1917 / 236 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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E aa At Ua:

x. Nakcte ohuc augegebenen

4. Das Porto beträgt für Pakete auf Entfernungen (in geographischen Meilen):

bis zum Gewichte | bis 10 |10—20/20—50! 50—100/100—150/über 150

von einsließlich | Zone 1'Zone 2 Zone 3_ Zone 4 | Zone ° Zone 6

5g - . . .125 Pf. 50 Pf. 50 Pf. 50 Pf. | 50 Pi. | 50 Pf. 50 kg für je 1 kg a | | J mehr .| 5 Pf. 10 Pf. 20 Pf.! 30 Pf. | 40 Pf. | 50 Pf.

Hierzu treten als Neichäabgabe folgende Zuschläge: I. für Pakete bis 5 kg a) auf Entfernungen inncrhalb der Zone 1 5 Pf. b) auf alle weiteren Entfernungen . O Il. für Pakete über 5 kg i a) auf Entfernungen innerbalb der Zone1 10 ,y b) auf alle weiteren Entfernungen . . . 20 5,

_ Für nicht freigemachte Pakete bis 5 kg einschGließlich wird cin Portozushlag von 10 Pf. erhoben. ortopflichtige Dienst-

sendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht.

Für die als Sperrgut zu bchantelnden Pakete wird das In. Freigemachte Pakcte im Gewichte bi

Allgemeines. Den Paketen dürfen zurzeit allgemein Briefe oder briefliche Mitteiluugen nickt beigefügt werden ; au dürfen

sie außer einer Rechnung (Faktura) keine auderen Geschäfts- papiere enthalten. Wegen dcr m An dringendsten Bedürfsnt}es

zugelassenen Ausnahmen erteilen die Postanstalten Auskunft.

Jeder Paketkartc A für das Ausland fowie e ehrsitatistif bestimmtes Doppel auf grünem Papier in deutscher Sprache beizufügen. In der unten angegebenen Al der erforderlichen Inhaltsecrfklärungen ist das Doppel mit einbegriffen.

Außerdem ist zurzeit noch ein ztpeites Doppcl der Inhalts- erklärung auf grünem Papicr beizusügen. (Für Pakete na Lurxem- burg sind künftig zwei grüne Zollinhaltserklärungen erforderliŸ.) Die

ein für die Warenverk

Ucberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in: „„Anusfuhrerklärung (zum Zwedcke der deutschen Zollabfertigung})"

geändert werden. Dic Waren sind in handels8übliher Weife so genau zu bezeibnen, daß beurteilt reerden kann, ob fic unter die Nusfuhrverbote fallen. In der Sgaite „BVemerkungeu““ hat der Absendgez zu erklären:

„Enthält auner der Faftura feine s{riftlißen 3#keilungen.“

Die Ausfuhrerktläruugeu

ziehen; ein etiva vorhandener Firmen|temvel ist beizudrücken. Vie Post- |

anstalten können über die Perf

M S S Es

Bestimmungs8land

H int vom Absender selbst. bei juristishen Perfonen von dem gescgmäßigen Bertreter (bei Handelsfirmen von dem Inhaber oder einem der ins Handelsregister eingetragenen Bevoll- mächtigten) dvurch Namcnsuuterschrift verautwortlicch zu voll-

F, Paketseudungen.

Porto (nit aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Uusdehaung 1/2 m überschreiten oder b. 1n etner Auëdehnung 1 1m, in einer anderen !/2 m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. si ihrer Beschaffenheit nah nit bequem mit anderen Gegenständen verladen laffen, daher bei der Verladung einen unver- hältniémäßig greßen Raum in Anspruch nebmen, oder die überhaupt

eine besonders sorgsame Vebandlung erfordern, 3. B. Körbe mit | pllanzen und Gesträuchen, Käfige, leer oder mit lebenden Tieren, | e

ere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutschahteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflechte (Blumentische, Kinderwagen usw.), Svinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. iz ihren Gesamtabmessungen (Höhe, Breite und Länge) 1,5 m äberschreitcn und dabei 5 kg oder weniger vwicgen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite und Dicke zusammengenommen nicht mebr als 40 em betragt, nur dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummern, Austern, Muscheln, Krebsen u. dgl. Schalticren sowie mit lcbenden Blutegeln sind nur dann als spverrig zu tarieren, wenn der Inhalt auf der Paketkarte oter auf der Sendung elbst als lebende Tiere angegeben ilt, oder die Sendungen nah der Art ihrer

pavicre (Paketkarten, Zollinhaltserälärungen usw.) ausgestellt werden.

werden. Das Verbot gilt au für den Verkehr nach den mit

Gebieten.

taGnahmen (stets in Mark und P Ausnahmen besondere Gebükr von 1 Pf.

gezogenen Betrags erfo

T T. B) ——_—- 2 4-BA4 3. a ——

M T I —————————

8 3 bz. 5 K& (,Poftparcre““) ua d

langen und, falls dies abgelehnt wird, die Annahme des Pakets verweigern: Zu jedem Pakct e vom Absendcr besondere Beglzcit-

