1916 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

S S N E

täten sowie für Gewichtispartien sind die unter Zugrundelegung der bestebenden Vorschriften zu berechnenden Uebernahmepretse zu vergüten. Die Gebühren für die einzelnen Sackhändlergruppen zu})ammen

betragen : bei einem Uebernahmeypreis bis zu 75 Pf... . 18 Pf. E : 195 De 4 26 Pf A 2 über 125 Pf. . . . 29 Pf. Diese Gzbühren werden wie folgt verteilt : Gebühr von 18 Pfg. 6 Pfg. für den Sackhändler i 6 Pfg. für den Sacgroßhändler oder Speztalgroßhändler 6 Pfg. für die Reparatur Gebühr von-25 Pfg. 9 Pfg. für den Sackhändler 10 Pfg. für den Sacfgroßhändler oder Spezialgroßhändler 6 Pfg. für die Neparatur Gebühr von 29 Pfg. 9 Pfg. für den Sa@händler 14 Pfg. für den Sackgroßhandler oder Speztalgroßhändler 6 Pfg. für die Reparatur. j

Außer den amtlih festgeseßten Preisen und Vergütungen dürfen die Sackhändler thren Lieferanten keine wetteren Vorteile irgend welcher Art zuführen, in8bzsondere thnen von den Gebühren nih18 abgeben (f. jedo Ziffer 5b u. c).

Zugelassene Händler jeder Gruphe dürfen von VerbrauWßern neue Sêde überhaupt niht, gebraußte Säcke nur in Partien unter 10 000 Stück erwerben. Angebote von neuen Säckten oder von Partien über 10 000 Stück gebrauhter Säcke sind vor dem Erwerb der Neihs-Salstelle bekannt zu geben und tft deren Gntsheidung ab- zuwartken. i:

Anzeigen, durch welche sich ein Sackhändler zum Verkauf in Säcken in trgend etner Form empfiehlt, dürfen von keiner Sackhändler- arvpre in Zeitungen oder andere für Veröffentlihungen bestimmte Blätter aufgegeben werden. :

5) Die Aufgaben der einzelnen Händlergruppen sind folgende :

a. Der Sackhändleér hat durch seine Aufkäufer von den Ver- brauczern die leeren Säcke gemäß den Besttmmungen unter Ziffer 4 zu erwerben. Die Ablieferung der Sädcke settens der Aufkäufer an die Sachändler hat spätestens 3 Tage vor der vorgeshrtebenen Be- stänt8anmelduvg zu erfolgen.

Der Sakhändler hat alle ihm von seinen Aufkäufern ançe- botenen Sä&e zu übernehmen und zu bezahlen und den Aufkäufern bei einer Sackhändlergebübhr von 6 S die Hälfte, bei einer solch'n von 9 §5 4 für den Sack zu vergüten. Der Sadhändler kann auch selbst Säcke im freien Verkehr erwerben, jedo nur in Partien von 500—1000 Stück vyro Sorte. In diesem Falle behält er die ganze Sackhöndlergebühr. :

Der Sackhändler hat seine Säcke dem Großhändler (Sackgroß- bändler oder Sypezialgroßkbändler) im tel-quel Zustande, wobei [oh- freie Säde nit ausgesucht werden dürfen, abzultefern. Auf An- weisung des Großhändlers muß er jedoch au einen den Einrichtungen feines Betriebes entsprehenden' Teil der Sädcke gegen die hierfür vor- gesehene Vergütung locfrei liefern. Die Lieferung erfolgt am Orte frei Lager des Großhändler3, sonst frei Bahnhof Versandstation; die Abnahme der Säcke erfolgt in allen Fällen auf dem Lager des Groß- händlers

Der Sackhändler hat die Säcke an den ihm von der Neichs- S*ckstelle bezetGneten Sackgroßhändler in Partien von mindestens 2000 Stüdck pro Sorte, die Speitalsäde an den nächstliegenden Syezialaroßhändler in Partien von mindestens 3000 Stück pro So. te zu liefern. Die Ablieferung hat spätestens 14 Tage nah Ansammlung dér Mindestanzahl dieser Säcke zu erfolgen.

Der Sackhändler hat den Weisungen der Großhändler im Nahmen dér bestehenden Vorschriften Folge zu leisten.

Der Sackhändler haftet persönlih für sh und seine Aufkäufer für die Einhaltung der für den Sackhandel geltenden Bestimmungen.

