1916 / 200 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

fande au den Und a U an fetne ateiie : “a Cat a ONs Amtsgericht Roseuberg O. S,., den 15. August 1916.

Schweidnitz. [30525] Im Genossenschaftsregister ist heute ber Ne. 12 (Spar- u. Darlehuskasse E. G. m. 11. H, in Peterwwit) eingetragen: Gegen#aad des Unternehmens ist d-r Be- trieb ciner Spar- und Darlehnskasse zur Pflege ds Geld- und Kredttverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns. Dle Genera:versammlung vom 22. Juli 1916 hat die Annahme des von dem Reichs- verbande ber deutschen landwirtschofilihen Genossenschaften entworfenen Norrnal- statu!s an Stelle der bisherigen Satzungen besc!lofsen. Beim Eingehen der als S andwir en Seno}jen s. Zeitung ¿u Bretôlau1 tritt an deren Stelle big zur nächsten Generalversammlung, in welcher ein anderes Veröffentklihuncsblatt zu be- stimmen ist, der „Deutsche Neichsanzeiger* Für die Dauer ber Einberufung des Bis: standsmitglieds Friedrih Kleiner zum Deeredsdienst i der Gutspöchter August Scholz in Peterwiz zu seinem Stellver- treter gewählt. Amtsgericht Schweidnit, 19. August 1916.

Sensburg. [30526]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 9 eingetrageren Macharrexr Vrenunereigenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit un- beschrüntter Haftpflicht in Awcyden, cingetragen worden:

Der Gutsbesizger Max Hennig in Gollingen i aus dem Vorstand eus- geschieden; der Landwirt Johann Killis in Aweyden ift verstorben; an ihre Stelle siad der Gutsbesißer Gustay Borkmann in Aweyden und der Landwirt Adolf Killish in Aweyden in den Vorstand ge- wählt, und zwar Gustav Borkmann a!s Vorsigender.

Sensburg, den 4. Juli 1916.

Königliches Amtsgeribt. Abt. 1,

Strasburg, Uckermark. [30528]

Im Genofsenschafisregister ist Heute unter Nr. 18 eingetragen:

Blumenhagener Spar- und Dar- lehnskafsenverein, eingetragene Ge. nossenschaft mit unbeschräukter Haft- pflicht, Blumenhagen. Gegenstand des Unternehmens ift Beschaffung der zu Dar- lehen unb Krediten an die Mitglteder er- forderlichen Geldmittel und Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins- besondere:

1) gemeinshaftliher Bezug von Wirt- \chaftsbedürfnifsen,

2) Herstellung und Absay der Erzeug- nisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemein» shaftlibe Rechnung,

3) Besbaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegensländen auf ge- meinschaftlize Rehxvng zur mietwetsen Ueberlassung an die Mitglteder.

Die Mitglieder tes Vorstands sind: Hans Schünemann, Pfarrer, Rudolf Dra- helm, Landwirt, Ernst Walk, Landwirt, sämtlih ia Blumenhagen U-M.

dée Satzung ist am 4. Juli 1916 er- richtet.

Die öôffentlihen Bekanntmachungen er- gehen im landwirtshaftli&en Genossen- \hafteblatt in Neuwied. Ste sind, wenn fie mit rechtlicher Wirkung für den Verein verbunden find, în der für dle Zeichnung des Vorstands für den Verein bestimmten Form, sonst dur die Vorsteher allein zu zeihnen.

Die Willenkerklärungen des Vors{ands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, darunter den Versteher oder seinen Stell, vertreter.

Die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder ¿ur Benennung tes Vorstands ihre Namens- unterschrift beifügen. Die Einsi&t der Liste der Genossen ift während der Dtenst- stunden des Geri!s jedem gestattet.

Strasburg, U.-M., den 11. August

1916, Königl. Amtsgericht,

Strassburg, Els. N

In das Genossenschaftsregister des Kaiserl. Amtsgerichts Straßburg Band T wurde heute eingetragen :

Nr. 150, bei dem Sufflenheimer Spar- uud Darlehnskofsen-Vereiu, eingetranene Genossenschaft mit un- beschräukter Haftpflicht in Suffleu- heim: Nah dem Beschlusse der General- verfammlung vem 8. Junt 1913 fet sich der Vorstand der Genossenschaft heute wie folgt zusamwen: 1) Lutwig Hagaßer, Zlegeleibefiger, Vorsteher; 2) Joseph Jâdck, Töpfer, Stellvertreter des Vor- stehers; 3) Tei Goeß, Töpfer, 4) Andreas Ernewein, Ackerer, 5) Xaver Babinger, Töpfer, zu 3 bis 5 Beisiger, sämtliche in Sufflenheim wohnhaft.

Straßburg, den 17. August 1916.

Kaiserliches Amts8gericht.

