1917 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Auf tabakähnlie Warev, tie als Ersch für zigaretter steuer- pflihti,e Erzeugnifse dienen solien, finden ie Bo':ichriften des Zigarettensteuergeiexes vom 3. Juni 1906/15. Juli 1909 sowie von Artikel 11, [Il des Seseges über Erböbung der Tabokabgaben vem 12. Juni 1916 (Reit2-&:seybl. S. 507) finng-mäße Anwendurg.

& 2, Die Verordnung tritt am 1. Nevember 1917 in Kraft. Der Reit&skanzler bestimmt den Zeitpunkc des Außerkrafttreter8.

Berlin, den 27. Oftober 1917. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Graf von Roedern.

Bekanntmachung über Höchstpreise für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserrüben ).

Auf Grund des S 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Swfrüchte vom 8. April 1917 (NReichs-Geseßbl. S. 307) wird bestimmt:

Der Preis für Herbstrüben (Stoppelrüben, Wasserrüben) darf beim Verkauf durch den Erzeuger 1,50 #6 je Zentner nicht übersteigen.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 27. Oktober 1917.

Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsißende: von Tilly.

Bekanntmachung.

Das am 14. Juli d. I. gegen den biesigen Kohkerhändler Her - mann Landmann wegen Unzuvetrlässigkeit erlassene Verbot des Handels mit Hetzstoffen wird aufgehober.

Chemniy, den 19. Oktober 1917.

Der Rat der Stadt Cbemniß. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekanntmachung.

Dem Bâärenwirt Franz Xaver Wörner tin Durbach wurde jegl'h:r Handel mit Wein, Branntwein und Obstwein untersagt.

Offerburg, den 22. Oktober 1917.

Großb. Bezirksamt. Dr. Sauter.

Bekanntmachung.

Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 18, Oktober 1917 ift der Meggermeister Ludwig Weller IV. von Wieseck als unzu- verlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fletshwaren ausgeschlossen worden.

Gießen, den 19 Oktober 1917.

Großherzogliches Kreitamt Stcßen. Langermann.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Theodor Angersbach§ hier habe ih den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt (B.-V. v. 23. Septemter 1915).

Braunschweig, den 24. Oktober 1917.

Herzogliche Polizeidirektion. v. d. Bus ch.

t.

Békanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 zur Fecnkaltung unzuverlässiger P rfonen vom Handel (RHBl. S. 603) und dec Ziffern 1, 2, 4, 5 und 8 der Nnweitung des Kaiserlichen Ministertums vom 11. Oktober 1915/ 8, Mat 1917 zur Ausführung dieser Vexordnung (Z. u. B. A. Bl, S. 305, 385) wtrd dem Seifenhändlec Bernhard Faller, Kager- ederbruh 15, der Handel mit Gegenfländen des täglicten Bedarf9, insbesondere Nahrxungs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leucht- stoffen und mit Gegenständen bes Kriegsbedarfs von heute ab für das ganze Gebiet des Deutschen Reis untersagt.

Straßburg i. Els., den 17. Oktober 1917.

Der Polizeipcäsident. von Laut.

Die von heute ab zur Aus3gabe gelangenden Nummern 189 und 190 des „Reichs-Geseßblatts“ enthalten

Nummer 189 unter

Nr. 6097 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung vom 20. Oktober 1917 über Zigarettentabak, vom 24. Oftober 1917, unter

Nr. 6098 eine Bekanntmachung, betreffend Zollerleichterung für Frucht- und Pflanzensäfte, vom 25. Oktobec 1917, und unter

Nr. 6099 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der A zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 24. Of- ober (3

Nummer 190 unter

Nr. 6100 eine Verordnung über Fleishbrühwürfel und deren Ersaßzmittel, vom 25. Oktober 1917, unter

Nr. 6101 eine Verordnung zur Abänderung der Verord- nung über die den Unternehmern landwirtschaftliher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorager und für die Saat zu belassenden Früchte vom 20 Juli 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 636), vom 25. Oktober 1917, und unter

Nr. 6102 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung über die Veranstaltung von Lichtspielen vom 3. August 1917 (Neichs-Gesezbl. S. 681), vom 26. Of tober 1917.

