1917 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Sep 1917 18:00:01 GMT) scan diff

ür die elektrische Oberleitung der von ihr betriebenen Straßen- ahnen nicht zugelassen werden kann, zur Erlangung der Bw ugnis, ai diesen Zweck an den Straßenwänden der Gebäude

andhaken anbringen oder auf den Grundstücken Tragemasten errihten zu dürfen, das Recht zur dauernden e- schränkung des Grundeigentums verliehen.

Berlin, den 10. September 1917. Auf Grund Allerhöchster. Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.

nag

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Hnmabige Regierungsbaumeisterstellen sind verliehen: dem Negierungsbaumeister des Wasserbaues Groth in Han- nover un der Weserstrombauverwaltung) und den Regierungsbaumeistern des Hochbaues Oskar Schmidt in Gumbinnen und Pfeil in Berlin (Geschäftsbereih des Polizeis präsidiums in Berlin).

Dem Regierungsbaumeister He u§gen in Hannover ist die Stelle des Vorstands des Hochbauamts I1 daselbst und dem Regierungsbaumeister Oskar Schmidt in Gumbinnen die pa des Vorstands des Hochbauamts in Gumbinnen über- ragen.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der außerordenìliche Ba in der juristischen Fakultät der Friedrih Wilhelms- Universität in Berlin, Geheimer Admi- ralitätsrat im Reihsmarineamt Dr. K öbner ist mit Allerhöchster Genehmiguna Seiner Majestät des Königs zum ordents lihen Honorarprofessor in derselben Fakultät,

der Privatdozent in der medizinishen Fakultät der Uni- versität in Breslau, Professor Dr. Förster mit Allerhöchster Genehmiaung Seiner Majestät des Königs zum orden lichen por in derselben Fakultät,

der außerordentliche U in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn, Observator an der dortigen

ternwarte Dr. Mönnichmeyer mit Allerhöchster Genehmi-

gung Seiner Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarproféssor in derselben Fakultät und

der Professor Dr. Bang in Darmstadt mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent- lihen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. ernannt worden.

Der Regierungs- und Medizinalrat Dr. König ist der Reglerung in Arnsberg und

q der Régierúngs- und Medizinalrat Dr. Glaudig: der Re-

gierutig in- Aachen überwiesèn worden.

Ministerium für Handel und Gewerde.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 E: S. 89) habe ih nah Zustimmung des Herrn Reichs» anzlers über dás in Preußen . befindliche Vermögen des englischèn Sfaatsangéhörigen In Mooré, insbesondere dag in Berlin-Schöneberg, Gustav Müllerstr. 32, belegene Grund- stü, die Zwangsvêérwaktüng angeordnet. (Verwalter: Handéls- richter, Direktor Hermann Schulße in Berlin-Wilmersdorf, Rüdedheimerstraße 3).

Berlkirt, dén 8. Séptembéer 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Ministerium ves Junsr.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Groß aus Ratibor ist zum Kreisarzt in Rosenberg O. Schl, dex Kreisassistenzarzt Dr. Stölting aus Stade zum Kreisarzt in Adelnau, der Kreisassistenzarzt Dr. Landsberger aus Soltau zum Kreis3arzt in Sögel, der Kreisassistenzarzt Dr. Lorenzen in Erkelenz zum Kreisarzt in Langenschwalbah und der Kreisgassistenzarzt Dr. Mahler aus - Düsseldorf zum Kreisarzt in Biedenkopf ernannt worden.

BekanntmackSGung.

Dem Matztialwarenhändler Carl Gille hier ist dur§ Ver- fügung vom 22. März d. J. der Materialwarenhandel in dem Hause Kathartnenstraße Nr. 10 htiér)elbst untersagt: Nachdem mehr als 8 Monate seit der Untersagung verflofssen find, ist ihm die Wiederaufnahme seines Handels gestattet.

Sangerhausen, den 7. September 1917.

Die Polizeiverwaltuno. Knobloch.

Sa

Bekanntmachung.

Auf Gründ des §1 dcr Bundesratevérordnung vom 23. September 1915, betrifft Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist unterm §8. September 1917 dem Gastwirt Friedrich Krause in Berlin-Tegel, Ssloßstraße 23, die Ausübung des Gast- wirtshaftsbetriebes wegen Unzuverlässigkeit der Führung dieses Betriebes untersagt worden. Gleichzeitig sind ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Berlin, den 11. September 1917.

Der Landrat des Kreises Niederbarnim. F, A.: von Burk ersroda, Regierungsrat.

—————

Bekanntmachung:

Gemäß §8 1 dtr Verordnung des Bundesxats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vour Handel vom 23. September 1915 RGBI. S, 603) ist. dem Südfrüchtehändler Jaime ocias hier, wohnhaft Krämerstraße 16, wegen übermäßiger Preistreiberei der Handel mit Wein, Obst und Südfrüchten fowie mit Ledensmitteln aller Art für das gesamte Reichsgebiet untersagt worden. Die Kosten diejer Bekanntmachung hat der Betroffene zu erstatién. Hanau, den 12. September 1917.

