1917 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

E S

bl, S. 334 —) auch während der Dauer der Erwerbs]! osfigkeit n ses Boten die in die ersten sechs Wochen nach der Rückkehr aus folden Diensten in die Heimat fällt. i A Dia Eine Wartezeit, dié sie bei einer Krankenkasse zur Zeit des Eu eintritts ganz oder zum Teil erfüllt haben, uft ihnen auch auf ie Wartezeit für Leistungen bei einer anderen Krankenkasse Aen, der sie nah der Nückehr aus solchen Diensten in die Heimat bei- Vit das im § 195 Abs. 1 der Neichöversiherunggor an. er wähnte leite Jahr und auf die im § 208 Say 2 der teidhdversithe- rungdordnung erwähnten legten zwölf Monate wird ihnen die u der Dienstleistung sowie diejenige der Erwerbälosigkeit bis zu R Wochen nit angerechnet, die in die ersten fes MWoten na Nüdckehr aus solchen Diensten in die Heimat fäl. NdER Die Zeit voñ mindestens sechs Monaten nah § 199 der et f versiherung8ordnung fteht für fle etner Wartezeit für Leiflungen ir Sinne der Reichsversiherungsordnung gleich. TEL

Die Wothenhilfe uach § 3 der Bekanntmachung

Beleg aus der Krankenversicherung, vom 4. August 1914 Reichs- | \ b

vom 23. April

45 F £ Liko Old ines

1915 (Reichs-Gesegbl. S. 257) thi auch für das unebelidhe Line ene

Kapitulanten zu gewähren, wenn jeine Verpflichtung zux Gewährung

des Unterhalts an das Kind festgestellt und die „Mutter mindexe

bemittelt im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 jener Bekanntmachung lll. gy ck_… Leer Mortiindung

Diese Vorschristen treten mit dem Sage ibrer Verkündung in Kraft.

Soelia den 1. Mir I

Der Stellvertreter des Reich8kanziers.

Dr. Helffer1ch.

Bekanntmachung, S betréffend Bestimmungen ZUkr Ausführung des 8 ( dés Geseyes über den vaterländischen Hilfsdienjt. Rom 1. März 1917. Dor Bundesrat hat auf Grund des § 19 des Geseßes /CL A OLLLLA O I L e t L A E / 1916 über den vaterländi\Gen Hilfsdienit vom 9. Vegemver 916 (Reichs-Gese S. 1333) mit Zustimmung des vom Reichstag

L L, E f

2 4 V5 S: A Gl e ci ver Heranziehung zum vaterländi|hen E ehörden eine Nahwels u lLlefern, in die alle in habe 2 ck )1TSDCNUTDEN etne 2agmnciiung L eh j ¿T Ae na dem 30. Zuni 1857 und vor dem 1. Januar 1870 geborenen, nit mer [audsturmpflihlgen männligen Deut\chen| aufe zunehmen find, sowelt fie nit unter die im F 9 diejer Berordnung u L \ od; “d Flor vorgesehenen Musnah uebelltimmungea fallen. L L Die Na@weisung ist in Form éiner Sammlung von s für die das anliegende Muster *) maßgebend 1iît, anzulegen _ und a 31. März 1917 dem ¿uständigen Einherufungsaus|[chu r 7 Abs. 2 res Geseßes) zur Verfügung zu siellen. Bestehen für den Bezirk einer Ortôbehörde mehrere Einberufunzsausshüsse, so regelt die Krte geamls- stelle dié Zuständigkeit.

Die La 8 1 e 1 lihe Aufforderung der X ten Zeit bei der darin angegebenen reg Be die Ausfüllung der Meldekarten 1

Len L u. Wohnort des Meldepflichtigen zu exfolgen.

Zum. Zwe Cr tät

A5) E d e y e ner bezeichneten Personen haben fi au öffent- Ortsöbehörde zu der in der Aufrorderung de- Stelle persönli zu melden Abs. 2) erjorder-

7 Meldung ift befreit, wer ih bis zu-dem in É ats Zeitpunkt bei der darin angegebenen E ich unter ordnungsmäßtger Ausfüllung der vorgeschriebenen Karte timeldet. Für dieje Karte ilt ebenfalls das anliegende Muster er Aufforderung ist bekannizugeben, wo die Meldepflichtigen die Meldekarten erhalten.

