1916 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Verordnung über Buchweizen und Hirse. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- vahmen usw. vom 4., August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327)

folgende Verordnung erlassen :

Artikel 1 In der Verordnung über Buchweizen und Hirse vom 29. Junk 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 625) wmecdea fol.cade Aenderungea vor- genommen : 5 1. Im § 1 wird hinter ten Worten „aller Art“ eingefügt : „(roh oder verarbeitet)“. 2. 8 3 Abf, 2 erhält folgenden Zusaß :

„Nahrungsmittel dürfen aus den hiernoch den Besißern belassenen Mengen nur auf Grund von Mahlkarten ber- gestellt werden, die von der zuständigen Behörde auszustellen find und die zur Verarbeitung freigegebenen Mengen angeben müssen. Die Mühlen dürfen Buchweizen und Hirse nur gegen Aushändigung der Mahlkarten zur Verarbeitung an- nehmen oder verarbetten.“ ;

. Im § 11 Abs. 1 ist an Stelle der Worte „für den Doppel- zentner“ zu seßen „für 50 Kilogramm“. . Im § 14 Abs. 1 t hinter Nr. 3 einzufügen:

„S 3a. wer Buchweizen oder Hise der Vorschrift im 8 3 Abs. 2 Sah 4 und 5 zuwider verarbeitet oder zur Ver- arbeitung annimmt.“

Artikel 11 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

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Bekanntmachung, betreffendSaatkartoffeln. Vom 14. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtshaftlihen Maß- nahmen úüsw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

8&1 Die Ausfuhr von Saatkartoffeln aus einem Kommunalverband in einen anderen Kommunalverhaÿd bedarf der Genehmsgung des as, aus dem die Saatkartoffeln ausgeführt werden ollen.

C2 Die Bestimmungen der Bekanntmachung über dfe Festsezung der Höhslprelse für Kartoffeln und die Pretésstelluna für den Weiter- verkauf vom 13. Juli 1916 (Neihs-Geseßbl. S. 696) gelten bis zum 15. Mai 1917 nit für Saalkartoffeln.

83 Die Landeszentralbehörten erlassen die Bestimmungen zur Au?s fübrüng dieser Verordnung. Ste bestimmen, wer als Kommunal- verband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Ste köanen an- ordnen, daß die den Kommunalve'bänden aufe:legten Verpfl‘chtungen durh deren Vorstand zu e1füllen siad.

84 Wer der Votschrift im § 1 zuwider ohne Genehmkgung tes Köommunálbe: bandes Saal!kartoffeln ausführt, wird mit Gefängnis bis zu sech3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhündert Mark bestraft.

85 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Vetkündung in Kraft.

Berlin, den 14. September 1916. Der _ Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Eldon lm ck QUA: d.

Auf Grund des 18 Abs. 4 des Darlehnskassengeseßes vom 4. August 1914 (RGBl. S. 340) wird hiermit zur all- gemeinen Kenntnis gebracht, daß äm 31. August 1916 Dar- lehnskassenscheine im Betrage von 2033 000 000 #6 aus- gegeben waren. Hiervon befanden sich 1614 815 000 /6 im freien Verkehr.

Berlin, den 13. September 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Herz.

Bekanntmachung

zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. £00).

Vom 183. September 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Er- richtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 402) wird als die nah § 7 Abf. 1 a der Bekann!machuyg über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 800) zuständige Stelle die Neichs- Gerstengesellschaft m. b. H. bestimmt.

Berlin, den 13. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährung8amts. von Batocki.

BelklanntmaGhung.

