1917 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

u! A f t 1

Kommunalverbände mit Ablauf der letzien, der Fletschbzuteilung 1u- grunde gelegtea Woche vor dem 16. August 1917, spätestens aber mit Ende der 17. Woche seit Eintritt der Fletshverbilligunz, neben der Reichsfleishkarte Zusaß flei|hkarien nit mehr ausgeben dürfen.

ordnung über den Verkehr mit Leim vom 15. Juli 1917

Worte: „mit dem 15. August 1917“ zu erseßen durch „mit dem 1. August 1917“.

S 1 Der nah L

Preis (Uebernahmepreis) seßt ih zusamwen aus:

dem für die Rohtabate gezahiten Einkauft preis als Grund-

prets und folgenden Zuschlägen, nämlich:

dea besonderen allgemeinen Geshäftsunfosten, der Verzinsung des Anlazekapitals, -

einer Risikoprämie,

. dem Unternebhmergewinne.

C i Ls D

Erscheint der auf diese Weise errechnete Preis mit RücksiÞt auf die Güte und Verwendbarkeit der Ware zu hc, ift er intb-1ondere hôber als der Marktpreis im Großhandel an dem Tage, aa dem

k d erordnung vom 10. Oktober 1916 (Reich8s-Gesegbk. S. 1145) der Deuts@en Tabak bande!s-Gesellschaft bon 1916 m. b. H. in Bremen zu überlassen war, so ist er ent-

der Tabk auf Grund der V

sprechend herabzusetzen. Berlin, den 21. Juli 1917. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmun fe! ( gen vom 27. Oftober 1916 zu der Verordnung über

Rohtabak. Vom 21. Juli 1917.

_ Auf Grund des § 3 Abs. 2 und § 13 der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1145)

bestimme ich: I

§ 20 der Ausführvngsbestimmungen vom 27. Oktober 1916 (Retcht-Sesegbl. S. 1200) zu der Verordnung über Rohtabok erbält

folgende Fafung:

& 20 Die JnlandgeselUshaft kann den Verkauf von Tabakrippen und Tabakstengeln zulassen, wenn der Preis für lufitrodene Nippen und Stengel in Ballen verpackt und gepreßt in Wagenladungen von min-

destens 5 Tonnen die nachstehenden Grenzen nit übersteigt:

Rippen und Stengel von deutschem Tabak sowte Hippen und Stengel von deutshem und ausländishem Tabak gemischt . 115 Mark

Rippen und Stengel von ausländishem Tabak . . , 125 für 50 Kiiogranim.

Die zum Handel mit Ripyen von der Inlandgesellschaft zuge- für etgene

lassenen Händler können beim Veikaufe von Ri en Rechnung bierzu einen Aufschlag bis zu einer Mark für volle 50 Kilo- oramm machen. Für die Vermittlung des Verkaufs von Rippen von Zigarren- oder Zigarettenberstellern unmittelbar an Rauchtabak- oder Schnupftabakheriteller kann dem Vermittler vom Käufer eine Makler- gebühr bis zu einer Mork für volle 50 Kilogramm gewährt werten.

TT Die Bestimmung tritt mit dem 1. August 1917 fn Kraft. Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen.

„Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquida britischer Unternehmungen, vom 31. Juli o (Reichs Gesegbl, S. 871), habe ich die Liquidation des dem Jngénieur Adolf O Lindemann gehörigen Wasserwerks Speyer angeordnet Liquidator: Stadtrat und Rentner Karl Leschmann in Speyer).

Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Albert.

Verordnung

zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reihs-Gesegzbl. S. 200)

Vom 21. Juli 1917.

Artikel I _ Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Er- rihtung eines Krieg8ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 402) wird in teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 183. September 1916 (Neichs-Gesezbl. S. 1043) als die nach § 7 Abs. 1a der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs-Gesepbl. Se 800) zuständige Stelle, soweit es sich um den weiteren freihändigen Erwerb von Gerste alter Ernte handelt, die Reichsgetreidestelle bestimmt. Jm übrigen bleibt die Reichs- gerstengesellshaft m. b. H. die zuständige Stelle.

: Artikel TI Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. V.: von Braun.

; Verordnung über den Wegfall der Zusaßfleischkarten. Vom 22. Juli 1917.

