1916 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

2. Fei Rot- und Damwild a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) E N O As Y tür an Das Ha a 9 Da i c) für Ragout oder Kochflz ür 0,5 Kilogratim 3. bei Wildshwcinen : m A. bei Tieren bis zu 35 Kiloaramm einschließli a) für Rüen und Keule (Ziemer und Schlegel) E R. E b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm . c) für Nagout oder Kochfleish für 0,5 Kilo- E a E E bei Tleren über 35 Kilogramm a) für Rücken und Keule (Ziemer und Schlegel) D O a e b) für Blatt oder Bug für 0,5 Kilogramm . c) für Ragout oder Kochfleih für 0,5 Kilo- E R R V ee a 4. bet Hajen a) mit Balg, das Stück b) ohne Balg, das Stück 9. bei wilden Kantnchen a) mit Balg, das Stückt b) obne Balg, das Stück 6. bei Fasanen O De E D Ee Bei abweichender Festsezung der Großhandelspreise

1,00

2,00 1,50

1,00

6,00 9,70

1,80 1,70

e D 4,29

gemäß

1916 (Reichs-Geseßbl. S. 959) kann cine angemessene Aenderung dieser Sätze eintreten. YEHL Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Die Bekanntmachung über die Fest)ezung der Preise für Wild vom 30. Dezember 1915 (Neichs-Geseubl. S. §51) tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft. Berlin, den 17. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Erd nuna,

betreffend Abänderung der Verordnung über Höchst- preise für Hafer vom 24. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 826).

Vom 18. September 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs- Gesegbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Der § 1 der Verordnung über Höchslpreise für Hafer vom

24. Jüli 1916 (Reichs, Geseybl. S: 826) erhält folgende Fassang: Der Prets tür die Tonne inländischen Hafers darf beim Verkauf durch den Erzeuger, soweit bis zum 30. September 1916 eins{ließlih geli-fert wird, dreihundert Mark, und soweit nah dieiem Zeitvunkt geliefert wird, bis zur anderw-iten Festseßung zwelhundertachtzig Mark nicht -überstéigen. _ Die Vindeszentralbehörden können für Gegenden mit besonders \päter Ernte mit Zustimmuna des Krtegsernährungsamts festséßzen, daß der Preis von dreihundert Mark für die Tonne für Lieferungen bis ¿um 15. Oktober 1916 etn'chlteßlih bezahlt werden darf.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

BMtklin, den 18. September 196 n Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch. i

es am etten

BVELOL D Uns,

betreffend Abänderung der Verordnung über Höch st- preise für Gerste vom 24. Juli 1916 (Reich8s-Geseßzbl. S. 824).

Vom 18. September 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (NReichs- Geséßbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Der § 1 der Verordnung über Höchstpreise für Gerste vom 24. Juli 1916 (Reihs-Geseßbl. S. 824) erhält folgende Fassung : Der Preis für dite Tonne inländischer Gerste darf beim Verkaufe durch den Erzeuger, soweit bis zum 31. August 1916 einschließli zu ltefern ist, drethundert Mark, und soweit nah diesem Zeitpunkt zu liefern ift, bis zur anderweiten Festseßung zweihundertahtzig Mark nicht überstetgen. Artilèel 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft, Berlin, den 18. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

zur Durchführung der Verordnung über Buchweizen und Hirse vom 29. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 625).

Vom 16. Septembér 1916.

Auf Grund der Verordnungen über Buchweizen und Hirse vom 29. Juni und 14. September 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 625 und S. 1031) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 402) wird folgendes bestimmt:

Artikel T

Die Bewirts{äftung von Buchweizen und Hirse nah Maßaobe der Verordnung über Buchwetzen und Hirse vom 29. Juni 1916 (Neihs-Geseßbl. S. 625) wid in Abänderung der Bekanntmachung vom 25. Jult 1916 (Reihs-Geseßbl. S. 832) der Reichshülsenfrucht- stelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, übertragen.