Genügen die Angaben in der shriftlichen Melvuyg et bestehen Bedenken gegen ihre Richtigkeit, jo hat d T M eldepBne ge fe zu ergänzen oder aufzuklären. Die Ort6behörde Tann 1 n zu Len Zwede vorladen und sein Erscheinen na) den landewrechtlihen Bor- schriften erzwingen, s

Non der Aufnahme in die Nachweisungen und von der Melde- pflicht sind ausgenommen die Personen, die mindestens seit Len 1. März 1917 selbständig oder unselbständig im Hauptberuf tätig sin

“im Neis, Staals-, Gemeiude- oder Kircheudten|le, * in der öffentlichen Arbeiter- und Angestelltenver]icherung, 3. als Aerzte, Zahnärzte, Tierarzie oder Apotheker, “ln derx Land- oder Forstwirticha\t, 5. ln der See- oder Binnenfischerei, ; in der See- oder Binnenschiffahrt,

Baverny, Sachsen uad Württemberg behörden F

und dur die späteren Meldungen und weislih entstandenen

jegsamt, in vom Es zu bezeihnenden CEinberufungsausschusse vierteljährlih

anzufordern-.

behörden im Sinne di-ser Verordnung gelten. ¿u sechshundert Mark? & 6 Abs. 1) wissentlich unwahre Angaben macht.

wird bestraft, wer ed oder Mitteilungen s{uldhaj|t unterläßt.

ck o) ¡rauen stellt das Krieg8amt, in

/ ; für die Die Vordruckte für das Kriegäministertum den. Orts

S bba Aufstellung der Nachweisungen Mitteilungen (§§ 6, 7) nahe Neich. Sie find bei dem

Die den Ortebehörden duid die

Kosten trägt das

Bayern, Sachsen und Württemberg vom

§ 9 Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Stellen als Orts-

S 10 Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldsirafe bis

bestimmungen mit niedrigem Geseßbl. S.

versicherung und Wochenhilfe Kriegs- | 1. März 1917, und

betreffend Ausführungs Manganerze und Eisenerze 1. März 1917 (Reichs

Nr. 5740 eine Bekanntma

zur Verordnung über Bhotar geza e vom. S 197), vom 2. März 1917, u

" eine - Verordnung, betreffend Kranken- während des Krieges, vom

betreffend Bestimmungen

Nr. 5741 unter

Nr. 5742 eine Bekanntmachung,

zur Ausführung des 8 7 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst, vom 1.

März 1917. Berlin W. 9, den 3. März 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

wird bestraft, wer bet der Vêeldung (S8 2,3,

Mi strafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft M S die in 88 2, 3, 6, 7 vorge|hriebenen Meldungen

S 11 E Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. März 1917. Der Stellvertreter des Reichsktanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

die Bekanntmachung der Reichs8-

Unter Bezugnahme auf t | üse Dezember 1916 (Reichs-

telle für Gemüse und Obst vom 8. A 990 vom 9. Dezember 1916), nach welcher das aus eingeschnittenen Rüben aller Art durch R EA gewonnene Sauerkraut der Bewirtschaftung der Kriegsge ellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin W. 57 unterliegt, fordern wir hiermit alle Betriebe, die ih mit der Herstellung von Rübensauerkraut für eigene oder fremde Rech- nung befassen und im Jahre 10 Doppelzentner und mehr solches Kraut herstellen, auf, unverzüglich ihre Betriede der unterzeihneten Gesellschaft anzu- ¿lden und E 1) die bisher verarbeiteten Mengen an Rüben, 9) die bisher hergestellten Mengen an Rübensauerkraut, 3) die am 10. März 1917 vorhandenen Bejtände an NRübenfauerïtraut 4 ver Krieasgesellschaft anzumeiden. E d Gemäß 'Belannimatinma der Kriegsgesellshaft vom ? zember 1916 (Reichsanzeiger Nr. 284 vom 2. Dezember 1916) ist der Absay auch dieses Rübensauerkrautes ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft verboten. Berlin, den 3. März 1917. Kriegs8gesellschaft für Sauerkraut m. b. H. Köhler.

No

2. De

Bekanntmachung.

Auf Gruud der Verorduung des Bundetêrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel und der Bekanntmachung der- K. Staatzministerien des Kgl. Hauses und des Aeußern uad des Fnnern vom 9, Oktober 1915 beschließt der d istrar Fürth 5}3- Distrikiaperwaltung de wie folgt: i r 1885 An Sneidemühl, Provinz Posen, her {her Staatsangeböriger, wohnbaft: Mond- straße 6 in Fürth, Geschäftträume: dajeibft, Mohrenstraße 7, und 9) dem ledigen Kaufmann Jakob Landau, geboren am 11. No» vember 1897 tin Schnetèemübl, Provinz Posen, russischer und ameri- fanisher Staaisangehöriger, wohnhaft in Fürth, Mondstraße 6, Ge- \chäftsräume : dasetbit, Blumenttraße 2, wird der Handel mit Schuhwaren, Leder und Lederersat unterjagt. Fürth, den 28. Februar 1917. Stadtmagistrat Fürth.

ameilfas

Kaufmann.

