1916 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

4 Trautwein “in Nürnberg, Johannitershwester Margarete von Trotha

Mathilde Freifrau von Stengel, geborene Meißner, mberg, Bayern, Diakonisse Julie Stenull js Nowawes,

eis Teltow, Schwester Anna Sterzing in Eisenach, Frau

P Anzt Anna Stiegler in Longenzenn, Bayern, Frau praftishe Arzt Elía Stoeckl, aeborene Zerzog; in Moosburg, Frau Justizrat Fanny Streccius, geb. Heck, in Landau, falz, Krieadpflegerin Emilie Strehle in Memmingen, Bayern, Schwester Pambo Stumpf in Kloster Wallersdorf, trn, Frau Gymnafialdireftor Meta Sturm, geborene

Al ch, in Speyer, Bayern, Schwester Anna Sturmfels in stadt, Oberin Annemarie Techel in Eberswalde, Dia- komsse Bertha Teschner in Danzig, Johannitershwester Maria von Thadden in Vahnerow, Kreis Greifenberg, verwitwete D Oberlehrer Elise Theill, geborene Tiesler, in Halber- tadt, Fräulein Maria Thomas in Mainz, Schwester Hedwig Töpfer, Vorsteherin des Krankenhauses in Neustettin, Dia- konisse Minna Traenker in Genthin, Obershwester Selma in München, Diakonisse Dina Treude

in Gerbstedt, Mansfelder Seekreis, Frau Landrat _Marga von Ti\schirshky und Boegendorff, ge- borene von Rathenow, in Belzig, Frau Kommerzienrat Marie Ullrich, geborene Janson, in Annweiler, Bayern, Oberin Valesca von Unruh in Stettin, Frau Forstrat Therese Unseld, geborene Maier, in Stadt Brückenau, Bayern, Schwester Marmenia Vodermaier in Landshut, le Mrapleint Emmy Vogel in München, Hilfsshwester Frieda Walter in Potsdam, Oberschwester Ernestine Warnke in Lüdwighafen a. Rhein, Schwester Marie Antoinette Weber in München, Oberschwester Elsbeth Weichel in Kalkberge, Kreis Niederbarnim, Schwester Ruth Weidner in Würzburg, Schwester Engelberta Weigert in München, Schwester Anna Weiß in Mannheim, Baden, Hilfs\hwester Caroline Freiin von Weélser in München, Schwester Maria Wentzel in R Schwester Helene von Werner in Worms, Hessen,

au Kommerzienrat Sabine Weyermann, geborene Sippel, in Bamberg, Bayern, Schwester Hedwig Wiegand in Weimar, Frau Realitätenbesißzer Hedwig Wien in ger in Vilsbofen, Bayern, Schwester Marie Willy in Karlsruhe i B., Frau Fabrik- besißer Berta Wismann, geborene Schenk, in Göllnow, Kréis Naugard, Fräulein Maria Wo lbert in Potsdam, Fräu- lein Erna Wünn in Potsdam, Hofdame Jhrer Königlichen Hoheit ‘der Prinzessin Wilirud von Bayern Bertha Freiin von Wulffen in München, Frau Superintendent Käte Wukttke, geborene Peßold, in Berlin-Lichtenberg, Prinzessin Marie zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen, Hessen, Lie Geheime Rechnungsrat Friederike Zander, geborene olst, in Potsdam, Frau Generalmajor Frida Ziethen ‘in Jüterbog, Frau Rentner Marie Zippelius, geborene Pabst, in Nürnbera, Frau Kaufmann Helene Zoller, gebotene Lügel, "in Neustadt a. Hoardt, Bayern, und Hofdame Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Hildegard von Bayern Helene von Zwehl in München.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: en (Geheimen Postrat und vortragenden Rat im Reichs-