Auf Grund der Békonnimachungen des Reichskanzlers vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) und vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) ist weiter für folgende Besißungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

Grundbisig Pl. Nr. 459 und 4594 dir Steuergemeinde Herxh! im, den franzôsishen Staatsaraechörigen Jean Baptisie und Babette ome p au gehörig (Verwalter: 1. Adjunkt Jakob Schultz in Herxheim),

Anwesen Hs. Nr. 11 an der Avasbuvraerstraße in Müncen (P[. Nr. 9969) des Privatiers Dr. Mar von Bock tn Wolfrats- boren e: Stadtsekretär Josef Gerhardt in

; ünchen

Anwesen Hs. Nr. 14d und 10 a on der Mondlfiraße in Mürchen der Russin Katharina Fuhrmann, Shriftstellersgattin in München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Hs. Nr. 34 an der Lahhnerstraße in München des Bild- hauers Louis Antoine Octave Galliard, gen. Galliard Sanso- netti, în München (Verwalter: wie vor),

Anwesen Hs. Nr, 37 an der Malsenstraße in München (Pl. Nr. 363 1/75) des Privatiers German Kraßnosselsky in Müncßen (Verwalter: wte vor),

Anwesen Hs. Nr. 7 an der Lubwigstraße in München (Pl. Nr. 3668) der Professorsaattin und Institutsinhaberin Helene Savaète in München (Verwalter; wie vor),

Anwesen Hs. Nr. 29 in Lackenbäuser (Pl. Nr. 246 a þ) der Ab- teisunasoorstandsehelêut?e Wladimir und Maria Schmujlow in 1 ip (Verwalter: Wirischafktspächter Karl Hödl in Wald- titchen Münthen, 12. September 1916. Königliches Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Knözinger, K. Ministerialrat.

Bekanntmachung.

Dem Händler Max August Ferdinand Landeck hier ist der Handel und Aus\chank von Limonaden und Selters- wasser in seiner Trinkhalle Ecke Limbacher- und Freigutfiraße sowie jeder Handel mit Nahrungs- und Genußmitteln auf Grund von § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt- \haftlihen Maßnahmen vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßzblatt Seite 327) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung des Reichs- kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. November 1915 untersagt worden.

Chemnitz, den 7. September 1916.

Der Rat der Stadt Chemni. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 210 des Reichs-Geseßzblatts enthält unter

Nr. 5453 eine Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung * über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 800), vom 13. September 1916, und unter

Nr. 5454 eine Bekanntmachung über weitere Regelung des Branntweinverkehrs, vom 14. September 1916.

Berlin W. 9, den 17. September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungsrat Dr. Hoffmann in Berlin zum Oberregierungsrat unter Belassung des Charakters als Ge- heimer Regiérungsrat mit dem Range der Räte dritter Klasse,

auf Grund des 8 28 des Landesverwaltung8geseßes vom 30. Juli 1883 (GS. S. 195) den Oberregierungsrat Géza Müller in Hannover zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Hildes- heim und zum Stellvertreter des Regierungs8präsidetiten im Vorsiße diejer Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichts- direktor auf Lebenszeit sowie

den Regierungsrat im Ministerium der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten Erih Blunck zum etatmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Berlin zu ernénten.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichtsassessor Dr. Brecht aus Celle zum Land- rihter bei dem Landaericht 11 in Berlin,

den Gerichtsassessor Jeske aus Berlin zum Amtsrichter in Reppen,

den Gericht8assessor Dr. Cattien aus Posen zum Amts- rihter in Guhrau,

den Gerichts8a}jse\ssor August, Jas obi zum Amisrichter in Gieboldehausen, G k

den Gerichts8assessor Johannes Dietrich in Jnsterburg zum Staatsanwalt in Jnsterburg,

den Gerichtsassessor Böttcher in Halle a. S. zum Staats- anwalt in Oels, :

den Gerichtsa\ssessor Martin Rückert aus Cöln zum Staatsanwalt in Dortmund und

den Gerichtsassessor Dr. Heinrich Nüccktel in Cöln zum Staatsanwalt in Cöln zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Professors am Protestantischen Gymnasium in Straßburg (Elsaß) Dr. Karl Hartmann zum Direktor des Oberlyzeums und der Studienanstalt in Stettin und

die Wahl des Oberlehrers Dr. Heinrih Probst an dem Realgymnasium in Berlin-Schmargendorf zum Direktor der Vereinigten Landwirtschafts- und Realschule in Marggrabowa durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Ui Im Er unt

Dem Oberstaatsanwalt, Geheimen Oberjustizrat von Pritt- wiß und Gaffron in Naumburg a. S. und dem Amts- gerichtsrat Feldmann in Nienburg ist die nahgesuchte Dienst- entlassung mit Pension erteilt.

