1916 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Seide, Nobselde vom Maulbeerspinner . A

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E dichte, ungemusterte taftbindige Gewebe, ‘ganz aus

Deutscher Reichsanzeiger

und

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 6 6 20 4. Alle Postanstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außex

öóniglich Preußischer

taatsanzeiger.

des Postanstalten und Jeitangsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nx. V3.

Einzeln2e Anmmern kosten 25

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l 295.

Fuhalt des amtlichen Teiles:

Yuntmachung, betreffend Ausfuhr- und Durchfuhrverbote.

densverleihungen 2c.

Deutsches Reich. anntmachung über Pferdefleisch.

anntmachung, betreffend Zollerleihterungen für Jndustrie-

zeugnisse aus den beseßten feindlichen Gebieten.

Fteilung, betreffend das Erscheinen der Deutschen Arznei-

nre 1917. : zeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 282

Gesezblaits. i Königreich Preußen.

des Neichs-

hennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

honstige Personalveränderungen.

fanntmachung, betreffend die Geburt eines Königlichen Prinzen. fanntmachungen, betreffend die Zwangs3verwaltung britischer

Internehmungen.,

Bekanntmachung.

L Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom h Zuli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und

Wrhfuhr von

1) Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegsbedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarf3-

artifeln dienen, 9) Rohstoffen, die bei“ der Hér

triebe von Gegenständen“ bes abedurfs zur Véc-

wendung gelangen, nge ih nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis :

Y 1. Es wird verboten die Ausfuhr und Durchfuhr Mmtliher Waren des 5. Abschnitts des Zolltarifs Berishe und pflanzlihe Spinnsioffe und Waren daraus; enshenhaare; zugerihtete Schmufedern; ges und Hüte)

P dließlich der Gespinste, Gewebe und Rvtilit, E N. Diese Bekanntmachung tritt an d

e aus Texrtilose,

ie Steïle

Mer seither auf Grund der eingangs genannten

Riserlihen Verordnnngen erlassenen

Bekannt-

hungen, insoweit sie Waren des d. Abschnitts des

Jolltarifs zum Gegenstande haben.

Ÿ 111. Die Ausfuhr der unter I genannten Waren im Ver- Elungsverkehr (Eigen- und Lohnveredelung) ist gestattet, außer

t Stoffe, die zu Verbandzwecken geeignet sind.

IV. Das Verbot unter T] erstreckt sih nicht auf folgende

ren; Ausfu

hrnummern

des Statistischen

seide in Verbindung mit anderen Gespinsten

Aus Unterabshnitt A. Warenverzeichnisses:

391 a, 392a

als Wolle, Baumwolle oder Ramie aus 393

lorettseidenge)pinste. . ,

eldenzwirn aller Art in Aufmahungen für den ag pertauf mit Ausnahme der chirurgishen (Oelde

M Nohseide, künsiliche Seide und Florettsetbengefpinste,

in Verbindung (jedoch niht umsponnea) mitt Metallfäden (Draht oder Lahn) .

Seide des Maulbeerspinners, beite. seitig mit fesien Kanten gewebt (Pongees) .

dite Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung,

ganz oder teilweise aus Seide .

Sammet und Plüfch, sammet- und plüschartige

| OGewebe ganz oder teilw:ise aus Seide s handere dite Eewebe, ganz oder teilweise aus Seide, außer Kartuschbeutelzeug (Pulvertuh) und Aus-

Id: A R a bos R, ganz oder teilweise aus Seide .. . euteltu, ganz oder teilweise aus Seide (Müllergaze)

E Gaze, Krepp, Flor und dergleihen und!'chte Gewebe,

ganz oder tetlweise aus Seide, - außer Kartusch-

E beutelzeug (Pulvertvch) und Autbrenn-(Aet-) stoff andshuhe und andere Wirkwaren, Wirk- und Ney- toffe, Neßwaren, ganz oder teilweise aus Seide

44 9 Spißenstoffe und Spiyen aller Art, einschließli der

Einsaß spißen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spiyen oder Spitenstoffen, ganz oder teil-

S weise avs Seide.

tidereien auf Grundst

9 aus Seide . L osamentierwaren (Besäze, Bänder, Kordeln, Lißen, : Sthnüre und deraleidten) aus Seide; nach Art er sogenannten Baumwollensparterte hergestellte aren, mit Ausnahme der breiten Viscabändcen y p19 Kunsifelde (die wie {male der Nr. 394 Kn em Verbot unterltegen); Chenille. ... %fmacerwaren, au mit Unterlagen oder Ein- bunt agen von Holz, Bein, Horn, Lever, Gisen . e Jacquardwäscheborten, Grätenftiche und Barmer ögen, aus Baumwolle mit fünstliher Seide .

398 a—c

aus 399

400

401 402—403 404 a—d

aus 405 a—d

406 407 aus 408 409 a—b

aus 412a aus 412 b verschieden.

