1916 / 298 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Mit der Rechtskraft des Bestätigungöbeschlusses éndigk au die Ge- \häftsaufsit (& 69). s Zu S 60

Der Vergleich wirkt für und gegen alle von dem Schuldner be- nannten Gläubiger Siec-sind im Berfahren berücksichtigt, auc wenn thr Aufenthalt unbekannt war und Zustellungen an sie nicht erfolgen tonnten. S i S

An den Vergleich sind gleicherweife die Gläubiger gebunden, deren Forderungen vou - dem Schuldner, - der Aufsichtsperson oder einem Gläubiger. bestritten worden sind. Dies gilt au insoweit, als das Gericht bei seinen Entscheidungen. die Forderung als ncht begründet angesehen hat. Entsprecendes gilt für die Ausfallforderungen der absonderungbberechüugten Gläubiger. S ;

Anders zu behandeln sind die Gläubiger, die in den von dem Schuldner vorgelegten Verzeichnissen nicht aufgeführt sind. Sie ktöonnen von dem Vergleiche niht betroffen werden. Daß sie ihre vollen “Ansprüche behaltèn, bildet zugleih einen Antrieb für den Schuldner, : alle Gläubiger zu benennen, da ihm fon der Vergleich keinen dauernden Nußen bringen ftann.

ZU S 61

Nach § 194 dev Konkursordnung erfolgt die Vollstreckung der un- bestrittenen Forderungen auf Grund des Zwangsvergleichs und eines Auszugs aus der Tabelle. Der § 61 schließt si dieter Regelung an. An die Stelle des Auszugs aus der Tabelle tritt ein Auszug aus dem von dem Schuldner eingereichten Gläubigerverzeichnifse oder dessen (Ergänzungen. Erforderlich ist, daß es si um einen Gläubiger handelt, dessen’ Forderung in -dem Verzeichnis als „anerkannt“ vermerkt ift, Dieser Vermerk hat nah § 47 Abs. 4 bei den Forderungen zu er- folgen, die in dem Vergleichstermine weder von dem Schüldnev noch von einem. beteiligten Gläubiger noch von einer Aufsichtsperson be- stritten worden sind. Den Gläubigern der übrigen Forderungen bleibt ote Geltendmachung im ordentlichen Verfahren überlassen.

Ausfallgl@ubiger 36 des Entwurfs in Verbindung mit § 64 der Gonbiorbimag) konnen die- Vergleichsrate nur für den Betrag verlangen, zu dem fie auf abgesonderte Befriedigung verzichtet haben vder bei thr ausgefallen sind. Sie müssen also, wenn sie. auf ihr Ab- jonderungsreht nicht verzichten, zunächst die Pfandhaftung verwirk- lichen. Jst die persönlihe Forderung im Vergleichstermin von tener Seite bestritten und demzufolge als „anerkannt“ vermerkt, so Tann diese Verwirklichumg gegen den Schuldner wie im Konkurs auf Grund des Tabellenauszugs auf Grund des vollstreckbaren Uuszugs aus dem Gläubigerverzeichnisse betrieben werden. Soweit der Gläubiger hierbei einen Ausfall erleidet, kann ev alsdann die Bergleichsrate beitreiben.

: Zu § 62

Aus allgemeinen Grundsäßen ergibt sich, daß Gläubiger, soweit sie am Vergleichsverfahren nicht beteiligt sind, au den Wirkungen Des Vergleichs nicht unterfallen. Aus Billigkeitserwägungen empfiehlt es sich, diesen Grundsaß bei ¿Forderungen aus einer Freigebigkeit des Schuldners 33 Ab}. 2 Nr. 3) zu durchbrechen. ‘Solthe Forderungen sind vom Verfahren ausges{chlossen, weil sie hinter den! Ansprüchen der beteiligten Gläubiger zurüdck|tehen. Es erscheint unbillig, sie voll be- stehen zu lassen, wenn besserberechtigte Forderungen berfürzt werden. ‘Der Entwurf läßt demgemäß ‘den Vergleich gegen sie wirken. Bei Geldstrafen ist wegen der Natur des staatlichen Strafanspruchs für entsprechende Erwägungen kein Raum.

Daß die im § 33 Abs. 2 Nr. 5 bezeichneten Kostenansprüche beim Zustandekommen des Vergleichs als erlassen gelten, entspricht regel- mäßig dem Parteiwillen,

Zu S8 63 bis 65

Nach § 63, der dem § 195 der Konkuæsordnung entspricht, findet eine Klage auf Aufhebung des Vergleichs wegen Ntchterfüllung nicht statt. Db die Nechte der Gläubiger dur fkassatorishe Klauseln zu wahren sind, bleibt der Vereinbarung im einzelnen Falle e a ris Zur Vermeidung von Unbilligkeiten kann es M angezeigt sein, zu vereinbaren, daß ‘der bewilligte Erlaß in Wegfall kommt, wenn E vor der Erfüllung des Vergleichs in Konkurs geraten

ollte. Z

Der §64 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 sieht ent- sprechend dem § 196 der Konkursordnung die Möglichkeit vor, den Poraleuh wegen Betrugs anzufechten. Dieser Anfechtungsgrund wird z. B. vorliegen können, wenn der Schuldner arglistig Gläu- biger verheimliht hat, die infolgedessen nah § 60 Aby. 1 Saß 2 ihre vollen Ansprüche behalten. Darüber hinaus müssen die durch den Ver- glei gebundenen Gläubiger aber au dann gegen eine Benachteiligung DUT as Zugriff nicht benannter Gläubiger ge\{ütt werden, wenn dem Schuldner der Vorwurf der Arglist niht gemacht: werden kann. Zhnen ist deshalb im § 64 Abs. 1 Nr. 2 die Möglichkeit gegeben, in einem folden Falle ihre ursprümglicen Forderungen im Wege der Ansechbung wieder aufileben zu lassen. Praktische Bedeuäung gewinnt biles namentlich, wenn der neu auftretende Gläubiger den Fonkurs des Schuldners herbeiführt. Es *würde unbillig sein, wokte man in dies2m Konkurs hn mit seiner vollen Forderung boteiligen, die übrigen Giläubiger aber nur mit ihrer Vergleichsquote zulassen.

Das Anfechbungsrecht aus § 64 Abs. 1 Nr. 2 entfällt" wenn dor Borgleich8gläubiger wegen seines vergleihsmäßigen Anspruchs be- fricdigt if, Dann sind seine rechtlichen Beziehungen zum Schuldner beendigt.

