1916 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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b. Der Vorsigende der Reichtbranntiweinstelle kann bis auf weiteres im Falle des Bedürfnisses allgemein oder für einzelne Beurke oder für einzelne Händler den Betrieb von vollstäñdig vergälltem Branntwein oder diesem gleihgestellten Branntwein abweichend von den Vorschriften im § 109 des Branntweinsteuergesezes regeln.

c. Die Frist für die Gültigkeit der bisher noch nit in An- rechnung gebrachten Vergällungsscheine wird bis zu einem vom Reichs- kanzler näher zu beflimmenden Zeitpunkt verlängert.

ITT. Betriebsauflagevergütungen.

Tie aus den Einnahmen an Betriebsauflage zu gewähreaden Vergütungen werder, mit Wirkung vom 15. Oktober 1916 ab bis auf weiteres, roie folgt, festgesetzt:

a. für Va vergällten Branntwein und für Bränntwein, der diesem gleichzustelien ist (val. z. B. oben Ziffer 11) 0,20 Mark ;

b. für unvollständig tergälllen Branniwein, der verwendet wird

a) zur Herstellung von Essig auf . ;

8) zur Herstellung von essigiauren Salzen (Blet- zuckder usw.), Zellhorn (Zellulotd), Kunstfeide und Kunstleder (éin mit Zellhorn oder ähn- lien Stoffen üvderstrihenes Gewebe) sowie von Teerfarbstoffen und ihren organischen Borerzeugnifsen auf

7) zu anderen Zweden auf

».… bet der Ausfuhr

a) für Branntwein aus Steinobîst oder Beeren und Liköre, woenn die Ausfuhr in Flaschen bis zu einem Liter oder in Fässern oder Korbflachen bis zu 1001 Naumgehalt erfolgt (8 48 unter b und c der Braantweinsleuer- Befretungsordnung) auf S für rohen urd geretaigten Branntwetn sowte für Branntwein und Branntrw-inerzeugnisse anderer Art als unter « angegeben 48 unter a, dà. e und f der Branntwetnsteuer- Befreiungtordnung) auf 0,07

d. für Branntwein, der unter amtliher Ueber- wabung dur Verdunstung odec sonst durh natürliche Einflüfse verloren geht 36 der Branntweinbegleit- \{cheinordnung, § 32 Abs. 3 der Branntweinlagerordnung,

& 97 Abs. 3 der Branntwetnreinigungs8ordnung) auf . 0,10 , IV. Inkrafttreten.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1916 i Kraft, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ift.

Berlin, den 12. Oktober 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jahn.

0,17

Beoeltanntmachung, betreffend Zollerleihterungen für Waren aus den beseßten feindlichen Gebieten.

Vom 12. Oktober 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

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Nachslehend aufaeführ!e Waren bleiben, w-onn sie in den be- seßten Gebieten feindliher Länder erzeugt sind, bis auf weiteres bei der Einfuhr zolfre! : |

alle Waren der Nummern 36, 46, 47, 110, 115 und 287 des Zolltarifs, aus Nurimer 45 des Zolltarifs Weintrauden (Weinbeeren), frisch, zum Tafelgenuß, aus Nummer 112 des Zolltarifs Federwild, nicht lebend, auh zerlegt, nit zubereitet. IL.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 12. Oktober 1916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Jahn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 228 des Reichs-Gesegblatts enthält unx _Nr. 5504 eine Bekanntmachung, beireffend Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900, vom 9. Oftober 1916. Berlin W. 9, den 12. Oktober 1916. Kaiserliches Postzeitung3amt. Krüer.

Königreich Preußen.

Dem Nheinisch-Westfälishen Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen an der Ruhr wird auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) hiermit bis zum 31. Dezember 1918 das Rech t verliehen,

1) zum Bau einer Starkstromfernleitung (100 000 Volk- leitung), welhe von dem Kraftwerk Düsseldorf-Reis- holz (Gemeinde Benrath) im Landkreise Düsseldorf nach einer in der Gemeinde Allrath im Kreise Greven- broih zu errichtenden Schalt- und Umformerstelle geführt werden soll, das erforderlihe Grundeigentum im Landkreise Düsseldorf sowie in den Kreisen Neuß und Grevenbroich, zum Zwecke der Erweiterung des Kraftwerks Düssel- dorf-Neisholz, Errichtung einer Schalt- und Umformer- stelle und Abführung der zu 1 erwähnten 100 000 Noltleitung von dem Kraftwerk die erforderlichen, in dem angeschlossenen Uebersichtsplan in roter Farbe gekennzeihneten, im Landkreise Düsseldorf gelegenen (Srundstücke

nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be- lasten. Auf staatlihe Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 9. Oktober 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs. Das Staatsministerium.

