1917 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Apr 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 5821 eine Bekanntmachung, belreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit fet1- losen Wasch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oftober 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1130), vom 19. April 1917.

Berlin W. 9, den 21. April 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 80 des Reichs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 5822 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916 (Reichs-Gesegbl. S. 55), betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 20. April 1917, unter

Nr. 5823 eine Bekanntmachung über die Höchstpreise für Häcksel, vom 21. April 1917, und unter |

Nr. 5824 eine Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produfte vom 26. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 842), vom 20. April 1917.

Berlin W. 9, den 23. April 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Geheimen Oberbaurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Brosche zum Präsidenten der Königlichen Eisenbahndirektion in Saarbrücken, : / den Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer zum Geheimen Ober- finanzrat, Í : ; den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Ulrih Wilken in München zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Geheimer Regie- rungsrat sowie : : / : den bisherigen außerordentlihen Professor in der medi- zinishen Fakultät und Abteilungsvorsteher am anatomischen Institut der Universität in Greifswald Dr. Karl Peter zum ocdentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

YVetanntmachung

über die Abkürzung der Ausbildung im höheren Staatsbaudienste für Kriegsteilnehmer.

Der Ausbildungs dienst der Regierungsbauführer kann für Teilnehmer am jeßigen Kriege um die Zeit des Kriegsdienstes abgekürzt werden. -Die Kürzung darf jedoch von der 3jährigen Ausbildung der Reaierungsbauführer des Hoch- báaufaches, des Woafser- und Straßenbaufaches und des Eisen- bahn- und Stkraßenbaufaches höchstens 1 Jahr, von der 21/4 jährigen Ausbildung der Negierungsbauführer des Ma- \hinenbaufaches höchstens 3 Monate betragen. i i

Was als Kriegsdienst anzusehen ist, besiimmt sih nach den Vorschriften über die Anrechnung . des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staalsbeamten.

Bur Ausführung der vorstehenden Bestimmungen ergehen nähere Vorschriften.

Berlin, den 9. April 1917.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breite nba ch.

Bekanntma@Mung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBL. S. 603), habe ich dem Kautmann Hermann Paas in Berlin, Michaelkirhplatz 13, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbe) ondere mit Seife und Seifenersaymtitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetricb unter}agt.

Berlin-Schöneberg, den 14. April 1917. Der Polizeipräsident zu Berlin. : Kri-gswucheramt. J. V.: Matatius.

Beæœekanntmachung

Dem Handelsmann Franz Chemnitz in Senftenberg ist der Handel mtt Stroh und Heu wegen ÜUrzuverlässiglkeit unter- lagt worden.

Kalau, den 14. März 1917.

Der Landrat. Graf von Pourtalès,

Bekanntmachung,

Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 16. März 1917 ist dem Franz Kleine, Sbaufelderstraße 38 p, auf Grund des S 1 der Bundesratsverordnurg über die Fernbaltung unzuverlässiger Dersonen bom Handek vom 23. September 1915 der Handel mit Brenn- materialien untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung trägt der Genannte.

Hannover, den 18. April 1917.

Städtische Polizeiverwaltung. Fink.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmacung tes Stellvertreters des Neichs- Fanilers zur: Fernhaltuna unzuverlässßger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wird dem Kaufmann Jultus Goldberger in Beverstedt, Inhaber der Firmen M. F. Gold- berger und H. C. Buck in Beverstedt, der Handel mit Lebensmitteln jeder Art biermit unterjagt. Die Koslen dieser Bekanntmachung trägt der Betroffene.

Geestemünde, den 19. April 1917. Der Landrat. Rademacher.

BekanntmacGung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23.September 1915 (RGBI. S. 603) über dte Fernhaltung unzuverläffiger Personen vom Handel babe ich dem Kaufmann Max Neustein, geboren am 20. August 1882 in Hammerstein, Kreis S&lochau, zur- zeit Düsseldorf, Hüttenstraße 106, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des ige Bedarfs und des Kriegsbedarfs für das gesamte Reihsgebiet verboten.

Düffseldorf, den 17, April: 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister, J, V.: Dr. Lehr.

23. September 1915 (RGKI. S. 603) über die Nernbaltung unzu- ve!lässiger Personen vom Handel h-be ich dem Kaufmann Eugen Wetthoff, geboren am 23. Apul 1882 in Düfseldcrf, zurzeit Düsseldorf, Voiksgarterstraße 8, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs und des Krieg8bedarfs für das gesamte Reichsgebiet verboten.

Die Polizelverwalturg. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

haft, 1st avf Grund der Lundeeratèverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Ferrhalturg unzuverläisiger Pe:sonen vom Handel, jeglicher Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

wohnhajt in Wiesdorf, Haupthtraße 85 (Landkreis Solingen), ift auf Gruod des § 1 der Bundetratsverordnung zur Fernhal'ung ur- zuverlässiger Perjonen vom Handel vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des MReiche- kanzlers vom 23. September 1915 der Handel mit Lebens- und Futtermitteln, Gegenständen des täalihen Bedarfs sowie Hetz- uvd Leuchtstoffen, jedoch vorläufig ausgenommen Brot und Backwaren, untersagt worden. Die Koften für die Veröffentlihung hat der Betroffene zu tragen.

