1912 (Reih8-Gesetzbk. S. 378) vorgesehenen Satz nur dann Anspru, wenn fie sih verpfliSte!, weder mehr als die dem in Betracht kom- menden Say? enispyrewende Alkob: lmerçce unter Einrerung des üvertrag?ne1 Teils thres Durch!ch ittèbrande8 selbsi berzuitellen, noch den über die vorgesehene Grenze etwa binau8aehenden Teil ibrcs Dur'chnittsbrandes ai etre andeie Becnneret abzugeben.
Brennereien, die ihren eigenen Durhschnittsbrand ganz oder teil- weise auf etre andere Brennerei übertragen haben, dürfen fremden Durschnittebcrand nicht erwerber.
Die näheren Anordvungen über das Verfahren bei der U-ber- tragung des DurŸh'Gnitisbraudes und über die Buchführung trifft der Neichskanzler. ; c. Die Zeit der erstmaligen Festung eines Durhscknittöbrandes für die nah dem 30. Sevtember 1907 neu entiandenen und betriebe- fôhig bergeridtezen Pandwirtshaftlihen Brenner: ien und Obsts brennereien nach ten Vors@h1iften der §8 13 und 14 des Gesetzes vom 14, Juni 1912 wird um ein Jahr hinausg-\Hobzn.
Il. Kontingent. _ 8. Das Kontingent der Brennereien im Könizreie Bayern (ein- \Gließltch Jurnuholz und Mittelberg), im Königreiche Württemberg urd im Greßhberogtume Baden und die fonst zu einem ermäßigten Veribrauchtabgabenfatze herstellbare Alkotolmenge wi: d für dte einzelne Brenrerei im Beitebtjahr 1917/18 auf 15 Hunderttetle derjenigen Alkobolmenge festge|eyt, die der Breonerei für das Bet:tebsjahr 1914/15 auf Grund der Borschrift in Nr. 2 unter a oder b ber Bes kanntmachung vem 15. Oktober 1914 (Neis-Geseybhl, S. 433) zu- gewiesen worden war. Die in dieser Weise herabgesetßte Alkohol- merige ift für die einz-lne Brennerei auf niht wzziger als 10 Hekto- liter zu bemessen. b, Die im § 29 des Branntweirsteueraese2s vorgesehene ersl- ma'’ige Neuf:ftsezung der Kontingente wird um ein Jahr binaas- gelchoben. ITIT. Befondere Vorschriften. e
a. Für das Betriebéjahr 1917/18 werden die im § 10 des Branntweinsteuergesctes bezeikneten Brennereirn von benu tbnen doit auferlegten Besränkungen hinsiGili§ der Verwertung der Nückstände von der Branntweinerzeugung und des Düngers sowie birsih1lich der Herkunft der zur Verarbeitung kommenden Noh- stoffe befreit.
b. Im Betriebejzhr 1917/18 dürfen landwirtschastiiche
Brennereien einschließli der im § 13 legter Saß des Branniwein- fteuergeî-ges näher beieihneten Hefebrennereien, towetit ihren Zuder oder Melasse von zuständiger Stelle zur Beifügung gettellt wetten, dieie Stoffe verarbeiten, ohne dadur@ ihre Eigenstaft als landwirtsck@afilicze Brennerei zu verlieren, Der Reichskanzler ann die Ve:arbeituna au anderer sonst von der Verwendung in lirdwhitschaftiihen Brennereien autgeschlossenex Stoffe mit der gleichen Bergünstigung zulassen. c. Im Betriebtjahr 1917/18 wird fir Zucker, der als Zumai'@&- Po zu mebligen Stoffen oder Nüvbenstoffen (Melasse, Ruben oder Mübensaft) ve: wendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Maik für 100 KRilo- gramm ecmäßtgt. Der NReinerixag der ermäßfitgten Zuckersteuer ist der Stnnahme an Beiriebbauflage (8 42 ff. des VBranantweinsteuer- geseßzes) zuzutühren.
Der Reichskanzler erläßt dfe Bestimmungen über tie Xblafsung bon Zier zur Branntweinbereitung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.
d. SLandwtrtshaftliGe Brennereten, ti? im Laufe des Betriebs- j2br3 1917/18 Kartoffeln oder Mais verarteiten und in dex Zet vom 16. Juni bis ein\citeflih 15, September Brapniweta hersteven oder den Betriehß în der Zeit vom 16. September bis etuschließlich 15. Junt länger als 87 Véonate autrechierbalten, werten von der im S 43 unter 2 und tim § 46 des VBranatwetirsteuergesete3 voz- pesehenen Grhöhung der Betciebbauflage besrett. Lie gleiche Bes \retung tit nahträglih auH Brenneceten der bezeineten Wit zu ge- währen, die ihren Betrieh im Zabre 1916/17 in der angegedeneu Weise erweitert haben.
e. Brennereien, die im Betriet2jahr 1917/18 ben Betrteb in der im § 33 des G-iepes vom 15. Juli 1909 oder ia § 11 des Gesetes vom 14. Juni 1912 vergesehezen Weise ändein odec einen na dem 30. September 1914 in dec angegebenen Weise geänderten Betrteb beibehalten, érleiden die dort vorgejehen:n Yachteiie ni{t, wenn fz nah dem 30. September 1918 odec ¿u ectaein anderen vom Reich rtanzler näher zu benimmerben Zeitpunkt den Betrich wieder so führen, wie ec im leßten Jahre vor dem 1. Oktober 1914 statï- gefunden hat. '
f. Im Betriebsjahr 1317/18 ift die ün § 43 Nr. 4 und 5 und im & 47 des VBranniweinsteuergesre8 vorgesehene tesondere Betciebs- auil ae rur tn den Monaten zu erheben, in denen die Brennezet Me-afse allein oder cemischt mit anderen Stoffen verarbeitet.
