1916 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bei der Entelgnung find dem Besiher fo viel Kohlrüben zu be- gebörlaen seiner eier Genen und zur Ernährung der An: E L N 1E E R M

S 10 i

Die Anordnung, dur die enteignet wird, kann an den éinzelnen

Besiyer oder an alle Besizer des Bezirks oder eines Teils des Bézirks

gerihtet werden; im ersteren Falle geht das Eigentum über, sobald

die Anordnuva dem Besiger zuzebt, in l-yterem Falle mit Ablauf des

Tages nach Ausgàbe des amtlihen Bla1ts, in dem die Anordnung amtlich veröffentliht wird.

S 11 - Der Uebernabmepreis wird unter Berüesichtiaung des Höchst- preises für Kohlrüben sowie der Güte und Verwendbarkeit der Vor- räte und unter Kürzuntg um eine Mark für den Zentoer von der höberen Verwaltungsbebörde nad Anhörung. von Sachverständigen endgültig festgesegt.- Die baren Auslagen des Verfahrens trägt der Besiger. Den Betrag, úm den der Uebernahmeprets gekürzt ift, er- bält der Kommuralverband, aus dessen Bezirk die enteignete Menge in Aospruch genommen wird. W i} der Besißer na, daß er zulässigerweise Vorräte zu einem böberen Preise als rem Höchstyreis erworben hat, so ist statt des Höchsipreijes der Einstandopreis zu berücksichtigen. :

& 12 Der Besitzer hat die Vorräte, die er freihändig übereignet bat oder dte bei thm enteignet sind, zu verwahren und - pfléglich: zu be- handeln, bis der Erwcrb.r fie in seinen Gewahrsam übernimmt.

1IIL. Bewirtshaftung der Kohlrüben und Verbrauchsregelun g.

8 13

Die Retchskartoffelsielle hai für die Deckung des Bedarfs an Koblrüben, die als Ersaß für fehlende Kartoff In erforderlich sind, zu sorgen. Ste karn sich bierbei der Hilfe der nah § 7 der Bekannts machung über die Kartoffelversorgung vom 26. Junt 1916 (Reichs- Gef: bl. S. 590) eingerihteten Vermitilungsstellen sowie der Komi- munalverbände bedienen. Diese haben iht auf Verlangen Auskunft zu geben und sind an ihre Weisungen gebunden. Dié Reichskartoffel- stelle trifft die näheren Bestimmungen übér den Erwerb und kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festsezen.

8 14 Die Kommunalverbände, denen durch die Retichskartoffelstelle Kohlrüben zvgewtesen werden, haben deren Verbrauch in ihrem Be- zirke zu regeln. Dabei ist grund\äßz!ih davon auszugehen, daß zwei Teile Kohlrüben einem Teile Kartoffeln gleichstehen. Ï S 15 Der Relchékanzlec, die: Landeszentralbehörden oder die von diesen besiimmten Behörden fönren die Art der Regelung 14) vor- schreibe: ; die Landeszentralb-Hörden oder die von“ diefen bestimmten Bebörden fönnen die Regelung für jämtlihe oder einzelie Kommunal- verbände selbst vornehmen. M |

Die Kommunalverbände können tn ihren Bezirken Lagerräume für die La erung der Vorräte in Anspru nehmen. Die Vergütung seyt die höhere Verwaltungbbehörde endgültig fest.

S ;

Die Kommwmunalverbände können den Gemeinden die Regelung des Vei brauchs für den Bezirk der Gemeinde übêttraägen. Sotveit den Gemeinden die Regelung des Verbraucks übertragen twtid, gelkên die 88 14 bis 16 für die Gemeinden entsprewend. Gemeinden, die nah der legten V-1fkszählung mehr als 10000 Einwohner haben, können die Uebertragung verlangen. s 48 /

Uèber Strei igkeiten, die bei de: Verbrauchêregelung (§8 14 bis 17) entstehen, ents itet die höheze Verwaltungsb. hôrdé endgültig.