Solinger, tf auf Grund tes § 1 der Bundesratéverordnunyg ¡ur Fernhaltung 1nzuverlässiger Personen rom Hanbel bom 23. September 1915 vnd Z ffer 1 der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen des Yetcsfanzlers vom 23. September 1915 der Handel mitLebent- und Futtermitteln ailer Art unterfaat worden. Die Kosten sür die Veröffentlihung hat der Betroffcne zu tragen.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 hf. 1 und 2 der Verortnung des Bundesrais vom

Düsseldorf, den 19. April 1917.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Ernst Dörsc, bier, Humboldstraße 39, wohn-

Elberfeld, den 26. März 1917. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Holz.

Bekanntmachung. Dem Franz S@hlieter, dessen Ehefrau und To&ter Ilse,

Ovpladepy, den 14. Aptil 1917. Der Landrat. Lucas.

BVelanntmaGuUna Dem Händler Peter Josef Jardon, Wiesdorf, Landkreis

Dpladen, den 14. April 1917. Der Landrat. Lucas.

Belanntmach unn g: Auf Srund des § 1 der Verordnung des Neichskanzlers vem 29. September 1915 habe ich dem Bâätermeister Wilhelm Ingenfeld, hter, Lehrerstraße 2, ten Handel mit Lebens- und Futtermitteln jeder Ait sowie mit Gegenständen des täglihen Bedarfs untersagt und sein Gesckchck&ft (Bälerci) mit dem 22. d. M. geshl osten Die turdb tas Verfahren verursachten baren Auslagey, insbesondere die Gebübren für die im S 1 der vorbezelchneten Verord nung vorgeschriebene Bekanntmachung, hat Ingenfeld zu erstatten. Hamborn, den 13. April 1917. Der QDberbürgermeister. Schrecker. E / C: / Ee

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 11576 das Geseg über die Abkürzung des Vor- bereitungêdienstes zum höheren Verwaltungsdienst für Kriegs- teilnehmer, vom 7. April 1917, unter | Nr. 11577 das Geseß über die Abkürzung des juristischen Vorbereilungsdienstes für Kriegsteilnehmer, vom 9. April 19IE unter

Nr. 11578 einen Erlaß des Staatsministeriums, be- treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Erweiterung des Elektrowerkes und Errichtung einer weiteren Elektrodenfabrik durch das Rheinisch - Westfälische Elektrizitätswerk, A. G., in Essen (Nuhr), vom 29. März 1917, und unter E

Nr. 11579 einen Erlaß des Staatsministeriums, be- treffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der von dem Deutschen Reiche (Neichs-Marineverwaltung) auszuführenden Anlegung einer öffentlichen Anstalt in den Ge- markungen Scheuen und Garßen, vom 5. Zor LOIT.

Berlin W. 9, den 21. April 1917.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichkamiliches,

Deutsches Nei. Preußen. Berlin, 24. April 1917.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr hielt heute eine Sißzung.

Die Nr. 2 der Amtlichen Nachrichten des N eihs- versiherungs8amts vom 28. Februar 1917 enthält im Amtlichen Teil unter A (Allgemeines) die Verordnung des Bundesrats vom 24. Februar 1917 über Versicherung der im vaterländischen Hilfsdienst Beschäftigten sowie je eine Be- kanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 11. Januar 1917 und 25. Januar 1917 über die Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung und über Kranken-, Unfall- und Jnvalidenversiherung von Angehörigen feind- lier Giaaten, Untex B. (U nfallversiherung) folgen ein NRNunderlaß des Amtes vom 13. Februar 1917 an die Vorstände der dem Reich8versicherungsamt unterstellten landwirtschaftlichen Berufsgevossenschaften über die Beschäftigung von Hilfsdienstpflihtigen, weiblichen und jugend- lichen Personen und von Kriegsbeschädigten an gefährlichen Betriebseinrihtungen, eine Bekanntmachung vom 20. Dezember 1916 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 4. Viertel- jahr 1916 und eine weitere Bekanntmachung vom 11. Januar 1917, enthaltend ein Verzeichnis der für leistungsfähig erklärten Gemeindeverbände nah dem Stande vom 1. Januar 1917, für die nicht das Reichsversicherungsamt, sondern ein Landes- versicherung8amt zuständig ist. Hieran schließen sich Ent- scheidungen der Rekurssenate, der Beschlußsenate und andere

tere

Entscheidungen über folgende Gegenstände:

In ten Fäll:n ter §8 1695, 1696, 1700 ter Rei Hêversicherungs, .

] Nek urses ordnung ist ‘das Necktômtttel der ev sion oder des ‘au dann unzulêssia, wern ‘8 fch in erster Linte um die Nechtzettigkeir

der Berufung handelt-[2930] *).

Ist ianerhal5 der eriten b:iden Fahre nach dem Unfall reŸts,

„ü’tig die Dauerrente festzejti ll’, so kann bet einer späteren, gleihfals eb neralb jener Frist e: folgenden Feststellung, bet der die sach- lih-n Voraussezungea für dte Gewährung einer vorläufigen Rente an fich ncch bestanden haben, etne vorläufige Rente nicht mehr fefj- gestellt werden; ist die Rente in dem Bescheide glel&wobl als vor. läufige bezeichnet, so ist diese Bezeichnung auch dann wirkungsles, wenn der Bescheid unangefohten bleibt [2931].