Königliche Poltzeibirektion. I. V.: Scheelhaase.

Bekanntmachung

Auf Gründ b@W & 1 det Bikanritmahunz- deq: Bundéëîats vom 26, September 1915 und! Ziffec 1 der Auojührungsbestimmrngen des

isters del uvd Gewerbe vom 27. S-p'ember 1915 habe Don E erta Frau Heinrich Púp, Katharina aeb. Söyen, in Lohausen sowie ihrer Tochter Anna Katharina Püy jeglihen Handel mit Gegenständen des táglihen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Mil, sowie jede mittelbare oder unmittelbarè Beteiligung an einem folhen Handel für den Umfang des Deutschen Reiches untersagt.

Düsfselderf, den 11. September 1917,

Der Landiat. I. V.: Klingelhöfer.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) E

Nichlamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. September 1917.

Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ werden folgende Erlasse bekanntgegeben:

Kaiserliher Erlaß an den Generalgouverneur in Warschau.

Mein erlau@ter Bundesgenofse, Seine K. und K. Apostolische Majefiät und Ich haben Uns zu einem weiteren Ausbau des polnishen Staat#wesens, für das Wir dur die Proklamation vom 5. November 1916 den Geund gelezt haben, ents{lofén. Der harte Krieg8zustand gesiaitet leider noch ni§t, daß ein König die alte polnische Krone zu neuem Glanz erweckt und daß eine aus allgemeiven und unmittelbaren Wablen hervorgegangene Volksvertretung {hre Be- ratungen zum Wohle des Landes aufnimmt. Dagegen woöllèn Wir shon jet die Staa!8gewalt in der Hauptsaie in die Hände einer nationalen Reglerung legen, während die Reckte und Interessen des Volkés einem neuen, erweiterten Staatsrat anvertraut werden sollen. Den Olkkupationsmächten werden in wesentlicher Uebereinstimmung mit den Anträgen der Vertrauensmänner des Lündes uur jene Befug- isse vorbehalten, die der Kriegszustand erfordert.

Jch er hoffe, daß dieser neue, auf der Bahn zur Verwirklihung eines selbfävdigen Polnischen Staates getane Sedritt sich in seiner welteren Auswirkung als segensreih erweisen und dazu führen wird, daß das: dur diè rusfishe Herrschaft so lange in seiner freiheitliden Entwicklung gewaltsam zurückgehaltene Land dur“ die eigene Krast seiñer Bürger und im freien, felbstgewäblten Ansluß- an die in treuér Freundschaft zu thm flehenden Mittelmk(hte einer frieblichen und gesegneten Zukunft entgegengeht. L

Demgemäß beauftrage Ih Sie, das angeshlossene Patent, be- treffend die Staatsgewalt im Königreich Polen, gemeinsam mit dem K. und K. Oesterreichish-Ungarisckten Militärgouverneur in Lublin zu

erlassen. D Großes: Haupkquattier, dén 12. Septembér 1917 a ; Wilhelm 1. R: n

Meinen Generalgouvétneur in Wärshau General der Jafanterie von Beseler.

Etlaß der beiden Generaälgouverneure an die ge\haäfts- führende Kommission des Polnishen Staatsrats

Die Regierungen des Deutschen Reichs und von Oéf‘erreih- Ungarn baben die Vorl(läge des Probisorishen Staätsrats vom 3. Jult 1917 über die vorläufige Organisation der polnishen obérsten Staatsbehördèn ihren Herrshern unkérdreitét. Hierauf baben Jhre Majéstäten der Deutsche Kaiser und der Kalsee von Oesterreich, Apostol\sher König von Ungarn, uns beaufttäaak, das anruhende Patent zu erlassen, das für die vorläufigen verfa angmäßigen EGin- richtungen des polnishen Staats die Grundzüge festlegt:

Die verbündeten Regterungen sehen in einem _Regentschaftsrat ein geeignetes Veiitel, nicht nur dem polnischen StaatKwe!en eine allgemein anerkannte Vertretung zu geben, sondern auch die künftige Monarchie vorzubereiten. Denn der Regentschaftsrat gilt bis zur Berufung des Staatsoberhaupts als oberster Vertreter des Polnisen Sai und übt, unter dem Vorbehalte der völlerrechtlihen G tellung der Oflkupationsmächte, die Rehte des Staatsober- aupt-s au?.

Die erie Aufgabe des Negentshaftsrats wird diè Berufung eines Ministerpräsidenten sein, den zu hestättgen die verbündeten Mächte Kch vorbedalten. Der Ministerpräsident wird unverzüglih alle er- forderlihen Schritte unternehmer, um in den Frerivaltungéweigen, die der polnischen Staat2gewalt überlassen sind, die Organisation der Dinhsterien zu verwirklihen, und die Organisation der polnisckGen Staatsbehörden auch im (rigen durch WVerhandluygen mit den Ofkkupyationsbehöcden zum Abschluß zu bringen.

