1917 / 112 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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haltnsse bier gerade so lägen wie bei den Staatsbeamfken und Siaats angestellten und daß große Mißstimmung entstcb?-n würde, wenn die lehteren besser geteilt würden, als die Privatangestellten und Arbeiter, iese Forderung bat auch im Lande in weiten Kreisen Widerball

Während der Beratung der Geseßentwourfes habe ich

munen, welcbe dasselbe für si verlangten und nicht einsehen wollten, die Staatsbeamten und Staatsangestellten wirtschaftlih dem

: nâber stünden als die Privatangestellten und Privatarbeiter.

der Auffassung der Staatêregierung besteht do ein erbeb-

r Unterschied zwischen den Staatsbeamten und Staatsangestellten nd den Privatbeamten und Privatangestellten. Die Staatsbeamten Staatsarbeiter widmen wirtscaftlih ihre Tätigkeit lediglih dem

2, während die andern imt dem Staate bloß als Staatsbürger zusammenbängen, ihre wirtschaftliche Existenz aber aus der Staats- kasse in feiner Weise unterstüßt wird. Ferner kam für die Staats- regierung als wesentlihes Bedenken hinzu, daß bei den Privat- beamten und Privatangestellten gar nicht. klargestellt werden kann,

was ‘Unterstüßung, wirkliche Beihilfe, Lohn und Gehalt ist. Das

ist bei jedem einzelnen Betriebe anders, und keine Veranlagungs- tommission in Preußen wäre imstande gewesen, diese schwierigen Unterschiede auseinanderzuziehen und klarzustellen. Schließlih war aber, und das war aussclaggebend, nicht aus der Welt zu bringen, day den Privatangestellien und -arbeitern eine ganz erheblide Bevor- zugung zuteil werden würde gegenüber allen Personen, die einem freien * Berufe angehören. Diese Personen sind alle *venötigt, ihr Einkommen voll zu versteuern, ob sie nun gleiche oder höhere Ein- nahmen baben als im Frieden, entsprechend der gestiegenen Teuerung, ja sogar aud wenn sie geringere Einnahmen haben als vorher: ‘und *_ Deren ¿qut r ee In, Yande: Cs würde also cine sreicnde Ungerechtigkeit cntstehen, wenn man diesem Antrage hätte stattgeben wollen, und deshalb hat si die Staatsregierung darauf besbränken müssen, ledigli zugunsten der StaatSangostellten, Staatébcamten und Staatsarbciter eine Aus- nahme vorzuschen. Jch belone ausdrücklich, daß dicser Scbritt der Staatsregierung an sich nicht leit gavorden ist, aber sie glaubte ibn doch vérankworten zu können, weil fie scnst auf der einen Seite nimmt, was sie auf der anderen Seite gibt, and weil wirts{aftlich die be- dachten Pe1fonen in einem unmittelbaren Verhältnis zum Staat

xen uno er ihnen durch die Steuerfreibeit aus seinen eigenen Mit- eln eine weitere Zuwendung gibt. Die Finanzkommisssion dieses boben Hauses hat an si, obschon sie Bedenken gehabt hat, das Prinzip, daß die Staatsbeamten und Staatsarbeiter wegen der Teuerung steuerlih etwas besser gestellt werden sollen, anerkannt, die Vowilligung der Steuerfreiheit aber au ein Jahr beschränkt. Aber wenn sie einmal das Prinzip anerkannt hat, so ist kein Grand vor- handeit, welcher dazu führen sollte, seine Anwentaing nur auf. ein Jahr zu bewilligen. (s kann niemand annehanen, daß nah Ablauf des Jahres 1917 die große Teuerung bereits zurückgeflutet sein wird, und wir dann schon {on wieder normale Verhältnisse haben werden. Jm Gegenteil, ein jeder muß zugeben, deß wir bestimmt damit renen müssen, daß diese teuere Zeit noch längere Zeit andauern wird. Der

Borschlag der Finanzkonmmission würde daber, nahdem einmal das Pringip anerkannt ist, daß die Staatsbeanten und Staatsarbeiter reährend der Teuerung besser bedacht werden sollen, zur Folge haben baß alljährlich derselbe Beshluß gefaßt werden müßte. Welche un- angenehmen politischen Folgen das aber haben würde, wenn diese gerade bezügli der Privatangestellten und Privatbeamten umstrittene

Frage alljährlih in die Parlamente hineinkommen müßte, kann ein jeder von Ibnen felt ermessen. Jch möchte deshalb das hohe Haus bitien, die Steuerfretheit für die Dauer der Kriegsteuerung, und nit ledigli für das Jahr 1917 auszufipreben und demgemäß dem Geseßz- entwurf in der Fassung des Abgeordnetenhauses die Zustimmung zu erteilen.

Oberbürgermeister Rive- Halle: Folgen wir dem Kom- inissionsvorschlage, fo würde uns 1m nächsten Jabre die gleiche Vor- lage wieder beschäftigen, und sie würde unbedingt auch angenommen werden. Do erscheint es doch richtiger, die Steuerfreibeit für die ganze Dauer des Krieges zu statuieren. Ein davon abweicbender Beschluß des Hauses könnle von der Bevölkerung leiht mißdeutet werden.

Mit großer Mehrheit beschließt das Haus nunmehr die Streichung der vorgeschlagenen zeitlichen Beschränkung und nimmt den Entwurf unverändert in der Fassung des Abgceord- netenhauses an.

Die Gesezentwürfe, betr. die Abänderung derGe- segeüberdieLandeskreditkasse inCasselund die Landesbank in Wiesbaden werden auf Antrag der Kommunalkommission noch nicht in Beratung genommen, fondern ihre Durchberatung und Verabschiedung wird bis zum Abschluß der Beratung der Vorlagen, betr. die Schäßungs- ämter und die Stadtschaften, ausgeseßt. :

Es folgt die Beratung des Antrags Dr. Hillebrandt-Bres- lau auf Einschiebungeinespraktishen Jahres vor das afademische Studium bei der Vorbereitung der zu- künftigen Berwaltungsbeamten.