Der § 65 entspribit dean § 197 der Konkursordnang. Der WVer- urtbeilung wegen betrüglichen Bankerotts i die Verurteifung wegen vorfäßlicher Verleßung der Gidespflicht bes Leistung des Vergleichs- eides (§8 50) gleichgestellt worden.

o Beendigungdes Verfahrens Zu 88 66 bîs 70

Daß die Geschäfl3aufsihb als eine dem Schuldner gewährte Vet- günsbigung nihb gegen feinen Willen aufrechterhalten werden kann, entspricht der biSherigen Nechtsübung. Die neue Fassung des § 66 stellt dies klar. Daneben ist witz bisher die Aufhebung der Geschäfts- aufsiht. beim - Vorliegen wihtiger Gründe vorgesehen. Di hebung steht jedoch im diesem Falle nit mehr in dem Ermessen des Gerichts (¿u val. § 10 der Verordnung vom 8. August 1914) sondern ift dem Gerichde zur Pflicht gemacht worden. Als Beisztiele wichtiger Gründe, sind die Fälle hervorgehoben, daß der Schuldwer in erbeb- lichem. Maße seine ihm durch die Verordnung auferlegten Pflichten vorleßb oder den Interessen der Gläubiger zuwiderhanzelt, oder daß die Vorausseßungen für die Anordnung der Geschäft saufsi.cht na- träglich wegfallen 66). Selbstverständlich ist die Geshäftsaufsicht auch dann aufzuheben, wenn sich nachträglich herausftell# daß cs \chon bei threr Anordnung an den Voraussetzungen für sie fählte.

evor die Gescäftsaufsicht aus wichtigen Gründen aufgeheben wird, soll das Gericht den Schuldner hören. Schwebezide Neoraleichs- vevbantilungen.- sollen, wenn- die Vorausseßungen für die Geschäfts- aufsicht nachträglich weagefallen sind, turch eine unzehbige Aufhebung mt grstört werden. Deêhalb soll das Gericht, wenn der SCuldner solche Berhandlungen angebahnt hat, hm vor der Au#thèbwng. eine nach den Umständen länçer oder kürzer zu bemessente —- Frist seßen, damit er die Berbandllungen fördern und, wenn sich Aussichten für das Zustandekommen “cines Fonfucsabwendenden Zwaugsvergleis ergeben, dies geiltend maden fann (8 67).

Gegen die Aufhebung ter Geschäftsaufsicht ist dem: Schuldner das Nechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Der ‘Auf- hebumgsbeïitwß foll erst mit der Rechtskraft, d. h. nad Abllauf der Besckwerdefrist wirksam weêrden. Dadurch wird verhindert, daß es zur Konkurseröffnung oter zu ZwanasvollstreEuncen fommt:t, folange noch mib ciner Abänderung des Beschlusses im zweiter Jnsta nz gerech- neb wevden fanmn 68).

Die Geschäftsaufsicht. hat ihre Aufaabe erfüllt, wenn es zu cinem rocht8träftig bestätiaten Zwangséveraleide actommen ijt. Mit der Nechtskraft des Bestätigungsbeschlusses endigt sie deshalb ohne wei- teres (S8 69).

Die Boendigung der Geschäftsaufsicht ist, Tobald! ste - redts- kräftig feststeht, allen Gläubigern auch den ven dem Verkahren midt: bebroffenen und ten Stellen -mühzuheilen; die nach § 22 von

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T # 11. S{lußvorsdriften T7

Daß irt einem späteren Konkurse die Gebühren! und Auslagen der Aufsichtéporson als Massekosten 58 der Konkursordnung) zu be- handel sind, nimmt die Mectspwechung des Neictsgevichts bereits für das bisherige Necht amn. Das: gleiche anuß für d geröchtlichon Kosten des Verfahrens. gelten. S E

: Dagegen sieht ter S ibteaeré davon ab, auch den im § 13 Abs. 1 Nr, 1 bezeichneten Gläubigern in einem späteren Konkurse die Stellung von Massogläubigern zu geben oder sie sonstwie vor den übrigen -Gläubigern zu bevoörzugen. Ein praktisches Vedtrfnis' hier- für Tann für die Regel nicht hervortreten, ta dem unter Geschäfts- aussicht stehenden Schuldner im allgemeinen guößerer Kredit nichit cin geräumt wird. Andersoils winde eine BesserstzUung dieser Eläubiger eimen Anreiz bieten, dem Siwldner im erbetilicherem Umfang zu kredi- tieren; dies würde bei längerer Dauor: dexr Seschäftsaufsrbt oft zu dem mißlichen Ergebnis führen, daß in dem ngchfolgenden Konkurse die Maste durch die Befriedigung der bevorzugten Gläubiger aufgezehrt oder doch stark geschmälert würde. S ;

„Im Anschluß“ an eine Geschäftsaufsichit 1st das „Konkursver» fahren cröffnet, wenn es mib der Geschäftéeaussicht: in innorem Zu- jammenhange steht, namentli wenn es auf demselven Konkurs- grunde beruht, der die Gesiähtéauffiht veranlaßt hat.

A A Die in den §5 207 bis 211, 213 der Konkursordnung enthalienen Vorschriften über den Konturs von Handelsgesellschaften, juristischen Personen und von Bareinén Tonnen im allgemeinen auf die Gehjchafis- aufsicht und den Zwangsvergleich übertragen werden, Das gleiche gilt von den entsprechenden Bestimmamngen des Gefeßes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S 63) und Tes Gefeßes, betreffend die Erwerbs- und Wintkschaftsgeno|senschaften (Z§ 98, 100 Abs, 1, 2). Aus der entsprechenden Anwendung der bezeihmoten Vor- schriften ergibt sih namentlich, daß die Ge}cäftsaufsickb und der Zwangsvergleich auch während der Liquidation jo bange zulässig bleibt, als dio Verteilung des Vermögens ‘noch nicht vollzogen ist. Za den Antrag auf Anordnung der Geschäftsaufsuctt sind mit Ausnahme der Gläubiger, deren Antragsrecht zur Vermeidung von Zweifeln aus- divücblich ausgeschlossen ist alle Personen befugt, welche dio Gröff- nung des Konkursverfalhrens beantragen können (Borstandsmiceleder, Liquedatoren, persönltch, haftende Gesellschafter), zu dem Antrag auf offnung des Vengleichsverfahrens dicjemgen“ Porsonen, die im se zu eimm Zwangsbvergleichsvorschlage legnb mert sein . würd gl. S 211 ter Konkursordnung). ) j S 72s 2 regelt im Anschluß an § 212 der Konkursordnung den GondersWtaß: be! einer offenen Handelsgesellschaft, Komman- ditgesellschafb od ommanditgeselischaft auf A tien ein Bergleichs- verfabren über das Mw vatverniögen eins persönlich haftenden Gcsell- schafters mit einem Anlemchs- oder Kenkursrerfahren über das Ge- hellschaftsvermoögen zufamnteretrifft.

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Ob aud guy Abwendung ves Nachlaßkonkurs s die (Beschüfts- aufsiht angeordnet werden fan, Nt bisber streitig. Den praktischen WBedürsnissen entspricht es, sie zuzulassen. - Namentlich die Nücksicht auf die Hinterlassenschaften von: Kutegéteilnebmern gebietet es dringend, die Schäden des Nachlaßkonkurses nach Möglichkeit hintanzubalten.