Bekanntmachung

em Kaufmaun Felix Rechniß in Chemniß, geboren am 29. an 1871 n Ratibor, wird hiermit der Handel mit Gegen- ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewecbebetrieb auf Grund der Bundesratsverordnung vom 93. September 1915, betressend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung

untersagt. - Chemnitz, den 28. Februar 1917.

7 im Gisenbahnbetrieb, einschließlic) des Betriebs der Klein- und Straßenbahnen, 8. auf E Ai Ebi 9, in Berg- oder Hutlenbelrieden, i 10. in der "Valvere, Sprengstoff-, Munltions- oder Waffen- fabrikation, | : 4 11. in einzelnen kriegswitigen Betrieben, die von den Kriegs- amtsstellen für thre Bezirke bezeichnet werden Auf die hiernach für den Beziik einer Ortébehörde bestehenden Ausnahmen ist in der öffentlichen Aufforderung hinzuweisen. 8 6 | cin bisher nah § 5 von der Meldepflicht Befreiter die dort Plliluie Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschästigungs- stelle, so hat er sid spätestens am dritten darauf, folgenden Werktag hei der von der Örtsbehörde öffentlich befanntzugebenden Stelle per- sônlich zu melden und die für die Ausfüllung der Pieldekarte (S 1 Abs. 2) erforderlichen Angaben zu machen. Die Meldung hat am Wohnort, bei dessen Wechsel am neuen Wohnort zu erfolgen. Sie fann auch schristlich unter ordnungêmäßtger Aubfüllung dex vor- geschriebenen Karte bis zu dem von der Ortsbebörde bestimmten Zeit- punkt geschehen; dabei git §4. Die Ortsbehörde gibt die ausgefüllte *Meldefarte an den zuständigen Einberufungsauis{chuß weiter. Außerdem hat der Arbeitgeber, wenn ein bisher na § ® von der Meleeptlicht Befreiter die dort bezcihnete Tätigkeit bet ihm auf- gibt, dies ¡pätestens am dritten darauf folgenden Werktag dem gu ständigen Einberufangéaus\{usse mitzuteilen. Bet Beschäftigungen im NReihs-, Staals-, ias oder eie hat der unmittel- Norgaesette die Mitteilung zu machen. | V Db iee brifien in Abs: 1, 2 beziehen sich nicht auf den Hall, daß ein bei einer Reibe, Staats-, GSemeinde- oder Kirchenbehörde angestellter oder beshäftigter Beamter zweds Verwendung an einer anderen Dienstslelle derselben Behörde oder im Dienste einer anderen Behörde versegt oder vorübergehend abgeordnet wird. S T Gibt ein in die Nachweisuug Aufgenommener seine bisberige Tätigkeit auf oder wéchselt er seine Beschäitiaungsstelle oder seine Wohnung, so hat er dies spätestens am dri'ten darauf folgenden Wezktag dem zuständigen Einberafungsaus{{chausse mitzuteilen. Dabei ift eine neue Tätigkeit, Beschäftigungüstelle oder Wohnung anzugeben. Ueber die Meldung des Wohnungëwechsels beflimmt das Kiiegsamt, in Bayern, Sachsen und Wluttemberg das Kriegöministerium bas Nähere.

Der Nat der Stadt Chemniy. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekannimachikng

Gemäß der Bekannimachhung des Stellvertreters des MReichs- fanzlers t Fernhaltung nuten ge Perjonen vom Handel vom 23. September 1919 Me , 603) wurde 1) der in Stutt- gart wohnhasten Klara Bebrends, Lederversandge\chäft hier, und 2) dem ebenda wohnhaften Ratmund Behrends, Geschäftsführer dieser Firma, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.

Stuttgart, den 24. Februar 1917.

Königliche Stadtdirektion. Nidckel.

Bekanntmachung

Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanz- lers zur Fernhaltung unzuverlässtger Personen vom Handel vom 93, September 1915 (Neichsges.-Bl. S. 603) wurde der in Stuttgart wohnbaften Dienersehesrau Karoline Gatser der Handel mit MWaschersayzmitteln u. dergl., der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.