Berlin W. 9, den 27. Oktober 1917.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militätintendanturrat Taubert zum Obermilitär- intendanturrat sowie die etatsmäßigen Militärintendanturassessoren Nitschke und Fechner zu Militärintendanturräten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle zu Greifenberg i. P. berufenen Rfarrer Liz. Meyer, bisher an der evangelisch-lutherischen St. Johannis- und Schloßkirche in Stolp, und den in die Oberpfarr- und Ephoralstelle zu Kyriz be- rufenen Pfarrer Kae ke, bisher in Wobbermin, zu Super- intendenten zu ernennen.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Nothing aus Weferlingen ist zum Kreisschulinspektor in Liebenwerda ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml S. 152) wird das Reineinkommen der Hessishen Siaatseisenbahnunternehmung, soweit es der Be- steuerung durch die abgabeberectigten preußischen Gemeinden im Bereiche der Oberhessishen Eisenbahnen (Fulda, Großenlüder, Salz\schlirf, Gelnhausen, Lieblos und Overbimbach) unterliegt, für das Steuerjahr 1917 auf 37283 # hierdurch festgestellt.

Berlin, den 26. Oktober 1917.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Offenber g.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Liz. Meyer in Greifenberg i. P. ist das Ephoralamt der Diözese Greifenberg i. P. und

dem Superintendenten Kaeßzkte in Kyriß das Ephoralamt der Diözese Kyriß übertragen worden.

Preußische Ausführungsanweisung zur Verordnuna

über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917

in der Fassung der Bekanntmachung vom gleichenTage (NGBl. S. 914).

A. Landeszuckeramt.

Die einheitliche Leitung der Durchführung der Zuckerversorgung in Pceuß-n ist auch für das Betriebéj-hr 1917/18 Aufgabe bes Lar detzuderamts. Das Landeszuckeramt ist besondere Vero ittiunge- telle ¡wishen der Neich8zuckerstelle und den preußishen Kommunal- verbänden im Sinne des § 17 Absay 1 Saß 2.

Für die Organisation und die Befugnisse des Landeëzuckeramts bleiben die Bejtimmnngen der Äncrdnuyng der Landeszentralbehörden vom 31. Januar 1917 in Kraft. Die Aufsicht über das Landes zuderamt wird vom Staatskommissar für Volfksernährung geführt.

B. Zuständigkeit dbestimmung en. 31 Satz 3 und 4.)

Kommunalverbände sind die Sitadt- urd Landkreise. Den Kommunalverbäuden im Sinne der Verordnung und der Kusühruvogs- bestimmungen stehen gleih Vereinigungen von Stadt- und Lankkretien zum gemeinsamen Bezug des Zucke.8 und zur Regelung des Verbrauchs. Die Oberpräsidenten und Regierungdpräsidenten, für Groß Berlin der Voisigende ter Staatlichen Verteilungs|telle, knnen auf Grund der Bekanntmahuvg über die Errichtung von Preitpröfungsftelien und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (N S8Bl. S. 607) und der Ausfüherung3anweisung der Landeszentralbehörten vom 19. Juli 1916 zu der genannteu Beklanntmahung terartige Ver- eintgungen anordnen.

In einigen Provinzen sind die Stadt- und Landkreise unter Leitung bebörcli®er Piovtnzialzuckersiellen mit kaufmänvischen Ab- teilungen zu einheltlihen Versorgungsgebteten zujammengeslo#en. Liese Organisation, welche si bewährt hat, wird allmählich au in den übrigen Provinzen, sofern die Verhältnisse dazu irgend geeignet erschetnea sollten, durh¿uführen sein. Sie bietet deu Borteil der gleichmäßigen Zuck-rversorgung und der Freizügigkeit der Zulkerkarte in größeren Beztrken. Daneben entlastet sie wesentlich die Statt- und Lantkreise und Gemeinden und schafft die Möglichkeit, auch ten gegenwärtig vielfa autgescalteten Großhandel in Anlehnung an tie Friedenszujtände wieder zur Witwvirkung heranzuzieheo, was bei der SawWkurde des Großhandels und den ihm zur Verfügung stehenden g?\äftlihen Einrichtungen {im Interesse der glatten Abwicklung der Zuckeryersor zung erwünscht ifi,

An Stelle von Provinztalzuckerstellen können, falls ein einkeitlties Vorgehen in der Provinz untunlih erihezint, auch Deztrk8zuckerstellen in den einzelnen Bezirken eingericktet werden.

Die Befugnisse der Kommunalyerbände und Gemeinden find durch deren Vorstand wahrzunehmen. Wer als Vorstand des Kommunal- verbandes, als (Bemeinte und als Semeindevorstand anzusehen ist, beitimmen die Krei8orduungen und Gemeiudeverfassungegeseßze. Den Gemeinden stehen vie Gutsbezirke glei.

