1917 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Sep 1917 18:00:01 GMT) scan diff

die erforderlich sind, um die vorbezeihneten Ketten abzuarbeiten, ist gestattet. Die weitere Verarbeitung beshlagnahmter Gegen- stände, zur Erfüllung von Heeresaufträgen, ist gegen besonderen Belegscheia erlaubt.

Sofern die Gesamtmenge der bezeichneten Gegenstände bei Meldepflichtigen mindestens 20 kg beträgt, ist monatliche Meldung bis zum 10. eines jeden Monats zu erstatten, und zwar ist bei der ersten Meldung der bei Beginn des 1. Ok- tober 1917 (Stichtag) tatsählih vorhandene Bestand maß- gebend. Außerdem ist Lagerbuchführung vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten der Bekanntmachung treten die erlassenen Einzelverfügungen W. S. 8/7. 17. K. R. A. und W. 8. 9/7. 17. K. R. A. außer Kraft.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ift einzusehen bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden.

Defterreich-Ungarn.

Der Kaiser empfing gestern nahmittag den Prinzen Waldemar von Preußen und den Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein in besonderen Audienzen.

Das österreichische Abgeordnetenhaus trat gestern zusammen. Der Präsident Groß ergriff nah Eröffnung der Sipung das Wort zu einer Ansprache, in der er unter lebhaftem Beifall der ruhmreichen Befreiung Ostgaliziens und der Bukowina gedachte, sowie der glänzenden Abwehr der feindlihen Uebermacht in der 11. Jsonzoschlaht, wodurh dem Feinde der Weg nah Triest hoffentlih dauernd versperrt ist. Der Präsident hofft, daß durch diese Erfolge bei den Gegnern das Verständnis für die wahre Kriegslage und die Friedensbereitshaft der Miitel- mächte gefördert werde und diese so dem ersehnten ehrenvollen Frieoen näher gebraht werden. Der Präsident bat um die Ermächtigung, dem Kaser die ehrfurchisvoellen Glückwünsche des Hauses anläßlih der Erfolge der Armee ausdrücken zu dürfen, und gab sodann befannt, daß er anläßlich des Ablebens der Königin von Bulgarien der bulgarischen Regierung das Beileid des Hauses ausgedrückt habe. Hierauf stellte der Ministerpräsident Dr. von Seidler die Mitglieder des Kabinetts dem Hause vor und gabdann seine programmati schen Erklärungen ab. Er führte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:

Das Kabicett strede in seiner beutigen Zusanmmersezung nit bloß die Befriedigung der augenblicklihen Slsaatsbedücfnisse an, sondern wolle fch gleichzeitig bemühen, dem großen Weike des wirt- \chaftl ch-n, fuiturellen uud politihen Wiederxgufbaues des Öster- reiten Vaieriand-s die Wege zu ebnen, Das Programm ter MNegierung sei in erster Linie ein f\ojtal- und wirt|\chafts- polttishes. De: Yiniiterpräsident lündigte an, daß ein Gesetzentwurf úber die Soztaiverstcherung ehesimöglih der verfassungsmäßigen Bebandlung ¿- gefuhrt werden soli. Als drennentste Frage betrachte die Regierung die Frage der Volksernähzung, wie überbaupt die öffentlihe Versorgung mit Bedarfsgütern, Die unevdltch \ckchwteiize Lô)ung der Ver'o gungsfrage stelle die Beamtenschaft, deren hingerunyévole und ferlbstlose Pflihttreue sih treffiih bewährt habe, vor vieifach anz neue Lufgaben. Die gegenwärtige Regierung be- \1rebe sich, jedweten Bürokratiomus auszuscha ten, sich mit dem Pailume: t. und der Bevölkerung in steter Berbindurg zu halten. Den vollen Anip\uch auf sol@e Heranztehu: g habe ch die gesanite Bev“lkerung durch rautiges Quebair n in \chwerer Zrit erworben, Nicht in letzter Linie set es tber pfl chtewußt-n ü1beitei schaft zu ver anke , daß auh im Hinterla: te die Stellung gehalten weiden konnte. Die Re,„terurg habe ferner dahin genirkt, daß der er- probte Gedanke der unauslóolihen Berietdigungsgemeinscaft mit Ungarn ach in wirtschaftliher Hinsicht in newerdem Maße zur Geltung g lange. (Zustimmung und Lietfall.) Die Umgestaltung des Grnähcun, 8amts in ein selbständiges Ernährungsmintstertums sei bereits angebahnti. Zu den nädstliegendena Aktionen gehöre auch die

« Wabl der Delegationen. Der Mi-tsterpräsident besprach sodann eingebe-d die Fragen der Vorbereitungen der Kriegs- und Frtiedeuswirihaft sowie ver Wiederherstellung des gesamten Sirtschasts!ebens, wobet er die Schaffung des Ministeriums für soziale Fücsorge und des Miuttrertums für Volktgeiundheit he: vorho. Der Ministerpräsident kündigte ferner Schritte zur möglihi!en Förderung der Produktion an, eire vlaumäß'ge weit- greifende Ausgesialtung der Wasserwirtschaft, um die in den Gewässern der Monarchie verborgen liegenden reichen Ste ungenugter Kraft der Industrie, dem Geweibe, der Land- wi tichaft, dem Bergbau, tem Gisenbahnverkehr dienstbar zu machen. Im Zusammenhang damit soll das gesamte Elektrizitätswesen auf neue Srundlagen gestellt werden. Das Enrziel set, daß Dester- rei von cinem weitberzweigten Leltungeneße überspanut werde, tas billt.es Licht, billige Kraft liefere. Die Angelegenheit werde sofort in Angriff genommen werden, und ODesterre'ch weide hiermit allen Kulturvölkern der Etde vorangehen. Der Minlsterpräsident kündigte \sodani Mafnahmen auf dern Gebiete der Ägrarpolitik an, ferner zur Hebung des Kleingewerbes, cine Aenderung des Bergrechts, Ausgesialtung des Staatsbahnwesens, Forlseßung der Verstaatlitzung der Privatbahnen, in9- besonzere dec m Staaisbetriebe stehenden Privatlokalbabnen, Beseitigung der Störung der. Währung, Förderung des Schul- wesens, Maßnahmen, um den für das Waterland heldenmüttg Fämvfenden Studierend-n den Ätschluß ihrer Studien unter günstigen Bediagungen zu ermöglihen. Ats weitere Aufgaben führte der Mintster die vercfassungsmäßtge Erl- digung des AÄAusgleichs mit Ungarn, Neur-gelung der handelspolitts@en Beziehungen zum Auslande, insbesondere zum Leutsheau eihe an.