Vorausseßung für dié Anordnung der . (Beschäftsagufsicht 1}, daß die Uebershuldung des Nachlasses (§215 der Konkursordnung) auf den Krieg zurückzuführen ist und daß Aussichb besteht, sie nach Be endigung der Kriegsverhältnisse zu beheben over den Nachlaßkenkurs dur ein Uebereinkommen mit den Gläubligern abzuwenden (zu vgl. § 1), Antragsberechtigt. sind dieselben Personen, die den Nachlaß- konfurs beantragen Tönnen (SS 217,218 der Konfuräordnung), jedoch unter Ausschluß der Nachlaßgläubiger. Die konktursrechtlichen. Vort- riften über die Beschränkungen der Absonderungsreckte, die Unwirk- i von Vormerbungen and.„die- Behandlung dev Erbenansprüde egen -den Erblasser (SS 221 P ) der Konkursordnamg) lassen n auf ie Geschäftsaufiht entspreGend übertvagen. Eine Vorzugs|tellung nehmen, abgesehen bon den im § 13 des Gntwurfs bezeichneten Per- sonen, ald die im. § 224 der Konkursordnung bezeichneten Gläubiger ein. es A

Nach geltendem Nechte bildet im Falls der Uebers{uldung des Natlasses der Naclaßkonkurs das Mittel zur Durchführung der beschränkten Haftung des Erben (§8 1975, 2013 des Bürgerliden Geseßbus), Um dem Erben dieses Mitlel au dann gu erbalten, wenn er von der Mvalichkeit, den Nactlaßkonkurs abzuwenden, Ge- brau macht, ist es notwendig, die Gescäftsaufsicht hinsichtlich der Wirkungen auf die Erbenhafkung dem Nachlaßkonkurse gleichzustellen [ Solange die Geschäftsaufsihts dauert, beschränkt sich Nachllaßverbindlichkeiten auf

(B B U 2), | Üs demgemäß die Haftung des Crben für die j ndli den Nachlaß und kann die Moglilkeit der Hafiungsbeschränkung, nicht tuvch Versäumung der Inventarfrist verwirkt werden (zw vgl. SS 1975, 2000 des Bürgerlichen Geseßbuchs). t ; L Der Vergleichsvors{lag muß wie im Konkurse 230 der Kon- kursordnung) von allen Grbew ausgehen. Da das Vergleichsverfahren der persönlichen Mitwirkung eines mib den Verhältnissen vertrauten Sculdners entbehrt, ist es 1m Interesse der Gläubiger unerläßlich, eine ordnungsmäßige Feststellung des Schuldenstandes lim Wege des Aufgebots vorausgehen zu lassen. Der Entwurf bestimmt deshalb, daß die Eröffnung des Vergleichsverfahrens erst beantragü werden kann, wenn das Aufgebot der Nachlaßgläubiger durchgeführt ist (S8 1970 ff. des Bürgerlichen. Gesetzbuchs, 989 ff. der Zivilprozeß- ordnung). Das Ausgebotsversahren kann auch während der Dauer der Geschäftsaufsicht betrieben werden; scht voraus, daß der Erke die Grbschaft angenommen hat und nicht für die Nacblaßyerbindlichkeiten unbeschränkt haftet 991 der Zivilprozeßordnung). 2 rund das (Srgebnisses des Aufgebots a#t das Glaubigerverzetchnts aufzustellen. Am Vergleichsverfahren nehmen alle bekannien Nachlaßgläubiger tei (zw vgl, § 226 Abs. 1 der Konkursordnung); ausgenommen sind

l mit einer unbedeutenden (Erweiterung (zu bgl. § 226 Abs. 2 Nr. 1 der Konkursoudnung) die Gläubiger, die aub im Nachlaßkonkurse

vom Zwangsvergleich ausgesclossen sind 230 Abs. 2 der Konkurs- ordnung), Der Zwangêevergleih begrenzt, sowcit er nicht6 anderes beshimmt, zugleich die persönliche Haftung des Erben.

a“

Der Erbe kann nachträglic) die beschränkte Hafumg mcht mehr verlieren (zw vgl. 8 2000 Saß 3 BGB.). Für unberücfsihtigb gebliebene Nachlaß- verbindlichkeiten hat er nur nod nach Maßgabe der §8 1973, 1989 des Bürgerlichen Geseßbuchs einzustehen.

Stirbt der Schuldner während der Dauer der Geschäftsaufsicht, so sind die Grundsäße, die für den Fall des Todes des Gemein- \huldners während des Konkursverfabrens gelten, entsprechend heran- zuziehen. Aus hnen ergibt sich, daß die Geschäftsaufsicht mit dem Tode des Schuldners mcht ohne weiteres endigt, daß vielmehr die Borschristen über die Nachlaß-Geschäftsaufsicht, soweit es mit der Besonderheit der Verhöltnisse vereinbar ist, Plaß greifen. inen voin rblasser gemachten, aber von dew Gläubigern noch nit ange- nommenen Vergleichsvors{lag kann der Erbe aufnehmen. Stirbt der Schuldner erst nah der Annahme des Vergleichövorschlags, so steht dies der Bestatigung des Vergleichs nicht entgegen. L

Auf die Geschäftsaufsihb zur Abwendung des Konkurses über das (Sesamtgut bei der fortgeseßten Gütergemeinschaft sind die Vorschriften

Konkursordnung). Zu dem Antrag auf Anordnung der Geschäfts- aufsiht und auf Eröffnung des Verglei sbverfahrens is nuv den über- lebende Ghegatte berehtigt, Aw dem Vergleihsverfahren sind nur die Gesamtgutsgläubiger beteiligt, deren Forderungen {om zur Zeit des (Fintritts der fortgesebten Gütergemeinschaft beslanden. D Sd

Bei Versicherungsunternehmungen, die nachß Maßgabe des Ge- selzes über die privaten Versicherung&unternehmungen vom 12, Mai 1901 (Meichs-Gesebbl. S. 139) beaufsichtigb werden, hat aus\ließ- lich die Versickerungsaufsictsbehördé darüber zu befinden, ob ‘und wann etn Antrag auf Eröffnung des Konkurses am Plaße ist (§68

des: § 73 Abf. 1 dis 4 entsprechend anzuwenden (zu val. § 236 der

und Befugnisse gelegk, die der Entivurf dén Aufsuhtöpersonen zu weist. Schon unter der Geltung der bisherigen- Vorschriften ift des, halb mit Recht angenommen worden, daß 1hnen die - Absicht fery, celegen hat, in die geseßliche Sondevregelung für private Versiche: rungéunternehmungen einzugreifen. Die neue Vorschrift stellt dieg außer Zweifel. L

; ZU S (I

Nach den Vorschriften der Konkursordnung hängb die Anfezt; barkeit der vor „r Eröffnung des Konfkuröverfahrens vorgenonanenen Necbiéhandlugen vielfah tiavon ab, daß sie innerhalb testinunter Fristen vor der Konkurseröffnung, dem Eröffnungéautrag Oder dey Zahlungseinstelung vorgenonunen worden sind (G00 Ver. 2,8 N Nr. 2, §8 32, 33: der Konkursordnung). Va während der Dauer der Geschäftsaufsicht tas Konkursverfahren über das Vermögen dez Schuldners nicht eröffnet werden darf 6), kann während dieser Zeit das Anfeclungbrecbt nicht ausgeübt werden. ‘Dies kann, weny die Fristen während der Dauer der Gesckäftsgaufsicht ablaufen, zy cinem Verluste wohlbegründeter Anfeztungsanspruche führen. Ün daeser Unzuträglichkeit zu begegnen, wird schon 1ebt aus denv Zwet der Geschäftsaufsicht gefolgert, taß ihre Dauer auf .den Lauf dz; Anfechtungsfristen nit anzuvechnen “ist. Es empfiehlt si, tey Gegenstand 1m Sinne dieser Auffassung durch ausdrückliche Vor, {rift zu regeln. S . 3 E Entsprectendes gilt für die Anfechtungsfristen des Gesehes, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Kon: kuróverfahrens (Vteichs-Geseßbl. 1598 S." 709), Da die Anfechtung außerhalb des - Konkurses jedoch nicht allen, sontern nur den vou dem Verfahren betroffenen Gläubigern verwehrt 1st, bedarf es hier einer Crstreckung der Anfehtungsfnsten nur zugunsten dieser Glä biger (S 75 Abs. 2).

Den Vorschriften des § gelegt - worden.

