1916 / 204 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 194 des Reichs-Gesepblatis enthält “van Nr. 5409 eine Bekanntmachung über den Einkauf von Kohlrüben und Grünkobl, vom 25 August 1916, e Nr. 5410 eine Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hafer aus der Ernte 1916, vom 25. August 1916, unter Nr. §411 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der B C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 25. August 1916, Nr. 5412 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über deu Vecsehr mit Seife, Seifenpulver und anderen gera Waschmittein vom 21. Zuli 1916 (Reichs-Gesegbl. . 766), vom 28. August 1916, und unter : Me. 9413 eine Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsverteilungsftelle für Eier, vom 25. August 1916. Nummer 195 enthält unter Nr. 5414 eine Bekanntmachung, betreffend Zahblungs- verbot usw. gegen Rumänien, vom 28. August 1916, 0) Ee __ Nr. 5415 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs8- bestimmungen zu den Bekanntmachungen über die Höchstpreise für Petroleum und dié Verteilung der Petroleumbestände vom 8. Juli 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 420), vom 21. Oktober 1915 (Reichs-Gesegbl. S. 683), vom 1. Mai 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 350) und vom 23. Juli 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 779), vóm 28. August 1916. Berlin W. 9, den 29. August 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben. Allergnädigst geruht: A den bisherigen Direktor der inneren - Abteilung des Stkädtischen Krankenhauses, Professor Dr. Gustav von Berg- mann in Altona zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg zu erúienten.

Erlaß des Staatsministeriüms, betreffend Anwendung des vereinfahten Entl- elgnungsverfahrens bei der Anlage einer Wasser- leitung für die Landgemeinde Thalwenden im Kreise

Heiligenstadt. Vom 24. Zuli 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und. zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914" (Geseßsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesebsamml. und 25. September 1915 (Geseßsamml.- S.-141) wird be- timmt, daß dieses Enteigüungsverfahren bei dem.von der Laud- gemeinde Thalwenden, Kreis Heiligenstädt, au8zuführenden, dur Erlaß des Staatsministeriums ‘vom 24. - Januar d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Unternehmen der. Anlage einer Wasserleitung für den Gemeindebezirk Thalwenden statt- nindet.

Berlin, den 24. Juli 1916. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Freiherr von Schorlemer.

von Loebell,

Goa ha E R R B H L 2A 4 f f E L B U C 5 Am. TULITCT H Ht O

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei dem Umbau der Borgebirgs bahn Cöln—Bonn und dem Neubau der Eisenbahn Hermülheim—Berrenrath

l l durch die Aktiengesel! schaft der Cöln-Bonner Kreisbahnen in Cöln Vom 19. August 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsien Verordnung, bk ireffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Ve- schaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Geseß}amml. S. 97) und vom 25. September 1915 (Gesezsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften dieser Verordnung auf den der Aktiengesell- schaft der Côln-Bonner Kreisbahnen in Cöln unter aleichzeitiger Verleihung des Enteignungsrehts unterm 24. April 1915 Allerhöchst konzessionierten Umbau der Vorgebirgsbahn Cöln— Bonn und den Neubau der Eisenbahn Hermülheim—Berrenrath Anwendung findet.

Berlin, den 19. August 1916.

Das Staatsministerium. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. von Loebell. von Jagow. Helfferich.

§5,

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei der Erweiterung des Jndustriegebiets des Stettiner Jndustriehafens.

Vom 19. August 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfahtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesezsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesezsamml. S. 141) wird be- stimmt, daß das vereinfahte Enteignungsverfahren bei der Ausführung des von der Stadtgemeinde Steitin geplanten, durch Staatsminisierialbeschluß vom 12. August d. J. mit dem Enteignungs8recht ausgestatteten Unternehmens der Erweiterung des Jndustriegebiets des Stettiner Jndustriehafens stattfindet.

Berlin, den 19. August 1916.

Das Staat8ministerium. von Breitenbach. Sydow. Auaberr von Schorlemer. Lenze. Helfferich.

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verstorbenen Generaloberarztes a. D. Johannes Mahlke dem

französishen Bahnbeamten a. D. Hermann (Armand)

Johann Friedrich Mahlke in Bizerta zustehenden Erb-

anteil die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter : Nech-

nungsrat Friderici in Königsberg i. Pr., Mendelsohnstr. 5.) Berlin, den 24. August 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky. 7

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs8- weise Verwaltung britishet Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (NGBl. S. 556) und 10. Februar: 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nah Zustimmung des H

fanzlers über den dent engli)hen taatsangehörigen

Kalfmann Wilhelm Siebel zu Hazel Grove in England

zugefallenen Nachlaß dêr am - 17. Januar 1916 zu Ronsdorf verftökbenen Witwe Ebdliärd- Rinke die Zwangsverwältütn angeordnet, (Vermwalter:-, Rechtsanwalt Dr. Hartmann in Wermelskirchen, Krêis Lennep.)