In Besprechung des politischen Teils des Negierungsprogramms erklärte der Viinifter, er rotide die Letisäßze für dite Berfassungsänderurg, die tas Prinzip der Staatsg:undsäßz? aewährleisten und die Gleich- berechtigung aller Nattonalitäten auf Gcund natioaaler Autonomie unter Wahrung der Staatseinheit zur vollen Durhführung bringen soll, im Verfassungtautschuß darlegen. Ueber ihren Inhalt wolle er nur sagen, daß sl- von dem Grundgedanken einer für den ganzen Staat im Rahmen der Kronländer unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten zu schafenden Kreiteinteilung ausgehe und als cin Verfahren zur NMegelung der nationalen Frage wte au etnes zeitgemäßen A16baues der staatlichen und autonomen Berwaltung roenigstens eine Crörterung8grundlage zu \{chaffen trachte. Die in Ungarn entstandene Befürchtung, daß die Bestrebungen nah nationaler Autonomie eine Rückwirkung auf das ungarische staatsrechtliche Verhältnis und den Dualiétmus au?t- üben könnte, jet beceits völlig gegenfiandslos, Die Regierung halte an dem das ftaaisrehtiiheé Berhältris zwishen beiden Staaten der Mona:chie regelnden Staatsgrundsay fest, wie sie andererseits au auf diesem Standpunkte tinsoweit verharren müss, ais die Gerehlsame des österreichzisheu Staates în Betradt komme, „wobei ich“, erkläite ber Ministerpiäfident, „teS8besonver: an das etnen integrierenden Be- stanèteil Oesterreichs bildente ntigreih Dalmatien denke. (Lebkafter Beifall.) Jarem ih dies fejisteVe, kann ih es nicht für zuläisig e:klären, t.aß die auf die Ordnung der inneren österreichischen Verhältnisse gerthtetew Absichten der Reglerung verwehselt werden mit der Tendenz ein¡eïner Aeußerungen, die vom Standpunkt der Negterung völlig abieits liegen und für die ih demnach die Ver- aniwortung nicht ücernehmen fann, Wa8 wie bet der Berfassungs- ändecung anstreber, tit dte innere Befesligung des Sltaales, der innigste Zasammens{hluß all der K-äfte, über die er in so reich m Moße verfügt. NacódrücClichst weist demna dite

in Widerspruch seßen und denen sonach das Eindringen in die Gestalturg der öffen!liden Dinge unseres Vaterlandes ein für alle Mal verwehrt bleiben muß. (Lebhaiter Beifall und Zwijcdenrufe.) Die Regierung steht, wie in jeder Hinsicht, so au geger über derartigen Beitrebungen, von welher Seite sie immer kommen mözen, unerschütterlih auf dem Boden des österreichischen Staatsgedankens. Sie ift felsenfeit davon überzeugt, daß er vor den Augen der ganzen Welt si siegreih behaupten wtrd. Die Be- rechtigung zu dieser Erwartung {chöpst die Regierung insbesondere aus der Betrahtung der auswärtig-n Lage.“

In bezug auf die auswärtige Politik fiell‘'e der Mínister feit, daß ihren Grundpfeiler nach wie vor die Treue gegenüber den Verbündeten bilde. (Lebhafter Beifall.) „Jenen, welhe glauben, dem KFiiedenegedanken durch Mäkeln und Deuteln an dem Bündnis der Vittelmächte zu dienen, mag gesagt sein, daß ibr Begiunen nur die W'rkupg baben mag und kann, daß bei den Feinden der schon halb erlo\hene Glaube an die Möglichkeit einer Störung des Bundetverhältnisses mteder er- weckt und so die Dauer des Krieges mittelbar verlängert wird. Als erste unter den K1tegführenden haben wir im Sinne der vom Kaiser wiederholt geäußerten Grundsäße mit unseren Verbündeten dem Wunsch und der Bereitwilligkeit Ausdruck verliehen, zum Abschlusse eines vom Geisie der Versöhnlichk-it getragenen {riedens zu çelangen. (Lebbaîte Zustimmung.) Dankbar und bereitwillig nahmen wir daher die ih tn der gleichen Rihtung bewegenden Anregungen des Heiligen Vaters auf, die einen dauerbasten und gerechten Frieden herbei- zuführen bezwecken. Wir glauben, daß Vereinbarungen erzieit werden könnten, die unter entsprehend wirtsamen Sicherheiten eine gletch- mäßige, gleichzeitige und shrittweise Herabminderung der Rüftungen auf ein zu vereinbarendes Maß ermöglihen und die zur vollen F1elheit der ofenen Ste fübren, sodaß sch auf dieser Grundlage die obligatousde Schiedsgerichtsba1kcit für inter- nationale Streitfälle aufrihten ließe. Unsere Bereitwilligkett, auf diesen Grundlagen zu einer Verständigung mit unjeren Segnern zu gelangen, ist durhaus erust und aufrichtig, sie ist vom Bewußtsein unierer Stäke urxd unjerer absolut ge- festigten Krieaslage getragen. (Zasiimmung und Beifall.) Die Dioglichkit einer solden Vers:ändiguug bängt aber davon ab, daß fi îm Krtege bet unseren Fesncen die Erkenntnis diejer Sach- lazg durringt. Sollten sich unasere Geguer nicht bereit zeigen, die thnen dargebotene Hand zu ergreifer, dann werten wtr mit de? auf unseren Kampferfoigen fußeaden Enlschicedenhetit den Verteidtgung®- kampf bis zum Außersten fcriseßen, um vns etne 1ubige Fortent- wicklung der Monarchie füc alle Zukun\t zu fichern und ihr durch den weiteren Erfolg unserer Waffen die Segnungen eines gesiherten “Friedens und gegenseitigen WVerstehens der heute noch feindlihen Völker zu verschaffen. (Beifall.) Ein starkes Oejterrei, in dem sich alle Völker wohl fühlen, wird die beste Gewähr für einen dauernden Frieden sein. Schon deshalb erstreben wir die Aenderung der Ve!fassäano, und \chon déthalb ver- vrteiit die Regierung oufs ent\hiedenste die Verirrung gewisser Parteic änger, die in dem Gedanken liegt, daß das Heil Oesterreichs pom feindliwen Ausland zu erboffen sei.* (Lebhaiter Beifall.) Der Ministerpräsideat gab schließiid dem innigen Wunsh nach dem inneren Fcteden Ausdruck, damit die geistigen Kräfte ih niht mehr im nationalen Streite zermürben, und damit das Vaterland auch in politischer Beziebung aus der Schicksai2probe des Weltkiieges nicht uur nicht geshwächt, sondern gestärkt hervorgrhe. (Lebhaster Beifall.)

