1917 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Mar 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Die am 1. April 1917 fälligen preußischen Staatsschuld und der N

\{chuldbuch

21. Márz ab gezahlt. Berlin, den 15. März 1917. Hauptverwoltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung. Der Gaflwirtéfrau Marie Taffel, ceb

unzuverlö!siger Perionen vom Handel vom 23. Sept-mber

der Handel mit alkoholishen Getränken, Wein,

die Shließung des iteres augeordnet. ctroffene zu erssatten.

Osterode, den 2. März 1917. Ter Landrat, J. V.: Bloedhorn, Kreitsekrelär.

ganzen

Bekanntmachung Gcmößi § 1 ter Bikar nlwc@urg haltung unzuv: rléssiger Pei! n°: 1915 (Ne:hd-Geietzblati Nr. 129) ift dm Fau'monn eboren am 10 Si:ptewbex 1877 in B1ssow, Kie! t, Pomm,, und in Bromberg, Undenstrafe Nr. 3, Auoüt ung des Handels mit Gegenftänden des Bedar1s, intbésondere mit Nahrungs- und Futtermit aller Ait sowie rohen Naturerzeugniisen, Hetz- unt Leucht\toffen, und wit Gegenständen des Kriegsbedorf verboten worden. Der von vonftebem-em Verbot Beiroffen hat die Kosten dieser Bekanyntmachung zu trazen. j aaa Bronberg, den §8. März 1917.

Sülädtiiche Poltzciverm altung.

des BVuypdefro bi m Hanke] rem

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Bekanntmachung

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Gewäß §8 1 ter B-kanytmabung tes Bundesrats

1915 (N-icds. G. sezbia1t Nr. 129 ift der

Augutie V! f, geboren am 14. November

Lave: burg i Pcwm,, und in Bromberg,

Ba 2 Ausübung des Handels täâulichen Be da1fs, tr sbeicntere mit Nahrungs Fu

; tr 86 1 Na g2- und Futter-

mitteln aller Art sowie rohin Naturerzeuganissen, Hetz

und Leuchtftotfen, und mit Gegenständen des Krteg

bedarfs verboten worden. Die-von vor'tehendem Verbot Be-

fe: die Koiten dieser Bekanntmachang zu: tragen. re 8. März: 1917. i is verr

Derehe L 1873 in ül

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Bekanntmachung. Gemäß § 1 der B kännfkmackung des Bundetkrats zur 0 Lar iger Personen vom Hande} vom 1915 (Reichs. Gesegbiatt Nr. 129) ist der Witwe Aug" ite Halfpay geboren am 12 Septetnber 1858 in Neuendorf, K eis Lauenburg i. Pomm., und tin Bromberg. Schwetenst:aße Nr. 13, wohnha!t, die Aueüûbüvg des Handels mit Gegennänden des täglichen Bedarfs, insbe\ondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art sowie roben Naturerzeugnissen, Hetz- und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Krieasbedarfs ve1boten worden. Dée von vo sti hendem Vert ot Betreffene hat die Kotten dieser Bekan: tmachung zu tragen.

Brombero, den 8. März 1917. Stlädilsche Polizeiverwaltung.

14 #Fern- 23. September

Wolff,

BelklanntmackGunag.

Der Kaufmann#witwe Fobanna Kuttner in T Modér, Grauderzerstreßse Nt. 95, und dem Kausmann X Rosenberg. z. Zl Thorn, Aitft. Mait 15, ist der § mit Gegenständen des täglihen Bedarfs unter| Die Koflen der B:kanntmackwng tiagen die Genannten zur d Thorn, den 15. März 1917.

Die Polizeiverwaltung.

Gasse

Bekanntmacch{ung,

Auf Grund des § 1 der Bekanntmothvna zur Fernbaltung unzu- pyerlälsi jer Personen v-m Handel vom 23 Septewber 1915 (Neichs- Gejegbl. S. 603) baben wir dem Hartelsmann Wiihelm Zahn hier, Langenfträße 21, den Handel mit Milch vom heuttgen Tage ab wegn Unzaverlässiakeit dts Hante'teib-nd-n !n bezwg auf diesen Handelobetiieb unter'agi. Er brachte V. llai ch in den Verk: hr der er bis zu 60% Leitur gâwafser zwgrfeut batte. Die baren Aus- lagen, tnébesondere die Gebühren für die im. § 1 der oben ange- führten Verordnung vorg-\{riebene öffentlibe Bekanntmachung, fallen dem von dér Anordrung Betroffenen zux Last. :

Sörlit, den 7. März 1917.

Die Poliz:iterwaltutng. Viebeg.

Bekanntmachung.

Der Ebefrav Philippine Mebling, aeb, Webnert, qae- boren am 30. S-Þen ber 1876 in Obbach ( Heiirksamt Schweinfurt) wohr hätt in Frankfurt a. M., St-rnstraße Nr. 36, Gesä!tslofai Dederweg Nr. 25, nid hierdu:ch der Handel mit Gegen änden des täuliwen Bedarfs, inébesondere Nahrung8- und Futter- mitieln aller Art, ferner roben Naturerzeugrissen, Heiz- vnd Leuchtstofen, sowie jeglibe mittelbare oder unmitt-1bare Beteiligung an einem fol&en Hard-l wegen Uajuverlä fiukeit ia bezug auf bicesen G werbebetrieb untersagt

Frankfurt a. M., den 13. März 1917.