Berlin, den 26. Angust 1946. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusénsky.

Ministeriumder geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten:

Dem Oberpräsidenten der, Provinz Ostpreußen von Berg in Königsberg is auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs das Amt des Kurators der dortigen Universität übertragen wörden.

Der bisherige Seminaroberlehrer Dr. Walter Hawel aus Myslowiß ift zum Kreis\chulinspektor. in Gleiwit ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

ANnorbvbunung über das Schlachten von Ziegenmutterlämmern.

Auf Grund des § 4--der Bekanntmachung - des. Stell- vertreters des. Reichskanzlers: über ‘ein Schlachtlverbot für ächti und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs- [5) wird hierdurch folgendes bestimmt: & 1,

Das durch die Anordnungen vom 13. April und 15, Mat d. J. für die Zeit bis zum 31: August d. I. erlassene Verbot der Schlachtung der in diesen Jahre geborenen Ziegenmutterlämmer wird bis zum 31, Dezember b. J. verlängert. H

S. 2,

Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlahtungen, die er- folgen, weil zu bejürckchten ift, daß das Tter an eimer Erkrankung ver- enden werde, oder weil-es infolge eines Unglüdefatles sofo:t. getötet werden myß. -Solche SchlaWtungen sind innerhalb 24 Stunden na der Schlahtung- der für den Schlahtungsort zuständigen Ortspolizei- behôrde anzuzeigen.

S D.

Ausnahmen von diesem Verbot können aus dringenden wirtscaft- lihen Gründen, für Lämmer, die zur Zucht nicht geeignet sind, auch in anderen Fällen, vom Landrat, in Stad1kreisen von der Ortspolizei- behörde zug elaffen werden.

S 4,

Zuwiderhandlungen gegen diefe Anordnung werden aemäß 8 5

der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldftrafe bis zu

1500 oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer BekanntmaGung im Deutschen Reichs- und Preußishen Staatsanzeiger in Kraft.

cer „T! p urt 1 G Berlin, den 25. August 1916.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. ¿Freiherr von Scchöórleme r. r oniglihe Seehandlung (Preußische Staatsbank). Bei der Königlichen Sechandlung (Preußische Stagats8bankt) wurde der Kassensekretär Kocinski zum Seehandlungs- buchhalter ernannt.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Levy, Breslau, Höfchensiraße 15a, wohnhaft, ist der Handel mit Seife, Setifenvulver und anderen fettbhaltigen oder fettlosen Waschmitteln gemäß § 1 der Bundesráätsverordnung vom 23. September 1915 NGB[, S. 603 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 25. August 1916.

Der Poltzeipräfident. J. V.: Zucker.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 23 der Preußischen Gesezsammüiung enthält unter __ Nr. 11530 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Anlage einer Wafserleitung für die Landgemeinde Thalwenden im Kreise Heiligenstadt, vom 24. Juli 1916, unter

Nr. 11 531 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwéndung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Umbau der Vorgebirgsbahn Cöln—Bonn und dem Neubau der Eisenbahn G Ren —FEtreur durch die Aktiengesell- schaft der Cöln-Bonner Kreisbahnen in Cöln, vom 19. August 1916, und unter

Nr. 11 532 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung des Jndustriegebiets des Stettiner Jndustriehafens, vom 19. August 1916.

Berlin W. 9, den 29. August 1916.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

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i Deutsches Reich. Prenßen, Berlin, 30. August 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hat dur Allerhöchste Kabinettsorder vom gestrigen Tage, wie „W. T. B.“ meldet, den Chef des Generalstabes des Feldheeres General der Infanterie von Falkenhayn zwecks anderweitiger Ver- wendung von dieser Stellung enthoben.

um Chef des Generalstabes des Feldheeres hat Seine Majestät den Generalfeldmarschall von Beneckendorff und von Hindenburg ernannt, zum ersten Generalquartiermeister den Generalleutnant Ludendorff unter Beförderung zum General der Jnfanterie.