Hierauf wurde die Sißung dur einen Zwischenfall, durch das Erscheinen des früheren tshehishen Abgeordneten Burzival im Saale, unterbrochen. Während der Pause" fand eine Ob- männerberatung statt, in welcher der Präsident Groß erklärte, er werde die Sigung nicht früher aufnehmen, als Burzival den Sißungssaal, verlassen habe. Der Vertreter des tschechischen Verbandes verlangte, daß die Angelegenheit der ihrer Mandate verlustig erklärten Abgeordneten dem Jmmunitäts- aus\{uß zugewiesen werde, der innerhalb einer bestimmten Frist hierüber Bericht erstatten solle, worauf der Präsident er- fläite, am Schlusse der Sipung diesen Antrag zur Ab- stimmung bringen zu lassen. Gegen 3 Uhr wurde, nachdem Burzival den Saal verlassen hatte, die Sißunag wieder auf- genommen Das Haus erledigte hierauf seine Tagesordnung und lehnte die Abänderung, die das Herrenhaus an dem vom Abgeordnetenhause erledigten Justizgeseß vorgenommen hatte, ab und stellte die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses wieder her. Am Schluß der Sipung wurde auf Vorschlag des Präsidenten beschlossen, dem Jmmunitätsaus\shuß zur Bericht- erstattung über die Anträge, betreffend die Mandate jener Ab- geordneten, die durch gerichtliches Urteil der Mandate verlustig geworden sind, eine 14tägige Frist zu stellen.

Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, ist noch im Jahre 1914, bald nah Krieg3ausbruch, zwischen Oesterreich- Ungarn und Rußland ein Abkommen getroffen worden, dur das gewissen Gruppen von Zivilpersonen, die zu Kriegs- beginn zurückgehalten worden waren, E Heimkehr ge- 1 ichert wurde. Fast zweieinhalb Jahre blieb diese Vereinbarung in Kraft, bis die vormalige Kaiserlich russische Regierung sie mit einer Begründung, die auf unsere Verhältnisse nicht zutraf, kündigte. Seither war das Streben der österreichish-ungarischen Regierung unausgeseßt darauf gerichtet, den in Rußland noch zurück- gehaltenen Landsleuten den Weg zur Heimkehr neuerlich [zu bahnen. Nach mehrmonatigen Bemühungen ist es nun ge- lungen, mit der jezigen - russischen Regierung zu einem Einverständnis zu gelangen. Nach einer soeben abge- schlossenen Vereinbarung können ohne Einschränkung der Zahl die Heimreise antreten alle seit Kriegsbeginn im Lande zurückgehaltenen männlichen Personen im Alter von "unter 16 und über 50 Jahren, ferner alle männlichen Personen innerhalb der. erwähnten Altersgrenze, sofern deren Ge- sundheitszustand den für den Austausch von Kriegsgefangenen festgeseßten Bedingungen entspriht, endlich alle Frauen und Mädchen ohne Unterschied des Alters. Auch die Mög- lichkeit auf Grund von Sonderverabredungen an den Austausch von Personen zu schreiten, die nicht ünter eine der vorerwähnten Kategorien fallen, ist offen gehalten. Nach dem getroffenen Uebereinkommen werden aber - weiter auh jene österreichischen und ungarischen sowie russischen Staatsangehörigen, die aus den beseßten Gebieten weg- geführt und vershleppt wurde (Geiseln), unter denselben Vor- aussezungen wie thre schon seit Beginn des Krieges in Feindes- land zurückgehaltenen Leidensgenossen zur Rückkehr in die Heimat zugelassen. Die österreichish-ungarishe Regierung wird sih zur Pflicht machen, alles, was an ihr liegt, daran zu seßen, um die Durchführung der getroffenen Vereinbarung nach Möglichkeit zu beschleunigen.

Großbritannien und Frlaud.

Der irische Konvent hat gestern nah Besprechung der verschiedenen Regierungsformen in den englischen Dominien unter dem Gesichtspunkt der Anwendbarkeit einer von ihnen auf Jrland einstimmig beschlossen, die verschiedenen durhge* \sprochenen Vorbilder an einen Hauptausshuß zu verweisen, der dana, soweit möglih, einen Entwurf ausarbeiten soll, der den von den verschiedenen Rednern in der Be- sprehung geltend gemachten Gesichtspunkten und Schwierig-

Frankreich.

Die Abgeordnetenkammer hat vorgesiern die über die vorläufigen Haushaltszwölftel für des U Vierteljahr 1917 in Höhe von ungefähr zwölf Milliarden Franken begonnen. 4 Noch dem Bericht Lyoner lätter verlangte der Akg. Brouss

mehr Sparsamkeit Jn allen Verwaltungen jet Ver'ch!euderung u d Ver\chwendung zu bekämpfen, auch müsse das neue Miriverium si

über dite Auslandsmi)sionen klar werden, damit man endli a klärung über die Geh imfonds bekomme. Brousse 1ügte es, daß ele der leyten Verminderung der Truppenbettände um 400 000 Mon, die Oifiziere um 25 000 vermehrt worden seien, uno tadelte die Verschleuderung auf allen Gebielen, sowochl beim Rohstoff anfauf, wie bei der Verwendung von Automobilen u. a.; er v-rlancte bessere Oiganisation der Munitionstran2potte und des Sanitäie: wesens und vermebrten Bau von Flugzeugmotoren, an denen es mangele. Die Suldigen müßten bestraft| werder. Der Finan

minister Kloy ersubte die Kammer, abzurbarten. Er werde ties yeue Finanzpolitik einshlagen und sie nah Eiobringung einiger neuer Geseßentwünfe voc der Kammer darlegen. Die finanzielle Aufgabe decke sich mit der Aufgabe der allgemeinen Politik, er werde alles darauf Bezügliche erörtern.

