1916 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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29 30. e Oa 31. für cumaronharzhaltige Rückstände mit einem Minaczalie von über 27 bis 35 v. H. des Sesamtgewihts z i 32. für cumaronharzhaltige Rückstände mit etnem Harzgehalte von 20 bis 27 v. H. des Ge- _ samtgewihts G A 33. für cumaronharzhaltige Rückstände mit einem Harzaehalte von unter 20 v. H. des Gejamt- “E A 25 Die Preije gelten für je 100 Kilogramm Reingewicht. ._ Neben dem Uebernahmepz1eise kann für die Aufbewahrung bei längerer Dauer eine angemessene Vergütung gewährt werden. Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Eisenbahn- oder Schiffsladestelle sowie die Kosten des Einladens.

S3

Die Preise gelten für Lieferung aus\{ließlich Verpackung. Die Verpackung soll in versantfest gearbeiteten Blehtrommein von je 200 Liter Wasserirhalt erfolgen. Für harte Ware follen glatte Trommeln von einer Blechstärke von mindestens 0,5 Millimetér, für flüssige Ware gewellte Trommeln mit einer Blechstärke von mindestens 0,78 -Millimeter verwendet werden. Für jede Trommel ist ein Prets von 10 Mark zu zahlen.

Wird cine der Bestimmung des Abs. 1 nicht entsprechende Ver- packung verwendet, so geht ein während der Beförderung etwa ent- flanderer Verlust zu Lasten des Erzeugers, es set denn, daß der ean au bei der Verwendung der vorgesehenen Packung ent|tanden

84 Die Vorschriften der §§ 2, 3 sind aud für die Entscheidung des Ausschusses zur endgültigen Festsezung der Preise bindend.

S5

Die Erzeuger von Cumaronharz {sind verpflichtet, ihre gesamte vorauèsichtlihe Monatserzeugung, getrennt nah den im § 2 genannten Arten, bis zum letzten Tage des vorhergehenden Monats der Deutschen Benzolveretnigung in Bochum anzuzeigen.

Die Erzeuger von Cumaronbar;z {ind ferner verpflichtet, ihre gesamte Monatzerzeugüung bis ium 5. Monatstage des nächsten Monats, ge- trennt nah den im § 2 genannten Arten, der Deut|chen Benzol- vereinigung in Boum anzuzeigen.

Die Deutsche Benzolveretntgung tn Bohum hat die ihr nah Abs. 1 und 2 gemathten Angaben nach Arten und Erzeugern zus sammenzustellen und an den Kriegsaus\{chuß für pflanzliche und tierische Dele und Fette unverzüglich weiterzugeben.

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Eine auf Antrag des Kriegsaus\chusses für pflanzlihe und tierishe Dele und Fette durch die Deutsche Benzolvereinigung in Bohum vorzunehmende Beschränkung der Erzeugung erfolgt im Verhältnis des Anteils, den jeder Erzeuger an der Gesamterzeugung der dret vorangegangenen Monate hat. Hat ein Erzeuger erst innerhalb der Tegten drei Monate vor Durchführung der Besh1änkung die Erzeugung bon Cumaronharz aufgenommen, so ist bei Berechnung der Gesamt- erzeugung und seines Anteils eine Menge tin Ansaß zu bringen, die E Em Gan Tagéserzeugung während der Betriebszeit en r .

Die Erzeuger von Cumaronharz sind verpflichtet, ihre Erzeugung in den legten drei Monaten vor etner vom Kriegsaus\hufse beantragten Beschränkung der Erzeugung der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum auf deren Verlangen, getrennt nah den im § 2 genannten Arten, anzuzeigen.

S T Die Bestimmungen treten mit dem 15. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

SelanntmaGuna

über die Einfuhr von Fischen und von Zubereitungen von Fischen.

Vom 30. September 1916.

Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung des Bundes- rats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom O 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 234) wird folgendes be- timmt:

Die Vorschriften der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom 4. April 1916 (Reichs Geseßbl. S. 234) und die dazu ergangenen Aus- führungsbestimmungen vom 5. April, 18. Juni und 283. August 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 238, 530, 949) werden auf alle

ische, mit Ausnahme von frischen (lebenden und nicht lebenden) ischen und auf Zubereitungen von Fischen ausgedehnt.

Berlin, den 30. September 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 5. Oktober 1916.

Auf Grund der De, des Bundesrats über Druck- papier vom 18. April 1916 (Neihs-Geseßbl. S. 306) wird folgendes bestimmt: 8 8 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 534) erhält folgenden Zusaß : Die Lieferung von Freiexemplaren an öffentliche Büchereien ist gestattet. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krôäft. Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

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Bekanntmachung.

Den Firmen El. Adler, Getreide- und Futtermittel- großhandlung, München, Dahauerstraße 35, und Süd- deutshe Handelsvereinigung-G. m. b. H, Großhandlung und Handelsagenturen, München, Wienerplaz 11, wurde vom ftelly. Generalkfommando I. baver. Armeekorps wegen Preis- treibereien und anderer unlauterer Machenschaften der Handel mit Gegenständen des täglihen und des Kriegsbedarfs untersagt. Die Inhaber wurden verhaftet. München, den 7. Oktober 1916.

Der Kommandierende General. von der Tann.

Bekanntmachung.

Der Milchhändlertn Emilie verehel. Gründel in Liebert- wolkwiyz ist auf Grund der Bekanntmahung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhal'ung unzuverläsfiger Personen vom Handel in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbe- stimmungen des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern hierzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch auf 6 Monate untersagt worden

Leipzig, am 19. September 1916.

Die Königl. Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Fin ck, Amtshauptmann.

Bekanntmachung.

Mit rechtskräftiaem Erkenntnis vom-14. Juli 1916. wurde dem Otto Schmit in Freiburg-Zähringen, Höbeweg Nr. 3, und dem Louts Piening in Freiburg-Littenweiler, Eichberg- straße 14 wegen Unzuverlässi„kett im Handel der Handel" mit Geaenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Hetiz- und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.

Freiburg, 25. September 1916.

Großh. Bezirksamt. Dr. Kl og.

Bekanntmachung.

Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 27. Juli 1916 wurde dem Iakob Waeckerle, Nennerstraße Nr. 4 hier, wegen Unzuverlässig- keit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln, rohen Natur- erzeugntissen, Heiz- und Leuchtstoffen, sowie Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.

Freiburg, 26. September 1916.

Großh. Bezirksamt. Dr. Klo.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

249. Liste.

A. Städttisher Grundbestg. Kreis Mülhausen. Gemeinde Mülhausen. Hausbesiß Burnhauptstraße Nr. 66 des Kaufmanns Gaston Emil Philibert Zelle und Eherrau Judith Maria geb. Burgert in Gütergemeinschaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts und Wobns orts (Verwalter : Bürgermeisterstellvertreter Regierungsrat Zoepffel in Mülhausen). B. Ländlicher Grundbesißt. Gemeinde Brunstatt. Landbesig des Yves Marie Henri Xavier Moll, Appellatkonsgerichtsrat in Amiens (Verwalter: Notar Bleyler in Mülhausen). Straßburg, den 3. Oktober 1916. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern., J: A Oi ár.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 222 des -Reichs3-Geseßblatts enthält unter

Nr. 5483 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be- kfanntmahung von Uebergangsvorschriften vom 5. September 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 998) zur Verordnung über Speises fette vom 20. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 755), vom 8. Ok- tober 1916 unter

Nr. 5484 eine Verordnung über Futtermittel, vom 5. Ok- tober 1916, unter

Nr. 5485 eine Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916, und unter

Nr. 5486 eine Bekanntmachung über die Preise für zucker- haltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916.

