1916 / 200 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Dte Vordrucke müssen jedo n orm, Farbe und

dem Muster der Reichsbekletdungsstelle genau ents

und dürfen keinen weiteren Aufdruck erhalten. F ondere ist der Aufdruck oder die Aufftempelung einer Firma ver- boten. Nur die Firma des Druckers, wenn sie nit gleich- zeitig die Firma des Verkäufers von Web-, Wirk- und Strickwaren ist, darf unter Hinzufügung des Wortes „Drudck* auf der Nückjeite unten angebracht werden.

Bezugsscheine, die diesen A widersprechen,

find s den Prüfungs- und Ausfertigungsstellen zurück- zuweisen. Die zuständige Behörde kann das Ausliegen von Bezugs- sheinvordruden in den Geschäften, die Ausfüllung des oberen Teils der Bezugsscheine und die Einsendung oder Abgabe dieser Bezugssheine an die Prüfungsslellen und Ausfeitiaungsbehörden durch die Verkäufer gestatten. Dieses Verfahren darf jedoch niht zu einer dem Zwecke der Verordnung und der behördlichen Prüfungspflicht zuwiderlaufenden \{chablonerhaften Ausfertigung der Be- zugssheine führen. Die Bescheinigung der Notwendigkeit ohne weltere Unterlagen darf deshalb forvobl bet Efnsendung oder Vorlegung ter Bezugsscheine durch die Verkäufer wie bei Einsendung durch den Antragsteller felbst nur dann erfolgen, wenn die Ner- mutung für die Notwendigkett der Anschaffung \priht. Die ArYunadsstelle ist in jedem Falle berehiigt und erforder- ihenfalls verpflihtet, weitere Unterlagen füc die Not- wendigkeit der Anschaffung, insbesondere das persönliche Erscheinen des Antraostelle1s, zu verlangen. Ferner bat die Aueéfertigungsbehörde stets nachzuprüfen, ob die Perfon, auf deren Namen der Bezugsshein lautet, auch wirklich den Antrag gestellt hat und ob sie zum Bezirk der Ausfertigungsbehörde gehört. Hterzu wird, wenn diese Vorausseßunaen nicht anderweit nachgewtefen sind, besonders im Falle der Einsendung oder Borlegung des Bezugösscheins durch den Verkäufer, die Beifügung eines urkundlihen Nachweises (z. B. Wohnungsauswets) erforderlih sein. Die Ausfertigungebehörde darf den aus- gefertigten Bezugsschein jedenfalls nur dann an den Ver- käufer zurücksenden oder zurückgeben, wenn die Idenlität des wirklichen Antragstellers mit der Perfon, auf beren Namen der Bezugsschein lautet, einwandfrei nachgewtesen ist. Andernfalls darf die Zurückiendung nur an ben Antrag- steller, auf dessen Namen der Bezugsschein lautet, ertolgen, der damit in die Lage geseßt wird, etwaigem Mißbrauch setnes Namens zu begegnen.

Verboten ist, die Ware dem Käufer zu übergeben oder den Kaufpreis anzunehmen, bevor der Verkäufer in ben Besiß des von der Ausfertigungsbehörde abge- stempelten Bezugsscheins gelangt ist.

Die zuständige Behörde ist, abgesehen von der straf- rechtlihen Verfolgung, jederzeit in ber Lage, bei Berstößen gegen diese Bestimmungen ihre erforderlide Genehmigung zu diesem Verfahren tm Eilnzelfalle oder für ihren ganzen Bezirk zu widerrufen. Auch muß sich die MNeichtbekleidungs- stelle vorbehalten, besonders tm Falle mißbräuchlicher, dem

a) Druck und Verkauf von Beuugs| inen ist jedem agsattet: cen

Bi der Verordnung zuwiderlaufender Ausnutung die |

uläsfigkelt dieses Verfahrens ganz aufzuheben. ZU § 12.

11. Bei Verwendung des Bezugs|\{heinvordrucks B darf dié Ab- stemyelung des reten Abschnitts „Ausgefertigt“ durch die ausfertigende Behörde erst erfolgen, wenn dur die Prüfungsstelle der linke Ab- (u „Die Notwendigkeit ver Anschaffung wird bescheinigt" unter- rieben oder abgestempelt ist. Sind Prüfungs- und Ausfertigungs- stelle vereinigt, so ist Bezug9scheinvordruck A zu verwenden oder sind beim Vordruck B beide Abschniite- abzustemyveln.

12. Bruchteile von Metern sind in Warenliste 1 und 2 weazu- lassen, wenn fie unter 50 cem betragen, und als voller Meter zu rechnen, wenn sie 50 cm oder mehr betragen.

Zu § 13.

13. Die Behörde hat die von den Gewerbetrelbenden monatli abzuliefernden Bezugssheine nach Firmen und Monaten geordnet aufzubewahren; sie dienen zur Veberwahung der Gewerbetreibenden binsihtlich der Veräußerung nur gegen Bezugsshein und dürfen nur mit Genehmigung der Neichsbekleidungasftelle vernihtet werden.