Rußland. Der Kommandierende der Südwestfront, General T schere - missoff ist zum Oberkommandierenden der Nordfront und zu seinem Nachfolger General Wolostschenko ernannt worden,

__— Die auf den 26. September anberaumt gewesene Sizung der Demokratishen Versammlung ist um einen Tag verschoben worden, damit alle Teilnehmer zur Eröffnung eintreffen können.

Die Soldatenverbände an der Südwestfront haben sih der Petersburger Telegraphenagentur zufolge, im Einverständnis mit dem Arbèiter- und Soldatenrat in Kiew geweigert, dem Untersuhungsaus\schuß in Sachen Kornilow seine Parteigänger, die Generale Denikin, Markow und andere, zur Verfügung zu stellen, da sie beschlossen haben sie durch ein revolutionäres Kriegsgericht aburteilen zu lassen. Die Verhandlungen des Untersuchungsaüsschusses mit den Vers bänden hatten kein anderes Ergebnis als einen Aufschub von acht Tagen zur Beilegung des Streits.

Troy des Erlasses der Einstweiligen Regierung vo 31. Juli, betreffend Auflösung des finnischen Laud: tages, hat der Landtagspräsident den Landtag auf den 28. September einberufen mit der Begründung, daß mehrere wichtige Gesezentwürfe über Finanz-, Wirtschafts- und Arbeiters fragen verabschiedet werden müßten.

Niederlande.

Der Niederländische Ueberseetrust teilt dem „Korre- spondenzbüro“ zufolge mit, daß die englische Regierung sich bereit erflärt habe, hon vor dér endgültigen Lösung der Frage der Koblenlieferungen Holland 100 000 Tonnen Steinkohlen zu liefern, wenn Holland für deren Ueberführung sorge.

Die Entwieklung des Reichsamts des Junern und seine Teilung. i

Dem Entwurf eines Geseßzes, betreffend die Feststellun eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1917, der dem Reichstag zugeaangen, ist eine Denkschrift über die Entwicklung des Reichsamts des Jnnern und seine Teilung beigegeben, ‘der die folgenden An- gaben entnommen seien.

1. Nah dem Regierungsentwurfe zur Verfaffung des No1d- deutschen Bundes war etn besonderer Bundebbehötdenorganismus nitt vorgesehen. Man glaubte damals, daß die dem Bundespräsidium obliegenden Verwaltungsgeshäite nur etten geringen Umtayg an- nehmen würden und von den preußishen Mtnisterien, vtelleiht auh den Bundesratkausschüfsen würden erledigt weiden können. Dem- gemäß sollte der Meihskanzler auch niht der WBorstand entr Bundeöbehörde werden, sondern, wie / Fürst Biomarck tn der Retichstagssißung vom 5. März 1878 ausführte, „einfach das, was man in Frankfurt in bundesläglihen Zeiten etnen Präsidial- gesandten nannte, der seine Instruktionen von dem preußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu empfangen hatte und der nebenher das Präsittum im Bundesrate hatte“. Diese Sadlage änderte sich dadur, taß der Reichstag in ‘der Sitßung vom 27. Mä1z 1867 dem zweiten Sage des Artikels 17 / der Reichsverfassung die vom Abgeordneten von Bennigsen beantragie/Fassung gab, nach der tie Anordnungen und Vertügupgen des Kaiiers zu ihrer wültigkeit der Gegenzeihnung des Reichskanzlers bedürfen, der dadur die Verant- wortlichkeit übernimmt. Dadurch wurde,| wie Fürst Bismarck in der erwähnten Rede ausgeführt hat, „die Bédeutung des Reichskanle1s plöulih zu der eines kontrasignierenden Ministers und nach der ganzen Stellung nit mebr eines Unterstaatssekrètärs für deute Angelegen- heiten im auswärtigen preußischen «Ministerium, wie es ur- \sprünglih die Meinung war, sondern“zu ‘der eines leit-nden Reichf- mininiers berausgeshoben*. Die Folge hiervon wac, daß dem Bundef- kanzler für tie Etledigung seiner mirfiteriellen Hesdäfte eine Be- hôrde beigegeben werden mußte. Das |geshah dur den Präsidtal- e'laß vom 12, Auzust 1867 (Bundes-&esepbl. S. 29), durch den tas Bundeskanzileramt „für die dem Bündckeskanjler obliegende Ver- waltung und Beaufsichtigung der durch die Verfafsung des Norddeutschen Bundes zu Ge. eaständen der Bundeëherwaltung gewordenen bezw. unter die Aufsicht des Buntespräsidiums gestellten Angelegenheiten sowie für die tem Bundeskan|ler zujteheude Bearbeitung der übrigen Bundesanaelezenheiten* errichtet wurde. || Das Bundeskanzleramt war anfangs die einzige Bundesbehörde,. Neben ihm aber waren zwet Prenpide Ministerien zur Erledigung! von Bundesaùngelegenheiten 8, das preußishe Ministerium der ‘auswärtigen Angelegenheiten, kis die Kolitn des ‘auswärtigen Dienstes in ersten Male sür das Rehnungdöfahr 1870 auf den Buúüdeshaushaltsetat übernommen wurden und demgemäß mit dem 1. Jaknuar 1870 das Auswärtige Î l F neben dem Bundeskanzleramt als oberste Bundesbehörde errichtet

I

b. das preußise Marineministerium, in dem das Oberkommando der Marine und die Marineverwaltun | vereinigt waren, bis es du! Erlaß vom 1. Januar 1872 (Reich ‘Gesegbl. S. 5) eine oberste Meichöbehörde, die „Kaisecliche Admiralität“, wurde, unter welhenm Namen jowohl das Oberkommando als av die Verwaltung fart- geführt wurde, bis am 30. März 1889 (Reihs-Gefeybl. , 47 das Oberkommando - akgetcennt # wurde und die oberste Marine- verwaltungöbehörde den Namen Retihomartneamt erhielt.

u den hiernah geschafenen dréi! obersten Reichsbehörden trat auf Grund des Geießes vom 27. Juni 1873 (Reichs-Gesepdl. S. 164) tas Reichseisenbahnamt hinzu, | Die übrigen oberiten Reichf- behörden mit Ausnahme der hier außer Betracht bleibenden obersten Militärbebörden, des Rechnuriashofs sowie des erst an I O (Neicha-Geseubl. S. 239) ins Heben gerufenes

mts find Tetterbebörden des Bundeskanzieramt®?,

seit dem Allerböchsten Erlasse vom f. Mai 1871 (Reichs-Gelebbl:

Negierung die JIdeolozien zurük, die ÿ mit dem Staate

keiten gerecht wird.

