1916 / 232 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Tarif für

eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.

(Briefe, Postkarten, Drucksacheu, Geschäftspapiere, Wareuproben.)

Añlgemeiües, Der Denag der Nachnahme is auf der Auf\schriftseite der Sendung in der -bei- dem ti etrag einer Nachnahme) s ise wie dei Währung in Buhl

: Be mmuungsKkad-(Spalte Meist

hrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen siehe ame. und Adresse des

Tarif

aufträge zur

inziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen

d Ae LAA Meistbetrag

aben E bteilung E. Post- bsenders lateinischer

dem Absender dur

einer

Nachnahme

Bestimmungsland Porto

Einschreib-

Bemerkungen Bestimmungsland

gebühr

Schrift auf der Vorder- oder Nückseite deutlich niedergeshrieben sein. ere E Y gezogene Betrag nach- Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr vou 10 Pf. Postanweisung übermittelt. Herzegowina, Oesterreich und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen.

Sm Vereinsverkehr wird der eini

Wegen der * Ausnahme im Verkehr nach“ Bosnien-

Meistbetrag einer Nachnahme

Eins\chreib- Bemerkungen

gebühr

Deutschland (Neihspostgeb. Bayern

BND U TTEIDCIO) » « «s e 6 800 Mark

(Nachnahmen auch auf gewöhn- lichen Briefsendungen ¡ulkfsig.)

Velgien (nur nach den bet den Post- anstalten zu ‘erfragenden Orten im Generalgouvernement in Belgien, ; Das die am Briefverkehr teilnehmen) . 800 Mark |

Porto für die

betreffenden

Bosnien-Herzegowina . « 1000 Kron.

Sendungen.

Chile (nur bestimmte Orte) « « 530 Pesos

Dänemark mit Faröer und Island

(niht auß Grönland). «. . « « 720 Kron.

Dänische Autillen . . «6 1000 Fr.

(Wird nur bei | kartenmitNachnahme

einge\rieb. | qu unfrankiert zu- Nachnahme-

send. erhob.)

Zu Deutschlaud:

Briefe und Post- Luxemburg. . .

90 Pf.

Zu Oesterreich:

800 Mark Der Nachnahmever-

G E Ie e S ip isl vis lässig.

4480 Guld. ?

kehr nah der Bukowina ift eingestelt und nah Galizien, - Dalmatien

_ Bugleih mit dem Porto wird 10 Pf. BVorzeigegebühr er- hoben.

stimmte Orte)

Niederländisch Guyana (nur be-

und- dem Küstenlande bis auf weiteres “Be- shränkungen unter» worfen.- Nähere Aus-

480 Guld.

Uebermittlung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen dle

Niederländisch Judieu I T) e e a io

(nur be-

kunft erteilen die Post anstalten.

Zugleich mät - dem Porto wird 10 Pf. Vor

480 Guld. | Das

gewöhnliche Posk

anweisungsgebühr. Norwegen

Porto für-die

betreffenden

zcigegebühr erhoben. Uebermättiung des

720 Kron.

Zu Bosnien- Herzegowina:

Zugleich mit dem

Oesterreich nebst Liethtenstein

eingezogenen“ Petrages erfolgt gegen die gewöhn:

Sendungen : L Sendung liche .* Postanweisungs=«

1000 Kron.

Porto wird 10 Pf. 3 Vorzeigegebühr er=- hoben.

Schweden

gebühr.

D 720 Kron. Zu Ungarn:

Uebermättlung des eingezogenen Betrags -:

Schweiz .

Zugleich mit * dem Porto wird 10 Pf.Vor=« zeigegebühr erhoben.

1000 Fr.

erfolgt gegen die gewöhnliche Post=

l L Türkei (nur bestimmte Orte). anweisungsgebühr.

Uebermäittlung des eingezogenen Betrages erfolgt gegen die gewöhn

2000 Piaster

Ungarn

liche Postamwveisungs4

1000 Kron. gebühr,

B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe.