Artikel Il

¿ att Besißer von Buchweizen oder Hirse sind nah § 3 Abs. 2 zu belafsén:

a. zu Saatzwecken bei Buchweizen bis zu 1 Doppelzentner,

4 bei Hirse bis zu 30 Kilogramm für den Hektar Anbaufläche des Erntejahres 1916;

b, zu setner Ernährung und zur Ernährung der Angehörigen etiér Wirtschaft einshlteßlich des Gesindes 25 Kilogramm Buhweizen und 10 Kilogramm Hirse für jede in Betracht kommende Person. Den Angehörigen der Wirtschaft slehen glei Naturalbere@tigte, insbesondere Altentetler und Ar- eiter, sowelt fie kraft threr Berechtigung oder als Lohn

1A der Verordnung über die Regelung der Wildpreise vom 24. August

Artikel 111

Besißer in dem Inlaud richten. seßt 3 Abs. 1 Saß

folgen. Artikel IV

1) für gule handelsüblihe Durhshnittsware von 65 kg Hekto- litergewiht und niht mehr als 3 v. H, Besay sind 28 4 für 50 kg zu zahlen;

sind 22,60 Mark für 50 Kilogramm zu zahlen ;

für 50 Kilogramm; für jedes Kilogramm Hektolttergewicht weniger vermindert sih der Preis um 0,50 Mark;

wilde Buchweizen nicht als Besat ;

9) bet der Preis8bemessung sind bei mehr als 19 v. H. Feuttig-

Teltsgehalt außer etném etwatgen Minderwerte wegen ab-

fallender Beschaffenheit die durch künstlihe Trocknung und

Bearbeitung entstehenden Kosten und Gewichtsverluste zu berüctsitigen.

Artikel V

Der zur Lieferung an die Neichshülsenfruchtstelle Verpflichtete hat den Buchwetzen oder die Hirse bis zur Verladejitelle des Octs, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, zu befördern und daselbst einzuladen. Die Reichthülfenfcuchtstelle hat für ‘dié Verladung eine angemessene Frist zu seven, die nit wentger als eine Woche betragen darf; gleichzeitig ist die Verladestelle anzú- geben, von der die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden foll.

Kommt der Verpflichtete der Aufforderung zur Verladung inner- halb der geseßten Pflicht niht nah, so kann die zuständige Behörde auf Antrag der Neichshülsenfruchtstelle die Verladung mit den Mitteln des landwirtshaftlihen oder gewerblihen Betriebs des Verpflichteten oder durch etnen Dritten ausführen lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten find vom UÜcbernahmepreise zu kürzen.

Die Bestimmungen im Abs. 1 und 2 gelten auÿh für den Fall der Enteignung gemäß § 6 Abs. 2.

Artikel V1

Sotveit ktie Lieferung und Abnahme des Buchweizens oder der Hkh:se niht durch die Beslimmungen in den Artikeln 11 bis V ge- reoelt wird, gelten die Geshäftsbedingungen der Reichshülfenfru@ht- stelle, die der Gencehmizung des Reichskanzlers bedürfen.

ATTITET VEL

_Die Nethshlilsenfruchistelle wird gemäß § 9 der Verordnung über Bit{bwetzen und Hirse errnächtigt, an Buchwetzenmüblen, Nähtmittel- fäbrik-n und andere Stellen Bezugsshetne zum freihändigen Ankauf von Buchivelzen auszugeben. Die Inhaber der Bezugsscheine find berechtigt, bis zur Höhe der in den Bezvgsscheinen angegtbenen Meng-n Buchweizen selvst oder dur Beaufiragte zu den tin Artikel 1V jellgelepten Preisen auf- zukaufêèn. Sie haben den Weisungen der Reichöhülsenfruchtitelle in

stelle übertragbar. b Die Inhaber der Bezugs\{eine find verpflichtet, Mengen, die thven von der Reichshülfenfruchtstelle zugewtesen werden, unter An- rechnung auf den Bezugs\chein zu den von der Reichshülsenfruchtstelle festgeseßten Bedingungen zu übernehmen. __Die Inhaber von Bezugs|cheinen sind auf Verlangen der Reichs- hülfenfruhtstelle verpflichtet, Mengen, die sie erworben haben, nah den Anordnungen der Keihshülfenfcuhtstele zu verarbeiten. Die zur meris{liGen Ernährung bestimmten Erzeugnisse find an die Reich?hülsenfruchtstelle abzusezen. Als Uebernahmepreis für DORMTa Lar An und Güte N Ao ur Bucbwelzengrüße . . . . 95 S R a für Buchweizenmehl . .. 48 46 | für 50 kg. _ Ueber die Abfälle der Buchweizenmüllerei gelten die Béslimmungen über Fnttermittel. T HEEET VTT

®@ aus Bestimmungen treten uilt dem Tage der Verkündung in raft.

