.

Der Königliche Landrat. von Ditfurth.

Nichkamlíliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. August 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hat si, wie „W. T. B.“ meldet, wieder an die Ostfront begeben, nachdem er gegen Ende seines mehrtägigen Tr an der Westfront auch die Heeresgruppe Seiner Kaiserlichen und anien Hoheit des Kronprinzen besucht und in Gegenwart des Vberbefehlshabers verschiedene Truppenteile hinter der Kampffront besichtigt hatte.

Nach einem in der „Times“ erschienenen Parlaments- bericht vom 2. August hat Lord Newton auf die Anfrage des Earl of Canmare über die Erschießung zweier Jr- länder in Arbeitsstätten, die zum Gefangenenlager Limburg gehören, behauptet, daß nach den der britishen Regierung gegangenen Nachrichten die beiden Jrländer Moran und

evlin erschossen worden seien, weil sie es abgelehnt gu sich Sir Roger Casement anzuschließen. Diese Be- auptung ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, e . Jn beiden Fällen, die übrigens vollkommen un- aohlingig von einander sind, handelt es sich vielmehr um Parey ätlichkeiten gegen die wahthabenden deutschen Soldaten, eren Befehlen, sih Abends zur Ruhe zu begeben, die beiden Gefangenen der eine zweifellos in angetrunkenem Zustande sich mit Gewalt und gefährlichen Angriffen L. Die wachthabenden Soldaten haben, wie dies seinerzeit in der deutschen Presse gemeldet worden und durch die inzwischen ab eten ge Seite Ermittelungen zweifelsfrei fest- défts ist, in berehtigter Notwehr von ihrer Waffe Gebrauch

gemacht.

Der Lyoner Funkspruch vom 10. August 1916 bringt

en treiben die Belgier aus! Nach einem elegramm

hen Frauen, die die ihnen vom Hilfskomltee in Empfang zu nehmen en, davon in du darauf vorbereiten [n Belglen

eht für den Augénbl or, die been Kindern im nied i ven sollen. M; me auf die P: , daß ein Erlaß

he vinzen, es erscheint rnéurs in gan er 3e das ganze seiner Gernys- -Gébie d, en, der t- ind, gunfafen in Gent zurüdgebalten

nur die eren Alter

t en in der Er- e nah der Grenze abgeschoben werden. Die Frauen,

die

i fd di n d und es die Deutsiden behaupten,

1 t, fie _alld n, dem Kiaus Wagner feit 1906 folgende Formel gegeben hat: „Die Gegner, die unterliegen und uns den Weg erver wee E Ferbrlagen g __ Diese Meldung ist von der gesamten Presse des feind- lichen Auslandes in der Absicht aufgegriffen worden, einen neuen Entrüstungssturm gegen deutshe Unmenschlichkeit zu entfesseln. Auch im neutralen Auslande hat fie infolgedessen weite Verbreitung gefunden. __ Nach den bei sämtlichen zuständigen Stellen in Belgien eingezogenen Erkundigungen ist, wie durch „W. T. B.“ mit- geteilt wird, an dieser ganzen Geschihte kein wahres Wort; sie ist von Anfang bis zu Ende erfunden und erlogen. Maßnahmen, wie sie der Lyoner Funkspruch meldet, sind weder erfolgt noch beabsihtigt, Es liegt also wieder ein Musterbeispiel dafür vor, mit welher Schamlosigkeit unsere Feinde jeßt, nahdem die Generaloffensive der Masten bisher zu keinem Erfolge geführt hat, eine Generaloffensive der Lüge, Verleumdung und Verhezung gegen Deutschland in Sine seßen, um die erlahmende Kriegsstimmung in ihren Völkern von neuem zu entfachen und die öffentlicve Meinung des neu- tralen Auslandes zu vergiften.

Heute ist eine neue Bekanntmachung, betreffend die Be- shlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäisher und außer- europäisher Hanf) und von Erzeugnissen aus Bast- fasern, eishienen, die an Stelle der früheren Befkannt- machungen W. ITI. 1577/10. 15. KRA. vom 23. Dezember 1915 und W. ITI. 1500/4. 16. KRA. vom 26. Mai 1916 tritt.