Verboten t den Sackhändlern und thren Aufkäufern der Erwerb von Säcken, deren Aufkauf gemäß Ziffer 8 dieser Vorschriften aus- shließlich den Organisationen gewisser Industrien vorbehalten ist.

b. Die Sackgroßhändler haben die von den Sackhändlern g’lieferten oder im freten Berkfehr (f. Absay 2) erworbenen Sädte auf ihrem Lager hinfsihtlich Anzahl und Qualität zu prüfea und abzu- nehmen. Ste baben die Säde nah threr Berwendbarfkett zu sortieren, ordnungêmäßtg zu lagern, gegen Feuec zu versihern, der Reichs, Sa- stelle monailih zu melden und auf Abruf frei Empfangéstation sach- gemäß zu verladen.

Soweit den Sackhändlern der Aufkauf von Säcken gestattet ift, Töónnen au bie Gadgrofßbändler Cäde im freien Beikehr tn Partien von mindestens 3000 Stück von einer Stelle erwerben, wobet die. er- \parte Sackthändlergebühr dem Verkävfer zu vergüten ist. Etn An- sammeln der Säde ist verboten. Dem Sackaroßbändler ist der Nachweis zu führen, daß die zu erwerbenden Säcke tnnerhalb der leßten vier WoBhen entleert oder der Nets - Sadckstelle a!s Bestand gemeldet find. Speztalsäcke können im freien Verkehr von den Sackgroßhändlern in Posten von 500 —1000 Stück erworben werden und find alsdann dem nächstltegenden Speztalgroßhändler gzgen (Frstattung des Kaufpretses und Vergütuna der Sackhändlergebühr in Partien von mindestens 3000 Stück pro Sorte am Orte frei Lager, sonst fcret Abgangsstation, abzuführen.

c. Die Speztalgroßhändler haben die vou den Sackthändlern gélieferten, oder tim freten WBerkehr (f. Abs. 2) erworbenen Säcke auf ibrem Lager hi nfichtlich Anzabl und Qualität zu prüfen und abzu- nèéhmen. Sie haben die Säcke nah threr Verwendbarkeit zu sortteren, ordnungêgemäß zu lagern, gegen Feuer zu versihern, der Neichse- Sackstelle moaatlih zu melden und bei Abruf frei Empfangsstation sahgemäß zu verladen.

Die Spezialgroßhändler können Spezialsäcke au im freten Verkebr in Posten von mindestens 2000 Stück für die Sorte von einer Stelle erwerben und haben den Sädckeabgebern die dabet er- sparte Sadlthänblergebühr zu bezahlen. Ein Anfammeln der Säe ist verboten. Dem Spezialgroßhändler ist der Nachweis zu führen, daß vie Säcke in den legten vier Wochen entleert oder der Neichs- Sastelle als B-stand gemeldet find.

d. Die Sackaroßhändler und Spezialgroßhändler haften für die Nichtigkeit und Bolljiändigkeit der Angaben über Art und Beschaffen- heit ver Säck-.

e. Nimmt tie Neis, Sastelle die Säcke ganz oder teilweise für #ch in Anspruch, so hat sie die im § 11 der Bundesratsverordnung und der BekanntmackGung des Neichékanzlers vom 27. Juli 1916 für Sâde glelher Art und gleicher Größe festgesezten oder nach diesen Borschriften zu ermittelnden ÜUebernahmevreile den Sackgreßhärdlern vynd Speztalaroßhändlern zu bezahlen. Nimmt die Neis. Sackitelle von den Sackgroßhändl-rn troy dreimaliger Anzeige und von den Spezialgroßhäntlern troy viermaliger Anzeige die Säcke nicht innerhalb von drei Wothen nach der leyten - Anzeige für nd in Anspruch , wobet die Bestandsanmeldung vom August 1916 niht mitgerechnet wird, so find dies selben beretigt, die Säcke für eigene Nechnung im fceien Verkehr, jedoch niht bober als zu den Uebernahmwmepreisen zuzügli der Zus \chlâge der Neths-Sackstielle, zu veräußern. Die Netchs.Sackstelle hat jedo das Net, von den Speztalgr: händlern etne weitere Lagerung z4 fordern. Sie behält fi aber vor, bterfür dieselben nach billigem Ermessen zu entschädigen. Als solbe Entschädiaung kommt auch tin Mone e Zuroeisung der durch die Neihs-Sackstelle erworbenen Säcke aller Ar

Le Zblung hat binnen 14 Tagen nach Verladung der Säcke zu erfolgen.

6) Alle Säcke sind von den Großhändlern thren Ueferanten bet (Erhalt der. Faftura und des Duplikatfrachtbriefes mit 8009/9 Ans zahlung, dir MKett na Nich1igbefunv längstens 14 Tage nah Ver- laduns z1 bezahlen.