75 ist im §-80 rücwirTende Kraft bei. Zu § 76

Bei der Geschäftsaufsiht über “eine eingetragene Genossen\cgft können sich für die Gläubigen aus einer Veränderung des Mitgliede; bestandes Unbilligkeiten ergeben. Scheiden einzelne Genossen aus oiner zahlungéunsähtig gewortenen, nicht unter Geschäftsaussicht ge stellten Genossen|scaft_ aus, so sind die Gläubiger in der Lage, die Wirkungen des Ausschoidens dadurch rückgängig zw - machen,“ daß sie binnen sechs Monaten nah dem. Ausscheiden dic Eröffnung des Konkursöverfahrens und damit die Auflösung der Genossenschaft herbei führen; in diésem Falle gilt nah §75 des Gesezes, betreffend die Gnwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,. das . Auescheiden als nitt erfolgt. Die Möglichkeit, sich so gegen eine Minderung der Haftung zu schüßen, wird den Gläubtigern durch die Geschäftsaufsicht ge: nommen, weil während 1hrer Dauer das Konkursrerfahren uber das Vermögen der Genossenschaft nicht eröffnet werden darf. Die Gr- nossen können daher während. ter Geschäftsaufsiht, ohne daß die Glaubiger es zu hindern imstande sind, aus der Genossenschaft und bei längerer Vauer der Gejchäftsaufsicht auch aus der Haft- oer Nachschußpflicht endgültig aus)cbeidèn (zu vgl. SS 125, 128, 141 tes Geseßes, betreffend die -Erwerbs- und Wirtschastscnossensckaften), Eine solche Scbmälerung ihrer Rechte. himzunehmen, kann den: Gläu bigern nicht zugemutet werden. “Es ist billig, wenn die Genossen denen die Abwendung des Genossenschaftskonkurses mittelbar zugute kommt, in der Genosjensckaft verbléiben, solange die Gescästsaufsitt oder die in einem Wergleiche bewilligte. Stundung 35 Abi. DAueTi.

Der § ‘76 bestimmt deshalb, daß die Ausscheidungsgründe der SS 65, 66, 07" des Gesehes, betreffend. die (&Srwerbs- und Wirtschasts genossenschaften, frühestens zum Schlusse des Geschäftsjahres wu: jam werden, in welchem die Geschäftsaufsiht oder die Zwangs stundung endigt. Dies gilt auch, wenn der Austritt oder die Auf: kündigung sckchon vor der Anordnung der Geschäftéaufsicht erklär, das Ausscheiden aber bei Beginn der Geschäftsaufficht noch nit erfolgt ijt. War der Genosse tei der Anordnung der Gejchäfts| aufsict bereits -wirtsam“ ausgefthieden 70 Abs. 2 tes Gesebes), so behalt es hierbei sein Bewenden. : A

Wegen der Einreichung der Austrittserklärung zur Liste der Genossen und der Eintragung in die Liste sind inv § 16 Abs. 2 des Entwurfs die nötigen Ergänzungen der §§ 69, 70 des Genossen \chaftsgeseßes vorgesehen. : E :

Der § 77 entspricht der Strafvorschrift im § 243 der Konkur M ordnung. Für eine Herübernahme der sonstigen Stvafbestunmungen M der Konkursordnung besteht kein Bedürfnis, da sie gegenüber einzu unter Geschäftsausicht stehenden Schuldner mit Rücksicht auf die bei ihm regelmäßig vorliegende Zahlungseinstellung ummittelbare Ar wendung finden können.

Die S8 78 und 79

treffen Bestimmungen über die Gerichts- und Anwaltskosten. Da amtsgerichtlihe Verfahren der Geschäftsaufsicht ist wie bisher g! bührenfrei. ¿ur das Vergleichsverfahren sind die Gebühren wesen! lich niedriger festgeseßt als für ein durch Zwangsvergleiciy beendet Konkursverfahren. t :

Die Anwalisgebühren füv das Vergleichsverfahren entspre! den Säßen, die der Rechtsanwalt für die Vertretung im Konkué verfahren in Verbindung mit der Tätigkeit im Zwangsvergleichbver fahren erhalt (§8 55, 56 Nr. 2 der Gebührenordnung für Net anwalte). Eine Festseßung besonderer Anmwalttêgebühren für ta Geschäftsaufsichtsverfahren 1st im Hinblik auf § 89 der Gebühren ordnung für Rechtsanwälte nicht erforderlich, Im § 80 sind die nötigen Schluß- und Uebergangsvorschriften getroffen. Di! Borschrift des Abs. 2 soll es ermöglichen, die Ergebnisse der vor dei Inkrafttreten der Verordnung angebahnten privaten Vergleichsóver handlungen unmittelbar in dem gerichtlichen Verfahren zu verweriel Die vorher abgegebene schriftliche Zustimmungserklärung eines Gli bigers zu einem Vergleichsvorschlage gilt als eine Grflärung im Sin! des § 41 Abs. 1 Nr. 2, daß der Gläubiger mit dev Eröffnung d! i Vergleichsverfahrens auf der Grundlage des Vorschlags einverstandt 4 sei. Sie wird demnächst zur endgültigen Zustimmungserklärung !! Sinne des § 51, wenn der Gläubiger, ohne sie widerrufen zu habe, E in dem Vergleichslarmine nicht erscheint. é: 3 :

Dem Bundesrafk ist vorbehalten, nicht nur den Zeitpunkt, sondert auch den Umfang des Außexkrafttretens der Vercxdnung zu bestimme! Damit wird ermöglicht, bet Bestimmung des Außerkrafttretens zuz! lassen, daß sih die Abwickelung der dann noch \{chwebenden Gescha[® aufsichten nah den Vorschriften dieser Verordnung vollzicht.

Land- und Forftwirtschaft.

Washington, 15 Dezember. (W. T. B.) Nach dem hes veröffentliht-n Schlußbericht des Ackerbaubureaus beträgt d endgültige diesjährige Ernteergebnis für Winterweht" f 482 000 000 Busbels gegen 655 050 000 Bushe!s im Vorjahr, p F ühjahrsweizen 158 000 000 Bushels (356 460 000 Bu)he!s), A dem gesamten Wetien 640 000 000 Busbels (1 011 510 000 Bube von Mais 2583000000 Bushels (3054500000 Bushel / von Hafer 1 252 000 000 Busbels (1 540 400 000 Bushels), M G-rste 181 000 000. Busbels (237000 000 Busbels), von Nogßf 47 000 000 Buihe!s- (49 190 000 Bushel3) 1nd von Léinsaat 15 000 t Buthels (13 845 000 Bushels). Die Anbaufläche betru h Winterweizen 34 829 000 Acres. (gegen 40 453 000 Acres tm Vorla? für Frühjabr8wetzen 17 956 000 Ac!es (19 445 000 Ac1es), für N überhaupr 52 785 000 Actes (59 898 000 Acr: 8), für Mais 105 n Actes (108 320 000 Acres), für H.fer 41 539 000 Acres (40 7808 Ac -es), tür Girjte 7 674000 Ac:e3 f 395 C00 YAcres), für R 3 098 000 Acres (2 856 000 Acres), für Leinsaat 1605 000 A (1 367 000 Acres). /

der Anordnung der Geschäftsaufsicht benachrichtigt worden sind (§70).

des Gesetzes), În ihre Hand sind auch im wesentlichen die Aufgaben

18, 1. 1896 zu Hamm t. Wesif.), Größe : 4,68 m, Schnurrbart : keinen, Haare: blond,

153138]

Eben

L fnterfuungsfaHen. 2 Auf ébote, Berluft- und Fundsachen,

á. Verlosung 2c. von Wértyapieren.

