E Ei j
rdnet hat, in Fällen, in denen ein Reichs- oder Landesbeamter erg ura a hat, bei der dem Beamten unumitteïbar voc-
gesetzten Dienstbehörde anzubringen.
§3 Ueber den Antrag entscheidet die obersffe Militäryerwalktunas- behörde des Kontingents, dem der Militäbefeblohaber zur Zeit der Anordnung angehörte; gehörte er der Mar'ne an oder hat ein Jetche- beamter die Anordnung getroffen, fo entscheidet die zuständige oberste Reich8behörde, hat ein Landesbeamter die Anoidnuvg getroffen, die Landeszentralbehörde.
84 Die im § 2 bezeichneten Stellen haben dic erforderlichen Er- hebungen anzuitellen, sich gutachilih zu äußern und die Uften der nah § 3 zur Entscheidung berufenen Stelle zu übermitteln.
§9 Die nah § 3 getroffene Entscheidung ist dem Antragsteller nah den Vorschrijtea der Zioilprozeßordnung zuzustellen.
86 Gegen dle Gnts{heidung ift Berufürg auf dén NeWhtsreg zu- lässig. Die Klage is binnen ciner Ausfhlußf: ift von dret Monaten nach Zustellung der Entscheidung zu erheben. Für die Aksp-üche uf Gnisœädtaung sind die Zivilkammera der Landgerichte ohne Nüdckficht auf den Wert des St1elugegenstandes ausschiießlih zuständig.
§7 ; Bis zux rechtékräftigen Eut]cheidung über den Antrag ist der Anspruch nicht übertragbar. Berlin, den 8, Februar 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über Goldpreise. Vom 8. Februar 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen uiw. vom 4, August 1914 (Reichs-Geseßbl. S, 327) folgende Berordnung erlassen:
S1
Dér Preis für Nob-, Abfall. und Bruchgold (zerbrochene, zer- s{nittene oder fonst unbrauchFtar gewordene Goldfachen, Teile und Stüde von Goldfachen) darf 2790 „6 für das Kilogramm feinen Goldes nicht überschreiten,
& 9
Der Reichskanzier ist ermächtigt, für Waren, bie ganz oder tell- weise aus Gold heigestellt oder auf mechantshem Wege mit Gold belegt find, soweit sie threr Art nah zur gewerblichen Weiterv2rarbei- tung dienen (Halbfabrikate), Höchstpreise festzusepen.
Der Neticskanzler kann auc in avderer Weise Bestimmungen über den Preis poa Halbfabrikaien treffen und anordnen, daß Zu- widerhandlungen mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld- strafe bis zu zehntausend Park bestraft werden.
83
Die in dem § 1 oder auf Grund des § 2 Abs. 1 festgeseßten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesepes, betreffend Hôchst- pretie, vom 4. August 1914, in der Fassung vom 17, Dezember 1914, in. Verbindung mit dea Verordnungen yom 21. Januar 1915 und vom 23. PVeârz und 31. Zuli 1916 (Reis. Geseybl. 1914 S. 339, 616; 1915 S. 25; 1916 S. 183, 865).
§4 Mit Gefänanis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu
fünfzgtausend Maik oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer
auchte oder unaebrauchie fertige Gegenstände mit Einschluß von Nünzen und Medaillen, vie ganz over teilweise aus Gold hergestellt ober auf mehanisc Wege mit Sold belegt find, nah Inkrafitreten bieson.. erordnung zu einem höheren Preise als 2790 „4 für das ogramm feicen Goldes erwirbt und einschmiszt oder umarbeitet oder ein|chmelzen oder umarbeiten läßt. Der Versuch ist strafbar. Kleinere Ausbesserungen gelten nicht als Umarbeit1ngen. Für Neichögoldmünzen behält es bei den Bestimmungen der Be- kanntmachung, betreffend Verbot des Agiobandels mit MNeichs- oldmünzen, vom 23. November 1914 (N :1chs-Geseybl. S. 481) sein Bewenden,
8 5 Gegenslände, die lediglih vergoldet find, fallen nicht unter die Vo1schristen dieser Verordnung. S6 Der Reichskanzler känn Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. u
S i Der Reichskanzler kann der Piciést-lle für metallishe Produkte in Berlin (Bekanntmachung über Preisbeshränkungen bei metallischen Produkten vom 31. Juli 1916, Neichs-Geseybl. S. 868) die Be- fugnis übertragen, die Preise, die nah der gegenwärttgen Verordnung oder nah den auf Grund des § 2 erlassenen Bestimmungen zulässig find, festzustellen und Beträge, welhe über den festgeseßten Preis hinaus vereinbart find, zugunsten des Neichs cinzuzichen. 8&8 Die Verordnung tritt am 12. Februar 1917 în Kraft. Der Reichskanzler besttmmt den Zeitpunkt des Außer kcafttretens. Berlin, den 8, Februar 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
iv mern
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S, 871) habe ich in Ergänzung meiner Bekanntmachung vom 21, November 1916 (Reichsanzeiger vom 24. November 1916 — Nr. 277 —) auch die Liquidation der Beteiligungen der englischen Staatsangehörigen John Collinfon in London, John Strachan . Bridges in Woodcote Fleet und Nobert Macfie Cunningham in London an der Firma Dortmunder Nitter- brauerei, Aktiengesellschaft in Dortmund angeordnet. (Liqui- dator: Justizrat -Kramberg in Dortmund.)