0: 00M Breitenba ch. Sydow. Freiherr von Schorlemer. von Locebell.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Vérordnuingen, betreffend die zwang8weise Verwaltung fränzösisher und britischer Unter-

(NGBl. S. 487 und 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nach Zustimmung'des Herrn Reichskanzlers für das in Deutschland befindlihe Vermögen folgendèr Firmen: Hithock, Biggs & Willet-London, The Leigh Mills Comp. Ltd.- Bradford, Gamett & Son, Apperley-Bridge, Laidlaß Brothers, Gedburg, Innes Chambers & Cp.-Hawih, Brah & Blum- Paris, Dreyfuß Freres. Paris, Louis Kalmar-Parits, Sino Fapyonaises-Paris, Le Fils de. Nonze Aine Srs. Boury de Peage, Hall & Phiiipps-Nucaton, Js. Bevan & Go.-Denton near Menchester, George Carrutbes-Luton Park Street, Les Fils de J. Moreton-Verivel-Chazelles Leon, I. Woefenden & Co-Denton near Menchester und Wilson & Stefford- Ackersthone die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: General- sekreiär Cahén in Berlin 3W. 68, Markgrafenstr. 77.) Berlin, den 9. Oktober 1916. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Bekanntmachung.

Den Obst- und Gemüsehändlern Daniel van der Knapp, geboren am 10. April 1880 in Schiedam in Holland, und Konrad van der Knapp, geboren am 22. September 1874 ebenda, wohnhaft in Frankfurt a. M., Langestraße 25, in Firma Gebrüder van der Knapp, Geschäftslokal Varkthalle IIl, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins- besondere Nahrungs- und Futtermttteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen, fowie jeglie mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an etnem folen Handel wegen Unzuverlässfiakeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Die Gebrüder van der Knapp haben früher die Höchfipreise für Gemüse nicht beachtet, Handelsware zurückhehalten, sodaß mit polizeilthem Zwang gegen sie eingeschritten werden mußte. Trotzdem haben sie neuerdings wieder Obst zu unverhältnismäßtig hohen Preisen gehandelt.

Frankfurt a. M., den 10. Oktober 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klen ck.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915 (RGBl. 1915 S. 603), Z ffer 1 der Ausführungs8anweisung vom 27. September 1915 und des § 395 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Junt 1869 habe ich dem Handler Eduard Leers, zur- zeit Landsturmmann bet einem Landsturm-Infantertebataillon in Belgien, und der Ehefrau Philippo Damiko hier, Kaiser Wil- helm-Straße 91 wroohnhaft, durch Verfügung vom 12. September 1916 den Handel mit Speiseeis und Kuchen sowie iede weitere Betätigung in diesem Geschäft, wegen Unzuverlässigkeit in diesem Geschästsbetriebe, untersagt.

Die dur diese Anordnung entstandenen baren Auslagen haben die Betroffenen zu erstatten.

Hilden, den 3. Oktober 1916,

Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Heitland.

Beranutma Mun q:

Den Eheleuten Joseph Hohn und Petronella, ge-

borene Lennarg,.Viktualiengeschäft in Düren, Bongard 3, ft auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats über die Fern- haltung unzuverläs\iger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Ausführungtbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermtitteln aller Art, sowie rohen Naturerzéugntfsen, Hetz-und Leucht- Noten oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden.

Düren, den 26. September 1916. Die Polizeiverwaltung, Der Oberbürgermeister. J. V.: Jadckle.

Bekanntmachung.

Nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) find bekannt gemacht:

l) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16, August 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 21. Auaust 19186, betreffend die Verlethung des Enteignungsrechis an den Reichs- (Militär-) Fiskus zur Erbauung der Magazine für vas Artillertedevot Gleiwiß, durch das Amtsblatt der Königlichen Negterung in Oppeln Nr. 39 S. 471, ausgegeben am 23. Sép- tember 1916.

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. Avguit 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 30. August 1916, bétreffend die Verleihung des Eäteignungtrechts an den Kreis Trebniy für den Bau einer Kreischaussee von Neuhof nah Brießen, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Breslau Nr. 38 S. 399, ausgegeben am 16. ptember 1916;

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Geseßsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministertums vom 6. September 1916, betreffend die Verlängerung der Gültig- feitêdauer des der Stadtgemeinde Barmen durch Allerhöcsten Erlaß vom 7. September 1911 für Zwecke der städtischen Wafserversorgung verliehenea Enteignungsrechts, durch das Amtsblatt der Königlichen Negieruna in Düsseldorf Nr. 38 S. 439, ausgegeben am 23. Sep- tember 1916.

Nichlamkliches.

Deutsches Reich.

Vreußem Berlin, 13. Oktober 1916.

In der am 12. Oktober unter dem Vorsip des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich abge- haltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde einer Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner eine Ergänzung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, der Entwurf einer Verord- nungüber dieEinrichtung der Quittungsfarten für die Jnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung, die Entwürfe von Bekanntmachungen, betreffend Aenderung von Verkehrsfehlergrenzen der Meßgeräte, beziehungsweise Aenderung der Eichgebührenordnung, und der Entwurf einer Verordnung über Erleichterungen im Brennerei- betrieb und Branntweinverkehr und Regelung der Betriebs- auflagevergütungen für das Betriebsjahr 1916/17. Demnächst wurde über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschast wieder übernommen.

nehmungen, vom 26. November und 22. Dezember 1914

Nach den jeßt vorliegenden genaueren Angaben der Zeich- nmungs- und Vermittlungsstellen hat sich das Gesamt - ergebnis der 5. Kriégsanleihe, wie „W. T. B.“ meldet, auf 10651726200 /6 erhöht, in welher Summe jedoch die Feldzeihnungen und Ueberseezeihnungen noch nicht voll enthalten sind, sodaß noch ein weiteres Anwachsen zu erwarten ist.