Seine Majestät der Kaiser und König hat gestern den Gründer und Vorsißenden des Aufsichlsrats der „Deutschen Ozeanrhederei“ Dr. Lohmann-Bremen und den Kapitän König des Handels-V-Bootes „Deutschland“ im Großen Haupt- quartier empfangen und. den Herren Allerhöchst seine große Freude und Anerkennung ausgesprothen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechmmgswesen“hielten heute eine Sizung.

Am 27. d. M. ist in Hirschhügel bei Uhlstädt an der Saale nah langem Leiden im: 62. Lebensjahre der Kaiser- liche Gesandte z. D., Wirklicher Geheimer Rat Viktor Graf Henckel von Donnersmartck,- ‘verschieden. Geboren in Weimar am 25. Oktober 1854, wurde er im April 1882 zum diplomatischen Dienste zugelassen und im Dezember desselben Jahres zum Legationssefretär ernannt, worauf er nacheinander bei den Kaiserlichen Botschaften in Konstantinopel, St. Peters- burg und Rom dem Posten - des--zweiten Sekretärs bekleidete. Im Februar 1887 - als Legatiónssekretär an die Kaiserliche Gésandtschaft im Haag wversezt, wurde-Graf Henckel im Fe- bruar 1890 vön’ dieser Stellung entbundeg und-der Kaiserlichen Gesandischaft in Bern zur kommissarishen Beschäftigung zu- geteilt. “Noch ’in demselben Jahre erhielt er den Charakter als Legationsrat; Gleichzeitig erfolgte feine Berufung an die Kaiserliche Gesandtschaft in Athen und im Oktober 1891 seine Ernennung“ zum- Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Madrid. Jm Dezember 1894 in gleicher Eigenschaft nach Konstantinopel: verseßt, erhielt er “im Juni 1897 den Posten des Kaiserlichen Ministerrefidenten in Luxemburg. Im Oktober 1898 wurde. er zum Königlichen Gesandlen in Oldenburg er- nannt. Von hier wurde er im Januar 1906 als Kaiser- liher Gesandter nah. Kopenhagen verseßt. Nach ein- jähriger Tätigkeit ‘auf bieseni Posten ist Graf Henckel, der an einem Gehörleiden erkrankt war, im Februar 1910, unter Verleihung des Charakters als Wirk- licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz, in den einftweiligen Ruhestand - verseßt worden. Der Dahin- geschiedene hat sich in den ihm anvertrauten Stellungen durch Umsicht und Takt bewährt und ersprießlihe Dienste geleistet. Das Auswärtige Amt wird dem pflichttreuen und tüchtigen Beamten stets ein ehrendes Andenken bewahren.

Ueber Beteiligung. von Mündelvermögen und Stiftungsmitteln an den Zeihnungen auf die fünfte Kriegsanleihe hat der preußische Justizminister unterm 28. August eine allgemeine Verfügung erlassen, die, wie folgt, lautet:

An den Zeibnunaen auf die vierte Kriegsanleihe sind nah den mir erstatteten Berichten WMüadelyvermözen in erfreulihem Maße beteiligt gewesen. Ich vertraue darauf, daß die Vormund schafts- richter au bei der tin Ausficht stehenden Ausf{hreibung der fünften Anlethe bemüht sein werden, unter Berücksichtigung der in den allge- meinen Verfügungen über die zweite bis vierte Kriegsanleihe hervor- gehobenen Gesichtspunkte auf eine tunlihft starke HDeran- ziehung verfügbarer Mündelgelder hinzuwtrken.

Bon wesentliher- Bedeutung wird es hierbei sein, daß die Vor- mundschaftsrihter alsbald aus den Registern und Akten nah Möz1ich- keit die Fâlle feststellen, in denen ganz oder zum Teil zurt Anlegung in der Kriegsanleibe geeignetes Vermögen vorhanden ist, u in diesen Fällen ‘ie Sachlage mit den Vormündecn, foweit angängiE persön - lih erörtern. Als zweckmäßig kann es #ich erweisen? wenn das Gericht für die Besprechüngen mit den Vormündern Zeichnungs- formulare bereitftellt, um den Vormündern auf Wunsch die Mözlich- keit zur Zeichnung an der Gerichtsstelle zu geben.