S. 102) den Namen Rethskanzleramt führte. An ihrer

stchung ift daher leiht die En1wicklung dieser Behörde tarzustellen,

Nach der Verordnung vom 18. Dezember 1867 (Bundes-Geseßbl. €. 328) umfaßte tas Bundeskarzleramt cine Zentralabteilurg und ¡wet weitere Abteilungen, 1) das Generalpoïtamt und 2) die Genera!- dir: ktion der Tele. rapher. Aus diesen beiden Bbteilungen eotfland cuf Sund des Griasses vom 22. Dezember 1875 (NReicb9-Gest§bl. S. 379) das Reichs vostamt, das diesen Nawen jedo erst seit dem Erlasse vom 23. Februar 1880 (N-ich8-Gesegbl. S. 25) führt.

Auf Gcund des Gefeßes über die Vereinigung von Clsaß und Lethring-n mit dem Deutichen Reihe vom 9. Juni 1871 entstand im Reichskanzleramt eine dritte Abteilung für Elsaß-Lothringen. Aus ihr enstand durch Erlaß vom 27. Moi 1878 (Reihs-Gescybl. 1879 S. 193) tas Netchsamt für die Verwaltung ver Reichs- etsenvahnen und auf Grund des Ge1ezes üder die Verfassung und Nerwaltung Elsaß-Lothrir gens vom 4. Zuli 1879 das el\aß-lothringische Landesministezium in Straßburg. Vorher wurde von ihr am 1. Ja- nuar 1875 die elsafi- lothrtncishe Justizverwaltung abgezweigt und a1f die damals g-shafene vierte Abteilung für die Junizangelegev- beiten des Neis übertragen. Diese Abteilung des Reichskan;leramts, von voraherein Reichsjustizamt genonur, wude auf Grund des Etat?geseßes vom 23. Dezember 1876 (Neiche- Hes: bl. S. 244) zu

einer !elb\tändigen obersten Reichsbehörde.

Schließlich wurde für die bisher im Relictkanzleramte be- erbetteten Finanzang- legenheiten des Reis durch Erlaß vom 14. Juli 1879 (Reichs-Gesepbl. S. 196) das Neichs|chayamt gebildet.

Der hiernach dem Neichskaouzleramte verdltebene Ge\shäfts- kreis umfaßte nah einem Immediatberiht vom 15. Dezember 1879 folge"de Angelegenheiten: die auf den Bundesrat, den Reichstag und die Reichstagswahlen bezüglichen Geschäfte, die allgemeinen Ange- legenheiten dec Reichsbehörden und der Rei@sbeamten, die Aufsicht übec dea Difziplinarhof und die Disziplinarkammern, die Indigenats-,

Heimats-, Niederlassungs-, Frelzügigkeits- und

die Handels- und Gewerbeangelegenheiten, die das Bankwesen, die Versicherungen, die Maße und Gewichte betreffenden Geschäfte, die Angelegenheiten des geistigen Eigentums und der Patente, die und Flößeret, die Veterinärpolizei, die Angelegenheiten der Presse und der Vereine, soweit er’ocderu, Naturalleistungen, (T1oppenangelegenheiten, Fam'lienuntersiüßung, Zivilversorgung und Lantetvez me ssune, die Anerkennuoua und Klassifizierung der böberen Lebrar stalten mit Bezug auf die Wirisamkeit ihrer Zeugnisse jür die Zul.fsung zum einjährigfcetwilligen Militä: dienste, bie Neichsstatistik und diejéntgen Reichsangeleaenbeiten, deen Bearbeitung nicht anderen H. hörden dur die in betrcff ihrer Ressorts getroffenen Bestimmungen

See- und Flußchiffahrt

die Miitiär- und Ma: ineanaelegenh«iten,

Mitwirkung der Z visverwaltung saßwelen, Mobilmachung,

übertragen tft.

Troß des großen Umfanges dieser Geschäfte erschien es nicht mehr angewessen, für tiese Behörde die alles umfassende Bezeichnung Deokbalb rourde diese Bezeichnung duch den Allerhöchsien Erlaß vom 24. Dezember 1879 (Neichs- Geschbl. S. 321) in „NReticsamt des Innern“ umgewandeir.

11. Neben die Zentralabteilung, die von Anfang on im Reichs- fanzleramt bestanden hatte und nah der Abzweigung der unter 1 ge- nannten Aemter im Reich9amt des Innern allein übriageblieben war,

„Retchskarizleramt“ beizubehalten.

trat auf Grund des Kaiserliden Erlasses vom

Abteilung 11 für wirtschaftliche Angelegenheiten. Im Frükj1hx 1894 wurde die Bbzweigung einer neuen Abteilung N11 bon der Abteilung 1 erforderli, und seit der Verfügung vom 29. April 1900 bestehen vier Abteiluvgen. Hierbei ist es sodann abgesehen von zablretchen Perschiebungen der Aufgabenkreise und von der Bildung von Unter- abteilunaen verblleben, bis der Krieg die Bildung der Abteilung V

erforderli machte.

ITI. Der heutige Geschäfstskreis dea Rethsamts des Innern

läßt ih ungefähr folgendermaßen umschrelbeu :

Zum Geschäftskrets der AbteilungI gehören: diz Ver- fasunusangelegenbeiten, die auf den Bundesrat, den Neichstog und die Retchsta¿swahlen bezüglichen Gischäfte, die Staatsmtinisterial- Angelegenheiten, die

eljaß - lcthrtngt|chen

, die sahen Melchsbebörden

meinen Angelegenheiten der die Haushal18-, Kassen- urd wesen, tie- Angelegenheiten der

des Veieint- und

Loppelteuersaher, die Angelegenheiten des die Familtenuvterstübungen infolge des Krieges, Marine- und Sculaugeleoenhetiten, foweit fle

Reid 81m18 des Innern gehören, die Förterung wissenschefilicher und ARta 1s gen durch tas Reid, die Jugendpflege,

fünfileaud r Unternehmungen dur Das Luftfahyctwesen, das Ausstellungwésen, das

verwaltung, das Zentraltlait für das Leu!she Ret, das Handbuch für das Deut\che Rech sowie di-jenigen Angeleger heiten, deren Be- arbeitung nicht anderen Abteilungen cder Behörden übertragen ist, die Wohnungdsfürsorge, die durh den mobilen Zustand hervorge-ufenen Geschäfte, die Fragen des Krieg md-s, insbeiondere Picssezensur und Schutzhaft, alle zur Zuständigkeit der Zivilverwaltung gehörenden Angelegenheiten der beseßten Gebiete, erner die Naqhrichtenabteilung

für die Presse.