Nummer 223 enthält unter

Nr. 5487 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Cumaronharz, vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5488 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Cumaronharz, vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5489 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be- kanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 276), vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5490 eine Bekann!machung zur Ergänzung der Be- kfanntmahung über Ausdehnung der Vorschriften der Ver- ordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 25. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 409), vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5491 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungsmitteln, vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5492 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit fett- losen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (Neichs-Gesegbl. S. 1130), vom 5. Oktober 1916, unter

Nr. 5493 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsiß haben, vom 5. Oktober 1916, und unter

Nr. 5494 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Tel us Scheckrehts für Elsaß-Lothringen, vom 5. QOk- tober 1916.

Berlin W. 9, den 6. Oktober 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 224

des Reihs-Gesepyblatts enthält unter Nr. 5495 s Bekanntmachung über ‘die Einfuhr von

Fischen und von Zubereitungen von Fischen, vom 30. September

916, und unter 2 Nr. 5496 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom

5, Oktober 1916. Berlin W. 9, den 7. Oktober 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. K rüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Rechnungsrat Leopold Jlse in Berlin den Charakter als Geheimer Regierungsrat, i

dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Albert Leß in Berlin den Charakter: als Geheimer Rechnungsrat,

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Johannes Hentke und Wilhelm Schendel in Berlin sowie den Königlichen Polizeisekretären Paul Vik in Berlin, Otto Floete in Berlin-Schöneberg und Rudolf Eicckemeyer in Cöln den Charakter als Rechnungsrat verliehen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Walter Baetke an der in der Entwicklung begriffenen Realschule in Bergen a. R. zum Direktor dieser Schule durch das Staats- ministerium bestätigt worden.

Verordnung, betreffend Abänderung des Verzeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung Ae zum Wassergeseßz vom 7. April 1913 Geseßjamml. S. 53 —). Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen ps Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Geseßsamml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was folgt : Einziger Paragraph.

Mit der Fertigstellung der von dem Kreise Osthavelland geplanten Durhdämmung der Wubliz bei Ueß wird das Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung (Anlage zum Wasß\ergesez vom 7. April 1913 Geseßsammlung S. 53 —), wie folgt, geändert :

I. Natürliche Wasserläufe. Bezeichnung des Wasserlaufs Endpunkte des Wasserlaufs | |

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Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Durhdämmung wird von den zuständigen Ministern festgestellt und bekanntgemacht. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. September 1916. A) WilhelmR. von Breitenbach. Beseler. Sydow. Freiherr von Schorlemer. Lenge. von Loebell,

Helfferi ch.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Andresen in Jserlohn ist nach Bochum verseßt und mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Hilfsarbeiters bei der dortigen (Gewerbeinspektion beauftragt

worden.

Bekanntmachung.

Nach § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß der steuerpflihtige Reinertrag aus dem Réechnungsjähr 1915 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn auf 5354 # 32 Z festgeseßt worden ist.

Erfurt, den 5. Oktober 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. V2 Jahn.

Bekanntmachung.

Der Kaufmannsfrau NRegina Nobert, geborenen

Cohn, hierselbst, Wasserstr. 29, welche in Vertretung thres beim Heere befindlichen Ehemannes, des Kaufmanns Moriß Nobert, ein Manufaktur- und Shuhwarengeschäft bisher gefübrt hat, is auf Grund der Bundesratsbekanntmachung vom 23. September 1915 (Reths-Gefeßbl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der dazu ergangenen Ausführungsanwet}ung vom 27. September 1915 (Panpelom ntiierio BUNE S. 246) sowie des § 8 der Bundesrats- gun über untauglihes Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 541) wegen Unzuverlässigkeit der Geschäfts- führung und grober Verstöße - gegen die Geseßze der Handel mit Manufaktur- und Shuhwaren auf die Dauer vou dret Monaten untersagt; dieselbe hat au die Kostén des Verfahrens, insbesondere die Gebühren für die vorgeshriebenen öffentlihèn Be- kanntmachungen zu tragen.

Osterode, Ostpr., den 26. September 1916.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Herbst.

