1916 / 261 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

S E E E E E E E A

“Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs- Gesegtzbl. S. E

Sâtcken verladen, darf beim Verkaufe durch den Persteller vierund- E bzig Mark dreißig Fans für hundert Kilogramm netto frei

‘innerhalb 14 Tagen nah Empfang. Veberlafsung der Verordnung über Höchstpreise sür Hafer vom 24. Juli 1916 (Neichs- Gesegbl. S. 826) entsprechend.

werden:

Verordnung über Höchstpreise für Hafernährmittel. Vom 2. November 1916. Auf Grund der Verordnung! über Kriegsmaßnahmen zur

401) wird verordnet:

S1 Der Preis für Haferflocken, Hafergrüße und Hafermehl, lose in

angsftation des Großabnehmérs nicht übersteigen.

er Höchsipreis gilt autschließlih Sack und für Barzahlung Bei lelhweiser oder käuflicher de gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der

8 2 Beim Kleinvetkaufe dürfen folgende Preise niht überschritten

a) für Haferflocken, Hafergrüße und Hafermehl lose : 44 Pfennig sür das Pjund; b) für HaterfloÆen und Hafergrüße in Packungen: 56 Pfenntg für die 1 Psund-Packung ; c) für Hafermehl in Packungen: 32 Pfennig für die !/2 Pfund-Packung. Als Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen bis zu fünf Kilogramm einschließli. S3 Die Landeszentralbehörden können bei Haferflocken, Haferagrüße und Hafermeh]l, lose oder tn Packungen, die ih beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Kleinhandel bifinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 \tatifinden, Ausnahmen von den Vorschriften u 8& 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden Udertragen.

8 4 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1 Fer eus in dieser Verordnung festgeseßten Höchstpreise über-

reitet ; :

9, wer einen andern zum Abs{luß eines Vertrags auffordert, dur den die Preise überschritten werden, oder {ih zu einem solhen Vertrag erbietet. |

Neben der Strafe können die Vorräte, auf die \ich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

C 5 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulaffen.

a

O Diese Verordnung tritt mit a Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Hel fferich.

Bekanntmachung

über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln.

__ Vom 2. November 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs- maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseybl. S. 401) wird folgendes verordnet:

8&1 Es wird eine Ueberwacungsitelle für Seemuscheln errihtet. Ihr liegt die Ueberwahung des Fanges und des Handels mit Seemuscheln sowie der Herstellung von Seewmuschelkonserven ob. Die Ueber- wachungßsstelle jür Seemuscheln unterheht der Aufsicht des Meichs- fanzlers. Der Reicht kanzler bestimmt das Nähere über die Leitung

und Zusawmensezung der Stelle.

& 2 Der Erlaubnis der Ueberwachungsstelle bedarf : 1. wer Seemu!|chelkonserven herstelUt ; 9. wer Seemuscheln im Großhandel von Fischern kauft. Als Großhandel im Siune dieser Vorschrift gilt die Abgabe von

mehr als 50 kg.

83 Die Ueberwachungs#stelle für Seemuscheln kann Bestimmungen über den Fang und Verkauf von Seemuscheln, über die Art der Versendung und der Aufbewahrung sowie über die Herstellung von

Seemuschelkonserven erlaffen. 7 “Ut n den Fang und. den Verkauf von Seemuscheln sowie

die Pa uns von Seemuscelkonserven beschränken oder untersagen ; sie kann auch einzelne Personen vom Fange und vom Handel mit Seemuscheln oder von der Herstellung von Seemuschelkonserven aus-

\chließen.

& 4 Die Ueberwächungsstelle für Seemuscheln kann für Seemuschelu und Seemuschelkonserven Preise festseßen. Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann ferner Händlern mit Seemuscheln sowie Herstellern von Seemuschelkonserven Preise vorschreiben, die niht überschritten werden dürfen.

S 5 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Vorschriften über den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten See- muschelkonserven erlassen.

6

Die Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Seemuschelfang oder Seemuschelhandel treiben oder tin denen Seemuschelkonserven hergestellt werden, haben den Beauftragten der Ueberwachungsstelle für Seemuscheln Einsicht in die Geshäftsaufzeihnungen zu gewähren und die gung der Geshäfts- und Betriebsräume sowte der Vorräte u gestatten. / V Die Fefgmraglen sind verpflichtet, über die Einrichtungen und die Geschäftsverhältnisse, die hierbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver-

\{chwiegenheit zu beobachten.

