1917 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Rußland.

“Die provisorische Regierung Telegraph“ zufolge ein Dekret erlassen, das der Domänen, die bisher Eigentum der Kaiserlichen

meme Soggtne Bede rch E E E hat die osen, alle re en und nationalen Be- shränkungen abzuschaffen. B

Die provisorishe Regierung hat der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge ferner einen von allen Ministern unterzeichneten dringenden Aufruf an die Arbeiter der metallurgischen Fabriken des südlichen Rußland gerichtet, in dem sie sie auffordert, die Arbeit unter den alten Bedingungen wieder aufzunehmen. Jn dem Aufruf heißt es: „Vergeßt nicht, daß der Feind seinen Bedarf unauf- hörlih vêrmeßhrt ; helft Euren Brüdern in den Schügengräben, E zu vertreiben und die Freiheit Rußlands zu be-

, Auf Anordnung der Regierung sollen 500 Geiseln feindlicher Staatsangehörig keit, die in feindlihem Ge- biet bei verschiedenen Offensiven russischer Truppen gefangen genommen worden waren, wieder in Freiheit geseßt werden, da die Regierung die Gefangennahme von Personen, deren einziges Vergehen die Treue gegen ihr Vaterland darstellt, für nicht gerechtfertigt ansieht.

Die Wahlen für die Konstituierende Ver- sammlung sollen nah einer Meldung des „Petit Parisien“ spätestens im Frühßsommer stattfinden. Einen früheren Zeit- punkt festzusetzen, sei infolge der Schwierigkeiten bei der Auf- stellung der Wählerlisten unmöglich.

—— Der Kriegsminister Gutschkow hat einen Tages- befehl erlassen, in dem hervorgehobea wird, daß die aktive Armee neuer Bestände an Offizieren und bedeutender Ver- stärkungen bedarf. Deshalb erklärt der Minister, daß kein Offizier oder Soldat, der nicht eine nüßliche Beschäftigung hat, im Rücken der Armee bleiben darf, sondern sofort zur Front zu gehen hat. Der Minister weist gleichzeitig alle Armee- befehlshaber und alle Vorstände der militärischen Verwaltungas- bezirke an, die Listen der dort beschäftigten Offiziere und Sol- daten zu prüfen und nur die zu behalten, die wirklih unent- behrlih sind. Die übrigen sollen in die Reservereaimenter ver- seßt werden, um s{nell ausgebildet und unverzüglich zur aktiven Armee geschickt zu werden.

Die „Agentur Radio“ meldet, daß es am 2. April im Arbéiter- und Soldaten-Aus\huß zu lebhaften Aus- einandersezungen gelommen sei, als das Mitglied des Exekutivs- ausschusses Bagdanow erklärte, daß der Aus\huß, der zurzeit aus 3000 Mitgliedern besteht, zu groß sei, und die Be- \{hränkung der Mitgliederzahl verlangte. Die Arbeitervertreter C fich heftig der Forderung und erklärten, daß sie keine Aenderung in der Zufammensegzung des Ausschusses zu- lassen würden.

at dem „Daily ie Uebernahme

Niederlande.

Die niederländishe Regierung hat einer Meldun der ie O Telegraaf centidiag® a die s visorische russishe Regierung noch nicht offiziell an- erkannt, aber dem niederländischen Gesandten in St. Peterss- burg den Auftrag gegeben, osfiziöse Beziehungen zur neuen Regierung zu unterhalten.

Norwegen.

_„Tidens Tean“ sind seit dem 1. Februar hundertfünf norwegishe Schiffe von zusammen 160 000 Tonnen Gehalt versenkt worden, hiervon allein im März 64 Schiffe mit 103 000 Tonnen. Die norwegische Flotte ist seit Neujahr um 149 Schiffe mit 233 000 Tonnen Gehalt zurückgegangen. Nach der „Norges Handels og Sjöfarts- tidende“ find seit Anfang März 17 norwegische Dautpfeo dem Versuh, Kohlen und Koks aus England nach Norwegen zu holen, zum Opfer gefallen.

Griechenland.

_ Der englische Gesandte: in Athen hat, wie Lyoner Blätter melden, die griechische Regierung von dem Eintreffen der französishen und der englischen Mitglieder der Sühne- kommission für die Dezember-Unruhen in Keratsini benachrichtigt und zur Ernennung eigener Vertreter aufgefordert.

Amerika.

Die Regierung der Vereinigten Staaten von A merifa hat nach einer Reutermelbung vom 3. d. M. beiden Häusern eine Entschließung zugehen laffen, in der erklärt wird, daß der Kriegszustaud mit Deutschland besteht. Die Beratung der Entschließung wurde auf den nächsten Tag verschoben.

Das Marinedepartement gibt bekannt, daß Maß- nahmen geiroffen sind zum Zwedcke des Zusammen- wirkens der amerikanischen Floite und der Flotten der Ententemächte.