Die bedeutsamste Aenderung der neuen Bestimmungen gegenüber den früheren besteht, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, darin, daß nunmehr auch alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise gebleihtem, kremiertem oder gefärbtem Zu- stande sowie die aus ihnen hergestellten Garne beshlagnahmt sind, die bisher aus dem Auslande eingeführt wurden und in Zukunft eingeführt werden. Ebenso ist auch der Kardenabfall und Fabrikkehriht beshlagnahmt worden.

Andererseits ift res der Beschlagnahme die monatliche Verarbeitung des zehnten Teiles von den am 1. August 1916 vorhandenen Vorräten an Bastfaserabfall sowie an Reiß- werf zu Garn und ihre Verarbeitung zu Fertigerzeugnissen ge- stattet worden. Außerdem ist die monatliche Verarbeitung einer solhen Menge beshlagnahmter Rohstoffe erlaubt worden, welche dem fünften Teil des bei Inkrafttreten dieser Bekannt- machung vorhandenen Bestandes der nah dem 1. Januar 1916 aus dem Reichsauslande eingeführten Rohstoffe entspricht.

Die Veräußerung und Lieferung von Bastfaser- rohstoffen und Werg sowie von- den nah dem Inkrafttreten der Bekanntmachung aus dem Reichsauslande eingeführten Ab- fälle ist nur noch an die Bastfaser-Einkaufsgesellschaft m. b. H., Verlin W. 56 (Werderscher Markt 4) gestattet. Andere Abfälle der beshlagnahmten Gegenstände dürfen in Mengen bis zu 2000 kg allgemein verkauft werden. Größere Mengen jedo dürfen nur an die Aktiengesellschaft für Verwertung von Stoff- abfällen, Berlin W. 9 (Belleouestraße 12a) oder an Personen oder Firmen geliefert werden, welhe einen \chriftlihen Aus- weis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlih Preußischen Kriegsministeriums zur Berechtigung des Ankaufs der bezeich- neten Abfälle erhalten haben. :

Die Veräußerung und Lieferung der Bastfaser- halberzeugnisse ist nur noch an Selbstverarbeiter sowie an die Leinengarnabrechnungsstelle Aktiengesellschaft, Berlin W. 56 (Schinkelplay 1/4) oder an Personen, welche im Besiß eines \chriftlichen Ausweises der Kriegsrohstoffabteilung zur Be- rehtigung des Ankaufes sind, zulässig, /

__Jm übrigen zeigen die einzelnen Anordnungen kleinere Abweichungen gegenüber den bisher in Geltung gewesenen Bestimmungen. ;

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei-

behörden einzusehen.

Durch eine heute erschienene kurze Nachtragsbekannt- machung zu der Bekanntmachung, betreffend Veräußerungs-, Verarbeitungs- und Bewegungsverbot für Web-, Trikot-, Wirk- und Stricckgarne, vom 31. Dezember 1915, erhält 5 4 dieser Bekanntmachung eine neue Fassung. Die wesent- lihe Aenderung besteht darin, daß den Warenhäusern weitere 30 Prozent und jonstigen offenen Laden- geshäften weitere 20 Prozent ihrer Vorräte an Strick- aarnen nach dem Stand vom 31. Dezember 1915 zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe frei- gegebén wérden. .

Jedes Warenhaus und jedes offene Ladengeschäft ist aber berechtigt, einschließlich der seit dem 31. Dezember 1915 bereits veräußerten Stridgarne, mindestens 25 ko aus eigenen Vorräten zu verkaufen, auch wenn diese 25 ke mehr ausmachen als die angegebenen Prgeutiage.

Die Bedingungen, daß die zum Verkauf freigegebenen Mengen tatsählich zum Kleinverkauf oder zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe feilgehalten werden und der Verkaufs- preis nit höher bemessen werden darf als der zuleßt vor dem 31, Dezember 1916 erzielte Verkaufspreis, sind unverändert geblieben. Weitere Freigaben von Strickgarnen bei Waren- häusern und sonstigen offenen Net sind für einen späteren noch zu bestimmenden pr n Aussicht enommen. Einzelanträge auf Freigabe sind zu unterlassen, weil sie nicht berücksichtigt werden können. i

Die Nachtragsbekanntmachung betrifft lediglih Stri ck- garne, welhe unter Verwendung von Schafwolle, Kamelwolle, Mohair, Alpacca oder Kaschmir, ohne oder mit einem Zusaß von Kunstwolle hergestellt sind. Strikgarne aus baumwollenen Sptnnstoffen werden durch die Nachtragsbekanntmachung nicht betroffen; für diese gelten die Anordnungen der Bekanntmachung W. 11. 1700/2. 16 KRA vom 1. April 1916, ;

, Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen.