S 7 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Setiirale bis zu zehntaufend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer Seemuscheln ohne die erforderlihe Erlaubnis (8 2) herstellt oder kauft; 9, wer den gemäß § 3 Abs. 1 erlassenen Bestimmungen zuwlderhandelt ; 3. wer entgegen einem auf Grund des § 3 Abs. 2 erlassenen Verbote den Fang oder den Verkauf von Seemuscheln oder die Herstellung von Seemuschelkonse1ven betreibt ; . wer die nach § 3 Abs. 1 festgeseßten Preise überschreitet oder einen andern zum Abs{hluß eines Vertrags auffordert, dur den diése Preise überschritten werden, oder sich zu einem solhen Vertrag anbietet ; . wer Preise, die ihm gewe 4 Abs. 3 von der Ueber- ene für Seemuscheln vorgeschrieben sind, über- eitel; . wer den gemäß § 5 erlassenen Bestimmungen über den Verkehr mit etngesührten Seemuscheln und eingeführten Seemusche!konser ven zuwiderhandelt ; . wer den. ihm nach § 6 Abs. 1 obliegenden Verpflichtungen zuwroiderhandelt ; : . wer der Vorschrist im § 6. Abs. 2 zuwider Vershwicgenheit

In dem Falle der Nr. 8 tritt die Verfolgung nur auf Antrag

des Unternehmers ein. E / Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die slraf-

bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob fie dem Täter gehören oder nit.

8 Diese Verördnung tritt mit A Tage der Verkündung, der § 2 mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft. Berlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

947, 248, 249 und 250 des Reichs-Gesegblatts ent-

halten:

Nr. 247 unter / : Nr. 5546 ein Gesetz, betreffend die Feststellung eines

zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rehnungs-

jahr 1916, vom 30. Oktober 1916, unter i

Nr. 5547 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der

Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 31. Oktober 1916.

Nr. 248 unter i Nr. 5548 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Volkszählung am 1. Dezember 1916, vom 2. November 1916,

Nr. 249 unter

Nr. 5549 eine Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß, vom 2. November 1916, unter Nr. 5550 eine Verordnung über Höchstpreise für Hafer- nährmittel, vom 2. November 1916, und unter Nr. 5551 eine Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln, vom 2. November 1916. Nr. 250 unter

Nr. 5552 eine Bekanntmachung über die Regelung der Verbrauchsabgabenermäßigungen und weitere Erleichterungen im Brennereibetrieb im Betriebsjahr 1916/17, vom 2. No- vember 1916. Berlin W. 9, den 4. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Oberlehrer an dem Wilhelmsgymnasium in Königs- berg, Professor Dr. Otto Kröhnert zum Gymnasialdirektor und den bisherigen Pastor Georg Schwerin in Saulin, Kreis Lauenburg i. Pommern, zum Direktor des Königlichen Waisen- hauses in Königsberg i. Pr. zu ernennen sowie : dem Geheimen Registrator Dittmar im Krieg8sministerium, den Proviantamtsdirektoren Behnke“ in Trier und Dierske in Spandau, dem Lazarettverwaltungsdirektor Konrad in Cöln a. Rh. (Friedensstelle) sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Oberzahlmeister Plesch vom Jnfanterie- regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111 den Charakter ais Rechnungsrat zu verleihen.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendun des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei*“dem Bau elektrischer Hoch- \spannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland- zentrale Belgard, Aktiengefellshaft in Belgard.

Vom 28. Oktober 1916.

Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be- treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs- gefangenen, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. Sep- tember 1915 (Geseßsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung auf den Bau eleltrisher Hochspannungs- leitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, dur die Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell- haft in Belgard, Anwendung findet, zu deren Ausführung der genannten Ueberlandzentrale durh Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1913 das Enteignungsrecht verliehen worden ist.

Berlin, den 28, Oktober 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lenßze. von Loebell. von Jagow. Wild von Hohenborn. Helfferich.

Justizministerium.