Von den Zeichnungen entfallen: auf Reichsanleihestücke 7397,7 Millionen, auf Schuldbucheintragungen 2180,8 Millionen und auf Reichs\haßanweisungen 1073,2 Millionen, zusammen 10 651,7 Millionen Mark. ; s

Bei den einzelnen Zeichnungs- und Vermitllungsstellen wurden folgendë Beträge gezeichnet: bei -der Reichsbank und ihren Zweigstellen 684,9 Millionen, bei den Banken und Bankiers 6081,5 Millionen, bei den Sparkassen 2567,5 Mil- lionen, bei den Lebensversicherungsgesellschaften 337,4 Millionen, bei den Kreditgenossenschafien 846,6 Millionen und bei den Postanstalten 133,8 Millionen, zusammen 10 651,7 Millionen Mark.

Die durch die Bekanntmahung Bst. 1 100/9. 16 KNA, betreffend Bestandserhebung für Schmiermittel, vom 99. September 1916 geforderten Bestandsmeldungen sind bis- her in so geringer Zahl eingegangen, daß offensichtlih eine große Anzahl von Meldepflichtigen ihrer Meldepflicht noch nicht genügt hat. Deshalb wird durch „W. T. B.“ erneut darauf hingewiesen, daß die Meldungen bis zum 12. Oktober 1916 ordnungsgemäß erstattet sein müssen. Die hierzu erforderlichen Meldescheine sind von der Kriegs-Schmieröl-Gesellschaft 1m. b. H. (Abteilung für Beschlagnahrz1e), Berlin W. 8, Kanonier- straße 29/30, unvérzüglih mittels Postkarte anzufordern. Die Versäumnis der Meldepfliht ist mit empfindlichen Strafen bedroht. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur Mengen von insgesamt weniger als 500 kg bei einem Melde- pflichtigen.

Wie die Spiritus-Zentrale mitteilt, find in Verfolg der bereits bekannt gegebenen Erhöhung des Abschlagpreises auf 98 /6 die Verkaufspreise für Spiritus mit Genehmigung der Neichsbranntweinstelle wie folgt festgeseßt worden:

a. Für Spiritus in Flashen und Kannen für den Haus3- und Brennbedarf ist es ermögliht worden, den bisherigen niedrigen Preis von 55 (53) S für den Ve:braucher beizubehalten.

. Für Branntwein zur unvollständigen Vergällung zu gewerb-

lihen Zwecken beträgt der Preis 112 ,

. für vollständig vergällten Branntwetn in größeren Mengen (kn

der Hauptsache Heeresbedarf) 92 #,

. für Spiritus zur Essigbereitung 170 #,

für Spiritus zur Versteuerung (Heeresbedarf, für Apotheken

und zu hygienishen Zwecken) 230 4.

Vorgestern hat im Ministerium des Junern eine Dienst- versammlung der preußishenRegierungspräsidenten stattgefunden, an der auch, wie „W. T. B.“ meldet, die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Finanz minister, Vertreter des Kriegsministeriums und der Reichs- ämter, der Präsident des Kriegsernährungsamts und mehrere Oberpräsidenten teilnahmen. Jn der Versammlung wurden die \{hwebenden Fragen der Volksernährung und Verbrauchsreglung einer eingehenden Erörterung unterzogen und insbesondere die Durhführung der Kartoffel- versorgung beraten. Es kann erwartet werden, daß schon in den nächsten Tagen eine wesentliche Besserung gegenüber den vorübergehend aufgetretenen Stockungen in der Versorgung der Bedarfsverbände auf Grund der getroffenen Anordnungen eintreten wird.

Nr. 3 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsihtsamts für Privatversicherung enthält den Geschäftsbericht der Behörde für das Jahr 1915. Wie in früheren Jahren zerfällt der Bericht in einen allgemeinen und in einen besonderen Teil. Jn dem leßteren werden, wie all- jährlich, eine Reihe von Bemerkungen zu einzelnen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgeseges und des Versicherungsver- tragsgeseßzes gebraht werden. Der erste Teil gltedert sich int Uebereinstimmung mit dem vorjährigen Bericht in einen Nb schnitt, der statistishe Angaben enthält, einen weiteren, der die Einwirkung des Krieges behandelt, und einen dritten, in dem sonstige Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung, die nicht mit dem Kriege zusammenhängen, erörtert werden.