Der Senat hat nach einer Reutermeldung mit 82 gegen 6 Stimmen die Resolution, die den Kriegszustand er- flärt, angenommen.

Laut

Krieasnahritten.

Berlin, 4. April, Abends. (W. T. B.) Im Westen bei Regenwetter nur in wenigen Abschnitten lebhafte Artillerietätigkeit. Im Osten und in Mazedonien nichts Besonderes,

Großes Hauptquartier, 5. April. (W. T. B.)

Wesilicher Kriegsschauplaߧ,

Der Heftige Artilloriekampf zwishen Lens und Arras bielt au gestern an.

Nördlih der Straße Peronne Cambrai seßten nah mehrmals gescheiterten Vorstößen die Engländer Abends zu neuem Ánariff fiarfe Kräfte ein, benen unsere Truppen wieder erhebliche Verluste zufügten und dann auswichen.

Südwesilich von St. Quentin wirkte die französische Artillerie mehrere Stunden gegen von uns Nachts geräumte Stellungen, die anschließend kampflos von dec feindlichen Infanterie besegt wurden.

Bei Laffaux wurde ein Vorstoß der Franzosen zurück- gewiesen,

- unterwegs, ift

Unsere Baiterien brachten ein M unitionslager bei Vendresse (nördlih der Aisne) zur Entzündung; Erd- erschütterung und Knall wurden bis 40 Kilometer hinter der

Front wahrgenommen.

Ein wirksam vorbereitetes und kraftool durchgesührtes Unternehznen nördlich von Reims ist gut gelungen; wir brachten dem Feind eine blutige Shlappe bei und machten

über 800 Gefangene.

Oestlicher Kriegsschaupla8. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Südlih von Riga brachen unsere Stoßtrupps in die rusfische Stellung ein, \prengten einige Unterstände und kehrten mit Gefangenen und Beute zurü.

Bei Czepiele, südlih von Brody, holten unsere Sturm- trupps bei einem Vorstoß 41 Gefangene und 1 Maschinen- gewehr aus den feindlihen Gräben.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Keine wesentlichen Ereignisse.

Heeresgruppe des Generalfeldmarsch alls von Madckensen. Auf dem reten Sereth-Ufer bei Garleasca drangen Erkundungsabteilungen in einen russischen Stüßzpunkt und kehrten mit 30 Gefangenen und 2 Minenwerfern in die eigenen

Linien zurü. Mazedonische Front.

Auf der Crvena Stena westlich von Monastir wurden den Franzosen einige ihnen aus den lezten Kämpfen ver- bliebene Gräben wieder entrcissen.

Der Erste Generalquartiermelster, Ludendorff.

Deskerreichish-ungarischer Bericht.

Wien, 4. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Krieg s\chauplat. Heeres8gruppe dés Generalfeldmarschalls

| von MadckLensen Nichts miizuteilen.

Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Joseph. Ein österreichish-ungarischer Flieger {oß im Naume von Ocna ein russishes Nieuport-Flugzeug im Luftkampf ab.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. __Am miitleren Stohod nahmen wir, erheblihe Beute einbringend, den russishen Brückentopf Tobol in Besiß. Sonst vielfa Aufleben des Geschüßkampfes.

Jtalienisher und Südöstliher Kriegsschaupla g. Keine besonderen Ereignisse. ' /

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. vou Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Berit.

Sofia, 4. April. (W. T. B.) Bulgarischer Heeres- bericht vom 4. April.

_Mazedonische Front. Auf der ganzen Front {chwaches Artilleriefeuer. Jm Wardartole Gewehr- und Maschinen- gewehrfeuer zwischen den Posten südlih von Gewgheli. Feind- liche Patrouillen, die sih unseren Posten zu nähern versuchien,

. wurden durch unser Feuer verjaat.

Rumänische Fron. Nichts Neues.

Türkischer Bericht.

Konftantinopel, 4. April. (W. T. B.) Heeresbericht vom 4. April.

An der A Aba seßen die Engländer und Russen ihren Nückzug vor unseren Linien fort.

_Kaukafsus-Front: Auf dem linken Flügel wurden an zwei Stellen starke Aufkiärung2abteilungen des Feindes zurüd- geworfen. An den anderen. Fronten kein wichtiges Ereignis.

Der englische Angriff auf Gaza war im größten Stil vorbereitet. Nachdem die Engländer die vom Suezkanal in östlicher Richlung dem Meere entlang gebaute Eisenbahn bis Chan Junis, 20 km südwestlih Gaza, fertiggestellt hatien, versuchten sie am 26. März sich in Besiß dieses Platzes zu seßen. Nach zweitägigem Gefeht wurden fie unter \{hweren Verlusten zurückgeschlagen. An dem Gefecht waren auf englischer Seite eiwa 4 Divisionen, meist berittene Truppen, beteiligt. Die türkischen Truppen haben sich glänzend geschlagen. Auf dem Schlachtfelde wurden 3000 tote Engländer gezählt, Der Feind zog sich in südwestliher Richtung zurück.

