1917 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachunq.

Dem Milcbändler Friet riß Helnrih Johann Deitmann in Hamburg, Sheid-weg 32, wird der Handel mit Moltkerei- erzeugnissen, inebefondece mit Milch, auf Grund der Bekavnts- mahung vom 23, September 1915 zur Fernhaitung unzuverlä}figer Personen vom Handel unterfa.t.

Hamburg, den 4. Oktober 1917.

Dec Präses derx Deputation für Handel, S&iffahrt und Gewerbe. Strande€.

Die von heute ab zur Aus3gabe gelangende Nummer 177 des Neichs-Geseßblatts enthält unter

Nr 6067 eine Allerhöchste Verordnung über die Jnkraft- seßung der 88 83, 4 des Hausarbeitgesetzes vora 20. Dezember 1911 (Reich2-Geseßbl. S. 976), vom 3. Oktober 1917, und unter

Nr. 6068 eine Bekannimachung zur Aenderung der Aus- führungebestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren, vom 8. Oftober 1917. j

Berlin W. 9, den 9. Okiober 1917.

Kaiserliches Vostzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußzenu.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklihen Geheimen Oberregierungsrat und vor- tragenden Rat im Ministerium des Königlichen Hauses, Direktor des Königlichen Hausarchivs von Keil im Neben- amt zum Präsidenten der Hofkammer der Königlichen Familien- güter zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer am König Wilhe!ms-Gymnasium in Breslau Dr. Snieho1ita zum Gymnasialdirefktor zu ernennen und dem Direktor der Königlichen Nationalgalerie in Berlin Professor Dr. phil. Justi den Charakter als Geheimer Regie- rungsrat zu verleihen.

Bekanntmachung.

Am 8. d. M. nahmittag um 6 Uhr hot im Hause Glienicke die Taufe der am 23. August d. J. geborenen Prinzessin-Tochter Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Friedrich Sigismund von Preußen durh den Pfarrer Noell aus Tschernow stattgefunden.

Die junge Prinzessin hat in der heiligen Tavfe die Namen Luise Victoria Margarete Antoinette Sigilinde Alexandra Thyra Stephanie

erhalten. Berlin, den 10. Oktober 1917.

Der Minister des Königlichen Hauses. Graf zu Eulenburg.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Sniehotta ist die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die dur Verfügung vom 8. Mai d. J. für das der britishen Staatsangehörigen Witwe Mina Dunlop, geb. von der Hoven, gehörige Hausgrundstück in Wies- baden, Mozaristraße 5, angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: L uber.

Die dur ch Verfügung vom 25. Juli 1916 für den Nachlaß des am 12. März 1915 in Charloitenburg ve1storbenen russishen Staatsanaehörigen Wladislaus (Wolf) Portner angeordnete Zwang8verwaltung ist aufgehoben.

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Cemwerbe. J. A.: Huber.

Avf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22 Dezember: 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reich8- fanzlers über die britishe Beteiligung an der Firma Blank & Co., G. m. b. H. in Barmen die Zwangs- verwaltung angeordnet (Verwalter: Richard Duisberg in Barmen, Reichsstraße 36/40).

Beriin, den 5. Oftober 1917.

Der Minister für Landel und Gewerte. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs8- weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (NRGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (NGBl. S. 89) ist noch Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für den Anteil der britishen Staatsangehörigen Frau Betty Hymann in Scheveningen an dem Nachlaß der am 8 März 1915 in Cassel verstorbenen Frau Ernestine Berger die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Bücherrevisor Albert Schminke in Cassel).

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Nuf Grund der Verordnungen, beireffend die zwangs8- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 992, Dezember 1914 (NGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) is nach Zustimmung des Hern Reichs- fanzlers über den Nachlaß des am 17. Januar 1915 zu Oberwesel verstorbenen britishen Staatsangehörigen, Hofmalers Carl Haag die Zwangs3verwaltung an- geordnet (Verwalter: Barbier Heinrih Werner Herrmann in Oberwesel, Liebfrauenstraße).

Berlin, den 6. Oftober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. . 4 Huber.

Ruf Grund der Verordnungen, betreffend die zwan gs8- weise Verwaltung russisher Unternehmunaen, vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist vach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma A. & H. Bloch in Königsberg i. Pr. und Danzig die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver- walter: Kaufmann Louis Heymann in Königsberg i. Pr., Schönstraße 5).

