1917 / 88 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Siy im Ausland baber, ® r Binde? at, welFer Af gab-saß sür tle ein.e?!nen KRiafßen cnziuwcoen if. Fit bei et. em Uatervehmen tur A M se E lo ait 4 der Abgabe!o8 ce: 3. Klasse erboben. c¿letve tir, wenn der Betôêr:cru: gèÞ: is Be1rüäsliH.i' Le Riafin b e A ug 5 ohne Berüäsih. tung Im S-pâck "fehr beirägt die Lbgale 12 vo unde: s Beförderunrgepre\ 6. E G a R Im Straßenbabnve:kehr, in dem den örtl'chen Bedürfnissen dienen'en Schiffsverkebr sowie in dem im S 1 Abs. 2 bezcih«eten Beitehr erwäßigt sh die Abgabe von der Personenbe!örderung au? 6 vom Hun“*e t des Beförderungspretset. Ob eine Bahn als Straßet- babn anzusehen |st oder ob ein Schiffoverkehr öôutlihen Vedürfaissen dient, bestimmt im Zwetfel der Bundesrat. & 12 Bei der Güterbefö:derung beträgt die Abgabe 7 vom Hundert des Beförterungtpreises. Í 9 8 13

ind demjenigen, ter den Beiörderungspreis zu zablen hat, die Abgabe vom Bet1iets nte nebmer n'cht besonde:s ber: chne!, so find die Yb abeläpge der 88 11, 12 von etnem Betrzge zu entrichter, der zus samnen mit der aus ihm errehneten Abgabe den an den Ü.terrehmer ¿u zaßlend:-n Betrag erg!bt,

: 8 14

Die Verwaltungen der vom Reibe oder von einem Bundes\taate betriebeuen Betörderungsunte: nehmungen haben der zuständig-n Stenerftelle in vom Bunderta!e zu besiimm-nden Z-itabicknitten Ne k hesnahwetsungen neb1t den für die Abgabebere@nung erforder- lihen Ünuaben etn.uret-\n.

Auf Grund dieser N: chwe!s»ngen wird der zu entrih'ende G'- \sam'abg. bebetrag von de: Ste eist le festges t und eingezogen. Der Bundtsiat kann abweichende Bestimmungen tuen

S1

Der Bunde2rat ist befugt, unier Anordnung der erforderltchen Ve' waltun, 8maßregeln zu b slimmen, doß die Al gabén auch von andéren Befô d ungéuntern-bmungea gemäß § 14 entri{tet werden, sofern der Betrtiebsuntern bmer im Inland eine Niederlössung bisiß1 oder etnen îm Inland woh: ha'tea Vertiecter bestellt. Dem Vor! her der inläntish-n Niederiassu g und dem nah Say 1 tetitrllien Ver- treti r liegen di \elb-n Berpfl-§tungen ob, die du: dieses Gef: 8 uad die zu s: tner Aasrührung eziass-nen V.richeiften dem Getriebsunter- nehmer auferlegt fiad.

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Soweit die Abgabe im Pe soner verkebr viht nad §8 14, 15 entriht t oird, daf die B-'ôr-eiung der Periouen nur g- gen ür- teilung von Fabrauoweti-n ertolgen. "us den fabraus reifen mun der um die übg1be erh ht Beförd-rungspreis ersi! lih sein.

Die A-gabe if iür de auzuueberde! Fahr.uere se tm voraus zue trichien. Die Veipflidturg zur Entiichtung Av, abe wird erfüllt do Zabluny des Abgabetetrags an die zustä dige Steuer- stelle gegen Abitemvelung dec vocz iegendon Fahrauswetfe.

Der Bund sr t kann unter Avortnung der eiforderlichen Ver- wa!tu gamaßr gein bestimmen, daß etne Abnemp- lung der Fah aus- we se obne virga gt e Ub,ab“ ent ihturg b wirkt jonie daß ven einer Abyemveivrg abgeseben wird und di? Gntrichtung dexr Abgahc erst nah V räußerung dec Fahrautweise erfolgt.

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Soweit die Ab, aben im öffentlien Güterverlehre n\cht neh 8&8 14, 15 entuih!et weiten, ta'f die Befô derung der Güier nur dann e f len, winn eine Fiad,1u fupde bir die B förderung auté- g'st Ut wid, die A lieferung von Güte n, tie vom Aus and nach dem Inlond be!ôrdert st d, nur dann, wenn ein? F:'achtu: funde vber die Be ô der, ng au?geh1nvigzt wird. kuf &üer, die nach § 3 von der Ab ab? befreit sid, fi ten diese Vorsckriften ker e Anwendung.

Bütér, die im In and auszuhändigen fir d, sind der tür den Ort der A @hây igunz zu)iänd gen Steue: stelle spätehe a vor der Auß- diuuva, G rex, die nah dm Ausland benimmt find, im Binnen- hi3 und L vdverkehre der dem Grenz us,.ang: punkie 1 ächstgeiegerên Steuvr nelle |pälelens vor deten Ueb rschnitung, m Seteve: kehr? der sür den Au: fitkrhafen zuständigen S7euerstele ipät-sters 10! d r Aus fabit zur Ve seuerung chriftlich a ¿umeld-n. Ler Bundesrat be- stimmt, ob und unter neihen Voraus eguny n di nine dung be! D er aidecen Stcueritelle uno zu einem avderea Zeilpunit ezfo g n ann.

Die Anmeldurg hat die b förderten Süter und d-n Beförde- rung‘p'es anvgebin. Mit rer Änmeidung ßnd ie F ahtufunder, sofern sie i- S nung begletien, andernjas Abvichuifeu der F1acht- urkan“en vorzul-gen.