g. Bren ereien, de im legt n Jahre ihres Betriets vor dem 1. Déftober 1914 aués{hließ ich Nozgea, Weijen, Buchweizen, Hafer oer Serîle b razbeitet haben und damals Anspruch auf die im § 5 Abs. 1 Ziff. 2 bes SDesezes vom 14 Juni 1912 und im § 4ò Ziff. 2 des Gescyes von 15. Juli 1909 voge]ehenen Ermäßkgungeri der Berbiaubeabgahe und der Betrieb3auflagz hatten oer bet Ein- haltung der dort vorgelehenen Erieugung8grenzen dtesen Anspruch ge- bavt hätten, behalten thn im Betriebdtjahe 1917/18 auch oana, wenn fe arfiait Noggen, We21zon, Buchweizen, Hafer oder Weste andere mehlige Stoffe oder Rübensloffe (Véelasse, Rüben oder Rükteasatt) verarbeiten, si aber innerhalb der vorge'chriebenen Srieugungegnrenzen baites; gewerklihe Breynereien der im § 5 "Abs. 1 Ziff. 2 des Geseges vom 14. Junt 1912 bezetchneten Brut bebalten die dori vor- gesehenen Vergünstipungen nur dany, w-nu fle niht Hefe erzeugen.
h. Bis auf weiteres sind alle Abfinoungsbrenneceien, tox eit sie nicht auf Grund de: Verh ift im § 9 der Bekanutmahhung über den V-rkehr mit Branvtroein aus Klein- und Odstbren: ercten v2 24. Februar 1917 (Neich8s-Gesetzl. S. 179) von der Ablieferung d:8 erx ugten Branztweins be reit sind, af die Miadestmengye d-6 zur Abfertigung vorzusütreuden Branntweins abiufinden, Die Direkivbehörde trifft die väheren Bestimmungen und tann zulassen, daß dite her,ecstellte Aifobolmeng? in anrercr Weise, als im § 323 Abs. 2 der Brenneretordnung (Z" tralbl. für das Deutiche NKetch für 1309 S, 969, für 1912 &. 603) vorgesehen, festgestellt wird.
i, Bisißzer von sriblterz-u0tem bit, Win oer von s\elbft- gewonnenen Tresiern sowie von Beeren und Wurzeln dürfen diese Sioffe, soweit deren Lerwentung zur Branntweinbereitung gestattet ist, bis auf wel'excs o'ch in Vershlußbhr-nnereien unter eigerer Ar- meldung verarbeiten, Soweit es nach Merge und Art der Stc fe, n2.ch den Einrichiungen 2er Brenner-t uud den ver{üataren Beamten- fkräiten mög ist, bat der Ahtrieb unter den auf die Verscbließung der Brevneret geri(tleten Bufsihtsmaßnahmen, sonst unter Abfindung stattzufioden. Die BDicektivbehorde tunn far die amtlihe Abnahme des in dieser Weise gewonnenen Branniwetns ErleiWterungen zulassen.
k. Nah räherer B stimmung des Neiczäkanzleis kann in be- sonderen BV-1fahren b-ryestellter Branniwein bis auf weiteres aub
bann zur steuerfr-ten V rwenbung oder zur Äusivhe zugelassen werdeo, wenu sein Gehalt an Nebenerzeugnissen d-r Gärung und hes Ab- brenvuens úber de im § 1 Yhj. 5 uno § 69 Abs. 1 ter Branntwein- fleuerbefzciuncgorbnung (3:ntrolbl. f ir das Deutsche Reich tür 1909 S. 1031, tür 1912 S. 636) vorgetehene Grevze voa 1 vom Hundert aber nit übec 2 vom Guntert hinausgeht. i
l, Der feibéfanltec ann anordren, baf bie Brann!weinsftatistik für dite Betitebejabre 1916/17 1nd 1917/18 abweichend von den zurzeit bestehenden Bestimmungen (Z ytraibl. für das Deutiche Reih für 1910 S. 549, für 1913 S. 978), infond:rheit in vereinfahter Form aufgestellt wird.
m. Vie Verordnung über weitere Regelung des Branntwein- verkehrs vom 16, Dezember 1915 (Reichs Gese gbl, S. 829) mit der burch den § 23 der Berotdnuna üher Neg-löung des Verkehrs mit
S
ceführten Aenderung gilt über das Betriebsjahr 1916/17 hinaus so lange, bis ter ReichNanzler sie avrßer Wüksamkeit sett, längstens j’do bis zu dem Zeitru-kt, z2 den die genannte Verordnung vom 15. April 1916 außer Krafr irtit.
1V, Betriebs8auflagevergütungen.