Der Rekurs is cemäß § 1700 Nr. 1 der Nefichsversiherunga.

ordnung (Kcankenbehanoluna) auch dann ausges{lossen, wenn unter den Parteien Streit über den ursähltchen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Leiden besleht, das die Heilbehandkung, deren Kosten der Klägrr erstattet verlangt, erforderli mate [2932].

Die Verlänçerung der Nekursfrist auf ein Jahr gemäß § 1711

der RNekh2versiherungsorduun 1 findet nicht statt, wenn der Vermerk ee Vie E des Néekurses nah den zur Zeit des Erlasses der Eatscheidung des ODberversiberungsamts vorliegenden Verhält- nissen zutraf, nachtzäglich der Nekurs aher durch Erweiterung des Anspruchs zulässig geworden sein mag [2933].

Der Ablauf der Frist zur Anmeldung des Enischädigungs-

/ : é 2 ie Landebversicherunas- anspruhs für den Verlebten wirkt au gegen die Landesversicherun( i anstalt; die Vorschrift des § 1523 Say 2 in Verbindung mit Z 1509 Say 2 der Reichsversicherung8ordnung kommt hierbei nit in Frage [2934].

Nach § 644 der NReichtvzesiherungsordnung is ein Vermögensteil

9)

in allen Fällen zu überwetser, in deven nach § 643 a. 0. V. etne Entschädigungepfl cht übergebt; obne Bedeutung iït es hierbit, wann der Entschädigur gar sp uch wirksam gewcrcken ist [2935].

Ie 18 Oberversiche:ungsamt das Verfahrea über etnen neuen XVenn d28 Wderv2z1nMhe:Lu ü

(Einspruch?-) Besetd auf G:!u d des § 1608 Abs. 2 Sah 2 der Retchsversiherungsördaung an {h gezogen und über die |chwebende Berufung und den neuen B-s&eid tn etnem Urteil erfannt bat, ist der nach § 80 Abs. 2 der MNeichsve:sicherung8ordnung vom Versiche: rungsträger für eine Spruchsacße zu entrichtende Paushbetcag nur einmal fällig [2936].

Personen des Soldatenftandes, die in Privaitbetrieben beschäftigt

werden, unterliegen der ge[seßlichen FKrauken-, Unfall-, Invalider- und Hinterblieberenversiherung nur dann, wenn fie „beurlaubt sind; dagegen Tommt bet einer, K-mmondier ung“ ‘die gefeßliche Versicherung niht in Beirat; vom Dienste , Zurückgeztellte“ sind in v?rsicherungs-

A

rechtlicher Bezietburg wie Zivilpe:sonen zu behandeln [2937].

Der Nbschnitt C. Kranken-, Juvaliden- und Hinter-

bliebenenversiherung enthält folgende Nunderlasse : Vom 13. Januar 1917 an die Vorstände der sämtlichen Landes- versicherungsanftalien und Sonderanstalten üver die Höhe der Zinsen, die dem Gemeinvermöaen bei der JZnvaliden- und Hinterbliebenenversicherung gutzuschreiben sind, und über die Berechnung des Kapilalswerts der festgeseßten Renten, vom 24. Januar 1917 an die Vorstände der der Aufficht des Neichsversicherungsamts unterstellten Versicherungs8anstalten

ito niuiei-

und an den Vorstand der Seekasse über die Nahrungsmit

versorgung in den Lungenheilsiätten und über die Auswahl

der Kranken für diese Heilstätten: vom 27. Jauuar 1917 an die Vorstände der zum Dienstbereiche des Königlich preußischen Krieg8ministeriuums gehörigen Landesverficherungsansfalten über die freiwillige Fortsezung der JZnvaliden- und Hinterbliebenen- versicherung (Weiterversicherung) der Militärgefangenen, vom 24. Februar 1917 an die Vorstände der der Aufsicht des Reichsversiherungsamis unterstellten Landesversicherungs- anstalten und der Sonderanstalten über die Anmeldung

tuberkulös lungenkranker Heeresangehöriger. Den Entscheidungen

der Revisionssenate sind folgende Leitsäße vorangestellt: ;

Geg»ckn dos. Urteil eines Oberve:sicherungsamts, dw bas fin Antrag auf Wiederau‘n2hme tes Verfahters als unzulässig zurü gewiesen wird, ist Revision richt zuläsfig, venn es sid in der Haupt- sache um etnen der in S8 1695, 1696 der Neichsversiherungsordnung bezeihreten Fülle bandelt [2301]. : : ;

Ein Versich:rter, bei dem nach selner Aussteuerung aus einer Kasse das alte, Arbeti8unfähigkeit bedinaende Leiden fortbesteht, bat auf Grund seiner feetwill'gen Weiterve: sicherung keinen Än\pruch auf Krankengeld, wenn rach Ab!auf der Unterstütuwngbödauer wäbrend der Urbeitsunfäbizkeit ein neues, Utbeil8unfähßigkeit bedingendes Leiden

¡tritt [2302]. i j Die Sibilts auf Grund des. § 3 Nr. 3 der Bikanntmavna, betreffend Wochenhilfe währerd des Krie cs, vom 3. Dezember 191 / (Reichs-Gesegbl. Seite 492, Amilite Nachrichten des RVI. 1914 Seite 807) tit mit Kblkauf ver Woche, tn welcher die Hebamme oder der Arzt in An)pruch genommen wurde, autzuzablen [2303].

