1917 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 May 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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Kreis Osterholz, hier wohnhaft, Hutfilterstraße 32, Geschäftslokal hier, am Brill 8/12, ist durch Bescheid der unterzeichneten Behêrde vom heutigen Taae gemäß der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 zur Fernhalturg unzuverlä!sfiger Personen vom E (Reiché-Gefetbl. Seite 603) und auf Grund des § 2 der erordnunz des Senats vom 9. Dezember 1915 (Bremisches Beseß- blatt Seite 283) der Handel mitt jeglihen Nahrungs®s- und Futtermitteln untersagt. Es liegen Tatsahzn vor, welche die Urzuverlässigkeit der Firma Peter Pavel und des Wiegels in bezug auf den Handelsbetrieb erweisen. Bremen, den 7. „Mai 1917. Die Pollzeidirektion. Buff.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 93 des Neihs-Geseßzblatts enthält unter E

Nr. 5850 eine Bekanntmachung über Aluminium, vom 16. Mai 1917, unter j

Nr. 5851 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Sulfat, vom 16. Mai 1927, unter

Nr. 5852 eine Bekanntmachung über Schiffsregister und Hilfskriegs\chiffe, vom 16. Mai 1917, und unter |

Nr. 5853 eine Bekannimachung über die Beschäftigung von Strafgefangenen mit Außenarbeit, vom 16. Mai 1917.

Berlin W. 9, den 18. Mai 1917.

Kaiserliches Postzeitungsarmt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Oberjustizrat und vortragenden Rat im Justizministerium Dr. Cormann auf seinen Wunsch von der nebenamtlihen Stellung beim Königlichen Heroldsamt zu ent-

binden und G an seiner Stelle den Geheimen Oberjustizrat und vor-

tragenden Rat im Justizministeriuum Dr. Thiesing neben- amtlich zum Mitglied und Justitiar des Königlichen Heroldsamts sowie zum Staatsfkommissar sür das Justizministeriuum berüh- renden Angelegenheiten desselben zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Prorektor Heyse in Kyriy zum Seminar- direktor zu ernennen.

Verordnung, betreffend Vertagung des Landtags der Monarchie.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde, mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt :

S 1.

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 19. Mai bis zum 9. Oftober 1917 vertagt.

2

Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 19. Mai 1917.

(L. S,) Wilhelm Rk. von Bethmann Hollweg. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lenzze. von Loebell. von Stein. Graf von Roedern.

Errichtung einer Staatlichen Verteilungs stelle für Groß Berlin. E

Zum Zwecke der gleihmäßigeren Versorgung der Bevölke- rung in Berlin und Umgebung mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs wird eine Staatliche Ver- teilungóstelle mit dem Sigze in Berlin errichtet; sie umfaßt die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schöneberg, Berlin- Wilmersdorf, Neukölln, Berlin-Lichtenberg und Spandau sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim.

Die Staatliche Verteilungsstelle ist eine Behörde und untersteht der Aufsicht des Staatskommissars für Volks- ernährung. A L

Der Vorsizende und die Mitglieder der Staatlichen Ver- teilungsstelle werden von dem Staatskommissar für Volls- ernährung ernannt, dem auch der Erlaß einer Geschäfts- anweisung vorbehalten bleibt.

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Der Staatlichen Verteilungsstelle wird ein Beirat bei- gegeben. Er besteht aus 3 Vertretern des Stadikreises Berlin und je cinem Vertreter der übrigen, zum Bezirk der Ver- teilungsstelle gehörigen Kommunalvyerbände sowie aus sonstigen vom Staatskommissar für Volksernährung berufenen Mit- gliedern. R j

Den Vorsitz führt der Vorfißende der Staatlichen Ver- teilungsstelle. i L S

Der Beirat ist in grundsäßlichen Fragen zu hören. Er ist zu regelmäßigen Beratungen über die Lage der Versorgung der Bevölferung zu versammeln. Die Geschäftsordnung erläßt ber Staatskommissar für Volksernährung. /

Soweit die Mitglieder des Beirats nicht in einem zur Amtsverschwiegenheit verpflichtenden Staatsdienstverhältnis stehen, sind sie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und insbesondere zur Amtsverschwiegenheit zu verpflichten.

ITT.

Die Staatlichhe Verteilunasstelle hat die ihr von den Landesämtern oder anderen Stellen zugewiesenen Waren auf die Kommunalverbände zu verteilen. Die Verpflichtung der Kommunalverbände und Gemeinden, die Versorgung der Be- völkerung in ihrem Bezirke zu regeln, bleibt unberührt.

Der Staatskommissar für Volksernährung kann der Staat- lichen Verteilungsstelle weitere Aufgaben übertragen.