, Berlin, dén 27, Januar 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von JFonquières.
Bekanntmachung,
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBIl. S. 487) ist für die folgenden Ukñternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
3083, Liste.
Ländlicher Grundbesitt. Kreis Zabern. (22. Nachtragsverzeichnis.) Gemeinde Maursmünster.
Wohnhaus und Nebengebäude, Hofraite, Garten, Acckter, Wiesen, Holzung, Reben (2,88 ha) der Witwe Magdalena Schaeffer,
Gemeinde Wingen. 4 Wo us und Nebengebäuds, Hofraite, Aker (55,65 a) des | Dn ex in igen Taae: totar Kellermann e
A&er, Wi fe, Vlehvelde (2,22 ha) der Ebefrau Do1schner, Josefine geb. Mathie, in Wingen (Verwalter: derselbe).
Hofraite, Aker, Viehweide (30,95 a) des Heinrih Dorschner und n Josefine geb. Mathie, in Gütergemeinschaft (Berwalier : derselbe).
Straßburg, den 5. Februar 1917.
Ministerium für Elsaß-Lothringen, Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
DETLCHtmamuná.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 304, Liste. Städtischer Grundbesitz. Kreis Mülhausen. — Gemeinde Mülhausen. i 860 a Grundbesig des Eduard Bernard, Kaufmann tin Bafel (Ver- walter: Bingezmeisterstellvirizcter, Reglerungerat Zoepffel in Mülhaufen)}. Straßburg, den 9. Februar 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J. A.: Dittmar.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberregierungsrat Michaelis in Bromberg zum Oberverwaltungsgerichtsrat zu ernennen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs8- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) habe ih nach Zu- stimmung des Herrn Neichskanzlers über das dem englischen Staatsangehörigen Fabrikbefiyer George Salter zu West Bromwick in England gehörige, in der Gemarkung Seegefeld Gut, Kreis Osthavelland, gelegene und im Grundbuh von Seegefeld in Band 22 Blatt Nr. 663 eingetragene Grundstü ck die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Bankbeamter Ernst Köhler in Neu Seegefeld, Schwarßhzkopfstraße 4.)
Berlin, den 7. Februar 1917.
Der Minister flir Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
Nuf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang sweise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGBI. S. 138) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) i Le pr Der i Ta gngge Rai! nee, de
t. Petersburg. gehörenden. 237 909 46 4prozentige russische Staatsanleihe "von 1902 bie ‘Zivangaverwaltung angeordnet worden. (Verwalter : Direktor Dr. Gustav Hirte in Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 44.)
Berlin, den 10. Februar 1917.
Der Minister flir Handel und Gewerbe. L A: LUfens®ky.
Bekanntmachung,
Das von mir unterm. 18. Oktober 1916 geaen den Kaufmann Adolf Cohn, htex, Alte Jakovstraße 78, erlassene Verbot des Handels mit Web-, Wirk- und Strick oaren habe ih durch Berfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.
Berlin, den 6. Februar 1917.
Der Poltzeipräsident. J. V,: v on Rönne.
VDelanmnmtmaGu n q Dem Wurstmacher J. C. Schröder, Ktel, JFungfernstieg 40, ist die Wtederautnahme feines pvandels8gewerbes mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs gestattet worden. Miel, den 25. Januar 1917. Städtische Polizeibehörde. J, BV.: Dr. Muer.
Bekanntmachung.
Dem Pferdehändler Hermann Lichthorn in Bunzlau, Gartenstraße 1, ist wegen Ünzuverlä!sigkett im Gewerbebetricbe der stehende Pferdehandel durch Beschluß rom 5. Januar 1917 unterjagt.
Bunzlau, den 1. Februar 1917.
Die Polizeiverwaltung. Richter.