Auf Grund der 88 5, 6 und 15 der Verordnung über die Regelung des Fleishverbrauchs vom 21. August 1916 (Reichs: Geseßbl. S. 941) wird bestimmt: Wi

S1 : Die Bekanntmachurg über Zusaßfleishkarten vom 15. April (Neichs-Geseybl. S. 355) wtrd mit der Maßgabe GNUDSAAR S Dis

2 Diese Verordnung tritt mit tem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungz3aml1s. V.: von Braun.

Drudckfehlerberichtigung. Im § 13 der Ausführungsbestimmungen zu der Ver-

Reichs-Gesegbl. S. 627 Nr. 172 des Reicheanzeigers) sind die

ver § 5 der Verordnung üb?r Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reicbe-Gefezbl. S. 1145) für überlofsene oder enteignete Vor- räte von Nodtabak anderer ais inländischer Herkunft zu zahlende

Bekanntmachung.

S. 307) wird bestimmt:

für Gemüse und Obst in Würzburg, Bayreuth und Speyer, Stuttgart urd für die Bezirke der Oberämter in

Biberach Brackenheim Laupheim Canpystatt Riedlingen Scilbeens Niedlirgen eilbronn Segau Mere Baburg ettnang arba Waldsee Neckarsulm Oehringen Stuttgart (Amt) Gerabronn Waiblingen “1 e uo D Schorndor errenberg Backnang Rottenburg (Neckar) Besigheim Tübingen Böbiingen

und Obst abgeseßt werden darf. abgeschlossenen

gesetzt werden.

Erfordern Auskunft über die Ware zu geben.

pflihtet, die Ware pfleglih zu behandeln.

zuläffi

läuflih zu liefern und auf Abruf zu verladen.

stelle festseyt.

Mark oder mit einer diejer Strafen belegt.

in Kraft. Berlin, den 22. Juli 1917.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsißende. von Tilly.

Bekanntmachung.

weise Verwaltung franzö

Zwangsverwaltung angeordnet worden. 496. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die bei der Bark von Mül- hausen in Colmar und der Mülhauser Diskontobar k in Colmar binterlegten Wertpapiere des französisen Staattangehörigen Paul Gugen Lefébure, Bürgermeister in Roufengerte, und die A E u Are e mit di f genannten

anlen zustehenden Änsprüce (Zwangsverwal ter: Amtsgerich1s- sekretär Nabe in Kayseröberg). q E

Straßburg, den 20. Juli 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Fe- bruar 1916 (RGBIl. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

497. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nahlaßmasse des am 9. März 1907 ver- storbenen Rentneis Theofil Mérot in Fentsch Ca D Andberwallee: Rechtsanwalt Dr. Daudt und Notariatogebilte Noeder, betde in Hayingen). Die Grundstücke des Erblassers, für welche nah dem Erlasse vom 10. April 1915 L A 5634 Sonder- zwangsverwaltung etngerihtet ist, werden von der hier ange- ordneten Nachlaß¡wangsverwaltung erfaßt; die bisl erige Sonder- awangöverwaltung gelangt hierdurch zur Aufhebung.

Straßburg, den 20. Juli 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung d:s Jnnern. J. A.: Dittmar. i

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft Domänen und Forsten, Geheimen Oberregierungsrat Frbibect von Hammerstein-Lorten zum Wirklihen Geheimen Ober-

regierungsrat und Ministerialdirektor in diesem Ministerium zu ernennen. °

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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Baurat von Reiche, bisher Vorstand -des Meliorations- bauamts in Cottbus, nach Landsberg a. W. als Vorstand des dortigen Meliorationsbauamts versegt.

Negierungsbaumeister Bartholdi in Cottbus die - waltung des dortigen Meliorationsbauamts Übertragen. is

Auf Grund des 11 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesegbl.

8 1. Im Königreich Bayern wird für die Bezirke der Kreisf!ellen im Königreih Württemberg für den Stadtdtrekitonsbezirk

angeordnet, daß in der Zeit bis zum 5. Avgust 1917 Gemüse und Obst nur mit Genehmigung der zuständigen Landesstelle für Gemüse Von dieser Bescränkung bleibt unberühit der Absaß auf Grund der von der Reichsstelle oder oenehmigten Lieferungs8verträge sowte der Absay an Verbraucher innerhalb der obenbezeihneten Ge- biete, sofern niht mehr als 10 kg an den gleihen Verbraucher ab-

Alle Besißer von Gemöfe oder Obst innerhalb der bezethneten Gebiete haben der Geschäftsabteilung der zuständigen Landesstelle auf Sie sind ferner ver- : Ver Verbrauch und die Verarbeitung im eigenen Haushaite oder Betri:be bleiben

g. Die Besiger haben die von der Anordnung betroffenen Waren auf Verlangen an die Geschäftsabteilung der zunändigen Landesstelle Für diese Waren ift etn angemessener Preis zu zahley, der unter Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit der Ware fowie der in den Normalverträgen der Reichsstelle vorgesehenen Preise abüglih der dort den Eczeugern auf- erlegten Kommissionsgebühren im Streitfalle von dec Gesckfts- abteilung der Reichsstelle festgeseßt wird. Befindet sich die Ware ritcht mehr beim Erzeuger, so werden entspredende Zuschläge gewährt, deren Hôhe ebenfalls im Streitfalle die Geshäftsabteilung der Reihs-