heimen Oberpostrat, chke zum Negierungsrat und Ver- [tungsmitglie eihsdrudckerei, die Vberpostinspektoren Schaar in Leipzig, Schrader in Berlin (Reichspostamt), Wendt in Düsseldorf und Werner in Chemnig zu Posträten und den Regierungsbaumeister, Baurat Friebe in Dortmund Postbaurat zu ernennen und den Oberpoitkafsenkassieren Einwächter in Karlsruhe (Baden), Hude in Danzia, Schaarshmidt in Dresden, Wunderlich in Cassel, den Oberpostkassenbuchhaltern Gr open - ießer in Braunschweig, Mihr in Dortmund, Waa in öslin, den Oberpostsekretären Arndt in Berlin, Behm in Stettin, Brieger in Hamburg, Büge in Frankfurt (Main), Dieg in Plauen (Vogtland), Falk und eld in Berlin, Friedrich und Görner in Berlin (eichaposiame), Gollinge und. Hannemann in Berlin, ing in Caffel, Kanter in Trier, Krickeberg in Char- lottenburg, Kukulka in Cöln, Möschler in Schwedt, Morell in Kreuzhnäch, Peters in Mainz, Thurmann in Elberfeld, Uhlmann in Berlin (Neichspostamt), Volger in Vegesack, Wiederhold in Leipzig, Zierach in Hannover, den Ober- telegraphénsekretären Eisert in Berlin, Falkenthal in Steitin, Haake in Kiel, Scheffler in Stolp (Pomm.), Wolff in Kolbera, den Postmeistern Pi in Molsheim, Steinhardt in Grünau (Mark) und Vogt in Neustadt (Schwarzwald) den Charakter als Rechnungsrat sowie aus Anlaß des Scheidens aus dem Dienste den Postdirektoren Holz in Bochum und Trenner in Flensburg den Charakter als Geheimer “Postrat, dem Obérpostsekretär Rauert in Düsseldorf und dem Obertelegraphensekretär Kaßner in Görliß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

zum

Den Posträten Schaar, Schrader, Wendt und Werner sind Postratstellen in Breslau, Frankfurt (Oder), Chemñigz und Gumbinnen übertragen worden.

Bekanntmachung,

betreffend Ausführüngsbestimmungen zur Verordnung über Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 887).

Vom 21. September 1916.

Auf Grund der §8 2, 3, 9 und 12 der Verordnung über Weintrester und Traubenkerne vom 3. August 1916 (Reichs- Géseßbl. S. 887) und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseybl. S. 402) wird bestimmt:

81 8ttunk aus Weintrestern 11 des Weingeseßes vom 7. April GON Detepor, S. 393) darf ohne Erlaubnis nur von Per-

ur Weinkelterung Trauben gebaut oder

im t werden, di werden, die Die Herste u

sonen hergeste

erduvben chabei, darf nur für den eigenen Wirt-

[ias Leser Pacioves alo hen. n fuenelensPasten dürfen

Haustrunk. au für den e rer eder erzeugen. _ Unberübrt bleiben die Vorschriften über die Buchführung im 19-des- Weingeseßes und in den zu seiner Ausführung erlassenen ] ungen,

_Persoan zur H

2 ; ‘des Kr ü futter oder d S len fan dee Beipe Wetatrester an andere g von Haustrunk füc eigenen Wütschafi U L ge U E

Wer bei der Weinkelteruna Trester gewonnen bat, darf aus ihnen Branntwein für den eigenen Wirtschastsbedarf herstellen.

Das Breanen der Trester darf im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Trestererzeugers oder für setne Rehnung im Brennereibetrieb eines anderen v»rgenommen werden. Winzergenossenschaften dürfen in gleicher Weise Weintresterbranntwein für den Wirtschaftsbedarf ihrer Mitglieder herstellen.

8&4 i Wer gewerb9mäßig avs Weintreftern Weinstein oder Branntwein herstellen will, beda:f der Erlaubnis des Kriegsaus\husses für Ersayz- futter oder der von ihm bezeihneten Stellin. : Der Kriegéausshuß für Ersaßfutter oder die von ihm bezeichneten Stellen können diese Erlaubnis an Bedingungen knüpfen, die mit den Vorschriften der Verordnurg über Wetintrejter und Traubenkerne vom 3. August 1916 nicht in Widerspruch stehen dürfen.

von thm bezei

S5 Die bei der Tresterverarbeitung verbleibenden Rückstände sind

abzukeltern. Die Ve1pflihtung der Abkelterung liegt neben dem Brenner

3 Sah 1) dem Brennereibesißer auch dann ob, wenn er einem andern die Benuzung der Brennerei ohne Entgelt gestattet hat.

86 Die aus Trestern autgesonderten Traubenkerne sind nah der Autfonderung zu waschen, vollständig zu trocknen und lufttrocken auf- zubewahren.

8&7 Gewerbsmäßigen Brennern ist das Ausfondern der Travbenkerne aus den Schalen untersagt. Sie haben die Schalen mit den Trauben- lernen gemti|cht abzuliefern.

88

Der Kriecsa2us\{Guß für E1saßfutter kann für die Anfuhr frischer und solcher Trester, aus denen Haustrunk bereitet ist, etne besondere Becgütung zahlen, wenn der Ort, an dem die Trester anfällen oder zu Haustrunk verarbeitet wurden, mehr als 2 Kilometer vön der in einem anderen Gemeindebezirke gelegenen Bahnstation entfernt ift. Ueber die Höhe ter Frachtvergütung hat der Kriegsausschuß allgemeine Grundsäße aufzustellen.