Um den Wünschen und Interessen aller Kreise des polnishen Volkes eine Vertretung zu sichern, soll der Staatsrat in neuer erweiterter Gestalt und mit vermehrten Rechten wteder aufleben. Gr ist der Vorläufer des polnischen Landtags; seine Aufgabe liegt auf dem Gediete der Geseßgebuno. Während die Verordnung vom

26. November (l. Dezember) 1916 dem Provisorishen. Staatsrat *

nur einé beratende Stimme einräumt, soll dem Staatsrat auf dem legislativen Gebiete eine beschließende Stimme zuftehen. Gr wird von dem Regentschaftsrat zu S Bunge pertores einbérufen. Die Rechtè des Staat#rats und die Prärogativen der Okklupationsmächte sind in dem Patente näher ums(rieben.

Die verbündeten Mächte vertrauen, daß der hiermit in Verwirk- lihung des Aktes vom 5 November: 1916 etngeleitete weitere Ausbau des polnischen Staates die tätige Anteilnahme der breitesten Schichten der polni\chèn Volksgemeinschaft fiaden wird; sie geben \ch der Hoffaung hin, dos die über alle Ginzelheiteu der O ganisation voch zu führenden Verhandlungen einen ra\cken Verlauf nehmen und daß die weitere günstige Entwicklung der Verhältatifse daz1 führen wird, die Reglierungsgewalt in fortshreitendem Maße in die polnishen Hände zu legen.

_ Patent vom 12. September 1917, betreffend die Staatsgewalt im Königreich Polen. |

Artikel I.

1) Die Oberste Staatsgewalt im Königräh Polen wird bis zu ihrer Uebernahme durch einen Köntq oder Wegerten untér Währung der völkerrechtlihen Stellung der Olkupationsmächte einem Regent - \schafts;ate übertragen.

er Regeutschaftsrat besteht aus dret Mitgliedern, die von

2) © den Ytonacen der Okkupationsmächté in ihr Antt eingeseßt werden. 3). Die Regterungsakte des Regentschaftärates bedürfen der Gegenzeinung des verantwortlichen Ministerpräsidenten. : Artikel 11. i 1) Die gesetzgebende Gewalt wird vom Regentshaftsrat unter

- Mitwirkung des Staatdrates des Königrelhs Polen nach Maßgabe

. dieses Patentes und der hiernach* zu“ erläfseiden Geseye ausgeübt. s 2) In allen Angelegenheiten, deren Verwaltung der polnishen Staa!egewät noch nit üherlässen it, können qeéugtbeiishe Anttäse

nur mix O der Olkupatidtis é inStaatstat verhandelt werden. In diefen Angelegenheiten kak neben den nach- Ziffer 1 be-

rufenen Organen dos Königreih3 Polen bis auf w-iteres auÿH der Senuera!gcuverreur, jedo rur noch Andörurg des Staatêrates Veu ordrungen mit Sesehetkaft erlafsen. Außerd:m ka: n ter Sene1a!, gouvéerneur zur Wahrung wihtiger Kriegsinteressen die unabweis1i® notwendigen Anordnungen mit Seseteskraft erlassen sowie ihre ver- bindende Kundmachung und Durlh}ührurng auch duuch Organe der poluishen Staatsgewalt verfügen. Die Verordnungen hes Gereragl- aouverneu18 können nüúr auf demselben Wege, auf dem sie erlaffen sind, aufgeboben oder abgeändert werder.

3) Geseye sorie Verordnuogen der polnischen Staa13gewalt, die Rechte und Pflichten für die Bevölkeruog begründen sollen, müssen dem Generalgouverneur der Okkupationsmacht, in deren Verwaltungs, gebiet sie in Kraft treten sollen, vor ihrer Erlassung zur Ker. ntris gebracht werden und können nur bindende Kraft erlangen, wenn dier nit dagegen innerhalb 14 Tagen nah Valage Einspruch erhebt.

Artikel 111.

Der Staatsrat wird nach Maßgabe eines besondeten Geseyes gebildet, das ‘bér Regentschafterat mit Zustimmung der Oklupat!ons-

h f mätte erläß 4itifel 1V.

1) Die Aufgaben der Rehtsprehung uxrd Verwaltung werden, tóweit fie der volnis@en Staatsgewalt ü! erlassen sind, dur polnishe Gerichte und Beböcden, im übrigen für die Dauer der Okkupation durch die Organe der Ofkupationsmacht ausáeübt. ;

2) Der Generalgouverneur kann in Angelegenheitev, die die Rechte oder Interessen der Okkupatlondmacht berühren, die Uebe1- prüfung der Geseß- und ReStmäßigkeit von Entscheidungen und Ver- fügungen der polnischen Gerichte oder Behörden im geseßmäßizen Instanzevzuge veranlassen und bet der Schöpfung des Urteils oder der Entscheidung in oberster Znstanz die betroffenen Rechte oder Inter»

esen dur einen Vertreter geltend machen. Artikel V.

