1917 / 228 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Sep 1917 18:00:01 GMT) scan diff

55G. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nablaßmasse des am 15 Januar 1911 ver- itorbeaen Kat Raphael Hippolyt Paul ina Straß-urg (Zæang®- Me: Exrzell:nz PVandel, Uaterstaatezsekcetär a. D. ta Straß-

urg). Straßburg, den 20. September 1917.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 2. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fes bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

5657. Liste.

Na@Gchlaßmassen: Die NaGblaßm:sse der am 16. Juni 1907 in St1aßburg verstorbenen Chefrau Peter Chrhardr, Julte geb. Schmitten, aus Parts (Zwangs8veiwalter: Exzellenz Mandel, Urterstaatésekietär a. D. in Straßburg).

Straßburg, den 20. September 1917.

Ministerium für Elsaß: Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

558 Lißte.

Besondere Vermögenswerte: Die Buchforderung des \ran- zôsishen Staatsangehörlgen Myrtil Dreyfuß in: Amiens an die ÆXirma Gebrüder Drevsuß, Lede! fabrik in Straf.bura |. Els, Pflanzbad 16—24 (Zwangéverwalter: Exzellenz Mandel, Unter- traatsstkretär a. D. in Straßburg).

Straßburg, den 20. September 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Gruyd der Bekanntmackung zur Fernbaltung vnzuverlässizer Dri hnen vom Handel vom 23. September 1915 ist tem Kaufmann mil Max Kappler in Dresden, Neumarkt 8, der unmittel bare und mittelbare Handel mit Gegenständen des täg- Een Bedarfs mlt Wtrkung füc das Reichszebiet untersagt orden. Dresden, am 18. September 1917.

Der Rat zu Dreéden, Eewerbeamt B. Dr. Krumbiegel.

Bekanntmachung.

_ Dem Gastvirt Wilbelm Louis Schönfeld in Cbemniß wird auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fern- ug unzuverlässger Perionen vom Handel, der Handel mit

egenständen des Son Bedarfs, insdesoadere Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwtrtsgewerbe, wegen Unzuve!lässigkeit in b zug auf einen derartigen Gewerk ebetrieh unter Aufe:legung der Kosten der Veiöffentlihung tim Net&9- gebiet verboten. l

Chemniy, den 21. September 1917.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppuner, Stadtrat.

Bekanntmachung.

Der Buchhalterin Johanne Marie Margarete Hansen, zu- lebt in Chemntyg, Wetttnerstraße 7, n ird hiermit auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuver- lássîiger Perso en vom Handel, der Handel mit Gegenständen des R Betarfs und jede Beteiligung daran wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartizen G werbebetrieb im Reichsoebtet unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung verboten.

Chemnitz, ten 21. September 1917.

Der Nat der Stadt Chemniy. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekanntmachung,

Gemäß Be s{luß des Kreksausshusses ist der Landwirt und Viehhbändler Karl Düringer aus Eberstadt vom Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Vieh, Fleish und Fleishwaren, ausgeschlossen worden.

Gießen, den 18. September 1917. Großherzogliches Krettamt Gießen. F. V.: Langermann.

BekanntmaMung.

Der Inhaberin der Firma Panl Wolff jr., Hambura, Fruh!- hof, Frau Elisabeth Wilhelmine Märy Wol?!f, geh. Dickhuth, wird auf Grund des Bundesratsbeschlusses zur Fernhaltung unzuver- läsfiger Personea vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Nahrungsmitteln und sonsltgen Gegenstäuden des täglihen Bedarfs untersagt.

Hamburg, den 21. September 1917.

Die Deputation für Hznde!, Schiffahrt urd Gewerbe. M. Garrele€.

BekanntmackGunq.

Auf Grund der BekanrtmaSunaen des Stv. Reichskanilers vom 93. September 1915 und vom 24. September 1916 (Reichfk-Geseßbl. S. 603 und 581) sowie des Beschlusses der bei der Kreisdirektton Da errihteten Zulafsanoostelle zum Handel mkt Lebens3- und uttermttteln vom 18. e. M. wird dem Bäckermeister Leo Werle in Hagenau dec Handel mit Bäckerei- und Kon- ditoreiwaren elinschGließlich des Kletnhandels untersagt, weil er Waren der vorbezeichneten Art unter Beseitigung der vorge- \{riebenen äußeren Kenmzeichnung urd unter übermäßiger Pceis- treiberei verkau't und ch hiecdurch a!s unp!verlässig im Handel er- wiesen hat. Die beschlagrahmten Vor1äte sind von der Stadt Hagenau für den Bezirk Unterelsaß zu übernehmen. Die durhch das Verfahren verursachten baren Auslagen hat der von der An- ordnung Betroffene ¡u eztstatten. -