Der Kriege aus\huß für Ersapßfutter kann mit Menehmigung des Kriegeernährungsamts im Einzelfalle höhere als “die im § 9 Abs. 1 der VBerordnurg vom 3. August 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 887) bestimmten Preise zahlen. 9

Der Kriegsaus\{chuß für Ersayfutter hat für Trester und Trauben- kerne, die aus tem Ausland eingeführt und von thm übernommen werden, etnen avgemessenen Uebernahmepreis zu zahlen.

Ajt der Verkäufer mit dem gebotenen Preise nit einverstanden, so seßt der auf Grund des § 4 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Einfubr von Futtermitteln, H11/s81toffen und Kunstdünger vom 31. Januar 1916 (Reichs. Geseßzbl. S. 71) gebildete Aus\{chuß den Prets endgültig fest. Der Krtegsaus- {uß füc Ersaßfutier is von den Sißungen zu benachrichtigen und befugt, dazu Bertreter ohne Stimmrecht zu entsenden.

8 10 Diese Bestimmungen treten mit dem Taze der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 21. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

; D eta nim ahGung | über die Verfütterung von Kartoffeln. Vom 23. September 1916.

Auf Grund des § 5 der Bekanntmachung über die Kar- toffelversorgung vom 26. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 590) wird folgendes bestimmt :

8&1

Kartoffeln und Erjeugnifse der Kartceffeltrocknerei dürfen nur an Schweine uvd an Federvieh verfüttert werden.

Kaitoffelerzeuger dürfen Kartoffeln, die als Speisekartoffeln oder als Fabriktartoffeln nicht verwendbar \ind, mit Genehmigung ihres Kommunalverbandes auch an andere Ttere ihrer Wirtschaft als an Schweine und an C verfüttern, soweit die Verfütterung an Schweine und an Federvieh nibt möglich ist. 2

Kartoffelstärke und Kartoffelstärkemehl dürfen niht verfüttert werden. g9

A1s Kommunalverband im Sinne des § 1 gilt die von der Landeszentralbehörde gemäß § 11 der Bekanntmaung über die Kartoffelversorgung vom 26. Juni 1916 (NReichs-Gefeßzbl. S. 590) bestimmte Behörde.

8.3 Wer den Verboten des § 1 zuwtderhantelt, wird mit Getängnis bis zu sech8 Monaten oder mit Geldstrafe bis ¡zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

8&4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 23. September 1916.

Der Präsident des Kriegsernährung3amts. von Batocki.

Bekanntmachung

über die Gewährung einer außerordentlichen Hafer- zulage während der Herbstfeldbestellung.

Vom 25. September 1916.

Auf Grund der Vorschriften im § 6 Abs. 2a, b der Be- kanntmachung über Hafer aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl S. 811) und des § 1 der Bekanntmachun über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Ma 1916 (Reichs-Gesezbl. S. 402) werden die Landeszentral- behörden ermächtigt, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rinder üblih war, bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis zu bestimmen, daß Unter- nehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der Zeit zwischen dem 26. September ‘und 15. November 1916 an ihre zur Feldarbeit verwendeten {weren Arbeitspferde, Arbeitsohsen oder Zugkühe neben den durch die Bekanntmachungen vom „22 Anguji 1916

r e g 5. September 1916

(Reichs-Geseßzbl. S. 939) : (Neichs-Geseybl. S, 997) und vom 15. September 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 1045) bewilligten noch folgende weitere Hafer- mengen aus ihren Vorräten verfüttern dürfen: a. an die {weren Arbeitspferde 3 Pfund für den Tag oder 11/, Zentner für den ganzen E den þ, an die Arbeitsohsen 11/5 P r den Tag oder

und 3/4 Zentner für den ganzen Zeitraum,

und ltlih der Genehmigung der zuständigen : 4 ag oder ?/4 Zentner

ER s

Behörden üb agen. : Berlin, den 25. September 1916. Der- Präsident des Kriegsernährung8amts. J. V.: Edler von Braun.

Bekanntma@{ung.

Der Firma S. Arnheim u. Co., threr alleinigen Inhaberin Alma Auguste Arnheim, geb. Böttiger, und deren

eneralbevollmäBiigten und Ebemann, dem Kaufmann Samuel Arnheim in Hamburg, Oberaltenallee 76, wird der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung un- zuverlässiger Personen vom Handel untersagt. Hamburg, am 20. September 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.