Lte Abgabe ist nit ter Anweldunag gleichzeitig einzuzahlen. Der Bundes1a1 kann antere Fuistin jür di: Einzahlung bestimmen.

L 18

S-c welt die Ahgake im nictofie tlihen Verkehre nit rah § 15 ertrihtit wird, sind die befördeilen Güter nah näberer Bestimmung des Bundeorats der für das Betriebsunternebmen örtlih ¿u ändgn Steue! stelle b nue: vieizehn Tayen 1 ah Au-{übrurg der B: sôrderurg schrift ich unter Einat;una der Ab,abe onzumeiden. Der Unter - nehmer ift v rpflidt:t, n:ch nh ‘er Anorrnrung- der Doc rbrbörde (8 21) zum Zrrecke der S eue: berech ug Ar schretb? ngen zu führen und zir Einsichinahme durch die Steueraussichisbeamten jede! zeit beretizuhalten. i:

8 19

Der Ar \pruch auf Entri® ung der noch diesem Gesehe fälligen Abaabéo verjàht in rf Jahre. Die Verjóhiun g beginnt mit dem Schiufse des Îayhr:8, in dem die Abgabe fälitg wird.

8 90

Jn Bezilebung auf die Ve:xfl fung zur Entrichtung der in diesem Gescye festgesetzten Abgaben !st dir Nechteweg zuläsfig. Die Klage ist bet Verlust 0es Klagerehts b nnen fchs Mo aten nad) e folgter Beitreibung oter mit Vorr ehalt g!leisteter Zabl#ng zu er- heben. Für die Berechnung diser Fust fi-d die Voischriften der Zivup' ojeßorbruig maßfigebent. Zustä: dig find chne Rüuctsibt auf den Wert des St'citgeornstar des die Lantgeridhte. Soweit bet diesen Kammern für Handelssachen bistebep, gehö der Nechtéstreit vor leßtere. Die Rivision geht an tas N tchgerich".

Die cuf Grd rechisrät iger Erticheitung zu erslattenden Steuern sind mit {f vem Hunutert für tas Jahr zu veuinjen.

8 21

Die E heburg urd Verwalt 1g der nah diesem Gesepe zu enk- richtenden Ab aven wtrd, sowett \ch nich! a8 § 14 Abs. 2 Say 2 etn'as anderes erg'b!, durch die von der Lantedreutrrung bteriu be- stimmten Steueist le» g fuhrt. Diese unte1stehen andy'»n, glei alle von der Landesr-uterung zu bestimmen’ ea Behörden (Odvecrbehörder) und [eßtere der obersten Lan“ esfinanzbehs de.

Soweit fh Ha en nlaven und Schiffsar lezepläße in der Ver- waltung von Gemeinden oder Gem! intevertänden b fiúden, kann die Landeeregterurg au tie Gemei d bebörden gegen etne deien Auf- wendungen deckende Vergütung zu Steuerstellen bestimmen.

8 22

Die nit vom Net oder von einem Buydesslaat bet: iebenen Befò derun, funte1vebmungen unteriici en der Prüfung in bezuz auf die. Abgabe e tr'chturg noch t tesem Ges 8.

Den Prü ungsbeom'ea sind aPe jur die Pröfung in B: tracht fommenden Sch:iftstüke und auf Verlangen auch die Hardeli bücher zur En sicht v2zulecen. :

Vi n ar derey Pe: sonen kann die Oberbebörde die Einr-iGung der auf testimmt zu bezeihnende NRecstéevorgänge tezüglihen Schiijst- fsiüde valangen. i

I D'e ReiLsbévollwötigten jür Z!U? urd Steuern und die ihnen unter steliten Aufüchteb am'en haben in bezug auf die Ausführung dieses Gejtyes dieselben“ Rechte und Pflichten wie bezüglich der Er- a 6: EN S A der gene ut n denjenigen Staaten, \n welhen die b-zeiWneten Geschäfte anderen Behöcden als den Zollbehörden überiragen sind, werden der

Umfeng und de Ait der Täti,feit ter Neich3aufsiGtb-amten vom Reichekanzler im Einvernehmen mit der detetl'ute:n Landesregierung gezepeif.

Unter Zust!m:rung des Vunde!r2{s kann ter Reichskanzler die W:h:neomung der Ge'hä!te der N-'(sau!sichtsbeamten, jomrett tie AuFührüng dieses Gesehes in Betracht fomat, anderen Beamtén übertragen.

8 24

Wer -8 unternimmt, dem Reiche die in diesem Gesetze festgesezten Abgaben vorzuenthalten, macht sich der Hinterziehung \Guidlg.

Der Tatbestand der Hinterzuhung wird tnébesondere als vor- liegend angenommen:

1. wenn in den Fôllen des § 16 Personen ohne die Erteilung von Fahrau8weisen befördert oder wenn Fahrausweise, welde der Abstempelung nach § 16 Abs. 2 unterliegen, aber nit mit den vorgeschriebenen Siempelzeih:n versehen find, v-räußert werden;

2. wenn die in den 88 17, 18 vorge’chrießenen' Anmeldungen nicht oder nit rechizeitig oder unrichtig e:folgen.

Die Hinterziebung der Abgobe wird mit einer Geldstrafe belegt, welche dem viersah-n Betrage der Abgabe gleihkommt, minbeftens abir zwavzig Maik für jeden einzelren Fall beträgt. Die Abgabe ist unabbhÎngtg von der Bestrafung nahz¡uzahlen.

Kann der Betrag der biat-rzog-nen Abgabe nicht fegestellt werden, fo tritt fait der im Ab!. 3 vorgesehenen Strafe eire Gelt- ¿rafe von zwanzig b:s fünftausend Mak ein.