Die Sparkassen haben bei der vierten Kriegsanleihe ein weit-

gehendes Entgegenkommen durch Verzicht auf Kündigungsfristen be- wiesen; thren Wünschen entspriht es wie ih bereits in der all- gemeinen Verfügung vom 22. Februar d. J. mitgeteilt babe —, wenn die für die laufenden Ausgaben nicht ertorderlihen Kriegs anleibeztnsen in den Fällen, in denen Sparquthaben zur Zeichnung verwendet worden find, wteder auf ein Sparkassenbuchß eingezahlt werden, : Den zur Mitwirkung bet der Verwaltung von Stif- tungen berufenen Gerihten empfehle ih, tn geeigneten Fällen durch Belehrung ‘auf eine Heranziehung verfügbarer Stif- Ee jur Zethnung auf die neue Anleihe hinzu- wirt en.

Um den méhrfach aus Beamten- und Arbeiterkreisen geäußerten Wünschen entgegenzukommen, ihnen die Zeichnungen auch auf die fünfte und etwaige weitere zur Ausschre- bung fommende Kriegsanleihen zu erleihtern, hat die Preußische Staatsregierung die nachgeordneten Behörden an- gewiesen, den unterstellten Beamten sowohl wie den bei ihnen beschäftigten ständigen Arbeitern zur Zeichnung auf diese Anleihen Vorauszahlungen auf ihr Gehalt (Lohn) in demselben Umfange und unter den gleihen Rückzahlungs- bedingungen zu gewähren wie seiner Zeit bei der viertèn Krieg8anleihe. Wie damals haben die Zeichnungen bei der den Beamten (Arbeitern) ihr Gehalt (Lohn) zahlenden Kasse zu erfolgen. -

Der Kriegsgesellshaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin zugehende Anfragen und Mitteilungen lassen er- kennen, daß die Be ahung vom 12. August 1916, be- treffend Verkauf von Sauerkraut, veröffentlicht im Neichs- anzeiger vom 14. Au d. Js., im Reiche müse- und Obst- mark am 15, t d. Js., teilweise mißverstanden ist,

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[ih den Einzelverkauf von eigegeben, nicht Me vi Be- erstellun n Sanuer-

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mg. Es ist also vorher von der

/ Uschc ir Sauerkraut in Berlin die Seeiana olen, und zwar sowohl den Einkauf von Weißkohl, Ul die E! g s abgesclossener Kaufverträge. Angesichts der parzag ihen Weißkohl-Ernte dieses e, daß

Jahres ist nit z ß der Jndustrie nicht ge- erteilt werden fönnten. Die Maßnahmen der Kriegsgesellshaft zielen au dahin, der Jn- dustrie den Weißkohl zu der Ernte entsprehenden mäßigen Preisen zu sichern, troß der gegenwärtig un egründet hohen Marktpreise auf dem Frischgemüse-Markt. Um aber eine klare Uebersicht über den tatsächlihen Bedarf der Jndustrie zu haben, ist es wünschenswert und erforderli, daß alle Fabriken und Krautschneidereien ihren Bedarf und bereits abgeschlossene Käufe und Lieferungsverträge der Kriegsgesellshaft für Nea, Berlin W 57 (Potsdamerstraße 75) umgehend anmelden.

u nügende Mengen YWeißto

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1129 und 1130 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 620. preußische, die 293. bayerische und die 322. sächfishe Verlustliste.

Sachsen-Altenburg. Seine Hoheit der Herzog Ernst vollendet morgen

sein 45. Lebensjahr.

Oefterreich-Ungarn.

Der griecisch-orientalisch-rumänische Metropolit Basilius

Mangra in Hermannstadt hat einem Berichterstatter des „Az Est“ erklärt: __ Infolge der rumänischen Krkegserklärung betrahten wir ungar- ländische Rumänen, die im Bewußtsein dessen, daß Numänen und Ungarn auf etnander angewiesen find, nur im gegen)eitigen Vertrauen die Bürgschaft zukünftigen Gedeihens erblick-:n, nunmehr Numänten als unseren Feind. Die ungarländishen Numänen wollen weder „erobert“ noch „befreit“ werden. Unter dem Zepter der ungarishen Könige lebten wir Jahrhunderte lang und mit unseren ungarischen Brüdern leben und sterben wir. Ich bin überzeugt, daß mit dem beutigen Tace jede andere Politik ausgeshaltet ist und daß im Vaterlande kein Numäne lebt, welher nach der Kriegserklärung fih niht mit dem Ungartum für eins erklären würde. Mit aller Kraft wollen wir daran arbeiten, daß das feste Zusammenkhalten der Ungarn und ungarländisden Rumänen und die darin enthaltene Kraft ungeschmälert und ungeschwächt aufrecht erhalten bleibe.

