1917 / 92 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Käufer eine vorschriflsmäßige Anzeige aus dem bei dem Verband erhältlihen Auffaufsheft dem Vorstand des Verbandes ein- ureichen ist. Die Aazeige ist spätestens bei der Uebernahme es Viehes zun erstatten, auch dann, wenn das Geschäft shoa zu einem früheren Z:itpunkie abgeschlossen worden ist.

2) Der Verkäufer kann eine Abichrift der Anzeige ver- langen; eine Abschrift der Anzeige muß der Käufer behalten und mindestens ein Jahr lang, vom Tage des Kaufabschlusses ab gerechnet, aufbewahren.

3) Die Verbands mitglieder sind verpflichtet, über alle für ihre Rechnung in der Provinz Brandenburg oder in Berlin getätigten Viehankäufe Buch zu führen. Jn das Buch, das mit fortilaufender Seitenzahl versehen sein muß, sind ein- utragen: sämtlihe Angaben über den Kaufabschluß, die die

nzeige an den Verband enthält, sowie die Angaben über den Ieiterverkauf der Tiere. Die Anlage des Buches hat nah folgendem Muster zu

geschehen :

Linke Seite.

Tag des Verkäufers

des Kauf»

abschlusses Kreis

Name Woßnort

Gegenstand des Kaufes

Stück

Einkaufsprels

Preis für den

Zentner j | S q Mark Mank | Pfg.

Kennzeichen der Tiere

Eewicht Pfund

| e

Rechte Seite.

des Käufers

Tag d‘s Weiterverkaufs Wohnort |

E

Das Br ist auf Verlangen sederzeit dem Vor stande des Verbandes oder einem von ihm Beauftragten zur Einsicht vorzulegen.

4) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nunmehr »nnachsiwlih verfolgt und auf Grund der Bekannt- machung üver die Errichtung von Preiéprüfunat stellen und die Verso: aungsregelung (RGBl. S. 607) und 88 4, 11 der Sazurg mit Gefängnis bis zu 6 VPionaten sowie Geldstrafe bis zu 1500 41 bestraft werden.

Berlin, den 23. Februar 1917.

Brandenburg - Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsißende. Gosling, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordw-ng vom 23. September 1915,

b-tr-ffend Fe: nhaltung unzuv-rlä's er Personen vom Hu d-l (RG Hl. S. 603), in Verbindung mit Z ff.r 1 der Ausführ: n shestimmw gen des Herrn Mintsters tür Hand l und Gew rbe vom 27. September 1915 tabe ich dem Kaum yn Svot:niy, Firma Saftse in Wittstock, Könighr ß, !u1ch Verfüg1rg vom beutigen Tage den Handel mit Gegennänden des täoalicen Bedarfs, in?- b-sondere Nahrungs- und Futtemit'eln, Hetz- und Leucht- stof*en, oder mit Geucnitänden des Kriegsbeda1fs sowie jede mit!:Ibare oder unmitt-|bare Beteiligung an etnem solchen H eo Unzuverlä fiukeiit in bezug auf diese Handelsbetriebe untersaat.

Kyritz, den 16. April 1917. Æ Der Landrat. Dr. von Wküterfeld.

Nichtamtliches.

Deutsches Reih Preußen. Berlin, 18 April 1917.

Die veréinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus- chuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sigzungen.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sizung zusammen.

Das Ergebnis der sechsten Krieagsanleihe beträgt, wie „W. T. B.“ mitteilt. nach den bis jeßt vorliegenden Viel- dungen ohne die zum Umtausch angemeldeten älteren Krieas- anleihen 12770000000 /(. Kleine Teilanzeigen stehen noh avs. Ueberdies sind die Zeichnungen der Feldtruppen, für welche die Ze'chnungsfrist erst im Mai abläuft, in der Summe nur zum Teil enthalten. Schon jeyt steht außer Oen, daß durch die Gesamtzeichnunoen auf alle sechs

cegenlelen die Summe von 60 Milliarden überschritten wird.

Das Ergebnis der b'sher erfolgreihsten dritten Kriegs- anleihe ist um 700 Millionen geschlagen. Diese gewaltige Kroftäußerung e: bringt den klaren Biwris dafür, wie ungebrochen Deutsch'and auch auf wirtschaft!'ihem Gebiet nah fast drei Kriegsjahren dasteht. Ste leat zugleich ein glänzendes Zeugnis ab für die unerschütterliche Ents{lofsenheit des deutschen Volkes, den Krieg siegreih durchzuführen, und für seine sichere Zuversicht auf einen vollen Erfolg.