Strehlen, Schles. [30529] In unser Genossenschaftsregister ist heute 1 t a att Ticgaaragenen Sa nonen e ; amm orfer Spar- und Darlehnskassenverein e. G. um. u. H. in Deutsch Tshammeu- dorf folgendes eingetragen worden : denretch ift en und an

Der Stellenbesiger aus dem Vorstand ausges seine Stelle der Stellenbesiger Karl Lowen in Deuts Tshammendorf ge- reten. Strchkleu, den 16. August 1916. Königliches Amtsgericht,

VSr unfer Genossensthaftöregister i Let n unser Geno eute as E “wi 9 T 33 éa e Le leit nossen ousumvere u für Strehlen und Umgegend e. G. m. b. H. in Etrehles“ Gagragen worden, taß der Steinarbeiter Gustay Mundel in Strehlen aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Sielle der Stein- arbeiter Wilhelm Bros in Strehlen ge- treten ift.

Strehlen, den 16. August 1916,

Königliches Amtsgericht.

Zierenberzg. [30640] In unser Genossenschaftsregister ist zu Nr. 7, Vurghasuuger Darlehnskasseu- verein e. G, m. u. H. zu Burghasuvgen eingetragen worden: Ackermann Iakob Beyer zu Burghasungen ist verftorben, An seine Stelle ist Handelsmann Christoph Reinhold zu Burghasuvrgen, zugleich als Stellvertreter des Vereinsvorstehers, in den Vorftand gewählt worden. Ziereuberg, den 10. August 1916. Königliches Amts38gerit.

Musterregisier.

(Dis ausländis&en Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Coburg. [29714] In das Mußerregister i eingetracen : Nr. 682. Kaufmanu Franz Birn-

stiel in Coburg, ein cfffener Umschlag,

entbaltend die Abbildung eines Orillings- ges{hoßlorbes Röhren aus 8 mm breiten und 4 mm starken Buchznholzstäben in

Jalousiegewebze —, Geschäfts - Nr. 11,

Muster plastisher Erzeugnisse, Schußsrist

1 Jahr, angemeldet am 8. August 1916,

Vorm. 102 Uhr.

Coburg, den 14. August 1916. Herzogl. S. Amtsgericht. 4.

Gräsenthai. [30651] In das Musterregister is eingetragen: Nr. 528. Firma Carl Schneiders

Erben, Gräfenthal, 29 Modelle für

Por cllangegenstände in Abbildungen mit

den Geschäftsnummern :

Gan¡faben: 12825, 12848, 12851, 12872, 12873, 12874, 12875, 12876, 12877, 12898, 12899, 12909, 12916 12911, 12912, 12913, 12919, 12021 12923, 12924, 12928.

j Mit Gegeastück: 12914, 12915, 12916, SOLT:

Plastische Erzeugnisse, Shußzf ist 3 Fahre, angemeldet am 19. August 1916, Na- mittags 25 Ubr.

Gräfenthal, den 21, August 1916. Herzogliches Amtsgericht. Abteilung T.

Hermsdor!, Kynast. [30533? In das Musterreatfter ist eingetragen : Nr. 66, Friß Hecckert, Vetersdorf

i. N, Muster für agraviert - bemalte

Gläserabbildungen, plastishe Erzeugnisse,

Geschäft*buhnummern 3381, 3385, 33836,

9962, 3387, 5545, 3382 Dekor A, 3382

Dekor B, 3382 Dekor C, 3382 Dekor D,

3382 Dekor E, 3382 Dekor F, 3222

2998, 2999, 2936, 9946, 2997, 3375/9

3375/10, 3375/8, 3375/4 3375/7, 3376/13,

3379/19, 3373/3, 3/8, 0370/9

3373/10, 3373/4, 3373, 3373115,

3378/12, 37599, 3756, 3999 3807,

3898/32 ecm, 3882, 3905, 3868/15 Cm,

3889/2847 ecm, 3850, 83804, 3830/10,

3891/25 cm, 3847/14 cm, 3845/11 ecm,

Schug\rist 3 Jahre, angemeldet am

1. August 1916, Vorm. 11 Uhr.

(org I (Kynast), den 11. August

Königl. Amtsgericht.

Konkurse.

Ead Deynbausen. [30504]

Ueber den Nachlaß des Möbelfabri- kanten Friedrich Augustin zu Deveu- brock ist heute 5} Uhr Nachmittags der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Selhausen zu Bad Oeynhausen. Offener Arrest mit Anzeige- pfliht bis zum 10. Sevtember, Anmelde- frist bis zum 15. September. Erste Gläub!gerversammlung am 19. Sey. tewber 1916, Vormittags 9 Uhr, im htesigen Amtegeriht, Btsmarckstraße, Zimmer Nr. 5, Prüfungstermin am 25. September 1916, Vormittags 9 Uhe, daselbst.

Bad Oeyuhausen, den 21. August 1916.

Der Gerichts\{hreiber des Köntglichen Amtsgerichts.

