1917 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

8 17. Die Vorschriften der §§ 12, 13 und 20, Abs. 11 der B-kanrt- machung über die Errihtung von Preisprüfungsstellen und die Ver- forgungêregeluna vom 25. September und 4. November 1915 (RSBl. S. 607 und 728) sind entiprehend anwendbar. 8 18.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannk- machung und geaen die Vorschriften, welche von den mit der Unter- verteilung beauftragten Steben auf Grund dieser Verordnung erlafsen worden sind, werden noch § 7 der Bekanntmachung über die Be- \telluna eines Rei&skommi}sa!8 für die Kohlenverteilung vom 28. 10 bruar 1917 (RGBl. S. 193) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 4 oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ferner kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf tie sih die Zuwiderbandiung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Tâter gehören oder nit. e

Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 19. Juli 1917.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stu.

Bekanntmachung über vorläufige Regelung der Brennsioffversorgung.

Auf Grund der 88 1, 2 und 6 der Bekanntmachung über Regelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88 1 und 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlen- Mana vom 28. Februär 1917 (RGBl. S. 193) wird

ejtimml:

8 1.

I. Von Steirkoblen, Anth1azit, Steinkoblenbriketts aller Art, Braunkohlen, Braunkohlenbrik/t18 aller Art, Preßsteinen und Zecher- dezw. Hüttenkoks dürfen die Erzeuger bis auf weiteres, im fuhren- weisen Verkauf (Landabsay) wöchentlih höchstens ein Sechstel der im Landabsaz in der Woche vcm 24. bis 30. Ivnt 1917 gelieferten Menge abaeben, und zwar nur an solche Verdbrauter, die ein dir gendes Berbrauchöbedürfnis durch eine Bescheinigung nachweisen.

IT. Die Bescheinigung ist für Verbraucher, die in Gemeinden mit meir als 10 009 Einwohnern wohnen, vom Gemeindevo:stand, für Verbraucher, die auf dem Lande oder in Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern wohnen, vom Vorstand des Kemmunalyerbandes unter Angabe der benötigten Mengen au?zustellen und zu \tempeln. Maßgedend.- für die Einwohnerzahl sind die Ergebnisse der Volke- zâhlung des Jahres 1916.

ILI. Diese Besttmmung bezieht sch nit auf gewerblihe Ver- braucher, dié ur ter die Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung bétrefer d Melder fliht für- gewerblihe Verbraucher von Koble, Koks und Briket1s vom 17. Juni 1917 (Reichdanzeiger Nr. 145) fallen.

"__1V, Diese Bestimmung bezi: ht si ferner nicht auf die Abgabe von Brennstoffen an die Ber,- und Hüttenarheiter und Angestellten des Grzeugers, soweit diee Brennstoffabgade bisher üblih war ( Leputat- Toble). Deputatkohble ist bei dec Berechnung der in der leyten Junt- woche des Jahres 1917 abgegebenen Landabsazmenge (Absatz 1) außer Betracht zu lasser.

8 2, Die Versendung von Gaskoks ist bis auf weiteres nur nah Bahnstationen im Umkreise von höchstens 30 km vom Erzeugungs- orte gestattet. k

i §3 I. Da die endgültige Regelung der Brennstoffversorgung der Pauthaltungen, der Lindwtrtscha)t und des Kleingewerbes erst nah rüfung und Bearbeitung der durch die Bekauntmahyng vom 19. Jui 1917 4) für den 1. September 1917 angeordneten Be- \tands- und Bedartvermittelung erfolgen karn, wird zur vorläufigen Regelung der Belieferung tür jeden Versorauvgsbezirk 4 Abs. I und 11 der Bekanntmacburg des Reichskommissars tür die Kohlenver- teilung vom 19. Jult 1917) nah gleihmäßtigen Grundsägen, abgestu't nah der Einwohnerzahl uud nah der Schwierigkeit dec Brennftoff- Peru, die Brennstoffmenge sür einen ersten Lieferungszeitraum estimmt. E Diese Brennstoffmenge mird in den nächsten Tagen mitgeteilt werden. , 117. Der erste Lieferungézeitraum beginnt mit dem 1. August 1917. I1V. Die Vorh:ände der Versorgungsbezirke haben festzustellen, welhe Brennstoffmengen vom 1. August 1917 ab insgesamt und welche Teilmengen davon für die Haushaltungen, die Landwirtschaft und das Kleingewerbe 3 Abs. 1 Z fer 3 der Bekanntmachung des Meichskommifsars für die Kohlenverteilung vom 19. Juli 1917) in den Versorgungsbezirk eingeführt und, sofern sie in diesem erzeugt werden, vom Erzeuger bezogen werder. i V. Eine uber die festgeseßte Menge binausgehende Belteferurg \soll erst dann s\tatifi1den, wenn dur Lieferung der vorläufig fest- thten fenss an alle Versorgungsöbezi1ke der erste Lieferungszeitraum eendet ist.