7) Streitigkeiten zwich-n den etnzelnen Gruypven der Scckhänd?er werdeu durch ern Siet®#g-r'cht entschieden. Dasselbe besteht aus je eiem von jÞ:der der Partei-n zu ernennenden Sch'ederihter und

einem Obmann, der von der zuständigen Handelskammer des Empfangs- ortes der Säcke ernannt wird.

8) Die Reichs-Sackstelle behält sich vor, ausnahmsweise die Auf- gaben der Sackhändler und Großhändler für einzelne Industrien ganz oder teilweise durch andere Organisationen ‘ausführen zu lassen und diesen das aus\{ließlihe Nei zum Erwerb von Säckten der be- treffenden Art zu übertrage-. Die zugelassenen Organlfationen unter- liegen den Vorschriften dieser Ausführungsbestimmung und haben die Dieposittonen der Reichs-Sackstelle in gleiher Weise wie dtie ent- sprehende Händlergruppe auszuführen. Die Vergütungen für die einzelnen Leitiungen können anderweit festgeseßt werden, dürfen aber die für die entiprehende Händlergruppe vorgeiehenen nicht übersteigen.

9) Zur Deckung eines plöglich auftretenden Bedarfs sowte zur Befriedigung der regelmäßigen kletneren Kundschaft können die Sack- großhänoler und Speztalgroßhändler auf ibren Antrag ermächtigt werden, einen bestimmten Prozentfsay thres Sa@bestantes für Nehrung der Neichs-Sakstelle unmittelbar an die Verbraucher zu veräußern. Die Anträge sind der Reichs-Sadckstelle allmonatlih gleichzeitig mit der Vorlage der Bestandsaufnahme einzureihen und die ‘Nengen und Sorten genau zu bezeichnen, für die die Ermächtigung beantragt wind Die Neichs-SacksteUe seyt die Bedingungen fest, unter denen die Veräußerung dieser Säce zu erfolgen hat.

Artikel 11.

Bei Verfügung über Sädcke, die vor Inkrafttreten dieser Ver- ordnung erworben sind, gewährt die Neihs-Sackstelle bei handels- übliher Beschaffenheit den bisher als Abnehmern zugelassenen Sack- bändblern, die nah der Bekanntmachung des Bundesrats vom 27. Juli 1916 und der Bekanntmachung des Reichtkanzlers vom gleichen Tage fih ergebenden Uebernahmepreise, allen übrigen Sackhändlern aber die so ermittelten Vergütungen nur unter Abzug der bisher für die Abnebmer vorgesehenen Säße. :

Die nah den früheren Vorschriften als Aufkäufer zugelassenen Salkhändlec haben ihre Bestände sofort, jedenfalls vor Inkrafttreten diefer Ausführungsbestimmung, an ihren bisherigen LWVermittler

abzuführen. Arttkel Ilk. Diese Ausführungsbesttmmung tritt mit dem 20. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 9. Otlober 1916. Neichs-Sackstelle. Pedell.

Verant: ma Un, betreffend Absaßzverbot für Dörrgemüse,

Mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichs- kfanzlers wird der Absaß von Dörrgemüse durch Hersteller und Händler bis 15. November 1916 einschließlich verboten. Die Lieferungen an die Heeres- und Marineverwaltung für die mobilen Truppen sind von dem Absaßzverbot ausgenommen.

Berlin, den 15. Oktober 1916. Kriegsgesellshaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel. Dr. Bach.

Ver Qa

Die mit dem Beschluß vom 15. Juni 1916 (Nr. 144 des „Neichsanzeigers“: Zentral- und Bezirksamtsblatt S. 233) veröffentlichte Liste 4 der ausgebürgerten Per- sonen wird dahin - berichtigt, daß die Nr. 1390 (Thiry, Peter) als irrtümlih aufgenommen in Wegfall kommt.

Straßburg, den 12. Oktober 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. Ot GIEV:

Bekanntmachung.

Der Milchhändlerin Emma Klara Lambein in Dölzig ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Sep- tember 1915 zur Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Verbindung mit Z fer 1 der Ausführangsbestimmungen des Königl. sächs. Vêinistertum3 des Janern hterzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch auf 6 Monate untersagt worden.

Leipzig, am 14, Oktober 1916.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Finck, Amtdshauptmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 231 des Neichs-Geseßzblatts enthält unter

Nr. 5509 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von kondensierter Milch und von Milchpulver, vom 183. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 14. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat von Trott zu Solz in Schlüchtern zum Landrat zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nach Zustimmung des Herrn Reichs- fanzlers über das in Deutschland befindlihe Vermögen der Eheleute Waeles, insbesondere das in Godesberg gelegene Grundstü die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Hüttendirektor a. D. Max Liebig in Godesberg.)