Im Falle der Wiete: holung der Hinterziehung nach voraus- ageganaener Bestrafuns reird die im Ab\. 3 vorg-leheve Strafe ver- doppelt. Die Rück all'trafe tritt etr, auh wenn d'e frühere Strafe nur teilweise ve'büßt oder ganz oder teilweise erlassen wo1den ist ; fie bl ‘bt ausg schlossn, wean fett der Ver»üßung over tem (Éilafse der früheren Sirafe bis zur Begehung der neuen Straftat dret Iahre veiflossen sind,

S 20 Luwiderhanbluvgtn gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder geaen die zu deff-n Ausführung er!afsenen Bestimmungen, die nit unter § 24 fallen, ziehen etne Ordruungöóstraje bis zu einhundert- fünfzig Yeark nah fi.

_Deietelbe Straf- t:itt ein, wenn in den fällen des § 24 aus den Umständen fich ergibt, daß eine YAbgabenhinterziehung nicht hat ver- übt meiden können oder nit beabsitigt worden ist.

Q PO

Die auf Grur d di ses SGejeg-s zu verhängenden Strafen find bet Gerossenshaften und LAkitengefellichaften gegen die VBorstandê- mit, lieder, bet Kommanditges:lü\chaiten geaen die persönlich ha!tzaten Geielisaster, bet Geselichafiten mit beschränkier Haftung gegen die esa à teföhier, bei oferen Vande.8gef llichaften g gen die Gesell- schafier nur im einwmoli.em Bet age, sedoch unter Paf:baukeit jedes einzelnen als (S. samtichuldner f itzuießen.

Auf die Vert äogung der im § 24 Abs. 5 vorgeshriebenen Nück- fallsiraje finden diese Bejttmmunrgen keine Anwendung.

S U : Auf das Verwaltungs8®rafve. fahren bet Zuwider havdlungen gegen dieses Gesey, ‘die Sirat\milzeruig urd den Erloß dir Strafe 1m Gnatenweye, die Vollstreckurg bec Strafe sowie "te Verjährung der Sira/vertolaug finden die Vorsbrinen der §8 23, 24 des Wechsel- semvelgeleßes vom 15. Juli 1909 finngemäße änwendung. Die auf Giurd des gegerwä tigen Gesetzes eifantiten Seldftraten tallen bem Fiskus d:tj- nigen Staates zv, voa dessen Behörren die Strafcntschei- dung erlassen is. Fit der Betrag der hiaterzogenen oder yo!ert- hasten:n Abgabe n'cht zu ermittela, fo ift von dem Betrage der Geld- strafe rer füntte Teil an Stelle des nihtermittelten Abgavebetirags an die Neichékasse abzu!ühren. ; : _ Ein im Strafoerfabren ‘eingegangener Geldbetrag ist im Ver- hältnis zur Meichskasse zunächst auf die Abgabe zu! verrehnen. 4 A a

Die Umwandlung einer Gelvstafe, zu deren Zahlung der Vere

vfliMiete unvermözend tif, tn eine Freiheitsstrafe findet richt ftatt. S 29

Die Verträge über die Befd:d-rung von Personen oter Gütern und die über solGe Vait:äze aueg-nrllten Urkunden unterlißßen in den einzelnen Bandcbstaaten keiner weiteren Abgabe.

8 30 M edem Bundestaate wird von der aus diesem Gefeß innerhalb seines Gebiets fäh1ilich auffommenten Einnahme noch näherer Ve- t mmung des Buntesrats der Betnag vou zwei vom Hundert aus dexr Reichsk asse gewähit. :

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L 31

t n Bestimmungen über BereWnung, Erhebung und Abführung der Steuer erläßt der Bundesrat. Er kann zulassen, daß eine Abrechnung über die tinzelnen Steuerbeträge unterbletbt. Gr kann fcrnec bestimmen, daß urd unter welch:n Vora'sseyungen in besonderen Fâvev, ia denen tie Feitfellung der 3bgab beträge mit u5verhä tntäamäßtgen Schwiezrtgkelten und Kosten verbunden sein würde, cie Berehnung und Abführung oer Abgaben im Wege der Abfindung zuläsfig tit.

Die näberen

8 32 Die Abgabe von der Eüterbefdrderung wird neben dem Frackt- urkundenstempel (4b chuitt V und Tartfnummer 6 dcs Neichsstempel- veleBes) A Ae ;

Lie Nr. 6d Spalte 2, 3 des Tariss zum MNeichéstempelgese

erhält im 4b. 1 folgende Fassung: y Mp geIey d) Frahturfund n im Ge: bahrverkehr über 1. Frachistück. ut und Expceßgut . . . Mark 15 Pfennig 2, Elnüdyut O L 3. Frachigut in Wagenladurgen bei etnem #Frachtbeiraue von nit mehr ais 25 Mark . bet bôheren Betiägen . Eilgut in Wagenladungen bei einem rah! etrage von nit Me Qa 2a I e 0 S bei. hôbßeren Beträgen . . O R N Be! der Beförd:rung von Steinkoßlen, Braunkohlen, Koks und Prefikoblen aller ‘Art erböhen fich die Säge in Z'ffer 3 von 1 Vèarf 50 Pf nnig und 3 Mark auf 2 Mark und 4 Maik. Sind diese Güter von der Eisenbahn auf den Wasserweg und dann wieder vom Wasserweg auf ‘ie Gisenbahn umge\chlag-n worden, fo wird für die. an den ijetteren Umichiaa anschlitß nde (Cisenbabnbeförderung der Frachturtirntenempel auf Antrag nach näherer Bestimmung des Bundesrats rückvergütet. ; 03 Soweit Düter für Betriebouw. e etner deut!hen Staatsbahn- verwa'tung bejogen sind, werden die auf Grund dies 8 Geseges eingehobenen Abyaben nach näherer Bestimmung des Bundesrats rüdvetgütet. 8 34 :

