1916 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung über Hötstpreise für Hafernährmiitel. Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 401) wird verordnet:

S1

Der Preis für Haferflocken, Hafergrüte und Hafermehl, lose in

Säcken verladen, darf deim Verkaufe durch den Persteller vierund- ebzig Mark dreißig Pfennig für hundert Kilogramm netto frei fangëftation des Großabnehmers nicht übersteigen. ;

Der Oöchsipreis gilt autschließlih Sak und für Barzahlung innerhalb 14 Tagen nah Empfang. Bei leihweiser oder käuflicher Ueberlassung der Säde gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchsipreise sür Hafer vom 24. Juli 1916 (Neichs- Gesetzbl. S. 826) entsprechend.

& 2 ei Kleinvetrkaufe dürfen folgende Preise niht überschritten werden: a) für HaferfloFen, Hafergrüßze und Hafermehl lose : 44 Pfennig für das Pjund; b) für Haterfloden und Hafergrüße tin Padlungen : 56 Pfenntg für die 1 Pfund-Packung ; c) für Hafermehl in Packungen : 32 Pfennig für die !/2 Pfund-Packung. Als Kleinvertauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen bis zu fünf Kilogramm einschließli. S3 Die Landeszentralbehörden können bei Haferflocken, Hafergrütze und Hafermeh]l, lose oder tin Packungen, die sich beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Kleinhandel bifinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 \tat1finden, Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.

8 4 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: : L T que in dieser Verordnung festgeseßten Höchstpreise über- reitet ; 2. wer einen andern zum Abs{luß eines Vertrags auffordert, dur den die Preife überschritten werden, oder |ch zu einem solchen Vertrag erbietet. i Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sih die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob fie dem Täter gehören oder nicht. : D

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulafsen. 6

S6 P Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

p Arn E

Bekanntmachung

über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln.

Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs- maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 401) wird folgendes verordnet:

8&1 Es wird eine UeberwaSungsjtelle für Seemuscheln err ihtet. Ihr liegt die Ueberwahung des Fanges und des Handels mit Seemuscheln fowie der Herstellung von Seemuschelkonserven ob. Die Ueber- wachungsstelle tür Seemuscheln unterheht der Aufsicht des Meich3- Fanzlers. Der Reichtkanzler bestimmt das Nähere über die Leitung und Zusammenseßung der Stelle.

82 Der Erlaubnis der Ueberwachungsstelle bedarf : 1. wer Seemu|chelkonserven herstellt ; 2. wer Seemuscheln im Großhandel von Fischern kauft. Als Großhandel im Sinne dieser Vorschrift gilt die Abgabe von

mehr als 50 kg. s

Die Ueberwahungsstelle für Seemuscheln kann Bestimmungen über den Fang und Verkauf von Seemuscheln, über die Art der Berfendung und der ins sowie über die Herstellung von Seemuschelkonserven erlafsen.

“g nwé den Fang und den Verkauf von Seemuscheln sowie die PeriteLuna von Seemus@elkonserven beshränken oder untersagen ; Fe kann auch einzelne Personen vom Fange und vom Handel mit Seemuscheln oder von der Herstellung von Seemuschelkonserven aus-

\chließen. .

Die Ueberwahungsstelle für Seemusheln kann für Seemuscheln und Seemuschelkonferven Preise festseßen.

Die Ueberwachungéstelle für Seemuscheln kann ferner Händlern mit Seemuscheln fcwie Herstellern von Seemuschelkonserven Preise vorschreiben, die niht überschritten werden dürfen.

S5

Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Vorschriften über den Verkehr mit eingeführten Seemuschela und eingeführten See- mus@elkonferven erlassen.

Die Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Seemuschelfang oder Seemuschelhandel treiben oder in denen Seemuschelkonferven hergestellt werden, haben den Beauftragten der Ueberwahungsstelle für Seemuscheln Einficht in die Geshäftsaufzeihnungen zu gewähren und die Besichtigung der Geschäfts- und Betriebsräume sowie der Vorräte zu gestatten. j ,

Die Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtungen und die Geschäftsverbältnifse, die hierbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver- \{chwiegenheit zu beobahten.

