1916 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

geftigstem Abwehrfeuer. kehrten alle m 14. Nachmittags hat ein See Batterie am unteren Js\onzo und

Adria-Werke bei Monfalcone erfolgreich Bomben ab-

geworfen und kehrte unversehrt zurück.

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Berlin, 16. September. ebnisse der Luftkämpfe

her Quelle:

Unsere Gegner haben, troß wiederholter Aufforderung, es ver- mieden, die von ihnen angeblih abzeschossenen deutschen Flugz ig befanntzugeben.

zuprüfenden Zahlen. So enth September 1916 die Behauptung, daß im August 121 deutsde Flugzeuge vernihtet worden seien, davon 88 dur ¿osen uad 33 durch Engländer. Zweifelhaft kann nur sein, ob das oder E wird; dir Unwahrhaftigkeit der An-

a

ähnliher Weise beweiskräft arbeiten si2 mit vit s „Journal * yom 5.

„Journal“ täuscht gaben u nicht zweifelh

Die englis@en und französischen Klteger verloren im g

aanzen 78 F 31 englische gestellt worden ift,

17 Flugzeuge vor, und hinter der fe ie näheren ü

Verzeichnis der im Monat

[chossenen englisdhen Flugzeuge:

1) „Vikkers“, Doppeldeder Nr...

paume. l Iusasse: ta E. D E f uet Lin. Q: F sassen: din a Cle 4

sassen:

6) „Martinsyde" Nr. 547. Insasse: Étn. Turner.

4 7 „B. E“, Doppeldecker Nr... ? Motor: Insassen: Nicht festzustellen, da völlig verbrannt.

5

8) Daten: Ltn. Blain, C. D. E. Griffit.

) „B. E”, Doppeldeder Nr, 5741, Motor: .…ff ? Infasse: Hptm.

Leggat

Lm. J A M E gt D,

( „Avro“”, Doppe Nicht mehr festzustellen. mittags, südlih Bapaume.

12) „Vikkers" Doppeldeckder Nr... 2 Motor: sassen: Nicht lestzustellen, da ? nalmitiags b

fampf am 12. 13) „B. E.“, Doppeldeter ale: 9 Ge E 1. Sun 11 hes e fe

Lin, Þ: C. Lode, L G R M

ugust, 5 Uhr na

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Bn G E Artillerist G. L. 1 zl "

18)

„Vikkers" Doppeldeck Nr. Nr. 30393. O j

Jnsasse: Ltn. Turner.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Mpernbaus. 139. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Fretpläße sind aufgehoben. Aida. Oper in vier Akten (7 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghis- lanzoni, für die deutshe Bühne bearbeitet bon Julius Schanz. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdir-ktor Blech. Negte: Herr Oberregisseur Droesher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre : Herr Professor Nüdel. Anfang 75 Uhr.

Schauspielhaus. 195. Abonnementsvor- stellung. Dienst- und Fretvläge sind auf- gehoben. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytao. Ls : Herr Oberregisseur Patry. Anfang

T

Montag: Opernhaus. 190. Abonne- mentsvorstellung. Hoffmanus Erzäh- lungen. Phantastishe Oper in dret Akten, einem Prolog und einem Epilog von I. Barbier. Musik von I. Offenbach. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister L bee Che S Herr Oberregisseur

roescher. re: Herr ütel. An U Professor Nütel.

Schauspielhaus. 196. Abonnementsvor- stellung. Die Blumen der Mainteuon. Ein Spiel mit Mußk in drei Akten (frei nach „Die buen von St. Cyr“) von Reinhard Bruck. Musik von Nobert Winterberg. Worte der Ges ge von Eddy Beuth und Reinhard Bruck. Musi. Se ana: Here Falis. icn

ene gese on errn Dr. Bruck. Anfang 75 Uhr. E

Opernhaus: Dienstag: Figaros Hoch-

eit, Mittwoch: Mora Lisa, E

onnerstag: Die Afffrikauerin. Srciiag ; ZDRud. 2 rg c Neu einitudtert : e vertaufte Braut. Sonntag: Mignon.

Schauspielhaus. Dfenstag: Neu etn-

udiert: Egmout, Mittwoch: Die | Gesckwister. Der Gene Krug. K

Donnerstag: Blumen der Mainteuon. : E

Sonnabend: Anidctad us Sonntag: Egmont.

mout. leopatra.

ugzeuge ‘unversehrt

Flottenkommando.

(W. d es Welt M O auf der Westfront im 3 En gust 1916 erhalten wir nachstehende Mitteilungen aus

zeuge, davon fielen 49 in unsere und 18 französishe; 28 wurden, wie einwandfrei fest- - jenseits der feindliden Linien abgeshossen, eins jenseits der Linien zur Landung gezwungen. Die deutschen Verluste E in dem gleihen Zeitraum Res atl S b a ngaben über die in unsere Hand gefallenen 49 feindIihen Flugzeuge gibt nachfolgende Liste:

? Motor: Nr... ? 4 schossen am 1. August 1916, 3,14 Uhr nahmittags, südwestlih Ba- Flugzeug und sassen völlig verbrannt.