Der Polizeipräfident. F. V,: vou Klen ck.

Bekanvtmackchung-. Dem Karfwarn Max N oth Gild, geboren am 15. Mat 1870

in- Herdieid wobnbaft wm Franutfurt a M, SObermainanläge 9. 10, Geschäftslokal eberba, wird- hierdurch der Handel m it

Zinsscheine ber eich s\chuld werden von den befannten amtlichen Einlösestellen vom 21. März ab

Die am 1. April 1917 fälligen Zinsen der in das Preußische Staateschuldbuch und. in das Reichs- C eingeiragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Neichsbankairokonto, bei der Staate \chuldentilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse vom 19. März ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom

j / Sontowski, in Döblau, Oftpr. in Ve-tretung thres im Felve st-ber den Ehe-« mannes 11! quf Grund der Bundedratsyerordnung zur Fernhaltung

siger_ 1915 (NGBl. S. 603) urxd der hier¡u egangenen Aus übrungsb: stimmungen vom 27. Sipteaber 1915 wi gen Unzuyerlä!ßgfeit im Gewer bebet: be i Bier, sämtlichen alkoholfreien Getränken, Zigarren, Ziga- retten, Tabak uvd sämtlihen Viktualien untersagt und Dandelsbetriebes bis auf Die Kosten der Belanntmachung hat die

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halhuno unver. t TPer'o: en ben Gandel vom 23. Sept: mber Kaufwann Krau chow, K: eis Âedenftraß: Nr. 3, wohn- mit Gegenständen des

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der Preußischen Geseßsäammluna enthält

bedarfs, inébesontere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, feraer rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leucht- stoffen, sowie jeglihe mittelbare oder uvmit‘elbare Beteiligung an einem folden Handel w. gen Unzuyeriäisigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Auszenommea von dem Virbot in nur cine vou thm vertriebzne Zsolier masse.

Frankfürt a, M., den 14. Märi 1917.

Der Polizeipräsident. F. V.: yon Klenk.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Bethge, “hier, Mürsterïtr. 119, haben wir auf Hund ber Verordnung des Bundesrats vom 23 Sep- tember 1915 sowie der hierzu erlassenen U sfüb! uncsb-estimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewebe vom 27. September 1915 den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzu- verlässi,keit bis auf weiteres untersagt. Dis Koften der amilichen Befanntmachung find von dem Betroffenen ¡zu erstatten.

Dortmund, dea 14. März 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kienit.

-

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 unter

Nr. 11568 das Gesetz, betreffend Verlängerung der

Geltungs8dauer der Verordnung über Sicherstellung des kom- munalen Wahlrechts der Kriegsteiluehmer vom 7. Zuli 1915 (Geseßsamml. ] ;

Sh 1617

L. S. 11L), vom 4. März 1917, und unter Nr. 11 5269 etnen Erlaß des Staatsminifteriums, betreffend

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cs . & + B e Anwendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens bei der

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Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs#-

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Rubeln, und der Entwurf einer Bekanntmachung Er'ichtung von Hersftellunas- und Vertriebsgesellshaften in der Schüuhindustrie gelangten zur Annahme.

Krieg ganleihe aufueleat ist, geben erneut Veranlassung, auf die großen Vorzüge und-Vorteile des Reichs \{chuldbuchs für e ju acn hinzuweisen, die ihr Geld nicht nur hochver- zinslih

Wünschen der Gläubiger rechnungtragende Weise sendungen portofrei

drinat, beweist die ungeheure Vermehrung, welche die Reichs- chuldbuchtonten feit Kiiegsbeginn erfahren haben. 1914 bettanden deren angewachsen find.

an bisher als und die deshalb von den Empfängern | eigene Rechnung übernommen, sodaß nunmehr alle Schreiben

daß also beim nicht rechtzeitigen Eingang von Benachrichti- aungen fein Grund zur Beunruhigung vorliegt.

\culdenverwaltung eingereiht hat, wird er unbedirgt und in

reitaecttellt,

5 Million Tonnen auf englische Schiffe; mit voller Genauig- eit läßt sich diése Zahl versentten Schiffen die Flaage au8zumachen gewesen ist.

weit überwiegende Zei der neutralen Sciffe, die auf England fahren, ausgeblieben hervorgerufenen wären die Erwartungen der Marine {on erfüllt worden, wenn rund deutet alto, däß die Erwartungen um nahezu 50 Prozènt über- troffen worden sind,

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V. C, N Aae l & Der Reichskanzler Dr.

a T++ At u O. mitteilt,

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irtichaftliche Erzeugnisse aus der Ernte die Zustimmung erteilt. Der En betreffend Verbot der Ein- und Durchfuhr über die

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O K e des Die aünstigen Bedingungen, unter denen auch die sechste

sondern auch dauernd anlegen wollen. Verluste, die em Effektenbesißzer durch Diebstahl, Verbrennen usw. drohen, nd ausgeschlossen; Zinsen werden auf die bequemste, allen bei Post - hon vor dem Fälligkeitstermin gezahlt:

die

er Gläubiger erspart sih jede Verwaltung des Kapitals, ie Neichsschuldenverwaltung kostenfrei übernimmt.