Der Krieg zur See.

Christiania, 3. April. (W. T. B.) Nach einem Telegramm des norwegischen Generalkonsuls in Bilbao an das norwegische Ministerium des Aeußern is der Bergener Dampfer „Farmand“ (1386 Br.-Neg.-T.), mit einer Kohlenladung von Cardiff nach Lissabon unterwegs, von einem deutshen U-Boot versenkt worden. Der Tönsberger Dampféèr „Havlyst“ (532 Br.-Reg.-T.), in Ballast von Sandsfjord nah England l oniag abend westlich von Lindesnaes ver- senkt worden. Der Bergener Dampfer „Mauranger“, der am 20. Dezember mit einer Kieslabung von Pomaron nach England abgegangen war, wird als verlor2n betrachtet. Die Besaßung bestand aus 15 Mann, die Ladung war für 850 000 Kronen versichert. Der Dampfer „Konsul Persson“, nah England unterwegs, ist in der Nordsee von einem U-Boot versenkt worden. Die Mannschaft ging in zwei Boote und wurde nach zwei Stunden von dem U-Boot aufgenommen, auf dem sie 13 Stunden blieb. Während dieser Zeit wurde ein mitte!großer Dampfer aus S A feines unbekannten Namens in Brand geste ckt. Das Schicksal seiner Mannschaft ist unbekannt. Schließlih wurde die Besaßung des „Konsul Persson“ an Bord eines Dampfers aus Pors-

grund gebraht und dieser gezwurgen, land zu unterbrechen und zurückzukehren.

Kopenhagen, 4. April. (W. T. B) Di ;

Gesandtschaft in London hat dem Minister fn Ausg

D, vie Fatibasclétab, o mer „Bergenhus“ ay orenede Dampfstibsselsfab, von England nah

Stückgut unterwegs, sei versenkt worden, AEGeas nit

Kopenhagen, 4. April. (W. T. B.) Die „Be Tidende“ meldet, daß ein Bergener Brat die Benrosh des torpedierten Fishdampfers „Petrelle“ aus Grimsh in Bergen einbrachte. Die Besaßung war erschöpft, als a) von dem norwegischen Dampfer aufgenommen wurde. N

Haag, 4. April. (W. T. B.) Die „Neederland graaf Agentschap“ erfährt von unterrichteter Seite, dae t Kommandoschiff der Torpedoflottille von Dover „Fory“, am 23. März 5 Seemeilen nordwestlih von K, Grisnez torpediert worden und gesunken ist. Y

seine Reise na Eng

Literatur.

_— Daß. die uns sm Welikriece feindli® gegenüberste Mächte vornhmlid durch Eng?and zusawmengehalten werde Eroßbritannien gleihsam den Kristallisationspunkr der feindlidin Staaten bildet, trat hon bei Beginn des Weltkrieges zutage; die Grkenntnis, doß Englard als einzelner Machtfaktor und bu: ble N'chiung seiner F zugleich unser geféhrlister Gegner set, hat sich erst im wetteren Verlauf des Völkerringeng burGge‘ept. Kein Wunder, daß seither Darstellungen , die die olitik Erglandzs und thre Machtwittel zum Gegen fland haben, dem größten Interesse begegnen. Vom rein politishen und w!rtscaftlihen Stanbpunkt aus ist das Thema oft und etngchenh bebardelt wcrden; der grund'egende Eir fluß, den die gecgraphbisde Lagé des Inselreichs bei der Begründung und dec bishettzien Behauy tung seiner Weltmacbtstellung ausübte, wurde dabet aber meist nux gestreift, jedenfalls nit zum Ausgangspunkt und zur Grundlage dee Ürtezsuckurg gemacht. Der o. Professor der Geographie an der Universität Heidelberg Dr. Alfred Hettner hat nun in einer von B. G. Teubner in Leipzig und Berl!'n verlegten, bereits in biitty umgearbeiteter Auflage vorliegenden Schrift „Engkands Welj, machtstellung und ihre

