1916 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

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anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 3D. 1 Einzelne Anmmern kosten 25 Ä.

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N 234,

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Suhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c. Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung ausländischer Unternehmuúngen.

Königreich Preußzen,

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung, betreffend die Erlaubniserteilung zur Vornahme von Vorarbeiten für eine Nebeneisenbabn von Burgsteinfurt nah dem Hafen Saerbeck an die Westfälische Landeseisen- bahngesellschaft in Lippstadt. -

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handelsverbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalmajor Prinzen Heinrih XXX. Reuß, Durchlaucht, Kommandeur einer Jnfanteriebrigade, die Schwerter zum Roten Adlerorden erster Klasse,

dem Generalleutnant Fuchs, Führer eines Reserveïorps, und dem Generalleutnant von Webern, Kommandeur einer Jnfanteriedivision, den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Semer Grafen von der Golß, Kommandeur einer Gardeinfonteriebrigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem General der Jnfanterie von Eberhardt, komman- dierendem General eines Reservekorps, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Obersten von Werder, Chef des Generalstabes eines Generalkommandos zu besonderer Verwendung, dem Obersten Hu cke, Kommandeur einer Jnfanteriebrigade, dem Obersten von der Armee von Wodtke, bisher Kommandeur einer Jnfanteriebrigade, dem Obersten Storch, Kommandeur des JInfanterieregiments von 4 (3. Rheinischen) Nr 29, dem Obe! sten Freiherrn von Wangenheim, Kommandeur des Großherzoglich Viedlenburgischen Grenadierregiments Nr. 89, dem Obe1sten von Davans, Kommandeur einer Jufanterie- briaade, dem Obersten von Dassel, Kommandeur einer Jn- fanteriebrigade, und dem Obersten von der Armee Hasse, isher Kommandeur tes Jrfanterieregiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessishen) Nr. 116, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie

dem Oberstleutnant von Bis8marcck, Führer des 1. Garde- regiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Reinhard, Kom- mandeur des 4. Garderegiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Grafen von der Schulenburg-Wolfsburg, Kommandeur des Gardefüsilierregiments, dem Oberstleutnant Kußbach, Kommandeur des 7. Rheinischen Jnfanterieregiments Nr. 69, dem Oberstleutnant Kirch, Chef des Generalstabes eines Reservekocps, dem Oberstleutnant Preusker, Kommandeur des 7. Westpreußischen Jnfanterieregiments Nr. 155, dem Oberstleutnant Freiherrn von Gers- dorff, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 6, dem Obersileutnant Grafen von Bredow, Koratmandeur des Leibgardehusarenregimenis, dem Major Grafen zu Eulen- burg im 1. Garderegiment zu Fuß, den Majoren von Amann und von Delius im Gardefüsilierregiment, dem Major von Kriegs8heim im Lehrinfänteriereaiment, dem Major von Seelhorst im Colberaschen Grenadierregiment Gr1f Gneisenau (2, Pommerschen) Nr. 9, dem Major Heinrias im 7. Rhei- nischen Jnfanterieregiment Nr. 69, dem Major Faupel im Generalstabe des Oberkommandos einer Armee, dem Major von Stülpnagel, beauftragt mit der Vertretung des Chefs des Generalstabes eines Armeefkorps, dem Major von Blom- berg im Géneralftabe eines Restrvekorps, dem Major Föhrenbach, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major a. D. Weydt im Juyfanterieregiment Landgraf Friedrich I. von Hessen: Cassel (1. Kurhessischen) Nr. 81, dem Haupt- mann von Schauroth im Lehrinfanterieregiment, dem Hauptmann Glodkowski im 7. Rheinishea Jnfanterie- regiment Nr. 69, dem Hauptmann Wild im Jnfanterie- regiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29, dem Hauptmann von Penßy im Jynfanterieregiment Kaiser Wilhelm (2. Groß- herzoglih Hessishen) Nr. 116, dem Hauptmann von Hol- wede im Füsilierregiment von Ger3dorff (Kurhessischen) Nr. 80, dem Hauptmann von Hanneken im Leibgardeinfanterie- regiment (1. Großherzoglich Hessishen) Nr. 115 und den Hauptleuten der Reserve Wrede und Fricke des 5. Garde- feldartillerieregiments das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachun g. Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters

trat ein: N s: bei den Firmen: Kupferstein & Co., Abraham Ch. Niedzwiedz, Asriel Oistrah und Jacob Segal, sämtlich in