B. Zur Bekanntmachung des Reichskanzlers. (Frelliste.) Zu Nr. 4, Abs. 17 ter Freilisle und Erläuterung 11 Ziffer 8, 14. An Stelle der wegfallenden Ziffer 8 der Erläuterung 11 hat zu ireten : i Die Bestimmungen für baumwollene Damenstrümpfe gelten auch für baumwollene Knaben- und Mädchenstrümpfe. Die Bestimmungen für baumwollene Herrensocken gelten auch für baumwollene Knaben- und Mädchensocken.

Zu Nr. 19 der Freiliste und Erläuterung 11 Ziffer 2 4. 15. Rucksäâcke fallen unter die Verordnung und sind nit frei, Zu Nr. 20 b. 16. Unter Kinderkleldern ist Knabenbekleidung, bestehend aus Jacke und Hose, nicht zu verstehen. Zu Nr. 34. 17. Infolge der Aufhebung der Ziffer 34 dur die Bekannt-

machung des Herrn Reichskanzlers vom 7. August 1916 ist tin Er- läuterung T Ziffer 45 und in Erläuterung 111 Ziffer 18 zu streichen.

C. BékanntmahungdesNetihskanzlers vom 7. August 1916.

(Bekanntaemacht lm Deutschen Reichsanzeiger Nr. 186 vom 9. August 1916 und im Neichs-Geseyblait Nr. 182, Jahrgang 1916.)

D, Ausnahmebewilligungen.

Auf Grund der Ermächtigung des Herrn Reichskanzlers vcm 22. Junt 1916 in Verbindung mit § 19 der Bundesratêverordnung über die Negélung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerlihe Bevölkerung vom 10. Funi 1916 werden btermit nach Gehör des Beirats die nahstehenden Ausnahmen von § 7 der genannten Verordnung zugelassen:

I, Me bende die mit den in § 1 der Verordnung bezeih-

neten Gegenständen Großhandel tretben oder Bekleidungsftücke im Großbetrtebe herstellen, dürfen Waren auch an Kleinhändler und an Berarbeiter der Waren liefern, mit denen fie vor dem 1. Mai 1916 nit in dauernder Geschäftsverbindung gestanden haben, wenn

a) der Abnehmer bereits vor dem 1. Mai 1916 in § 1 der Verordnung bezeichnete Gegenstände gewerbsmäßig im Klein- handel veräußert oder gewerbsmäßig verarbeitet hat,

b) binsihtlich des Abnehmers der Berdaht des sogenannten Kettenhandels ausgeschlossen erscheint,

c) der Abnehmer gegenüber der für ihn zuständigen amtlichen Handels- oder Gewerbevertretung etdesstattlih versi ert, daß er die Ware alsbald nur unmittelbar den Verbrauchern zum Verkauf stellen oder alsbald in seinem Gewerbebetriebe verarbeiten wird,

d) der Abnehmer über das Vorliegen dieser Voraussetzungen eine jederzeit widerruflihe Bescheinigung der für ihn zu- ps en amtlihen Handels- oder Gewerbevertretung

ß Diese Bisieinicang ist vom Abnehmer aufzubewahren. Dieser hat eine Ab\crift der Bescheinigung vor jeder Lteferung us zu übergeben. Der Lieferer hat diese Abschrift bei seinem Mechnungsdoppel aufzubewahren.

Die Be Gelnlgung, und ihre Abschriften sind der Neichs- d j beklei Seidióo / ZIA der LOnRes beieimeten Beaus

tragten der personen auf Verlangen gen oder einzusenden.

Der Abnehmer hat seine Handlungsbücher, oder falls er nit zur Buchführung verpflichtet ist, besondere Aufzeihnungen über dfe in Frage kommenden Geschäfte so zu führen, daß eine Nachprüfung darüber mögli is, ob er die betreffende Ware alsbald nur un- mittelbar an die Verbraucher zum Verkauf gestellt oder alsbald in jcinem Gewerbebetrieb verarbeitet hat.

Auf Grund von § 20 Ziffer 1 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 unbeschadet sonstiger Stra}bestimmungen wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15 000 „4 besiraft, wer

1, dem Lieferer eine falsche Abschrift der Bescheinigung oder eine Abschrist nah Widerruf der Bescheinigung erteilt,

2. der eides\tatttihen Versicherung zuwider die Waren nicht alsbald nur an die era zum Verkauf stellt oder nit alsbald im eigenen Gewerbebetrieb verarbeitet,

3. die Handlungshücher oder besonderen Aufzeichnungen so führt, daß eine Nachprüfung der Einhaltung dieser Ver- siherung nit möglich ist.

Vordrvcke zu den Bescheinigungen werden ten amilien Handels- und Gewerbevertretungen von der Reichsbekleidungsstelle geliefert.

Falls die amtlihe Handels- oder Gewerbevertretung die Be- vei erteilt, bedarf es keines Antrages bet der Neich3bekléidungs-

elle. IT,

S 7 Absatz 2 der Verordnung findet auf das Wirken und Stricken von Bekleidungsftücken keine Anwendung.