Bekanntmachung.

Dem Mühlenbesißer Stefan Kroll in Eihenau is, unter Auferlegung der baren Auslagen des Verfahrens, der Handel mit Futtermitteln auf Grund des: § 1 der Bundesratsyerordnung vom 23. September 1915 RGBl. S. 603 wegen Unzuverläsfigkeit untersagt worden.

Kattowitz, den 22. September 1916.

Der Königliche Landrat. J. BV.: Schwendy.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernbaltung un- urote Personen vom Handel - vom 23. Sept 1915 Like ih dem Händler Valentin Traub, wohnhaft tn Oberhausen, Swhlansteinsir. 5, den Handel mit Nahrungs- und Futter- mitteln sowie mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen erwiesener Ua rio en untersagt, unter Festsezung der Verpflichtung zur Erstattung der Kosten dieser Bekanntmachung.

Oberhausen, den 4. Oktober 1916.

Der Oberbürgermeister. F. V.: Dr. Neikes.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich,

Preußen. Berlin, 9. Oktober 1916.

Seine Majestät der Kaiser und Köni

| L : g hat an den

Staatssekretär des Reichs\haßamiís Grafen von Roedern,

wie A V f s meldet, nachstehendes Telegra mm gerichtet: i re Vieldung von dem Ergebnis der Kriegsanleibe hat Mi eine hobe Freude bereitet. Ihnen und dem Präsidenten Ee bank sowie allen, die an dem Werke mitgearbeitet haben, spreche ih Meinen wärmsten Dank aus. Jh sehe in dem Ergebnis einen neuen Beweis für die Entschlossenheit und Zuversicht dès gesamten

deutshen Volkes, den Kri es e Ende zu führen. rieg mit allen Mitteln zu einem glücklichen

_ Seine Majestät der Kaiser und König begrüßte am Freitag, wie „W. T. B.“ berichtet, begleitet ven O berbofelig, haber Oft, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern, dem Führer der Heeresgruppe Generaloberst von Tersztyansky und dem Armeeführer General der Kavallerie von der Marwiß, an der Ostfront das pommersche Jufanterie- regiment Prinz Moriß von Anhalt-Dessau Nr. 42, das die Anstürme zehnfacher russisher Uebermacht in den Kämpfen um Swiniuhy am 20. und 21. September abwehrte und den Sturm von Korytnica durchführte. Seine Majestät sprah den Pommern, die sich in West und Ost stets ausgezeichnet geschlagen und dem Namen des Siegers von Leuthen Ehre gemacht haben, Seinen Dank aus. Seine Miajestät ernannte den General der Kavallerie v. der Marwiß in Anerkennung der hervorragenden Leistungen seiner Truppen unter seiner tatkräftigen Führung unter Belassung in der jeßigen , Dienststellung zum Generaladjutanten. Nachdem Seine Majestät am Nachmittag den Vortrag des Generals Lißmann über die Lage an der Front seiner Truppen entgegengenommen, traf er am Sonnabend früh bei der unter der Führung des Generalobersten von Boehm- Ermolli kämpfenden K. und K. 2. Armee ein. Seine Majestät hatte die ganz besondere Freude, Teile Seines K. und K. Jn- f Es Nr. 34 wieder zu sehen, das {were Kämpfe iegreich bestand. Seine Majestät brachte den tapferen öster- reichisch-ungarischen und deutschen Truppen, die erst in den allerleßten Tagen in alter treuer Waffenbrüderschaft für die gemeinsame gute Sache gekämpft und gesiegt hatten, Seinen und des ‘Deutsches Volkes Dank dar, und überreichte dem Heer- führer Generalobersten von Boehm-Ermolli den Orden pour le mérite. Jm weiteren Verlauf des Tages weilte Seine Majestät im Befehlsbereiche des Generals von Ebe n, dem er gleich- falls den Orden pour le mérite verlieh. Seine Majestät 1ahm auf Höhe 401 bei Pluhow den Vortrag über die Ge- ehtslage entgegen und sah Teile von Jägerbataillonen sowie er. 195. und 197. Jnfanteriedivision. Auch diesen dankte eine Majestät für ihr braves Aushalten in den \{chweren „ämpfen und wies auch auf die in Siebenbürgen siegreich sih betätigendé Waffenbrüdershaft der österreich-ungarishen und deutschen ppen hin. Am Nachmittag verließ Seine Majestät über Lemberg die Heeresfront.

