1916 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Einzelne Uummern kosten 25

, Der Bezngspreis beträgt vierteljährliÞ 6 6 30 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

L I M i ir

JFuhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung. Bekanntmachung, betreffend ausgeloste 31/4 v. H. Schuld- verschreibungen des badischen Eisenbahnanlehens von 1900. Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran-

gösischer Unternehmungen.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes8erhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwoaltung französischer Unternehmungen. Handelsverbot.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten von Derschau, Chef des Generalsiabes eines Oberkommandos, und dem Obersten von Fabeck, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, den Königlichen Kronen- orden zweiter Klasse mit Schwertern,

Allerhöchstihrem Flügeladjutanten, Obersten Freiherrn Marschall genannt Greiff, Abteilungshe| im Militär- kabinett, das Komturkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Oberstleutnant Freiherrn von Stolßenberg, Chef des Generalstabes des Gouvernements von Wilna, dem Oberst- leutnant von Mantey, Chef des Generalstabes einer Etappen- inspeftion, dem Oberstleutnant Völcker s, Chef des General- stabes eines Armeeoberkommandos, dem Oberstleutnant Hoff - mann von Waldau, Chef des Generalstabes eines General- fommandos zu besonderer Verwendung, dem Oberstleutnant Bauer, Abteilungschef beim Stabe des Chefs des General- stabes des Feldheeres, dem Oberstleutnant von Lösecke, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, dem Oberstleutnant von dem Hagen (Eberhard), Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Oberstleutnant Bronsart von Schellen- dorff (Walter), Chef des Generalstabes eines Reservekorps, den Majors von Hake und von Wehrs im Militärkabinett, dem Major von Hahnke, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, dem Major Stapff im Generalstabe eines Armeeoberkommandos, dem Major von Bartenwerffer Ca Abteilungschef beim Stabe des Chefs des General- tabes des Feldheeres, dem Major von Naßzmer, Abteilungs- hef beim Stabe des Chefs des Feldeisenbahnwesens, dem Major Nicolai, Abteilungshef beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, dem Major von dem Hagen (Heinrich), Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major Frahnert beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, dem Major Klette, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major Fran (Rudolf) im General- stabe eines Armeeoberkommandos, dem Major von Rauch, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungs- chefs beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feld- heeres, dem Major von Velsen, beauftragt mit Wahr- nehmung der Geschäfle eines Abteilungshefs beim Chef des Feldeisenbahnwesens, dem Major von Vollard- Bockelberg, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungs8chefs beim Stabe des Chefs des Generalstabes Des zeldheeres, dem Major von der Armee Freiherrn von Willisen, Verbindungsoffizier bei einer Armee, dem Major von Unruh, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Generalstabes eines Korps, und den Hauptleuten Freiherr von dem Bus\che-Jppenburg und vonHarbou beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Ober- und Geheimen Baurat Uhlenhuth in Erfurt, bisher bei der Eisenbahndirektion in Cöln, den Roten Adler- orden dritter Klasse mit der Schleife,

den Oberlehrern, Professoren Lehmann in Wollslein, Kreis Bomst, und Dr. Kley in Horchheim bei Koblenz, den Amtsgerichtssekretären a. D.,, NRechnungsräten Grotemeyer in Münster i. W. und Paetzhold in Berlin, dem Ren- danten a. D. Mattner in Görliß, dem Stadtkämmerer Fritze in Lauenburg i. Pomm., dem Seminarlehrer a. D. Harder in Borby, Kreis Eckernförde, dem bisherigen Gemeindevorsteher, Ziegeleibesißzer Bellin in Schönhausen, Kreis Jerichow Il, und dem Hegemeister Dinse in Forsthaus Schöneiche, Kreis Cammin, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichtspräsidenten a. D., Geheimen Oberjustizrat Mathis in Berlin-Halensee den Stern zum Königlichen Kronen- orden zweiter Klasse,

dem lg rgtorat a. D., Geheimen Justizrat Reiche n- Dach in Königsberg i. Pr., dem Regierungsrat a. D. Grafen on Bylandt Baron zu Rheydt in Hermsdorf, Kreis Hirsch-