Gin Anspruch auf Wcechenbilfe nah § 1 der Bekanntmatbung, betreffend Wechenbilfe während des Krieges, vom 3. Dezeurber 1914 (Reich?-Geseub!l. Seite 492, Amtli§e Nachrichten des Ÿ BA. 1914 Seite 807) besteht dann, wern das Kind im Ehebruch erzeugt ist, zu Ledz-iten des Ehemanns jedenfall* so lanae, als dieser die Chelichfeit des Kindes niht nah §8 1593, 1596, 1597 des Bürgzerlichen Geset- bus angefc{ten hat [2304]. O

N Einer Wöchkierid. ris E auf Wogengeld nach S 195 der Neichsversidberungso!: dnuna, nicht aber auf Woenhilfe ucch S 1 det Bekanntmachung dis Neichtkan¡lers, betreffend Wochenhilfe währen des Krkeaes, vom 3. Dezember 1914 (Reiche-Ge}eybl. Seite 492, Amtliche Nackrihten des RVY. 1914 Seite 807) bat, ist das Wochen -

(eld nur nah der Satzung threr Krankenkasse, nit aber nah § 3 Nr. 2 der Beklanntmachung zu gewähren [2305]. : Zer

Das Aussceiden eines Versiche:ten wegen Erwerbslosigkeit im Stnne des § 214 der Relchsversicherungtordrurg tritt an dem Tage ein, an dem das die Versiherurgt pfliht begründende Beschäftigung s- verhällnis aufbört, ohne daß es darauf ankommt, ob ter Versiderte bereits an diesem Tage als erwerbslos betradtei werden tann [2306].

Die Bekanntmachuvgen tes Stellvertrete: 8 des Reichgkarzlers über die Verjährungéfcisten vom 22. Dezember 1914 (Reichs- Gele". S. 543) und v-m 4. November 1915 (Reihs-GesenbI. Seite 732) gelien aub für Ansprüche auf Krankenkasse: sterbegeld [2307]. L

Gewährt cine Krankenkasse saßung#gemäß das Krankengeld al- gemein füc Sonn- und Feiertocçce 191 Ab*. 1 der Vtetchg verde rungsordnung), fo ist der Unfallzushuß 573 Abs. 1 0. a. O.) aud) für otese Tage zu ¡ohlen und der Krankenkasse nah § 576 Ad! 1 a..a. O. zu. erseßen [2308]. S

“Srvita ua eantartase einem gegen Krankheit versicherten UnfaUlverl!eßzten," der nah dem Zweiten Buche der Jeisbersiche rungf« ordnung und der Kassensaßung keinen Anspruch auf Krarkenhllfe bat, nad) S8 573, 575 der MNeich8versicherunaß8ordnung Krankenhilfe, 10 le thr nah § 576 Abs. 2 der Reich8ve1fiheruna#or dnung die hiecduich) entstandenen: Mehraufwendurgea zu erseten [2309].

Die Abgabe einer Streit|ache nah § 1693 dec NKeichsversiher ungf- ordnung ift unzulässig, wenn die Eatscheidng über den Klagean pru nit von der Entscheidung einer grund|ätzlichen Frage abhängt [20] ))

Vei den Entscheidungen der Beschlußsenate und den anderen Enischeidungen handelt es si um folgende grundsäß- liche Rechtsfragen : ; j

i 1) S ne Versagung der Geneßmigung des Versicherun(® amts zur Uebertragung eines Anspruchß3 in den Fällen des S 11: Abs. 2 der Reichsversch-zrungkordnung ist Veschwerde an das Bela versiherung?amt nah § 1792 der Reichéversiherungsordnung zulässige das nit endgültig entiche1det.

*) Die neben- den einzelnen Entscheidungen \tehenden eingeklam merten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amt-

lichen Nachrichten“ veröffentliht {ind,

D Eenehmnigung zu. der UVe5ertcogung d 8 Anspru{3 fn desen Fällen darf nor dana erfoiaen, wenn sie im mohlvecftandenen Zuteresse des Beretigten liegt [2311].

i Die Gewähr 1ng: von Sachle:ttunyen noh §- 120 der Neich3ver- ferungêordauung kann auch ouf dem Gebiete der Java! iden- und giuterbltebencnveisiherung s&on vor Festitellung der Bark istung agieordnet werden, Zur Gntich:idung darüber ist das Vei sicherungé-

t zuständig, in dessen Bezi:ke der Bezugeberechtigte iur Zeit des

rags auf Gewähruvg der Sahleissurgen wohnt [2312].

Dem na § 174 dec Neichöversiherungsortnung auf Antrag des bei!gebers von der Versich¿runaspflit Befreiten steht gegen die (lscheldung des Kassenvorstands (8:175 Abs: 1 a: a. O.), dur va die Betretuung ausgesprocken wird, kein Beschwerderecht zu [2313].

1) Vie? vom Rethe versiherungsamt auf dem Gebiet der Unfal- pfiherung aufgestellten G:undfätße darüber, ob ein Beitnieb Teil ger Nebenbetricb cines anderen Betriebs ijt, sind auch auf dem G:bt-t der Krankenve:siherung anzuwenden.

2) Belteht für einen Schankwirtschaftsbetricb eine Jnnungs- fankenkasse, so gebört zu dfeser au ein Theaterbetrteb, der einen Teil oder Nebenbetrteb des Schankwirt\{haftäbetriehs bildet. [2314.]