Auf Antrag des Herrn von Wilmowski wird eine Kommisston von 15 Mitgliedern zur Vorberatung des Antra- ges niedergeseßt.

¿Für den Entwurf eines Wohnungsge seßes und Des (efetentwurfes über die staatliche Verbürgung zweiter Hypotheken (Bürgschaftssicherungsgesez) beschließt das Haus die Einseßung ciner Kommission von 21 Mitgliedern.

___ Beide Kommissionen werden sofort dur Zuruf gewählt: ihre Konstituierung soll alsbald erfolgen. Den Rest der Tages- oròónung bilden 6 Kommissionsberichte über Petitionen.

Die Berliner Tiefbohrgesell\chaft und die G. Jul. Winter in Kamen (Westf.), in Konkurs, bitten um Erlaß des im Berg- gefeß von 1907 verheißenen Gesetzes über Aufsuchung und (Be- winnung von Steinkohle und um Nücksichtnahme bei biefem Gese ‘auf diejenigen, welche zu einer Zeit, wo die Entdeckung noch ein Mutungsrecht gab, eine solche Entdeckung gemacht und unverschuldet dieses Recht verloren haben, OK Die Handelskommission beantragt durch ihren Referenten, Geheimen Bergrat Dr, Weidtmann, die Petition im ersten Teil der Regierung zur Berücksihtgung, im zweiten Teil zur Erwägung zu überweisen.

Ohne Diskussion beschließt das Haus demgemäß. Die Petition der Vereinigung der Könic lichen Polizeiwachtmeister Groß Berlins und zu Frankfurt a. M. um Rangerhöhung und Gehaltsaufbésserung Überweist. das - Haus auf lntrag der esinanzkommission, Referent Oberbürgermeister Dr. O e hler - Düsseldorf, der Regierung als Material.

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| Ueber die Petitión-des Vorsiandes der Landwirishafks?

fommer zu Kiel um Zulassung der Kriegdanleihe zum Nenn weri als Zahlungsmittel wird zur Tagesordnung über- gegangen.

Oberbürgermeister Dr. Nive beridhtet namens der Finanz- fommisfsion über die durch den Senatspräsidenten des Oberverwal- tungsgerihts Dr. Struß und andere für den Sonderaus\chuß für Be- amtenrecht und Beamtenbesoldung der Deutschen Gesellschaft rur VBe- volkerungspolitik eingereibte Petition:

a. um laufende Kinderbeihilfen für Beamte usw. in gesteigerten Kopfsäzen bei steigender Zahl unversorgter Kinder.

b. um statistischbe Erhebungen über den Familienstand der Be- amten usw.

Der Kommissionsantrag auf Ueberweisung zur Erwägung gelangt ohne Erörterung zur Annahme.

. Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Präsident Graf von Arnim - Boißenburg gibt seinem Be- dauern Ausdrud, dem Hause einen ganz bestimmten Termin für die nächste Sißung nit vorschlagen zu können. Die Regierung lege Wert barauf, daß das Wohnungsgescß noch in der Kommission möglichst beraten werde, und es sei nmicht abzusehen, wann diese Beratung ab- geschlossen fein werde. Voraussichtlih aber werde das Haus am 19, Mai die leßte Sißung abhalten, und zwar mit folgender Tages- ordnung: Antrag auf Vertagung des Landtages bis zum 9. Oktober; dann eventuell das Wohnungsgeseß; Antrag Graf Hoensbroe; kleinere Vorlagen; dann eventuell Antrag Hillebrandt.

Oberbürgermeister Wermu t h - Berlin: Die Kommission für das Wohnungsgeseß hat sih soeben fonstituiert und bes{lossen, die erste Sißung, damit sich die Mitglieder in diese s{werwiegende und bedeutungsvolle Materie einigermaßen einarbeiten können, am 18, Mai abzuhalten. Da auch son eine große Reihe fehr bedeut- samer Anträge vorliegen, die dem Geseßz cine bessere Gestalt geben sollen, so erscheint es doch ganz ausgesclossen, es auch nur eventuell am 19, Mai auf die Tagesordnung zu seßen. Es wäre dem Juteressc des Herrenhauses und der Bedeutung der Materie nicht entsprechend, dieses Geseß, welbes das andere Haus fast ein Jahr beschäftigt hat, binnen wenigen Tagen und obne Bericht zu erledigen.

Präsident: Jst die Vorlage am 19. nicht fertig, so kann sie nit auf die Tagesordnung des Plenums kommen. Jch habz meinen bezüglihen Borshlag auëdrücklih nur „eventuell“ gemacht. Vielleicht ermähtigt mich das Haus, die Tagesordnung definitiv festzuseken, (Zustimmung.)

Schluß gegen 4 Uhr.

Wohlfahrtspflege.

Die „Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen“ teilt mit: Im vergangenen Jahr wurben bei “inem Vermögenéstand von 15 Millionen Maik weit über 3 Millionen Mark verteilt. Für das laufende Jahr sind bereits über 6 Millioner Mark dereitgestellt morden. Sollte H ergeben, daß weitere Mitte! erforderlich sind, so werden au diese bewilligt werden. Es geb! bieraus herber, daß die Naltonalstiftung ihre Untezrstütungêtätigfeis nach Maßgabe ier Mittel, die naturgemäß auf lange Zeit berechnet iein müssen, verbunden mit etner etngehenden fozialen Fürforge tz umfangreichjter Weise ausübte.

M) PONORCE 2 C E E V 20

Kunst nud Wissenschaft.