Der Be stan d an beauf\{tigten Unternehmungen belief si am

31. Mai 1916 auf 1914 (1943 im Vorjahre). An der Hand von Uebeisihten wird die Zusammenseßung der Gesamtibrutto- prämieneinnahme des vom Amte beaufsicht gten Vetrsicherungs- geschäfts aus dem Jahre 1914 im einzelnen dargestellt. Aus ber Schlußsumme (rund 1253 Milltonen Mark) ergibt sih gegen- über dem Vorjabr ein gertngfügiges Fallen um etwa 3 Milltonen Mak. Die G: chäft? ergebnisse der nah § 3 Abs. 1 des Veisihherungb- aufsichtsgesetzes 1 eaufsihttgten Unternehmungen (in Hessen, Schauwr- burg-Lippe und Lippe) für das Jahr 1914 werden, wte bisber, dur eingehende Zahlenzusammenstellungen vecanschaulicht. Es folgen Mit- teilungen über die vorläufigen Gescäftsergebntisse der vom Amte beaufsichtigten größeren Versicherungsunternehmungen im Ge- schäftsjahr 1915, deren Einzelheiten aus den dem Bericht als An hang beigefügten Tafeln ersichtlich sind. s Hieran {ließen sich die statistischen Zusammenstellungen über die hypothekarishen Anlagen der beau!sichtigten Versicherungs vnternehmungen. Diese Zusammwenstellungen umfassen neben dea Neuausleihungen des Bertchtsjahrs wiederum (wie bereits in den ahren 1909, 1911 und 1913) eingehende Untersuchungen über dea Bestand der in die Prämienreserveregister eingetragenen Hypotheken (Deckungshypotheken) nah dem Stande vom 31. Dezember 1914, wobei wie früher aud die Erzebnisse der Hypothekenbanken und preußishen Spaikassen zu Vergleichêzwecken herangezogen werden. In einer Reihe von Tafeln wtrd u. a. dargeslellt die Ver- teilung der DeEungsbypotheken nah Landesgebteten, noch Hauvpt- bezirken und Siß der Unternehmungen, nah Ortschaften und Sur chs» \nittébetrag. Eine Stückelungstafel vergleicht die Deckungshypotheken der Ve1sicheruncsunternehmungen und der Hypothekenbanken. Weltere Vebersichten behanbeln die Hypotheken nah Höhe und Ertrag und brinçcen Vergleiche der erzielten Kaufpreise beltebener Grundstücke und des Meistgebots im Zwangsversteigerungt verfahren mit den für die Beleihungen erhobenen Grundstücckss{chäßungen.

Einen breiten Raum nehmen die Ausführungen über die Einwirkungen des Krieges auf die Tätigkeit des Amts sowie auf die heaufsichtigten Unternehmungen etn.

Bei den dem Amte unterstellten Unternehmungen hat sich die gleihe Widerstandök1aft gegen die starken Anforderungen des Krieges wie bet der deutschen Volkswirtschaft überhaupt gezetgt. Die im yor- jährigen Bericht ausgesprochene Zuversicht in die Stärke und Gesund- beit dieses wichtigen Tetls unjeres Wirtschaftslebens hat sich in jeber Beztthung als berechfigt erwiesen. Ihren vertrogswäßigen

Leistungen find kie Gesellshasten in vollem Umfange wie ktm

Frieden nachgekommen. An den ersten vier Kriegsanlethen haben fi die Gesellschaften unter Hinzurehnung der für thre Kunden gezeichneten Beträge mit rund 13 Milliarden beteiligen können. Die aus der Einziehung von Angestellten zum Heeresdienste sich ergebenden Betriebs|hwierigkeiten sind von den Gesellschaften bewältigt worden ; nennenswerte Verzögerungen in der Erledigung der Geschäfte haben {ih nicht gezeigt. Naturgemäß i1t der Einfluß des Krieges im Jahre 1915 tiefer gewesen, als im vorangegangenen Jahre. “Abgesehen von der Feuerversiherung, in der gegenüber Ende 1914 am Schlusse des Jahres 1915 ein Anwachsen der Veisficherungssumme um 5823 Millionen Mark im deutshen Geschäfte ih zeigte (das ausländishe Geshäft ging um rund 4664 Milltonen Mark zurück) und ferner von der Hagelversicherung, in der das Neugeschäft einen Neinzugang von 409 Millionen Mark ergab, ist der Bestand in den übrigen Verficherungszweigen nicht un- erheblich zurückzegangen. In der großen Lebensversiherung ift der Versicherungsbestand um rund 338 Millionen Mark WVersiherungs- summe gesunken. In der Volks- und Sterbegeldversicherung der großen Gesellschaften zeigte sih gegen 1914 ein mehr als doppelt so großer Abgang, nämlich um rund 127 Millionen Mark. Auch in der Unfall- und Haftpflihtversiherung t eine Cin- wirkung des Krieges zu erkennen. Die Prämteneinnahme aus dem deutshen Geschäft {i um 27,2 Millionen Mark zurück- gegangen. Das Verhältnis der unter Reichsauffiht stehenden privaten Vrrsicherungsunternehmungen zu ihren Hypotheken- \chuldnern hat ih fo gestaltet, daß ernstere Schwierigkeiten nicht enistanden sind. Die Nükitände an fälligen Hypothekenzinsen wurden dauernd beobachtet. Der bisherige Eingang an Hypothekenzinsen wird in Anbetracht der Zeitumstände als befriedigend bezeichnet. Die unter Bermittelung des Schuyverbandes für deutshen Grundbesiß von etner Jtethe von Hypothekenbanken und Versicherungsanstalten abgegebene Grfklärung über die Verlängerung der während des Krieges fällig werdenden Hypotheken hat wetter segensreih gewirkt. Häufig werden den Schulduern günsticere Bedingungen eingeräumt. Besonderes Interesse bieten die Ausführungen über die Tätigkeit des Amtes, soweit es sh um den Schuß der Versicherten handelt, je nachdem die Verträge im feindlichen und neutralen Ausland oder bei ausländishen Gesell- schaften im Inland abgeschlossen sind. Wesentliche Ver- änderungen in den Verhältntssen der bei deuishen Zroeig- ntiederlassungen englisher und französischer Gesell- \chafteu laufenden Lebensversiherungen find niht ein- getreten. Die Ansprüche der deuishen Versicherten konnten im allgemeinen voll befiiedigt werden. VBorüdbergehende Stockungen in der Zahlungsbereitschaft konnten durch Freigabe der erforderlichen Beträge aus der vorhandenen Ueberdeckung des Prämienreserye- fonds beseitigt werden. Zahlreih waren fortgeseßt die Anfragen, namentlich von aus dem Feindeslande vertriebenen oder auch {hon früher nah Deutschland zurücgekehrten Neichsangehörigen, welche2 \sich avf Nersicherungen bezogen, die unmittelbar im feindlihen Autland abgeschblc}sen worden waren. Obwohl ih die Zuständigkeit des Aufsichtsamts auf diese Angelegenheiten niht erstreck7, hat das Amt nah Mßsalichkeit Auskuntkt gegeben. Ferner hat sih das Amt mit solhen Ve:siherungen beschäftigt, welche bei franzö)ischen und russtschen Niederlassungen von Ge- fellsckaften des neutralen Auslandes abgeschlossen waren. Im Hinblick auf die vershärften französischen Kriegévorschriften erklärten die französishen Gesellschaften nit in der Lage zu sein, den Wünschen auf Uebertragung der betri ff nden Versicherungen auf die deutsbe Zweignieder- lassung und auf Ueberweisung ter in Frankreich gestellten Prämienreserve nach Deutschland zu entsprechen. Im übrigen haben die deutschen Haupt- bevollmächtigten der in Frage fommendea Gesellschaften auch bezüalich solher Versicherungen nach Möglichkeit cine vermlttelnde Tättgkeit ausgeübt. Dem Versuch einer franzöfl'chen Lebensversiherung8gesell- chaft, während des Krieges niedrigere Rücklaufs- und Umrwoandlungs- werte zu gewähren, ist das Amt, das darin eine Abweichung vom genehmigten Geschäftsplan erblien mufte, entgegengetreten. Der Geschäftsbetrieb der deutschen Zweigntederlassungen selbst hat fh bei den dem verbündeten oder dem neutralen Ausland an- gehörenden Versicherungsunternehmungen ohne Anstände vollzogen.