__ Jn der am 7. Oktober unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich ab- gehaltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über Rohtabak die Zustimmung er- teilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Ver- ordnung über die Malz- und Gerstenkontingente der Bier- brauereien und den Malzhandel und der Entwurf einer Ver- ordnung über Lieferung von Heu für das Heer.

Am 6. d. M. ist in Dresden der Königliche Gesandte a. D., W. G. R. Karl von Schhlözer verschieden. Geboren in Stettin am 22. April 1854, wurde er im September 1885 zum diplomatischen Dienste zugelassen und zunächst im Auswärtigen Amte beschäftiat. Jm Januar 1886 der Kaiserlihen Bot- schaft in Skt. Petersburg als Attaché zugeteilt, erhielt er im. März 1887 seine Ernennung zum Legationssekretär. Als solher war er nah einander tätig bei den Kaiser- lihèn Gesandtschaften in Rio de Janeiro, Belgrad, Athen, Bukarest und im Haag. Nachdem ihm inzwischen im No- vember 1894 der Charakter als Legationsrat verliehen worden var, crloiDe im Juli 1897 seine Berufung als erster Sekretär an die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel, welchen Posten er im Dezember 1899 mit demjenigen bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris vertaushte. Auf leßterem wurde ihm im Dezember 1900 der Titel und Rang eines erogen Gesandten und bevollmächtigten Ministers verliehen. Jm No- vember 1902 zum Kaiserlihen Gesandten im Haag ernannt, wurde ihm im Oktober 1907 der Poslen des Königlichen Gesandten in München übertragen, den er nahezu vier eite bekleidete. Im September 1911 nötigte ihn sein Ge undheitszustand, seine Pensioniezung zu erbitten, die ihm, unter Verleihung des Charakte?s als Kaiserlicher Wirk- lihèr Geheimer Rat mit dem Prädikate Exzellenz gewährt wurde. Der 0 R hat sich in den ihm anvertrauten Stellungen durch Umsicht und Takt bewährt und ersprießliche Dietiste geleistet. Das Auswärtige Amt wird dem pflicht- wat und tüchtigen Beamten stets ein ehrendes Andenken be-

en.

Die Kartoffelzufuhr in die Städte hat in leßter Zeit vielfach gestockt. Wie das Keienn Abga h oes E L. B.“ mitteilt, liegt das hauptsächlih in der ungewöhn- ichèn Verspätung der Ernte und der Herbstbestellung. Die Landwirtschaften mit starkem Kartoffelbau können in normalen Jahren von Ende September ab fast alle Arbeitskräfte zur Ernte verwenden. In diesem Oktober

müssen fie mit stark verringerten Arbeitskräften die Herbst- bestellung und die Grummeternte, die bei n meISA L Wetter nur langsam fortshreiten, besorgen. Daneben Died weil sämtliche Getreidevorräte aus der alten \hkéhtén Ernte ver- braucht sind, erheblih mehr Brot- und Futtergetreide schon jeßt an die Reichsstellen abgeliefert als sonst, damit’ bei diesen kéine Stockung entsteht. Unter diesen Umständen m»; ß die Kartoffel- ablieferung sih verzögern. Diese Stockung wicd aber in Kürze beseitigt sein. Die hier und da ausgesprochene Ansicht, daß die Stockung in der Kartoffellieferung nicht nurauf jenewirtschaftlichen Gründe wurde sliüren ist, sondern daß die Landwirte die Lie- ferungen zurückhalten, in der Hoffnung, es werde wegen der vielerorts reht {chlechten Kartoffelernte der Preis von 4,— 46 erhöht werden, entbehrt der Grundlage. Bei dem vorjährigen weit hinter dem Futterwert der Kartoffeln zurückbleibenden Herbsthöchstpreise war die Hoffnung auf eine Erhöhung- dieser Preise begreiflih. Der diesjährige Herbstpreis. von 4,— 6 ist aber {hon mit Rücksicht auf die wenig günstigen Ernteausfichten so hoh festgeseßt worden. Eine nachträgliche Erhöhung ist, wie sich jeder halbwegs einsichtige Landwirt sagen wird, völlig ausgeschlossen. Jm Gegenteil würde eine widerrechtliche Zurückhaltung nur die Enteignung zum Preise von 2,590 M6 zur Folge haben.