Die aus den Eirnahmen an Betriebsauflage zu gewährenden Nergütungen werden mit Wirkung vom 22. Oktover 1917 ab bis auf weiteres wie fol.t festgeseßt:
a. fúr vollständig vergällten Branntwein und für Branntwein, ter diesem gletGzujtelen it... . . . 0,24 Mark Þb. für unvollfiändig vergällten Branntwein, dec verwendet wird a) zur Herstellung von Essig, essigsauren Salzen (Bleizuckter usw.), Zellhorn (Zelluloid), Kunstseide und Kuostleder (etn mit Z-eülhorn oder äbnlih-n Stoffen üderstiichenes Gewebe) sowte von Teer- farbîtoffen und thren organis&en Vor- Cra en E s es e QES 6) zu anderen Zwecken auf . . . «. « 0,12 c. bei der Ausfuhr a) für Branntwein aus Steinobst oder Beeren uny Likêre, wenn die Ausfuhr in Fiaschen bis zu eixem Liter oder in Füssern oder Korbflaschen bis zu 109 Liter Raumgehalt e- folgt (§ 48 unter b und c oer Branntw.insteuer-Be- freiungserdnun,), auf . . . « « « ) für roben und gereinigten Branntwein sowie für Brann1wetn und Brannts- weinerzeugnisse ardeier Art als unter 2 angegeben (S 48 unter a, d, e und f der Branutweinsieuer - Besreiungs- s OFDIUNA), au S A d, für Branntwein, der unter amtliher Ueber- wachung durch V-rdunitung odrr sonst durch natürliBe Einflüsse verlorengeht (S 36 der Branntwein-Be1eitschzinordnung, § 32 Abs. 3 der Branntwein-Lagerocdnung, § 27 Abs. 3 Ï der Branntwein-Pteintgungsordnuvg), auf. . 0,13 ,y für das Liter Alkoho!. )
V. EssigsäureverbrauGs8abgabe.
__ Von einem vom Reichskanzler zu bestimmenden Zeitpunkt ab wird bis auf weiteres der im § 110 tes Branptwetnsteuergeseßes bezeih- neten Gist,säure alle im Juland ia anderer Weise als durch Gärung gewonnene Essiusäure gleihgestelit. Der MNeichikanzler erläßt die näheren Bestimmunger.
VI. Inkrafttreten.
_Diese Verordnung titt mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 in Kraft, soweit uit vorstehend etwas anderes bestimmt ist.
Berlin, den 18. Oktober 1917.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Noedern.
0/14 *%
007 y
Verordnung über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grügze. Vom 16. Oktober 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen
2 zur Sicherung der Volkzernährung vom 42: Mai 1946
18. A 1917 (Reichs-Geseybl. S. 401) ird | e (Reichs-Geseßbl, S. 823) vird verordnet:
51 Ÿ O R | E r 6 L R A OLaNO und erst-ngrüße an KMleinhäntler ürfen folgeude Preise für 100 Kilogramm nickt über|chritten wecden : \ E bet Srieß : . 04 M, bet Gerstengraup'n (Rollgerfte) und Ger stengrüße 61 „. __ Die Veferung u diejen Preisen hat frachifrei Staiton (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu erfolgen.
c
8 : Beim Verkauf an Verbraucher (Kleirhandel) dürfen folgende Preise M t Gg nit übershcitien werdeu : ) M Ina vet it j e 32 4, b» Gerstengraupen (Rollgecste) und Gerstengrüße 36 L Beim Berkaufe kleinerer Mengen duufen Bruchteile etnes Pfennigs auf ganze Pfennige nah oben abzerundet E T
83 Die Pceise sind Höchstpreise tim Sinne de Gesetz-8, betreffend HöHstpreile, vom 4. Au„ust 1914 in dec Sea Va Ala machunrg vom 17. Dezember 1914 ( Neichs- Hesezbi. S. 516) in Ver- biudung mit den B-fanntmahingen vom 21. Januar 1915 (Reiche- Geseg. S. 25), 23. Mäc 1916 (Nechs- Sesegb!l. S. 183) upd 22, März 1917 (Reih8s-Seseßbl. S. 253).
8&4 Der Staatssekretär d-:8 Kriegsernährungsamts kann Ausna von den Bo1schristen diescr Verordnung U E
85
Dtz2 Verordnung über HöHstpreise für Ger stengrauyen (No
und E R O E A 1916 A bie Ber M elnen Höcbstprels für Welzeng1ieß vom 2. November 1916 , Gesegb!. S. 1010, 1241) werden aufgehoden. G
8&6 Diese Verordnung tzuiit mit dem 20. Oktober 1917 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1917.
Der Staatssekretär des Kriegs8ernährungsamts. von Waldow.
Auf Grund des § 10 der Bekanntmachung Nr. L. 800/4. 17 K. N. A,, betreffend Beschlagnahme, Bebandiuba, 'Ver- wendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen - und Katßenfellen und aus ihnen hergestellten Leder, vom 1. Juli 1917 hat die Kriegs-Nohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums (Lederzuweisungsamt) eine Aus- nahme von den Anordnungen dieser Bekanntmachung dahin zu- gelassen, daß Wildprethändler über die in ihrem Betrieb ge- wonnenen, beschlagnahmten Felle gemäß 8 4 Buchstabe a—d der Bekanntmachung verfügen dürfen, ohne sie vorher gemäß
S R Diet c l S 5 Ziffer 1 und 2 der Bekanntmachung reinigen n trocknen zu müssen. gen, spannen und
Berlin, den 8. Oftober 1917. Kriegsministerium.