Berlin, den 16. September 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts.

}

von Batocki.

Bekanntmachuna.

Zur Beseitigung von Zweifeln wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom %. April 1916, 26. Mai 1916, 7. Juni 1916 und 20. Juli 1916 (NGBl. S. 340, 421, 459 und 763) bekannt gemacht, daß nachstehend bezeihnete Waren, wenn sie mit Süß- stoff (Saccharin) gesüßt sind, ohne nähere Kenn- zeichnung der Art der Süßung feilgehalten und ver- kauft werden dürfen: s

a. Limonaden (natürliGe und klürstlihe, sowie limonadenartige Getränke aller Art, mit und ohne Kohlensäure),

b. natürliche und fünstlihe Fruchisäfte aller Art ausge- nommen folche Fruchtsirupe, die dazu bestimmt sind, bet der Herstellung von Arzneien Verwendung zu finden also insbesondere Grundstoffe für die HersteUuung von Limonaden sowie von fonstigen gesüßten, natürlihen und künstlihen Fruhtsäften und frucht!aftartigen Getränken Le 4

. Dunlstobst, Kompott (das sind eingemachte ganze Früchte oder größere Fruchtstücke),

1, Shaumwein und \chaumweinähnlihe Getränke,

ck Werwutwein, Liköre, Botolen (Maitrank), Punschextrakte aller Art sowie Grundstoffe für solche und ähnliche Getränke,

. Obst- und Beerenweine,

2. Effig,

h. Mostrih und Senf,

L Fischmarinaden,

7 O: u

- Mittel zur Reinigung, Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle,

m. Obergäriges Bier.

Gleichzeitig „wird darauf hingewiesen, daß der § 16 der Ausführungsbestimmungen zum Süßstoffgesey vom 7. Juli 1902 sih nur auf die Waren bezieht, „die auf Grund des S 4b des Süßstoffgeseßes hergestellf sind, dagegen keine An-

Buchweizen oder Hirse zu beanspruchen haben.

Die Reichshülsenfruchtst.lle kann das Verlangen auf käufllche Ueberlassung des Buchweizens oder der Hirse nah § 3 Abs. 1 S3y 1 dur einge|hriebenen Brief an ten einzelnen Besizer, durch LBer- öffentlihung in den amtlihen Blättern etnes Betirkes an die Besitzer dieses Bezi:kes oder dunch Veröffentllhung im Reichsanzeiger an alle

Die Mitteilurg, durch die ein Besißer eine Frist zur Abnahme ; 2) hat durch etngeschriebenen Brief an die Adresse der Neichthülsenjruhtstelle, G. m. b. H. in Berlin zu er-

Für dle Bewerkung von Buchweizen gelten folgende Grundsätze:

2) für gute handelsüblite Durchschnittsware von wildem Buch- wetzen (Bockheidekorn, Eifeler-Buchweizen) von 60 Kilo- aramm Hektolitergewiht und nicht mehr als 3 v. H. Besaßz

3) für jedes Ktiogramm Hektolitergewicht mehr erhöht G der Preis um 0,50 Mark, jedoch höchstens bis auf 30 Mark

4) bei Ware von mehr als 3 v. H. Besay vermindert \ich der Preis für jedes weitere Prozent Besay um 1 v. H. Bei Gemenge von Buhweizen mit wildem Buchweizen gilt der

bezug auf Zeit des Einkaufs, Einkfaufsgebiet und Menge Folge zu | ] leisfen, Den KüufabhlußYfen Slufer und Bertäufbe guf i ti Be

f zugssdetn zu bestätigen. s | Kide Bezugbscheine find nur mit«Eènehmigung der Reihshülsenfrücht-

det Be-

stellung durch die eingançcs erwähnten Bekann T5 stoff R ist. E e D Süsp Berlin, den 19. September 1916 Neichszuckerstelle. J. V.: Graf von Wartensleben.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Kreisaus\hufses vom 6. d. M. sind na Ablauf von 5 Monaten die Viehhändler Jakob Kaß und Nathg, Grünebaum von Holzheim zum Handel mit Vieh wieder zugelassen worden.

Gießen, den 7. September 1916. Großh. Kreisamt Gießen. J. V.: Langermann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zw ang83weise Verwaltung französisher Unternehmungen, voy 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

242, Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Weißenburg. (XIX. Nattragsverzeichnis.) Gemeinde Neeweiler b. L.

