1917 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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8 7 Die vom Reicht kanzler befiimmte SteVe hat die von thr über- uowmene Kleie nah den Weis gen der N-&sfuttermitteisielle ab- zugeben.

i S8

Für die Abgabe der Kleie aus Bretgetreide an die Kommunalk- verbänd? g-[ten foliende Grundsätze

a) Jeder Kommuna!verband erhält soviel Kleie, als dem fn paes B zirke beshlagnahmten Brotgetretde bis zur Höhe eines Bedar!santeils entsprickt.

b) Von der verbleiberten Kleie wird die eine Hälfte rah tem Verhältnis der abzultefernden Brotgetreidemengen, soweit sie den Beda! f4an'eil übersteigen, die andere Huiste nah de Mata des Viebstandes auf die Kommuünalverbände

erteilt.

c) Von der Kleie, die hiernach auf den einzelnen Kommunal- verband entfällt, wird die Kleie abgezogen, die dem Kom- munalverband und den in setnem Bezirke wohnenden Selbstversorgern na § 55 Abs. 1 der Reich3getrelde- ordnuvg aus dem von ihnen zum Ausmah!en zugewiesenen Brot.etreicke zustebt; der Berechnung dieser Kleiemenge ist der nah § 17 Abs. 1g der Reichsgetreideordnung für das Ausmahien vorgeschriebene Mindejtsay zugrunde za legen.

Die näheren Anordrungen trifft die Reichsfuttermittelstelle; sie kann für besondere ZweckFe eine von thr bestimmte Véenge Kieie bei der Verteilung nad Abs. 1 b zurückbehalten.

Dte Landes fut1termittelstellen oder, wo \ol®e rit bestehen, die Landesze-tralbebörden, föunen die Verteilung abweitend von den Grundsägen des Abs. 1 vornehmen.

8&9

Die Verteilungsstellen 1 Say 2) dürfen die Kleie nur an Verbraucher innerhalb ihres Bezirts abgeben. Die Verbraucher es die Kleie nur zur Verfütterung tn der etgenen Wirtschaft ver-

ern:d»n,

Die Lande8zertralbehörden seßen die Zuschläze fest, die von den Vertetlungsstellen und, wenn sie sh bei der Abaate der Ver- mittlung der Kommunalye: bände bedienen, von diesen bereckchnet werden dürfen.

Die Verteilungsstellen können \sich bei der Abaabe der Klele auch der Vermittlung von Händlern bedienen und dtesen die Einhaltung bestimmter Preise, die die vom Reichskanzler festgesegten Preise etr- \chließlch der Zuschläge (Abs. 2) niht übershietien dürfen, und sonstizer Bedingungen vorschreiben.

8 10

Kleie darf, außer zur Verfütterung in der eigenen Wirtschaft, nur mit Genebmigung der Neichéfuttermittelstelle oder duih die Landesfultermittelstelen mit anderen Stoffen vermisht werden.

& 11 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Äus- füßbrung *teser Verordnung, soweit sie niht vom Netichtkanzler zu er- )afsen sind. Ste Fönnen vorschreihen, daß Kommunalverbände die ihnen nah § 55 Abs. 1 der Reich8getreideordnung zustehende Kleie abwei@end voa der Vo:schuift im § 2 abzugeben haden.

2 8 12 Mit Be‘änanl13 bis zu einem Jahre und mit @eldstrafe bis ¿u zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestroît : 1. wer den Vorschriften im § 2 Abs. 1 Sag 2, § 9 Abs. 1 S. 2 zuwiderhandelt, 2. wer den ibm nah § 3 Abf. 2, 3, § 4 bs. 1 auferkegten Vert fliktz2ngen nicht nachkommt, 3. wer Kilete ohne die nah § 10 ecforderliGe Genehm'gung mit anderen Stoffen vermis{t, 4. wer den auf Grund des § 11 Tbs. 1 erlaffenen Aus- fübrung:b-stimmungen zuwtheibantelt. Neben der Strafe kann auf Civziehung der Vorräte erkannt roerden, auf die si die \strafiare Handlung bezieht, ohne Unterschied, od sie dem Tätex gehören oder niät.

1

§ 13 Der NMeichskanler"kann Ausnahmen von ten Vo!:shrifien dieser

Vero: daung zulassen. 8 14

Diese Verordnung trilt mit dem Tage der Verküudung in Kraft. Mit dem gleichen Ze'tpunkt tritt die Bekanntmähyrg über das Ver- mischen von Kleie mit anderen Gegens!änden vom 19. Dezember 1914 (Nrichs Gese! l. S. 534) außer Kraft.

Mit der Festlegung ver Pretie nah § 1 Say 2 tritt die Bekannt- machung über Pôchtipretse für Klele vom 5. JIaauar 1915 (Neichs- Gej:pbl. S. 12) außer Kraft.

er Neich:kauzlec bestimmt den Zeitpunkt des Außerk.afttretens dieser Verordnung.

Berlin, den 18. Oktober 1917.