Bekanntmachun:
Dem Kaufmann Leo Korbmacher in Dortmund, Westen- hellweg 77, haben wir auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungs- bestimmungen des Herrn PVlinisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 die gewerbs8mäßige Abgabe von Lebens- mitteln aller Art wegen Unzuverläsfigkeit bis auf weiteres untersagt. — Die Kosten dieser Bekäanntmahung find von dem Betreffenden zu tragen.
Dortmund. den 9. Februar 1917. i :
Die Polizeiverwaltung. I. A.: Kienit,
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Februar 1917.
Die Ausschüsse des Bundesrats für Rechnungswesen, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen, für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr, für Eisen- bahnen, Post und Telegraphen und für Justizwesen hielten heute Sißungen.
Das Königliche Staatsministerium trat heute u einer Sißzung zusammen. |
Zu der Note Spaniens erfährt „W. T. B.“ aus gy unterrichteten politischen Kreisen, daß ihre Veröffentlichung durg „Havas“ anscheinend auf eine Jndiskretion zurückzuführen sei dürfte, da bisher ihr offizieller Text noch nicht in Madrid e; öffentlicht worden ist. Der inzwischen hier auf offiziellem Weg stark verstümmelt angekommene Wortlaut deckt fich im wesen, lichen mit der „Havas“:Uebersegung. Der Note wird hiy volle Aufmerksamkeit gewidmet. Es besteht dabei kein Zwei daß die spanishe Regierung auch weiterhin ihr strikte Neutralität aufrechterhalten wird.
Als die englische Regierung bereits im 4. Kriegsmong, d. h. am 3. November 1914, die ganze Nordsee als Kriegs; \chauplaß „military area“ bezeichnete und hiermit einen voll ständig neuen völkerrecchtlichen Begriff in der Seekriegführun zur praktischen Anwendung brachte, warnte sie laut Mitteilun des „W. T. B.“ alle neutralen Schiffe, „Kauffahrteischiffe ally Arten, Handels\{ch|fe aus allen Gegenden, Fischerfahrzeuge und alle anderen Schiffe“ ausdrücklih davor, in die bezeichnety Gewässer einzufahren, da sie dort den schwersien Ge fahren von ausgelegtien englishen Minen und v englishen Kriegsschiffen ausgeseßt seien. J der deutschen Sperrgebietserklärung vom 1. Februar d. J, die der englishen Erklärung folgie, wurde ganz das ent sprechende verkündet und darauf hingewiesen, daß neutral Schiffe, die die Sperrgebiete befahren, dies auf eigen E täten, ganz so, wie es mit denselben Worten in den Schreiben des englischen Gesandten an die niederländisdh Minister vom 15. Januar 1915 bereits zum Ausdruck gebra war („Vvessels . .. may do s0 at their own risk“). Allen diesy Erklärungen ist also die zuerst von England erteilte Warnuy gemeinsam, daß neutrale Schiffe infolge der Maßnahmen, di gegen den Feind getroffen werden, bei Befahren der Sperr aebiete gefährdet sind, da die geaen den Feind verwendet Kriegsmittel, Minen und Kriegsschiffe unter Üraständen fich nid nur auf die beabsichtigte Verwendung gegen feindliche Schif würden beschränken lasen ; fiüïr das deutsche Sperrgebiet ift auch di von England seit Kriegsbeginn betriebene Verwendung di neutralen Flagge von besonderer Bedeutung, da die englis Regierung sich nicht gescheut hat, unter shamlosem Mißbraud von neutralen Flaggen und Schiffsbemalungen „richtige Fallen“ gegen Unterseeboote zu verwenden, wie der Baralong-Fall ui der Fall des als dänischer Dampfer „Kai“ markierten englischu Schiffes beweisen. Jn dem von England erklärten Sperrgebit kann alfo ein neutrales Schiff durch ein englisches Kriegsmittl ebenso überraschend verloren gehen wie in dem nach englischen Beispiel von Deutschland. erklärten Kriegsgebiet in englisca und sonstigen feindlihen Gewässern durch ein deutsches rieg mittel.