Berlin, Freitag, den 15 Dezember, Abends.

D8 Anzeigenpreis für den Raum einec 5 gespaltenen Einheits- | zeile §0 S, kiner 3 gespaltenen Einheitszeile 50 |

Anzeigen nimmt ant

die Königliche Expedition des Reihs- und Staatsanzeigers Verlin SW. 48, Wilhelmstraße Nx. V4.

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AuêFuhrnummern des Statistischen Aus Unterabschnitt B. Wareuverzeichnisses : Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferdehaare aus der Mäÿne und dem Shweife). Spigzen aller Art, eins{chließlich der Einfayspiten, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen; Tüll aus 436

Aus Unterabschnitt C. Baumwolle. Spitzen aller Art, eins{chließlich der Einsaßspiten, Kanten und abgepaßten Waren aus Spigen aus 464a—c bunte Jacquard - Wäscheborten, (Giätensuiche und / Barmer Bat L Cas h v s Verschieden.

Aus Unterabscchnitt D. Andere pflanzlihe Spinnstoffe.

Spitzen allex Art, einschließ|!ich der Einsaßspiten, Kanten und abgepaßten Waren aus Spißen aus 501

Aus Unterabschnitt E.

Kleider, Puywaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genapnt.

Aus Seide (ganz oder teilweise): Frauc nkleider (Mäntel und Kleider) .. ., Maädchenkleider (Mäntel und Kleider), Blusen, Schärzen, Unterröcke Mieder (Korsetie, Letthen usw). s Pugzwaren urxd sonstige genähte Gegenstände, anderweit i geveut Ä Äus Unterab\ Bnttt J. :

Künstlißhe Blumen aus GSespinftwaren, Regen- und Sonnenshirme, Schuhe aus Gespinsiwaren oder Ftlzen.

Blumen (Blüteo, Blüter.bläit-r, K- ospen), fertige aus Gespinstwaren oder Gespinsten, auh aus Filz oder Watte, allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen, auch in fester Verbindung mit anderen Gegenständen oder unter Gias und Rahmen; Bestandieile f\olGher küntilihen Blumev, z. B. einzelne Blätter, Stiele, Staub- fäden, Samenkayseln, Früchte usw., ohne Ver- bindung untereinander; au sogenannte Stoffs

\chläugje zu Stielen e A 523 Megen- und Sonnenschirme aus reiner S‘ide, .. . aus 525

Aus Unterabsch{nitt K. Menschenhaare und Waren daraus, zuge- rihtete ShmudlLfedecn, Fächer und Hüte. - Schmuckfedern, zugerihtet (zubereitet) : Sa p ab va ia e 0e 531 a Me 531 b andere Federn; auch Vogelbälge, Köpfe, Flügel und andere Teile von Bälgen zurn Schmuücke von Hüten oder dergleichen zugerihtet , . SBT: C Fächer . . . * * o . o . . . * s . 532 Qute, aULeo QUELUM Pen ae R 00 980030, 537— 539, 54L.

V. Die Ausfuhr von Umschließungen aus Jute, Baum- wollengeweben, Textilosegeweben, Textilit ist ohne besondere Ausfuhrbewilligung gestattet, wenn ihre Wiedereinfuhr in das Reich3gebiet nach ihrer Entleerung im Ausland sichergestellt wird.

VI. Wegen der unter den 5. Abschnitt des Zolltarifs fallenden Uniformstücke, Heeresausrüstungsftücke und als solche erkennbaren Teile von solchen bewendet es bei den Bestim- mungen der Bekanntmachung vom 24. November 1914 (Reichs- anzeiger Nr. 277).

VIL. Wegen der unter den 5. Abschnitt des Zolltarifs fallenden Verbandmittel und sonstigen Gegenstände zur Ver- hütung und Behandlung von Krankheiten, Leiden und Körper- schäden bewendet es bei den Bestimmungen der Bekanntmachung vom 1. September 1915 (Reichsanzeiger Nr. 206).

VITIT. Die dem Ausfuhrverbote durh die vorstehenden Be- stimmungen untersiellten, bisher zur Ausfuhr nicht verbotenen Gegenstände sind zur Ausfuhr freizulassen, soweit sie bis zum 18. Dezember 1916 zum Versand aufgegeben sind.