Berlin-Schöneberg. [30502] Veber den Nachlaß des am 10. März 1916 verstorbenen, zuleßt in Berliu- Schöneberg, Hohenstautenstr. 45 wohn- haft geweitnen Direktors Hermaun Jacobi wird heute, am 21. August 1916, Vormittags 11 Ubr, das Konkursverfahren eröffnet, Der Konkursverwalter August Belter in Berlin W. 30, Haberlandstraße 3, wird zum Konkurkverwalter ernannt. Kon- kursforderungen sind bis zum 9. Oktober 1916 bei dem Gerichi anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibe- haltung des ernannten oder die Wahl etnes anderen Verwalters sowie über die: Be- stellung eines ene und eintretendenfalls über die im 132 der Konkursordnung bezeihneten Gegenstände auf den 26. September 1916, Vor- mittags 107 Uhr, und zur Prüfung der T OLetra orderungen auf den 24. Oktober 1916, 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte,

ormittags |

immex 58, Termin anberaumt. Offener üri mit Anzeigepflicht bis zum 24 Cepr Imigliies Amtsgericht in Berlin- __ Schöneberg. Abteilung 9.

Mae E E S E L L L

Burg, Bz. Magdeb. [30106]

Ueber das Vermögen des Tiscyler- meisters Hermanu Vahl in Burg b. M. ist am 18. August 1916 Konkurs eröffnet. Verwalter: Kaufmaun Hermann Häusler in Burg b. M. Aumeldefrist bis 14, September. Ecste Gläubigerversamm- lung am 7. September, 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 21. September, Vormitt. L Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 14, September.

Vurg b. M., den 18. August 1916.

Köntgliches Amtsgerichz,

Dresden, [30507]

Veber den Nachlaß des am 3 April 1916 verstorbenen, in Dresden, Zellesche- straße 3, wohnhaft gewesenen per}önlih haftenden Gesellschafters ,der în Konkurs befindlichen, aufgelösten offenen Handels- gefellschaft in Firma G. Udluft & Hart: mann tn Dreéden, Hofbildhauers und Tischlermeisters Gustav Adolph Ud- luft, wird heute, am 21. August 1916, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechteanwalt Mox Rudolf in Dresden-A., Waisenhaus- firaye 19. Anmeldefrist bis zum 20 Sey- tember 1916. Wahltermin: 20. Sep- tember L196, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 18S. Oktober L986. Vormittags X0 Uher. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Sep- tember 1916.

Freiburg, Breisgau. [30650]} Veber ben Nachlaß des Küfers Josef Kappler in Freiburg-Zähringen wurde heute, am 21. August 1916, Vormittags ¡1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Yechtsagent K. Kubn in Fceiburg. Anmeldefrist, offener Arrest und Anzelgefrist bis 15, September 1916. Erste Glaubigerversammlung am Donu- nerstag, den 21. September 1916, Vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am Dounerstag, den 21. September #916, Voraiitags 97 Uhve, vor dem Gr. Amtsgericht hterfelbst, Holzmarkt- plaß 6, L. Stod, Zimmer Nr. 1. Freiburg, den 21. Auaust 1916. Gerichtss{reiberei Gr. Amtsgerichts.

Gmesen. [30536] eber das Vermögen des Kaufmanns Franz Reglinski ¡zu Gnesen ist heute, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Kauf- mann Theodor Shwarz in Gnesen. Offener Arrest mit Anzeigepflißt und Anmelde- frift bis 15. September 1916. Erste Gläu- bigerversammlung und allgemeiner Prü- fungêtermin am 29. September 1916, Vormitiags A0 Uhr, Zimmer Nr. 21. Aktenzeichen : 9. N. 5 a/16. Gnesen, den 22. August 1916. Königliches Amtsgericht.

Gummersbach. [30647 |

Ueber den Nachlaß des am 25, Fult 1908 in Bad Honnef verstorbenen, in Berg- neustadt wohnhaft gewrsenen Kommis Uutgust Hasenack wird heute, am 17. August 1916, Mittags 12 Uhr, das Kon- kurgverfah:en eröftner, da die Uebersul- dung des Nachlasses dargetan ist. Dex Prozeßazent Gries in Gummersbach wird ¡um Konkursvèrwalter ernannt. Konkurs- forderungen sind hts zum 16. September 1916 bei dem Geriht anzumelden. 8 wtrd zur Beschlußfassung über die Bet- behaltung des ernannten oder die Wabl cines anderen Verwalters fowie über die Bestellung eines Släubigerauss{Gufes und

eintretendenfalls über die im § 132 de: |:

Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 16. September 1916, Vor- mittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 11. No- vembex I916, Vormittags 10 Uhe, vor tem untèrzeihneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Ferne, welde eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Befit haben oder zur Konkursmass: etwas s{chuldig find, wird aufgegeben, ni&ts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sae und von den Forderungen, für weile sie aus der Sade abgefonderte Befriedigung in Anspruck nehwen, dem Konkursverwalter bis zum 16. September 1916 Anzeige zu maten. Königliches Amtsgericht in Gummersbach.