Allgemeines, Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) “eingeliefert werden und dürfen (ausgenommen in VDeutschlaud - und“ im «Verkehr mit Bosnien - Herzegowina, Dänemark, Oesterreich mit Liechtenstein, Ungarn) nur Wertpapiere (Obligationen, Paptergeld, Zinsscheine usw.) * enthalten. Wertkästhen dürfen Schmucksachen oder kostbare Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korrespondenz besißende Angaben, im Umlaufe befindlihe Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau- tende ‘Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Einführung ' oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht. aufgenommen werden. Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der

Bonennuüung der Länder

Sendung müssen, soweit fie überhaupt zulässig sind, in deutscher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buch- staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Aus\chabungen oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung. der Wertsendung an den Empfänger, so ‘hat er auf die Sendung „gegen RüÜEsSein“ (avis de réception) zu \chreiben. Gebühr batte 20 ‘Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarten ein Zwischenraum Mea werden, auch' dürfen die Freimarken die Kanten des Ums{hlags nit bedecken. Wert- endungen, deren O aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ift, sind mcht zulässig. Wertbriefe

aps

Meistbetrag Porto für Wertkästchen

der Verficherungs: Werthriefe ertlästhen gebühr für | dis U je 240 é Pf. M6

Wertangabe ; | Pf. Pf.

Wertbriefe und

unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeshränkung, für Wertkästchen ift das Meistgewicht auf 1 kg festgeseßt. Paketkarten sind ber Wert- kästhen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften *hinsichtlih der Beschaffenheit der Versiegelung 2. der Wertkästhen und der Zahl der beizufügenden Yollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunft, Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern is bei Wertkästhen die Zahlung der Zollbetrage id D Abjendek gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten ustTuns{t.

Bemerkungen E Eilbestellung zulässig. N Nachnahme zulässig. L == Einführung ausländischer Lotterielose

1) Deutshlaud (Neichspostgebiet, Bayern und Württemberg) . «

la) Belgien (nur Wertkästhen nah Antwerpen zulässig) - 2) Bosnien - Herzegowina E 3) Bulgarien C 4) Däuemark mit Faröer, Grönland, Island

6 Luxemburg . . « 6) Niederlaude. .

1) SeOLIUCget « « e S a

De n E 2 n Cp o ae 0

(Der Geldbriefverkehr nah der Bukowina ist ein-

gestellt und nah Galizien, Dalmatien, Kärnten

und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän-

kungen, unterworfen. , Geldbriefe nach Triest und

nach einer; Anzahl-Orte in Dalmatien, ‘im. Küsten-

laude und? in“Tirolz dürfen zur *Zeit *keine * \chrift-:

lichen *Mitteilungen “enthalten. - Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.)

9) Echvedén . . A O 11) Türkei: türkishe Postanstalten

Ot » a a a6

Allgemeines, Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französisher Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreihungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge- wöhnliche Pbitaneisuncs-Grbübr und erforderlichen Falls die Gebühr

Benenunng der Lunder

nur als Pakete

unbeschränkt | bis 75 Kilometer 3 zuläsfig

25 „4, über 75 Kilo-

meter 50 S, ohne Unterschied des

Gewichts |

20 000 unbeschränkt

8000 M unbeschränkt |

unzulässig

8000 4 8 20 000 \ 19 Brief 5 | 2 Briefe, unbescräntt | / 16 Kästchen. unbeschränkt wie für 5 Einschreibbrief gleichen Gewichts

unbeschränkt unbeschränkt |

8009 6 26 unbeschränkt ä u M |

C. Postanweisungen. für den Auszahlungs\chein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphishe Post- anweisungen nah Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft, Bei den in fremder Währung - auszustellenden Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Dollars 2c.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents 2c.)

Meistbetrag einer Postanweisung

5 4 für je 300 4, mindestens 10 Z

| 8 über Saßniy, {12 üb.Dänemark. 8

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 10 S Zuschlag. Für Briefe gegen Nückschein Frankierungszwang. Eilbestellgebühr im ‘Falle der Vorausbezahlung bei Ueber- bringung eines Briefes- mit Wertangabe bis 800 4 einschließlich oder von Ablieferungssceinen über Wertbriefe nah Postorten 25 4, nach Orten ohne Postanstalt 60 §. N bis 800 6 (Vorzetge- gebühr 10 § wird zugleich mit dem Porto erhoben).

la) E; N bis 800 «. NRüdscheine nicht zulässig.