Betriebe der Wirkeret und Strickerei, die aus den von ibuen selbst gewirkten oder gestrickdten Stoffen Bekleidungsstücke herstellen, dürfen im Laufe je eines Vierteljahrs Bekleidungsstücke unter Ver- wendung von höchstens 25 vom Hundert des Gewichts der am An- fang jedes Vierteljahrs in threm Besitz befindlichen beschlagnahme- freien Garne ohne Bestellung herstellen. Betriebe, die hiervon Ge- brau machen wollen, haben der Reichsbekieidungsftelle den Zettpunkt des Beginns des ersten Vierteljahrs-Abshnitts und am Beginn jedes Bierteljahrs-Abschnitts das Gewicht der in ihrem Besitz befindlichen beschlagnahmefreien Garne anzuzeigen. Sie haben die Buchführung fo A daß die Elnhaltung dieser Bestimmung nachgeprüft werden Tann.

B, Mitteilungen der Reihsbekleidungsstelle.

l, Vom 8: September 1916 ab befindet sich:

a) Borstand und Allgemeine Abteilung (A) der. Verwaltungs- abteilung sowie die Geshäftoabteilung: Berlin W. 8, Mauerstraße 53.

Hernspreher: Verwaltungsabteilung : 12337, 11479; Geshäfsabteilung: Zentrum 12937—12939, ) Folgende Abteilungen der Verwaltungsabteilung : ‘Abteilung für Anstaltsversorgung (B), Abteilung für Untformstoffe (C), Abteilung für Auskünfte zur Auslegung der Bundesrats- verordnung und Freiliste (nt cht an Gewerbetreibende und Private) und Ausnahmeberoilligungen von S 7 der Bundesratsverordnung vom 10. Junt 1916 (D), Statistische Abtetluna (F): Berlin W. 56, Markgrafenstraße 42. __ Fernsprecher: Zéntrum 10640, 10641. ) Ale Schretben sind vom 8. September 1916 ab für die Abteilung für Anstaltsversorgung (B) an diese, Berlin W. 56, Markgrafenstraße 42, für die übrigen Abtetlungen der Verwaltungsabteilung an die Verwaltungsabteilung, Berlin W. 8, Mauerstraße 53, für die Geschäftsabteilung an die Kriegswirtschafts- UAkblengesellshaft, Geschäftsabteilung der Meichsbeklei- dungsstelle nah Berlin W. 8, Mauerstraße 53 zu richten. IT. Die Reichebekletdungösielle gibt ein Druckheft, enthaltend die Zusammenseßung und die wesentlihen Bestimmungen der WVer- waltungs- und Geschäftsabteilung heraus. Dieses kann gegen Vor- einsendung von 20 4 für das Stück (auch Briefmarken), ein Sonder- abzug daraus, enthaltend die Bunbdesratôverordnung vom 10.Funi 1916 mit den Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 10. Juni, 13. Zuli und 7. August 1916 nebft den in die einzelnen Beslimmurgen ein- gearbeiteten Erläuterungen T—1V gegen Voreinsendung ven 10 4 für das Stück (auch Briefmarken) von der Reichsbekleidungsstelle bezogen werden. Den Sonderabzug können Behörden für den amtlihen Ge- brauch der Prüfungs- und Ausfertigungtstellen unentgeltlich bestellen.

Berlin, den 21. August 1916.

_Reichsbekleidungsstelle. cktadtrat Dr. Temper, Stellvertretender Vorsitzender.

Zentrum 12336,

Bekanntmachung.

Diejenigen Konservenfabrikanten, die holländis\che Bohnen zu Faßbohnen oder Gemüsekonserven in Blechdosen verarbeiten, sind verpflichtet, sämtliche derartige Erzeugnisse, die aus hol- ländisher Rohware hergestellt sind, besonders zu bezeichnen.

Die Fässer sind mit dem deullihen Aufdruck „holl“ aus unverlöschliher Tinte zu versehen.

Die Etiketten der Dosen müssen gleichfalls mit einem deutlichen Aufdruck „aus holländischer Rohware hergestellt“ ver- sehen sein. Die Dosendecktel müssen mit einem Stanzzeichen h o versehen sein.

Braunschweig, den 23. August 1916.

Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.

Vetanntmachunga.

Auf Grund des § 4 der Verordnung vom 5. Juguit 1916, Reichs-Gesegblatt Seite 914 folgende, werden die Konserven- fabrikanten, die grüne Bohnen in Fässern oder Dosen konservieren, hierdurh aufgefordert, von jeder Anlieferung holländisher grüner Bohnen sofort nah Empfang eine Mitteilung zu machen, a. welhe Mengen Bohnen in Doppelzentnern sie er- halten haben, b. welche Preise sie für den Doppelzentner bezahlt haben.

Braunschweig, den 23. August 1916.

Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Dr. Kanter.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBI. S. 603) und der Ziffern 1, 2, 4 und 5 der Anweisung des Kaiserlichen Ministeriums vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Z. u. B. A. Bl. S. 305) wird L E Kaufmann Alfred Ln Sue Ce i. Elsaß, Finkmattstr. 11, 2) dem Zigarrenhändler Alois Oswald, Straßburg i. Elsaß, Steinstr. 1, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs8- und Futtermitteln aller

Naturerzeugnissen, Heiz- und Leucht. des Kriegsbedarfs von ab Deutschen Neichs untersaat. Der Ver- igaretten und Tabak, sofern er in ale r Ie Ref ter Han olgt, un nkauf der hterzu

Oswald erlaubt.