B orent. [30505] In der Julius Borkowskishen Kon- lurssadhe ijt infolge eines vorma Gemein- s{chuldnér gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleihstermin auf den 11. September 1916, Vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Berent anberaumt. Der Vergleichsvorshlag und die Erklä. rungen des Gläubigerauss{usses sind auf der Gerichtsshreiberet des Konkursgerihts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Berent, den 11. August 1916, Königliches Amtsgericht.

Berlin. [30501]

Das Konkursverfahren über das Ler- mögen der Firma Udolf Kuuz's Musfik- verlag, Gesellschaft mit beshräukter

aftung in Berlin, Neue Königstr. 19, ist infolge Schlußverteilung nah Abhaltung des Shlußtermins hierdurch aufgehoben worden.

Berlin, den 16. August 1916.

Vormiit. | 5

| BIanKene ven Nachlaß des

zur PVeasse gehörigen Grundstücks fn faltenkicten auf den 30, August L916, Bormittags A0 Uhr, int, R den 18. August 1916. Königliches Amtsgericht.

Bromberg. [30506] Das Konkursverfahren über das Ver- gen der derge Molkerei und Dampfbäckeret, ngetragene Ge- nosseushaft mit beschränkter Haft, S in Bromberg wird nah erfolgter

haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Bromberg. den 11, Auguft 1916.

Königliches Amtsgericht,

Ecggenfe!lden.

[39508] Der Konkurs

über das Ve: nögen des Nachlasses der verstorbenen Maria Müllerêperger, Krämersfrau in Langenecck, wird als pur S{(lußyver- teilung beendet aufgehoben. Eggeufe!deua, den 19. Augutt 1916. Gerichtsshreiberei des K. Amtsgerichts.

Grünberg, Schies. [30534]

In dem Nachlaßkonkurs des Scchlvofser- meisters Hermaun Hauch, hierseibfst, soll die S@lußverteilung erfolaen. Dazu sind 1805,49 „4 verfügbar. Zu berüd- fiditigen find 27 096,98 «. Das Sckluß- verzeihnis liegt auf der Gerichteszet. berei TIT bes biesigen Kgl. Amtsgerichts zur Einsicht aus. Grünberg i. Schles. 22. August 1916. Der Verwalter: G. Wenk.

A O,

In Sawen, betreffend den Konkurs über den Nachlaß des am 23. April 1912 ver- storbenen Photographen Max Brühtnex zu Jauer, soll auf Antrag des Konkurs- verwalters das Verfahren eingestellt werden, weil eine den Kosten des Verfahrens ent- sprehende Masse nicht vorhanden |ít. Gläubigerverjammlung zur Anhörung über Erlaß des Einstellunaetbeshlusses am 12. September 198€6, Vormittags@ UO Uhr —- Zimmer 7 —. Jauer, ten 21. August 1916. Amtsgericht.

[30537] Das Konkursverfahren über das Ber» mögen des Tischlermeisters Erich Nöderx, alleinigen Inhabers derx Firma Emil Röder u. Sohn in Lauban, wird nach ecfolgter Abhaltung des Schkußtermkns hierdur aufgehoben. Lauban, den 18. August 1916. Königliches Amtsgericht.

Lüneburg. [30511] Das Konkursverfahren über das Wer, mögen des Kaufmanus Georg Gohde, Inhabers ver Firma Veorg Brüaing Nachfolger in Lünebuxg, Am Markte 5, wird nah erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgeboben, Lüneburg, den 21. August 1916. Königliches Amtsgericht.

Mannheim. [30649] Na réechtskräftiger Bestätigung des Zwang®vergleihs wurde das Konkurs. verfahren über das Vermögen des Kouf- manuns Leopoid Kahn, alleiniger Ju- haber der Firma Leopold S, Kayn in Manuheim, aufgehoben, Manuuheim, den 19. August 1916.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. 2.6.

Maulbronn, [30535] Æ. Wilirtt. Amtsgerichßt Maulbroun.

In der Konkurssache über den Nachlaß der Wilhelmine Rieger, geb. Bauer, gewes. Ehefrau des Vierbraurreti. besfihers Friedri Rieger hier, findet in dem Termin zur Prüfung der ange- meldeten Forderungen am Samstag, den 23. September 1916, Vormittags 11 Uhr, auch Termin zur Beschlußfassung über die Bestellung etnes Gläubigeraus- \chusses und elutretendenfalls über die in SS 132-—134—137 der Konkursordnurg oczeihneten Gegenstände statt.

Den 21. Auaust 1916.

Serichtss@reiber Nath.

Metz. [30655] Das Konkuréverfabren über den Nachlaß Philipp Stamm, Restaurateur, Metz wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Meg, den 17. August 1916. Kaiserlihes Amtsgericht.