Es ist also durchaus nicht zutreffend bei Schiffsversen fungen, die in dem erklärten Sperrgebiete erfolgen, va „Ungewarnten Torpedierungen“ zu sprehen. Cine der artige Warnung „ist erfolgt dadurch, daß vor Befahren dn Sperrgebicte E net ewarnt. wurde, wie dies (England im Novembèr 1914 uerst grit: ‘hat. Dlése allgemein! Warnung muß die Warnung im Einzelfalle erseßen, gehen die Neutralen über diese Warnung hinweg, statt wie angeraten,
es nach englishem Muster in den Erklärungen hetßt, auf ihre eigen! (Gefahr. Dies gilt sowohl für die in Zukunft angedrohten, wie fi die in der Vergangenheit vorgenommenen Schiffsverfenfungel „Ungewarnte“ Torpedierungen find von seiten deutscher Se! itret1fkräfte nicht vorgenommen worden, da sämtliche Schifft
in dem Kriegsgebiet, das als gefährdet bekanntgegebn war, erfolgie. Nicht das gleiche kann aber von Englan gesagt werden, da englische Unterseeboote auße! halb des Seekrieggebiets zu wiederholten Vialo ohne vorherige Warnung Dampfer durch Torpedos an! griffêèn und versenkt haben, von denen hier nur die Dampf „Kolga“, „Bürgermeister von Melle“, „Dorita“, „Elbe, „Hallandia“, „Schwaben“ und „Syria“ genannt sein möge Auch im Mittelmeere hat die feindlihe Seekriegführung e! großes Sündenkonto aufzuweisen, da hier, ohne daj eine ai gemeine Warnung in Form einer Seekfriegsgebietserfläru erfolgte, wiederholt Schiffe ohne besondere Warnunq 0" gegriffen und versenkt wurden. Die Dampfer „Jttihad“, „Doga! (mit 700 Passagieren, darunter Frauen und Kinder an Vol! „Stambul“, „Madeleine Rickmers“ und das Lazarettschiff „2 Rickmers“ wurden von englischen Unterseebooten im Jahre 1 „warnungslos“, und zwar in. der wirklichen Bedeutui! dieses Wortes, angegriffen; im Jahre 1916 wurden ? österreichishen Schiffe „Daniel Ecnö“, „Zagreb“, „Dubrownk, „Biokóvo“, „Albanien“ sowie das Ho)pttalschiff „Electra“ Opfer warnungslöser Angriffe unserer Feinde. Torpedieren von Schiffen, das in neutralen Ländern eine fo g! Erregung hervorgerufen hat, kann also ledigli auf das Kor! unserer Feinde geseßt werden, da für die Beurteilung von Sf versenkungen in dieser Beziehung weder sür die Vergangenz® nvch für die Zukunft, die: sür das Befahren der Seelrte# gebiete allgemein erteilte Warnung außer acht gea werden darf. Das von England bezeichnete Seeftriegsge haben die Neutralen bisher, in genauer Befolgung der England erteilten Warnung, vermieden; die Einhaltung ® gleihen Verfährens der nachgefolgten deulschen Erklär gegenüber wird zur Folge haben, daß jeder ungewollte SQ verlust vermieden wird.
Die englische Zeitung „Daily Telegraph“ vom 31. „Zan schreibt : ; 4
Nach in Washington vorliegenden beschworenen Zeugenavt0 haben deutsche Unter)eeboote die in Nettungsbooten bi findlichen 20 chaften ver senkier Schiffe mit Arxtillerte beschossen. J
Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, handelt es? offenbar um den Fall des englischen Damp „Eavestone“, von dem bereits fürzlih berichtet wurde. 2 bald die Meldung des betreffenden l’-Bootes vorliegt, wird 1 Angelegenheit im einzelnen flargestellt werden. Es fann E jeßt bereits mit aller Bestimmtheit versichert werden, dag. deutsches [7-Boot niemals absichtlich in RNettungsbooten bej liche Ueberlebende beschossen hat oder beschießen wird. vorliegende englische Velduug caralterisiert sich als tende Stimmungsmache und als erneuter, aber als gänzlich
eb. Ohl, tn Maursmünster (Verwalter: Beigeordneter Feter in Mausmäníter).
licher Versuch, die Erinnerung an die traurigen Fälle eng
das gefährdete Gebiet zu vermeiden, so tun sie dics eben, wiß
versenkungen, denen eine befondere Warnung nicht vorherginW
Barbarei zu erstiken. Es wird England nie gelingen, das Gedächtnis an die Fälle „Baralong“, „King Stephan“ und „CErompton“ in der zioilifierten Welt zu unterdrüden.