Hagenau, den 18. September 1917. Der Kretsdirektor: Dr. JIersch!ke.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlihen Professor in der philo- sophishen Fakultät und Abteilungsvorsteher am Physikalischen Institut der Universität in Breslau Dr. Schaefer zum ordent- lihen Professor in derselven Fakultät zu ernennen.

e

Jn Abänderung des Erlasses vom 26. Mai d. Js. III B 1. 105. C wird dem Reichsmilitärfiskus hier- durch das Recht verliehen, zur Ausführung von Kriegsbauten in der Munitionsfabrik Spandau die Parzelle 239/7 des Kartenblatts 14 der Gemarkung Spandau, eingetragen im Grundbuch von Tegel Bd. 26 Bl. 775, bestehend aus den Parzellen 341/7 und 342/7, im Wege der Enteignung auf Grund des Gesezes vom 11. Juni 1874 (Ges.-S. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 20. September 1917.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Finanzministeriunm. Betrifft:

Bewilligung vonlaufenden Kriegsbeihilfenan Beamte im Ruhestande und an Hinterbliebene von Beamten.

1. Durch den Runderlaß vom 23. April 1917 I. 3098, II. 4699, IIT. 4001 ist die Möglichkeit gegeben worden, den bedürftigen, zur Ruhe geseßten Beamten und den Hinter- bliebenen von Beamten ganz allgemein, d. h. unabhängig von der Höhe der staatlichen Bezüge, laufende Kriegsbeihilfen zu gewähren. (Die im Runderlaß: vom 22. Dezember“ 1916 1. 11748 IV vorgesehene Grenze des Gélamteinkotmens eines Beamten im Ruhestande von 2500 46 und einer Witwe ohne etwaiges Waisengeld von 1200 # gilt also nicht.) Der Umfang der Zuwendungsmöglichkeit (vgl. Abs. 4 Say 1 des Runderlasses) erweitert sih, nahdem durh Erlaß vom 28. Juli 1917 I. 7171 I1 noch besondere Krieg9teue- rungs8zulagen an die aktiven Beamten eingeführt sind, ent- sprechend. Die Beihilfen können also den Zwecken sowohl der laufenden Kriegsbeihilfen wie der Kriegsteuerungszulagen der aktiven Beamten dienen. ; :

Jh wünsche, daß von der hierdurh gebotenen Möglichkeit auch in allen geeigneten Fällen Gebrauch gemacht wird. Da hierzu eine Anregung und Aufklärung von seiten der Be- teiligten, soweit deren Verhältnisse dort nicht bereits aus den früheren Unter stügungsfällen bekannt sind, nicht immer entbehrt werden kann, so haben die Zahlungsstellen für Ruhegehälter und zur Nube gesezte unmittelbare Staatsbeamte und Volks- \hullehrpersonen spätestens bei der nächsten Zahlung von Ruhe- gehältern und Hinterbliebenenbezügen jeden einzelnen Empfänger durch einen farbigen Druckzetiel nach folgendem Muster darauf hinzuweisen, daß er im Bedürfnisfalle nah Darlegung seiner Verhältnisse eine Kriegsbeihilfe erhalten könne.

„Gewährung von Kriegsbeihilfen an Beamte im Ruhe-

stande e!tnschl. der Volksschullehrpersonen und an

Hinterbliebene von Beamten uud von Volkss@Qul- lehrpersonen.

Den Beamten und Volks\chullehrpersonen im Nuhestande und den Hinterbliebenen von Beamten und Voikoshullehiecu werden bet Bedürftigkeit loufende Kriegsbethilfen b-willigt. Sie brauchen nur zinen kurzen Antrag an die Behörde, welcher der Nubegehältsempsänger oder der verstorbene Beamte zuleyt unterstellt war, oder, wenn sie in¡w!s{en thr-n Wohnsiy gewechselt baben sollten, an die für den neuen Wohnsiy aujtändige gleichaitige Behörde zu ridten. Jn dem Antrage ist anzugeben :

1. a) der Name, b) der Stand (bei Witwen und Waisen ter Stand des verstorbenan Marines oder Vaters) und c) der Wohnort des Antcagstellers,

9. das Einkommen : a) Rukbegebaïlt (Witwenaeld), b) laufende Zuwendung an Alixubhegehal!sempfänger, c) laufenoe Unter» \stüßur g, d) langes, insbesord-.re Einnahmen aus gewinn» bringenoer Beschtstigung,

3. die Zuhl und das Ait-:r der unversorcten Kinter,

4. d| Kasse, die das Nuhegehalt oder èie Hinte:bliebenen- bezüge zahlt.