Stuttgart, den 26. Februar 1917. Königliche Stadtdirektion. N idel.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 des Reihs-Geseßblatts enthält unx : Nr. 5737 eine Verordnung über Labmägen von Kälbern, vom 1. März 1917, unter L Nr. 5738 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-,

10. Juni / Strit- und Schuhwaren vom 5" Juni 1916 (Reichs-

Dezember Geseßbl. S. 1420), vom 1. März 1917, unter Nr. 5739 eine Bekanntmachung über Manganerze und

Eisenerze rait niedrigem Phosphorgehalte, vom .1. März 1917,

des Königs ist die e bisherigen Lessina-Realschule in Düsseldorf Cin Lessing-Oberrealschule daselbst durch das Staats.

ministerium bestätigt worden.

des Königs hat das Stadtverordnetenversammlung Wahl den bisherigen Stapbtrat Dr.

KFönigreich Preußen.

Y [llerböchster Ermächtigung Sein er Majestät I ATL Wahl des Direktors Karl Schmitt an der zum Direktor der

Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät Staatsministerium infolge der von der in Finsterwalde getroffenen Georg Nottebohm daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Finsterwalde auf die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Auf Grund

Bekanntmachung. Donnerstagnachmittag 6/4 Uhr hat im Stadt- “die’Taufe des am 15. Dezember 1916 Jhrer Königlichen Hoheiten Frau Prinzessin Joachim Jhrer Majestät der Kaiserin

Am \hlosse zu Potsdam geborenen Prinzen} o hnes des Prinzen und der [ von Preußen in Gegenwar hrer Y 100 : und Königin und der Königlichen Familie, soweit sie jeßt hier anwesend is, durch Seine Exzellenz den Oberhofprediger D. Dryander stattgefunden. Der junge Prinz erhielt in der heiligen Taufe die Namen: 5 i Sul Franz Joseph Milhelm Friedrih Eduard Paul. Von den Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften waren als Taufpaten anwesend: y _ 1) Ihre Majestät die Kaiserin und Königin, 9) Jhre Darchlauchten Prinz und Prinzen Eduard von Anhalt, _ A A 3) Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit Erzherzog Marimilian von Oesterreich-Ungarn als Vertreter Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers von Oesterreich-Ungarn, 4) Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Karl Theodor in Bayern, i : És 5) Jhre Königliche Hoheit Preußen A / ' î 6) Jhre Königliche Hoheit die Herzogin zu Braunschwetg und Lüneburg. ; Dagegen waren nicht anwesend: U 1) Seine Majestät der Kaiser und König, : 9) Jhre* erliche * und Königliché Hoheit die Krons N n) Seine Königliche Hoheit Prinz Oskar von Preußen, 4) Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, Z 5) Ihre Großherzogliche Hoheit die Herzogin von Anhalt, 6) Fhre Königliche Hoheit die Großherzogin Luise von Baden, A E S 7) Ihre Durchlaucht Prinzen Moriz von Sachsen- Altenburg, E : 8) Jhre Königliche Hoheit Prinzessin Friedrich - Karl von Hessen E Y 9) Jhre Durchlaucht die Fürstin-Witwe von Schwarzburg- Sondershausen L O 10) Jhre Hoheit die Erbprinzefsin Leopold von Anhalt, 11) Jhre Hoheit die Herzogin Friedrich-Ferdinand von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, 12) Jhre Durchlaucht Prinzesfin Hilda von Anhalt, 8 13) Seine Durchlaucht Prinz Heinrich R A, Reuß E, Als Taufpate war außerdem gewählt: : Seine Exzellenz Generalfeldmarschall von Hindenburg, welcher jedo seinen verantwortungsvollen Posten als Generalstab8che} des Feld- heeres nicht verlassen konnte „und der Feter leider. fern- bleiben mußte. Berlin, den 3. März 1917. i Der Minister des Königlichen Hauses. Graf A. zu Eulenburg.

Prinzessin Eitel-Friedrih von

Ministerium der öffentli hen Arbeiten.

der Regierungsbaumeister des Eisenbahn- bisher in Frankfurt (Main), nah Prüm als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahn- bauabteilung, und Konrad Sommer, bisher in Nordhausen, nach Angerburg als Vorstand der daselbst neu errichteten Eisenbahnbauabteilung.

Versetzt find: baufahs Bliersbach,

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

D a s A A i s eginn der nächsten im Königlichen ZJnslitut ü aid p L Hardenbergstraße 36, abzu- haltenden Prüfung für Gesanglehrer und -lehr E an höheren Lehranstalten in Preußen habe ih aus den 14. Zuni 1917 festgeseßt. Berlin, den 28. Februar 1917. Der Minister der geistlihen und Unterrichtsangelegenheiten, X, A.: Schmidt.