Die völkerrechtli@e Vertretung des Königreihs olen und tag Ret zum Abschluß internationalec Vereivbarungen können von der polnishen Staatigewalt erst nah Beendigung der Ofkkuüpaticn aul-

übt werden. , E vao Aitikel VI.

ieses Patent tritt mit der Eiuseyuvg dos Regentshaflürates

aft. : A von Beseler. v. Szeptycki.

für Handel

figung; vorher hielten die vereinigten Auss\chü

Der Bundesrat versammelte fich heute zu einer Voll und Verkehr und für Justizwesen Sigüng ab.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühl» mann hat gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die argentinische Gesandtschaft gebeten, auf telegraphishem Wege dem Grafen Luxburg nah Buenos Aires die Weisung zu übermiiteln, nah Berlin zur mündlichen Bericht» erstattung über den durch die Veröffentlihung seiner Tele-

rammé verursáchten Zwischenfall zu kömmeti, Die argenñtinische fieglerung ist dabei gebeten wordén, freies Geleit für den Gw andten zu erwirken. |

Der Königlich Bayerishë Gesanbté Gräf von Lerchen- feld’ ist nah din mrücekéhrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Die von der amerikanischen Regierung aufgefangenen und veröffentlichten Depeshéèn dés Grafen Luxburg werden, so schreibt die „Norddeutsche Allgenèéine Zeitung“, von feinds licher Seite auch weiterhin Héßereien gégen Deutschland und Schweden benußt. Alle diese Bemühungen können indes nichts an dér Talsaché ändern, daß die Entente keiñnérlei Recht hat, entrüstet zu sein. Der Jnhalt der Depeschen gibt ledigli persönlihe Ansichten und Vorschlägé des Gesandten wieder, die weder durch Jnstruktionen der deutschen Regierung angeregt waren, noch zustimmende Weisungen: an den Gefandten zur Folge gehabt haben, noch endlih auf die Entschließungen der

egierung von Einfluß gewesen sind.

Die Uebermittlung der Telegramme hat . sih untex

deutsche Gesandte hatte das Recht, die guten Dienste Schwedens in demselben Umfang in Anspruch zu nehmen, wie dás auch seitens der Vereinigtèn Staaten von Nordamerika geschehen ist. Die völkerrechtswidrige Abshnürung Deutschlands von dem überseeishen Nachrichtendienst macht die Benugung solcher neutralen Vermittlungswege shlehthin zu einer Selbstverständ- lihkeit und kennzeihnet das in dieser Hinsicht von neutraler Seite gewährte Cngegenemmen nit als einen Rechtsbruch, sondern im Gegenteil als ein korrektes Festhalten an den vöôlkerrehtlich verbrieften Grundsäßen. Daß die \ wedische Regierung von dem Jnhalt der Depeschen keinerlei Kenntnis gehabt hat, versteht sich von selbst und ist auch vón der Entente Baer nicht bestritten worden.

Wo bleibt nun also der Grund zu der allgemeinen Entrüstung? Sie könnte sich R höchstens gegen die Person des deutschen Gesandten rihten. Jst aber gerade die Entente berechtigt, sich so entrüstet zu zeigen? Wer, wie England, Persönlichkeiten von der Art des aus der Casementtragödie bekannten Herrn Findley bis zum heutigen Tage für würdig erachtet, die Jnteressen ihres Vaterlandes

über fremde Wortsünden zu entrüsten. Und wer Taten, wie

hat, der sollte die Methoden der deutschen Seekriegführung erstens überhaupt mit großer Zurückhaltung kritisieren und sie aweitens nah der wirklih geübten Praxis, nicht aber nah Rätschlägen beurteilen, die nie den geringsten Einfluß auf sie gewonnen haben.

Unsere V-Bootkommandanién haben Instruktionen, die in der Achtung vor den Gesezén der Menschlichkeit bis an die äußerste Grenze des milit O Zulässigen gehen. Und sie handeln auch nach diesen Weisungen, wie das eine Ueberfülle von Beispielen dartun kann. Das sollte angesichts der neuesten Ententehége ebènsowenig vergessen werden, [wié die Tatsache, daß Engkand und niemand sonst es war, der den U-Bootkrieg als eine von Deutschland selbs uïsprünglih nicht u Notwéhrmaßnahme heräufbeshworen " und seine tatkräftige Durchführung erzwungen hat.

‘cine Bekänntinachung

Mit dem heutigen Täge ist R bétreffend Beschlag“

Nr. H. 11. 235/8. 17. K R. A); nahme und Bestañndsérhebüng von

Máähagonihsölz, ‘in Kräft getreten. Dièse B antfmacung

voller Wahrung dèr \{hwédishen Neutralität vollzogen. Der

im Auslande zu vertreten, der täte wahrlih besser, sih nicht - den „Baralong“-Fall und King Steffen, auf dem Gewissen

ßbaum- und.

het einen Nachtrag zu der Bekanntmachung (Nr. V. I. ett 15. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Bestands- echebung von Nußbaumholz und stehenden Nußbäumen, vom 15. Januar 1916, von der sie sich insofern unterscheidet, als nunmehr Nußbaumschnittholz in einer Mindeststärke von 5 mm, einer Mindestlänge von 1 m und einer Mindestbreite oon 10 cm, sowie Nußbaumblöcke, aus denen die vor- hezeihtieten Nußbaumschnitthölzer gefertigt werden können, sowié Mahagonischnittholz in den gleihen Abmessungen ind Mahagoniblöcke, aus denen solhes Mahagonischnitt- holz gefertigt wérden fann, einer Beschlagnahme und Meldepfliht unterworfen werden. Die e Bekannt- machung bleibt hinsichtlich der stehenden Walnußbäume in Kraft.