Kriegsamt. Krieg8-Rohstoff-Abteilung. Koeth.
e
Breanniwein rem 15. April 1916 (Neihhs-Hesegbl. S. 279) herbii-
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlerg übe Elektrizität und Gas usw. vom 3. Oktober 1917 (RGBl. S. 879) sind bei dem Neichskommissar für die Kohlenverteilung folaend vier Abteilungen für die Bearbeitung der Elek. trizität, Gas, Dampf, Druckluft, eiß- und Leitungswasser betreffenden Rd ibiiltn ein- gerichtet worden: c
1) Allgerneine Abteiluna, Leiter: Bergrat Ziekursch,
2) Abteilung für Elektrizität,
Leiter: Generalsekretär Dettmar, 3) Abteilung für Gas und Wasser,
Leiter : Direktor Lempelius,
4) Abteilung für Heizung, Leiter: Direktor Dieterich.
Die Leiter der Abteilungen find für den Bereich der i übertragenen Geschäfte meine Stellvertreter. H der ihuen
Der Sig der Abteilungen ist :
Berlin SW. 11, Königgräger Straße 28. Zuschriften, welche die obengenannten Angelegenhei : treffen, sind zu richten an den E Reichskommissar für die Kohlenverteilung (Allgemeine Abteilung fär Elektrizität, Gaz usw.)
oder: (Abteilung Elektrizität) oder: (Abteilung .Gas und Wasser) oder: (Abteilung Heizung)
Berlin SW. 11, Königgräßer Straße 28. Berlin, den 18. Oktober 1917.
Der M E Kohlenverteilung. uß.
f
Die von heuie ab zur Ausgabe gelangende Nummer des Me a lenntatts S E hs Ai r. eine Verordnung über Hé reise von Gri C S A N E E 1917, unier ieh, r. 6077 eine Bekanntmachung über Aegzalkalien und S vom 16. Oktober 1917, unter N : E Nr. 6078 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über Aezßalkalien und Soda vom 16. Oktober 1917, vom 17. Oktober 1917, und unter Nr. 6079 eine Ausführungsbestimmung zu der Ver- ordnung des Bundesrats über die Beurkundung von Géeburts- und Sterbefällen Deutscher im Ausland vom 18. Januar 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 55), vom 15. Oktober 1917.
Berlin W. 9, den 18. Oktober 1917. Kaiserliches Posizeitungsamt. Krüer.
Königreih Preußen,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Professor am Askanishen Gymnasium in Berlin Dr. Poske, dem Professor am Elisabethgymnasium in Breslau
orthmann und dem Gymnasialdirektor Dr. May in Glaz den Charafter als Geheimer Studienrat, dem Kreis\chulinspektor, Professor mit dem Rang #der Räte vierter Klasse Dr. Beckmann in Altenkirchen den Charakter als Schulrat sowie den Kreisschulinspektoren Ba gin ski in Aumund, Ebers- bach in Samotschin, Dr. Hobohm in Quedlinburg, Hütten- rauch in Neukölln, Dr. Vatthieu in Crefeld, Rotermund in Hemelingen, Rudolph in Stuhm, Sack in Brieg, Dr. Sondermann in Neuß, Dr. Stork in Düsseldorf, Dr. Welz mann in Gelsenkirhen und Werner in Neukölln den Charáâfter als Schulrat mit dem Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Studienfondsrentmeister Shmock in Münster sowie dem Stiftungsrentmeister Wallbreht in Erfurt und dem Stiftsrentmeister Arning in Neuzelle, Kreis Guben, den Charakter als Domänenrat zu verleihen.
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.
Der bisherige Rektor Feineid Coprian aus Berlin ist zum Kreisschulinspektor in Wollstein ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Hilfslehrer Otto Lange ist zum planmäßigen kaunst- gewerblihen Lehrer an der Königlihen Handwerker- und Kunstgewerbeschule in Bromberg ernannt worden.
Aus3 der Jüngken-Stiftung sind an Studierende, insbe- sondere Söhne von Universitätsprofessoren und von höheren Staatsbeamten, währen» ihrer Berliner Suudten- zeit und a über ihre Studtenzeit hinaus Untecstüßungen von jährli 900 bis 1800 e zu vergeben.
Bewerbungen um die füc das Jahr 1. April 1918/19 zu ver- gebenden Unteritügungen sind |chiftlih an den Unterzeihaetea dis zum 29. Dezember d. J. einzureichen. -
Berlin, den 16. Oktober 1917.
Der Rektor der Unirersität. Pen ck.
Nichfamtliczes. Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 19. Oktober 1917.