Tagesordnung i îr die auf den 14, März 1917, NBormittags r, in h l A anberaumte ordentliche Bus des

zirkseisenbäahnrats für die EGisenbahndirektionds- beztrke Erfurt und Halle (Saale).

ft 1 und 2: Geschäftliche #.ngelegenheiten des Bezirkgeisenbahnrats. Puntt B A p eix der lezten Sihung des Bezl Mena rats eingetretenen oder in Aussicht genommenen Srle Mle rungen und Neuexungen im Petsonen-, Gepäck-, Güterx- un

*) Das Musier ist hier nicht mit abgedrudt.

unier

Tierverkehr-

Petreffend Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBI.

D) Ls &. S

diesen Handelsbetrieb untersagt.

Nr. 11, i wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Shuhwaren Antersagt worden.

Musführungsbestimmung des Herrn Ministers für Hanckel und Ge- Werbe vom 27. September 1915 wird dem Bäermeister Heinrich Mlohr, in Recklinghausen Süd, Leusbergstr. Nr. 8, roobnhaft, Ber Betrieb der Bäckerei sowie der Handel mit Back-

atten.

4 Der Firma Josef Markus in Burgsteinfurt, Inhaber Elias und Philipp Markus dcseltst, ist auf Grurd der Bondes-

Punkt 4: Beschlußfassung über Zeit und Ort der e

Sigung- Erfurt, ten 26. Februar 1917.

Königliche Eisenbaßndirefkttion. Kindermann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnurg vom 23. e 105, ante NGBl. S. 603), habe ich a. dem Partiewarenhändler Abraham

betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom

tedelholz, b. der Frau Jenny Fiedelbolz, geb. Bornstein

mit allen fonftigen

Jandelsbetrieb untersagt. Berlin, den 17. Februar 1917. Ktiegtwucheramt. F. V.: Machattus.

Bekanntmathung. Auf Grund der Bundesratsverordruna vom 23. September 1915,

S. 603), habe ich dem Kaufmann Paul Kornfeld, Berlin, WSreifäwalder Straße 12, durch Verfügurg vom heutigen Tage den andel mit Werkzeugmaschinen und sonstigen Gegen-

änden des Kriegs bedarfs wegen Unzuverlässigkeit tin bezug auf

Berlin, den 28. Februar 1917. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

BekanntmackSGung-. Dem Kaufmayn Gußav Levy sen., hier,

Suhl, den 28. Februar 1917. Die Polizeiverr altung. Dr. Hagemeister.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundekratéverordnung vom 23. Sevtember 1915, treffend Ferohallung unzuverlä\sfiger Personen vom Handek, und der

nd Konditorwaren, ferner der Handel mit Mebl wegen nzuvetlässigkeit untersagt. Die durch die öfentlihe Bekannt- achung dieser Anordnung enuistehenden Kosten hat Flohr zu er-

Recklinghausen, den 26. Februar 1917.

Die Ortspoltzeibehèrde. L Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Baur.

Bekanntmachung.

téverordnung vom 23. September 1915 und der Ausführungs- weisung vom 27. September 1915 ter Handel mit Lebens- ad Futtermitteln untersagt worden. Das Verbot erstreckt » nicht auf die Herstellung und dea Absoÿ von Mauos. Die n der Anordnung Betroff- nen baren die durh tas Ve: fahren ver- fachten baren Autlagen, inébesondere dîe Gebühren für die im 1 S Beroronurng vorgeschriebene öffentliche Bekarn'machurg, zu atten. Burgstetnfurt, den 27. Februar 1917.

Der Kreitgaus\{uß. Plenio.

uf die biôberige Haltung der amerifanischen Hegterung mit der

Wi Deutschland abgebrohen und die übrigen neutralen Mächte auf-

NicGtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. März 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten rn vormititag, wie „W. T. B.“ meldet, die Vorträge des fs des Admiralstabes, des Chefs des Marinekabinetts, des atssekretärs des Auswärtigen Amts und des Generalstabes.

ute empfingen Seine Majestät den spanishen Botschafter

d nahmen die Vorträge des Chefs des Admiralstabes, des atssekretärs des Reich8marineamts und des Generalstabes egen.

Die amerikanische Presse enthält Mitteilungen über An- isungen des Auswärtigen Amts an den deutschen sandten in Mexiko für den Fall, daß es Deutschland ch der Erklärung des uneingeshränkten U-Bootkrieges nicht ingen sollte, die Vereinigten Staaten neutral zu erhalten. esen Meldungen liegt laut Mitteilung des „W. T. B.“ gender Sachverhalt zu Grunde:

Nachdem der Entschluß gefaßt worden war, am 1. Februar d. J. È uneinges{ränkten U-Booikrieg zu beginnen, mußte mit Rücksicht

Bglihkeit eines Konflifts mit den Vereinigten Staaten gerechnet

. Daß diese Rechnung xichtig war, hahen die Tatsachen esen, denn die amerikanische Regierung hat aléebald nach Bekaunt- e unserer Sperrgebietserklärung die diplomatischen Beztehungen

bert, fih diesem Vorgehen anzuschließen.