Die Königlihe Akademie der Wissenschaften hielt unter dem Vorsiy ihres" Sek:etars Herrn Planck am 3. Mali einc Sesamtsizung, in der Herr Hintze übec das Svstem dex inneren Politi? Friedrichs des Großen spra. Er be- hanbelte es, wie es si ia dem Politischen Testament von 1763 tar- tellt, miz beionderer Berückcktigung der durBuehenden Abhängtuketi

dieses Regiecungsiystems- von den sußeren Lehensbedirgvngen des Staates, die auŸ nah dem Sieben}ährigen Kriege nit nur die strengste und sparfsamste Zusammenfafsung aller Kräfte, fondern av etne Vermehrung ter Machttuittel zur unabweisbaren Notwendigk 1 machten. Vom Heerwefen auscehend, wies er diefen Zusamnienbanç in den Entwürfen zur finanztelen Kriegsberettscha!t, in den Steue:- und Wirischastérefon:nen, in der Bewahrung der alten sländisch ge - gliederten G sellihaitsorduung naß. Rechts\huy und Geisteéfreihe't rshieren dabei als Troft- und Heilmittel gegenüber ben Härten und Cinseittgkeiten des militärisG-meikantlisti\cken Poitzeist 'ates.

Folgende Druck chrt!ten wurdea vorgelegt: Tom. 5, Fafc. 2 des von der Savigny-Stiftung beravsg-gebenen Vocabularium lurisprudentiae Romanae (Berolini 1917), von Herrn Holl |.ù Ruch : Die Bedeu!ung der großen Kitcge für das zueligiöse und fird- ite Leben innerhalb des deut hen Protestantismus (Tübtngen 1917), ' 9 von dem auswâitlgen Mitglied Herrn BVatroslev von Fag!é 110 Wien eingeiaadte Werk: Supplementum Þsalterii Bononiensis (Vindobonae 1917) und von gerin Erman bte 31, wissen1ch4f1- (iche Veröffen!ìi{ung der Deutschen Orieni-Gefelszaft: Tell el- Imarna vor dez deut]@eca Ausgrabung im Jahre 1911 von P. Timme (Letpzig 1917).

Tie Galerie Gduard Schulte bringt in threr neuen Aue- stellung zwei große Sammlungen: Eine Sonderausstel'ung von Prost sfor Ferdinand B-ütr-Cronberg und cine Biloerreih- „I te Türkei im Kriege“ von Wilh, Victor Krausz-Wien. Weltece Werke |avdten Gust. J. Buchner -Mürchen, Waldemar (Toste-Frankrurt a. M., Professor F. Klein-Chevalier-Berlin, Professor Max Foch- Berlin und srih Nikutowski-Düssetdotf.

Literatur.

Bericht über die Tätigkeit der Könialt revßi- \chen Hauptstelle für den bilien Ge T N richt für die Zeit vom 1. Ottober 1914 bis zum 1. Oktober 1916. 62 Seiter. (Geheftet 6 1, Verlag von Quelle u. Meyer in Leipztg.) Stn Aufsaß des Geheimen Dberregieruvgêsrats Norrenberg über dte Begründung der Haupistelle leitet den Bericht ein. Er zeigt, wie ote preukiche Unten ichtoverwaltung in dem lezten BWéenschen- alter die Einci@tungeu zum Weiterbilden ter Lebrer der Mathe- mati?, Naturwissens(aiten und E1tkunte zielbewußt vnd beharrlich jefôrtert und wie die innere Entnicklung dazu gedrängt hat, die Hauptstelle zu sckaffen. Der Bericht selbst legt dar, welce Eiyrihtunçcen getroffen wurden, um troy dem Weltkrtege die lufg2ben der Hauptstelle zu erfüllen. Man erfährt, wie die Ver- anftaltungen zur Weiterbildung, die ursprünglich nuc für Lehrer und Lek- rerir nen zuncch}t Groß Gerlins geplant waren, autgedehnt wurden, welche Auckünst- über Räume, Inn-neinrihtungen und Lehrmittel erteilt wurd:n, wie die Prü!stelle angelegt i und wiewcit die Arbeiten an den Musterverz- chnissen der Lebuntttel fo1tceshritten sind. Für alle, die die Hil-e der Hauptit:ll- in Antpruch nehmen sollen, ist det Bericht uner tbehrlid, fo für Sculvérwaliungen, für Lehrer und Lehretinven, die in Math matik, Naturwissensha{ten und Erdkunde unterrihter, für Baubebö:den, für Verleger und für Gcscäste, die Lehrmittel herstellen oder damit handeln.

Verlehrswesen. Die Annahme von Postpaketen nah der Türkei, die vorübergehend einaenellt war, ist wieder zugelassen. Bi: auf weiteres dürfen jedo von einem Absender täglich hôchstene 30 Stü eingeliefert werden.

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Vorläufige Einftellung des Briefverkehrs nah Spanien und den überseeischen neutralen Ländern. Wegen Mangels an einer gesiczerien Seebeförderung8aelegen- heit muß ter Briefpostverkehr von Deutschland nah Spanien und den übersecischen neutralen PRostgebieten (Mexiko, Mittel- und Südamerika, China, Siam) bis auf weiteres eingestellt werden, Briefe uod Postkarten („Familiensendungen“) mit Familiennachrichten an die in Spanien in Freiheit lebenden Deutschen werden oon den Postanstalten auch weiter zur Be- förderung angenommen.

Zheater und Mufik,

Im Köntglichen Opernhause wird morgen, Sonnabend, e Der Lroub1dour* mit den Vainen Dux, Leisner, Herwig und den Herren Kirchner, Echwarz, Bahmarn und Krafa in den Haupt- rollen aufge{ührt. Dirigent ijt der Scneralmusikdirektor Blech.

__ Im Königlichen Schau)ptelhaufe acht morgen tiz Poffe „Kytig-Pyrly* in Szene. In größeren Nollen find die Damen Coste, Dora, H:têlo-r, bon Mayburg, Swhiüter, Sussin sowie die Herrea Boettcher, Eichholz, voa L-debur, Mühlhofer, Patry, Sas und Veepermann beschäfttgr. Spfelleiter ist Dr. Beuck, musikalischer Leiter Herr Schmalstich.