19. S@&lußbestimmungen

s L d Aer i 8 19 j “Die Landeszentralbehörden erlassen die erfcrderlihen Ausführungs-

bestimmuön.en. Die bestimmen, wer als Gem inde, als Kommunal- verba d, als zuständige Behörde u d als hôhe e V rwaltänutbehö!: de im Sione dieser Verorktnung anz. sehen ist. Sie können besiimn'en, daß dié den Kommünalverbänckén und Gemeinden übertragenen An- ordnungen du ch deren Vorstände erfolgen. j & 20

Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser

Verordaung zulassen.

S

Mit Gefängnis bis zu einem Zahre und mit Geldstrafe bis zu zehntau'end Mark oder mit einer diejer Sträfen wtrd bestraft:

1. wer u bifugt beschlaanahmte Vorräte belseite\chaft, ins- besondzie aus dem Beztike d's Kommunalve b ndes, für den sie beilagnabmt sind, ert'ernt, fe be'ckädigt, ze1sórt, verfuttert, ve'a1béitet, vetarbeiten läßt, zur Verarbeitung a: nimmt oder ver b1auht ;

. wer vunbefugt besch agnahmte Vo:räte verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Ern erbt ge\chäft über sie abs{ch1teßt;

, wer die zur Erhaltung der Vor'äte erforderlichen Hand- lun„en (8 3) xflibtwtdrig unterläßt; -

. ver eine thm n ch § 2 Abs. 3 und § 4 obliegen e Anzeige nit in der geseutn F ist er"attet oder wisseutlih unvol- stäadige oder un:tchtige Anaaben wacht ;

. wee der Vétpflich1ung des § 12, Vonâäte zu verwahren und rfl’gilh zu behandeln, zuroidei bar delt;

. wer den Anorcdnuogen zuwiderhandelt, die elne Landes- zen!ralbebörde eine von dieser bestimmte Behörde, etñ Kommunalv-rband oder eine Gemeinde, der die Regelung ihres Verbrauchs übert: agen ijt, nach den Vorschriften diésêr Vero dnung t1lofsen hat.

Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die si die straf- bare Handlung bezieht, ohne Unter|chitd, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

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Diese Verordnung tritt mit dem 4. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine.

Vom 30. November 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu“ wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesepbl. S. 327) folgende Verordnung erlässen:

81 Der Reichskanzler bezeibnet eine Stelle, der es obliegt, die Ver- sorgung des deut\hen Wirtschaf1slebens mit Phosphor zu fördern.

D Die g-mäß § 1 bez ihnete Sni ist béfugt:

1. af fremden Grundi1üden phosphorhaltige Mineralien und Geneine aufusuben urd zu gewinnen, sowie die zur Auf- bereitung eifoidezlihen Anlagen zu errihten und zu betreiben;

_ de Ueberlassung b-\siehender Anlagen zur Au!suura, Ge- woinaung oder Aufbereitung'rhosphetbattiger Mineralien und Gesteine zum Betrieb auf etgene Recznuürlg zu verlängen."

: \chneider, geb. Dittrich, in Le‘pzig,

S Dem Eigentümer oder son en Nugunaglares ten wird in den ilen des §2 ‘die Inansprühnahme der Grundstücke oder An- lagen élne Gatschêdigung ge S “Im Streitfall wid die Vergätung von einem O endgültig unter Ausschluß des Rehtswegs festgefezt. Das teds- pn besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Reichskanzler ernannt werden.

84 j Kommt über die Ausübung der fm § 2 erteilten Befugnisse eine Einigung zwischen der vom Reichskanzler bezeichneten Stelle und dem Gigentümer oder sonsttgen Nuzungsbherehtigten niht zustande oder ergeben ch zwish-n ihnen Streitigkeiten über die Ausübung der Befugnife, fo entsche!det die höhere Werwaltungsbéhörde des Bezirks, in -dèm das Geundück odex die Anlagen sh befinden; sie weist die Stelle, soweit érforderlih, in den Besiy des Grundstücks oder der Abn ein: egen die Entscheidungen und Anordnungen der höheren Ver- waltung8behörde findet Beshwerde an die Landeszentralbehörde stait. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Landeszentral- behörde fann vorläufige Anordnungen treffen; sie entscheidet endgültig unter Auss{luß des Nechtswegs.