2) Gesamtgebülr mäindestens 60 Pf. N bis 1000 Kronen.

boten. “E nach Postorten. 5 L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. 4) E nur nah Postorten, jedoch mit Aus\{chluß von Faröer, Grönland, Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, Wertkästhen nach Grönland, Island nicht zulässig. L verboten. 5) Meistgewiht 250 g; E; N bis 800 4; L verboten. 6) E; N bis 480 Gulden.

7) E nah bestimmten Orten; N bis 720 Kronen.

8) Gesamtgebülhr mindéstens .60 Pf. E; N bis L verboten.

L. ver-

1000 Kronen,

9) B nah allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

10) E; N bis 1000 Franken.

11) Nur nach bestimmten Orten. S{hriftliche Mitteilungen in Wert- briefen sind verboten.

12) Gesamtgebühr mindestens 60 Pf. E. N bis 1000 Kronen. L ver- boten. Schriftlihe Mitteilungen in“ Wertbriefen sind verboten.

jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteilë jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Scrift- lihe Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen find in den Bemerkungen am

Schlusse angegeben.

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

1) Deutschland (Neichspostgebiet, Bayern, Württemberg) - Eo s 2a) Vosüien-Herzegowina . . , E L e C es 4) Chile . 5) China: Amoi, Futschau,

Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschinkiang, Tsinanfu, Weihsien (d. Postanst.).

v) Costa Rica (nur San José). A, 4

9) Danemarr mit Island und Farder « ¿a ooooeo d

Hankau, Kanton, Nanking, Peking, Schanghat,

800

800 M 1000 Kronen

20 für je 40 4. 20 S für je 40 M.

20 für je 40 M4. 20 für je 40 4.

500 Leva

530 Pesos

800 800

20 S für je 40 4. 100 Currency - Dollars

20 S für je 40 4.

720 Kronen

bis 5 M: 10 S; über 5—100 #4: 20 4; über 100 bis 200 4: 30 4; über 200—400 4: 40 4; über 400 bis 600 6: 50 „S; über 600 4: 60 „S.

10 4 für je 20 4; mindestens 20 S.

i 10 „S für je 20 6; mindestens 20 A.

1) Mark und Pfenntg.

2) Mark und Pfennig.

2a) Kronen und Heller (Umrehnungsverhältnis bet den Postanstalten zu erfragen).

3) La und Stotinki (Umrehnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Pefo Gold = 1 54 H).

5) Mark und Pfennig.

6) Mark und Pfennig.

7) Currency -Dollars und Cents (Umrehh- nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

8) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis bei ven Postanstalten ju erfragen).

ae

E A E E E

Benennung der Läuder

Meistbetrag einer Postanweisung -

Gebühr (vom Absender zu entrichten)

Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in

2) Dane Ae + » 6 os o 0-9

10) Ecuador (nur nah. Guayaquil und Quito) .

1E O De aS. V, «a v e s ais a 12) Kanalzoue vou Panama (wie Philippinen). B l C

14) Niederlande s . o * o . . . s 8 s s a

15) Niederländische Kolonieu (Indien, Guyana). 10STD EREE 2 oa 0 0602 o

17) Oesterreich mit Liechtenstein.

: Auskunft erteilen die Postanstalten). . . s 18) Peru _ « . s. . o . s. s . . s s s . . s s s

1 F net a0 4 a Ma a Lo S

20)-Rufßland a) nah allen Orten im Gebiete des Generalgouvernements Warschau

und im Postgébiet des Oberbefehlshabers Ost=+ . « « + 5

b) naeh allen Orten des Generalgouvernements Lublin 21) Salvador 22) Schwedeu 23) Schweiz

24) Siam . 29)- Türkei

26) Ungaru . U R E a S E R

20A 1 e es C E R R

28) Vereinigte Staateu von Amerika mit Guam, Hawai 1), Porto- Rico ?),

amértianisd Samoa) 4 e S i E i

s E = Eilbestellung zulässig. Bemerkungen {M = Schriftlihe Mitteilung auf dem Abschnitt. T = Telegraphishe Postanweisung zulässig.