; Squadron. ), Englischer Doppeldecker Nr. 5177, Motor: Nr... 2 In- Newton, Sergt. J. A. Ornsby. eldecker Nr. 5681, Motor: Nr... ? Jn- i. L. Clark, Sergt. A. Walker.

__ 9) „Vikkers“, Doppeldecker Nr. 384, Motor: Nr... sassen: Ltn. Machenzon, Sappeur Eric Mercill. Doppeldeckder Nr. 7307, Motor: Beardmoore

9. August, 7,15 Uhr nachmittags, nordwestlich Bapaume. „Sopwith“, Doppeldeder Nr... ?

10) „Vikkers“, Doppeldeder Nr. ? . Mann, der zweite Jnsasse niht mehr zu erkennen, da

ldeder Nr... ? Motor: Nr... ? Abgeschossen am 9, August, 12,25 Ühr nach-

mittags, bei Courcelette. r. 6549,

) „B. E.", Doppeldecker Nr. 2613, Motor: Englischer Daimle en: Lin. R. T. Griffin, Lin. Whikteberd, 2 Squabroge Motor: Nr... ? Insassen:

T ers", Doppeldecker Nr, 4285, Motor: Daimler Nr. 75. Jnfassen: Ltn. N. D. Walker, Ltn. Smith.

weit. aut eine die vom Feinde besetzten 21) Insassen: sasse: éin 23

8,06 Uhr n Nr. 25159.

euge in

Um so angie iger

O) lt das | Nicht mehr

s 27 n fasse: L

Nr. 449, 2).

and, und zwar 30)

August 1916 abge-

Motor: Renault Nr... ?

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? Jn-

Renault Nr...? Abgeschossen am

Motor: Gnome Nr... ?

Motor: .. ? Jusasse: nsassen:

Nt. 0... Ins Abgeschossen im Luft- Motor: Nr... 2? In- ? Motor: .…. 2? Insassen:

uadron.

Pearce. Englischer

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9994, Motor: Gnome

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2j

Deutsches Theater. (Direktion : Max Reinhardt.) Sonntag, Abends 74 Uhr: Nose Bernd.

Montag: Hamlet.

Dienstag, Mittwoch und Freitag : Rose Bernd.

Donnerstag: Faust, erster Teil.

¿ Sonnabend: Ein Sommeruachts- raum.

Kammerspiele.

; ile, Abends 84 Uhr : Der Weibs- eufel.

Montaa, Donnerstag und Sonnabend: Hedda Gabler.

Dienstag: Der Weibsteufel.

Mittwoh und Freitag: Der eiu- gebildete Krauke.

Volks8bühne. (Theater am Bülowpl (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu fleinen Preisen: Kabale uud Liebe. Abends 84 Uhr: Ein Sommernachts-

traum. Montag, Dienstag, Mittwochß und Donnerstag: Das Wiutermärchen.

Le: Zum ersten Male: Meister af. Sonnabend: Meister Olaf.

Berliner Theater. Sonntag, Nat- mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Extrablätter! Abends 72 Uhr: Auf Flügelu des Gesanges. Heiteres Lebensbild in vier Aufzügen von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bred- schneider.

Montag und folgende Tage: Auf Flügeln des Gesanges.

Theater in der Königgrüäber

Straße. Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 84 Uhr: ‘ameraden. Komödie in vier Akten von August Strindberg. Ewil ‘Montag, Kameraden. Dienstag, Donnerstag und Sonnabend:

¿B Nr. 25139. Insasse: vro“, Doppeldedte Öbltn. Obling, Obltn. Maze, 70. “B Cumeter Me L M E uchamp uryn Wainwri „B. E.“, Doppeldeder Nr... ? Motor: Nicht eststellbar, da völli

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achmittags, 24) ns Doppeldecker Nr.

295) „Bristol“, Doppeld Insassen: Ltn. Cairnes, Doppeldecker Nr... ? Motor: Nr... ? 1 ellen. Abgeschossen am 26. August, 8,15 Uhr nach- mittags, nordwestlih Neske.

" COUMNsUDe Doppeldecker Nr... ? Motor: Nr... 2? JIn- 28) „Martinsyde“, Doppeldecker Nr. 7482, Motor: Beardmoore

B. festzust

Daimler Nr. „Martin

Veberseßt von | H g. Mittwooch und Freitag: | h

19) „B. E.”, Doppeldecker Nr, 5445, Motor: Renault, - ohne Nummer. Insasse: Utltn. Corbold.

E.“, Doppeldecker Nr.