Berlin, den 14. Dezember .916.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalleutnant Elstermann von Elsier, Kom- mandeur einer Rese:vedivision, den Stern zum Roten Adler- orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, dem Generalleutnant Sunkel, - Kommandeur einer Jn- fanteriedivision, die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

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dem Generalmajor von Hofmann, Kommandeur einer Jnfanteriedivision, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am zweimal. hwarz- und dreimal weißgestreiften Bande, dem Generalmajor von Ditfurth, Kommandeur einer Jnfanteriedivision, dem Genera!major von Wurmb, Kom- mandeur einer Kavalleriebrigade, und dem Generalmajor Krahmer, Kommandeur ener Feldartilleriebrigade, den Rouen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Obersten Weie, Kommandeur einer Reserve- infanteriebrigade, dem Obersten Rodig, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 2, dem Obersten von Roden, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 7, dem Obersten Gündell, Kommandeur einer Jnfanteriebrigade, dem Obersten Leu, Junfanteriebrigadeklommandeur bei einer Reservedioision, und dem Obersten Freiherrn von Wech mar, Kommandeur des Ulanenregiments von Schmidt (1. Pom- merschen) Nr. 4, den Königlichèn Kronenorden zweiter Klasse mit Schw: rtern sowie

dem Oberstleutnant zur Megede, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 266, dem Oberstleutnant Ho hn- horst, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 264, dem Obersileutnant Freiherrn von Ledebur, Kommandeur des Jafanterieregiments von Voigts-Rheg (3. Hannoverschen) Nr. 79, dem Oberstleutnant Huebner, Oberquartiermeister einer Armee, dem Oberstleutnant Tüllmann, Kommandeur des Reservefeldartillerieregimen1s Nr. 58 dem Oberstleutnant Dove von der Armee und dem Oberkommando einer Heeres- gruppe zur besonderen Verwendung zur Verfü. ung gest: llt, dem Oberstleutnant, z. D. Seelbach, Kommaadeur des

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Hopfen, Kommaideur des S fün /

Major Wehrig Komm mdeur des 2. Hannover scen Jn fanterieregiments Nr 77, dem Major Lenuich Kormandetr des Jnfanterieregiments Nr. 188, dém Mejor von Dresky im Feldartillerieregiment Nr 231, dem Major von We- hoven, Chef des Generalstabs eines Reserv ko1ps, dem Major Woltersdorf im Reserveinfanterieregiment Nr. 22, dem Major der Landwehr Reddemann, Führer des Gardereserve- pionierregiments, dem Hauptmann von Waldow im General- stabe einer Neseroedivision, dem Hauptmann Friese im Generalstabe einer Jnfanteriedivision, dem Hauptmann von Kalckreuth im Géneralstabe eines Divisionskommandos zu besonderer Verwendung, dem Hauptmann Heller im Generalstabe einer Landwehrdivifion, dem Hauptmann Gaede im Jnfanterieregiment Nr. 377, dem Hauptmann von Taysen, von der Armee und dem Oberkommando einer. Armee zur besonderen Verwendung zugeteilt, dem Haupimann Lange im Reserveinfanterieregiment Nr. 237, dem Hauptmann Jar os im Generalstabe eines Reservekorps, dem Hauptmann der Reserve Fastje des 2. Oberelsässishen Jnfanterieregiments Nr. 171, dem Hauptmann a. D. Pfannenstiel, nah der Türkei kom- mandiert und der Militärmission zugeteilt, dem Oberleutnant Bieneck im 4. Schlesishen Jnfanterieregiment Nr. 157 und dem Leutnant der Reserve Boer im Reserveinfanterieregiment Nr. 22 das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalleutnant Schwarte, den Generalmajoren von Barfus, von Lewinski und von Gabain, sämtlich Kommandeure je einer Jnfanteriedivision, und dem General- major Grafen von Waldersee, Kommandeur einer Jnfanterie- brigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

den Generalmajoren von Auer und von Kraewel, Kommandeure je einer Jnfanteriebrigade, den Roten Adler- orden zweitèr Klasse mit Schwertern,

dem General der Artillerie z. D. Franke, Kommandeur einer württembergischen Landwehrdivision, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Obersten Bacmeister, Kommandeur einer Reserve- infanteriebrigade, dem Obersten von Oerßen, Kommandeur des Reservefeldartillerieregiments Nr. 22, dem Obersten Herz- bruch von der Armee und kommandiert zum Generalgouverne- ment Warschau, dem Obersten Freiherrn von Malgzahn, Kommandeur einer Reserveinfanteriebrigade, dem Obersten von Gostkowski, Kommandeur einer Feldartilleriebrigade, dem Obersten von Fischer, Kommandeur des Jnfanterie- regiments Nr. 398, dem Obersten Sydow, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 72, und dem Obersten Ribben- trop, Kommandeur einer Feldartilleriebrigade, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie

dem Oberstleuinant von Oppen, Kommandeur des Füsilier- regiments Generälfeldmarshall Prinz Albrecht von reußen (Hannoverschen) Nr. 73, dem Oberstleutnant von Kaisen- berg, Kommandeur des Grenadierregiments Graf. Kleist von Nollendorf (1. Westpreußischen) Nr. 6, dem Major von

Morsbach im Generalstabe eines Reservekorps, dem Major