Daß die Erkenntnis hieroon in immer weitere Kreise

Ende Juli sie jezt auf 982

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30 146, während Dazu hat das Neich auch noch die Vortokosten für die die Schuldbuchinteressenten gerichteten Schreiben, welche

po!topflichtige Dienstsahen versandt werden mußten zu tragen waren, auf

besonders also auch die zahlreihen Benachrichtigungen über folgte Eintragung in das Schuldbuch portofrei über- ndt werden. Nach alledem können wir die Zeihnung der | Kricgsanleihe überhaupt und besonders auch zwecks Ein- agung in das Reichsshuldbuch nicht dringend genug empfehlen.

Hierbei soll erneut darauf hingewiesen werden, heblihe Verzögerungen in der Zusendung der Benachrichti- mgen bei der großen Zahl der Unträge unvermeidlich sind,

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daß

Sobald die die Neichs-

ermitilungéstele den Eintraaungsantrag an

r Reihenfolge mit den sonftigen Anträgen erledigt. Dem läubiger entstehen aus einer Verzögerung keine Nachteile ; allem findet die Zinsenzahlung auf jeden Fall

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Im Februar sind durch U-Boote und Minen, soweit 781000 Brutto-Register-Tonnen Fracht versentt entfallen mindestens

um worden. Davon

B nicht ermitteln, weil nicht bei allen

Das Ergebnis übertrifft die vor dem 1. Februar gehegten wartungen bei weitem. Man haite, was zu vershweigen n Anlaß mehr vori1iegt, auf 600 000 t monatlih geredjnet f Grund des damaligen Seevertehrs nah Abzug eines ge fen Anteils neutralen Schiffsravms, der, wie man an- bm, dem Sperrgebiet fernbleiben würde Tatsächlich ist der

Unter Berück@cksichtigung der

j dadu! ch Einshränfung des englishen

Seeverkehrs

E L s j ; 525 000 t, verserntt worden wären

/ R , Statt dessen beläuft Zahl auf 781 000 f.

Das Mehr von 256 0090 t be-

Siellt man die Februarausbente von 781 000 t dem mw lishen Seeverkehr gegenüber, der im Januar 1917 „5 3300 000 t im Einlauf und rund 3,7 Millionen t im Az betrug, so fieht man alsbald, wie unsinnig die von her 4,2 lischen Admiralität ollwöchentlich veröffentlichten Zif-rn F die den englishen Hafenverkehr mit den verfentren Sj vergleihen ynd die den Anschein erwecken sollten, als my nur etwa 1 Prozent des cnaglishen Verkehrs aectrofen

Man kann berehnen, daß ein gesamter Frahtraum annähernd 39/, Millionen t erforderlih gewesen ist, um 5 Seeverkehr der englishen Häfen im Fanuar 1917 zu bostreitn. Davon waren knapp 2!/» Millionen t „neutraler Schiffsramy Rechnet man, daß von diesem nur 89 Prozént gleich ? Mi lionen t ausgeblieben sind, und rechnet dazu die versents Räume von 780000, so érgibt sih, daß der auf Endli fahrende Frahtraum im Monat Febrvar übers{läglih eh Verminderung von etwa 30 Prozent erfahren hat.

Unter diesen Umständen wird eine unsheinbare Nöoliz nx ständlich, die dur die englls{hen Zeitungen vom 8. Mz azaangen ist. Von jeher wurden am 7. jedes Moncts Zahlen der englischen Avßenhandelsstatiftil nebst denjeni des Seeverkehrs veröffentlicht und erschienen dann am f genden Tage auszugsweise in den Zeitungen. Am 8. Yj heißt es jet, daß infolge der Ueberlastung des Perional und von Schwierigfeiten des Drucks die Veröffentlichung dy Ziffern des Außenhandels und Seteverkehrs für den bruar nur mit einer Verspätung von etlichen Tagen : könne. Der Februar, der erste Monal U-Boolkiieges, ift der erste Kriégsmöonat, in dem \ ereignet. Es gewinnt fast den Anschein, als habe nicht rechizeitig darüber s{lüssia werden fsanen, der Zahlen retouchieren soll.

Interessant ist übrigens auch, daß die Ziffer der im F r fenften Schiffe mit 781 000 t bei weitem höher i

«Q Q c v Aw i p H p Ï der Neubauten des aanzen Jahres 1911

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i aufen G auf etwa 580 000 t.