Zuständige Behörde im Sinne des § 29 ist die Ort9polizet- beböôrze, Höbere Verwaltungsbehörde i} der Regterung? präfident, für Berlin der Oberpräsident tn Potsdam.

C. Verbrauch von Zuer. (28 16—22.) 1, Bemessung des VerbrauHEe.

__ Das Lanbe8zuckerami wird bis auf weiteres zur Verbrau§H der U Bevölkerung die bisherige monatlihe Kopsmenge über- weisen. Um eine angemessene und glei{mäßige Ver: sorgung zu sichern, kann das Landeszuckecramt Hôchst- und Mindestgrenzen für di? an bte Berbraucher zu verabsolgenden Kopfmengen festsezen. Für Säuglinge find mindestens 30 g und möglibst bis zu 50 g Zulker täglich aus- zugeben. Neber eiwaige Ersparnisse könnea die Kommunalverbände und Gemeinden unter Beachtung der bom Landeszuckeramt ergehenden e ad iu Interesse der Gesamtv:rsorzung ihres Bezizks

erfügen.

Zuch în der reben dem Vedazrfsanteil für die bürgerliße Be- völkerung bereitzuftellenden Zukermenge zur Bersotaüng t a, theten, Gasthäuser, Bädereien, Konditoreien und sonstigen Betrieben tritt einstwetien keine Kenderung ein. Den Kommunalverbänden und Gemeinden wtrd eine ausreiher.de Zuckerlieferung an diese Betriebe zur Pflicht gemacht.

2, Bezug des Zuders.

Für den Bezug des Zuckers zum allgemeinen Verbiau bisherigen Beslimmungen aufrechterhalten worden. Die Soulkunal, verbände können demnach ten auf sie entfallenden Zucker selbst beziehen oder die Bezueseine an den Handel weitergeben 17, Abs, 2).

Möglichste Beteiligung des Großbande!s am Zukerbezuge, des Kleinhandels an der örtlichen Verteilung ift dringend geboten. Die Heraniziebung des Sroßhandels und Kleinhandels darf? nicht zu etnec r U AEA dex Konsumvereine und threr Einkaufsorganisalionen ühren.

D. Gebühren des Lande8zuclkeramts. 26 Abs. 2.)

Zur TDeckung feiner Unkosten erhebt das Landezzuckeramt für die Unterverteilung des Zukers einen Zuschlag zu der der Retchezucker stelle zufließenden Sebühr in Höhe von 5 Pfg. für den Doppelzentner. Der Zuschlag kommt bet den Bezugscheinen in Anrechnung, welche das Landeszuckeramt vom Tage der VeröffentliGung dieser Anweisung

im , Köndgli Preußischen Staatsanzeiger" an ausgibt. Der Zu- schlag ist zusammen mit den Gebühren der Neichfzuerstelle an tags Landes vckeramt atzuführen.

E. Regelung des Verbrauchfzuckerpreises in der Ueber gang?zeit. 28 der AusführunasSbestimmungen bes Neichskanzlers vom 18.Oktober 1917. —RGBIl. S. 924 —,

Pie Kommunalverbände und die Provinztalzueerstellen werder zur Erzielung eines einbeitlihen Kleinhandel? öchstpreises in dec Uebergangszeit vom alten zum neuen Betriebej1hr ermähtigt, anzu- ordnen, daß der ihnen vom Landeszuckeramt überwiesene, zum Preise des Betrießbéj1hres 1916/17 b-zogene Zucker zum Preise des Betriebs. jabres 1917/18 für den Verbrauch abaegeben wird. Sle baben tn diesem Fall zu bestimmen, daß die Großhändler und Kleinbärdler den ibnen erwadsenden Mehre:lóös an sie abzuliefern baben. Sofein es si nur vm geringtügige Beträge handelt, kann ven einer Ein- forderung des Mehrerlôöjes ausnahmsweise abgesehen werden. Diez näheren Besiimmunzen, trébesondere über dite Verwendung der von den Groß- und Kleinhändlein abzultefernden Beträge, erläßt taz Laandeszuckerantt.

F. Hôdhftpretise für den Kleinverkauf.

Ueber die vo1 den Kommunalv-rbänden festzuseßenden Klein- bandelsböhstpreife wird das Landeszuckeramt nähere Bestimmungen treffen, sobald bie Pretéfestseguagen des Neichs vorltegen.