Bet ata a0 My p enter 0nd n nare

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staalsan. liegen die Ausgaben 1099, 1100 und 1101 der Deut Verlustlisten bei. Sie enthalten die 607. pre

. bayerische und die 441. württembergische Verlustlifte.

Sachsen.

Seine Majestät der König hatte Seiner Majestät dem Kaiser und König telegraphish seiner Freude und seinem Dank zugleich im Namen der \ächsishen Armee Aus- druck gegeben über die Verleihung des Ordens Pour le mérite an den General der Artillerie von Kirhbah. Hierauf ist Seiner Majestät dem König von Seiner Majestät dem Kaiser laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm zu- gegangen:

Danke Dir herzlihst für Deine Depéshe. Es tar mir eine wahre Herzensfreude, Deine tapferen Landeskinder und ihre wohl- gemuten Führer zu sprechen, dite zum Teil gerade aus dem Gefecht kamen. Ihre Stimmung und Haltung waren ebenso glänzend wie die Art, mit der fie sich in autopfernder bingebender Tapferkeit erfolgreich gegen f indlihe Uebermacht ge\chlagen haben. Kirchbach hat seine Auszeichnung wohl verdient. Auch Deine lieben Söhne zu begrüßen, war mir eine große Freude. Wilhelm.

Oesterreich-Ungarn.

Unter dem Vorsig des Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh fand gestern vormittag und nachmittag ein Ministerrat statt, an dem sämtliche Mitglieder des Kabinetts teilnahmen. Auch in Budapest fand gestern nahmittag unter dem Vorsiß des Ministerpräsidenten Grafen Tisza ein Ministerrat statt, an dem die dort weilenden Mitglieder der Regierung sowie auch der Minister a latere Baron Roszner teilnahmen.

Eine Verordnung des Ministers des Junern seßt Kartoffelhöchstpreise für den Verkauf dur den Erzeuger in Mengen über 100 Kilogramm und Kleinhandelspreise fest. Diese dürfen auch bei Verkäufen größerer Mengen durch die Händler nicht überschritten werden und bilden somit überhaupt die Höchstpreise bei Verkäufen von Kartoffeln öfterreihischer Ernte. Demgemäß darf auch nach Oesterreich eingeführte Ware im Kleinverkauf nur zu den für Jnlandkartoffeln festgesezten Klein- verkaufspreisen verkauft werden. Die Höchstpreise beim Ver- fauf dur den Erzeuger sind folgénde: Für ausgesuchte reine, mindestens hühnereigroße Ware vom 1. September bis 15. Sep- tember 1916 12 Kronen, vom 16. September 1916 bis 28. Fe- bruar 1917 9 Kronen und vom 1. März 1917 an 11 Kronen. Für nicht ausgesuchte Kartoffeln im ersten Zeitraum 10, im zweiten 7 und vom 1. März 1917 an 9 Kronen. Bei zwangsweiser Abnahme von Kartoffeln erhält der Besißer nur 80 Prozent des Uebernahmepreises. Die Festseßung der Klein- handelspreise erfolgt in nächster Zeit dur die politischen Landes- behörden.

Großbritannien und Jrland,

_Lord Crewe ist dem „Daily Telegraph“ zufolge zum vor- läufigen Präsidenten des Unterrichtsamts ernannt worden. Später soll ein Unterhausmitglied an seine Stelle treten.

Der Ministerpräsident Asquith hat im Unterhause eine Bill eingebracht, durch welche die Tätigkeit des Parla- ments bis 831. Mai 1917 verlängert wird.

Die Dardanellenkommission tritt heute zu ihren vor-

‘bereitenden Arbeiten zusammen.

Die leßte Verlustliste enthält die Namen von 183 Offizieren (71 gefallen) und 4000 Mann.

Rußland.