risis* die Frage vom geograph;\ Stant punkt aus einer geogravhisden

- } eingehenden UntersuGung vnterzogey die niht nur eine dankenswerte Erweiterung und Verttefunz der behandelten Fraçen bietet, ihre Beartwortung piel, m-hr von einem Standpunkt aus versucht, der es ermö lid den tieferen Ursfahen uxrd der groß-:n Manrigtait eki in der Ausbrettung ter englischen Weltherrscaft öber den größt Tell der Ede nachzugehen. Der Verfasser unte: suSt den Einfli der geographbischen Lage Großbritanniens und dea seiner natürli Hilfsquellen an BVodenschägzen auf Volk und Staat, auf die Entwielug selner Weltherrschaft und die Ausbreitung der engliihen Spree, feme auf den Ur!prung und das Wachttum der britischen Kolonien, auf di wachsende Verkehrsmacht des Reichs und seine Weltwirlshaft und auf die Entwoicklung seiner W-hikraft. In weiteren Kapiteln werd die Ziele uod der Eiyfluß der engliïhen Poiitik sowie thr Berbällnis zu dea anderen Weltrmäcktten aus geogravhis&e Gesichtspunkten betrachtet und die geographi|hen Motive darg-ieg, di- auch in den gegenwärtigen Welikrieg bineinsptelen, teils duch de Eigenart des Volkes und Staates vermittelt, teils unmittelbar dur die Natur des L Rades bedingt. Jn einem S@lußkay tel werden dann das Wesen und die Ursachen sowie das sittliche R-ckt der englischen Weiltherr\ckchaft zusawmenfossend behandelt und au Vergangenbeit und Geçcenwart Schlüfse auf die kür ftige Entwicklurg gezogen. Dec Verfasser kommt dabei zu dem Ergebnis, day die englis@e Weltmachiskelung ihren Höhepunkt überschritten habe urd daß sie aus dec \{chweren Krisis, in der fie ih befindet, niht unerschüttert, jevenfalls nit in ihrer früße:n Veberleg®nheit hervorgehen werde. Die Vorteile der geograpbtidn Lage, die Eagland 1u seiner Machtstellung hätten emyorwachs n laffen, seten heute niht meh: in demseiben Maße wie früher wirbaw, ud die Lebend9bedir gungen anderer G: oßstaatcn, namentlich Deutsch!andt, hätten sich wesentlich gehoben, fo taß etne völlige BWershiebung der allgemeinen Kiäfteverhältnifse zu erwarten fei. Das mit großer Fachkenntnis geshriebene Buch dürfte auß Lesern, die den geogr hishen BVerkbältnifsen nicht cine fo grundlegende Bedeutung tote der Verfasser einzuräumen gewillt sein follien, jedenfalls mannigfate Aufklärung und Änregung bieten.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Theater.

Königlihe Schauspiele, Freitag: Die Königlichen Theate find ge\{lofsen.

Ein Vorverkauf der Eintrittskarten für das Königliche Opern haus und Schaufptelhaus findet morgen nicht statt.

Sonnabend: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sonter-Konzet! der Königlichen Kapelle. (Außer Abonnement.) Dirigent : Herr Generaimu/fikdirektor Dr. Nich1rd Strauß. Abends 7} Uhr: X. Symphouie-Konzert der Königlichen Kapelle zum Westen

ihres Witweu- uud Waiseufouvs. OVirigent: Herr Generalmusil F

direktor Dr. Richard Strauß.

Schauspielhaus. Ges{lofsen. findet zur üblichen Zeit statt.)

(Der Eintrittskarten-Vorverkaif

Familiennacchrichten,

Verlobt: Frl. Erika Meyer wit Hro. Staatsanwalt Dr. Fran Sauer (Köntgéberg t. Pr.—Charlottenburg).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Eberkard Hoferd! (3. Zt. Bre#ïau). Eine Tochter:- Hrn. Unterstaatsskretil Dr. Bill Drews (Charlottenburg). Hrn. Hauptmann Kall von Unruh (Charlottenburg).

Gestorben: Fr. Olga von Malzan, Freifr. zu Wartenberg ut? Penzlin, geb. Fretin von Gberz und Reckznsieta (Kügerbd

i. Vel.) Fr. Auguste von W'bleben, geb. von Wiylcbel

(Dresden-Blasewitz).

E

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. T y r ol iw Charlottenhnrk teil: Der Vorsteher der Expedition |

Verantwortlich für den Anzei Rechnungsrat Mengering in Berlin.

I Crpedition (Mengering) in-Berlin.

Dru der Norddeutshen Buchdrudkerei und Verlag2anftalh Verlin, Wilhelmstraße 32, N

Sieben Beilagen und die Zusammenstellun im „Deutschen Rei@s- und Königlich anzeiger““ uuter Nr. 2 des öfeutlichen rihtliGes Aufgebot behu?s KraftloserKläruag aufgerufen!

Wertpapiere,

sowie die 1418, Ausgabe dex Deutscheu Verlustlisien,

veufif

ae E.

dor im 1, Dltatons 1911 en Staat? geigers durch g

Erste Beilage

n Reichsanzeiger und Königlih Preüßishen Stantsanzeiger.

Deutsches Neirh.