Jhre Majestät die Kaiserin und. Königin be suchte gestern, am Geburtstage Data Seiner Maj iti e Kaisers Friedrich, das Mausoleum bei der Frieden
in Potsvam und legte daselbst am Sarkophage einen Kran r.
impel, dem Direktor des Gymnasiums in Schweidniß Dr.
qn der am 18. Oktober unter dem Vorsiß des Staais- i Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge- zlenarsigung des Vundesrats wurde dem Ent- Verordnung über Kleie aus Getreide die Zu- stimmung erteil. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekannimachung über die Vornahme einer Volkszählung am 5. Dezember 1917, der Entwurf von Vorschriften über das Arbeiten und den Verkehr mit den Erregern menschlicher und tierisher Krank- heiten sowie über deren Versendung, der Entwurf einer Be- fanntmachung über Beitragserstattung nah 8 398 des Ver- sicherungsgeseßes für Angestellte und der Entwurf einer Be- fznntmahung über die Regelung der wirtschaftlichen Betriebs- verhältnisse der Branntweinbrennereien und der Betriebsauf- sagevergütungen für das Betriebsjahr 1917/18 und über Essig- säureverbrauhsabgabe. Demnächst wurde über verschiedene
Anträge und Eingaben Beschluß gefaßt.
minijters, haltenen
Mit dem heutigen Tage ist an Stelle der früheren Be- fanntmahung (Nr. Ch. IL 1000/4. 16. K. R. A.), betreffend Verbot der Extraïtion von Gerbrinden, eine Bekanntmachung (Nr. L. 1500/8. 17. K. N. A.), betreffend Beschlagnahme, Veräußerung, Verwendung und Meldepflicht von
flanzlihen Gerbstoffauszügen und fünstlichen Gerbmitteln, in Kraft getreten. Die Bekanntmachung be- trifft die Auszüge aus pflanzlichen Gerbstoffen jeder Art sowie die fünstlihen Gerbmittel. Als künstliche Gerbmittel werden alle nit rein pflanzlihen und „rein tierishen Gerbmiltel, ins- besondere Sulfilzelluloseablauge, Neradol und dergleichen, an- esehen. gel "Die Bekanntmachung ordnet die Beschlagnahme sowie eine Pflicht zur Auskun fterteilung über die betroffenen Gegenstände an. Troß der Beschlagnahme bleibt die Veräußerung, Lieferung und Verwendung bestimmter Gerbstofse in einer näher geregelten Weise unbeschadet der sonst bestehenden Bestimmungen und besonderer Anordnung der Kriegs:Rohstoff- Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums gestattet.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats- ämtern, Bürgermeisterämtèern und Polizeibehörden- einzusehen.
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Bayern.
Der Finanzaus\chUß -der Kammer der Abgeord- neten beschäftigte si gestern mit den sozialdemokratischen Verfassungsanträgen, betreffend Aufhebung der Kammer der Neichsräte, Aenderung des Landtagswahlrechts, Ausbau der GesezeSiniliative des Landiags, Einführung des einjährigen Staatsvoranschlages, Beseitigung aller Standesvorrechte der Standesherren, Abschaffung des Adels, Aufbebung der Vor- rechte des Königs, Trennung von Kirche und Staat usw. Der Abgeordnete Dr. Süßheim (Soz.) begründete eingehend die Anträge und ersuchte, ihnen stattzuaeben. Der Ministerpräsident Graf Hertling gab auf die Anträge, wie Wolffs Tele- graphenbüro“ meldet, folgende Erklärung ab:
Die Staatsregierung hat es sich tes angelegen fein lassezn und beiraitet es als etne ihrer wichitgsten Aufgaben, dite Geietgtbung und die Verwaltung den berechtigten Anfordetungen der Zeit anzupasse1. Unter diefem Wesilktävunkte iît auch, w!e bereils in der Kammer dex Neichéräte aogefüntigt, etn Geseßertwarf in Vorbereitung, der die ¡jeltormäße Ausgestaltung vnd Zusamwenseyung der Kawmer dee Reichsräte anbahnen joll, ber Ge\epentwurf wird in möglichster Bälde dem Landtage zugeben. Jeder Antrag und j:de Anregung, die auf cinen den Keitverhältnissen und Zeitbedürfnissen Necbnung trogenden oiganischen Ausbau des Verfcssungslc bens und dex Gesezgebunz ge- riGtet find, werden von der Staatäreg!eru-g j'derzett einer eingeber- den Würdtgung und ernsten Prüfung unterzeg?r. Die soitaldenic- Fratiichen Antiäze jedo, die der Kammer der Abjeordr eten vor- liegen, zielea nach verckchietenen Nichtunzen auf eire vôUtge Umw- geitaltung der geschich!lich gewordenen und bewähiten Grundlagen des bayeris{en Staate3 ab. Die Staatsregierung kaan daher tn diefen Anträgen, soweit fie ein zusammengeböitzes Ganzes darst-llea, fin ben Staatsinteressen dienendes Piticl für den zet!- gemäßen Ausbau der bayerischen Ber'sassung8ge|etgebuna erblicken und èaber, ohne tv näh re Girörterungen einzutreten, an dieser Stelle nur ihren grundsätl!ch ablehnenven Stardvunkt betonen. Einzelne Av- regungen und Wünsche, die si im Rabmen der beslehenden Ver- fassung kewegen, werden dagegen, wern siz bet verschedenen Ressorts bdorgebrat w*rd»n, settens oer Staa!scegierung cntsprechend sachliche Würdigung finden. :
Die Abgeordneten Gie hrl (Zentr.), Dr. Hammerschmidt (Lib.) und Speck (Zentr.) gaben Erklärungen ab, die sich im allgemeinen der des Ministerpräsidenten anschlossen, u. a. sprachen sie sih für die Beibehaltung und Erweiterung der Ersten Kammer aus.
Großbritannien und Frlaud.
Im Unterhaus standen gestern verschiedene Anfragen auf der Tagesordnung.