Großbritannien und Frland, Der König Georg hat dem Könige von Rumänien telegraphisch die große Genugtuung des ganzen englischen Volkes üher den Eintritt Rumäniens in den Krieg ausgedrüdckt,

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der den Triumph der großen Sache näher rüe.

Rußland.

: Der Finanzminister Bark ist nah einer Meldung der „Berlinske Tidende“ vom Kaiser zur Aufnahme einer weiteren Kriegsanleihe von 2 Milliarden Rubel unter denselben Bedingungen wie die früheren ermächtigt worden.

Italien.

Der vorgestrige Ministerrat behandelte die neue La qe der in Ftalien verbliebenen deutschen Staats- angehörigen. Der „Corriere della Sera“ schreibt, es sei flar, daß ihre Lage fich nunmehr gründlich geändert habe. Den Deutschen werde seitens der italienishen Behörden jest die gleiche Behandlung zuteil wie den Oesterreichern, denen bestimmte Gemeinden in Sardinien und Süditalien unter besonderer Vewachung als Wohnort angewiesen worden seien.

Schweden, __ Der \chwedisch{-russische Vertrag vom 15: Juli d. F über cine Verbindung zwischen dem \{chwedischen und dem russischen Eisenbahnnez dur eine Brücke über den Tornea-Fluß ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ratifiziert

worden. Schtwveiz.

Der Bundesrat hat der Ernennung Sir Horace Numbolds zum bevollmächtigten Gesandten Großbritanniens in der schweizerischen Eidgenossenschaft an Stelle des aus Ge- sundheitsrüsihten zurütretenden Sir Grant Duff die Zu- stimmung erteilt.

Aus Anlaß der Kriegserklärung Jtaliens an Deutsch- land und des Eintritts Rumäniens in den Krieg hat der Bundesrat seine früheren Erklärungen, betreffend Hand- habung strengster Neutralität gegenüber den krieg- führenden Staaten, bestätigt. Das politische Departement hat dies den auswärtigen Regierungen durch Vermittlung der shweizerishèn Gesandtschaften zur Kenntnis gebracht.

Griechenland.

Der König leidet einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge neuerdings an den Folgen seiner leßten Operation, da sih die Wunde entzündet hat. Es wird eine nochmalige kleine Operation nötig sein. Der König ist deshalb außerstande, die Abordnung der liberalen Partei zu empfangen.

Numänien.

Nach dem Kronrat am Sonntag ist dem österreichisch- ungarischen Gesandten Grafen Czernin, wie die „St. Peters- endl 106 Telegraphenagentur“ meldet, folgende Note übermittelt worden :

Das zwischen Deutschland, OesterreihW-Ungarn und Jtalien abgeschlossene Bündunis hatte nah den eigenen Er- klärungen der Regterungen nur einen wesentlich erhaltenden und ver- teidigenden Charakter. Sein Hauptziel war, die verbündeten Länder gegen jeden von außen kommenden Angriff zu \chüßzen und einen Zustand zu befestigen, der durch frühere Verträge geschaffen worden war. In dem Wunsche, seine Politik mit diesen friedlichen Bestrebungen in Einklang zu bringen, [chloß

zum Dreibunde

MWertke festen

si Nawänlen dlesem Bünduis an, mit dem

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h 18 T L n0, Y / gri shafte und zu gleiher Zeit mate, die zu seinem S{aden auf dem Berliner ] orden war. in der Mette ia dieses Ziels mänten die Enttäushung festfiellen zu , däß es von seiten des Wiener Kabineits niht der Haltung begegnete, die es mit Recht erwarten konnte

Als der gegenwärtige Krieg ausbrach, lehnte es Rumänien ebenso wte Italien ab, sh der Kriegserklärung Oesterrei Ungarns anzu- \{li:ßen, von der es vorber vom Wiener Kabinett nit mSeitigt worden war. Im Frühjahr 1915 trat Jtalien in den Krieg mit Oesterreih-Ungarn. Der Dreibund bestand niht mehr. Die Gründe, die den Anschluß NRumäniens an dieses politishe System bestimmt hatten, vers{hwanden in demselben Augenblick.