Berlin, den 11. Oktober 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. I A: Cusensky.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

__ Der Regierungsbaumeister BVeesch, bisher Vorstand des Meliorationsbauamts in Stargard i. Pomm., ist nah Bonn L S des dortigen Meliorationsbauamts verseyt worden.

Finanzministerium.

Die Nentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Schleusingen, Regierungsbezirk Erfurt, ist zu besehen.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrat von Trott zu Solz ist das Landralsam} im Kreise Schlüchtern übertragen worden.

Bekanntmachung.

Die gegen den Viehkommissionär Karl Hanne und dessen Ehe- frau Auguste geb. Hesse in Hildesheim, Peiner Landitraße 14, erlassene Verfügung, durch die den Genannten der Handel mit Schweinen wegen Unjüverlässigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt worden ist, wird hiermit zurückgezogen.

Hildesheim, den 12. Oktober 1916.

Die Poltzeidirektion. Dr. Gerland.

Bekanntmachun 69

Der Handelsfrau Luise Sand, geb. Nandelsiaedt, aus Königsberg t. Pr., Lastadienstraße 5, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundebrats zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Ausübung des Handels mit Fischen und Le En Gegenständen des täglihen Bedarfs untersagt worden.

Königsberg, den 9. Oktober 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Wedel, Negterungsassessor.

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Amalie Groß, geb. Erdmann, aus Köntgsberg i. Pr., Bülowstraße 12, ift durch Verftügurg vom heutigen Lage auf Grund der Verordnung tes Bundedrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Außübung des Handels mit Fischen und fonstigen Gegenständen des täglitchen Bedarfs unter- jagt worden.

Köntgsberg, den 9. Oktober 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Wedel, Negierungsassessor.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Bâlkermelsters Friedrich Anberau, Auguste geborene Weißkamp, in Hildesheim, Katharinen- straße 9, f auf Grund der Bekanntmähung des Bundesrats3 zur Fernháltung unzuverlässiger Versonen vom Handel vom 23. September 1915, der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 und der Anord- nung des Magistrats vom 24. Mai 1916 4 und 7 der Handel mit Backwaren untersagt.

Hildetheim, den 12. Oktober 1916.

Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.

Beltanntmamqmung.

Durch Bescheid vom 25. August 1916 habe ih dem Kaufmann und Fabrikarbeiter Hermann Schacktke, Essen-Borbeck, Bor- bederstraße 86, den Handel mit Lebens- und Futtermtitteln sowie die Vermittlertätigkett hierfür untersagt.

Cfsen, den 5. Oktober 1916.

Die städtishe Poltzelverwaltung. Der Oberbürgermetster. J. V.: Ratb.

DetannttmaMun(

Durch Bescheid vom 4. Juli 1916 habe ih der Ehefrau Julius Mewis, geb. Paesler, Irmzardstraße 37, den andel mit Selfe, Seifenpulver und schäumenden Wash- mitteln sowie Lebensmitteln aller Art und die Ver- mittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 5. Oktober 1916.

Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

BVertannt machung

Dem Händler Hugo Blasberg în Barmen, Allee 53 wohnhaft, babe ich den Handel mit Nahrungs- und Genuß- mitteln jeder Art, mit Leuchtstoffen sowie mit Seife und Seifeersaßmitteln wezen Unzuverlässiakeit auf Grund der Bers ordnung des Bundesrais vom 23. September 1915, bitrefsend die xernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, unter'agt. Die Kosten dieses Verfahrens, insbescndere die Kollen tec Verdffent- lichung des Verbotes, hat Blasberg zu 1ragea.

Barmen, den 11. Oktober 1916.

Die Polizeiverroaltung. + Der Oberbürgermelster. J. V.: Evertsbufckch.

‘Nichfamtliczes: Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Oktober 1916.

Am 14. d. M. verstarb unerwartet während eines Urlaubs in Alingsas in Schweden der Königlih Schwedische Außer- ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf Taube, der von 1900 bis 1909 und sodann seit Mai 1912, nachdem er inzwishen das Amt des Ministers der auswärtigen Ange- legenheiten in Schweden bekleidet hatte, am hiesigen Aller- höchsten Hofe beglaubigt war.

Die Kaiserliche Regierung und der große Kreis persönlicher Freunde des Entschlasenen beklagen mit aufrichtiger Trauer den Heimgang dieses hervorragenden Diplomaten, der stets in besonderem Maße bestrebt gewesen ist, die guten Be- ziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und seinem Heimat- lande zu pflegen und zu fördern, und der es während seiner hiesigen langjährigen dienstlichen Tätigkeit verstanden hat, sich die Ver ehrung und Achtung aller zu erwerben, die amtlich oder außer amtlich mit ihm in Berührung gekommen sind.