Nach Angaben des Ministeriums des Jnnern beträgt die Gesamtfläche des zu enteignenden deutshen Grund- besißes, wie „Torgowo-Promeyschlennaja Gaseta“ berichtet, in 15 Gouvernements des europäischen Rußlands 2995 533 O ERe, im Kaukasus 180 760 Deßjatinen, außerdem find in den von deutschen und österreichishen Truppen beseßten Gebieten vorläufig 78 847 Deßjatinen registriert worden. Jm ganzen find es also 3 256 033 Deßjatinen, von denen 2 950 852 fin lihen „Abkömmlingen“, 156458 Deßjatinen deutschen, 77 318 österreihishen Untertanen und 71405 deutschen und österreichishen Untertanen zusammen gehören.

Spanien.

Wie der „Temps“ meldet, würden die \panis ch-portus giesishen Beziehungen P in San Sebastian fest- gestellt werden, wo gegenwärtig das diplomatische Korps weile und wohin der König zurückehren verde. Graf Romanones habe vor der Abreise von San Sebastian durchblicken lassen, daß die internationale Lage Spaniens sehr befriedigend sei.

Niederlande.

Jn der Zweiten Kammer wurde, wie „W. T. B.“ meldet, eine Vorlage eingebracht, die die Einführung der persönlichen und allgemeinen Wehrpflicht für Europäer und Ein- geborene in Ostindien vorsieht, um im Hinblick auf den politischen Zustand im Osten für die Zunkunft eine ansehnliche Verstärkung des Heeres zu ermöglichen.

Die niederländische Handelskammer in London hat auf Ersuchen der Handelskammern in Vlaardingen, dem Haag, Katwyk und Velzen laut Meldung des „Rotterdamschen Courant“ eine 4 ad e an den Staatssekretär Grey ge- ritet, in der sie auf die Schwierigkeiten hinweist, die infolge der Anhaltung der Fischerfahrzeuge den niederländischen Fischerei- betrieben und verwandten Jndustriezweigen entstanden seien. Gegen 30 000 M seien in diesen Betrieben tätig und nunmehr der Verarmung preisgegeben. Das Auftreten der britischen Behörden habe in erlanden eirten gingen Eindruck gemacht. Die Handelskammer ersucht Grey, dieser wichtigen Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Bis jegt sind von englischen Kriegsfahrzeugen 99 holl än- dische Fischerfahrzeugé aufgebracht worden.

Dänemark.

Das Folkething seyte gestern die Aussprache über die Vorlage, bArefFend den Verkauf der dänish-westindischen Jnseln, mit dem Abänderungsvorshlag über die Abhaltung einer Volksabstimmung fort. er Ministerpräsident Zahle {loß die Ausspra e, wie „W. T. B.“ meldet, mit

folgenden Worten: Wenn der Reichstag die Vorkage annimmt, ist die Sache in

Ordnung. Wenn der Reichstag sie verwirft, so wird das Ministerkum

baldmöglichst eine Bor! i ‘über das' Jukrafitreten eines neuen Ver-

ornahme von Wahlen einbringen. Gleich- zeitig wird die Amerika um einen Aufs{hub ersuchen. Ob dies gelingt, kann ih nit sagen. Jedenfalls trifft dite Verantwortung diejenigen, die den Vors lag verwerfen. Es wird kein geringer Auf- {ub fein, da die Wahlen erst im November stattfinden können. Es ist übrigens nicht nôtig, den Vorschlag abzulehnen, um Wahlen zu erreichen. Aeußert vach der Annabme des Vorschlages iraend eine Partei den Wunsch nah Reihstag8wahlen, so wird die Negieruug dem Wunsche nahkommen. i

Der Abänderungsvorshlag wurde darauf mit 62 Stimmen der Radikalen und Sozialisten gegen 44 der Linken und der Konservativen bei einer Stimmenthaltung an- genommen. Sechs Mitglieder waren abwesend. Die ab- geänderte- Vorlage wurde darauf mit derselben Stimmen- zahl angenommen.

Das Land s3thing behandelt den Vorschlag heute.

e, Asien.

Von wohlunterrichteter Seite wird nah einer Meldung der „Frankfurter Zeitung“ mitgeteilt, daß außer den beiden bisher veröffentlihten Artikeln der russi} ch-japanische Bündnisvertrag noch einen dritten (geheimen) Artikel enthält, der folgendermaßen lauten soll:

a. Rußland tritt an Javan die Eisenbahnstrecke zwischen Kwangscbengtse und der zweiten Station am Sungart ab.