D (

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu

zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer Seemuscheln ohne die erforderlihe Erlaubnis 2) berstellt oder kauft; /

2, wer deu gemäß § 3 Abs. 1

zuwlderhandelt ; i

3. wer entgegen einem auf Grund des § 3 Abs. 2 erlassenen

Nerbote den Fang oder den Verkauf von Seemuscheln oder

die Hersiellung von Seemuschelkonse1ven betreibt ;

. wer die nach § 3 Abs. 1 festgesezten Preise überschreitet

oder einen andern zum Ab\H1uß eines Vertrags auffordert,

durch den diese Preise überschritten werden, oder fich zu

einem folhen Vertrag anbietet:

. wer Preise, die ihm gemäß § 4 Abs. 3 von der Ueber-

wachungéstelle für Secmusheln vorgeschrieben find, über-

schreitet : ¿

3. wer ten gemäß § 5 erlassenen Besitimmungen über den

Verkehr mit eingesührten Seemuscheln und eingeführten

Seemusche!konser ver zuwidethandelt ;

. wer den ihm nah § 6 Abs. 1 obliegenden Berpflihtungen

uwiderhandelt ;

, wer der Vorscznift im § 6 Abs: 2 zuwider Vershwicgenheit

erlassenen Bestimmungen

Fn dem Falle der Nr. 8 tritt die Verfolgung nur auf Antrag

des Unternehmers ein. 4 e Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die fich die flraf- bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 Diese Verördnung tritt mit E Tage der Verkündung, der § 2 mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 2. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Hel fferi ch.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 247, 248, 249 und 250 des Reichs-Gesegzblatts ent- halten: Nr. 247 unter Nr. 5546 ein Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rehnungs- jahr 1916, vom 30. Oktober 1916, unter Nr. 5547 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 31. Oktober 1916. Nr. 248 unter Nr. 5548 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Volkszählung am 1. Dezember 1916, vom 2. November 1916,

Nr. 249 unter Nr. 5549 eine Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß, vom 2. November 1916, unter Nr. 5550 eine Verordnung. über Höchstpreise für Hafer- nährmittel, vom 2. November 1916, und unter Nr. 5551 eine Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln, vom 2. November 1916. Nr. 250 unter Nr. 5552 eine Bekanntmachung über die Regelung der Verbrauchsabgabenermäßigungen und weitere Erleichterungen im Brennereibetrieb im Betriebsjahr 1916/17, vom 2. No- vember 1916. Berlin W. 9, den 4. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Oberlehrer an dem Wilhelms8gymnasium in Königs- berg, Professor Dr. Otto Kröhnert zum Gymnasialdirektor und den bisherigen Pastor Georg Schwerin in Saulin, Kreis Lauenburg i. Pommern, zum Direktor des Königlichen Waisen- hauses in Königsberg i. Pr. zu ernennen sowie ' dem Geheimen Registrator Dittmar im Krieg8ministerium, den Proviantamtsdirektoren Behnke“ in Trier und Dierske in Spandau, dem Lazarettverwaltungsdirektor Konrad in Cöln a. Rh. (Friedensstelle) sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Oberzahlmeister Plesch vom Jnfanterie- regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111 den Charakter ais Rechnungsrat zu verleihen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei*dem Bau elektrischer Hoch- \spannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland- zentrale Belgard, Aktiengesellschaft in Belgard.

Vom 28. Oktober 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. Sep- tember 1915 (Geseßsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung auf den Bau elektrisher Hochspannungs- leitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell- haft in Belgard, Anwendung findet, zu deren Ausführung der genannten Ueberlandzentrale durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1913 das Enteignungsrecht verliehen worden ist.

Berlin, den 28, Oktober 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.

Fustizministerium.

Dem Landgerichtsrat Meißner in Hannover und den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Ledebur in Hildesheim und Heise in Bitterfeld ist die nahgesuhte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Notar, Justizrat Martens in Cöln ist aus dem Amte geschieden. i

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelösht die Rechts- anwälte: Justizrat Jaffe bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Justizrat Hänsel bei dem Amtsgericht in Bergen auf Rügen, Dr. Eissengarthen bei dem Landgericht in Cassel, Dr. Hasse bei dem Landgericht in Kiel, Dr. Brut? Esser in Brühl bei dem Amtsgericht in Cöln und Dr. Paul Frank bei dem Amtsgericht in Dortmund.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr Thoß in Frankfurt a. M. bei dem Land- geriht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Dr. Max Salomon bei dem Landgericht 1 in Berlin und der N O Ener Dr. Zeller bei dem Landgericht 111 in Berlin.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Verseßt sind: die Regierungsräte Mogk, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nah Altona und Walter Schlüter, bisher in Bromberg, als Mitglied des Eisenbahn- Zentralamts nah Berlin, der Eisenbahndirektor Seibel, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahn-Verkehrsamts 2 nah Koblenz und der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau- fachs Bathmann, bisher in Breslau, als Mitglied (auftrw.)