TV. Die nach den fkriegswirts{aftlichen Verordnungen und

gierungspräsidenten in Potsdam hinsihilih der Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs zustehenden Befugnisse werden für das Gebiet der beteiligten Stadi- und Landkreise (Ziffer 1) von dem Staalts- kommissar für Volksernährung wagrgenommen. Der Staats- Ffommisjar fann die Befugnisse ganz oder teilweise dur den Vorsitzenden der Staatlichen Verteilungsstelle ausüben.

und kommunalen Behörden in unmittelbaren Verkehr. Die staatlichen und kommunalen Behörden haben den innerhalb ihrer Zuständigkeit an sie gerichteten Eifuchen der Staatlichen Verteilungsstelle zu entsprechen.

in die Staatliche Verteilungsstelle über.

fommissar für Volksernährung fejtzusezenden Zeitpunkte in Wirksamkeit. Der Staatskommissar erläßt die erforderlichen Anordnungen über die Emrichtung der Staatlichen Verteilungs-

stelle.

dem Minister des Jnnern im Einvernehmen mit den Ministern für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sowie der Finanzen verfügt.

für Handel und für A Domänen

Dr. Baumgarten bei dem Amtsgericht in Trebbin und

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M Die Staatliche Verteilungsstelle triit mit den staatlichen

VI. Die Bezirksverteilungsstelle für Speisefette in Berlin geht

VIIE. Die Staatliche Verteilungsstelle tritt zu dem vom Staais-

Die Auflösung der Staatlichen Verteilungsstelle wird von

Berlin, den 10. Mai 1917.

“Der Minister Der Minister Der Finanz-

ten. minister.

und For Lene.

Freiherr von Schorlemer.

Der Minister des Jnnern. von Loebell.

Gewerbe. Sydow,

Justizministerium. Jn der Liste der Rechtéanwälte find gelöscht die Nechts- anwäite: Armbruster bei dem Landgericht [ in Berlin,

Dr. Stockmann bei dem Amtsgericht in Goch.

Jn die Liste der Rechtsanwälte eingetragen ist der Nechts- anwalt Schulte-Wintrop aus Fulda bei dem Amtsgericht in Fritzlar.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zmangs- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (NGBl. S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über den Nachlaß des am 3. Dezember 1916 in Altona ver- storbenen Privatmanns Wilhelm Gustav Adolf Janenßky die Yiwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Hypothekenmaller Claus Wrage in Altona, Turmstr. 41.)

Berlin, den 14, Mai 1917.

Der Minister für Handel und (Gewerbe. J. A.: Lusens ky.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Baurat Breitspreher ist von Schubin nach Breslau und der dem bisherigen deutshen Generalkonsulat in New York zuageteilt gewesene PMRegierungsbaumeister Dr. Prager an die Negierung in Merseburg verseßt.

Dem Regierungsbaumeister des Hochbausaches Scheibner in Elbing ift eine planmäßige Regierungsbaumeisterstelle ver- liehen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bi3herige Nektor Wörffel aus Swinemünde ist zum Kreis\chulinspektor in Neidenburg ernannt worden. Dem Privatdozenten in der philosophishen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Martienssen ist das Prädikat Pro- fessor beigelegt worden. Dem Seminardirektor Heyse ist das Direktorat des Lehrer: seminars in Friedeberg N.-M. verliehen worden.

Bekanntmachung.

Tie Firma JIoharn Wimmer, Inhaber Johann Wimmer, hier, Sgüygenstraße 71, wohnhaft, der dur meine Verfügung vom 14. Oktober 1916 auf Grund der Verordnung des Bundedórats vom 23. September 1915 der Handel mit Häuten und Fellen untersagt worden war, wird hiermit zum Handel wteder zugelassen. Die Kosten dieser Bekanntmahung hat Herr Johann Wimmer zu tragen.

Barmen, den 12. Mat 1917.

Die Polizeiverwaltung, J. V.: Weyersberg.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Albert Bähring, hierselb}, Walbdburg- straße 2, wohnhaft, ist durch Verfügung voi h-utigen Lage auf Grund der Vercrdnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sontigen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbhedarfs untersagt worden,

Königsberg i. Pr., den 13, Mat 1917. Der Polizeipräsident. von Wehrs.

Bekannimacchung.

Der kaufmännishe forote \hank- und gas!wirtsckaftlihe Betrieb des Kaufmanns August BackLendorff in Johannisburg Königtbergerstrafße tst wegen Unzuverläsfigkeit des Inhabers bis auf weiteres geschlossen worden. Die Kosten dieser Bekannt- machuyrg trägt der Betroffene.

Fohanntisburg, den 13. Mai 1917.

Der Landrat. Gotthetre-.