Für Streittakeiten aus. dem Ditenstverbältnis der Kasfsenbeamten, hnen gemäß § 359 Abs. 4. der Netch8versicherungordnunp die Rechte nd Pflicten gemeindlißer Beamten übertragen worden sind, gelten dle Verfahrendvors@rifien in § 358 a. a. O. nicht. In dem für die #ssenbeamten aufzustellenden Regulativ darf aub ntt bestimmt werden, daß § 2950 a. a. D. auf solde Streitigkeiten entsprechend arzuwenden sei. [2315.]

1) Der Widerruf der Befreiung von der Berfiherungsyflicht

Eh § 418 der Reichsversicherungêordnung ift zulässig.

2) Uebèr dey Widerruf entsch:idet der Kassenvoritand.

9) Für die Zulässig!eit des Widerrufs ist mindesteng erforderli, daß cine der Voraussetzungen des S: 418. Abs. 2 der neitde- tasiherungsordnung weggefallen ist [2316].

Eine auf Grund des. §531 Ab. 2 der Neichsversiheruno8ordnung ythängte Strafe brau&t nicht auf das Einfache oder ein Mehrfaces dr tüdständigen Beiträ,e bemessen zu werden, kann vtelmehr pintastens vont Cinfachen der rüdständigen Beiträge an auf jeden blebigen, das Fünffache der Beitragsrückstände nit übersteigenden etrag feligesezt werden. [2317.]

Ang°börtge feindlicker Staaten, die felt Ausbru des Krieges i Deutschland ¿urückaehalteà worden sind und daber ni®t der Invalidenveisiherurgspfliht unterliegen, können fi, wern fie vorher bersid)zrung#pfliGtig waten, fretw!llig wetterversibern [2318].

Bureannajsisterten der Reichéversickerur ganstalt [ür Angestellte, e nad ihren Anstellungsv?rtrage nur Anwari\chaft auf Nuhegeld nd Hin'e:blietenenrenten noch dem Bersicherungsgesetz sür Angestellte

ber, find vit nah. §. 1234 der Net )eversiherungsordnung ver-

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Den Schluß bilden die Uebersichten über Zahlungen der ôl Versicherungsanstalten aus JZuvaliden-, Kranken-, Alters- nd Zusaßrenten und über ihre Versicherungsleistungen an hinterbliebene in den Monaten November und Dezember 1916 umd über den“ Erlös aus Beitragsmarken in den Monaten De- pmber 1916 und Januar 1917.

Oesterreich-Ungarn.

Gestern erschien beim Kaiser eine Abordnung Salzburgs, bestehend aus dem Fürst-Erzbischof Geheimen mat Dr. Kelkner, dem Landeshauptmann Geheimen Nat pälaten Winkler, dem Präsidenten des Abgeordneten- auses Dr. Sylvester, dem Reichsrats- und Landtags- geordneten Dr. Freiherrn von FUcchs, dem Landes- jauplmannstellvertreter Reichsratsabgeordneten Dr. Stoel zel nd dem Bürgermeister Kalserlihen Rat Ott. Die Ab- irdnung unterbreitete anläßlih des Schlusses des Jubel- hres der Hundertjahrfeier der Zugehörigkeit Salzburgs j! Oesterreich, neuerlich die Huldigung von Land und cladt Salzburg und wiederholte die im vergangenen Jahre weiland Seiner Majestät dem Kaiser Franz Joseph I. unter- jreileten Bitten Salzburgs, insbesondere jene um Wieder- richtung der alten Salzburger Universität durch fugliederung weltlicher Fakultäten an die bestehende theolo- lche Fakultät. Diese Hochschule möge als K. und K. Kaiser \arle-Universität neu erstehen. Der Kaiser erwiderte auf die usprache, wie „W. T. B“ berichtet :

Vit freudiger Genugtuung habe Ich den lcyalen Ausdruck der ‘ir dargebrahten Huldigung vernommen und Ihre Bitte um Wieder- nichtung dec vo:mals bestehenden Univeifität tn Salzburg durch paliederung weltliher Fakultäten an die dortige theologische slultät gern gehört. Wenn in Meinem treuen Lande Salzburg i der Ciunnerurg an feine feit einem Jahrhundert voll-

ere Vereinigung mit dem öfter relhishen RKRaiserstaat mitten

i den Kämpfen und Bedröngn sea de3 grofen Krieges die äftige Intitialibe führender Yänner zu einer Einigung über den 11 gehegten Wunsch gediehen ist, die ehemalige Univ?-rsität wieder Murthten, fo eikenne Ih darin einen erfreuliden Ausdruck des Liwußiscins heim!iser Kulturkraft, der dem Bildungsdrang des vOites eine neue S!âtte wissenshaftliher Forschuvrg und Lehre punnen will, Ihr Erscheinen und Ihre gemeinsame Kundgebung ein zugleich den Beweis dafür, daß ernstes Wollen imstande i die Brücke zwischen den Auffassungen verschiedener Richtung | {lagen und jene Lage zu hafen, in der etne gedeihliGße Wlûte der Hohen Schule zum Wohl des Staates nit minder wie / Landes und seiner altehrwürdigen Lande9bauptstadt zu e1warten " Meine Regierung wird jene Vo:kehrungen in Erwägung zu

Men haben, die erforderli sind, um den von Ihnen erbetenen

Wébau der Saliburger Hohen Studten zu einer universitas “erarum auf den verfassungsmäßigen Weg zu leiten.