Berun, den 5. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung russischer Unternehmunçcen, vom 4. März 1915 (RGEl. S. 133) und 10. Februar 1916 E S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Internationale Verkehrs- und Transport- Gesellshaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Friedrich\ir. 155, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kursmakler Otto Knay in Berlin-Grunewald, Douglasstraße 32).

Berlin, den 6. Oktober 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundedra!tverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässizer Perionen vom Handel (RGBl. S. 603), bade id dem Bâc.r Ernst Heinze in Berlin, Braunsbergerstr. 49, dur Verfugung vom heutizen Tage den Handel mit Gegenstäuden des täglihen Bedarfs, ins- besondere Backwaren, wegen Unzuverläisigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter]agt.

Berlin-S{höneberg, den 4. Oktober 1917.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegöwucheramt. I. V.: Machatius.

Bekanntma@Guay,

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, ketreftend Fernbaltung unzuoerläfsiger Personen vom Handel (RG Ul. S. 603), habe ich dem Koblevhändler Wilhelm Klemme in Stteghorst, Landkreis Bielef-1d, wegen Unzuverläsigkeit den vandel mit Brennstoffen untersagt.

Bielefeld, den 2. Oktober 1917.

Der Königliche Landrat.

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Bekanntmachung.

Der Gbesrav des Karl Weber in Herne, Neustrafe 24, ge- boren am 9. Junt 1873, wird auf Grund der Bekannimachung des Bunoesrats vom 23. September 1915, Reichs-Gesetbl. Seite 603, vis auf weiter:8 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung siad von der Frau Weber zu erstatten.

Herne, den 4. Oktober 1917.

Die Stadtpoltziciverwaltuna. Der Erste Bürgermeister. Dr. Sporleder.

Dr. Bedlhau e.

Bekanntmachung.

Der Hintlerin Anna Blum, geb. Pistor, geboren am 28. Viárz 1868 in Frickhofen, Kreis Limburg, wohnbaft in Frank- rurt a. M., Alte WMainzergafse Nr. 13, wtiro hierdurh der Handel mit Gegenständen des tägliden Bedarfs, insbesondere Web-, Wirk-, Strick- und S{ uhwaren, sowie iealihe mittel- aae oder unmittelbare Beteiltguna an einem solhen Hantel wen Unzuverlässßtukeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter lagt.

Frankfurt a. M., den 5. Oktober 1917.

Der Polizeipräfident. I. A.: Freiherr von Shuckmann.

MBhiecmen A

Bekanntmachung.

Der Frau Monika Uhrig, geb. Geibig, geboren am 28. Juli 1877 in -Vettingen, wohnhaft in Frankfurt o. M., Schnuragafse 16, Ges(äftälcfal ebenda, wird bterdurch der Handel mtt Gezgen- ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs9- und Futtermitteln aller Art, ferner roben Naturerzeug- nissen, Hetz- und Leuchtstosfen sowie jegli@e mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solhen Handel wegen Unzuverlässizkeit in bezug auf dieien Heweibebet1i:b untersagt.

Frankfu:t o. M., den 6. Oktober 1917.

Der Polizeipräfident. von Rief,

eat

Bekanntmachung.

Auf Gruod der Verordnung des Burdes9rats vom 23. September 1915, tetreffend die Fernbaltung unzuverläisiger Versonen vom Handel (RGBl. S, 603), babe ih dem Kleinkändler Wilhelm Johnen in Aacven, Fra zstraße Nr. 19, vurh Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Be- darfs, insbesondere Nabrung(s- und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchistoffen, und mit Gegenständen bes Kriegsbedarfs8 sowie j-glihe miitelbare oder urmittelbare Beteiligung an einem solhen Handel wegen Uniuverläfigkcit in bezug auf diesen Hantdelsbetried bis auf weiteres untersagt.

Aaten, den d. Oktober 1917.

Der Königliche Polizeipräsident.

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von Hammacher.

Bekanntmachung.

Af Grund der Verordnung des Bundegrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiaer Personen vom Handel (NRBBl. S. 603), bale ich dem RKleinhändler Peter Peters in YAochen, Casinostraße Nr. 2a, durch Vertögung vom heutigen Toge den Hande! mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins- besondere Nahtung€- und Futtermittein all:r A:t, rohen Naturerzeugnissen, Hetit- und Leuchtstoften, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs sowie j-glihe mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an etrem so’chen Landel wegen Uazu- verlässiukelt in bezug auf diesen HaudeUbetrteb bis auf weiteres untersagt.