8 5

Der Reicbskanzler kann nähere Bestimmungen zur Autführung der Verordnung treffen. Er kann ferner dén Vérfehr mit Phosphor und mit phosphorbaltigen Rohstoffen und Erzeugniss n regeln. Dûbet kann best mmt werden, daß Zuwiderhändlungen mit Gefängnis bis” zut etitm Jahre und m't Gelditrafe bts zu zehntaüfend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden und Les neben der Sirafe- die Vorräte, auf die die Zuwtiderhandlung {ih bezieht, êtn- aCIOgeN FeFDEN können, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder ntcht.

86 Diese Verordnung trtit mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.

Berlin, den 30. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die Durchfuhr von Elern. Vom 1. Dezember 1916.

Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Eiern vom 18. April 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 299) bestimme ich:

I

Die Durchfuhr von Eiern über die Grenzen des Deutschen

Reichs ist bis auf weiteres verboten. T

Die Bestimmung trilt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betreffend die Unterstüßung von Familien in den

Dienst eingetretener Mannschaften. Vom 3. Dezember 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über .die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesepbl. S. 327) folaende Verordnung, betreffend Abäuderung der Bundesrats- verordnung vom 21. Januar 1916 (Reichs-Geseßzbl. S 595), betreffend die Uutersüpguag von Familien in den Dienst ein- getretener Marhschaften, erlassen :

1 N 8 4 werden als Avs. 2 und 3 folgende Bestimmungen

eing füut:

#ür die Monate November 1916 bis ein\ch{ltießlich April 1917 werden . die im Ab). 1 bezeichneten Mindestsäße auf mo-atlich 20 Mark für tie Ehefrauen und auf monatli 10 Maik für die sonstigen Berechtigten festgeseyt.

Die Beträge, welche die bishertgen Säß- übersteigen, werden für die Monate Nov-mber und Dezember 1916 zusammén mit der zweiten Halbmonatérate im Dezember 1916 ausgezahlt.

2. Folgende Bestimmung tritt als § 12. hinzu:

Die Familten der aus dem Heereédienst entlassenen M nnschften 1 des G sehes, betreffend die Unterslügung von P A den Dienst eingetretener Mann\chaften vom 28 Xebrvar Î Oi L und § 1 der Verordnung) ezhalten noch elne Halbmona!srate nah dem Tage der Entlassung als außerordent-

lihe Unterstüzung. Diese Beslimmung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1916

in Kraft.

Berlin, den 3. Dezember 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

Bekanntmachung.

Das stellv. Geveralklommando I. bayer. A.-K. hat dem Waren- agenten Georg Brenner in München, Lindwurmstraße 88, und cem Mel bereibestßer Anton Dankerl in München, Kur- fürstenplaß 6, wegen Ueberschreitung der Hösipreise und übermäßiger Preissteigerung den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs und des Kriegöbedarfs untersagt.

München, den 1. Dezember 1916.

Der Kowma! dierende General. yon der Tann.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundetratsverordnung über die Fern- haltung unzuverlä)fiuer Personen vom Händel vom 23. September 1915 (Retichs- Heseßbl. S. 603) wtrd der Fuma „Borsdorfer itteimee in Borsdorf Inhaber Kaufmann Kurt

t id d dessen Ehefrau Johanna Hedwig Bret- E eb, Dit Bitterfelderstraße 12 der

Handel“ mit Gegenttäriden aus Kuvfer, Messing und sonstigen - Metallen" wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Grimma, 27. November 1916.

Die Königliche ÄAmtshauptmannschaft. v. Bose.

Bekanntmachung, Dem Milchhändler Carl Rudolf Christian Dabelsteen, Lauf:

unjuverlfiger Peisdnen vom Händel bom 23: September 199

graben ‘21, wird auf Grund der ‘Bekaintinachuhiä zur Férnhältung

sernere Handel mit Milch und amderen Gegenständen dep

äglthen Bedarfs untersagt. Hämburg, den 2 Dezember 1916. Die Deputation für ge Sghiffahrt und Gewerbe. : / Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Dem Mil{hhändler Christian Junker, Idastraße 10, wich“ auf Grund ‘der Bekanntmahung zur Fernhaltung unzuveriä!figer Personen vom Handel vom 23. September 1915 der fernere Handel mit Milch und anderen- Gegenständen deg täglihen Bedarfs untèrfägt, Hamburg, den 2. Dezember 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt uad Gewerbe.