Dieser Vordruck kann ausgefüllt und als Antrag benußt werden.

(Unterschuift.)"

Den Empfängern, die ihre Bezüge nit persönlich an der Kasse abheben, ift der Zeitel unter frei lt. Ablösung 21 dur die Post zu übersenden, und zwar : L

a) den in Preußen wohnenden Empfängern: von den Zahlungsstellen,

b) den in anderen Bundesstaaten usw. wohnenden Em- pfängern: von den Regierungshauptkassen, für deren Rechnung gezahlt wird.

2. Die mir nachgeordneten Behörden werden ferner er- mächtigt, künstig die Kriegsbeihilfen selbständig zu bewilligen und die von mir bereits bewilligten Kriegsbeihilfen im Bedarfs- falle zu erhöhen. Jm allgemeinen kann davon ausgegangen werden, daß ein Antragsteller, dem sonstige Einnahmen nicht zu Gebote stehen, ohne weiteres 30 vH desjenigen Betrages erhält, der nah dem Runderlasse vom 28. Juli 1917 _— 1, 7171 IT oder etwaigen späteren einschlägigen Be- stimmungen an Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen unter Zugrundelegung der von dem Beamten zuleßt bezogenen Gehaltsbezüge (ohne Wohnungsgeldzuschuß) zuständig sein würde, wenn der Beamte noch im Dienst oder am Leben wäre.

Bei besonderem Bedürfnis kann weitergegangen werden ; Einnahmen aus gewinnbringender Beschäftigung sind stets zu berücksichtigen.

8. Zu den Anweisungen, die gleich in Reinschrift ohne A eines Entwurfs auszufertigen sind, ist der Bordruck 113 (Anlage 15 RO.) zu verwenden. Sie sind un- mittelbar an die Zahlungsstelle zu richten, die das Ruhegehalt oder die Hinterbliebenenbezüge zahlt. Die neubewilligten und die Unterschiedsbeträge an erhöhten Kriegsbeihilfen sind zu- nächst vorschußweise zur Zahlung anzuweisen; außerdem ist in Klammer Kapitel und Titel des Haushalts anzugeben, bei denen sonst entsprechende Beihilfen zu verrechnen sind. Die Verrechnungestelle würde also z. B. zu lauten haben: bei einem Regierungssekretar im Ruhestande (Kap. 62 Tit. 6) R bei der Witwe eines Zollaufsehers (Kap. 7 Tit. 14) Vorschüsse; bei den Vollwaisen eines Steuersekretärs (Kap. 6 Tit. 11) Vorschüsse. '

4. Die Kriegsbeihilfen sind zusammen mit dem Ruhegehalt und den Hinterbliebenenbezügen zu zahlen. Sie sind einjtweilen in den Nebenhandbüchern zur Ruhegehaltsrechnung (Vordrucke 330 und 332) mit fsarbider Tinte zu buchen. Wegen des rechnungsmäßigen Nachweises wird voraussichtlih noch eine be- sondere Anweisung der Königlichen Oberrechnungskammer er- gehen. Die gezahlten Beträge sind von den Sonderkassen der Regierungshauptkasse mit Vordruck 314 (summarische Nach- weisung der geleisteten Ausgaben an Ruhegehältern und Hinter- bliebenenbezüge) anzurechnen. Der Vordruck ift handschriftlich wie folgt zu ergänzen: Illa Kriegsbeibilfe, IVa Kriegsbeihilfe. Auf der Rückseite ist auch hier Kapitel und Titel der in der Ausgabeanweisung eingeklammerten Verrechnungs- stelle anzugeben. . B.: „von den Beträgen gzu IlIa und IVa entfallen: auf Kap. 6 Tit 11 : 6, auf Kap. 7 Tit. 14 4, auf Kap. 62 Tit. 6 6“. Außerdem ist in den der Haupt- buchhalterei des Finanzministeriums einzureichenden monatlichen Kassenabschlüssen bei den ordentlichen Verrechnungsstellen (Kap. 62 Tit. 6 usw.) in Spalte „Bemerkungen“ anzugeben, welcher Betrag bis zum Schlusse des Rehnungsmonats an Kriegsbeihilfen gezahlt ist, z. B.: „Außerdem sind an Kriegs- beihilfen gezahlt: ......... O e u D j

Bis zum 20. Mai 1918 ist mir anzuzeigen, welche Beträge für das Rechnungsjahr 1917 gezahlt worden sind und unter den Vorschüssen noch offen stehen. Zu der Anzeige ist ein Viertel Bogen nach folgendem Muster zu verwenden:

Nachweisung der im Rehnungsjahr 1917 gezahlten und bei den Vorshüssen noch offenstehenden laufenden Kriegsbeihilsern an Beamte im Ruhestande und an Hinterbliebene von Beamten aus dem Geschäftsberetche des

Finanzmtnistertums.