8 4.

I. Die Händler, woelche Brennjtoffe in den Bezirk eines Kommunol- verbandes oder einer Gemeinde einführen oder von einem Erzeuger innerhalb des Bezirks beziehen, sind auf Verlangen des Vorstands des Kommunalverbandes, in Gemeinden vou mehr als 10 000 Einwohnern auf Verlangen des Gemetindevorstands, verpflichtet, bis zu einem Drittel der bei ihnen lagernden und eingehenden Brennstoffe zur Ver- ging dies-r Behörde zu halten und den von der Behörde bezeichneten

ersonen zu überlassen sowie die zur Uebergabe erforderlihen Hand- lungen vorzunehmen.

IT. Lie in Abs. T bezeihnete Behörde kann a"s dieser Menge zur Befriedigung eines kringenden Verbrauchsbedütfaisses der Land- wirtschaft, des Kleingewerbes oder der Haushaltungen Brennstoffe den Verbrauchern zuweisen.

IIT. Bei einem Händler, der für Verbraucher verschiedener Be-

zirke liefert, übt der für die gewerbliße Niederlassung des Händlers zuständige Gemeinde- oder Kommunalverbandsvorstand die voritehend angegebenen Befugaifse aus. Er hat Ersuchen der Vorstände der anderen beteiltgten Bezirke tn demjenigen Verhältnis zu entsprechen, in welchem der Händler im Jahre 1916 an Verbraucher der be- teiligten Beziike geltefert hat. Im Streitfalle entscheidet der Reich: - kommisfsar für die Kohblenvertetlung. , 1IV. Diese Vcrsch:ift bezieht sich nicht auf Brennstoffe, welhe von den Händlern nahweislih zur Lieferung an folhe gewerbliche Verbraucher bezogen werden, die unter die in § 1 genannte Bekannt- machung des Reichekommissars jür die Kohlenvezteilung vom 17. Juni 1917 fallen. Sie vezteht sih ferner nicht auf Brennstoffe, L eten auf Bahnhöfen und Umschlagplägen lagern und eingehen.

8 5.

Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 1 und 2 sowie weiter- gehende Befugnisse der Vorstände der Kommunalverbände und @&Ge- metr den, als sie in § 4 vorgesehen sind, kann der Reichskommifsar für die Kohlenverteilung bewilligen.

8 6.

I. Zuwiderhandlungen gegen die §8 1 und 2 und gegen die auf Grund des § 4 von den Vorständen der Gemeinden und Kommunal- verbände getroffeuen Avordnungen werden mîit Gefängnis bts zu einem AXahr und mit Geldstiafe bis zu 10000 46 oder mit einr dieser Strafen besir ft.

Il. Neben der Strafe kann auf Elniiehung ter Brennstoffe erkannt werden, auf die -sich die Zuwtderbandlung bez'eht, ohne Unter-

„{hied, ob sie dem Täter gehören oder uicht.

8 7, Diese Vesti nwunzen treten am Tage der Bckanntmahvng in

Berlin, den 20. Juli 1917. Der MROLN ae für die Kohlenverteilung. S tus.

a ——

Bekanntmachung. A Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse (Reichs-Geseybl. S. 914) wird bestimmt:

81.

Die gewerbamäßige Konservierung von Meerrettich,

Sadetezai und Steckrüben in luftdiht vershlossenen Vehält- nissea ist verboten.

8 2.

Zuwiderhandlungen werden mt Gefängnis bis zu einem Jabre

und mit Gel: straje bis zu zehntausend Mark otcer mit etner diesec Strafen belegt. :

8 3. / Diese Bestimmung tcitt mit dem Tage ihrer Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft.