Troy der Beschlagnahme ist die Lieferung und Ver- arbeitung der von ihr betroffenen Gegenstände zur Herstellung oon Quftscrauben zwecks Erfüllung von Aufträgen der Heeres- verwaltung gegen vorgeschriebene Belegscheine gestattet. Ferner föónnen beshlagnahmte Gegenstände durch die Kriegs-Rohstoff- Abtelung des Königlich Preußischen Kriegsministèriums frei- gegeben werden, sofern auf Grund eines vorgeschriebenen Gut- achtens fesistéht, daß die betreffenden Hölzer zur Anfertigung pon Gewehrshäften oder zum Gebrauch von Luftschrauben und Flygzeugen ungeeignet sind. M

Von der Meldepflicht werden ländlihe Besißer und Gartenbesiger nur betroffen, sofern sie beschlagnahmte Gegen- stände aus Anlaß ihres Handels- oder Gewerbebetriebes im Gewahrsam haben. Außerdem schreibt die Bekanntmachung eine Lagerbuchführung vor.

Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Be- fanntmachung, deren Veröffentlihung in der üblihen Weise durch Auschlag und Abdruck in den amtlichen Tageszeitungen erfolgt. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann fernec bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden eingesehen werden. S

Nah dem Vorgehen von Schweden hat jeßt auch, wie „Volffs Telegraphenbüro“ mitteilt, Dns Me Ver- ordnung erlassen, wonach die Einreise nah Dänemark nur mit einem e gestattet ist, der einen dänischen Sichtver- merk trägf. Der Sichtvermerk wird außer von der dänischen diplomatischen Vertretung von besonders hierzu ermächtigten dänishen Konsuln in dem Lande erteilt, von dem aus die Reise nch_ Dänemark angetreten wird. Jn Deutschland sind zur Ausstellung des Sichtvermerks die dänischen Generalkonsuln in Yerlin und Hamburg ermächtigt worden. Personen, die aus Dinemark ausreisen und dorthin zurückehren wollen, müssen sch den Paß vor der Ausreise aus Dänemark von dem Chef der Staatspolizei in Kopènhagen mit einem Sichtvermerk für dié Rückreise versehen lassen, sie bedürfen dann für die Rück- reise keines konsularischen Sichtvermerks. Die Sichtvermerke werden erst nah Prüfung der Dringlichkeit und Nüzlichkeit der Reise erteilt. Die neuen Bestimmungen sind sofort in Kraft getreten.

Kriegsnachrichten.

Verlin, 14. September, Abends. (W. T. B.)

Lebhafter Artilleriekampf nur in einigen Abschnitt Nordosifront von Verdun. u g schnitten der

Gegenüber der englischen Front entfalteten die Deulschèn in der Nacht vom 12. zum 13. September sowie am 18, eine erfolgreiche rege Patrouillentätigkeit. Bei dem nächt- lihen deutshen Vorstoß nördlih von Langemarck wurde das von den Engländern besezte Waldstück gesäubert und außer phlreichen Gefangenen ein Maschinengewehr eingebraht. Die Engländer steigerten im Ypernbogen mehrfach die Artillerie- fätigkeit am Abend des 13. sowie am Morgen des 14. Sep- tember. Die deutsche Artillerie antwortete mit gutem Ecfolge. Zahlreiche englische Anlagen wurden gerstört und eine große Anzahl von Explosionen beobachtet. Ein englischer Fesselballon wurde durch deutsches Artilleriefeuer brennend ab- geschossen. Zu englischen Jnfanterieangriffen kam es an keiner Stelle der Front. Auch im Artois und in der Gegend von St. Quentin hatten die Deutschen in Vorfeldkämpfen überall die Oberhand. Südlich Riencourt und östlih Fricourt wurden Gefangene eingebracht.

Die Franzo sen verhalten sih weiter ruhig. Sie zeigten

wohl am Abend des 12. auf dem östlichen Maasufer in Gègend des Chaume-Waldes Angriffsabsichten; in dem vernichtend ein- seßenden deutschen Zerstörungsfeuer wurden die beabsichtigten Angriffe jedoh im Keime blutig erstickt. s Jm Osten versuchten die Russen an der Rigafront nörd- d der Aa bei Engeihardshof einen Angriff, der glatt abge- au wurde. Ebenso wurde am Zbrucz ein russishes Stoß- tuppunternehmen bei Zbrzyz zurückgeschlagen.

Großes Hauptquartier, 15. September. (W. T. B.)