Metúxz. Vesciluß. [30656]

In dem Nachlaßkoutursyerfahren der Ehefrau Adrian Suny, Marie geb. Detwald, Landwirtin in Pomuezr iugen, wird das Verfahren mangels einer den Kosten des Versahrens entsprechenden Konkursmasse eing-stellt.

Mes, den 17. August 1916.

Kaiserliches Amtsgericht,

Oberkirch, Baden. [30512] Das Konkurévertahren über bas Ber- mögen der Kaufmann Ludwig Arm- bruster Wuwe, Luise geb. Zimmer- maun, in Oberkirch wurde nach Ab- haltung des Schlußtermins und Vollzug der S{lußverteilung aufgehoben. Oberkirch, den 19. August 1916. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerthts.

Schwerin, Meckib. [30513] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Hofopernsängers Bruuo Wolter hier wird nach erfolgter Abhaltung des Sraias hterdurch anigebolen. chweriu, den 7. August 1916.

Der chts\chreiber des Köntglichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 84,

Großherzogl. Mecklenburg-Schwerin sches roßherzog Raten ns

zur Be|chlußfassung über den ra des

[30509] 1 191

e D 18 2 ahr t Uhr, vor dem Königliche

i 15 1916, ercleicbovor| êvorsblag und etl P die Giklärung des Glä igeraus\{usses

sind auf der Gerichts\{reiberei bes Kon- kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. -

Thorn, den 20. August 1916.

Der Gerichtsschreiber des Köniali e DA Lia

Traunstein. [30648]

Das K, Amtsgericht Traunstein hat ann 19. August cr. felgenden Beschluß erlassen:

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Wollwareugeschästsin- haberin Magdalena Haimerl i Trauustein wird nah rehtskrä\ttger Be- fiätigung des Zwangövergleihsvorschlags aufachoben.

Traunstein, den 19. August 1916.

Gerichtsschreiberei des K. Amtszerichts Traunstein.

Waldenburg, Schies. [30539] Das Konkurtverfahren über das Ber- môgen des Drogiïten Arthur Ringel in Altwaffer, Kreis Waldeuburg (Sbles.) wird, rachdem der in dem Ber gleihstermire vom 13. Juli 1916 ange- nommene Zwange yergleiß dur rechtss fräfttgen Beschluß vom 13. Juli 1916 bestätigt ist, hiezdurch aufgehoben, e OROREE (Schles) den 22, Aug,

Könlglißes Amtsgericht.

Walsrode. [30514]

In dem Konkursverfahren über das Vermözen des Gastwixts u. Kaufmanns Dietrich Kothe in Dorfurark ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Shlußverzeichnis der bet ber Berteilung zu berücksidhtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubtger über die nit verweribaren Vermögens- stüde sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglteder des Gläubigerausschu}ses der Swlußtermin auf Sounabeud, den 30, September #916, Vormittags S847 Uhr, vor dem Köntglkchen Amts- geridte hierselbst, beslimmt.

Walsrode, dea 21, August 1916.

Dec Gerichts\chreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

Tarif- 2e. Bekanntmachungen

der Eisenbahnen. [30531]

Kriegsausnahmetarife Tfy. Ne, 2h, 21 21 Z Vin. A S5O0R, Mit Gültigkeit vom 28. August bezw. 23. Oktober 1916 wird der (Geltungsberetch der Elmshorn-Barmstedt-Oldeskoer Eisen- bahn tin den obenbezeihneten Ausnahme- tarifen ergänzt oder eingeschränkt. Näheres im Tarif- und Verkehrsanzeiger. Aus- funft geben die Güterabfertigungen sowte das Auskunftsbureau , hier , Bahnhof Alexanderplag.

Berlin, den 21. August 1916.

Königliche Eisendahudirektiou.

[30853] Ostdeutsch-Südwestdeutscher Güter- ver?ehr. Vom 1. September 1916 ab werden die Stationen Gultowy Kobylin, Koslshin und Wolenice des Direkttong- bezirfs Posen in die Tarifhefte 1—4 und die württembergisen Stationen Bern- hausen, Echterdingena, Neuhausen (Filder und Plientnger-Hohenheint in das Tarif- hest 4 aufgenommen. Ferner ist vom l. November 1916 ab bet den württem- bergishen Privatbahnstationen Degerlocþ und VMöhriagen (Filder) des Tarifbefts 4 das Zeichen „Zu“ zuzusegzen.. Nähere Auskuaft erteilen die Dienstitellen. Breslau, den 19. August 1916. Königliche Eiseubahudirektion, namens der beteiligten Verwaltungen.

[30652]

Staats- und PVrivatba ugüter- verkehr, Heft © 2e. Mit Güittgkelt vom 28. August 1916 wird bie Station Langenhagen (Han.) als Versaudstation in den Ausnahmetarif 8 5 für Eisen und Stahl usw. aufgenommen. Näheres im Gemeinsamen LTarif- und Verkehrsanzelger.

Hannover, den 21. August 1916.