8 2, Wer entgegen den vorstehenden Vorschriften Gemüse oder Obst ohne Genehmigung absegt oder eine eingeforderie Auskunft nicht in der geseßten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben mat oder der ihm obliegenden Pflicht zur pfleglihen Be» bandlung, Lieferung oder Verladung niht nachkommt, wird mit Ge- fängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend

& 3. : Diese Vorschriften treten mit dem Tage threr Verkündung

Auf Grund der e N die zwangs-

isher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) und vom 10, Februar

1916 (RGBI. S. 89) ist für die folgende Unternehmung die

Bekanntmachung.

Das Reineinkommen der Jlmebabhn {\+ 5 Nechnunggjahr 1916 auf 20 245 „# 20-3 festgesest morden ei der Nhene-Diemelthal-Eisenb N : für 1916 nicht erzielt. senbahn ift ein Ueber: Cassel, den 17. Juli 1917. Der Königliche Eisenbahnkommîßar. J. V.: Dr. Grünberg. ï

Bekanntmaqhung.

Dem Geltreidehändler Otto Heinidcke hier, Wilhel ¿ ist die Wiedereröffnung des etmflraße 15, Futtermitteln gestattet L mit Lebens- unz

Finsterwalde, den 19. Juli 1917. Die Polizeiverwaltung. I. A.: Schumacher. pem

Bekanntmaqhung.

Der Kaufmannétfrau Boumgardt in Heyd i Unzuverlässigkeit dur Beschluß der EnisGeidingostet 29 Ist wegen

d. I. die Erlaubnis zum Hande it Geflü Junt entzogen worden. G V l mit Geflügel von fofoit

Heydekrug, den 23. Juli 1917. Der Landrat. Dr. Fuhrmann.

Bekanntmaqhung.

Dem Händler Hans Lobek in Neu Nüdntit ist 5: ' der Bundesratsverordnung vem 13. September 1915 ie O haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs-Geseybl. & 3 Ms T gund C Q a E Tage ob der H Endet nsmitteln wegen Unzuv | die Handelsbetrieb untersagt other, A 4 004 auf diesen Königsberg N.-M., den 13. Juli 1917.

Der Landrat. von Keudell.

Bekanntmachung,

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 22. tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Mae ian Handel, ist der Bäereibetrieb des Bäckermeisters Steffen in Plathe i. Pomm., Poststraße Nr. 11, ge\schlossen worden, au ift ihm der Handel mit Backware in jeglicher Form verboten. Die Kosten. der Bekanntmachung hat der Beètroffene zu tragen.

Plathe i. Pomm., den 13. Juli 1917. Die Polizeiverwaltung. Grawitt.

Bekanntmaq@Gung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wieE dein Meg bee meister Karl Kämpfert, Gelsenkirhen, Wilkeluminen- straße 154, der Handel“ mit Fleisch und Wurstwaren unter- jagt, wetl er entzegen meiner Verordnung vom 9. Junt 1917 selbst Wuist bergesiellt hat. Seine Unzuverläsgkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadur dargetan. Die Kosten der Veröffentlichung trägt der Meggermetister Kämpfert. Seine Kunden werden dem Mepger Aldenhoven, Heßlerstraße 15, überwiesen. Ab 6. August, bei Beainn der Gültigkeit der neuen Fleishkarten, steht. es jedermann frei, sich bei einem anderen Mezger eintragen zu lassen. Selsenkirhen, den 23. Jult 1917.

Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.

NFicfamflihßes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juli 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König ist gestern morgen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an der gaalizishen Front eingetroffen und hat sih, nachdem er den Vortrag der Oberbefehlshaber über den Gang der Unter- nehmungen entgegengenommen hatte, zu den am Sereth kämpfenden Truppen ‘begeben. Seiner Königlichen Hoheit demGeneralfeldmarschallPrinzenLeopoldvonBayern und seinem Generalstabshef Obersten Hoffmann wurde das Eichenlaub zu dem Orden pour le mérite, dem Chef des

Generalstabes eines Armeekorps Major Franß dieser Orden verliehen.