Am 27. Dezember 1916 sind die geseßlichen Besti in Kraft getreten, durch welche die. r S ap \shaftung auf die getragene Kleidung im weitesten Umfange erflreckt ist. Der Erwerb, die Verarbeitung und Pettvhericig M ootner Kleidungs- und Wäschestüke und ge- tragener S uywaren ist den Kommunalverbänden übertragen worden, während der Neichsbekleidungsstelle im allgemeinen nur ein Aufsichlsreht über diesen ganzen Wirtschafts- betrieb und das Necht vorbehalten ist, den dritten Teil der von den Kommunalverbänden erworbenen (Gegenstände zum Ausgleich im Reichsgebiet zu erwerben. Die Kommunal- verbánde haben daher Annahmestellen einzurichten, bei denen n Kleidung abgegeben werden fann, sie haben weiter ür ordnungsmäßige Jnstandsezung der abgegebenen Be- fleidung zu sorgen und chließlide Abgabestellen zu bestimmen hei denen wiederhergestellte Sachen zum Verkauf an die Be- völkerung gegen VBezugschein gelangen. Schon daraus allein daß dieses Wiclschaftsgebiet von den öffentlichen Behörden übernommen worden ist, geht hervor, welche Bedeutung ihm im allgemeinen Interesse beizulegen is. Wie es daher eine Ehrenpflicht der Kommunaloerbände ist, diesen Wirt- shaflszweig mit allen Kräften zu fördern, insbesondere, wo dies noh niht geschehen n, für Die baldige Er- rihtuna von Annahmestellen Sorge zu tragen, so ift es für jedermann, der über ein entbehrlihes Kleidungs- oder Wüäsche- stück ‘oder entbehrlihes Schuhwerk verfügt, eine vater- ländische Pflicht, diese Sachen bei der nächsten Annahme- stelle abzuliefern, damit sie so der Allgemeinheit nußbar ge- macht werden können. Für die abgelieferten Sachen wird ein angeme}jenes Entgelt bezahlt, das im Wege der Schätzung durch Sachverständige festgestellt wird. Aber auch unentgeltliche Ablieferung ijt zulässig und erwünscht, um allgemein die Verkaufspreise für die wieder hergestellten Sachen möglichst niedrig halten zu fönnen. Ulle getragenen Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schuhwaren können abgeliefert werden, gleichgültig, ob sie von Männern, Frauen oder Kindern herstammen, ob fie mehr oder weniger abgetragen, ob sie modern oder unmodern sind; ferner aber “auch getragene Uniformen aller Art, sowohl solche von Militärpersonen also von Offizieren, Viilitärärzten, Einjährig-Freiwilligen usw. als auch solche von Zivilbeamten, wie den Beamten der Post, der Eisenbahn und aller übrigen Verwaltungen. Da die getragenen Uniformen in besonderen Wertstätten wieder zum Gebrau) her- gerichtet werden sollen, so kann an den noch vorl)andenen Vor- räten an Uniformtuchen erheblich gespart werden, wenn mög- lichst viele getragene Uniformen abgeliefert werden. Erfolg kann dieser gesamten Bewirtschaftung nur dann zu- teil werden, wenn alle Kreise der Bevölkerung sie unterstüßen und jedes entbehrliche Vekle1dungsstück au ch wirklih herausgegeben wird. Drum gilt es jezt nachzusehen in Schränken und Truhen und nachzuprüfen, ob niht noch manches dort verwahrte Stück überflüssig ist. Jedes solches Bekleidungsstück muß jetzt der Allgemeinheit dienstbar gemacht werden und daher an die Annahmestellen abgeliefert werden. Die Vorschriften über Erteilung von Bezugsscheinen
bei Ablieferung"voön getragener Klei S unberührt. y Be vleidung und Schuhwerk bleiben
(Forlsehung in der Erslen Beilage.)
Kricgsnahrichten. Fliegertätligkeit.