Auf- oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen, auf den UÁt- s&nitten der Paketkarten bis auf wetkercs nit angebracht

Deutschland verbündeten Ländern und nah den besetzten feindlichen

Die Vorausbezahlunug des Portos bildet die Regel. Pakete nah Luremburg (ausl. der Patete mit Nahnahme und der dringenden akete) können jedoch aud) nicht E abgesandt werden. Für

; A mit nacstchenden

i für je 1 4, mindestens 20 Vf.; Postanweisungsgeböhren werden niht abgezogen. Für Nach- nahinen na Bosnien-Herzegowina, Desterrcih mit tebtenstein und Ungarn werden nur 10 L Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittelung des ein- Z gt gegen die gewöhnlihe Postanweisung8gesühr. Zohlungsmittel, die auf auéländisbe Gährung lauten, und Zahlungs- | mittel, die auf deutshe Reihswäl.xrung lauten, dürfen nah dem Aus- land nicht in demseiben Wertvakcte versandt werden. Als Zahlungs- mittel gelten außer Geldsorten, Paviergeld, Banknoten und dergleichen, aud Anwcisungen, SHede und Wesel. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung er Fi im Gesamtwerte von mehr als 500 4 enthalten, werden nur an- önlichkeir des Auflieferer3 einen Ausweis ver- j genommen, wenn der |Nachwets3 geführt wird, daß diese bei einer

R,

Wert uud Pakete mit Wortangabe nah Orteu inucrhalb des Deutschen Reichëpostgebiets sowie nach Bayecru und LXViärttemberg.-

Es eine besoudere Behaudlung während der Postbcförderung erfordern. Die Paketscndungen sind tunlichst frei zu machen.

B. Für Pakete mit Wertangabe 1ird erhoben: 1) das für Pakete obne Wertangabe zu entrihtende Porto (siehe unter A.), 9) Versicherungsgebühr Iecihmäßi s Se fir je 300 4 oder einen Teil von 300 , mindestens jedo) 10 Pf., ohne Unterschied der Entfernung. i :

C. Die Einschretbung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres ausges{lossen. ; D. Für Nahnahmepakete (N. zulässig bis 800 16) wird außer dem Porto erboben : 1) 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Gin- lösung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnahmcbetrags. e | E, E. Dringende Pakete müssen fretigemacht sein. Beson- dere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 . A F, Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Pakctkarte ist bis auf weiteres nicht gestattet. i:

6. Es empfiehlt sich, in die Pakete obenauf cin Doppel der Auf {rift zu Tegen,

ecm Auslande.

Devisenstelle erworben \int, oder wenn eine Erklärung der NReichsbauk ¿zur Absendung vorgelegt wird. Die als Deviscnstellen bestimmten Banken und Firmen uno die bei Feststellung des Gefamtwcrtes anzu» wendenden Umrechnungékurse find bei den Postanstalten zu erfragen. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf. deutsche Reichswährung lautcudc Zahlungsmittel entl.alten, werden nur angenommen, wenn eine Cinwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wird. Obne Eimpilligung der Neichsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland anfässige Person oder Firma innerbalb cines Kalendertags auf dcutshe Reichswährung lautende Zahlungsmittel! bis 1000 4, innerhalb eines Kalendermonats jedo nit mehr als insgesamt 3000 4, zu versenden. MWertpakete nah dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner baftet oder dur die cine Beteiligung an etnem 1 Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ist, eins{hl. der Zeugnisse über die Veteiligung an ausländischen Aktiengeiellshaften, dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansüssegen Person oder Firma, die gewerbêmäßig Bankiergeshäfte betreibt, a gesandt werden. Ueber bestehende Beschränkungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Postpakete" nah einzelnen Ländern erteilen die Postanstalten Auskunft ; ebenso über -Posifrachtstüke nah dem Aus- lande (Paketsendungen, * welähe den Bedingungen, für -„Poftpakete" nit entspreden) und im Verkehr mit wclchen Ländern die ahlung der Zollbeträge dur den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern auch nachträglich) gestattet ijt. / j

Bemerkungen ‘- [W = Wectangabe zuläsfig. N = Nachnahme zulässig, E = Éilbestelung zulässig]

1) Belgien (nur na bestimmten Orten im Gebiet des Gencral- gouvernemenis in Belgien) 2) Bosnuieu-Herzcgowiua a) über Oesterreich. « « «+ « - b) über Oesterreich und Ungatu

3) Bulgarien Ce

4) Dänemark mit Grönland .

5) Quxcmburg. . 6

6) Nee A s Norwegen üter Dänemark oder Schweden

. .