L L E I A 2 T

5, Kommanditgefellshaften auf Aktien u. Aktiengefells@aften.

1) Unterfuhungssachen;

[52901] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Musk. Franz Pagés, 11. Ers.-Bil. F.„N. 166 ges. am 27. 1. 1898 in Trter, zuleßt in Saarbrückzn wohnhaft, weler flüchitg it und fich verborgen hält, ist die Unter- suhungsbatt wegea unerlaubter Gntfernung verhängt. Ez wird ersuHt, iha zu ver. hafien und an die nächste Militärbehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern.

Mei hen E

erid)t der stellv. 59, Jof.-Brigade. Der Gerichtsherr : y

J. V.: Lockemann, Oberstleutnant.

Beschreibung: Alter: 20 Jahre, Größe: 1 m 75 cm, Statur: \{lznk, Haare: dunkelblond, Nase: gero., Mund: gew., S prade: deutsch. Besondere Kennzeichen : keine.

[53144] Stecbrief.

Gegen den unten besHriebenen Armie- rungsfoldaten Idarih WzæU, geboren am 16. 1. 1892 in Schottburg, Kr. Haders- leben, ledig, evangelisch, Aterer, welcher flüchtig ift und fh verborgen häst, it bie Untersuhitngöhaft w gen Fahneuflucht seit dem 22. 10. 1916 verhängt. (8 wird ersucht, ihn zu verhaftea und an die unter- zelhnete oder die nächste Milltärbebörde zum Weltertransport hierher abzuliefern.

Beschreibung: 24 Jahre alt; 1,80 m groß, hellblonde Haare, hellbíaue be. vor- tretende Augen, gewöhnlie: Mund und Nase, länglib8 Gesi bt, S&Hnurrcbact, gute Zähne, f{chwarze Augenbrauen, sprickt deuts und däaisch, trägt feldgraue oder N2ivilkseidung.

Cöln, den 168. Dezember 1916. Serlht des 1. Ersatzbatatllo::5 Inf.-Nezts. 65.

[3149] teŒdrief

gegen den unt:n beschrleßenen Kcaftfabrer Heinrich Scheer, welcher fich eigenmächttg boa seinem Trupp nteil entfernt hat, Ea wird erst, ihn zu verhaften und aan den unterzel{Wneten Trupp:nteil ober an die nüGste Polizeibehörde zum W'iterx- tranlport -abzultefern.

Cöln-Deut. den 16, Dezember 1916.

Schulz, Oberskleutnænt a. D. und Kommandeur der Gr}haßabteilung 2 des Krafifahrbataillons.

Beschreibung: Alier: 29 Jahre (geb.

Kinn: “gewöhnli, Nase: gewöhnlich, Mund: gewognliß. Bes. Kennzeichen: Narbe an der rechten Kopfselte, steif:n rechten Arm,

[53147]

SteccktBrief. Ausfcrtigaur g,

Der Kanonter Vitus Senk?l der 4. Grsaß- baîterie der IL. Ersagzabteilung des Fe d- artillerieregiments Ne. 25 in Darmftadt, azh. am 4. 8. 96 zu Röbersdorf, Kcets Oberfranken, in Bayern, zuleßt woh nhaf1 in Frankfurt a. M., Börnestraß? 35, £01 Beruf Kellner, ledio, hat fich am 27. 11. 16 Borm. aus der Kaserne entferrt und. ift bis heute noch nit hierher zurüEgeftehrt. Derselbe war heî setner Entfern1mg be- Keidet mit blaen Waffenrcck, \{chwarzer Weitl)ose, Kavalleriestiefel ait Syocren und grauer Schirmmütße. E3 wird ecsudbt, den Kanonier Seakel im Betretur g3falle zu verhaften und an tie nächste Militär- oder Mazinebehgrde (Truppentcil oder Marineteil, tn großen Standoitea an die Kommandantur oder an das Garnifon- fommando)} abliefern [assen zu wellen und Meldung hierüber hierher zu geben. Besch: eibung: Aiter: 20 Jahre, Ge- stalt: kcäftig, Größe: ca. 1,58—80 m, Mund: gewöhnli, Kinn: gewöhnli, Nase: gewöhnli, Haartfarbe: blond, Bait: Tetaen, besondere Kennzcidzen : feine.

Darmstadt, den 15. Dezember 1916. Gericht derx T. Grsfaßabteilung Feld-

artilleriz-Fècgte. 25, Der Gerichtsherr : Graf y. Büdingen.

[531437 Steckbrief.

Gegen den unten beshriebenen Süßen Kurt Thiesz ‘der 2. Maschinengewehr- Kompaante Inst. «Regts, 159, geb. am 17, 8. 1896 zu Insterburg, welcher flüchtig ist und sich verborgen bält, ist die Unter- suGungêhaft wegen Fahnerfluht im Felde verhängt. Es wird ersuht, thn zu ver- haften und an die nächste Militärbebörde unter Benathrichtigung hierher abzuliefern.

U Felde, 22. November 1916.

; Gertcht 14, Neservedtvision.

Beschreibung : Alter: 20 Jahre, Größe:

m 68 cm, Statur: kräftig, Haare: roiblond, Augen : grau, Nase: etwas breit, Mund: breit, dicke Lippen, Bart: stark, roiblond, Gesicht: rund und stakkaobig, Gesichtsfarbe : rot, Sprache: westfälisch.

taleft. Besondere Kennzeichen: Somme:- \vrossen im Sesit, an Händen und Armen. Tâätorwiert : an einem Finger einen Ring, zwi|chen Daumen und Zeigefinger einer Hand einen Anker, auf einem Unter- atm eine Frauengestalt. Kleidungs Zivil.

Der hinter dem Schaitter Fosef Lucgzak in Nr, 26 Stück Nr. 84 294 JIahr- gon 1915 erlassene Steckbrief vom d. Januar 1915 ift erledigt, / tettim, den 11. Dezember 1916.

S #47 N aeg t, G. “E au A “C E B R A _—

Zustellungen: 8. deegk. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c,

E m La S A M E O R E T RTTE 200

#

Fuzelgeny

[53137]

Der binter den Shnitterinnen

1) Wladyslaroa Chalas, geb. Nowak, 2) Stanlslawa RNyvackta in Ne. 26 Stück Nr. 84298 Jabr 1915 erlassene Steckbrief vom 23. Jguuar 1915 ift erledigt.

Stettin, den 11. Dezember 1916.

Kriegsgericht des Kiiegszustanzes.

[53140] Fahuenfluchtserklärung.

Der Gefreite Luzian Maurice, 5. Komv. E 371. a E 1891 B Malrich et Vces wird für fahnenflühttg erklärt. (S 860-M Stra) s ertlärt

Divisions8ftabsquartier, den 9. De- zember 1916,

Gericht der X. Ersaß-Division.

[52899] Fahneufluchtserklärung

nud Bescilagnahmeverfüguug.

In der Untersuungssache gegen den Musketier Paul Chriftophe, 3. Masch.- Gew.-Komp Inf.. Nez. 70, wegen Fahnen- flucht im Feldo, wird auf Grund der 88 69 ff. des Militärstrafgesezbucs forote der ZS 396, 360 dec Militärstrafgeric1s- ordnung der Beschuldigte hierdurch für tabnenflüStig exfläit und sein im Deutschen SuRe befindliches Verraögen mit Beschlag elegt.