1) E (Tarif \. unter A.) T, auch nach dem Orts- und Land- bestellbezirk des Aufgabepostorts. (Generalgouvernements in“ Belgien s80wie nach Brügge, Gent, Kortrijk, Oudenaarde und Zottegem im Etappen- gebiete. M nicht zulässig. 2a) E nur nach Postorten. gebühr (25 Pf.).vom Absender im voraus zu entrichten. T“ nur: im Ortsbestellbezirk. 3) T; -M nit zulässig. Zur Auszahlung wird neben fTlingender Münze auch -Papiergeld * verwandt. l bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nah dem Tageskurs.

6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur | j Die Aufschrift muß “außer dem Namen den | | der Kronenwährung. M nicht zulässig. 21) Auszahlung in Salvador | nach dem Kurse 4 46 = Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San

Salvador. 22) E nah allen Postoriten mit Bestelldien|t. T nach best.

nach bestimmten Orten. Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben des oder der Vor- namen oder die Firmenbezeihnung des Empfängers enthalten. Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz hinzuzufügen. 8) E im Orts-

Zum Postsbeckverkehr wirs jedermann zugelassen. Anme l»- dungen n Beitritt nehmen die Postanstalten und Postsheckämter entgegen. Auf jedem Konto muß: eine Stammeinlage von 50 # ge- halten werden. Dem Konto werden. die urs Zahlkarte eingezahlten Beträge und die von einem anderen Postscheckonto überwiesenen Be- träge gutgescrieben.

(Der Posftanweisungs8verkehr nah der Bukowina ift eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem Küstenlande bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Nähere

2) Zulässig nah allen Orten des | den Orten Aalst, | | 14) E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur na Eilbejstell- |

4) Nur nah |

Der Postsheckunde kann über sein Guthaben, :

1000 Franken

200 800

800 „4

20 S für je 40 4.

30 4 für je 20 M. 20 S für je 40 4.

600 4: 80 „S. 480 Gulden

480 Gulden

20 § für je 40 #6.

720 Kronen

1000 Kronen 20 390 Sol de Plata 1:20 0

100 Dollars 2

S für je 40 4. H für je 40 4. ei

. - « o

800

1000 Kronen 20 S für Je 40 M.

800 M“ 720 Kronen 1000 Frank. od. Rappen

800 4000 Piastér

1000 Kronen 200 Pesos

20 für je 40 A. 20 „S für je 40 é.

20 S für je 40 4.

20 für je 40 46. 20 S für je 40 4.

20 H für je 40 4. 20 S für je 40 #.

100 Dollars 20 S für je 40 4.

bestellbezirk, jedoh nicht nah Jsland und Faröer. T, jedoch telegraphische Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch

| Briefpost. T nach den Faröer nur na bestimmten-Orten.. 9) B. 10) Aus- | zahlung in der Landeswähtung nach dem Tageskurse. Innerhalb desselben | Monats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr

als 400 4 eingezahlt werden. 11) Nur nah best. Orten. Auszahlung in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 13) E; T. bestimmten “Orten. 16) Nur na bestimmten Orten. T; Postanweisungen nach kleinen Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten rößeren Postort und von da mit der Post nah dem Bestimmungsort be- fördert. 17) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. 19) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Saß. M nicht zu- lässig. 20 a) Auszahlung in der Landeswähri1ng nah dem Verhältnisse von 150 46 = 100 Rubel. M nicht zulässig. 20b) Auszahlung in

D. Posftscheverkehr.

soweit es die Stammeinlage übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckonto oder durch Scheck jederzeit verfügen.

Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 M .. . 5 Pf., darüber. hinaus 10 -Pf.; für Ueberwei ungen bis zu jedem- Betrage 3 Pf.; für Auszablungen durch Scheck ( öchst-

bis 100 4: 20 4; über 100—200 4: 30 „4; über 200 bis 400 A: 40 S; über 400—600 6: 60 S; über

A für je 40 é bis New York; Gebühr ab New York b den Postanstalten zu erfragen.

bis 5 #4: 10 4; über 5—100 4: 20 S§; über 100 nach bis 200 4: 30 S; über 200—400 4: 40 S; über 400—600 4: 50 S; über 600 4: 60 S. E werden foll. Jn der Se

9) Fr. und Ct. (Umre{nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

8 Mark und Pfennig.

11) Mark und Pfennig.