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éländishem Getreide ermahlen oder teilweise aus solchem Mehl hergestellt | festzuïezen haben. Höchstpreise für die gabe von inländishem Mehl und Brot festgeseßt sind, gelte ne bis auf weiteres auch füv die genannten" ausländi _Erzeugwmse. Um den Kommunalverbänden die Möalichkg geben, fich über die Vorräte an. ausländishem Mehl 4 ren B&zirken zu unterrichten, ist eine Anzeigepflicht für di jenigen emgesührt, die ausländises Mehl in Gewahrsan haben oder auf Grund von Verträgen die Lieferung solht Mehles verlangen können. Dies nicht für Mebl, das zuni Verbrauch eigenen -Haushaît oder der eigenen Wirtschäf bestimmt oder der Zentral-Einkaufagefellshaft abzuliefern isl Mehl, das der Anzeigepflicht unterliegt, ist dem Kommunal verband bei Meidung der Enteignung auf Verlangen käuflid zu überlassen. Jn der Verordnung, ist vorgeschen, daß dei Präsident des Kriegsernäßhrungs8amts Ausnahmen zulasten kant Es ift danach Vorsoráe getroffen, daß markenfreies Me oder Brot, wenn es überhaupt in den Handel kommt, an Verbraucher zu fommunalen Höchfipreisen abge}e! werden darf. der verband die ziehen und es zweckentsprechend schaften oder Konditoreten für Maffenspeisungen wenden.

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in ¿rabriten und dergleichen

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Seit dem Erscheinen der Bekanntma

betreffend Bi stimmungen zur Ausführung des §

für den vaterländischen Hilfsdienst, vom 1. März 191 das Kriegs8amt und die Kriegsamtftellen mit Eingaben einzelne Betriebe oder ganzer Betriebsgruppen übeiflutet, in dene man nachweisen will, daß die betreffenden Betriebe Tkrieas wichtig seten und die in ihnen bes{chäftigten Personen dayel von der Meldepflicht ausgenommen oder doch von ihr aut zunehmen seien.

_ Offenbar liegt hier ein Mißverständnis über die Trag weite dieser Verordnung zugrunde. Die Bedeutung der im 8 5 enthaitenen Aufzählung beschränkt sich ausschließlich auf die Registrierung und die ihr dienende Meldepflicht der Hilfs dienfipflichtigen. Keineswegs aber will und soll ft abscchließend den Kreis derjenigen Tätigkeiten bei grenzen, die als vaterländischer Hilfsdienst im des S 2 des Geseges zu betrachten sind.

Lie Registrierung der Hilfedienstpflichtigen hat den Zwei) die Heranziehung zum HilsS{dienst vorzubereiten. daher Personen nicht zu erfossen, die bereits im Hüilfsdienit tätig find. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, war es daher im Juterefsse der Verminderung des Schreibwexks und Ortsbehörden zufallenden Arbeitslast zweckmäßig, gte

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der den L wisse Kategorien von Personen von der Meldepflicht auszu chmen, . beren Beschäöftiaung im vaterländischen Hilfsdienfst

ganz unabhängig von s! tlihen Verhälfnisjen außer allem Zweifel steht. Die betreffenden Tätigkeiten sind im §8 5 Ziffey 1—10 avfgezählt. Jn Ziffer 11 ist außerdem den Kriegsami: stellen die Befugnis übe:tragen, darüber hinaus einzelne, in ihren Bezirken befindliche friegswichtige Betriebe (also nich! gonze Berufe oder Betriebegruppen) als solhe zu bezeichnen und damit von der Meldepfliht auszunehmen, Ob und inwie- weit die Kriegsamtsellen von dieser threr Befugnis Gebrauch

machen wollen, habén ste vorbehaltlich eiwa ergehender An“ weisungen von feiten des Kriègzamtes uach pflihtmößizem Ert messen gu entscheiden. Betriebe auf eine Erklärung im Sinne des § 5 Aiffer 11 be

Ein rechtlicher Anspruch der einzelne

steht nicht.

en, die in den im § A u f ies ür en trieben beschäftigt

j Filen men und ‘von der Melde- 0. t und wt I 1. Januar 1870 geborenen, nicht rnehr sandsturmpflichtigen männlichen Deutschen find melde- raus aber, daß eine Tätigkeit nit allgemein oder besonders von der Meldepflicht ausgenommen ift, folgt keines- haß die in ihr Beschäftigten nicht als im naterländischen Hilfs- dienst stehend zu gelten hätten. Es gibt zweifellos Betriebe Mifzählúung niht aufgenommen sind (z. B. Presse, Speditions- R Banlken, Reatäanwaltsaf: u. a.). Die Eatscheidung, ¡st, steht nach wie vor allein dem Feststellunasausfchuß zu. Sie hängt auch nicht allein davon ab, ob der Betrieb an und für iteren Festitellung, ob die Zahl der in ihm beschäftigten Personen nicht das Bedürfnis übersteigt. ausshuß herangezogen, die nach ihrer Auffassung bereits im vaterländischen Hilfsdienst tätig find, so haben fie die Möglich- einmal die Heranziehung abgewartet zu werden. Denn nach den Verfahrensvorfchriften können die P Lee |

11 * dur V i anb, sind nicht nur sie. Wle anderen nach dem r slichtig. ea wegs, daß fie nicht kriegswichtig sei, oder anders ausgedríit verschiedenster Art, die kriegs8wichtig sind und do in diese ob éine hilfsdienstpflichtige Person bereits im Hilfsdienft tätig fich frieg8wichtig im Sinne des § 2 ist, sondern auch von der u Merden Hilfsdienstpflihtige durch den Einberufungs- | feit, den Feststellungsausshuß anzurufen. Und es braucht nicht von jedem, der éin unmitlélbares berechtigtes Jntérèfse hat,

angerufen werden. Erst diese Entscheidung des Ausschusses, gegen die Beschwerde n die Zentralstelle zulässig ist, ftellt fest, ob die Tätigkeit, die jemand bisher anSgeübt hat, als vater- lándischer Hilfsdienst zu betrachten ist oder nicht.