Aachen, den 5. Oktober 1917.

Der Königliche Polizeipräsident: von Hammagher.

Bekanntmachung.

Der Ghefcau des Hermann Gornelfen, hier, Werth. r, Etraße 69 wobnbaft, ijt duch Ver'üzung der bicfigen Poliz-i, verwaltung jeder Handel mit Nabhrungk- und Genvß- mitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglidb-n Bedarfs wegen Unzuvertärsigkeit untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Verbots hat die Betroffene zy tragen.

Barmen, den 4. Oltober 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung ‘des Bundesrats zur Fernb„…, tung unzuverläisiger Personen vom Handel vom 23. Sept-mher 1915 (RÖBI. S. 603) ist der Firma „Nhenanta“, Wurst, und Fletishkonservenfabrik G. m. d. H., in Côln--Deug, Tempelstraße 77, und deren Geschäftsführer Johann Klein dg- gui der Handel mit Nahrungsmitteln untersag worden.

Cö:n, dea 3. Oktober 1917. Der Bürgermeister. I. V.: Dr. De st.

Bekanntmachung.

Gemäz § 1 der Bekanntmachung d2s Bundesrats zur Fern- haltung unzuvoerlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) ist dem Kauimann H. J. Müller, Cöln- Höbenberg, Münchener Straße 111, persöalih sowie in \-iner Eigenschaft a1s Geschäftaführer der Konservenfabrik Höhenberg G. m. b. H., Cöln - Höhenberg, der Handel mit 5ahrungsmittelu aller Art untersagt worden.

Cöln, den 4. Oktober 1917.

Der Bürgermeister. I. V.: Dr. Best.

“AichtamtliGes.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Oktober 1917.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wünscht ihren Geburtstag dem Ernst der Zeit entsprehend in aller Stille zu verleben. Es würde in ihrem Sinne sein, wenn alle, die sonst ihre Liebe und Anhänglichkeit durch Glückwünsche zum Ausdruck zu bringen pflegten, auch in diesem Jahre davon abständen. Jhre Majestät weiß. daß es dessen i eel, um sie des treuen Gedenkens Unzähliger versichert zu halten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für s und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie des Aus- \hu}ses für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Die nordspanishe Presse der leßten Wochen gibt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Ueberzeugung wieder, daß die ganze innere Beunruhigung Spaniens auf Machenshaften Frankreichs und Englands zurückzuführen sei. Man hat jegt Beweise für die ge- wissenlose Wühlarbeit, die die Agenten der Entente auf der Halbinsel geleistet haben, und man weiß, daß selbst die diplo- matischen und konsularishen Vertreter dieser Länder sich nicht agesheut haben, im Mißbrauh ihrer Exterritorialität Ver- \hwörerdienste zu tun.

Bisher hat die französische Heeresleitung immer geleugnet, daß die zahlreihen Fälle von Sabotage der französischen Krieg8gefangenen in Deutschland von den Militär- behörden veranlaßt und organisiert seien. Wie „Wolffs Tele- graphenbüro““ meldet, liegt jeßt die freiwillige, selbitgeschriebene und unterschriebene Aussage eines Gefangenen vom September dieses Jahres vor, die die Richtigkeit der deutshen Behauptung von neuem bestätigt. Die Aussage lautet wörtlich:

«In Frankreih wurden Grund|äge bezüglih der Angriffe vom 16. April aufgestellt; unter anderem legte maa -um diese Zett den Leuten, die der Zufall zu Kriegsgefangtnen machen konnte, nahe, sle möchten bei den Arbetten, die sie auszuführen bätten, nah Vécßgabe der ihnen zu Gebote stehenden Vittel Sabotage treiben und die Arbeit verweigern. Diese durch die Kompaunieführer cemachten Mit- teilungen waren durch den General verfügt worden und an tte- 18, und 24. Kompagnie des 283. Infanterie:e„iments ergangen. Di- Sabo- tage sollte dacin bestehen, Säcke, die man auf den Bahbnböfen zu verladen bätte, aufzushneiden, Hafer-, Korn-, Frucht-, Gemüie)äcke usw,, gelegentlih Fässer anzubohren, kuzum alles zu tun, was zu materieller Schädigung bettragen könnte. Ob diese Beitimmungen auch in anderen Kompagnien bekannt gegeben wutden, kann ih nicht sog!n.“