19,07 a Ader des Sebastian Heilmann, Wirt in Pont-à Mousson (Verwalter: Steuerinspektor Bersteher in Weißenburg).

Straßburg, den 16. September 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A: SGlössingk.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Jntendantur- und Baurat Dr.-Jng. Albert Weiß in Charlottenburg zum etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Berlin sowie die Spezialklommissare, Regierungsassessoren Eccardt in Lauenburg i. P. und Mendrz yk in Ratibor zu Regierungg- räten zu ernennen. :

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors der ehemaligen Liebig-Realschule in Frankfurt a. M. Franz Dörr zum Direktor der nunmehrigen Liebig-Oberrealschule daselbst durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfsahrens bei der Ausübung der den Anhaltischen Kohlenwerken, Aktiengesellschaft in Halle (Saale), zweccks regelrechten Fortbetricbs ihres Braunkohlenbergwerks Elisabeth bei Mücheln verliehenen Enteignungsbefugnis.

Vom 4. September 1916.

“Auf Grund des 8 1 der Alle n Verorvnung, be- treffend ein vereinfachtes ExtcitilinaNter ähren zur Beschaffun vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) mit Nat- trägen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und vom 29. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das in der Verordnung vorgesehene vereinfachte Ent- eignungsverfahren bei der Ausübung der den Anhaltischen Kohlenwerken, Aktiengesellschast in Halle (Saale), zwecks regel- rechten Fortbetriebs ihres Braunkohlenbergwerks Elisabeth bei Mücheln durch Erlaß des Staatsministeriums vom 25. August 1916 verliehenen Enteignungsbefugnis Anwendung zu finden hat, Berlin, den 4. September 1916.

__ Das Staatsministerium. - von Breitenba ch. Beseler. Sydow. örhr. von Schorlemer. Lente. von Loebell. Helfferih,

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent eignungsverfahrens bei dem Bau der Staatsbahn- strecke Neuwied Koblenz— Bengel und der Ver- bindungsbahn bei Remagen sowie bei dem Ausbau der Staatsbahnstrecke Bengel Ehrang.

Vom 12. September 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteiamtiäsertthren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, _vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Geseß- samml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Ent- etignungs8verfahren nah den Vorschriften dieser Verordnung auf den Bau der Staatsbahnstrecke von Neuwied nah Koblenz und weiter auf dem reten Moselufer nah Bengel, auf den Bau der Verbindungsbahn zwischen der rechts- und linksrheinischen Eisenbahn bei Remagen und auf den Bau der dritten und vierten Gleise der Staatsbahnstree von Bengel nah Ehrang, zu deren Ausführung das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des Grundeigentums dur den Aller- höchsten Erlaß vom 8. Juli 1916 (Géseßsamml. S. 113) ver- liehen worden ist, Anwendung findet.

Berlin, den 12. September 1916.

Das Staatsministerium.

von Breitenbach. Beseler. von Trott zu Solz. Lenge. von Loebell. Helfferich.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

_ _Der Berginspektor Shwantke bei der Bergwerksdirektion in Hindenburg O. S. ist zum Bergwerksdirektor und Mitglied dieser Bergwerksdirektion ernannt worden,

_ Ernannt sind zu Berginspektoren der Bergassessor Spranck bei dem Steinkohlenbergwerke Zweclel und der Bergafssessor Förster im Bergrevier Nord-Gleiwiß.

wendung findet auf die oben erwähnten Waren, zu deren Her- |

von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen! F -

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nach Zustimmung des Herrn Reichs- fanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma B. Mathias &*Cie. successeurs Maison L. Blum in Paris, Rue Réaumur 121, die Zwangsverwaltung angeordnet. ee). Bankier Jacob Fran in Charlottenburg, Berliner- traße 19.

Berlin, den 15. September 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Bekanntmachung.

Der am 18. Juli 1916 gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Pe:sonen vom Hantel vom 23. Septemher 1915 (RGBl. S. 603) gegen die Kaufleute Josef Landau und Jfidor Landau, beide zu Cöln-Ghrenfeld, Venloer- itraße 308, und geaen den Kaufmann Leo Friedmann zu Cöln-Ehren- feld, Geißelstraße 26, ergangene Beshluß der Untersagung des Handels mit Lebensmitteln aller Art ist, soweit er den Kauf- maan Jstidor Landau betrifft, aufgehoben worden.

Côln, den 7. September 1916.