Berlín, den 13. Juli 1917.

Reichsstelle für Gemüfe und Obst. Verwaltungsabteilung. von Tilly.

Kraf

Bekanntmachung über den Absayz von Weißkohl. Auf Grund der Verordnung über den Absay von Weiß-

A vom 21. Oktober 1916 (Reichs-Gesezbl. S. 1187). wird bestimmt :

8 1. Die Békanntmahurg über den Absay von Weißkobl vem iu a 1916 (Retchsanzeiger 250 vom 23. Oktober 1916) wird aufget oben. ;

g 2. Diese Bekanrtmech ing tritt mit dem Tage der Verkündung im Retichsanze'ger in Kraft.

Berlin, den 20. Juli 1917.

RNeichsstelle für Gemüse und Obst. von Tilly.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 6. Juli 1917 genehmigt, daß die Allianz, Lebens- und Renten - Versicherungs - Aktien- Gesellschaft in Wien, i Der Anker, Gesellshaft für Lebens- und Rentenversiche- rungen in Wien, die K. K. priv. Assicurazioni Generali in Triest, die K. K. priv. Lebensversicherungs - Gesellschaft Oester- reihisher Phönix in Wien und die Wiener Lebens- und Renten-Versihherungs- Anstalt in Wien die lebenslänglihe Versicherung mit abgekürzter Beitrags- zahlungsdauer, die gemischte Versicherung und die Versicherun mit bestimmter Verfallzeit, sämtlih für anormale Leben, nad dem vorgelegten Geschäftaplan im Deutschen Reich betreiben.

Berlin, den 18. Juli 1917. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Klewigt.

2

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißung vom 13. Juni 1917 entschieden :

Der Gewerkschaft Marie-Luise in Staffelfelden wird für thr Kaliwerk vom 1. Januar 1917 ab eine ‘end- gültige Beteiligungs8ziffer in Höhe von 7,9066 Tausendsteln unbeschadet der auf Grund des § 18 des Kaligesezes vors zunehmenden Aenderungen gewährt. Diese Beteiligungsziffer ist gemäß § 12 Abs. 2 des Kaligesezes für das vierte Jahr seit Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 31. Januar 1917, um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert zu kürzen.

Berlin, den 16. Juli 1917.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Marie - Luise, Kalisalzbergwerk in Mülhausen i. Els. am 18. Juli 1917 zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

aw pazr «

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) i} L die folgende Unternehmung die Zwang3verwaltung angeordnet worden.

492. Liste.

0 Ländlicher Grundbesit. Kreis Gebweiler. Gemeinde Fessenheim:

ca. 10 ha Grundbeßy der Witwe Philipp Waltispuraer, Josefine geb.

bele Le pf eta abo jegt M

ufenthal18, franz e Staatsangekt örige (Verwalter: Gerkichts- vollzieher Shwindt in Rufach). s s s

Straßburg, den 17. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J. A.: Dittmar. s I

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend diè zrvangs- weise Verwaltung fran ösisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

493. Liste. Ländlicher Grundbesiy und beweglihe Saaten. Gemeinde Wigingen.

Wohnhaus, Hofraum, N-benaebäude, Acker, Wiesen, Gärten und be- wealihe Sachen (10,9244 ha) der Witwe Peter Remy Hermance, geb, Rasez, in Lufsant bei Nochefort als. Alleinerbin von Collin

Marie Melarie in Wigirgen, gestorben am 16. Februar 19 (Verwalter: No!ar Júüsuzrat Kerckdhoff in Mey). + 28

Straßburg, den 17. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des i | ' J. A.: Dittmar. Mer

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die

wangsverwaltung angeordnet worden.

494. Liste.

Naqhlaßmassen: Die Nhlaßmasse des am 10. Dezember 1916 verstorbenen Jokann gen. Julius Krier tn Norther, Gemeinde Coatchen (Zwangtverwalter: Bankier Alexis Weber in Bolcßen),

Straßburg, den 18. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des f s J. A.: Dittmar. g Mitte

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

495. Liste.

Erbanteile: Der Ecbanteil der französisGen Staaisanachötigen Ebefrou des Professors Avgust Hattner, Marie geb. Oblmano, in Vitry-le-François am Nachlaß des am 16. April 1916 ver- torbenen Renatus Oblmann aus Trimbah (Zwaugsverwalter: Notar Alexander in Hagenau).