Uebergangsvorschriften

lleberwahungsausshusses der Schuhindustrie. quf Grund des Artikels TT1 § 5 und Artikel ITT § 1 und Jhsaz 3 der Bekanntmachung des Bundesrats über dte ‘ijung von Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der “industrie vom 17, März 1917 nungen erlassen:

4. Vescólagnahme.

werden folgende Be-

& 1, Die Heschlagnahme aller Rohstoffe, Halberzeugnifse und Fertig- ‘isse soroie der Fabrikationsmitiel, welhe fich im Eigentum, der Gewahrsam der Hersteller von Schuhwaren befinden oder 1 gelangen, wird. angeordnet. O Dle Heshlagnahme bezieht fh nicht auf : 1, Bitriebe, dec Heeresverwaltungen und der Marinever- altung, 9, Betriebe, in denen SYuhwaren nur hanbwerkêmäßig her- gestellt werden. , Ó Eduhwaren im Sinne dieser Vorschrift sind nit Schäfte sowte sduhe, die gan aus Holz oder aus Holz in Verbindung mit Syange von höchstens 2 cm Breklte oder einem Kifsen her- t find, S l A BelWlagnakme bezieht fi niht auf Gegenstände, die } eine Beichlagnahwe der Heeresverwaltungen oder der Vêarine- ltung beshlagnahmt find.

n. Ausnahmen von der Veschlagnahme. I, Allgemetnes.

5

trop der Beschlagnahme ist die Verwendung der bes{chlagnahmten vânde im etg-nen Betricbe zur Herstellung ‘von S(huhwaren Maßgabe der Vórschriften der §§ 4—7 gestattet. Dagegen ist Kaäußerurg von Robftoffen, Halberzeugnissen und Fab: ikation®?- In sowie jede andere rechtsgeschäftli%e Verfügung über diese islände ohne besondere s{chitlche Gen-bmigung tes Ueber- ngsaus\chufses oder von ihm beaustragten Stellen verboten,

li, Besondere Ausnahmen für Gesellschafter. GEI,

Neräußerung von Fertigerzeugntssen. Nis eir {Tteßlich 19. Fpril 1917 ist es den Gesellschaftern etner hrarenberflelunc8- und V-rirtebage'ellshaft gestattet, die in 1 Vewahrsam befindlihen oder reu berzestelten Erzeugnisse an eitber'gea Abnehmer unter Beoktachlurg det Bedingunaen der ellslele für tretgegebenes Leder vom 4. Norember 1916 8 9 3 für eigene N-chaung zu veräußern und abzultete: n. Die Be- 1g der Ware hat in biéèberiger Weise nach den NRichtsäßen der hiea:tommiisicn für Shubh waenpreise (Geslehungsprets zuzüglich 16 6 _y. H. Gerivn) zu erfolgen. Von 20. Apiil 1917 ab düifen Fertigrzeugntfse nit mebr ven Velellschaitern unmiitelbar an die Abnehmer für eigene Reihnung ¿fert we1den.

8 4. Beshränkung der herzustellenden Shubsorten. le Gesellschafter sind verpfl'@tet, vom 26. März 1917 ab nur SGuhwa1en herzustellen, für die währen) der Kriega,eit- Bedarf nden ist, intbesondere Irbettershuhwèrk, -gangbares Straßen- vert, leit verfäufltidie Hautshuhe und Pantoffeln. Diese B-stimmung giit solang», bis ‘feitens des Ueberwahung?- jusjes die Sorten, die ieder Gesell-chafter ‘berzustellen hat, fest- t sird, Die Gesellshafier sind verpflichtet, die nicht fest be- 1 Waren vorwiegend ia den gangbarften mittleren Gtößen her- ei

D D, Aufarbeiteude Betriebe.

Vie zum Erlaß weiterer Bestimmungen, längstens jedo bis zum bunt 1917, ist den Gesellichaftern, w-lche nit in die Lie der crbeitenden Betriebe aufgenommen sind, und wi le noch über ènde Robmateriälien ver\üger, unter folgeit en Bedingungen tet, diese Matèrialien aufzuarbeit»n :

l, jeder Zukauf von Material ist verboten ;

2. das Z1shneiden und Aufzwick-n von Schäften ist nur soweit gestaitet, als das für die Fectiastellung ersorderiiche Boden- material im Haufe ift;

% Ueberstunden dürfen nit aemacht wetden, die bisherige Arbetterzahl da:f nicht erhöht werden;

4. sämtlihe von dem Ü-berwahunasaudshuß in den Aus- führungevors&rifien vom 26. 3. 17 erlassenen Bestimmungen gelten auch für die aufa:b:itenden Betriebe.

Vebor ein aufarbeitenter Beirieb Arbeiter entläft, hat er dem

ilungéaus\Guß der Ge'ellhaft, der cer angeböit, bezw. dem

irten des U-berwahunggaus\chu}es für diese Gesellschaft

Angabe ven Name, Wohno't, Alter, Militärvetbältnis und

iftgurgtart der Arbeiter, bie er entlässen will, Mitteilung zu

Bst ? Woen na der Einréihung dieser Mitteilung ist der

emer berechtlgt, bas Arbeitsverhäiiñis mit der vereinbarten gungbfrist zu künolgen.

ie Geschäftsführung des UÜeberwahungsaußs{Gufes fkänn tn gy Fällen auf Antrag Aubnaßhmen von der Bedingung Ziffer 1

8& 8. Aufträge der Heeresverwaltungen oder der Ae Marineverwaltung. ne liGafter, die Aufträge feitens der Heereberwaltungen oder id!in: verwaltung auf Lieferung von Militärshubwerk erhalten - sind v-rpflihter, diefe autzuführen. Die Verwendung bêéslag- ter Rohstoffe und Halberzeugnisse zu diesem Zwecke ift gestattet.