Fustus Strandes.

Bekanntmachung,

Der Händlerin*Ehéfrau Anna Binder, hier, Lloydsttaße 28 ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermittel aller Act, sorlie cohei Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstotfen odrr mit Gegenständen des Kriegsbedarfs auf Gcunb der Vero dnung des Bundesräts vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzu- verlässigér Personen vom Handel vom 10. Dezember 1916 äb unter, sagt worden.

Bremerhaven, den 1. Dezember 1916,

Bremisches Amt. J. V.: Tjaden, Dr.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 28. September 1915 zur Fernhaltung unzuyerlässiger Per) o“ vom Handel (RGBI. S. 603)“ und: der Ziffern 1, 2, 4 und 9 dek Anweisung des Kaiserlichen Vinisteriums vom 11. Oktober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Z. B. Amktsbl. S. 305) wird dem

| Albert Pfauwadel und dessen Ehefrau, Nofalte geb. Müller,

Spezereihändler in Mülhausen, der Handel mit Gegen ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahxungs- _mt{tteln und Spezereiwaren aller Art, von heule ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reichs unterfagt.

Mülhausen |. E., den 17. November 1916.

Der Kaiserliche Kreisdirektor und Pouizelpräsidbent. Dall.

971 und 272 des Reich 3-Geseßblatts enthltéñ: Nummer 271 unter Ne. 5584 eine Verordnung zur Ergänzung der Bekannt- machung über Gerste aus der Ernte 1916, vom 1. Dezember 1916, unter j Nr. 5585 eine Bekanntmachung über Kartoffeln, vom 1. Dezember 1916, und uñter

1. Dezember 1916. Nummer 272 unter Nr. 5587 eine Bekanntmachung Mineralien und Gesteine, vom 30. November 1916, unter Nr. 5588 eine Bekanntmachung übér Eiern, vom 1. Dezember 1916. i Berlin W. 9, den 2. Dezember 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. N

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rat beim Staatsministerium, Geheimen Oberregierungsrat Dr. von Steinmeister den Charakter

eines Rates erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor des Schillergymnasiums-in Münster Dr. Richard Gaede zum Provinzialschulrat zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die 6 Callsen an dem Realgymnasium in Magdeburg zum Direktor dieser Anstalt durh das Staatsministerium bestätigt worden.

Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Nickel bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Der Rechtsanwalt Kottenhoff in Limburg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Frankfutt a. M., mit Anweisung seines Amtssizés in Limburg, ernann!

worden.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts anwalt Delius bei dem Amtsgericht und dem Landgericht 11 Münster und der Rechtsanwalt H iry bei dem Amtsgericht in Andernach.

In die Liste der Gerichtsassessor Emil

Rechtsanwälte sind eingetragen: dek ülsmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bochum, der Gapitkaiiesor Dr. Mal Rosenthal bei dem Amtsgericht in Weßlar, und der frühere Gerichisassessor Dr. Udo Baumgarten bei dem Amtsgericht in Trebbin. j

Ministerium für Handel und Gewerbe. | Nachdem die Bergakademie in Berlin an die Technische S in Charlottenburg angegliedert worden ist, wird an telle der Kommission für Bergreferendarprüfungen, die bisher mit der Bergakademie verbünden wär, bei dem Ministerium | für Handel und Gewerbe ein Ausschuß für die ersie Prüfung der Bergbaubeflissenen in fölgender ZV sammensezung bestellt : i | Vorsißenderx :

Reuß, Wirklicher Geheimer Oberbergrat, vortragender Rab Stelloertretender Vorsißender: 4

det

Voelkel, Geheimèr Oberbergtat, vortragender Nat.