&ftgbereiche der Abteilung II gehören: S e insbesondere die Kranken-,

don, und Hinterbltebenenoersiherung der Arbeiter uvd die Ver- vi R u Gewerbewesen einschlißlich von

Arbeitershul, Sonntagsrube usw., die Nerhältnisse des Arheits-

das LVersiherungswesen,

sicherung - der Angestellten,

Fragen der Sojtal!politik, Krieg8wob!fahrtspfl-ge und Kir@ensahen,

marft2, sonstige fahrtseinrihtungen, frage, die seligtion(-

D banfwi sen, die: Prüfung der Handfeuerwaffen, M E A ITI werden bearbeitet: die See- und Birnenschiffah1t einschließli dec Posidampferverbindungen und der erwaltung . des Kaiser W'helm-Kanals, die | - und Binne1.fi herei,

L heiten des q istigin Cigentums und dcs gewerblichen die Angelegenheiten des g d Gewichtswésean (Geheime Re-

Reedereien, das Auswanderungswesen, di: Sec

Rechtsshutzes, das Maß- d a ain A), die Kriecs\häden, fation der Me chskommissariate für Schäden, die Schäden der

die wirtshaftlihen Vergeltungsmaßnabmen,

verwaltung und Zwangsliquidat:on feindlicher Anmeldung feindlicher Guthaben,

(Gebeime Registratur 111 B).

Die Abtetlung 1V bearbeitet: die Handelspolitik und die sonstigen Handelssachen, ingbesond. re die Handelsverträge, die wirt- schaftlichen Fragen der Landwirtschaft und der Industrie \chaftlihe Seite des Zoll- und Steuerwesens, die die Produktions- verhältnisse des In- und Auslandes betreffenden Angelegenheiten, das Münzwesen, Angelegenheiten der Reichsbank, das Kaligeset, die allgemeine Statistik, die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland sowie eine große Zahl

Bank- und Börsenwesen, Scheck- und

wirtshaftliher Maßnahmen, insbesondere im versorgung und zur Regelung der EGin-, Aus- n

Abteilung V endlich werden Fragen des Verkehrs mit Dünge», Futter- und Nahrungsmittela bearbeitet.

Von den dem Reichsamt des Innern n hörden gehören zu Abteilung T:

Reichsanstalt, 4) die Reichoshulkomnission, der Monumenta Germaniae historica;

Rechnun, sfachen, die angebörigkeits-, Fretzügigkeits- und Ausweisurgesachen, das Armen- auéëländischen ver deutsd.c1 Rüdckaanderer und tie Frage der inneren Kolonis1ticn, die allgemeinen Polizetangelegerheiten, inebescndere auf dem Gebicte P esserechta, des P. ß visens sowie des Verkehrs mit Krast- und Lustfahrzevgen, der Verkehr mit Sprengstoffen, die

insbesondere dite die Feststellung sol(her Auslandsdeutshen usw. Regtstratur 1IIAK), die Beaufsichtigung ausländischer Unternehmungen,

A Aa e aeta lur gsfristen, Zablungöverbote gegen das setndliche n N elne Negistiatur 111 A V), das Meéedizinal- und

Veterinärwesen, insbesondere Beoölkerungsfragen, Mete maren o "die ant, und forslwirt[aftlihe Biologie

1) das Bundesamt für das Htimatwesen, 2) die ‘entscheidenden DiL ling behörden, 3) die Physikalish-tehnische

AutÒwanderungé sachen,

Medizinal- und dieselben die

insdescndere Er- Transport» und

15. Okteber 1880 die

allge- und Reichsbeamten, Staaté-

Saisona- beiter,

Kriegsleistung®aeteßzes, die sonstigen Militär-, zur Zuständigkeit des

Justitiariat, die Bau-

Uafall-, Jn

insbesondere Wohl- usw.,, die Frauen- das Genossenshafts-

Kitegs!chäden ter

Organi- (Seheime

insbesondere Zwangè- Unternehmungen, die

Nahrungsmittel-

Érieg8- Interesse der Rohstoff- und Durchfuhr.

ahgeordneten Be-

5) die Zentraldireklion

die wirt- ;|

zu Abteilung Il: 1) das Reichsversicherung8amt, 2) das Auf- sihtsamt für Pcivatversiherung, 3) die Reichsversicherungsanftalt für Angestellte, 4) das Oberschiedsgeriht für Angestelltenver sicherung, 5) die Stäundig?! AussteUung für ‘Arbeiterwohifahit ; _ zu Abteilung 1I1 A: 1) das Paten!amt, 2) die Normal- eihungsfkommission, 3) das Schiffzvermissungtamt, 4) das Kanalamt, 5) die Retdsprüfunzsinspekioren, 6) die Techntshe Kommission für Seeschifsabrt, 7)' die Neichsbehörd-n für die Untersuchung von See- unfällen, 8) die Neichskommissare für bas Au4wanderungtwesen ; zu Abteiluag 111 B: 1) das Gesundheitsamt, 2) der Reich2- kommissar für die Typhusbekämpfurng im Sütwenen des weis, 3) die Biologisce Anstalt für Land- und zéorstwirtschaft ; zu Abtetlung 1V: 1) das Statistishe mt, 2) der Börsen- aus\{uß, 3) die Berufungëkammer in Bör1enehrengerihts\sach-n und die Berufungskommission füc das O:dnungéstrafversahren wegen ver- botenen Böisenterminhandel!s, 4) die Verteilungsstelle und die Le- rufung8kommission füc die Kalitndustrie. Bona den Kriegsorganisjationen, die der Aufsicht ves Neichsamts des Innecn unterstellt sind, gehören zu Abteilung 1: ‘1) die Zivilverwaltungen bei den Fenera”- gouvernements in Brüssel und Warschau, 2) die Neichs:nts@ädun,£- lomm|fion, 3) der Neicbsfommissar zur Erörterung von Gewalttätigs keiten gegen deutsie Zivilpersouen in Feindesland, 4) die Reichs- zenirale der Arbettsnacktweise; zu Abteilung II[A: 1) der Reichskommissar für diz Liqui- dation ausländisGer Unternehmungen, 2) der Reichskommissar für gewerbliche Shuyiechte, 3) der Treuhänder für das feindlihe Vet- | |

M

| nicht Opfersinn,

nur eîn bischen gesunder Menschenverstand!