In Voraussicht dieser Möglichkciten war es niht nur das Necht, dern auch die Pflicht der Neichsieitung, auch für den Fall eines gerishen Konflikts mit den Vereinigten Staaten von Amerika tzettig Vorsorge zu treffen, um dea Zutritt eines weiteren Gegners inseren Feinden, wenn möglich, auszuglelhen. Der Kaiserliche andte in Mexiko is deshalb Mitte Januar beauftragt worden,

den Fall, daß uns die Vereintaten Staaten den es erklären follten, der merikanischen Regierung ein Bündnis bieten und die näheren Einzelheiten zu vereinbaren. Die Weisung flihtete im übrigen den Gesandten ausdrüdklich, fkeinerlet e ai hes Mea es Mer us Ju unter-

n, or er von der erfolgten amerikanischen Kriegserkl

ptßbeit erlangt babe. 1d Gner ang Auf welche Art und Weise die amerikanishe Regierung der auf geheimem Wege nah Mexiko erteilten Weisung ntnis erhalten hat, ist niht bekannt; doch scheint der Verrat

um einen solchen dürfte es sih handeln t, em Gebiete verübt worden zu n A auf amerika

[u nächsten Skgung des ftändigen Ausschusses und der nächsten ordentlichen

der „Yarrowdale“ von Deutschland zutückgehalten werden unter dem Vorwand, daß in ihrem Aufenthaltsori eine an steckende Krankheit ausgebrochen sei. „W. T. B.“ mitgeteilt, daß in dem Lager,

ift.

notwendig geworden. Falls

zu können.

zu besuchen. Zwei amerikanische

gebracht waren und somit der Quarantäne nicht unterlagen, haben Deutschland vor einigen Tagen verlassen.

der Bundesratsverordnung vom 5. Oktober 1916 Reichs- Geseßbl. S. 1108 der freie Handel in Vogelwicken ver- boten ift. nur an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin, oder deren durch Ausweis der Bezugsvereinigung legitimierten Aufkäufer abgesezt werden.

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

Kriegsnahrihten.

An der Valeputnastraße und an der Ancre.

An der Valeputnastraße erschöpfte sich der Russe in weiteren Versuchen, die am 27. Februar an die Deutschen ver- lorenen Stellungen zurückzuerobern. Südlich der Straße kam der Angriff gar nicht erst zur Entwicklung. Das deutsche Sperr- und Zerstörungsfeuer lag wirkungsvoll auf den mit Sturm- kolonnen angefüllten russisWhen Gräben. Wo geringe Teile zum Angriff vorbrachen, jagle sie das heftige Artilleriefeuer alsbald in die Gräben zurück. Nördlich der Straße rannten die Russen fünf- mal gegen die neuen deutschen Stellungen an, brachen aber vor den Hindernissen im heftigen Gewehr- und Maschinengewehrfeuer zusammen. Jn ihrer bekannten rückfichtslosen Sturmtaktik ließen sich die Russen durch ihre s{chweren blutigen Verlusie niht \{chrecken. Sie seßten am Nachmittage nah stärkster Artillerievorbereitung neue Angriffe in zwei Kilometer Breite an. Dreimal hintereinander versuchten immer neue Scharen den Sturm, allein nicht einer kam bis an die deulshen Gräben. Am Abend wurde ein fünfter Angriff versucht, der wie alle vorhergehenden im Feuer erstickte. Die gesamten Stellungen blieben restlos in deutsher Hand. : An der Westfront find mehrere feindlihe Fesselballone brennend abgestürzt. Bei der Abwehr englisher Erkundungs- abteilungen südlich des La Bassse-Kanals róurden näch blutigen Nahkärmpfen 2 Offiziere, 19 Mann gefangert genommen, ein Maschinengewehr und ein Brieftaubenschlag erbeutet. Die Engländer benußen, wie festgestellt wurde, den Turm der Kathedrale von Ypern als Beobachtungsftand. An der Ancre wurden die Vorfeldkämpfe fortgeseßt. Die deutshen Postierungen * wiesen gegnerishe Aufflärungs- abteilungen in heftigen Gefechten ab und zwangen die Engländer zur Entwicklung starker Abteilungen, die im Artillerie und Gewehrfeuer \{chwere Verluste erlitten. Jede Deckung im Gelände benußend, aus den Schutthaufen der Dörfer, aus Granattrichhtern und Grabenresten imrner wieder überraschend vorbrehend, verlegten diese {wachen deutschen Nachhuten in zähem und geshicktem Widerstande den Engländern von neuem den Weg. Jhre härtnäckige Verteidigung zwang die Engländer, Batterien vorzuziehen, allein bie deutsche \hwere Artillerie war auf dem Posten. So wurde eine englische Batterie, die an der Butte de Warlencourt am 27. Februar in Stellung zu gehen versuchte, in kurzer Zeit zusammengeschossen. Ein Beweis für die mustergültige Art und Weise, in welcher deutscherseits die Aufgabe der alten Stellungen vorbereitet und durchgeführt wurde, ist die fkläglih geringe Beute, die die Eng- länder machten. Nicht einmal kleine Minenwerfer oder Ma- schinengewehre fielen in ihre Hände und die gemeldete Gefangenenzahl beträgt noch nicht 50 Mann. Dagegen brachten es die deulschen Nachhuten fertig, dem weit überlegenen Gegner sieben Maschinengewehre und 218 Mann an Gefangenen abzu- nehmen. Das Vorfeld der neuen deutschen Stellung wird noch immer von ihnen beherrscht. Ebenso wurden die Engländer- nestèr bei Sailly, das einzige Resultat der legten großen An- griffe, gesäubert. (W. T. B.)