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Bekanntmachung

Wegen wieterholter U-berschreitung der Höhfipre se babe |ch auf Grurd der Bundetratéverordnung vom 23. September 1915 (NGWV!. S. 603) urd ter hiezu ergaugeren Ausführungßanwettung

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Sarien, und zwar den Handel mit Lebensmitteln sowte Heiz- und Leut stoffen aller Art, auf die Dauer von 3 Monaten

angeordnet. Lyck, den 28. April 1917. Der Landrat. Peter.

Bekanntmachung. Durch Verfügung vom 10. Mai 1917 haken wir dem Fleischer-

meister Paul Lindenberg, hier, Frarziekanerstraße 174: Lest

tsch und Fleishwaren untersagt, weil er Dane nb aiGlactet und T Kleish von diesen Tizren, ohre es der Fleishbeschau unterziehen zu lassen und ohne Entgegennahme von Fleis{chmarken veräußert hat. Halberstadt, den 11. Mai 1917. Die Polizeiverwaltung. Dr. Gerhardt.

Bekanntmachuug.

Dem Metzger und Wirt Albert Firmbach, geboren cm 10. Mat 1868 ia Homburg v. d. H., wohnhaft in Frankfurt a. M., Homburgerlandstraße 90, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins besondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, ferner roben Naturerzeugntssen, Heitz- und Leuchtstoffen, sowie jeglihe mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetzieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 14. Mai 1917.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

Bekanntmachung.

Nuf Grund des § 1 der Bekanntmahurg des Bundesrats vom 93. September 1915 und Ziffer 1 dec Ausfübrungsbestimmungen des MYeinitteis für Hondel und Gewerbe vom 27. September 1915 hobe ih der Ehefrau des Bernhard Meisen in Benrath-Holt- hausen, Heyeslr. 18, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nind-, Shweinefleisch und Wurstwaren, sowt: jede mitteltare oder unmittelbare Beteiligung an einem folhen Handel für den Umfang des

Deulschen Neis untersagt.

die D Ci E o N L E L LA A D ;

Düsseldorf, den 15. Mai 1917. Der Laudrat. I. V.: Klingelhöfer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 19. Mai 1917.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesßrats sür Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Aus\chüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rehnungswesen, der Ausshuß für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Gegenüber einer Rede des englischen Marinesekretärs Carson auf einem Festmahl der Flottenliga, in der er erneut Beschimpfungen gegen die deutsche Kriegführung vorbringt und die Behauptung aufstellt, die englische Flotte kämpfe mit der amerikanischen im Junteresse der Zivilisation und Menschlichkeit und für die Aufrechterhaltung der Freiheit auf dem Meere, erinnert „W. T. B.“ daran, daß auf die Anregung der Vereinigten Staaten vom August 1914, die Kriegführenden sollten sih auf den Boden der Londoner Deklaration stellen, Deutschland sogleih seine

ustimmung erklärte, während England dies ablehnte. Nach Aen Abänderungen der Grundsäße der Londoner De- flaration hat England fie schließlich in Uebereinstimmung mit seinen Verbündeten auch formell außer Kraft ge- seßt. Ebenso hat England die Regeln der Haager Abmachungen nicht als bindend angesehen und - gegen fie dauernd verstoßen, während die geltende deutshe Prisenordnung auf den Bestimmungen des 13. Haager Abkommens beruht. Wenn Carson die deutshen Methoden als „solhe von Wilden“ bezeichnet, fo dürften ihm die Worte für die superlative Be- zeichnung des englishen Verhaltens fehlen. Es genüat der Hinweis darauf, daß die Antwort auf die englischen Methoden von der deutschen Kriegsleitung erst dann gegeben wurde, nachdem feststand, daß England durch keinerlei Ein- çpruch der verleßten Neutralen zur Anwenduig des bisher geltenden Völkerrechts zurückgebracht werden könne. Dies gilt sowohl von der Ausstellung des Begriffes eines für die Schiffahrt gesperrten „Seekrieggebietes“', als auch von der rüc: sihtslosen Führung eines Wirtschaftskrieges, der die Aushungerung eines ganzen Volkes zum Zieï hatte. Deutschlands Maßnahmen sind insoweit lediglich Gegenmaßregeln,- die durch vollkommen entsprechende Anwendung der englishen Methoden getroffen wurden. Wenn Carson annimmt, daß die Flotte der Vereinigten Staaten mit der englischen für die Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes zur See kämpfe, - so würde dieser Kampf nicht der Freiheit der Meere, sondern der Aufrecht- erhaltung der englishen Zwangsherrschaft zur See dienen, durch die alle Nationen, auch ‘die neutralen, bisher -geradezu terrorisiert wurden. Der Befreiung der Welt von dieser englishen Seetyrannei dient der deutshe V-Boot- krieg, den Carson in richtiger Einschäßung als wirklihe Ge- fahr -— für die englishe Seewillkfüur betrachtet. Die begründete Furt, daß der Unterseebootkrieg, gegen den die große englishe Flotte bisher machtlos war, auch troß der amerikanischen Hilfe sein Ziel erreichen wird, dürfte den eigent- lichen Anlaß für diese neueste Rede Carsons darstellen.