Straßburg |. E, den 17. August 1916. Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Ahrendts.

Die von heute ab fue PtnEamaende Nummer 190 des Reichs-Gesepblatts enth

Nr. 5398 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Prioritätsfristen in Norwegen, vom 18. August 1916, unter

Nr. 5399 eine Bekanntmachung über die Aenderung der Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr von Salzheringen usw. vom 5. April 1916, vom 23. August 1916, und unter

Nr. 5400 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfsstoffen und Kunristdünger vom 22. August 1916.

Berlin W. 9, den 24. August 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. K rüer.

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium: infolge der von der Stadtverordnetenversammtung n Allenstein getroffenen Wahl den Stadtrat Friedrih Haubold daselbst als Zweiten Bürger- meister (besoldeten Beigeordneten) der Stadt Allenstein für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verorduungen, betreffend die zwangs- weise: Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBIl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGVIl. S. 89) habe ih nach ustimmung des Heren Reichs- fanzlers über die den französischen Staatsangehörigen Kauf- mann Wilhelm Rohling und seinen drei Kindern aus dem Nachlaß der am 4. Juni 1916 in Münster i. W. verstorbenen Rentnerin Witwe Antonie Deiters, geb. Hôtte, zugefallenen Miterbenauteile die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Landesrat Josef Kayser in Münster i. W)

Berlin, den 19, August 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A. LUseusty.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Eduard Hermann in Zranftfurt a. M. ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Göttingen verseßt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Die Ziehung derjenigen Serie der auslosbaren, mit 4 vom Hundert verzinslichen preußishen Schaßanweisungen vón 1914 erster und zweiter Ausgabe, deren Stücke am 1. April 1917 zur Rückzahlung kommen, hat nah den Rück- zahlungsbedingungen im Oftober d. J. zu geschehen. Nach Bestimmung des Herrn Finanzministers wird die Nummer der gezogenen Serie

im „Deutschen Reichs- und Staatsanzeiger“, im „Berliner Börsen-Courier“, Berlin, in der „Berliner Börsen-Zeitung“, Berlin, und in der „Frankfurter Zeitung“, Frankfurt a. M., veröffentliht werden.

Berlin, den 21. August 1916.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Königlih Preußischen

Bekanntmachung,

Auf Grund der Bundesratsbekanntmachung zur Fernhaltung un- zuvertläffiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBIl. S. 603 ift der Frau Fleischermelster Anna Barfels in Parey die Fortseyung thres Handelsgewerbes untersagt worden.

Genthin, ven 22. August 1916.

Der Landrat. von Schenck.

Bekanntmathung.

Auf Grund der Bundesratsyerordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuvérlässiger Personen vom Handel (Reichs- Gesfeyblatt Seite 603) is durch Verfügung vom heutigen Tage dem fuemeon Johann Bordan in Buer - Erle, Kronprinzen- traße 22, der Handel mit Backwaren untersagt worden.

Buer i. W., den 22. August 1916.

Die Polizeiverwaltung, F. V.: Nuhr.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preufsßen. Berlin, 25. August 1916.

Fn der am 24. August 1916 unter dem Dan des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich ab- gehaltenen Plenarsißung des Bundeszrats gelangten die Vorlagen, betreffend Regelung der Wildpreise, betreffend Ergänzung der Verordnungen über Zahlungsverbote usw. und betreffend Aenderung des 25 des Gesezes über Krieg#- leistungen vom 13. Juni 1873, zur Annahme.

Die hiesige bulgarische Gesandtschaft teilt mit, daß alle in Deutschland weilenden bulgarischen Staatsangehörigen des Jahrganges 1917 ebenso wie alle anderen Heerespflichti- gen, die bisher zurüdgestellt oder aus irgendeinem Grunde zur Musterung noch nicht erschienen waren, aufgefordert werden,

süc s Belgkrier: zu begeben, wo ihre Muslerung von den j en Kommissionen in der Zeit vom 1. September bis zum 1. Oktober dieses Jahres stattfinden wird.

R R E E

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ar as die Ausgaben 1121 und 1122 der Deutschen Ver lust- listen bei. Sie enthalten die 9. Liste der aus Rußland zurück- gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 616. preußische, die 320. sächsische, die 292. bayerische und die 447. württem- bergische Verlustliste.

Oesterreich-Ungarn. Unter dem Vorsig des Ministerpräsidenten Grafen S tuergkh fand vorgestern ein Ministerrat statt, an dem sämtliche Mit- glieder des Kabinetts teilnahmen.

