1917 / 166 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezuggapreis beträgt vierteljährlih 6 6% 30 Pf. Ale Postanstalten nehmen Qestellung auz für Qerlin anßer den Postanstalten und Jeitnugzvertrieben für Selbstabholer auch die Königliche Geshäsftsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelue Aummern koflen 25 Pf.

„(¿ 166. DTO

Heute nachmittag ist eine Sonderausgabe des,,Reichs&- and Staatsanzeigers“ (Nr. 165 d. Bl.) erschienen. Sie enthält eine Vekanntmachung über die Genehmigung des Abschiedsgesuches des Reichskanzlers und Minifter- präsidenten und die Ernennung seines Nachfolgers sowie ein Allerhöchftes Handschreiben an den bis- herigen Reichskanzler.

E S T S E

i Fuhalt des amtlichen Teiles: Prdens8verleißungen 2c.

Deutsches Reich.

Bekannimachung der Reichebekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften.

M S beireffend ein privates Versicherungsunter- nehmen.

Königreich Preuszen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standestrhöhungén und sonstige Personalveränderungen.

Vekanntmachung, betreffend die Auslosung von Priorilät®- obligationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April

1872 in den Regierungsamisblüttern veröffentlichten landes- herrlichen Grlasse, Urkunden usw. | |

: Erste Beilage:

Bekanntmachung der in der Woche vom 1. bis 7. Juli d. J, ju Ki gGoo ialrienwedan genehmigten öfenilichen Samms ungen und Vertriebe von Gegénständen fowie abgelaufenen Grlaubniserteilungen. : /

dem Geheimen Sanitätsrat Dr. Schwerin in Nikolassee, Kreis Teltow, dem Pfarrer Sasse in Rathstock, Kreis Lebus, und dem Bürgermeister a. D. Biesenbach in Rheinbreitbech, Kreis Neuwied, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Spangen-

berg in Allendorf a. d. W. den Königlichen Kronenorden dritter Klase,

dem Rektor Keßler in Spiesen, Kreis Ottweiler, dem Rektor a. D. Loewentraut in Teistungen, Kreis Worbis, dem Hauptlehrer Cytronows ki in Groß Stein, Kreis Groß Strehliß, dem Stadisparkassengegenbuchführer a... D. von Kempen in Eschweiler, Landkreis Aachen, den Prokuristen Essing in Menden, Landkreis Jserlohn, und von der Ahe in Düren den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Uth in Urmiß-Bahnhof, Landkreis Koblenz, den Adler der Juhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

vem Vollziehungsbeamten a. D. Die hl in Kirchhain das Verdienstkreuz in Siber,

dem Walzmeisier Lüttge in Jlsenburg, Kreis Grafschaft |.

Wernigerode, dem Werkmeister Öertel in Celle und dem Kasernenwärter a. D. Weckauf in Langenheim, Landkreis Mez, das Kreuz des Allaemeinen Ehrenzeichens sowie :

dem Futtermeister Ziegemeyer in Haarstorf, Kreis Uelzen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigsi geruht:

dem Königlich württembergishen Generalmajor von |'

Trieb ig den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Shwer- tern jowie | ; em Königlich sächsischen Oberstleutnant von Meß \ch, den Königlich averishen Majoren N Oger, Weippert und ller von Kohlmüller, dem Königlich bayerischen Haupt- mann Vogl, dem Königli bon und dem Königlich sächsischen Oberleutnant Auenmüller A Sra der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen- éovern mit Schwertern zu verleihen.

ne Majestät der König haben Allergnädigsi geruht: Orde P ves Kaiserlich türkischen Offizieren folgende

den Noten Adlerorden vierter Klasse mit Schwertern den Ma s A Bi TEON G 8 id Bey und oren Ha e ewki Bey, Said Bey un fasi L und den Saupiieutn Djevdet Bey, Hamid

ey und Said Bey;

den Königlichen Kronenorden ¿weiter Klasse mit bm D Ywertern am statutenmäßigen Bande:

bersten Faik Bey;

.ordentlice Verunreinigung

bayerischen Obe1leuinant Peri g-.

den Königlichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande:

den Oberstleutnants Hussein Husni Bey und Edib Bey

sowie den Königlichen Kronenorden vierter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande: dem Oberleutnant Sabri Effendi.