Der Stelloertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

Me Meldepflicht für gewerblihe Verbraucher von Kohle, Koks* und Briketts über 10 t monatlich im November 1917.

Auf Grund der §8 1, 2, 6 der Verordnung des Bundes- rats über Nogelung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88 1 und 7 der B-kannt- machung des Reichskanzlers über die Bestellung eines Reichs- fommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RGBl S. 193) und unter Abänderung der Bekanntmachung, betr. Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts, vom 17. Juni 1917 („Reichganzeiger“ Nr. 145) wird bestimmt:

i 8& 1. Zektpunkt der Meldung.

Meldungen über Kohlenverbrauch und -bedarf {ind in der Zeit vom 1. big 5. November erneut zu erstatten. N 9

8 2. Meldepflichtige Personen.

1. Zur Meldung verpflichtet sind alle gewerblihen Verbraucher (uatürlihe und juri\1ishe Personeú), welcke im Jahreädurhschnitt oder bei nicht dauernd arbeit:-nden Betrieben im Durchschnitt der Betriebsmonate mindestens 10 t (1 t = 1000 kg = 20 Ztr.) monatli verbra' chen, gleichgültto, ob fe di- Brennitecffe per Babn, Stif oder im Lanvdabsay beziehen. Auch das Nei, einschließlich der Herres- und Marineverwalturg, die Bundesstaaten, Kowmunen, öfentlih-r cht!ihen pershaiten und Verbände sind für thre Be- triebe (3. B. Gewehi fabitken, Werften, Wasserwerke, Straßenbahnen) melde pflichtig.

2. Der Meldepflicht unter!icgen rickt, und zwar ohre Rüctficht cuf die Höhe des Verbrauchs:

a) die Staatéetserbahnen ;

b) die Kaiserlide Marine fôr thre Bunkerkoblen ;

c) die Heere#tbetriebe, foweit der Bedarf durch Jntendanturen beschafft wird;

a) dite Satwerfe;

e) Sch‘ffébesiger sür ihren Beda1f on Bunkerkohle sont- für die

zur Oehzung der StTisfzräume besttmmte Kohle;

f) Zecenbefiger sow?it 14° selbst erzegte Kohlen. Koks und Brikets zur Aufrechterhaltung ihres Grubenbetrtebes (Zechen- seibstverbraud) oder zum Betriebe eigener Kokereien (mit oder ohne Neberproduktenarlagen), Teerdefitllationen, Ge- neratorgas- und sonstiger Gasanstalten oder Brikettfabriken

verwenden (verkoken, brikettieren), wenn diese Werke in unmiitelbarem Anschluß an die demselben Zechheabesizer gebörtge Zechenan!age erri&tet find; s

g) die landwtrisdœa'tlihen Ne benbetriebe, t. h. solche Betriebe, die in wirtschaftlihem Zusammenhang mit einem landwiit- \chaft}ihen Betriebe von dessen Inhab-r gesübrt werden, soweit sie nickt Gegenstand eines jelbsiändigen gewerblichen Unternehmers sind; ;

1) Schlahhthöfe, Gostwirtsckaften, Gasihöfe, Badeansffalten, Warenhäuser, Lodengeshäste, Krankenhäuser, Strafanjtalten und ährlihe Betriebe, ferner Bäâckereien, Schläbtereten, soweit sie dem LVetarf der in der Gemeirde wohnenden oder sid vorübergehend au'haltenden Bevölkerung dienen.

3, Ob hiernach ein Verbraucher melder flihtig ist, entsheidet im Zweifelsfalle die für den Siy des Betriebes zuständige Kriegsamtstelle.

S9: Inhalt der Meldung.

Die Angaben haben in Tonnen = 1000 kg zu erfolgen und sind unter genauer Adiessenangabe dcs Liefere:8s odec der Lieferer nach Ari (Steinkohle, Steinfoblenbrifetts, Braunkohle, Braunkobler- brifetts, Zechenkoks und Gaekoks), Herkunft nah Gebieten der Amt- lichen Verte:[ungsstellen, siche § 6 (z. B. Steinkoble aus Oberschlesien, Braur. kohle aus dem Gebiet rechts der Elbe usw.) und Sorten (Fett-, Mager-, Förder-, Stücf-, Nuß-, Staubkoble usw.) zu trennen. Die Meldunaen haben folgende Angaben zu enthalten;

a) Bestond am Anfang des Vormonats,

b) Zufvhr im Vo1monat,

c) Bestand zu Besinn des laufenden Monats,

a4) Verbrau im Vormonat,

e) Bedarf für den laufenden Monat,

f) voraussihtlicher Betarf für den folgenden Monat.

8 4. Nachprüfung der Ängaben. Der Meldepflichtige bat fortlaufend über feinen Verbrau an Brennstoffen nah Art, Herkunftogebiet und Sorte in sol@er Weise Buch zu führen, daß eine Na&prüfung der Bestände möglich ist.

8 5. Mel destellen.