Königliche Eiscubahudirektiou.

{(30532]

Niederländisch. Bayerischer Güter- tarif vom 1, Januar 1903, Mit Gültigkeit vom 1, September 1916 wird die Statkon Zirndorf der Lokalbahn- Aktiengesellshaft München in den Aus- nahm-tarif 6 für thüringishe, böhmische und Nürnberger Waren aufgenommen. München, den 18. August 1916.

Tarifamt derx K. Bayer. St.-E.-V. v. d. Rÿ.

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg:

Verlag derx Expedition (Mengering) in Berlin.

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Fuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritäts- fristen in Norwegen.

Bekanntmachung über die Aenderung der Ausführungs- bestimmungen über die Einführung von Salzheringen usw. vom 5. August 1916. :

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger.

Erläuterung TV zur Verordnung des Bundesrats vom 10. Zuni 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916, betreffend die Regelung des Verkehrs mit

A

Web-, Wirk- und Strickwaren und die hiervon ausgeschlossenen |

Gegenstände.

Bekanntmachungen der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft, be- treffend holländishe Bohnen.

Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 190 des Reichs- Geseßblatis.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die zwangsweise französischer Unternehmungen.

Bekanntmachung, betreffend die Ziehung von 4 prozentigen preußischen Schaganweisungen vom Jahre 1914.

Vefanntmachung, betreffend die Feruhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Verwaltung

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General der Jnfanterie Sixt von Armin, kom- mandierendem General eines Armeekorps, und dem General der Jnfanterie von Goßler, kommandierendem General eines Reservekorps und à la snite des Kaiser Franz Gardegrenadier- regiments Nr. 2, den Orden pour le mérite,

dem Oberstleutnant z. D. von Borcke, Kommandeur des 1. Ersazbataillons des 6. Thüringischen Jnfanterieregiments Nr. 95, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Hauptlehrer a. D. Tinnefeld in Rhade, Landkreis Recklinghausen, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus- ordens von Hohenzollern,

dem Gerichtsdiener und Gefangenaufseher Schmidt in Hattingen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kreischausseeaufseher Bahlow in Passow, Kreis Angermünde, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Leutnant der Reserve Nebel im Dragonerregiment Nr. 14, dem Steuermann Loren 3, dem Maschinisten Gärtner, den Matrosen Berg und Visser und dem Heizer Meyer, sämtlih in Norderney, die Retiungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich,

Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritäts fristen in Norwegen.

Vom 18. August 1916.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes- rats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revi- dierten Pariser Uebereinkunft zum Schuße des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen, vom 7. Mai 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 272) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Norwegen für Patente die be eichneten Fristen, soweit sie nicht am 29. Juli 1914 abáelauten sind, bis zum 31. Dezember 1916 zugunsten der deutshen Reichs- angehörigen verlängert sind; darüber hinaus sind weitere Ver- längerungen, höchstens um je sechs Monate, vorbehalten.

Berlin, den 18. August 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

über die Aenderung der Ausführungsbestimmungen |

über die Einfuhr von Salzheringen usw. vom 5. April 1916.

Vom 23. August 1916.

Auf Grund der 88 2, 3 der Verordnung des Bunde3rats über die fee von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs-Gesegbl. S. 45) in der assung der Verordnung des Bundesrats vom 4, April 1916 CURSESRgET S. 234) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Einfuhr von

M Berlin,

Salzfischen, Klippfischen und Fischrogen vom 5. April 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 237) bestimme ich: E § 8 der Ausführungsb-stimmungen über die Einfuhr von Salz- heringen usw. vom %. April 1916 (Neichs-Gesezbl. S. 238) erhält folgenden Absay 2:

Die Landeszentralbehörden können die Einfuhr im Grenz- verkehre weiter beschränken oder verbieten; fie können bestimmen, daß diese Einfuhr nur über einzelne, von thnen zu bezeichnende Grenzstationen erfolgen darf.

U Diese Bekanntmahung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. August 1916. Der Stellverireter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr

von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger. Vom 22. August 1916.

Auf Grund der 88 3, 4 der Verordnung über die Ein- fuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunstdünger vom 28. Januar 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 67) bestimme ic:

U

An die Stelle von § 5 Abs. 2 der Ausführungsbeftimmuncen zur

Berordvung des Bundeërats über die E ntuhr von Fut'ermtitel,

| Hilfsoffen und Kunsitünger vom 31. Januar 1916 (Reichs: Ges- bl

S. 71) tritt folzende Vorschrift : N Das @igentum gebt mit dem Zeitpunkt auf die berechtikte G- sellschaft über, in dem die Uebernahmeerklötung der Geselishafi dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. U Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Erläuteruag Iv

zur Verordnung des Bundesrats vom 10. Juni 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. Juni 1916, betr. die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren und die hiervon aus- geschlossenen Gegenstände.

A. Zur Verordnung des Bundesrats.

Zu § 1.