Jn holländischen Blättern wird darüber Klage geführt, daß der norwegische Dampfer „Camilla“, der für die belgiiche Unterstüßungsekömmission fuhr, durch deutsche See- streitfräfte versenkt worden sei, und dann behauptet, dies sei zweifellos außerhalb des Sperrgebiets geschehen. Wie wenig diese B-hauptung berechtiat ist, geht nah einer Mit- teilung des „W. T. B daraus hervor, daß der Kapitän des Schiffes dem Kommandanten des deutschen U-Bootes auf dessen F'ag?, warum er durch das Sperrgebiet fahre, erklärt hat: „Jch alaubte, es würde gut gehen.“

Es. ist bisher in allen Fällen festgestellt worden, daß die S lte der belgischen Aner engee mission, die in der legten Zeit leider zahlreih zu Schaden gekommen sind, hieran selbst die Schuld tragen. Wenn sie

Kreis

Verkaufspreis

Preis für den Zentner Maik

Gewitht Pfund Mark Pfa.

außerhalb des Sperrgebiets bleiben und sich dort den Maß- nahmen des Prisenrechts nicht widersezen, können sie stets in voller Sicherheit fahren.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel veröffentlicht folgende Vefannimachung über Arbei1sh ilfe in der Land- und Forst wirtschaft:

8&1. Pänlih-n uw d weiblichen P-1sonen, die in der Lands oder Forfiwin1schast b \ckästi,t sind, ift ve:boten, ohne \{riftiihe Genebm'gung des Amtsvorstehe:s (in ven Städten des Bür,e1- weistir-) ‘in eine ord re ais lart- oder fo: stwinscajtlih- Ve- idôfti.u g überzutreter. Ebenso ètluf-n in Landgem- inden und Gutt- beztuien juue: dlihe Personin, die în etnem N: bei serhôlinis bisher vberhaupt noch n'cht gestand: n haben, oh: e sckch itliche Genehmtgung des Um18vo:11ebers eine andere a!s land- oter fojiwhitihanlihe Be- \c{äftigung niht annebmen. De Genehmigvng ist vur zu e t-ilev, ): fern turch Arnabme einer arderen N beit das vaterländische Interesse an der Förderung der landwirt shafi!lichen Erzeugung nicht beeiniräht'g! wird.

& 2. Jede männliche oder weibliche Person ist verpflich*et, auf Aufford rung der zuständigen Behêr"e im Bezuk ihrer Wobnsitz- odr einer Nochbargemet1 de ( Hutsbezink) aegen den jewei s am Orte

ubliG n Lobn ein- thren K äften und Fähigkeiten entspr hente land- oder forstwirtih ftlihe A veit inso veit zu übernehmen, als es ohne wesentli he Shä-tgung ihrer etgenen Verhältn1s- geihe hen kann.

& 3. Die Auff- rderuncen erfolgen in den EStätt.n durch den Bürgermeister, im übrigen dur den Amtsvorst- Her. Sie düifen nur ergehen, wenn sie unb-dinut 1+rforbdeilih sind, um den Ertrag des Bodens, insb: sondere die Bestellung der Felder oder die Einb1ingung der Ernte siherzuïtellen. Unter diejer Vorausfetuug ist eine He:an- ztehurg auch an Sonntagen zulässig.

8 4. Zeugnifie von reis- oder anderen beamteten Aerzten befr.ien, soneit fle die Unfähigkeit zu der aufgetragenen Arbeit be- \chetnigen, ohne wetferes von der Verpflichtung zur Abe-itshilfe.

8& 5. Gegen die. Verweigerung der Genehmigung 1) fowte gegen die Hr. nziehung zur Arbeit und gegen die Fesijezung der Gntlohnurg 2) steht die Beschwerde an den Landrat und gegen dessen Bescheid die wettere Beschwerde an den Megterungepräfidenten ofen. Lie Beschwerde hat ketne ausschtebende Wikung. Lie Ent- \cheidung d?2s Regterungsp fidenten ift endgültig.

8 6. Wer dem Veobote des § 1 zuwtderbhandelt oder etner auf Grund des § 2 erlassenen Aufforderung ohne ausreichenden Grund nicht n chkemmt, wi d mit Getängnis bis zu einem Iahre, bet Verli-g n milterntec Umstände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 6 bestiaft.

& 7, Diese Verordnung triit mit dem 18. April 1917 för die Landkreise der Provinz Brandenburg in Kraft, mit Ausnahme folgender Bezirke:

a. im Kreise Teltow: Stadt Côpenick, Landgemeinden Beilin- Britz, Be: lt1 -Fitedenau, Berlir-Gruneroald, Berlia-Johannit - tha!, Berlii -Lankniß, Berliv-Lichterfelde, MHeiltn-Martendotrf, Bez [tn-Martenfelde, Berlin-Ntedershöneweide, Berlin-Smar- gendoif, Berlin-Steglißtz, Berlin-Tempelhof, Berlin-T' eptow, Iifolassee, Wannsee, Z hlendo:f, Guisbezirke Berlin-Dahlem, Berlin- Heerstraße und Giunewald-Fo1ft,

im Kreise Niederbarnim: Amtsbeilrke Berlin - Ober-

\chöneweide, Berlir -Pankow, Berlin-Reinickendorf, Be1lir - Tegel, Berlin-Weißen)ee, und Landgemeinde Berltin-Siralau.

Mit dem 15. Oktober 1917 tritt die Verordnung außer Krast.