Feststellungsvermerk : Beamte im NRuhestande

Hinterbliebene yon

Beamten Verrehnungs-

Gesamtbetrag

Anzahl Sezahlter

: der Betrag t l Festgestellt : Empfängec

6 | Pf.

stell?

Anzahl Gezahlter : der Betraz

Empfänger | 46 Pf. Pf. | Kay.

5. Neue Vorschläge zur Bewilligung von derartigen laufenden Kriegsbeihilfen auf Grund des Erlasses vom 23. April 1917 I. 3098 sind mir nicht mehr einzureichen.

6. Bewilligungen nah diesem Erlaß können, wenn sie alsbald erfolgen, mit Wirkung vom 1. Juli 1917 gezahlt werden.

Berlin, den 11. September 1917. : Der Finanzminister. Hergt.

Kriegsministerium.

Der Großherzoglich badishe Finanzamtmann Voegele ist unter Uebernahme in die preußische Militärverwaltung zum etatsmäßigen Militärintendanturassessor ernannt wordén.

Bekanntmachung.

1) Die als besondere amtliche Zeituna erscheinenden Deutschen Verlustlisten, in welchen die Verluste der ge- samten deutshen Armee und Marine enthalten sind, werden vom 1. Oktober 1917 ab dem „Deutschen Reichs- und Königlih Preußishen Staatsanzeiger“ nicht mehr beigegeben.

2) Zivildienststellen und -behörden, die der genannten Listen im Jnteresse einer shnellen und zuverlässigen Bekannt- gabe der Verluste im Sinne der Bekanntmachung des Ministeriums des Jnnern in Preußen vom 25. Angust 1914 (vergl. „Reichsanzeiger“ vom 26. August 1914 Nr. 200 Seite 2) weiterhin bedürfen, können ihren Bedarf hier anmelden, soweit ihnen nicht bereits Listen überwiesen werden.

3) Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Deutschen Verlustlisten für 1,75 46 monatlich ohne Bestell- geld +- durch die Post bezogen werden können.

Berlin, den 24. Juli 1917.

Krieg8ministeriuum. Sanitätsdepartement. A. m. V. b. Squlgzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs:,

weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nah Zustimmung des Herrn Reichs- kanzlers für die Beteiligung: der britischen Staatsangehörigen Theodor Zillessen, Walter Emden und Frau Alwine Emden, sämtlih in St. Margarat-at-Clisfe béi Dover, an der Kom-

nauditgesellschaft Julius Michels & Th. Zillessen in Berlin sverwaltung angeordnet (Verwalter: Fr : die Prlin NW. 48, Wilhelmstr. 37/89). er: Franz Fieseler Berlin, den 20. September 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund. der Verordnungen, betreffend die zwangs- neise Verwaltung russisher Unternehmungen, vom ¿ März 1915 (RGBl. S, 133) und 10. Februar 1916 G. S, 89) habe ih nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers ider die Firma Haus- und Wohnungsbedarfs - Gesellschaft m. b. H. in Berlin die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver- alter: Herr Kursmakler-Stellvertreter Carl Lassen in Char- lottenburg, Mommsenstr. 33). i

Berlin, den 20. September 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber. E

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen j und Forsten.

Dem Weinbergsverwalter Weber in Steinberg, Ge- meindebezirk Hattenheim, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der (harakter als Königlicher Oberverwalter verliehen worden.

Bekanntmachung.

Der Vhefranun des Hermann Sandow in Buer-Erl Hismarfitraße 199, ist vom 24. d. M. ab der Handel mit O bit ind Gemüse wieder g*-stattet worden. Die Bekannt- my 1gsfoiten hat die Betroffene zu zahlen.

Buer i. W., dên 2l. September 1917.

Die Poltzeiverwzlturg. Ruhr.