1. Alle auf Grund von Pfandrechten oder in gerihtlihen Aus- einandersegung8verfahren oder auf Grund lavsager befonderer gesch- licher Bestimmungen erfolgenden öffentlihen Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugte andere Beamte oder ôffentlih angestellle Versteigerer, insbesondere die Versteigerung der Pfänder Fer fallen nit unter die Verordnung.

Die fre ändigen Verkäufe der verfallenen Pfänder dur die Lethanstalten fallen unter die Verordnung.

Zu § 7. 2. Die in der Freiliste aufgeführten Gegenstände find nur im Kleinhandel frei, unterliegen jedoch der Leferung9- und Herstellungs3-

k d T beshränkung des § Zu § 7, Absay I.

3. Agenten und sonstige Vertreter, die niht im eigenen Namen Geschäfte abschließen, sondern nur vermittely, haben keine Geschäfts- verbindung im Sinne von § 7 Absag I. Die dauernde Geschäfts- eung muß ¡wischen dem vertretenen Lieferer und dem Abnehmer bestehen.

Soweit Agenten Eigengeshäfte (Propergeshäfte) tätigen;, dürfen sie nur an |olche Abnebiute liefern, mit denen -ste in Eigen- geschäften vor dem 1. Mat 1916 in dauernder Geshäftsverbindung

‘standen haben. gef Zu 88 9— 11,

Begriff des Verbrauchers.

4. Verbraucher sind in der Regel diejenigen Personen, dur deren etgenen Gebrau oder in deren Familie oder in deren Betrieb durch Gebrau die Ware abgenußt wird; es fallen also hierunter auch industrielle oder sonstige technische Betriebe binsihtlih jolcher in & 1 der Bundesratsverordnung bezeichneten R ergan dE die sie durch Ge- brau abnuyen, nicht aber d olher Gegenstände, die sie verarbeiten, um fie allein oder im Zusammenhang mit anderen Gegen- ständen weiter zu veräußern.

Betriebe hinsichtlich der Arbeiiskleidung.

95. Die Leitung von Betrieben oder ihnen angegliederten Wohl- fahrtseinrichtungen, die thren Arbeitern oder Angestellten Arbeits- Tletdung, gleihgültig ob gegen Vergütung oder unent- geltlich, liefert, ist selbs als Verbraucher anzusehen. Die Worte „(gegen Vergütung)" in § 7 Ziffer 2 der Bekanntmachung der Netchs- befleldungtftelle aen H N e Ausführung des § 11 der

undesrat9yerordnung find zu streihen. (ai lit ta inv Ait e: c: M sltederton Wohl ahrtseinr en sind Ar! 0 e zu ihrer Herstellu bestimmten Stoffe nur gegen uu eben. Für private Betriebe stellt die für den Siß -des Betriebes ige Behörde nah

| zeile 30 4, einer 83 gespaltenen Einheitszeile 50 9.

Anzeigen nimmt an:

die fiönigliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers | Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. |

aan SG

1916.

§ 12 der Bundesratsverordnung den Bezugsschein unter Beachtung des § 7 Ziffer 2 der Bekanntmachung der Neichsbekleidungsstelle vom 3. Juli 1916 auf den Bedarf des Betriebes aus. Betriebe von Be- hörden und den in § 2 Ziffer 2 der Bundesratsverordnung genannten Anstalten haben die Bs von Bezugsscheinen auf Arbettekleidung oder zu ihrer Herstellung bestimmte Stoffe, für die in diesem Falle die Reichsbekleidungsstelle nah § 2 Ziffer 2 und § 16 der Bundes- ratsverordnung zuständig ist, auf dem von den Landeszentralbehörden vorgeschriebenen Wege zu beantragen.

Betriebe oder thnen angegliederte Wohlfahrtseinrihtungen dürfen Arbeitekleidung an ihre Arbeiter oder Angestellten, gleichgültig ob egen Vergütung oder unentgeltlih, ohne Beiugsscein liefern. Die Arbeiter und Angestellten gelten insoweit niht als Verbrauzher. Die Lieferung von Arbeitskleidung an ibre Arbeiter oder An- gestellten ist dah:1 folhen Betrieben oder ibnen angeg!iedecten Kohl- fahrtseinrihtungen auch dann gestattet, wenn si: dit: Ueferung nit gewerbmäßtz betreiben, § 9 der Bundesratëvero:dn»ng stebt dem vit entgegen.

Betriebe hinstchtlich anderer Gegenstände, Gemeinnüßige Unteruehmen, beide hinsihtlih gemein- nüßiger Abgabe gegen Vergütung.