Verseßt sind ferner: der Regierungs- und Baurat Bode von Oppeln an die Regierung in Danzig, der Wasserbau- inspektor Hartmann von Thorn nah Krossen a. O. (Ge- \chäftsbereih der Oderstrombauverwaltung) und der Regie- rungsbaumeister Bandmann von Emden nah Breslau (Ge- \chäftsbereih der Oderstrombauverwaltung).

Ministerium der geistlihen und Unterrichts827 angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Kröhnert ist die Direktion des Gymnasiums in Bartenstein übertragen worden.

Bekannkmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes. vom 14. Juli 1893 (Geseßsammlung Seite vi ird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Bentheimer Kreis- bahn im Betriebsjahre 1915/16 ein kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.

Münster (Westf.), den 2. November 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. F. V.: Gerstberger.

YBektanntmaMhungs

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 93, September 1915 (RGBIl. S. 603) habe ih der Frau Anna Lange in Neukölln, Schinkestraße 25, vom heutigen Tage ab den Handel mit Metallen und Lumpen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs- bedarfs wieder gestattet.

Berlin, den 31. Oktober 1916.

Der Poltzetpräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perjonen vom Handel (RGBI. S. 603), habe ich der Firma JIacobsohn Gebrüder hier- fel bst, Chausseestr. 86, sowie deren Inhabern Max und Rudolf Jacobsohn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Natur- erzeugnissen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Abfällen usw.) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 1. November 1916. Der Polizeipräfident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Dem Brothändler Johann Saß genannt Springer in Eddelak habe ich wegen erwiesener Unzuverlässigkeit den Handel mit Brot untersagt. Die dw h das Verfahren verursabten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der Ver- ordnung über die Fernhaltung unzuverlä)siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentliGe Bekanntmachung find von Saß zu erstatten.

Meldorf, den 30. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. Wachs.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Paul Weil, Leimbaher Straße 78 a hier- selbst wohnhaft, babe ih heute auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 27. Juli 1916,, betreffend den Verkchr mit Säen, jeden Handel mit Säcken untersagt.

Barmen, den 23. Oktober 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Evertsbusch.

Bekanntmachung.

Der Ehefrau des Gaslwirts Otto Ernst in Sülzhayn, Frau Marta Ernst, habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (N.G.Bl. S. 603) unter Auf- erlegung der verurjahchten baren Auslagen und Kosten des Verfahrens den Handel mit Petroleum untersagt und jede direkte Petroleum- lieferung an den Ernsischen Betrieb verboten.

Ilfeld, den 26. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. von Doetinchem.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11546 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau elektrisher Hochspannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, dur die Ueberland- gemalte Belgard, Aktiengesellschaft in Belgard, vom 28. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 3. November 1916.

Königliches Geseßsammlung3amt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. November 1916.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Voll- sißung, vorher hielten der Ausshuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für 7 oll- und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Aus\huß für Zoll- und Steuerwejen Sißzungen.

Durch Allerhöchste Kabinettsorder is nunmehr, wie „V T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß zur Leitung aller mit der Gesamtkriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition im

nit bcobait,

der Eisenbahndirektion nah Danzig.

Krieg8ministerium ein Kriegs8amt errichtet wird, dem

uh die Leitung der Ersaßzangelegenheiten obliegt. Das Arbeitsamt, die Feldzeugmeisterei - mit dem Waffen- und Munitionsbeschaffungsamt, die Kriegsrohstoffabteilung und Fabrikenabteilung sowie die die Ersaßangelegenheiten bearbeitenden Stellen des Kriegsministeriums, die Abteilung für Volksernährungsfragen und die Abteilung für Ein- und Ausfuhr werden dem Kriegsamt unterstellt. Jnsbesondere wird dem Kriegsamt auch die Versorgung der Arbeiter mit Fleish und Fett übertragen. Der Königlich Württembergische Generalmajor Gröner ist zum Chef des Kriegsamts im Kriegsministerium ernannt und zum Vertreter des Kriegs- ministers bestellt.