Bon den rund 10 Milliarden Versiberungssumme, die zum Beginne des Krteges bei feindlichen Sachverstherungs- gejlellschaften gedeckt waren, liefen am 1. April 1916 nur noch rund 665 Millionen Mark, sodaß die englischen und französischen Sachversicherung®8gesell|chaften aus dem deutshen Geschäfte so ztemlih ausgeschieden sind. Dur Urteil vom 11. Juli 1916 hat das Nelchs- geriht etnem deutshen Versicherten das Recht zum Rücktritte gegens tber etnec enolischen Ve: siherungsgefell schaft zuerkannt. Zu der rage, welhe Bedeutung hierbet dem Abschluß eines Haftunas- und UVeberführungsvertrags mit einer deutshen Gesellshaft etwa bei- zumessen set, hat der oberste Gerichtshof niht ausdrücklih Stellung genommen.

_ Eingehend geschildert sind die Maßnahmen zweckls8 nah- trägliher Uebernahme der Kriegsgefahr, die aus Anlaß der nohmaligen Durchmusterung der sogenannten dauernd Untauglichen und threr Heranztehung zum Krieasdtenst an Bedeutung gewannen. Die bei den Gesellshafteu häufig beobachtete Vorsicht in der Bemessuyg der Krirasprämien erschien dem Amte berechtigt. Klagen über die Höhe der Prämiensäge, die am Anfange recht bäufig erhoben wurden, sind mehr und mehr verstummt. Die Prämtenbemessung mußte nah wie vor den Gesellschaften überlassen werden. Mebr und mebr gingen diese dazu über, die Prämienfäße nah der mehr oder weniger gefahrbringenden Verwenduna der FKctegs- tetilnehmer ju staffeln. Ein zukünftiaer W-chsel in der Ber- wendung des Kriegöteilnehmers bringt in dieser Beziehung Schwitetig- keiten, jedoch soll etne höhere Kriegsgefährdung den Kriegs- e des einmal gewährten Kretegsschußes nicht

erauben.

Mit der Auslegung des Begriffs „Teilnahme am Krtege“, wie überhaupt allgemein mit den auf die Krieg®?teilnaähme bezüglihen Bestimmungen der Versiherungsbedivgungen hat ih dc5 Amt häufig beschäftigt, wenn auch für bestehende Versicherungen die endgültige Entscheidung den Gerihten überlassen werden mußte. Das Amt hat eine Kriegstetlnahime niht schon dann angenommen, wenn sich der Versicherte noch in milttärisher Ausbildung in eiuem in- läudischen, ntcht vom Feinde bedrohten Garnisonorte befindet. Geritsurteile über den Begriff „Kriegöteilnahme“ in der Lebensversiherung sind dem Amte nur in geringer Zahl bekannt geworden. Mehrere Gesellschaften suhßten die allgemeine Hirter- bliebenenfürsorge dur die sogenannte Krie spatenverstcherung zu unterstüßen. Die technishen U terlagen für diese Versicherungen enthalten na dem Berichte nihts Neues. In der Regel haben die Gesellschaften thre \chon vorhandenen Tarife für Versicherungen mit fester Verfallzeit, für Sparvecsiberung oder au für Kindertodesfall- versicherung zu Grunbe gelegt. Die Befonderhett liegt in der Per' önli- keit des Versicher ¿ngsnehmers, der zum Zweck der Wohltätigke t dite Ver- sicherung abschließen soll. Der Bericht ezörtert v. a. die Zweifelsh agen, die sih an die Krtegsteilnahme bet der Unfallverjiherung knüpfen, ferner bet der Kraftfahrzeugversiherung die Frage nah der Nückerstatturg der infolge der Beschlagnahme von Fahr- zeugen durch die Militätbehörde niht verbrauhien Prämien der laufenden Versicherungbperiode und die Frage der Rückerstattung der unverbrauchten Prämien bet versicherten, von der Miiitä.behôrde aut- gehobenen Tieren.