_Der Ze!stpuokt, mit dem diejes Geseg in Kraft tritt, w!rd durch Kaisezlihe Berordnung mit Zu'immung des Bundesrats festgest bt. Ver Zeitpunkt des Fnkrafitretens karn für die einzelren übgaben- (weige verschi ten bestimmt werten. Gin Unternebmen der im § 11 Abs. 5 berethnetèn Art untezlieat der Abgabepfl!cht nicht vor dem 1. Juli 1918 unb, wenn 68 vor diefem Zeitpunit eive Erhöhung etner Tarife voratmmt, n!chi vor dem Tage der Geltung der neuen

Taiife.

Mit d-em Zetipunkt des Inkrafttretens der die Besteuerung des ' Personenverk his b: treffenten Vor! iften treten di- Vorschri ten des Neihêstewmpe!ges- ea uber den P-rsouenfab kartenstemvel außer ®1aft. F»r die zu diesem Zeitpunkt in den Händen der Steuerpfl chtigen v: rhandenen ungebrauhten Stémp-lmark-n und veisteuezten, ab- | gestempelten Fahrausw- ise wird nach

Bundesrats Ersay des Steuerwerts gewährt.

uwiewrit auf Personenbefärderungen auf Grund von Fey au8weisen, die vor dem Jnukrafltreten der neuen Borschcifien gelös siad und zur Benuyung nah diesem Zeitpunkt bereituen, die E herigen Vorschriften Anwenduag finden, bestimmt der Bundedrgt, G

Die Béfôrderung von Gütern, die vor dem Inkrofitreten der y Besteuerung des Güterverkehrs betreffenden Vorschriften zur x förderung aufgegeben sfiad, unterliegt nicht den Vorschriften dieses Gesetzes. y

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Untersrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jtsiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. April 1917.

(Siegel) Wilhelm. von Bethmann Hollweg,

D mte

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen,

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liguidatig britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Geseßh| S. 871) habe ich N

die Liquidation der Firma John Fowler & Co. in Magda ues (Liquidator : Bücherrevisor Mosenhauer in Magde: urg),

in Ergänzung der Nr. 3 meiner Bekannimahung vom 24. November 1916 Reichsanzeiger vom 27. November 1916 Nr. 279 die Liquidation der britischen Yz teiligung an der Firma William Turner in Magdeburg (5/0 0E Bücherrevisor Hans Holzapfel in Magde urg)

angeordnet. Berlin, den 4. April 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquières.

BaolkanntmaäcmuUtng.

]. Das Kaiserliche Aufsiht8amt für Privatversicherung hat innerhalb seiner durch §2 des VersicherungsausfsichtE gesezes gegebenen Zuständigkeit folgende Geschäftsplanänderungen gemäß 13 a. a. O. genehmigt:

1) dar Ver‘ügung vom 12. Januar 1917 der „VatezTändis@en | und Khenaria“, Vareinigte Versicherungë-GSes:Usckaften, Afti n-Sési: \haft in Elbeifeid, die Aufnahme tes Betriebs der Feuerver sicherung ia der Túfet;

9) durch Verfügung vom 26. Januar 1917 dem „Deutschen Loy, Ne: sicherungs-Aktien- He)ellichaft in Berlin dic Aufnobme des Be: tri:bs der F-uer-, Einouhdtebstahl- und der Wafserkeitungé \háden-Ve:sicherunz im Veutichen Rethe. 7

IT. Sodann is durch Senoatezentsheidung vom 26. Januar 1917 der auf Grund des § 3 Abs. 1 a. a. O. der Reis aufsiht unterstellten Privat - Krankenkasse Brudeischafti L in Viernheim unter Anerkennung als fleinerer Verein in Sinne des 53 a. a. O. die Zulassung zum Geschäfts: betrieb in der Gemeinde Viernheim gemäß § 96 Saß 1 a. a. O. erteilt worden.

Berlin, den 12. April 1917.

Das Kaiserliche REA für Privatversicherung. Faup.

BVerannima Qui.

. Kriegsanleihe von 11 bis 2 Uhr Mittags geöffnet. Berlin, den 13. April 1917. Darlehnskafse zu Berlin. Schneider. Off aer.

Die von Heute ad zur Ausgabe gelangende Nummer 7 des Reich5-Gesezblatis enthält unter Nr. 5810 das Geseg über die Besteuerung des Persone Güterverkehrs, vom 8. April 1917, unter Nr. 5811 das Kohlensteuergeses, vom 8. April 1917, unter Nr. 5812 das Geseg über die Erhebung eines Zuschlags zur Kriegssteuer, vom 9. April 1917, und unter

und

9. April 1917. Berlin W. 9, den 13. April 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Prenßen

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majesi ät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von det Stadtverordnetenversammlung in Siegburg getroffenen Ball den bisherigen Gerichtsassessor Robert Becker aus MüncheF Gladbach als besoldeten Beigeordneten der Stadt Siegburg für die gesezlihe Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt,

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bauagewerks\chuldirektor Hirsch in Nienburg a. V. ist nah Frankfurt a. O. verseßt edt 4

Ministerium der geistlihen und Unterrichts angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Kurt Wolzendorff in

Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der jur!

stischen Fakultät der Universität in Königsberg ernannt worden.