Nach den bisherigen Bestimmungen waren die aus dem Ausland eingeführten Salzheringe, Salzfische, Klippfische und Fischrogen an die Zentral-Einkaufsgesellshaft m. b. G: An Berlin zu liefern. Der Kreis dieser so zentralisierten Artikel wird durch die Verordnung vom 30. September erheblich er- weitert werden. Jn Zukunft werden alle Fische, mit Aus- nahme von frischen (lebenden und nichtlebenden) Le und alle Zubereitungen von Fischen der

entral-Einkaufsgesellshaft m. b. H. anzumelden und ihr auf Verlangen zu liefern sein. Außer den bisher \{chon der Be- shlagnahme unterworfenen Salzheringen, Salzfishen, Klipp- fischen und Fishrogen werden, wie „W. T. B.“ meldet, u. a. folgende Fischarten beshlagnahmt werden: Salzmakrelen, geräucherte und marinierte Fische, Kräuterheringe, Nollmöpse, Sto ckfische und Fischkonserven.

Die Bentral-Einkaufsgesellshaft m. b. H. hatte bisher einzelne Heringsarten (ausgeweidete oder vollständig entgrätete Heringe, Schneideheringe, leicht gesalzene Brislinge, leiht ge- salzene kleine Fettheringe, shwedishe Salzheringe verschiedener Bezeichnung) und einzelne Salzfisharten nach Erstattung der vorgeschriebenen Anmeldung freigegeben. Solche Freigaben können in Zukunft nicht mehx gewährt werden.

__ Den Handelskammern sind genaue Vorschriften über die bei den Anmeldungen zu beobachtende Form, ferner einige ver- trauliche Mitteilungen über die Gründe zugegangen, die für die Erweiterung der Zentralisierung maßgebend waren.

ur Vermeidung von Härten wird die Zentral-Einkaufs- gesellschaft diejenigen Mengen neu zentralisierter Artikel und der bisher freigegebenen Artikel, die aus Käufen stammen, die bis zum Ablauf des 7. Otober dieses Jahres abge- \hlossen sind, dann freigeben, wenn ihr diese Käufe spätestens bis zum Ablauf des 11. Oktober dieses Jahres unter Beifügung der Original-Abschlußpapiere angemeldet sind und wenn diese Mengen bis spätestens zum Ablauf des 18. Oktober dieses Jahres eingeführt sind; sie behält sich jedoch in jedem Falle vor, ‘die Freigabe von der Jnnehaltung D lis Verkaufspreise oder Verdienstgrenzen abhängig zu machen.

_ Die Zahl der „Opfer ihrer eigenen Landsleute“ ist binnen 13 Monaten auf über zweitausend angewachsen. Nach den namentlichen Veröffentlihungen der „Gazette des Ardennes“ find im Monat September unter der friedlichen Bevölkerung im beseßten französish-belgishen Gebiet durch Artilleriefeuer oder HERgeTDON an unserer Feinde 13 Männer, T1 E und 13 Kinder getötet, 43 Männer, 39 Frauen und 33 Kinder verwundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2115 gestiegen.