Der Oberbügermeister. F. V.: Adenauer.

VéTanntmaGun@

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern- baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) ist der Ftrma Ferdinand Waller in Cöln, Brabanterstr. 6, und dem Kaufmann Ferdinand Waller in Cöln, Lüttichersiraße 54 wohnhaft, der Handel mit Seife und deren Ersatmitteln untersagt worden.

Cöln, den 31. August 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich, Preußen. Berlin, 20. September 1916.

Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit Kronprinzessin vollendet heute ihr 30. Lebensjahr.

die

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sizung.

Der Kriegsaus\shuß für Kaffee, Tee und deren Ersazmittel, G. m. b. H., Berlin, macht zufolge einer Ver- fügung des Krieg8ernährungsamts, wie „W. T. B.“ meldet, bekannt, daß gemahlene Mischungen von geröstetem Kaffee mit Kaffee-Ersatzmitteln nur in 3 Sorten an den Verbraucher abge- geben werden dürfen, und zwar

mit ae zu einem Preis von höchstens 2,20 46 für s Pfund, A N L E einem Preis von höchstens 1,40 /6 für as Pfund, mit 10 9/7 Kaffee zu einem Preis von höchstens —,92 # für das Pfund.

Andere Mischungsverhältnisse sind für gemahlene Mischungen von Kaffee und Ersaßzmitteln nicht zulässig, soweit sie erst nah dem 25. September 1916 in den Handel gebracht werden. Wer Mischungen von Kaffee mit Kaffee-Ersaßmitteln verkauft, ist verpflichtet, auf der Umhüllung (Verpackung) an- zugeben, wieviel Prozent reiner Bohnenkaffee in der Mischung enthalten ift. i

Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß sämtlichen Fabrikanten, welchen Rohstofse zur Herstellung von Kaffee- Ersatzmitteln freigegeben oder geliefert werden, die vertragliche Verpflichtung auferlegt ist, Kaffee-Ersaßmittel-Mishungen ohne Kaffee nicht über 60 _Z für das Pfund für den Verbraucher in den Handel zu bringen. Ausgenommen sind nur Feigenkaffee und Kaffee:-Essenz (Zuckerpräparat), deren Preiskontrolle den Preis- prüfungsstellen unterliegt.

Beim Kriegsernährungsamt gehen so viele Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den Bestimmungen der militärishen Beschlagnahme von Pflaumen und Aepfeln oft für ganz kleine Mengen ein, daß es nicht möglich ist, alle Anfragen schnell zu beantworten. Grundsäßlih müssen alle Ausnahmen zu Gunsten von Privatpersonen ab- gelehnt werden. '

Die Kriegs8gesellshaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. (Kochstraße 6, Berlin SW. 68), Telegr.-Adr. Kriegs- obst, gibt bekannt, daß Obstgroßhändler gegen Vorzeigung einer Handelskonzession und sonstiger Empfehlungen Aus- weiskarten des Kriegsernährungsamts für den An- kauf von Aepfeln und Zwetschen für die Kriegs- gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kriegs8gesellschaft für sih und ihre Aufkäufer sofort in Empfang nehmen können. Bei \chriftlichen Anträgen ist an Stelle der Handelskonzession eine behördlihe Bescheinigung einzusenden, daß der Antragsteller

im Besiße einer Handelskonzession ist. Die Karten werden auf

den Namen des Großhändlers sowie der Aufkäufer ausgestellt, zu welchem Zwecke genaue Angabe der Namen und Adressen erforderlich ist.

Das Stellvertretende Generallommando des Gardektorps gibt laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes bekannt: Vufolge des Aufiretens vereinzelter Pockenerkrankungen in den besetzten feindlihen Gebieten hat sich die Notwendigkeit ergeben, daß au alle Zivilpersonen, die in diese Gebiete reisen, d vorher einer erneuten Pcckenshußimpfung unterziehen, soweit sie vit in den leßten 4 Jahren an Pocken erkrankt waren oder mit Erfolg der Pokerschußgimpfung unterzogen worden sind. Die Ausstellung etnes Passiersheins zur Reise in die bejegten feindlihen Gebiete muß daher fortan von der Beibringung einer Besceintgung hierüber ab- hängig gemacht werden. Von dieser Forderung kann au nit in dringenden Fällen also wenn der alsbäàldige Antritt einer Reise dur besondere Verhältnisse, z. B. bet {weren Erkrankungen und Verwundungen, notwendig geworden ist abgewichen weiden,

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staat3anzeiger3“ liegen die Ausgaben 1165 und 1166 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 638. preußische und die 331. sächsische Verlustliste.