Ltn. A. W. Neynell.

uadron. otor:

f verbrannt. Abgeschossen am

westlih Athies.

nsasse: Ltn. B

tn. Tulloch, E“ s

ange,

sasse: Kapitän Skinner.

artinsyde“, Doppeldeder Nr. 7479, Motor: Englischer Squadron.

syde“, Doppeldeckder Nr. 7299, Motor: Nr. 498.

Insassen: Nicht iebe fe tzustellen. | : 31) „F. E.“, Doppeldecker Nr. 5235, Motor: Englischer Daimler Nr. 6903. Insassen: Lin. Mac Intosh, Ltn. Mac Fee.

Verzeichnis der im Monat August 1916 abge- schossenen französishen Flugzeuge :

1) „Caudron“, Doppeldecker Nr. 2059, Motor: Nr. 6766 und 6763. Insassen: Untlt. Marcel Bronssart, Korpgral Charles Fouchée.

2435. Insasse: Ltn. Byrne, 27.

S Zune

Der Weg

zu Sieg und

¿Frieden

führt über die neue Kriegsanleihe! Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nah Kräften zu einem vollen Erfolg der Anleihe beizutragen. darf diesmal das Ergebnis sein. Jeder ge- denke der Dankesshuld an die draußen kämpfenden Getreuen, die für uns Daheim- gebliebene tägli ihr Leben wagen. Auch auf die kleinste Zeichnung kommt es an.

Nicht geringer als früher

Autkunft erteilt bereitwilligst jede Bank, Sparkasse, Postanstalt, Lebens- versiherungsanstalt, Kreditgenofsenschaft.

STNMTHNNIHHNIHN Hz (I E

Komödienhaus. Sonntag, Nah- mittags 3 Uhr: Filmzauber. Abends 8{ Uhr: Der siebente Tag: Lustspiel in drei Akten von Rudolph Schanzer und Ernst Welisch.

Montag und folgende Tage: fiebente Tag.

Deutsches Künstlertheater. (Nürn- bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Schwarzer Peter. Abends 84 Uhr: Perlen. Lustspiel in drei Akten von Lothar Smidt.

Montag bis Donnerstag: Perlen. Freitag: Zum ersten Male: Der Jüngling mit deu Elleubogen. Sonnabend: Der Jüugling mit deu Ellenbogenu.

Lessingtheater. Sonntag, Nahmitt. 3 Uhr: Gespenster. Abends 7} Uhr: Die Wildeute. Schauspiel in fünf Akten von Henrik Jbsen. Uebersezt von Ernst Brausewetter.

Montag, Mittwoh, Donnerstag und Freitag : Die Wildeute.

Dienstag: Peer Gyut.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die beiden Klingsberg.

Schillertheater. O. (Wallner- theater.) Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Schirin und Gertraude. Abends 8 Uhr: Alt-Heidelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilhelm Meyer-Förster. L U DERG Dienstag und Freitag: Kater

ampe. :

Mittwoch und Donnerstag : Die Frau vom Meere.

Sonnabend: Das grobe Hemd.

Charlotteuburg. Sonntag, Nah- mittags 3- Uhr: Die gelbe Nachtigall. Abends 8. Uhr: Das grobe Hemd. Volksstück ‘in vier Akten von Carl Karlwets.

Montag: Die Frau vom Meere.

Dienstag ' und Freitag: Das grobe

emd. Mittwoch: Mein erlauchter Ahn-

err. Donnerstag: Zum ersten Male: Glaube und Heimat.

Der

6532, Motor: r Nr... ? Motor: Rhone Nr... ? hone Nr. 576. In- , 60, Squadron.

Nr. 9 6562, Motor: Daimler

riggs. eder Nr. 5836, Motor: Ansting Nr. 642.

sasse: Leu j Daimler E Ma s

4 sassen: Nicht mehr 9) „Nieuport“,

hr vormi bei

26” August

paume.

Insassen:

10)

Florentin.

12) „Nieuport",

14) „Nieuport“, Nr. O, Insas

Jusass „Nieuport“, nsasse: 2 Nhone 1

Guillard.

E Eee, da E)

„Caudron“, Doppeldecker Nr. 1467, Insassen: Ltn. Escole, Utltn. Verdier. 7) „Nieuport“, Doppeldeder Nr... ? Motov: Nr. 2 Ins sassen: Nicht festzustellen, da völlig verbrannt. Abgeschossen im Lusft- kampf am 9. August, 12 Uhr mittags, bei Guendecourt, südwestlih

Insasse: Wathkmeisier de Teterline, Fliegerscckule Grety

nsasse: Wachtmeister de Teterline, Fliegerschule Crety. «Caudron“, Doppeldecker Nr. 1309, Motor: 2 Rhone

Nr. 332. Insassew: Korporal Andrée Jouanny, Aspirant Març

Doppeldecker Nr. Nr. 4574. Insasse: Gras, escadrille de Chasse 48. 13) „Caudrow"“, Doppeldedcker Stellv. Taubert, escadrille F. 203. Doppeldeder Nr. 15 e: S angnenger, escadrille 37. oppeldeckder- Nr. 1573, Motor: Charles Dumas, escadrille 57. : 6) „Caudron“, Doppeldecker Nr... ? Motor: 2 Nhone Nr... 2 Insassen: Ltn. Maurice Hembert, Sergt. Armand Mars. 17) „Caudron“, Doppeldeter Nr. 1325, Motor: o Nr. 3281 und 121. Insassen: Korporal Louis, M. G. Schüße

2) „Nieuport“ Doppeldecker Nr... ? Motor: Renault Nr...