13) Mark und Pfennig.

14) und 16) Gulden - und Cents (Umrech- nungsverhältnis* bei den Postanstalten - zu erfragen).

16) Kronen und Dere A Es bei den Postanstalten zu erfragen).

17) Kronen und Heller (Umrehnungsverhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).

18) Sol de Plata - und * Centavos. (1 Sol de Plata = 2 #4 9 5). 19) Doll. und Cts. (Umre@nungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 20 a) Mark und Pfennigs.- Auf Campe Inge! Orten” ohne Postanstalt * ist“ der Postort anzugeben, von dem der Fri

auf den Postanweifungen na Generalgouvernement Warschau muß stets der’ Name des Kreises angegeben werden. j 20 b) Kronen und Heller (Umrechnungsver4 . hältnis bei den Postanstalten zu er- fragen). 21) Mark und Pfennig. 22) Kronen und Oere (Ulmrednungsverbältuis bei den Postanstalten zu S 23) Fr. und Ct. E inis bei den Postanstalten- zu- erfragen). 24) Mark und Pfennig. - 25) Piaster und Para (Umrechnungsverhältnis - i bei den Postanstalten zu erfragen). 26) Kronen und Heller (Umrechnungsperhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen). 27) Pefos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Gold = 4 4 40 9). 28) Doll. und Cts. (Vmrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

Orten. 23) E; T. 24) Nur nach bestimmten Orten. E Auszahlung in der Landeswährung nah dem Tageskurs. 25) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlüng wird“ neben klingender Münze auch Papier- eld verwandt. T nur nach bestimmten Orten. 26) E; Eilbestellge- ühr (50 Pf.) vom Absender im. voraus zu - entrichten. T. M- nit zuläsfig. 27) Nur nach best. Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in | dex Aufschrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die An- fangsbuchstaben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Empfängers; bei Empfängern weiblihen Geschlechts muß der Vorname ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; þ. auf dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Einzahlungétag können angegeben werden. M nit zulässig. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn mögli, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

1) Nur a Ferie 2) Nur nah Arecibo, Mayaguez, Ponce, San Zuan, 3) Nur Pago Pago auf Tutuila.

betrag 20 000 4) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für js 100 7 des ausz zuzahlenden Betrags.

x e A e fe Ae r Pei [d eckun Î e Ub Fg „oten bet Berwendung besonderer v e érw vorge=* shriebener BriefurnfGlüge 7s Pf. Porto, hz E E

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge ari im Vereinsverkehr bis zu 16000 Franken oder dem entsprehenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes ugelassen. Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesonders die Währung ps Aufgabelandes,\ so hat: der“ Auftraggeber ’.den- einzuziehenden Be- rag* in

geben. von den M Es abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nach demselben * Verhältnisse zu bewirken, welches bon den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein- getegenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes Post- aufträge jeweilig tnnegehalten wird. Dieses“ Umwandlungs- verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte „„Meistbetrag“ angegeben is, bei den Postanstalten zu erfragen. __ Das Postauftragsformular (für den Verkehr na Ländern ein solhes mit Vordruck in deutsher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und Abrechnungsformular). Beide Teile sind dem Vordruck entsprehend Benennung der Länder

fremden

E etnes Postauftrags

er ‘für die einziehende.. Verwaltung * maßgebendêèn «Währung; auf den ‘Papieren - hinzuzufügen und“ im -Postauftragsformular® anzu-: Die «Umrechnung? istihierbei, ‘umi Unterschiede® gegenüber den?

gebühr. (siehe- folgenden: Absaß)-dem-A

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien is nur der T. Teil auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw. in vershlossenem Umschlag unter Einschreibung an die 20 tanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt (na hile an das Postamt in Valparaiso). Der:von der Postanstalt eingezogene Be-- trag wird “abzüglich. der F ostaniveisun Es und ¿der“Cinziehungs-# bsender'des Postauftrags“ mittels :