Die Zeichnung der Kriegs- anleihe if jet für jeden einzelnen ein Gebot der Selbsterhaltung! Denn: ein guter Erfolg is die Brüdcfe zum Frieden

ein schlechtes Ergebnis verlängert den Krieg!

Darum zeichne!

N

E H |

Y

u Abteilung 1V: 1) tas Neichoschied8aeriht für Kriegs- wirtshaft, 2) der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilliguna, 3) die Reichöstelle für bürgerlihe Kleidung, 4) der Kriegsaue|chuß fúr vflanzlihe und tierishe Oele und Fette, 5) die Zentral-Einfaufs- gesellschast m. M w sowie eine große Anzabl weiterer Zentralstellen U sgesellshaften;

e a, V: 1) die Zentralstelle für das Trocknungswesen, D Beo n O ae U A 3) die Ge- ellsaft für deutsches raftfutter m. b. H. | “Dex Reichakommissar für NEReTaangO tral untersteht dem

atssekretär des Jnnern unmittelbar. dig Ed Ae wan diese Entwicklung, die das Reichsamt des Innern in den seit 1879 verflcssenen Jahrzehnten genommen hat, so erkennt man, daß nicht nur wie bei manchen Fachministerien dur die Zunahme der Bevölkerung, den wirtschaftlichen Fortschritt, das Anwachsen von Handel und Verkehr eine Steigerung und Vermehrung der Geschäfte eingetreten ist, sondern daß die Entwidlklung ch ebenso sehr in die Breite wie in die. Tiefe dadur erstreckt hat, daß der Reichsleitung sländig veue Aufgaben durch die Gesetzgebung im Laufe diéser Zeit zugewiesen worden sind. Je mehr das Reich auf dem Gebiete der inneren Verwaltung dur Schaffung einheit- lidher Re&tsnormen, wie z. B. durch die Vereinheitlihung des Verxeins- und Versammlungdrechts, durch etnheitlihe Regelung des Verkeh1!8- wesens auf dem Gebtete der Kraftwagen und der Lu t\{chiffahrt, durch die einheitlihe Bekämpfung von Tter- und Mens enseucken,

ferung, durch Uebernahme der Wohnungsfürsorge für seine gerkng betoldeten Beamten und angestellten Arbekter und durch die ungeheure Steigerung des auéwäritgen Handels den Bereich seiner ver- waltenden und geseggebenden Wirc?samkeit erweiterte, um so mehr ver- vielfäiticten und verdichteten \sih die Aufgaben des Reichsamts des Angern. Mit der Zunabme der Reich3gejepgebung steigerte \sih die Arbeitélast d-3 Reichéamts des Inrern in einem Umfang, wie sie feine dec übrigen obersten Neihsbebörden kannte. Die Uebersicht über die grgenwärtige Geshäftsverteilung des Reichtamts des Innern, oben unter I[!, zeigt, wie die Verwaltung sfih bemühte, durch Schaffung neuec Bbteiiungen und Uaterabteilungen den fic immer höher tôrmentbez Arbeitastoff zu bewältigen. / L

Bet di-ser Entwicklung ist es begretflihß, daß vie Wünsche nah Teilung tes NRetch3amts des Innern {on zu der Zeit begannen, a!s Graf voa Posadowefkv an seiner Spitze stand. Bei der Uebernabme des Reich3amts des Innern im Jahie 1907 hat sich Herr von Beib- mann Hollweg in einer seiner ersten ‘Reden mit diefer Frage besbärtig?. Ste ist darn, nahdem 1909 ein Wechsel in der Person des S7aatês sekcetärs des Janer1 einartreten war, erneut bei Beratung der Hauts haltépläne der Jahre 1910 und 1912 besprohen twoorden. Indessen glaubte jeder ueue Staatssekretär, sobald er dt- Zügel des Amn!3 test in die Hand genommen hatte, durch organisatorishe Waßnahmen inne: balb des Amts der wachsenden S@wierigfeiten Herr zu werden und hob die große Bedeutung hervor, die in der etahel!liSen Zus sammenfafung der geseßgebertschen Arbeit und dec Verwaltung soweit solche dem Rethe zukommt auf den Gebieten der inneren Verwaltung, der Sozial- und Wirtschafisvpotitik lag. e

Der Krieg und die Bedürfnisse, die ec auf wirtsha"tliherz (Ges biete wahgerufen hat, haben die Frage der Teilung bes Reicb3amts des Innern neu aufleben lassen und sie auch in weiteren Kcetsen zur Erörterung gesielt. So hat der Große Ausschuß des Bundes der Fndustriellen im Dezember 1915 sich für die Teiluna ausge|prohe!". Der Aus\chuß des Deutschen Handelstagzs besckäftigte sih mit ihr etn- gehend im August 1916 und faßte mit großer Mehrbeit den nad» stehenden Beschluß: „Der gewaltige Umfang, den die vom Reich: amt des Innern zu bewälttgenden Arbeiten infolge der Zusammenf.}ung der sozialpoliti hen, wirtschaftlihen und handelepolttishen Aufgaben neben denen der Verfassung und Verwaitung in einem einzigen Reich8amt im Laufe der leuten Jahrzehnte angenommen baben, läßt im Interesse von Haadel, Industrie uud Schiffahrt eine baldige Teilung des Reichsamts des Innern drinzend erwünscht erscheinen.“ Bei ter Hauchaltsberatunz des Jahres 1916 wuite d'e Frege erneut zur Sprate gebraht. Durch die inr Entrourfe des Hausbalts- plans für 1917 vorgesehene Schaffung der Stelle eines zweiten Urters \staatósefkreiärs im Nethsamt des Innern, die damtt begründer war, daß die Gescbäfte dies Amtes etren derartigen Umfang angenommen batten, daß die Arbeitokraft eines Unterstaatesekretárs zu threr Bes wältigung richt mehr ausreiche, i\t sie alsdann Gegenstand eingebeader Beratungen sowohl im Hauptau3\huß des Reichstags, a!s auch in seiver Vellversammlung geworden und erneut von Vertreten aller Parteien behandelt. Dabet zeiate sich tm Neihs1ag keine ein- heitlize Vuffaßung, uud von Vectreiern großer Pacteien wurde hervorgehoben, daß man die Frage der Zeit nach dem Kricge überlassen solle. Der Staatssekretär des Innern selbst spra fich gegen eine Teiluvg aus; au9schlaggebend war dakei die Befürchtu-g, daß aus den weiter unten darzulezgenden Gründen dur die Ausfteilung des jeßigen Reichsamts des Inaern in zwet neue, un- mittelbar dem Kanzler untersteüte oberste Reichêbebt örden die Be- lastung des Meichskanzlers ins Unerträgliche gesteigert werden würde. Nach Eintritt des Kanzlerwechsels und in Verbindung mit den damit zuiammenhängenden Personalrragen ist alsdann innerhalb der Reicht» leitung und der verbündeten Regterungen die Frage erneut einer ein- gehenden Prüfang untérzogea worden, derea Ergebnis di- mit dem uege: wärtigen Nachtrag jum Yteichshaushal!splan für 1917 vorgr- \chlagene Lung tit: Teilunz ves Reichsamis des Innern und Be- stellung eines allgemeinen Stclloertreters des NeiHskanzlers, der nicht gleichzeitig mit der Leitung einer oberen Reicbsb?höede belastet iit. Dieje Lösung trägt dem Umstand R haung, daß der Umfang des RNeichsauits des Inrern seinen Chef au mit Zuhilfenahme von zwei Ünterstaatssefretären nicht mehr gestattet, fh wichtiger Einzel- fragen so anzuaehmen, wie es ihre Bedeutung erfordert, und daneben den Blik für die großen politisben Aufgaben auf dem Gebiete der inneren, der sozialea und der wtri\hastlihen Geseßzebung und Ver- wa'tung freizuhalten, die insbesondere in der Zeit nah dem Krieg? der Wiederaufbau von Handel und Judastrie und die Neubeiebung unsêïer winishaftliczen Kräfte stellen werden; sie trägt auf der anderen Selte den oden angedeut:ten Bedenken Rechaung.