In der Einbruch diebstahlversiherung hat das Amt auf etne den Versicherten, namentl) Kriegsteilnehmern, günstigere Auf- fassung für die Fälle hingewirkt, in denen fie die Versicherungsräume länger als 60 Tage unbewohnt oder doch unbeaufsichtigt lassen müssen. In der Sachversicherung wird \chließlich noch u. a. be- bandelt die Aufklärungöpfliht der Agenteu gegenüber dem Ver- sicherungsnehmer über die Berlängerungsdauer eines iht aekündlgt: n Bcrtrags, die Zulässigkeit der Bebübeéntrkebuï bei Wohnungs- veiänderungen für die in den Allgemetnen Veisicherungsbedingungen micht vorgesehenen Policennachträge, ferner die Gebührenpfliht jür

Nerlängerungss{heine, deren Ausfertigung niht ausdrücklich verlangt ist, und \chließlich die Pflicht der Agenten, Versicheruugsnchmer auf unvollständige Kündigungsvorlagen rechtzeitig hinzuweisen.

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1205 und 1206 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 658. preußische, die 307. bayerische und die 342. sächsische Verlustliste.

Bayern.

__ Das „Geseß-Verordnungsblatt“ veröffentliht nachstehende Königliche Bekanntmachung vom 12. Oktober 1916 über das Ableben Seiner Majestät des Königs Otto:

_ Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, Seine Majestät den König Otto, Unseren innigstgeltebten Herrn Vetter, von s{chwerem Leiden zu erlösen und in das ewige Leben abzurufen, Mit Wehmut stehen Wir mit Unserem ganzen Königlichen Hause an der Bahre des Dahingeschiedenen. Setn unerwarteter Heimgang erneuert die Gefühle des Schmerzes, die Wir mit Unserem Königlichen Hause und Unserem getreuen Volke ob der tieftraurigen Schicksale des hohen Verblichenen \tets empfunden haben. Angesichts der schweren Zeit, von der unfer geliebtes Vaterland heimgesucht ist, erlassen Wir zur Trauerfeier folgende besondere Anordnung:

1) Das Trauergeläute der Kirherglocken dauert bis eins{ließlich zum Tage der Beiseßung von 12 bis 1 Uhr Mittags mit zweimaliger Unterbre{chung von je zeha Vlinuten.

2) Oeffentliche Musik, öffentliche Lustbarkeiten und Schauspiel- vorstellungen find am Tage der Beisezung einzustellen. Am übiigen ergehen die näheren Anweisungen dur gemetnschast- lihe Bekanntmachung der Königlichen Staatsministerien.

München, 12. Oktober 1916. Ludwig.

. Württemberg.

Seine Majestät der König hat sich laut Hofbericht mit Gefolge vorgestern nachmittag ins Kaiserlihe Große Haupt- quartier begeben. Die Rückkehr des Königs wird in einigen Tagen erfolgen.

Großbritannien und Frland.

Der Premierminister Asquith {loß vorgestern im Unterhause seine bereits gemeldete Rede, wie „W. T. D berichtet, mit folgenden Worten:

Ich alaube, daß dies nicht der Augenblick ist, Kleinmut, Shwäche und Entscluklosigkett zu zeiaen. Die Anstrengungen, die der Krieg von uns elbst uno unseren Verbündeten verlangt, die Entbehrungen, die, wie wir freimütig zugeben, au solche zu, ertragen haben, die nicht unmittelbar am -Kampf beteiligt sind, die Schwterig- keiten, mit denen der Handel zu kämpfen hat, die Ver- wüstungen weiter Wänderstrecken, der unerseybare Verlust von Menschenleben, die lange traurige Liste von Greuel- taten, das Leiden, welhes durch zahlreihe Beispiele heroischer Nitterlichkeit bewiesen wird, kurzum gegenüber all diesen Umständen kann nit erlaubt werden, dur ein gleihgültiges, entebrendes Kom- promiß zu Ende zu kommen ein Kompromiß, das unter dem Namen Frieden \ih_ verbirgt. Niemand wünscht hier einen einzigen Tag das tragische Schausptel des Blutvergießens und der Vernichtung unnôtigerweile zu verlängern, aber es ist unsere Pflicht denjenigen gegenüber, die ihr Leben für uns gelassen haben, daß ihr heiligstes Opfer nicht umsonst dargebraht gew? sen sein soll. Die Ziele der WBerbündeten find wohl bekannt, und sie find oft genau bekannt ge- geben worden. Ste sind nicht von Selbsisuht und Rachsucht eingegeben, aber die Verbündeten verlangen, daß sie für die Ver- gangenbeit volle Entschädigung und für die Zukunjt volle Stcher- heit bilden.