Sd S S

3) Oesterrcih mit VehhtensteinY) „ee o

9 Polen (Gencralynwernements TFazrsdhau und Lublin) « E 0 C E Ce 1) au Ee

*) Der Pakctverkehr na der Bukowina, naH Dalmatien, dem Küstculaunde, Galizien und na

Franko Der beizufügenden bi | "lnb 1s zum Betrag rflärungen Gewitßte von | « | Pf, M | Pf. | Aabl | Sprade f T E e A ob 5 kg | 80 2 d. 5 kg | 1 2 d. 5 kg | _- 1 | 80 2 f, 5 kg E S [80 2 d. b |= |— = 0 6 5 kg i EOBD S E i 80 3 | d. b. 0. f b kg m 1 ¡{40 Dl d. 5 kg ees 60 Dei de o kg E E 2 d. 5 kg l L 60 D d. 5 Kg e O E 5 kg 20 bis 2 C0 S H f. d kg L E | [60 D d.

{rän fungen unterworfen, worüber die Postanftalicn nähere An8lunft ertcilen. ) Für Pakete na Luxemburg find zwei grüne Zeollinhaltgerflärungen (ficte Vorbemerkungen : Allgemeines) erforderli. H l l

7) Der Patkctverkehr ift bis auf weiteres

60) Die Länge eines Tazuzooris in offencr Sorade ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Zijjern festgeseyt, Mindeftbctcag für ein gewöhnlihcs Telegrannun: im Stadtverkehr 40 W., im übrigen Inlanvöverkeyr und nah Luremburg, Oefterrei®, Polen und Rußland 10 Pi, ncch Eoënien-Herzegowina und Ungar 0 Ff, rah deur übrigen Ausiande 50 Pf Dur ò nit teiibare Péennigbeträge ver Lelegrammgebübr find avf felchze zu erhdhen. Die Worttaxen gelten für den billigfien over für den gebräudlidsien Weg,

für andere Wege sind fie bei den Telegrapyenanitalten zu erfragen.

2, AntervunZtionözeichen, Bindestriße uus Avostrophe Terden im inneren deutschen Bertebr, einzeln angewandt, kosiensrei mitbefördert. Im Auslands- verkehr werden sie nur auf Verlangen des Nbsenders mittelegrapHiert und vann au toricrt. Punkte, Kom:na3, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von

Zaylen beuußt, gelten a!s je eine Bisfer.

1) Für dringende Telegramme wird bie dreifache Gebühr enc gewöhnlihen

Telegra:nms, diz Reichéabgade jedoch nur einfach erzobeu.

__ Ueber die Beschränkungen im Telegrammverkeÿyr mit dein nicht- feindliden Ausland geben die bei den Verkehrsanfstalten ausge-

Yängten Bekanntmahungen Auskunft.

4) Zm Verkehr innerhalb Deutschlands3, sowie nach Bosnieu-Herzegowina, Defterccih und Ungarn wird für das vorau3zubezablende Antworts- telegram:a =RP= die Gebühr eines gewöhniihen Tesegramms von 19 Weértern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist =BPD= zu segen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist Dies besonders auzugeben, z. B. =RÞ 20= oder =RPU20—. Jin Berlehr mit dem übrigen Auslaud ist die Zahl der für da3 Antworttelegramm voraus vezahlten Wörter in jedein Fall anzugeben, z. B. =BP 6-= cer =RPD 10=,

5) Für die Vergleihung eincs Telegramm3 =TC—= mird ein Viertel der Gebühr oe die Reich5abgaLe sür ein gewöhnliches Telegramm von gleicher Worizahl

erhoben.

P r as us E

6) Für telegraphishe Empfaugsanzeige =PC= it die Gebüßr gleich der

Sesränfungen unterwerfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Gl. Telegramme.

1bnuen.

Angabe =PR= enthält, 20 over 40 Pf.

d Tival ist bis auf weiteres Be-

eines gewöhnliGem Telegramnis von 5 Wörtern für denselben Ort und deuselben Wegz für dring2ude telegraphishe Gmpfangsöanzeige ==PCD= erzöht si biese Gebühr auf da3 Drzisch2. Für briefliche En:pfangsanzeige =1!CbÞ= sind im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. Für briefliche Einpfaugss auzeigen des inneren deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nit erhoben.

7) Bei der Aufgabe eines auf Lerlaugen des Absenders nachzu- Fendenden Telegrainins =F8== ist nur die auf die erfie Beföórderunagssirecke eritfailende Gebüyr zu entrigten; die Nacsendung3 gebühren werden vom Empfänger erhoben. Telegrainme, die auf Verlaugen des Empfängers nacgesandt werden, smd mit „Nachgesandvt von“ (Léexpéldió de) za bezeichnen. Der Antragsteller ift zur Nach- zahlung der Gebühren verpslittet, wenn fie am Vestimmangdorie nicht eingezogen werden

S) Telegramme mit der Bezeihnung „telegraphenlagernd“ —TR-«- oder „postiagernd" =GP= find zulässig. Die mit bein Vernerke „Tages" (Jour) versehenen Telegramine. werben niht während der Nacht (in Deurshland ni&t von 10 Uhr Abe1:d3 bis 6 Uhr Morgens) bestelt ; eine Verpflichtung, die während der Nacht ausgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, befteht nur insoweit, als fie den Vermerk „Nachts“ (Nnit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß fic wirklih dringlicher Natur find, Telegramne, die vou der Bestimmung®2telegraphenanftalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegclen wecden soilen, find mit dem Verinerke =PR= oder, sofern es fih zugleih um postlagernde Telegramnie handelt, mit dem Vermerke =GVR== zu versehen; für die Einshreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Flir Tele- gramme, die bur die Pot nac) cinem anderen als dem telegraphischen Bestimmung®s laude weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nadtem die Ldresse die Angab2 „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die