Ioseph Joachim-Stiftung. Anläßlich des am 17. März 1889 stattgefundenen 50 jährigen

näherer Bestimmung e

Künstlerjubiläums des versto: benen Direktors der Königlichen afaden! schen Hoh'chale für Musik in Berli», Professors a Fosept Joachim ist vorleeichnete Stiftung errichtet worden ; diese beze, unbemittelten Schülern der in Deutschland vom Staate odér von Stadtgemeinden errichteten - oder- -unterstüßten musikalischen Bildungsanjstalten ohne Unterschied des Alters, des Ges(hlechts, del Religion und S G gkeit Prämien in Gestalt von Strei) instrumenten (Geigen und Violoncelli) oder in Geld zu gewähren

Unsere Schalter (Behrenstraße 22). sind am Sonntag, den E . April 1917, zur Entgegennahme von Zeichnurgen auf die F

Nr. 5813 das Gesez über Sicherung der Kriegssteuer, von F

Bewerbnngsfähig ist nur derjenige, welcher mindeslens cin Halbes8 ahr einer der genannten Anstalten angehört hat. Im Jatre 1917 fouzmen Geädprämien zur Verieihung. A

* Bet! der ewerbung find folgende Schriftstücke einzureichen : 1) ta ves Bewerber verfaßter kurzer Lebenslauf, 5) aae schriftliche Auskunft des Vorstands der vom Bewerber besuchten Anlei a. über die Genehmigung zur Teilnahme an der Bewerbung mit der zu bezeugenden Tatsache, daß der Bewerber mindestens ein halbes Jahr der Anstalt angehört hat, þ. über Würdigkeit und Bedürktigkeit des Bewerbers und c. darüber, daß die Anstalt von dem Staate oder der Stadt- gemeinde errichtet ist oder unterstüßt wird.

Die Zuerkennung der Prämie erfolgt durch ein Kuratorium am 98, Junt, dem Geburtstage des Stifters, die Aushändigung derselben am 1. Oktober d. 2E.

Geeignete Bewerber haben ihre Gesuhe mit den geforderten Sriftstücken bis einschließlich den 31. Mat d. t. an das Kuratorium der Josevh Ioachim-Stiftung, Gharlottenburg 2, Fasanen- ¡traße Nr. 1, einzureichen. Später eingehende Gesuche werden nicht herüdsihtigt.

Charlottenburg, den 11. April 1917.

Der Vorsitzende. Dr. Krehschmar.

Bekanntmachung.

Meine Verfügung vom 13. Dezember 1916, wonach der Milcs- bändle:in. Anna Grimm, Holteistraße 26, der Handel mit Milch aller Art uztecsazt worden ijt, wird hiermit zurückgenomnien und der Genavtiten die Wiederaufnahme des Miichhandels ge- stattet.

Breslau, den 9. April 1917.

Der Polizeipräsident. I. V.: Zucker.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Friedrich Jäckel in Crefeld, Talstraße 24, habe ich den. Handel mit Nahrungs- und Futtermiitelr auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhalturg unzuverläfssi;er Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung treffen Jäkel,

Crefeld, den 5. April 1917.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Prinzen.

Nichkamtlices. Deutsches Reich,

Preußen. Berlin, 13. April 1917.

Anläßlich des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Karl hat Seine Majestät der Kaiser und König, wie „W. T. B.“ meldet, von Seiner Majestät dem König von Bayern folgendes Telegramm erholten:

Seiner Majestät dem Kaiser, Sroßes Vauptquartter.

Mit tiefem Ledauern erfüllt ‘Mich die Nachricht, daß Prinz Friedri Karl der {weren Verwundung erlegen ist, die er im Luftkampf davongetragen hat. Von Herzen spreche ih Dir Mein aufrihttges Beileid aus zu“dem {weren Verluste, den Dein Haus dur den Heldentob dieses tapferen Privzen erletdet, der îin treuer Erfüllung seiner Soldatenpfliht sein Leben für die Ehre des Vater- landes zum Opfer gebracht hat. Ludwtg.

Das Antworttelegramm Seiner Majestät des Kaisers an Seine Majejtät den König Ludwig lautete: _ Seiner Viéajejtät dem Könige. München.

Empfange Meinen herzlichst-n Daak für Detne warme Teil- nahme an dem schmerzlichen Verluste, den Mein Haus durch den Tod des Prinzen Friedri Karl erlitten bat. Sein tapferes Ver- halten vor deta Keind- war vorbildlich und fihert thm ein ebren- volles Andenken bei allen Kameraden. Wilhelm.

Die Beerdigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Karl von Preußen hat, dem „Petit Parisien“ zufolge, am Dienstag auf dem Friedhof von St. Etienne de Rouvraix stattgefunden. Eine halbe englische Kom- pagnie gab das Ehrengeleite.

Eine türkische Sondergesandtschaft zur Reberreichung eines Ehrensäbels an Seine Majestät den Kaiser und König, bestehend aus Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Prinzen Zia, dem ersten Kammerherrn Tewfik Bey, dem Adjutanten des Sultans, General Salih Pascha, und Ge- folge, ist gestern abend auf der Reise nah dem Großen Haupt- quartier hier eingetroffen. Wie „W. D. B. mite, hatten sich zum Empfang auf dem Bahnhof Friedrichstraße eingefunden in Vertretung Seiner Majestät des Kaisers der Oberbefehlshaber in den Marten, Generaloberst von Kessel, ferner der Kommandant von Berlin, General von Boehn, der Oberstallmeister Freiherr von Frankenberg, der türk: she Botschafter und die Herren der Botschaft. Auf dem Play am Bahnhof vor dem Fürstenzimmer stand eine Ehren- fompagnie vom 2. Garderegiment zu Fuß mit Fahne und Musik. Unter den Klängen der türkischen Hymne schritt Seine Kaiserliche Hoheit der Prinz die Front ab und nahm den Vor- beimarsch entaegen und begab fich darauf mit seiner Beglei- tung in Kaiserlichen Automobilen nah dem Hotel Adlon, wo

Wohnung genommen wurde.