Der Kriegsminister Lloyd George führte in Beant- wortung einer von dem Liberalen Holt geübten Kritik an der Unterredung des Ministers mit einem amerikanischen Presse- A Pa in der er jede Friedensvermittlung zurückgewiesen Jatîte, aus:

Er habe in der Unterredung nur wiederholt, was bereits häufig von Asquith erklärt worden bi. Eine Intervention im jeßigen Augendlick würde der Triumph Deutschlands und das Verderben für England sein. Er nehme jeyt niht eine einzige Silbe zurück. Es sei niht nur der Ausdruck setner eigenen Meinung gewesen, tondern der Meinung des Kabinetts, des Kriegsous\husses, der militärischen Berater und sämtlicher Verbündeten. Es set von wesentliher Be- deutung gewesen, die Erklärung abzugeben, die er gemacht habe.

Nach kurzer Diskussion, in der lebhafte Zustimmung zu Asquits Rede und Lloyd Georges Jnterview zum Ausdru kam, nahm das Haus die Kreditoorlage einstimmig an.

Die irische unionistishe Partei hat vorgestern, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, in einer Versammlung eine Entschließung zugunsten der Einführung der Dienstpflicht in Jrland angenommen.

Niederlande.

Die Amsterdamer Blätter veröffentlichen folgende Mil- teilung an die Seéfahrenden :

Die Fahrt durch die Meerenge von Calais ist gefährlib, wenn eine andere Route befolgt wird, als die längs der französishen oder englischen Küjte, über die in Boulogne und Folkestone Weisungen erteilt werden. Schiffe sollten bet der Ueber- fahrt von dec französishen nah der englischen Küite oder umgekehrt nur solhe Kurse einschlagen, wie sie ihnen in Boulogne oder Folkestone angegeben werden. Britische Handelsschiffe, die sich der Meerenge nähern, müssen ihr internationales Namenszelchen hissen. Wenn die Reede von Boulogne wegen Minengefahr oter aus anderen Gründen nit zugängli ift, so hißt der Dampfer des Un!ersuhungs- dienstes tagsüber dle Quarantäneflogge (rotes Q), Sobald diese Flagge gehißt ist, darf kein Handels- oder Fischerfahrzeug mehr in die Neede einfahren. Bet Uebertreten dieser Vorschrift set das Sgwhif sich, abgesehen von den hierfür festgeseßten Strafen, der Be- \chießung aus.

Die Dampfer „Nieuw Amsterdam“ und „Rijndam“ mußten auf der Fahrt nah New York ihre Post in Eng- land zurüccklassen. Auch die Post an Bord der Dampfer „Ternate“ (Ostindien Rotterdam) und „Noordam (Amerika—Rotterdam) mußte in England gelöscht werden.

Griechenland,

Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge hat der französische Flottenchef vorgestern ein Ultimatum an die griechische Regieruna gerichtet, in dem er mit Rücksicht auf die Sicherheit der Flotte der Verbündeten die Aus- lieferung der gesamten griechischen Flotte bis auf den Panzerkreuzer „Georgios Averoff“ und die Linienschiffe „Lemnos“ und „Kilkish“ bis 1 Uhr Nachmittags und ferner die Uebergabe der Eisenbahn Piräus— Larissa fordert.

Mailänder Blätter melden, die Note der Entente habe verlangt, daß die griechischen Krieasschiffe „Kylkis“, „Lemnos“ und „Averoff“ sich bis spätestens Nachmittags 1 Uhr an ihren Anfkerpläzen befinden müßten und daß ferner die Verschluß-

stücke der Geschüße, die Torpedos und die Munition ausgeschiff und die Schiffsbesazungen und Schifssstäbe auf den drillen Teil verringert würden. Außerdem sollten die kleineren Schiffe in voller Ausrüstung nah Keratsini übergeführt werden. Den Besazungen solle es freistehen, ob sie die Schiffe verlassen wollten. Schließlich verlangte die Note der Entente die Be- sezung der Batterien und Unterstände, die die Bai und die Aquä- dufte beherrschen, sowie die Beseßung der beiden wichtigsten Häfen und die Entwaffnung der übrigen Hafenpläße. Offiziere der Verbündeten werden zur Ausübung der Polizeigewalt und zur Ueberwahung des Schiffsverkehrs im ‘Piräus bestimmt werden, um die Flotte der Verbündeten und die Orientarmee zu sichern. Anderen Offizieren der Verbündeten wird die A der Polizei und des Eisenbahndienstes übertragen werden.