9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergüiung für Weiterbeförderung dur Eilboter =XV== ohne Rüdlksicht auf die Entfernung mit 40 Vf. für jede3 Tele-

In der Spalte „Sprache“ bedeutet: d. = deuts, e. = englis, . == französi, h. = holländi{ch, o. = oder, d. h. es ift der: Abjender fre!geTtellt, ob er die eine oder dic andere Sprathe anwenden will.

1) Schriftliche Mitteilungen auf den Patetkarten find unzulässig; N bis 600 dé,

2) F unbegrenzt.

3) W bis 899 d. S@&clstliche Miiteilungen auf den Paketkarten find unzulässta.

4) W unbegrenzt; N bis 800 46, ausgenounmen nach Gröulaud. Nur naH Dänemark {elbsi: dringende Pakete zuläsfig; L nah Pofioríen. 2

5) Für den Grenaverfehr (1. Zone) nur 45 f. V7 unbegrenzt; N bis 860 ib; E. Dringende Pakcte und Einschreibpakete zuläsiig. Einshreibgeöügr 20 Pf.

6) W bié 809 4; N bis 800 6; E. i

7) W unbegrenzt; N bis 809 Æ; E nag best. Orten.

8) W unbegrenzt mit Aubnahme der örtlichen Beschränkungen; N bis 800 4; E, oufgencummen nach der Bukowina. Dringende Partete, die in keiner Richtung méhv ass 60 cm nesseit, zulässig, ausgenommen nach der Butowina, Dalnmazien und der österreihischen Insel im Adriatishez Veere. Nath einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande undTiro!l sind \chriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten unzulässig,

8a) Sthristlide Mitteilungen auf den Paketkarten find unzulässig. X è#& 890 uur nach dem Gencr algouverneimeni Warschau, Die Patcte find im Generalgouvernement Warschau von der Beitimmungspostanftalt gegen eine Gebúhr von 10 Pf. auf Grund von Benacridtigungsschreiben abzuholen.

9) W unbegrenzt; N bis 800 6; dringeude Palete zulässig; L nur nach Poßorten mit Beftclldienft, :

109) W unbegrenzt; N bis €00 v; E, j L

11) Nur naÿ best. Orten; W bis 400 4; N bis 400 4, S@hriftlite Mitteilungen auf den Paketlarten find unzutässig. Bis auf 10citeres darf cin Absenéer tüglich höchstens 20 Pokete einkefern. i:

12) W AnEegeedt N bis 800 l, Dringende Pakete ni&t zulässig, SchriftlicheMitteilunges unzulallg,

Absender eines Telegramms "mit bezahlter Antwort für die Etlbestell:tng des Autwort3/ telegramins vorauszuberzak,len =R2P=. Wird der Eilbotenlohn as für das Urs \prungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, fo hat der Vers mert =—XP= =RXP= zu lauten. Hat der Absender nichts voraubbezahlt, o werd die wirllih erwahsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nit zu ers mitteln ist oder die Zahlung verweigert, natträgliG vom Absender eingezogen. Die Koften sür die Weiterbeförderung der Telegramme durch Eilboten im-Auslaude hat in dex Nege! der Empfänger zu tragen. Solche Telegra:nme sind mit der Pérmeark „Exprès“ zu versehen. ennt der Aÿvsender die Höhe des Votenlohnes und will er ibn vorausbezahlen, so lautet der Vermerk =—XÞPx—, wobei die erhobene Gebühr (x) irt Frauken (zu 80 Pf.) ausgedrlckt wird. Ast der Betrag des Botenloÿnes dem Absender nicht bekannt und will er iga trozdenm vorausbezahlen, so hat er außer einem für ven Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder sür die telegraphische Meldung-dcs Botenlohnes =XÞPT= die Gebühr für eiu Telegramm von 5 Wörtexn für denselben Ort und denselben Wea, over für die briefliche Meldung =—XPP= 20 Pf zu zahlen. Ve Telegcammen nah solchen Ländern, welche die Beförderung3kosten einheitlich festgesetzt und bekanntgegeben haben (vergleiche ven Tarif), werden dreie Koftcn unbedingt von Absender erhoben. In diesem Falle erhält das Telegramm vor der Avresse den Vermerk =XP=,

10) Das zu vervielfältigende Telegramm =TMx= wird, alle Adressen in did Wortzahl eingerehnet, als ein einziges Telegramm taxiert. Neben der Worlgebthr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder cinen Teil davon 49 Pf. crhoben Für dringende Telegramme erhöht fi dieser Betrag auf £0 Pf, -