„Nieuport“, Doppeldecker Nr. 833. Insasse: Sergt. Maffert, „Morane“, Nr. 143. Motor: Nhone ohne Nummer. tzustellen. : oppeldeder Nr... ? Motor? Insasse: Nicht verbrannt. A isery, südwestlih Péronne.

In-

chossen am 4. August 1916, otor: 2 Nhone Nr... 2

8) „Nieuport“, Doppeldecker Nr. 1520, Motor: Clerget Nr. 830, Insassen: Ltn. de Rolland, Korporal Raymond Bondant.

9) „Nieuport“, Doppeldecker Nr. 1179, Motor: Rhone Nr. 3523, Insassen: Sergt. Hermann E

elix Veret.

Sergt. otor: Clerget Nr. 479,

r. 306,

Nhone

otor? Insasse: Offz, 1552, Motor: Rhone Nrd

1472, Motor:

Nr 2

2 Nhone

18) Franz. Flugboot Nr. 316, Motor: Hispans, ohne Nummer, Insassen: Ütltn. Charles Tesa, Utltn. Gaston Guesne.

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2 M.

Reimer (Ernst Vohsen).

Verlagshandlung.

Verlagshandlung. Freytags Karte

kowina 0,40 #6. Livland, Estland 1 Frey tag u. Berndt.

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Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßlgten ales DHoffmanns Erzählungen.

kends 8 Uhr: Miguon. Oper tin drei Aufzügen nah Goethes „Wilhelm Meister“. Musik von Ambroise Thomas.

oñtag: Lohengrin.

Dienstag: Zum 50, Male: VBoec- caccio.

Mittwoch: Hoffmanus Erzählungen.

Donnerstag und Sonnabend : Mignon.

Freitag : Zum ersten Male: Don Juan.

Komische Oper. (An der Weiden- dammer Brüle.) Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Das Glückskind. Abends 87 Uhr: Die f\chöune Kubanerin. Operette tn 3 Akten von Georg Okonkowski. Mußk von Max Gabriel.

Montag und folgende Die \chöune Kubanerin.

Theater des Westens. (Station: SeotogiiFer Garten. Kantstraße 12.) onntag, Nathmittags 4 Uhr: Der Raub der Sabinerinunen. Abends 8 Uhr: Die Fahrt ins Glü. Operette in drei Akten von Franz Arnold und Ernst “Mie und i M Tee Di ontag und solgende Tage: Die Fahrt ins Glück. 9 Su Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Die goldue Eva. Ÿ

Theater am Nollendorfplaz. Sonntag, Nachmittags 33 Uhr: Jmmer feste druff! Abends 84 Uhr: Blaue Jungeus. Marine - Voltkestück in fünf Bildern von Hermann Haller und Kurt Kraaß. Gesangstexte von Hermann Frey. Musik von Rudolf Nelson.

Montag und folgende Tage: Blaue Jungeus.

Dienstag bis Donnerstag und Sonn- abend, Nachmittags 2} Uhr: Das Müädchen-Pensionat.

Lusispielhaus. (Friedrichstraße 236.) Tones Nachmittags 37 Uhr: Heimat, ends 84 Uhr: Der selige Balduin.

Tage :

Eiu Traumspiél.

Sounabend; Glaube und Heimat,

Posse mit Gesang und Tanz în dret Akten

Mesovotamien, das Land der Zukunft. deutshen Volkswirte. 2,50 #6. Berlin, Klemens Reuschel.

Karte von Belgien und dem angrenzenden Nord- frankreich. Bl. 7: Amiens-Albert, 50 §. Stuttgart, Franckhsche

deutsch-russischen Grenzgebiete 1 S. Karte der Ostseepr ovinzen Kurland,

#&. Wien VIT1, Schottenfeldgafse 62.

Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprehung vorbehalten bleibt.

Cinsendungen sind nur an ( E straße 32, zu rihten. Rücksendung findet in keinem Falle statt,

Die siegende Kraft im Welthandel von Felix Stahl. München, N. Oldenbourg. Das Studium der Chemie von Professor Dr. A. B inz.