Mit dem heutigen Tage ist elne Bekanntmachung (Nr. G. 2202/7. 17 K. R. A.) in Kraft getreten, durch welche unter Aufhebung der bisher angeordneten Einzelbeshlagnahmen alle Weiden und Weidenstöcke (auf dem Stock und ge- schnitten), Weidenschienen und Weidenrinden beschlag-

nahmt werden. Eine Veräußerung und Lieferung von Weiden und Weidenstöcken ist nunmehr nur noch an amiliche Auffkäufer ohne besonderen Freigabeschein sowie von diesen und Großzüchtern auf Grund eines Freigabescheines, die Ver- fiuußerung und Lieferung von Weidenschienen nur auf Grund eines Freigabescheines, die Veräußerung und Lieferung von Weidenrinden ohne besonderen Freigabeshein an die Rinden- Einkaufs-Gesellschaft m. b. H., Berlin, oder deren beauftragte Auffkäufer gestattet. Bis zum 25. Oktober 1917 ist ferner die Verarbeitung der beschlagnahmten Gegenstände erlaubt; nach diesem Tage nur auf Grund einer amtlichen Verarbeitungs- erlaubnis. Ausnahmen von den Anordnungen dieser Bekannkb- machung sind für bestimmte Mindestmengen vorgesehen. Unberührt dur das Jukrafttreten dieser Bekanntmachung bleiben die durch die Bekanntmachung (Nr. G. 1023/2. 17. K R. A.) vom 1. April 1917 festgeseßten Höchstpreise sowie die durch die Bekanntmachung (Nr. & 1600/3. 17. K. R. A) bena. Mai 1917 angeordnete Meldepfliht und Lagerbuch- …_ Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrals- ämtern, Bürgermeisierämtern und Polizeibehörden einzusehen.

; rieasamtsftellen waren, wie „Wolffs Tele-

Von einge n Ec bokimigon darüber veranstaltet worden, graphen Ÿ im Jateresse der dringend gebotenen Kohlenersparnis s D tén würde, den Betrieb der Salinen einzu- empra und den Salzbedarf in entsprehend vermehrtem ée aus den Steinsalzwerken zu decken. Da diese Frage M1he aus rtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands von all ür ciner über den Bereich der einzelnen Kriegsamtsstellen fe causgehender Bedeutung ist, wurde fie am 8. d. Mis. zum Gegenstand der Beratung im Reichsamt des Junern ge- ; act der Vertreter des Kriegsernährungsamts, des Qriegsamts, des RNeichs-Kohlenkommissars sowie der Bundes- regierungen und Vertreter des Salinenwesens und der Steinfalzindustrie teilnahmen. Es ergab sich, daß eine Ein- hränkung der überall im Reich verteilten Salinen frachtlih ungünstig wirken würde, daß Siedesalz für gewisse Zwecke nur shwer oder garnichi zu entbehren ist und daß es fraglich ist, ob die Steinsalzwerke überhaupt in der Lage sein würden, ohne Gefährdung der Eczeugung an Düngesalzen einen etwaigen Ausfall an Siedesalz zu decken. Auch würde eine Ersparnis an Kohlen durch die fragliche Umstellung nach Lage der Ver- hältnisse nicht erzielt werden können. Zroischen den maßgebenden Stellen ergab sich deshalv Einverständnis darüber, daß davon abgesehen werden soll, die Salinenbetriebe zugunsten der Stein-

salzwerke einzuschränken.

Der Kohlenverband Groß Berlin veröffentlicht folgende Bekanntmachung über die Meldepflicht klein gewerb- liher Kohlenverbraucher zweccks Vorbereitung der KohlenbezugS8regelung im Gebiete des Kohlenver- handes Groß Berlin (Stadikceis: Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin - Lichtenberg, Berlin - Schöneberg, Berlin- Wilmersdorf und die Landkreise Teltow und Niederbarnim).