G. Jakrafttreten der Ausführungs8anwetsung.

Diese Ausführungsanweisuna tritt mit dem Tage ihrer Vers öffenilihunz im „Köntglich Preußischen Staatsanzeiger* in Kra't.

Berlin, den 27. Oktober 1917.

Der Staatskommissar für Volk3ernährung. J. V.: Peters.

Bekanntmachuns.

Das unteim 12. Juni 1917 gegen den Kaufmann Julius Shleim tn Allenttein Königstraße Nr. 75 erlassene Verbot des Handels mit Lebensmttteln aller Art sowie die Ver- mitt)ung eines derartigen Handels wird mit dem 20. Oktober 1917 wteder aufgzhoben.

Allenstein, den 17. Oktober 1917.

Di: Stakttpolzeiverwaltung. G. Zülck@.

Bekaununtmadchuns.

Das urterm 6. und 24. Jult 1917 gegen den Kaufmann Stanislaus Wojciehowski in Gnesen,. Warschauerstraße 9, erlassene Verbot der Ausübung des Handelsgewerbes3 mit Gegenständen des tägliden Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futt-cmitteln aller Art fowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstofen und mit Gegenständen des Prieg8bedarfs auch der (in- {tellung des Schankgeshäft2, wird unter Auferlegung der Kosten auf Grund des § 2 Ab). 2 der Verordnung vom 23. September 1915 (NSBl. S. 603) hierdurch aufgehoben.

Gnesen, den 214. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. Nollner.

Bekanntmachung.

Dem Müßlenbesiger Dörfer in Seebnißtz ist, in Abänderung der Anordnung vom 17. Oktober d. J., das Mahlen von Ge- treide bis auf weiteres wieder gestattet. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat der Genannte zu tragen.

Lüben, Shles., 26. Oktober 1917. Landrat von Lucke.

e Im RAT S

Bekanntmachurg.

Den Eheleuten Emil Berges, hier, Auershulstraße 4, wohn- baft, ist durch Veriüguag der Poltieiverwaltung jeder Pandel mit Nahrungs- und Genußmitteln wegen Unzuyerlä|sigkeit untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlihung dieses Verb513 haben die Betroffencn zu tragen.

Barmen, den 23. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Evyertsbusch.

Bekanntmachung, Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bunde3rats vom

23. Septembec 1915 (RGBk. S. 693) über die Fernhaltung urzu-.

verläisiver Personea vom Handel habe ih dem Hans Schalk, ge- boren am 30. September 1879 in Offslein, Kieis Worms, hier, Alexanderstraße 29, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständea des täglichen Bedarf 3 und des Kriegas- bedarss, in8besondere mit Nahrungs- und Genußmitteln, für das gesamte Reit sgebiet verboten.

Düfseldorf, ten 24. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lchr.

Bekanntmachung.

¿ Gemäß § 1 Ab*®. 1 u. 2 der Verordnung des Bunde3rats vom 23. September 1915 (NHBIl. S. 603) üb-x die Fernbaltung unju- verlä!siger Personen vom Handel bave ih dem Fuhruvternehmer Michael Pielen, geboren am 24. März 1865 in Amern St. Apton, hier, Amsierdamersiraße 50, wohnhaft, die Ausübung jedza Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs um des Kriegsbedarfa, insbesondere mit Nahrungs- und Genuß- mitteln, füc das gesamte Neich8gebtet verboten.

Düsseldorf, den 24. Oktober 1917.

Die Polizriverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann und Reisenden Benno Jottkowit in Glek- wig, Friedbofstr. 4, ist der Gewerbebetrteb des Handels mit Seife und anderen Gegenständen des täglidben Bedarfs sür die Dauer des Krieges wegen bewtesener Untuverlässigteit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb und diesen Handel auf Grund der Bundes- ratéverordnung über die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Han el vom 23. Septemker 1915 (RSBl. S. 603) untersagt

orden.

Gleiwig, den 28. September 1917.

Die Poltzetverwaltung. J. A.: De. Gornik.

Bekanntmachuna.

Auf Grund der Bandesratsverordnung vom 23. September 191% babe ich dem Kaufmann Karl Linke, Glogau, wegen Un- zuverläslgfeit ten Handel mit Zucker untersagt.

Glogau, den 24, Okiober 1917. Die Stadtpolizeiverwaltung. Dr. Soetbeer.

Bekanntmachung.