Auf Grund des §8 9 des Gesetzes über den Belagerung8- zustand bestimmt der Oberbefehléhaber in den Marken, General- oberst von Kessel, für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, im Anschluß an die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Dezember 1916 (Reichsanzeiger Nr. 288) foluendes :

& 1. ‘Die Aue- und Durchfuhr von Sprehmaschinen- (Phono- araphen-, Grammophor-, Difite1maschinen- ujw.) Platten und Walzen, sowie jed-r Versuch einer - solchen Auëe- oter Dur@tuhr ist a ch im Falle der Erteluag einer besonderen Aus- oder Durchfuhr- erlaubnis v 1b ten, folai die Pl: tten oder Walzen nit von einer dec vom stelvertre'enden Generolfkfommando des Gardekorps ge- bildeten Prüf ngsft: len für Schalplatten geprüft und mit dem Z.läifgkeitty mirk verschen find.

L 9, Prü'ungsftellen der im § 1 bezeihneten Art befinden [iŸ in den men der Odecn- Werke G. m. b. H,, Be1lin-W hes e, Leder- straße 20/25, der Beka-Rekord Aft. Gef, Berlin S0. 36, z eidelbergei- straß 75/76, und der Hemoph-n - Compagne G. m. b. D. Berlin C. 2, Klosterst'ade 5/6. D e Veriei der haben die zur Avs- whr bestimmten & pred ma\cktiner platten ur d -walzen noch ther Wll an eine der im Ats\. 1 ger annt! n Adressen unier der Aufschist „Piürurg 1 ll- für Schallplat en beim Gardtforps* zu send n. Von der T ete s: wird dann Tag und Stunte der Prüfung mitget i t.

8 3. Z»widerhandlunaen gegen § 1 werden mit Gefängnts bis zu einem Jahre, b t No lie en mildernder Umstände mit Häft oder mit Gelostrafe bis zu 1500 4 bestraft. i

8 4. Diese Bekanutmach ung tritt mit dem 20. April 1917

in Kiasft.

Braunschweig.

Jhre Könialiche Hoheit die Herzogin Viktoria Luise ist, wie „W. T: B.“ meldet, auf Schloß Blankenburg heute naht 11/4 Uhr von einer gesunden Prinzessin glüdlich entbunden worden.

Oesterreich-Ungarn. Der Minister ohne Portefeuille Dr. Baer nreither und der Handelsminister Dr. Urban haben, wie die Wiener Blätter erfahren, ihre Entlassung angeboten. Jn deutschen Parteikreisen wird dieser Schritt mit den Meldungen begründet, daß die Einberufung des Reichsrates für den Mai erfolgen soll, doß es aber maßgebende politische Kreise mit Rücksicht auf die Vorgänge auf dem Gebiete der auswärtigen Politik niht für zeitgemäß erachten, dur An- wendung des 8 14 die sogenannten Voraussezungen für die Einberufung zu schaffen, weehalb von den in Erwägung gestellten Kaiserlichen Verordnungen über die neue Geschäfts- ordnung des Reichsrates, die Neuordnung der nationalen Ver- hältnisse in Böhmen sowie über die Festseßung einer Verkehrs- sprache abgesehen werden wird. Die beiden Minister waren in das Kabinett mit Zustimmung der deutsh-bürgerlichen Partei eingetreten. Da in mehreren Beschlüssen des deutsch-nationalen Verbandes und der christlich-sozialen Vereinigung die Voraus- sezungen für die Einberufung des Reichsrates verlangt worden waren, sahen sich die beiden Minister zum Nücktritt veranlaßt.

Einer weiteren Blättermeldung zufolge hat auch der Mi- nister für Galizien Dr. Bobrzynski seinen Rücktritt ange- boten, weil die Regelung dec Frage der Sonde! stellung Galiziens nicht in der vom Polenflub beschlossenen Form erzie t ist. Jn einzelnen Blättern wird darauf hingewiesen, daß der Polenflub noch keinen engültigen Beschluß gefaßt hat, und es deshalb nicht unwahrscheialih ist, daß der Rücktritt Bobrzynskis noh nicht als unabänderlich anzusehen ist.

Unter Führung des Höchstkommandierenden in Albanien, Generals der Jnfanterie Tr ollmann, traf vorgestern nacht eine aus 34 Mitaliedern bestehende albanische Abordnung in Wien ein, um dem Kaiser Karl die Huldigung Albaniens darzubringen. Jn dieser Abordnung sind sämtliche Teile des Okkupationsgebiets und alle drei Glaubens-

befenntnisse des Landes vertteten.

Polen.

Der Generalgouverneur, General der Jynfanterie von Beseler hat eine Verordhung Über die Währung 1m Generalgouvernement Warschau erlassen, die am 96. April in Kraft tritt. Laut Meldung des O hört danach der Rubel im Generalgouvernement auf, geseßlihes Zahlungsmittel zu sein; an seine Stelle tritt die polnishe Mark. Es ijt verboten , Necht3- geschäfte, die Geldzahlungen zum Gegenstand haben, in Rubeln abzuschließen, Zahlungen in Rubeln zu leisten, private und öffen:lihe Urkunden auf Rubel auszustellen, Der Umrechnungsfkurs ist auf ein Rubel gleich 2,16 6 festge]eBt: der polnischen Mark steht die Reichsmark gleih. Für Zu- widerhandlungen wird eine Geldstrafe bis zu 100 000 polnischen Mark und Gefängnis bis zu fünf Jahren festgeseßt.