Jm Anschluß an die kürzlich in der „Norddeutschen All- gemeinen Zeitung“ vom 8. März 1917 veröffentlichten und in der Tagespresse besprochenen Richtlinien über die Anmeldung von Auslandsforderungen wird nohmals durch „W. T. B." darauf hingewielen, daß nah Artikel 5 der Ausführung&vor- \chriften vom 28. Februar 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 183) zu der Bekanntmachung über die Anmeldung von Auslandsforde- rungen vom 16. Dezember 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1400) beim Reichskommissar zur Erörterung von Gewali- tätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindes- land, junger Berlin, Potsdamer Straße 38, ihre Forderungen anragelden Tönnen: M a. Deutsche oder deutsche Gesellschaften, die im Auslande

oder ia den deutschen Schußgebieten ansässig sind oder bei Kriegsausbruch ansässig waren. A Þþ. Im Reichsgebiet ansüässige Deutsche, foweit sie an Ünternehmungen in Feindesland beteiligt oder bis jum Kriegs8ausbruh beteiligt waren, hinsichtlih der S Betriebe dieser Unternehmungen oder Nieder- lassungen entstandenen Forderungen.

wurde die Sißung von

Diese Anmeldungen sind freiwillig und unbefristet, wäh- rend die Auslandsforderungen Jn landsdeutscher ab- gesehen von der unter b aûfgefühäten Aüsuahme“ anuzeige- pflichtig sind und bis zum 15. April 1917 einschließlich beiben von den Landeszentralbehörden befannt gegebenen Anmelde- stellen (für Preußeu sind dies die amtlichen Handelsvertre- tungen) angemeldet werden müssen.

Für die beim Reichskommissar vorgesehenen Anmeldungen find besondere Anmeldebogen herau8gegeben worden, die von der Geschäftsstelle des Reichskommiss1rs sowie von den Aud- \chüssen der Vertriebenen und den Hilfsfstellen für geflüchtete Nuslandsdeutsche kostenlos bezogen werden fönnen. Diese An- meldebogen find nur bestimmt für die auf Geld lautenden Forderungen gegen das feindlihe Ausland, die bereits vor Ausbruch des Krieges mit dem betreffenden Lande ent- standen find.

Außerdem können wie bisher beim Reichskommissar an- gemeldet werden Schäden, die deutsche Zivilpersonen in Feindes- land an ihrem Eigentum oder an Leib und Leben durch Ge- walttätigkeiten der Beoölkeiung oder der Behörden erlitten haben, sowie Eigentumsschäden, die Deuischen in Feindesland durch geseßgeberishe Anordnungen der feindlichen Regierungen, wie Konfiskationen, Sequestrationen, Dwangsliguidationen usw., zugefügt worden sind. Da für die Anmeldung folher Schäden Anmeldebogen im Hinblick auf die Mannigfaltigkeit der Fälle nicht herausgegeben worden sind, ist darauf zu achten, daß die oben erwähnten Anmeldungen ledigli für die Anmeldung von Auslandsforderungen verwendet werden.

Nach einer Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, werden die Vorrechte der

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Lieferungsverträge über Herbstgemüse (gemäß dem Erlaß des Präsidenten des Kriegsernährungsamts vom 9. Januar 1917) auf Grünko hl ausgedehnt. Der § 6 der amtlihen Vertragsvordructe erhält, ' wie „W. T. B.“ mitteilt, folgenden Zusaß: 13. für Grünkohl bis 30. November 1917 7,50 M bis 31. Dezember 1917 850 vom 1. Januar 1918 ab 10;—

E Ee E E R D R T

Vayern. Der Erzbischof von München-Freising, Kardinal Dr. Franz von Bettinger ist, einer Meldung des „W. T. D zufolge, gestern mittag an einem Herzschlag gestorben.

Schaumburg-Lippe.

Wie die „Landeszeitung“ erfährt, ist Seiner Hoh- fürstlihev Durchlaucht dem Fürsten Adolf, der bisher in den Gefahcen des Krieges unverleßt geblieben ist, ein Unfall zugestoßen, der glüctlicherweise nur leichter Natur ist und keine. ernsten Folgen zu haben scheint. Beim Krepleren eines Geschosses wurde dem Fürsten die Oberlippe dunchschlagen, sodaß ein Verband angelegt werden mußte. Die Diensttätigkeit des Fürsten wird durch die Verwundung nicht unterbrochen.

Oesterreich-Ungarn,

Der Kaiser besuchte am Dienstag die Fsonzofront und Triest und traf gestern mittag aus Larenburg in Wien ein, wo er beim Minister des Aeußern Grafen Czernin im Ministerium des Aeußern erschien. Nachher lehrte der Kaiser nach Laxenburg zurü.

Der Vorstand des deutschen Nationalverbandes hielt gestern vormittag eine mehrstündige Sißung ab, woran auch der Handelsminister Dr. Urban teilnahm. Jn der Sipung wurde, wie „W. T. B.“ meldet, neuerlich die innere politische Lage und die Frage der Einberufung des Reichsrats sowie die Schaffung von Vorbedingutgen hierfür eingehend erörtert. Im Laufe der Erörterungen teilte der Handelsminister mit, daß der Zusammentritt des Reichsrats für Ende Mai in Aussicht genommen sei.