Der Staatsanwalt Klingsporn bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Breslau ist an die Oberstaatsanwaltschaft daselbst verseßt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Recht3- anwälte: Justizrat Reiß bei dem Amtsgericht in Herne, Dr. Jacoby in Bartenstein bei dem Landgericht in Lyck und Bibo bei dem Amtsgericht in Posen.

Mit der Löschung des Justizrais Reit in Herne in der Rechtsanmaltsliste ist zugleich fein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der

Rechtsanwalt Bibo aus Posen bei dem Amtsgericht iu

Bentschen, der Gerichtsassessor Dr. Paul Möller bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Barmen sowie bei dem Landgericht in Elberfeld und der frühere Ra Dr. Thoß bei dem Amtsgericht in Frank- urt a. M.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts» angelegenheiten.

Der ordentliche Professor Dr. Karl Kißkalt ift in gleicher Eigenschaft in die medizinishe Fakultät der Universität in Kiel verseßt worden.

Ministerium des Jnnern.

Der Oberregierungsrat Dr. Hoffmann ist dem Negierungs- präsidenten in Düsseldorf zugeteilt worden.

Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern:

1626 bis 1647 einschließli, geschrieben: „Eintausendsehs-

hundertsechsundzwanzig bis eintausendsehshundert- siebenundvierzig“, aus den Höchster Farbwerten,

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326 bis 328 einschließlich, geschrieben: „Dreihunderiseh8und- zwanzig bis dreihundertaht undzwanzig“, aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, ;

388 und 389 und 391 bis 394 einschließlih, geschrieben : „Dreihundertachtundachtzig und dreihundertneunund- achtzig und dreihunderteinundneunzig bis dreihundert- vierundneunzig“’, aus dem Serumlaboratorium Ruete- Enoch in Hamburg, ;

116 bis 119 einschließli, geschrieben: „Einhundertsehzehn bis einhundertneunzehn“, aus dem Sächsischen Serum- werk in Dresden j

sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abshwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Oktober 1916 ab wegen Ablaufs der staatlihen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt.

Die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern : 278 bis 286, geschrieben: „Zweihundertachtundsiebzig bis zweihundertsechsundachtzig“, einschließlih aus den Höchster Farbwerken, sowie mit den Kontrollnummern: 99 und 100, geschrieben: „Neunundneunzig und einhundert“, . aus den Behringwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. Ok- tober 1916 ab zur Einziehung bestimmt.

Bekanntmachung.

Das unterm 25. Mai d. J. gegen den Landwirt Gustav Krüger hier, Hospitalstr. 10, erlassene Verbot des Handels mit Futtermitteln haben wir heute aufgehoben.

Finsterwalde, den 10. September 1916.

Die ‘Polizeiverwaltung. J. V.: A. Schultz.

Bekanntmach{ung.

Den Inhabern der Firma H. Wolterkessen in Münntg- büren und dem Kötter Gerhard Hörtemöller in Berge wird auf Grund der Bundesratsbekanntmiahung, betr... Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (NGBIl. S. 603) der Handel mit Eiern und Butter unter- sagt. Gleichzeitig werden den Genannten- die Kosten dér Bekannit- machung auferlegt.

Lingen, den 31. August 1916.

Der Landrat. von Lymptus.

Bekanntmachung.

Der Frau Wwe. Leonhard von Geldern, Paula geb. Falk, in Cöln, Hohestraße 152, wohnhaft, ünd der Firma Josef von Geldern dortselbit it auf Gründ der Bundesratsverordnung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Händel vom 23. Sep- tember 1915 der Handel mit Schuhwaren jegliher Art untersagt worden.