Wesstlicher Kriegs schauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. stel Jn einzelnen Abschnitten der flandrishen Front "geite sih Abends wieder die Kampftätigkeit der Artillerien. fol em Se am 14. September, Vormittags, Gee bei St. Julien ein englischer Teilangriff, der im lingenstos zum Scheitern gebraht wurde. Eine Anzahl Eng- nder wurde gefangen einbehalten.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Winterberg bei Craonne holten Stoßtrupps eines ¿isen Regiments bei einer Erkundung Gefangene aus den anzösischen Gräben. Fe n der Straße Somme -Py—Souain brachen die niosen zweimal ohne Feuervorbereitung gegen unsere der Yord vor. Eingedrungener Feind wurde dur Gegenangriff han ereitshaften sofort geworfen ; Gefangene. blieben in unjerer Auf dèm Ostufer der Maas stürmten nah kurzer deurwirkung Teile Sils kampfbewährten badischen Pon ¿h Foje östlich bes Chaume-Waldes. Der Feind leisiete L) Viderstand, der im Nahkampf gebrochen wurde. Ueber Ge Franzosen wurdén gefangen. Die blutigen. Verluste des ers erhöhten sich noch bür ergebnislose Gegenangriffe.

Leutnant von Bülow schoß den 20. Gegner im Lust-

lampf ab. Oeftlicher Kriegsschauplaÿ. Bel geringer Gefechtstäligkeit blieb die Lage überall un-

verändert. Maze donische Front.

Keine größeren Kampfhandlungen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreichisch-ungarischer Berich |!. Wien, 14. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Jtalienisher Kriegsschaupla ß.

Am Nordhang des Monte San Gabriele wurden drei starke Angriffe der Jtaliener abgeschlagen. Sonst über keine Front besonderes zu melden.

Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 13. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonishe Front: Jn der Gegend von Bitolia gegen Abend lebhaftes Artilleriefeuer. Jn der Moglena- gegend Störungsfeuer. Auf dem rehten Wardarufer einige Feuerüberfälle. An den Nordabhängen der Kruscha Planina und an dér unteren Struma Patrouillenaefechte mit für uns günstigem Ausgang, in deren Verlauf wir einige englishe Gefangene machten. An der Struma- mündung schoß Leutnant Eschwege im Luftkampf ein feind- lihes Flugzeug ab.

Rumänische Front: Auf Tulcea Artiller iefeuer. Bei Jsaccea Gewehrschüsse.

Sofia, 14. September. (W.- T. B.) Generalstabsbericht.

Mazedonishe Front. Schwaches U auf der gesamten Front. Eine englishe Erkundungsabteilung, die wesilih des Dojran-Sees beim Dorfe Kreschteli vorzurüdcken versuchte, wurde durch unser Feuer zerstreut. Ein feindliches Schiff beschoß vom Golf von Orfano aus unsere Stellungen an der Struma-Mündung. Fliegertätigkeit in verschiedenen Abschnitten der Front.

Rumänische Front. Bei Mahmudia und Tulcea Artilleriefeuer. ¡

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 13. September (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.

Auf dem linken E uphratufer griffen unsere Reiter eine feindlihe Patrouille an, die von Panzerautos begleitet war. Der Feind verlor 27 Mann an Totey, 1 Unteroffizier und 2 Mann an Gefangenen. An der Diala wurden einige eng- lishe Kompagnien und Eskadrons, die östlih Scheriben vor- gingen, durch unser er vertrieben.

Sinaifront: Am 12. September Morgens unternahmen die Engländer mit 60 Eskadrons, 21 Bataillonen und 5 Balterien eine erneute Erkundung gegen. Bir es Saba. Die Vorhuteskadrons kamen bis Twil Chebari—Abu Suheben—Kos el Basal heran. Vom Wadi es Sidd ginaen abgesessene Schüßen vor. Sie gerieten in das Feuer einer unserer Batterien und sahen sich zum Rückzuge gezwungen. Um 4 Uhr Nachmittags ging auch das feindlihe Gros zurûck.

Konstantinopel, 14. September. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht.

Dialafront. Bei Scherban und gegenüber Deli Abbas feindliche Aufklärungstätigkeit. Am 12. 9. mußte ein feindlihes Flugzeug nordwestlih Kisil Rebat notlanden. Das Flugzeug verbrannte, ein Maschinengewehr wurde von uns erbeutet. Oestlih Suleimanie wurden kleinere An- ariffsversuhe der Russen östlich der Garanbrücke abgewiesen. Smyrna wurde wieder von feindlihen Flugzeugen cnge- griffen. Zwei Personen wurden verwundet, vier Privathäuser und ein Laden zerstört.

Der Krieg zur See.

Berlin, 14. September. (W. T. B.) Jun der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1917 wurden im Mittelmeer mit den von unseren U-Booten vernichteten bewaffneten Dampfern insgesamt nicht weniger als 226 Geschüße ver- senkt. Nicht eingerehnet sind in diese Zahl die Geschüße, die sih auf versenkten Kriegsschiffen befanden, sowie solche an Bord von bewaffneten Schiffen, die durch Auflaufen l Minen untergegangen sind. Unter den Geschüßen befanden sich: 3 zu 12 cem, je 1 zu 11,8 cm, 10,5 ecm, 9 cm, 5,7 em, 5 ecm, 2 zu 10,2 cm, 5 zu 10 cm, 42 zu 7,6 cm, 169 unbekannten Kalibers.