Jn der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Neichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Saarbrücken, ver- öffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigerg“ liegen die Ausgaben 1197 und 1198 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 654. preußische, die 306. bayerische, die 339. sächsishe und die 476. württembergische Verlustliste.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnahrihhten.

Großes Hauptquartier, 8. Oktobèr. (W. T. B.) We stlicher Kriegs schauplagz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Ein neuer englisch-französisher Durchbruchs- versuch zwischen Ancre und Somme ist gescheitert. Die dauernde Steigerung der artilleristishen Kraftentfaltung des Feindes in der leßten Tagen wies bereits auf ihn hin. Jn zähem Aushalten und schwerem Kampfe hat die Armee des Generals von Below den NRiesenstoß vielfach im Hand- gemenge oder durch Gegenangrif} im uen abgeschlagen. Nur in Le Sars und in Teile unserer Stellung nordöstlich von Lesboeufs sowie zwishen Morval und dem Walde St. Pierre Vaast ist der Gegner eingedrungen.

Südlih der Somme find französishe Angriffs- versuche beiderseits von Vermandovillers vor den deutschen Linien im Sperrfeuer ersti ckt. i

Fünf feindliche ge sind im Lustkampf und durch Abwehrgeshüße ‘a bgeschossen; Hauptmann Boelke sezte den 30. Gegner außer Géfecht. i

Oestlicher Kriegsschauplagz. Es ist nichts von besonderer Bedeutung zu berichten.

Kriegsschauplaß in Siebenbürgen.

Die Rumänen weichen auf der ganzen Ostfront. Die verbündeten Truppen haben den Austritt aus dém Geister-

walde in das Alt-Tal und ins Burzenland erzwungen, int frischem Draufgehen warfen sie den Feind weiter zurück. Kronstadt (Brasso) ist genommen.

Balk an-Kriegs8schaupla§.

Heeresgruppe des Generalfeldmarscalls von Mackensen.

An der Front keine Ereignisse. Bahnanlagen nordwestlich von Bukarest wurden von unseren Fliegergeshwadern mit Bomben angegriffen.

Mazedonische Front. An vielen Stellen zwishen Prespa-See und Vardar lebhafte Artilleriekämpfe. Beiderseits der Bahn Monastir— Florina wurden einzelne feindlihe Vorstöße abgewiesen.

Der Erste' Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreihisch-ungarisher Bericht. Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet ? Oestlicher Kriegsschauplagy.

Bei Orsovo haben unsere Truppen wieder Gelände ge- wonnen. Südlich von Hotszeg oerloren die Rumänen den Grenzberg Siglen, im Fogaraser &ebirge den Sarul. Die den Geisterwald und das Persaner-Gebirge durch- schreitenden österreichish-ungarischen und deutschen Kolonnen brachen ‘in der Verfolgung {wachen rumänischen Widerstand. Auch an der siebenbürgishen Oftfront wurde der Feind an mehreren Punkten geworfen.

Jn Ostgalizien kam es zwischen der Narajowka und der Zlota Lipa und im Raume südösilih von Brzezany wieder zu erbitterten Kämpfen. Der Feind erlitt, von der Einnahme eines vorgeschobenen Grabens abgesehen, wieder einen vollen Mißerfolg. Oesterreichish-ungarishe Ab- teilungen eroberten durch Ueberfall eine am 30. September verloren gegangene Höhe zurück. Weiter nördlich nichts von

Belang. Jtalienischer Kriegsschauplatß.