Gin Gastspiel der Darmstädter Hofopzer begann, wte ,W. T. B." meldet, am 7. Mat in Bukarest in Anroesenheit des Militärgouverneurs vor etnem seit Tagen ausverkautten Hause mit ciner glänzenden Aufführung tes „Lohengrin“. Das Publikum, n dem sich auch zeblreihe RNumän?n befa:den, spendete reisten Bet- fall. Ein am 6. Mat unter der Lettung des Hoskapellmeisters Opyen- heimer mit größtem (Erfolg veranstaltcies Beethovenkonzert bildete dieCröffnung des auf 10 Tage b:rehreten Gastsptele. Ein aa demselben Tage von rer Deutschen Bukarester Shauspteltruppe in Braila begonrenes Gastspiel batte mit ciner Aufführung von Goethes .Ivhtgenie“, mit Gertrud Arneld in der Titelrolle, ebenfalls einen aifolgrethcn Anfang zu verzeihaen. Das aus Deutschen, Desterreihern, Bulgaren, Türken und Fumänen zusammengeseßzte Zuschauerpublilum des bis auf den letzten Plaz ausverkauften Hau}es gab seiner Befriedigung dur lebhafre, immer von neuem wieder cinseßende Beifallskuadgebungen Ausdruck.

Mannigfaltiges.

Das synhronis&e Leuchten der Feuerfliegen ist eine in Amerika auftretende, aber sehr seltene Naturecsheinung, während sie bet den tropishen Lampyriden häufig ist. Die besonderen Verbält- nifse der Natur, Feuchtigkeit und Luftbewegung seinen die Insekten lehr ¿u beeinflufsen. H. A. Allord beschreibt ia der amecifanishen Wochenschrift „Sciencz“ d15 von ihm bevathtete zeitweilige Auftreten des Leuchtens dec Feuerfllegen nah etnem Gewitter. Die Luft war sehr warm und feucht, und die Feuerflieg-n tauhten in großer Mengen auf, Tausende flogen über den Boden hin und leuhhteten, joweit das Auge blickden konnte. Dies Leuten verschwand und fehrte immer wieder, sodaß man in einiger Entferaung den Eindruckl wechselnder Beleultung und Dunkelheit batie. Zuweilen börte das rhythmische Leucht:n eine Zelt lang auf der ganzen Fläthe auf, zuweilen zeigie es fich nur an bejtimmt:n Stellen. Obzleich ih Allard 12 Jahre lang bemühte, das Leuchten der Feuerfliegen zu ver- folgen, Tonute dieser Synchronismus nie wieder beobahtet werden. Je nach den Luftvechältnifsen zeigen die Feuarfltegen beträchtliche Aenderungen In ihrem Flug und in threm L uchten. Manckhmal fliegen sie ganz dicht über dem Bozen, dann w'eder erbebea sie ch zu Véyriaden bis zu den Spizen der Bäume. Dann ist der Flug b-gleitet von etner langandaueruden Lichtausstrahlung, fo daß die Jnsekten wte kleine Leuchtpunkte erscheinen, die durch Luftitrömungen bew:gt werden,

Pola, 10. Mai. (W. T. B.) Laut Meldung des Wiener ?, K, Lel, Korrespondenzbureaus verzeichnete gestera um 6 Ühr 13 Minuten 7 Sekunden Avents der Settmograph des Hydro- grabhisch-n Amts in Pola den Beginn eines katastrophalen Ferndebens; Maximalphase: 7 Uhr 50 Minuten Abends bei etner Se Bodenbewegung in Pola von 0,4 mm, Erdabstand :

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New York, 10, Mat. (W. T. B.) Naeh einer New Yorkecr Meldung das „Journal* tft die amertikantsche Munittons- rabrtik Hammoth in die Luft geflogen; die Zahler Opfer ist noch unbekannt.

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(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Bireiten Veilage.)

Theater. |

ÄBönigliche Zchausp iele. Sonnab.: Opernhaus! 125. Abonne- nent8vorstelung. Dienst- und Freipläße find aufgehoben. Der Troubadour. Oper in vier Aklén von Giuseppe Verdi. Text nah em JItalienishen des Salvatore Camerano. Musikalische Lettung: Necr Genueraimusikdirektor Blech. Negie: Herr Oberregisseur Droescher. Chöôre: Herr Professor Nüdel. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 127. Abonnementsvorstellung. Kyrit - Pyrig. Alt-Berliner Posse mit Gesang und Tanz in dret Aufzügen e Bie e lse att und S Sustinus. S von Gustav Michaelis. Veunttallse Leitung: Herr Schmalsüich. Juszenizrung : Herr Regisseur Dr. Bruck. Antang Tf Ühr. : N M

Soncetag: Opernhaus. 126. Abonnementsvorstellung. Dienst- Mai ep ipe | A Der R Dombdie für Musik, tn dre en bon Hugo von Hofmannsthal. Musik vo Richard Strauß. Anfang 7 Ühr. 2 j Pon

Shauspieihaus. Nachmittags: 150. Kartenrescrvesaß. Au 4llerb öchsten Befehl: Vorst:Deng für die Kriegs Arbeiterschaft, Zum 25. Yale: Der Raub der Sobineriuuen, Anfang 21 Uhr. (Ueber sämtliche Pläge ift bereits verfügt.) —. Abends: 128. Avoane- mentêvorjtellung. DVienst- und Freipläge find aufgehoben. Könige. &tin Schauspiel in drei Aufzügen von Hans Müller, Jn Szene geseßt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 71 Uhr.