Noch hat sih die Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong“-Mordes nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen gegeben werden, dessen sich England und seine See- streitkräfte \{huldig gemacht haben. Ein deutscher aus England in die Schweiz übergeführter Offizier hat laut Mel- dung des „W. T. B.“ folgendes berichtet :

Das deutsche Unterseeboot „V 41“ hat am 24. September 1915 in der Nähe der Scilly-Inseln einen Dampfer unter amerikanischer Flagge angehalten. Während der Dampfer stoppte und anscheinend Anstalten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief das. U-Boot bis auf eine Entfernung von etwa 300 m an den Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plöglih an zwei Stellen die Reelina herunter, eröffnete aus zwei Schiffsgesbüßen das Feuer auf das UV-Boot und beshoß es außerdem aus zablreihen Gewehren. Das alles geschah bei wehen der ame- rikfanisher Flagge! Das V-Boot, das s{chwer getroffen worden war, ging zunächit unter, jédoch gelang es ihm nach kurzer Zeit wieder an die Oberfläche zu kommen. Durch ein jeßt geöffaetes Luk konnten gerade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Steuermann Godau aus dem Boot herautkommen, als es zum zweiten Mal und nun für immer in der See versank. Troy sckchwerer Verwundung des ersteren gelang es ihm wie auch dem Steuer- mann, sich s{chwimmend zu halten, auch nach einiger Zeit ein leer in der Nähe - treibendes Boot zu erreiden und zu be- steigen. Der Dampfer, der dies bemerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt. recht auf das Boot zu, abér nicht eiwa, wie man hätte annehmen follen, um die beiden hilflosen Schiff- brüchigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Zu diesem Zweck war sogar vorn auf der Bak ein Mann aufgestellt, der die nôtigen Anweisungen sür das Steuern zur Kommandobrücke hinaufrie. Kurz bevor das Boot getroffen wurde, |\prangen die Sgifförüchigen in die Bugwellen des rammenden Schiffes und es gelang ihnen, sfich später an den Trümmern des Bootes fest- zuhalten. Erst nachdem sie wieder über eine halbe Stunde im Wassér gelegen hatten, kehrte der Dampfer in thre Nähe zurück und nahm sie nunmehr auf. An Deck ließ sch aber kein Offizier blicken. Anstatt dem verwundeten Oberleutnant, der einen doppelten Kieferbruh, einen Schuß an der [linken Schläfe, eine fingerbreite Wunde mit 3 Splittern in Nase und Bake sowie ein zerschossenes Auge bei der Beschießung des V-Bootes davongetragen hatte, Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten er- barmungslos in einen Decksverschlag eingesperrt, der etwa 1 m hoh und 2 m lang und vorne mit Etsenst äben abgeschlossen war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. Grst dort wurde dem Verwundeten die erste ärztliche Hilfe zuteil.

Soweit zunächst der Bericht.

Als seinerzeit die englishe Regierung durch Gegenmaß- nahmen der deutshen Regierung gezwungen war, den in eng- lishe Hände gefallenen deutshen U-Bootsbesaßzungen eine einigermaßen menschliche Behandlung angedeihen zu lassen, wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, daß die eng- lishe Regierung, um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben hatte, keine deutschen U-Boots- leute mehr zu retten, sondern sie in ihren versenkten Booten so lange auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals sträubte sih noch jedes menschlihe Gefühl dagegen, an den Erlaß eines solchen Befehls zu glauben. Als dann aber die englische Regierung sich unter Ausflüchten \chütend vor die „Baralong“-Mörder stellte und sih weigerte, sie vor ein Gericht zu ziehen, wurde unwillkürlih der Gedanke an die Zeitungsmeldungen und den angeblichen englishen Befehl wieder wah. Man fragte sih: weigert sich die englische Re- gierung etwa deshalb, weil die „Baralong“-Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten und deshalb auch nicht von der englischen Regierung bestraft werden konnten? Aber auch damals noch wies man diesen Verdacht von si, obgleich kühle Ueberlegung uns hätte sagen müssen, daß fsolhe Befehle von seiten eines England durchaus nicht unmöglich sind, das im Burenkriege Zehntausende von Frauen und Kindern erbarmungs- los dem Hungertode preisgegeben und das in diesem Kriege in unseren Kolonien den Schwarzen Kopfpreise für deutsche Staatsangehörige gezahlt hat. Der „Baralong“-Mord und das eben mitgeteilte neue Verbrechen lagen kaum einen Monat aus- einander. Beide Untaten glichen einander sehr. Wie {let das Gewissen der englischen Regierung in diesem Falle ist, geht daraus hervor, daß fie das Bekanntwerden dieser Scheuß- lihkeit auch mit den verwerflichsten Mitteln zu verhindern sucht. Dies ist ihr trogdem nicht gelungen.