Um die rechtzeitige Deckung des Herbstbedarss der Heeres- verwaltung an Hafer sicherzustellen, ist, wie das Kriegs- ernährungsamt bekonnt gibt, für die frühzeitige Ablieferung des Hafers eine Frühdrushprämie in der Form festgeseßt worden, daß der Höchstpreis für die Tonne Hafer bis zum 30. September 1916 auf 300 #, von da ab bis auf weitere Festseyung auf 280 /( bestimmt wurde. Jn welcher Höhe der Höchstpreis enbgliltig festgelegt wird, steht noch nicht fest. Die weitere Herabseyzung wird aber, da der Heeresbedarf für die nächsten

Monate noch erheblich ist, niht vor Ende November erfolgen. Bis dahin wird és den Landwirten, auch wenn man die Verspätung der Ernte und die sonstigen Schwierigkeiten berücksichtigt, mög- lih sein, den Hafer ín der für das Heer zunächst erforderlichen Menge zum Preise von 280 46 zur Ablieferung zu bringen, ohne daß die ordnungsmäßige Durhführung der Herbstbestellung und die Einbringung der Hackfruchternte unter der Beschleuni- gung der Haferanlieferung leidet.

Ueber die Bedeutung einzelner Bestimmungen des am 1, Oktober d. J. in Kraft getretenen Warenumsaßsteuer gesezes bestehen in den von der Steuer betroffenen Kreisen Zweifel, die eine sehr große Anzahl von Unfragen an die Handelskammer in Berlin zur Folge gehabt haben. Da die Beantwortung im einzelnen mit Schwierigkeiten verknüpft ist, beabsichtigt , wie „W. T. B.“ mitteilt, die Handels- fammer, um den Wünschen der Gewerbetreibenden ihres Bezirks entgegenzukommen, einen kurzen Leitfaden herauszugeben, der zu den aufgeworfenen Streitfragen Stellung nehmen und an Jnteressenten abgegeben werden wird, sobald er erschienen ist. Das Erscheinen dieser Verlautbarung wird seiner Zeit bekannt gegeben werden.

Der heutigen Nummer des „Reich3- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1209 und 1210 der Deutschen Ver- lustlisten bei. Sie enthalten die Liste 11 der aus Rußland zurückgekehrten preußishen Austauschgefangenen sowie die 660, preußische, die 343. sächsische und die 477. württembergische Verlustliste.

Bayern.

Die feierliche Beisegung Seiner Majestät des ver- storbenen Königs Otto fand vorgestern nahmittag in München in der St. Michaels - Hofkirhe unter Teilnahme Jhrer Majestäten des Königs Ludwig und der Königin, der in München weilenden Mitglieder des Königlichen Hauses, des gesamten Staatsministeriums, des diplomatishen Korps mit dem Nuntius Kardinal Dr. Frühwirth, der staatlihen und städtischen Behörden, der Generalität und der Geistlichkeit statt. Jn Vertretung des an der Westfront weilendcn Kardinal- (Erzbischofs Bettinger vollzog der Weihbischof Neudecker die Einsegnung der Leiche. Unter Eßhrensalut und den Klängen des Präsentiermarsches der vor der Kirche aufgestellten Truppen wurde der Sarg in feierlihem Zuge, flankiert von der Leibgarde der Hartschiere und von Königlichen Pagen, von aht Unteroffizieren in die Gruft getragen. Jhm folgten der Staatsminister des Königlichen Hauses Graf Hertling und die Mitglieder des Kuratoriums. Während dort der leßte Aft der Beiseßung vor sih ging und der Sarg verschlossen und versiegelt wurde, verweilten die hohen Herrschaften tn stillem E und verließen nah dem Trauergesang des Chores die Kirche.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 15. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Starker Artilleriekampf beiderseits der Somme, der sih über die Ancre nah Norden ausdehnte und zwischen Courcelette und Rancourt sowie an der Front Bar- leux— Ablaincourt größte Heftigkeit erreihte. Englische Angriffe führten nördlih von Thiepval zum Handgemenge in unseren Linien; an einer Stelle seßte sich der Feind fest, sonst ist er überall mit \chweren Verlusten zurück- geworfen. Jn der Gegend von Lesboeufs wurde der Gegner abgewiesen. Die Franzosen griffen zwishen Barleurx und Ablaincourt an: sie haben im Dorf und in der Zuckerfabrik Genermont Fuß gefaßt, im übrigen wurden sie zurückgeschlagen. Der Südteil von Ablaincourt is in unserem Besiß.

Heeresgruppe Kronprinz. Zeitweise stärkeres Artilleriefeuer östlich der Maas.