Großbritannien und Frland.

Der Politische Arbeiterverband von Neu Süd- wales hat dem „Notterdamschen Courant“ zufolge beschlofsen, den Premierminister Hug hes wegen seiner Politik in der Frage der Dienstpflicht auszuschließen,

Niederlande.

Bei der gestrigen Eröffnung der Generalstaaten hielt die Königin die Thronrede, in der sie laut Meldung des „W. T. B.“ zu Beginn dankbar feststellie, daß in dem unglückseligen Kriege, der Europa verheert, bis jeßt dem niederländischen Volk E erhalten werden konnte, und daß die Beziehungen der Niederlande zu allen Mächten glüd- liherweise einen freundschaftlihen Charakter bewahrt haben. Dann fuhr sie fort: 4

Ich werde auch tin Zukunft die Ren die einer neutralen Nation dur das Völkerrecht auferlegt find, beobachten, aber ich bin fest entschlossen, unsere Unabhängigkeit zu verteidigen und nah unjeren Kräften unsere Nechte gegen jedermann zu wahren. Um diese Auf- gabe zu erfüllen, süße ich mich außer auf unser gutes Net und die Eintracht der Natton auf unsere Streitkräfte zur See und zu Lande, die in durhaus lobenswerter Weise fortfahren, die thnen auf- erlegte Bürde zu tragen. Der Ersay der unter den Fahnen stehenden Truppen durch neuausgebildete Soldaten und die be- trähtliche Ausdehnung unserer bewaffneten Kräfte dauern regelmäßig fort. Die Vorräte an Waffen, Munition und anderem Material werden troy der zu überwältigenden Schwierigkeiten stets ver- größert. Die Mittel, um die Lasten der Mobilisierung zu erleihtern und dabei doch unsexe Wehrkraft zu erhalten, werden von mir immer aufs neue erwogen. Das wirtschaftliche Lebrn unseres Landes wird immer mehr von den durch den Krteg geschaffenen Verhältnissen be- einflußt. Die Lage der Landwirtscha|t und der Gartenwirt schaft im allgemeinen ist noch nicht ungünstig, indessen wachsen die Schwterig- keiten, auf welche die Ausübung dieser für die Volkswirt\chaft be- sonders unter den gegenwärtigen Umständen so wichtigen Erwerbs- ¿weige #ößt, von Tag zu Tag. Es ist in gewissen Etnzelheiten bereits etn hemmender Einfluß auf die Produktion bemerkbar. Auch auf dem Gebtet des Handels und der Industrie trachten die Regierung und die Privatinteressenten, die unglücklichen Folgen der Schwierigkeiten abzushwächen, welche die im Auslande im Zu- sammenhang mit dem Kriegszustande ergriffenen Maßregeln für unsere Einfuhr aus dem Auslande und für unseren Ausfuhrhandel mtt fich bringen. Die Regierung war gezwungen, im Interesse der Volk3- ernährung immer mehr Maßregeln zu ergreifen; Einschränkurgen der Ausfuhr und ein Eingretten tn das innere Wirtschaftsleben sind not- wendig gewesen. Der Schiffsverkehr in den niederländischen Häfen ist gering gebliebèn. Die Maßnahmen, die zur Aufrecht- erhaltung der Neutralität und zur Milderung der unglück- seligen Folgen der Krise tüc die Armen nötig sind, {stellen no@) immer große Ansprüche an die Staate kasse. Auch in Indien macht sich die Behinderung des übe: seei|hen Verkehrs, die der Krieg veru sadt hat, sehr unangenehm fühlbar ; indessen sind die Resultate des Handels und der Schiffahrt in den Kolonien befriedigend. Die Negterung wird ihr möglichstes zur Stärkung der Militärmacht in Indien tun, und soweit dies die außergewöhnlih schwierigen Verhältnisse gestatten, mit dem Ausbau der Flotte und den für eine kräfttae Berteidigung zur See notwendigen Vorbereitungen fortfahren. Wichtige Bes vorlagen werden den Generalstaaten untexbreitet werden. Die Königin \{chloß: Ih erkläte mit der Bitte, daß Gott uns au in dieser sorgenvollen Zeit beistehen möge, die Sizung der General- staaten für eröffnet.