I. Die Meldungen sind zu erstatten:

1. an den Reichskommissar für die Koblenverteilung in Berlin;

9, an die für den Ort der aewerblichen Nieder!assung des Meltevflihtigen zuständige Kriegsamistelle ; :

3. an diejenige Amtliche Vertetlungsstelle, welche unter Berülk- sichtigung der Herkunft der meldepflihtigen Brennstoffe zu- itändig tit (siehe § 6). Beztieht der Meldepfl:chttige Brenn- stoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Veiteilunaé- siellen, so sind an alle diese Amillchen Verteilungsöstellen gleihlautende Meldeka-tea etnzusenven;

. an den Lieferer des Meldepflihtigen. Bestellt der Melde- vflihtige bei mebreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Mel»ekarte zu rihten. Beziebtt er von einem Lieferer Brennstoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer soviel glechlautende Karten einzureichen, wie Hakuntitsgebie!e in Frage kommen. Für die von einem im Auglande wohnendea Liekerer unmittelbar bezogenen böhmishen Kohlen find die Meldekarten niht an den auê- ländischen Lieferer sondern (soweit es sh um niht im Kögigreih Bayern gelegene Betrtebe handelt) an den Koblenausgleich Dresden (stehe § 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aussch:tft: „Auslandskchle“. Für Be- triebe, die im Köntgreih Beyern liegen, sind diese Vtelde- karten an dite für ihren Bezirk zuständige Krieggamtstelle bezo. Kriegtamtnebenstelle zu senden, und zwar mit der- selben Auf\rift.

17. Sämtliche Peeldefkaiten sind gle!{lautend aus;ufüllen.

11. Für Gasfoks, für böhn:isde nah Bayern eingeführte-Koble sowte für die im rehtêrheinis@en Bayern, ia ten Revieren Ibdben- húrer, Barsinghausen, Obernkirden und in den fonstizen in der Nâbe des Deisters gelegenen Zechen geförderte Kohle fallen die unter Absatz 1, Ziffer 3 genannten, an die Amtlichen Veztcilungsstellen zu rihtenden Meldekarten fort.

8 6. Amtliche Verteilungsstellen.

Amtliche Verteilungss\tellen sind:

1. Für Steinkohle *) aus Ober- und Nieterschlesien :

AmtliGe V rteilungütrelle für \chlesishe Steinkohle in _Berlin W.. 8, Unter den Linden 32.

2. Für rheiniichweitälshe Stetnfohle *):

_Das Rhetnisch- Westfälische Kohlen-Syndikat in Cfsen.

3, Für Steinkohle *) aus dem Aachener Neviec :

Amt'ihe Verteilungestelle für die Steinkoblengruben des _Aathener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4, Für Steinkchle *) aus dem Saarrevter, Lothringen und der bayerishen Pfa!z:

Amtliche Verteilungsstele für das Saarrevier in Saar- brüûdea 2 (Königliche Bergwerksdirektion).

9, Für Braunkohle7) aus dem Gebiet rets der Elbe:

Amtliche Verteilung#st-Ve für die Brankohlenwezke rets der Elbe in Berlin NW. 7, Rethstaasufer 10.

6. Für mitteldeutshe Braunkoblef) (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 7 genannten:

Amtlihe Vertetilungfstelle für den mitteldeutschen Braun-

s kohlenbergbau in Halle a. S., Landweh1straße 2.

7. Für Braunkohle) aus dem Königreih Sachsen links der Elbe und dem Herzogtum Sachsen - Alten- burg, ‘sowte für böhmishe nah Deutschland (außer o RLceny eingeführte Kohle und für sächstische Stein-

ers Kohlenausgleich Dresden, Unienkommandantur E, Dresden.

8, Für rheinische Braunkohle+{), Braunkohle) der Grube Gustav bei Dettingen und Braunkohle f) aus dem Dillgebtet, dem Westerwald und dem Großherziogtum e

e I \sen: Amtliche Verteilungsstelle für den rheinischen Braunkohler- bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7.

8 7. Art der Meldung.

1. Die Meltungen, die mit Namensunterschrift (Firmenunter- \{chrif1) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf den amtlichen, für November bestimmten Meldekarten mit blauem Druck erstattet werden, die jeder Meldepflihtige bet der zuständigen Orts- koblenstelle, beim Feblen einer solhen bet der zuständigen Kriegs- wirtschaitsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegs- amtsteDe, gezen etne Gebühr von # —,15 füc vter zusammen- gen A eee ed s E eno noch weiter exforder-

en Meldekarten (fiehe § 5,8 und ‘“ un 9,2) find dort einzeln für H 0,03 das Stück erbältitch. Î N : |

__2, Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Otter, \o müfsen für jeden Betrieb hie Meldungen gesondert erfolaen.