Cöln, den 5. September 1916. Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24

der Preußishen Geseßsammlun g enthält unter Nr. 11533 eine Verordnung, betreffend den Erwerb von

NReichskriegsanleihe für Stiftungen, standesherrlihe Hausgüter, Familienfideilommisse, Lehen und Stammgüter, vom 14. Sep- tember 1916. E : Berlin W. 9, den 16. September 1916. Königliches Geseßsammlungs8amt. Krüer.

Angekommen: Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow.

Nicchßfamltliches.

Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 18. September 1916.

Der Präsident des Königlichen Landeswasseramts Dr. Holz ist vom Urlaub zurückgekehrt,

Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge hat der Königlih \chwedische Gesandte hier mitgeteilt, daß die früher abgegebene Neutralitätserklärung der schwedischen Regierung fortdauernd in Geltung ist.

Von den Gesandten der nordischen Staaten ist im Aus- wärtigen Amt eine gleichlautende Erklärung abgegeben wörden, in der die Ziele der in Kristiania am 19. bis 22. September stattfindenden Konferenz, wie folgt, umschrieben werden :

Die Zusammenkunft ist als ein neuer Ausdruck für den Wunsch der nordi]hen Reiche avzusehen, für dte Ls ihrer MNechte und Interessen als neutrale Staaten geweitschafstlich zu wirken, E r A unter Aufrechterhaltung einer loyalen Und unparteilschen

eutralttät.

Der bisherige Kaiserlihe Gesandte in Bukarest Freiherr von dem Bussche ist in Begleitung der Gesandtschafts- beamten und der Kaiserlihen Konsuln in Rumänien sowie einer größeren Anzahl von Reichsangehörigen, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern abend wohlbehalten in Hapa- randa eingetroffen. Vom 8. bis 15. September ist der Zug auf Veranlassung der rumänischen Regierung in Uleaborg fest- gehalten worden, weil die rumänishe Regierung annahm, daß den rumänishen Gesandten in Berlin, Wien, Sofia und Konstantinopel Annahme beruhte auf einem Jrrtum; denn ganz im Gegenteil hatte die Kaiserlihe Regierung es sich angelegen sein lassen, auf Wunsch der Regierungen der mit uns verbündelen Staaten den rumänischen Gesandten aus den drei Hauptstädten ihrerseits einen Sonderzug von Telschen nah Saßniy zur Verfügung zu stellen, wo sie bereits eingetroffen sind und von wo aus fie die Weiterreise nah Schweden in Begleitung der rumänischen Herren aus Berlin anzutreten gedenken. Der hiesige rumänische Gesandte Beldiman beabsichtigt übrigens, wie das genannte Telegraphenbureau hört, sih zunähst nicht nah Schweden, sondern nah Dänemark zu begeben,

die freie Abreise verwehrt werde. Diese

Durch Verordnung des Kriegsernährungsamts war für Godstpreis aus/200/ 16 fiatt Bol a le M E SUE Ö rel OUO. J zl. Bom 1. ember 15 ah ist ex anf 280 6 ermäßigt. Wie „W. T. d nditedit,

soll diesér Preis sd st béstéhien bléiben. Der Zeitpunkt der endgliltigen Preisfestsezung bleibt vorbehalten. E \

Verschiédene Vorkommnisse geben dem Kriegsaus\{Uß für Oele ümid Fette Véranlassutig, darauf hinzuweisen, daß laut Entscheidung des Reichsamts des Jnnern alle aus Fisch - lebern gewonnènen Mengen Tran auf Gründ der Bundesratsverordnung vom 25. Mai 1916 an den Kriegs- ausshuß für Oele und Fette abzuliefern sind. Zuwiderhand- lungen werden auf Grund der angezogenen Bundesratsverord- nung mit Geldstrafe bis zu 10 000 6 oder Gefängnis bis zu 6 Monaten geahndet.