Laut Bericht hes „W, T. B.“ ek ärte Lord Cecil auf etre Frage, die teutlihe vnb Frajtrolle Antwort Wilsons auf bie Note ves Papstes sei .niht das Ergtbais einer Verständigung mit den Verbündeten gewesen. Treyelyan jrag'e, ob die Negieruvg Wilsons Antwort als ihre cigene Antwort auf die Note des Papstes amtlich anerkannt habe. Cecil antwortetele verneinerd. Weiter fragte Trevelyan, ob die Negieruna beabsichlige, cine Antwort zu geben, wora"f Cecil um \chriftlihe Einreihurg der Frage ersuchte,
A f eme antere Frage me!nte Cicil, cine Zusamtneukun®t der Verbündeten zur Festlegung ihrer Krteasztele werde g!mäß dem - unshe ter russishen Regterung | abgehalten werden, weitere Aeußerungen tarüber seien aegenrärtig weder mögli noch erwünscht.
Ein Mitglied fragte, ob im Jnieresse der Religion im allge- melnen die Regizzung im Einvernehmen mit den Verbündeten Schritte unternebmen werde, um alle Vechaudlungen über Friedens- bedtngungen zu mißbilligen, die vom Vatikan oder durch seine Veimilllung geführt wüidea. Lord Cectl erwiderte, daß ketne der- aitigen Verhandlungen stattgefunden hätten. Das Mitglied fragte dann, ob die Regierung bemerkt habe, daß während der Pailamenl!s- fetten beunruhigende Gerüchte in Umiauf gewesen seien, baß Verhand- lungen dieser Art stattfänden. Cecil erwioerte, er freue sich, diese Gelegenheit zu haben, alle derartigen Irrtümer zu zerstreuen.
— Der Ausschuß der Arbeiterpartei, der anläßlich der bevorstehenden Wahländerung einen Entwurf für die Um- gestaltung der Partei ausgearbeitet hat, hat jeßt seine Ar- heiten beendet. Der Bericht wird in den nächsten Tagen ver- öffentliht werden. Der Ausschuß beantragt in erster Linie, den örtlichen Parteiorganisationen größere Befugnisse ein-
ôuräumen. Frankreich.
9 Nach einer Meldung des „Journal des Débats“ ist der Auftrag Tardieus als Oberkommissars in den
Vereinigten Staaten von Amerika, der am 15. Oktober |
abgelaufen wäre, auf weitere sehs Monate verlängert | warden. | — Auf Ersuchen der Regierung hai die Kammer die
Interpellation Nibeyra über die allgemeine Politik der Regierung | mit 337 gegen 214 Stimmen auf heute verschoben. |
Nußland.
Der Ministerpräsident Kerenski ift vorgestern aus dem Großen Hauptquacuer nah St. Petersburg zurückgekehrt und hat einem Ministerrat beigewohalt.
— Ein Ukas der Vorläufigen Negierung ernennt den revolutionären Sozialisten Maslow, Vizepräsidenten des großen Landwirtschaftlichen Ausschusses, zum Äckerbauminister. Dieses war der einzige Posten, der in der wiederhergestellten Regierung noch unbeseßt war. :
— Der Hauptvollzug8ausschuß des Arbeiter- und Soldatenrats hat der „St. Petersburger Telegraphen- agentur“ zufolge einen Beschluß angenommen, der betont, daß die Epidemie der Unordnung und der Unruhen, die in leßter Zeit fast das ganze Land ergriffen hat, den Staat unrettbar zur Anarchie und Auflösung treibt, und erklärt, daß die revolutionären Arbeiter, Bauern und Soldaten die große Ge- fahr dieser Pogrome für die Sache der Freiheit einsehen und alle Anstrengungen darauf richten müßten, fie gu bekämpfen. Der Beschluß fordert den Arbeiter- und Soldaten- rat der einzelnen Bezirke auf, ohne Gnade, selbst unter Zu- hilfenahme der Armee, alle Versucße, Unruhen anzustisten, zu E und empfiehlt, hierzu besondere Ausschüsse zu
ilden.
— Wie die „Nowoje Wremja“/ meldet, hai am 16. d. M. die Räumung RNevals aus Anlaß der durch die deutsche Landung für die Stadt geschaffenen bedrohlihen Lage be- gonnen. Der größte Teil der Einwohner verläßt die Stadt und begibt sih nach den inneren Provinzen Rußlands.
— In Beßarabien sind der „Times“ zufolge ernste Unruhen ausgebrochen. Eine Anzahl von Pogromen fanden in den Landbezirken statt sowie ernste Nuhestörungen in ver- schiedenen Städten infolge Mangels an Lebensmitteln.
Ftalieu.
In der Sißung der Kammer am 16. Oktober behandelte der Sozialist Enrico Ferri die Kriegshaltung des italienischen Volkes und führte laut Bericht des „Wolff- schen Telegraphenbüros“ dabei aus, daß das dritle Kriegsjahr lein entsheidendes militärishes Uebergewicht ergeben habe und die Fortdauer des Krieges Europa in bie Barbarei zurück- verseze. Ferri forderte die Regierung auf, unverzüglich im Nat der Verbündeten eine gemeinsame Afktion - vor- zuschlagen, die unter Ausschluß eines Sonderfriedens Friedensverhandlungen möglich mache auf der Grundlage der Forderungen der Völker nah gegenseitigen te. ritorialen Zu- geständnissen, gerehter Ersezung der Kriegsschäden, Vor- bereitung und Büraschaft gegenseitiger Abrüjtung, Abschaffung der Militärdienstpfliht, Emsezung internationaler Schieds- gerichte, Zusicherung des freien Handels und der freien Schiffahrt, Ratifizierung der Abkommen durch die Parlamente, Ausschließung von Wirtschastskriegen nah dem militärischen, um Europa auf die Rechtsgrundlage einer demokratischen Entwicklung zu führen.