Die von heute ab zur Au3gabe gelangenden Nummern | feld-Koefering abgehaltenen Plenarsißung des Bundes-

Nr. 5586 eine Bekanntmachung über Kohlrüben, vom

über phosphorhaltige l die Dürchführ von j

als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range ]

N Mittelmächte find. Die Ausnußung des Landes geschieht nah

Wahl des Oberlehrers, Professors Otto F

N gefangene, die den- Anforderungen für die Aufnahme

und die 508. württembergische Verlustlifte.

eini Ddocieruvai, Professor, - Direkt mer bergrat, Professor, * Direktor - ischen Landesanstalt, M tei Geheimer Bergrat, Prof. án der. Tacimtschen Hochsule, gt. esgl. desgl. desgl. Vater, desgl. desgl. Dr. Stavenhagen, desgl. desgl. Dr. Rauff, desgl. desgl. Dr. Jahnke, dé8gl. desgl. Dr. Fuhrmann, Professor an der Technischen Hochschule, Dr. Krug, Professor, Chemiker, Dr. Tübben, Bergrat, Professor an der Technischen Hochschule. Berlin, den 2. Dezember 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der Provinzialschulrat Dr. Gaede ist dem ‘Provinzialschul- follegiuum in Danzig überwiesen worden.

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Nichkamkliches.

Deutsches Reich.

Preufszenmn Berlin, 4. Dezember 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Neichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, wie „W.T.B.“ meldet, das nachstehende Telegramm gerichtet :

Ihre Meldung von der im Reichstage erfolgten Annahme des Gesezentwourfes über den Vaterländischen Hilfédten\st erfüllt Mich mit großer Freude und Befriedigung. Mein wärmster Dank gebührt der von vaterländilshem Geist getragenen gemeinsamen Arbeit der Reichöregierung und des Reichstages. Das Deéulsche Volk beieuyt damit yon neúêm, daß es fest enishlossen ist, für die flegreihe Durführung der Veiteidicgung seines Landes und seiner Macht jedes Opfer an Blut, Gut und Arbeit darzubzingen. Ein von solchem einbetilihen Willen beseéltes Volk wird mit Goltes gnädigem Beistand seinen durch Intelligenz, Arbettsamkeit und sittliGße Kraft errungenen Play unker den Kulturvölkern der Grde gegen jedermann behaupten und kann nicht besiegt weiden. Gott lohne alle Opferfreudigkeit und lasse das gerechte

Werk gelingen. ; Wilhelm I. R,

Ju der am 2. Dezember unter dem Vorsiß des Königlich bayerishen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen -

rats wurde dem Entwurf einer Bekanntmachung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917/18 die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelängten ferner eine Aenderung der Verord- nung vom 21. Januar 1916, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, der Ent- wurf einer Bekanntmachung über die Verjährung rückständiger Beiträge nach § 29 der Neichsversicherungsordnung und der Entwurf: einer Bekanntmachung über die Höhe der Z1nsen, die dem Gemeinvermögen bei der Jnvaliden- und Hinterbliebénen- versicherung gutzuschreiben" find. :

} E uit

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- ißung. A

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sißung zusammen.

Nachdem große Teile Rumäniens in die Hände der Mittel- | mächte gefallen sind, ist von diesen . eine Verwaltung des er-

oberten Gebietes eingerichtet worden. An der Spiße dieser „Militärverwaltung in Rumänien“ steht laut Meldung des „W. T. B.“ der General Tülff von Tschepe und Weidenbach, der bei Beginn des Krieges Führer des 8. rheinischen Korps war. Jhm unterstehen verschiedene Ab- teilungen, in denen neben deutshen auch Vertreter der anderen

genau vorher festgelegten Grundsäßen, die einerseits den Bedürfnissen Rumäniens, andererseits den Bedürfnissen der von England widerrechtlich abgeschlossenen Mittelmächte Rech- nung tragen.

_ Ebenso wie der Herr Minister der geisilihen und Unter- rihtsangelegenheiten für die Universitäten und technischen Hoch- \hulen hat nunmehr auch der Herr Minister für Landwirtschäft, Domänen und Forsten gènehmigt, daß an der Königlichen Landwirtschaftlihen Hochschule in Berlin im Felde stehende Kriegsteilnehmer und deutshe Kriegs8-

als ordentlihe Studierende entsprehen, auf Antrag in ihrer Abwesenheit immatrikoliert und gleih den übrigen zum Heéresdienst eingezogenen Studierenden als beurlaubt geführt werden. Die förmliche Verpflichtung ist nachzuholen, sobald der einzelne Studierende zurückehrt und sein Studium aufnimmt. Anträge sind unter Beifügung des Schulabgangszeugnisses oder des Berechtigungsscheines zum einjährig: freiwilligen Dienst (in Urschrift oder amtlich beglaubigter Abschrift) - sowie eines Lebenslaufs und Ein-

sendung der Einschreibgebühren im Betrage von 10 46 (Reichs- |

ausländer 15 #6) an den Rektor der Hochschule zu richten. Jm Falle der Minderjährigkeit ist eine Einwilligung des Vaters oder Vormundes mit einzusenden.

___ Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1293 und 1294 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 701. preußische, die 320. bayerische

Lübeck. Zum Bürgermeister für diè Jahre 1917/18 ist in der vor- gestrigen Sizung des Senats; wie „W. T. B.“ méêldet, der Senator Dr. Fehlin g gewählt worden.

|

i (Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnarighten.

Berlin, 2. Dezember, Abénds. (W. T. B.) Im Westen und an der Oftfront nichis Wesentliches. Jn den Karpathen erneute, abér wieder vergebliche Ent- lastungsvorstöße. Für uns Rumänien. Nordwestlich Monastir starkes Feuer. Bulgarischer Vor- stoß warf dort den Angreifer zurück.

günstige Entwicklung der- Lage in

Großes Hauptquartier, 3. Dezember. Wesstliher Kriegsschauplay. Im Somme- und Maas-Gebiet nahm zu einzelnen Tagesstunden die Aritillerietätigkeit zu und hielt “si auch Nachts stellenweise an Stärke über dem gewöhnlichen Maß.

Oestliher Kriegs\schauplag. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. _ Abgesehen von lebhaftem Feuer an der Narajowka und südlich des Dnjestr', kêine wesentlichen Ereignisse.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph.

i Gestern, am fünften Tage der russisch-rumänischen Karpathen-Offensive, richteten sih die Angriffe haupt- sächlich gegen die deutschen Linien in den Waldkarpathen. Am Gutin Tomnatek, am Smotrec, besonders heftig westlich der Baba Ludowa und oft wiederholt ‘an der Creteala- Höhe stürmten die Russen immer vergeblich an. Ünser Feuer riß breite Lücken in die Mässen der Angreifer. brachten an der Baba Ludowa deutshe Jagdkominandos 4 Offiziere und über 300 Mann zurü.

Auch östlich von Kirlibaba, beiderseits des Trotosul- und Oitoz-Tales scheiterten starke Angriffe. Hier wurden mehrere hundert Gefangene gemacht.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Die Shl acht am Argesul dauert an; sie hat bisher den vonunserer Führung beabsichtigten Verlauf genoämen.

Von Campulung und Pitesti her gewannen deuijche und österreichish-ungarishe Truppen fämpfend Boden.

Jm Argesul- Tal stießen heute Naht zwei Bataillone des Westpreußishen NReserveinfanterieregiments Nr. 21 mit Artillerie unter Führung des verwundeten Majors von Richter vom Neumärkischen Feldartillerieregiment Nr. 54 bis Gaesti vor und nahmen dem Feind dort 6 Haubißen ab.

Dér Argeésul ist weiter stromabwärts überschritten.

Eine rumänische Stoßgruppe, die südwestlih von Bukarest über den Argesul und den Neajlovu vorge: drungen war, ist umfaßt und unter shweren Verlusten nach Nordosten über den Neajloóu-Abschnitt zurü geworfen worden.

Auf dem äußersten rechten Flügel an der Donau wurden am 1 12. russische Angriffe verlustreih abgewiesen. Die Lage hat sich dort am 2. 12. nicht geändert.

Die Beute der 9 und der Donau-Armee aus den gestrigen Kämpfen beläuft sich auf 2860 Gefangene,

(W. T. B.)

15 Geschüße, mehrere Kraftwagen und sehr viele

andere Fahrzeuge.

Am Westflügel der Dobrudscha-Front wiesen bulgarische Negimenter ‘starke Angriffe durch Feuer, zum Teil durch Vor- stoß über die eigenen Linien zurück. Weiter östlich gingen ottomanische und bulgarische Abteilungen gegen die russischen Stellungen vor, stellten durh Gefangene von 3 russishen Divisionen die Verteilung der feindlichen e fest und ex- beuteten 2 Pänzerkraftwagen ‘mit englisher Besaßung.