Oestliher Kriegsschaupla ß.

An der Front westlich von Luck hielt die gesteigerte Ge- fehtstätigkeit an. Starkes Artilleriefeuer, das sich etwa auf die Front von Siniawka (am Stochod) bis östlich von Gorochow erstreckte, leitete russische Angriffe ein, die gestern auf das Waldgelände südlih von Zaturcy und die L von Bubnow beschränkt blieben und abgeschlagen wurden.

__ Auch zwischen den von Pluhow und Rohatyn nah Tarnopol führenden Bahnlinien und an der Narajowka wurde es lebhafter.

Jn den Karpathen gewannen wir die am 2l. Sep- tember verlorene Kuppe Smotrec zurück. Im Kirlibaba- Abschnitt erlangten österreichish-ungarishe Truppen im An- griff Vorteile und nahmen 444 Mann gefangen.

Krieg8schauplay in Siebenbürgen. ; An der Ostfront erfolgreihe Kämpse mit feindlichen Nachhuten. : a An den Grenzpässen des Burzenlandes keine wesentliche Veränderuna. ( Beiderseits des Szurcduk-Passes wurden rumänische Angriffe abgeschlagen; von dem vorgestern beseßten Teil des Kammes ist der Gegner wieder vertrieben.

Balkan-Kriegsschauplaßs.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Unverändert.

é Mazedonische Front.

Starke feindlihe Angriffe sind westlich der Bahn Monastir- -Florina gescheitert. Angriffsversuche östlich der Bahn wurden niedergehalten. Andauernde Kämpfe im Cerna-Bogen ohne Veränderung der Lage.

Der Erste Generalquartiernieisler. Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 16. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschaupla g. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

| Jm Kampfgebiet der Somme hielt die lebhafte beiderseitige Artillerietätigkeit tagsüber an. Ein englischer Vorstoß nordöstlih von Gueudecourt drang in ge- ringer Breite in unseren vordersten Graben, der im Gegen- angriff völlig zurückgenommen wurde. Franzosen griffen Morgens und Abends die Stellungen westlih von Sailly an und wurden abgewiesen, südwestlich des Dorfes durch frischen Gegenstoß.

Heeresgruppe Kronprinz.

n den Arg onnen und auf beiden Maas-Ufern lebte das Artilleriefeuer zeitweilig auf.

Oestlicher Kriegsschauplaßt. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Wesilih von Luck brachen durch heftiges Artilleriefeuer vorbereitete starke Angriffe im Abschnitt Zubilno—Zaturcy unter s{chweren Verlusten für den Feind zusammen.

Teilvorstöße südlih der Bahn Brody—Lemberg und in der Graberka-Niederung \cheiterten gleichfalls.

VBeträchtliche. russishe Kräfte wurden zu einem tief- gegliederten, aber erfolglosen Angriff an der Narajowka zwishen Lipnica Dolna und Skomorochy eingeseßt; auh hier fonnten wir dem Feinde \chwere Verluste bereiten.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

_JIn den Karpathen wiesen deutshe Bataillone bei Er- weiterung ihres Erfolges am Smotrec Gegenangriffe ab und machten 381 Mann zu Gefangenen. Am D. Coman nahmen bayerische Truppen in Sturm mehrere russishe Gräben.

Oestlih Kirlibaba sind bei den Angriffskämpfen öster- reihish-ungarisher Regimenter russishe Gegenstöße zurück- gewiesen worden. Die Zahl der eingebrachten Gefangenen be- trägt über 1000.

_ Südwestlih von Dorna Watra drängen die verblindeten Truppen den Gegner über das Neagra- Tal zurü.

Auf dem Krieg3schauplaß in Siebenbürgen dauern die Kämpfe an der rumänischen Grenze an.

Balkan-Kriegsschauplaß. Heere8gruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Keine Aenderung der Lage.

Mazedonische Front.

Im Cerna-Abschnitt, beiderseits Brod, hatten heftige, Nachts wiederholte Angriffe serbisher Truppen keinen Erfola; auch Teilvorstöße bei Gruniste und nördlich der Nidze Planina wurden unter erheblihen Verlusten des Feindes abgewiesen.