Bekanntmachung

Dem Händler Robert Gottbrath in Buer i. W.,* x ftraße 26, ist vom 24. d. M. ab der Handel mit Sr Gemüseund Lebensmitteln wieder gestattet wocden. Die Bekanntmachu ngsokösten bat der Betroffene zu zahlen.

Buer i. W., den 21. September 1917.

Die Polizeiverwaltung. Ruhr.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanr tmahurg des NReictkarzle1rs dom 23. September 1915 zur Fernholtung vnzuver/ässiger Personen yom Handel ist der Handelefrau Elisabeth _Dröôse in Allen- sein, Oberquerstraße 3, der Handel mit Obst und Gemüje allez Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Alleustein, den 18. September 1917.

Lie Sladtpolizeiverwaltung. G. Zülck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der B.kanntmachung des ftellvertretenden Reihk- \njlers zir Fernbaltung unzuver)ässiger Personen vom Handel vom ÿ, S ptember 1915 (R-icho-Geseublatt Seite 603) und des § 69 der feich8get-eideordniung- für ti- Grnte 1917 ist dem Mühzenbesiter ind Bäckermelssec Georg Grund in Pritter durch "Bekannt- mun, vom 29. September 1917 dîie Herstellung von Brot- (etreide und das Verbacken desselben wearn Unzuverlässigkeit ah 25, September 1917 aaf die Dauer von 4 Wothen untersagt. Die K.sten trä„t der Betroffene.

Swinemünde, den 21. September .1917.

Der Landrat. I. V.: von Loebell, Regierungsossefsor.

BekanntmaMhung.

Af Gruvd der Bundesratsveror1dn1ng vom 23. September 1915, betreffeud ti Fernhalturg unzuverlässiger Pecjonen vom Handel (KGBl. S. 603), ist dem Händler Christoph Damp, von hter, dr Handel mit Gegenständen des täolihen Bedarfs sowie j-de mittelbzre oder unmittelbare Beteiligung an einem solhen Handel wegen Unzuverlässigkeit tn bezug auf d:esen H1udels- btrieb von heute ab untersagt. Damp hat auch die Kosten tes Verfahrens zu tragen.

Greifswald, den 18. September 1917.

Die Polizeidir: kiton.. Fleishmann.

Bekanntmachung.

Dem Taglöhner Karl Röder, geboren am 26. Dezember 1862 in Bockenheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Birkenweg, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller

trt, wozu auh der Handel mit Ziegen gebört, ferner rohen

Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuhtstoffen sowie jegliche

nittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen

A weden Unzuver1ässi„kelt in bezug auf diesen Gewerb betried agt.

Frankfurt a. ‘M., den 17. September 1917.

Dex Polizeipräsident. von Rieß.

Bekanntmachung.

Dur Bescheid vom 24. August 1917 habe ich dem Kauf- nann Friedri Bausch, hierselbst, Stoppenbergerstr. 13, den Vandel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art und

egenständen des tägliden Bedarfs sowie die Ver- nmittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 18. September 1917.

Städtis&e Polizeiverwaltung. Der Oberktürgermeister. I. V.: Rath

Mine

Bekanntmachung

da Dir Besheid vom 22. August 1917 babe i dem Kaufmann gatl van Dyck, hierselbft, Annastraße 75, den Handel mit i ens- und Futtermitteln aller Art und Gegen- den des täglihen Bedarfs sowie die Vermittler-

okeit hierfür untersagt.

Eflen, den 18. September 1917.

Stättishe Polizeiverwaltung. Der i isier, I. V.: Yatb.

/

G Bekanntmachung.

er Ehefrau des Jakob Vassen in Birkesdorf, Kreu1-

jeaße 40, ist "auf Gle Se Aibavronulh vori 23. Sep-

Bed 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen cdarfs, einshließlih Lebens- und Futtermitteln, wegen

Uniuverlässigkeit untersagt worden, unter Auferlegung der dur das Verfahren entstehenden Kosten. I N

Düren, den 21. September 1917. Der Könlgliche Landrat. Kesselkaul, Geheimer Regierungsrat.

Bekanutmachung.

Gemäß §8 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un-

E Personen vom e hom gen ‘September 1915 fi der erbrauere ebr. alhem de and

mit Bier aller S T O Res

Côln, den 20. September 1917. Der Bürgermeister. J. V.: Dr. Magerath.

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(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamlkliches.

Deutsches Reih.