Die vorgestrige Sigung des ungarischen Abge- ordnetenhauses war eine Obstruktionssißung. Die Oppso- fitionellen aller Fraktionen hatten 21 Juterpellationen angemeldet, von denen sieben auf die nächste Sißung verschoben wurden. Auf eine Jnterpellation- des Grafen Michael Karolyi über verschiedene Fragen dér auswärtigen Politik sagte der Ministerpräsident Graf Tisza laut Bericht des „W. T. B.“:

Der Interpellant behauptet, die Offensive gegen Jtalien set ohne CEinflußnahme des Ministers des Aeußern beschlossen worden Van muß hier unterscheiden. Ueber die Borbereitungen zu der Offensive gegen Italten wurden wir zur rehten Zeit unterrichtet, in erster Linie der Minisier des Aeußern und dann selbstverständlich alle diejenigen, die für die auswärtige Politik verantwortltch sind. Wir waren davon unterrichtet und bätten auch die Gelegenheit gehabt, wenn wir aus politishen Gesichtspunkten heraus gegen diese Offensive Bedenken gehabt hätten, diese geltend zu machen. Wir hatten jedoch naturgemäß [keinerlei poli- tische Bedenken; denn ein Erfolg dieser Offensive wäre mit großen politishen Vorteilen verbunden gewesen. Auf die Entscheidung über die Frage, ob eine Offensive ergriffen werden foll oder nicht, fann weder der Minister des Aeußern noch ein anderer politischer Faktor Einfluß nehmen, da dies eine auss{hließliche militärishe Frage is, und es gäbe keinen gefährliheren Jrrtum, als wenn Minister sich als Strategen hinstellen würden. Dies wäre etne ebenso gefährliche Berirrung, wie wenn eine militärishe Funktion die volttische Leitung übernëhmen wollte. Was die Anfcage Karolyis über den Abschluß des Vertrages mit Bulgarten be- trifft, erwiderte der Pinisterpräsident, so sind dem formellen Abs{chluß ves Vertrages längere Zeit in Anspru nehmende Verhandlungen voraus8gegangen. Diese wurden aus|ch{ließlich von den diplomatischen Faktoren geführt, und in erster Reihe nahmen daran die in Sofia beglaubigten Gesandten Deutschlands und Oesterreih-Ungarns teil. Diese Verhandlungen wurden ausf{ließlich dur die verantwortlichen politishen Faktoren geführt. Der endgültige Abschluß war, wie es in solchen Kriegszeiten zu geschehen pflegt, der folgende: Es gibt zwei Vertragsinstrumente. Das eine ist die Militärkonvention, die mit Wissen und Zustimmung der zuständigen Staatsmänner und Diplomaten abgeshlossen wurde. Das andere ist der diplomatische Bertrag, der ebénfalls bon den zuständigen Faktoren abges(lossen wurde. “Das Vorgehen ist in jeder Beziehung etnwandfrei.

Das Abgeordnetenhaus beschloß mit einstimmiger Be- geisterung, an den Präsidenten des Deutschen Reichstags anläßlich der glücklihen Heimkehr der „Deutsch- land“, durch die ein neuer Beweis deutscher Krast, deutshen Wissens und unexrschütterliher Ausdauer geliefert worden. sei, ein Glücckwunschtelegramm zu richten.

- Das ungarissche „Amtsblatt“ veröffentliht eine Re- gierungsverordnung, die mit Rücksiht darauf, daß die Produzenten häufig Weizen, Gerste und Halbfrucht- produfte zurückhalten, im Jnteresse einer Beschleunigung des (Getreideverkehrs und zur Sicherung der öffentlichen Versorgung die Produzenten verpflichtet, ihre Getreideübershüfse unverzüglich nach Drusch den Behörden anzumelden und den zum Ankauf berufenen Organen anzubieten und ihnen abzuliefern.

Großbritannien und JFrland.

Jm Unterhause machte Lord Cecil Mitteilungen über die auswärtige Politik, in denen er laut Bericht des „W, L. B.“ ausführte: N

Ich kann unbedingt erklären, daß Eröffnungen über den Frieden der englischen Regierung nicht gemacht worden sind. Gs gibt nur einen einzigen Weg, auf dem Friedenseröffnungen ge- naht werden können. Dies ist durch eine Mitteilung seitens einer feindlichen Regierung an unsere Regierung Wenn irgend eine folche Veitteilung stattfände, würden wir, denke ib, zuerst mit unseren Verbündeten beraten, und es. hat keine folhe Eröffnung in irgend einer Form staitgefunden. Wenn es geschieht, so wird es, wte tch gesagt hahe, unsere Pflibt sein, mit den Verbündeten darüber zu Rate zu. gehen. Ich halte es niht für wünschenswert, sih mit dieser Frage irgend wie weiter zu beten : i

Was die Lage auf dem Balkan betrifft, so glaube i, daß gegenwärtig in dieser Beztehung die militärischen Operationen, die in Saloniki begonnen haben, von wesentlihstem Interesse sind, und über diese irgend etwas diesem Hause zu sagen, würde, das t ganz far, für mi dunhaus unangeoraht sein. Was unjere Haltung gegenüber der griechlidhen Regterung vetrifft, so hat bas Haus davon Kenntnis, daß vor kurzem für uys unbedingt notwendig wurde, an die griehlshe Reglerung bestimmte Forderungeu zu stellen. Sie wurden gestellt im Einvernehmen mîit unseren Verbündeten und wurden angetommeñ, wie das Haus wetß. Die Regierung von Skuludis wurde entlassen und eine neue Regierung wurde zur Macht berufen unter dem Vorsitz von Zaimis, der ein allgemein geahteter Mann in P und der nicht, wie sonst dort üblih, an der Partelpolitik beteiligt is. Er ist ein Mann, der große Achtung génteßt und großen vie 1h hat, und unsere Be¡tehungen mit seiner Negterung sind, soviel ich weiß, zu etnem durchaus befriedigenden Sdluß gekommen. . :