3. Die Meldekarten erthalten etre Einteilung nách Verbraucher- gruppen. Jeder Meldepflichtige hat die für ibn ta Fraae lommende BerbrauGheraruppe durch Durkreuzen kenntliß zu macher. Falls ein Meidcpslihtlger nah der Art seines gewerblihen Belriébes zu mebreren Verbravhergruppen gehört, ist maßgebend, zu xelher Ver- bravhergrurpe bder wesenlidste Teil seines Betriebes gehört. Zst {hm vom Neichtkohlentommissar eine Verbraucherzrupve angewtesen worden, so bat er diese zu duih?xeuzen. Es ist unzuläsfio, mehrere Verbraucherärupypen zua durhkceuzen.

*) Auch Steinkohlenbriketts, Shlammkohle und Koks.

*") Auch Steinkohlenbriketts und Koks. +) Auch Braunkoßhlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudéekoks,

8 8. lsdung im Falle der Annahmeverweigerun E Vas Meldekarten durch Lieferer. g

Benn ein Meldexflih!iger keinen Lieferer zur Annahme seinex Meldekarte bereit findet, so bat er neben der für den Reichékommissar. far die Kohlenvezrteilung in Berlin bestimmten Meldekarte auh die für den Lieferer bestimmte Melidekarte dem NReichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin einzusenden, und zwar mît einem be. \son»eren Begleitschreiben, in dem anzugeben ist, aus welchem Grunde die Meldekarte nicht an cinen Lieferer weitergegeben wurde, und welder

Lieferer vorgeschlagen wird.

8 9. Weitergabe der Meldungen durch die Llkeferer.

1. Ieder Lieferer, dem eine Meltekarte zugegangen ist, hat fie obne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptli:ferer* gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Kokeanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verrau!g- kartell oder Handeléfirma) den Alleinvertriebd feiner Produktion üben lassen hat, diefer Dritte. /

9, Falls ein Lieferer (Händler) tie in einer Meldekarte auf. geführten Brennstcffe von mehceren Vorltieferern beziett, so gibi erx nit die urschrift!khe Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf sov‘el neue Meldekarten, wte Vorlieferer in Frage kommen. Die neuen Meldekarten hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen ber neuen aufgeteilten Meltekarten dürfen zusammen nit mehr ergeben, als die dec urshriftlihen Karte. Jede neue Melze- karte hat: :

a) die auf diese Karte entfallende Menge, Þ) die auf die anzeren Karten verteilten Restmengen der urs \{chriftlihen Kart- mit Nennung der Lieferer zu enthalten, Die neuen Meldekaiten sing mit dem Vermerk „Auf geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die: E Karte tit bis zum 1. April 1918 sorgfältig autzu- ewahren. '

Z. Jeder Lieferer (Händler), der von etnem im Auslande woh- nenden Lieferer böhintshe Kohlen beitcht, hat die betreffenden Mel ckes Inten nidt an den ausländiihen Lieferer, sondern, falls es fich um Meldekorten ha delt, die von im Köntigrelh Bayern gelegenen Be- trieben herrühren, an die für die Verbrauhsstelle zuständige Kriegs- amtstelle bezw. Krieg8amtnedenstelle, andernfalls an den Kohlen- ausgleich Dresden zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle" zu veisehen.

§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldurgen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Licferern And veiboten.

8 11. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepfliht nit genügt, hat neben der Bestrafung gemäß § 13 zu gewärtigen, daß ihn der Reichs- kommissar für die Kohlenverteilung oder die Amtliche Verteilungsstelle von der Belieferuag ausschließt.

8 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, de diese BekanntmaGung betreffen, mit Ausnahme der in § 2, ? erwähaten, find an den Reichöskommissac für die Kohlenverteilung, Berlin, zu rihten.

8 13. Strafen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung: werden nach der ein- gangs erwähnten Bestimmung des § 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Ge‘äagnis bis zu einem Jahr und mit Geld- strafe bts zu zehntausend Mark oder mit einer- dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann auf Sinziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwlderbandlung bejteht, ohne Unterschied, ob se dem Täter gehören oder nit.

8 14. Inkrafttreten.

Diese Bekanntmabung tritt am 1. November 1917 in Kroft. Berlin, Oktober 1917. Der Reichsk?ommissar für die Kohlenverteilung. S tuß.

“Die von” heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 181 des Reihs-Gesezblatts enthält unter Nr. 6080 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum und die Ver- teilung der Petroleumbestände, vom 19. Oktober 1917, und unter Nr. 6081 eine Bekanntmachunq über die Vornahme einer Volkszählung am 5. Dezember 1917, vom 18. Oktober 1917.

Berlin W. 9, den 19. Oklober 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 183 des Neichs-Geseyblatts enthält unter

Nr. 6088 eine Verordnung über Kleie aus Getreide, vom 18. Oktober 1917.

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1917.

Kaiserliches Postzeitungzamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Jhre Majestät die Königin haben Allergnädigst geruht :

_ dem Kaufmann Theodor Kayser in Potsdam das Prädikat als Hoflieferant Allerhöchstderselben zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Slaatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Merseburg getroffenen Wahl den Stadtrat Dr. jur. Mosebach in Döbeln (Königreich Sachsen) als zweiten Bürgermeister (besoldeten Beigeordneten) der Stadt Merseburg auf die geseglihe Amtadauer von zwölf Jahren bestätigt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten..