Preußen. Berlin, 25. September 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König besuchte vorgestern, wie olffs Telegraphenbüro“ meldet, die Salz- bergwerke von Slanik und die Oelfelder von Campina. Hier konnte er sih davon überzeugen, wie deutscher Fleiß und Aus- dauer die unter englischer Leitung durchgeführten Zerstörungen des Sommers 1916 wieder gutgemacht haben, so daß heute bereits sehr große Mengen der dort gewonnenen Bodenschäße der Heimat und dem Heere zugeführt werden können. Am Nachmittag fuhr Seine Majestät nah Sinaja.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern nachmittag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Neuen Palais bei Potsdam den bisherigen Präsidenten des Kriegsernährungs8amts von Batocki.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundes rats für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen hielten heute eine Sizung.

___ Am 25. September 1917 is eine Bekanntmachung (Nr. Q. 1/6 17. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb- und Fertigerzeug- nissen, in Kraft getreten. Von dieser Bekanntmachung werden E Korkholz, Zierkorkholz und Korkholzbrocken, Kork- abfálle, neue und. gebrauchte Korfstopfen (Pfropfen), Korkspunde, Korkscheiben, Korkringe, Ko1kfender sowie alle übrigen vorstehend nicht genannten Erzeugnisse aus Kork (auch gebrauchte) sowie Kunstkork und sämtliche Erzeug- nisse daraus. Die Veräußerung, Lieferung, Ver- arbeitung und Verwendung dr beschlagnahmtea Gegen- stände zwecks Erfüllung .von Austrägen der Heeres- oder Marinebehörde ist gegen amtlichen Freigabeschein gestattet, sofern die in der Bekanntmachung getioffenen Bestimmungen Uber Höchstpreise 8) befolgt werden. Außerdem ist eine Veräußerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungserlaubnis bei Einhaltung gewisser Bedingungen vorgesehen.

Die Bekanntmachung seßt ferner Höchstmaße von Kork- stopfen usw., eine Meldepflicht und die Verpflichtung zur Lagerbuchführung und Auskunsftserteilung fest. - Sie ent- hält auch gewisse Ausnahmen von den Anordnungen der Be- anntmachung, insbesondere hinsichtlih der Vorräte in Privat- haughaltungen.

Mit dem Jykrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die D ugu Nr. 3300/1. 17. Z. K. TITa vom 1. März 1917 aupyer Kraft.

Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung (Nr. Q. 2/6. 17. K.R. A.) betreffend Höchstpreise für Korkabfälle und Kork- erzeugnisse, erschienen, welche für Zierkorkholz und Kork- abfälle (Korkrückstände) sowie neue und gebrauchte Korke, sowohl aus Naturkork als auch aus Kunstkork, ferner für aufgearvbeitete alte Korke Höchstpreise bestimmt. Es sind besondere Lieferungs» und gay ungsbedingungen, sowie in besonderen Fällen die Bewilligung von Ausnahmen durch den zuständigen Militär- befehlshaber vorgesehen. Beim Zurückhalten von Vorräten ift die sofortiae Enteignung zu gewärtigen. i

Der Wortlaut beider! Bekanntmachungen ist bei den Land- V Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden ein- zusehen. m

Für die Provinz Brandenburg einschließlich Berlin ist eine eigene Verteilungsstelle für die Faßbewirt- \chaftung nicht errichtet worden. Für dieses Gebiet werden die Geschäfte wie bisher durch die Kriegswirtschafts-Aktien- gesellschaft (K. W. A. G.), Berlin W. 50 (Nürnbergerplaß 1), selbst erledigt.

Vayern.

Seine Majestät der König hat auf die Friedens- note des Papstes, die ihm seinerzeit durch den am König- lichen Hofe beglaubigten päpstlihen Nuntius auch übermittelt worden, heute der Korrespondenz Hoffriann zufolge an den Papst das nachstehende Antwortschreiben gerichtet :

Hetlizster Vater! Euere Heiligkeit haben mit Schreiben vom 2 August lfd. Is. an die Staatsoberhäupter der kriegführenden Völker einen feterlihen Appell gerichtet, um dur einen gerechten und dauernden Frieden die Schrecknisse dieses fürhterlichen Krieges zu deenden und der Welt den Frieden wiederzugeben. Euere Heiligkeit haden die hohe Gnate. aehabt, dieses hochbedeutsame Dokument auch an Mich gelangen zu lassen, wofür Ih Meinen aufrichtigsten Dank entgegenzunebmen bitte. :