Dem Landgerichtsrat Meißner in Hannover und den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Led ebur in Hildesheim und Heise in Bitterfeld ist die nachgesuchte Dienstentlasjung mit Pension erteilt. : S

Der Notar, Justizrat Martens in Cöln ist aus dem Amte geschieden. / :

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelösht die Rechts- anwälte: Justizrat Jaffe bei dem Landgericht in Franksurt a. M., Justizrat Hänsel bei dem Amtsgericht in Bergen auf Rügen, Dr. Eissengarthen bei dem Landgericht in Cassel, Dr. Hasse bei dem Landgericht in Kiel, Dr. bey Esser in Brühl bei dem Amtsgericht in Cöln und Dr. Paul Frank bei dem Amtsgericht in Dortmund. j

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr Thoß in Frankfurt a. M. bei dem Land- geriht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Dr. Max Salomon bei dem Landgericht T in Berlin und der Ba 1 ddinieauilblin! Dr. Zeller bei dem Landgericht IIL

n Berlin.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Verseßt sind: die Regierungsräte Mogk, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nah Altona und Walter Schlüter, bisher in Bromberg, als Mitglied des Eisenbahn- Zentralamts nah Berlin, der Eisenbahndirektor Seibel, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahn-Verkehrsamts 2 nah Koblenz und der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau- fahs Bathmann, bisher in Breslau, als Mitglied (auftrw.)

von Oppeln an die Regierung in inspektor ‘Hartmann von \chäftsbereih der Oderstrombauverwaltung) und der Regie- rungsbaumeister Bandmann von Emden nach Breslau (Ge- \{häftsbereih der Oderstrombauverwaltung).

1893 (Geseßsammlung Seite 152

Verseßt sind ferner: der Regierungs- und Baurat Bode Danzig, der Wasserbau-

Thorn nah Krossen a. O. (Ge-

Ministerium der geistlihen und Unterrichts

angelegenheiten. Dem Gymnasialdirektor Dr. Kröhnert ist die Direktion

des Gymnasiums in Bartenstein übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des nale dgabengeugen. vom 14. Juli ird zur öffentlichen Kenntnis

gebraht, daß aus dem Betriebe der Bentheimer Kreis-

bahn im Betriebsjahre 1915/16 ein kommunalsteuerpflichtiger Reinertrag nicht erzielt worden ist.

Münster (Westf.), den 2. November 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Ger stberger.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih der Frau Anna Lange in Neukölln, Schinkestraße 25, vom heutigen Tage ab den Handel mit Metallen und Lumpen sowte mit allen Gegenständen des täglihen Bedarfs und des Kriegs- bedarfs wieder gestattet.

Berlin, den 31. Oktober 1916. 2

Der Poltzetpräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Perjonen vom Handel (RGBI. S. 603), habe ich der Firma Jacobsohn Gebrüder hier- fel bst, Chausseestr. 86, sowte deren Inhabern Max und Rudolf JFacobsohn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Natur- erzeugntissen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle,

Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Abfällen usw.) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 1. November 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

Bekanntmachung.

Dem Brothändler Johann Saß genannt Springer in Eddelak habe ich wegen erwiesener Unzuverlässigkeit den Handel mit Brot untersagt. Die duch das Verfahren verursacten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im 8 1 der Ver- ordnung über die Fernhaltung unzuver!ä)\siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentlihe Bekanntmachung find von Saß zu erstatten. Meldorf, den 30. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. W as.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Paul Weil, Leimbaher Straße 78 a hter- \elb\t wohnhaft, babe ih heute auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 27. Juli 1916, betreffend den Verkehr mit Säen, jeden Handel mit Säcken untersagt.

Barmen, den 23. Oktober 1916.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Évertsbusch.

Bekanntmachung.

Der Ebefrau des Gastwirts Otto Ernst in Sülzhayn, Frau Marta Ernst, habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (R.G.Bl. S. 603) unter Auf- erlegung der verurjachten baren Auslagen und Kosten des Verfahrens den Handel mit Petroleum untersagt und jede direkte Petroleum- lieferung an den Ernstschen Betrieb verboten.

Alfeld, den 26. Oktober 1916.

Der Königliche Landrat. Dr. von Doetinchem.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

der Preußischen Geseßsammlun g enthält unter r. 11 546 einen Ce O des Staatsministeriums, betreffend

Anwendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens bei dem Bau elektrisher Hochspannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland- ane Belgard, Aktiengesellshaft in Belgard, vom 28. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 3. November 1916.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamklihes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. November 1916.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- ißung, vorher hielten der Auss{huß für de und Verkehr, ie vereinigtèn Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für er und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für : oll- und

teuerwesen und für Justizwesen sowie der Aus\huß für Zoll- und Steuerwejen Sigungen.