Großbritannien und Jrland.

Das Unterhaus hat das Gesetz, betreffend die Ver- längerung der Legislaturperiode des Parlaments bis zum 30. November, mit 286 gegen 52 Slimmen in zweiter Lesung angenommen. |

Die Verlustlisten in der „Times“ vom 11. d. M. ent- halten die Namen von 104 Offizieren und 1370 Mann.

Frankreich.

Die Regierung hat beschlossen, eine außerordentliche Gesandtschaft auszushicken, um den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika aus Anlaß seines Eintritts in den Krieg an der Seite der Verbündeten zu be- grüß-n. An der Spige der Gesandtschaft stehen der fstell- vertretende Ministerpräsident Viviani, Marschall Joffre, Vize- admiral Chocheprat und der Deputierte Marquis Dechambrun.

Nuß:land.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen- agentur“ ist der General Alexejeff, einstweiliger Oberbefehls- haber aller“ russi)chen Armeen, am 16. April endgültig zum Oberbefehlshaber ernannt worden.

Die provisorische Regierung hat über die Ein- stellung der Ausführung der Geseße, betreffend den Landbesig und die Landnußung österreichischer, ungarischer und deutscher Einwanderer, laut Mitteilung des Deutsch-Russischen Vereins in Berlin am 11./24. März folgendes beschlossen: ;

Die Austühiung folgender Geseyze bis zu deren Nachprüfung dur die Konnnuierende Versammlung oder in dem von diejen fest- gesezten Wege der G seguebung einzustellen :

l) 2. Februar 1915, betu ffend den Landbesig und die Land- nußung einiger Kat: gonnen russuicher Untertanen aus der Zall ôt1er- reichisher, ungarischer oder deutscher Einwanderer (Sammlurg der Gejete usw. vom Jch e 1915, Atikel 350).

9) 2, Februar 1915, beneffend die Einstellung des Landbesizes und der Landivtzuna önerreichiscer, ungarischer oder deuts{cher &tn- wanderer in den G'erzgebieten (Saumlung der Geseße usw. vom Fahre 1915, Artifel 351).

3) 13. Dezember 1915, betreffend einige Aenderungen und Er- gänzungen der Geiepe vom 2, Februar 1915, betreffend den Lanb- besi und dje Landnußurg von Untertanen der mit Nußland krieg- führenden ähte sowie öôsterreihi'ch r, ungarisher oder teutscker Einwonderer: Abschnitt- B und C jowie der Abshniit D (hinsict!c) der Eirw derer) (Sammlung der Gesehe usw. vom Sahre 19195, Artikel 2749). i

4) 10. Zuli 1916, betreffend einige Maßnahmen zur Aufrech!- erhaltung der Wuitschaft auf den der Liquidation unterliegenden Koloniflen -runtstücken (Sammlung der Geseye usw. vom Jahre 1916, Artikel 1685),

5) 15. Juli 1916, betreffend die Ergänzung des Artikels 4 des Gesetzes vom 2. Februar 1915, betreffend die Ginstellung èes Lan b- besiges und der Landnugung österreid:icher, ungari\ckcher oder deutscher Eiowanderer in den Grenzgebleten (Sammlung der Gesetze usw. vom Fahre 1916, Artikel 1713).

6) 19. Agust 1916, betreffend die Aenderung, Ergärzung und Erl terur g der Geseye vom 13. Dezember 1915, betreffend etriac Nenderungen und E1gänzungen der Geseße vom 2. Febrvar 1915, betreffend den Lar dbesiy und die Landnußurg von Untertanen der mi! Nuhla: d Krieg führenden Mächte sowte öiterreidisher, ungarifder oder deutsher E'nwanderer: Artikel 1 sowte die Ait kel 2, 3 und 4 (hinfich li der Sas des Abschnitts 11 (Säammluag der Ee- seye vom Jahre 1916, Artikel 1967).

7) 19. Au.utt 1916, be'reffend etulge Aenderurgen und Et- gänzungen ter Geseße vom 2. Febtuar und 13. Dezernber 1915, be- 1irefffend die Mannes zur Verminderung des ausländischen Lant- besiges und dier Landnuzuna im Russischen Reiche (Sammlung der Gesenzè usw. vom Jahre 1916, Artikel 1869).