__ Das starke italienishe Feuer auf der Karsthohfläche ließ gestern etwas nah. Einzelne Unterabschnitte wurden jedoch ene mit großer Heftigkeit beschossen. Zu Junfanterie- ämpfen kam es nicht. An der Fleimstalfront standen die Fassaner Alpen, die Stellungen im Gebiete der Lusia und die Front nördlih des Pelegrino-Tales bis zur Mar- molata unter heftigem Feuer aller Kaliber Wiederholte Angrifse auf Gardinal, Busa Alta und Cima di Cece wurden abgewiesen. Nördlih des Pelegrino-Tales seßte nah Steigerung des Feuers Abends ein allgemeiner An- griff gegen die Stellungen von der Costa Bella bis zur Marmolata-Scharte ein, der bis 10 Uhr Nachmittags überall blutig abgewiesen war. |

Südöstliher Kriegsschauplaß. Bei den K. und K. Truppen nichts Neues.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestliher Kriegsschauplag. i __ Oessterreichish-ungarishe und deutshe- Truppen sind gestern abend in Brasso (Kronstadt) eingedrungen. Andere Kolonnen gewannen das Olte- (Alt-) Tal östlich dés Geisterwaldes. Ungarische Landsturmhusaren haben Szekely Udvarhely (Oderkéllen) besezt. Auch im Görgeny- gebirge weiht der Feind vor den österreichischzungarischen Streitkräften des Generals von Arz. An der russischen: Front nichts von Belang.

Jtalienischer Kriegsschauplaß.

Die heftige Beschießung unserer Stellungen auf der Karst-Hof läche hat neuerdings begonnen. Sie hielt gestern den ganzen Tag -hindurch mit voller Kraft an.

Südlih von Nova Vas versuhte um Mittag feindliche Jnfanterie gruppenweise vorzudringen; unser Artilleriefeuer trieb fie zurü.

An der Fleimstal-Front stand namentlich der Ab- schnitt Gardinal-Coldose unter andauerndem feindlichen Feuer. Ein starker nächtliher Angriff gegen diese Höhen wurde blutig abgewiesen. i

Südöstlicher Kriegsshauplagz. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Ueber die Tätigkeit der Donauflottille zwishen dem 1. und 5. Oktober teilt das Armeeoberkommando amtlich mit:

Am 1. Oktobèr Vormittags wurde bei Rjahovo ein feindlicher Brückenschlag erkannt. Am Nachmitiag liefen Patrouillenboote aus, efolgt von einer Abteilung Monitoie. Ste durchbrachen die feindlichen

éuerzonen bet Zimnica und Gkurgiu und nahmen die Brückenstelle unter Feuer. Anderen Tags trafen weitere Möonitore ein. Es gelang Mittags, troß des rumänischen Spertfeuers und treibender Minen und Torpedos, die Brücken durch Feuer und durch unsere Treibminen un- brauchbar zu machen. Außerdem beshoß die Flottille den Gegner auf dem nördlichen Ufer. Nachtsüber blieben dte Patrouillenboote zunächst der Brückenstellé und verhinderten deren Wiederhèrstellung. Dienstas, den 3. Oktober, begann der Gegner, da er die Brücke für weitere Uebergänge niht benußen konnte, mitt dem Rückzug. Die Flottillenz Einheiten kreuzten stärdig oberhalb der Uebergangsstelle und brach!en den Rumänen am rechten Ufer durch Rücken- und Flankenfeuer \chwere Verluste bei. In der Nacht auf den 5. Oktober erbeutete dte Flottille im Hafen von Giurgiu 4 Naphtas{hlepper und 3 Kohlen- shlepper. Der Versu rumänisher Monitore, zu Htlfe zu kommen, wurde durch Sperrfeuer deutscher Batterten unterhalb Silistria verc- eitelt. Der Oberbefehlshaber -der Heeresgruppe, Generalfeldmarschall von Matckensen, sprach der tapferen, kriegöerprobten K. und K. Dönau- flottille seine besondere Anerkennung für ihre cusgezeichntea Dtenste aus,

Bulgarischer Bericht. Sofia, 7. Oktober. (W. T. B.) Bericht des Großen Generalstabs“ vom 7. Olktöber. p 9 ß Magzedon ische Front : Ein feindlicher Angriff bei dem Dorfe Dolnoduteni auf dem Ostufer des Préspasees wurde dur Gegenangriff zurückgeshlagen. Wiéderholte Ä ns