Dur Allerhöchste Kabinettsorder is nunmehr, wie „V T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß zur Leitung aller mit der Gesamtfkriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter sowie der Beschaffung von MUO en, Waffen und Munition im

r

nit bcobâchtit.

der Eisenbahndirektion nah Danzig.

Kriegsministerium ein

egsamt errichtet wird, dem

auh die Leitung der Eciäongaegrr enen obliegt. Das Arbeitsamt, die Feldzeugmeisterei - mit dem Waffen- und E S Gag, die Kriegsrohstoffabteilung und Fabrikenabteilung sowie die die Eriahangslegenbetten bearbeitenden Stellen des Kriegsministeriums, die Abteilung für Volksernährungsfragen und die Abteilung für Ein- und Ausfuhr werden dem Kriegsamt unterstellt. Jnsbesondere wird dem Kriegsamt auch die Versorgung der Arbeiter mit Fleisch und Fett übertragen. Der Königlich Württembergische Generalmajor Gröner ist zum Chef des Kriegsamts im Krieg8ministerium ernannt und zum Vertreter des Kriegs- ministers bestellt.

Noch hat sih die Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong“-Mordes nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen gegeben werden, dessen sich England und seine See- streitkräfte shuldig gemacht haben. Ein deutscher aus England in die Schweiz übergeführter Offizier hat laut Mel- dung des „W. T. B.“ folgendes berichtet:

Das deutsche U nterseeboot „V 41“ hat am 24. September 1915 in der Nähe der Scilly-Fnseln einen Dampfer unter amerikanischer Flagge angehalten. Während der Dampfer stoppte und ansheinend Ansialten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief das, V-Boot bis auf eine Entfernung von etwa 300 m an den Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plöglih an zwei Stellen die Reelina herunter, eröffnete aus zwet Schiffsgesbüßzen das Feuer auf das U-Boot und beshoß es außerdem aus zahlreihen Gewehren. Das alles geschah bei wehen der ame - rikanisher Flagge! Das V-Boot, das shwer getroffen worden war, ging zunäh1t unter, jedoch gelang es ihm nach kurzer Zeit wteder an die Oberfläche zu kommen. Durch ein jeßt geöffnetes Luk konnten gerade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Steuermann Godau aus dem Boot herauskommen, als es zum zweiten Mal und nun für immer in der See versank. Troy s{chwerer Verwundung des ersteren gelang es thm wie auch dem Steuer- mann, sich s{chwimmend zu halten, auch nach einiger Zeit etn leer in der Nähe treibendes Boot zu erreiden und zu be- steigen. Der Dampfer, der dies bemerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt. recht auf das Boot zu, aber nicht eiwa, wte man hätte annehmen sollen, um die beiden hilflosen Schiff- brüchtigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Zu diesem Zweck war sogar vorn auf der Bak ein Mann aufgéstellt, der die nötigen Anweisungen für das Steuern zur Kommandobrücke hinaufriek. Kurz bevor das Boot getroffen wutde, |prangen die Schifförüchigen in die Bugwellen des rammenden Schiffes und es gelang ihnen, sich später an den Trümmern des Bootes fest- zuhalten. Erst nahdem sie wieder über - eine halbe Stunde im Wassér gelegen hatten, kehrte der Dampfer in thre Nähe zurück und nahm fie nunmehr auf. An Deck ließ si aber kein Offizter blicken. Anstatt dem verwundeten Oberleutnant, der einen doppelten Kieferbruh, einen Schuß an der linken Schläfe, etne fingerbreite Wunde mit 3 Splittern in Nase und Backe sowie ein zerschossenes Auge bei der Beschießung des V-Bootes davongetragen hatte, Hilfe zu leisten, wurden die betden Geretteten er- barmungslos in einen Decksverschlag etngesperrt, der etwa 1 m hoh und 2 m lang und vorne mit Etsenstäben abgeschlossen war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. Grst dort wurde dem Verwundeten die erste ärztliche Hilfe zuteil.

Soweit zunächst der Bericht.