8) 8. September 1916, betreffend die Erweiterung der Wizksam- keit der den feindlichen Landbesiy und die Lanbnußung éinschrätkeénden

] Geseye vom 2, Februar und 13, Dezember 1915 auf das Gouvexne-

ment Cha.kow und die Kreise Kainsk (Gouv? c j Tjukalinsk und Ishim (Souvétnemzüt U A buiite E

{sowte dec Absch-itt V (hin ¿ch der Einwatidkrer) (S eseße vom Jahre 1916, A ais Rees in E

9) 20. Oktober 1916, betreffend dite Einführung einer besonberen Ordnung der Auhebung tes Besizes von Nadj-T-Hrundsüten, öner- reihis{cher, unga'i\{er und deut: her Einwanderer im Kreise Kainsk dee GBouyernements Tomsk und tn den Kreisen Tjukaitnsk und Fichim

des Souv?-rneménts Tobolsk. : 1916, Artikel 2361.) olek. (Sammlung der Gefeze usw. vom Jáhre

__10) 26: Ofiober 1916,- betreffend einige Aenderungen und Er- gänzungen der bestehenden Gesetze betreffend die Einschränkung des feindliGen Landbesitzes und der Landnußung: Abschnitte A (hinsichtlich

der Einwanderer) und B (Samml 1016, Dit S) (Sammlung der Gesetze usw. vom Jahre | 29. Ottober 1916, betreffend die Ordnung der Liquldierun iadustrieller Untern hmungen, welche auf der Enteignung slerlratiken p a er „llatertanen uy Einwanderer gelegen find b er Ei-wanderer). (Samm 2 usw. R Auna 2407.) 2A 0 M. PULENE, 010 O 2) 28. Januar 1917, betreffend die Ordnung der Arfehtun der Beschlüsse über die Aufhebung des Besißes von Nadjel.Grunt stücken deutscher, österreihisher und ungarischer Einroanderer im Kretse Sia us E E E Kreisen Tjukalinsk und : e ouvernements Tobolsf (S ; s vom Jabre 1917, Artifel 196). E E E E 13) 6. Februar 1917, betref-nd die Ausdehnung der den Land- besiy und die Landnuzung feindliher Einwanderer bes{chränkenden Ge- fee auf eirige Gegenden (Sammlung der Geseße vom Jahre 1917 Att 200). 14 8. Februar 1917, betreffend die Bestättgung und Erläuterun des Sinnes der den feindlichen Landbesig und die SadiBtng tbe 4A E28 Gesege ta Ma Le und 13. Dezember 1915 (hirfiht er Finwanderer), (S i ij, Sue 1917, Mi bter 9M (Sammlung der Geseße uw. vom 115) 8. Feébtuar 1917, betreffend die Höbe der Vergütun Ne Mgen erer im Kreise Kainsk des Gouverneméntà Tomat Die Vat]! ft S } ), D 1917, Ca S O (Sammlung der Geseye usro. vom Jahre __— Zwischen dem Arbeiter- und Soldatenrat und der Petersburger Fabrikantenvereinigung ist dem Blatte „Politiken“ gufolge ein Abkommen über Einführung des acht- stündigen Arbeitstages und eines Schiedsgerichts für Arbeits itreitigkeiten getroffen worden. Jn den Werk- stätten der finnishen Staatsbahnen wird vom 21. April ab der achtstündige Arbeits1ag eingeführt, Sonnabends wird nur 7 Stunden gearbeitet. Die Löhne werden derart erhöht, daß sie troß des kürzeren Arbeitstages die gleiche Höhe behalten wie früher; auch in einer großen Anzahl von Privatbetrieben in Finnland wird der Achlstundentag eingeführt.

_ _— Die Abgeordneten der französischen und eng- lishen Arbeiterverbände und A trafen Au dem Kongreß der Arbeiter- und Soldatenabgeord- neten ganz Rußlands ein und wurden vom Präsidenten T\cheidse mit einer Ansprache begrüßt, in der er der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge sagte:

__ Rußland erlébi heute seine schön|ten Tage, denn es sieht seine besten Vèänner zurücgekehrt aus der Verbannung. Voc uns steht unser großer Lehrmetster Plehanow, ter sein Wort gegeben hatte erst dann wieder nach Rußland zurückzukchren, wenn Nikolaus 11. ge- fan en gesegt set. Sein Traum ist verwirkliht worden. Vor uns t h n die beften Siretter Frankreih3 und Englands für die demo- kratishen Ideale, die wir warm begrüßewo.

Der französische Delegierte Morel Cochin, Mitglied der Deputiertenkammer, antwortete, , die französischen Arbeiter ent- böten dem russischen Volke den Gruß Frankreichs, das die Nachricht von der Befreiung seines großen Verbündeten be- aeistert aufgenommen habe. Der englische Sozialisienvertreter O'’Grady erklärte:

Die Eng!änder haben {hon lange darauf gewartet, ihren großen

Verbündeten das Joh des Despotismus abwerfen zu sehen, und freuen si, Rußland in Frelheit zu sehen. Wir sind ficher, daß die russische Ri: volution in der ganzen Welt widerhallen wird. Künftig O wir Seile an Seite für Niederwerfung des Unterdrückers ambpDren. L Hierauf bestieg Plechanow unter andauernden Ovationen die Tribüne und hielt eine Ansprache, in der er eine Uebersicht über die Geschichte seiner Verbannung gab und über alles, was er für die Entwicklung des Sozialismus in Rußland getan habe. Sodann bat er, dem französishen Volke Beifall zu spenden, das vor vielen Jahren als erstes das Banner der Freiheit entfaltet hätte.