Im Ungarischen Abgeordnetenhause veranstaltete gestern die Opposition eine stürmische Kundgebung. Als oor Eröffnung der Sizung der Ministerpräsident mit den übrigen Ministern den Sißungssaal betrat, brach die Opposition in den stürmischen Ruf aus: „Es lebe das allgemeine, gleiche und ge- heime Wahlrecht !“ Als der Präsident die Sipung erössnen wollte, vergrößerte sich der Lärm der Opposition, wobei die Unterbreitung einer Wahlrechtsvorlage gefordert wurde. Der Präsident suspendierte die Sizung. Bei der Wieder- eröffnung roiederholten si die Lärmszenen, sodaß der Präsident die Sizung wieder suspendierte. Nach kurzer Unterbrechung

neuem eröffnet. Der Ministerpräsident unterbreitete inmitten des Lärms ein Königliches Hand- \chreiben, durch welches das Abgeordnetenhaus vertagt wurde. Das Handschreiben wurde von der Rechten mit Eljen- ufen aufgenommen.

Großbritanuien und Frland.

Die Ministerpräsidenten Ribot und Lloyd George sind in Folkestone eingetroffen und hatten eine Unterredung. Der französische Kriegsminister Painlevé traf anti Montag in London ei und hatte an dleseom wie _. M folgenden Tage Besprechungen mit Lloyd George, ferner auh mit den Ministern Lord Derby und Carson und dem General Robertson, wobei si dèr „Agence Havas“ zufolge wiederum die vollkommene Uebereinstimmung der Pläne beider Regierungen über die militärishen Opera- tionen an allen Fronten ergab.

Nach einer „Reuter“‘-Meldung sind die Vertreter der Dominions, die jeßt an dem Reichskriegsrat in London teilnehmen, vorgestern in Edinburgh eingetroffen. Der fanadische - Premierminister Sir Robert Borden betonte in einer Ansprache die Bedeutung dieser Versammlung, erwähnte die Krieasbotschaft Wilsons und wies sodann die Kritik gegen das englische Flugwesen als völlig unbegründet zurück. Einer der Vertreter Jndiens, der Maharadscha von Bikaner, versicherte, alle Länder des Reiches seien einmütig entschlossen, den Krieg mit allèr Energie fortzuseßen. Er sei überzeugt, daß eine der Folgen der Neichskonferenz eine Stärkung der das Reich zusammenhaltenden Bande sein werde. Darauf er- griff der General Smuts das Wort.

Er betonte, daß die Sache, für die er vor fünfzehn Jahren gegen das britische Reih gekämpft habe, dieselbe sei, für die er au heute kämpfe, nämli die der Freiheit. Vor fünfzehn oder ahtzchn Jahren

babe das englisÆe Volk Unrecht geta-. „Setidem hiben wie", fubr Smuis foct, , nah dem alten Wor ces Apostels feurige blea auf íShre Hä&üp1ët gesauimelt. Sie haben etuen ftügerén Gris{hluß ge- sagt, als Sie uns die Fretheit zurück„aben, „die wir iw Gefahr glaubten. Unter britischer Flagge machten Sie uns fret und legien dadur) die Grundiage zu einem großeti Staate. Infolge dèr nach dem Burenkriege von Ihnn angerommentn Politik kämpft die kleine Nation, die vor nicht vielen Jahren mit einer seten in ter Weltge)hihte dagewesenen Kraft und Aut- dauer gegen Sie kämpfte, heute grmeiniam mit Ihnen. Diese Folge ist durch Zhre Rüudkehr zu dem alien Iveal der Freißelt E bracht, das der leiter de Grundsay ter britischen Geschichte gewesen ist, und ich bin sicher, daß, wenn Sie bie großen Veränderungen sehen, weile diejer verheczenten Umwälzung folgen müssen, Sie finden werden, daß diese Gesinnung die einzige fiheze Gr.ndlage ift, um darauf in Zukunft zu bautn.“ Smuts erwähnte iodann feinen Besuch an der Front, wo die Lage und der Mut der Tryppen vis zu wünschen übrig lafse, und erklärle zum Schluß, die Welt müsse für die Demokratie sicher gemacht werden.

_— Die Verlust liste der „Times“ vom 5. April enthält die Namen von 37 Offizieren und 1360 Mann.

Nußland.

Ueber das Manifest der provisorischen Regierung wegen der Kriegsziele erhält das Amsterdamer „Handels- blad“ folgenden Bericht aus St. Petersburg:

Die Frage der Krtegsziele bescäfttgt im Augenkblick das nteresse des Publitums in äußerst hohem Maße und ist in der leyten Woche der Gegenstand einer lebhaften Debatte gewesen. Die iozialistishen Parteien haben auf die Regierung einen fiarfen Druck au?geübt, un fle dazu zu bringen, unumwunden zu erklären, daß fie ketne imperktalistishen oder agareisiven Ziele verfolge. Die Sozialisten verlana!en eine scle Erklärung als Bedingung für {hre Untersiüßung dec Forisegung des Krieges. Ein Intervier, in dem der Mintster des Aeußern PVeiljukotwo fh persdnlih für die Auflöfung von Oesterreih-Ungarn und für die Annexion Konstantinopels aus\prack, verstärkte das Mißtrauen der Sozialisten und fahte die Agitation witdex an. Die Lage wurde so ernst, daß die Regierung sich genôtigt sah, die Ezrfiärung abzulegen, daß se nicht beabsihtige, fremdes Sebict in Besitz zu nebmen oder andere Völker zua uuterweifen. Daher legte sie den größten Nachdruck auf die drohende Gefahr eines deutschen Angriffs und die Not- wendigkeit energishen Widerstandes.