60 §., Leipzig, Otto Spamer. Koloniale Zeitfragen. Herausgegeb. vom Aktionsaus\{chu

der Deutschen Kolonialgesellschaft. Heft 1, 20 §. Berlin, Dietri

die Nedaktion, Wilhelm-

Von einem

Stuttgarter Kriegsbilderbogen Nr. 10. Sternweiser für Heer und Flotte von R. Henseling,

25 S. Stuttgart, Franckh\he

der ösfterreihisch-russischen und Karte der Bu-

G,

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

von Erich Urban und Willi Wolf. Ge- sangsterte von Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Montag und folgende Tage: Der selige Balduin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Nahmittags 3 Uhr : Kam’rad Mänue. Abends 84 Uhr: Blondiucheu. Poleuspiel mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Kurt Kraaß. Dirie von Alfred Schönfeld. usik von Gilbert.

Montag und folgende Tage: Blons- dinchen.

BDirkus Busch. Sonntag, Nachmitt, 34 Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei große Vorstellungen. Jn beiden Vor- stellungen: Das Eröffnungsprogramm. Außerdem in der Nachmittagsvorstellung die lustige Pantomime: Hannes Piepeubriunks Abenteuer. (Nach- mittags hat jeder Erwachsene ein an- gy Kind unter 10 Jahren frei Wu! allen Sißpläzen, jedes weitere Kind zahl halbe Preise.)

E N END O E T S E S M R E R E

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Leutnant Güntkber von Drabih-Wacchter mit Frl. Vally von Hünerbein (Leipe, Kr. Jauer). Hr. Pastor Frhr. von Steinaecker mit Frl. von Waleéleben (Schwerin i. M.).

Gestorben: Hr. Major a. D. Adolf Frhr. von Brandis (Bad Daribarg)- Luije Gräfin Finck von Finckenstein, geb. Gräfin Bernstorff (Reitwein).

__ Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol inCharlottenburg. Verantwortlih für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition, Nechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Vier Beilagen

sowie die 1159. u. 1160. Ausgabe der Deutschen Verlufilisteu.

F hehôrden etnschließlich der Bejehlshaber beshlagnahmt worden find.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger,

¿ 219. Amtisiches.

Deutsches Reich.

Belanntma.GUNng,

betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Krieg8bedarf vom 24. Juni 1915 (Neichs-Gesezbl. S. 357).

Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrais zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseybl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

Artikel T

Die Bekanntmachung über bie Sicherstellung von Krlegsbedarf yom 24. Juni 1915 (Neichs-Geseßbl. S. 357) wird dahin geändert:

1. Im § 2 wird hinter Abs. 2 als Abs. 3 folgende Vorschrift ingestellt : | "0 dem Uebernahmepreise sind die Ansprüche dritter Personen, die auf die enteigneten Gegenstände Aufwendungen gemcht haben, oder denen an diefen Gegenständen ein dinglihes Hut oder ein Zurückbehaltungêrecht zustand, vorweg zu besrleoigen, soweit solche Ansprüche bis zur Festseßung des Uebeinahmepreises bei dem Schteds- geriht angemeldet und glaubhaft gemacht find.

2. Der § 3 wird durch folgende Vorschrift erseßt:

Das Schiedsgericht entscheidet in einer Beseyung von einem Vorsitßenden und vter Beisißern.

Ist anzunehmen, daß der festzuseßende Uebernahmepreis den Betrag von eintausend Mark nicht übersteigen werde, so genügt die Zuziehung von zwei Beisigzecn. S

Der BVorsißende kann tm Einverständnisse mit dem zuständigen Krlegéministerium oder dem Reths-Marineamte bereits vor der Ent- scheidung des Schiedsgerichts die Ueberweisung von Ubschlägzahlungen yeranlassen. Der Gesamtbetrag der Abschlagzahlungen darf den bon dem Kriegsministertum oder dem Reichs, Marineamt als Friedent preis bezetchneten Prets nit übersteigen. :

Der Vorsißende wird vom Reichskanzler ernannt. Die Beisißer werden vom Voisigenten berufen, und zwar dret auf Vorschlag des Deutschen Handelistags, der bterte auf Vorschlag derjenigen amt- lichen Vertretung des Handels, in deren Bezirke sch die Gegenstände ganz oder zum Teil befinden. Im Falle des Abs. 2 kann der Bor- sipende diejenige amtlihe Vertretung des Handels um Vorschlag der Beisitzer ersuchen, in- deren Bezirke die Sitzung des Schiedsgerichts stattfinden soll.

Wird zu einer Sißung des Schiedsgerichts die Zuziehung anderer als der zunächst berufenen Beisißer erforderlih, so kann der Vor- sißende zur Vermeidung einer Vertagung oder etner erheblihen Ver- jögerung des Beginns der Sizung Hilfsbeisiger zuziehen. Ais Hiljs- beisißer soll nur berufen werden, wer von dem Deu1schen Handelstag oder tn einem anderen Verfahren vor dem Schtedégerichte von einer amtlichen Vertretung des Handels als Beisiyer vorgeschlagen worden ist oder wer zum Ntichteramte befähigt ist.

Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen.

Die Kosten des Shäßungsverfahrens fallen dem Reiche zur Last.

3. Im § 8 wird binter Abs. 1 folgender Abs. 2 eingestellt :

Die 2 und 3 finden keine Anwendung auf Gegenstände, die dor dem Inkrafttreten dieser Verordnung beretts in den von deutschen Truppen beseßten feindliGen Gebieten von Milttär- oder Marine-

Der Beshÿlagnahme steht es gleich, wenn eine militärische Dienststelle sh in den Gewahrsam der Gegenjtände gesetzt oder sonstwie tatsächlich

über sie verfügt hat. Ar tikel II

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Hel fferi ch.

taa

Verauntmacm ung,

Fbetreffend Aenderung der Anordnung für das Ver- Fahren vor dem Reichsschieds8gerichte für Kriegs - bedarf vom 22. Juli 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 469).

Vom 14. September 1916.

Die Anordnung für das Verfahren vor dem Reichs\chieds8- F gerichte für Krieg8bedarf vom 22. Juli 1915 (Reichs-Gesegzbl. S. 469) wird dahin abgeändert:

1. Der § 2 wird durch folgende Vorschrift erseßt:

Das Schiedsgericht entscheidet in einer Beseßung von einem Vorsitzenden und vier Beisizern.

Ist anzunehmen, daß der festzuseßende Uebernahmepreis. den Betrag von eintausend Maik nicht übersteigen werde, so genügt die Zuziehung von zwei Beisigern. :

Der Vorsigende kann im Einversländnisse mit dem zuständigen Krieg8minisierium oder dem Reichs- Marineamt bereits vor der Ent- scheidung des Schiede gerichts die Ueberweisung von Abschlagzahlungen beranlassen. Der Gejamtbetrag der Abschlagzablungen darf den von dem zuständigen Kriegöministerium oder dem Reihs-Marineamt als Friedenopreis bezeihneten D etag a übersteigen.

Der Vorsigende wtrd vom Reichtkanzler ernannt. Die Beisißer werden vom Borsigenden berufen, und zwar tin Falle des Abf. 1 drei aus einer vom Deutschen Handelstag tiazuholenden Vorschiagsliste, der vierte auf Vorschlag derjenigen amtltichen Vertretung des Handels, in deren Bezirke sih die Gegen|\tände ganz oder zum Teil befinden ; im Falle des Abs. 2 kann der Vorsitzende diejentge amtlihe Vertretung des Handels um Vorschlag der Beijizer ersuchen, in deren Bezike die Sthung des Schiedsgerthts stattfinden foll.

Wird zu etner. Sitzung des Schiedsgerichts die Zuziehung anderer als der zunächst berufenen Beisißer erforderli, so kann der Vorsitzende zur Vermeidung etner Vertagung odèr einer érheblihen Verzögerung des Beginns der Sißzung Hilfébeisizer zuitehen. Als Hilfsobeisißer foll nur berufen werden, wer von dem Deuts{hen Hantelötag oder tn einem anderen Verfahren vor dem Schtedtgerichte von etner amtlichen Vertretung des Handels als Beisiger vorgeschlagen worden isl oder wer zum Nichteramte befähigt ist.

H Der § 5 Abs. 2 wird dur folgende Vorschrift ersetzt: o

r der Entscheidung sind die Betetligten zu hören, Als Be- teiligte im Sinne dieser Verordnung gelten außer den bisherigen Cigentümern der enteigneten Gegenstände die dinglih Berechtigren und diejenigen Personen, die auf die rem hat Auswendungen ge- | haben. d

S Mer mit Beginn eines Kalendermonais Leim der im § 1 ge-

macht haben, oder denen an den Gegenst

nden ein Zurückbehaltungs-

Erfte Beilage

Berlin, Sonnabend, den 16. September

behörden einschließlich der Befehlshaber, welhe Gegenstände des

Kriegsbedarfs beschlagnahmt oder über sie verfüzt haben. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Verordnung über Preis- beshränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickkwaren vom 30. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 214).

Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Moaß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel I

Die Verordnung üker Preisbesränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 30. März 1916 (Neichs. Gesctzbl. S. 214) erbält als § 3a fulgende neue Vorschrift : : : Auf Antrag der zuständigen Behörde prüft das Schiedfgericht die Angemessenheit der tn einzelnen Geshäftsbetirieben für bestimmte Waren erzielien Preise nah. Ergibt sih dabet, daß der erztelie Preis die Grenzen des § 1 Absay 1 überschreitet oder, obwohl er ßfch in diesen Grenzen hält, unangemessen bo ist, so hat das EScied9- geriht von dem Inhaber des Geshäftsbetriebes zugunsten des Neichs etnen Betrag einzuziehen, der dem Ueberyceis allec tn dem Geschäfts. betrieb in den Verkehr gebrahten Waren der betreffenden Ait ent- spricht. Die Nachprüfuna soll auf etne mehr als drei Monate zurüd- liegende Zeit nicht erstreckt werden. Die Vorschrift des § 2 Abs. 3

findet Anwendung. A Artikel 11

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Berkündung in Kraft. Der RNetichäkanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafitreteus. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Beftanntmamung

über die nach der Bekanntmachung über Preis- beshränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 30. März 1916 (NReichs-Gesegbl. S. 214) zu errichtenden Schiedsgerichte.