Der Bericht des deutschen Offiziers sagt dann weiter:

Grst am 29. September 1915 wurden die beiden Geretteten, be- kleidet nur mit Hemd und Unterhose und unter starker Bedeckung, an Land und in etn Hospiz befördert, um am 6. Oktober nah Plymouth und am 10. Oktober dortselbst in ein Hospiz übergeführt zu werden. Von Plymouth wieder wurden sie am 6. November nach Vork Castle ins dortige Militärgefängnis zusammen in einen Raum g?braht. Am 13. Dezember 1915 wurde \{lteßlich der verwundete Offizier mit noch offenen Wunden nach Dyffryn Alled übergeführt. QDer dortige Lagerarzt {lug später vor, den Offizier wegen der Schwere seiner Verwundung (das andere Auge war in Gefahr) zur Auslieferung nah der Schwetz zu s{hicken. Von der ersten untersuchenden Schweizer Aerztekommission wurde er au angenommen, ebenso bei der Hauptuntersuhung von anderen Schweizer Aerjten. Troßdem legte der englishe Generalarzt ein Veto ein, und der Verwundete mußte in England zurückbleiben. Hinzuzufügen ist noch, daß Oberleutnant zur See Crompton vershiedentlich versucht hat, über die amerikanische Botschaft in London an die deutshe Regierung zu berichten, daß seine Berichte aber bei der deutshen Regierung nit etngelaufen sind.

Nachdem also der englischen Regierung nicht gelungen ist, den verwundeten Oberleutnant an seinen Wunden sterben zu lassen, um so den Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie ihn wenigstens für die Dauer des Krieges für die Oeffentlichkeit ohne Rücksicht auf seinen Zustand unschädlih zu mahen. Jn diesen Tatsachen ist nicht nur das Eingeständnis der Wahrheit des Berichteten zu finden, sondern auch das schlechte Gewissen der angeblich für Kultur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung,

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Der Kommandant des Unterseeboots „V 41“ war Kapitän- leutnant Hansen, einer der * tapferstex und bewährtesten Ünterseebootskommandanten der deutshen Marine.

Nach den amtlichen Veröffentlihungen der „Gazette des Ardennes“ sind im Monat Oktober unter der Bevölkerung im beseßten französisch-belgishen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 37 Männer, 16 Frauen, 15 Kinder getötet und 67 Männer, 55 Frauen, 43 Kinder ver- wundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seït September 1915 ist damit auf 2348 gestiegen.

__ Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1245 und 1246 der Deutschen Ver- [ujstlisten bei. Sie enthalten ‘die Liste Nr. 12 der aus Rußland zurückgekehrten preußishen Austauschgefangenen, die 677. preußische, die 313. und die 314. bayerische, die 351. sächsische und die 488. württembergische Verlustliste.

Hamburg.

__Der Staatshaushaltsplan für 1917 sieht, wie „W. T. B.“ “meldet, gegenüber einer Einnahme von 161 427 233 #6 eine Ausgabe von 212785133 4, mithin einen Fehlbetrag von 51 357 900 #6 vor. Für 1917 ist die Erhöhung von zehn Einheiten der Einkommensteuer vorgesehen. Der Senat beantragt, den Fehlbetrag vorläufig durch zeit- weilige Anleihen zu beschaffen, vorbehaltlih endgültiger Be- {hlußfassung über die Deckung des Ausfalls.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnahrihten.