Berlin, 2. März, Abends. (W. T. B.)

Von einem räumlih begrenzten Gefecht an der Artois- Front abgesehen, ist Besonderes vom Westen und Osten nicht gemeldet.

In Rumänien und Mazedonien schränkte

l j und PeC starker Schneefall die Gefechtstätigkeit ein.

Großes Hauptquartier, 3. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschaupla ß. Vor Tagesanbruch versuchten starke Erkundungsabteilungen der Engländer bei H ulluch und Liévin, in den Abendstunden an anderen Stellen der Artois-Front kleinere Trupps in Ce Gräben zu dringen; sie sind überall zurückgeschlagen worden. Auf beiden Ancre-Ufern spielten sih wieder heftige Jnfanteriegefehte ab, bei denen der Feind neben blutigen Verlusten 60 Gefangene und 8 I Ee einbüßte . An der Aisne und in der Champagne scheiterten Vor- stöße der Franzosen gegen einige unserer Gräben.

Oestlicher Kriegsschauplagy. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Zwischen Flluxt und dem Narocz-See sowie am

Stochod war das Arlilleriefcuer lebhafter als in den Vor-

tagen. Bei Woronczyn, westlich von Luck, brachen Sturm-

Nach einer Reutermeldung regt man sich angeblich in Amerika darüber auf, daß die amerikanischen Matrosen

Hierzu wird durch in dem die Leute von der „Yarrowdale“ untergebracht find, ein englischer Matrose von der „Yarrowdale“ an Flecktyphus erkrankt Eine Zurückhaltung der übrigen Leute, die mit ihm in Berührung waren, ist daher aus gesundheitlihen Rücksichten weitere Erkrankungen nicht vorkommen, hofft man die Quarantäne am 7. März aufheben Der Vertrauensarzt der hiesigen spanischen Bot-

erlin C, Pren¡lauer Straße 14/15, durch Verfügung vom heuttcen schaft hat unlängst Gelegenheit erhalten, die Yarrowdaleleute

mit Web-, Wirk- und Strickwaren forte Gegenständen des täglihen Bedarfs und dées Kriegasbedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen

Aerzte und zwei Tierärzte, die eben- falls an Bord der „Yarrowdale“ nach Deutschland gebracht wurden, die aber als Offiziere in einem anderen Lager unter-

_ Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin, weist aus Anlaß von Zuwiderhandlungen darauf hin, daß nah

Vogelwicken dürfen ebenso wie Wicken und Lupinen

-die rusfishe Stellung vor und kehrten nah ö

, | zurüd.

7 Maschinengewehre erhöht. An der Front des Generalobersien

Erzherzo ofe und bei der herzog Joseph

Heere2gruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen

Mazedonische Front. Keine Ereignisse von Bedeutung. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesierreichish-ungarisher Bericht. Wien, 2. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplaßÿ. Heere8sgruppe des Generalfeldmarschalls E von Madckenfsfen. Nichts Neues.

Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph.

lorenen Stellungen zurüczuerobern, wieder auf.

schwersten Verlusten abgeschlagen. dienst hatte unsere Artillerie. pagnievorstöße.

Heeres front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

gewehre und Minenrwerfer ein. Geschüßkampf auf.

Jtalienischer Kriegsschauplay. Unverändert.