Die gegenwärtigen üufgaben des Neichsamts des Innern lassen ich in 3 grofe Gruppen einteilen: 1) die innere Politik des RNeichz3 im engeren Sinne, d. h. die Bearbeitung dec Fragen der inneren Nerwaltung auf allen Gebieten, auf denen das Reich uach Artikel 4 der Reichsverfassung zuständig ist oder durd besondere Geseye die Zuständtgkeit erlangt hat, 2) die Sozialpoliiik im weitesten Sinne, wozu nicht nur die Acbeiterfürsorge, sondern auch das ganze Gebiet des Gewerberech1s und des sozialen Versicherungswesens gehört, 3) die Wirtschaftsöpolitif, tnsbesondere die Uebergangewirtschast naŸ dem Kriege. ‘In U-bereinsiimwung wit den im Reichtteg von den Rednern vabezu aller Parteien hervorgebobenen Gesictepunkten sind auch die verbündeten Recierungen der Ansicht, daß eine Teilung rur mit der Maßgabe in Froge kommen kann, daß die Sozial- und die Wirischaits- politik in eirem Amt vereint bleiben. Gerade im Interesse der Arbeiterfürsorge und eines cuergisden und zielbewußten Vors gehens auf sozalpolitishem Gebiete liegt es, daß die geseßgeberishe Arbeit von derjelben Leitung außgehr uad

des Neichs t.ägt. Sozialpolitik und Wirtschaftspol tik müssen die Schalen derselben Woge ousfüller, wenn der Wirtschaftekörper des Reichs im Gleichgewicht- bleiben joll. Diese Aufsfossang füh1t dazu, doß die Sozial- und Whitschate politik in einem neuen Reichs- wir1schaftsamte zusammengefaßt wird, während die çcesamte innere NReid:sverwaltung, d. h. also die Wahrnehmung all:r der Retchs- leitung obliegend.n Geschärte, die in den Einzelstaaten den Ministerien dez Znuern und bes Kultus zugewiesen si: d, bei dem MNetche« amt des Annetn terbleibt. Hierunter fallen alle Angelegenheiten, die bisher in der I. Abteilung des Reichsamts des Janexn bearbeltet worden sind, mit Ausnahme des Ausstel'ung9wesens, dex Wohnunats fürsorue vnd der Zentrale für Arbeitsnachweise, die zum Retchömirts schastsamte gehörcn, sowie ferner aus den Abteilungen Il'und 11 die nabstehead bezeihneten Gegenstände: die Reltgions- und Kirchen saten, die Frauen frage, die Prütung der Handfeuerwaffen, das Au?s wanderungtwesen, alle &riegsschädenangelegenhe ten, über die in der Geheimen Registratur T11 AK Akten geführt werden, mit Ausnahme der Schäden der ‘Auslanvsdeuischen, sowie die Ges&äfte der Unter- abteilung Ii B mit Ausnabme der land- und forsiwirtschaf:lichen \Biologie. ; | t Alle anderen Argekleaenheiten, inöbesondere also alle Gesckäfte Her Abteilungen 1V und V würden, mit Ausnahme des Aufgaben« kreises des Patentamts, für den in Uebereinstimmung mit den aus der Mitte des Netckchst3a3 mehrfah, zuleßt bei der Beratung des Hauk- haltsplans für 1917 erso!lgten AÄnzregungen die Ueberweisung an das Neichsjustizamt beabsih1igt if, zur Zuständigkeit des Reichs« wirtschaftsamts geb ören. x

Das künftige Reichsamt des Innern würde seine Aufgaben in zwei Abteilungen zu erledigen haben, von denen die eine der Unter- \tgatssekretär mit Hilfe eines Dirigenten, die andere ein Direktor zu leiten hätte. Das Reichswirtshaftsamt würde zwei Hauptabteilungen, eine sozialpolitishe und eine wirtshaftspolitische jede unter einem Unterstaatssekretär —, haben, von denen die sozialpolitische in zwet Aer agen die wirtscha\tspolitishe in drei Unterabteilungen zer- allen follen. | | Ein genauer Haushaltsplan für beide Aemter läßt i zurzeit noch niht aufstellen; erst wenn die Trennung vollzogen und in jedem der Aemter die Arbeit aufgenommen s}, wird sih übersehen lasen, welhe An

durch die Regelung des Auswandererwesens, ferner auf dem Ge-

biete wirts{a\tliher Bctätigung durch den Ausbau der Soztalyer-

forterungen an höherem und mittlerem Beamtenper}onal erforderlich

24 na m 8,1 E 1s Od ain Sre A

getragen wird, di: die Verantwortung sür die Wirtschastspolitk?

Se A Mina