Großes Hauptquartier, 4. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschaupl aß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Scharfer Artilleriekampf ging feindlihen Angriffen voran, die aber in unserem Feuer nur in beschränktem Um- fange zur Durchführung kamen, so nordwestlich von Cour- celette und im Abschniti Gueudecourt—Lesboeufs;-sie Sn er r A

9 feindlihe Flugzeuge sind im Luftkampf und durch Abwehrgeschüße a b ges ossen.

Heeres gruppe Kronprinz.

Gegen unsere Höhenstellungen östlih der Máas {woll das feindlihe Feuer am Nachmittag erheblich an. Fran- zösische Vorstöße zwishen Douaumont und Vaux blieben erfolglos.

Destlicher Kriegsschaupla gs. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

_ Unsere Erfolge links der Narajowka wurden durh Er- stürmung weiterer Teile der russischen Hauptstellung \südwestlich von Folw. Kras nolesie erweitert und gegen Wiedererobe- rungsversuche des Feindes behauptet.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auf dem Nordteil der siebenbürgishen Ostfront ist die Gefechtstätigkeit wieder reger geworden, ohne daß es bisher zu bemerkenswerten Jnfanteriekämpfen gekommen ist.

An der Südfront wurden einzelne rumänische Angriffe ab- gewiesen. DieHöheRosca (südöstlich des Altschanz-Passes) wurde vom Gegner besetzt. Südwestlih von Predeal gewannen wir eine rumänische Stellung, die wir im Nachstoß am 2. November bereits beseßt, in der folgenden Nacht aber wieder verloren hatten; über 250 Gefangene fielen hier in unsere Hand.

Balkan-Kriegsschauplaz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Bei einer Unternehmung österreihish-ungarisher Monitore gegen eine Donauinsel jüdwesilich von Rustshuk wurden 2 Geschüße und 4 Minenwerfer erbeutet.

Jn der Dobrudscha keine wesentlihen Ereignisse.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Somme und Siebenbürgen.

I

Der Verlauf der Sommeschlat läßt sch in vier große Ab- schnitte einteilen, die im wesentlichen mit den Kalendermonaten ihrer Dauer zusammenfallen:

Der Juli brachte den ersten Ansturm. Obwohl wir diesen er- wartet hatten, darf doch zugestanden werden, daß die Stärke und Dauer seiner artilleristisGen Vorbereitung unsere Erwartungen um ein vielfahes übertroffen hat. Nur der beispiellosen Hingabe und Aufopferung unserer Truppen ist es zu verdanken, daß es gelang, den ersten wuhtigen Durchbrucksversuchß aufzuhalten. Schon in der zweiten Julibälfte sah der Fetnd sih gezwungen, seine ursprüngliche Durchbruhsabsiht aufzugeben und an Stelle des Durchstoßes in nordösiliher Richtung, also in die Spitze des von ihm im ersten An- lauf erkämpften Geländedreliecks hinein, die bescheidenere Taktik des Aufrollens durch auseinander}trébenden Doppeldruck auf die Schenkel des Dreiedks zu segen.

Als auch diese neue Taktik bis Ende Juli nicht zum Crfolge geführt hatte, ging der Fetnd während des Monats August zu etner ziemlich planlosen Taktik des IAONen Drucks auf die Gesamtfront über. Sie brahte ihm troy immer wiederholter höchster Kraft- anstrengung nur unwesentliche Teilerfolge.

Wir wiffsen aus einer großen Reihe von Presseäußerunoen und baten au auf andere Weise in Erfahrung bringen können, daß gegen Ende August in den Reihen unserer Feinde, zumal der Franzosen, die Erkenntnis sih Bahn gebrochen hatte, daß die Sommeöffensive ihr Ziel nicht erreit habe und kaum jemals erreichen werde.

Dáatñnals Le fih unseren Fetnden die Notwendigkeit auf, derm allgeinetnen Sinken der Stegeshoffnung dur eine bedeutsame Neugestaltung der Dinge entaegenzuwkrken. Durch kräftigen Dtuck

celang es, ten neuen Feind, Rumänien, auf den Plan zu bringen.

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unter \chwersten Verlusten zusammen. Hulovicze am Stochod vertrieb

. Eine Reihe von \{chwerwiegenden Kriegsratsfizungen fand statt- Für den Fortgang: der Sommeschlaht wurden ihre elGrbNe von eins{neidender Bedeutung, Die deutshe Führung bat diese Be- \{chlüfse und ihre Auswirkung voll erkannt und au igrereits zum Ausgangspunkt wichtiger und heilsamer Enisließungen gmacht.