Nach Empfang der Note der Entente wurde, der „Daily Mail“ zufolge, ein Ministerrat abgehalten, der von 6!/2 bis 81/, Uhr dauerte. Unmittelbar darauf meldete der Chef des Generalstabes dem Ministerpräsidenten und den Ministern des Innern, des Aeußern und der Marine, daß der König he in seinem Palast in Athen erwarte, wohin er sih vom Schloß Tatoi aus im Automobil begeben hatte. Die Beratung dauerte eine halbe Stunde. Darnach fuhr der König nach dem Palais des Prinzen Nikolaus in Kephissia, wo der Prinz Andreas ihn erwartete. Der Admiral Palmer wurde berufen und es wurde mit dem Marineminister beratshlagt. Nach Athen zurückgekehrt, berief der König einen neuen Ministerrat und reiste dann um Mitter- nacht nah Tatoi. Jnzwischen war im Marineministerium ein Ministerrat abgehalten worden, dem der Admiral Palmer bei- wohnte. Um 1 Ühr wurde ein dritter Ministerrat abgehalten, der bis 3 Uhr früh dauerte. Wie Mailänder Blätter melden, antwortete die griehische Regierung auf die Note, daß fie aegen den kurzen bestimmten Termin sowie gegen die gestellten Forderungen zu protestieren sich verpflichtet fühle, fih aber troßdem zwingender Umstände halber unterwerfe.

Die provisorishe Regierung in Saloniki hat gestern die Besuche der Konsuln der verbündeten Mächte empfangen. Venizelos sprah, dem „Corriere della Sera“ zufolge, die Hoffnung aus, daß die verbündeten Negite- rungen die provisorishe Regierung offiziell aner- fennen würden. Zum Kriegsminister der provisorischen Regierung is Zimbxakakis ernannt, Finanzminister foll Repulis, der ehemalige Gouverneur von Mazedonien, werden. Der bisherige Präfekt von Saloniki sowie verschiedene Präfektur beamte, die der Athener Regierung treu geblieben sind, werden dieser Tage Saloniki verlassen. Wie Venizelos erklärte, wird die provisorische Regierung nur vorübergehend ihren Siß in Saloniki haben, dann aber für immer nah Mytilene über- siedeln.

Amerika,

Nach einer verspätet eingetroffenen Meldung des „W. T. B.“ hat der Präsident Wilson infolge der Tätigkeit deutscher Unterseeboote an der amerikanischen Küste die folgende Mit- teilung ausgegeben :

„Die Regierung wird stich selbslverständlih zunächst Gewißheit über alle Tat)achen verschaffen, damit über diese fin Zweifel oder Fehlec unterlaufe. Das Land kann versichert sein, daß die deuts{he Regierung zur Er\üllung threr der Regierung der Vereinigten Staaten gegebenen Verspreh?n angehalten werden wird. Ich habe Dia V ihre Bereitwilligkeit zu deren Erfüllung jeyt in Zweijel zu ziehen.

Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge haben im Hinblid auf die amerikanishe Antwort auf die Note der Ver- bündeten vom August 1916 über die Anwesenheit von Unterseebooten in neutralen Gewässern seit dieser Zeit mündliche Erörterungen hierüber in Washington mit dem Staatsdepartement stattgefunden. Der dabei zu berücksichtigende wichtige Punkt sei, daß im Einklang mit den Wünschen der Vereinigten Staaten die britischen Kriegsschiffe in einige Ent- fernung von den amerifanishen Hoheitsgewässern zurüd- genommen worden seien und sich von eben diesen Gewässern, in denen jeßt die feindlihen Unterseeboote ihr Unwesen trieben,

fernhielten. Asien,

Einer Blättermeldung aus Weltevreden zufolge wird amtlih mitgeteilt, daß die Unruhen auf Flores sih über den nördlichen Teil ausbreiten. Der Aufstand werde wahr- \cheinlih von S chiffern aus Gowa auf der Jusel Celebes unterstüßt, die die Jnsurgenten mit Gewehren versehen. Im übrigen sei die Lage befriedigend.

Afrika.

Der Korrespondent der „Times“ in Tanger meldet, daß die Truppen Raisulis die spanische militärische Telegraphen- station 12 Meilen westlich von Tetuan an der Straße Tanger— Tetuan unbrauchbar gemacht haben. Gleichzeitig habe Raisuli den spanishen Truppen die Benußzung dieser Straße verboten und dadur die Verbindung zwischen den spanischen Truppen in der Gegend von Tetuan und den im Westen stehenden Truppen abgeschnitten.

Nach einer Meldung des „Temps“ aus Djibuti haben die Anhänger Lidj Jeassus bei Misso eine Niederlage erlitten und find zerstreut worden. Jdlibi, Gouverneur von Diridaua und Berater Lidj Jeassus, flüchtete in der Richtung auf die Küste. Lidj Jeasju soll fich der neuen abessinischen Negierung unterworfen haben.

Kriegsnathrihten.

Oesterreihisch-ungarischer Bericht. Wien, 12. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird ge-

meldet: Oestliher Kriegsschauplaß.

Auf dem Vulkan-Passe scheiterten rumänische Vorstöße.

Im Raume von Brajsso mußte der Feind gegen die Grenzpässe zurückweihen. Jn den leßten zwei Tagen wurden hier 18 Offiziere, 639 Mann, ein schweres Geschüß, fünf M A und viel Kriegsgerät eingebracht.

Auch im Görgeny-Gebirge und beiderseits der obersten Maros ist der rumänishe Widerstand gebrochen worden. Unsere Truppen sind in der Verfolgung.

Nördlich von Zolotvina in Ostgalizien wurde ein russischer Vorstoß abgeschlagen.

Ftalienisher Kriegsschauplaßÿ.

__ Auch am gestrigen dritten Tage der großen Jufanterie- kümpfé am Südflügel der küstenländishen Front haben