Mit tiefsler Ergriffenheit habe Ich die Worte Guerer Heiligk-it vernommen. Aus jedem Sage dieses der Anbahnung des Friedens oewidmeten Schreibens \priht das beiße und innige Bestreben Guer Hos als Vertreter des götttichen Len der letdenden

enschbeit die Segnungen des Friedens wiederzubringen. Hiermit krönen Euere Heiligkeit in edelster Weise das Wak, das sich Guere Heiligkeit seit dem ersten Tage Ibres Pontifika!s vorgele haben : in allumfassender väterlicher Liebe und Unparteilichkeit nach Möglichkeit die Schrecknisse dieses. Völkerringens abzukürzen und die Leiden des Krieges zu lindern. Der unovergänglihe Dank der aanzen Menschheit ist Guer Heiliakelt, sür dieses unermüdliche, edle Wirken- sicher. Jeden Sehritt, den Guere Heiligkeit zur Anbahnung eines: dauernden und für alle

| ehrenvollen Friedens unternahmen, habe Jh ebenso" wie Seine

Mojeslät der Deutsche Kaiser, Köniz von Preußen, und ae anderen deutichen ert vot wie das ganze deutih- Volk mit herzilWiter Sompatbie verfolgt. Die Geschichte b‘weist es, daß das reulshe 2 seit der Begründung des Deutschen Neich-s keinen anderen und keinen jebu- lieren Wuns gehabt hat, als in Fcieden unv in hren an der Lö)un4 der hö&hsten Kulturaufgaben der Menschheit na Kräften mitzuwicken und i der urgestôrten Entwicklung seines wirtschzitlibzn L-bens zu widmen. Nichts konnte dem friedliebenden deutshen Volfe und seiner Regterung dabei ferner liegen, als dec Gera: fe eines Ang! iffs aaf andere Völker und als das Strebea nah gewaltjamer Sebiet8- erweiterung. Deun kein Sieg und kein Läadererwe: b fonnte in setren Augen auch nur im entfecatesten die furchtbaren Shrecken eines Krieges, die damtt notwendig verbundene Bernihiang fultureler und wirtschaftliher Werte aufwiegen. Die iu voller Ueber- einstimmung mit den deutshen verbündeten Regierungen geführ1e Politik des Deutichen Kaisers und der Reichäl-itung, di- allezeit, oft b's hart an die Grenze des mit den deutschen äFnteressen Verträg- licher, die Echaltang und Sicherung des Fii-dens im Uge hatte, fand daker stets die volliie Billi. ung des deutsden Voikes unt je ner gewählten Vertreter. Est als sich Deutsh.ond 1n setner Gxristens bedrobt betrahten mußte, als si das deut che Bolk mit s-inea ireu:n Verbündeten von allen Seiten angegriffen sah, g:b es feine andere Wabl, als mit dem Aufgebot allec Kräste für Ehr-, Fretheit und Dasein zu kämpfen. l

Aher auch während dieses uns aufgezwungenen, nun mehr als drei Fabre wü!enden Krieges obnegleicen hat die deute Negterung unzweideutige Beweise ihrer rtedensbereitscha!t geitefert, und zwar aanz besonders durch die im V tein mit unseren Bundes zenossen hon zu Ende des Jahres 1916 an die Feinde uetibtele feierlihe Aufforderung, ia Fciedensverhandlungen einzutreten. Wenn dieser erste, ernste Versu, den Schrecken des Krieges ein Cnde zu maden, gescheitert t, so trifft da‘ür die Weranmwottvng unsere Gegner, die Jedes Eingehen auf den Vorschlag ablebnten. Um so inniger sind die Wünsche, die Ich gleich Seine; WBVèajestät dem Deutschen Kaiser, aleih dem ganzen deutschen Volke für einen Erfolg des von Euerer Heiltgkeit jegt uaternommenen Shrittes bege, damit durch ihn zum Besten der ganzea Menschheit ein dauernder, fr alle Teile ehrenvoller Friede angebahnt werden moge.

Ih habe die Ehre zu zeichnen

Euerer Heiligkeit ganz geho: s1mer Sohn Ludwig.

München, den 21. September 1917,

Oesterreich-Ungarn «

Die Obmännerkonferenz des österreichischen Abgeordnetenhauses hat in ihrer gestrigen Sißung folgende Tagesordnung für die ersten zwei Sißzungstage fest- gestellt: Jn der morgigen Siyung wird der Ministerpräsident das neue Kabinett vorstellen und eine Regierungserklärung halten, worauf die Ecledigung der Justizgeseßze vor- genommen wird. Ja der Sigung am Mittwoch wird der Finanzminister den Haushaltungsplan darlegen, worauf die Erörterung über die Regierungserkflätung und gleichzeitig über den Finanzberiht beginnt. Entsprechend der neuen Geschäftsordnung wird die Redezeit für den einzelnen Redner auf eme halbe Stunde beschränkt. Man nimmt an, daß die Verhandlungen höchstens drei Taae in Anspruch nehmen werden, da im ganzen 26 Stunden für sie bestimmt sind.