Nach Ausweis der im deutschen Heeresberid geführ : 2 l jen Hee! zt aufgeführten Luftbeuteziffern haben die deutschen Flieger und Mbrvehrd formationen seit Kriegsbeginn über 1000 feindliche ¿Flu gzeuge erledigt, genau gerechnet bis Ende Januar 1002! Dabei find nur die an der West- und Ostfront heruntergeholten gen, amchen und russischen Flugzeuge gezählt: Balkan
nd LUrkel mit ihren nicht unerheblichen Erfolgen werden hi nicht mitgerechnet. : O e L. Vie Bedeutung dieser gewaltigen Zahl wird noch ein- ringlicher, wenn man ih klar macht, daß diese 1002 Flug zeuge 167 feindlichen Geschwadern (zu 6 Apparaten gerechnet) Bi Get er sind dabei etwa 1700 feindliche Flieger T Wesel gejeßt und etwa 50 Millionen Wert an * ine e worden. En
m einzelnen seßt sich die Siegesz f maß E ) ge8zahl folgendermaßen
1914/15 163 Fluazeuge M R und C C5 ¿
e E Ss Seesen zusammen 1002 Flugzeuge
1
I
Jn den Nächten vom 8. zum 9. und vom 9. zum 10. Fe- bruar war die Tätigkeit unserer Flieger außerordentlich rege. Sie belegten die englischen Flugpläßze von St. Pol und Caryde, die Bahnhöfe von Acheur und Albert aus- Mtebig mit Bomben, ebenso feindliche Truppenlager bei Feyári und Chappy und die Bahnanlagen von ea y an der Somme und Nuillancourt füdwestlich Péronne. Eines unserer Bombengeschwader, das in der legten Ia mehrfach rühmend erwähnt wurde, warf in derselben Nacht A kg Abwurfmunition auf die Jndustriewerke von 0mpey. Tags darauf wurden von uns die für Heereszwede arbeitenden Fabrikanlagen in Neuve Maison und militärishe Anstalten in Nancy mit rund 2000 kg omben erfolgreich belegt N Ges E Nachk vom. 9. zum 10. Februar belegten deutsche Ars ader E ausgezeihnetem Erfolg den Ba hnhof von À ny bei Albert mit 1000 ke, den Ostbahnhof von eus mit 5300 ko Bomben. Jufolge des Angriffs auseeh auf dem leßteren ein Vrand aus, der an den dort „sgestapelten großen Vorräten immer erneute Nahrung fand. Der gewaltige Feuerschein war noch um 7 Uhr ur iee weithin zu sehen. : Undere Geschwader verursachten O eni Vombenwurf Brände in den Barackenlagern nCA Mee und Scluster, - Die Fndustrieanlagen Sor enve Maison wurden erneut mit über 2000 kg
rengsloff beworsen, die vou Pompey mit 300 ko, Ein
heblich.
zur Erde. Unterleutnan Eine neue
(Gegend von
Verlusten an am frühen
Heftigkeit zu machte sich
Feuergarben
(Sranathagel dieser erneute
auf. Ja der das enalische
allen Punkten
Jn Mazedo
Vardar und
Großes
Bassóe und SComme-(§e Auf dem
worden.
wickelte. Im Wal
wurden,
bei Tage und worfen.
Abschnitten zu. südöstlih von gewiesen.
lihen Gräben. An der
und bei der Heeres
bereitungsfeuer Erfolg.
weiterer nächtliher Flugzeugangriff richtete nch gegen den
Flughafen und die Luftschiffhalle von Epinal. di mit 600 kg Bomben eingedeckt wurde. Ferner griffen 2 Mea unserer flandrischen Marineflugzeuge die Hafenanlagen von Dünkirchen und in der Nähe gelegene fe mit Bomben an. Gute Wirkung wurde beobachtet. __ Demgegenüber unternahmen die Gegner mehrere Nacht- flüge in das lothringische Becken und Saargebiet. Der durch diese Besuche angerichtete Schaden ist jedoh ganz uner- ). Unser Abwehrfeuer zwang bei Differdingen einen der nächtlichen Angreifer, einen französishen Farman-Doppeldeter,
der gleichen Nacht auf die offene Stadt Karlsru s uommenen Angriff auf sich geladen. pee unis
nahm ein Flugzeug, das einige Bo : e Ct: Stadt ih S ; d mben auf die friedliche
dgn; Sgr n bedeutungslos. j „Um Lage des 10. Februar \{hossen darauf un Fli drei feindliche Flugzeuge in Brand. An, Lene
zerschellten an der Sommefront.
g T . fo D E 12 % Februar machten die Franzosen erneut den Versuch, für ihre Niederlage auf det 90) 304" wo ihnen am 2». Januar die Stellungen in 1!/, km Breite unter schweren
Revanche zu nehmen.
lebhafter und
fampf rurde gegen 7 Uhr Abends in der Dämmerun
Wintertages beobachtet, daß die französishen Gräben h tin Slurmtruppen füslllen. Das auf den französishen Gräben liegende deutsche Zerstörungsfeuer wurde zum Vernichtungs- feuer gesteigert und der französishe Angriff in wirksamen
gefüllten Gräben dürften bei dem genqu liegenden deutschen
vier unter {weren französishen Verlusten zurüc{gewies Gegenangriffe sten zurücgewiesenen
des Feuerkampfes drang eine deutsche Erk1 m indung8abteilun aus den Gräben vor und hob einen fränzöfischea Posien
Die englischen Sturmtruppen, die ihren am ¿Freitag an dieser Stelle erzielten fleinen Erfolg ausbauen wollten, wurden an
C e s L Jn Rußland und Rumänien Schnee und Kälte.