Von dem Septemberkriegsrat unserer PeTe datiert die wisderum völlig veränderte Taktik, welhe in der Folge eingeschlagen wurde, und die während des September auch zu einer unleugbaren Steigerung des feindlihen Vordrängens und zu verhältniêmäßig bedeutenden Erfolgen geführt hat. - In drei großen Anläufen, vom 3. bis 7. September, vom 12. bis 17. September und mit stärkster Anspannung und entsprehend bedeutsamem Erfolge am 25, bis 27. September, versu&te der Feind, seine neue Abscht zu ver- wirklihen. Man muß anerkennen, daß diese neue Taktik nichts anderes bedeutet, als entschlofsene, nur den veränderten Umständen entsvredhend etwas abgewandelte Wiederaufnahme der kühnen Anfangs- absiht: des \trategishen Durchbruchs, der nun wiederum die Nichtung auf die Spitze des erkämpften ODreiecks bekam. Da diese Spitze nördlich der Somme, im Abschnitt zwishen Somme und Arcre, lag, so brate der neue Plan des Septemberbeginns die endgültige Spaltung der Sommeshlachßt in zwei im wesentlichen getrennte Schlachter.

Die Südschlacht, im Abschnitt BiaBbes bis Vermandovillers, zeigte nah einem großen Durchbruhsversuhe auf der Gesamtfroat von Mitte September an ein allmählihes Nachlassen der Ge- famtstärke.

Troßdem hat der Feind auch in der Südsck{lacht zwar nicht auf Grund eines großen operativen Gedankens, wohl aber dur eine Reihe kraftvoller Etnzelstöße einen immerhin erfennbaren Ge- ländegewinn erzielt, insbesondere in ten Abschnitten zwischen Berny und Chaulnes, also an der Südecke des Dreiccks. Von einem weiteren Ausbau dieser Erfolge hat er, jedenfalls infolge der bereiis erlittenen Verluste, Abstand nehmen müssen.

_ Dafür verlegten unsere Feinde die Wucht ihrer gemei samen An- griffe ganz unverkennbar in den Nordabschnitt zwishen Somme und Ancr-, und hier ist es ihnen gelungen, das e:kämpfte Dreteck nicht unerbheblich zu erweitern. L

__ Den Höhepunkt ihrer Anspannung und ihres Erfolges bedeutet die Schlacht des 25. bis 27. September, welhe den Feinden die Ort- schaften Gueudecoutt und Rancourt ur d das gesamte zwischen ihrea liegende Geläpde, eingeshlossen die größere Ortihaft Combles, ein- trug. Das Ziel ibrer unerhörten Aafstrengung aber, den ftrategischen Durchbruch an der Spitze des Dreieckz, haben sie auch in dem unvor- stellbar gewaltigen und mördertshzn Ringen des September nicht er- reiht. Das beweist ein Blick auf die Karte der Lagz 2! Ende Sep- tember: Das Dreieck, welches zu Beginn des September mit der Spiye bei Longueval im wesentlihen im Sinne der Hauptangriffs- rihtung lag und so die feindlihe Arfangsabsiht des ftrategischen Durchbruchs wenigstens in der Anlage verkörperte, hat sh nach der gescheiterten Wiederaufnahme dieser Anfangsabsiht im Lauf des September zu einem flahen Bogen verwandelt. Das feindliche Ztel konnte also nur in den Schenkeln des Dreiecks in \tärkerem Maße erreiht werden. Gerade da, wohin die Gesamtrichtung des Angriffs zielte, nämlich an der Spite, ist der Feind nicht neanenêwert vorwärts gekommen.

Der vierte Abschniit, der im wesentlihen mit dem Oktober- monat zusammenfällt, hat eine ununterbro@ene Sortsegurg der feindlihen Angriffstätigkeit auf der ganzen Front gebra@t. Auch in diesem Zeitraum ballte der Feind seine Kräfte tn Zwischenräumen von jeßt nur etwa fünf Tagen zu gewaltigen Angriffshandlungen, „Groß- kampftagen“, zusammen, ohne daß in den Pausen der feindliche An- turm völlig ausgeseßt hätte.