Straßburg, den 18. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Gemäß der Bekanntmahung tes Stellvertreters des Re!chs- fanilers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hard-l vcm 23. September 1915 (Reih8-Geseßbl. S. 603) wurde dem in Stutkt-

art wohnhaftea Kaufmann Eugen Vetter, Kanzleistraße 8, eehandlung, dec Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Krieg3bedarfs untersagt. Stuttgart, den 20. Juli 1917. Nlckel.

Königliche Stadtdirektion.

Bekanutmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverläsger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird der Häable1s- frau Anna Binius in Helmstedt, Papenberg 24, der Pandel mit Schokolade und Süßigkeiten aller Art untersagt.

Helmstedt, den 19. Juli 1917.

Herzogliche Kreisdirektion. Dr. Blasius.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 134 des Reih3-Geseßzblatts enthält unter

Nr. 5946 eine Bekanntmachung, betreffend Auenohme von dem Verbote von Mitteilungen über Preise von Wert- papieren usw., vom 7. Juli 1917, unter

Nr. 5947 eine Bekanntmachung über Verjährungsfristen im Wechselrehte, vom 19. Juli 1917, unter

Nr. 5948 eine Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftliher Betriebe für die Ernährung der Selbst- versorger und für die Saat zu belassenden Früchte, vom 20. Juli 1917, unter

ordnung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Schuh- waren vom 28. September 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1077), vom 19. Juli 1917, und unter / Nr. 5950 eine Bestimmung über eine Aenderung in der Zuständigkeit der Prisengerihte, vom 20. Juli 1917. Berlin W. 9, den 21. Juli 1917. Kaiserliches Postzeitungzamt. Krüer.

Königreich Prenfen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Generalsuperintendenten D. Genn rich in Magdeburg und Schöttler in Königsberg von ihren bisherigen Aemtern zu entbinden und zugleich den Generalsuperintendenten - D. Gennrich zum Generalsuperintendenten der Prooinz Osl- preußen und zum ersten Hofprediger an. der Schloßkirche in Königsberg, den Generalsuperintendenten Schöttler zum Generalsuperintendenten der Provinz Sachsen für den südöst- lihen Sprengel zu ernennen.

Seine-Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Kriegsgerichtsräte Dr. Matschke von der 1. Garde- division, Koch (Karl) vom Generalkommando 1. Armeekorps und Wasmuht: vom Generalkommando VIII. Armeekorps,

zu Oberkriegsgerichtsräten,

den Obermilitärintendanturrat Toeppen zum Geheimen Kriegs3rat und Militärintendanten, .

die Jntendanturräte Dr. Kayser und Debus zu Ober- militärintendanturräten und

den etatsmäßigen Militärintendanturassessor Scheer zum Militärintendanturrat zu ernennen sowie t

dem Geheimen Rechnungsörevisor bei déèr Oberrehnung8- kammer, Rechnungsrat Waterstradt den Charakter als Ge- heimer Rechnungsrat sowie i

den Geheimen Rechnungsrevisoren bei derselben Behörde Seoane und Buchhol y den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. /

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den expedierenden Sekretären Und Kalkulatoren beim Reichs- und Staatsanzeiger Giese und Ernst Meyer den Charakter als Nechnungsrat zu verleihen.

S O

r. 5949 eine Bekannimachung zur Abänderung der Ver- .

Rinisterium fürHandel und Gewerbe.

Die dur Verfügung vom 15. September 1916 für das Jeuischlan.d befindlihe Vermögen der Firma Vol. G. 4:mandy & Co. (Lor) in Crefeld angeordnete Zwang s- ucwaltung ist aufgehoben.

Bælin, den 18. Juli 1917.

r Minister für Handel und Gewerbe. s fle A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- neise Verwaltung französisher Unternehmungen, (m 26. November 1914 (RGBIl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reichs- hn;lers über das in Deutschland befindlihe Vermögen der irma Terrail, Peyen & Co, Lyon, die Zwangsvermwaltung bgeordnet worden. (Verwalter: Treuhänder Johs. E. Perpéet jn Crefeld.)