Auf der Fahrt zur Südostfront traf Seine Majestät der Kaiser in Podgorze bei Krakau mit Seiner Majestät dem Kaiser Karl zusammen.

Der Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchen- feld hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Geheime Legationsrat Dr. von Schoen die Geschäfte der Gesandtschaft.

_Der Großherzoglih hessishe Gesandte Freiherr von Biegeleben hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesen- heit nts der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat, Großherzogliche Staatsrat Dr. Ernst Weber die Geschäfte der Gesandtschaft.

Einen unwiderlegbaren Beweis für die Vershleierungs der englishen amtlihen Angaben über Flugzeug- verluste bietet nah einer Mitteilung des Wolffschen Tele- graphenbüros die englische Verlustliste, die für den Monat Mal 157 Offiziere und Mannschaften des ‘englischen Fliegerkorps als vermißt, 122 als tot meldet, während die Zahl dér als verloren geméldeten englischen Flugzeuge von den Engländern im Mai mit nur 86 angegeben wurde. Diese 86 Flugzeuge waren mit ihrer Besaßung von 137 Offizieren und Mannschaften nicht U und werden als verloren und vermißt gemeldek. Die Zahl der 122 Gelöteten \ezt sich unzweifelhaft aus den Vesaßungen der hinter den englishen Linien abge- shossenen Flugzeuge zusammen, denn és ist do nit anzu- nehmen, daß hinter den englishen Linien 122 Flieger g6 tôötet wurden, ohne daß die Flugzeuge dabei Schäden el litten. Bei Zugrundelegung desselben Verhältnisses zwischen Besaßung und Flugzeug, wie bei den Vermißten, enb sprechen diesen 122 Totèn etwa 80 Flugzeuge, die die E länder in ihren Berichten untershlagen haben. Diese Zah

stimmt fast genau mit der der ‘von den deutshen Fliegern als

nler der enalishen Front abgeschossen gemeldeten Flugzeuge E die 75 betrug. Die Engländer haben im Mal aljo nit 86 Flugzeuge, sondern mindestens 161 verloren. Aehnlich vie die Engländer die Zahl ihrer verlorenen Flugzeuge möglichst niedrig angeben, erhöhen sie die Zahl der angeblich abaeshossenen deutschen Flugzeuge nah Möglichkeit, indem sie jedes piedergehende oder den Kampf abbrechende deutsche Flug- ¡eug ns abgeschossen buchen.

Am 2%. Juli 1917 ist ein Nachtrag zu der Bekannt- mahung über Höchstpreise. für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste Nr. W. II. 1800/2. 16. K. R. A. in Kraft getreten, durch den einzelne Bestimmungen der alten Bekanntmachung abgeändert werden. Jnsbesondere sind mit Rücksicht auf die veränderten Zeitumstände die Höchstpreise für diejenigen Baumwollgarne erhöht worden, die auf Grund eines nah dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnis- eins geaen sind. :

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats- ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

Auf Grund des § 2 Abs. (4) der Eisenbahnverkehrs- ordnung ist der § 31 dieser Ordnung (Verpackung und Be- zeichnung des Reisegepäs) - durch das Reichseisenbahnamt mit Virkung vom 15. August d. J. bis auf weiteres dahin ge- ändert worden, daß jedes Gepäcttstück die genaue und dauer- haft befestigte Adresse des Reisenden (Name, Wohnort, MPohnung) sowie den Namen der Aufgabe- und Be- simmungsstation tragen muß. Nicht derartig gekenn- zeichnetes Gepäd kann zurüdckgewiesen werden. Die Aen- derung ist nötig geworden, um die immer mehr zu- nehmenden Verschleppungen des Reisegepäcks im Jnteresse der Reisenden und der Eisenbahn zu verhüten. Bei der jeßt nicht zu beseitigenden \hlechten Beschaffenheit des Klebestoffs für die Eisenbahnbezettelung lösen sih die Beklebezettel oft los, und es muß deshalb für eine andere Kennzeichnung der Gepäckstüäcke Sorge getragen werden.

Oesterreih-Ungarnu.

Der Kaiser ist gestern früh von seiner Reise an die ost- galizische Front wieder in Wien eingetroffen.

Der Kaiser hat 41 Verurteilten, denen eine Unter- brehung der Strafe aus einzel- oder gemeinwirt- chaftlihen Gründen bewilligt worden war, den Rest der Freiheitsstrafe, ferner 1441 Verurteilten die Strafe, soweit sie niht durch Einrechnung der Untersuhungshaft verbüßt ist, oder soweit die nebeù der Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafe noch nicht erlegt ist, ndhzefehen und 111 Verurteilten eine ‘Milderung oder Umwandlung threr Strafe bewilligt.