Das Krieger run es bekannt, daß vom 1. Juni ab im Jnteresse der Sicherstellung der Hase agg des Heeres eine allgemeine Herabseßung der Hafer: ration der Zivilpferde auf 3 Pfund täglich eintritt. Für die Pferdehalter ohne andere selbstgewonnene Futtermittel fommen zum Ausgleich der Kürzung der Haferration erhöhte Mengen an Zusa8- und Ersaßfuttermitteln zur Verteilung.

Nach einer vom Oberbefehlshaber in den Marken, General- obersten von Kessel für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg erlassenen Bekanntmachung

vom 27. September 1915 ( 9WMBl. S. 246) die Uhtersagung

sonstigen Vorschriften dem Obe: präsidenten und dem Res

des Geschästsbeiriebs des Gastwirts Johann Roy in

|_ (Nr. 811. 3. 17. A. Z. S. 1) gelten für gewerbliche

Betriebe, in denèn die Anfertigung oder Be- arbeitung von Männer- oder Knabenfkleidung (Röcken, Hosen, Westen, Mänteln, Müßen), Frauen- und Kinderbekleidung (Mänteln, Kléidern, B!usen, Weiß- waren, Umbängen, Schürzen, Korsetts) oder von weißer und bunter Wäsche im großen erfolgt Kleider- und Wäschekonfektion —, einschließlih der von diesen Betrieben ausgeführten Anfertigung nach Maß, sowie für die gewerblihen Betriebe, in denen Gebrauchs

gegenstände ganz oder überwiegend aus Web-, Wirk- oder Strickstoffen, aus Wollen, Filzen (Säcke, Ruck- säde, Zelte, Stoffschuhe, Gamaschen, Schirme, Steppdecken und dergl.) im großen hergestellt werden, die nah- stehenden Vorschriften. Anfertigung oder Bearbeitung im großen liegt auch vor, wenn zwar in dem einzelnen Betriebe selbst nur eine beschränkte Stückzahl der Ware angefertigt oder bearbeitet wird, wenn jedoh der Unternehmer, für den der Betrieb arbeitet, die Ware in Massen herstellen läßt.

§1. Beschäftigung innerbalb der Betriebe der Unternehmer. Bei den gegen Fetlohn (Tazxe-, Wogenlohn) be- \châftigten Arbeitern dürfen die Stundentohnsäte, bei den gegen Stüc1ohn beschäftigten Arbeitern die Stücklohnsäße niht geringer a!s die am 1. Februar 1916 gezablicn sein. Zu tem dana er- zfelkfen Verdkenst haben die Betciebsunternehwer cinen Zuschuß in Döhe von einem Zebntel des ver dienten Betrages zu lkeijten, fofern nit der für die Woche erzielte Verdienst das Neunfache des Orts- Tohns (ortsüblihen Tagelohne) überschreitet. Die Zuschüsse sind in die Arbeitsbücher (Rechenbüch:r) und Lohnbücher einzutragen und deutli als Zusüsse kennilih zu mathey.

52. Beschärtigung außerhalb der Betrtebe der Unternehmer. Soweit die Anfertigung der gererbliden Erzeugnisse füc die Betriebe der Uaternehmer außerhalb ter Arbeitsftälten der leyteren erfolgt, gelten die nahfolgenden Besttmmungen:

1) Für die Inhober von Arbeitsstuben und sonstige Personen

welhe für die Beiriebsunternehwmer (Austraggeber) Stoffe zuschneiden, verarbeiten oder ausgebea, für die Arbeiter (Arbeiterinaen), welche inncrhalb dec Arbeitsfluben mit der Anfertigung der G'zeugnisse beschästigt sind, und für diejenigen Arbeiter (Arbeiterinnen), welhe die gewerblihen Erzeugnisse zu Hause felbst herstellen (Heimaubeiter, Heimarkhbeiterinnen Hauearbeiter, Hausg-werbet' ebende u. dergl.) türfen die Slüd:- lohnsäße un» bei Zeitlohn (Tagef-, Wochenlohn) die S tunder- Louglape nit ger!nzer fein, als sie am |. Februar 1916 varen. Die Betriebsunternchmer baben, sofern sie tiz Heimarbeite Haußsarbelter u. derg!. unmittelbar beschäfiigen, D dem vin diesen erzielten Verdienst etnen Z1\{chuß in Höhe von etnem Zehntel des verdienten Betrages zu leisten. Im übrtgen ift der Arbeit3verdten\t der in den Arbeilsstuben oder als Heim- arbeiter, Hausarbeiter u. dergl. be\Häftigten Personen von den Inhabern der Arbeitsstuben oder den fonst die Ausgabe der Arbeit vermittelnden Personen ( Auszebern, Faktoren, Zwiscker- meisflern u. dergl.) durd Zuschüsse um ein Zehotel zu erhöhen. 0 Balve N EUE, 2) s in die Arbeitébücker (Rechen- uer) und Lobnbucher etnzutragen und deutli î