Familiennachrichten,

Besl orben: Hr. Generalmajor a. D, Æduard Sperling (Berlin), Hr. Genctalinajor a. D. Carl Fisher (Braunschweig). —— Fr. N En G E pon Ter Vau, S gero. . von Bro-

i, ged. Holzapfel (Brandenburg, Havel), Fr. Magi Helene Fürst, geb. Heanig (Berlin). 6 Rene

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. T y rol in Charkotterburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expedition echnungsrat Mengering in Berlin. Z

Verlag der Expedition (Mengerin g) in Berlin. K

Druck der NordteutsGen Buchdrucerei und Verlagsanst ¿t Berlin, Wilhelmstraße 2, alk, 2 Sechs Beilagen (etn{Glicßlih. Warenzeichenbeilage Nr. 37; sowie die 1450. Ausgabe der Deutscheu Verlustlisten.

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N Natur.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

A NÉ2,

Berlin, Freitag, den 11. Mai

Varlamentsbericht.®)

Deutscher Reichstag. Mat ag. 104. Sißung vom 9. Mai 1917.

Die Rede des Staatssekretärs des Reichskolonialamts Dr. S olff, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms nicht mitgeteilt werden konnte, lautet:

Meine Herren! Aucch ih bedauere mit dem Herrn Referenten, daß die Verhältnisse in den Schußgebieten es ermöglicht haben, daß wir den Kolonialetat in diesem Jahre so nell verabscicden können. Aver auch 1ch schLpfe aus denselben Tatsachen Mut und Hoffnung wie die Herren Vorredner. Die Erfahrungen, die die Kolonialver- waltung troß des Mißgeschickes in den Kolonien mit den Erfolgen der Berteidigung gemacht hat, geben mir Mut und frohe Zuversicht

h jür die Zukunft.

Ich danke den Herren Vorrednern insbesondere für die aner- fennenden Worte, die sie für die heldenmütigen Leistungen der Schut- truppen in Sonderheit in Ostafrika gefunden“ haben; Sie können sicher sein, daß die Regierung sih Ihren Dankesgefühlen anschließt. Jch danke auch den Herren Vorrednern für die Wärme, mit der sie jur die geschäbdigten Kolonialdeutschen eingetreten sind, und wenn der Herr Abgeordnete Thoma zahlreiche Zuschriften von besorgten Kolo- nalinteressenten bekommen hat, so darf ih ihm den Mat geben, die Briefschreiber dahin zu bescheiden, daß die Kaiserliche Regierung die geschädigten Kolonialdeutshen nit im Stiche lassen wird, und wenn ich das ausspreche, meine Herren, dann bin ih mir der Zustimmung des gesamten NReickstags ficher. (Bravo!)

Wie ih mi nun, meine Herren, mit dem Herrn Abgeordneten nir Bremen auseinanderseßen foll, daß weiß ih niht. Jch habe vor dein Kriege drei Jahre versucht, mich mit dem Herrn Abgeordneten Henke über koloniale Angelegenheiten zu unterhalten. Er will nicht. (Fr verschließt sich alleir verständigen Argumenten, Jch habe Ihnen damals entgegengehalten, es nürde die Zeit kommen, und zwar schr bald, wo die Sozialdemokratie, die damals noch zusammen war, sich der Kolonitalpolitik zuwenden und mitmachen würde. Meine Herren, baß ih damals nicht falsch gesehen habe, das babe ich aus der Nede des Herrn Abgeordneten Noste heute ge\{lossen. (Sehr richtig! rets.)

Und wenn der Herr Abgeordnete Noske besonders hervorgehoben

hat, daß die Erfolge unserer Schußtruppen und unserer Ansiedler

während des Krieges nur dadurch so gute sein konnten, daß die Ein- geborenen uns trew zur Seite gestanden haben, so ist es das beste Lob, das der Kolomalvermaltung gespendet werden kann, und daß es von dieser Seite kommt, freut mih ganz besonders. Von diesem Lobe möchte 1h ebenso wie der Herr Vorredner, der Herr Abgeordnete Waldstein, einen Löwenanteil auf den ehemaligen Gouverneur von Ostafrika abwälzen. Die (Fingeborenenpolitik des Herrn von Rechen- berg, der jeßt als Mitglied diesem höhen Hause angehört (bravo! rechts), hat es jedenfalls den Afrikanern erleichtert, den feindlichen Angriffen solange Widerstand zu leisten.

Weiter habe ih heute nichts zu sagen. Jch bedauere lebhaft, daß ih niht mehr mitteisen fann, und zugeben muß, wie traurig die Ver- hältnisse in den Schußgebieten liegen. Die Stimmung aber, die ih gestern in der Kommission empfunden habe und die heute, mit der inzigen Ausnahmé des Herrn Abgeordneten für die Hansastadt Bremen, auch bier herrscht, diese Stimmung gibt mir die Gewißheit, 1) Sie alle in Zukunft mitarbeiten werden an dem Wiederaufbau

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der Kolonien, den ih mit froher Zuversicht vor mir sehe.

105. Sihung vom 10. Mai 1917, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Am Bundesratstische: Der Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Helfferich und der Staats)ekretär des Auswärtigen Amtes Zimmermann.

Präsident Dr. Kaempf eröffnet die 114 Or.

Zur ersten Lesung stehen die zwischen dem Deutschen Neiche und dem Osmanischen Reiche in Berlin am 11, Januar 1917 unterzeichneten Verträge (Konsulat-, Rechtsschuß-, Auslieferungs-, Niederlassungsvertrag, Vertrag über gegenseitige Zuführung von Wehr- und Fahnenflüch- tigen der Land- und Seestreitkräfte, Verträge über Anwen- dung dieser Vertragsbestimmungen auf die Schußgebiete und auf die osmanishen Provinzen Hedschas, Jemen und Nedsch,d). Die Besprechung wird über sämtliche zehn Ver- träge gemeinsam geführt.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Wirklicher Ge- heimer Rat Zimmermann:

Meine Herren! Die Rechtsverträge zwischen Deutschland und der Türkei vom 11. Januar dieses Jahres, die der Herr Reichs- fanzler Jhnen teils zur Genehmigung, teils zur Kenntnisnahme mit- geteilt hat, sind ihrem wesentlichen Jnhalte nah juristish-technischer Jhre Begründung nah dieser Richtung hin will ich dem Herrn Direktor der Rechtsabteilung meines Amtes überlassen, der die Verhandlungen mit den türkis{en Herren Delegierten geführt und zum Abschluß gebracht hat.