__ b Den Japanern wird das Ret der freien Ansiedlung und des freien Handels in Sibirien zugestanden.

c. Schiffahrts- und Fischereirechte auf dem Sungarifluß werden bon den Japanern in gleihem Umfange wle von den Nuffen aus- geübt werden.

d. Durch den Vertrag wird der japanischen Regierung keine Ver- pflichtung auferlegt, Land- oder Seesireitkräfte nach Europa zusenden.

e. Japan veipflichtet \sich, Rußland mit Kriegsmaterial zu versorgen.

fassurgögeletes und dte

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 14. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplas.

Südwestlih der Straße Thiepval—Pozières war es den Engländern gestern früh gelungen, in etwa 700 1n Breite in unseren vordersten Graben einzudringen; im (Segenangriff wurden sie heute naht wieder hinausgeworfen. . Vor Guille- mont und der südlih anschließenden Linie sind Massen- angriffe des Feindes unter s{chwerster Einbuße für ihn abgeschlagen worden. Ebenso brachen zwei sehr starke französishe Angriffe im Abschnitt von Maurepas bis östlih von Hem zusammen.

Nachträglich ist gemeldet, daß die Franzosen in der Nacht zum 13. August das Dorf Fleury und unsere Stellungen östlih davon - angegriffen haben und glatt abgewiesen sind. Ein feindliher Handgranatenangriff ist gestern nordwestlih des Werkes Thiaumont gescheitert.

Am und südlich vom Kanal von La Bassée herrschte lebhaste Gefech1stätigfkeit. “Vielfach zeigten die feindlichen Patrouillen größere Regsamkeit, besonders gingen nordwestlih von Neims stärkere Aufklärungsabteilungen nah ausgiebiger Eau vor; die Unternehmungen waren ohne Erfolg.

Oestlih Bapaume wurde ein englisches Flugzeug im Luftkampf zur Landung gezwungen.

ODestlicher Kriegs5sschauplag.

Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

Jn der Gegend von Skrobowa, sowie am Oginsky- kanal südlih des Wygonowskojesees wurden feindliche Vorstöße abgeschlagen; deutsche Abteilungen zersprengten östlih des Kanals russishe Vortruppen unter erheblichen Verlusten für diese.

Vei Zarecze am Stochod ist ein Gefecht gegen vor- gedrungenen Feind zu unseren Gunsten entschieden.

Starke feindliche Angriffe richten sich gegen den Luh- und Graberka-Abschnitt südlih von Brody, sie wurden blutig abgewiesen; neue Anguffe sind dort im Gange. Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

Jm Abschnitt Zborow— Koniuchy s\cheiterten russishe Angriffe, eingebrochene Teile des Feindes sind durch Gegenstoß zurückgeworfen, über 300 Gefangene find ein- gebracht.

Auch westlich von Monasterzyska lief der Gegner ver- geblich an, er erlitt in unserem Feuer große V erlujte.

Balkan-Kriegsschauplag. Keine wesentlichen Ereignisse; selbst die Scheintätigkeit des Feindes flaute ab. h Oberste Heeresleitung.

Wien, 14. August. (W. T. B.) Amllih wird gemeldet:

Russischer Kriegsschauplaß. Heeresfront

des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

Südlich des Dnjestr keine besonderen Ereignisse.

Auf den Höhen nördlich von Mariampol wurde gestern durch unser Feuer eine attacckierende russische Kavallerie- Brigade zersprengt. Heute in den Morgenstunden trat der Feind an der ganzen Front zwishen dem Dnjestr und der Gegend südwestlih von Zalocze mit den verbündeten Streit- fräften wieder in engere Gefechtsfühlung. Südlih von Horozanfka scheiterte ein russisher Vorstoß. Westlih von Kozowa verjagten unsere Truppen brandschaßende Abteilungen. Bei Augustowka und im Raume von Zborow wehrten unserè Bataillone zahlreiche russishe Angriffe ab. Es wurdea 300 Gefangene eingebracht.

Heeresfront

des Generalfeldmkr1challs von Hindenburg. Die Armee des Generalobersten von Boehm-Ermollf [Dns südwesilih von Podkamien einen dur mehrstündiäts rommelfeuer eingeleiteten und durch den Gebrau von Gas8- bomben unterstützten dah Nrenaan as 1M palte? das Vorfeld unserer Stellungen ist von toten und shwerverwundeten Russen bedeckll. Neue Kämpfe sind im Gange. Bei Hulewicze am Stothod f{eiterte ein chwächerer rusfischer Vorstok, Süidlich