Als seinerzeit die englishe Regierung durch Gegenmaß- nahmen der deutschen Regierung gezwungen war, den in eng- lische Hände gefallenen deutshen U-Bootsbesaßzungen eine einigermaßen menschlihe Behandlung angedeihen zu lassen, wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, daß die eng- lishe Regierung, um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben hatte, keine deutschen U-Boots- leute mehr zu retten, sondern sie in ihren versenkten Booten so lange auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals sträubte sich noch jedes menschlihe Gefühl dagegen, an den Erlaß eines folchen Befehls zu glauben. Als dann aber die englische Regierung sich unter Ausflüchten shüßzend vor die „Baralong“-Mörder stellte und sih weigerte, sie vor ein ericht zu ziehen, wurde unwillkürlih der Gedanke an die Zeilungsmeldungen und den angeblichen englischen Befehl wieder wah. Man N E weigert sich die englische Re- gierung etwa deshalb, weil die „Baralong“-Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten und deshalb auch nicht von der englischen Regierung bestraft werden konnten? Aber auch damals noch wies man diesen Verdacht von sich, obgleich kühle Ueberlegung uns hätte sagen müssen, daß solhe Befehle von seiten eines England durchaus niht unmöglich sind, das im Burenkriege Zehntausende von Frauen und Kindern erbarmungs- los dem Hungertode preisgegeben und das in diesem Kriege in unseren Kolonien den Schwarzen Kopfpreise für deutsche Staatsangehörige gezahlt hat. Der „Baralong“‘-Mord und das eben mitgeteilte neue Verbrechen lagen kaum einen Monat aus- einander. Beide Untaten glichen einander sehr. Wie \{lecht das Gewissen der englischen Regierung in diesem Falle ist, geht daraus hervor, daß fie das Bekanntwerden dieser Scheuß- lichkeit auch mit den verwerflihsten Mitteln zu verhindern sucht. Dies ist ihr troßdem nicht gelungen.

Der Bericht des deutschen Offiziers sagt dann weiter:

Erst am 29. September 1915 wurden die beiden Geretteten, be- kleidet nur mit Hemd und Unterhose und unter starker Bedeckung, an Land und in etn Hospiz befördert, um am 6. Oktober nah Plymouth und am 10. Oktober dortselbst in ein Hospiz übergeführt zu werden. Von Plymouth wieder wurden sie am 6. November nach York Castle ins I Militärgefängnis zusammen in einen Raum gebracht. Am 13. Dezember 1915 wurde \{chlteßlich der verwundete Offizier mit noch offenen Wunden nach Dyffryn Alled übergeführt. Der dortige Lagerarzt {lug später vor, den Offizier wegen der Schwere seiner Verwundung (das andere Auge war in Gefahr) zur Auslieferung nach der Schwetz zu shicken. Von der ersten unterfuchenden Schweizer Aerztekommission wurde er au angenommen, ebenso bei der Hauptuntersuhung von anderen Schweizer Aerzten. Tropdem legte der engltische Generalarzt ein Veto ein, und der Verwundete mußte in England zurückbleiben. Hinzuzufügen ist noch, daß Oberleutnant zur See Crompton vet fGtedéntlid versucht hat, über die amerikanische Botschaft in London an die deutshe Regierung zu berihten, daß setne Berichte aber bei der deutshen Regierung niht etngelaufen sind.

Nachdem also der englischen Regierung nicht gelungen ist den verwundeten Oberleutnant an seinen tund Ftethèn L lassen, um le den Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie ion wenigstens für die Dauer des Krieges für die Oeffentlichkeit ohne Nücksicht a seinen Zustand unschädlih zu mahèn. Jn diesen Tatsachen ist niht nur das Eingeständnis der Wahrheit t E u E, [N n E i Gewissen

ge r iltur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung. s E

Der Kommandant des Untkerseebools „U 41“ war Kapitän- leutnant Hansen, einer der * tapferstex und bewährtesten Unterseebootskommandanten der deutshen Marine.

Nach den amtlichen Veröffentlihungen der „Gazette des Ardennes“ sind im Monat Oktober unter der Bevölkerung im beseßten französish-belgishen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 37 Männer, 16 Frauen, 15 Kinder getötet und 67 Männer, 55 Frauen, 43 Kinder ver- wundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2348 gestiegen.

__ Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1245 und 1246 der Deutschen Ver- [ustlisten bei. Sie enthalten die Liste Nr. 12 der aus Rußland zurückgekehrten preußishen Austauschgefangenen, die 677. preußische, die 313. und die 314. bayerische, die 351. sächsische und die 488. württembergische Verlustliste.

Hamburg.

Der Staatshaushaltsplan für 1917 sieht, wie „W. T. B.“ “meldet, gegenüber einer Einnahme von 161 427 2383 Á eine Ausgabe von 212785 133 M, mithin einen Fehlbetrag von 51 357 900 #4 vor. Für 1917 ist die Erhöhung von zehn Einheiten der Einkommensteuer vorgesehen. Der Senat beantragt, den Fehlbetrag vorläufig durch zeit- weilige Anleihen zu beschaffen, vorbehaltlih endgültiger Be- hlußfassung über die Deckung des Ausfalls.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnahrichten.