Die Verträge haben aber über ihren sachlichen Inhalt hinaus nvch eine hohe politisde Bedeutung. Jch darf mir erlauben, Jhnen herüber einige Ausführurgen zu mahen. Wie Sie wissen, verfolgen die Verträge den Zweck, das sogenannte System der Kapitulationen zu erseßen, das die Verhältmsse der Fremden in der Türkei seit Jahr- hundetten geregelt hat. Ursprünglih mehr ein Ausfluß der Tat- sache, daß die Angehörigen der christlihen europäischen Mächte auf dem türkischen Boden nur geduldet wurden und in ihren rechtlichen

Sißung . um

__*) Dhne Geivähr, mit Auënahme der Reden der Minisler und Staatssekrétäre.

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und wirtschaftlichen Beziehungen sich selbst überlassen waren, haben ih die Kapitulationsrechte im Lauf der Jahre durch eine Reibe von Verträgen zu Privilegien ausgewadwsen, die den Fremden in der Türkei eine bessere Stellung sicherten, als sie die Landesangehörigen dort saßen. Diese Bevorzugung der Fremden wurde immer mebr als eine 3erleßung der nationalen Würde der Türkei empfunden, namentlich seitdem Japan die Befreiung von der Konfulargerichtösbarkeit durch- seßte und als erste Großmacht nicht christliber Kultur in den Verein des europäischen Völterrehts aufgenommen wurde.

Daogu kam der Umstand, daß die Türkei durch die Umwälzungen des Jahres 1908 zu einem Verfassungsstaat geworden war und in- folgedessen die in den Kapitulationen liegende Beschränkung der Sou- veränitat geradezu unerträglich erschien. Man kann wobl mit vollem Recht sagen, daß {on vor Ausbruch dieses Weltkrieges die Be- freiung von den Kapitulationen von dem ganzen osmanischen Volke einhellig gefordert wurde. Diese Stimmung machten sih unsere Feinde zu Nute, um der Gefahr eines Anschlusses der Türkei an die Zenitralmächte durch das Angebot des Verzichts auf die Kapitulationen zu begegnen. s ist bekannt, daß die klardenkenden und zielbewußten Leiter der türkischen Politik aus diesem Angebot eine für | Feinde sebr überraschende Folgerung zogen: sie erklärten, d turkische Neutralität nicht Käuflich sei, daß aber die Kapitulationen mit der jeßigen staatsrechtlichen Lage der Türkei und der türkischen Souveränität unvereinbar seien und daß sie infolgedessen diese Kapi- tulationsrechte einseitig mit Wirkung vom 1. Oktober 1914 aufhöben.

Wenige: Monate später traten die Türken als Bundesgenossen

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an unjere Seite. Sie haben sich von diesem Augenblick an als treue Waffenbrüder bewährt (Bravo!) und dur ihre glänzende Tapferkeit (rfolge erzielt, von denen viele Seiten in den Annalen dieses Welt- friegs rubmwoll berihten. (Bravo!) Die deutsche Regierung konnte die einseitige Aufhebung der Kapitulationen vom Stand des Völkerrechts nicht als wirksam anerkennen; denn die Rechte, welche den Deutschen auf Grund des bisherigen Systems zustanden, waren durch Verträge wverbrieft, Wohl aber erkannte Deutsh- land an, daß die Befreiung von- den Fesseln der Kapi- tulationen für die ‘Türkei das vornehmste, ja, vielleicht das einzige Kriegsziel i}; denn) die Turkei 17 ebenso- wenig wie Deutschland in diesen Weltkrieg hineingezogen, um seine Nachbarn zu zers{bmettern, um fremde Länder zu erobern und fremde Völker politisch und wirtschaftlih niederzusblagen, sondern lediglich, um im Kreise der anderen Völker frei und sicher leben zu können. Hierzu bedarf sie eines Nechtszustandes, der es den politischen Agenten habsüchtiger Mächte in Zukunft unmöglih macht, unter dem Dek- mantel der Kapitulationen ganze Provinzen der Türkei zu insurgieren und auf den Zerfall des osmaniscben Reiches hinzuarbeiten, wie es die russischen Vertreter in Armenien, die englischen in Mesopotamien und die franzósishen in Syrien getan haben.

Daß die“ Türken dieses Kriegsziel ‘erreichen, dazu“ will : ihnen Deutschland nah Kräften helfen. Dies erfordert nicht allein die Treue, die wir unseren Bundesgenossen s{uldig sind, es liegt auch in unserem eigensten Interesse. Denn vor allen anderen Mächten muß ganz besonders Deutschland aus wirtschaftlichen und politischen Gesichtspunkten Wert darauf legen, daß die thm verbündete und be- freundete Türkei sich in Zukunft kraftvoll und selbständig entwieln fann.

Wenn die Kaiserliche Regierung daher auf den Wunsch der türkischen Negterung, in Verhandlungen über die Beseitigung der Kapitulationen einzutreten, bereitwillig eingegangen ist, so ist es doch ohne weiteres klar, daß sie sih mit dieser Negative nicht begnügen konnte. Es ist micht leiht, Jahrhunderte alte Ordnungen einseitig zu beseitigen; sie müssen durch neue Ordnungen erseßt werden, die dem bisherigen Zustand, so sehr sie sich auch von 1hm unterscheiden, dech sorgfältig Rechnung tragen und dem Mißverständnis und Will- kur in Zukunft nach Möglichkeit vorbeugen. Die MNeichsleitung glaubt, durch die Jhnen vorgelegten Verträge diefe Aufgabe gelöst zu haben,

Auf welchem Wege man zum Ziele gelangt i}, wird Jhnen nun- mehr von verständiger Seite auseinandergeseßt werden. Im Jn- teresse der weiteren Pflege der guten und freundschaftlichen Beziehungen zu der eng verbündeten Türkei, im Junteresse unserer beiderseitigen Kriegsziele bitte 1ch Sie, meine Herren, den Ihnen vorliegenden 7 Verträgen nunmehr möglichst bald und möglichst einhellig Ihre Ge- nehmigung erteilen zu wollen. (Lebhaftes Bravo!)