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Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einuheits- zeile 30 A, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 §.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

berg, dem Bankvorstand a. D. Glokke in Schwelm und dem Versicherungskommissar der Städte-Feuer-Sozietät der Provinz Sachsen, Steuerinspektor a. D. Weniger in Quedlinburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Maat in Velbert, Kreis Mettmann, dem Hauptlehrer Shmiy in Büttgen, Kreis Neuß, dem Vorschul- lehrer Augsburger in Berlin-Lichterfelde, den Lehrern Bertram in Magdeburg und on in Potsdam, dem Eisen- bahnwerkmeister a. D. Moers in Guben und dem Hegemeister Axt in Bor gee Ewald, Kreis Jerichow 1, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Jmig in Neuwied den Adler der Jn- haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, . dem Polizeiassistenten Zimmermann in Karlshorst, Kreis Niederbarnim, dem Gerichtsvollzieher a. D. Radzwill in Königsberg i. Pr., dem Reichsbankgeldzähler a. D. Krüger in Görliß und dem Hegemeister Hennig in Wächtershöhe, Kreis Cammin, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Gemeindevorsteher Frauböse in Bork, Kreis Ost- prigniz, dem Kanzlisten a. D. Ostertag in Mögglingen, Württemberg, den Fußgendarmeriewachtmeistern Fe des in Berlin und Pfalzgraf in Dörnhagen, Landkreis Cassel, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Landsteueramtskassendiener Menzel und dem Bank- boten Jacob, beide in Görliß, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Gemeindevorsteher T\chiche in Logau, Kreis Krossen, dem Kirchenvorsteher, Landwirt Kok in Potshausen, Kreis Leer, dem Kanzleigehilfen a. D. Friedheim in Tilsit, dem Gerichtsdiener a. D. Mehlhorn in Lößen, den Shußmännern Sänger in Cassel und Weidmann in Königsberg 1. Pr. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Neicdh.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. November d. J. folgende Personalveränderungen ein:

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle in Königsberg i. Pr., Bankassessor Wolff ist zum Ersten Vor- standsbeamten der Reichsbankstelle in Halberstadt ernannt;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Husum, Bankassessor Pagel ist in gleicher Eigenschaft an die Reichs- bankhauptstelle in Königsberg i. Pr. verseßt;

der Oberbuchhalter Fuchs in Berlin ist unter Belassung in seinem Kommissorium in Belgien zum Bankassessor und R Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Husum er- nannt.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Postordnung vom 20, März 1900.

Vom 9. Oktober 1916.

Auf Grund des § 50 des Geseßes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs-Geseßbl. S. 347) und des § 3 Abs. 2 des Geseßzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel- protestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs-Geseßzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 5. Ok- tober 1916 (Reichs-Geseßzbl. S. K betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrehts für Elsaß-Lothringen, wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folgt geändert:

1) Im § 18a „Posiprotest" erhält der Abs. V unter B und C folgende Fafsung:

B. Postprotestaufträge mit Wechseln, die fn Elsaß-Lothringen zahlkar Made ¡Eden erst au folgeuden Tagen nochmals zur Zahlung vor- gezeigt :

a, wenn der Zablungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 bis eins{hließliÞ 29. Januar 1917 ein- getreten ift,

am 31. Januar 1917;

b. wenn der Zahlung®2tag des Wechsels nah dem 29. Januar

1917 eintritt, am zweiten Werktage nah dem Zahlungstage.

Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel- und Scheckrechts nach der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftraggeber verlangen, daß ein davon be- troffener Wechsel mit dem Postprotestauftrage \schon am zweiten Werktage nah dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezetgt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der A cls dazu ersolgles bleibt, protestiert werde. Dieses Verlangen ift dur den Vermerk „Ohne dle verlängerte Protestfrist“ auf der Rüseite des Postprotestauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damit be- traut werden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme au die für die verlängerte Frist vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuztchen und im os des “dl 4 des- wegen Protest zu erheben. Wird hiervon Gebrau gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage hinter ®, Betrag des beigefügten Wechsels" einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der ersten Vorzeigung, nämlich vom... ab“. Der Zeit- punkt, von dem an die Zinsen zu berechnen Fra ist nit anzugeben, wenn die Post die erfle Vorzeigung des We sels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlängt, so wird der Wechsel nux gegen Bezahlung der selsumme und der Zinsen aus-

c) Berlin, Mittwoch, den 11. Oftober, Abends,

gehändigt, bet Nichtzahlung au nur der Zinsen aber wegen des nit gezahlten Betrags Piotest mangels Zablung erhoben.