An die Stelle ciner Gruppe von Staaten, die durch gemeinsam Anstrengungen an der Sicherung des Friedens und der Erhaltung der tatsächlihen und rehtlihen Lage, wie fie durch dite E eschaffen war, zu arbeiten suchten, befand man sich Mächten gegeaüber, die nur in der bestimmten Absicht Krieg führten, die früheren Verbältnifse, die als Grundlage thres Bündnisvertrages gedient hatten, von Grund aus zu ändern. Diese tiefen Aenderungen waren für NRumänten der kare Beweis, daß das Ziel, welhes es verfolgen sollte, als es ih dem Dreibunde. ans{kloß, nicht mehr erreiht werden konnte und daß es seine Absichten und Anstrengungen in neue Wege lenken mußte. Dies um so mebr, als das von Oefsterreih-Ungarn unternommene Werk einen die wesentlihen Interessen Rumäniens ebenso wie seine legitimsten nationalen Wünsche bedrohenden Charakter annahm. Angesichts einer so radikalen Aenderung der zwischen der österreihts{ch-ungarts{en Monarchie und Numänten geschaffenen Lage hat leßteres seine Hand: [ungéfreiheit wiedergewonnen. Die Neutralität, welGe ih die Köntglihe Regierung nah einer Kriegserkiärung auferlegte, die außer- balb ihres Willens und entgegen ihren Interesstn erlaffen worden war, war in erster Linie infolge der iu Anfang von der Kalserlih Köntg- lichen Regierung gegebenen Zusiherungen angenommen roorden, daß die Monarchie bei ihrer Kriegserklärung an Serbken nicht von Er- oberungêdrang beseelt gewesen sei und daß sie in keiner Hinsicht auf Landerwerb ausgehe. Diese Zusicherungen haben sih niht verwirk- licht. Heute stehen wir vor einer tätsählichen Lage, aus der große territoriale und politishe Umänderungen bervorgehen können, die der Art sind, daß sie eine {were Bedrohung der Sicherheit und Zukunft Rumäniens bilden. Das Friedenswerk, welhes Rumänien, treu dem Geiste des Dreibundes, zu schafen versucht hatte, wurde so von denjenigen selbt unfruchtbar gemaht, die dazu berufen waren, es zu stüßen und zu verteidigen. ¿ E

Als Numänten sih 1883 der Gruppe der Mittelmächte ans{hloß, batte es, weit entfernt die Bande des Blutes ju vergessen, welche die Bevölkerung des Königreißs mit den rumänishen Untertanen der österreidisch-ungarischen Monarchie verband, in den zwischen den drei großen Mächten geschaffenen Beziehungen der Freundschaft und des Bündnisses ein wertvolles Pfand seiner inneren Ruhe wie auch der Verbesserung des Schicksals der Rumänen Oesterretchs-Ungarns ge- sehen. In der Tat konnten Deutshländ und Italten, die ihre Staaten auf der Grundlage des Nationalitätenprinzips wteder aufgebaut hatten, nicht anders, als die Geseßmäßigkeit der Grundlage aner- kennen, auf der ihr eigenes Dasein beruhte. Was Oesterreih-Ungarn betrifft, so fand es in den freundshaitlihen Beziehungen, welhe îch zwishen ihm und dem Königreih Rumänien entwickelten, die Sicher- beiten für seine Ruhe, sowohl im Innern wie an unseren gemein- jamen Grenzen ; denn es wußte sehr wobl, tin welchem Grade die Unzufriedenheit der dortigen rumänishen Bevölkerung bei uns wider- hallte, indem sie jeden Angenblick die guten Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu stören “drohte. Die Hoffnung, die wir unter diefen Gesihispunfkte auf unsere Zugebörigkeit aesezt hatten, wurde mehr als 30 Jahre lang getäuischt. Die Rumänen der Monarchie haben nit nur niemals Reformen einführen sehen, die ihnen auch nur s{etnbare Genugtuung hätten geben können, sondern sie wurden im Gegenteil wie eine minderwertige Rasse behandelt und dazu verdammt, die Unterdrückung dur ein fremdes Element zu erleiden, das nur eine Minderheit inmitten der verschiedenen Nationalitäten bildet, aus denen die öôfterreihis{-ungarishen Staaten bestehen. All die Un- gerechtigkeiten, die man so unsere Brüder erleiden ließ, hielten zwischen unserem Lande und der Monarhie einen fortwährenden Zustand der Animosität aufrecht, den die Regierungen des Königsreichs ihließlih nur um den Preis großer S{hwierigkeiten und zahlreihcr Opfer be- sänftigen konnten.