p fenvili ja a A g tlih als Zuschüsse

le Betrieböunternehmer (Auftr20geb r) haben den Inhabern

Arbeitsstuben und den sonst bie Arbeitégue gabe vermitt: B B als Ersaß für die vèrau?lagten Zusbüss- einen Zuschlag von sieben HPundertsteln zur Lohnsurmme zu zablen. Die bezeichneten Zwischen- personen haben innerhalb dreler T2gen nah der Lohnzablung jedesmal ein Verz?!chnis der von ihnen gezahiten Löhne dem zuständigen Ge- werbeinsvektor einzureißen. Yus dein Verzeichnis muß der Name und die Wohnung jedes Arbetters (jeder Wbeiterin), der von ihm verdiente Lohn, der tbm gezahlte Zuschuß und die donah ih ergebende Gesamt- summe des thm gezahlten Lohnes ei fihtli sein.

§ 3. AllgemeineVorschriften. In den Betriebsräumen der

Unternehmer is an deutlich sidtbarer St:Üe und in deutli tesbarer Schrift ein Anschlag gemäß Buchstabe a der Anlace anzubringen. In den Betriebs:äumen der Unternehmer und der die Ausaabe von Arbeit für ste vermittelnden Personen (Au3geber, Faktoren, Zwischen- meister u. derl), tn deren Arbeit für Hausarkeiter (Heimarbeitenz) u. derg!. ausgegeben oder atg:nowmen wid, sowie in den Aibeite- fluben ift an der Außen- un» der Innznselte bder Etngancs- und Auesgançcstüren an deutli sihtbarer Stelie und in deutli lesbarer Schrift ein Aaschlag gmäß Huchstzbe b der Anlage anzubringen.

ÿ 4. Dte Betriebsunternthmer, die Jnhaber von Urbeitsstuben und die fonft die Ausaabe der Arbeit ve mitteloden Personen (Aut- geber, Faktoren, Zwischen meister u. dera!.) find verpfl'Gtet, dem zu- e Gi E Ne En Aue in ihre Lohalislen und onsligen Bücher soweit zu gestattzr, als zur Feststellun î tg- keit der gezahlten Löhne erforderli ist. I S 4 L d j A Die R is mit dem 20, Mai 1917 în Kral und an die Stelle der Bekanutmacung vom 4. l 1916 A A T K.R.A.). B E

_ Hur dtîe unter diese Bekanntmachung fallenden Betriete hat die

Bekanntmathung Nr. N. M. 77/1. 16. K.R.A. vom Januar 1916, hetreffend mit Kraft angetriebene Maschinen für Konfek.torsarbeit, kcinz Geltung.

Anlage.

a. Anschlag für Bettlebéunternehmer (vergl. § 3 Abs. 1 der

D: van Votseb uez"g aus den Vorschristen des: Dberkommandos in den Marken

vom 15. Mai 1917. 1.) Den innerhalb der Betriebe der Unter- nehwer beschäftigten Arbeitern ( Arkbeiterianen) {s bet der Lobnzahlung ein Zuschuß ia Höhe von elnem Zehntel ves verdienten Lohres zu zablen, sofern nit der für die Woche erzielte Verdier\t das Neun- fache des ODrcislohnes (ortsüblihen Tagelohn) überschreitet. Die Lohnsäße für die angefertigten ober bearbeiteten Gegenstände dürfen nicht geringer als die am 1. Februar 1916 gezahlten sein. 2 B Aas E E E Ausgeber, Faktoren, Zwlichenmeister 1. dergl. und für. Jnhabder vok Arbeitsstuben (§8 3, Abs. 2 der Vorschriften) : | (9

Auszug aus den Borfcbriften des Oberklommandos in den Marken vom 15. Mai 1917. 2) Den außerhalb der Betriebe der Unter- nehwer beshöftgten Arbeitern (Arbeitecinnen) ift bet der Lohnzahlung ein Zuschuß in Höbe von éirem Zehntel des verdienten Lohnes zu zahleo. Die Lobnsäge für die angefertigten oder verarbeiteten Gegen- stände dürfen niht ge:inger als ti: am 1. Februar 1916 gezahlten sein. Arbeiten die Arbeiter (Arbeiterinnen) in Arbeitéftuben geaen Zeitlohn (Tagetlohn, Wocbenlohn), so düfen die Stuandenlöhne nit geringer als tie am 1. Februar 1916 gezahlten sein.