Justus Strande s.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 216 des RNeichs-Geseßblatts enthält unter : Nr. 5469 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung über Weintrester und Trauben- kerne vom 3. August 1916 * (Reichs-Geseßbl. S. 887), vom 21. September 1916, unter 7 Nr. 5470 eine Bekanntmachung über die Verfütterung von Kartoffeln, vom 23. September 1916, und unter

Nr. 5471 eine Bekanntmachung über die Gewährung einer außerordentlichen Haferzulage während der Herbstfeldbestellung, vom 25. September 1916.

Berlin W. 9, den 26. September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußeu.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem freien Standesherrn, Kaiserlihen Geheimen Ober- regierungsrat a. D. Grafen Kuno von Hardenberg auf rvehovage (Kreis Lebus) die Kammerherrnwürde zu ver- leihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den zu Professoren charakterisierten Oberlehrern der Land- wirtschafts\{ulen Kortüm in Dahme, Heyer Îîn Lüding- hausen, Hoepfel und Dr. Teicke in Salzwedel, Dr. Scheffer und Lueg in Kleve und Biedermann in Schivelbein den persönlichen Nang der Räte vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerbs.

Der Lehrer, Dipl.-Jng. Wilhelm Ring ler an der König lihen Baugewerkschule in Königsberg i. Pr. ist zum Ober- lehrer ernannt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs: weise Verwaltung 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. März 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nah Zustimmung des Herrn Reichs- kanzlers über den der Ehefrau Anna Schmorl, geb. Füllner, in London aus dem Nachlaß der in Vocktenhausen verstorbenen Eheleute Rechnungsrat a. D. Julius Füllner zugefallenen Erb- anteil die Zwanasverwaltung angeordnet. (Verwalter: Kauf- mann Phitipp Wolf in Vockenhausen.)

Berlin, den 22. September 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts» angelegenheiten.

Der bisherige Prorektor am Lehrerseminar zu Euskirchen Dr. Aloys Servos ist zum Kreisschulinspektor in Worbis ernannt worden.

Finanzministerium. Das Katasteramt Templin ist zu beseßen.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß das steuerpflihtige Reineinkommen der Königsberg - Cranzer Eisenbahngesellshaft für das Rechnungsjahr 1915/16 140 000 /6 beträgt.

Königsberg Pr., den 26. September 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: von Szymonski.

Bekanntmachung.

Dem Kausmann Adolf von Köntgslöw, bisher zu Wis baden, Stiftstraße 28, ist die Wiederaufnahme des Hande!s mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln aller Art, gestattet worden.

Wiesbaden, den 18. September 1916. Der Polizeipräsident. J. V.,: Welz.

Bekanntmachung,

Auf Grund der Bundesrat?verordnung vom 23. September 1915, betre end Fernhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel (NGV!. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe tch der Firma „Deutshe Gußetsenlöt-Gesell- \chaft m. b. H,, Berlin“, Bülowstraße 85, und ihrem Geschäfts führer, dem Kaufmann G ustav Rits{el durch Verfügung vom

eutigen Tage den Handel mit Heizkugeln und ähnlichen

betrieb untersagt. Berlin, den 21. September 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: Hey l,

c. an die Zugkühe unter Beschränkung auf 1 Gespann

britisher Unternehmung€n, vom F

| mästens von Schweinen zu vermeiden.

Bet ofes wegen Unzuverlässigkeit in -bezug auf diesen Handelt

_ Nichfamfsliches.

Deutsches Rei. Preußen. Bérlin, 27. September 1916.

Jn der am 26. September unter dem Vorsiß des Slaats- ministers, - Staatssekretärs des Jnnern Dr. s clfferid ab- gehaltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde. dem (ntwurf eines Geseßes, betreffend Aenderungen des Gerichts- fostengeseßes; der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, die Zustimmung erteilt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aus- shüsse für tet und Steuerwesen und für Handel und Verkehr e e Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sigungen.

Zum Stellvertreter des Vorsißenden der Landesfett- stelle, Landrats von Graeveniß, ist der Landrat von Pommer- Esche ernannt worden. 2a Mitgliedern der Landes- fettstelle find der Regierungsrat Dr. Weyermann und der Regierungsassessor Cerer von Thielmann bestellt worden.

Als nicht stän ige Mitglieder gehören der Landesfettstelle der Geheime Oberregierungsrat Hagen, der Geheime Re- gierungsrat von Hippel sowie der Landrat Dr. Hage- dorn an.