Seine Majeslät der Kaiser und König haben Aller- gnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Reichskolonialamts, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Solf die E:laubnis zur Anlegung des von Seiner Majestät dem König der Bulgaren ihm verliehenen

|.St. Alexanderordens erster Klasse zu ertcilen.

Deutsches Nei.

: Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtischaften.

Vom 14. Juli 1917. Auf Grund der Bundesratsverordnung liber Befugnisse der

e vom 22. März 1917 (Reichsgesegbl.

S. 257) wird folgendes bestimmt: 81

In allen Gewerbebetcieben uad gemelualgigea dentlichen Bé- trieben, in denen Leten2- und Genußmittel A oa er Ne zum

Verz-þr an Ort nund Stelle“ verabfolgt weden, 1st die Darreißung von Mundtüdern aus Web-, Wirk. und Strickæwaren verboten.

In solSen Betrieben dürfen ferner vom 1 Okiover 1917 ab'

waschdare oder abwaschdare Web-, Wirk- und Strickwaren (Tisch- zeuge) zum Bedecken der Tische, auf dexen Speisen oder Getränke verabfolgt werden, den Eästen von Vewerbetreibendea niht mehr zur

Ga : | Benuzung überlassea werden. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: -

In Gewerbedetrieben, în denen Fremde zur Beberbergung auf-

genommen werden, darf jedem im Betriebe dieses Gewerbes aufge- nommenen Gast nichè mehr als eia frisches- Handtuh für tedea Kalendertag ¿zur Benuzung verabteiht weider. Für dle Benuzung eines Bad) des (Gewerbebelriebes dürsen jedem Gast auf die Dauer etncs Kalendertages ferner 2 Handtücher oder an Still? des zwe!len Handtuchs ein VadetuŸ cder Frottiertuh überlassen wer! en.

&3

Die im Vewerbeßbetriebe einem zur Deherbentung aufgenommenen Gaste überiassene Bettwäsche darf erst nah Beeadigung seines Auf- enthaltes oder bei !änzerem-als 7 täzicem Aufenthalt erst nach etner CNEMMiges Benohungsdauzr von wenigstens 7 Tagen auszewechselt werden. ; Werden aus besonderem Anlasse insbesondere infolge einer Er- krankung des Gastes einzelne S1ücke der Bettwäsche durch außer- uxbenuybar, fo dürfen diese Stüdcke yor- zeitig au8zewechselt werden. :

& 4 Web-, Wirk- und Strickwaren, zu deren Herstellung -aus\chließlid Paptergarne verwendet sind, werden yoa den Vorschriften der 88 1, 2 und 3 nit betroffen.

S Die Bestimmungen der 88 Ÿ enb 3 über Hand- und Badetücher sowie Beitwäsche finden auf die Beherbergung von Kranken in dffent- lien und privaten Krankenanstalten keine Änwendung. :

§6 | Wenigstens ein Abdruck dicser Bekauntmahung mit leit keser- lider Schrift ist in jen von den Vorschriften der §8 1 bis 3 be- Uroffenen Gewerbebetriebe in einer Größe von mindefiens 30 X 40 cem an einer ia die Augen fallenden, jedem Gaste unbehindert zugäng- lihen SteAYe azzubringen. U @

Wer den Bestirimungen der §31, 2, 3 und 6 zuwiderhandelt, wird auf Grund. der Vorschrift des §3 der Bundesratöverordnung über Befugnisse der Reich3bekleidungsnelle vom 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben diesen Strafen kann auf die in § 3 der Bundesrats- verocdnung über Befugnifse der Reihsbekleidungsslelle bezeihneten Nebenstrafen erkannt werden.

; 9. 3 Die Bekanmtmachung ritt am- 20. Juli 1917 in Kraft.