___ Jm Jnteresse der Oel- und Fettversorgung Deutschlands ist es von hervorragender Wichtigkeit, daß in diesem Jahre sämtlihe Mohn- und Sonnenblumen entkernt und an den Kriegs8auss{huß für Oele und Fette abgeliefert werden. Es wird vom Kriegsaus\huß durch „W. T. B.“ darauf hin- gewiesen, daß ih die Eisenbahnverwältungen in anerkennens- werter Weise dazu bèreit erklärt haben, die Güterabfertigungs- stellen anzuweisen, Sonnenblumen in von Beimengseln ge- reinigtem Zustande in beliébigen Mengen Und ferner Mohn in Mengen bis zu 50 Kilo amzutiehmen. Die Güterabfertigungs- stellen zahlen für Somnenbluméètkerne 45 Pfennig das Kilo nd für Mohnkötner 85 Pfennig däs Kilo.

Ueber die Frage der „Pensions\{weine“ bestehen in der Oeffentlichkeit noh immer UÜnklarheiten. Das Kriegsernäh- rungsamt weist durh „W. T. B.“ nohmals darauf hin, daß Hausschlachtungen bereïts nah der vor Errichtung des Kriegs- ernährungsamts erlassenen Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 199) § 6 Abs. 2 nur dann gestattet sind, wenn der Besißer das Tier in seiner Wirtschaft mindestens 6 Wochen gehalten ‘hat. Diese Einschränkung ist durh die Verordnung vom 21. August 1916 niht vèrshärft, sondern in § 9 nur insofern erleichtert wörden, als Hausschlachtungen auch dann gestattet wérden sollen, wenn mehrere Besißer ein Tier gemeinsam für den eigenen Verbrauch im gemeinsamen Haushalt (Stall) mästen. Tun sich also eine Anzahl städtisher Familien zusammen, um mit Hilfe ihrer Haushaltsabfälle ein oder mehrere Schweine zu mästen, so genießen sie mit Recht die Vorteile des Selbst- versorgers.

__ Dem Sinn der ganzen Verordnung würde es dagegen völlig widersprechen, wollte man, wie das manche fordern, als Mäster und Selbstversorger auch solche Perfonen an- erkennen, die selbst weder einen Stall haben, noch in der Lage sind zu mästen, aber wohlhabend genug sind, um dem wirk- lichen Mäster so viel Geld zu zahlen oder Futter für ihn zu kaufen, daß er eines seiner Schweine, statt es der Allgemein- heit zuzuführen, dem „Pensions\schweinebesizer“ überweist. Würde der Vorteil, der dem Selbsterzeuger als Lohn feiñer Mühen zugedacht wird, diesem „Pensions\s{hweinébesißer“ auch zufallen, fo würde der Fall eintreten, daß eine große Zahl von Schweinen durch Verträge aller Art einzelnen gefichert würde, währènd die größe Masse der Verbraucher, insbesondere die Minderbemittelten, leer ausgingen und womöglih gar der Heeresbedarf gefährdet würde.

__ Ein im Monat Juni erfolgter Hinweis auf die Möglich- keit des Weiterverkaufs von Pußlappen usw. ist vielfach falsch ausgelegt worden.

Deshalb wird nochmals durch „W. T. B.“ darauf hin-

gewiesen, daß wohl das Pußzen mit Pußlappen sowie ihr Waschen oder sonstiges Reinigen erlaubt sind, jedoh jeder Weiterverkauf von Pußlappen sowohl an Firmen, die sie zu Pußzwecken gebrauchen, wie an Firmen, die sie be- arbeiten, nur gegen Freigabeschein gestattet ist. __ Der Antrag auf Erteilung dieses Freigabescheines, den in jedem Falle der Verbraucher bezw. Bearbeiter einzureichen hat, ist unter Berücksichtigung der Anordnungen des bei der Kriegs- Rohstoff-Abteilung des Königlich preußischen Kriegsministeriums, Sektion W. IV. L. P. in Berlin SW. 48 (Verl. Hedemann- straße 9/10) erhältlihen Merkblattes für Freigabeanträge von Lumpen bei dieser Stelle einzureichen.