Das Budget für 1917 sieht, obiger Quelle zufolge, 800 000 Gulden vor als erste Ausgabe für den Bau von drei Unterseebooten, von denen jedes eine Million Gulden kosten soll, und von Minenlegern, für die 700 000 Gulden vorgesehen sind. Die Gesamtausgaben für 1917 werden auf 300 Millionen veranschlagt. Zur Deckung der Unterbilanz der gewöhnlichen Ausgaben, die ungefähr 4 Millionen beträgt, soll eine Zuschlag- steuer von 10 Prozent auf Vermögen und Einkommen er- hoben werden; die Einnahme hieraus wird auf 3 Millionen geschäßt. E

Der Dampfer „Grotius“, der aus Ostindien in Amsterdam angekommen ist, mußte seine Post in England zurücklafssen.

Spanien.

Aus der jüngslen, in dem Blatte „Accion“ veröffentlichten Rede des konservativen Parteiführers Maura entnimmt der „Figaro“ folgende Stelle:

Dèandmai haben ih und andere vom spanishen Tanger ge- \prochen. Das ist eine wesentlihe, ganz wesentlihe Bedingung, um Syanien in den Stand zu seßen, seinen Verpflihtungen in der Etn- flußzone nachzukommen. Spanten diese Protektoratszone und die damit verbundene VWVerantwortlichkeit zuzuschieben, Tanger aber mit der ivternationalisierten Zone -auszunehmen, fst ein bösartilger Scherz. erinnere daran, nur um zu sagen, daß wir, felbst wenn man uns Tanger geben und uns die loyale Mitarbeit in unserem Protektorat vollständig zugestehen würde, selvst wenn man alle Beleidigungen, die wir wegen Gibraltar haben erdulden müssen, zu unserer Befriedigung lösen würde, sicher sein können, in kurzer Zeit wieder mit alten Schwtertg- keiten kämpfen zu müssen, falls niht der Geist und die Absicht der Sabrhunderte alten britishen und französischen Politik geändert werden. Nicht die Regelung allein, sondern thr ganzer Geist ift von Wichtig- Feit. Wenn es Svanien niht gelingt, eine grundsäplichhe Aenderung der Nichtlinten zu erreihen, die England und Frankreih hinsihtlich Spaniens leiten, so kann Spanien weder bei England noch bei Frankrei stehen,

Dänemark. i Die Generalpostdirektion meldet, daß von dem Amerika- dampfer „Frederik VIIT.“, auf der Reise von New York nah Kopenhagen, bei der Durchsuhung des Dampfers in Kirkwall die gesamte Brief- und Paketpost beschlag- nahmt worden ist. Schweden, : Der österreihisch-ungarishe und der bulgarische Gesandte in Bukarest sind infolge deutscher Vermittluug russischerseits nun ebenfalls zur Abreise ermächtigt worden und mit dem Personal der beiden Gesandtschaften und der beider- seitigen Konsulate in Schweden eingetroffen.

Norwegen.

Der dänishe und der \chwedishe Minister- präsident sowie der dänische und der schwedische Minister des Aeußern sind gestern anläßlih der nordischen Minister- zusammenkunst in Kristiania eingetroffen. Kurz nah ihrer Ankunft wurden sie vom König in Audienz empfangen,

| der, wie „W. T. B.“ mitteilt, in einer Ansprache hervorhob,

‘der Ministerkonferenz- Vertrauen und Sympathie entgegenbringe, und seiner Freude darüber Aus- druck gab, daß die Anregung König Gustafs gur Königszusammenkunft in Malmö nicht nur zur Fortseßung der Ministerkonferenzen geführt, sondern auch in allen Schichten der Bevölkerung des Nordens Anklang gefunden habe. Es sei dies ein Beweis dafür, daß der Gedanke des auf der Neutralität ruhenden Zusammenwirkens und die Arbeit hierfür innerhM der Bevölkerung der drei nordishen Länder Erfolg gehabt habe. Der König sprach sodann den Wunsch aus, daß die Verhandlungen die besten Ergebnisse zum Wohle der drei Länder haben mögen, und {loß mit einem Hoch auf die Könige von Schweden und Dänemark und das Wohl der ,„

nordischen Völker. Griechenland.

Der neue Minister des Aeußern Carapanos hat, wie das „Reutershe Bureau“ mitteilt, die Besuche und die Glück- wünsche aller diplomatischen Vertreter, ausgenommen der der Entente erhalten.