Avf Srund der Bundecratsverordnung vom 23. S- ptember-1915 (Rcicht-Gelepbl. S. 603) zur Fernhaitung unzuveilä be Personea pom Handel iit der Edefcau des Friy Helduser in Nemscheid, Biómarckitraße 146, der Handel mitt Lebensmitteln uvd Gegenständen des täglichen Bedarfs urtecsagt worden. Die Kosten der Veröffentlichung bat die Betreffzne zu tragen.

Reascheid, den 24. Oktober 1917.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Hertwig.

Bekanntmachung.

Auf Grund der S8 1 und 2 dcr Verordnung des Buvtcsrats rom 23. September 1915 zur Fe:nbaltung unzuver!äisiger Per)onen vom Pandel (Reich9geseyblatt S. 603) und dec Äusführungöbestim- mung2a zit dieser Verordrung von 27. September 1915 wird dem Händler Stefan Popowski ous Wongrowiß, wohnhaft in Wongrowiß, der Handel mit Gegenständen des täg- lihea Bedarfs, besonders mit Lebensmitteln, von sofort ab wegen grober Unzuverläisigkeit bis auf weiteres untersagt. Die Koten der Bekanntmachung trägt der Popoweki.

Wongrowiß, den 17. Oktober 1917.

Der Landrat. Dr. Dürr.

Nichtanilliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Oktober 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Stell- vertreter des Reichskanzlers Staatsminister Dr. Helfferich, den den Minister der öffentlichen Arbeiten Dr. von Breiten ba c, den Chef des Zivikabinetts von Valentini und den Minister des Königlichen Hauses Grafen zu Eulenburg zum Vortrag, ferner zur Meldung den Oberpräsidenten von der Schulen- bura, sodann den Justizminister a D. Dr. von Beseler in Abschiedsaudienz, und zur Meldung die Staatssekretäre Dr. Walraff und Dr. Schwander, die Oberpräsidenten von . Loebell und von Richter, die Unterstaatssekretäre Dr. von Mügel, von Braun, Schiffer und Delbrück und den Polizeipräsidenten von Potsdam von ZYißewig. Seine Majestät der Kaiser hörten später die Vorträge des General- stabes, des Chefs des Admiralstabes und des Chefs des Marinekabinetts. Gestern nahmen Seine Majestät der Kaiscr den Vortrag des Generalstabes entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen vorgestern, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, den Staat3- sekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühlmann, den Oberpräsidenten von der Schulenburg mit Gemahlin und den Regierungspräsidenten von Massenbach mit Gemahlin.

In der am 27. Okiober 1917 unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerch enfeld-Koefering abgehaltenen Plenarsizung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über tabakähnlihe Waren die Zustimmung erteilt. Außerdem wurde über Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Feslungen, für das Seewesen und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.

Der Königlich \{chwedishe Gesandte Freiherr von Essen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Daniels son die Geschäfte der Gesandtschaft.

8 30 der Eisenbahnverkehrsordnung ist dur das Neichseisenbahnamt mit Geltung - vom 15. November d. J. für die Dauer des Krieges dahin geändert worden, daß das Gewicht eines Gepäckstücks 50 kg nicht über- steigen darf. Die Maßnahme ist durch das Anwachsen \hwerer Stücke, die von den weiblichen Hilfskräften nicht be- wältigt werden können, nötig geworden. Für Ausnahmefälle werden im Deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif Teil T Erleichterungen festgeseßt werden.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 27. Oktober, Abends. (W. T. B.) Jn Flandern heftige Artillerietätigkeit; am Südwestrand des Houthoulster Waldes örtliche Jnfanteriekämpfe. Vom Oise-Aisne-Kanal nichts Neues. Jm O sten keine größeren Kampfhandlungen. n O der italienishen Front auh heute gute Fort- ritte. Die Gefangenenzahl von 60 000 ist um einige weitere Tausende gestiegen, die Zahl der erbeuteten Geschütze hat sich auf mehr als 500 erhöht.

In Flandern hat der. Heldenmut deutscher Truppen am 26. Oktober der vielfachen Ueberlegenheit englisch-französischer Massen, die eine Schlachtentscheidung suchten, eine außerordent- lih \hwere blutige Niederlage bereitet und einen großen Sieg errungen.