Dur Erlaß vom 21. August d. J. haben die Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der Finanzen die Königliche Seehandlung (Preußische Staats- bank) als Einlösungsstelle für Zinsscheine und ver- loste Stücke der Preußischen Nentenbriefe eingeseßt.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1161 und 1162 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die Liste 7 der aus England zurück- gekehrten preußischen Austaushgefangenen, die 636. preußische, die 330. sächsishe und die 464. württembergische Verlusiliste.

Vayern.

Seine Majestät der König hat der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge den zum Präsidenten der Regierung von Oberfranken ernannten Staatsrat von Stroeßenreuther vom 1. Oktober an von der Funktion - eines stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrath enthoben und zugleih zu stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrat den Ministerialdirektor im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern von Meinel und den Ministerialdirektor im Staatsministerium des Janern Dr. Huber ernannt. Die Bestellung eines Beamten des Ministeriums des Aeußern zum stellvertretenden Bundesrats- bevollmächtigten ist ein Novum; bisher sind die in die gu ständigkeit des Ministeriums des Aeußern fallenden Jnteressen von Industrie, Gewerbe und Handel beim Bundesrate, soweit sie niht durch die Gesandtschaft in Berlin wahrgenommen werden konnten, von dem aus dem Ressort des Jnnuern bestellten Bundesratsbevollmächtigten zugleich vertreten worden. Der Umfang der dienstlichen Aufgaben, die der Gesandtschaft

in Berlin und den bayerischen stellvertretenden Bundesrats- bevollmächtigten in Berlin obliegen, ist aber derart ge- freien, daß eine Verméhrung der Zahl der bayerischen telloertretendèn Bevollmächtigten Uunäbweisbar etschién. Hierzu kommt, daß die durch die Kriegswirtshaft bedingten Verhältnisse und die Vorbereitung für die Ueberleilung ‘der Industrie in die Friedenswirtshaft eine besondere und un- mittélbare Vertretung der einschlägigen bayerischen Jnter- essen beim Bundesrat und bei den Reichsbehörden sehr er- wünsht machen. Aehnliche Erwägungen haben auch die sächsishe Regierung vor kurzem veranlaßt, einen neuen Bundes- ratsbevollmächtigten mit der Vertretung der sächsischen indu- striellen und Handelsinteressen in Berlin zu beauftragen. Der neuernannte stellvertretende Bundesratsbevollmächtigte, Mi- nisterialrat Dr. Ludwig Huber wird gleih seinem Vorgänger, Staatsrat von Stroeßenreuther, seinen ständigen Wohnsiy in Berlin nehmen.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 17. September. (W. T. B.) Kämpfe im Westen und Osten. i Westlicher Kriegsschauplat. Bei der Armee des Generalfeldmarshalls Herzog Albrecht von Württemberg

und auf dem Nordflügel der

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht hielt die rege Gefechtstätigkeit an.

Die Dauerschlacht an der Somme nimmt ihren Forl- gang. Nördlih des Flusses find alle Angriffe blutig, zum Teil shon durch Sperrfeuer, abgeschlagen, um kleine Engländernester bei Courcelette, bei Flers und westlich von Lesboeuf wird noch gekämpft. Nördlih von Ovillers errangen wir im Angriff Vorteile. S üdlich der Somme fam es zu keinen ausgesprochenen Angriffen. Der Artillèriekampf erfuhr auch hier keine Unterbrehüng.

Oestliher Kriegsschauplaß. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. _ Auf der ganzen Front südlih von Pins k machte sich eine Steigerung der russisheu Feuertätigkeit geltend.

Westlih von Luck griff der Feind Morgens, Mittags und gegen Abend aus der etwa 20 km breiten Linie Zaturcy (an der Turya)—Pustomyty die unter dem Oberbefehl des Generaloberst von Tersztyansfki stehenden Truppen des (Generals von der Marwiß mit starken Kräften, darunter den beiden Gardeforps, in vielen Wellen an. Restlos und unter den größten zum Teil, wie die Meldungen lauten, „ungeheuren“ Verlusten ist der Stoß gescheitert.