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Kriege: Meine Herren! Die Aufgabe, die den deutschen und türkischen Delegierten bei den

\ u ( : / 08 dv A4 O + Verhandlungen über das Ihnen jeßt vorliegende Vertragswerk gestellt war, erwies sich deéhalb als besonders schwierig, weil nicht nur der neu zu schâffende Nechtszustand von dem bisherigen grundsäßlich ab- wich, sondern auch die deutschen “und die türkischéèn Rechtsanschauungen in wihtigèn Punkten auseinandergehen. Das fogenannte Kapiku- lationésystem, das, soweit Deutschland in Betracht kommt, auf dem preußish-türkis{hen Vertrage von 1761 beruht und in dem deutsch- türkischen Handölévertrag von 1890 aufrehterhalten ift, gewährt den Deutschen 1n ‘der Türkei ‘ebenso wie den Angehörigen der - übrigen Kapitulationsmädte eine privilegierte, gewissermaßen exterritoriale Stellung. Diese besteht imi wesentlichen darin, daß die Angehörigen der Kapitulationsmächte mit gewissen Ausnahmen mt der türkischen, sondern der eigenen Gerichtsbarkeit untersteßen, und daß die Konsuln, die diese Gerichtsbarkeit ausifben, Nechte und Privilegien genießen, wie sie nah allgemeinem Völkerrechte nur diplomatischen Vertretern gewährt zu werden pflegen. Nach dem Kapitulationsrecht gehören Nechtéstreitigkeitéèn 2wiscken Deutschen zur aus\{ließliden Juris- diktion ihrer Konsuln: aber aub Fremde, die cinen Deutschen ver- klagen wollen, haben fih zu diesem Zwedke an den deutschen Konsul zu wenden. Andere Nectsstreitigkeiten zwisben Deutschen und Türken nrüssen allerdings vor den türkiscken Gerichten anhängig gemacht werden: dechch waren auch hier die deutschben Junteressen dur das kon- sularische Assistenzrecht gewahrt, wonach ein Urteil gegen einen Deut- sen, 1m rechtêräftig und vollstreckbar zu werden, der Unterschrift des bei den Verhandlungen zugezogenen deulschen Konsularbeamtken bedurfte. Völlig ausgenoinmen von der deutschen Jurisdiktion blieben nur die GrundstücEsachen, bei denen seit Jahrzehnten von den Groß- mächten die türfisde Gerichtsbarkeit als ausschließlihe anerkannt war. Auf dèm Gebiete des Strafrechts brauchen die Deutschen nach dem Kapitülationsrecht im allgemeinen nur den deutschen Richter über sich anzuerkennen. Die fürkische Gerichtébärkeit tritt allerdings ein, fo-

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weit £S sid Ul auch in diesem F; Strafbaft von Umfang sind Angelegenbeiten der freiwi i Gerichtsbarkeit zuständi« [ i Bormundschafts er. neben en ne auch, otwobl dies mit der Jerichiébarteit nit zusammenbängt, für ihre Angehörigen Standeósteamte. Wie auf dem gerichtlichen so sind auch lizeiliden Gebiete die Angehörigen der Kapitulatio! Türkei vielfah eximiert. So konnen sie beispielsweise ugung threr Konsuln nicht dur die türkischen Bebb1 viesen werden ) vefonderer Wichtigkeit Wattulationen berubh je Kapitulationémac t in Anspruch, daß ibnen den durfen, soweit dies von den Mächten ie Wareneinfuhr in der Türkei war drige Zollsäße gebunden, die erst allmäk Kapit fi

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onsmächte erhöht worden sind.

sih vor, daß ein solche daß beispielsweise Fr L

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itulationsmachte in der Türkei,

em Kapitulationsrechte besteht, andererseits irternd derartige Vorrechte und Privilegien auf die

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Denn wahrend in anderen Ländern die Landegangehorigen die bessere Stelluig haben, mußt es auf ibrem eigenen Gebiet mit ansehen, wie die Fremd genüber eine weitaus bevorzugte Stellung einnahmen. [orderung der türkischen Delegierten war denn auch, d: Vertragsrecht auf der Grundlage des allgemeinen europäis rechts sowie in vollkommener Gleichheit und Gege baut werden müsse. Diese Forderung ist von der gierung als berechtigt anerkannt und in dem ganzen Vertragswerk loyal durgeführt worden. Wie die Herren aus den einzelnen Be- stimmungen der Verträge ersehen werden, sind der Türkei gegenüber in keinem Punkte Nechte für unsere Konsuln und für unsere Ange bôrigen verlangt worden, die wir nidt au den türkfiscen Konsuln und den türkischen Staatsangachörigen bewilligt haben. Ohne ‘dieses Entgegenkommen wären die Verhandlungen zum Sceitern verurteilt gewesen. Wie war es nun möglich auf dieser Grundlage die deut- {en Interessen zu wahren, die biéher dur die Kapitulationen ichergestellt waren? Es ift ja einleubtend, daß nicht ohne Grund in der Türkei wie in anderen Ländern mohammedanisher Kultur das System der Personalität der Gerichtsbarkeit, wie es auch in den alten deutschben Volksrechten herrschte, gegenüber dem modernen System der Territorialität der Gerichtsbarkeit so lange standgehalten hat. Stärker als in anderen Ländern is in mohämmedanischen Staaten das Rechtsleben mit religiösen Anschauungen und Einrichtungen durch- seßt, die cine völlige Gleictstelung der Fremden und der inheini- schen erschweren. Dieser Eigenart der osmanis{en Kultur mußte auch unter dem neuen System Nechnung actragen werden. Das ist zunächst in umfasscndem Maße auf dem Gebiete der Ziviljustiz ge- hhehen. Hier sind die Eheangelegenheiten und die sonstigen Ange- Tegenbeiten des Familienrechts der türkis{hen Gerichtébarfeit nach wie vor entzogen worden, da diese hierbei Normen würde anwenden äandischen Anschauungen \ckchwer vereinbar h die türtisde Staatégewalt selbit: in taatliche Gerichtébarkeit gar nit