Nach den Kämpfen des 22. Oktober bereitete dauernd starkes Feuer, das sich aus tausend Geschüßen wiederholt zu heftigsten Feuerstößen steigerte, die große Schlacht vor. Jn den Morgenstunden des 26. Oktober seyte unter gewaltigem Munitionseinsay stärkstes Trommelfeuer ein, das auch während der Insanerie e unauzgeseßt anhielt. Gegen ai E unserer Stellungen trat der Gegr.er zum An- griff an. :

Wesilih des Houthoulsterwaldes brachen dichte Angriffs- folonnen mit' starken Reserven vor. Trotz des vernichtenden deutschen Abwehrfeuers gelang es hier unter hweren Ver- lusten dem Angreifer, im ersten Ansturm das Gehöft Bulte- hoek zu erreichen. Kurz darauf traf ihn jedoch ein machtvoller j

(egenstoß, der ihn unler erneut schwersten Verlusten in das Trichterfeld zurückwarf. y L

Zwischen Bahn Boesfinghe—Staden und Bahn Ypern— Noulers seßte der Feind seine Hauptmassen an. Die ersten Angriffe des Feindes wurden biutig abgewiesen und unsere Stellung behauptet. Um 11 Udr Vormittags erfolgte mit frishen Kräften ein zweiter starker Angriff beiderseits Pas- \chendaele, der ebenso verlustreih scheiterte. Bald darauf bereitete gewaltiges Trommelfeuer einen dritten Angriff vor, der kurz nah 2 Uhr Nachmittags gegen denselben Ab- schnitt vorbrah. Hier seyte der Gegner erneut rüsichislos dite Massen ein, die von dem Sperrfeuer unserer Artillerie und Maschinengewehre niederkartätscht wurden. Gegen 6 Uhr Abends wiederholte der Gegner nördlih Passchendaele die nuglose Massenopferung seiner Truppen. Erfolgreiche Gegen- stöze warfen iha hier bis auf eine geringe Einbuchtung, die in unseren Linien verblieb, völlig zurück. Bei den erbitterten Kämpfen und schon vorher beim Heranführen seiner Reseroen S Angreifer ungeheuere Verluste auf diesem Abschnitt

tien.

Weiter füdlih rannten mehrere englische Divisionen gegen unsere Front von Becelaere bis südlih von Gheluvelt an. Auch hier brach im erstea Anj¿urm der Gegner Vorübergehend in den Park von Paezelhoek und in Gheluvelt ein. Nach kurzer Zeit trieben deutsche Gegenstöße aus Dorf und Park die Ein- gedrungenen wieder hinaus. Am Abend des Tages war die gewaltige Schlacht zu Gunsten der deutschen Waffen enischieden. Unter dem Eindruck seiner schweren Niederlage wiederholte der Feind Nachts seine Angrisse nicht. Die feindlichen Verluste Übertrafen bei der Stärke des Einsaße3, bei den vielfach wiederholten Stürmen durh das schiammige Trichterfeld, infolge unseres gutliegenden zusammengefaßten Abwehrfeuers weit die Verluste dec leßten Kämpfe. 800 Gefangene wurden einbhehalten.

Auch avf den nicht angegriffenen Fronten des Groß- fampffeides lag den ganzen Tag über sehr starkes feindliches Feuer. Die weit rückwärtsliegenden belgischen Städte und Ortschaften erhielten vielfah Feuer schwerer und schwerster Kaliber. Das Ergebnis des 26. Oktober it eine verlorene Schlacht für England.

Auf dem zweiten Hauptkriegs\schauplaß inJtalien haben die deutschen Truppen im Verein mit den tapferen österreichisch: ungarishen Bundesgenossen neuen Nuhm geerntet. Außer der bisherigen Beute von 60000 Gefangenen und 450 Geschüßen und unübersehbarem Krieg8gerät, das noch in den Gebirgsshluchten und Tälern s\teckt, hatte der Feind \hwerste blutige Verluste. Fn wenigen Tagen hat Cadorna fast den ganzen Gewinn eines zweieinhalbjährigen Krieges wieder eingebüßt. Seine zweite Armee ist geschlagen, und nach Neberwindung vielfach zähen feindlichen Widerstandes dringen die Verbündeten unaufhaltsam vorwärts.

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Berlin, 27. Oktober. (W. T. B.) Jn der Nacht vom 94 /25. Oktober griffen mehrere feindliche Geshwader das lothrcingish-luxemburgishe und das Saar- Jndustriegebiet mit Bomben an. Jn Esch in Luxem- burg wurdea 5 Personen getötet, 4 verwundet; in Saarbrücken ist 1 Toter, 6 Verwundete zu beklagen. Militärischer Schaden wurde nicht verursacht. Der sonstige Sachschaden ist unbedeu- tend. 4 Fiugzeuge wurden dur die Abwehrmittel unseres Heimatlufishuzes abgeschossen oder zur Landung gezwungen, darunter 1 Handley-Page-Großflugzeug. Die Jnsassen waren bis auf einen Amerikaner sämtlih Engländer.