Dem Musikdirigenten Lemacher in Solingèn ist der Titel Königlicher Musikdirektor cha worden.

Justizministerium.

“Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge-

heime und Oberkriegsgerihtsrat a. D. Henschen bei dem

Amkt3geriht und dem Landgericht in Osnabrück, der Rechts

gericht in Berlin-Listerselde, de Gericntasestor Dr, Slelise 1 Verlin-Lichterfelde, der Gerichtsassessor Dr. e

bei dem Landgericht Il in Berlin n r frühere Gerich!8-

assessor Gustav Böhm bei dem Landgericht 1 in Berlin.

Das Königliche Gouvernement von Königsberg i. Pr. (at angeordnet, daß im Bereiche der Festung Königsberg. die Fgniglichen Lotterieeinnehmer das VLotteriefontor ausnalmslos also auch am leßten planmäßigen Erneuerungstage Nachmittags von 4 Uhr ab bis auf weiteres zu schließen haben.

Berlin, den 19. Oftober 1917.

Königlih Preußische General-Lotterie-Direktion. Gramms. Groß.

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O: Nichtamkliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Oktober 1917.

hre Majestät die Kaiserin und Königin vollendet litt 59. Lebensjahr. 8

Aus Anláäß des Ergebnisses der Kriegsanleihe erhielt der Staatssekretär des Reichsshaßzamtes Graf von Roedern von Seiner Majestät dem Kaiser und König und dem Genecralfeldmarshall von Hindenburg folgende Depeschen:

Hocherfreut über das glänzende Ergevnis der Zeichnungen zur si¿beuten Kiteg8anlethe sprehe Ib Ihnen, der Reih3bank und allen Beteiligten für die erfolgreiche U: beit Meinen herzlichen Dank und G&lüdwinsh aus. Kraftyoll und zieibewußt ftebt das gesamte deutshe Volk auch im "ierteu Kriegt jahre neben seinen Heldensöhnen in Felde binter der Netche- und Heeretlet!ung, zu jedem Opfer an Gut und Blut bereit, bis Ehre und Freihe!t des Vaterlandes gegen den Anstuim übermächtiger Feinde siegreih behauptet sind. Gott segne alle Treue und OpfeiwUktzkeit durch cinen glücklihen, ersprießlichen Frieden. Wilhelm 1. R.

Ih habe in der Tat eine große naßträalihe Geburtätags- \reude empfunriden, als ih Eurer Eriellenm Mitteilung von dem alänzenden Erfolge der 7. Kriegsavle:he erhielt. @s zeigt unseren Gegnern aufs neue, daß Deutschland auch wirischaftlih nit nteder- zuringen ift, und gibt mir den Bewets, daß das deutsche Bolk ur- eishütterlich auf den Sieg vertraut. Euer Exz-:lienz biite ich, meinen herzlihen Dank dafür bekanrt zu geben. Alle aber, die etwa beabsiktigen, durch eine Mitteilung besonders \{chöner Tell- ergebnlsse thres Wirkiungtkretses mi an ihrer berechttcten stolzen Freude teilnehmen zu ‘lassen, bitte i, zur Entlastung der Post da- von Abstand zu nehmen.

Generälfeldmazs{all yon Hindenburg.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühlmann, der Seine Majestät den Kaiser bei seinen Besuchen in Sofia und Konstantinopel begleitet hatte, wird sich auf der Rückreise, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in Budapest und Wien A und so Gelegenheit zum Gedankenaustaush mit dèn Staatsmännern der österreichisch- ungarischen Monarchie háben.,

Die Vernichtung eines unter dem Schuße éeng- \\\her Kriegsschiffe fahrenden Geleitzuges in der Nihe der Shetlandsinseln am 17. Oktober Morgens durch deulshe Kreuzer hat laut Meldung des „Wolffschen Tele- graphenoüros“ in England und Norwegen, wie nicht ánders zu erwarten war, die bekannte Entrüstung in England außerdem noch Wut über die für England fo beshämende Tatsache hervorgerufen. Sowohl der enalische Zeitungs- beriht Poldhu vom 20. d. M. wie die englishe Admiralitäts- meldung heben hervor, daß die im Geleitzug fahrenden Handels- {hie ohne Warnung irgend welcher Art und ohne Rücksicht auf das Leben der Besaßung und der Fahrgäste durh Geschüßfeuer versenkt wurden. | i

Alle so:che Behauptungen und Aeußerungen sind nicht nur gänzlih unberechtigt, sondern muten nachgerade eigenartig an, nahdem in der deutschen Sperrgebietserklärung vom 31. Januar 1917 klar und deutlich gesagt worden ist, daß vom 1. Februar 1917 an in den Sperrgebieten um Gi1oß- britannien, Frankreich, Jtalien. und im östlichen Miltelmeer jedem Seeverkehr ohne weiteres mit allen Waffen entgegengetreten werde. f