Berlín, den 19. Juli 1917.

Der Minister für Handel und Gemerbe. J. A.: Huber.

uf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- eise Verwaltung russisher Unternehmungen, vom 4 März 1915 (RGBl. S. 133) und 10. Februar 1916 6Bl. S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reichskanzlers jer den Nachlaß des am 11. März 1917 in Königsberg ver- johenen Majors a. D. Felix von Sydow_ die Zwangsver- paltung angeordnet worden. (Verwalter: Oberregierungsrat Stephan von Sydow in Köslin.)

» Berlin, den 19. Juli 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Kriegsministerium.

Der Gerichtsossessor Dr. Schönfeld aus dem Bezirk 8 Kammergerihts ijt zum überzähligea Militärintendantur-

essor,

4a Obermilitärintendantursekretär Hesse von der Jnten- hntur VI. Armeekorps zum Geheimen expedierenden Sekretär in Kriegsministerium und

der Militärintendanturregistrator Graumann von der \lendantur X. Armeekorps zum Geheimen Registrator im sriegsministerium ernannt worden.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in fangenshwalba ch, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist zum 1 September d. J. zu besetzen.

Bekanntmachung.

Der am 9. März 1917 auf Grund der Bundesratévercrdnung wn 23, September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger srsonen vom Handel, geschlossene Betrieb... der Händlerin Nel.ly Vthlihs in Nhey dt, Hauptsiraße Nr. 156, ist mit dem heuticen lge wieder freigegeben worden.

Rheydt, den 14. Juli 1917.

Die Polize!verwal tuna. Der Oberbürgermcister. F. V.: Dr. Graemer.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Marie Bobrowicz in Culm, Ritterstraße r, 20, wind gemäß déx Bundesrateverordnung vom 23. S-ptember lo in Verbindung mit der Ausführung8anwe!sung vom 27. Serx- hndet 1915 der Handel mit Lebenömtktteln aller Art wegen ljuverläisigkeit untersagt. Die Kesten der Veröffentlichung sid von der Händlerin Manie Bobrow!cz zu tragen.

Culm, den 19, ήuli 1917.

Vie Polizeiverwaltung. Liebetanz.

Bekanntma@MGung

g Der Handeltfrau Ernestine Sperling, geb. Rex, hier, 1 Oderstiaße Nr. 38, ift auf Grund der Bundescatsverordnung bm 23, September 1915 der Handel mit Eiern wegen Unzu- kilâssigkeit untersagt worden.

Frankfurt a. Oder, den 18. Juli 1917.

Die Polizeiverwaltung« Trautmann.

A

Bekanntmachung.

Vos Witwe Emilie Burmeister, geb. Butenboff, in ie istt auf Grund der Bundesratöverordnung vom 23, Sep- dal 1915, betreffend Fernbaltung vnzuverlässiger Personen vom futel (Neihe-Gesegbl. S. 603) in Verbinburg mit Ziffer 1 der tsührungébestimmungen des Herrn Mirisiers für Handil und E “vom 27. September 1915 der Mühlenbetrieb ein- 11 (bli des Handels mit Müllereterzeugnissen unter- wz worden. Die Kosien des Verfahrens sowie die Gebühren für fentlihe Bekanrtmachung hat Frau Burmeister zu trogen. Erelfenberg in Pomw., den 16. Juli 1917.

Der Landrat. von Thadden.

Bekanntmachung.

digen Händler Heinrid Wagner sen. in Wanne, Unser- Ge 94, babe id af Grund der Bundedratäverordnung vom

dan tptember 1915 (Reichs-Geseybla!t Seite 603) und der dazu

md Gen Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers sür Handel

Hr ewerbe vom 27. Septewber 1915 den Handel mit ungomitteln aller Art untersagt.

Gelsenkirchen, den 20. Juli 1917. Der Königliche Landrat. I, V.: S&#röer.