Großes Hauptquartier, 28. Oktober. (W. T. B.)

MWestlicher Kriegsschauplaÿ. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecat.

Ja Flandern war die Feuertätigkeit längs der Yser- Niederung wiederum stärker als. früher, insbesondere bei Dixmude.

Zwischen Blankaart-See und der Straße Menin— Ypern schwoll der Artilleriekampf zeitweilig zu großer Heftig- keit an. Morgens griff der Feind an der flachen Einbruchs- stelle südwestlih des Houthoulster Waldes erneut an, ohne größere Vorteile als am Vortage zu erzielen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Oise— Aisne-Kanal verstärkie sih die Feuertätig- keit bei Brancourt und Anizy-le-Chateau. Nachmittags stießen st arke französishe Kräfte tiefgegliedert am Chemin- des-Dames östlih von Filain und nordwestlih von Braye gegen unsere Linien vor; sie wurden überall blutig ab- gewiesen. B |

Bei Souain, Tahure und Le Mesnil in der Cham- pagne führten unsere Stoßtrupps erfolgreiche Unternehmungen du ;

rch. Auf dem östlihen Maas-Ufer unterhielten die Fran- zosen starkes Feuer auf die von uns im Chaume-Walde

kürzlih gewonnenen Gräben.

Auf dem i Oestlichen Kr iegsschauplaß

und an der Mazedonischen Front

keine größeren Kampfhandlungen.

Jtalienische Front.

Die nelle Weiterführung des gemeinsamen Angriffs am Jsonzo brachte auch gestern volle Erfolge.

Ftalienishe Kräfte, die unseren Divisionen den Austriit aus dem Gebirge zu verwehren suchten, wurden in fraftoollem Stoß zurücgeworfen. :

Abends drangen deutsche Truppen in das brennende Cividale, die erste Stadt in der Ebene, ein. t:

Die Front der Jtaliener bis zum A driatischen Meere ist ins S Pia auf der ganzen Linie ind unsere Korps im Nachdrängen. | G vie in den Jsonzo-Schlachten vielumkämpfte Stadt, ist heute früh von österreihish-ungarishen Divi- sionen genommen worden! i

Die Zahl der Gefangenen ist auf mehr als 80000 gestiegen, die Zahl der Geschzüge hat sih auf mehr als 600

erhößt. s Der Erste Generalquartiermeister. i Ludendorff.

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Berlin, 28. Oktober. Abends. (W. T. B.)

Ja Flandern lebhafte Feuertätigkeit bei Dixmuse und am Houthoulster Walde.

Im Oise—Aisne- Kanal bei Filain örtlihe Kämpfe.

Jm Osten nihts Wesentliches.

Die italienische 2. und 3. Armee find im Nüdck- zuge nach Westen. :

Unsere Verfolgung ist vom Gebirze bis zum Meer in \hnellem Fortschreiten.

Un Gefangenen sind bis jegt 100000, an Gez hüten über 700 gezählt.

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Jn Jtalien schreiten die Verbündeten von Erfolg zu Er- folg. Jn unerhörten Kampf- und Marschleistungen haben die deutsch: österreichisch-ungarishen Truppen das s{chwierige (Hs- birge überschritten und die Ebene erreicht. Cividaie wurde am 97 Oktober, Abends, von deutschen Truppen, Görz am selben Abend von österreihish-ungarishen Truppen erobert. Jn wenigen Tagen ist die Gefangenenzahl auf mehr als 80 000 Viann gehiegen und über 600 Geschüße sind erbeutet. Was sonst an Kriegas- material und Beute noh in dem zerklüfteten Berggelände steckt, läßt sich nicht annähernd übersehen. Bei dem nellen siegs reihen Vordringen bleibt keine Zeit zur Zählnng und Bergung. Jn wenigen Tagen hat Cadorna nicht nur den Gewinn eines 91/ jährigen Krieges eingebüßt, in dem er allein bis zum 1. Zuli dieses Jahres 1600 000 Mann liegen ließ, und der Jtalien bis jegt 23 Milliarden gekostet hat, sondern au A Strecken italienishen Gebietes dem Feinde überlassen müssen.