Vom 14. September 1916.

Die Ausführungsbestimmungen über die nah der Bekannt- machung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vas 30. /Müärg 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 214) zu errichtenden Schiedêgerihté vom 30. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 216) werdet wie folgt geändert: 1. Jm 8 14 wird der Abs. 2 Saß 2 gestrichen. 2. Es wird folgende Vorschrift als § 15 aufgenommen: Die Beitreibung der zugunsten des Reichs einzu- ziehenden Beträge sowie der festgeseßten Auslagen er- folgt auf Ersuchen des Vorsißenden des Schieds- gerichts nach den landesgeseßlichhen Vorschriften über die Beitreibung öffentliher Abgaben. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

etre merter ne

Bekanntmachung über den Verkehr mit Leim. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen:

51 | Der Reichskanzler is ermächtigt, den Verkehr mit Leim jeder Art zu regeln. Er kann Erhebungen über Erzeugung, Bestand,

Absay, Verbrauch und Bedarf anordnen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund

vorstehender Ermächt*gung zu erlassenden Bistimmungen mit Ge- fängnis bis zu sechs Vêèonaten oder mit Geldstrafe bis zu zebutausend

bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Der Retchékanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

bétreffend Ausführungsbestimmungen zur ordnung Uber den Berteyr Ui Lein 14. September 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 1023).

Vom 14. September 1916. Auf Grund des

S. 1023) wird folgendes bestimmt:

G. m. b. H. in Berlin (Kriegsaus\{huß) anzuzetgen.

monatlichen Bedarf an Leim haben wird.

Mark bestraft werden und daß neben der Strafe auf Einziehung der Beengen erkannt werden kann, auf die sich die strafbare Handlung

S: 2 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verklindung in Kraft.

Ver- vom

8 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Leim vom 14. September 1916 (Reichs-Geseßbl.

81 Wer Leder-, Hasen-, Knochen- oder Misckleim bestellt, ist ver- pflichtet, bis zum 10. jedes Monats die im vergangenen Monat aus inländi)chen und ausländishen Nohstoffen erzeugten Mengen getrennt nah Arten und Qualitäten dem Kriegsautschusse für Eisaßfutter,

Bis zum 1. Oktober 1916 haben die Heriteller dem Kriegêaus- {uß anzuzeigen, welGWe Mengen der genannten Limarten fie aus in- ländischen und ausländischen Rohstoffen in den Jahren 1913 bis 1915 und den abgelaufenen Kalende1monaten des Jahres 1916 hergestellt

1916.

stände getrennt nach Arten und Eigen!ümern unter Bezeichnung ber Art und des Eigentümers dem Kriegöaus\{husse bis zum 10. des Monäts anzuzeigen. Mengen, die ch bei Beginn eines Kalendermonats unter- wegs befinden, find vom Empfänger anzuzeigen.

Der Anzetge unterliegen niht Vorräte, die 1. inögefamt 100 Kilogramm nit übersteigen, i: 2. die im Eigentume der Heeresverwaltung oter der Marine-

verwaltung stehen. Für den Monat September 1916 hat die Anzeige nah dem Stande

vom 15. September 1916 bis zum 1. Oktober 1916 zu erfolgen.

Soweit der Bestand am 15. September 1916 5000 ks übersteigt,

sind die Leimarten au gesondert nah Q ualitäten und auperdem der Bestand am 1. August 1916 sowie der Zu- und Abgang feit dieser Zeit anzumelden.

S3 Wer in einem gewerb=liben Betriebe Leim der im §8 1 genannten

Arten verbrauckt, ist verpflichtet, bis zum 1. Oktober 1916 dem Kriegs- aus\chusse die in den Jahren 1915, 1916 verbrauchten "Wèengen getrennt nach Arten anzuzeigen, sofern der Gesamtverbrauh 100 kg im Jahre

übersteigt.

Gr hat ferner bis zum gleihen Zeitpunkt anzumelden, welchen er fur die Zukunft voraussi1lich

84 Die Anzeigen sind unter Benutzung der von dem Kriegëaus\§uß

auszugebenden Voidruce za erstatten.

S9 Der Kriegsaus\huß kann veriangen, daß die Anzeigen durh Ver-

mittlung von thm besondecs zu benennender Stellen estattet werden.