Die provisorische Regierung hat einen Erlaß ver- öffentlicht, wonach die Bestände der Getreide- und Futter- mittelernte 1916 sowie die gesamte Ernte 1917 außer den zur Aussaat und zur Versorgung der Bauernfamilien nötigen Getreide- und Futtermitteln dem Staate zur Ver- fügung gestellt werden müssen. Auf Turkestan und Trans- fautasien findet diese Maßregel keine Anwendung. Gleichzeitig ordnet die Regierung an, daß örtliche Verpflegungsorgane aus Vertretern von Städten, Bauern, Arbeitern usw. gebildet werden sollen.

Jm Verlauf der durch die Partei „Vaterland und nationale Armee“ betufenen Versammlung beschlossen die Vertreter der Garnison St. Petersburg laut Meldung der dortigen „Telegraphenägentur“ folgende Resolution dem ständigen Ausshuß der Arbeiter- und Soldatenabgeordneten zur Kenntnis zu bringen und der provisorishen Regierung zu

Überreichen :

Fort|eßzung des Krieges bis zur Sicherstellung der dur Volk und Heer errungenen Fretheit. Fortseyung des Krieges bis zum sizrgreichen Ende, indem die Armee sich bewußt it, daß S aus Fiteden, der die alten Grenzen wiederhe1 stellt, und ein Frietens luß chre Zustimmung der Verbündeten etn \cch1mpflicher Friéden fein würde, der die neue Freiheit Rußlands bedroht und einen Verratê- versu dacstellt, der uns von dem freien England, dem republikanischen Frankrei, von Belgien, Serbien, Ptcntenegro und Rumänten trennen würde, die Verwüstungen für ihre Freunde erlitten, und der uns wortbrüchig machen würde an unserem feterlihen Eid. Wiederherstellung eines freien Polens, das die polnishen Gebiete Deutschlands und Rußlands umfaßt.

Zur Erreichung dieser Ziele stellt die Versammlung folgende Forderungen auf: ;

Der Ausschuß der Arbeiter- und Soldatcnabge=- ordneten soll die Regieruna mit feiner ganzèn Macht unterstüßen, folange fie die Fpteressen des Volkes wahrt urd h fäbig zeigt, die im gegenwärtigen Augenblick unñer- lóßliche Ordnung wiederherzustellen. Er joll alle - Forderungen aus’chließlih durch die provifori}che egierung verwirklihen in three Eigen|chaft a!s einziges Organ, dem das Land unv dte- Armee den Treuetd leisteten, ferner allen Meinungéverschiedenheiten im Schoß der Arbeiterschaft cin Gabe machen sowte denientgen mi? der Personal - und der tecchnis@en Lettung der Fabriken und Werkanlagen, ba ja die Desorganisatton der Industrie die Armee mit unnennbarem Nachtetl bedroht. Er soll feine wirtschaftlichen Forderungen Ausschüfsen“von Sa@verständigen unterbreiten, ohne irgendwie die für die Landes- vertetdigung unerläßlicea Arveiten aufzuhalten, er foll fie’ vielmehr fördern und zur Erzielung größerer Arbeitsleistuagen die Berwirkliddong des Achistundenarbeilstages hinausschieben. Die Soldaten Und Offiziere sollen alle Kräfte anspannen und die Vorbereitungen zum Kampf fördern. Befreit von niedrigen Sozrgen, sollen die Soldaten eine itrengere Manne2zu§t auf der Grundlage der neuén demoktcatishta Ordnung der Dinge in der Armee wiedex herstellen und niemals per - asser, daß allein eine dur die Manneszuckcht zvfammengeswelßte Armee eine Gefahr tür den Feind darstellt, niht ein Haufe te w-ffneter Menschen. Treues Halten, des der proviforisen Megierung acleisteten Eides, und strenge ÜUatexordnung unter bie ibrer fiellen die heilig? Pflidt der Soldaten aller Dienstgrade dar. Die Soldaten müssen thren Offizieren volles Vertrauen bezeugen.

Nach einer Petersburger Meldung in der Pariser Prefse verhehlt die Zeitung des Arbeiter- und Soldaten-Ausschu}jes die Spaltung zwishen den Parteien der äußersten Linken nicht, die seit einigen Tagen bemerkbar fei. Die Arbeiter beschuldigten die Soldaten der Teilnahmloligkeit gegenüber dem Proletariat. Die Soldaten aber seien mit den “rbeitern unzufrieden, weil

sie nur unzureichend für die Landes- verteidigung arbeiteten und die Juteressen der Bauern und Soldaten vernachläffigten.

Spanien.

Der König hat gestern eine Parade über die fürzlih von Afrika zurückgekehrten Truppen abgehalten. Dem „Temps“ zufolge sind bisher 28 Jnfanteriebataillone zurückgekehrt. Die Nücktrans8yorte dauern an.

Nicderlaude.

Der Minister des Junern Cort van der Linden führle in der Budgetrede in der Ersten Kammer laut Bericht des „Haager Korrespondenzburéaus“ u. a. aus:

Se länger der Krieg dauert, desto schwieriger wird die Lage, und die Grenzen des Völkerrehts werden immer evger ZID Mir leldén unter dem U-Bootkrieg und unter dex ckadepolitlt,

aber wir behaupten unseren Standpunkt, weihen von unserer strikften Neutialität

nicht ab und sind bereit, „unler Gebiet gegen jeden Angreifer zu vertetdigen. Die auicgfübrenten s{ädigen uns durch ihre Kampfart, und alen N ät schadet Interessen." Dex Minister legte Nadruck darauf, daß