Hilfsdienstpflihtigen, die sich zur Verwendung | im besezten Gebiet bereit erflärt haben, wird, wie | _W. T. B.“ mitteilt, auch freie Eisenbahnfahrt (1. Klase) | nom Wohnort zur Kriegsamtstelle gewährt. Als Ausweis zur (Frstalluna des Fahrgeldes gilt der Abmeldeschein der Polizei- | oder Ort8behörde des leßten Wohnoriles. Las Fahrgeld ift | zunächst van dem Hilfsdienstpflichtigen zu verauslagen und | wird nah Eintreffen bei der Kriegsamtstelle von dieser zurück- | erstattet.

Um die Elektrizitätsversorgung Deutschlands entsprechend | dem wachsenden Bedarf zu gewährleisten, is durch Verfügung des Kriegsamts hei der Kriegs-Nohstoff- Abteilung eine Sektion Elektrizität (XRA., El.) und im Zusamménhang damit die ¿leftrizitätswirtshaftsstelle (Eos.) gegründet worden. eiter der Sektion El ift Professor Kübler, Die Geschäftsstelle der Ews ift: Berlin 8W.11 (Königatäßer Straße 28). Zuschriften ufw. find zu richten: An die Elektrizitätewirtschafts- Mtelle, Berlin SW. 11, Königgräßer Straße 28. Telegramm- usschrift: Eltstelle Berlin. Fernruf: Berlin, Kurfürst 9886 ind 9887.

Der Bedarf der staatlichen Jndustrie und der Privat- p P an Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und onsiigen Gegenständen für den unmittelbaren und ittelbaren Heeresbedarf kann im allgemeinen aus dem

Inlande gedeckt werden. Für Käufe dieser Art im neutralen Auslande ist daher auf Erteilung einer Einfuhr bewilligung niht zu rechnen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine solhe erwirkt werden, wenn vor Einleitung von Kauf- verhandlungen Abt, W. 1B, 1V. des Waffen- und Munitions- beschaffungsamts befragt wurde.

Der Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr.Helfferi ch hat dem Arbeitsausshuß der Kriegswitwen- und Woisenfilisorge | in Berlin auf eine diesbezügliche Eingabe laut Meldung des „W. T. B.“ mitgeteilt, daß im Bereiche der Verwaltungen des | Reichs- und der preußischen Ressorts der Arbeits- lohn der Kriegshinterbliebenen, insbesondere der Kriegerwitwen, grundsäßlih nur nah der Leistung

ohne Nücksiht auf Rentenbezüge bes messen wird. Voll leislungsfähige Kräfte werden also ganz genau so enilohnt, wie solche, die über feine Rente verfügen. Dies ist schon deshalb ganz selbstverständlih, weil ja die Hinterbliebenenrente mit der Leistungsfähiukeit der Hinterbliebenen in gar keinem Zusammenhange steht. Es darf wohl erwartet werden, daß auch in privaten Betrieben in gleicher Weisé ver- fahren wird.

Jn der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungs8urfunde,

betreffend eine Anleihe der Danzig, veröffentlicht.

Renf; â. L.

Seine Hochfürstlihe Durhlaucht der Fürst vollendet morgen sein 39. Lebensjahr.

Oesterreich-Ungaru.

Der Kaiser empfing vorgestern nahmitlag den deutschen Neichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg, den deutschen Unterstaatssefretär von Stumm und den deutschen Legations- sekretär Grafen Zeh-Burkersroda sowie den hayerischen Gesandten Freihertn von Tu cher zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens in Audienz. Gestern empfing der Kaiser den Botschafter in Berlin Prinzen zu Hohenl-ohe- Schillingsfürst in besonderer Audienz.

_— Ein Erlaß des Gesamtministeriums ordnet für Oester- reih vom 16. April bis 17. September 1917 die Wieder- einführung der Sommerzeit an.

s g der vorgestern unter dem Vorsiy des Abgeordneten Dr. Groß abgehaltenen Vorstaudssizung des Deutschen Nationalverbandes wurden zunächst die in legter Zeit er- lassenen Kundgebungen der ilamihan lamentsparteien eins

gehend erörtert, es en eußerungen dex Presie, die zu mannigfachen Vuspaut nyen Ar / n0

ei ie gébnis wurde Ga A L Sen M e

| „Deut einstimmig folgender Bes ch luß gefaßt:

Stadtgemeinde |

| Regierung

Nationalverbandes er?lärt, daß

1) Der Vorstand des DeutsFen ] die von slawischer Seite vorgebr - gegen die nens

der Dinge in ch i ideripr fordernifier des Staates für E T f iehen.