Div.-St.-Qu , 11. X11. 16.

Gericht der 31. Fuf.. Div.

(52397] Fahneufluchtserklärung

1nd Beschlaguahmeverfügüng.

In der Untersuhungésache gegen

1) den Gefreiten Rudolf Freude,

2) den Musketier (Krankenträger) Otto Augustin, , 9) den Grfaßreservisten Michael Düren, sämtli 13./X.-R. 70, wegen gemeinfshaft- liher Fahnerflubt tm Feld2, werden auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgeseßz- buchs sowie der §8 256, 360 ver ‘Mislitär- strafgeridt8ordnung die Bescbuldigten hter- dur für fahnerflühtig erklärt und ihr im Deutshèn Reiche befindliches Bermögen mit Beschlag belegt.

Div -St.. Qu, 12, X11. 16.

Gericht der 31. JFuf.„Div,

(52898] Sahneufluchteerklärung

zud Befchlaguahmeverfügung.

Ia der Untersuhungsfach2 gegen den Muketi:r Josif Botyong, 4./J.-R. 166, wegen Fahnerflucht, wtrd auf Grund ber S3 69 ff. des Militärstrafgesezbuchs sowte bder §Z 356, 360 der Militärsirafgerigzts- ordnung der Veschuldizte htierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deuischen E befindiihes Vermögen mit Beschiag eleg

Dip.-St.-Qit., 12. A L 16.

Gericht zer 31. Inf.-Div.

{03148] Fahuenfluchiserkläruung.

1) Webrmann Hans Mo08, geh. 9. 9. 1882 in Neufhobüll, Kreis Apenrade,

2) Landslurmpflihtia:r Peter Hansen Söudergaard, geb. 2, 5, 1886 in Brend- strup, Kreis Haversleben,

3) Landsturn:pflihtizer Niels Lausen Boysen, get. 16. 8. 13877 ia Astrup, Krets Haderskeben,

werden für fahuenflütig erklärt 360 M.-St.-G.-O.).

Slensbuzg, den 16. Dezember 1916,

Gericht der stellv. 35 Inf-Brigade. [093142] Fahuenfluchtserklärung.

Ïn der Untersuhungssaße gegen den Landfturmrekruten Ernst Fereutzel, 1. Ers.- Bail. Inf.-Negt. 137, aeb. am 16. 1. 1885 zu Hambura, wegen Fahnenfluht, wird auf Grund ber 88 69 } des Milttäcstraf- geseßbuds sowie der §8 356, 360 der Miilitärstrafgert{tsordnuna der Beschuls- digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Hagenau, den 13. Derember 1916.

Gericht der stellv 62. Jnf.-Brigade.

Dec GertM:sherr: Stenger Generalmajor und Brigadekommandeur. Hoff, Krieg?gerti@tsrat.

[52900] Fahnenfluckchtsertlärung. In dec Untersuungésache gegen den Musk, Stantiélaus Dounarstéi v. 11. E.- Bail. Nes.-Inf.-Reat. 5 wegen ahnen- fluht, wtrd auf Grund der 88 69 fff. des Militärstrafgeseßbuchs fowie der §§ 356, 360 der Militäritrafgerihtsordnung der Beschuldigte hierduih für fahnenflüchtig GTLIGIT: + « : Thorn, den 14. 12. 1916.

Gerti{ht des Gouvernemeats Thorn.

Der Gerichtsherr :

. A.: Bro stus, Generalleutnant. Alterthum, als Kriegsgerichtsrat.

[53145] Fahneufluchtserkiärung und Beschlaguahmeverfügunoug. In der Untersuhungssache gegen den Matrosen d. N. Iohannes Voje, 6. Komp. [T. Matrosendtvision, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §S 69 ff. des Militär- \trafgesepbuchs sowte der §8 358, 386 der Miilitärftrafgerihts8ordnung der Beschul- digte hierdurch für fahnenflühtig erklärt. Wilhelmshaven , den 14. Dezember 1916 ITa 193/16.

6, Geridt der TT. Marineinspektion.

896 [s O Sabnenflutdbescluf des Gerichts

der Etappentn|\peltion der 12. Armee vom 23. Juni 1916 gegen den Militärbäder Albert Piontek der Feldbäk. reikolonne §3 vom 23. Inni 1916 wird aufgehober,

| Öffentlicher Auzeiger.

(Deffentlier Anzeiger zur Ersten Beilage

der Nr. 150.)

D -St.-Quu., am 6. Dezember 1816. Gericht der 83. Infantertedtpision,

[53139]

Die gegen den Musketier Heinrich Lüttgen, 1. Ers.-Batl. F -N. 137, geb. 6. X11, 1892 zu Düfseldorf ertafene Fahnenfluhtëerklärung vom 23, .X, 16, veröffentlicht in Nr. 253 Pos. 42467, wird hiermit aufgehoben.

DSagenau, 16. XI…. 16,

Gericht der fteüy. 62. Inf.-Brig.

[53146] Veschlufß. Die Fahnenfluchtse:klärung gegen ben Obermatrosen Wiibeim Fromme, 3. Kom- pagnie 11. Matrosferdivision, geboren am 28. Jannar 1886 zu Osnabrüdck, wird ge- mäß § 362 Me.-St.-G..O. hiermit auf- gehoben, da die der Fahnenfluchtserfsärung vom 5. Oktober 1916 zugrunde liegenden Vorautsegungen weggefallen sind. WeilhelmShaven, den 14. Dezember 1916. 1Ia 213/16. Gericht der Il. Marineinspektion.

2) Ausgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen U, dergl,

93155] Ztoangsversteigerng.

Im Wege der Zwangévolistreung sol am 46. Februar U9A7, Vormittags 1 Nr, Neue Friedrichstraße 13/14, 111. (drittes) Stockwerk, Zimmer Nr. 113—1 15; versleigert werden bas in Berlin, Dresdener- straße 114 belegene, im Grundbuche v9n der Luisenstadt Band 29 Blatt Nr. 1577 (elngetragene EŒigentümeuin am 29, OU oder 1915, dem Tage der Eintragung des Ver: steigerung8hernmerts: Witwe Thiele, Doro- thee Karoline Klara geb. Veyer, zu Berlin) etngetragene Srundsiück: Vorderwolnhaus mit rechtiem vnd linfem Seitenflügel, Hof und abgefondertem Klofett, ia der Girundfteuermutterrolle nit naSgemwiesen, Nugung8wert 13960 46, Gebäudesteuer- rolle 9èr. 582,

Berlin, den 7. Dezember 19186.

Königliches Amt8geriht Berlin 9Atte,

[53157] Sahl Auf Antrag des von Guxbagen- wird Hezüglih der thur gestohlenen Landeskceditfkaslen- Obligation Serte XVI Lit. D Nr. 17236 über 300 dle Zahlungssperre vor Einkettung des Aufgebotsvertahrens verfügt und an dte Landeskredilkafse Cassel das Verbot er- lafsen, etne Leistung an einen anderen In- haber des AnleibesHeins als an ben Antragsteller zu bewirken, intbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungtê- {bein au!zugcben. Cassel, den 12. Dezember 1916, Kol. Amtsgecichi. Abt. 3.

iperce.