An der Armeefront des Generaloberst von Boehm- Ermolli brachen zwishen dem Sereth und der Strypa nördlich von Zb orow ebenfalls die stärksten An- griffe auf die deutschen Linien des Generals von Ebéèn völlkommen zusammen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auch an und östlih der Narajowka holte der Feind mit einer starken Stoßgruppe zum Schlage aus. Mehrmals lief er vergebens an. Schließlih drückte er die Front in geringer Tiefe zurück.

Nördlih von Stanislau wurde ein russischer Teilangriff nach kurzem Nahkampf abgeschlagen. i

Jn den Karpathen warf der Gegner vergeblich dichte Sturmkolonnen gegen unsere Stellungen beiderseits der Ludowa vor; er wurde hier wie an den Grenzhöhen westlich von Schipoth und südwestlich von Dorna Watra aufs blutigste abgewiesen.

In Siebenbürgen fühlen die Rumänen gegen den Kokelabschnitt beiderseits von Oderhellen (Szekely—Udvar- hely) vor.

Balkan-Kriegsschaupla ß. Heeres gruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Jn der Dobrudsha wird die Verfolgung des Feindes fortgeseßt.

Mazedonische Fron i.

Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Einzelne feindliche Angriffe an der Moglena-Front und nordwestlich des Tahinos-Sees wurden abgeschlagen. Kavala wurde von See her beschossen.

Der Erste Generalquartièrmeister: Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 18. September. (W. T. B.) Die Kämpfe ïn West und Ost dauern an.

Westlicher Kriegsschauplaßg. Heeresgruppe Kronprinz Ruppre@{ht.

Die gewaltige Sommeschlacht führte auf 45 km Front von Thiepval bis südlich von Vermandovillers zu äußerst erbitterten Kämpfen, die nördlih der Somme zu unseren Gunsten entschieden sind, südlih des Flusses die Aufgabe völlig eingeebneter Stellungsteile zwishen Barleux und Vermandovillers mit den Dörfern Berny und Deniecourt zur Folge hatten. Unsere tapferen Truppen. haben glänzende Betdeise threr unershütter- lichen Ausdauer und Opferfreudigkeit it ven ganz besonders zeichnete sich das westfälishe Jnfanterieregimeni Nr. 13 fsüdlich von Bouchavesnes aus.

Starken feindlichen Luftaeshwadern warfen sich unsere Flieger entgegen und \chossen in siegreihen Gefechten 10 Flugzeuge ab.

Heeresgruppe Kronprinz.

Zeitweise lebhafter Feuerklampf im Maagsgebiet. Oestlich von Fleury wurden voxgehende feindliche Abteilungen zur Umkehr gezwungen,

Oestliher Kriegsschaupla t.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Westlich von Lück verhinderten wir durch unser wirküngs- volles Sperrfeuer ein érhèutés Vorbréchen des Feindes aus seinen Sturmstellungen gegen die Truppen des Generals von der Marwiß. Es kam nur nördlih von Szelwow Seray \{hwählihen Angriff, der leiht abgewiesen würde.

iele Tausende gefallener Russen bedecken das Kampffeld vom 16. September. :

Zwischen dem Sereth und der Strypa endeten die wiederholten russischen Angriffe auf die Gruppe des Generals von Eben mit einem in gleicher Weise ver- [lustreihen völligen Mißerfolge, wie am vorhergehenden Tage.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

In s{hweren Kämpfen haben sich türkishe Truppen, unterstüßt durch die ihnen verbündeten Kameraden, westlih der Zlota Lipa der Angriffe des überlegenen Gegners erfolg- reich erwehrt. Eingedrungene feindliche Abteilungen sind wieder geworfen. Deutsche Truppen unter dem Befehl des Generals von Gerof traten beiderseits der Narajowka zum Gegenftoß an, dem die Russen nicht standzuhalten ver- mochten. Wir haben den größten Teil des vorgestern ver- lorenen Bodens wieder in der Hand. Abgesehen von den hohen blutigen Verlusten hat der Feind über 35900 Ge- fangene und 16 Maschinengewehre eingebüßt.