2) Der Vorftand des D Nalionakverbandes erklärt gegen- über versdtebenen grundlofen Behauptungen, daß der Verband an den Vereinbarungen der gemeinsamen Kichtlinien treu fefthält und un- ershüterlich und einmütig auf dem Standpunkte verharrt, daß die Neuordnung der Dinge in Oesterreich ehesizns gefichert werden muß, dawit die so notwendige und vom Verband ftets geforderte Ein- berufung des Reichsrates nicht weiter verzögert wird.

- Der Tshechishe Ver band, der vorgestern feine erfie Plenarsizuna abhielt, faßte einen Beschluß, worin es laut Mel- dung des „W. T. B.“ heißt:

Der Vervand gibt der ileberzevgung Autdruck, daß die fincnziellen und wirtschaftlichen Fragen die Etnberufung des Neihsrtts erforderli machen, ferner, daß: die Frage des tfchechif- deutschen Strettes rur auf Grund: gegenseitiger Verhandlungen uvd graenseitigen Uebereinkommens gelöst werden tann, zu denen die tfhe{tfcen Parteien ftets bereit waren und n. bereit sind. Gben teähalb mat der Verband mit allem Nachdruck auf die Verant- wortung aller derjeniaen aufmerksam, bie zit etnem anderen Vorgeßen kei der Wsung der nationalpolitischenr Angelegenheiten geraten haben.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Regîerung§- verordnuna,- wonach die Einfuhr von Waren aller Art in beiden Staaten der Monarchie nur mit Eclaubnis des be- treffenden Finanzministers erfolgen kann.

Polen.

In der Landestagung, die von der Abteilung } innere Angelegenheiten am Freitag nah Warschau berufen worden war, waren, Blättermeldungen zufolge, etwa taufend Abgeordnete aus allen Teilen des Landes ershiènen. Zu- aegen waren die Mitglieder des Staatsrats, darunter der Krontnarshall Hiemifowsfi und dessen Stellvertreter Pomorsfi, Graf von Hutten-Czapski, Graf von Kwilecti, Vertreter der Regierung und der städtischen und soristigen Einrichtungen TWarschaus. Während der Ansprache des Stadtprähidenten von Petrikau, Rudnicki, erhoben fich alle Versammelten und brachten dem Staatarate eine eindrucksvolle Huldigung dar. Graf Rostwo rowsti erflärte in seinem Bericht über die ollgemeine politische Lage u. a, daß der Staatsrat zwar nicht als Regierung, Iber als einzige Vertretung der offiziellen polnischen Politik anzu- sehen sei. Der Statsrat werde sich alle Mühe geben zur

zu werden óder aus fich eine Regierung hervor- zubringen, die entsprehende ausführende Gewalt besäße. Zur Heeresfrage betonte Graf Rostwocowski, der Staatsrat trete an die Bildung eines Heeres in der Ueberzeugung heran, daß es gegen Rußland gerichtet und nicht „neutral“ sein werdè, Rilsudsfi \prach über die nationale Armée, Dzierzdbii über die Organisierung des polnischen Finanzwesens. Am Nach- mittaae referierte der Hauptberichterstatter des Landtags- und Verfassungsausschusses, Professor Buzek, über die Gründung von Staaten und das Mitglied des Stäatsrates Studnicki über die jezige Umsturzbewegung in Rußland.

Rußland. Das Abdanfkungsmanifest des Kaisers Nikolaus hat nah einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen-

agentur“ folgenden Wortlaut: h ÆWir wn Gottes Gnaden Nikelous 11., Kaifer aller Musas,