8 1. Wer im Gebiete des Koblenverbandes Groß Beriin zu Zwelken gewerblicher Arbeit in Betrieben, deren Durchschnittsmonatsverbrauchb 200 Zentner nicht über- steigt, Kohien verbraucht, ist verpflichtet, sich an Wochentagen in der Zeit vom 10. bts 20. Oktober 1917 bei der für teinen G:werbebetrieb zuständigen Stelle zu melden,

Die zuständigen Meldesielien werden besonders bekanntgeaeben. | j

Der gleichen Veldevfliht sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Verbraus folgende Betriebe unterworfen:

Bädereien, Shlächtereien, Sastwirtshaften, GVafst- bôfe, Badeanstalten und ähnliche Betriebe, sowett sie dem tuliden Bedarf der in der Gem-inde wohaenden oder si vorüuber- (ehznd aufhaltenden Bevyölkerang dienen.

Soweit Kohlen nur zur Beheizung von Werkfiätt:n, Lagtr- rue, Büro- oder sonstigen Arbeitöràumen verbraucht wetden, ijt leine Neldung ju erstatten.

Kohlen im Sinne dieser Verordnung siad Steinkohlen jeder Art, e bd jeder Art, Brikette jeder Art scwie Koks jeder Art uud

razit.

1 Rentner Brikette gilt = 110 Ganjsteine, 1 Zentner Koks gilt = 1 Hektoliter Koks. :

& 2, Die gemäß § 1 meldepflichtigen Gewzrbetreibenden (Be- irlehétnhaber, Firmeninhaber, zeich{chnungsberechtigte Geschä'ts- fibrer, Bevollmächtiate v. dgl.) haben sih bei den ang'gevenen Meldestellen per\önlich zu melden, Bei Krarkheit oder Äviveseis- heit ist der derzeitige Leiter des Betriebs melzepflichtig.

§3 Die Meldenden haben Belege mitzubringen, aus denen der Umfang der bisherigen Koblenbezüge sowie der Umfang wid die Art des Betriebes ersichtlih sin», wie z. B. :

]. Gewerbeschrine, GBerverbesteuerquittungen oder sonstige Be- lege über d28 Vorhandensein eines Gewerbetriebs, 11. Krankenkassenabrechnungen und sonstige Belege über die Anzabl der beschäftigten Personen, 117. Geshäft8bühYer über den Umsay, IV. R-chnuugen oder Anweisungen über Robsteffbezüge (1. B. Mehianweisungen, Seifenaustvetse u. tg!.), V. alle vorhandenen Kohlenre{nunzjen über Hezü1e a. vom 1. April 1916 bis 31. Märi 1917, b. vom 1. April 1917 bis ¡um E

VT. BesŒeinigungen über bebördl'Ge Autträge und Lieferungen

Sue Meldbeuden haben ferner ihcen derzeitigen Kohlenbestaud an- zugtbe j 8 4. Die Nithtigkcit aller Angaben ift an Eides Stalt zu ver-

ern,

4

Vayern.

Jn der gestrigen Sigzung des Finanzausschusses der Abgeordnetenlkammer machte der Kriegsminister von vellingrath eingehende Mitteilungen über die militärische Lage auf allen Kriegs\chaupläßen und sagte laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros: „Unser Feldheer bietet die volle Gewähr, daß wir die Wirkungen des U-Bootkrieges abwarten können, wenn eine einige Heimat hinter ihr steht. Auch Unsere Rohitoffwirtschaft kann durchhalten, wenn auch mit Er- saßstoffen.“ Auf eine Anfrage erklärte der Kriegsminister, daß eine Erhöhung des Wehrpflichtalters über 45 Jahre nicht beabsichtigt sei, die Rohstoffe zur Munitionserzeugung auf lange Zeit hinaus reichten und die Verluste des bayerischen Heeres nicht größer als jene anderer Bundeskontingente seien.

Der Müberichtersta1ter Dr. Ham merschmid t (Ub.) erkärte, tle Ausführungen des Kriegsministers fönnten das Vertcauen des deutsden V.1kes voll aufrehterbalten, mit Friedensäußerungen müsse dodeutihe Volt vorsichtig sein. Eine enge Kühlungnahme ¿wichen Lolks- Priretung und Negterung sei nôtta. Beim NReichöratskarmmergeseh seiea die Rechte der wahlherechtigten Ks pershajsten in den Vordergrund zu stellen. Die Nechte des igs bedürsten keiner Erweiterung. Zu lekt-rer Bemeik ing betonte der Abo. Held (Zentr.), die Königlicten

hte seten im G-genteil zu erweltéun. Vie Papstnote werde auch lm feindlichen Auelaud noh Beachtung finden.

Oefterreih-Ungarn.