Asien.

Ein amtlicher Bericht aus Djambi (Niederländisch-Zndien) besagt einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, daß Oberst Kroesen am 16. d. Mts. in Djambi eingetroffen sei, wo alles ruhig gewesen. Eine Kompagnie sei nah Moeara Tambesi marschiert, um die Telephonleitungen wieder herzustellen. Major van der Linde sei in Sarolangoen (Djambi) angekommen. Jn dem Unterdistrikt Rawas (Palembang) beginne die geflüchtete Bevölkerung nah Sarolangoen zurückzukehren. Nach einem weiteren amtlichen Bericht sind bei einem Angriff von un- gefähr 1500 Ausfständishen auf Bangko, der ats E R RA wurde, 40 Rebellen getötet worden. Jn Korintje herrsht Ruhe.

daß die Bevölkerun

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 20. September. (W. T. B.) Wesstlicher Kriegs schauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. E

Auf dem Schlachtfelde an der Somme keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. Einzelne feindliche Vorstöße wurden abgewiesen. Wir hatten bei Flers im Handgranaten- angriff Erfolge. Nachträglich ist gemeldet, daß am 18. Sep- tember, Abends, ein französisher Angriff aus Cléry heraus abgeschlagen rourde.

Heeresgruppe Kronprinz. :

Am Westhange des „Toten Mannes“ wurden die io aus einem fleinen, von ihnen noch gehaltenen

rabenstück geworfen. 98 Gefangene und 8 Maschinengewehre fielen dabei in unsere Hand.

Unsere Patrouillen haben in der Nacht zum 19. September in der Champagne bei erfolgreichen Unternehmungen 46 Fran- zosen und Russen, heute nacht südlich des Rhein- Rhone- Kanals eine Anzahl Franzosen gefangen genommen.

Oestliher Kriegsschauplaß. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. -

Westlih von Luck gegenüber den Truppen des Generals von der Marwig kam die Wiederaufnahme der feindlichen Angriffe am Tage nur teilweise zur Durchführung, während an den meisten Stellen die russishe Infanterie au dur das auf. fie gerihtete Feuer der russishen Artillerie niht zum Verlassen ihrer Gräben zu bewegen war. Erst abends und nachts brachen Angriffe in starken Wellen vor und find wiederum unter größten Verlusten gescheitert. Vorübergehend bei Szelwow eingebrohener Gegner 1st restlos zurückgeworfen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

An der Narajowka ging der für uns günstige Kampf

weiter. Starke feindlihe Angriffe wurden abge-

schlagen. / / Jn den bereits verschneiten Karpathen dauern die

russischen Angriffe an. Der Feind hat einzelne Teilerfolge erreicht.

Kriegsschauplaß in Siebenbürgen. Die Rumänen sind über den Szurduk-Paß zurü@cks geworfen. Balk an-Kriegsschaupla§. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. j In der Dobrud scha spielten sich heftige wehselvolle Kämpfe ab. Mit eiligst herangeführten Verstärkungen leistet der Feind in seiner Stellung den zähesten Widerstand.

Mazedonische Front.

Bei Florina und am Kajmakcalan wurden feindliche Angriffe, zum Teil nah Nahkampf, zurückgeschlagen ; westlich von Florina wichen Vortruppen dem Stoß aus. Oefilich der Stadt wurde der Gegner mit. Erfolg überraschend an- gegriffen. |

Südlih der Belasica Planina haben die Bulgaren am 17. September die Jtaliener aus den Dörfern Mat nica und Poroj geworfen und 5 Offiziere, 250 Mann gefangen genommen. . Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Oesterreihish-ungarischer Bericht. : Wien, 19. September. (W. T. B.) Amtlich wird ges

meldet ; Oestliher Kriegsschauplaß. Front gegen Rumänien. Südöstlih von Hat8zeg (Hößing) wurden die Rumänen über Merisor gegen Petro)eny zurückgeworfen. Jm Gergeny- und Kelemen-Gebirge enge Gefechtsfühlung,

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Die Russen seßten in der Bukowina ihre Angriffe fo Beiderseits von Dorna Watra kämpfen nische Heeresteile mit. Oesterreichish-ungarishe und deutshe Truppen s{lugen alle, stellenweise von st |

| feuer eingeleiteten Anstürme der Feinde zurück. -