Vesondere Ausnahmen für NiSt-Gesellshafter.

h S 7.

Vttrleben, die bor dem 1. August 1914 Schuhwaren nit her- ! haben und die nit tu'ch besondere Anoidnung des Reich? - 9 in eine Gesellschaft aufgenommen worden sind, {t die Her- 9 von Schuhwaren nur bis ri-chGlißli{ 30. April 1917 ge- * Die in ihcem Gewahrsam defindlihen uno neu hergettellten wisse dürfen diese Betriebe an ihre seitherigen Abnehmer his U für eigene Rechnung abliefern. Die Bere(hvung dec „Ul in der bisherigen Weise nah den Ni(hisäßen ‘der Gut- mmi\sion für Schbuhwarenpreise (Gestehungöpreis zuiliglih # 6 v, H, Gewinn) zit erfolgen. j falt Abführung des Gewinnes an die Gefellshaften fintet

E

Berlin, Donnerstag, deu 5. April

Vom 16, Mai 1917 an {t die Veräußerung von Ferligerzeuo- nifien verboten, Die am 16. Véai 1917 noch vorhandenen #Fertig- erzevgnifje find dem Ueberwahungsaus|chuß bis spätestens 26. Mai 1917 avzuméelden.

C. Anweisungen au tie Gesellschafter. 8&8, Verbot der Annahme neuer Aufträge.

Die Annahme von Aufträgen äuf Herstellung voa Schuhrioren für die bürgerlicze Bevölkerung ift den Getellsbaftern ohne Nüefsicht darauf, ob die Aufträge von Handel, von staatlichen cder kommunalen Behörden oder von privaten, Bergwe1rk?- oder sonftizgen Fndustrie- gefellsWaften oder Injtliuien erteilt werden, vem 26. März 1917 ab untersagt.

Bom glel@en Tage ab ift die Annahme von Aufträgen der Heeresverwaltungen und der Marineyerwaltiung nur zulässig, wenn die Aufträge durch die bet der Bekleidungsabteilung des Königl. preuß. Kricgsministertums unter Mitwirkung der banvesstazuilihen Kriegs- minisierien eingerihteten Zentralstelle genehmigt worden find. Dem Ueberwacungsausschuß ift vor Uebernahme jedes Luftrags Meldung über ben Umfang des in Ausficht stehenden Aufirags zu erstatten,

& 9. Arbeitskräfte.

Die weitzrarbeitenden Betriebe haben bei Einstellung weiterer Arbeitskräfte in erster Linie die bisher in den stillgeleäten Betcieben des betr. Bezirkes beschäftigt gewesenen Personen zu übernebtnen. Bis zum Erlaß anderer Bestimmungen darf die wschentlicke Arbeitszeit 54 Stunden nicht übeischreiten.

Die in den Zufathedingungen vom 24. 6, 16 der Kontrollste lle für fretgegebenes Leber festgesezten Lohnzuschüsse für eingeshrärtte Arbeitszeit sind folange und in dem Umfange weiter zu zahlen, als au fernerhin die Arbeitszeit gegenüber der normalen Friedensarheit eingelGränkt werden muß und der von den Arbeitern bet ein- geihräntter Arbeitszeit erzielte Verdienst zuwüglth Löohnzushüfse nicht Hôßer ist als der von dem betreffenden Acbetter ‘bei normaler Friedent- arbeit5zeit in demselben Betrieve erzielte Verdlenst. i

Die bisher gewährten Krieg- und Teuerungszulagen müssen kin seltheriger Höhe weitergezahlt werden.

S 10; Bezeichnung der Ware.

Die von den wetiterarbeitenden Betrieben hergestellten Suh- waren dürfen keinerlei Marken oder Kirmenbezeiwnung tragen. Sie find mit -der von der Sutachtezkomwmission für Schuhwa:enpreise ge» mäß der B. V. O. vom 28.September 1916 ¡vgettilier -Hezste lernumwer, dem Klelnyeikau'sprei|e, Monat unv Zahr, {n welten btle'er Preis ana bracht wo den ist, zu versehen. Die Angaben sind auf -dem Ge- lenk der Soble oder in dem Futter einzustempel-, Bei-SWuhwaren, bei welchen sich ein Stempel nit anbringen 16ßt, find die Lngakten auf einem Begleitschein, der fet mit dér Ware verbunden sein muß, anzubringen.

Berlin W. 66, Leipzigerstr. 123 a, den 26. März 1917.

UVUeberwahungs8arss{chuü der SHuhtadustr ie. Dec 2 orsigende: Wallernein.

Anmerkung: Verstöße gegen dite vorftehenden Vor- fhriften find na Ari. 168 10 Strf 3, Att. 1118-3 31ff. 2 und § 4 der Bekantmahung des Bundesra1s über die Errichtung von Hertel iungs- ind Vertriebsgeèfell- schatten in der Shusßtndustie vom -17 8. 17. 1tratb ar.