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müssen, die mit den abendländ wären. In der Tat nimmt agu } derartigen Angelegenheiten eine \ in Anspruch; sie überläßt diese vielmehr selbst für eigene Untertanen der Gerichtsbarkeit der geistliwen Behörden. Das gleide wie für die Familienanaelegenheiten gilt auch für die Fragen der Gesäfts= fähiakeit, insbesondere der Entmündiguna, da auc solche Fragen in der Türket vielfach ani

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ders als in Deutschland beurteilt werden. So ist für alle diese Angeleaenheiten die heimisde Gerichtsbarkeit als auëschließliche bestehen geblieben wohl gemerkt aber eine Geribts- barkeit, die in Deutschland ausgeübt wird, und nicht etwa eine neue Konsulargerichtsbarkeit. Wenngleih auf diese Weise unseren Ange=- hörigen ein gewisser Mehhraufwand an Zeit und Kosten verursacht wird, so ist doch der Vorteil, den sie dabei erreichen, ein ganz über- wieaender; denn sie unterstehen in diesen für ihr persönliches: Leben so überaus wichtiaen Fragen nah wie vor richterliben Bebörden, die thnen volles Verständnis entaegenbringen und nach deutschen Normen echt sprecben. Auf dem Gebiete des Strafre{ts hat der Ausliefe- runosvertrag der Verschiedenheit der recktlichen und sittlichen Begriffe insofern Recknung getragen, als in die Liste der Auslieferungsdelikte verschiedene Veraoehen aufgenommen sind, die nur in dem einen oder in dem anderen Lande als besonders s\traffällig erscheinen. Allerdings ist die Aufnahme in diese Liste so lanae nur theoretis{, als der Grund- saß der identis{en Norm der Auslieferung entgegensteht, das beißt solange nicht die Straftat von beiden Nechtssystemen unter Strafe ge- stellt is. Es ift aber von der Türkei auf dem Gebiete gewisser Sitt- Tichkeitsdelifte, die bier besonders in Frage kommen, das Zuaeständnis aemacht worden, daß sie hier auch über den Nahmen der identischen Norm hinaus die Auslieferung bewilligen will, Auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind den deuts{en Konsuln aub na dent Weafall der Kapitulationen weitoehende Befugnisse verblieben, so daß sie thre Fürsorge für unsere Angehörigen ausüben fönnen, ohne mit der Landesgewalt in Konflikt zu kommen. Die Necbte, die bier unseren Konsuln in der Türkei und ebenso natürli (den türkishen Knsuln in Deutschland bewilligt worden sind, finden sch in drei Artikeln des Konjularvertraas, die, wie man wobl saaen darf, drei Sonderverträge von großer Bedeutyng enthalten; das sind ein Notariatsabkommen, ein WVormundschaftsäbkommen und “ein Nachlaßabkommen. Zunächst ist im Artikel 15 des Konsularvertrags ein Notariats- abkommen enthalten. Danach hat der Konsul volle Notariatsbefug- nis für Necbtsae\shäfte unserer Angebörigen unter sich sowie für Ge- schäfte, die in Deutschland zur Ausführung kommen, darüber hinaus auch noch für cine Reibe anderer Fälle. Ein Vorbehalt i für (Grundeiaentum in der Türkei gemact worden: doch kommt auch dieser Vorbehalt in Wegfall bei dem wichtigen Akk dex Testamentsèrrihtunng. Das zweite Abkommen i} im Artikel 18 des Konsularvertrags ent- halten und betrifft das Vormundschafts- und Pflegschaftsreht. Hier ist dem deutschen Konsul im allgemeinen die Stellung des Vormund- shaftsrihiers verblieben, so daß er sich gerade auf diesem wichtigen Ge biet unserer Angehörigen in gleidber Weise wie bisber annehmen kann. Besondere Vorsorae mußte gactroffen werden, die nabe- sicgenden Kompetenzkonflikte mit Landesbehörden zu vermeiden, die sich. namentlich auf dem Gebiete der Entmündigung sowic bei der Verwaltung unbewealichen Mündelvermögens ergeben fönnen: wie dies im einzelnen aescheben ist, werden die Herren aus den Bestunmungen des Artikel 18 erseben haben. Der wichtiaste der drei Unterverträae endlich 1 das im Artikel 19 enthaltene Nacblaß- abkfommen. Nach diesem Vertrage steht den Konsuln in Ansehung der Nachlässe von Reichsangebhörigen das Recht zu, die Stcherung und Inventarisierung der Erbschaft herbeizuführen, ferner das Erbschafts» vermögen zu verwalten, die Nacblaßgläubiger aufzurufen, die Erben zu vertreten und ihnen Erbscheine auszustellen, endli den Nacblaß an die Erben auszuantworten. Die Landesbehörden haben ein ge. wisses Mitwirkunasrecht, das si verstärkt, soweit o8manische Staats. anqebörige als Miterben oder Gläubiger an dem Nachlaß beteiligt sind. Auch enthält der Vertrag eine wihtige Ausnahme von dent sonst zur Anwendung kommenden deutschen bürgerliden Rechte in Ansehung solcher Erbschaften, die in dex Türkei liegendes Grundoigeus

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