Der Erste Generalguartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 15. Oktober. (W. T. B.) Die Luftkämpfe an der Westfront haben im September einen alle bis- herigen Vorgänge übertreffenden Umfang und eine bislang nicht erreichte Heftigkeit angenommen. Von französisher und englisher Seite war ein Massenaufgebot an Zahl und Güte im Kampfgebiet der Somme zusammengezogen, demgegenüber auch auf unserer Seite starke Luftstreitkräfte eingeseßt wurden. Troß der erheblichen Ueberlegenheit der Feinde an Zahl sind die beispiellos heftigen Lufikämpfe, die sich sowohl über unserem, als auch über feindlihem Gebiet abgespielt haben, zu unseren Gunsten enishieden worden, wie aus dem Heeresberiht vom 9. d. Miîts. zu ersehen ist. Besonders ist darauf hinzuweisen, daß dem Gegner über seinem eigenen Gebiet niht weniger als 47 Flugzeuge verloren gegangen sind, was die Behauptung unserer Gegner, daß fich deuische Flugzeuge nicht mehr über die Linie wagten, Lügen straft.

Wie in den vorigen Monaten, wird auch diesmal die genaue Liste der Flugzeuge veröffentliht, die im Laufe des Monats September in unseren Besiß gelangt sind. Es sind dies 74 von den 129 Fluggeugen, die unsere Feinde im ganzen verloren haben, und zwar 21 französishe und 53 englische Flugzeuge.

Oesierreichish-ungarisher Bericht. Wien, 14. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Destliher Kriegsshauplaß.

Südlich von Hatszeg (Hößing) bemächtigte sich der Feind eines Teiles des Grenzfkammes. Ein nächtliher Gegensioß warf ihn zurück. Um eine Höhe wird noch gekämpft.

Die Säuberung der südöstlihen und östlihen Grenz- gebiete Siebenbürgens macht rasch Fortschritte. Die Rumänen wurden an zahlreihen Punkten über die Pässe zurückgeworfen. Ueberall, namentlich imGyergyo0- Gebirge heben unsere Truppen ganze Abteilungen Ver- sprengter der verschiedensten rumänischen Verbände aus.

In Wolhynien herrschte gestern sehr lebhafte Gefechts-

tätigfkeit. Jtalienischer Kriegsschauplaß.

Da auch der gestrige Tag an ‘der küstenländischen Schlachtfront ruhiger verlief, ist der achte große An- sturm der Jtaliener mit den Kämpfen des 11. Oktober als abgeschlagen zu betrachten.

Mehr noch als in den leßten Schlachten hatte der Feind diesmal seine Kräfte gegen den Südflügel zusammengeschoben. Zwischen dem Meere und den Höhen östlih von Görz waren die driite und Teile der zweiten Armee mit insgesamt eiwa 16 Jnfanterie - Divisionen mit einer sehr mächtigen Artillerie und zahlreihen Minenwerferbatterien angeseßt. Unsere todes8- mutigen Karstverteidiger haben durch eine Woche im s{wersten Feuer ausgeharrt und sodann drei Tage den unaufhörlichen Stürmen des an Zahl überlegenen Feindes getroßt, bis ihn seine Verluste zwangen, den Angriff einzustellen.

Südöfstlicher Kriegsschauplaß. Nichts von Belang.

Der Stellvertreter des Chefs dès Generalstabes. von Hoefer, Feldmarshalleutnänt,

Wien, 15. Okiober. (W.T: B.)“ Amtlich wird erteldêli Oestlicher Kriegsschauplay.

_Südlich von Hatszeg (Hößing) haben unsere Truppen in erbitterten Kämpfen den Grenzkamm in ganzer Ausdehnung behauptet.

__Süodlich und östlichß von Brasso (Kronstadt) trat gestern feine wesentliche Aenderung ein.

Jm öftlihen Grenzraum Siebenbürgens werden nur

mehr im Gyergyo-Gebirge s{chmale Landstriche vom Feinde gesäubert. Oestlich von Kirlibaba gewannen unsere Truppen in überraschendem Vorstoß Ge!ände und brachten 3 russische [ziere 443 Mann und ein Maschinengewehr ein. Deutsche Bataillone nahmen die Höhe Smotrec wieder in Besiß. Südöstlih des Panty-Sattels wurde ein russisher Vorstoß abgeschlagen. __ Jn Wolhynien neuerlihes Anschwellen der russischen Kampftätigkeit. Auf breiten Frontabschnitten lag den ganzen Tag über s{chweres russishes Geshüßfeuer. Stellenweise brach auch Jnfanierie aus den feindlihen Gräben vor, die aber nirgends bis an unsere Hindernisse zu gelangen vermochte.

Jtalienischer Kriegsschaupla ß.

Die Gefechtstätigkeit blieb im allgemeinen gering. __ Jm Görzischen griffen die Jtaliener heute früh unsere Stellungen auf den Höhen östlih von Sober an. Dieser Vorstoß bra teilweise {hon in unserem Artilleriefeuer zu- jammen, teilweise wurde er im Handgemenge abgewiesen.

Oestlih von Trient wurde ein feindliher Farman im Luftkampf abgeschofsen.