In den Karpathen sind russishe Angriffe abgeschlagen.

Jn Siebenbürgen find südöstlich von Hößing (Hatszeg) neue für uns günstige Käinpfe im Gange. Wir nahmen unter anderem 7 Geschüge.

Balkan-Kriegsschauplay. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Nach dreitägigem Rückzuge vor den verfolgeitden ver- bündeten Truppen haben die geschlagenen Russen untd Rümänen in einer vorbereitêten Stellung in der allgemeinen Linie Rafsv a- Cobadinu- Tuzla bei neu herangeführtèn Truppen Auf- nahme gefunden. Deutsche Bataillone sind längs der Donau füdlih von Rasova bereits bis zur feindlichen Artillérie dur{h- Pa haben 5 Geshügze erbeutet und Gegetängriffe b- gewiesen.

Mazedonische Front.

Mehrfache vereinzelte Angriffe des Gegners an der Front zwischen dem Preéspa-See und dem Vardar blieben er- gebnislos.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreihisch-ungarisher Bericht. Wien, 16. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge-

meldet: Oestlicher Kriegsschauplaß. Front gegen Rumänien.

Bei Fogaras überschritt ein rumänisches Regiment die Aluta (Alt); es wurde zurückgeworfen. Nördlih von Köhalom (Reps) bestanden unsere Sicherungstruppen erfolg - reiche Gefechte. Sönst außer den bereits gestern gemeldeten Kämpfen bei Hatszeg (Hößing) keine besonderen Ereignisse.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Am oberen Czarny-Czeremosz stellenweise heftiger Jnfanteriekampf.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Die Armee des Generalobersten von Tersztyanszky steht unter schwerem Artilleriefeuer.

Jtalienischer Kriegsschaupla s.

Die Schlacht an der Karsthochfläche dauert uns unterbrohen mit großer Heftigkeit fort. Wieder waren die von stärkstem Artillerie- und Minenfeuer unterstüßten Jnfanterieangriffe der Jtaliener gegen die ganze Front zwischen der Wippach und dem Meere gerichtet. Am Nordflügel dieses Abschnitts erzielte der Feind geringen Ge- ländegewinn. Hier verläuft unsere Linie nun nahe östlih von San Grado di Merna. Im übrigen blieb die Kamwpf- front dank der zähen Ausdauer unserer Truppen unverändert. 500. Ftaliener wurden gefangen genommen, drei Maschinen- gewehre erbeutet.

Nördlich der Wippach dehnte si- der Artilleriekampf auf die meiften Frontteile bis zum Krn aus: Ein öfili& von Görz geaen ‘unsere Stellungen südli des Rosen-Tales an- gesezter Angriff konnte in unserem Feuer niht Raum ge- winnen.

Auch bei Flitsh ist das Geshüßfeuer fehr lebhaft ge worden. :

An der Tiroler Front greift der Gegner den Fassaner Kamm an. Vor dem Abschnitt Cima di Cece—Colts= rondo gebot unsère Artilleriewirkung der feindlichen Vorz rückung halt. Am Cauriol gelang es Alpini-:Abteilungen, ih eines Stüßpunktes in der Scharte westlich des Gipfels zu bemächtigen.

Südöstlicher Kriegsschauplagß.

Bei unseren Truppen nichts Neues. ?

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 17. September. (W. T. B.) Amilih wird gemeldet: Oestliher Krieass{hauplat.

Südösilih von Hatszeg (Hößing) vollführien Hurweds E und deutiche Abieilungen Dak greiden Var stoß. Sonst an der Front gegen Rumänien nis ven bee sonderer Bedeutung.

An der russishen Front dat der Feind gestern never lih außergewöhnlitde Anstrengungen auf, die Linien der Vers bündeten ins Wanken zu dringen. Dex Kampf entsdied [ih überall zu unseren Gunsten.