Der deutsche Nationalverband hielt gestern in Wien eine Sizung ab, in der eine Entschließung Stetn- wender angenommen wurde, die den Standpunkt des Vet- bandes gegenüber ‘der Regierung klarlegt. In dieser Kund- gebung heißt es u. a., wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meidet:

Der Nationalverband erfk'ärt es als unbedingie Notwendi, keit, seiae gesamte invere Poiit k den großen Interessen des Staates und d:8 deutshen Volkes unteczuoronen und von dem Ausgang des Kcieces und der Eneihung enes ehrenhaiten und dauer- haften Friedei 8 abhängig zu macher. Die'eibe Haltuyg vei- langen wic au voa ter Regierung, deren Pflicht es ist, dea An- maßungen entgegenzutceten, die das feindlihe Aueland zur Ein- mishung in unsere inneren Verhältnisse ermutigen und im Verein mit unbedingt friedensf euodlichen Kreisen die Müintelmäbhte zwingen wollen, eireu Frieden anzurebmer, der mit den Exittenitedingungen der österreichish-ungari|&en Pèonarchie und des Deutschen Retces unveretnbar mie. Wir halten fest an der dualijtis&eu Foim der Mona:chte. Ja der Regelung der Verhältnisse unter ten Nattionaii- täten verwerfen wir grundstürzende Aenderungen und sind überzeugt, daß auch untec Aufrehtechaltvng der K-onläntex alle mit dem Staatsgarzen vereinbaren Ansprüche erfüllt werden können, Am reissten ift die Frage und am dringendjten deren Lösu-g tan Böhmen, die den Tshechen nichts nimmt und den Deutshböhmen Selbstverwaltung und Selbstregierung sichert. Auf einen uesonceuten Staat im Staate muß von dea anderen Nationalitäten ebenjo ver- zihtet werden, wje wir Deutsch:n darauf verzichten.

Einige Budapester Zeitungen bringen in ihrer Sonntagnummer im Zusammenhang mit der jüngsten Audienz des Grafen Albert Apponyi- und den gegen die Person und die Politik des Grafen Czernin gerichteten Angriffen die Nachricht, daß der Minister des Aeußern in naher Zeit seinen Posten verlassen und eine Aenderung in der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten eintreten werde. Demgegenüber wird „Magyar Tudosito“ von zuständiger Stelle ermächtigt, auf das entschiedenste fest- zustellen, daß diese Nachricht eine leere Vermutung sei, die jeder Grundlage entbehrt, und daß daher auch die daran geknüpften weiteren Möglichkeiten rein aus der Luft ge-

griffen sind. Großbritannien und Jrland.

Die britishe Regierung hat der „Nationaltidende“ zufolge auf Ersuchen der amerikanischen Regierung vorläufig alle Ausfuhr nah Skandinavien und Holland eins gestellt. Die Einstellung betrifft auch alle bis jeßt erteilten Ausfuhrbewilligungen und gilt sogar auch für Waren, die be- reits in Schiffen verladen sind. Eine Ausnahme bilden jedoch Kohlen. Die Wiederaufnahme der Ausfuhr ist erst wieder zu erwarten, wer.n zwischen den Verbündeten eine Einigung erzielt ist über die Grundsäße der neuen Blockadepolitik.

Frankreich. i

Der französische Großorient hat, dem „Temps“ zufolge, vorgestern eine R Ad: angenomméèn, die sich gegen die konfessionelle Werbetätigkeit in und Aergernis erregende Bestrebungen zur Verwirrung des Landes und gegen die Reaktion ausspriht. Der Großorieñt erklärt im O zum Vatikan, daß man zwischen Opfer und Henker unterscheiden müsse, und daß die Kriegs3verant- wortlihkeit auf Deutschland falle. Nur eine Gesellschaft der Nationen sei eine Gewähr für den Frieden. Elsaß-Lothringen müsse an Frankrei zurücksallen, der verursahte Schaden be- zahlt und ein internationales Schiedsgericht eingeseßt werden.

Rußland.

"Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen agentur“ hat fih die Krankheit der Kaiserin-Witwée

der Armee, gegen ungesunde

R T I O R Ar C E D fre n G00. Sek eit e; oe ius api nie ne: I e A E ARERA tes s

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