11) Die Vermerke =D=, =RP 6=—, =TC=, Zages usw. zählen ‘als je 1 Word und sind vor der Adresse niederzushreiden. Q

12) Eine Quittung über entrichtete Gebilhren wird gegen Zablung von 10 Pf, ertelih

13) Für jedes Telegramm, das einem Telegrammbesteller oder Landhricfs

gram durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Geblhr hat der

tas zur Beförderung an die LTelegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10: Phi erhoben. A

Europäischer Vorschrifteubereich: 2 | Europäischer Vorschriftenbereich: e Europäischer Vorschriftenbercih: Woran

Deut | Niederlande (für =XP= v. Abs. 80 S) .. . .] 10 2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von

Staditelegramme - ie D Norwegen «d ¿eee oa oe o of 16 jedem Tclegramm erhoben. Zu der Worttaxe wird cine Reich3abgabe ven 2 f. Oesterreich mit Uc(tenstein (über Verkehrebeshrän- | Nußland, Postgebiet des OberbefehIshabers en Baan U L | fungen erteilen die Telcgraphenanstalten Auskunft) | | T) Ds (mr n udlow, Me S abgabe sid ergebende, die Mindestgcbühr von 10 | Polen, Gebiet des Generalgouvernements | Goldingen, Grodno, Balenpotb Fanow Ralivaria überstcigende Betröge find, went sie auf 2 und 6 | War f chau (uur nad) Alexandrowo, Bendzin, Brze- | Knyszyn Kowno, Libau, Lida Lunno Mariampol; endigen, naH unten, wenn sie auf 4 und 8 endigen, | ziny, Cichanow, Ciechocinek, Czenstochau, Éawolin, | Mitau, Olita, Poniewiez, Rossiente, Russ. Krot:- nach oben auf die uäcste durch 5 teilbare Zahl | Gombin, Gostynin, Grajewo, Grodzisk, Grojec, | tingen, Schaulen Sejny Slenleivcie Skaudwile abzurunden. i i Kalisch, Kolno. Kolo, Konin, Kutno, Lenczyca, Lipno, | Sokolfa,Suwalk{ Swislocz Talísen Telsze Tueum.

Vclgien (nur nah Brüssel, Lüttich und Verviers und Lodz, Lomza, Loroicz, Lukow, Matow, Mazowie, Wilkcwischki, Wilna, Windau, Wladislawow, Wol- ; deren Vor- mid Nawhbarorten soroie nah Antwerpen Minék Mazowiecki, Mlawa, Nafielsk, Ostrolenka, kowysk. Nur ofene deutsche Sprache zulässig) —- 1/6 Halle (Belgien), Hasselt, Huy, Löwen Meteln, | Ostrow (Gouv. Lomza), Ozarko1o, Pabianice, Peisern Zu der Worttaxe wird eine Reid)8abgabe von 2 f.von ; Namur, Tienen, Sint-Truiden, Tongern und Welken- | (Pysdry), Plock, Plonsk, Przásny8z, Pultusk, jedem Wort, mind. 10 Pf. von jedem Telegr, erboben raett. Nur offene deuishe Sprache zulässig) « « | 10 Cm 0103, Nupin, Siedlee, Strob, | | Schweden . N L E E sni 3 i! (7 ete , Sli 1 ce, l S 9 czew, © - [ 1.050

BosnieziBerkegowvina (ber D Abt i 8®) lew, Sosnowice, Szczuczyn, Tluszcz, Tomaszow | Us S 0

Bulgarien grap i 44 y 90 (Fr-Bractiny), Seen a aron r: un, | E E L á e : e E S N U U E O S vas | Vlocla)vek, vszkow, yézogrod, Zambrowo, j r europäisce u atishe, sowte Medina

Dänemark (für =XP= v. Abs. 75 H) «- » + + ‘j —| 10 Zawiercie, Zdundska Wola, Zgierz, Zyrardow. Nur (Médiná in Hedjaz) . - . J R

Griecheulaud (Verkehr bis auf weiteres eingestellt) . | | 20 offene deutihe Sprache zuläisig) « « « + + «f | 15 Ungarn (über Verkehrsbeshränkungen erteilen die

Luzemburg (nur offene deutsche Sprache zulässig) - | 7*) Zu der Worttaxe - wird eine Reich3abgabe von | I ‘elegraphenanstalten Auskunft). l 8)

s) (Sin\Wließlih der Reichsabgabe. die 2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm behfgt. Wegen der Abrundung der Reichsabgade st. unter Deutschland, roegen der Abrundung des

Telcgrammgcbühr f. unler L) der Borxbemerkungex-

Verlag ‘der Königlichen Geschäftsstelle des Deutschen Meichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (I.

De Reyber Deus der Norddentshen Buihdrukerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8SW- 8, Wisbelmsir, 3%

E E ———

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 6 « 30 Pf, Alle Postanstalten uchuen Sesteluug an; sür Berlin anßer deu Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer nuch die Königliche Geschäftsstelle §SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 Pf.