Die Blätter veröfentlihen einen Erlaß des Kaisers, wonach die Reserveoffiziere, die wegen Teilnahme an politishen Kundgebungen in Wien, Prag und Graz im Jahre 1917 ira éhrenrätlihen Verfahren aus ihrer Dienststelle

entlassen worden sind, auch i Dana Mledb a E ranz Jose 5.

Feinde im Sinne des vom Kaiser | 1915 genehmigten “Erlasses sofort wiedereinzustellen sind.

Polen. N :

Der frühere Legionsbrigadier Pilsudski ist in der Nacht vom Sonnabend auf Sonntag in Warschau in Hast ge- nommen worden. Der unmittelbare Anlaß zur Verhaftung war laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros der Um- stand, daß Pilsudski fih beim Ueberschreiten der Grenze des Königreihs Polen eines Reiseausweises bedient hatte, welher sih bei näherer Prüfung als gefälscht erwies.

J 1 der Sigung des VorläufigenStaat3rats vom 18, Juli wacden, wie gemeldet, die einstweiligen Vorschriften über die Einrihtung des Gericht8wesens im Königreich Polen angenommén, woraus obiger Quelle zufolge nachstehendes hervorzuheben ist : i

És wird die Einführung der früberen Organisation des polnischen

Gerichtéwesens aus der Zeit vor 1876 beabsichtigt. Es werden tättg

sein Frietenogerihte, Beiirltgerichte, Appellationsgerihte und das Oödhsle Gericht. Als bezeihnendes Véerkmal wird die neue Gerihts-

sondern auch in den höheren Geridten aufwe!sev. gericht wird niht gebildet, jedoch werden bei den Bezirke- gerihten nah Bedarf Kammern für Handelssachen eröffnet,

deren Zusammensetzung derjenigen des früheren Handelsgerichts ent-

swiht. In diese Kammern treten von der Kaufmannschaft gewählte Handelsrihter- ein. Die elnstwetligen Vorschristen betreffen ferner die Besoldung dex Justizbeamten, die aus Gehalt und Teuerun(s- julage besteht. Desgleichen wird: eine Gerlhtskoslenordnung erlasser. Für Strafprozeß wie Zivilyrozeß gelten Uebergangsvorschriften bis hum Jukräfttreten der russishen Prozeßordnungen, deren Ueber- segung mit den durch die Landesbedürfnisse begründeten Abände- rungen im Druck ist. ;

Großbritannien und Jrland.

Der Finanzminister Bonar Law brachte gestern im Unterhause eine Kreditvorlage über 650 Millionen Pfund Sterling ein und führte laut Bericht des „Wolff- hen Telegraphenbüros“ zur Begründung aus: l

Es. handele ih um einen Kredit, der 150 Millionen böher sei als irgend einer der früheren. Die durchschnittliche tägliche

u8gabe aus dem leßten Kredit habe den Voranschlag um eine ttllion Pfund täglich übertroffen. Dieser habe die täg- lie Ausgabe auf 5400 011 Pfund festgeseßt, während sie sich an 112 Tagen des Fiskaljahres auf 6 700 095 Pfund gestellt habe. Von dem Mehr an Avsgaben entsallen 506 000 Pfund auf Heer, Flo\te und Munition, 569 000 Pfand auf Vorschüsse an die Ver- bündeten und Doininions und 307 000 Pfund auf Verschiedenes. onar Law erklärte weiter, er sei einigermaßen ent- tiusht, daß roy der Hilfe Amerikas die Vorschüsse“ an die Ver- ündeten- zugenommen hätten. Man habe si jedoch immer auf den Standpunkt gestellt, daß die Verbündeten ein Ganz:8 bildeten. Die Bürde, die England auf sh genommen habe, sei groß, aber es könne fie als Beweis für die etgere Selhstlosigkeit betrahten. Er set Überzeugt, daß der Präsident Wilson und seine große Nation diese age mit Hochherzigkeit behandeln würden oder, besser gesagt, mit dem Versiändnis, daß die Sache der Verbündeten eine gemeinsame sei, und daß man sich_ darauf verlassen könne, Ne den Vereinigten Staaten die Mittel zum Ankauf von

orrälen aller Art für die Verbüntéten zu erhalten. Die gelamten Vo!\chü}sse an tie Verbündeten und Dominions be- tigen 1025 Piillionen, die an die Domiktors allein nur 146 Mil- Un Die Zunahme der Ausgaben für das Heer, fuhr Bonar für fort, sei barauf zurüczuführen, daß größece Zahlungen an Indien