Großes Hauptquartier, 4. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschaupl at. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Scharfer Artilleriekampf ging feindlihen Angriffen voran, die aber in unserem Feuer nur in beschränktem Um- fange zur Durchführung kamen, so nordwestlih von Cour- celette und im Abschnitt Gueudecourt—Lesboeufs;- fie E - Hyd

9 feindliche Flugzeuge sind im Luftkampf und durch Abwehrgeshüße abgeschossen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Gegen unsere Höhenstellungen östlih der Máas {woll das feindliche Feuer am Nachmittag erheblih an. Fran- vier E zwischen Douaumont und Vaurx blieben erfolglos.

ODestlicher Kriegsschaupla ß. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

_ Unsere Erfolge links der Narajowka wurden durh Er- stürmung weiterer Teile der russischen Hauptstellung \üdwestlich von Folw. Krasnolesie erweitert und gegen Wiedererobe- rungsversuche des Feindes behauptet.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Auf dem Nordteil der siebenbürgishen Ostfront ist die Gefechtstätigleit wieder reger geworden, ohne daß es bisher zu bemerken8werten Jnfanteriekämpfen gekommen ist.

An der Südfront wurden einzelne rumänische Angriffe ab- gewiesen. Die HöheRosca (südöstlich des Altschanz-Passes) wurde vom Gegner besetzt. Südwestlich von Predeal gewannen wir eine rumänische Stellung, die wir im Nachstoß am 2. November bereits beseßt, in der folgenden Nacht aber wieder verloren hatten; über 250 Gefangene fielen hier in unsere Hand.

Balkan-Kriegsschauplaßz.

Heeresgruüppe des Generalfeldmarschalls von Macensen.

Bei einer Unternehmung österreichish-ungarisher Monitore gegen eine Donauinsel jüdwesilich von Rustshuk wurden Geschüße und 4 Minenwerfer erbeutet. In der Dobrudscha keine wesentlichen Ereignisse.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Somme und Siebenbürgen.

14.

Der Verlauf der Sommeschlaht läßt s{ch in vier große Ab- schnitte einteilen, die im wesentlichen mit den Kalendermonaten ihrer Dauer zusammenfallen:

Der Juli brachte den ersten Ansturm. Obwohl wir diesen er- wartet hatten, darf do zugestanden werden, daß die Stärke und Dauer feiner artilleristishen Vorbereitung unsere Erwartungen um ein vielfahes übertroffen hat, Nur der beispiellosen Hingabe und Aufopferung unserer Truppen ist es zu verdanken, daß es gelang, den ersten wuligen Dúürchbrucksversuch aufzuhalten. Schon in der zweiten Julibälfte sah der Fetnd fih gezwungen, seine ursprüngliche Durchbruhsabsiht aufzugeben und an Stelle des Durchstoßes in nordösiliher Richtung, also in die Spitze des von thm im ersten An- lauf erkämpften Gelöndedrele#s hinein, die besheidenere Taktik des Aufrollens durch auseinanderj1rebenden Doppeldruck auf die Schenkel des Dreieccks zu segen.

Als auch diése neue Taktik bis Ende Juli nicht zum Grfolge geführt hatte, ging der Feind während des Monats August zu einer ziemli Ges en Taktik des allgemeinen Drucks auf die Gesamtfront über ie brate ihm troy immer wiedeiholter höchster Kraft- ameeaquns nur unwesentlihe Teilerfolge.

Wir wissen aus einer großen Reihe von Presseäußerunpen und

haFen gus auf audere Weise in Erfahrung bringen können, vol gegen

Ende August in den Reihen unserer Feinde, zumal der Franzosen, die Etkenntnis sh Bahn gebrohen hatte, daß die Sömmeoffensive ihr Ziel nicht erreiht habe und kaum jemals erreichen werde.

Dâttals E fh unseren Fetnden die Notwendigkeit auf, dem allgemetnen Sinken der tegetofigung Furs éine bedeutsame Neugestaltung der Dinge entaegenzuwtrken. Dur kräftigen Druck cclang es, ten neuen Feind, Numänten, auf den Plan zu bringen.