Bekanntmachung.

h Grund der Bundesrateverordung vom 23. September 1915, E, 603) paltung vwzuyerlässiger Personen vom Handel (RGBI. Îriedri ist durch Verfügung vor beutigen Tage dem Bergmann vohnbait 2 Dudda uyd dessenEhbefrau, Maria geb. Martin, Ledeng Buer-Er lê, Sutumersir. Nr. 27, der Handel mit h Bep teln und Seifen untersagt worden. Die Kosten Innimahung sind von den Betroffenen zu tragev. ver i. W,, ten 19. Juli 1917. n Die Poti etverwaltung, Nuhr, Bürgermelster.

ordnen egn

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seytemkec 1915, betr: fend Fernbaitung unuve:lässig-r Personen voi Hundel (RHBI. S. 603) habe ih ber Ehefra« ces Bäckermeisters Betting in Bergkamen den Handel mit Gegenständen bes täg- lihen Betarfs, insvesondere mit Backwaren, weien Un- zuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrich untersagt und ihre Backereti ge]ch{chlossen.

Hamm, den 19. Juli 1917.

Dec Königltde Lantrat, A. V.: Deimel, Rechnungsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrat#verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vem Handel wird dem Wilhelm Schück, Remscheid, Ingesiraße 64, der Handel mit Lebdersmittein untec Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung unter)agat.

Remscheid, den 19. Futi 1917.

Der Oberbürgermeisier. J. V.: Gertenbach.

Bekanntmachung.

Dem Bâäckermeister Emil Dahlmann, Heckinghauser Strake 171, ift du Verfïgung der Pclizetoerwaltung vom 4. Juli 1917 auf Grund des § 58 der Verordaurg des Bundetrats vom 29. Juni 1916 und des § 1 der Verordnung des Bvrdekrats ycm 23, September 1915 die Herstellung und der Vertrieb von Honigkuchen untersagt worder. Die Kosten der Veröfent- Lfhung dieses Verbots hat Dahlmann zu tragen.

Barmen, den 20. Fult 1917.

Die Polizeiverwaltung. I. V.: Köhler.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen, Berlin, 24. Juli 1917.

Jn der am 23. Juli 1917 unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich abge- haltenen Plenarsißung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung zur Abänderung der Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Produkte vom 26. Juni 1916 die Zustimmung erteilt. i

Feindliche und neutrale Blätter versuchen den Bomben- abwurf eaglischer Flieger auf den Oelberg damit zu erklären und zu entschuldigen, daß die Türken auf dem Oelberg Verteidigungsanlagen errichtet hätien. Wie „Wolfs Tele- graphenbüro“ mitteilt, erklärt das türkishe Große Hauptquartier, daß sih auf dem Oelberg keinerlei Anlagen für Verteidigunas- zwecke befinden. ‘Wenn einzelne Zeitungen, wie das Aargauer Volksblatt, behaupten, - „die {were Artillerie des zu einer Festung ausgebauten Delberges versuche die englischen Unter- nehmungen zu stören“, so ist das geradezu kindlih. Jerusalem liegt gegen hundert Kilometer hinter der Kampffront.

Die hiesige Friedrih Wilhelms-Universität wird zur danfbaren Erinnerung an ihren Stifter König Friedrich Wilhelm II1. am Freitag, den 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der neuen Aula der Universität einen Festakt veranstalten. Die Eingeladenen werden ersucht, die ihnen zu- gesandten Eintrittskarten am Eingang zur Aula vorzuzeigen.

(Fortsezung in der Ersten Leilage.)

Kriegsnagrihten.

Berlin, 23. Juli, Abends. (W. T. B.) Artillerieschlacht in Flandern unvermindert. russishe Angriffe südwestlich von Dünaburg sind gescheitert. L On reiht sich in raschem Fortschritt Erfolg an Erfolg.