Einer Mitteilung des „W. T. B.“ zufolge hat der Wali von Beirut Enns August von dem Führer des feindlichen Geschwäders an der syrishen Küste, dem* französishen Kontre- admiral Spiß, ein Rundschreiben erhalten, in dem mit- geteilt wird, daß das bloße Segen einer roten Flagge auf einem verbündeten Kriegsfahrzeug die Aufforderung bedeute, sofort die öffentlihen und alle militärishen Zwetten dienenden Gebäude zu räumen. Erfolge die Räumung nicht sofort oder werde au nur ein Schuß, sei es auch nur ein Gewehrshuß, aus einem dieser Gebäude gefeuert, so werde die betreffende offene -Orlschast als verteidigt angesehen und ohne Frist bom- hardiert werden. :

Besser als dur dieses Rundschreiben kann die Heuchelei Englands und seiner Verbündeten nicht gekennzeihnet wcrden. Als die deutshe Flotte Befestigungsanlagen an der englischen Ostküste erfolgreich beshoß, wurde dies als völkerrechts- widrig gesholten, und es wurde der Versuch gemacht, die deutsche Flotte vor aller Welt als barbarish zu brand- marken. Dort aber an der syrishen Küste, wo sie unter si allein zu sein glauben, lassen die Verbündeten die Maske fallen und drohen offen an, nichtverteidigte Städte in Grund und Boden zu schießen, wenn auch nur aus einem öffentlichen Gebäude derselben ein einziger Gewehrshuß fällt. Die Verbündeten Haben es übrigens niht nur bei ihrer Drohung gelassen. Am 3. September haben fünf feindliche Schiffe Alexandrette beschossen, haben dort u. a. die deutsche Palästinabank nach Ansicht der Verbündeten also ein öffent- lihes Gebäude oder wohl gar ein Festungswerk teilweise zerstört und haben, damit die Jronie nit fehle, gleich auch das amerikanische Konsulat troß wehender amerikanischer Flagge mit in Grund und Böden geschossen.

—.

__ Das Kriegsernährungsamt hat eine Anordnung erlassen, die das Verfüttern von Kartoffeln und Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei für die Zukunft nur noch an Shweine und an Federvieh gestattet. Die Anordnung ist, wie durch „W. T-B.“ mitgeteilt wird, notwendig geworden, da die kommende Herbstkartoffelernte nach Ansicht aller be- leiligten Stellen sowohl an Ertrag wie an Haltbarkeit zur Deckung des Bedarfs an Speisekartoffeln und an Brot- streckungsmaterial sowie zur Herstellung der für das Heer be- nöligten Spiritusmengen nur ausreiht, wenn das Verfüttern der Kartoffeln soweit - als irgend möglih eingeshränft wird. Die gebotene Einschränkung wurde nicht auf das Verfüttern von Kartoffeln an Schweine und an Federvieh erstreckt, um eine Gefährdung des Aufziehens des Geflügels und des Auf- 1 ) Die Verfütterungs- beshränkung muß sich andererseits au auf die Erzeugnisse der Kartoffeltrocnerei erstrecken, da sonst durch das Verarbeiten

. von Kartoffeln übergroße Mengen als Speisekartoffeln keine

Verwendung finden, sondern getrocknet werden würden. Die ais Speisekartoffeln benötigten Mengen würden alsdann nicht mehr vorhanden sein. Als Ersatz für Speisekartoffeln Kartoffel- Praparate, insbesondere Kartoffelflocken, zu verwenden, ist aber ohne hwere Beeinträchtigung der Volksernährung nicht möglich.

_ Das Kriegsernährungsamt verkennt nicht, daß die ge- lroffene Anordnung gerade in der jeßigen Zeit für die Landwirte äußerst {wer ertragen werden kann. Für die gur Feldarbeit verwendeten Spanntiere mußte auf die auer der Herbstfeldbestelung unbedingt die Möglich- keit eines Ersaßes für die infolge der Anordnung fehlende Kartoffelfütterung geschaffen werden. Dies ist in der Weise geschehen, daß gleichzeitig mit dem Verfüttecrungsverbote die Yandeszentralbehörden ermächtigt wurden, für Gegenden, in denen die Verfütterung von Kartoffeln an Pferde und Rind- vieh bisher üblih war, die Bestimmung zu treffen, daß die «andwirte in der Zeit bis 16. November an ihre zur Feld- arbeit verwendeten schweren Arbeitspferde, Arbeitsochsen und Zugkühe neben den diesen allgemein zustehenden Hafermengen noh eine außerordcntliche Haferzulage von 3 Pfund täglich

bei deri Pferden und 11/2 Pfund täglich bei den Ochsen und

Kühen verfüttern dürfen.