Niederlaude.

__ Zwischen der britischen und der niederländischen Regierung ist einer Amsterdamer Blättermeldung zufolge vereinbart worden, daß in Zukunft alle aus Amerika kommenden, mit Lebensmitteln für Mensh und Tier oder mit Kunstdünger beladenen Schiffe in Halifax untersucht werden. Sie werden feinen Hafen in England anzulaufen brauchen.

_— Die Niederländische Exportaesell\cha ft, deren Errichtung von der Regierung in der Ersten Kammer ange- kündigt worden ist und die die Ausfuhr sämtliher Waren aus Holland unter ihre Kontrolle nehmen soll, wird, wie das Haager Korrespondenzbureau mitteilt, auch nah Friedensshluß ihre Arbeiten so lange fortseßen, bis der internationale Verkehr wiedèr einigermaßen normal geworden ist.

Belgien.

Der Generalgouverneur, Generaloberst Freiherr von Bissing, dessen Befinden schon in leßter Zeit zu wünschen übrig gelassen hatte, hat fih erneut Schonung auferlegen müssen. Seine Majestät der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, mit seiner Vertretung den Gouverneur von Antwerpen, General der Jufanterie von Zwehl beauftragt.

Fn der gestrigen Meldung des „Wolffschen Telegraphen- hureaus“ über die wallonishen Ministerialbeamien muß es am Schluß richtig heißen: Aufenthaltsort in Deutschland und nicht in Berlin.

Norwegen.

Das Mitglied des Storting, Admiral Sparre hat laut Meldung des „Rißauschen Bureaus“ folgende Jnterpellation eingébracht : :

„Was hat die Regierung unternommen und was gedenkt sie zu unternehmen Es der zurzeit statifindenden zahlreihen VBer- senkungen norwegisher Handels|chiffe, bei denen Menschenleben ver- loren gehen ?*

Griechenland.

Der „Daily Telegraph“ meldet aus Athen, daß die König- liche Gendarmerie und die Behörden der Jnsel Kephalonia von dort vertrieben seien. Man glaube, daß auf den Jnseln Jthaká und Leukas dasselbe geschehen sei. Auf allen jonischen Yuseln außer Korfu sei die Herrschaft der Königlichen Regierung beendet.

Numänien.

. Für das besegte Gebiet Rumäniens ist nach einer-Meldung des „W. T. B.“ die Zeitrechnung neuen Stils (Grego- rianischer Kalender im Gegensay zum Julianischen Kalender) und die Mitteleuropäische Zeit, und zwar jeweils Sommer- und Winterzeit wie in Deutschland, offiziell eingeführt. Die sogenannten festen Feiertage (Epiphanias, Weihnachten usw.), die Termine für Gerichtsferien, Schwurgerichtsverhandlungen usw., fallen somit 13 Tage früher. Ebenso find bei allen Ur- funden und Schriftstücken Zeitangaben aus\chließlich nach dem Greaorianischen Kalender und der Mitteleuropäischen Zeit an- zugeben. |

Amerika,

Die „Agenzia Americana“ berichtet aus Nio de Janeiro, an offizieller Stelle erkläre man, daß die Beschlagnahme der dort liegenden deutshen Schiffe das einzige Mittel sei, um ihre Zerstörung zu verhindern. Die Regierung werde unver- züglich die endgültige Beschlagnahme und die Einreihung der Schiffe in die brasilianische Handelsflotte verfügen.

Kriegsnahrihten.

Während die Kämpfe im Abschnitt von Arras und die Vorfeldkämpfe im geräumten Gebiet zwishen Arras und Soissons abflauten, ist die Schlacht an der Aisne in breiter Front in ungeheurer Heftigkcit entbrannt. Nach zehn- tägigem, nahezu ununterbrohenem, Tag und Nacht tobendem Zermalmungsfeuer warfen die Franzosen ihre Truppenmassen zum Angriff vor. Selbst der stärkste artileristishe Aufwand, tagelanges Vernichtungsfeuer und systematische Vergasung aller Zugangswege ermöglichte es den Franzosen indessen nicht, den geplanten Frontdurhbruch zu erreichen. Auch ein örtlicher An- fangser folg, wie die Engländer ihn durch das rasende Feuer ihrer mehrfach gestaffelten Geschüßlinien erreichen konnten, blieb den Franzosen an der Aisne versagt. Wo die deutschen vordersten Gräben zertrümmert und unhaltbar geworden waren, wurden die anstürmenden Massen der Franzosen in dahinter liegenden Stellungen erwartet und durch sicherliegendes Feuer in dichten Reihen zusammengeschossen. Unsere beispiellos tapfer kämpfenden Truppen warfen die Sturmwellen der Franzosen an vielen Stellen in erbiitertem Nahkampfe mit Bajonett, Kolben und Hand- granaten zurück. Vor einzelnen Abschnitten ist das Gefechtsfeld buchstäblich mit gefallenen Franzosen übersät. Troß aller Blutopfer kamen die Franzosen über kleine örtlihe Vorteile an einigen Stellen, wo sie die Verteidiger zurückzudrängen vermochten, nicht hinaus. Anfangserfolge in der Gegend von Soupir, Beaulne östlih von Vailly und bei Loivre nördlih von Reims wurden durch Gegenstöße größtenteils wieder ausgeglichen. Der Feind erlitt hierbei chwere Verluste an Toten und Gefangenen. Bei Nebenangriffen in der Gegend von Laffaux und Vauxaillon nordöstlih von Soissons wurden ihm im Gegenstoß 300 Ge- fangene abgenommen. Die Schlacht ist auch östlih von Reims in der Champagne entbrannt.