Stellen der Front mehrfach stärkere Artillerietätigkeit gemeldet.
Berlin, 1( ; Auf dem Nordufer der Somme, dem Westufer der Maas, in mehreren. Abschnitten der Ostfront und ¿wischen
Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Wesllich von Lille, beiderseits bes Kanals von La
slarken Kräften nordösllih von Beaumont, auf dem Süd- user östlich von Grandcourt und nördlich von Courcelette mit schwächeren Abteilungen an. Am Wege von Puisieur nach Be aucour!t drangen sie in Kompagniebreite ein, an allen übrigen Stellen sind sie, zum Teil im Nahkampf, zurülckgerwie{en
Auf dem das Feuer von Miltag an zu, ohne daß si ein Ungriff ent-
beiderseits der Mosel erfolgten durch unfer Abwehrfeuer und im Handgemenge abgeschlagen
Erfundungs und Angriffsaufgaben führten unsere Flieger- geshwader weit hinter die feindliche Front. | wichtige militärishe und Verkehrsanlagen wurden
Front des Generalfeldmarschalls
Mit nachlassender Kälte nahm die Gefechtstäligkeit in vielen
Am Unterlauf des Stochod holten unsere Stoßtrupps ohne eigenen Verlust eine Anzahl Gefangener aus den feind-
außer Vorfeldgefehten und nur vereinzelt lebhäfterem Geschüß- feuer keine besonderen Ereignisse. j
. Nordwestlih von Monastir blieb ein französischer Vor- stoß, füdwestlih des Dojran-Sees ein nah starkem Vor-
eindlihe Flu gplätze
Das Flugzeug is zertrümmert, die assen t Lantiron und Korporal Fourgerot vate e Schmach haben die Franzosen durch einen in Die traurige Tat unter- rei Bürger wurden dadur verleßt, der an- U Das eine filürzte in der La Bassée brennend nieder, die alibérèn beiden B
T Co (26 «D, D.)
Toten und Gefangenen entrissen worden waren, , Nach dem üblichen Morgenfeuer wurde Nachmittag die französische Artillerietätigkeit lebhafter, um nh allmählich zu großer steigern. Auch die {were französische Artillerie bemerkbar. Nach einem mehrstündigen Feuer-
erstickt. Die französischen Verluste in den an-
bedeutend gewesen sein Ebenso wie die
gam 28. Januar erfolglos blieben, war Angriffsversuch ohne jedes Ergebnis. Während
Gegend von Sailly hatte sich nach Mitternacht Feuer zu außerordentlicher Heftigkeit gesteigert.
abgewiesen. nien wird seit einiger Zeit an verschiedenen (W. T B)
).- Februar, Abends. (W. T. B.)
Dojran-See lebhafte Artillerietätigkeit.
Hauptquartier, 11. Februar. -(W. T. B.) Westliher Kriegsschaupla g.
des Scarpe sowie im nördlichen Teil des h iets lebhafter Artilleriekampf. Nordufer der Ancre griffen die Engländer mit
Heeresgqruppe Kronprinz. linken Maasufer nahm wie am Vortage
de von Ailly (südöstlih von St. Mihiel) und französische Vorstöße, die
Für die Gegner bei Nacht wirkungsvoll mit Bomben be-
Destlicher Kriegsschaupla gz. Prinz Leopold von Bayern.
Bei Postawy (nördlch des Narocz-Sees) und Zloczow wurden russische Jagdkommandos ab-
1
Front des Generalobersten Erzherzog Joseph
gruppe des Generaälfeldmarschalls von Mackensen
Mazedonische Front.
einsezender Angriff der Engländer ohne jeden
Der Erste Generalquartlermeister. Ludendorff:
Leun 11. Februar, Abends. (W. T. B.).
Veiderseits der Ancr ie- 4
fampftätigkei. ncre lebhafte. Artillerie- und Graben Sonst im Westen und Osten nichts Wesentliches.
Großes Hauptquartier, 12. Februar. (W. T. B.) We stliher Kriegs\chauplaz.