Vor diesen einzig dastehenden Erfolgen werden für immer d'e Lügen der Entente über den gesunkenen Kampfwert deutscher und österreichish-ungarisher Truppen verstummen müjjen. Enlsprehend dem guten Fortgang ‘ist die Stimmung der Truppen kampfesfroh und siege8zuversichtlich. e

Jn Flandern wurden an der Küste mehrere feindliche Monitore und Zerstörer von unseren leichten Seestreitträften vnd Seefliegern vertrieben. Auf zwei der Ze:störer wurden Treffer beobachtet. Auf dem Großkampfsfelde folgte nah Vor- mittags einseßendem starken Feuer ein feindlicher Angriff westlich des Houthoulster Waldes. Starker Masseneinfaß ließ Franzosen und Engländer nur einen unbedeutenden Streifen Bodens in dem schlammigen Trichterfelde östlih Vierckdem ge- winnen. Auch dieser Angriff erhöhte wiederum die unnüzen Blutopfer unserec westlichen Gegner. Das feindliche Feuer blieb auch tagsüber lebhaft und steigerte sih zeitweije am Nachmittag zum Trommelseuer. Es dehnte sich in großer Stärke au nördli des Großkampffeldes besonders beiderseits Dixmuiden aus. Wiederholt wurden rückwärtige belgische Ort- schaften planmäßig beschossen.

An der Aisnefront wurden nördlih Braye 8 Uhr Vor- mittags mehrere feindliche vorstoßende Kompagnien abgeschlagen und beim Nachstoß Gefangene eingebracht. S

Nachmittags und Abends sezten nach starker Artillerie» imd Minenvorbereituog tiefgegliederte französische Angriffe ein, die unter blutigen Feindverlusten sceiterten. Zahlreiche Ges fangene, 3 Maschinen- und Schnelladegewehre blieben in unserer Hand.

Großes Hauptquartier, 29. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplay. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Dunst und Nebel \chränkten in Flandern die Kampf- tätigkeit ein.

Troßdem war längs der Yser das Feuer lebhaft; es erreichte besonders bei Dixmuide Nachts große Heftigkeit. Vorstöße feindlicher Abteilungen nördlich der Stadt sczeiterten.

Zwischen dem Houthoulster Walde und der Lys be- legte der Gegner unsere Kampfzone mit einzelnen starken Feuerwellen. Englische Jnfanterie, hinter Tromme!feuer von Nauchgranaten vorgehend, griff nördlich der Bahn Boesinghe—Staden an; in unserer Abwehrwirkung brachen die Sturmwellen zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Am Chemin-des-Dames stürmten siarke französ sische Kräfte nah heftiger Artillerievorbereitung zweimal bei Braye an. Von unserem Feuer, an einzelnen Stellen durch Gegenstoß unserer Grabenbesaßung aesaßt, mußte der Feind zurückweichen; er hatte shwere Verluste und ließ Gefangene in unserer Hand.

Bei den anderen Armeen nur stellenweise auflebendé Gefechtstätigfkeit.

Seit dem 22. Oktober verloren die Gegner durch Luft- Qo und Abwehrfeuer 48 Flugzeuge, davon 3 im Heimat- gebiet. :

Leutnant Müller \{choß den 30. und 31., Leutnant von Bülow den 22. und 23. feindlichen Flieger ab.

Oestlicher KriegsschauplaL. Keine Ereignisse von Bedeutung.

Mazedonische Front.

Jm Becken von Monastir, im Cerna-Bogen und vom Vardar bis zum Dojran-See bekämpften sich die Artillerien lebhaft. :

Jtalienishe Front.

Der durch die Erfolge beflügelte Angriff3geist der deut- hen und österreichish-ungarishen Divisionen der Armee des Generals der Infanterie Otto von Below hat die ganze E Jsonzo-Front zum Zusammensturz ge- bracht. .

Die geschlagene 2. italienische Armee ist im Zurük- fluten gegen den Tagliamento. i

Die 3. italienische Armee hat sich dem Angriff auf ihre Stellungen von der Wippah bis zum Meer nur kurze Zeit gestellt; sie ist in eiligem Rückzug längs der adriatishen Küste.

Auch nördlich des breiten Durhbruchs ist die italienische Front in Kärnten bis zum Ploecken-Paß ins Wanken gekommen.

Feindliche Nachhuten versuchten bisher vergeblich, das ungestüme Vorwärtsdrängen der verbündeten Armeen zu hemmen.

Deutsche und österreihish-ungarishe Truppen stehen vor Udine, dem bisherigen Großen Hauptquartier der Jtaliener,

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