für

Ende zu

von Polen, Gr: bherzog von Æinnlaad usw. E R fee Fahren

Ai ca hierdurch tolgendes kund: An dew Lci Kmbfis gegen ten äußeren F-ind, der sid seit dret b-mstkt, unf: r Vaterland zu untecscckchen, hat Gt Rußland eine neue Prüfung schicken vollen. Innere Sckwier igkeiten sroben eine verbängnt! volle Rückwirkung auf den endgüiktgert Ausgong d!s barinädtgen Kr'egcs auszuüben. Lie Aufunft Nußlands, die bre unserer Arinee, tas Glü ves Volkes uns de ganze Jukurft unseres teueren Vaterlandes verlangen, daß der Krteg im teden Preis bis um siegreihen Ende geführt wird. Der arausame Feind macht seine legten Anslrengunagen, und ‘der Augn- bli {ft nahe, wo unstr tapferes Heer în Uebereinstimmung mit vnseren glorrelden Verbündet:n din Feind éndgüllig zu Voden strecken wird. În diesen für das Lehb-n Rustlands emschGetdenten Tagen hleltin wir es für eine Gewoifsenspflicht, unserem Volk? vie enge NBereiniguna und die Vraanifation aller jener Kräfte, um einen \Snellen Sleg zu verw:iflien,, erleichtern zu müsen. Deshalb báben wir in Üebereinstimmung mit der Duina des Reichs es tür qut érfannt, der Krone des russtschen Staates zu enilage: und die oberste Gewalt niederzulegen. Da wir uns niht von unserem geliebten Sobn trennen wollen ubertragen wir unsere Erbfolge auf un|eren Krubver den Großfürsten Michael Alexandrowit\ch, den wir bet seiner Beste igung des Thrones des russischen Staates legnen. Wir beauftragen unseren Bruder, in ; den nationalen E zu „regieren die tdtunaecn aufredtzuerßalten urrd auf Ne m l dia Baterlañdes einen unyerleßlihen Eid zu leisten. Wir fordern alle treuen Söhne des Vaterlandes auf, thre heilige Vatere landsvfliht z1 erfüllen, dem Loren im schweren Augenblick nationaler Prüfungen zu gehoren und ihm mit den Nertretern des Voikes be- hilflih zu fetn, den russiichen Staat den Nuhwes zu führen. Goit \{üye Rußland! ) Der Großfürst Michael Alexandrowitsch hat, dem „Rizauschen Bureau“ zufolge, nachstehende Proklamation lazsen: / 4 Lid metnes Bruders Willèn wurde mir etne {were Aufgabe auferlegt, indem mir während eines Krieges ohne Seitenstück und unter inneren Unruben der faiferlihe Thron übertragen wurde. Beseelt von dem aleichen Gedanken, der das ganze Volk erfüllt, daß das Wohl des Vater landes allem vorangehe, faßte ih den seten Enis{hluß, die höchste Macht nur unter der Bedingung anzunebmev, daß dies der Wille des Voikes ift, indem das Volk dur ein Plebisztt, aus8gediüdkt dur seine Repräsentanten in ciner konstituierenden Versammlung, die Regierungofoum und die neue Verfassung. des russischen Staates festsezen muß. Indem icch- den Segen ves Höcbsten heradflehe, telle i also aben russishen Mitbürgern anheim, fi der Regierung unterzuordaer, die auf Juitiative der Duma gebildet und mit aller Ma@t und Autorität ausgerüstet tit, bis die durch eine allgemeine, direkte, gleiche und geheime Abstimmung gewählte ?oufiituierende Vere sammlung dur thren Beschluß über die Regierungsform den Volks- willen audgedrüdt hat. i A Die provisorishe Regierung hat der „Sl Peters8- burger Telegraphenagentur“ zufolge nachstehendes Telegramm an ihre Vertreter im Auslande gerichtet: L “Die von der „St. T Telegraphenagentur® über- mlttelten Na@richten haben Ihnen [hon dié Wrelgni je derx leyten Tage und. den Fall des alten politishen Regimes Rußlands bes fönntgemacht, tas kläglih vor der dur seine ors gkeit, seine M'ßkbrä e und seine strä!lihe Nichtvorausfiht hervorgerufenen Bólkgentr ftuvg zufamm-nbrach. Die Sinmütigfel des Grolls, welche dié heute t Verfall geratene Ordnung der Dinge ünter A are dér Nati hervorgerufen batte, er V uect

gefezmäßigen Gin»

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und kürzte se ab. Da alle diese | herunbetungßs- Begelstetung üm die Fahne der Rev Saet und die

widiger dna n e Tame Unttrftügung uebracht hat ‘hat

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die nationale Bewegung nah Vexlauf um, aht Tagen bs

ibenna c:laubie 18 gliczltberwcie, S Dpier aut Ver- hältnisse zu beschrän t E zu | ie gt h fe, dati Dito, den 15, März, uer-

p t j d für den i aiser Nikolaus. U. ih felbst un - Thr Nitkolajewitsck sten des Groß- Gteifarß, Lgrantglger 79, MtalalemtiE a t 1e