d Der Präsident des Kriegsernährungsamts hat bestimmt, Zuckerrüben zur Verarbeitung auf Rübensaft mit

Genehmigung der Krieasrübengesellschaft verwendet und ab-

folebt werden dürfen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, D Anträge von Herstellern von Rübensaft, die Zuckerrüben jierzu erwerben oder verwenden wollen, an die Kriegsrüben- laftgesellschaft zu richten. Das gilt auch für diejenigen Betriebe, G im Jahre weniger als 100 dz Rübensaft herstellen und ‘shalb auf Grund der Bekanntmachung vom 6. Juni 1916

Von den Les zum freien Absay ihrer Ware er-

mächtigt werden konnten. Auch diese Betriebe bedürfen zur twerbung und zur Verarbeitung von Zuckerrüben der Ge-

‘léhmigung der Kriegsrübengesellschaft.

Die Beschlagnahme der Pflaumen und Aepfel hat bislang nicht zu dem T chten Frwlge geführt, sodaß die beabsichtiate baldige Aufhebung der Anordnung nicht möglich ist. Der Grund ist der, daß in einer ae von Be- zirken die Ware zurückgehalten wird und die Anlieferung an die mit der Verfügung über däs beschlagnahmte Obst Maik tragte Kriegsgesellichaft für Obstkonserven und Martineladen zögernd erfolgt. Da auch ders«sestgeseßzte verhältnisnäßig hohe Preis nicht dazu geführt hat, dié mai zu“ beschleunigen, wird erwogen, die Höchstpreise für Pflaumen in nächster Zeit erheblih herabzusegen.

Der heutigen Nummer des „Reichs: und Staat3a erg“ liegen. die Ausgaben 1177 und 1178 der Deutschen V ust- listen bei. Sie enthalten die 644. preußische, die 303. bayerische, die 334. sächsische und die 469. württembergische Verlustliste.

Großbritannien und Frland.

Der Hafen von Havwich und einige Nachbarorte mit ihrer Umgegend sind nah einer Meldung des Blattes „Politiken“ für militärishes Gebiet erklärt und für die Schiffahrt und den anderen Baredr geschlossen worden. Niemand darf das Gebiet betreten und niemand es ohne Paß verlassen. Der Verkehr mit dem Festlande erfolgt von einem nördlicher gelegenen Hafen aus.

Rußland.

Nach einer Meldung der St. Petersburger Telearaphen- Agentur träf der japanische Prinz Kanin als Vertreter des Mikado in Begleitung des Ea Georg Michai- lowitsch am 24. d. M. im Kaiserlichen Hauptquartier ein. Bei dem zu Ehren des Prinzen Auen Frühstück wurden zwischen diesem und dem Kaiser Nikolaus Trinksprüthe gewechselt. Nach dem Frühstück besichtigte der Kaiser mit dem Prinzen die ihm und dem Zarewitsch vom Kaiser von Japan übersandten Geschenke. Am Abend reiste der Prinz Kanin nach Kiew ab.

_«_— Gn einer dem Budget des Ministeriums des Jnnern für 1917 beigefügten Denkschrift wird auf die unter dem Vorsiß des Unlerstaatssekretärs Fürsten Wolkonsky abge- haltenen Konferenz hingewiesen, die sih mit der Aufgabe beschäftigte, die den Polen auferlegten Einschränkungen abzuschaffen. Die Konferenz faßte eine Neihe von be- stimmten Beschlüssen, die in Form eines besonderen Geseßz- entwurfs der Duma vorgelegt werden sollén.

Bur Regelung der Lebensmittelversorgung in Nußland ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ein Zentral- lomitee gegründet worden, dem Vertreter der Städtever- einigung, der Semstwovereinigung, des Zentralkomitees der Kriegsindustrie, des Handels, der landwirtschaftlihen Ver- eine usw. angehören. Jn St. Petersburg ist eine große An- zahl von Sonderausschüssen gebildet worden, die sich mit der Herbeischaffung von Fleish, Fish usw. beschäftigen. Das Zentralkomitee verfügt über ein Kapital von 5 Millionen Rubel, das von verschiedenen Vereinigungen eingezahlt woi den ist. Man hat mit diesem Zusammenshluß eutsprehende französische Organisationen nachgeahmt.

Im Jniterefse der Ausdehnung der Anbaufläche und der Sicherstellung einer guúuten Ernte für das nächste Jahr hat die Regierung beschlossen, das System des Kriegslandbauzwanges für die nicht dienende Land- bevölkerung einschließlich der Frauen einzuführen, wozu in jedem Wilajet und den Bezirken besondere Kommissionen eingeseßt werden sollen.