[53158] Auf Antrag des Kaufmanns Ludwig Braun zu Berlin, Nabestraße 3, veitret. n dur den Rechtsanwalt Justizrat Iacuslel in Berlin, wird bezüglich der ihm angebli abhanden gekfommenenBorzugtaktie Nr. 3553 der Eifea-Industrie Menden und Schwerte Aktiengesell saft über 1000 4 die Zahlungs- sperie vor Einleitung des Aufgebotsver. fahrens verfügt und aemäß § 1019, 1020 Z.-P.-OD. der Ausftelletin, der Eisen- industrie Menden und Schwerte Aktien- gesellshaft in Schwerte sowie den Zahl, stellen Delbrückl, Schidler & Co., Berlin, Nationalbank für Deutschlard, Berito, von der Heydt & Co., Berlin, Hannoversche Bank, Hannover, Carl Solling & Co., Hannover, Deichmann & Co, Cöln, ver- boten, an den Inhaber des genannten Papiers cine Leistung zu bewirken, ins- besondere neue Gewtnnanteil\cheine ozer etnen Erneueruncs\{ein außzugeben. Das Berbot findet auf den oben bezeihneten Üntragsteller leinz Antvendung. Schwerte, den 1. Dezember 1916. Köntglihes Amtsgericht, F 10/16. I.

[53251] Bekanntmachung. Abhanden getommen: Zinsscheine der 3# 2/6 Charlottenburger Sradtanlethe 1905, E Nr. 16 315/19 zu je 200 A; C Nr. 5073/77 zu je 1000 M ; 189% N Nr. 1164/65 zu je 1000 4; O Nr. 9601, 9603/6 zu je 500 4; 32% Berliner Stadtanleihe 1886, Lit. K Nr. 10968 zu 2000 4, sämtlichß vom 1.1L. Lc Ob, Verlin, den 18. Dezember 1916,

Der Poltz:ipräsident.

Abt. IV. Eik „Dienst.

[532590] VBekanntmachunug. Abhanden gekomtnen :

5 Aktien der Squlthelß - Braueret Nr. 1085, 5235/36 zu je 360 6 mit Di- vivendenscheinen. Dividendenscheine der Aktien-- Brauerei „Berltner Kindl* Nr. 1978, 2029 üher je 300 6. Zins- scheinbogen .4%/0 Hypotheken pfandbziete, Hamburger Hypothekenbank? 1910, Serie 375 Lit. D) Ne. 122123, Serie 370 Lit D Nr. 121368 zu jck 300 46. * Zinssceine

Kriegsgericht des Kriegszustandes.

nachdem der Beschuldigte erguiffen ist,

der 4% Schuldverfreiburg Stadt. Chars

Abt. 85. 85, K. 129. 15,

aliptiehre:s G: Schmidt

6. Erwerbs- unb

2. Banfkautweife.

10, Verschiedene Beklanulmachungen.,

lottenburg 1907, C Nr. 3840, 7060 zu je 1000 Æ#; D Nr. 7983, 11209 zu je 200 é. Beclin, den 18. Dezember 1916,

Der Polizeipräsident.

Abt. 1V, Erk.-Dienst.

[53160] Oeffentlihes Aufgebot. Der von uns am 29. Januar 1910 aus- geftellte Versiherungsshein Nr. 102 414 auf das Leden des Oekonomen Herrn Martin Schmaufß in Hartmannshof ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb zweier Mouate der Inhaber des Versicherunçs- {eins sich nit bei uns meldet, gilt die Urkunde für kraftlos. Magdeburg, den 15. Dezember 1916. Wilhelma in Magdeburg Allgemeine Versicherungs-Aktien-Gesell]chaft.

[52369] Aufgebot.

Ruf Antrag der nochstehend bezeichneten Perfonen ergeht das Aufgebot folgender Wesel:

1) F. 37/16: Wesel a. a. Willenkerg, den 3 Mat 1914, über 360 „e, fällig ge- wesen am 8. August 1914, ausgestellt von August Kikul, gezogen auf Friedrich Zhomcilk-Gr. Schiemanen und von diesem alzeptiert, begecen an die Octelsburger Kreditgesellschaft, e. G. m. u. H. in Ortels» burg, und bet thr zahlbar; Antragftellir die Orteleburger Kreditgesellshaft, e. G. m. u. H. in Ortelsburg, vertreten dur ben Nectsanwalt, Jusiizrat Glogau fn Willen- berg;

2) F. 8/16; Solawechsel von 5090 46, auszestelr „Orieltburg 1914" an die Order der Wi1telsburger Kreditgesell saft, e. G. m. u. H, zu Ortelsburg von Fr. Großklopf und unterzeiGnet von W. Sender und August Lorenz als Bürgen, zahlbar im Jahre 1914 im Geschäftslokale ber Antragstellerin zur Verfallzeit ohne vorgängige Präfentatton. Antragsteller die Drteisburger Krebtitgesell- haft, e. G. m. u. H. in Ortelsburg, ver- treten durch den Nectsaniwalt Wisitnegki in Allensteta;

3) P. 8/16: ein Wesel, außgestellt Drtelsburg auf 2800 „4 an die Order des Zulius Varoska von demselben und ge- ¿vgen auf Fa. M.- Großkopf und von e. Großftecpf angenommzn, indossiert an Juliu? Maroska, Antragiteller wte unter 2:

4) F. 8/16: ein Wechse!, ausgeßellt wrielsburg 1914 auf 1200 6 von Fultius BMarosfa an eigene Orver und gezozen auf Fa. M. Sroßkopf in Ortelsburg, an- genoumen von M. ESrcßkopf, zahlbar 1914, indessleit von Jultus Maroska, Untracsieller wle unter 2;

9) F. 46/16: Wedfel d. 4. Ortelaburg, den 6. Mat 1914, über 50 4, jällig am 6. August 1914, von Robert Mettner ge- ¿ogen auf Gottlie®, Puzitcha in Leynau und bon ttesem afzeptiert, begeben an die Virtel8burger Kreditgeselliczaft, c. G. m. u. H. ti Ditel8burg und bei thr zablbar, Antcagîlleuer die Ortelsburger Kredtt- gcsellichaft, e. G m, u. H. in Ortelsburg, vertreten durch den Junizrat Hassenstein in Ortelsburg ;

6) 1°, 47/16: Wesel a. d. Ortelsburg, den 30, April 1914. über 485 6, fälltg am 30. Jult 1914, von Robert Mettner gezogen auf August Rudnik in Beutuerdorf und bon blesem akzeptiert, begeben an die Ditelsburger Kreditgesellshaft, e. G. m. 1, D, in Octelsöurg und bei ihr zahlbar, Antragfsleller wie zu 5;

7) , 48/16: Wechsel 4. 4. Ortelsburg, den 10. Mai 1914, über 100 4, fällig am 10. August 1914, von Robert Mettuer gezogen auf Guffav Kcolißki in Abbau Ortelêburg r Spr diesem alzeptie:t, bee geben an die ODrtelsburger Kreditgesell- schaft, e. G. m. u. H. in Ortelsburg und bet thr zablbar; Antragstelier wie zu 5; 8) 1, 36/16: ein Blankowefel, aus- geftelit Ditelsburg, Mai 1914, fällig August 1914, über 1000 Æ, gezogen auf Hermann Poschmann in Oitelsbura, von ibm angzaomméien; Antragftellexin die Ortelsburoer Kreditgesellschaft, e. G. m. 1. H. in Ortelsburg, vertreten dur den Rechtsanwalt Wistineßki in Allenstein ; 9) F. 53/16: Wesel a. d. Orteléburg, den 1. Jult 1914, über 970 46, fällig am 1. Oftober 1914, von Jfaak Schneider gezogen auf Wilhelm Sadowski in Gre. Jerutten, in blanco indossiert von Isaak Schneider, angenommen : von Wiihelm Sadowski; Aniragslellerin wie zu 8;