Die Politik der Schwarzen Liste, führte Lord C-cil welter aus, war einfach die, daß England es für vernünftig hielt, daß fein Gigentum, sein Kredit und setne Schiffaßbrt niht zur Verfügung seiner Feinde gestellt werden sollten und daß seine Untertanen und Bürger dazu angehalten werden sollten, niht mit gewissen Personen Handel Wu treiben, roenn sie durch (ide Handlungsweise die Feinde unseres Landes unterslügen und die Macht des Feindes erhöhen, dak thre Soldaten unsere etgenen Soldaten tôten. Ich glaube nit, daß irgend ein Land einschließlich der e Ui Staaten unter ähn- lihen Umständen zögern würde, dieselbe Politik zu befolgen, und ih bin überzeugt, däß, wenn sie verstanden würde, der Tadel daran als auf falscher Äutfassung beruhend und als unwesentli erkannt werden würde, und daß die Kritiker einsehen würden, daß die Regierung bet dem, was sie tat, lediglich die Pflicht von Ministern eines Landes erfüllie, vas in einen großen Krieg verwickelt ist.

Ueber den niederländischen Ueberseetrust, sagte der Rédner, es bestehe aller Grund zu der Annahme, daß er im ganzen genommen gut arbeite. Einiges Durchsickern könne nit vermieden werden. E38 set da eine flache Grenze ohne jedes natürliche Hinder1.is mit sehr ohen Preisen auf der einen und großen Vorräten auf te- anderen Seite; ‘was man au für Vorsihtsmaßregeln treffe, es würde doch immer einige Shmuggelei geben. Natürlich könne die britische Reglerung der holländishen uicht vorschreiben und wolle thr

niht vorshreiben, was für Schritte sie zu unternehmen habe. Das liege bei den Holländern, und er müsse sagen, daß Zun Pelipe ut gefaßt seien, um den Shmuagel zu unterbinden, es sei ihre Sache, dafür zu forgen, daß diese Gesege ordnungsgemäß aus- geführt würden. Wenn irgend ein Mangel bet der Ausführung zu seiner Kenntnis g-braht werden sollte, so werde er nah Möglich- feit dafür sorgen, daß dieser der niederländisheu Regierung mitgeteilt würde. Im allgemeinen habe der Trust gut gearbeitet, aber es set da etn Punkt in der Lage Hollands, der der Regierung große Sorge mache. Holland sei, was feine Landwirtschaft betreffe, ein ausführendes Land, und vor dem Kriege habe es eine beträhtlihe Menge seiner Erzeugntfse in verschiedener Gestalt ausgeführt, Unzweifelha habe es vor dem Krieze einen viel größeren Teil nah Eng- land ausgeführt, als seither. Die Holländer seien ein kauf- männi\ches Volk, und sie könnten in Deutschland sehr viel höhere Preise erzielen als im Vereintgten Königre'ch und in den ver- bündeten Ländern, und deshalb verkauften sie ihre Waren niht. Das sei vom britischen Standpunkt aus keine befriedigende Lage. In einigen Waren habe England bei Beginn des Jahres fast die ganze Einfuhr aus Holland verloren, und bas sei durchaus nit befitedigend. Es sei entschieden cine schwterige Frage. Er könne dem Haufe nicht genau sagen, was die Negterung getan habe, um mit ihr fertig zu werden, aber er kônne dem Hause versihern, daß die Dinge fehr viel beffer ständen als bisher; es sei in den leyten Wochen éine ent- schiedene Besserung eingetreten; er habe Veranlassung zu der Hoffnung, daß bie Brfsecung in Zukunft nit geringer sein “würde als vis- her, und die Engländer würden nicht sehr viel Anlaß zu Klagen haben im Vergleich zur Lage vor dem Kriege. Cecil sagte, er wolle nit versprehen, daß Engiand befriedigt setn werde, denn es werde niemals befriedigt sein, solange ein Krümel an Lebensmitteln nah Deutschland gelange. Die Negterung habe eine sehr \{chwierige Sache von einer vteihe von ver]hiedenen Gesichtspunkten aus be- trahten müssen. Sie habe sich bemübt, den Fischmengen etne Grenze zu setzen, die aus Norwegen und Holland nah Deutschland gelangt seten, und er glaube, daß die ergriffenen Maßregeln im ganzeu ihren Zweck exfüllten. Italien.

Der „Agenzia Stefani“ zufolge hat man festgestellt, daß die Nachrichten über die Tätigkeit feindlicher Unter- seeboote fern von ihrer Heimatküste dem Feinde sehr vor- teilhaft sind, da er sih so über die Tätigkeit und den Ort seiner Unterseeboote unterrichtet, mit denen er feine unmittelbare Verbindung hat. Jnfolgedessen haben die Verbündeten beschlossen, die Veröffentlichung solher Nachrichten zu untersagen.