Mazedonische Front.

Nach Trommelfeuer griff der Gegnér die von Bulgaren beseßte Höhe 1248 nordwestlich von Monastir an und holte sich dabei blutige Verluste. Die Höhe blieb, ebenso wie der gleichfalls angegriffene Ruinenberg bei Gruniste, fest in der Hand der Verteidiger.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 3. Dezember, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Ostén nichts Besonderes. Jn Rumänièn erfolgreihèés Vordringen Argesul. An mazedoni scher Front starkes Feuer bei Monastir und Gruniste.

am

BVerlin,3. Dezember. (ŒW. T. B.) Die Schlacht am Argesul nordwestlih vou Bukarest ist von der 9. Armee gewonnen. :

Seine Maiestät der Kaiser und König haben Aller-

höchst aus diesem Anlaß in Preußen und Elsaß-Lothringen am

4. 12, 16 Kirchengeläut angeordnet.

Großes Hauptquartier, 4. Dezember. (W. T. B.)

Westliher Kriegsschauplaß. Armee des Generalfélödmarschalls Herzog Albrecht von Württemberþ.

Im Jpern- und Wytschaete-Bogen gingen im An- {luß an Sprengungen englishe Patrouillen gegen unsere Stellungen vor. Cinzelnen gelang es, in den vorderstêèn Grabèn zu kommen; fie wurden im Handgeménge überwälligt odér zurückgétriében.

Von den übrigen Armeen sind besondere Ereignisse nicht

zu berichten. Oestliher Kriegsscchauplaß.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Nördlih des Dryswjaty-Sees . gingen nah starker Feuervorbereitung russische Krä fte gegen unsere Linien vor; sie wurden verlustreich abgewiejen. | Vorstoß feindliher Streifabtéilungen an Solotwinska.

Eigène Ünternehmungen wésllih von Tarnopol und südlich vôn Stañislan hatken Erfolg.

der Bhstrzyca

Vom Nachstoß hinter dèm weichenden Feind her

Ebenso \cheitette der |

Front des Generalober sten : Erzherzog Joseph

Jn den Waldkarpathen hat gestern die Angriffs der Russen nachgelassen, nur zu leicht zurückgewiesenetn, d) lichen Vorstößen räfften sie jd an ein : Ftstageries Artilleriefeuer scheint das verdecken zu sollen. n j

Stärker war der russishe Druck noch an der sieben- bürgishen Ostfront. Am Trot oful-Tale gelang es dem Feinde, fleine Fortschritte zujmachen. Deutsche und österreichisch- ungarische Truppen entrissen ihm weiter südlich eine jüngst verlorene Höhenstellung wieder.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls : von Mackensen. -

Der 3. Dezember brachte in der Schlacht am Argesul die Entscheidung; fie ist gewonnen.

Die Operationen der Armee des Generals der Jnfanterie von Falkenhayn Mitte November dur die siegreihe Schlacht von Tar gu Jiu begonnen und derx auf das Nor0- ufer der Donau gegangenen deutschen, bulgarischen und otio- manischen Kräfte sind von Erfolg gekrönt gewesen.

Die unter Führung des Generals der Jnfanterie Kosch fämpfende Donau-Armee von Svistov her, die durch die westliche Walachei über Craiova vördingende Armeegruppe des Generalleutnants Kuehne, die nah harten Kämpfen längs des Argesul aus dem Gebirge heraustretende Gruppe des Ge- neralleutnants Krafft von Delmensingen und die unter Be- fehl des Generalleutnants von Morgen über Campulung vdr- brechenden deutschen und österreichisch-ungarishen Truppen haben ihre Vereinigung zwischen Donau und dem Gebirge vollzogen.

Der linke Flügel nahm gestern Targoviste. Die Truppen des Generalleuinants Krafft von Delmensingen seßten von Pitesti her ihren Siegeszug fort, \{chlugen die 1. rumänische Armee vollständig und trieben ihre Reste über Titu, den Gabelpunkt der Bahnen von Bukarest auf Campulung und Pitesti, in die Arme der bewährten 41. Jnfanteriedivision unter Führung des Generalléutnants Schmidt von Knobelsdorf.