Das Verlangen des Kriegsauss{chufses ist auf dessen Ersuchen von den Ortsbehöcden öffentlih bekanntzumachen.

86 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer die ia den §8 1 bis 3 vor- geschriebene Anzeige niht rechtzeittg erstattet oder wer in den Fällen der SS 1, 2, § 3 Abs. 1 wissentlih falshe oder unvollständige An- gaben macht. Neben der Strafe kaan in den Fällen des § 1 Abs. 1 und des § 2 auf Einziehung der Mengen exkannt werden, auf die {{ die strasbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täterc gehören oder nicht.

2 r

T Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Hel fferi ch.

Berordnunà

über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahre 191&/17. i j

Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Geseßes über 8 die Ermäctigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Ma nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßzbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen: ]. Neichszuckerstelle.

&1

Die Verforaung der Bevölkerung mit Zucker liegt der R-ihs- zuderstelle ov. Die Reichszuder stelle ist eine Behörde und besteht aus einem Borsizenden, einem over mehreren stellvertretenden Voisißenden und einer vom Retchskanzler zu bistimmenden Anzahl von Mitgliedern. Der Vorsitz?nde, bie stellvertretenden Vorsitzenden und die Mit. glieder werden vom Reichskanzler ernannt; diefer führt die Aufsicht und ecläßt die näheren Bestimmungen.

IL. Aufbringung des Zuckers

82

Zukerrüben dürfen nit v:rfüttert werden. Die Landeszenttal- behörden oder dte von ihnen besttmmten Behöcden köanen im Eitnzel- tall Auénahmen ktervon zulassen.

Der Retchskaniler bestimmt, ob und in welchen Mengen Zudcker- rüben zu andecen Z weden als zur Verarbeitung auf Zucker verwendet werden dürfen.

Für die Verwendung von Zuckerrüben zur Branntweinbereitung bleibt die Verordnung über Erleichterungen für Brennereièn tim Be- triebéjabr 1916/17 bei Verarbeitung von Rüben und NRiübensäften fowie Topinamburs vom 23. März 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 191)

maßgebend. S S

Zuckerrüben dürfen nur an 1rübenverarbeitende Fabriken und nur zur Verarbeitung auf Zucker abgeseßt werden. Zum &biay an andère Stéllen und für andere Zwecke bedarf es

der Zustimmung der Reicht zuckerstelle.

8 4

Die Besitzer von Zuckerrüben haben auf Verlanzen der Reichs- zuckerstelle die Rüben an die voa dieser zu bestimmende Stelle zu liefern und nah deren Anweisungen zu verladen; tn Verträze, nah denen Zockerrüben zur Verarbeitung auf Zuckter an Fabriken geliefert werden follen, darf jedoch nit eingeariffen werden. Die Stelle ist zur Abnahme uad Bizablung der ibr zugewiesenen Rüben verpfl-chtet. Der Reichskanzler bestimmt die näheren Bedingungen der Li-:ferung. Für die Preise bleiben die Vorschriften der Verotdnung, betreffend die Preise für Nobzucker und Zuckerrüben . im Betriebejähr 1916/17, vom 3. Februar 1916 (Neichs-Gesegbl. S. 80) maßgebend.

Ueber Streitigkeiten, die sh über die Bedingungen der Ueferung ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltunaebebörde. Sie darf dabet die rach Abf. 1 maßgebenden Preise nicht überschreiten. Sie bej1immt, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Auf die Anforderung der Reichézuckerstelle hin bat der Besißer ohne Rücksicht auf die endgültige Xefseßung des Uebernahmepretses zu liefern, der zur Abnahme Verpflichtete vorläufig den von ihm für angemessen erc: chteten Prets zu zahlen.

Werden die Rüben nicht freiwillig überlassen, so wird das Eigen- tum auf Antrag der St:lle, an die zu liefern ift, durch Anordnung der RNeichézuckerslelle auf die Stelle übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer zu rihten. Das Eigentum geht über, sobald die

Aaordaung dem Besitzer zugeht.

85 Der Reichskanzler bestimmt, in welch:m Umfang NRohzucker ein- {ließiid des Nacherzeugnisses auf Verbrauchszucker zu vérarbeiten ist oder fonst verw: ncket werden darf, sowie ob und in welhem Umfang

Melasse zu entzuckern ist.

86 | Von dem im Betriebtjahr 1916/17 in den einzelnen rübentber- arbeltenden Fabriken hergestellten Rohzucker sind beitimmte Hundert-

teile der votauésihtlihen Gewinnung von Ersterzeugnissen und N erzeuanissen 7) în den einzelnen Monaten an die Birbracdd:

ret zugestanden hat. Als Beteiligte gelteu ferner das Reichs-Martne- amt, die Kricgömtnisierien und diejenigen Militär- und Marine-

nannten Art in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Be-

zuckerfabriken zu liefern. Die Hundertteile bestimmt der Reichskanzler.