C. Als Zablunvgstag gilt der Fälligk:itstag des Wedtsels oder, wenn diefer ein Soun- oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der S{hlußtag der Frist zur Vorzeigung des Wechiels auf einen Sonn- oder Feiertag, so wtrd der W-chsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält fich vor, die Vor- zeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31 Januar 1917 (Abs. B) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen.

2) Die Aenderungen treten sofort in Kraft.

Berlin, den 9. Oktober 1916.

Der Reichskanzler. Jn Vertreiung: Kraetke.

Bekanntmachung.

1. Auf Grund der heute vorgenommenen Ziehung werden folgende Schuldverschreibungen des zu 31/5 v. H. verzins- lihen Eisenbahnanlehens von 1900 auf 1. Mai 1917 zur Heimzahlung gekündigt:

Lit. A, B, C, D, E und F je 29 Stück zu 3000, 2000, 1000, 500, 300 und 200 M.

(Die Tausender sind fett gedruckt und gelten stets au für die hinter ihnen stehenden vreifielligen Endzahlen.)

Nr. 44, 133, 362, 437, 518, 854, 884, 1296, 340, 448, 653, 776, 792, 824, 2223, 342, 389, 543, 808 968, 3208, 266, 305, 389, 466, 600, 656, 667, 900.

Vorstehende Schuldverschreibungen- werden vom 1. Mai 1917 an bei der Kasse der unterzeichneten Verwaltung, bei den übrigen zur Einlösung verpflichteten Großh. Staatskassen und bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Bankhäusern gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheinen nebst Zin sschein- anweisungen mit dem Nennwerte heimbezahlt und von dem be- zeichneten Zeitpunkt ab niht mehr verzinst. Die Staatskafserc und die gedachten Bankhäuser find jedoch ermächtigt, die Schuldverschreibungen {hon vom 16. April 1917 an voll einzulösen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die gekündigten Schuldverschreibungen ausnahmsweise hon vorher, und zwar sofort nah erfolgter Veröffentlihung der Ziehungsergebnisse mit den Zinsen bis einschließlich des Zahlungstages zum Nenn- wert bei unserer Hauptkasse eingelöst werden, fofern die heimbezahlten Kapitalbeträge zur Begründung einer Forderung im badischen Staatsschuldbuch Verwendung finden. Die zu dem amtlih befannt gegebenen Einzahlungskurse entgegen- genommen, derart erworbenen Schuldbuchforderungen werden zu 4 v. H. verzinst.

T7. Rückständig sind folgende Schuldverschreibungen :

a. Auf 1. Mai 1914 gekündigt:

Lit. F zu 200 # Nr. 3987. b. Auf 1. Mai 1915 gekündigt :

Lit. A zu 3000 M4 Nr. 2586,

Lit. C zu 1000 #4 Nr. 1167,

Lit. E zu 300 M4 Nr. 3715.

c. Auf 1. Mai 1916 gekündigt:

Lit. A zu 3000 é Nr. 202, 2340, 2357, 3023, 3042,

Lit. B zu 2000 6 Nr. 469, 1923, 3950, 3351,

Lit. C zu 1000 4 Nr. 307, 469, 3078, 3351,

Lit. D zu 500 46 Nr. 338, 2815, 3042, 3351,“3610,

Lit. E zu 300 46 Nr. 1034, 1126, 2340, 2357, 3610,

Lit. F zu 200 M Nr. 307, 1126, 1762, 2568.

Die Großherzoglihen Staatskassen vergüten für gekündigte Schuldverschreibungen, die erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Heimzahlungszeitpunkt zur Einlösung ge- langen, Hinterlegungszinsen in Höhe von 2 v. H. des Kapitalbetrages. Bei der Zinsberechnung bleiben die ersten 6 Monate vom Heimzahlungszeitpunkt an außer Betracht, während der Monat, in dem die Einlösung erfolgt, voll ge- rechnet wird. Der Empfang der Zinsen ist vom Jnhaber des Papiers auf besonderem Blatte zu bescheinigen.

Karlsruhe, den 2. Oktober 1916.

Großh. badishe Staatsshuldenverwaltung. Ballweg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

252. Liste.

Ländliher Grundbesig. Kreis Straßburg-Land. (XRX. Na(htragsverzei(hnis.) Gemeinde Bernolsheim.

4,81 ha Wohnhaus und Nebengebäude, Acker und Wiesen des Iosef tmann, Priester in Bernoléheim (Verwalter: Justizrat Dr. chmidt in Brumath).

Gemeinde Mommenhe tim.

1,42 ha Aer desfelben (Verwalter: derselbe).

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