Die angedrohte Strafe ist Gefänguis bis zu einem Fahre und Geldstrafe bis zu 15000 Mart, oder etne dieter Strafen. Neben der St1ate fann aut Einziehung der Gegenitände erfannt werden, aur die |tch-dre straf - bare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob fte dem Taäter gehören oder nicht.

Bekanntmachung,

betreffend Ernennung von Beauftragten des Uebers wahungsausscchusses der Schuhindustrie.

Auf Grund des § 36 der Saßzungen für die auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebs8gesellschäften in der Schuhtndustrie vom 17. März 1917 (Reichsgeseßblatt Seite 236) errichteten Gesellschaften sind als Beauftragte des Ueberwachungs8aus\chusses der Schuhindustrie für die einzelnen Gesellschaften folgende Personen bestellt worden :

1. Für die Schuhwarenherstellung:3-

triebsgesellshaft Berlin j

Herr Leo -Borinski, in Firma Emil Pinner Nachf., Berlin 80. 16, Köpenicker Straße 127. è FUr Die j Ver- triebs8gesellshaft Breslau

Schuhwarenherstellungs- Herr Hans Wokhlauer, in Fa. M. Wohlauer in Breslau. . Für die Schuhwarenherstellungs- und _ Ver- triebs8gesellshaft Dresden Herr Konsul Richard Hammer, in Fa. Ed. Hammer G. m. b. H., Dresden. : . Für die Schuhwarenherstellungs- und Ver- trieb8gesellshaft Burg bei Magdeburg Herr Stadtrat Alfred Zweig, in Fa. Conrad Tak & Cie. __A.-G., Schuhfabrik, Burg bei Magdéburg. 5. Für die Schuhwarenherstellungs- und Vet- triebsgesellschaft Erfurt is Herr Georg Heß, in Fa. M. & L. Héß Schuhfabrik A.G., Erfurt. . Für die Schuhwarenherstellungs- triebsgesellshaft Nürnberg Herr Louis Berneis, in Fa. Verein. Fränk. Schuh- fabriken A.-G., Nürnberg. . Für die Schuhwarenherstellungs- L Stuttgart Herr Mox Levi, in Fa. J. Sigle & Co., A-G., Körn- _wéstheim bei Stuttgart. Für die Schuhwarenherstellung8- und Vertriehbs3-

und Vers

und

und Ver-

und Vers

esellschaft für Elsaß-Lothringen und die Pfalz.

n Pirmasens Herr Bürgermeister Carl Stöß, in Fa. Gebr. Stöß, Waldfishbah (Pfalz). ; . Für die Schuhwarenherstellungs- und Ver- triebsgesellshaft Pirmasens Herr Friy Linn, in Fa. Kaiser & Cie, Pirmäsens.

„A908:

und Vers

Für die Schuhwarenherstellungs3s- trieb8aesellshaft Offenbach a. M. Herr Phil. Herz-Mills, in Fa. Schuhfabrik Herz A.-G., Frankfurt a. M. . Für die Schuhwarenherstellungs- und Vers triebsgesellshaft Cöln a. Nh. i Herr Ernst Pohlig, in Fa. Ernst Pohblig & Go. ‘in Cöln-Nippes. Berlin, Leipziger Siraße 123a, den 27. März 1917.

Ueberwachungs8ausshuß der Schuhindustrie, Der Vorsißende. Waller stein,

Anmerkung. Dur Bekanutmahung des Neichskanzlers- üher örtlihen Bereih und Sig der Herstellunas- und Vertriebsgesellschaftea in der Shühindustrie vom 24. März-1917 ist für die nachstehend bezeichneten Gebietsteile je eine Herstelungs- und Vertricbtgesellschaft errichtet worden : in

l. Königreich Preußen: Provinzen Oslpreußen, Weflpreußen, Brandenburg, Statikreis Berlin, Pioviazen Pommein, Posen und Schleswig-Holstein, Großherzogtümer Didens« burg, mit Ausnahme des Fürstentums Birkenfeld, Mecklen- burg-Schwerin, Mecklenbur, -Strelit, freie und Hansestadt Lübe ck, freie Hansesiadt Bremen, freie und Hansestadt Ham- burg mit dem Sitze în Berlin;

; Mönigreich Preußen: Provinz Schlesien mit ‘dem Sthe in

r282au;

- HKöotgreich Sacksen mitdem Sigezin-Dr.esden; Könt.reih Preußen: Provinz Sachsen (außer Stadt-- und L1ndkceis Erfu-t), Herzoztum Anhalt mit dem Siye in Burg bei Véiagdeburg;

. Königreich Preußen: Stadt- und Landkr is Erfurt, Groß berzogtum Sachsen, Hetzoatümer Sachsen - Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachser-Coburg und Sotha, Fürcstens tümer Schwarzburg - Rudolstadt, Shwarzburg-Sonde184 Hauser, Neuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie -mit denx Sitze in Erfurt; i i