t Dienste geleistet seien, die mit dem Kriege zusammenhingen, Das

solle heißen, daß England ein \ärferes Truppenaufgebot von Indien erhalten habe, als es bei Ausstellung der Vorar|chläge erwartete. Auch füc Flugzeune hätten die Ausgaben zugenommen, und der Umstard, daß die Verluste an dec Front geringer als im legten Jahre gewesen seien, habe die Auegaben für das Heer erhöht. Die tägliGße Nettozunahme an Kriegskosten set, abzesechen von Anleihen an die Verbündeten und Ausgaben, d'e in der Folge zurückerstattet worden wären, 300 000 Pfund. Es sci offenbar, daß der Voranschlag erbeblih habe überschritten werden müssen, in der Hauptsade wegen der Verbündeten. Die Gesamtsumme der Kriege- kredite betrage 5292 Millionen Pfund Sterling. Kein Land, au wenn es die größten Hilfsquellen der Welt besite, könne mit größerem MNecht sagen, was er bei einer früheren Gelegenheit gesagt babe, daß ntt Mangel an (Held das Hindernis setn werde, den Krieg zu ge- winnen, worauf alle hinarbeiteten.

In der Besprechung sagte McKenna: Die vom Finanzminister genannten Zahlen enthielten nit den sehr großen Vetrag, der an Zinsen für die öfentlihe Schuld ausgegeben worden se. Man müsse vor Schluß des lausfen-

den Fiskaljahres mit eiyer täglichen Gesamt- ausgabe von aht Milltonen reren. Die täglihe Einnahme betrage etwa zwei Millionen. Es müßten

also secks Millionen durch Anleihe aufgebracht werden. Das vedevte cine weitere Einkommensteuer von 3 Shilling 4 Pevce auf das Pfund. Wenn man dies auf die bestehende Eirkommensteuer \chlaze, so werde die Leistung des britishen Steuerzahle1s auf das urgeheure Verbältnis von 8 Shilling auf das Pfund gebracht.

Die Kreditvorlage wurde vom Hause bewilligt.

Eine Abordnung der russischen Arbeiter- und Soldatenvertreter ist gestern in London eingetroffen.

Frankreich.

Die englischen und italienishen Abordnungen zu der Tagung der Verbündeten sind gestern in Paris angekommen. Der Ministerpräsident Ribot hatte Nachmittags mit den Ministern Sonnino, Lloyd George und Balfour eine lange Unterredung, an der die Minister Albert Thomas und Painlevé teilnahmen. Nach der Unterredung begab sich Ribot zum Präsidenten Poincaré.

Als- Vertreter R werden an der Tagung der Verbündeten teilnehmen: Nibot, Painlevé, Lacaze, Léon Bourgeois, Thomas, Jonnart, Jules Cambon, General Foch und de Margerie.

Die Kammer hat mit Einmütigkeit von 479 Ab- stimmenden das vom Senat schon angenommene Gese über die Mündel der Nation angenommen, durch das die Kriegs- waisen und Kinder der Kriegsverleßten unter die moralische und materielle Vormundschaft des Staates gestellt werden.

Ruf:land.

Die sozialijtischen Minister haben nah einer Meldung des „Petit Parisien“ ihren Amtsgenossen ein Ultimatum über- reicht, das die A der Republik, Maßnähmen zur Be- kämpfung der Gegenrevolution und die Absezung] der unauf- richtigen Generale fordere.

In gemeinsamer Sißzung der Vollzug3aus\chüsse des Arbeiter- und Soldatenrates und des Bauernrates haben diese nah langer Erörterung, wie die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, folgende Entschließung an- genommen :

Jn der Erkenntnis, daß die Lage an der Front und im Jnnern des Landes einen militärischen Zusammenbruch, einen Wendepunkt der Revolution und einen Triumph der gegen- revolutionären Kräfte herbeizuführen ‘droht, beschließen wir:

1) Das Land und die Revolution sind in Gefahr!

D Die Vorläufige Regierung wird zur Regierung der Ret- tung der Revolution ernannt.

3) Der Regierung wird unbeschränkte ‘Vollmacht

gegeben, um die Organisation und die Mannszucht im Heere wieder herzustellen, den Kampf bis n äußersten gegen die Gegenrevolution und die Geseßlosigkeit zu führen und um das ganze in der vorgestern veröffent- lichten Erklärung der Regierung niedergelegte Programm zu verwirklichen. | i

Die Entschließung wurde von 252 Abstimmenden einmütig angenommen. 47 Vertreter, meistens Maximalisten, enthielten sih der Stimme.