Berlin, Donnersta

a E ren ————

Jnhalt des amtlichen Teiles:

O: densverleihmagen 2c. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswasser. betreffend Aufhebung dcr Ernennungen von eihskommifsariats für Elektri Reichskommissars für Faß illigung in den Weinbaugebieten. Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltungen. Handelsverbole. Anzeigen, betreffend die Ausgabe des Reichs: Gesezblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderung ilung über die Einberuf Proviaz Pommern. dnung, betreffen Archivdienst bei Bekanntmachung,

Bekanntmachung, Beamten des N

Bekanntmachung des über Ausnahmebew

ität und Gas. ewirtschastung

der Nummern 172 und 1783

ung des Provinziallandtags der

d die Zulassung zum wissenschaftlichen den Königlichen Staatsarchiven.

betreffend das Schiedsgericht bei der Schuhb- waren-Herstellunigs- und Betriebsgesellschaft Berlin.

Bekanntmachung, betreffend den

Bekanntmachung, betreffend die

andel mit Schweinen. elix Mendelssohn-Bartholdy-

Handelsverbote. Anzeige, ‘betreffénd Ausgabe Geseßsammlung.

der Nummer 25 der Preußischen

_Amllißes. Seine Majefiät der König haben Allergnädigst geruht: türkischen General und Marineminister dem Könialich bayerischen Generalleutnant dem Königlich bayerischen Obersten 4. D. Kreßenstein den Orden ponr le mérite, Gen Kapitänleutnant Wahid Bey dlerorden dritter Klasse am statuten-

des Hamburger Tonkünstler- den Roten Adler-

n Massar Bey, den Nussret Bey und den dritter Klasse mit

dem Kaiserlich, Diemal Pascha, Rauchenberger und Freiherrn Kreß von

dem Kaiserli türkif die Schwerter zum Rotcn À mäßigen Vande,

dem Erston Vorsizenden vereins, Professor Kopecky in Hamburg, orden vierler Klose,

dem Kaiserlich 1ürkischen Haupiman Kaiserlih türkishen Kapitänleutnants Sahib Bey den Königlichen Kronenor Echwertern am statutenmäßiaen Bande,

dem Shhriflsteller Stockholm, vnd dem Kaiserli Abdi Bey den Könialichen Kr

dem Lektor cm Semina Verlin Mohamed Ben Ar zu verleihen.

Seine Majestät der König hoben Allergnädigst geruht: ren die Erlaubnis zur Anlegung ßishen Orden gzu erteilen, und

Dr. Stieve aus München, zurzeit in ch türkischen Konsulatesekretär onenorden vierter Klasse sowie für orientalishe Sprachen in

bi das Verdienstkreuz in Silber

den nochbenannien Perso der ihnen verliehenen nichlprev.

des Königlih Sächsischen Kriegsverdienstkreuzes: dem Hoteldirektor Kret\{ch mar in Berkin; des Königlih Sächsischen Eh ohlfahrtspilege m Tätigkeit im Kriege: dem Wirlsafis direktor der Gescllschaft Harmonia, Hoflieferanten Heyne in Leipzig; des Königlih Württembergischen Wilhelmskreuzes: dem Kriminalshuzmann Scholz in Berlin; erzoglih Hessischen Ehrenzeichens „Für Kriegsfürsorge“: der Luise Fabricius in Hirshhorn a. Necar; desGroßherzoglih Oldenb kreuzes zweiter Klasse

dem Regierungsrat, Königlih Württe Dr. Grafen Adelmann von

renkreuzes für

freiwillige W it dem Bande für

des Großh

urgischen Friedri Augusst- am rot-blauen Bande: mbergischen Kammerherrn Adelmannsfelden in

rgishen Herzog Ern stt- B d des Herzoglich Kreuzes am grün - weißen

oglih Sachsen-Altenbu le mit der Jahreszahl 19 Anhaltischen Bredt

dem Oberregierunçsrat a. D. Knickenberg in Magdeburg;

erster Klasse des Fürstlich Schaum-

des Ehrenkreuzes burg»Lippischen Hausordens: -..

des Fürstlih Lippishen Kriegsverdienstkreuzes am weißen Bande:

Friedenau ;

ferner: der silbernen Medaille des Großherrlih Türkischen Roten Halbmonds:

dem Oberregierungsrat Springorum in Wiesbaden und dem Oberbürgermeister - Kühnast, dem Kommerzienrat Bel ß ard und der verwitweten Frau Bürgermeister Pol ski, sämtlih in Graudenz ;

derselben Medaille in Bronze:

der Frau Hauptmann Tiltmann in Koblenz und der ver- witweten Frau Fabrikbesißer Dr. Weiler und der Frau Fabrikbesizer Zweiffel, beide in Cöln, sowie

des Großoffizierkreuzes des Königlich Bulgarischen aile ilneclensioëbena:

dem Reichstagzabgeordneten Erzberger in Charlottenburg.

55

Deutsches Reich. Bekanntmachung

über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Drudckluft, Heiß- und Leitungswasser.

