1916 / 232 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 6 A 20 y.

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer

den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

anch die Expedition §W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 „„Z.

M 232.

JFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung zu den Ausführungsbestimmungen zur Ver- na über den Verkehr mit Zudcker im Betriebsjahr 1916/17.

Berichtigung zur Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallishen Produkten vom 31. Juli 1916.

Bekanntmachung über die Verwendung von Weißkohl zur Her- stellung von Sauerkraut.

Bekanntmachung, betreffend den Absaß von Dörrgemüse.

Handelsverbote.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 219 des Reichs-Geseßblatts.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung britischer Unternehmungen.

Bekanntmachung, betreffend Auslosung einer Serie der aus- lo8baren 4 v. H. preußishen Schaßanweisungen von 1914.

Aufhebungen von Handelsverboten.

Handelsverbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Ulonska in Königsberg i. Pr., dem Oberstad!sekretär und Bureauvorsteher Reiniger in Berlin, dem ordentlichen Lehrer am Lehrer- seminar in Franzburg Sellentin und dem Lehrer am Gym- nalum und Realgymnasium in Düsseldorf Streblow den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Kreis\chulinspektor, Schulrat Dr. Baier in Char- lottenburg, bisher in Zoppot, und dem Garnisonverwaltungs- direktor, Rechnungsrat Rosenbaum in Metz den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Börsensekretär Trehde in Berlin-Schmargendorf, dem Zollsekretär Hermann in Altona, dem Hauptlehrer Hadcke in Celle, dem Gemeindeschullehrer O scheit in Berlin und dem Marienstifts-Revierförster Bellmann in Forsthaus Marsdorf, Kreis Naugard, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, i

dem Direktor ver Provinzial-Taubstummenanstalt in Marien- burg Wesipr., Schulrat Hollenweger den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Kanzleisekretär Burath bein) Provinzialschulkollegium in Königsberg i. Pr. und dem Werksbureauassisienten David in Bildsto, Landkreis Saarbrücken, das Verdiensikreuz in Gold,

dem Hauswart Richert bei der \Taubstummenanstalt in Guben das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem städtishen Steuererheber a. T. Zieten in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Leutnant der Landwehr Stender beim Pferdedepot eines Armeekorps die Retlungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Marinemaschinenbaumeister, charakterisierten Marine- baurat Klette zum Marinebaurat für Maschinenbau und

den staatlich geprüften Baumeister des Schiffbaufachs Riecke zum Marineschiffbaumeister zu ernennen sowie

dem Marinebaurat für Maschinenbau Mugler den ua als Marineoberbaurat mit dem Range eines Fregatten- apitäns,

den Marineschiffvaumeistern Ehrenberg, Wustrau, Grundt, Bernstein, Blechshmidt und Wiesinger sowie den Marinemaschinenbaumeistern Müller (Bernhard), Witt- mann, Meisner, Shaßmann, Brandes und Weichardt den Charakier als Marinebaurat mit dem Range eines Korvettenkapitäns zu verleihen sowie

dem Maurineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor Hölzermann die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst mit Pension und unter Beilegung des Charakters als Ge- heimer Marinebaurat sowie mit der Erlaubnis zum Tragen e E mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab- zeichen un |

dem Marineoberbaurat und Maschinenbaubetriebsdirektor Karl Mayer die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst mit Pension sowie mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform ma den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen zu er- eilen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Kreisdirektor Mahl in Straßburg (bisher in Thann)

zum Kaiserlichen Regierungsrat in der Verwaltung von Elsaß- Lothringen zu ernennen.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 20 S, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 „S§

Anzeigen uimmt au:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Dem Königlich ctt NRegierung3assessor von Born- stedt ist die Stelle des ständigen Hilfsgarbeiters in der Reichs- fanzlei übertragen worden. :

Dem Regierungsrat Mahl ist die Stelle eines solchen bei dem Bezirkspräsidium in Straßburg übertragen worden.

Bekanntmachung den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr L Ler im Betriebsjahr / s

Vom 29. September 1916.

Auf Grund des § 36 der Ausführung3bestimmungen vom 27. September 1916 zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 (Reichs-Gesegbl. S. 1085) wird bestimmt : Die 88 11, 14, 15 und 17 der Ausführungs- bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 29. September 1916.

Der Präfident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun.

zu

Ber1ichGtta uu g.

Jn der Bekanntmachung über Preisbescchränkungen bei metallishen Produkten vom 81. Juli 1916 (Reichs- Geseßbl. Nr. 174, S. 868/869; Nr. 180 des „Reichs- und (A OAIgegeRs* vom 2. August d. J.) ha: der § 3 Abs. 2 zu auten :

„Die Preisstelle kann auf Anrufen eines Beteiligten, des Reichsmarineamts, der Kriegsministerien und der militärishen Befehlshaber den angemessenen Preis bestimmen.“

Bekanntmachung.

Die Kriegsgesellschast für Sauerkraut m. b. H. in Berlin sieht sich veranlaßt, nochmals darauf hinzuweisen, daß nah §8 9 (Ziffer 3) der Verordnung des Stellvertreters des Reichs- kfanzlers vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Ge- müse derjenige besiraft wird, welcher entgegèn der Vorschrift des 8 3 der gleihen Verordnung ohne Genehmigung der d E Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut erwirbt.