Während die deutschen Stellungen an der Aisne und in der Champagne unter ¡chwerstem Trommelfeuer lagen, drangen an den verschiedensten Stellen deutsche Stoßirupps in die fran- zösischen Gräben vor und brachten Gefangene ein. Bei einer dieser gelungenen Unternehmungen fiel auch ein französischer Befehl in unsere Hände, der in klarster Weise uns die Ziele zeigt, die die französische Oberste Heeresleitung mit dem am 16. d. M. endlich erfolgten Angriff in der Gegend nördlich Reims erreichen wollte. Unsere Linie läuft dort, bei Berry-au- Bac die Aisne überschreitend, im allgemeinen länas des Aisne—Marne-Kanals bis in die Gegend südlih von Courcy, und zwar zunächst nördlich, dann südlich des Kanals.

Der gefundene Befehl sagt, daß das französishe XXXII. Korps, auf beiden Seiten der Aisne vorgehend, am ersten Tage nah Durchbruch der deutschen Linie vorstoßen solle bis in die Linie Auménancourt—Brienne—Evergnicourt—Pro viseux—Prouvais. Südlih des XXXII. Korps hatte die 37. Division den Auftrag, zunächst ebenfalls nach Durch- bruch der deutschen Stellungen bis an die Suippes zwischen Orainville und Merlet vorzudringen, dann nah Osten einzushwenken und fsüdlih Auménancourt Anschluß an den rechten Flügel des XXXII. Korps zu gewinnen. Jm An- {luß an die 37. Division sollie die 14. Division das Fort Brimont und die östlih anschließenden Stellungen nehmen. In dem in unsere Hände gefallenen Befehl folgen dann noch Einzelanordnungen für die Truppen der betreffenden Divisionen.

Die Absicht der Franzosen war also, auf diesem Teil des weiten Gefechtsfeldes der Nisne—Champagne eine groß- zügige, nach Osten gerichtete Umfassungsbewegung gegen den Teil der deutshen Stellung bei Brimont aus- zuführen. Ausfagen von Gefangenen, die weiter nördlich ge- macht wurden, beweisen, daß auch dort ähnlich weite An- griff8ziele gegeben waren.

Wie sieht es nun in Wirklichkeit am Tage nah Beginn des französischen Angriffs aus? Wohl ist unsere erste deutsche Linie durch das zehn Tage: hindurch anhaltende ununter- brochene französishe Feuer aller Kaliber nur noch eine Trichter- stellung, wohl sind an einzelnen Stellen die Franzosen in diese frühere erste Linie eingedrungen, was aber umsoweniger Wunder nehmen kann, als die deutshen Truppenführer dort in richtiger Erkenntnis der Lage und um das wertvolle Menschenmaterial nah Möglichkeit zu \chonen, die frühere erste Linie, wenn überhaupt, so nur Ganz-dünn beseßt hatten. An vielen Stellen ist es im Laufe des Nachmittags des 16. bereits gelungen, den eingedrungenen Gegner durch glänzende Gegenangriffe wieder hinauszuwerfen. Abgesehen von für die Gesamtlage bedeutungslosen Einbuchtungen der früheren ersten und zweiten Linie, befindet sih die deutsche Stellung in der an- gegebenen Gegend fest in unserer Hand. Von den weit- gesteckten Zielen, die die französische Oberste Heeresleitung ihren Korps und Divisionen für den ersten Angriffstag des Kampfes an der Aisne gesteckt hatte, und die über 10 km hinter die vorderste deutshe Stellung wiösen, ist nichts erreicht. Die angreifenden Truppen haben ihren Mißerfolg mit den \{hwersten Opfern bezahlen müssen, während die hon erwähnten vorausschauenden Maß nahmen deutsher Truppenführung die deutschen Verluste wesentlih eingeschränkt haben.

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Berlin, 17. April, Abends. (W. T. B.) Nach dem. verlustreihen Shekitern ihres -Durch- bruch sstóßes haben diè Franzosen an der Alône Á : großen Angriff nicht ernèuert. ; j Jn der Champagne wird den Tag über beiderseits vom Auberipe erbittert gekämpft. 5 : An den übrigen Fronten nihts Wesentliches.

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Großes Hauptquartier, 18. April. (W. T. B.)