Meck&lenburg-Schweriu.

Das Großherzogliche Staatsministerium veröffentlicht einen Erlaß Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, worin es, wie „W. T. B.“ mitteilt, u. a. heißt, daß die Aenderung der Verhältnisse die Frage nahelege, ob nit der Zeitpunkt gekommen sei, die Verfassungsverhandlungen wieder aufzunehmen. Jm Einvernehmen mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Strelit halte es Seine Königlihe Hoheit der Großherzog von Medcklenburg - Schwerin deshalb für erwünscht, daß beide Regierungen mit angesehenen Persönlich- keiten der verschiedensten Lebensstellungen, mit Stände- mitgliedern uud mit Angehörigen anderer Kreise baldlun- lihst zu einer Besprehung über die Grundlagen

einer neuen Verfassungsvorlage zusammenireten. Er erxteile daher dem Staatsministerium den Auftrag, mil der T Regierung fich wegen der Einleitung in Verbindung zu segen.

(Fortsezung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnagrihten.

Berlin, 18. Mai, Abends. (W. T. B.) Jm Westen nur vereinzelt lebhaftere Gefechtstätigkeit.

, Bei Regenwetter und \{hlechter Siht war die Kampf- tätigkeit am Vormittag des 17. gering und nahm erst am Nachmittag mit aufhellender Sicht zu.

„_ Gegen Abend des 17. steigerte sich bei Arras das Ar- tilleriefeuer gegen die Front Acheville—Gavrelle zu größter Heftigkeit, um in der Nacht zum 18. Mai um 1 Uhr 30 Minuten Morgens zum Trommelfeuer anzuschwellen. Anschließende Angriffe beiderseits der Straße Gavrelle— Fresnes wurden, wie gemeldet, teils im Abwehrfeuer, teils im Nahkampfe abgewiesen. Die Räumung von Bullecourt vollzog fich gemäß einem bereits vor Tagen gefaßten Entschluß in der Nacht vom 16. zum 17. Mai ohne jede Störung durch den Gegner, nachdem der leßte englishe Angriff am 16. verlust- reih für den Angreifer abgeshlagen war. Die Aufgabe des ehemaligen Dorfes fonnte umso leichter erfolgen, als es fih nur um einen vorgeschobenen Posten des tief gegliederten Stellungssystems handelt, der seine Aufgabe, die erste Wucht des englischen Stoßes zu brechen, mehr als erfüllt hat.

An der Aisnefront wurden die erfolgreichen deutschen Vorstöße fortgeseßt. Jn der Nacht zum 17. gelang ein kühner Vorstoß, der mehrere Kompagnien eines aus Berlinern und Brandenkurgern bestehenden Regiments bis an den Südrand einer Schlucht 700 m östlih der La Royère-Ferme vorbrachte, wo sie sich feslseßten. Außer 157 Gefangenen, darunter drei Offiziere, wurden 5 Maschinen- und Schnelladegewehre als Beute einge- bracht. Dieser Vorstoß ist die dritte erfolgreiche Unternehwung dieses Regiments innerhalb von 2 Tagen, was einen Rü- {luß auf den ungebrochenen Angriffsgeist der deutschen Truppen „erlaubt. Die Beute aus. dem Vorstoß in der Gegend Bee erhöhte fih- auf 17 ‘Maschinen- und 9 Schnelladegewehre. Durh die deutshen Unter- nehmungen der leßten Tage haben die Franzosen allein an der Aisnefront an Gefangenen niht weniger als 735 Mann eingebüßt. Außerdem erlitten sie außerordentlich schwere Verluste, vor allem bei ihren vielfachen mißglückten und blutig abgewiecsenea Gegenangriffen. 8 Uhr Abends erfolgte an der ganzen Aisnefront ein Feuerüberfall, stellenweise in Trommel- feuerstärfe. Verschiedene anschließende französishe Angriffe zwischen 9 und 11 Uhr Abends wurden sämtlich dur Sperrfeuer und Handgranaten abgewiesen. Teilweise kamen lle im deutschen Feuer überhaupt nicht zur Entwicklung.

_JIn der westlihen Champagne lag auf den deutschen Höhenstellungen s{hweres Artillerie- und Minenfeuer aller Kaliber. Um 8 Uhr Abends wurde starke Besezung der fran- zösischen Gräben auf dem Cornillet erkannt und Vernichtungs- feuer darauf gelegt. Unter der Wirkung des deutschen Feuers fam es lediglich zum Vorfühlen von Patrouillèn, die überall abgewiesen wurden.