Berlin, 14. September. (W. T. B.) Jm Sperr- gebiet n E e uud ae Sisberî N Anza andels\schiffe und einige Fischerfahrzeuge init Inadefami 22000 B.-RN.-T. durch die Tätigkeit unserer V-Boote vernichtet, darunter der belgische bewaffnete Dampfer „Elizabethville“ (7017 Tonnen) mit Oel in Fässern vom Kongo nah Falmouth, ein enne Segler mit Kohlen nach Nantes, ein Dampfer mit Erdnüssen von Dakar nah Dünkirchen, ein unbekannter, beladener, in Siche- rung fahrender Dampfer, ferner der belgische Mee „Jeanot“, die englischen Fishkutter „Unity“ und „Rosary“. Non einem der U-Boote wurde am 5. September ini Nacht- angriff in der Nähe der englischen Osiküste ein Kriegsfahrzeug vom Aussehen des Torpedokanonenboots „Halcyön“ tor- pediert. Detonation des Torpedos wurde einwandfrei beob- achtet. Ein anderes U-Boot erzielte am 9. September im Aermelkanal einen Torpedotreffer auf einen kleinen Kreuzer der Arabic-Klasse. Durch eine unmittelbar auf den Treffer olgende Munitionsexplosion wurde das Achterschiff des Kreuzers iht hinter dem Großmast vollständig abgerissen; Sinken der beiden Schiffe konnte von den betreffenden V-Booten nicht

beobachtet werden. : Der Chef des Admiralstabes der Marinéë.

_ Rotterdam, 14. September. (W. T. B.) Der „Maas- bode“ méeldet, daß der belgishe Dampfer „Eburoon“ (1427 N.-T.) mit einer Ladung für das belgische Hilfskomitee

gesirandet und vermutlich verloren ist. Der spanische Seagler „Dominica“ ist gesunken, der englische Segler „Vene- docian“ (181 N.-T.) ist gestrandet und gilt als verloren, der SeiGe Dampfer „Teh Hsig“ (1642 Br.-T) ist ge- unken.

Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sizung des Reichstages ist auf Mitt- woch, den 26. September, Nachmittags 3 Uhr, angeseßt worden. Auf der Tagesordnung stehen zunächst nur Nechnungssachen, doch ist es dem Präsidenten vorbehalten, weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu seßen.

Kunft und Wissenschaft.

Im „Künsilerhause* hat man Gelcger heit, G en G: mälden Theodor Hagers zu erficoucn. Der Weimorer Meister zeigt bier ihône Proben seines 1elfen Könnevs, Lond'chasten, die der Art Thomas, Tzükners und frühen guten Bildein Kaldckreutbs verwantt vnd dabei doch§ „echter Hagen“ sid. Ste stellen zumeist un’chein- bare Naturaus\chnitie aus dem einförmigen Hügelgelänte der nächsten Umgebung Weimars dar. Du die prah1volle, überlraene und sinu- lihe Malerei sind aus diesen shlihteu Gegenren im Bilde berrlidhe Landschaften geworden, denen man die Lust des Künstlers om Malen uyd seine Freude an sck{chônen Sommerwolkeo, an liht- übergofsenen Feldern, an blauer, durdsichticen Schatten und an den Sonnenstrahlen, die durch ein leihies arüúues Blätter- dah herabrieseln, anme1kt. Seine sehr periönlihe Aut der Malerei, die kräftig und zart zuglei, empfindungsvoll und dabet klug und überlegen ist, hätte dem Künsiler \chon längst den Play unter deu besten deutshen Malern dir Gegenwart sihern müssen, den man thm i ßt erst langiom einräumt. Seit wentgen Jahren stellt die „Freie Secesszon® mit bewußter Betonung der beabsichtigten Ehrung Bilder seiner Hand in ihren Äusttellungen aus, wo sie freilich in ihrer stillen uvd vornehmen Art recht merkwürdig wiken. Man sah tort vor allem Waeldbiider, die an sich gut genug nd, setne Kurst aber nicht von dec best n Seite zeigen. Auch die Wald- inneren, die jeßt im K'instlerhauvse auszestellt sind, wirken ein wenig platt und kulifserbaft, können aber den s{ônen Eindruck der Gesamt- schau nit beintiähtizeo. Zwei verstorbene Maler bringt man hier ebenfalls wieder einmal en cie Ot ffen!lichkeit: Karl Buchholz und K. Bennewitz von Loefen d. A. Man kennt die feine Kunst von Buchholz zur Genüge, ‘und es sei nur ge'agt, daß auS diese kieinen Biltec hier die Art des licb-nêewürdigea Meisters vor- zîgl ch wiedergeben. Das Gebiet der Lanz:schaftsdarstelluug, das Buchholz beherrscht-, it engbegrenzt, aber auf diesem tleinen Gebiete letstete er Vollkommeneo. Die dünne klare Luft eines Voirfrüh:incôtages, die tas erste sp ossenne Gün der Bäume vmwogr, die Dänmerung in etnem Herbst- walte bet * avfsteiendtem Mord und a-dexe slimmungevolle atmoiphärishe Ecsheinungea in der Natur hält er mit spig_ und sauber \tri@ck!ndem Pinsel empfindungsvoll feit. Durch die Gch{thett deg Erlebnisses, aus denen die stillen und feinen Schöpfunger er- wuchsen, spricht diese beihaulihe und .unmoderne" Art der Maleret auch beute noch unmittelbar den Beschauer an. Die NaFSbarschaft der guten Buchholzshen Gemälde wird den Bildern von Bannewigz von Loefen gefährl-ch. Die Naturauffafsung ist bei beiden Vealern fast die gleiche, kommt man aber von den kleineren Bildern von Buchholz zu deren Bennewiz von Loefens, so s\pürt man doch den künstlerischen Abstand. Wo uns dort feuhter Tauwind oder die Sue cines kühlen Morgens anwehte, sieht man hier nur ODel- malerei.