Der Beschluß über die Unabhängigkeitserklärung Finnlands is „Politiken“ zufolge jeßt der russishen Re-

} gierung zugestellt worden, aber nur zur Kenntnisnahme, nicht zur

ordnung die Teilnahmé von“ Beisizern nicht nur tn Frieden8gerichten, | Ein Handele- :

Anerkennung.! : Rußland wünscht in Finnland eine Anleihe von drei- hundert Millionen aufzunehmen. Wahrscheinlich is Finnland bereit, 200 Millionen unter der Bedingung zu geben, daß es dafür 65 Millionen Kilogramm Getreide erhält. : aa In Helsingfors fand gestern eine große polni)che una statt, bei der der polnische a Fürst Lubo- mirs!ki- in einer Rede das finnische Volk beglückwünschte.

Niederlande.

Nach einer Meldung der „Niederländischen Telegraphen- Agentur“ vom 22. Juli ist Morgens bei Sluiskil (nahe der belgishen Grenze) wegen Benzinmangels das englische Flugzeug D. H. 4 Nr. 7508 gelandet, das in Saint Omer in Frankreih aufgestiegen war; es war mit zei Maschinengewehren bewafsnet. Die Jnsassen, Leutnant Knight und sein Beobachter, haben das Flugzeug verbrannt.

Schweden.

Der König hat gestern den deutschen Gesandten Freiherrn von Lucius in Privataudienz empfangen.

Norwegen.

Nach ‘einer vom „Norwegischen Telegraphenbüro“ ver- breiteten Mitteilung des Auswärtigen Amts sind die Verhand- lungen mit der deutschen Regierung über die Freigabe des Dampfers „Harald Haarfager“ nun beendet. Die deutsche Regierung ist bereit, das Schiff unter folgenden Bedingungen freizugeben: Der Teil der Stückgutladung des Schiffes, der als Bannmware verdächtig ist, kommt vor das Prisengericht. Lebens- mittel oder andere Waren, deren Auslieferung verlangt wird, werden nach dem üblichen, von einem deutshen und einem norwegischen Kommissar festzuseßenden Preis vergütet werden. Die norwegishe Regierung wird dafür sorgen, daß weitere Scadenersazansprüche für die Aufbringung nicht geltend ge- macht werden: Nachdem die Beteiligten sih zur Annahme diéser Bédingungen bereit exklärt haben, hat die norwegische Regierung durch ihren Berliner Gesandten der deutschen Ne- giérung mitteilen lassen, daß sie bereit sei, auf die vor- geshlagenen Bedingungen einzugehen, Hierauf hat der Ge-

sandie telegraphisch mitgeteilt, daß das Schiff bereits {rer gegeben worden sei und in einigen Tagen abfahren werde.

Türkei. : Die Nationalfeier des Gedenktages der Wieder- herstellung der Verfassung wurde vorgestern unter äußerst zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung gefeiert. Nachmitiags fand eine nationale Wallfahrt zum Grabe von Haireddin Bar- barossa statt. Vor dem Gebäude der Partei für Einheit und Fortschritt machte der Zug halt. Der Großwefir Talaat Pascha und der Abgeordnete Kemal Bei hielten Ansprachen. Abends fand beim Minister des Aeußern ein Festmahl statt, zu dem die Ministec und das diplomatische Korps geladen waren. Amerika. s : Die amerikanische Regierung hat den Kongre} unr Genehmigung der U neaabe von weiteren fünf Milliarden Dollar füc Heer und Flotte ersucht.

Nach einer Reutermeldung aus Washington wird in Ver- bindung mit der Regelung der Ozeanfrachttarife _ge- plant, sämtliche Schiffe der Verbündeten heranzuziehen. Der Gesamtbetrag des neutralen Schiffsraums wird als zu fein erachtet, als daß er die Lage beeinflussen könnte. Der ver- mutliche Einschluß Japans in die Verhandlungen soll damit zusammenhängen, daß wahrscheinlih japanische Schisse weit mehr als bisher an der Schiffahrt im Atlantischen Ozean teil- nehmen werden.

Das chilenische Ministerium hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, seine Entlassung gegeben.

Kriegsnahrihten.

Berlin, 24. Juli, Abends. (W. T. B.)

In Flandern starker Feuerkampf.