Spanien.
Der König hat nach einer Havasmeldung den Erlaß über Wiederherstellung der konstitutionellen Garantien
unterzeichnet. Niederlande.
Das Haager „Korrespondenz-Büro“ teilt mit, daß die.
deutsche Negierung das Kohlenlieferung3abkommen angenommen hat.
— Die Zweite Kammer hat obiger Quelle zufolge eine Gesezesvoriage angenommen, in der die Abschaffung der niederländishen Kapitulationen in der französischen Zone von Marokko anerkannt wird. Der Minister sür aus- wärtige Angelegenheiten hat mitgeteilt, daß kein niederländisches Handelshaus mit Beziehungen in Marokko auf die französische \{hwarze Liste gesezt werden wird, ehe die niederländische Regierung die gegen das Handelshaus erhobenen Beschwerden als begründet anerkannt hat.
Dänemark.
Die in Kopenhagen tagende skandinavisheSeemanns- versammlung hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig beschlossen, die Beschlüsse der Londoner Beratung gutzuheißen, nämlich daß vor Ende 1917 dort eine internationale Seemannsversammlung abgehalten werden soll, zu der Deulsche und Oesterreicher keinen Zutritt haben. Ferner wurde be- \hlossen, daß, falls in Deutschland und Oesterreich später selb- ständige Seemannsorganisationen gebildet werden sollten, diese aufgenommen werden fönnten, wenn darum ersucht würde.
Türkei.
Am Dienstag abend \chiffte sich der Deutsche Kaiser, wie die „Agentur- Milli“ meldet, nach dem Essen an Bord der Kaiserjacht „Erthogrul“, von Kriegsschiffen begleitet, nah den Dardanellen ein. Enver Pascha, Essad Pascha, Nadji Bei, Jsmail Hakki Bei, General von Lossow sowie das ganze Ge- folge begleiteten den Kaiser.
Griechenland.
Der Abgeordnetenkammer ist der Bericht des Aus- \husses, der die Erhebungen über das Kabinett Skuludis angestellt hat, wie die „Agence Havas“ meldet, mit folgenden Feststellungen vorgelegt worden:
Das Kabinett Skuludis hat die Gewalt ohne das Vertrauen des Volkes übernommen. Es hat am 31. Mai den Erlaß über die Auflösung der Kammer gegengezeihnei, um die Ver- fassung zu beseitigen und die persönlihe Politik des Köntgs zur Ausführung zu bringen. Es hat den Verlust elner Million durch cine "nge!eßliGe Steuer verursaht und zwei geheime Anleihen mit Deutschland abgeschlofsen, ohne die Kammer daven in Kenrtuls zu segen. Es hat das Vorrect der Nationalbank um 25 Jahre venläncect und Etgentum an Mobammedaner in Mazedonien zurückgegeben, troß der Verfügungen des Gesepß-8s über die Verg-ltung8m«ßnabmen für die in der Türkei beshlagnahmten griehiihen Güter. Es hat den Vertrag mit Serbien verleßt und dte öffentlihe Meinung geknebelt, indem es Söldnertrupps be- nußte und Angriffe auf Bürger und liberale Zeitungen organisie!te. Es hat ‘ohne Grund neun Monate lang die Mobilmachung in die
Länge gezogen und so efne Auflösung der Mannes8zuckt im Heere be- wirt. S9 hat auf alle Weise die deutshe Werbetättgkeit besGüßt und dea DBulgaten das Fort Nupe!, Städte in Mazedont-n, ein
Armeekqips und Matertal im Werie von Millionen ausgeliefert. Der
Bericht tpriht flch taher da‘ür aus, die Minister voc den obersten Gerichrebof zu st:Uen. Vulgarcieu. In der vorgestrigen Sipung der Sobranje verlas der Präsident drei von den Vertretern der Oppo}itioneparteien
| unterbreitete Jaterpellationen, in denen der Ministerpräsident
aufgefordert wird, sich über die Frage der Verpflegung des Landes und der Armee, über die Kriegs- ziele Bulgariens im Zusammenhange mit den Friedens- aussihten, weiter über die Aufhebung der politi- schen Zensur auszusprechen. Ferner wurden von den marrxisti\chen Sozialisten drei Jnterpellationen gleichen Jahalts eingedracht. Der Minifierpräfident Radoslawow ergriff so- gleich das Wort und erklärte laut Meldung des „Wolff\cen Telegraphenbüros“ die Jnterpellationen für überflüjsig, da die Regierung se:bst entschlossen sei, die Vesprehung über die darin aufgemworfenen Fragen zu eröffnen, in erfter Linie über die Frage der Lebenémittelversorgung. Er verspcah, in der nächsten Woche Antwort zu erteilen, und ersuchte die Sobranje, eine Sizung auf Viontag anzusezen. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Amerika.