Auf dem linken Argesul-Ufer, nordwestlih und wesilich

von Bukarest, blieb der Kampf in erfolgreihem Fort- schreiten.

Südwestlih der Festung wurde der Rumäne, der nach.

aufgefundenem Befehl die Absicht hatte, die Donau-Armee ver- einzelt zu schlagen, während sein Nordflügel die 1. Armee standhielt, über den Neajlovo gegen den Argesul zu- rüdgeworfen. i

Südlich von Bukarest waren starke rumänish-russische Angriffe abzuwehren. Auch hier wurde dem Feinde eine schwere Niederlage bereitet.

Kavallerie und Fliegern gelangen Bahnunterbrehungen im Rücken des rumänischen Heeres.

Die Haltung unserer Truppen in den siegreihen Kämpfen war über alles Lob erhaben, ihre Marschleistunden gewaltig. Das reiche Land und die erbeuteten ceftillten Verpflegungs- fahrzeuge des Gegners erleichterten die Versorgung der Truppe.

Die rumänische Armee hat die \schwersten blutigen Verluste erlitten. ;

Zu den Tausenden von Gefangenen aus den wvorher- gehenden Tagen kamen gestern noh über 8000: Maun.

Die Beute án

aller Art ist unabsehbar. Es fielen bei der

35 Geschüße, bei Titu 13 Lokomotiven mit vielem rollenden O

Material in unsére Hand.

Die Operationen gehen plangemäß weiter, neue Kämpfe stehen bevor.

Jn der Dobrudscha keine größeren Kampfhandlungen.

Mazedonische-FLont.

Ohne Eirfluß auf die Entscheidung suchenden Schläge in Rumänien bleibt der Verlu einer auf dem Ostufer der Cerna gelegenen Höhe, die gestern von den Serben genommen wurde, und die damit verbundene Verlegung eines Teils unferer dortigen Stellung.

Der Erste Generalgquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichish-ungarischer Bericht. Oestlicher Kriegsschauplaß.

Wien, 2. Dezember. (W. T. B.) Amilih wird gemeldet:

Südwéstlih von Bukarest wurde der untere Arg esul ge- wonnen. Alle Versuche des Feindes, dem | Vordringen der Donauarmee durch Gegenanagriff- Halt zu gebieten, waren vergebens. Südöstlich und ¿sli von Pitesti stellte fi dié erste rumänishe Armee erneuert zur Schlacht, General Stratilescu trug in seinem Befehle allen Offizieren und Truppen auf, auf ihren Pläßen zu sterben, da von dem bevor- stehenden Kampfe das Schiksal Rumäniens abhänge. Die öster- reihisch-ungari\s{henund deutschenTruppenwarfen den N nach uslgea Ringen. Ein bayeri)ches Regiment tieß im Argesul-Taleweit über die durchbrochene Linie des Gegners hinaus; die Rumänen wichen in Un-

ges gerät und Kriegämaterial

ordnung. - Auh im Dambovita-Tal_ südöstlih von Cam- .

pulong wurde rumänisher Widerstand gebrochen. Ein feindliher Gegenstoß im Prahova-Täle scheiterte äm BLOO der dort fehtendèn österreihish-ungarifchén Regt- mentér. g Die Beute des gestrigen Tages es wurden über 6000 Gefangene, 49 Geschüße, 100 gefüllté Muni- tionswagen gezählt bietet einen Maßstab für die Nieder- lage, die der Gegner erlitt. Vergeblich versuchten die Russen, dur ihre Karpathenoffensive noch ‘in leßter Stunde Hilfe zu bringen. i E Die Angriffe der Rumänen im Grenzgebirge westlich von Focsani, die Anstürme zweier russisher Armeen. egen die Linie der Generale von Arz und von Koeveß f heiterten gestern wie an anat a ae A gen. Außeogew antes hohe nas er dke bilbèn vorerst das einzige Ergebnis, das die Entlastungsofsensive in den Karpathen für unsere Gegner aufzuwéisen hat. Nördlih dèr Karpathen bei den K. u. K, Streitkräften

nichts Neues. S u

____ Ftalienischer Ae bunt. | Die Jtaliener seßten ihr Geschüßfeuer im

mit großem Munittonsaufwvänd fort. Auch! Nachts war

Ét E H E abschnitt der