Der türkish-arabishen Zeitung „El Szhark“ zufolge haben si neuerdings mehrere, durch den aufständischen früheren Emir von Mekka Hussein unterstüßte arabishe Stämme, darunter die El Havasim, El Ahame und Sabihe, den türkishen Behörden unterworfen.

Schweden.

Der s{chwedishe Minister des Aeußern Wallenberg empfing in Kristiania nah der Minislerkonferenz einen Ver- treter der „Times“, den er der „Berlingske Tidende“ zufolge ermächtigte, über die Konjerenz und die Politik Schwedens folgende Ausführungen zu veröffentlichen:

An der Spitze der Note über die Mininerkonferenz steht zu lesen: „Die drei Länder sind einig in bezug auf die fortgesezte Auf- rehterhaltung etner ehrlihzn, unpartetiswen Neutralität während des gegenwärtigen Wellkcieges." Niemand darf weiter daran zweifeln, erklärte der Minister, daß dieses der ernste, aufrihtige Wunsch und das Bestreben der nordisden Regterungen und Völker it. Nach der Behandlung zu urteil-n, die den nordishen N-ichen von den Fricgführenden zuteil wird, {eint es indessen heute, als ob diese Neutralität von de-n Kriegführenden niht ge- {hätt oder nicht gewünscht wird. So denkt jedenfalls das Voik in unserem Lande ; es Tann das unbegründete Vétßtrauen nicht ver- steben, das die Kriegführenden zu nach der Auffassung des Volkes rech!s8widrigen Handlungen veranlaßt, die die Leiden und Entbehrungen unnôötig vermehren, denen fid auch ein neutrales Voik im Kriege unterwerfen muß. Unser Volk versteht sehr wohl, daß die Kiteg- führenden mit unerhörten E chwiertigkeiten zu FTärgpfen haben und daß sie geiwungen find, zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen, um thr Ziel zu erreihen. Unser Volk is immer bereit gewesen, und ist es auch noch, ih den unvermeidlichen Folgen der ungewöhnlichen Verhältnisse zu unterwerfen; es kann und will aber niht versehen, worum Mißstimmung und Haß unnôötig unter Nattonen ausgesät werden follen, die einander nicht be- kriegen und die im Gegenteil stets in gutem freunds{aftlihen Ver- hältnis zu eivander gestanden haben. Wir, die wir die Verantwortung für die Politik der nordischen Länder tragën, werden auch weiterhin versuchen, unser Prooramm aufrecht zu erhalten und unseren gemein- samen warmea Wünschen, neutral zu verbleiben, zu folgen. Es wäre aber in hödbstem Pèaße wünschenswert, wenn die europäishen Groß- mähte, die dieses Programm billigen, es unterstüßen und nicht er- {weren und unmöglich machen wollten. Wir begehren nichts Un- vernünfttges, sondern nux weniger Mißtrauen und etwas weniger

Härte. Griechenland.

__ Die innere politishe Lagé in Griechenland, die seit Tagen besonders wegen der Haltung der venizelistischen Partei vertwirrt und unsicher war, hat fich der „Agence d’Athènes“ zufolge unerwartet verschlimmert. Alles weise darauf hin, daß die derzeitige Regierung sofort dur eine neue Regierung des Handelns werde ersezt werden.

Der König Konstantin traf gestern vormittag i lichen Palast in Athen ein und entbot sogleih den Minister

denten und den Marineminister zu sich, mit denen er cine |

Besprechung halte. Darauf empfing er den Minisier des "Aeußera: Ein Ministerrat für den UAhend i en. opulos

Der Generalstabschef Mo Konduriotis E aIA Wie das „Reutershe Bureau“

- der Admiral meldet, ist Venizelos

Í e ‘gestern, begleitet von dem Admiral Kunduriotis, mehreren“

höheren Offizieren und Anhängern, auf Kreta angekommen. Dem „Daily Chronicle“ zufolge wird er im Namen seiner An- hänger eine Proklamation erlassen, in der er erklärt, daß er ih an die Spize der nationalen Bewegung stelle, um die leßte Gelegenheit für Krone und Regierung, fich auf die Seite der Mehrheit der griechishen Nation zu stellen, zu benußen. Eine Entthronungserklärung wird nit verkündet werden. Venizelos wird auf der ganzen Jnsel die allgemeine Mobil- machung im Jnieresse der nationalen Verteidigung an- ordnen. Hierauf wird er Mytilene, Chios und Samos be- suchen, um sih dann nah Saloniki zu begeben. Nach einer Meldung des „Secolo“ hat in Canea eine bewaffnete Volksversammlung stattgefunden, welhe die Solidarität der Kreter mit der revolutionären Bewegung in Saloniki fest- gestellt hat. Die Aufständishen haben die Umgebung von Canea beseßt, um die Antivenizelisten ju verhindern, Nach- richten über die in Canea gefaßten Beschlüsse zu erhalten und

weiterzugeben. Amerika.

Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Westerly (Nhode Jsland), daß der Kapitän eines Schleppdampfers den Befehl erhalten hat, sein Schiff fertig zu machen, um nah der Nähe von Montauk Point zu fahren und ein deutsches Handels- unterseeboot nach New London (Connecticut) zu \{hleppen. Man glaubt, daß das deutsche U-Boot unter Wasser den Einbruch der Dunkelheit abwartet.

KriegsnachriŸhten.

Großes Hauptquartier, 27. September.

Westlicher Kriegsschauplas. …_ Heeres8gruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Fortsezung der Schlacht nördlih der Somme führte gestern wiederum zu überaus starken Artillerie- und erbitterten Jnufanteriekämpfen, die -spißvor- springende Ecke von Thiepval ging verloren. Beiderseits von Courcelette gewann der Gegner nah mehrfachen verlust- reichen Rütschlägen \chließlih Gelände. Weiter östlih wurde er abgewiesêèn. Den Erfolg vom 25. September vermochte er - abgesehen von der Beseßung des Dorfes Gueudecourt nicht auszuinußen; wir haben seine heftigen Angriffe aus Lesboeufs und aus der Front von Morval bis südlih von Bouchavesnes, zum Teil im Handgemenge, blutig ab- geschlagen.

Südlich der Somme sind französishe Handgranaten- angriffe bei Vermandovillers und Chaulnes mißlüngen.

(W. T. B.)

Jm Luf tkampf wurden gestern und vorgestern an der Somme ses feindlihe Flugzeuge, ein. weiteres gestern in der Champagne abgeschojsen. i

Oestlicher Kriegs8schauplaßt. Front des Genéralfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die Lage ift unverändert. Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Nördlich der Karpathen keine Ereignisse von Bedeutung. Neue Kämpfe im Ludowa-Abschnitt sind wiederum mit om verlustreihen Mißerfolg für die Rusfen geendet.

Kriegs8schauplaß in Siebenbürgen. Unser Angriff bei Hermannstadt machte gute Fort-

schritte. Balkan-Kriegsschauplay. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Luft\chiff- und Fliegerangriffe wurden wiederholt.

auf Bukarest

Mazedonische Front.

Am 25. September wurden östlich des Prespa- Sees weitere Vorteile errungen, östlich von Florina feindliche An- griffe abgeschlagen.

Gestern stießen die bulgarishen Truppen ain Kajmakcalan gegen den angriffsbereiten Feind vor, warfen - und verfolgten ihn und erbeuteten 2 Geschüße, mehrere Maschinengewehre und Minenwerfer.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York vom 5. September veröffentlicht die „New York Times“ eine von der „Universal Preß Association“ in New York verbürgte Nachricht, worin sie einen Brief des Mitgliedes des britischen Parlaments, King, anführt, in dem diefer mitteilt, kurz vor dem 16. August habe sih die größte Explosion, von der man je gehört habe, hinter den britishen Linien in Frankrei ch pt rg Der Verlust an Munition werde auf 25 Millionen Dollar (100 Millionen Mark) geschäßt. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ ist nach einer Angabe aus amtlicher Quelle in der Lage, hierzu er- [äuternd zu bemerken:

Eines der größten englischen Munitionslager wurte in monate- langer Arbeit bel Audruicq (16 km südöstlih Calais) angelegt; Dußtente von Lagerhäusern und Schchuvpen in den versiecen{en Größen, um}angreihe neue Bahnanlagen, Rampen und Ausladestellen entstanden, in ununterbrohener Folge liefen die Munitionszüge cin, 10 Hl na dee fabigen Buekés ie Bauten

nach den en tungen unserer Flieger Jauten beendet und alle Râume mit Munition vollgevadti s p olg der Naht vom 20. zum 21. Juli der A arif eines unser aeschwader mit überwältigendem Erfolg. ganze Munitionslager flog bis zum lehten vppen in die L Erdtrichter und wüste Trümmerhaufen n den ! braunen MLWRIduse, Bienen B e O ra 0 er, Baracken, Lage ten n M oblaelungene Lihtbildaufnahmen - unserer Flieg O ‘vor E ad dem erfolgr eutung dieses Werkes der Zerstörung keinen Zwe E