N Eine Reihe von schwerwiegenden Kriegsratsfizungen fand statt- Für den Fortgang der Sommeschlact wurden ihre Beschlü e von einsGneidender Bedeutung. Die deutshe Führung bat dicse Be-

Ausgangspunkt wichtiger und heilsamer Entschließungen gmacht.

Von dem Septemberkriegsrat unserer e ay datiert die wisderum völlig veränderte Taktik, welche in der Folge eingeschlagen wurde, und die während des September auch zu eciüec unleugbaren Steigerung des feindlihen Vordrängens und zu verhältniémäßig bedeutenden Grfolgen geführt hat. - In dret großen Anläufen, vom 3. bis 7. September, vom 12. bis 17. September und mit stärkster Anspannung und ‘entsprehend bedeutsamem Erfolge am 25. bis 27. September, versu&te der Feind, setne neue Absicht zu ver- wirklihen. Man muß anerkennen, daß diese neue Taktik nichts anderes bedeutet, als entschlossene, nur den veränderten Umständen entsvrechend etwas abgewandelte Wiederaufnahme der kühnen Anfangs- absiht: des s\trategischen Durchbrucchs, der nun wiederum die Richtung auf die Spitze des erkämpften Dreiecks bekam. Da diese Spiße nöôördlich der Somme, im Abschnitt zwishen Somme und Arcre, lag, so brate der neue Plan des Septemberbeginns die endgültige S Nate Sommeschlaht in zwet im wesentlihen getrennte

Die Südschlaht, im Abschnitt Biabes bis Vermandovillers, zeigte nach einem großen Durhbruchsversuhe auf der Gesamtfront von Mitte September an ein allmählihes Nachlassen der Ge- famtstärke.

Troßdem hat der Feind. auch in der Süds{lacht zwar nicht auf Grund eines großen operativen Gedankens, wohl aber dur eine Reihe kraftvoller Einzelstöße einen immerhin erkennbaren Ge- ländegewinn erzielt, in8befondere in den Abschnitten zwischen Berny un Da Ones T e 2 r ge des R Bon einem

eiteren Ausbau dieser Crfolge hat er, jedenfalls infolge der berelis erlittenen Verluste, Abstaud nehmen uten, , folg

__ Dafür verlegten unsere Feinde die Wucht ihrer gemet: samen An- griffe ganz unverkennbar in den Nordabschnitt zwishen Somme und Ancr-, und hier ist es ihnen gelungen, das e:kämpfte Dreieck nicht unerbeblich zu erweitern.

__ Den Höhepunkt ihrer Anspannung und ihres Erfolges bedeutet die Schlacht des 25. bis 27. September, welche den Feinden die Ort- schaften Gueudecourt und Rancourt urd das gesamte zwischen ihrea liegende Gelände, eingeschlossen die größere Ortschaft Combles, ein- trug. Das Ziel ihrer unerhörten Aaftrengung aber, den strategishen Durchbruch an der Spitze des Dreieck#, haben sie au in dem unvor- stellbar gewaltigen und mördertschzn Ringen des September nit er- retcht. Das beweist etn Blick auf die Karte der Lage zu Ende Sep- tember: Das Dreieck, welches zu Beginn des Scvtomber mit der Spitze bei Longueval im wesentlihen m Sinne der Hauptangriffs- rihtung lag und fo die feindlihe Anfang8absi®t dos strategischen Durchbruchs wenigstens in der Anlage verkörperte, hat sich nah der

escheiterten Wiederaufnahme dieser Anfangsabsiht im Lauf des

eptember zu einem flahen Bogen verwandelt. Das feindliche Ziel konnte also nur in den Schenkeln des Dreiecks in \tärkerem Peaße erreicht werden. Gerade da, wohin die Gesamtrichtung des Angriffs e nämlich an der Spite, ist der Feind niht neanenêwert vorwärts gekommen.

Der vkierte Abschniit, der im wesentlihen mit dem Oktober- monat zusamméenfällt, hat eine ununterbreWene Fortseßung der feindlihen Angriffstätigkeit auf der ganzen Front gebra@t. Auch in diesem Zeitraum ballte der Feind seine Kräfte tn Zwischenräumen von jeßt nur etwa fünf Tagen zu gewaltigen Angriffshanbiungen, „Groß- kampftagen“, zusammen, ohne daß in den Pausen der feindliche An- sturm völlig ausgeseßt hätte.