10) F. 54/16: Wechsel d. d. Ortels» burg, den 1. Mai 1914, über 2000 4, fällig am 1. August 1914, ‘von An- urxd Verkaufegenossensckaft, G. m. b. H. in Ortelsburg Deptolla, Kessel gezogen auf H. Sellke in Laurettenbhof, von der Antiagstelleiin in blanco indossiert und vom Bezogenen angenommen; Antrag- steilerin wte zu 8;

11) F, 29/16: Wesel von Ende Ja-

495 Æ 8 S, fâlllg am 5. Mai 1914, ausgestellt von Jakob NRosenberga, in Carlshof; Antragsteller Kaufmann Jakcb Rcsenberg in Ortelsburg, durch Juslizrat Gutowskt ebenda ; 12) F. 41/16: Wesel d. d. Ortels-

Dziersk! gezogen auf Johann Pats@ha, Adbau Ortelsburg, und von angenommen, begeben an die Ditelsburger

7. Niederlassung 2c. von 8, Unfall- und Jnpaliditäts- 2c. Versicherung,

nuar oder anfangs Februar 1914 über | [53161]

Kreditgeselishaft, E. G. m. u. H., zuOrtels- | zêihneten

——— ——

e L t x 2 2 n

agten emem

13) F. 42/16: WeckSfel à. 4. Ortela., burg, den 25. Februar 1914, über 100 Æ, fällig am 25. März 1914, von Fratiz Klein in Ortelsburg gezogen auf Johann NRudnik, Abb. Ortelsburg, und von diesem angenommen, begeben an bie Ortélsbucger KreditgesellsGaft, G. m. u. H., zu Ortels- burg, Antragiteller wie zu 5; 14) F, 61/16: Wesel d. d. Orte”s- burg, den 14. Februar 1914, über 900 4, fällig am 14. Mat 1914, vex“ Wlby Held gezcgen auf Siegfried Hetd in Oels t. Schl., begeben an die Orteltburger Keeditgesellshaft, e. G. m. u. H, iri Ortelg- burg, Antragstellerin wie zu 8; 15) F. 62/16: Wesel 4, 4. Bromberg, den 1. Januar 1914, über 150 #, fällig am I. April 1914, von Wilhelm Witt gezogen auf Emma Witt ia Schbweich b. Brombera, begeben an dle Ortelsburger Kreditgesellshast, e. G. m. u. H., i Ortelg- buro, Antragstellerin wie zu 8; 16) P. 70/16: Wesel d a. Liebenberg, den 5. Mai 1913, über 80 46, fällig auf Sicht, ausgestellt von Martin Pczyzodda, angenommen von der Eigentümerwitwe Rosalie Lukowskt und JIohavn Lukowskt in Lieb: nberg, Antragsteller der Briefträger a. D. Martin Priygodda, z. Zt. Sanitäts. Unleroliner {mMNeservelazarett I zu Ortelg- urg; 17) F. 70/16: Wesel d d. Liebenberg, den 26 Jult 1913, über 60 „#4, fällig auf Sicht, ausgestellt von Martin Przygodda, angenommen von Briefträger a. D. Adam Ss in Liebenverg, Antragsteller wie zu 16: 13) F. 70/16: Wesel a. d. Liebenberg, den 15. Juli 1912, über 15 6, fällig auf Sicht, ausgestellt von Martin Przygodda, angenommen von Tischlermeister August Krenciek (Ehefrau Vtarie geb. Trzecziakf) in Ltebenberg, Antragsteller wie zu 17; 19) F. 75/16: Wesel über 60 , fälliz_ nach 3 Monaten, autgestellt von Leib Litwack in Ortelsburg, angenomnten im Jahre 1908 oder 1909 von dêèm Maurer Adami Guth tin Orte!sburg; Antragsteller der Kaufmann Leib Litwoack in Ortelsburg, vertreten durch den Justiz- rat Gutows?i in Orteleburg. Die Inhaber der Urkunden werden auf- aefordect, svätestens in dem auf den 8. Juli 12917, V. 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine {hre Rechte anzumelden und die Urkunden vor- zulegen, widrigenfalls deren Kraftlos erflärung erfolgen wirb.

Ortelsburg, den 6. Dezember 1916,

Köaiglißes AmtsgerlSt.

(53159) Nufgebot.

Der Kaufmann S. Uhle zu Dresden- Wachwiß, Inhaber der Firma Walley u. Uhle zu Manch-ster-Salfoct, hat das Aufgebot des am 15. Juni 1914 von der Firma S. Weinberg?r zu Düsseldorf aus- aeftellten und auf die Firma Walley u. Uhle zu Mancester-Sa!fort iudo sierten Wechsels über 1450 #, zahlbar am 19 September 1914, beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7, Fuii ROET, Vormittags [E Uhr, vor dem unterzeichneten Gert, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebois!ermine seine Nebte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur- kunde erfolgen roird,

Saaxb: üen, den 13. Dezember 1916.

Königliches Amtsgericht.

[53185] Aufgebot. „Das K. Amtsgericht Tuttlingen hat am 13. d. Mits. nachstehendes Aufgebot er- laffen: Stadis#ultheißenamtssekretär Storz in Tuttlingen hat als Pfleger des Steb- moch?»rs Georg Matin daselbst das Auf- gebot zum Zwelke der Kraftlo2ecrllärung des am 11. Mai 1895 von der Unter- pfandsbehörde Tuttlingen angefertigten, als Dppo!hekenbrief geltenden Pfavd)cheins beantragt, der für ein Darlehea von 290 Æ über die Hypothek ausgestellt ift, welhe auf der im Etgentum des Georg Martin uyd der Etben seiner Ehefrau stehenden Hälfte des Haus:s Nr. 2 dex Eberk.arbsiraße für den - Bôêcker Anton Reich in Tuttlingen im Grundbu Heft 2160 Abtellung [Il Nr. 2 und Unter- pfandsbuch 37 Blatt 224 etngetragen ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dieuêtag, deu 10, Juli 1927, Vorm. 19 Uhr, vor dem K. Amtsgericht Tut!lingen au- beraumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Tuttlingen, den 16. Dezember 1916, Amtsgerl|chts\ekretär Eyrich.

Aufgebot, Die Dienerfrau Minna Gnidtke, geb.

ane | Sporhelm, in Duzherow bat beantra T, genommen von dem Wirt Johann Palscha | ihren krieg8vershollcnen Marg Vierter Hellwuth Guidike, vertreten |tember 1893 in Eichhof, Kreis Uecker- Rit uten F ag ea Tig y erreaimens Nr. 34, der felt 27. F», burg, den 8. Nov!mber 1913, über 250 4, | bruar 1915 a s fälliz am 8. Februar 1914, von Adam | erklären. wkrd aufgefordert, si spätestens in dem ihm jau den 14. mittags 10

atboren am 19. Sep- Komwpazgan'e

vermißt wird, für tot zu Der bezeichnete Verschollene

Februar 1917, uhr, Gericht

Vor- vor dem unter- anberaumten" Auf«

burg, Antragsteller wie zu d;

gebotstermine zu melden , widrigenfalls