Vom 3. Oktober 1917.

vom 21. Juli 1917 (Reichs:Gesepbl. S. 543) bestimme ich:

ohlenverteilung übertragen. Z

rufen.

im § 1 bezeineten Befugrifse betrauen.

beigegeben. ihr Awt als Ebrcnamt,

kommissars. Den Vosiy im Beirat führt ter Reichskommissar.

Amtsver)ckw!egenbeit, zu verp fl djten.

Mark oder mit einer dieser Stt1afen bestraft.

haben, bleiben bis zu ihrer Aende1ung oder Aufhebung in Kraft.

Berlin, den 3. Oktober 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. . __._ Dr. Helfferich.

em ————

Bekanntmachung.

hiermit aufgehoben. Berlin, den 2. Oktober 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. E Dr. Helfferich.

D., Wirklichen Geheimen Ober-

ierungdpräsidenten a. Irai orries in Ulenburgz

erungsrat Dr. vön

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dem Geheimen Regierungsrat Dr. jur. Seidel in Berlin-

Auf Grund“ des §1 der Bekannimachung über Elektrizität und Gas sowie l DinCluft, Heiß- und Leitungswasser

8&1 Die Ausbung der Befucnifje, die tem Reichskavzler auf Erund der Verordnung über Clektrizität und Scs fowie Dampf, D1ucklujt, etß- und Leitungswasser zustehen, wird dem Reichskommissar für die

Der Neichskommissar i ermäHtigt, {ür den Fall seiner Be- binderung Stellvertreter zu bestelen und diese mit der Wahrnehmung der im § 1 kezélhneten Besugnisse zu betrauen. Er hat die zur Be- arbeitung der laufenden Eeschäfste erforderlihen Atbeitéekräfte zu be-

Í _—— §3 | Der Reickékommifsar kann zu seincr Untesiühurg örtiidhe Stellen als eine O1gañne etirichtin 1.nd mit der Wahrnehmung der

8 4 Dem Reichskommissar wird ein Beirat für- Elektrizität und Gas Die Mitalieter werden vom Reichekarzler berufen, Ste veischen

Der Beirat i\st in grundsäßli®en Fragen zu börcn. D!e Ge- \{chäftsordnung erläßt ter Niichsfanzler auf Vo1shlog des Neichs-

85 Soweit die Stellvertieler des Reichélommissars, die übrigen Beamteu und Hilfskräste nicht in einem zur Amtsversckwiegenkeit verpflihtenden Reiche- ober Stcalttierstver hältnifse stehen, sind fie zur gewifsenhaften E:füllung threr Obliegenheiten, insbesondere zur

O Wer einer von dem Relskommissar oder von einer v-zn ihm eingerichteten örtliden Stelle auf Grund des § 1 der Verordnung über Elektriziiät und Gas usw. ertassenen Bestimwurg uwiderbandelt oder wer die erforderten Auskünfte nit rechtzeitig ertcilt oter wer wifsentlich unri(tige oder unvollständioe Angaben mat, wird mit Gefängnis bis zu cinem Jahre urd mit Geldstrafe bis zu zehr.tausend

J Die Lekonntmacung über dre Bestellung eines Nelchskcemmlifa1 s für Elektrizität w d Gcs vom 30. August 1917 (Reihs-Ges- bl. S. 743) triit außer Kraft. Die Anoronunger, die ber Reichtkommifsar für Elektrizität und Gas und die ron iètm eirgerihfeten örtlichen SteDen in Ausführung der vorslehend genannten Bekanntmachung exlafsen

88 Die Best'mmurçen treten mir dem Tage ter Verkündung in Kraft.

Die Ernennungen des Prosessors Kübler zum Reichs- fommissar für Elektrizität und Gas sowie des Generalsekretärs Dettmar, des Direktors Lempelius und des Direktors Dietrich zu seinen Stellvertretern (vergl. Bekanntmachung vom 24. August 1917 Reichsanzeiger Nr. 202 —) werden

Arzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 30 Pf., einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf.

die Königliche Geschäftsstelle des Reihs- u. Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

\| | Anzeigen nimmt au: | s

O7

Bekanntmachung

des Reichskommissars für Faßbewirtschastung über

Ausnahmebewilligung in den MWeinbaugebieten. Im Wege der Ausnahmebewilligung wird aemäß 8 8

der Bekanntmachung des Bundesrats über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (Reichs-Gesegbl. S. 577) angeordnet:

Bis zum 15. Necvember 1917 i in den unten aufgeführten Be-

zirfen des Deutschen Reiches der Verkauf von be!hlagnahn:ten Fässern, Kübeln, Bottiichen und ähnlichen Gebinden, die zur Uufs- nahme von Erzeugnissen des Weinbaus geeignet und benötigt sind, unmitteibar an Weinhautreibende Und Weinhändler, die in diesen Bezirken ihre gewezbliche Hauptniederlassung haden, ali- gemein zugelassen.