ostanweisung übersandt. '— Postaufträge- ohne* Anlagen sowie? solche“ mit- Briefen : als ‘Anlagen sindz«unzulässig. ; \ fe Im Véraimerertehs darf eine “und dieselbe Sendung * mehrere Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflihtigen zugunsten eines und desfelben Absenders einzuziehen stnd. Eine und dieselbe Sendung a indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein- gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein - ziehung8gebühr durh die beauftragte Postverwaltung erhoben. Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver-

kehre mit einigen Ländern zugelassen, solhe Zins- usw. Scheine jedo, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst 2 eo, geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der Bit Einschreiben, 2 a E ¿Nas J ees e N ne Pons im Verkehr. mit Ländern ,- in : denen die *deu rache: wenig bekannt ist (Chile 2c.) mit der Aufschrift Recommands, Deer Arn, Bureau“de poste: à (Name der Postanstalt) zu ‘ver- * sehen,“ im*Vereinsverkehr außerdem mitder Angabe des“ Namens 2c. des Absenders.

Schriftlihe Mitteilungen auf dem Formulare, welbhe stch nit auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. E Á A eines Postauftrags kann Lune Sendung oder einzelne in ihr ent- haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümlihe Angaben auf dem S IE berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch' zurüd- oder nahgesandt worden sind. Postaufträge müssen frankiert werden. Die Gebühr ift dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Nücksendung

unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr niht zur Erhebung.

Meistbetrag eines Postauftrags

Benennung der Länder

Benennung der Länder

Meistbetrag eines Postauftrags3

1) Deutschland 800 2) Velgien (nur nah Orten im Gebiet des Generalgouverne- ments in Belgien, die amBrief- verkehr mit Deutschland teil- nehmen) 800 6

2a) Bosnien-Herzegowina .. 1000 Kronen 3) CHlE «oa o es pit ppe 2 N e}.

: (66 Pes. = 100 #) 4) Dänemark mit Faröer u. Island (niht a. Grönland) 720 Kronen

Bemerkungen.

1) Wechfelproteste sowie Zins- und Dividendenscheine usw. zu- lässig. Gebühr 35 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. Protesterhebung durch Post bis 800 4 zulässig. Gebühr bet Wechseln bis 500 4 eins{hließlich 1 4, bei Wechseln über 560 1 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 35 fe (im Orts- und Nachbarortsverkehr 28 f): 2) Wecselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Quittungen usw. zulässig, jedoch müssen alle Anlagen zur gleich- zeitigen Einziehung von buijelben Zahlungspflichtigen bestimmt sein

1000 Franken

5) Dänische Antillen .. (125 Franken = 100 #4)

6) Luxemburg .. 800 „6

Guyana 100 Fl. = 168 M,

7) Niederlande, Niederl.- J Niederländisch-Indien 100 Fl. = 167 6

Indien, Niederl.-Guyana

| 480 Gulden

8) Norwegen »..... 720 Kronen

2 a) Zins- und Dividendenscheine usw. zulässig.

3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Valparaiso zu adressieren. Zins- und Dividendenscheine zulässig. 4) und 5) Zins- und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterie- lose, Prämien-Schuldverschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausges{hlossen. 6) Wechsel- e werden vermittelt. Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene

ertpapiere zulässig. 7) Na Ln und Guyana nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nah bestimmten Orten. 9) Zins- und Dividendenscheine usw. zulässig. 10) Wechselproteste werden vermittelt. Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zu-

9) Oesterr. mit Lie{tenstein. Der Postauftragsverkehr nach der Bukowina ift ein- apraees und nach Galizien,

almatien und dem Küsten- land bis auf weiteres Be- P en unterworfen. ähere Auskunft ertei die Postanstalten ...…. I Ses A N E geh D Ei ei ranken oder Rappen 12) Ungarn . S 1000 Kronen. M

lässig. 11) Lotterielose und andere auf Lotteriéspiel bezügliche Papiere ausges{chlossen. Postaufträge mit Vermerken „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Postaufträge mit Vermerken „Zür Schuldbetreibung“ werden an elokbei Betreibungsämter weiter- u ében. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuldbetreibung“

1000 Kronen

nd auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu feßen. KZins- und ibidendensheine usw. find zuläsfia. 12) Bei Aufträgen na find Namen mit lateinischen Buchstaben zu \chreiben. Zin& und Dividendenscheine usw. zuläjsig. j