Nach NReutermeldungen befindet si die von den britischen Behörden in Halifax beschlagnahmte Post der schwedischen Negierung an ihren Gesandten in Washington in der dortigea britischen Botschaft. Die amerikanishe Regierung hat fich in die Angelegenheit nit eingemisht. Der englische Botschastec verlangt, daß die Säcke in Gegenwari britisher Beamter ge- öffnet und untersucht werden sollen.
— Die „Central News“ melden aus Washington, daß die niederländishe Regierung den Vereinigten Staaten vorgeschlagen haben soll, 400000 Tonnen niederländischen Schiffsraums außerhalb der Krieg3zone zu verwenden unter der Bedinguna, daß die Vereinigten Staaten bestimmte Roh- stoffe an die Niederlande liefert. Die betreffenden Schiffe be- finden sih in amerikanischen Häfen.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 18. Oktober, Abends. (W. T. B.) Ja Flandern geringerer, nocdöstlih von Soissons sehr starker Artilleriefamyf. Die zroischen Oesel und Festland gelegene Jnsel Moon wurde von Land- und Seestreittîräften durh Angriff genommen.
In Flandern hielt am 17. Oktober auf dem Groß- kampffelde das starke feindliche Feuer den ganzen Tag über an und steigerte sich am Abend mehrfach zu großer Hesliakeit. Eckannte Bewegungen und starke Besezung des feindlichen Trichiergeländes namentlich in Gegend Passchendaele und Gßheluvelt wurden unter zusarmnmengefaßtes Vernichtungsfeuer genommen. Oestlich Draaibank brachen nach kurzem Trommel feuec am 17. Oktober Nachmittags feindliche Großpatrou1llen gegen unsere Linien vor, die restios unter blutigen Ver- lusten abgewiesen wurden. Am frühen Morgen des 18. er- folgten starte Feuerüberfälle in Gegend nördlich Poelkapelle, denen Angriffe bisher nicht gefolgt sind. Das trübe regne- rische Wetter hält an.
An der Arrasfront wurden bei lebhafter Artillerie- lätigkeit an mehreren Stellen fünf slärkere feindliche Patrouillen- vorstöße abgewiesen.
An der Aisnefront ist seit dem 17. Oktober 8 Uhr 15 Vormittags nah tagelanger lebhafter Artillerietätigkeit die Artillerieshlaht in Gegend von Vauxaillon bis Royère- Ferme voll entbrannt. Unsere Stellungen besonders beider- seits des ehemaligen Forts Malmaison lagen unter besonders starkem Zerstörungsfeuer, das von Mittags ab auch tief in das Hintergelände s{lug. Jm weiteren Verlaufe des Tages dehnte ich die beiderseitige Artillerietätigkeit nach Nordea bis in Gegend St. Gobain und nah Osten bis östlih Craonne aus. Nuch nah Einbruch der Dunkelheit hielt das Artilleriefeuer von Vauxaillon bis Fraye in großer Stärke an. Bei klarer Sicht war die Ballon- und Fliegertätigkeit sehr rege. Am 18. Morgens hat Regen eingeseßt.
Gegen unsere Stellungen in den Westargonnen vor- gehende feindliche Patrouillen wurden durch Feuer vertrieben. Desgleichen wurden Patrouillenvorstöße beiderseits des Avo- court-Waldes* verlustreih abgewiesen.
Vei dem crfolgreihen Vorstoß ösilich der Maas bei Höhe 344 hatte der Feind außer der Einbuße an Ges fangenen shweie blutige Verluste. Jm weiteren Verlaufe des Tages nahm unsere Artillerie mehrfach in den dortigen Gräben erkannte feindliche Bereilstellungen unter wirksames Vernichtungsfeuer und verhinderte beabsichtigte Gegenangriffe. Nach erneuter erheblicher Feuerfteigerung stieß der Gegner 9 Uhr Abends an der Höhe 344 gegen unsere Stellungen vor, wurde jedoch durch unser Abwehrfeuer, an einzelnen Stellen durh Gegenstoß, blutig abgewiesen. Unsere Bombengeschwader ariffèn in der Nacht vom 16. zum 17. Oktober wiederholt die Festung Nancy mit Erfolg an. An mehreren Stellen wurden lang anhaltende Brände beobachtet. : i
Im Osten hat sih auf der Jusel Desel die Beute, wie bereits gemeldet, erheblih gesteigert. 10 000 Gefangene von 2 russishen Divisionen und 50 Geschüße, dabei unversehrte \chwere Küsten- und einige Feldbatterien, sind eingebracht und zahlreihes Waffen- und Kriegsgerät erbeutet. An der Land- front lebte das Feuer nördlih des Drys3wjaty - Sees, bei Smorgon, im Lucker Bogen und bei Tarnopol jowie namenilich am Oberen Sereth zeitweise auf. Ein an der Straße Nowo- Alexandrowsk—Dünaburg ( unternehmen wurde dur unsere Feuer glatt abgewiesen.
Großes Hauptquartier, 19. Oktober. (W. T. B.)
Westliher Kriegsschauplagy. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Die ariilleristishe Kampftätigkeit in Flandern erreichte gestern wieder an der Küste sowie zwishen Yser und Lys große Stärke. Besonders heftig war das Feuer am Hout- houlster Walde, bei Passchendaele und zwishen Ghelu- velt und Zendvoorde«
angeseßtes russishes Stoßtrupp- -