Jn Ostgalizien blieb die kraftvolle Vorwärtsbewegung auch am 22. Juli im Fluß. Das ungestüme Nachdrängen unserer Truppen hat die russische Front von Tarnopol bis ins Karpathenvorgelände ins Wanken gebraht. Unsere Truppen zwischen Brzezany und Halicz sind ebenfalls im Vorgehen, die Zahl der Gefangenen steht noch nicht fest. Bisher sind 47 Geschüge, darunter eine große Anzahl scywerer, eingebracht worden. Troßt- dem die Nussen die Absicht hatten, wie bei früheren Rückzügen, alles in Flammen aufgehen zu lassen, konnten. sie diesen Plan in der Eile des NRückzuges nicht voll verwirklichen. Bei Zborow haben sie lediglich die große Chausseebrücke verbrannt, die zahl- reichen rets und links davon über den Strypagrund führenden Holzbrücken mußten sie unzerstört lassen. Ebenso die große Straßenbrüdcke in Jezierna über die Wosuszka. Die russischen Quartiere in den Ortschaften hinter der Front bezeugen überall den überstürzten Aufbruh. Vielerorts fielen be- deutende Mengen von Nahrungsmitteln und Munition in die Hände der Verfolger. Die Versuche der Russen, die Munitions- lager. in Jezierna in die Luft zu sprengen, gelangen nur zum Teil. Gewaltige Bestände blieben unzerstört und bereits am Vormittag des 21. trafen deut'che Lastzüge ein, um sie zur eigenen Verwendung abzutransportieren. Auch die riesigen Verpflegungsvorräte in Jezierna konnten die Russen nur teilweise durch Uebergießen mit Petroleum unbraucbar machen. Bereits gegen Mittag des 21. waren die Ort- schaften Medowa und Kozlow, 10 Kilometer \üdwestlih und südlich von Jezierna, erobert, während unsere Truppen bereits bis auf 9 Kilometer gegen die Stadt Tarnopol vorgedrungen waren, die seit Beginn des ersten Kriegsjahres in russishen Händen ist. Von den genommenen Höhen sahen die Verfolger bereits deutlih den Kirhturm von Táornopol.- ‘- Weder durch zusammengefaßtes Feuer auf die große Landstraße, noh durch starke Gegenangriffe vermochten die Russen den deutschen Vormarsch aufzuhalten. Auch ein Vorstoß mit von Tarnopol herangefüßhrten Panzerautos {lug fehl. Das Sperrseuer der deutschen Geschüße zwang die Panzerwagen zur raschen Umkehr.

Starke

}

Der 22. Juli brachie abermals gewaltigen Raumgewinn

für die Verfolger. Am ösilihen Ufer der Strypa vorgehende

Kolonnen erreichten bercits in der Nacht zum 22 Juit mit Kavallerie bei der Station Denysow an der Strypa die Eisenbahn- linie Kozow—Tarnopol. Die ostwärts abziehenden russischen Kolonnen wurden häufig mit vernichtender Wirkuna von unserer Artillerie gepackt. Auf allen Straßen und Wegen liegen Reihen russischer GefalUener verstreut. Ein Eisenbahnzug, der nach Osten zu entfommen suchte, wurde von Denysow von Ulanen und Jägern zur Umfkehr gezwungen. Außer Unmengen von Munition und Lebensmitteln wurden hier sechs schwere Flachbahngeshügze erbeutet, die am Bahnhofe zum Verladen bereitstanden. Am Vormittag des 22. wurde die Bahnlinie von Jnfanterie in breiter Form überschritten. Obwohl die zahlreihen Ver- teidigungsanlagen am östlichen Strypaufer mit threm weitaus- gedehnten und noch völlig unversehrten Drahthindernissen eine vor- züglihe Gelegenheit zur abschnittsweisen Verteidigung boten, leisteten die Russen nirgends ernsthaften Widerstand. Jhre Nach- huten wurden überall geworfen. Weithin am Horizont sah man zu beiden Ufern der St1iypa die weichenden rusjischen Kolonnen, deren Rückzug stellenweise zur Flucht ausartete. Das warme trockene Wetter begünstigte das rashe Vordringen unserer Truppen. Die Wege haben sih gebessert. Die Feldbatterien ziehen mit der vordersten Jnfanterie und auch die s{chwere Artillerie bis zu den s{hwersten Kalibern wird mit bemerkens- werter Schnelligkeit vahgezogen. Vor Tarnovol leisteten die Nuffen hartaäckigen Wideritand. Auf den Höhen östlich der Stadt hatten sie eine große Masse shwerer und leichter Artillerie zusammengezogen. Am Morgen des 22. Juli erreichte die deutiche Infanterie den vor Tarnopol seeartiqg erweiterten Sereth. Die russische Artillerie übershüttete das Westufer dieses Flusses mit einem Hagel? von Schrapnells und Granaten. CEleichzeitig eröffneten zahlreiche Maschinengewehre, die auf dem Kirchturm und hohen Gebäuden der Stadt aufgestellt sind, ein heftiges Feuer. Es wäre ein leichtes, den trussishen Widerstand dur schweres Feuer auf die Stadt, die ihnen Schuß und Deckung bietet zu brechen, ähnlich wie die Franzosen in solhen Fällen sih nicht scheuten, ihre eigenen Städte in Grund und Boden zu schießen. Stimmung und Geist unserer Truppen ist Fee On Erfolgen entsprehend siegesfroh und angriffs- reudig.