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zeile 30 S, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 4. |

Anzeigen nimmt an: |

die fiönigliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers | Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. L

Berlin, Mittwoch, d

Plauen i. V. (nunmehriger Verwalter: Fabrikant Johannes Neupert in Plauen i. V. an Stelle des zum Heeresdienst ein- gezogenen Fabrikanten Alfred Riedel) ;

b, bei den im Königreih Sachsen e Warenlägern und Vermögenswerten der Firmen: Wrigglesworth & Co., Bradford, Johnston & Farie, Bradford, und Filature du Nord, Vasquehal (nunmehriger Verwalter: Bücherrevisor Paul Jung- hanns in Reichenbach i. V., Humboldstraße 7, an-Stelle des N Da eingezogenen Kaufmanns Arthur Baum da- elbst).

Dresden, den 3. Oktober 1916.

Ministerium des Jnnern. Für den Minister: Dr. Roscher.

Königreich PBreußeu.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungsassessoren Godlewski und Weißleder

in Magdeburg, Hoßfeld und Dr. Kauder in Cassel, Dr. Schaaffs und Dr. Fischer in Berlin, Nausch, Dr. Holfeld und Dr. Hildebrand in Cöln, Sachse und Dr. Hinz in Danzig, Kolbe in Hannover Wißmann, Pippow und Dr. Keßler in Breslau zu Regierungsräten zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Tangermünde getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Fürstenberg a. O. Dr. jur. Martin Knarr als Erstéa Bürgermeister der

Stadt Tangermünde auf die geseglihe Amtsdauer von zwölf

Jahren und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Wittenberge getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei- geordneten (Zweiten Bürgermeister) Georg Schneider daselbst in gleicher Amtseigenschaft für fernere zwölf Jahre bestätigt.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlihen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär Georg Niehaus zum Geheimen expe- dierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Der Direktion der Westfälischen Landeseisenbahn- gesellschaft in Lippstadt ist die Erlaubnis zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollipuri.e Nebeneisenbahn von Burgsteinfurt über Emsdetten nah dem Hafen Saerbeck als Forllegung der Nebeneisenbahn Borken—Burgsteinfurt erteilt worden.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts» angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philofophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Dr. Edwin Hennig ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Stadtassistenzarzt Dr. Schüller aus Düsseldorf ist zum Kreisarzt in Daun ernannt worden.

Finanzministerium.

Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: In Kaibe a. S. der Steuersekretär Wolniewicz aus Frank- furt a. M., in Lippstadt der Steuersekretär Zurlage aus Jburg und in Großstrehliß der Regierungssekretär Sladek aus Oppeln.

Verseßt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskafsen: Scharinger von Kyrig nah Neuruppin, Landgraf von Hohenfalza nah Thorn und Krüger von Perleberg nah Hohensalza.

Bekanntmachung.

Den Händlern Hermann Terwind upd Peter Scholten in Mülheim a. d. Nuhr ist der durch Verfügung vom 6. 7. 1916 (cfr. Nr. N unteisagte Handel mit Kartoffeln und Gemüse wieder gestattet worden. Das an den Händler Roolof Been erlassene Handelsverbot bletbt bestehen.

Mülheim o. d. Ruhr, den 25. Stptember 1916.

Die Polizeiverwoaltung. I. V.: Schacht, Beigeordneter.

Bekanntma@Gung.

Dem Pferdehändler Hermann Kx ohn aus Köntgsberg i. Pr., Knochenstraße 5, ist durch Verfügung vorn heutigen Tage. auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur“ Fernbaltung unzuverlässiger Per- sonen vom Handel vom 23. September 1915 die weiteie Ausübung dis Handels mîit Pferden untersagt worden.

Königeberg i. Pr., den 28. Septeraber 1916.