In Osstgalizien folgen wir zwishen Sereth und Karpathen in breiter Front dem weichenden Gegner. Jn den Karpathen am Susita- und Putna-Tal tagsüber Kämpfe, die dem Feind örtliche Vorteile brachten. ;

Snaamam———

Jn Osstgalizien drängten unsere Truppen am 23. Juli dem weichenden Feinde wie an den Vortagen unaufhaltsam nach. Der russishe Nückzug nimmt immer größere Dimensionen an. Die weichenden russishen Verbände konnten sich nicht einmal längs des Sereth südlih Tarnopol zu einem ernst- haften Widerstand aufrafsen. Erst östlich des Sereth begannen sie sich wieder zu sammeln. An der Straße Trembowla— Nikolince, 20 km südlih Tarnopol, wurde ein Angriff starker feindliher Massen, der von Panzerautos unterstügt war, unter außerordentli {weren russischen Verlusten _abgemwiesen. An der Straße Burkanow—Podhajce, 15 km südlih der Eisen- bahnlinie Kozowa— Tarnopol, wurde ebenfalls feindlicher Wider- stand gebrochen. l

Am Nachmittage des 23. Juli haben unsere Truppen süd- lih des Dyjestr bereits in breiter Hen die Lukwa über- schritten, um am Abend die alten Stellungen an der Bystrzyca zu erreihen. Der wichtige Eisenbahnknotenpunkt Halicz wurde wieder genommen, die Bystrzyca-Solotwinska überschritten. In der Nacht zum 23. fiel starker Regen, dem im Laufe des Tages mehrere heftige wolkenbruchartige Gewittergüsse folgten. Die Un- gunst der Witterung konnte indessen die Geschwindigkeit des Vor- marsches nicht aufhalten. Unsere Truppen, die im Regen auf bloßer Erde biwakierl hatten, seßten mit gleicher Frische wie an den Vor- tagen den Vormarsch fort und treiben in alter Angriffsfrische den Gegner vor si her. Die Beute an Geschüßen, Maschinen- gewehren, Minenwerfern, Panzerwagen, Schießbedarf und Kriegsgerät ist niht zu übersehen. Auf dem Bahnhof Kozowa wurden etwa 15 Geschüße, im Walde südlich Litiatyn sechs Geschüße, Kaliber 28—30 cm, und ein Eisenbahngeschüß \hwersten Kalibers erbeutet. Jm befreiten Gebiet fielen den siegreihen Truppen, abgesehen von ungeheuren Lagern an Lebensmitteln, die reihe Ernte und große Mengen von Vieh in die Hand.

Während die russishen Armeen im Südosten in breitester Front zurückweichen, verbluteten sih weiterhin die in einem aussihtslosen Kampf vorgejagten russischen Divisionen südlich von Smorgon, bei Krewo, südwestlih von Dünaburg und bei Jakobstadt.

Unter der Einwirkung unserer siegreihen Operationen in Ostgalizien wurde am 28. auch die Front von den Karpathen bis zur Donau unruhig. Ein in den Karpathen südlich der Säge von Neu Zhkany nah äußerst heftigem Zerstörungs- euer vorgetragener feindliher Jnsfanterieangriff brach in unserem Vernichtungsfeuer blutig zusammen. Nördlih der Bistriz und beiderseits La Catrinar heftiges feindliches Artilleriefeuer,- das sich gegen Abend zu großer Wucht steigerte. Ein vorbrechendes Bataillon blieb in unjerem Feuer liegen. Das gleiche Schitsal erlitten feindlihe Angriffsvetsuche südlich des Susita-Tales, nördlih der Oituzstraße und des Pravila. An der rumänischen Front lebhaftere feindliche Artillerietätig- keit, besonders in der Dobrudscha und westlich der Donau, wo es sih von 3 Uhr bis 3,80 Uhr Nachmittags zum Trommelfeuer steigerte. Russische Angriffe erstickten in unserem Abwehrfeuer. Bei Branistea auftauchende feindlihe Kavallerie wurde durch unser Artilleriefeuer gefaßt und versprengt. Seit 5 Uhr Vor- mittags des 24. Juli liegt Trommelfeuer an der Rimnicul-

Mündung. :

Großes Hauptquartier, 25. “Juli. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaßt. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die Schlachtfront in Flandern war auch gestern der Schauplaß gewaltigster Artilleriekämpfe, die bis in die Nacht dauerten.

Starke englische Erkundungsstöße wiederholten sich in mehreren Abschnitten; alle sind in unseren Trichkerstellungen zurückgeschlagen worden.

Heeres8gruppe Deutscher Kronprinz.

Am Winterberg bei Craonne holten sich die Franzosen durch das Fehlschlagen mehrerer starker Angriffe gegen unjere neuen Stellungen eine Schlappe. Auch der Einsaß einer frischen Division erzielte leinen Vorteil,