Von unterrichteter Seite erfährt „W. T. B.“ hierzu:

Selbstverständlih ist es Unsinn, zu behaupten, daß die deutsche Flotte und die ihrer Verbündeten aus den Meldungen Lloyds über versenkte Schiffe roihtige Nachrichten für die Operationen ihrer Unterfeeboote erhielten. Der wahre Grund für unsere Feinde, das Versenken von Schiffen in Zukunft niht mehr zu veröffentlichen, liegt auf anderen Gebieten, Van will der eigenen Deffentlich- keit die Grfolge der feindlihen Unterseeboote vor- enthalten, um die Stimmung niht noch weiter zu bdrücken, um die Schiffsbesaßungen nicht noch ängstlicher zu machen und damit das Anheuern der Mannschaften zu ershweren, um die Versicherungs- präâmien nicht noch weiter stelgen zu lassen, und so fort.

Niederlande.

Nach einer Meldung des Korrespondenzbureaus ist im Haag der Bericht eingetroffen, daß die en alte Negierung befohlen habe, die holländischen Getreideschifse frei- zugeben.

Dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge haben die)muider Reeder beschlossen, den Vorschlag der britischen Regierung, daß ein Teil der von ihren Fischerfahrzeugen in Ymuiden ein- geführten Fische von britishen Käufern auf offenem Marfte angekauft werden solle, anzunehmen. Die britische Regierung hat fich verpflichtet, die sieben aufgebrahten Y)muider Fishdampfer sofort frei zu lassen.

Dänemark,

Der als Ausschuß zusammengetretene Landsting hat nach einer Meldung des „Nißauschen Bureaus“ mit 39 Stimmen den Verkauf der dänischen Antillen abgelehnt. Sieben Mitglieder des Landsting stimmten für den Verkauf, drei ent- hielten sih der Abstimmung, dreizehn waren abwesend. Heute hält der Landsting eine öffentlihe Sißung ab.

Griechenslsand,

Einer Meldung des „Temps“ zufolge sind drei griechische Divisionen in Kavalla eingeschifft und die griechischen Festungswerke den Bulgaren mit Geschüßen und mit Munition ausgeliefert worden.

Numänien.

Anläßlich des Geburtstages des Königs Ferdinand wurde gestern in der Hauptstadt ein Tedeum abgehalten, dem Vertreter aller rumänishen Behörden beiwohnten. Mittags fand ein Festessen im Schloß Cotroscheni statt.

Vulgarien.

Gegenüber der Meldung des „Reutershen Bureaus“, daß der bulgarische Gesandte in Athen Passarow dem griechischen Ministerpräsidenten Zaimis erklärt habe, daß die bulgarische Armee eine Offensive einleite, die auf die Besezung gewisser strategisher Punkte auf griehishem Gebiete abziele, und daß der englische und der französische Gesandte an den Ministerpräsidenten Zaimis fort en die Anjrage gestellt hätten, welhe Schritte die griechishe Regierung angesichts des Auszuges der vor den anrückenden bulgarishen Truppen fliehenden griechischen Bevölkerung zu ergreifen gedenke, ist die bulgarische Telegraphen-Agentur zu folgender Erklärung er- mächtigt:

Was den ersten Punkt der Meldung betrifft, hat Passarow in feiner PVilteilung niht von etner bulgari\chen Offensive gesprochen, sondern von elner bulgartschen Gegenof dai ibe. die ducch die, wenngleich vergeblichen, unaüfbörliden Anôâriffe der Gntentetrupven bervorgerufen sei. Was den angeblihen Auszug der Beyölkerung anlangt, so liegt eine berehnete Erfindung vor, demn die vom General Sarrail bedrückte einheimische Be- völkerung, weit davon entfernt, vor unseren Truppen zu fliehen, empfängt sie im Gegenteil als Befreter.

Asien.

Der Korrespondent der „Times“ in Tokio meldet, daß man allgemein eine freundschaftlihe Beilegung der durch die Ereignisse in Chengchiatung verursachten Schwierig- keiten erwarte. Die japanische Regierung werde sih wahr- scheinlih mit einer formellen Entschuldigung und Bestrafung der schuldigen Beamten begnügen.

“Kriegsnarihten,

Großes Hauptquartier, %. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegs\chauplaß.

Aehnlih wie am 18. August erfolgten gestern abend dleichzeitig auf der ganzen - Front von Thiepval bis ur Somme nach heftigster Feuersteigerung englisch- ränzösishe Angriffe, die mehrfah wiederholt wurden. wischen Thiepval und dem Foureaur-Walde sind le blutig zusammengebrochen. Teile des vordersten zerschossenen Grabens/ nördlich von Ovillers wurden auf- gegeben. Jm Abschnitt Longueval Delville - Wal d hat der Gegner Vorteile errungen, das Dorf Maurepas ist zurzeit in seiner Hand. Zwischen Maurepas und der Se hatte der französishe Ansturm keinerlei rfolg. ;

Auch rechts der Maas seßten die Franzosen wieder um Angriff an. Der Kampf blieb auf den Abschnitt von Fleury beschränkt. Der Feind ist abgewiesen,

Eins unserer Luftschiffe hat in der Nacht zum 24. August die Festung London gngtariizen, 4 feindliche Flugzeuge wurden nördlich derSomme, je eins bei Pont Faverger, südlich von Varennes und bei Fleury (dieses am 23. August) im Luftkampf, eines süd- lih von Armentières dur Abwehrgeschüße abgescchossen.