Jn Mazedonien wurde ein großer Angriff der Sarrail- Armee abgewiesen. Nachdem die Angriffe im Cernabogen am 11. Mai blutig zusammengebrohen waren, seßte sofort eine neue starke Artillerievorbereitung ein, die 6 Tage hindurch anhielt und nur in den Nächten an Stärke ein wenig nachließ. Am 17. Morgens steigerte sich das Artillerie- und Minenwerferfeuer zu außerordentlicher Heftigkeit. Zwei starke Angriffe gegen die Mitte der Cernabogenstellung folgten. Restlos und unter den \chwersten Verlusten für den Feind wurden sie abgewiesen. Vor der Front zweier Bataillone wurden allein 500 tote Franzosen gezählt. Jm Zusammen- wirken von Jufanterie und Artillerie und in erbittertem 11/5 stündigen Nahkampfe wurde besonders von \chlesishen Grenadieren, Ostpreußen und Gardetruppen Außerordentliches

eleistet. Eine größere Anzahl Maschinengewehre wurte er- eutet. Von den Kämpfen am 16. um die Höhe 1248 nördlich Monastir ist nachzutragen, daß auch dort 15 Maschinen- und Schnelladegewehre erbeutet wurden.

Großes Hauptquartier, 19. Mai (W. L. B.) Westlicher Kriegs\chauplag. Heere8gruppe Kronprinz Rupprecht.

Zwischen der Küste und St. Quentin nahm die Artillerietätigkeit in mehreren Abschnitten zu und sleigerte \ih Nachts zwishen Acheville und Gavrelle zu großer Heftigkeit.

Ein unter dem Schuß dieses Feuers beiderseits der Straße Arras —Douai einsegender englischer Angriff brach in unserem Abwehrfeuer zusammen. Ebenso er- folglos blieben feindliche Vorstöße östlih von Monecy.

Heeres gruppe Deutscher Kronprinz.

An der Aisne- und Champagne-Front hält das lehb- hafte Feuer -an.

Bei Braye erreihten wir durch Fortnahme eines französishen Grabens eine weitere Verbesserung unserer Stellung. Am Winterberg wurde ein nächtliher Vorstoß des Feindes in zähem Handgranatenkampf abgeschlagen.

Bei ungünstigem Wetter war die Fliegertätigkeit die leßten Tage gering. Gestern \{chossen wir 10 feindliche Flugzeuge ab.

Oestlicher Kriegs8schaupla ß.

__Russisches Artillerie: und Minenfeuer zwishen Aa und Düna, westlih von Luck, beiderseits der Bahn Zloczow- T Aen “n und an der Narajowka wurde lebhaft von uns erwidert.

An der mazedonishen Front hat der Feind nah den Mißerfolgen der legten Tage seine Angriffe nicht wiederholt. Das Artilleriefeuer ist wieder schwächer geworden. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreichisch-ungarischer Berichf. Wien, 18. Mai. (W. T. B.) Anmilih toixd gemeldet: ODestlicher und südöstliher Kriegsschauplat. Nichts zu melden.

Jtalienischer Kriegs schauplag. Die Jsonzoschlacht dauert an. Die Höhe Kuk süd- östlih von Plava wurde gestern früh nah zweitägigen wehsel- vollen und mit größter Erbitterung geführten Kämpfen auf- gegeben. Unsere Truppen fetten fich einige hundert Meter östlich des Berges fest.

Im Gebiete von Görz herrschte tagsüber auffallende Nuhe. Nach Einbruch der Dunkelheit stürmte der Feind, auf jedwede Artillerievorbereitung verzihtend, plößglich in dichten Massen aus seinen Gräben hervor. Alle seine Anstrengungen, in unseren Linien Fuß zu fassen, scheiterten an der kaltblütigen Abwehr unserer braven Truppen.

Heute früh unternahm der Feind einen starken Vorstoß gegen den Monte Santo. Die Verteidiger warfen ihn im Nahkampf herab.

Seit Beginn der Jnfanterieshlaht führten wir über 3000 Gefangene zurü.

Im Flitsher- und im Plöccken-Gebiet sowie in Südtirol steigerten die Jtaliener ihr Geschüßfeuer. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

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Wien, 18. Mai. (W. T. B.) Aus dem Kriegspresse- quartier wird heute abend mitgeteilt: Im Frontabschnitt Plava—W ippach-Tal wurde auch heute erbittert gekämpft. Der Feind vermochte nirgends einen Erfolg zu erzielen.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 17. Mai. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht.