Berlin, den 14. Juli 1917. *

Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

| L) Bekanntmachung. Der auf Grund des 8 86 Abs. 2 Nr. 3 des Reichsgesezes

uber die privaten Ber iMerungourgniis mungen vom 12, Mai

1901 (Reichs-Gesezbl. S. 139) ‘bestellte Hauptbevollmächtiate

der Fidelity &-Deposit MOEA “of Mvar Q. E iro

tanner in Berlin, hat dem Kaiserlichen Auffichtgamt für

Privatversicherung ‘ea erklärt, daß die Gesellschaft bisher zustehende

darauf verzichtet, die Befugnis zum

Anzeigenpreis für den Raum eiuer 5 gespaltenen Eiuheits- zeile 30 Ps, einer 3 gespaltenen Einheitgzeile 50 Pf.

Anzeigeu nimmt auz:

die Königlihze Geschäftsstelle des Reichs- u. Staatoauzeigers

Berliu SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 1917.

\häftsbetrieb im Deutschen Reich (Kautions- und Ver- untreuungsversicherung) auszuüben, und daß sie sih in ihrem deutschen Gesha res darauf beschränkt, die laufenden Versicherungen abzuwickeln. Berlin, den 11. Juli 1917. Das Kaiserliche E für Privatversicherung. - Jaup.

Königreich Preußen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: * die vortragenden Räte im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Baurat Schulye zum Geheimen Obers.

baurat und den Geheimen Regierungsrat Grunow zum Geheimen

Oberregierungsrat zu ernennen. -

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Seminardireklor Schulz in Cottbus zum Regierungs- und Schulrat zu ernennen. 5

Justizministerium.

Jn der Liste der Rectsanwälte sind gelöscht die Rechts anwälte: Justizrat Schwabe bei dem Landgericht in Hannover, Born bei dem Landgericht IIT in Berlin und Mohn bei dem Amtsgericht in Berlin-Schöneberg.

Mit der Löschurg des Juslizrals Schwabe in der Rechts anmwaltsliste ist zugleich sein Amt ais Notar erloschen,

Jn die Liste der R-chteanwälie sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt, Geh-ime Justizrat August Schneider bei dem Amtsgericht in Trebbin, der Rechtsanwait Dr. Doß

‘aus Arnswalde bei dem Aml13gericht und dem Landgericht in

Schweidnitz, der Gerichtsassessor Dr. Clemens Beer bei dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen und der Gerichlsassessor

Klöpper bei dem Amtsgericht in Briesen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: der Baurat Harenberg von aentoa als Vorsiand des Hochbauamts in Hameln, der Beungee baumeister Lücking von Cöln nah Königsberg i. Pr., der Regierungsbaumeister Grün von Merseburg nah Wiesbaden, der Re„ierungsbaumeisier Leyendecker von Stuhm als Vor- stand des Hochbauamts in Kreuznach und. der Regierungsbaus- meister Jander von Bad Nenndorf als Vorstand des Hoch-

bauamts in Schubin, Regierungsbezirk B: oniberg. : Der Geheime Baurat Wichgraf in Poisdam ist in den

“Ruhestand getreten.

Dem Regierungsbaumeister Dr.-Jng. Geßner in Potsdam ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts daselbst übertragen.

Den Regierungsbaumeistern des Hochbaues Witt in Marburg und Lübbert in Lichtenberg (Bereich des Polizeis

räsidiums in Berlin) sind planmäßige Regierungsbaumeisters stellen verliehen.

Ministerium der E und Unterrichtss

angelegenheiten.

Dem Prosektor am Pathologischen Jnstitut, Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrih Wilhelms-Universität in un Dr. Ceelen ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der ordentlihe Professor Dr. Mitscherlich in Greifs wald ist in gleiher Eigenschaft in die Rechts- und Staats- Uai Fakultät der Universität “in Breslau verseßt worden.

Der Regierungs- und Schulrat Schulz is der Regierun in Frantfure a. O überwiesen D E S

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungsrat Dr. Stübben in Posen ist eine

fange Regierungsratstelle bei der Ansiedlungskommission

r Westpreußen und Posen verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bos

wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen

ITT. Serie,

III. Serie Lit. B und der Bergis, Märkishen ElsentahngesellGaft sind

r Bergish-Mär en enbahngese a

die in der besonderen Beilage zur dét gun Ausgabe des gie dle und Staatsanzeigers“ verzeichneten mern gezogen worden.