Westlicher Kriegs\chauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Auf dem Kampffeld von Arras hat in einzelnen Ab- schnitten die Artillerietätigkeilt wieder lebhafter eingeseßt. ‘Jm Vorfeld unsorer Linien beiderseits der Somme spielen si täglich Gefechte unserer Posten mit Vortruppen des Geaners ab; das Feuer nahm bei St. Quentin, dessen Kathedrale mehrere Treffer erhielt, zeitweilig zu. Heeres8gruppe Deutscher Kronprinz.

Auf dem Schlachtfeld an der Aisne ruhte gesiern vormittag der Kampf; der Franzose führte seinen Durchbruchs- stoß nah dem Mißerfolg des Vortages unter Wirkung der erlittenen Verluste mit den abgekämpften Divisionen nicht fort.

Erst in den Abendstunden seßten Teilangriffe des Gegners ein. Auf dem Beaulner Rüdcken, an den Höhen von Craonne und nordwestlih des Waldes von La Ville- aux-Bois brachen seine Sturmwellen im Feuer zusammen oder wurden im Nahkampf zurück- geworfen. j ;

Ruch bei Le Godat und Courcy am Aisne-Marne- Kanal sind feindlihe Angriffe abgewiesen worden.

Die am frühen Morgen einseyenden Angriffe der Franzosen in der Champagne brachen nach stärkster, seit Tagen bereits gesteigerter Feuerwirkung in etwa 20 km Breite vor. Der auch dort vom Feinde erstrebte Durchbruch wurde in unseren Riegelstellungen aufgefangen. Im Gegen- angriff wurden den dort fämpfenden französischen farbigen Divistonen bereits erreichte Waldstücke zwischen Morons- villers und Auberive wieder entrissen und ihnen an 500 Gefangene und eine Anzahl von Maschinengewehren ab-

genommen.

Bei den Kämpfen am 16. April sind von den vielfach vom Gegner verwendeten Pan zerkraftwagen dur unser Feuer zerstört worden. Am gleichen Tage wurden in Luftkämpfen und durch Abwehrkanonen 18 feindlihe Flugzeuge abgeschossen. An mehreren Stellen griffen die Flieger durch Bombenabwurf und Maschinengewehrfeuer in

den Jnfanteriekampf ein. y Í : Die Gefangenenzahl hat sih auf über 3009 erhöht.

Heere3gruppe Herzog Albrecht. \ Auf dem linken Mosel-Ufer und südwestlich von Mül- hausen vorübergehend rege Feuertätigkeit. Nördlih von Münster in den Vogesen holten Stoßtrupps 10 Gefangene aus den französischen Gräben.

Oestlicher Kriegs\chauplay. Die Lage ist unverändert.

Mazedonische Front.

Westlih von Monastir warf fraftvoller Angriff unserer Truppen die Franzosen aus den Stellungen auf der Crvena Stena, die in etwa 1 km Breite bei den Märzkämpfen in Feindeshand geblieben waren. Gegenstöße wurden ab- geshlagen, über 200 Gefangene mit mehreren Maschinen- gewehren und Minenwerfern einbehalten.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Ein englishes Munitionslager unter dem Roten Kreuz.

Seit 14 Tagen wurde von den deutschen Beodbachtern auf der Plus Douve-Ferme südöstlih von Wulverghem die Genfer Note Kreuz-Flagge festgestellt. Der auffällig starke Verkehr von Wagen und Förderbahnen zur Ferme erregte Mißtrauen. Die Straße wurde unter Feuer genommen. Dabei ging ein Schuß in die Ferme mit der Roten Kreuz-Fahne hinein. Die Wirkung war für alle, die Englands Kriegführung kennen, niht überraschend; das Lazarett erplodierte. Ein riesiges Munitionslager flog in die’ Luft. Die gewaltige Rauchsäule war bis weit hinter die deutschen Linien bei Gardie und Warneton zu sehen. (Wi D B.)

Oesterreihisch-ungarischer Bericht. Bien, 17. April. (W. T. B.) Amtlih wird gerneldet :

Auf allen drei Kriegsschaupläßen die übliche Gefechtstätigs- Sonst keine Ereignisse von Belang. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 16. April. (W. T. B.) Amtlicher Bericht.

Mazedonishe Front: Auf der ganzen Front ziemlich shwache Kampftätigkeit, die dur sehr \{waches Artilleriefeuer carafierisiert war. Nur im Cernabogen und auf dem rechten Wardarufer lebhafies Artilleriefeuer mit Unter brechungen.

Numänische Front: Bei Tulcea wenig Artillerie- und Maschinengewehrfeuer. Oestilih von Jsaccea vereinzelte Kanonens{üfsse.

Türkischer Bericht.

s l aa r 16. April. (W. T: B.) Amllicher eri

Jrakfront: Auf dem rehten Tigrisufer nur Patrouillèngefechte. Auf dem linken leihtes Jnfantèrie und Artilleriefeuer. Nördlih der Diala Ruhe. Unser Flugzeu führer Hauptmann Schuß schoß einen feindlichen Doppelde ab, der in der Nähe unserer Stellungen abstürzte- „Q liche Besazung ist tot,