___ Aber diese gesamte ununterbrochene und böchst gesteigerte An- spannung hat dem Feinde im Oktober nur örtliche, auf Karten ITleineren Maßstabes überhaupt unerkennbare Fortschritte gebrat. Der ‘Ausbau der deutshen Widerstandskraft hat nämlich seit dem kritischen 25. September derartige Fortschritte gemacht, daß wir beute dem

Feinde in einer Stärke gegenüberstehen, welche seine zahlenmäßige Ueberlegenbeit zum mindesten dur den höheren Kawmpfwert unserer Truppen aller beteiligten Waffengatiunaen ausgleidt.

Dieser Stand der Dinge zu Ende Oktober bewetst unwidezleglih, daß es der verbündeten Heeresmaht Englands und Frankreichs nicht gelungen if, den an der Somme gebundenen Bruchteil der deutschen Streltkräfte zu zerreiben und damit unsere Westfront zu erschüttern. Das ist die Antwort der deutshen Sommekämpfer auf das eine der neuerdings verkündeten, {on erheblih eingeshränkten Ziele ‘der feind- lihen Sommeoffensive.

Die zweite dieser besheider er gewordenen Fragen an das Sh!|cksal war: wird es-gelingen, soviel feindlihe Kräfte zu binden, daß Deutsch- land wenigstens außerstande ist, seinen tapferen Bundesgenossen im Südosten Europas aenügend Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, um sle zur Abwehr oder gar zur Niederzwinguvg des neuen Balkán- gegners instand zu seßen?

__ Vom Eintritt dieses neuen Verbündeten hatte sich die Entente eine entsprechende Wendung der Lage auf der gesamten Ost- und Südostfront versprcchen. Hatte sie uns bisher an beiden Fronten un- erschütterlich gefunden, so glaubte sie mit Best!mmtheit annehmen zu dürfen, daß tas bisheitice Gle!lhgewiht der Kräfte an der Ostfront dur Hinzutritt Numäntens endgültig zu ihren Gunsten recfhoben werden würde, während die Wiederaufnohme der Sommercoffevsive es uns urmöglich machen sollte, diese VersWiebung auszugleichen. Was im Westen bisher mßluvgen war, sollte nun im Oster glücken.

Und wie ifi’9 gewo1den? Auf diese Frage war die Aniwort: wir haben dle Westsront unershütterlich gehalten und troy dem genügend Kräfte freimacken können, um nicht nur den russischen Massenansturm zum Stehen zu bringen, sondern auch dem neuen Feind setnen tüdisch errafften Gewinn aus dem Rachen zu reißen und die Bulgaren bei Rücerocberung des räuberish ihnen abgepreßten Landes am Donaudelta zu unterstüßen. Schon sind die Eingangs- pförten zum Herzen Numäniens, die Balkanpässe, in unserer Hand. Der Plan unserer Feinde, mit Rumäntiens Hilfe unsere Verbündeten im Südosten einen nach dem andern zu vernichten, unsere Ver- bindungen mit Konstantinopel zu durhreißen, die Osmanenhauptstadt in ibre Hände zu bringen und damit die \{chmezlich entbehrte Ginheit unserer Eirnkreijung herzustellen, ist gescheitert.

Auf die zwelte Schiksalsfrage der Entente lautet unsere bis- berige Antwort: die eroberte Dobrudscha, das befreite Stebenbürgen. (W. T. B.)

ODesterreihish-ungarischer Bericht. Wien, 3. November. (W. T. B) Amillich wird gemeldet: Oéstlicher Kriegsschauplaßz. Heeres front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Jn der nördlihen Walachei griffen die Rumänen gestern an zahlreihen Stellen an; sie wurden überall

zurückgeworfen. Dem Feinde nachstoßens, gewannen unsere Truppen Passes und südwestlich von Predeal erneut Gelände. der siebenbürgishen Ostfront Tarpathen war die Kampftätigkeit gering.

südöstlich des Vörös Torony- (Roten-Turm-) An und in den Wald-

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayerü.

An der Bystrzyca Solotwinska' Vorfeldkämpfe. An

der Narajowk a versuchten die Rufsen in sieben Mafssenstößen die am 30. an unsere Verbündeten verlorenen Stellungen

urückzugewinnen, Alle Anstürme des Gegners brachen Südlich von l h ein Jagdkommando öster- Landwehr einen russischen Vorposten.

eichisher