. Köntareih Bayern: ‘reStsrbeinifchés Gebtet mit dem Siges in Nürnberg;

. Köatgreih Preußen: Hyrhenzoll-rnsYe Limde-, Königreich Wü:ttembera mit dem S'ze in Stuttgart;

. Königreich Bayetn: Iu förheinishes G-biet (Pfalz) mit Ausnahme de: Stadt Pirmasens, Elsaß-Lothringen mit dem Sige in Pi1masens;

. Königreich Buyern: Stadt Pirmasens mit dem Sitze in Pirmasens;

Königreich. Preußen: Provinz Hessen-Nafs1u, @Sroßberzoge tümer Baden und Hcssea mit dem Sigze in Vffeu-

baÿ a. M.: as - Königreich Preußen: Probinjen Hannover, Westfalen, Mhetir.p ovinz, „Großherzo.tum „Dlden*urp, Fürventum Birkenf-ld, Herzo. tum N ISO ftentüúmer Wa!deck vnd Pyrmo t, Schaumburç-Lppe, L ppe mit dem Sthe in

Esln a. Rh.

10.

Bekanntmachung,

betreffend Anmeldung von Her stellern von Schuhs waren.

Auf Grund des Artikels IlT § 1 ‘dér Bekanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Herstellunas- utd Ve' triebsgésellschaften in ‘déèr S@chuhinduitrie vom 17. Mätïz 1917 (Reichs&:Gésegblatt Seite 286) wird ‘bestimmt :

S. Anmeldep flit.

Hersteller von S{uhwaten jèder A t bâäb-on bem in der Bêkantit- mathurg des Ueberwachungsausschusses der Sch1hindustiie, betr. Bes nennung von, Beaustragten des Uebeiwachungsaus!chusses, vom 27. Mârz 1917 nâber- bezeichneten Beauftragtea des U veuvabungt- au8'ch.:s tur die Shuhwarenherstellangs- und Vertriebogeiellschaft, in deen Bezuik sich der Sy des. Gewe-hebetti-bes d,s Melide« pflichtigen befindet, bis zum 10. April 1917 {riftli ch mitzutciken:

a) den Siy ihres Gewerbebetriebes,

b) dea Beginn thres Gewerbebetr eb: 8, .

c) E “eri und den Namen “des Jrihabers des Gewerbes etriecdes. j

Hersleller von Schubwaren, welhe bereits vor dem 1, Auzust 1914 Schuhwaren hezrgestéllt haben, bäben gleichzeitig \{hriftltch mitzuteilen, h:

0) den Umsau, den ¿bér fei vou 1. Juli 1918 . bis 30. Junt 1914 erzielt haben.

Betriebe, welche bis zum 1. August 1914 nit ein volles Jahe besianten ‘haber, haben ten Zeitraum anzugeben, in welWem dec Umsay erzielt worden ift. S

Uasay im Sinne diefer Beslimmung {t der buhmäßi1 nack- zuweisende Ware um'aß in S{huhwaren, welhe im eizenen Betitébe hergeltellt worten find (Warenrabatte und Warenrückfendungen find abzuz?éhen).

/ Sa UiSatén im Sinne diéser BekauntmaBung sind nit Shäfte fowte Holzshuhe, die ganz aus Holz odex aus Holz tn Verbindung mtt etner Spange von hdôthstens 2 cm Bréfte oder einem Kissen hergestellt ft d.

2. Ausnahmen.

Ausgenommen von der Vei! flichtung des-§ 1 sind. i \ 1. dite Betriebe ‘der Heeresver waltungen und Marin?verwaltong,- 9, Betriebe, in ‘denen Shuhwiren nur haitwerkömäßig her

gestellt werden.

Berlin, Leipzigerstr. 123 a, den 28. März 1917.

Uéberwachung8aussGuß der S({uhindustrie. a Wallerste in.

Anmerkung 1. Wer die vorstehend C O TTS Meldungen tunerhalb. der geseßten Frist nicht erstattet, oder wif\l entli unrihtige oder unvollständige Angaben macht, ist nach Artikel 1I1l § 3 Ziffer 1 der Bekannt machung des Bundésrats über die Errthtung von Her» stellung8- und V-rtriebsaesellsGaften in der Ah. industrie vom 17. März 1917 L Ap d

Die angedrohte Strafe ist Gefängnis bis zu einem S éldstrafe bis zu #6 15000,— oder éine diefer Sträfén. : A

Anmerkung 2. Formulare für die Anmeldung können Þ1 dem Beaustragten des 1 :PerwaAnngsaus, J:9, bi dem die An- meldung zu erfolgen hat, in Empfang genommen werden.

Anmetkung3. Bei Angabe des Umsayes si nd Wartet, welche nicht SGabwurten im Sinne dieser Bekannt» machung find, besonders anzugebcn,

rein