Wie schon häufig in leßter Zeit auf belgische Städte, so wurden auch gestern wieder Bomben auf Mons abge- worfen. Abgesehen von dem angerichteten erheblihen Sach- schaden an belgishem Eigentum sind einige Bürger {wer

verlezt. Oestliher Kriegsschauplaß. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Der Gegenangriff zur Wiedernahme der am 21. August bei Zwyzyn verlorenen Gräben hatte Erfolg. Es wurden gestern und am 21. August an der Graberka 561 Gefangene eingebracht.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. Bei den deutschen Truppen nichts Neues.

Balkankriegs8schauplaß.

Keine wesentliche Veränderung. j Oberste Heeresleitung.

VDesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 24. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschaupla sz. Außer einigen kleinen erfolgreichen Vorfeldunternehmungen weder bei den Streitkräften des Generals der Kavallerie Er z-

herzogs Carl uno bei der Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg Ereignisse von Belang.

Jtalienisher Kriegsschauplaß.

Nach heftiger Beschießung des Kammes der Fassaner Alpen und unserer Höhenstellungen beiderseits des Travig- nolo-Tales seßten die Jtaliener gegen die Front Colto- rondo-Cima di Cece mehrere Angriffe an, die abgelchlagen wurden. Sonst keine Ereignisse von Belang.

Südöstliher Kriegss\chauplaßg. Un der unteren Vojusa Geplänkel.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 24. August. (W. T. B.) Der Generalstab meldet vom 23, Auguit: Auf dem rechten Flügel haben die auf Lerin vordringenden. Truppen gestern die Stadt Kastoria beseßt. Die hauptsächlich einem Freiwilligenregiment ange- hörenden, geschlagenen Serben zogen sich nach Süden zurü. Die in Richtung Lerin, Banica, Gornitschewo und Ostrovo-See operierenden Truppen rückten, nahdem sie am 21. August eine stark befestigte Stellung des Feindes auf dem Kamm des Ma lk a- Nidzeberges erobert hatten, am 22. August vor und griffen die serbishe Donau- und die serbishe Wardardivision in ihren neuen Stellungen Kloster des heiligen Spiridion Höhe 207 Tscheganska Planina an. Bisher haben wir 7 Offiziere und 200 Mann gefangen genommen. Wir erbeuteten 5 ganz neue französishe Schnellfeuergeshüße, die vollfommen unbeschädigt waren, mit ihren Lafetten und ihren Pferden, 9 Munitionswagen, 6 Maschinengewehre, einen Bombenwerfer, viele Gewehre Muster 1916 und 15 Waggons rollendes Material. Der Kampf geht weiter. Wir haben uns endgültig auf der Höhe Dzemaat Jeri nördli des Ostrovo- Sees und im Moglenica-Tale festgeseßt. Bedeutende Kräfte der Schumadia-Division griffen den Abschnitt Ukuruz —Komwil an. Alle Angriffe wurden unter großen Ver- [lusten für die Serben abgeschlagen.

m Wardartale verlief der Tag im allgemeinen ruhig. Täligkeit der beiderseitigen Artillerien. Nur an der Front südwestlih des Dojran-Sees suchte der Feind gegen 10 Uhr Abends unsere vorgeshobene Stellung anzugreifen. Er wurde aber abgeshlagen. Ergänzende Mitteilungen und Gefangenen- aussagen ergeben, daß das 176. französishe Regiment, das an dem Kampf am 21. August teilnahm, 50 vom Hundert seines Bestandes verloren hat. 250 Leichen wurden auf dem Schlacht- felde A dent ebenso viele militärishe Gegenstände.

Auf dem linken Flügel säuberten wir im Tale der Struma das linke Ufer des Flusses vollkommen vom Feinde. Die Zahl der gestern von uns begrabenen Feindesleichen über- sieigt 500. Zahlreihe Tote und eine große Menge von militärishen Gegenständen, die das Schlachtfeld bedecken, be- eugen die vollkommene Niederlage der Brigade

rotier. Bei ihrem Vormarsch südlich von Drama begeancten vorgeschobene Abteilungen unserer Truppen einer enalischen Schwadron, die von einer Radfahrerkompagnie begleitet war. Nach einem kurzen Feuerwechsel gogen sich die Engländer in der Richtung auf Orfano zurück, nachdem sie vorher zwei Brücken über den Angistafluß zerstört hatten. _Wir besezten den Bahnhof von Angista. Gegenwärtig befindet ich die Ee Ofktschilar —Buk—Drama—Angista —Seres—Demir Hissar in unseren Händen.

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