Südöstlicher Kriegsschauplaßt. Aus Albanien nichts zu melden. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 15. Oktober. (W. T. B.) Amllicher Heeres- bericht vom 14. Oktober. 1 __ Mazedonische Front. Keine Veränderung in der Lage. Zwischen dem Prespa-See und der Cerna lebhafte Artillerie- tätigkeit. An der Front im Cernabogen das übliche Artillérie- feuer. Mehrere \{chwahe feindlihe Angriffe wurden abge- schlagen. Jn der Nacht vom 183. zum 14. Oktober unter- nahmen die Serben mit bedeutenden Kräften einen Angriff im Norden von dem Dorfe S leviza, wurden aber unter blutigen Verlusten für sie zurückgeschlagen. Jm Moglenißatal schwache Artillerietätigkeit. Wir wiesen einen Angriff auf die Höhe Bahovo leicht zurü. Auf beiden Seiten des Vardar s{chwaches zeitweiliges Artilleriefeuer. Am Fuße der Belasißza Planina Ruhe. An der Strumafront Gefechte zwishen Aufklärungsabtei- lungen und stellenweise chwaches Artilleriefeuer. An der Küste des Aegäischen Meeres lebhaftes Kreuzen. Die feindliche Flotte beshoß die Höhen bei Orfano.

Rumänische Front. Keine Veränderung. Längs der Donau Ruhe. Jn der Dobrudscha östlih der Eisenbahn Dobric—Medjidie shwaches Artilleriefeuer. An der Küste des Schwarzen Meeres Ruhe.

Sofia, 15. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Heeres8- beriht vom 15. Oktober.

Ein starker Angriff, den der Feind mit \{häßungsweise einer Divifion gegen den Abschnitt zwischen der Straße Bitol ja (Monastir)}—Klechtiura (?) und der Bahnstrecke unter- nahm, wurde unter s{chweren Verlusten für ihn abge- schlagen. Der Angriff wurde Nachts zweimal erneuert, aber auch diese Vorstöße wurden unter \{hweren Verlusten für den Feind zurückgewiesen. Oestlih der Eisenbahn wurde ein Angriffsversuch der feindlichen Jnfanterie durh das Feuer unserer Artillerie im Keime erstickt. Am ‘Cernabogen fam es zu erbitterten Kämpfen. Alle feindlihen An- griffe wurden mit Handgranaten abgewiesen. Jm Moglenica- tal das gewöhnliche Artilleriefeuer. Schwache feindliche Teil- angriffe gegen die Höhen füdlih von Tarnowo, auf den Bahowohügel und den Bujuktaschgipfel wurden zurück- geschlagen. Auf keiden Ufern des Vardar {hwaches Artillerie- feuer. Am Fuße der Belasica Planina Ruhe. An der Struma vereinzelt shwaches Artilleriefeuer und Patrouillen- gefechte. An der Küste des Aegäischen Meeres Ruhe.

Numänische Front. Die Lage ist unverändert. An der gesamten Front Ruhe.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 15. Oklober. (W. T. B.) Amtlicher Heeresberiht vom 14. Oktober.

Kaukasusfront. Auf dem rehten Flügel Artillerie- feuer. Auf dem linken Flügel Scharmügßel zu unseren Gunsten. Von den übrigen Fronten kein wihtiges Ereignis.

Front in Galizien. Unsere Truppen unternahmen in der Nacht vom 11. zum 12. Oktober Ueberfälle auf verschiedene Teile der feindlichen Front, erbeuteten eine Menge Waffen und zerstörten feindlihe Gräben.

Konstantinopel, 15. Oktober. (W. T. B.) Amilicher Bericht.

Persische Front: Drei Schwadronen feindlicher Kavállerie, welche fih von allen Seiten Bidschar zu nähern versuchten, wurden abgewiesen.

Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel Scharmüßel. Eine feindliche Abteilung, die in dichten Reihen vorzudringen versuchte, wurde durch wirksames Feuer zerstreut. Ein feind- licher Ueberfall auf einen Teil unserer Stellungen am linken Flügel wurde dur Feuer aufgehalten und durch Gegenangriff zurückgewiesen. Auf diesem Flügel liefen Zusammenstöße von Patrouillen vörteilhaft für uns aus.

Kein wichtiges Ereignis an den anderen Fronten.

Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.

Der Krieg zur See. Wien, 14, Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet :

Jin der Nat vom 12. auf den 13. hat eins unserer Seeflug=- -

zeuggeshtwader neuerdings die militärishen Objetle von Monfalcone und San Canziano erfolgreih mit Bomben belegt. Am Abend des 13. griffen unsere Sees: flugzeuge die Adriawerke in Mc“falzgne an und erzielten

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