Jm Laufe des gestrigen Tages wurden die Beratungen r deutschen Parteien über die innerpolitische Lage fort- set. Laut Meldung des „K. K. Telegraphen-Korrespondenz- reaus“ fann ihr Ergebnis dahin zusammengefaßt werden, ß das Verbleiben der deutshen Minister im tbinett als gesichert angesehen werden kann,

Grof;britannicn und Jrlaud,

Nach englischen Blättern weist die Abrechnung über den nat8haushalt für 1915/16, die eine Gesamtaus8gabe von 4 Millionen Pfund ergibt, au 239 710 Pfund als Ent- hädigung für die Schäden infolge der Beschießung n Hartlepool, Whitby und Scarborough aus.

Ein Dóokument \{chwerer Besorgnisse über die Finanz- e Englands bildet die im Unterhause von 35 Abgeordneten ter Parteien eingebrachte Resolution, die die Einseßung pes Ausschusses zur Prüfung der Staatsausgaben mit der fugnis, Staatsbeamte zu vernehmen, fordert. In der Be- indung wird laut Mitteilung des „W. T. B.“ ausgeführt, ß der Schaßsekretär bei der Einbringung des Budgets im til 1916 die bestimmte Hoffnung ausgesprochen habe, die aus- VWorfenen, für den Tag 5 Millionen Pfund Sterling be- enden Staatsausgaben würben durch Ersparnisse vermindert fden können. Jett betrügen die Ausgaben täglich iben Millionen Pfund Sterling und die Regierung ile niht an Sparen. Die Finanzkontrolle des Unterhauses

ve praftish aufgehört,

lustliste in der Namen von 248 Of

Nufiland. Gutscchkow

n den Generalen Sacharow Vertretern der russi

r „Times“ vom 16. Ap. il ent- nzieren (77 gefallen) und 1950

Die Ver

in Jassy an- und Letschigki schen Armee an der ru- der französishen Militärmission, dem Minister- hef des rumänischen Haupt- Wie die „St. Petersburger wurde sofort eine Besprechung der s Vorfiß abgehalten, der im An- ffizieren und Soldaten des die es für ihre Pflicht er- is den eingedrungenen Feind zu schlagen. e, daß er steis davon überzeugt gewesen die Lage Nußlands auseinander. vom König Ferdinand in Vor seiner Rückreise hielt Armeeführern, nd dem Kriegsminister ab.

¿eldung des „Temps“ Frontarmee und den Agit Der General Brussiloff Soldaten der Südwestarmee egramm, um gegen die der fTonstituierenden Ver- : sburg,in der die internat Verwirrung in die Geister der Depul Verwahrung einzulegen. die konstituierende Versammlung i genwart des Präsidenten der Duma Gutschk ow wurde am ß von Vertretern der Armeen )r als 1200 Delegierten unitionsarbeiter besucht war. des Kongresses hielt Rodzian?ko etre phen-Ageu!ur* zufolge l daß eine Rückehr z r Ver- das verbürgt ter Wille tes ruf große Frelheit Gu grote Pflichten daß Las Vaterland 1front eine unzechörcbare mit Freude werde ih es im Hinterlande ordnete Nodits{ew lud dann alle Ap- iner starken Macht zusammenzu tondern auch den der Volksf1eibeit «Laßt uns den Gegn antwortete:

Der Kiieg3minister gekommen und vo und anderen mänischen Front, präsidenten Brati quartiers empfangen worden. Telegraphenaßentur“ meldet, führer unter Gutschfkow Abordnungen von O

on Jassy empfing,

anu und dem C

Abschnitts v klärten, um j Der Minister erwider sei, und setzte sodann längerer Audienz Gutschkow eine zweite rumänischen

empfangen. Besprechung Ministerpräsidenten u

Spaltung zwischen der im Taurischen richtete namens der an die provis Möglichkeit

Palast verschärft. fsiziere und ( orische Negierung ein eines Zusammentritts jammlung in St. Peter ionalistischen ierlen bringen ie Südwestarmee verlange, n Moskau zusammentrete. Sn Ge

und des Krieg in Minsk der Kongre der West front eröffnet, der Soldaten, Offiziere und M Ln der ersen Sißung ede, in der er der

RNodzianko S8ministers Sonnabend

der von met

» „St. Petersburger Tel jagte: .Glüdlih-rweise kann ih erklären,

Vergeßt ntt, gegen das %aterland auferlegt, e Ich weiß jeyt, daß die Wej

verpeßt nit, in Gefahr ift. Kampfkcaft be verkünden.“ Der Abge weseuden ein, sich zu e nit nur den Fetad Ÿ

zu béisiegen.