Jm Laufe der Monate ist von deutscher Seite immer wieder betont worden, daß, wer sich ins Sperrgebiet begibt, dies unter Gefährdung von Schiff und Menschen tut, da grund- \säßlih von deutscher Seite keine Verpflihtung übernommen werden kann, im Sperrgebiet Menschenleben zu retten zumal, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein feindlihes U-Boot gesichtet wird. Es ist niht ohne Wert, an den Befehl der englishen Ad- miralität zu erinnern, bei Anwesenheit feindlicher U-Boote keinerlei Rettungsversuche der eigenen Leute vorzunehmen. Gegenüber der englischen Admiralitätsmeldung soll nohmals ausdrücklich festgestellt werden, daß; die Versenkung des Geleitzuges mitten im Sperrgebiet vor sich gegangen ist und nicht etwa in neutralen Hoheitsgewässern, wie die Versenkung deutscher Dampfer am 16, Juli durch die Engländer an der holländischen und einige Monate vorher an der norwegischen Küste. Diese Tat wurde damals von der englishen Admiralilät ausdrücklich als „große seemännische und militärische Leistung“ bezeichnet.

Wenn bei Versenkung des nah En land bestimmten Ge- leitzuges am - 17. Oktober neutrale WMeér\chenleben zu Schaden gekommen sind, so- trifft die Schuld und Verantwortung einzig und allein diejenigen, welche leichtfertigerweise diese Menschen- leben den Gefahren des Sperrgebiets ausseßten.

Die Knappheit an Wäschestoffen veranlaßt die Reich s- betleidünakstelle zur Deckung des dringenden Bedarfs der bürgerlichen Bevölkérung die Bett-, Haus- und Tischwäsché, die in Gastwirtschafts- und ähnlichen Betrieben sowie Wäschever- leihgeschästen beshlagnahmt ist, aufzukaufen. Eine 'gwangs- weise Enteignung der beshlagnahmten Bestände ist vorläufig nicht în Aussicht genommen. Weil die in den Betrieben lagernde Wäsche aber für die Zwecke der Volks- wohlfahrt dringend notwendig ist, sollen diese Slücke an Vett-, Haus- und Tischwäsche im freihändigen Aufkauf zu angemessenen Preisen der Allgemeinheit nußbar gemacht werden. Angebote sind an den amtlichen Einkäufer für Wäsche, Herrn Wölfgáng Müller, Berlin N W.7 (Unter den Linden40/41), {ah e d von dem auch ‘die näheren Bedingungen zu er-

ren nd.

Kriegsnachrichten. Berlin, 20. Oktober, Abends. (W. T. B.)

In Flandern wecselnd slarkes Feuer; nordósilih von Soissons seit Mittag wieder heftigster Artilleriekampf.

Auf Dag ö gute Fortschritte. l, 4

In Mazedonien scheiterten französishe Angriffe westlih des Ohrida-Sees.

An der Flandernfront hat am 19. Oktober bei un- sihtigem Wetter tagsüber der Artilleriekampf nachgelassen und steigerte sich erst gegen Abend wieder auf dem Großkampffelde zu lebhaftem Zerstörungsfeuer nordöstlih Mangelare, südöstlich Ypern und in Gegend Waasten. A

Jm Artois wurden bei zum Teil lebhafterem feindlichen Artillerie- und Minenfeuer in Gegend Lens, nördlih Oppy, zwischen Fontaine und Bullecourt, sowie nördlich vom La Bassce- Kanal feiadliche Patrouillen verlustreich abgewiesen. S

Nordöstlich Soissons dauert die gewaltige Artillerie- \{lacht ununterbrochen mit ungeheuerem Munitionseinsay an. Selbst Nachts übec läßt die Stärke des Feuers kaum nach. Zwischen Vauxaillon und Braye ist bereits die vordere Kampf- zone dur das Artillerie- und Minenfeuer völlig in ein Trichter- feld verwandelt. Am Vormittage und am Abend nach slärkster Feuervorbereitung angesezte feindliche Erkundungsvorstöße wurden abgewiesen. j :

In der Champagne erfolgten Nachmittags und Abends teilweise heftige Feu-rüberfälle nordöstlich Prosnes.

Die gestrige Eiffelturmmeldung über Einbruch in unsere Stellungen auf dem Keilberge ist unrichtig. Es wurden nur einige Franzosen im Vorfelde bemerkt. Sie wurden durch wenige Schüsse vertrieben. ; (

Beiderseits der Maas steigerte sich vom Nachmittage ab bei aufklärendem Wetter das feindliche Feuer auf der ganzen Front. Bei Höhe 344 in Gegend Fosses:-Wald nahm es gegen Abend größere Stärke an. Um 11 Uhr Abends drangen eigene Stoßtrvpps zwischen Foraes und Beihincourt in die feindlichen Gräben ein und brachten Gefangene zurück.