Der Kaiser hat an den Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Handschreiben erlassen:

L eber Doktor Ritter von Seidler !

__Ich genebmige die’ Errichtung etnes Péinisteriums für soziale Fürsorge mit dem in der Anlage festgeseßten Wirkungskreise und ermächtige Sie, den hierauf bezüglihen Gesegentwurf zur ver- fassun269:äßigen Behandluvg im Reichorate einzubringen.

Reichenau, 7. Oktober 1917. Karl m p. Seidler m. p.

Der Ministerpräsident von Seidler hatte gestern mit

den südslawischen aa baten Korosec und Laginja eine

E ung, die morgen fortgeseßt werden soll. x i , Der ungarische Kultusminister Graf Albert Appony G in Siebenbürgen eine Rede, G der er laut Meldung des „*wolffshen Telegraphenbüros“ unter anderem sagte, daß der gemeinsame Minister des Aeußern und der deutsche Reichs-

kanzler im Einverständnis erst neulich erklärt hätten, keine Er- oberungen im Auge zu haben und zu Friedensverhandlungen bereit zu sein. Leider zeige si bei unseren Feinden noch inimer nicht genug Friedensbereitschaft und erst dieser Tage sei von beachtenswerter Seite der Besiß von Siebenbürgen gefordert worden. Ungarn gebe von Siebenbürgen keine Handbreit Bodens preis.

Großbritanuien und Frlaud.

Der Landwirtschaftsminister Prothero hat am 5. Oktober in ausführlicher Rede vor der Landwirtschaftiichen Vereinigung in Darlington über die Pflicht der Landwirte zur Ver- mehrung des Ackerlandes um drei Millionen Acres und zur Lieferung von Milch und Schlachtvieh gesprochen.

Das neue Landwir1ischaftejahr, sagte er Bla:termelbungen zu- folge, begirnt mit lauterer und etndringliherer WVéawnung x4 g“ steigerter Anstrengung und erhöhter Aufopferung. Von der Bor- bereitung und Bestellung der Felder und der Füuerarg d:6 Bichs in den nächsten Monaten werden die inländishen Brot- uvd ileiick- vorräte für 1918 abhängen. Unsere Nation kämpft auf L:hen und Tod. Manns\schasteersaß, Munttion, Geld und Zeit käw pteu auf unserer Seite. Das ist keine Frage! Nur dite Lebenomittelfraze ist zwetfei- hast. Wergeaenwäctigt Gu, was Mangel beteutei! Hanger tut weh! Wenn ber Krieg fortdauern solite, könnte der Hunger uns zur Unterwerfung oder zur Opserung unserer Freiheit und eines dauernden Friedens zwingen, die ein voller Sieg uns sichern würde. Nach dem Kriege könnte der Hunger uns die zu besonuener Handlungsweise notwendige Geduld und Mäßigung rauben, und die Aufgaben, die der Friede allenthalben mit ih bringt, boffnungslcs verbittern. Aber gleickviel, ob der Herbst 1918 uns im Kiiege oder im Frieden findet, die Deckung des Lebensauttelbedarfes ist eine Lebensfrage, deren Entscheidung Niederlage oder Sieg, geordneten Fortschritt oder Revolutton bedeutet, denn wir können uns für den täglihen Unterhalt nit länger auf fremde Värkte ver- lassen, sondern nur des Brotes und Fleisches fder sein, das wir im Inlande hervorbringen.

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elnsreFeinde wollen denFrieden nit. Darum bleibt uns feine Wahl. Wir müssenweiteraushalten, weiter durch- haiten. Keiner darf jet müde, feiner mürbe werden, feiner auf halbem Wege Fehenbleiben. Jeßt heißt es: D ur Draußen mit den Waffen, drinnen mit dem Gelde, die Jungen mit ihren Leibern, die Alien, die Frauen, die Kinder mit Hab und Gut. Alles für alle! Go bereiten, so erwarten, so verdienen wir den Sieg.

Darum zeichne!

Rußland.