\@ließen, um Nußlands, Noditicherwo rief :

Bersammlung Darauf bestieg der franz5s\ch{e Oberst Negtmen18 vor

«Bergesset nichGt, Soldate Wollt Jhr daher die Fre Treibt weniger

jer verntchten !“ „Wir \{chwören es!* Rampon, der ehema!ige Kommandant sagte u. a.:

Kaisers vor Euch habt. seid tapfere gehorsame K foldatishen Pflichten. tion die große Armee keine

n, daß Ihr die Armeen des iheit befestigen, so Politik, aber erfüllt Erinnert Guch daran, j ‘ine Politik getrieben tajor das Wort und forderte die und alles für fie zu tur. r-Westfront, sagte: „Wenn die Anstrengungen machen, um. die er deutshe Militaris darstellt, muß vernichtet werden.“ t& Sondétfrieden für Nußland irovhe wäre. T\chetdse, der Petersburg, spra von und Söldatenrat. Er er- 8 in der Regierunos8macht, aften bestehen solle, EGin- | mus bestehe, sondern nur etne Negterung, die immer vorteilbaft und s g wurde von der ganzen Versa fall’ aufgenommen, die. die Marseillai\

der franzôsis{en Révolu Daun nahm etn englischer D Soldaten auf, die Freiheit General.G u r?o, der. Kommandant de Soldatea nit aroße zu reiten, wtrd fie unt ewige. Bedrohung des Weltfriedens Tseretelli sagte, wieder gut zu macende XFataj Vozsigende des Arbeite: - und Solr der proviforisden Regierung und vom Atbefter- hob gegen die Behauptung von einem Dualitmu gfeit der beiden Körpersc{h daß ktetn Duali

junoe Freiheit mus, der. etne

Der Soiltalist

atenrats in Stk.

der infolge der Tätt svruch und erklätute einfache politische Kontrolle der notwendig fei. Diese Erklärun mit: großem Bei e: anstiminte. Ftalien.

ist der neuernannte Apostolische

Wie. „Jtalia“ meldet, l ignore Pacelli zum Erzbischof

Nuntius in München Mons von Sardes ernannt worden.

Griechenland, Der Rücktritt des Kabinetts L sih nah einer Meldung des politischen Kreisen versihere man, des Königs am Nuder bleiben werde. König Fühlung genommen hätte, habe Kabinettsbildung Bedingung gestanden werden können.

ambros bestätigt „Petit Parisien“ nicht: in z Lambros auf Ersuchen Zaimis, mit dem der abe für die Uebernahme der en gestellt, die nit hätten zu-

Amerika.

Die Regierung der V Amerika hat, wie das ungarischen Botschafter brief gewährt.

Wer Slaaisi und die Mitglie Washington angekommen. Balfour gestern das in das Weiße Haus seinem Militär- und

Die kanadische Regierung hat na der „Times“ dem Munitionsdepartement eine 10 Millionen Dollar zur Erbauung von gewährt, die vor allem an der Küste des Stille1 wendet werden sollen.

ereinigten Staaten von „Journal“ meldet, dem österreichi Grafen Tarnowsky einen

etretär des Auswärtigen Amtes Ba der der britischen Mission f Reuter meldet, Staatsdepartement und begab fich d , wo er vom Präsidenten lottenadjutanten empfangen wurde. ch einer Meldung n Vorschuß von Holz\schi ffen

1 Ozeans ver-

ind vorgestern in

Wilson und

Kriegsnaghrihten.

Berlin, 23. April Abends. (W. T. B.) chlahtfeld von Arras ist heute der neue

Auf dem S chwersten Verlusten er-

englische gebnislos zusammengebroch An der Aisne und in der C Artilleriekampf. Jm Osten nihis Wesentliches.

Ansturm

hampagne zeitweilig starker

Während im Abschnitt Aisne— Champagne sich das Bild

in heftige Einzelkämpfe und zerfallenen Schlaht auch am flammte die dur me angekündigte Schla

teilweise starke Kanonaden gestrigen Tage nicht änderte, steigertes Feuer vorbereitete und

hrtägiges ge Arras8—Lo008 erneut au

t im Raume

9 Uhr in der Gegend von Loos ezfolgte, brach nach einem mit seltener Erbitterung geführten Kampfe unter s{hweren englischen Verlusten erfolglos zusammen. Die Engländer konnten nicht einen Meter unserer Stellungen behaupten. Nordwestlichh von Fampoux ia der Scarpebachniederung wurden am 22. feindliche Truppenansammlungen, Kavallerie und. ein Tankgeschwader unter Tonzentrisches Vernichtungsfeuer genommen. Am Vor- mittage des 23. enibranate die’ Jnfanterieschlacht nach sechs- tägigem Artilleriekampf auf breiter Front. von neuem.

Vorfeldkämpfe im Abschnitt zwischen Scarpe und Somme verliefen für uns günstig. Englische Patrouillen, die sich in Trescault und Honnecourt festgeseßt hatten, wurden unter empfindlichen Verlusten für den Feind verjagt. Desgleichen gegen Offus vorfühlende feindliche Patrouillen. Die Stadt St. Quentin lag abermals unter Artilleriefeuer. Jn der Gegend von Vauraillon und Leuilly wurden erkannte feindliche Truppenansammlungen durch vernihtendes Granat- und Schrapnellfeuer dezimiert. Ein feindliher Angriff kam infolge- dessen nicht zustande.

Im Raume Aisne—Champagne war besonders der nats 11 Uhr südlich Craonne vorgetragene erbitterte feind- liche Angriff für die Franzosen außergewöhnlich verlustreih. Nachträglih wird gemeldet, daß allein im Raume Berry- au-Bac bis Auberive in der Zeit vom 16. bis 19. April 30 Offiziere, 1472 Mann und 91 Maschinengewehre eingebracht wurden.

Nördlich St. Hilaire holten unsere Stoßtrupps 15 Franzosen aus dem feindlihen Graben. Patrouillen des Gegners wurden im Handgranatenkampf abgewiesen.