Bei Amsker ur. d Ruthardt stellt der Leip;iger Gropbik-er Kri ch Gruner aus, und man sieht „etren Mann wie andere mehr". ift zweifelles geschtckt und begab!, aver weder sein Können noch seine Auf'afsurg sind persönlid genug, um ihn aus der Meoge alelck- \treberder Künstler herauszuheben. Er zeigt Nauistudieo, Land- arbáter ur.d ein paar nette Affte. Am ge!ungenstes sind einige phan- tasievolle Illustrationen. Aber gerade die ezinern an größere Vor-

bilder. Dr. Fl

Wohlfahrtêspflege.

Während für die meisten Waffengattungen die Mittel zur Au? stattung für den Winter und zu anderen Gaben dur Ovfertage und Aufrufe gemeinsam beschafft werden, haben die Fliegertruppen auf Liefehl des Kriegsministertums fur die Beschaffung von Ltebes- gaben selbst zu sorçeon. Deren Inspekiion richtet taber an alle die berzlidhe Bitte, sie in ihrer Aufgabe, auch ium Weihnachtsfest dieses vierten Kriegt jahres die Fl'egertrupven wieder dur Liebesgahben zu erfreuen, nah bestem Können zu unterstügen. Mit der Beschaffung von Liebeszabèn soll schon j-t begonnen werden. Jäfolge der anhaltenden Preisstetgerung und Kaapphetit der zu beshaffenden Gegenstände uad der erheblihen Vergrößerung der Fiiegertruppe gegen das Votjahr ist der Bedarf an Mitteln außerordentlich boch. Lebensmittel und Gegenstände, die be'chlagnahmt oder vur gegen Bezugschein zu haben find, werden niät beschafft, damtt niht der Heimat dringend not- wendige Dinge entzogen werden. Es wird gebeten, Geldspenden an die eine gleibmäßtge Ver1eilurg der Llebesgaben oewäbrleistende und besondere Wünsche der Fcldformationen nach Mögli@dfeit berüdck- sihhtigende „Ltiebesgab-nabteilung der Jospektion der Fliegertrupyan in Charlottenburg 4“ (Postsbeckfkonto: Berlin Nr. 32952; Bankkonto: E Bank, Depositinkasse Q, Charlottenbura, Sasgnyplay 6) zu richten.

Land- und Forstwirtschaft.

Saatenstand in Dänemark.

Das Kaiserlihe Generalkonfulat in Kopenhagen berißtet unterm 7. d. M.: Die am 1. d. Me. stattgehabte und nunmehr ver- öffentl!chte Schäßung tes Saa1enston*es in Dä-emark harte wah dem Bertcht des StatistisGen Amts das nacbstetend wiedergegehbene Grgebnis, wobii die Beutrteilung dureh Zahlen ven fo!gender Be- deutung aus,edrüdt ist : :

6 besonders gut. 3 etwas unter Mittelernte. 5 etwas über Mittelernte. 2 mâßta, aber nit \{le4t. , 4 Mittelernte. 1 {chl-cht.

Die Schäßung des 1. d. M. ergab im Vereleih mit dem 15, v. M. tür: / die Inseln. Jütland. 15, August. 1. Sept. 15. August. 1 Sept. Saaten: en c O oggen . Gerj1e Hafer

ch j

Hülsenfrüchte . . Wurzelfrücbte :

Kartoffeln . Mobrrüben . , Rurnkelrüben . . Koblrüben . . Turnipen . Zuckerrüben .

D D O L

_ - -

_

-

D 5 I I I I

-

_

-

So 0

vf f f C f DO V DO D E Cem NODIINPM OxmoNN U D O-A

15ck ia n O I R O U I S DO ED n i fa f C0 if C C0 C O DO D c RRUOINL e

10ck 1 P f C0 P S a D L

-_

Ferner:

Stand det Weldèn: Nusbeute Qualität

_

o O S ck G F o O co