Dèr Poltzeiptäsivent, v. Wehrs.

en 4, Oftober, Abends.

Bekanntmachung.

__ Dem Kaufwmarn Georg Baum, Breslau, Göyenstraße 17 a, ist jeder Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln sowte mit Setfe, Seifenpulvern uvd andeïên fetthaltigen und fettlosen Washmi1teln gemäß § 1 der E uodekratsverordn: ug vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 29. Septemker 1916. Der Polizeipräsident. Salmon.

Bekanntma (0

Der Firma Karl Mälzer u. Co. Kupferhammerwerk Tobiasbammer, hier, infonderhett deren Beauftragten, Prokuristen August Heß, ist ter Handel mit den in der Bekaortmachung des stellvertretenden Gereralkommardes vom 20. April 1915 auf- geführten Aiten von Metallen icwie mit den Halb- und Fertigerzeugniisen aus den qu Metallen auf Grund der Bundesratövezo:dnung vom 23. September 1915 untersagt worden,

Ohrdruf, den 29. September 1916. Der Stadtrat. Röiter.

Bekanntma@cGung.

Dem Kausmar n David Aberle, geboren am 9. August 1847 in Manr bew, wobrba!t in F1ankfuit a. M., Dörnigheimerstraße Nr. 8, Geschäfis1okal ebenda, wird bienduich der Handel mit Gegenständen des tägl'chen Bedarfs, intkteiondere Nah- rungs, und Futte1mittilr, Seife, Kerzen usw. usw., f:rner 10ber Naturerzevgni\sen, Heiz- und Leuchtitoifen sowie jevlche mittelbare oder ur mittelbare Beteilig1ng an einem solcken Handel wegen Ui zuverläisfi„keit in bezug auf diejen Gewerbebetrieb untersagt:

Franf/uit a. M., den 1. Oktober 1916.

Der Poltielprêfident. In Vertretung: von Klenck.

Nichtamtliches.

Deutsches Neieh. Preußen. Berlin, 4. Oktober 1916.

Der Generalleutnant von Schöler, Kommandeur einer Division, ist, wie „W. T. B.“ meldet, durch Allerhöchste Kabinettsorder in das Kriegsministerium verseßt und soll den Kriegsminister nach dessen besonderer Anweisung vertreten.

Der Königlich dänishe Gesandte Graf C. Moltke hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Henrik von Kauffmann die Geschäfte der Gesand!schaft.

Die Krieg3gesellshaft für Sauerkraut erinnert daran, daß die von ihr fejigesezten Höchstpreise für den Vers kauf von Sauerkraut am 1. Oktober cr. in Kraft getreten sind. Danach darf in den Ladengeschäften Sauerfraut nur noch zu einem Preise von höchstens 0,16 (6 für das Pfund verkauft werden. Ueberschreitungen dieses Preises werden mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr undi 10 000 (6 Geldstrafe oder einer dieser beiden Strafen geahndët.

Der beutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ (tegen die Ausgaben 1189 und 1190 der Deutschen Verlu st- listen bei. Sie enthalten die 650 preußische Verlustlisté, die 89. Marineverlustliste, die 305. bayerische, die 337. sächsische und die 473, württembergische Verlustliste.

Oefterreichz-Ungarn.

__ Ein Königlicher Befehl ordnet an, daß die militär- dienstpflihtigen ungarischen Reichstags abgeords- neten, die“ bei Beginn der Session zur Teilnahme an den Sizungen beurlaubt worden waren, fich sofort zur Dienst- leistuna zu melden haben, obwohl die Session nicht förmlich geschlossen, sondern bloß eine Vertagung eingetreten ist.

Frankreich.

Der ständige Parteiaus\chuß der Sozialisten erörterte gestern die Frage der Einberufung einer Sozialistenkonferenz der verbündeten Länder und beschloß, wenn die Auslands- seftionèn einverstanden seien, die Lane im kommenden Januar abzuhalten. Ein französisher Sozialistenkongreß, auf dem die Tagesordnung des Kongresses der Verbür deten hbe-

. raten werden foll, ist auf den 24, Dezember und die folgenden

Tage ‘angeseßt.

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