Mazedonische Front: An der Tschervena Stena den ganzen Tag über heftiges Artillerie: und Minen- feuer. Gegen Einbruch der Nacht unternahm der Feind drei auf- einander folgende Angriffe. Beim ersten Angriff, der sehr erbittert geführt wurde, gelangten die feindlihen Truppen bis an unsere Gräben, aber fie wurden sofort durch ein-n Gegenangriff der bulgarishen und deutshen Truppen zurückgeworfen. Die beiden anderen Angriffe wurden durch Artillerie-, Gewehr- und Maschinengewehrfeuer a bgeschlagen. Der Feind erlitt blutige Verluste, wir brahtea Ge- fangene vom 1. afrikanishen Marsh-Regiment ein. Nördlich von Bitolia begann auf der Höhe 1248 sehr heftiges Artillerie- und Minenfeuer zu früher Stunde. Gegen 10 Uhr Abends unternahmen die Franzosen einen heftigen An- griff in mehreren Wellen. Es gelang ihnen, troy unseres Vernichtungsfeuers, sich an einzelnen Stellen unseren Gräben zu nähern, aber sie wurden von unseren tapferen Ver- teidigern mit dem Bajonett empfangen und nach erbitterten Nahkämpfen zurückgeworfen, wobei sie außerordentlih {were Verluste erlitten. Wir machten 4 Offiziere und 90 Mann vom 34. französischen Kolonialregiment und von einer leichten Abteilung _zu Gefangenen. Alle Gefangenen waren betrunken.

Jm Tf Mae Dagan heftiges Artilleriefeuer. Feindliche Abteilungen, ‘die während der Nacht vorgerückt waren, wurden vertrieben. Oestlih von der Tscherna und in der Ge- gend der Moglena lebhafte Artillerietätigkeit. Ziemlich beträchtliche Jnfanterieeinheiten, die westlih von Do bropolje vorzurücen versuchten, wurden durh Feuer zersprengt. Beim Dorfe Altschak Mahle, westlih vom Wardar, wurden feindlihe Truppen, die gegen unsere vorgeshobenen Posten vorzugehen ver\uhten, durch Feuer vertrieben. Oestlih vom Wardar spätrlihes Artilleriefeuer. Mehrere feindliche Ab- teilungen, die gegen die Umgegend des Dorfes Resseli vor- rückckten, wurden durch Feuer vertrieben.

An der unteren Struma s{hwache Artillerietätigkeit.

Rumänische Front :' Bei Tulcea zeitweilig vereinzeltes Gewehrfeuer.

Türkischer Bericht.

Konftantinopel, 18. Mai. (W. T. B.) | i i n pel, ( B.) Heeresbericht _Kaukasusfront: Jm Zentrum und auf dem rechten Flügel wurden mehrere leine Ueberfallsversuche des Feindes abgewiesen. Auf dem linken Flügel wirkungsloses russisches E __ Sinaifront: Eine unserer Erkundungsabteilungen dran bis zu den feindlihen Stellungen vor, durchschnitt die Draht: hindernisse, bewarf die feindlihen Gräben mit Handgranaten und zog sich ohne Verluste, wertvolle Nachrichten heimbringend, zurück. Am 16. Mai brachte einer unserer Flieger ein feind- liches Flugzeug zum Absturz hinter den feindlichen Linien. Am 15. Mai beshoß ein englisher Kreuzer unsere Stellangen bei Gaza, ohne Schaden anzurichten. cokberes den übrigen Fronten ereignete fih nihts Be-

_ Konstantinopel, 18. Mai. (W.j T. V.) Amtlicher Heeresberiht.

Außer feindlicher Fliegertätigkeit und wirkungslosem Artilleriefeuer gegen unseren linken Flügel der Kaufkasus- front keine besonderen Ereignisse.

Der Krieg zur See.

_ _Rolterdam, 16. Mai. (W. T. B.) Nach zuverlässigen Nachrichten aus England sind durch den legten Aar iff Se Dover {were Beschädigungen an verschiedenen Docks ver- ursacht, wo für die Flotte bestimmte Lebensmittel aufgestapelt waren. Der größte Schaden ist hier beim Löschen des ent- standenen Brandes erwachsen. Die meisten Geschosse fielen zwischen Kearnsey und Dover und vernichteten einen Flugzeug schuppen mit drei Flugzeugen. Zwei Torpédoboote wurden zum Sinken gebracht; eins dieser Boote hielt fi lange genug über Wasser, um die Besaßung in Sicherheit zu bringen. Trobdem waren die Verluste beträchtlich, auch auf den andere Schiffen, die am, Gefecht beteiligt waren. Man spricht von 150 bis 200- Toten und ebensoviel Verwundeten.

Madrid, 17. Mai (Funkspruch des Vertreters des „Wiener K. K. Telegr.-Korresp.-Bureaus“.) Der „Jmparcial“ teilt mit: Jn Ferrol sind Schiffbrüchige des ehemals griechischen Dampfers „Johannes Gaerllsandi“