Aber diese gesamte ununterbrochene und höchst gesteigerte An- spannung hat dem Feinde im Oktober nur örtliche, auf Kärten ITleineren Maßstabes überhaupt unerkennbare Fortschritte gebracht. Der Aushau der deutshen Widerstandskraft hat nämlich seit dem kritischen 25. September derartige Fortschritte gemacht, daß wir beute dem Feinde in einer Stärke gegenüberstehen, welche seine zahlenmäßige Ueberlegenbeit zum mindesten durch den höheren Kampfwert unserér Truppen aller beteiligten Waffengattunaen ausglei&t.

Dieser Stand der Dinge zu Ende Oktober bewetst unwiderleglih, daß es der verbündeten Heeresmaht Englands und Frankreichs n icht gelungen ift, den an der Somme gebundenen Bruchteil der deutschen Streitkräfte zu zerreiben und damit unsere Westfront zu erschüttern. Das ist die Antwort der deutshen Sommekämpfer auf das eine der neuerdings verkündeten, s{chon erheblih eingeshränkten Ziele ‘der feind- lien Sommeoffensive.

Die zweite dieser bescheiderer gewordenen Fragen an das Sh!ckXcksal war: wird es-gelingen, fovtel feindlihe Kräfte zu binden, daß Deutsch- land wenigstens außerstande ist, seinen tapferen Bundesgenossen im Südosten Europas genügend Hilfskräfte zur Verfügung zu \telen, um fie zur Abwehr oder gar zur Niederzwinguvg des neuen Balkän- gegners instand zu seyen?

Vom Eintritt dieses neuen Verbündeten hatte \ich die Entente eine entsprechende Wendung der Lage auf der gefomten Ost- und Süvostfront versprchen. Hatte sie uns bisber an beiden Fron1en un- erschütterlih gefunden, so glaubte sie mit Best!mmtheit annehmen zu dürfen, daß bas bishezice Glelchgewicht ter Kräfte an der Ostfront durch Hinzutritt Numäntiens endgültig zu ihren Gunsten verschoben werden würde, während die Wtiederaufnohme der Sommeroffevsive es uns urnmöglich machen sollte, diese Verschiebung auszugleichen. Was im Westen bisher m1ßluygen war, sollte nun im Oster glücken.

Und wie ifi’8 gewoiden? Auf diese Frage war die Aniwort: wir kaben dle Westfront unershütterlich gehalten und troßdem genligend Kräfte freimackwen können, um niht nur den russischen Massenansturm zum Stehen zu bringen, sondern auch dem neuen Feind setnen tüdisch errafften Gewinn aus dem Naben zu reißen und die Bulgaren bei Rüdckercberung des räuberish ihnen abgepreßten Landes am Donaubdelta zu unterstüßen. Schon sind die Eingangas- pförten zum Herzen Numäniens, die Balkanpässe, in unserer Hand. Der Plan unserer Feinde, mit Rumäntens Hilfe unsere Verbündeten im Südosten einen nach dem andern zu vernichten, unsere Ver- bindungen mit Konstantinopel zu durhreißen, die Osmanenhauptstadt in thre Hände zu bringen und damit die chmezlih entbehrte Cinheit unserer Einkreijung berzustellen, ist gescheitert.

Auf die zwelte Schiksalsfrage der Entente lautet unsere bis- berige Antwort: die eroberte Dobrudsha, das befreite Sitebenbürgen. (W. T. B.)

Oesterreihish-ungarisher Bericht. Wien, 3. November. (W. T. B) Amilich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplag. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Jn der nördlihen Walachei griffen die Rumänen gestern an zahlreihen Stellen an; sie wurden überall zurückgeworfen. Dem Feinde nachstoßend, gewannen unsere Truppen südöstlich des Vörös Torony- (Roten-Turm-) Passes und südwestlich von Predeal erneut Gelände. An der siebenbürgishen Ostfront und in den Wald- karpathen war die Kampftätigkeit gering.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

An der Bystrzyca Solotwinska Vorfeldkämpfe. An der Narajowka versuchten die Russen in ania Ma lenöben die am 30. an gtre Verbündeten verlorenen Stellungen zurückzugewinnen. Alle Anstürme des Gegners brachen unter \chwersten Verlusten zusammen. Südlih von Hulovicze am Stochod vertrieb ein Jagdkommando öster-

reichisher Landwehr einen russishen Vorposten.

\{chlüfse und ihre Auswirkung voll erkannt und auch ihrerseits zum

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