Als der jeßige Krieg ausbrach, konnte man hoffen, daß dke österreichish-ungartsbe Regierung wenigstens in leßter Stunde #ch von der dringenden Notwendigkeit würde überzeugen lassen, diese Un- gerehtigkeit aufzugeben, die nicht nur unsere freundschaftlihen Be- ziehungen, sondern sogar die normalen Beziehungen, die zwischen be- aahbarten Staaten bestehen follen, in Gefahr brahte. Zwei Kriegs- jahre, während deren Numänien feine Neutralität aufrecht erhtelt, haben bewiesen, daß ODetterreih-Ungarn jeder inneren Neform abge- neigt, die das Leben der von thm regierten Völker besser gestalten konnte, fih ebenso bereit zeigte, fie zu opfern, wte ohnmähtig, fie gegen äußere Angriffe zu vertetdigen. a

In dem Kriege, an dem fast das ganze Euroya beteiligt ist, handelt es fich um die wichtigsten Fragen, die die nationale Entwick- lung und sogar die Existenz der Staaten berühren. Numänten, in dem Wunsche, dazu betzutragen, daß das Ende des Konflikts be- s{leunigt werde, und unter dem Zwange der Notwendigkeit, setne NRassentnterefsen zu wahren, sieht fh gezwungen, an die Sette derer zu treten, die ihm die Verwirklichung seiner nationalen Einigung sichern können. Aus diesen Gründen betrahtet es sih von diesem Augenblick an als im Kriegszustand mit Oesterreich-Ungarn befindli.

Wie „Giornale d’Jtalia“ aus Bukarest meldet, haben im Kronrat Carp, Majorescu und Marghiloman gegen den Krieg gestimmt. Afffien,

Nach einem telegraphishen Bericht gus Niederländisch Indien find, wie „W. T. B.“ meldet, bei Unruhen in Moearatembesi in Djambi die dort lagernden Polizei- soldaten, ungefähr 20 Mann, und der Distriktschef getötet worden. Das Postamt und das Gefängnis sind niederge- brannt. Die Ausständishen haben sich der Waffen und Munition der Polizei bemächtigt und in einem Gebäude ver- schanzt. Der Resident hat sich mit einer Militäreskorte nach Moearatembesi begeben. Aus Schembang wurden Verstär- kungen abgeschickt.

Kriegsnahrihten.

ODesterreihish-ungarisher Bericht. Wien, 29. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestilicher Kriegsschaupla ß. Der Donaumonitor „Almos“ zerstörte durch Feuer bei Turnu-Severin mehrere militärische Anlagen. An allen Uebergängen der 600 km langen ungarisch-rumänischen

| Grenzgebirge sind unsere Grenzsiherungstruppen ins Gefecht gekommen. Der Feind holte sich, wo er auf ¡unsere Bataillone stieß, blutige Köpfe; namenllich nordöstlich von Orfova, hei Petrosenuy, im Gebiete des Vöröstorony (Rote Turm)-Passes, auf den Höhen südlih von Brasso, auf déñen das tapfere Szekler-Jnfanterie-Regiment Nr. 82 heimi- chen Boden verteidigte, und im Gyergyo-Gebirge. Nur weite Ausholen starker rumänisher Umfassungskolonnen vermochte unsere vorgeshobenen Abteilunaen zu veranlassen, la angelegte und planmäßig zugewiesene Stellungen zu ehen.

In der Bukowina und in den galizishen Karpathen feine besonderen Ereignisse. Bei den gestern gemeldeten Kämpfen nördlich von Mariampol wurden über 100 Mann und ein Maschinengewehr eingebracht. E

Südlich von Zborow vereitelten unsere Truppen russische Annäherungsversuche durch Gegenstoß.

Hindenburg-Front. Bei Szelwow brach ein russisher Angriff in unserem Artilleriefeuer zusammen. E Bei Nudfka Czerwiszcze fam es zu Jnfanteriekämpfen,

Jtalienischer Kriegsschauplas.

Die Tätigkeit des Feindes ist in mehreren Frontabschnitten lebhafter geworden. Unsere Stellungen auf den Fassaner- Alpen stehen unter andauerndem starken Geschüßfeuer. Angriffe gegen die Cauriol-Scharte und die Cima di Cece wurden abgeschlagen; der Cauriol-Gipfel fiel nah. hartnäckigem Kampf in Feindeshand. An der Dolomiten- front scheiterten mehrere Vorstöße der Jtaliener gegen unsere Rufreddo-Stellungen. :

Jm Plöckenabschnitt und an der küstenländischen Front zwischen dem Col Santo und Nova Vas versuchte feindliche Jnfanterie an mehreren Stellen, mit kräftiger Artillerie- unterstüßung vorzugehen. Diese Versuche wurden überall ver-

eitelt. Südöfstlicher Kriegsschauplat.