Heeresgruppe Kronprinz Ruppretht. __ Vestlich von Armentières und südlich des La Bassce- Kanals scheiterten durch lebhaftes Feuer vorbereitete englische Ange: G
„_ Tagüber lag starke Arlilleriewirkung auf unseren Stellungen
beiderseits derAncre. Während der Nacht; griffen dié Englän De r seh8mal die zershossenen Gräben von Serre bis zum Fluß an. Alle Angriffe sind avgewiesen worden. Der Feind, dessenSturmtruppen vielfach Schneehemden trugen, hat in unserem Abwehrfeuer, nördlich von Serreim Nahkampf, \chwere Ver lu ste erlitten. Die Näumung einer unbrauchbar gewordenen Grabenlinie füdöstlih von Serre war vor Einsezen der eng- lischen Angriffe plangemäß und ohne Störung durchgeführt
worden. Oestliher Kriegsschauploy. Sront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
__ Vorstöße unserer Sturmtrupps an der Düna und bei Kisielin, westlich von Luck, gelangen in vollem Umfang. Bei Kisielin wurden 2 Offiziere, 40 Mann und 1 Maschinengewehr eingebracht. :
Front des Generaloberfsten
: Erzherzog Joseph. ; Jn den Vergen zu beiden Seiten des Ojtoz-Tales und in der Putna-Niederung vielfach Zusammenstöße von Streif- abteilungen.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Madcensen. : Am Sereth Postengeplänkel, an der unteren Donau mäßige Artillerietätigkeit.
Mazedonische Front. Nichts Neues. s Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
ODesterreichish-ungarisher Bericht. Wien, 10. Februar. (W. T. B.) Amllih wird ge-
meldet: Oestliher Kriegsschauplasz.
2 Nordwestlich _von Stanislau hatie eine von unseren Utuppen durchgeführte Unternehmung vollen Erfolg. Die in die russishen Gräben eingedrungenen Abteilungen brachten 17 Gefangene und 3 Maschinengewehre als Beute zurü. Jtalienisher Kriegsfchauplagz.
_Im Görzishen gewannen unsere Truppen durch nächtliche Unternehmungen ‘mehrere feindliche G rabew- stüde, fügten den Jtalienern schwere blutige Verluste zu, brachten 15 Offiziere und 650 Mann als Gefangene ein und-erbeuteten 10 Maschinengewehre, 2 Minen- werfer und viel sonstiges Krieasmaterial. Abteilungen der ZJnfanterieregimenter Nr, 85 und 87 und Landjturm- infanterie aus Niederösterreih und der Bukowina hatten an diesem Erfolg hervorragenden Anteil.
Südöfstlicher Kriegss{hauplat. Keine Ereignisse.
Der Stellvertreter des Chefs des (Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Wien, 11. Februar. (W. T. B.) Amilich wird gemeldet : OVestlicher Krieg sschauplay.
L Südwestlich von Ocna, bei Bekas und südöstlih von
Zloczow wurden il d Jagdkommandos abgewiesen, Am
unteren Stochod holte ein Stoßtrupp eine Anzahl Gefangener
aus den rusfishen Stellungen.
Jtalienisher Kriegsschauplat _JIm Görzischen wurde an mehreren Stellen um die von unseren Truppen eroberten Gräben gekämpftk. Die feind- lihen Gegenstöße sheiterten. Wettere 370 Gefangene blieben in unseren Händen. Abteilimgen des K. K. Land- wehrinfanteriere iments Nr. 37 zeichneten ih im An- griff aus. Zialienishe Flieger warfen auf Triest, Muggia, die Werfte San Rocco und das Feldspital in Opcina Bomben ab. Nördlich von Tolmein brachte eine gelungene Unternehmung 42 Jtaliener ein. Ein feindkiher Angriff auf unsere Stellungen am Stilfser Joh wurde blutig ab-
gewiesen. Südöfstlicher Kriegsschauplagz. Unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes : von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Bulgarischer Berich k.
Sofia, 11. Februar. (W. T. B.) Generalstabsberiht vom 11, Februar.
Mazedonishe Front. Während des ganzen Tages hat der Feind ein ziemlich heftiges Geschüß- und Minenwerfer- feuer unterhalten, das gégen Abend in ein Trómméelfeuer auf unsere Stellung südlih vom Dojran-See überging. Gegen 10 Uhr Abends ging ungefähr ein Bataillon der Engländer gegen unsere Stellung vor, wurde aber von unseren Truppen mit Bajonett und Bomben angegriffen Und blsutig zurückgeworfen, wobei es s{chwere Verluste an Toten, Berwundeten und Gefangenen erlitt. Viele tate Feinde liegen in und vor itféren Drahtoerhauen. Mir erbeuteten ein Maschitiengewehr, Jnfankeriegewehre und anderès Krlegsgerät. Unter den Gefarigenen befindet sich ein englischèr Offizier. Auf der übrigen Fronl ziemlich {wache Artillerie lâtigkeit bon beiden Seilen und Feuerrvechsel zwischen Vor- ttippen. Lebhafte Fliegertätigkleit im Vardartal und
längs der ägätlschen Küste zwischen Mesta und Struma,