Großes Hauptquartier, 24. Juli. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschaupla 8. Heeres3gruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Artillerieschlacht in Flandern tobt in noh nicht erreihter Stärke Tag und Nacht weiter. Die Erkundungs- vorstöße gegen unsere Front mehren sich. i

Zwischen dem Kanal von La Bassée und Lens hält

das lebhafte Feuer an; beiderseits von Hull uch blieben nächt- lie Aufklärungsunternehmen des Feindes ohne -Erfolg.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Chemin-des-Dames griffen die Franzosen bei Cerny wieder die fampfbewährte 13. Jnfanterie-Divi sion an, die wie bisher keinen Fußbreit der von ihr im Augriff gewonnenen Stellungen verlor. Das aus

Nr. 55 hat in legter Zeit 21 Angriffe der Franzosen zurück- geschlagen. :

Auf dem rechten Maas-Ufer drangen am 22. Juli Teile badischer Regimenter in den stark vershanzten Caurières- Wald ein, fügten dem Feinde {were Verluste zu und kehrten mit zahlreihen Gefangenen zurück.

ODestlicher Kriegsschauplaß. Die gesamte Ostfront zwischen Ostseeund Shwarzem Meer steht im Zeichen erbitterter Kämpfe und großer Erfolge der deutschen und verbündeten Waffen!

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Bei der Heeres3gruppe des Generalobersten von Eichhorn

griffen die Russen bei Jacobstadt Abends vecgeblih an, nachdem am Morgen ein Angriff ia breiter Front dur unser Vernichtungsfeuer im Entstehen niedergehalten worden war. Südwestlih von Dünaburg führten sie nah stärker Artilleriewirkung 6 Divisionen fünfmal, tiefgegliedert, gegen unsere Linien, die voll behauptet wurden. Nach harten Nahkämpfen mußte der Gegner unier ungeheuren Verlusten weichen. / Auch bei Krew o stürmten die Nussen Vormittags erneut in 5 km Breite an; sie wurden zurückgeschlagen. Dorf Krewo ist wiederinunserer Hand. Jm ganzen hat der Feind südlich von Smorgon mit 8 Divisionen, deren Regimenter sämilich durch Gefangene und Tote in der Front festgestellt werden konnten, angegriffen. Nur Trümmer sind zurückgekehrt.

Heeresgruppe des Generalobersten von Boehm- Ermolli.

Die strategishe Wirkung unserer Operation in Ostgalizien wird immer gewaltiger; auch vor der nörd- lihen Karpathenfront weicht der Russe!

Vom Sereth bis in die Waldkarpathen sind wir in einer Breite von 250 km im Vorwärts8drängen.

Unsere siegreihen Armeekorps haben den Sereth- Uebergang südlih von Tarnopol erkämpft.

Bei Trembowla wurden verzweifelte Massenangriffe der Nussen zurückgeworfen.

Nea, Halicz und die Linie der Bystrzyca Solotwinska sind überschritten.

Die Beute ist bisher nicht zu übersehen.

Mehrere Divisionen melden je 3000 Gefangene ; zahlreiche schwere Geschüße bis zu den größten Kalibern, Eisenbahn- züge voller Veipflegung und Schießbedarf, Panzerzüge und Kraftwagen, Zelte, Baracken und jeglihes Kriegsgerät find Seindes und legen Zeugnis ab von dem übereilten Rückzug des

eindes.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Der Nordflügel hat \sich der südlih des Dnjestr bes gonnenen Bewegung angeschlossen. # Länas der ganzen Front starke Ge 40 des Gegners, Beiderseits der Bistrig und südlih des Toelgyes-Passes wurden russische Vorstöße abgewiesen.

West- falen und Lippern bestehende Jnfanterieregiment

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