tikina din, die thm von difsèr Ale gamaht routde, n f: 4 der Großfürst Michael Alerandrowit) E E Ge datiert Petersburg, dea 16. März, jotuecteits darauf, d D E rin walt zu übernehmen, bis zu dem Augenblick, wo tine Toni aen Rersammliung, gebildet auf der Grundlage des allgt man 2 ae rets, die Form der Negiérung und die neuen Srandgs)ae Grefüft festgesetzt haben wind. Durch. dieseibe Ulle so1derie A A Michael Alt randrowitsh die ruffüchen Bürger auf, L lie ün endgültigen Befundung des nattonaglen Willens der Bo M om provisorischen Regierung zu unterwerfen, die au? die Znitt gat N Reibsduma bin gebildet ist und alle M ahvollkommwenheit ras Die Zusammenseßung dee proyviforisori]cmen O gieruyg und thr politifsches Programm L bekanutgegeben und dem Ausland übermittelt ai 2 Regierung, welhe die Macht übernimmt im Augenb ic E schwersten äußeren und inneren Krise, die Rußland im La ia teiner Geschichte duhgemaht bat, t co der ungeheuren Verautmortluchfkeit, die hr zufälliz, vollkommen dewuyt Sie wid Ah zu allererst bemühin, den niederdrüdenden „Fehlecn abzuhelfen, welhe ihr die Vergangenheit binterlassen hat, üm Ordnung und Ruhe im Lande zu. chern und eni Bn notwendigen Bedingungen vorzubereiten, damit _der E - der souveränen Nation Ah. frei über 1hr zukünstiges Ge hie aussprechen kann. Auf dem Gebiet der àußeren Politik wid das KFavinett, in welhem mir das Miniterzg d29 Aeußern Mat tragen worden ift, die internaticualen Berxflichtungen achten e von dem gefallenen Regime übernommen woxden find, und das Ta Nußlants ehren. Wir werden sorgfältig die Beziehungen | legen, die üuns mit den anderen befreundeten und verbündeten Naltonen verbinden, und wir vèrfkrauen darguf, daß diefe Beziehur gen noch irnicer und noch dauerhaster wErden unter dew neuen Regime in Rußland, das eutischlosseu ist, fich leiten zua lojjen von den deuids kratisden Grund)äßen dexr Achtung, dw man feinen und „greñen Völkern \{huldet, der E ibrer Entwicklung, dem guten Gin« »Yeznehmen unter den Natîtoneu. e | l : n bitte Sie, dem Minister des Aeußeren den Wortlaut du tes T-legramins mitzuteilen. i Mil uo. Die provisorische Negierung hat den Adgeordneten Nodilt- \heff zum Minister für finnländische A ngelegenheite n ernannt und ihm befohlen, vorgestern Nacht nach Helsing}ors ab- zureisen. Auf Befehl der provisorischen Regierung ließ der Chef der Ostseeflotte Admiral Nepenin den bisherigen General» gouverneur von Finnland Seyn sowie den Bizepräsidenten des Verwaltunasdepartements des Senats Borovitinoff verhaften, Mie das „Reutersche Bureau“ meldet, sind der Fürst Golißzin, Goremykin und der frühere Kommandant der -Truppen in St. Petersburg owie die “früheren Minister und Generale Sucho milow, Bielajew, Protopopow, Stscheglovitow, Maklakow, Maktarow und Kurlow in der Peter-Paul-Festung interniert worden. Die anderen Personen, die hohe Stellungen bekleideten und die gefangen genommen worden 1nd, bleiben vorläufig int Dumagebäude. Don 2 zuletzt Verhafteten befindet 1c der teneral RNennentaumpf. : | : 2 Ruf Aufforderung des Erefutiv?amiteces hin exLannie Duma an, daß, um den: A E A zu führen, es. un erläßlicz fei, Die 2 herzusfllen und bie Frant wieberaufzunehmen.

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Es wurde’ einstimmig beschloffen, díe Gewalt des Erefutivkomitees der Duma anzuerkennen für alle Angelegenheiten, die mit der Verwaltung des russischen Staats zusammenhängen bis zur Einberufung: einer ge}eß- gebenden Versammlung.

Die Konferenz zwi Duma und den Abgeordneten Nußlands dauerte bis vorgestern frü}. ufolge wurde fchließlich ein Abkommen 1ezüg r Uel qangsperiode getroffen, die der Wahl der fonftituterenden Vers iamrälung vorhergeßen foll. Das (Erekutintomitee veftanDd auf der Wiederherstellung ¡ffentlichen Ordnung im der Fortführung des Krieges, bevor dre Neuwahlen

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chen dem Erekutivfkomitee der der Arbeiterverbände Variser Blättèrmeldimgere bhexüalic dèr Ueber-

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(Fortsezung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnahrihten.

Berlin, 17. März Abends: (W. T. B.) An der Artois-Front, von der Avre „b s zur Oiss und auf dem östlihen Maas ufer zeriwelllg LL0gane (Befechts tätigkeit. | L S Im Osten bei anhaltender Kälte nichts Denen. In Mazedonien wurden franzöfische Angrisse zwichen Ohßrida- und Prespa-Seée jowie nordwestlich von Bona abgewiésen ; nördlich der Stadt wurde Abends noch getämpit.

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An der Wesifront verlief der Tag im aligememen L Erst gegen Abend lebte dás Artilleriefeuer, befonders ün ¿Fronl=- abschnitt zwischen La Bajsée und Arras, auf. Hier Lam es zu einer Anzahl von Patrouillentämpfen, die für die deuti@en Trupþen erfolgreich verliefen. Auch beiderseits der nere fanden im allgemeinen nur Vorfeldkämpfe ital, die \ fangene einbïahten. Das feindliche Artilleriefeu x beiderseits der Ancre war gering, und zeitweise schwieg es gun), M Beweis, daß die Engländer bemüht ind, ihre Artillerie um zugruppièren. Jn dex Gegend zwischen Avre und Oise nahm der Gegner einiges von uns geraume Gelände in Beil, nachdem wir ihm deim Vorgehen empfindliche Verlusie bes gebracht hatte. Jun der Gegend südlich von Lassigny wurden deutlih drei zum Angriff bereit gestelltè französische Koms. pagnien exfaunt.

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Die deutschen Geschüße versprengien He unter schwersten Verlusten durxh einen heftigen Fouerwirbet.

Großes Haupiquartier, 18. März. (W. T. B) Westlicher Kriegsschauplaßÿ. | Zwischen La Bassóe- Kanal! A dec Scarpe war dis Gefecztstätigleit rege. Bei L608 holten, unjere Sus 18 Gefangene ckus dén. eihlischen Liniea. Bei Arras drangen feindliche Erlundungüadteilungeu vou särke gegen unsere Stellungen vor; meist wunder

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