Unfere Donauflotille {oß die Petroleumraffinerie bei Giurgiu in Brand. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 29. August. (W. T. B.) Bericht des Generalstabs.

An der Jrakfront ist die Lage unverändert.

Persien: An der russishen Front warf unser rechter Flügel russishe Truppen, auf die er in der Gegend von Develet Abad, südöstlich von Bemedan, stieß, zurück, er- reichte diese Ortschaft und säuberte die Umgegend von ihnen. Jn der Mitie und auf dem linken Flügel nichts von Bedeutung, außer Scharmügeln.

Kaukasusfront: Der rehchte Flügel unserer Truppen brach den Widerstand der Russen, die sih in beherrschenden Stellungen hielten, durch erfolgreihe Angriffe, und es gelang ihnen, schrittweise vorwärtszukommen. Allein bei einem einzigen Angriff, der von einer unserer Angriffsabteilungen mit gutem Erfolge am 2. August ausgeführt wurde, ließ der Feind mehr als 1000 Tote auf dem Gelände zurü. Mir machten 60 Gefangene, darunter einen Offizier, und erbeuteten mehr als 600 Gewehre, 250 Munitions- fästen, eine Menge Pioniermaterial und Bomben. Jn der Mi tte wurden vereinzelte Ueberfälle mit Erfolg ausgeführt. Wir nahmen einen Teil der feindlihen Gräben und zwangen die Verteidiger zur Flucht. Wir erbeuteten militärische Ausrüstungsgegenstände und zerstörten einen Teil der feind- lihen Gräben. Auf dem linken Flüg el im Küstenabschnitt örilihes, zeitweilig ausseßendes heftiges Geschüßfeuer. Am 27. August warfen Flieger, die von einem Mutterschiff auf- aestiegen waren und von der offenen See in der Gegend von Tripolis in Syrien und Jaffa kamen, auf einige Abschnitte des Küstengebiets wirkungslos Bomben ab und zogen fich wieder zurück. Die Bomben verleßtzten drei Personen unter der Bevölkerung. Auf einem jüngst in der Umgebung von Gaza abgeschossenen Fluagzeug wurde ein Maschinengewehr gefunden und erbeutet. Keine Nachricht von Bedeutung von den anderen Fronten. Der Stellvertreter des Oberbefehlshabers

der o3manischen Armee. Konstantinopel, 29. August. (W. T. B.) Das Hauplt- quartier teilt mit:

An der Kaukasus front hat unser rechter Flügel seine Offensive auch gestern erfolgreih fortgeseßt; infolge einer Be- wegung gegen die Rückzugslinie eines Teiles der Streitmacht des Feindes wurde dieser in aufgelöster Flucht nach ver- schiedenen Richtungen hin zerstreut. Feindliche Soldaten, die auf dem Kampfplaß verblieben, wurden zum Teil gefangen genommen, diejenigen aber, die Widerstand leisteten, getötet. Im Zentrum und auf dem linken Flügel kein wichtiger Vor- gang, außer unbedeutenden Ueberfällen von hüben und drüben, Patrouillengefechten, die für uns günstig verliefen, Feuerwechsel und bedeutungslosen örtlichen Gefechten.

Von fünf feindlihen Flugzeugen, die in den Ge- wässern von Gasa von einem Flugzeug-Mutterschiff aufge- stiegen waren und Bomben warfen, mußte eins niedergehen und wurde mit seinem Führer eingebracht.

Zwei feindliche Flugzeuge, die am selben Tage auch über El Arisch- erschienen, wurden durch unser Feuer zur Flucht gezwungen.

An den anderen Fronten nichts Erwähnenswertes.

Amtlicher

Der Krieg zur See.

Notterdam, 28. August. (W. T. B.) Der hier ein- laufende Logger „Vlaardingen 25“ hatte 19 Mann der Be- saßzung des norwegishen Dampfers „Nentaria“ an Bord, der von Kristiania nah Bilbao unterwegs in der Nordsee auf eine Mine gestoßen und untergegangen war.

Kristiania, 29. August. (W. T. l Die britische Admiralität hat der norwegischen Gesandtschaft in London mit- geteilt, daß der Dampfer „Jsdalen“ im Mittelmeer durh ein U-Boot versenkt worden sei. Die Besaßung sei gerettet und nah Toulon gebracht worden.