Die „Petersburger Telegraphen-Agentur“ veröffentlicht nachstehende amtliche Liste des von Kerenski auf der Grund- lage des Uebereinkommens mit den demokratischen und bürger- lichen VarteienneuaebildetenMinisteriums:Sozialistische Minister sind: Kerenski, Ministerpräsident und Oberbefehl8- haber ; Nikitin, Jnneres, Posten und Telegraphen ; Maliantowitsch, Justiz; Prokopowitsh, Nahrungsmittelversorgung; Awfksentiew, Candmwirtschaft; Gwoödew (?), Oeffentlihe Arbeiten. Nichts- sozial istische Minister sind: Terestschenko, Auswärtige An- gelegenheiten; Konowalow, Handel und Industrie; Bernaßky, Finanzen; Salaßkin, Oeffentlicher Unterricht; Kartaschew, Kultus; Kischkin, Oeffentliche Unterstüßung; Smirnow, Staats- kontrolleur; Tretuiakow, Präsident des Wirtschaftsrates bei der Vorläufigen Regierung ; Liwerowsky, Verkehrsminister; General Werchowsky, Krieg; Admiral Werderewsky, Marine.

Der Arbeiter- und Soldatenrat hat nah der Neuwahl seines Büros, das jeyt aus sieben Mitgliedern, nämlich vier Maximalisien, darunter Troyky und Kamenew, zwei Sozialrevolutionären, darunter Tschernow, und einem minimalistishen Sozialdemokraten besteht, eine maxima- listishe Entschließung angenommen, die sih gegen die Koalition der bürgerlichen Elemente wendet und der Versicherung Ausdruck gibt, daß die einzuberufende allgemeine Versammlung der Arbeiter- und Soldatenräte eine wirklihe revolutionäre Gewalt schaffen werde.

Der Eisenbahnerausstand nimmt, obiger Quelle zufolge, den vom Ausschuß der Ausständigen angekündigten planmäßigen Verlauf. Die Regierung beschloß angesichts des Ausstandes, den Eisenbahnern die verlangte Lohnerhöhung vom 1. September ab zu bewilligen, was eine jährliche Ausgabe von 730 Millionen Rubel erfordern wird. Gleichzeitig beschloß die Regierung, einen neuen Eisenbahntarif auszuarbeiten und ferner einGeseß über die besondere Versorgung der Eisenbahner mit

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Lebensmitteln zu erlassen. Andererseits glauben die Zeitungen zu wissen, daß die Negierung bis zur Veröffentlichung er erwähnten Geseye alle Verhandlungen mit den Ausständigen ablehnen werde und daß sie sogar bie Frage einer gerichtlichen Verfolgung des Ausschusses der Ausständigen erwogen habe. Vorgestern erklärten die Eisenbahnbataillone der Regierung, fie seien bereit, sie zu unterstüßen, um den Ausstand zu veenden. Nach den legien Nachrichten find nur die Angestellten der Linien Moskau— Petersburg in den Ausstand geireten, während die der anderen Linien nur protestierten.

Der finnische Landtag wird fich na dem vorläufi et Wahlergebnis, wie die „Petersburger Telegraphen-Agentur mitteilt, aus 95 Sozialdemofraien, 65 Mitgliedern des bürger- lichen Blocks, 22 Mitgliedern der agrarishen und 18 der \hwedishen Partei zusammenseßen. Die Sozialisten erhielten insgesamt 316 922, die Bürgerlichen 213502 Stimmen.

NiederlanDe.

Jm September sind an der holländischen Küste nicht nicht weniger als 414 Minen ange}pült rvorden, davon 359 englischer, 9 deutscher, 6 franzöh|hzer und 40 unbefannter Dicht.

Türtei.

Der Khedive von Aegypten A b bas Hilmi- Pascha ist gestern nahmittag in Konstantinopel eingetroffen und im Dolmabagtscze-Palais vom Sultan empfangen worden.

Rumänien,

Das Blatt „Lumina“ bringt die aussehenerregende Ver- öffentlihung, daß Rußland auf Drängen Frankreichs am 7. August 1915, als die Lage der Entente nach dem Durch- bruch am Dunagjec und dem Vordringen der Heere der Miittel- mächte bis weit nah Rußland hinein immer schwieriger wurde, Rumänien das Banat und Bulgarien Maze- donien angeboten habe, wofür der Anschiuß dieser beiden Staaten an die Entente gefordert wurde. Der serbische Ge- sandte in Bukarest Marincovic, li fbefümmert infolge dieses Vorschlags der Entente, besuchie am 11. August 1915 einen der hervorragendsten rumänischen Politiker, den er als Gegner der Politik Bratianus kantite, und erklärte ihm wörtlich:

„N.choem Seibten alle Bürgschaften gegeben tx0: den siao, würde jeßt mt dem urnbedingien E'nyerständnto Englant 8 Rumänten das Yanar und Bulgarten gonz Maz-deni-n bis Douda, einschließ. ih Lieéfut, zusammen tretfigtau!e d Quatraffiilomeier, ang bolea. Bes triff cines i siangs zum Mecue, der Sei bien ais Gnt:chädigur g geduhit hätte, weigert fh die Enlienle, Serbien eine fix wort zu geben, um Jtalien nicht zu peistiwn en, Nach allen vns- ren Opfern werden wir auch noch@ tur Italien vont Aduiauiichen Meere ver- itieben werdoen.“

Amerika.

Nach einer Neutermeldung beabsichtigt die ameritanische Negierung, 350 Millionen Dollar für den Bau von Torpedojägern auszugeben. Das Bauprogramm foll in 18 Monaten durchgeführt sein.

Der Washingtoner Korrespondent der Associated Preß teilt mit, daß die amerifanische Regierung sich endgültig ge» weigert hat, dem holländischen Pofssagierbampfer „Nieuw Amsterdam“ das Einladen von Bunkerkohle zu gestatten, da Holland nicht die Zusicherung gegeben hat, Daß das Schiff nach Löschung seiner für den belgischen Hilfsauss{huß bestimmten Ladung: nah dea , Vereinigten Staaten zurücffkehren werde. Das Vorgehen der amerikanischen Regierung wird als Anzeichen dafür - aufgefaßt, doß allen in New York liegenden holländischen Schiffen die Einnahme von Bunker- kohle verweigert werden wird, wenn Holland nicht oeltattet, daß die Schiffe Ladungen für die Vereinigten Staaten

fahren.

Kricgêuachrichten.

Berlin, 9. Oktober, Abends. (W. T. B) i '

Jn Flandern entwilelte sich aus den Frühkämpfen eine neue Schlacht, die zwischen Draaibank (nordösilih von Bix- \hote) und Gheluvelt (18 km) noch andauert. Troy mehi- maligen Ansturms bescuänkt sich der Geländegewinn des Feindes rach den bieherigen Vieldungen auf einen shmalen Streifen zwischen Diaaibank und Poelkapélle; im übrigen wurden die Angriffe abgeschlagen.

Sonst nichts von Bedeutung.

n Flandern versuchten in den früßen Morgensiunden des 2 ia feindliczé Patrouillen in Gegend Draaibank, südlich Poelkapelle und bei Gheluvelt vorzudringen. Sie wurden an allen drei Stellen bluiig abgewiesen. Das troß stürmischen regnerishen Wetters ssttake Feuer ¿wischen dem Houthouliter Walde und Zandvoorde steigerte sich Nachmittags und {woll zu außerordentlicher Stärke in Gegend Pasichendaale und südlich Molenaarelsthoek an. Es seßte fich bis zum späten Abend in gleiher Stä1ke fort und ging während der Nacht zu s{chlag- artigen Feuerüberfällen über. Von 6 Uhr Morgens ab sieigerte sih das Störungsfeuer zu stärkstem Trommelfeuer auf der ganzen Hauptkampffront worauf an der Bahn Boesinghe—Staden und uördlich der Straße Menin—Ypern neue englische Angriffe eingeseßt haben. Troß tiefhängender Wolken und regnerishen trüben Weiters war die beiderseitige Fliegertätigkeit lebhaft. 06

An der Arrasfront war das feindlihe Artilleriefeuer in: Gegend Lens, östlih Monchy und südlich ¿Fontaine lebhaft. Auch an der Aisnefront nahm in Gegend Fort Malmaison das Artilleriefeuer zu urd flaute erst mit E nbruch der Dunfkel- heit ab. Jn Gegend Fort Malmaison und Juvincourt brachten unsere Patrouillen aus erfolgreichen Unternehmungen Ge- fangene zurüd. a a Aa

n der Osthampagne folgte kurzer jiarker Zriille! les I ein stärkerer feindliher Vorstoß westlih Tahure, der unter Einbehaltung von Gefangenen im Handagranaten- kampfe restlos abgewiesen wurde. Beiderseits der Maas nahm die Artillerietätigkeit zeitweise zu. : i

In Mazedonien steigerte si zeitweise das feindliche Artilleriefeuer gegen den Dobropolje und gegen unsere Stellungen fadlich Doiran.

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