Der Genehmigung bedarf es gleichfalls zur Erfüllung be- reits abgeschlossener Verträge. E

Nach § 8 der gleihen Verordnung finden diese Vor- {riften keine Anwendung auf Herstellung von Sauerkraut, deren Erzeugung im Jahre nicht mehr als 10 Doppel- zentner beträgt.

Es ist also nicht statthaft, daß Stadtverwaltungen und gemeinnüßige Verbände 2c. oder Private Weißkohl, auch wenn er ursprünglich zur Verwendung als Frishgemüse bestimmt war, ohne Genehmigung der Kriegsgesellshaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin zu Sauerkraut einschneiden lassen, sobald mehr als 10 Doppelzentner im Jahre hergestellt werden.

Berlin, den 30. September 1916. Kriegs8gesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Köhler.

Absayg von Dörrgemüse.

Jn Ergänzung der Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die Kriegsgesellshaft für Dörrgemüse m. b. H. Berlin auf Grund des § 2 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers den Erzeugerpreis für Mishgemüse ohne Kar- toffeln (Julienne) auf

46 235,— für 100 Kilo netto festgeseßt.

Im übrigen gelten die Bestimmungen für den Absaß von Dörrgemüse auch für Mischgemüse ohne Kartoffeln. Berlin, den 1. Oktober 1916. Krieg3gesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Roe Dr. Bach.

Bekanntmachung.

Dem Spirituosenfabrikant Mort Hausner in München wurde vom flelly. Generalkommando I. B. A.-K. wegen Preis- tretbereien bei Heereslieferungen der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.

München, den 29. September 1916.

Der Kommandtierende General. von der Tann.

1916.

Bekanntmackchung.

Der Bezirksaus\{chuß der Königlihen Amtshauptmannschaft zu Dresden-Altstadt hat am 15. September 1916 besclofsen : der Miï bändlersehefrau Auguste Emma Wrehel. Zimmermann +4 : Nitsche, in Katz, der Wirtshaftsgehtlfin Bertha Sophi

Meyer in Leubniz-Neuostra, in Diensten beim N Ds Karl Meyer, daselbft, z. Zt. im Felde, gemäß ? 1 der ; anntmahurg des Bundesra!s zur Fernhaltung unzuverlä!siger Per- sonen vom Handel vom 283. Sep1ember 1915 in Verbindung mit Pkt. 1, 2 der Aur führungsverordnung des Königlichen Ma iste: iums des Innern vom 9. Oktober 1915 i das Reichogebiet den Handels betrieb mit Milch zu untersagen.

Am 15 September 1916. Königliche Amtshauptmannsckaft Dresden-Altstadt. Dr. Streit.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 219 des Reichs8-Gesezblatts enthält unter

Nr. 5476 eine Bekanntmachung zu den Ausführungs bestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17, vom 29. September 1916.

Berlin W. 9, den 30 September 1916. Kaiserliches Posizeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den schultechnishen Mitarbeiter bei dem Provinzialichul- kfolegium in Berlin, Professor Gerhard Zeller und den Obers lehrer an dem Goethe-Gymnasium in Hannover Dr. Gustav Bocké zu Gyinnasialdirektoren zu ervennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gestütdirektor Bieler in Dillenburg, Dillîreis, den Charakter als Landstallmeister,

dem Spezialkommissar, Oekonomierat Burhenne in Dillenburg, Dilikreis, und dem Direktor der Gä: tnerlehranstalt, Oekonomierat Echtermeyer in Dahlem, Kreis Teltow, den Charakter als Landesökonomierat mit dem persöulihhen Range der Räte vierter Klasse,

den Spezialkommissaren, Oekonomiekommissaren Ra in G aneverg, Kreis Frankenberg, und Dr. Hagen in Wefel, Kreis Rees, den Charakter als Oekonomierat,

den Gestütdirektoren von Prittwiß und Gaffron in Pr. Stargard und Graf von Kalnein den persönlichen Rang der Näte vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Korpsstabsapotheker Bresgen beim XVI. Armees- korps den Charakter als Oberstabsapotheker mit dem persön lichen Range der Räte vierter Klasse,

dem Geheimen expedierenden Sekretär Machnißky im Kriegsministerium und dem Oberkriegsgerichtssekretär Breiter beim stellvertretenden Generalkommando des VI. Armeekorps den Charakter als Rechnungsrat,

ferner aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Krieg8zahlmeister und Oberbuchhalter bei der Generalmilitär- kasse, Rechnungsrat Chmara den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen. :

Seine Majestät der König haben Allergnädig? geruht: dem Eisenbahnrehnungsdirektor, Rechnungsrat Stahn in Breslau bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Eisenbahndirektor mit dem persönlichen Range der Räte vierter Kiasse und dem Eisenbahnrehnungsrevisor Krichler in L tis den Eisenbahnobersekretären Paul Möller in Berlin, Tiey und Buschbell in Essen, Wenßlau in Hannover, Dirsch in Cöln und Kleinert in Breslau sowie dem Obermaterialien- vorsteher Hempel in Saarbrücken aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Buchhalter beim Schuldbuchbureau, MEUnas Schimmelpfennaig in Berlin aus Anlaß seines Uebert1itts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen. i

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zw angs Verwaltung britisher Unternehmungen, v eme Tai Ce und I ruar 191

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