Im Osten wurden 'auf der Jnsel Moon noch Widerstand leistende Reste eines Todesbataillons gefangen genommen und auf der Jnsel Dagó Truppen gelandet. :

Jn Mazedonien sHeiterte am Westufer des Ohrida- Sees ein nach Artillerievorbereitung unternommener französischer Vorstoß im Sperrfeuer unserer Artillerie. Am Dobropolje wurden zwei serbishe Patrouillenvor stöße abgewiesen. Jn der Strumäa-Ebene fanden für uns günstig verlaufene Patrouillen- gefechte statt.

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Großes Hauptquartier, 21. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaßt. Heeresgruppe Kronprinz Ruppre@ht. Ostende wurde von See beschossen; in der Städt ent- tand Häuserschaden. | as e tdnben Landfront blieb bei starkem Dunst bis zum Abend die Feuertätigkeit eingeshränkt. Vor Einbruch der Dunkelheit verstärkte si das Feuer an der Küste, bei Dixmuide und in einigen Abschnitten des Haupt- fampffeldes. Mehrfach vorstoßende Erkundung8abteilungen der Gegner wurden verlustreih zurückgeworfen.

Heere8gruppe Deutscher Kronprinz.

Nach nebligem und daher etwas ruhigerem Morgen steigerte sich bei Mittags besser werdender Sicht die Artillerie- \chlacht von Vauxaillon bis Braye wieder zu größter Heftigkeit. Sie dauerte unvermindert, vielfah zum Trommel- feuer anshwellend, R G0 der Nacht an. Größere An-

riffe sind bisher nicht erfolgt. S N : f den enen Armeen blieb die Gefechtstäligkeit meist gering. '

9 feindliche Flieger wurden abgeschossen.

Oestlicher Krieg3schauplaß.

Auf der Jnsel Dagö ist die Ostküste von unseren Truppen erreicht; Streifabteilungen durhdringen das Innere. Bisher sind mehrece hundert Gefangene gemeldet. d

Die, zwischen der Insel Moon und dem Festland gelegene Jnsel Schildau wurde von uns beseßt.

Die russishen Seestreitkräfte haben den Moon- Sund nach Norden verlassen unter Preisgabe des Wracks der „Slava“ und von 4 auf Strand geseßten Dampfern.

Von der russisch-rumänishen Landfront ist michts von Bedeutung zu berichten.

Mazedonische Front.

Im Gebirgsstock zwischen Skumbi-Tal und Ohrida- See griffen gestern nach kräftiger Feuervorbereitung starke französische Kräste an. Deutsche, österreihish-ungarische und bulgarishe Truppen brachten durch Feuer und im Gegenstoß den feindlihen Ansturm zum Scheitern.

Oestlih des Ohrida-Sees sowie vom Prespa-See bis zur Cerna und auf beiden Vard ar-Ufern hat die Kampf- tätigkeit der Artillerien merklih zugenommen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 21. Oktober, Abends. (W. T. B.) In Flandern lebhafte Artillerietätigkeit, nordöstlih von Soissons stärkster Feuerkampf. : Die Insel Dagö ist ganz in unserer Hand. In Mazedonien westlich des Ohrida-Sees und nord- westlih von Monastir für uns erfolgreiche Teilkämpfe.

Nach vorübergehender Feuersteigerung in den Morgen- stunden ta 90. Oktober in Gegend Merckem, am Südrande des Houthoulster Waldes, bei Passchendaele und östlih Ypern ließ in Flandern bei schlechter Sicht das Fener nah. Erst gegen Abend steigerte sih das Feuer an der Küste. Mehreren

tigen kurzen Feuerüberfällen in Gegend östlich Nieuport olgten mehrere erfolalose feindliche Patrouillenvorstöße. Nach zweistündiger nächtlicher Artillerievorbereitung gingen 1 Uhr Morgens feindliche Patrouillen gegen unsere Stellungen bei und nördlich Stadt Dixmuide vor. Sie wurden verlustreich abgewiesen. Auch auf dem D Es geaen den Süd- rand des A Waldes und nördlich Poelkapelle nahm die Artillerietätigkeit gegen Abend größere Stärke an, Nach-

dem am Nachmittage der Vorstoß einer feindlichen Grofß- patrouille an der Bahn Boesinghe —Staden abgewiejen War, blieb das Feuer auch Nachts über zwischen Hauthoulsier Wald und Vasschendaele sehr lebhaft. Eigene Geschwader belegten mit beobachtetem guten Erfolg Dünkirchen, Poperinghe und Elverdingen mit Bomben. „Zm Artois und in Gegend St. Quentin wurden bei zeitweiser 32Uet- steigerung feindliche Patrouillen vertrieben und Gefangene ein-