Aus aufgefundenen französischen Befehlen, die durch Ge- fangenenaussagen ergänzt werden, ergibt sich immer klarer der groß angelegie französische Durchbruchsplan. Die deutsche Front sollte am 16. April dur den unwiderstehlichen Anprall der französischen Divisionen an der Aisne gesprengt werden. Das 82. Korps sollte am 16. April zwölf Kilometer tief auf beiden Ufern der Aisne bis auf Brienne und Prouvais durhstoßen. Die 37. Dioision sollte südlih anschließend bis zur Suippe vorbrechen und dann scharf nah Osten abshwenken, während die 14. Division den Block des Brimont überrennen sollte. Die Absicht des strategishen Planes ging dahin, die deutschen Truppen im Raume südlich der Aisne durch wuchtigen Angriff in östlicher Richtung zurückzuwerfen, um sie den am 17. in der Champagne bei Auberive und Moronvillers- durh- stoßenden ftanzösishen Truppensäulen in die Arme zu treiben.

Auf dem östlih Reims liegenden 20 km langen deutschen Frontabschnitt von Betheny bis Prunay war ein Angriff niht angeseßt. Dieses Frontstück sollte durch den Vorstoß von Brimont nah Osten und den Vorstoß bei Auberive nach Norden am 16. und 17. April eingekesselt werden. Diese Einkesselung konnte indessen nur gelingen, wenn die öitlich Brimont vorstoßenden französischen Kampfsäulen schon im Laufe des 16., also am ersten Angriffstage, die befohlenen Linien erreichten. Im engen . Zusammenhang mit diesen Operationen südlih der Aisne standen die von der fran- zösischen Heeresleitung geplanten Operationen nördlih der Aisne auf der Linie Braye—Corny—Craonne. Hier: follten die Franzosen mit der Kerntruppe des 20. Ärmeekörps als Hauptstüge 12 km tief in das Hügel- und Waldgelände südöstlih. von Laon vordringen, um der neuen Sieg- friedstellung in den Rücken zu kommen. Durch die breiten Vreschen der auf einer Breite von 0 km zertrümmerten deutschen Front sollte die Armee durchstoßen. Die Sprengung des Froniabschnitts Aisne—Champagne und die fächerförmige Aufrollung nah Osten und Norden stellen einen großzügigen und wohldurhdahten Plan dar, der aber nur Aussicht auf Erfolg hatte, wenn bereits am ersten, spätestens zweiten Tage der Durchbruch in der befohlenen Tiefe glückte. Gelangen die

j Operationen niht Schlag auf Schlag, so war der Plan zum

Mißlingen verurteilt. Heute, nah einer Reihe blutiger Schlachitage, sind die kühnen Operationen Nivelles bereits end- gültig gescheitert,

t E R

Großes Hauptquartier, 24. April. (V: T. B) Westlicher Kriegs\chauplagt. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Auf dem Schlachtfeld von Arras führte die auf Frankreihs Boden stehende britische Macht gestern den zweiten großen Stoß, um die deutschen Linien «zu durhbrechen.

Seit Taaen \chleuderten \{chwere und \hwerste Vaiterien Massen von Geschossen jeder Art auf unsere Stellungen, am 23. April früh Morgens {woll der A rtilleriekfampf zum stärksten ‘DTrommelfeuer an. Bald darauf brachen hinter der Feuerwand her auf 30 km Frontbreite die englischen Stur mtruppen, vielfah von Panzerkraftwagen geführt, zum Angriff vor.

Unser Vernichtungsfeuer empfing sie und zwang fie vielerorts zum verlustreichen Weichen. An anderen Stellen wogte der Kampf erbittert hin und her: wo der Feind Boden gewonnen hatte, warf unsère todesmutige, angriffs- freudige Jnfanterie ihn in fraftvollem Geaenstoß zurück! Die westlihen Vororte von Lens, Avion, Oppy, Gavrelle, Noeux und Guémappe maren Brennpunkte des harten Ningens, ihre Namen nennen Heldentaten unserer Regimenter aus fast allen deutshen Gauen zwischen Meer und Alpen!

Nach dem Scheitern des ersten seßte über das Leichen- feld vor unseren Linien, mit besonderer Wucht auf beiden Scarpe- Ufern, gegen Abend ein weiterer großer An- griff mit neuen Massen ein. Auch seine Kraft brach sih am Heldenmut unserer Infanterie, teils im Feuer, teils im Nahkampf, und unter der ver- nihtenden Wirkung unserer Artillerie! Nur an der Straße Arras—Cambrai gewann der Feind um wenige hundert Meter Raum, die Trümmer von Guémappe sind ihm verblieben.

Wie an der Aisne und in der Champagne, so ist hier bei Arras der feindliche Durchbruch§versuch unter ungeheuren Verlusten gescheitert!

Englands Macht erlitt durch die Voraussicht deutscher Führung und den zähen Siegeswillen unserer braven Truppen eine shwere, blutige Niederlage!

Die Armee sieht voll Zuversicht neuen Kämpfen entgegen,

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An den Erfolgen der lezten Sthlachten hat seinen besonderen Anteil jeder Deutsche, Mann

Der erste englische Anprall, der am 22, April, Vormittags u

oder Frau, Bauer oder Arbeiter, der sich in den Diensi