Südöstlicher Kriegs\cchauplas. Truppen fäuberien den Raum südöstlich von von feindlichen Banden. Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Unsere

Tomorica Der

Bulgarischer Bericht

Sofia, 1. März. (ŒW: T. B) Bultugaristher! Heeress beriht vom 1. März Dr. : :

Artillerietätigfeit. Jm Cernabogen nahmen: die deutschen Truppen gestern beim Scheitern des italienisGenr Angriffs 5 Offiziere und 31 Mann vom italienischen Jnfanterieregiment Nr. 162 gefangen. Ja der Ebene von Serres Patrouillen» gefehte. Jm Wardartale und an der Struma Flieger- tätigkeit. |

An der rumänischen Front Postengeplänkel.

Sofia, 2. März. (W. T. B) Bulgarische 2 bericht vom 2. März. / Sar OIES MERRE __ An der ganzen mazedonishen Front wüten Schnee- stirme, sodaß die Gefechtstätigkeit ziemlih gering war und sich hauptsächlich in vereinzeltem Geschüßfeuer und in shwachem Feuerwechsel zwischen Patrouillen und Posten kundgab.

An der rumänischen Front nichts von Bedeutung.

Der Krieg zur See.

Berlin, 2. März. (W. T. B.) Deutsche Wasser- flugzeuge haben am 1. März, Vormittags, auf die in den Domwns liegenden Handelsdampfer und die Bahnhofs- anlagen von Namsgate insgesamt 21 Bomben mit beobs achtetem guten Erfolge geworfen. Sämtliche Flugzeuge sind unbeshädigt zurückgekehrt.

Berlin, 2. März. (W. T. B.) Zwei neuerdings M Leps p ey V-Boote haben 15 Dampfer und 7 Segler von insgesamt 64500 Br.-Reg.-To. ver- senkt. Eines dieser V-Boote traf vor der Südküste Jrlands einen als U-Bootfalle eingerichteten Tankdämpfer mit vier gut verdeckten Breitseitgeshüßzen, der auch seine Schiffs- boote dazu benußte, Wasserbomben gegen das U-Boot zu werfen. Nach dem Auftauchen führte das U-Boot von 3 Uhr Nach- mittags bis zum Dunkelwerden gegen die U-Bootfalle und einen hinzukommenden U-Bootsjäger der „Foxglove“- Klasse ein Artilleriegefecht, bei dem mindestens drei Treffer auf den _„Forglove“ erzielt wurden. Durch die Ver- senkung dieser Schiffe sind unter anderem vernichtet: 8800 Tonnen Granaten, 3300 Tonnen Getreide, 3000 Tonnen Lein- samen, ferner etwa 15000 Tonnen Kohlen, 2500 Tonnen Kriegsmaterial, 3500 Tonnen Stückgut, 4300 Tonnen Heu, 1200 Tonnen Eisenerz und 1800 Tonnen Erdnüsse.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Kristiania, 2. März. (W. T. B.) Einem Ea aus Le Havre zufolge is der in Kristiania Hede matele Dampfer „Sjöstad“ am 28. Februar vor Kap d'Antifer dur eine Mine oder infolge Torpedoschusses gesunken.

London, 2. März. (Reutermeldung.) Die Bark „Gal gon- Castle“ (1596 t) aus Belfast wurde am Dienstagnachmittag von einem deutshen UV-Boot versenkt. Eines

der beidén Rettunasboote mit einem Teil der Besaßung, darunter zwei Amerikanern, wird vermißt. |

Lugano, 2. März. (W. T, BLe ie Dampfer Len (8307 Br. M meérna” (31 r.-Nea.-To.), der itallenishe Se „Assunta V“ (101 Br.-Reg.-To.) sowie der: russi Schoner „Mery“ (178 Br.-Reg.-To.) sind versenkt word

trupps in zweieinhalb Kilometer Breite etwáä 1500 m Uef in

Mazedontsche Front. Auf der ganzen Front: sthwarhe-

von Unterständen mit 122 Gefangenen und 4 Maschinengewehren

- Bei dem Vorstoß ösilich der Narajowkfa hat si dié Gefangenenzahl auf 3 Offiziere, 276 Mann, die Beute auf

blieb bei anhaltendem Schneefall die Gefechtstätigkeit gering,

Jm Mestecanesti-Abschnitt nahmen die Russen gestern nachmittag ihre Anstrengungen, die vor einigen Tagen ver- Ore! Sie stürmten fünfmal gegen unsere Front an, wurden aber jedesmal unter Vorzügliches Ver

Im Raume von Kirli - Baba scheiterten feindliche Kom-

__ An der Narajowka brachten Stoßtrupps einen russischen Offizier und 170 Mann als Gefangene und je drei Maschinen-

Oestlih von Zloczow und im Stochodgebiet lebte der

G LONDs:

igs