behalten. 4 . ! Auch an der Aisnefront hatte Vormittags herrschender

dichter Nebel ein geringes Nachlassen des Feuers zur Folge. Mis setzte ¡ddo mit aufftärendem Wetter jofort ver Artilleriekampf unter ungeheurem Munitionsaufwand mit großer Heftigkeit wieder ein und steigerte sich immer m den Nachmiitaasstundea. Vor Einbruch der Dunkelheit erreichte: das feindlihe Feuer in Gegend von Vauxaillon, bis Royere Ferme äußerste Stärke, ohne daß bisher Jnfanterieangriffe er-: folgten. Unsere Artillerie bekämpfte wirksam die feindlichen. Batterien und nahm wicderholt als stark beseßt erfannte feinD- liche Gräben unter Vernichtungsfeuer. Der gewaltige Artillerie- kampf hielt auch Nachts über unter fortdauerndem Maÿßsen- einsaß von Munition an. i . | Ln O ft en haben unsere Truppen die Ofifüste der Insel Dags erreicht und die Jnsel Schildau beseßt. E Ja Mazedonien leitete kräftige Actillerievorbereitung französishe Angriffe ein, die zwischen dem Skumbi-Fluß und Obrida-See von deutschen, österreichish-ungarischen und bul- aarischen Truppen sämtlich verlustreih abgewiesen wurden. Zwischen Ohrida- und Prespa-See bis zur Cerna und zwischen Wardar- und Dojran - See wurde das feindliche Artilleriefeuer stärker und hielt au Nachts über_ an. Schwächere feindliche Abteilungen wurden durch unser Fuer zerstreut.

Großes Hauptquartier, 22. Oktober. (W. T. B.)

Westliher Kriegsschaupla 8. Heere3gruppe Kronprinz Rupprecht. ;

Jn Flandern s{chwoll gestern der Feuerkampf vom: Houthoulster Walde bis zum Kanal Comines_- )pern wieder zu großer Stärke an und blieb, vielfach zum Trommel- feuer gesteigert, bis zum Morgen heftig. 4

Heute früh haben na bisher vorliegenden Metdungen zwishen Draaibank und Poelkapelle französis» englishe Angriffe eingeseßt.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Die Artillerieshlacht zwischen Ailette-Grund und Braye wurde unter stärkstem Einsaß aller Kampfmittel tagsüber und mit nur wenigen Pausen auch während der Nacht weitergeführt. :

n mittleren AbsGhnilt des Chemin-des-Dames war besonders bei Cerny das Feuer zeitweilig sehr lebhaft.

Auch in der Champagne und an der Maas hat sich die

Kampsftätigkeit verstärkt.

12 feindliche Flieger und 1 Fesselballon wurden gestern zum Absturz gebracht.

Oesiliczer Kriegs\schauplaß. :

Die ganze Jnsel Dagö ist in unserem Besiß. Mehr als 1200 Gefangene und einige Geschüßze wurden eingebracht, große Vorräte erbeutet. /

Jn 9 Tagen führten Acmee und Marine die Operationen über See gemeinsam durch, die Oesel, Moon und Dag ö, die Shlüsselpunkte der östlihen Ostsee, in deutiche

and brachten. 9 Ein éueér Beweis der Schlagkraft unseres Heeres und

unserer Marine ist erbracht; ihr Zusammenwirken auh hier kann vorbildli& genannt werden.

Mazedonische Front. : l Im Skumbi-Tale entrissen unsere und die verbündeten Truppen den Franzosen im Angriff einige Höhenstellungen und

ielten sie gegen starke Gegenstöße. : / n L Straße Monastir—Nesna scheiterten

wiederholte Angriffe des Gegners. : S R due ttaiin blieb hier und in breiten Abschnitten

auf beiden Vardar-Ufern starî. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oefterreitish- ungarischer Bericht. Wien, 20. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Westlih des Ohrida-Sees scheiterte ein französischer Angriff im zusammengefaßten Feuer der Batterien der Ber- bündeten.

Sonst nichts lden. S R Chef des Generalstabes.

Wien, 21. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschaup laß. Die Lage ist unverändert.

Ftalienisher Krieg3\schaupla 8. ; Im Fleims - Tal brachten unsere Patrouillen von einer gelungenen Unternehmung einen Offizier und 40 Mann als Gefangene zurü.

Südöstlicher Kriegsshauplaß. 8 Westlih des Ohrida-Sees scheiterten starke französische Angriffe an E lan leren, Reue österreichish-ungarischer, t d bulgarisher Truppen. M at N Der Chef des Géneralstabes.

_ Bulgarisher Bericht. Sofia, 20. Oktober. (W. T. B.) Generalstabsbericht

vom 20. Oktober. i Mazedonische Front: Westlih des Ohrida-Sees der mit mehreren Kom-

wurde ein feindlicher Angriff, ; pagnien nah ausgedehnter Artillerievorbvereitung unternommen wurde, durch Feuer zurückgeschlagen. Auf der Tschervena Stena, westlich Bitolia und im Tscherna-Bogen heftiges

Artillerieseuer. Auf den Stellungen bei Dojran lag mäßiges Störungsfeuer. Mehrere feindliche Erkundungstruppen, die