6, a) Betriebe oder ihnen angegliederte Woblfahrtseinrihtungen, soweit sie thren Arbeitern oder Angestellten nicht Arbeits kleidung, sondern andere in § 1 der Bundesrats- verordnung bezeihnete Gegenstände liefern, falls

b) sonstige Lollfabrtsetnri@tunzen, Konsumanstalten und

andere gemeinnüßtge Unternehmen, falls

sie vor dem 13, Juni 1916 den Kleinhandel (d. h. eine Abgabe gegen Vergütung ohne cksicht auf die Preisfiellung) mit den in § 1 gengonten Bezenständ-n nich! gewerbimäß g, fondern aemeinnüyta betrieben haven, dücfen dice Segznitände auch küntiig, tedoh nur gegen Bezu. schein, an die V rbrauvhe7z, jedoch nur an den bisüerigen Verbraudcikreiß, verä-ßkern. Die Ret#t- bekletdungöftelle ist zur Grteisung der hierzu ertgrderlthen Autnahme von § 9 ver Bundesrattvezrordnung durch Berordnang des Herrn Neihskanziers vom 17. August 1916 ermähigt worden

Behßrden in Ecföllung geseßliher Verpflichtungen.

7. Behörden, soweit sie in Etfülïlung geseßzlicer Armenverpflichtungea, sonstiger geseßlihec Unte: stügungs- oder gtsey- lider Fürsorge- Verpflichtun gen (z B. auf Grund des Familien- unterstüzung8-Gesetzes) die in § 1 der Bundesratsverordnung bezeih- neten Gegenstände abgeben, deren Verwendung tn offener Ärmen- pflege, Fürsorgetätigkeit oder dergletchen stattfinden soll, können anordnen, daß die für thren Beiirk zuständige Ausfertigungsftelle ihnen Bezugsscheine über thren Bedarf ausstellt. Diese Behörden gelten insoweit selbst als Verbraucher.

Diese Behörden sind verpflichtet, jede Abgabe eines in § 1 der Bundesratsverordnung bezeichneten Gegenstands der für den Abnehmer zuständigen Ausfertigungsstelle von Bezugsscheinen anzuzeigen. Auf Grund dieser Anzeige hat die Ausfertigunasstelle die Abgabe gleih der Ausfertigung eines Bezugs\heins in dle Personalliste des Ab- nehmers einzutragen. Die Eintragung in die Warenliste erfolgt bei Ausfertigung des Bezugs\heins für die Behörde; deshalb hat eine nohmaliae MILAs in die Warenliste bei Etntragung der Anzeiae in die Personalliste des Abnehmers zu unterbleiben. Vordrucke a 101 f e n E Behörden von der Reichsbekleidungs- telle unentge eztehen.

ur die geschlossene Armenpflege gilt die in § 2 Ziffer 2 und F 16 der Bundesratsverordnung getroffene Bestimmung.

Behörden ohne gesezlihe Verpflichtungen,

Gemeinnüßige Unternehmen und Privatpersonen,

sämtli hinsihtlich unentgeltlicher Abgabe

(Schenkung). 8, a) Behörden, soweit sie nicht in Erfüllung geseyliher Verpflichtungen,

b) alle sonstigen gemeinnützigen Wohlfahrts-, Unter- stüßungs- und Fürsorgeunternehmen oder Privat- personen, soweit sie

die in § 1 der Bundesratsverordnung bezeihneten Gegenstände

unentgeltlich abgeben (senken), sind ebenso wie die Personen, an

die E Menge Abgabe erfolgt (Geshenknehmer), als Verbraucher anzusehen.

Bezugsscheine dürfen solhen Behörden, Unternehmen oder Privat- personen jedoch nicht au?gestellt werden. Gewerbetreibende dürfen an sie im Kleinhandel und in der Maßschneiderei die in 81 der Bundes- ratsverordnung bezeihneten Gegenstärde nur gegen Abaabe des Bezugs- scheins veräußern, den sich der Geschenknebmer bei der für ibn nach § 12 der Bundesratsverordnung zuständigen Stelle auf seinen Namen zu beschaffen und der shenkenden Behörde, Unternehmen oder Privat- person zur Vermittlung der Hingabe an den Gewerbetreibenden zu

übergeben hat. Zu § 11.

9. An Schneider, Schneiderinnen, Hausierer, Marktreisende und Reisegeshäfte dürfen Waren, die sie für sid im eigenen Namen ere werben, um fe verarbeitet oder unberarbeitet weiter zu veräußern, ohne Bezugs\chein geliefert werden; Lieferungen an sie find aber der Beschränkung des § 7, Abs. 1 unterworfen.

Sie dürfen nur gegen Bezugsschein an die VerbrauSer veräußern; den Schnetdern und neidertnnen ift deshalb zu empfehlen, BL vor Anfertigung des bestellten Gegenstandes den adgestempe?ten uge sein vom Besteller aushändigen zu lassen.

Zu 8 11 und 12.

10. Für den Erlaß von Bestimm Bezugsscheinen sind die Landezzentra. munalverbände zuständig. Die

S gen zu treffen, soweit der Bu

über die rden de eine nung zuwiderlaufen,

erforderli mat oder Deshalb wird bestimmt :