Von jedem Verkauf hat der Verkäufer spätestens am Tag? nah

dern Kaufabsluß und ter Käufer 1päteitens am Tage nach Empfang der Fässer unter Angabe des Tages des Kaufabschlusses, der Namen und Adressen des Verkäufcrs und des Käufers sowie der Anzahl, der Größe und des Preises der Fässer der Kiteg2wirtsckafts-Akitengesel- \chaft Geshäftahteilung der Reich8betleidungsst: lle, Abteilung Fässer, Berlin W. 50, Nürnberger Play 1, {chrifilch Mitteilung zu machen.

Berlin, den 1. Oktober 1917. Der Reichskommissar für Faßbewirtschaftung. Geheimer Rat Dr. Beuiler. 1) Preußen: Regierungsbezirk Wiesbaden:

die Kreise Franksumt Stadt und Lard, St. Goarskausen, Höft, L mburg, Oterlabnkreiz, Obertaunus, Rheingau, Uuterlahbnireis, Wiezdaden Stadt und xond.

Regierur göbeziik Kobkenz:

die Kreise Adenau, Ah: weiler, Sf. Goar, Koblenz Stadt und Land, Cochem, Kreuzna, Mayen, Vctsenheim, Neuwied, Simmern, Zeu.

Negierungsbezirk In: die Kieise Bonn Stavt und Land, Rheinbach, Sicgkrels,

Negierungs#bezirk Trier:

die Kreise Berncostel, Bitburg, Merzig, Saarbrüden, Saarburg, Sazlouts, Trier Stadt und Land, St. Wendel, Wittlich.

2) Bayern:

der (anze Regierungsbeiick der Pfalz,

ter Regierungsbezirk Unterfranken, einshl. des Sächsischen Coburc- (& othaishen Amtsgerichtsbezizks Königsberg,

die Oberfränkiscken Bezirke Bamberg Stadt, Bamberg Land I und IT

und Staffelsteln. d Köalgreid 3) Württcmberg: as ganze olgreid.

- j 4) Badeu:

5) Hessen: die Provinzen Staikenburg und Nheinkhssen. / 6) Elsaß-Lothringen: das garze Reichsland,

das ganze Großherzoztum.

Auf Grund der Verordnungen über die zwangsweise Ver“ wallung französischer, britischer, russisher und rumänischer Unternehmungen vom 26. November und 22. Dezember 1914 (Reichsgeseßblatt Seite 487 und 556), vom 4. März 1915 (Reichsgeseßblatt Seite 133) und vom 98. September 1916 (Reichsgeseßblatt Seite 1099) wurden inZwangsverwaltung genommen : die Geshästebeteiligung der britis@en Firma Salomon Stern Lid., London, an der Firma M. Lorenz Trikotagenfabrik in Schönau be: Ctemniß (Verwalter: Bankdirektor a. D. Oskar Teyner in Chemniy, Beyerstr. 32); tie Aktienanteile der Firmen: Kleinwort Sons & Cie., London, König Brothers, London, Frubling&Goschen, Lordon, Baerlcin & Cie., Vanchestcr, an der Chem- niger Aktien-Spinneret in Chemniy (Verwalter: Bank- dir-ktor a. D. Oskar Tegner in Ch:mn, Beyerstr. 32); die 27 der Fuma Kleinworit Sons & C90, London, gehörigen Aktien der Fuma Cazi Dürifeld, Aktiengesellschaft tin Chemniy (Ver walier: Bank oiickcor a. D. Oskar Lkéyncr in Chemntt, Bey-rstraße 32); die ven Georg von Struve in Mittweida, Albertsiraße 6, bei der Spar- und Kreditbank Mittweida hinteriegten a.. 16 000 #6 Aktien der Elektrizitäls-Aktienoeselschaft, vormals Hermann hae in Chemnitz, b. 5000 46 Aktien der Véliiw-idaer ranitwerke, Aktiengesell!haft in Mittweida, c. 10000 4 Nkiten der Baummwollsptanerei Mittweida, Akticnaesellshaft in Mittweida, d. 3000 6 Aktien der Leivziger Wolltämmerei, Aktiengesellschaft in Lupztg, 0. 3000 (4 Aktien der Spar- rnd Kreditbank, Mittweida, Aktienoesellicha\t in Mittweida (Vecs walter: Bankdirek:or a. D. Oskar Tegner in Chemnitz, Beyersir. 32); die Geschäftsbeteiligung des britischen Siaatsang:hörigen Edward Speyer, Ridgehurst, Shenley, Herts, an der Geroe1kschast Katsergrube tin Gersdorf (Berk Chemniy) (Ber- walter: Borkdireltor a. D. Oskar Tetyner in Chemniy, Beyerstr. 32); | die von Georg von Struve inMiltweida, Albertsir. 6, bei der Spár- und Kreditbank Mêitiwrida birterleg'en a. §000 Nltien der Elekirizitäts-Aktrien-Deselsch ft vormals Hermann P Vbge in Chemniy, Þ. 3000 6 Altien der Draht- und Kcatensteffwerke Mittweida (Verwalter: Bankdirektcr a. D.

Otkar Teuner in Chemniy, Beyerstraße 32);

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